Hochschule Magdeburg-Stendal Prof. Dr. Peter-Ulrich Wendt FB SGM, Studiengang Soziale Arbeit, Seminar: Soziale Arbeit als Profession, Wissenschaftliches Arbeiten (Übung/BAS01.4 und Seminar/BAS01.3 - Donnerstag, 12.15 – 13.45 Uhr, Raum 2.36.1) Wintersemester 2016/2017 Datum: 08.01.2017 Verfasserin: Vanessa Weber Handout zum Gegenstand: Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession (09. Februar 2017) International Federation of Social Workers (IFSW) definiert 2004 Soziale Arbeit wie folgt: „Die Profession Soziale Arbeit fördert den sozialen Wandel, Problemlösungen in zwischenmenschlichen Beziehungen sowie die Ermächtigung und Befreiung von Menschen, um ihr Wohlbefinden zu heben. Unter Nutzung von Theorien menschlichen Verhaltens und sozialer Systeme greift Soziale Arbeit an den Punkten ein, in denen Menschen mit ihrer Umgebung interagieren. Prinzipien der Menschenrechte und sozialer Gerechtigkeit sind für die Soziale Arbeit fundamental.“ Im Jahr 2014 wurde durch den IFSW Soziale Arbeit neu beschrieben. Diese Definition wurde durch den Deutschen Berufsverband Soziale Arbeit (DBSH) in Deutschland noch nicht unter den Trägern/Dachverbänden der Sozialen Arbeit abgestimmt und ist daher noch nicht gültig: „Soziale Arbeit ist eine praxisorientierte Profession und eine wissenschaftliche Disziplin, dessen bzw. deren Ziel die Förderung des sozialen Wandels, der sozialen Entwicklung und des sozialen Zusammenhalts sowie die Stärkung und Befreiung der Menschen ist. Die Prinzipien der sozialen Gerechtigkeit, die Menschenrechte, gemeinsame Verantwortung und die Achtung der Vielfalt bilden die Grundlagen der Sozialen Arbeit. Gestützt auf Theorien zur Sozialen Arbeit, auf Sozialwissenschaften, Geisteswissenschaften und indigenem Wissen, werden bei der Sozialen Arbeit Menschen und Strukturen eingebunden, um existenzielle Herausforderungen zu bewältigen und das Wohlergehen zu verbessern. Die obige Definition kann auf nationaler und/oder regionaler Ebene noch erweitert werden.“ Definition Profession: „Die Profession Soziale Arbeit zeichnet sich durch zielorientierte und ergebnisorientierte Leistungen auf der Grundlage von ethischen Grundhaltungen und Prinzipien aus. Wirken und Erfolge professionellen Handelns entstehen über das gemeinsam von Klientel und Fachkräften der Profession Soziale Arbeit erarbeitete Ergebnis. Ziel der Tätigkeit von professionellen Fachkräften ist – schon vor der Qualitätsdiskussion – ein optimales Erbringen der Leistung unter Berücksichtigung von berufsethischen Werten, fachlichprofessionellen Ansprüchen (abgeleitet aus den Handlungstheorien der Sozialen Arbeit) und den Ansprüchen von Klient_innen, Kostenträgern und Politik […]“ 1 Definition Menschenrechte: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren." Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte Entstehung der Menschenrechte Wichtige Eckdaten: -1856: Entstehung International Conference on Charity and Welfare -1915: Jane Addams präsentiert die Women`s Peace Conference in Den Haag -1919: Gründung der Women`s International League for Peace and Freedom (WILPF) -1923: Gründung der Save the Children Fund, Chatta der Kinderrechte -1943: Entstehung United Nations Relief and Rehabilitation Administration (UNRRA) -1945/1948: Entstehung UN-Charta und -Deklaration -ab 1960er-Jahren: Wende zu internationalen Menschenrechtsbildungsaktivitäten -1988: Internationaler Berufsverband International Federation of Social Workers (IFSW) gründet Menschenrechtskommission -1993: Wiener Menschenrechtskonferenz erneute Bekräftigung des neoliberalen Codes -1992/1994: Entstehung UN-Manual „Social Work and Human Rights“ -1994: (IFSW) und International Association of Schools of Social Work (IASSW) mit der UNO publizieren die Schrift: Human Rights and Social Work: A Manual for Schools of Social Work and the Social Work Profession -2000: Einigung von IFSW und IASSW auf gemeinsame internationale Menschenrechtskommission ( u. a. Definition Sozialer Arbeit) -2001: Europarat: Verabschiedung von Empfehlungen an alle Vertragsstaaten, dadurch die Möglichkeit jedem Menschen den Zugang zu sozialen Rechten und sozialen Dienstleistungen zu ermöglichen bzw. sie dabei aktiv zu unterstützen -2004: Internationale Konferenz der IASSW/IFSW in Adelaide: Beschluss von globalen Ausbildungsund zugleich Akkreditierungsstandards - Global Standards for Social Work Education and Training, 2 Einige Beispiele für Menschenrechte: 3 Einige ausgewählte Menschenrechtsorganisationen: TERRE DES FEMMES: kämpfen für die Gleichberechtigungen der Frauen und Mädchen Frauenrechtsorganisation aus Tübingen 1997 verabschiedete der Bundestag ein Gesetz für die Bestrafung bei Vergewaltigung in der Ehe Aktuelle Kampagne: „Kein Schnitt ins Leben“ (kämpft gegen die weibliche Genitalverstümmelung in vielen Afrikanischen Staaten und Jemen und Malaysia) Amnesty International: decken Menschenrechtsverletzungen auf und werden aktiv wenn Menschen bedroht sind 1961 gründete Peter Benenson (britischer Rechtsanwalt) die Organisation kümmern sich um Geiseln, Flüchtlinge, Obdachlose, politisch Gefangene und Arbeitslose 3 aktuelle Kampagnen: „Stoppt die Todesstrafe in Asien“ , „Schluss mit der Hexenjagd in Roma“ und eine Petition „Guantánamo muss geschlossen werden“ (betrifft die USA) Reporter ohne Grenzen: verteidigen weltweit das Recht auf freie Meinungsäußerung und Berichtserstattung Journalistenorganisation aus Paris kämpfen für die Zensur und Journalisten, denen Haft, Folter oder Ermordung droht Kampagne „Pekin08“ Gesellschaft für bedrohte Völker: setzen sich für verfolgte und bedrohte ethnische und religiöse Minderheiten, Nationalitäten und indigene Gemeinschaften ein kämpfen gegen Völkermord und Vertreibung, Diskriminierung und Verfolgung Kampagne: gegen die Invasion der Goldsucher und schützte dadurch die 19.000 noch lebenden Yanomami Sitz in Göttingen 4 UNICEF: Organisation der UN Die Kindern in Entwicklungsländern, Krisengebieten sowie in Naturkatastrophen hilft Setzten sich dafür ein das Kinder zur Schule gehen können, medizinisch betreut werden, ausreichend zu essen haben und vor Ausbeutung geschützt werden Aktuelle Kampagne: „Stoppt Ausbeutung“ richtet sich gegen Kinderarbeit in Indien und auf den Philippine Human Rights Watch: haben die Aufgabe der Recherche und Berichtserstattung über Menschenrechtsverletzungen Setzen sich für Opfer und Aktivisten ein und bringen die Täter vor Gericht 1988 gegründet in New York Erflog hatten HRW im aktuellen Kampf gegen Streubomben Menschenrechtsinstitutionen: Nationale Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) staatlich finanziert unabhängige zentrale Einrichtungen zur Förderung und Schutz der Menschenrechte durch den eigenen Staat weltweit gibt es NMRI in mehr als 100 Ländern orientieren sich an die "Pariser Prinzipien" von 1993 Kernelemente sind Unabhängigkeit, ein alle Menschenrechte umfassendes Mandat, eine gesetzliche Grundlage zur Herstellung der politischen Legitimation und zur Wahrung der Unabhängigkeit diese Kriterien werden durch die "Globale Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen" überwacht NMRI sind global und regional vernetzt Auf globaler Ebene besteht seit 1993 das International Coordinating Committee of National Human Rights Institutions unterstützt, koordiniert und sichert die Präsenz von NMRI in internationalen Konferenzen und Gremien Förderung des gegenseitigen Austausches und Überwachung der Einhaltung der "Pariser Prinzipien“ Deutsches Institut für Menschenrechte kooperiert mit nationalen und internationalen Partnern 5 Zusammenhang Soziale Arbeit und Menschenrechte Umsetzungen der Menschenrechte Staaten verpflichten sich selber freiwillig, Rechtslage des Landes ggf. angepasst und in Verfassungen verankert Soziale Dienste: Schutz der Betroffenen vor Diskriminierung Aktiver und engagierter Einsatz für Rechte von Menschen (Bsp. Flüchtlingshilfe ) Besonderer Schutz der Minderheiten Soziales Verantwortungsbewusstsein Basis der Sozialen Arbeit: Wertschätzung, Würde der Menschen und daraus resultierende Rechte für den Menschen Ethische Prinzipien, die für Soziale Arbeit gelten, führen zu bestimmten Verpflichtungen auf Menschenrechte bezogen: o Schutz vor Verletzung dieser Rechte o Widerspruch und Anprangerung von systematischen Rechtsverletzungen und Vorbehalt von Chancen o Gewährleistung institutioneller Vorkehrungen o Menschenrechtsbildung Menschenrechtsverletzung in der Sozialen Arbeit: bei Eingriffen in die Autonomie des Menschen ist Professionalität umso wichtiger! Mensch muss im Mittelpunkt stehen nicht sein soziales Problem Probleme und Grenzen Räumliche Grenzen durch den Staat sowie Finanzierung grenzen Sozialarbeiter_innen in ihrem Handlungsspielraum erheblich ein Abhängigkeit von vorgegebenen Strukturen Wenig Handlungsmöglichkeiten, wenn Diskriminierung von Staat selbst ausgeht Gesetze unterscheiden Menschen (Bsp. Flüchtlinge in Asylverfahren / Duldung -> Asylbewerberleistungsgesetz -> Leistungen deutlich unter anderen Sozialleistungen Politik schenkt Kritik zu wenig Beachtung Globale Einigung schwierig, da Gesellschaften und Politik viele unterschiedliche Interessen verfolgen Beispiele von Konfliktsituationen: Widersprüchlich: „lebensunwertes“ Leben gibt es nicht, aber Schwangerschaftsabbruch bis 22. Schwangerschaftswoche straffrei möglich In Forschung (Studien) wurden Ergebnisse erzielt, die gegen Umsetzungen eines bestimmten Rechts sprechen (Bsp.: Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf freie und verantwortungsbewusste Entscheidung über Anzahl ihrer Kinder laut Studie der Universität Bremen: Kinder vereinsamen in gehäufter Zahl, da Kontakt der Eltern oft nur mit wenigen Menschen (z.B. Betreuer) 6 Literaturliste: Oberlies, D.: Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession: Ein schwieriges Ideal; in: Sozial Extra: Zeitschrift für Soziale Arbeit, 2/2015, 6-9 Scherr, A.: Soziale Arbeit mit Flüchtlingen: Die Realität der „Menschenrechtsprofession“ im Nationalen Wohlfahrtsstaat; in: Sozial Extra: Zeitschrift für Soziale Arbeit, 4/2015, 16-19 Staub-Bernasconi, S.: Soziale Arbeit: Dienstleistung der Menschenrechtsprofession?: zum Selbstverständnis Sozialer Arbeit in Deutschland mit einen Seitenblick auf die internationale Diskussionslandschaft; in Andreas Lob-Hüdephol/ Walter Lesch; Ethik sozialer Arbeit: ein Handbuch, 2007, 20-53 Treichler, A.: Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession? : Voraussetzungen und Bedingungen unter besonderer Berücksichtigung des migrationsbezogenen Handlungsfeldes; in: Migration und Soziale Arbeit, 2/2012, 100-108 Ballweg, Thomas/ Götsch-Ulmer, Dorothea/ Jackl, Markus/ Jost, Wolfgang/ Maus, Friedrich/ Nodes,Wilfried/ Pohl, Joachim/ Wegeng-Hürner, Katja/ Winterscheid, Jörg; Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (Hrsg.): Qualitätskriterien des DBSH, Grundraster zur Beurteilung der Qualität in den Handlungsfeldern Sozialer Arbeit ; URL: https://www.dbsh.de/fileadmin/downloads/Qualit_tskriterien.pdf (Datum des letzten Zugriffs 07.01.2017) https://i.ytimg.com/vi/-lz8tZe8S3s/maxresdefault.jpg 07.01.2017 http://puwendt.de/wp-content/uploads/2016/10/S1-V7-AB-Was-ist-Soziale-Arbeit-alte-und-neueDefinition.pdf 30.12.16 https://vorarlberg.gbw.at/fileadmin/user_upload/gbw_vorarlberg/Diskriminierung.jpg 07.01.2017 http://www.bpb.de/fsd/menschenrechtezeitleisten/ngos/index.php 01.01.2017 http://www.bpb.de/cache/images/8/182788-3x2-article620.jpg?6230F 07.01.2017 http://www.bpb.de/internationales/weltweit/menschenrechte/38623/grundlagen 30.12.16 http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsinstrumente/nationalemenschenrechtsinstitutionen/ 01.01.17 http://www.livenet.ch/sites/default/files/media/42312-Knight-Rider.jpg 07.01.2017 http://www.menschenrechtserklaerung.de/die-allgemeine-erklaerung-der-menschenrechte-3157/ 05.01.2017 http://www.saubere-kleidung.de/2011_alte-ccc-d-website/images/2012/2012-209_kambodscha_ShenZou_Will-Baxter400.jpg 07.01.2017 7