Trinkwasser Verordnung

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FORSCHUNGS- UND PRÜFGESELLSCHAFT mbH
Trinkwasserglossar
Trinkwasser
• Wird in der in der neuen Trinkwasserverordnung definiert:
• Wasser zum menschlichen Gebrauch: Trinken, Waschen, Zubereiten von Speisen.
• Muss frei von Krankheitserregern sein (genauer Krankheitskeime dürfen nicht in relevanten Konzentrationen im Wasser sein).
Trinkwasserverordnung
• Gültig seit 01.01.2003.
• Trinkwasserversorger sind für die Qualität bis zum Übergabepunkt verantwortlich.
• Nimmt erstmals die Hausinstallation als Teil des Trinkwassersystems zur Kenntnis.
• Nimmt erstmals Legionellen explizit als zu untersuchenden Parameter auf.
DVGW 551
• Technische Regel zur Verhinderung der Vermehrung von Legionellen in
Trinkwassersystemen.
• Legt Probenahmestellen, Anzahl der Proben, Probenahmeintervalle und Bewertungen
der Befunde fest.
• Fordert kulturellen Nachweis der Legionellen, macht aber keine Festlegung zur Durchführung des kulturellen Nachweises.
VDI 6023
• Technische Regel über die Hygiene in Trinkwassersystemen.
• Behandelt insbesondere die administrativen Rahmenbedingungen des hygienischen
Planens und des hygienischen Managements von Trinkwassersystemen.
• Beschreibt mikrobiologischen Parameter (aber keine Vorgaben über deren Wahl zur
Diagnostik).
Legionellen
• Ein Genus (Familie) - entspricht den Katzentieren - im Reich der Bakterien.
• Besteht aus einer Vielzahl von Spezies z.B. L. pneumophila, L. micdadei, L. bozemanii - entspricht Katzen, Tiger, Löwen usw.
• Einige der Spezies lassen sich in unterschiedliche Serotypen unterteilen, z.B. L. pneumophila in 14 verschiedene - entspricht – schiefer Vergleich – Siamkatze, usw.
L. pneumophila
• Gefährlichste Art der Legionellen. Von den 14 Serotypen wird Serotyp 1 in über 50 %
der menschlichen Infektionen nachgewiesen. Die anderen Serotypen sind in Hausinstallationen überproportional vertreten.
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Bahnhofstraße 32• D-84524 Neuötting Tel. +49(0) 8671/ 9573 0 • Fax +49(0) 8671/ 9573 29
e-mail: [email protected] internet: http.//www.firu.de
Geschäftsführer: Dr. Bernd Kochanowski
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Möglichkeiten zum Nachweis von Legionellen in Wasserproben
•
•
•
•
Kultureller Nachweis
Vermehrung von Legionellen auf geeigneten Nährböden.
Standardverfahren, geeignet zur Quantifizierung der Legionellen in der Probe.
Zeigt die Anwesenheit von vermehrungsfähigen Keimen in der Probe.
Fällt falsch-negativ aus, wenn Legionellen in der Probe vorhanden sind, diese jedoch soweit vorgeschädigt sind, dass sie sich unter den (nicht optimalen) Bedingungen der Kultur im Labor nicht anzüchten lassen.
Antigennachweis
Verfahren mit dem Bruchstücke von Legionellen in der Probe nachgewiesen werden.
Funktioniert für den Nachweis der Infektion eines Menschen aus dessen Urin sehr
gut.
Ist für den Nachweis aus Umweltproben zu wenig sensitiv (Sensitivitätsgrenze
nach Herstellerangaben mindestens 77 Legionellen/ml).
Kein quantitatives Verfahren, kein durch Normen, Empfehlungen, ect. definiertes
Verfahren.
Ergebnisse können nicht in Beziehung zu DVGW 551 und UBA-Empfehlung gebracht werden.
Hybridisierungsnachweis
Nukleinsäure von Legionellen im filtrierten Wasser ohne vorherigen Vermehrungsschritt wird hochspezifisch nachgewiesen.
Im Prinzip quantitatives Verfahren, jedoch keine sichere Korrelation zu Quantifizierung mittels Kulturverfahren.
Ergebnisse können nicht in Beziehung zu DVGW 551 und UBA-Empfehlung gebracht werden.
PCR (Polymerase-Ketten-Reaktion)
Verfahren mit dem Ziel-Nukleinsäure millionenfach vermehrt wird. Am Ende muss
der Nachweis der Spezifität der vermehrten Nukleinsäure stehen.
Findet auch nicht vermehrungsfähige Keime.
Kann durch bestimmte Substanzen in der Probe (z.B. Eisensalze) auch falsch negativ ausfallen.
Dank moderner „real-time“ Verfahren quantitativ, jedoch keine sichere Korrelation
zu Quantifizierung mittels Kulturverfahren.
Ergebnisse können nicht in Beziehung zu DVGW 551 und UBA-Empfehlung gebracht werden.
ISO 11731
• Technische Regel, welche die Durchführung des Kulturverfahrens zum Nachweis von
Legionellen beschreibt.
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UBA-Empfehlung (Empfehlung des Umweltbundesamts zum Nachweis von Legionellen)
• Empfehlung welche den Prozess des kulturellen Nachweises von Legionellen beschreibt. Diese ist auf der ISO 11731 aufgebaut, konkretisiert diese für die Untersuchung von Trinkwasser und soll eine einheitliche Durchführung in Deutschland sicher
stellen.
• Die Empfehlung beinhaltet – abweichend von DVGW – einen Minimalkonsens von 2
Messpunkten pro TWE und macht Empfehlungen zur Art der Probenahme.
• Laut Empfehlung ist die serologische Bestätigung der identifizierten Keime als Legionellen nicht notwendig.
• Auch sieht die Empfehlung nicht die serologische Typisierung als L. pneumophila oder gar als Serotyp vor.
Prozedere der FIRU bei eigener Probenahme beim Nachweis von Legionellen
• Drei Messpunkte bei der orientierenden Untersuchung gemäß DVGW 551.
• Kultivierung von 1 ml Probe direkt und 100 ml nach Filtration gemäß UBAEmpfehlung.
• Differentielle Kultivierung von verdächtigen Kolonien auf Columbia-Blut und Selektivnährboden (Legionellen wachsen nur auf Selektivnährboden) gemäß UBAEmpfehlung.
• Serologische Bestätigung als Legionelle und serologische Differenzierung als L.
pneumophila und nähere Bestimmung des Subtypes über die UBA-Empfehlung hinaus.
• Kulturell identifizierte Kolonien die sich serologisch nicht als Legionellen identifizieren lassen, werden molekularbiologisch als Legionellen identifiziert – oder ausgeschlossen – über die UBA-Empfehlung hinaus.
Prozedere der FIRU bei der mikrobiologischen Untersuchung im Rahmen der VDI 6023
• Kultivierung ist nur ein kleiner Baustein.
• Wichtige Parameter:
Legionellen – Gesundheitsgefährdung.
Keimzahl 20°C und 36°C – Biofilm.
P. aeruginosa – mögliche Gesundheitsrelevanz, Biofilm.
• Darüber hinaus jedoch technische Inspektion durch einen TGA-Ingenieur.
• Wichtig: Überprüfung des administrativen Management von Trinkwassersystemen; also Überprüfung in welchen Räumen, wann, welche Mengen Wasser verbraucht werden; Überprüfung der Dimensionierung von Wasserleitungen.
Akkreditierung
• Nachweis der Kompetenz zur Untersuchung von Laborparametern u.Ä.
• Voraussetzungen:
Bestehendes Qualitätsmanagementsystem – auf der Basis der DIN EN 9002.
Regelmäßige externe Überprüfungen.
Kompetenz für Fähigkeit Parameter zu untersuchen und Befunde zu bewerten
• Befunde gelten nur dann als akkreditiert, wenn die Kriterien von der Probenahme bis
zum fertigen Befund eingehalten werden.
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Notifizierung
• Bezeichnet die Anerkennung des Labors zur Durchführung von Untersuchungen im
Rahmen der Trinkwasserverordnung. Wird von den unabhängigen Stellen der einzelnen Bundesländer vergeben – in Bayern zum Beispiel das LGL.
• Die Notifizierung ist Bedingung dafür, dass die Befunde von den Gesundheitsämtern
anerkannt werden.
• Wenn ein Bundesland ein Labor notifiziert hat, gilt diese Notifizierung auch für alle
anderen Bundesländer.
• Die Listen sind von den unanhängigen Stellen im Internet veröffentlicht (z.B
http://www.lgl.bayern.de/de/left/aufgaben/_docs/laborliste_trinkw12_2004.pdf)
• Wichtig ist dabei, dass nur dann ein notifizierter Befund vorliegt, wenn die notwendigen Bedingungen von der Probenahme bis zur Gestaltung des Befundes eingehalten
werden !
• Voraussetzung ist eine Akkreditierung des Labors – siehe dort.
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