Trinkwasser Verordnung

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Privates Institut für mikrobiologische Analytik
Trinkwasserglossar
Trinkwasser
• Wird in der in der neuen Trinkwasserverordnung definiert:
• Wasser zum menschlichen Gebrauch: Trinken, Waschen, Zubereiten von
Speisen.
• Muss frei von Krankheitserregern sein (genauer Krankheitskeime dürfen nicht in
relevanten Konzentrationen im Wasser sein).
DAP-PL-3641.01
Trinkwasserverordnung
• Gültig seit 01.01.2003.
• Trinkwasserversorger sind für die Qualität bis zum Übergabepunkt
verantwortlich.
• Nimmt erstmals die Hausinstallation als Teil des Trinkwassersystems zur
Kenntnis.
• Nimmt erstmals Legionellen explizit als zu untersuchenden Parameter auf.
DVGW 551
• Technische Regel zur Verhinderung der Vermehrung von Legionellen in
Trinkwassersystemen.
• Legt Probenahmestellen, Anzahl der Proben, Probenahmeintervalle und
Bewertungen der Befunde fest.
• Fordert kulturellen Nachweis der Legionellen, macht aber keine Festlegung zur
Durchführung des kulturellen Nachweises.
VDI 6023
• Technische Regel über die Hygiene in Trinkwassersystemen.
• Behandelt insbesondere die administrativen Rahmenbedingungen des
hygienischen Planens und des hygienischen Managements von
Trinkwassersystemen.
• Beschreibt mikrobiologischen Parameter (aber keine Vorgaben über deren Wahl
zur Diagnostik).
Legionellen
• Ein Genus (Familie) - entspricht den Katzentieren - im Reich der Bakterien.
• Besteht aus einer Vielzahl von Spezies z.B. L. pneumophila, L. micdadei, L.
bozemanii - entspricht Katzen, Tiger, Löwen usw.
• Einige der Spezies lassen sich in unterschiedliche Serotypen unterteilen, z.B. L.
pneumophila in 14 verschiedene - entspricht – schiefer Vergleich – Siamkatze,
usw.
L. pneumophila
• Gefährlichste Art der Legionellen. Von den 14 Serotypen wird Serotyp 1 in über
50 % der menschlichen Infektionen nachgewiesen. Die anderen Serotypen sind
in Hausinstallationen überproportional vertreten.
Möglichkeiten zum Nachweis von Legionellen in Wasserproben
MicLab GmbH, Bahnhofstraße 32• D-84524 Neuötting
Tel. +49 8671 8820 44 • Fax +49 8671 719 37• E-Mail: [email protected]
Geschäftsführer: Dr. Bernd Kochanowski, Dr. Johann Mattes
Handelsregister Amtsgericht Traunstein HRB 15476
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Kultureller Nachweis
Vermehrung von Legionellen auf geeigneten Nährböden.
DAP-PL-3641.01
Standardverfahren, geeignet zur Quantifizierung der Legionellen in der
Probe.
Zeigt die Anwesenheit von vermehrungsfähigen Keimen in der Probe.
Fällt falsch-negativ aus, wenn Legionellen in der Probe vorhanden sind,
diese jedoch soweit vorgeschädigt sind, dass sie sich unter den (nicht
optimalen) Bedingungen der Kultur im Labor nicht anzüchten lassen.
Antigennachweis
Verfahren mit dem Bruchstücke von Legionellen in der Probe nachgewiesen
werden.
Funktioniert für den Nachweis der Infektion eines Menschen aus dessen
Urin sehr gut.
Ist für den Nachweis aus Umweltproben zu wenig sensitiv
(Sensitivitätsgrenze nach Herstellerangaben mindestens 77 Legionellen/ml).
Kein quantitatives Verfahren, kein durch Normen, Empfehlungen, ect.
definiertes Verfahren.
Ergebnisse können nicht in Beziehung zu DVGW 551 und UBAEmpfehlung gebracht werden.
Hybridisierungsnachweis
Nukleinsäure von Legionellen im filtrierten Wasser ohne vorherigen
Vermehrungsschritt wird hochspezifisch nachgewiesen.
Im Prinzip quantitatives Verfahren, jedoch keine sichere Korrelation zu
Quantifizierung mittels Kulturverfahren.
Ergebnisse können nicht in Beziehung zu DVGW 551 und UBAEmpfehlung gebracht werden.
PCR (Polymerase-Ketten-Reaktion)
Verfahren mit dem Ziel-Nukleinsäure millionenfach vermehrt wird. Am
Ende muss der Nachweis der Spezifität der vermehrten Nukleinsäure stehen.
Findet auch nicht vermehrungsfähige Keime.
Kann durch bestimmte Substanzen in der Probe (z.B. Eisensalze) auch falsch
negativ ausfallen.
Dank moderner „real-time“ Verfahren quantitativ, jedoch keine sichere
Korrelation zu Quantifizierung mittels Kulturverfahren.
Ergebnisse können nicht in Beziehung zu DVGW 551 und UBAEmpfehlung gebracht werden.
ISO 11731
• Technische Regel, welche die Durchführung des Kulturverfahrens zum
Nachweis von Legionellen beschreibt.
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UBA-Empfehlung (Empfehlung des Umweltbundesamts zum Nachweis von
Legionellen)
• Empfehlung welche den Prozess des kulturellen Nachweises von Legionellen
beschreibt. Diese ist auf der ISO 11731 aufgebaut, konkretisiert diese für die
Untersuchung von Trinkwasser und soll eine einheitliche Durchführung in
Deutschland sicher stellen.
• Die Empfehlung beinhaltet – abweichend von DVGW – einen Minimalkonsens
von 2 Messpunkten pro TWE und macht Empfehlungen zur Art der
Probenahme.
• Laut Empfehlung ist die serologische Bestätigung der identifizierten Keime als
Legionellen nicht notwendig.
• Auch sieht die Empfehlung nicht die serologische Typisierung als L.
pneumophila oder gar als Serotyp vor.
DAP-PL-3641.01
Prozedere der MicLab bei eigener Probenahme beim Nachweis von Legionellen
• Drei Messpunkte bei der orientierenden Untersuchung gemäß DVGW 551.
• Kultivierung von 1 ml Probe direkt und 100 ml nach Filtration gemäß UBAEmpfehlung.
• Differentielle Kultivierung von verdächtigen Kolonien auf Columbia-Blut und
Selektivnährboden (Legionellen wachsen nur auf Selektivnährboden) gemäß
UBA-Empfehlung.
• Serologische Bestätigung als Legionelle und serologische Differenzierung als L.
pneumophila und nähere Bestimmung des Subtypes über die UBA-Empfehlung
hinaus.
• Kulturell identifizierte Kolonien die sich serologisch nicht als Legionellen
identifizieren lassen, werden molekularbiologisch als Legionellen identifiziert –
oder ausgeschlossen – über die UBA-Empfehlung hinaus.
Notifizierung
• Bezeichnet die Anerkennung des Labors zur Durchführung von Untersuchungen
im Rahmen der Trinkwasserverordnung. Wird von den unabhängigen Stellen der
einzelnen Bundesländer vergeben – in Bayern zum Beispiel das LGL.
• Die Notifizierung ist Bedingung dafür, dass die Befunde von den
Gesundheitsämtern anerkannt werden.
• Wenn ein Bundesland ein Labor notifiziert hat, gilt diese Notifizierung auch für
alle anderen Bundesländer.
• Die Listen sind von den unanhängigen Stellen im Internet veröffentlicht (z.B
http://www.lgl.bayern.de/de/left/aufgaben/_docs/laborliste_trinkw12_2004.pdf)
• Wichtig ist dabei, dass nur dann ein notifizierter Befund vorliegt, wenn die
notwendigen Bedingungen von der Probenahme bis zur Gestaltung des Befundes
eingehalten werden !
• Voraussetzung ist eine Akkreditierung des Labors – siehe dort.
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Akkreditierung
• Nachweis der Kompetenz zur Untersuchung von Laborparametern u.Ä.
• Voraussetzungen:
Bestehendes Qualitätsmanagementsystem – auf der Basis der DIN EN 9002.
Regelmäßige externe Überprüfungen.
Kompetenz für Fähigkeit Parameter zu untersuchen und Befunde zu bewerten
• Befunde gelten nur dann als akkreditiert, wenn die Kriterien von der
Probenahme bis zum fertigen Befund eingehalten werden.
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