finden Sie unser detailliertes Kinderschutz-Dossier

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Kinderschutz im SPN
Herausgeber:
Sozialpädagogisches
Netzwerk SPN
Moselstraße 8
66424 Homburg/Saar
Tel.: 0 6841/96030
Fax: 0 6841/960322
www.awo-saarland.de
email: [email protected]
Version 1 - Stand Januar 2014
Inhaltsverzeichnis
1.Vorwort
2.
Struktur des institutionellen Kinderschutzes im SPN
3.
Prävention im SPN
3.1. Life skills
3.2.Kinderrechte
3.3.Partizipation
3.4. Sexualpädagogische Konzepte
3.5.Bewerberauswahlverfahren
4.Täterstrategien
5.
Selbstverpflichtungserklärung
6.Intervention
6.1. Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche
6.2. Verfahren bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung durch
Mitarbeiter
7.Literaturhinweise
3
Vorwort
Ziel des vorliegenden Dossiers ist es, Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, wie Kinder und Jugendliche in all unseren Jugendhilfeeinrichtungen
wirkungsvoll vor physischer und psychischer Gewalt geschützt werden
können. Das Dossier liefert zum einen Daten und Fakten zum Missbrauch
in Einrichtungen, zum anderen werden einrichtungsspezifische Handlungsrichtlinien für einen gelingenden Kinderschutz vorgestellt.
Anfang 2010 erschütterten uns die Aufdeckungen über Misshandlungen und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen in Heimen,
Internaten und Jugendverbänden in den 50er und 60er Jahren. Die
Berichterstattungen, die hauptsächlich durch Informationen von Betroffenen und anderen Zeitzeugen gewonnen werden konnten, waren
alarmierend.
Die Politik reagierte und gründete den Runden Tisch zur Aufklärung von
Kindesmissbrauch unter der Federführung von Christine Bergmann, der
ehemaligen Bundesfamilienministerin der SPD. Sie handelte in der Zeit
von April 2010 bis Oktober 2011 als erste Unabhängige Beauftragte zur
Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland. Im Nachgang zu den Erkenntnissen im Zusammenhang mit dem Runden Tisch
wurde vom Bundesfamilienministerium eine bundesweite Fortbildungsoffensive ins Leben gerufen, um künftig sexuelle Gewalt in Einrichtungen
zu verhindern, indem die Handlungskompetenz von Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern der Kinder- und Jugendhilfe gestärkt wird. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Jugendhilfe soll ein breites Wissen
an Präventions- und Interventionsmaßnahmen vermittelt werden, damit sie diese in der alltäglichen Praxis anwenden können.
Gegenseitiger Austausch und Reflexion sind wichtige Grundlagen in der
pädagogischen Arbeit und bei all unserem Handeln. Die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention (DGfPI) hat daher bundesweit
unterschiedliche Kinderschutzorganisationen beauftragt, spezifische
Fortbildungen zu entwickeln und durchzuführen.
Die Jugendhilfe der Arbeiterwohlfahrt Landesverband Saarland e.V., das
Sozialpädagogische Netzwerk, hat sich dazu entschlossen, für den Bereich Hilfe zur Erziehung an dieser Fortbildungsreihe teilzunehmen und
verbindliche Standards zu entwickeln, um den Kindern größtmögliche
Sicherheit in unseren Einrichtungen bieten zu können.
Um der Arbeit an diesem Thema eine prioritäre Stellung einzuräumen,
haben wir außerdem beschlossen, unser Qualitäts-Ziel für das Jahr
2012/2013 in diesem Sinn zu formulieren:
„Kinder und Jugendliche in den Einrichtungen der Erziehungshilfe im
SPN sind sicher vor sexueller und psychischer Gewalt.“
Als Kriterium zur Umsetzung des Ziels haben wir formuliert, dass jede
Einrichtung spezifische Handlungsrichtlinien erarbeitet, die präventive
und intervenierende Aspekte im Umgang mit Gewalt beinhalten. Im Prozess der Beschäftigung mit dem Thema wurde schnell klar, dass wir uns
nicht nur gegen physische und sexuelle, sondern ebenso gegen strukturelle und psychische Gewaltanwendung positionieren müssen.
4
Unser Ziel ist, Kinder, die bei uns leben oder von uns betreut werden,
zu fördern und vor physischen und psychischen Übergriffen zu schützen.
Dazu müssen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult sein,
damit sie angemessen und kompetent auf Kinder und Jugendliche eingehen können, die ihnen sensible Themen anvertrauen. Die Strukturen
in unseren Einrichtungen müssen so gestaltet sein, dass potentielle erwachsene Täter frühzeitig abgeschreckt werden und gar nicht erst bei
uns arbeiten wollen. Außerdem wollen wir die Kinder und Jugendlichen
so stark machen, dass sie sich gegen drohende Gewalt auf angemessene
Weise erfolgreich wehren können.
Der Prozess zur Erarbeitung dieses Dossiers wurde vom Kinderschutzzentrum Saarbrücken begleitet und hat unseren Umgang mit dem Thema
und unseren Umgang miteinander verändert.
Er hat uns verändert.
Wir sind mutiger geworden.
Wir schauen genauer hin.
Wir reflektieren noch bewusster unsere Intentionen und
Interventionen.
Wir haben Sicherheit gewonnen und sind froh über das
Ergebnis unserer Diskussionen, wohl wissend, dass dieser
Prozess der Achtsamkeit nie zu einem Ende kommt, sondern
immer weitere Schleifen dreht und am Leben erhalten
werden muss.
Fachwissen, Transparenz in den Abläufen, klare Regelungen in Organisation und Pädagogik, ein offenes Klima für konstruktive Kritik und Beteiligung auf allen Ebenen sind dabei die besten Bedingungen für einen
gelingenden Kinderschutz!
Ich danke sehr herzlich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an
der Ausarbeitung des Dossiers mitgewirkt und dieses ermöglicht haben,
alle haben ihre Fachkompetenz und ihre persönlichen Gedanken zur
Verfügung gestellt und in die Texte dieses Dossiers einfließen lassen.
Dieses Dossier stellt einen Meilenstein dar. Wir sind unserem Ziel, für
Kinder und Jugendliche einen sicheren Ort anzubieten, einen deutlichen
und sichtbaren Schritt näher gekommen.
Birgit Luhmann
Geschäftsbereichsleitung
Homburg, 14. Januar 2014
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2. Grundstruktur und Aufbau unseres Konzeptes
Ein umfassendes Konzept zum institutionellen Kinderschutz muss die Aspekte Prävention, Beschwerdemöglichkeit und Intervention auf 3 Strukturebenen bearbeiten: auf der Ebene der Organisation, der Mitarbeite2. Grundstruktur unseres Konzeptes und Aufbau rInnen und der Kinder und Jugendlichen.
Die Ein umfassendes Konzept zum institutionellen Kinderschutz muss die Aspekte Prävention, einzelnen Baustücke greifen ineinander und entfalten ihre volle
Beschwerdemöglichkeit und Intervention auf 3 Strukturebenen bearbeiten: auf der Ebene der Wirksamkeit
als Gesamtkonzept.
Organisation, der MitarbeiterInnen und der Kinder-­‐ und Jugendlichen. Die einzelnen Baustücke greifen ineinander und entfalten ihre volle Wirksamkeit als Gesamtkonzept. Grundstruktur
und Aufbau
Organisation Mitarbeiter Kinder und Jugendliche Prävention Leitbild
QM-Handbuch
Selbstverpflichtungserkl
ärung,
Führungszeugnisse
Verhaltensnormen,
Dokumentationsregeln,
abgestimmtes
Bewerbungsverfahren
Regeln: werden unter
Beteiligung erstellt
(Gruppenregeln,
Umgangsregeln),
Fortbildungs- und
Supervisionsmöglichkeit,
Kultur der kollegialen
Kommunikation und des
Hinsehens etablieren,
Enttabuisieren heikler
Themen Beschwerde QM-Verfahren
Beschwerdemanageme
nt
Linienorganisation,
Betriebsrat,
Ombudsmann
Intervention Konsequenzen bei
Verstoß gegen
Verhaltensnormen,
Arbeitsrechtliche
Maßnahmen
Möglichkeiten des
Aufzeigens von
Verstößen gegen
vereinbarte Regeln
etablieren, kollegialer,
achtsamer Führungsstil
Standardisiertes
Verfahren bei Verstoß
gegen Regelwerk
entwickeln und
umsetzen.
Regeln: werden unter
Beteiligung erstellt
(Gruppenregeln,
Verhaltensampel)
Beteiligung ermöglichen und
fördern, Kinderrechte bekannt
machen, Vertrauenspersonen
benennen, Gruppensprecher
wählen, altersspez.
Sexualpädagogische Konzepte,
Lifeskills vermitteln, Kinder stark
machen Möglichkeiten des Aufzeigens
von Verstößen gegen
vereinbarte Regeln aufzeigen,
Beschwerdemöglichkeiten für
Kinder entwickeln
Standardisiertes Verfahren
bei Verstoß gegen
Regelwerkbekannt geben.
ZumZum Einstieg in den Prozess ist eine umfassende Mitarbeiterinformation über Zweck und Absicht Einstieg in den Prozess ist eine umfassende Mitarbeiterinformation
erfolgt sowie das Einbinden aller Delegationsebenen in den Prozess. Dazu gehörten umfassende über Zweck und Absicht erfolgt sowie das Einbinden aller DelegationsInformationen über den Hintergrund der Fachdiskussion. Erstes Ziel war eine Enttabuisierung
ebenen
in den
Prozess.
Dazu gehörten
umfassende
Informationen
über
des Themas
„Missbrauch
in Institutionen“.
Die Mitarbeiter
erlebten Möglichkeiten,
über
dieses
Thema
offen
zu
sprechen
und
zu
diskutieren.
Die
MitarbeiterInnen
erlebten
auch,
den Hintergrund der Fachdiskussion. Erstes Ziel war eine Enttabuisiedass einschlägige Fortbildungen ihnen größere Handlungssicherheit im Umgang mit den
rungKindern
des Themas
„Missbrauch
in Institutionen“.
Diedie Notwendigkeit
Mitarbeiter erlebten
und Jugendlichen
aber auch untereinander
geben, wodurch
zur
Entwicklung
von
Präventionsund
Interventionsansätzen
erfahrbar
wurde. Möglichkeiten, über dieses Thema offen zu sprechen und zu diskutieren.
Die MitarbeiterInnen
erlebten auch, dass einschlägige Fortbildungen ihWie sind wir vorgegangen?
nen größere Handlungssicherheit im Umgang mit den Kindern und Jugendlichen aber auch untereinander geben, wodurch die Notwendigkeit
zur Entwicklung von Präventions- und Interventionsansätzen erfahrbar
wurde.
6
Wie sind wir vorgegangen?
Alle Leitungskräfte aller Delegationsebenen der stationären und teilstationären Einrichtungen(28) und teilweise auch der ambulanten Zentren
(3) haben zwischen Herbst 2011 und Mai 2013 an insgesamt 6 Tagesveranstaltungen mit externer Referentin und bei einer internen Klausurtagung zum Thema „institutioneller Kinderschutz“ gemeinsam gearbeitet.
Zusätzlich nahmen 50 Basismitarbeiterinnen und Mitarbeiter an 10
Terminen zu pädagogischen Themen im Zusammenhang mit sexuellem
Missbrauch, psychischer und physischer Gewalt auch unter Peers teil.
Außerdem wurde ein Fachgespräch im SPN zum Thema „Täterstrategien“
durchgeführt.
Die externe Referentin (Gabi Obereicher, SOS Fachberatungsstelle) begleitete in enger Abstimmung mit der Geschäftsbereichsleitung den gesamten Prozess der Erstellung des Dossiers „Kinderschutz“. Sie schafften
es, dass der Mut entstehen konnte, dass wir uns diesem schwierigen
Thema zuwandten und dass ein offener Diskussionsprozess entstand.
Was war hilfreich während des Prozesses?
• Es handelte sich um einen von allen Leitungskräften getragenen Prozess
• Die Arbeitsgruppe arbeitete unter Beteiligung unterschiedlicher Delegationsebenen
• Es fand eine intensive fachliche Beschäftigung mit dem Thema statt
• Die Arbeit erstreckte sich über eine Zeitspanne von 2 Jahren. Auf Grund
der Tatsache, dass nicht nur eine singuläre Veranstaltung stattfand,
sondern ein Prozess initiiert und bearbeitet wurde, konnte das Thema nachhaltig im Arbeitsfeld verankert werden.
• Die externe Beraterin war hochprofessionell und gab wesentliche Impulse
• durch die Beschäftigung mit dem Thema und durch Erarbeiten von
standardisierten Abläufen konnte auf allen Ebenen Handlungssicherheit geschaffen werden und die anfänglichen Ängste konnten ausgeräumt werden.
• Angestoßen und unterstützt wurde der Prozess durch Leitung des Geschäftsbereiches, was einer Legitimierung von höchster Ebene gleichkam. Nur so konnte das Thema aus der Tabuzone geholt werden.
Was hat den Prozess blockiert?
• Zeitmanagement: Kollision mit Alltagsaufgaben. Wie immer ist die
Arbeitszeit knapp und der pädagogische Alltag lässt die kontinuierliche Beschäftigung mit einem Thema nur ungern zu.
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• Anfängliche Angst der MitarbeiterInnen
vor falschen Verdächtigungen
vor Denunziationen durch Kollegen
vor einem Klima des Misstrauens
als ungenügend bewertet zu werden
Wie kann institutioneller Kinderschutz nachhaltig gelingen?
• Das Thema muss in der Struktur der Organisation verankert sein
• Das Thema muss inhaltlich-fachlich in der Organisation durchgearbeitet werden
• Es braucht eine Person als Ansprechpartner (Kinderschutzbeauftragte, Vertrauensperson) und als Motor, der das Thema kontinuierlich
weiterentwickelt
• Das Wissen über Kinderschutz muss kontinuierlich in den pädagogischen Alltag integriert werden (Teamsitzungen, Fortbildungen, Veranstaltungen…)
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3. Prävention im SPN
Wie sollen sich Kinder und Jugendliche vor Übergriffen oder (Macht-)
Missbrauch durch Erwachsene schützen, wo sie doch von Natur aus diejenigen sind, die aufgrund des asymmetrischen Machtverhältnisses zwischen Kindern und Erwachsenen auf deren Unterstützung und Schutz
angewiesen sind?
Die Verantwortung für präventive Schutzkonzepte liegt in der Hand der
Erwachsenen und nicht im Einfluss der Kinder. Die Schutzkonzepte müssen von den Erwachsenen für die Kinder aufgestellt werden. An deren
Umsetzung im Alltag sind die Kinder und Jugendliche aktiv zu beteiligen.
Präventionskonzepte basieren in diesem Kontext auf Modellen der seelischen Gesundheitsförderung und deren konkreten Fragestellungen:
Welche Fähigkeiten, Kompetenzen und Fertigkeiten brauchen Kinder
und Jugendliche für eine gesunde Entwicklung? Wie können wir sie unterstützen, damit sie diese Kompetenzen erlangen?
Aus dem Wissen um Täterstrategien und aus Risikogruppenanalysen sind
die folgenden Gefährdungsfaktoren für Kinder und Jugendliche abzuleiten: defizitäres Selbstwertgefühl, geringes Selbstwirksamkeitserleben,
mangelnde oder dysfunktionale soziale Kompetenzen
Kinder und Jugendliche mit wenigen sozialen Kompetenzen und gering
ausgeprägtem Selbstwertgefühl und Selbstwirksamkeitserleben tragen
demnach ein deutlich höheres Risiko, Opfer von Übergriffen zu werden.
Kinder und Jugendliche, die sowohl über ein positives Selbstbild verfügen als auch über Lebens- und Sozialkompetenzen, sind weniger empfänglich für die Täterstrategien und können gegebenenfalls diesen meist
etwas entgegensetzen. Somit tragen sie ein geringeres Risiko, Opfer von
Übergriffen zu werden.
Zudem führen diese Schutzfaktoren darüber hinaus meist zu einer höheren Kompetenz, sich in oder nach bedrohlichen Situationen Hilfe einzufordern. So können Kinder und Jugendliche, die über diese Kompetenzen verfügen, möglicherweise den Missbrauch oder die Gewalterfahrung
frühzeitiger beenden. Gleiches gilt insbesondere dann, wenn Grenzverletzungen innerhalb der Peergroup bestehen und Übergriffe durch diese
zustande kommen.
Prävention
9
3.1. Life skills
Ableitend aus diesen Kenntnissen und zur Erreichung einer gezielten
Förderung von Fähigkeiten und Kompetenzen, Schutzfaktoren und der
Sozial- und Lebenskompetenzförderung wird in der Arbeit mit Kindern
und Jugendlichen ein Gesamtkonzept erstellt, umgesetzt und in den Alltag integriert, das aus den folgenden Bausteinen besteht:
Life skills
1.
Life skills
2.Kinderrechte
3.
Partizipation von Kindern und Jugendlichen
4.
Sexualpädagogische Konzepte (in Erarbeitung)
1. Life skills:
Mit Life skills wird die Grundlage beschrieben, die Menschen dazu befähigt, sich gesund - im Sinne von kompetent und angemessen – im
gesellschaftlichen Miteinander zu bewegen.
Sie stellen die Grundlage dar, auf der die jungen Menschen in die Lage
versetzt werden, Beteiligung und Partizipation auszuüben, ihre Rechte
wahrzunehmen und angemessen für ein Einhalten dieser Rechte zu sorgen.
Präventionsangebote, die auf der Grundlage des Modells zur Erlangung
und Erhaltung von seelischer Gesundheit ausgerichtet sind, beinhalten
die Erkenntnisse aus der Risiko- und Schutzfaktorenforschung, wie auch
des Life-Skills Modells (Lebens-und Sozialkompetenz). Die Konzepte und
Angebote sind auf der Basis eines multidimensionalen Ansatzes ausgelegt, der die Theorien des sozialen Lernens, der sozialen Einflussnahme
und als zentrales Fundament die Kompetenzförderung vereint.
Zehn zentrale Kompetenzen, die es im Rahmen von der Lebenskompetenzförderung zu vermitteln gilt (in Anlehnung an WHO):
1. Selbstwahrnehmung, die sich auf das Erkennen der eigenen
Person, des eigenen Charakters sowie auf eigene Stärken und Schwächen, Wünsche und Abneigungen bezieht.
2. Empathie als die Fähigkeit, sich in andere Personen hineinzuversetzen.
3. Kreatives Denken, das es ermöglicht, adäquate Entscheidungen zu treffen sowie Probleme konstruktiv zu lösen.
4. Kritisches Denken als die Fertigkeit, Informationen und
Erfahrungen objektiv zu analysieren.
5. Die Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen, die dazu beiträgt,
konstruktiv mit Entscheidungen im Alltag umzugehen.
10
6.
7.
8.
9.
10.
Problemlösefertigkeit, um Schwierigkeiten und Konflikte im Alltag konstruktiv anzugehen.
Kommunikative Kompetenz, die dazu beiträgt, sich kultur- und situationsgemäß sowohl verbal als auch nonverbal auszudrücken.
Interpersonelle Beziehungsfertigkeit, die dazu befähigt,
Freundschaften zu schließen und aufrechtzuerhalten.
Gefühlsbewältigung als die Fertigkeit, sich der eigenen Gefühle und der Gefühle anderer bewusst zu werden, angemessen mit
Gefühlen umzugehen sowie zu erkennen, wie Gefühle Verhalten beeinflussen.
Die Fähigkeit der Stressbewältigung, um einerseits Ursachen und Auswirkungen von Stress im Alltag zu erkennen und andererseits stressreduzierende Verhaltensweisen zu erlernen.“
(Quelle: Leitbegriffe der Gesundheitsförderung und Prävention, BZgA, 2011, Lebenskompetenz und Kompetenzförderung, Jürgen Hallmann)
Leitidee und Ziel:
Ableitend von diesen Erkenntnissen soll in den Einrichtungen der Hilfe
zur Erziehung des SPN ein Präventionsangebot in den pädagogischen
Alltag integriert werden. Das Präventionsangebot wird einrichtungsspezifisch von den MitarbeiterInnen erstellt und umgesetzt.
Im Rahmen von kontinuierlichen und wiederkehrenden Präventionsprojekten sollen insbesondere die lebens- und sozialkompetenzfördernden Aspekte aufgegriffen werden. Die Angebote sollen an die jeweilige Altersstruktur und kognitive Fähigkeit angepasst werden, sowie
regelmäßig und verbindlich durchgeführt werden.
Ziel ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des pädagogischen
Dienstes die Angebote in ihren Einrichtungen konzipieren und umsetzen.
Ziel
Umsetzung:
Um dieses Ziel zu erreichen, wird in jeder Einrichtung ein einrichtungsspezifisches Präventionskonzept erarbeitet und umgesetzt. In diesem
Konzept sollen sich sowohl die in den Einrichtungen bereits bewährten Modelle und Methoden wiederfinden, als auch Wissen und Methoden aus anderen am Life-skill Modell erarbeiteten Projekten und Programmen eingebracht werden.
Das in der Einrichtung erarbeitete Präventionskonzept soll mit Hilfe der
in der Anlage beigefügten Tabelle erstellt und dokumentiert werden.
Umsetzung
Auf der nächsten Seite: ein Beispiel zum Thema Gefühlsbewältigung:
in der linken Spalte sind die Kompetenzen benannt, die ich fördern
möchte. Die in den einzelnen Kategorien genannten Unterpunkte sind
nur als Orientierung genannt und sollen noch ergänzt werden. In der
rechten Spalte sind die Methoden aufzuführen. Die kursiv geschriebenen Methoden sind als Beispiele für die Umsetzung aufgeführt.
11
12
Gefühlsbewältigung
Dies erreichen wir durch die
folgenden didaktischen Methoden…
als die Fertigkeit, sich der eigenen Gefühle und der Gefühle anderer bewusst zu werden,
angemessen mit Gefühlen umzugehen sowie zu erkennen,
wie Gefühle Verhalten beeinflussen
• Gefühle erkennen und benennen können
• Gute Gefühle /Schlechte Gefühle
• Akzeptanz, dass schlechte
Gefühle zum Alltag gehören,
Handlungs-und Veränderungsstrategien erlernen
Rollenspiele: z.B. Pantomimisches Darstellen von unterschiedlichen Gefühlen
Erstellen eines Gefühlsbarometers und regelmäßiger Einsatz
in Alltagssituationen
Alltagsgeschichten mit den Kindern erfinden, in denen sie sowohl gute wie auch schlechte
Gefühle einbauen und auch Bewältigungsstrategien kennenlernen
Konkretisierung der Präventionsmaßnahmen
Einrichtung:
Konkretisierung der
Präventionsmaßnahmen
Umsetzungszeitraum:
Selbstwahrnehmung
Dies erreichen wir durch folgende didaktische Methoden…
die sich auf das Erkennen der
eigenen Person, des eigenen
Charakters sowie auf eigene
Stärken und Schwächen, Wünsche und Abneigungen bezieht
• Was kann ich?
• Was sind meine Stärken?
Empathie
Dies erreichen wir durch folgende didaktische Methoden…
als die Fähigkeit, sich in andere
Personen hineinzuversetzen
• Gefühle und Stimmungen
des anderen wahrnehmen
und achten können?
• Die Grenzen von anderen
wahrnehmen und respektieren
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Kreatives Denken
Dies erreichen wir durch folgende didaktische Methoden…
das es ermöglicht, adäquate
Entscheidungen zu treffen sowie Probleme konstruktiv zu lösen
Kritisches Denken
Dies erreichen wir durch folgende didaktische Methoden…
als die Fertigkeit, Informationen und Erfahrungen objektiv
zu analysieren
• Gute und schlechte Geheimnisse
Die Fähigkeit, Entscheidungen
zu treffen
Dies erreichen wir durch folgende didaktische Methoden…
die dazu beiträgt, konstruktiv
mit Entscheidungen im Alltag
umzugehen
Problemlösefertigkeit
die dazu befähigt, Probleme
im Alltag konstruktiv anzugehen
• Konflikte gehören zum Alltag, wie kann ich sie lösen,
wie kann ich einen Konflikt
aushalten, Streitkompetenzen.
14
Dies erreichen wir durch folgende didaktische Methoden…
Kommunikative Kompetenz
Dies erreichen wir durch folgende didaktische Methoden…
die dazu beiträgt, sich kulturund situationsmäßig sowohl
verbal als auch nonverbal auszudrücken
• Kommunizieren im Alltag
• Wie kann ich meine Gefühle
kommunizieren
• Miteinander reden, zuhören, ausreden lassen
Interpersonelle Beziehungsfertigkeit
Dies erreichen wir durch folgende didaktische Methoden…
die dazu befähigt, Freundschaften zu schließen und aufrechtzuerhalten
• Was bedeutet Freundschaft
• Wer ist meine FreundIn
• Wie finde ich Freunde
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Gefühlsbewältigung
Dies erreichen wir durch folgende didaktische Methoden…
als die Fertigkeit, sich der eigenen Gefühle und der Gefühle anderer bewusst zu werden,
angemessen mit Gefühlen umzugehen sowie zu erkennen,
wie Gefühle Verhalten beeinflussen
Rollenspiele, Gefühlsbarometer
• Gefühle erkennen und benennen können
• Gute Gefühle /Schlechte Gefühle
• Akzeptanz, dass schlechte
Gefühle zum Alltag gehören,
Handlungs- und Veränderungsstrategien erlernen
Die Fähigkeit der
Stressbewältigung
um einerseits Ursachen und
Auswirkungen von Stress im Alltag zu erkennen und andererseits stresszreduzierende Verhaltensweisen zu erlernen
• Anspannungs- und Stressfaktoren erkennen und
wahrnehmen
• Entspannungstechniken
kennen und in den Alltag
integrieren
16
Dies erreichen wir durch folgende didaktische Methoden…
Imaginationsübungen,
Entspannungstechniken
Kinderrechte
3.2. Kinderrechte
Die UN-Kinderrechtskonvention
Grundrechten:
•
•
•
•
beinhaltet
vier große Gruppen von
Überlebensrechte
Schutzrechte
Entwicklungsrechte
Beteiligungsrechte
Wir haben diese Rechte für die SPN-Einrichtungen in ihren Bedeutungsinhalten ausdifferenziert.
In jeder Einrichtung wird zukünftig formuliert werden, wie genau die
einzelnen Aspekte dieser Kinderrechte umgesetzt werden.
Alle Kinder haben ein Recht darauf, in Sicherheit zu leben und darauf zu
vertrauen, dass jemand für sie sorgt.
Überlebensrechte
Jeder junge Mensch hat das Recht …
…auf Leben (vgl. Art.6).
…auf gesunde Ernährung und einwandfreie medizinische
Versorgung (vgl. Art.24).
…nicht in Armut aufwachsen zu müssen und finanziell
abgesichert zu sein (vgl. Art.26, 27).
…dass sein Wohl bei allen Entscheidungen und allem Handeln
vorrangig berücksichtigt wird
(vgl. Art.3, 18).
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In der Einrichtung ….. erreichen
wir das durch:
Recht auf alle notwendigen
materiellen Lebensgrundlagen
• Regelmäßige, ausgewogene
und ausreichende Ernährung
• Angemessene Kleidung und
alles Nötige für die Hygiene
• Medizinische Versorgung
• Einen geschützten Bereich
(Platz) für private Sachen
zu dem ein freier Zugang
möglich ist
• Altersangemessenes Taschengeld zur freien Verfügung
Schutzrechte
Alle Kinder haben das Recht darauf, vor allem geschützt zu werden, was
ihnen schadet. Sie werden davor geschützt, für Zwecke und Interessen
anderer ausgenutzt zu werden.
Jeder junge Mensch hat das Recht …
…vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder
Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs geschützt zu werden
(vgl. Art. 6, 17, 19, 26, 33, 34).
…gewaltfrei aufwachsen zu können und gewaltfrei erzogen zu
werden (vgl. Art.19).
…dass seine Privatsphäre und Intimität geschützt werden
(vgl. Art.12, 16).
…über seine Rechte informiert zu werden und zu erfahren, wie er Recht bekommt.
(Teil 2 Verfahrensvorschriften Art. 42)
18
In der Einrichtung ….. erreichen
wir das durch:
Sicherheit und Schutz:
•
•
•
•
•
gewaltfreies Leben
körperliche Unversehrtheit
wertschätzenden Umgang
ernstgenommen werden
Beachtung persönlicher Bedürfnisse und Grenzen
• Schutz der persönlichen
Integrität
• geschützter Ort
Alle Kinder haben das Recht darauf, Fähigkeiten und Wissen zu erwerben, die sie brauchen, um sich zu entwickeln und selbständig zu werden. Sie haben ein Recht darauf, dabei unterstützt zu werden.
Entwicklungsund
Förderrechte
Jeder junge Mensch hat das Recht …
…verstanden, ernst genommen, wertgeschätzt, ermutigt und
respektiert zu werden (vgl. Art.40).
…altersgemäß entsprechend seiner körperlichen, geistigen,
seelischen und sozialen Entwicklung gefördert zu werden
(vgl. Art.3, 4, 28, 29).
…in einer kindgerechten Lebenswelt und gesunden Umwelt
aufwachsen zu können (vgl. Art.24, 27).
…auf eine Erziehung, Bildung und Ausbildung, die seine
Persönlichkeit sowie seine geistigen, körperlichen und
sozialen Fähigkeiten fördert (vgl. Art.28, 29).
…auf Schutz und Förderung seiner Gesundheit (vgl. Art.24).
…auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit (vgl. Präambel, Art.29).
…auf eigene Freiräume, Zeit und Raum für eine kulturelle
und künstlerische Betätigung sowie für aktive Erholung und
Freizeitbeschäftigung (vgl. Art. 31).
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In der Einrichtung ….. erreichen
wir das durch:
Recht auf Bindung, Zugehörigkeit und Anerkennung
• Dazugehörigkeit, Gemeinschaft
• Akzeptanz der Persönlichkeit
• Verständnis
• Respektvolle Behandlung
• Verlässliche Bezugspersonen
• Verlässliche Regeln
• Geborgenheit
• Interesse an ihrer Person
• Einen Freundeskreis
• Kontakt zu den Eltern,
Freunden und dem familiären Umfeld
• Unterstützung und Teilhabe
der Eltern
• Transparenz
In der Einrichtung ….. erreichen
wir das durch:
Recht auf Werte und
Orientierung
• Teilhabe am kulturellen Leben
• Vorbildhaltung von Erwachsenen
• Vermittlung von Alltagsritualen und Kulturtechniken
• Vermittlung von Moral und
ethischen Grundsätzen
oRespekt
oToleranz
o Gleichheit aller Menschen
oPartizipation
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In der Einrichtung ….. erreichen
wir das durch:
Recht auf Lernen und Selbstverwirklichung
• Anregung und Förderung
ihrer Kompetenzen
• Erweiterung der Kenntnisse
und Fähigkeiten
• Ein Nachgehen ihrer persönlichen Interessen und
Begabungen
• eine angemessenen Schulform, Berufsausbildung
• Vorschulische Förderung
• Beteiligung
• Vermittlung von Alltagskompetenzen
• Förderung der Autonomieentwicklung
• Förderung kommunikativer
Fähigkeiten
• Umgang und Zugang zu
Medien
• Unterstützung beim Lernen
• Übernahme von altersentsprechenden Pflichten und
Verantwortlichkeiten
• Erfahrungsfreiräume
• Vertrauen der Erwachsenen
in ihre Entwicklungsmöglichkeiten und Kompetenzentwicklung
• Ermutigung zu selbständigem und eigenverantwortlichem Handeln
• Lob
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Beteiligungsrechte
Alle Kinder haben das Recht, informiert zu werden und ihre Meinung zu
äußern. Sie entscheiden mit, wenn es um ihre Belange geht.
Jeder junge Mensch hat das Recht …
…aktiv am Leben der Gemeinschaft teilhaben zu können
(vgl. Art. 2, 23, 39).
...seine Meinung bilden und frei äußern zu können
(vgl. Art.12, 13).
…dass seine Meinung bei Entscheidungen, die ihn betreffen,
seinem Alter und seiner Reife angemessen berücksichtigt wird (vgl. Art.12).
…auf altersgerechten Zugang zu Informationen, die von sozialem und kulturellem Nutzen sind (vgl. Art. 13, 17).
…Kontakt zu seinen Eltern zu halten, soweit dies möglich ist und dem Wohl des jungen Menschen dient (vgl. Art. 7,8,9).
Die Beschreibung der Umsetzung der Beteiligungsrechte erfolgt im nächsten Kapitel.
22
3.3 Partizipation von Kindern und Eltern
Partizipation
Allgemein verstehen wir unter Partizipation (Beteiligung) das Recht auf
freie, gleichberechtigte und öffentliche Teilhabe an gemeinsamen Diskussions– und Entscheidungsprozessen in Gesellschaft, Staat und Institutionen. In einer Demokratie wird Partizipation nicht gewährt, sondern
sie ist grundsätzlich ein Recht der Gesellschaftsmitglieder.
Was bedeutet dies für Kinder und Jugendliche?
Auch sie haben das Recht auf aktive Teilnahme an demokratischen Prozessen, und zwar in allen sie betreffenden gesellschaftlichen Feldern
und Fragen, entsprechend ihres Entwicklungsstandes und ihrer Fähigkeiten. Konkret bedeutet dies: Partizipation ist sowohl aktive Praxis von
Demokratie, als auch pädagogische Grundhaltung. Damit gemeint ist
gemeinsames Handeln, Planen und Mitentscheiden im Alltag, wodurch
ein Mehr an Mit– und Selbstbestimmung der Kinder und Jugendlichen
herausgefordert wird.
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen beginnt in den Köpfen
der Erwachsenen. Nur pädagogischen Fachkräften, die dies authentisch
leben, gelingt es, die entsprechenden Freiräume für Beteiligung bereitzustellen.
Kinder und Jugendliche zu beteiligen heißt auch, sie zu aktivieren. Die
Folgen dieses Aktivierungsprozesses können für Erwachsene „unbequem“ sein, denn aktive Kinder und Jugendliche sind in der Lage, Wünsche und Bedürfnisse zu äußern und Veränderungen in ihrer Welt zu bewirken. Dazu können unter anderem die Gestaltung von Lebensräumen
und Schutz vor Diskriminierung zählen.
Im institutionellen Kinderschutz kommt der Partizipation ein besonderer Stellenwert zu, da sie zum einen gesetzlicher Auftrag, zum anderen pädagogische Aufgabe ist.
Partizipation als gesetzlicher Auftrag ist vielerorts verankert:
gesetzlicher
Auftrag
• Artikel 12 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen („participation rights“),
• Europäische Union-Equal-Programm-Leitlinien,
• Europäische Charta des Europarates zur Beteiligung junger Menschen
auf kommunaler und regionaler Ebene,
• § 8 SGB VIII („Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen“ Beteiligung von Kindern und Jugendlichen als grundlegendes Qualitätsmerkmal der Leistungen der Jugendhilfe)
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pädagogische
Aufgabe
Partizipation als pädagogische Aufgabe
Was bewirkt die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen?
• Kinder und Jugendliche erleben durch ihr Mittun Veränderungen, sie
erfahren Selbstwirksamkeit und generelle Befähigungs- und/Verwirklichungschancen
• das Engagement von Kindern und Jugendlichen wird gefördert
• Beteiligung erhöht die Identifikation mit der Gruppe
• Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen verbessern sich,
die Lebensqualität der Beteiligten steigt
• Kinder und Jugendliche lernen und erleben Demokratie, demokratische und soziale Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen werden gefördert
• Erwachsene lernen Ideen, Visionen und Bedürfnisse von Kindern
kennen, generationsübergreifende Kommunikation wird verstärkt,
das Machtgefälle zwischen Erwachsenen und Kindern und Jugendlichen verringert sich
Das Ziel von Jugendhilfemaßnahmen ist die Förderung von Kindern und
Jugendlichen in ihrer Entwicklung zu gleichermaßen eigenverantwortlichen als auch gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.
Viele Kinder und Jugendliche haben in familiären Überforderungssituationen keine kontinuierlichen, verlässlichen Beziehungen zu wichtigen
Bezugspersonen erleben können. Nicht selten haben sie traumatische
Erfahrungen von Gewalt, Manipulation und Verlassensein gemacht. Gelingende Beteiligung ermöglicht Kindern und Jugendlichen, neue (funktionalere) Beziehungsmuster zu erleben und zu erlernen. Auf dieser
Grundlage können soziale Kompetenzen und gesellschaftliche Werte
wie Respekt, Akzeptanz, (An-)Vertrauen, Wertschätzung, Zugehörigkeit, etc. wachsen.
Beteiligung dient demnach sowohl der Förderung der individuellen
Entwicklung, als auch dem Schutz vor Übergriffen und Missbrauch und
ist somit ein wesentlicher Aspekt von Prävention!
Fazit
Fazit
Partizipation
• berührt Fragen der Nähe-Distanz-Regulation
• sichert Akzeptanz und gibt Sicherheit
• gilt als wichtiger Faktor des Gelingens der Jugendhilfe
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Für die SPN-Einrichtungen wurden die Möglichkeiten für Partizipation
dargelegt.
In jeder Einrichtung wird zukünftig formuliert werden, wie genau die
einzelnen Aspekte dieses Kinderrechts auf Partizipation umgesetzt werden.
Partizipation bei
In der Einrichtung ….. erreichen
wir das durch:
Hilfeplanung
• Reflexionsgespräche
• Erarbeiten von Zielen
• FIP
• Situationsbericht
• Kontakte zu Jugendamt
• Terminierung des HPGs (wo? wann? wer soll (zusätzlich) teilnehmen?)
• Nachbesprechung des HPGs
Partizipation bei
In der Einrichtung ….. erreichen
wir das durch:
Regelwerk
•
•
•
Rechte und Pflichten
Regeln (z.B. Verhaltensnormen, Umgang untereinander, Konfliktlösung..)
regelmäßige Reflexion /
Evaluation des Regelwerks
Partizipation bei
• Kinder-/Jugendkonferenzen
• Diskussionsrunden
• Gruppengespräche
In der Einrichtung ….. erreichen
wir das durch:
Zusammenarbeit mit den Eltern
• Elterngespräche
• Elternabende
• Gruppenfeste
25
Partizipation bei
In der Einrichtung ….. erreichen
wir das durch:
Gestaltung des Zimmers und der
Wohnräume
•
•
•
•
•
Möbel
Farbwahl
Ausstattung (z.B. Medien, Sportgeräte, Musikinstrumente, „Relax-Raum“)
Dekoration
Gestaltung des Gartens
Partizipation bei
In der Einrichtung ….. erreichen
wir das durch:
Ernährung
• Erstellung des Speiseplans
• Einkauf der Nahrungsmittel
• Zubereitung der Mahlzeiten
Partizipation bei
Freizeitgestaltung
• Hobbies / Vereine
• Gruppenaktionen / Angebote / Workshops
• Ausflüge / Ferienfreizeit
• Gruppenfeiern / -feste
26
In der Einrichtung ….. erreichen
wir das durch:
3.4. Sexualpädagogische Konzepte
(wird erarbeitet)
Sexualpädagogische
Konzepte
3.5. Bewerberauswahlverfahren
Bewerberauswahlverfahren
Für ein wirksames Schutzkonzept ist es unerlässlich, Methoden zu erarbeiten, die bereits im Rahmen des Einstellungsverfahrens mögliche
Risiken bei den Bewerbern erkennen lassen.
Grundsätzlich gibt es zwei Methoden, die Einstellung pädosexueller und
machtmissbrauchender MitarbeiterInnen und zu verhindern:
Aussieben durch Informationserhebung und Bewertung
1.
Abschrecken durch gezielte Profilierung gegenüber den
2.
BewerberInnen
Das Aussieben und das Abschrecken werden im Prozess der Personalauswahl an unterschiedlichen Stellen relevant. Dies ist in der Tabelle durch
X markiert:
Aussieben
Abschrecken
Stellenausschreibung X
Auswahl und Einladung zum
Bewerbungsgespräch
X
X
Durchführung des Bewerbungsgespräches
X
X
HospitationX
FührungszeugnisX
EinarbeitungX
ProbezeitgesprächX
27
Stellenausschreibung:
In der Stellenausschreibung sollten Aussagen und Formulierungen im
Einrichtungsprofil genannt werden, die pädosexuelle und machtmissbrauchende MitarbeiterInnen abschrecken.
z.B.
„Entsprechend unseren Unternehmensgrundsätzen ist der Schutz der uns
anvertrauten Kinder vor Übergriffen ein hohes Ziel…..“
„unsere Einrichtung hat ein verbindliches Schutzkonzept für Kinder und
Jugendliche vor sexuellem Missbrauch…“
„wir erwarten Engagement und Mitarbeit bei der Weiterentwicklung
und Durchsetzung unseres Konzeptes zum Schutz von Kindern vor Missbrauch…“
Auswahl und Einladung zum Bewerbungsgespräch
Bei der Sichtung der Bewerbungsunterlagen sollten eventuelle Verdachtsmomente notiert werden (z.B. auffällige Wortwahl in Arbeitszeugnissen, plötzliche Kündigung u.ä). Diese Verdachtsmomente werden –
falls der Bewerber eingeladen wird - im Vorstellungsgespräch konkret
thematisiert.
Bei Verdachtsmomenten könnte auch bei früheren Arbeitgebern nachgehakt und gezielt Information erfragt werden.
Im Einladungsschreiben zum Bewerbungsgespräch sollte ein Hinweis
auf die Notwendigkeit zur Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses
stehen.
z.B. „wir weisen Sie darauf hin, dass bei einer Einstellung aus Gründen
des Kinderschutzes immer ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
vorgelegt werden muss…“
Bewerbungsgespräch
In dem Teil des Bewerbungsgespräches, in dem sich die Einrichtung vorstellt, findet ein expliziter Hinweis auf den institutionellen Kinderschutz
statt.
Die bei der Sichtung der Bewerbungsunterlagen notierten Verdachtsmomente - siehe oben - werden im Bewerbungsgespräch thematisiert.
z.B. „wir haben uns gefragt, wie die Formulierung xyz in ihrem Arbeitszeugnis zu verstehen ist. Wie sehen Sie diese Formulierung?“
Das Thema institutioneller Kinderschutz soll immer verbindlicher Inhalt des Bewerbungsgespräches sein.
28
„Es wird Offenheit und Diskussionsbereitschaft in Bezug auf das Thema
sexueller Missbrauch deutlich gemacht, z.B. Welche Gedanken oder Einstellung hat die BewerberIn in Bezug auf sexuellen Kindesmissbrauch?
Was würden Sie tun, wenn……“
Im Gespräch können auch folgende Aspekte direkt befragt werden:
• ob der Bewerber jemals ein Kind sexuell misshandelt hat
• ob der Bewerber jemals sexuelle Gedanken und Phantasien über Kinder hatte
• welche Gedanken und Einstellungen der Bewerber in Bezug auf sexuelle Kindesmisshandlung hat
Vor allem die ersten beiden Fragen werden i. d. R. bei Bewerbern Verlegenheit auslösen und verneint werden, auch wenn dies für sie zutreffend sein sollte. Sinn auch dieser Fragen ist es, den Bewerber, der
sich aus pädosexuellen Gründen auf die Stelle bewirbt, abzuschrecken.
Dieser Abschreckungseffekt sollte nicht unterschätzt werden, auch wenn
es einige Überwindung kostet, diese Fragen so klar und deutlich zu stellen. Dem Bewerber wird aufgrund dieser Deutlichkeit klar, dass in der
Einrichtung auf mögliche sexuelle Übergriffe durch MitarbeiterInnen geachtet wird.
Hospitation
Falls eine Hospitation des Bewerbers angeboten wird – was grundsätzlich zu empfehlen ist – sollen die Wahrnehmungen aus der Hospitation
in einer Teamsitzung ausgewertet werden. Hierbei sollen auch mögliche
Verdachtsmomente offen angesprochen werden.
Es ist empfehlenswert, dass die Hospitation durch eine „Bezugsperson“
begleitet wird: Empfang, Durchführung, Verabschiedung, Auswertung.
Erweitertes Führungszeugnis
Mit der Einstellung wird beim Bewerber von der Personalabteilung ein
erweitertes Führungszeugnis angefordert.
29
Einarbeitung
Die Einarbeitung neuer MitarbeiterInnen ist durch die entsprechenden
QM Anweisungen (II-2.4.1 „Einarbeitung neuer Mitarbeiter“ und II2.4.1_A2 „Checkliste Einarbeitung“) strukturiert.
Die Vorstellung und Erläuterung zum Dossier Kinderschutz ist wichtiger
Bestandteil der Einarbeitung und wird konkret als Punkt in der Checkliste (II-2.4.1_A2 „Checkliste Einarbeitung“) aufgeführt.
Probezeit
Vor dem letzten Beurteilungsgespräch erfolgt planmäßig eine Auswertung der Probezeit, für die auch Rückmeldungen aus dem gesamten Team
hinzugezogen werden sollen. Bei diesen Rückmeldungen des Teams soll
das Thema Kinderschutz ausdrücklich thematisiert werden.
Zum Ende der Probezeit besteht die „letzte Möglichkeit“, sich von MitarbeiterInnen bei nicht ausgeräumten Verdachtsmomenten zu trennen.
Im Zweifelsfall sollte das Arbeitsverhältnis beendet werden.
Ehrenamtliche MitarbeiterInnen
Bei der Auswahl und Einstellung von ehrenamtlichen MitarbeiterInnen
gilt die gleiche Sorgfaltspflicht wie bei den hauptamtlichen MitarbeiterInnen.
30
4. Täterstrategien
Täterstrategien
Machtmissbrauch und Grenzverletzungen geschehen nicht spontan,
nicht aus der Situation heraus. Missbrauch ist immer ein geplanter Vorgang. Dazu gehören eine sorgfältige Planung der Tat als auch eine genaue Vorbereitung durch den Täter.
Zunächst findet eine Testung möglicher Opfer statt. Die Abläufe sind
häufig ähnlich: Zunächst nähert sich der potentielle Täter dem möglichen
Opfer, auftretender Widerstand wird gezielt entkräftet, wobei gleichzeitig die Wahrnehmung von nahen Bezugspersonen manipuliert wird, um
Hilfe durch andere Personen auszuschalten.
Überall dort, wo Kinder und Jugendliche sich aufhalten, kann es zu Kontaktanbahnungen kommen: auf Freizeitplätzen, bei institutionellen
Freizeit- oder Betreuungsangeboten.
Menschen, die selbst ein erhöhtes Maß an emotionaler Bedürftigkeit
zeigen, werden von Tätern als mögliche Opfer schnell identifiziert und
abgecheckt.
Täter landen nicht zufällig in einer Institution, die mit Kindern oder Jugendlichen arbeitet. Die Arbeitsplatzentscheidung findet gezielt statt.
Und zwar sowohl für das Arbeitsfeld als auch für die spezielle Institution.
Die Entscheidung für eine Tätigkeit im pädagogischen, medizinischen
oder therapeutischen Bereich findet bewusst und gezielt statt, um Gelegenheiten zur Kontaktanbahnung zu potenziellen Opfern zu nutzen.
Daher suchen Täter auch gezielt Institutionen, in denen die Wahrscheinlichkeit der Aufdeckung ihrer Taten gering ist.
Das sind z.B. Einrichtungen, die besonderen Wert auf ihren unbeschadeten „guten Ruf“ legen. Aber auch Institutionen mit entweder ausgesprochen autoritärem Führungsstil oder Einrichtungen mit unklaren
Strukturen und Zuständigkeiten. Einrichtungen, in denen eine geringe
Trennung zwischen beruflichen und privaten Kontakten vorherrscht (Nähe-Distanz-Regulation), mit mangelnden oder unterdrückten Reflektionsmöglichkeiten erhöhen die Wahrscheinlichkeit vor unentdeckten
Übergriffen.
31
Autoritär geführte Institutionen zeigen folgende Kriterien(top-downPrinzip):
•
rigide Machstrukturen
•
Machtkämpfe und Misstrauen unter den Mitarbeitenden
•
Konkurrenzverhalten und Mobbing •
starke Fluktuation
•
distanziertes Verhältnis untereinander
„laissez-faire“ geführte Institutionen zeigen hingegen folgende
Symptome:
•
insgesamt „verwahrloste Institutionen“
•
kein Feedback gegenüber Mitarbeitenden
•
kein Krisenmanagement, keine klaren Verfahrensabläufe
•
mangelnde Transparenz von Entscheidungen
•
Distanzlosigkeit
Auch die Entscheidung für das Opfer findet nicht zufällig oder spontan
statt, sondern nach bestimmten Kriterien:
• Es findet eine gezielte Suche nach besonders verletzlichen Kindern
statt.
• Kinder, die eine repressive oder unvollständige Sexualerziehung erfahren haben und folglich das Geschehen nur unzureichend einordnen können
• Kinder, die entsprechend traditionellen Denkmustern in ihrem Herkunftssystem vermittelt bekamen, dass sie sich Erwachsenen unterordnen müssen
• emotional und/oder körperlich vernachlässigte Jungen und Mädchen,
die ein sehr großes Bedürfnis nach Aufmerksamkeit und Zuwendung
haben (auch im Wohlstandskontext)
• Jungen und Mädchen, die bereits früher Grenzüberschreitungen erlebt haben
• Jungen und Mädchen, die gelernt haben, Erwachsenen nicht zu widersprechen
• Mädchen und Jungen im Vorschulalter (diesen wird von Dritten und
vor Gericht weniger geglaubt)
• Mädchen und Jungen mit Behinderungen
• Mädchen und Jungen mit einem Mangel an positiven männlichen
Bezugspersonen
• Kinder, die in Armut leben
(nach einer Studie WHO, 2003)
32
Je mehr Defizite ein Kind in Bezug auf Sicherheit, Zuwendung, Anerkennung, Liebe und Wärme aufweist, desto größer ist die Gefahr für dieses Kind, Opfer sexueller Übergriffe zu werden. (vgl. Conte 1989, Enders
1995, Bullens 1995, Fegert und Wolff 2003)
Nun wissen wir alle, dass gerade in der Jugendhilfe diese Kinder, die
eine deutlich erhöhte Vulnerabilität aufweisen, zu finden sind!
Die Abläufe, die im folgenden Text für die Vorgehensweise von Tätern bei
sexuellem Missbrauch beschrieben werden, sind auf andere Formen von
Machtmissbrauch und Grenzverletzungen zu übertragen.
Wenn sich ein Täter für ein Opfer entschieden hat, kommt es zu Widerstandsprüfungen und Testritualen.
Sexueller Missbrauch beginnt fast nie mit einer eindeutigen Tathandlung.
Das auserwählte Mädchen oder der Junge wird zunächst einmal auf seine/ihre Widerstandsfähigkeit geprüft.
•
sexistische Bemerkungen
•
scheinbar zufällige Berührungen
•
als Spiel getarnte Berührungen
•
Widerstand ignorieren
•
unangemessene Gespräche über Körperhygiene oder Sexualität
•
scheinbar zufälliges Herumliegenlassen von provozierendem
Material
Selbstbewusste, aufgeklärte und gut versorgte Kinder reagieren auf solche Testrituale eher mit Protest, Abwehr und zukünftiger Distanz (siehe
auch Kapitel Prävention).
Nicht so selbstbewusst reagieren häufig Kinder und Jugendliche, die sich
in Einrichtungen der Jugendhilfe befinden. Hat ein ausgewähltes Kind diese Testrituale nicht abgewehrt, wird es
systematisch in die Missbrauchsbeziehung eingebunden.
33
Täter und Täterinnen manipulieren gezielt das Kind und die Umgebung.
Die genaue Kenntnis der spezifischen Stärken und Schwächen des Kindes erleichtern dem Täter die Ausgestaltung seiner Strategie. Zugang zu
diesen Informationen zu bekommen ist für Fachkräfte in der Jugendhilfe
leicht, wobei ihnen ihr Fachwissen über kindliche Entwicklung noch zusätzlich nutzt. So ist es für sie relativ einfach, eine intensive Beziehung
unter Berücksichtigung der persönlichen Lebensgeschichte aufzubauen.
Die Strategien der sexuellen Annäherung an das Kind folgen immer dem
Muster, an den Schwächen und Bedürfnissen des Kindes anzusetzen,
es in seiner Wahrnehmung über gut und schlecht, über kindgerechte
und übergriffige Berührungen zu verwirren und mit zunächst scheinbar
unbeabsichtigten Berührungen an einen Körperkontakt zum Täter zu gewöhnen.
Bekannte Strategien um sich das Vertrauen von Kindern und Jugendlichen zu erschleichen, sind:
• dem Kind das Gefühl geben, etwas besonderes zu sein (z. B. du bist
mein Liebling)
• sich als Vertrauensperson anbieten und dem Opfer besondere Aufmerksamkeit hinsichtlich seiner Probleme schenken
• dafür sorgen, dass bei der Planung von Freizeitaktivitäten der Gruppe
immer die Wünsche des Opfers besonders berücksichtigt werden
• Regelverletzungen durchgehen lassen oder das Kind gegenüber anderen Fachkräften bei Regelverletzungen decken
• durch Geschenke und besondere Vergünstigungen (z. B. andere Ausgehzeiten) bestechen
• das Opfer in den Status eines Erwachsenen erheben durch das Erzählen von privaten Geschichten „im Vertrauen“ oder nicht für die
Kinderohren gedachte Infos aus dem Team
• sich als Beschützer/in anbieten gegen Anfeindungen aus der Gruppe
• das Opfer von den anderen Kindern durch seine Sonderstellung (Liebling des Betreuers) isolieren und durch Gerüchte, dass die anderen
das Opfer sowieso nicht mögen
Abhängigkeit des Opfers vom Täter wird gesteigert und Beziehungen zu
anderen möglichen Vertrauenspersonen werden gekappt.
Die Spirale von Scham- und Schuldgefühlen wird vom Täter forciert,
indem die Verantwortung für die Tat den Kindern eingeredet wird. So
wird Sexualität als ein quasi notwendiges Tauschmittel für Zuwendung,
Anerkennung und Bestätigung etabliert.
34
Kommt es dann zur Tat, ist diese lange und genau vorbereitet. Das Kind
wurde von den anderen Kindern und meist auch von anderen Erwachsenen isoliert. Kollegen wurden ebenfalls manipuliert: Der Täter hat sich
durch die Übernahme besonderer oder unbeliebter Aufgaben unentbehrlich gemacht, ist beliebt und häufig geachtet. Er hat auch für einen
guten Kontakt zur Leitung gesorgt, was ihm im Falle des Aufkommens
von „Gerüchten“ hilfreich ist. Für Teamkollegen ist es schwierig, einen
Mitarbeiter, den die Leitung hoch schätzt, zu kritisieren und mit Missbrauchsvorwürfen zu belasten. Der Kontakt zur Leitung kann unter Umständen auch bereits im Vorfeld nützlich sein, um kritische Kollegen bei
der Leitung schlecht zu reden.
Täter geben sich häufig den Anschein, besonders engagierte Pädagogen
zu sein. Fast immer positionieren sie sich offenkundig gegen sexuellen
Kindesmissbrauch. Pädosexuellen fällt diese Haltung nicht sehr schwer,
da sie das, was sie tun, nicht als Missbrauch erleben und definieren.
Wenn sie von Missbrauch sprechen, meinen sie gewalttätige Übergriffe
im Sinne von Handlungen, die unter Androhung oder Ausübung von körperlicher Gewalt stattfinden.
Der Täter erteilt dem Opfer ein striktes Redeverbot:
Der Täter verbietet dem Mädchen oder Jungen mit anderen Menschen
über das Geschehen zu sprechen. Zunächst indem er scheinbar darum
wirbt, dass es ein gemeinsames Geheimnis gibt. Im Laufe des Missbrauchs
wird das Redeverbot mit immer stärkeren Mitteln aufrechterhalten und
durchgesetzt.
35
Selbstverpflichtungserklärung
5. Selbstverpflichtungserklärung
für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
in den Einrichtungen der Erziehungshilfe im SPN
Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen lebt durch vertrauensvolle Beziehungen von Menschen untereinander. Durch diese Beziehungen wollen wir jungen Menschen Selbstbewusstsein vermitteln, ihre Identität
stärken und sie befähigen, eine gesunde Beziehung zu sich selbst und
zu anderen zu entwickeln und zu leben. Das Vertrauen in die eigenen
Fähigkeiten und in die Beziehung zu anderen Menschen soll gestärkt
werden.
Aus diesem Grund halte ich mich an folgende Grundsätze:
1. Ich verpflichte mich, alles in meiner Macht Stehende zu tun, dass Kinder und Jugendliche in unseren Einrichtungen vor Gefahren und Übergriffen bewahrt werden. Deshalb schütze ich Kinder und Jugendliche vor
körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt und beachte die gesetzlichen Vorschriften.
2. Ich respektiere die Gefühle der Kinder und Jugendlichen. Ich nehme
die individuellen Grenzsetzungen und die Intimsphäre der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen wahr und ernst. Ich erkenne an, dass
jeder Mensch ein Individuum mit eigener Persönlichkeit ist. Ich respektiere die Kinder und Jugendlichen und bringe ihnen Wertschätzung und
Vertrauen entgegen.
3. Ich gestalte die Beziehungen zu den Kindern und Jugendlichen transparent und gehe verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Mit
den Eltern der betreuten Kinder arbeite ich vertrauensvoll zusammen,
respektiere sie in ihrer Verantwortung und informiere sie über unsere
Grundsätze für das Kindeswohl.
4. Mir ist bewusst, dass es ein Machtgefälle zwischen Mitarbeitern und
Mitarbeiterinnen einerseits und Kindern und Jugendlichen andererseits
gibt. Mit der mir übertragenen Verantwortung in der Mitarbeit gehe ich
sorgsam und bewusst um. Insbesondere missbrauche ich meine Rolle
als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin nicht für sexuelle Kontakte zu mir anvertrauten jungen Menschen.
36
6. Konflikte löse ich gewaltfrei. Ich bemühe mich stets um beschreibende
und nichtwertende Äußerungen aus der Ich-Perspektive. Wenn Konflikte
eskaliert sind, sorge ich für eine Atmosphäre, die eine Rückkehr ohne
Niederlage ermöglicht.
7. Ich werde Situationen ansprechen, die mit unserer Selbstverpflichtungserklärung nicht in Einklang stehen, um ein offenes Klima in der
Gruppe zu schaffen und zu erhalten.
8. Im dienstlichen Kontakt kommt es zu einem intensiven Austausch
über Gefühle und Bedürfnisse, wodurch eine große Nähe entstehen
kann. Ich verzichte bewusst auf private Kontakte zu den betreuten Kindern und Jugendlichen und deren Familien.
9. Ich achte auf Anzeichen der Vernachlässigung oder Gewalt bei Kindern
und Jugendlichen. Ich informiere bei Verdacht meinen direkten Vorgesetzten und leite ein Kinderschutzverfahren nach § 8a SGB VIII ein.
10. Ich habe die Selbstverpflichtungserklärung gelesen und verpflichte
mich, nach diesen Grundsätzen zu arbeiten.
Unterschrift der MitarbeiterIn Datum
37
Intervention
6. Intervention
Beschwerdemöglichkeiten
für
Kinder und
Jugendliche
6.1. Wir wollen es wissen. Sag es uns!
Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche
Ausgehend von unserer Haltung, junge Menschen zu mündigen Mitgliedern unserer Gesellschaft zu erziehen, wird der Möglichkeit der Beteiligung ein hoher Stellenwert eingeräumt. Abgeleitet vom Partizipationsgedanken ergibt sich daraus die Notwendigkeit, jungen Menschen Wege
zu ebnen, auf denen sie sich äußern können, wenn gegen ihre Interessen oder gegen ihre Rechte verstoßen wird.
Durch gezielte Prävention und in den Alltag integrierte Partizipationsmöglichkeiten erlangen die Kinder und Jugendlichen die Kompetenzen
und die Befähigung, Situationen, in denen Grenzverletzungen stattfinden, zu erkennen und zu benennen.
Aufbauend auf den vorangestellten Überlegungen und Darlegungen zu
Prävention, Kinderrechten und Partizipation ergibt sich daraus der Gedanke der Formulierung verbindlicher Regeln sowohl auf der Ebene der
Organisation sowie in der pädagogischen Arbeit für die Mitarbeiter als
auch für die Kinder und Jugendlichen.
Wenn Regeln vereinbart werden, folgt daraus die Notwendigkeit, dass
Wege beschrieben und etabliert werden, wie sich jemand Gehör verschaffen kann, wenn gegen diese Regeln verstoßen wird. Ebenso muss
festgelegt werden, wie verfahren wird, welche Konsequenzen aus Regelverstößen resultieren.
Um mit den jungen Menschen konkret ins Gespräch zu kommen, haben
wir uns entschlossen, Verhaltensweisen von Betreuern zu beschreiben,
die
ROT: strafrechtlich relevant sind
GELB: pädagogisch unhaltbar und für Kinder und Jugendliche
schädlich sind und
GRÜN: pädagogisch sinnvoll, aber manchmal unbeliebt bei Kindern
und Jugendlichen sind.
38
Verhaltensampel
Verhaltensampel
Dieses Verhalten schadet Kindern und Jugendlichen und ist deshalb
verboten. Betreuerinnen und Betreuer können dafür bestraft werden.
Wir wünschen uns, dass Kinder und Jugendliche sich so schnell wie sie können
jemanden anvertrauen, damit sie geschützt werden können.
•
•
•
•
•
Kinder und Jugendliche im Zimmer einschließen, Freiheitsentzug
Schlagen, körperlich strafen, züchtigen
Sexuell missbrauchen
Zu Straftaten verleiten
Auf Gewalt, die ich sehe, nicht reagieren
Dieses Verhalten ist nicht o.k. und für die Entwicklung von Kindern
und Jugendlichen schädlich.
Wir wünschen uns, dass Kinder und Jugendlichen dieses Verhalten mitteilen,
damit wir es klären und ändern können.
•
•
•
•
•
Kindern und Jugendlichen zur Strafe Essen vorenthalten
(Essensentzug, Nahrungsverweigerung)
Kinder und Jugendliche beschimpfen
Taschengeld sperren
Persönlich abwerten, insbesondere aufgrund von Abstammung,
Religion oder Geschlechtszugehörigkeit abwerten
Kontakte zu Freundinnen und Freunde verbieten
Dieses Verhalten ist sinnvoll, gefällt Kindern und Jugendlichen aber
oftmals nicht.
Wir wünschen uns, dass Kinder und Jugendliche nachfragen, wenn sie den Sinn
des Verhaltens nicht verstehen.
•
•
•
•
•
•
Ausgehzeiten regeln
Auf klärende Gespräche bestehen
Auf Medienkonsum achten
Rauchen und Alkoholtrinken verbieten
Kinder zum Schulbesuch anhalten
Waffen (Scherben, Messer etc.) wegnehmen und verbieten
Diese Verhaltensampel (Abbildung in Anlehnung an Ev. Jugendhilfe
Schweicheln) hängt in jeder Einrichtung für Kinder und Jugendliche deutlich sichtbar aus. Neben den bereits formulierten Kriterien der einzelnen
Kategorien besteht die Möglichkeit, zusätzliche Aspekte aufzunehmen.
39
Alle Menschen haben sowohl Rechte als auch Pflichten, auch alle Kinder und Jugendliche.
In den Gruppenkonferenzen werden die Regeln besprochen. An diese
Regeln müssen sich alle halten. Außerdem hängen Plakate aus, auf denen deine Rechte geschrieben stehen.
Wenn es vorkommen sollte, dass jemand deine Rechte nicht achtet,
kannst du dich beschweren.
Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
• deine Bezugsbetreuerin oder dein
Bezugsbetreuer ist immer für dich da.
• du kannst auch darüber mit der Einrichtungsleitung sprechen, wenn dir das lieber ist.
•
wenn du lieber schreiben willst,
gibt es einen Briefkasten in jeder
Gruppe mit dem Aufdruck
„wir wollen es wissen“,
der einmal in der Woche von der
Einrichtungsleitung geleert wird.
•
Es gibt auch eine Vertrauensstelle,
an die du dich schriftlich oder telefonisch
wenden kannst, wenn du dich an
niemandem aus der Einrichtung
wenden möchtest. Dort erreichst du die
Kinderschutzbeauftragte.
So erreichst du die Kinderschutzbeauftragte:
AWO-Kinderschutzbeauftragte –persönlichAdresse:
Postfach xxx
66424 Homburg
40
Email:
[email protected]
Telefon: 0000 000 000 0 (wird noch festgelegt)
41
Literaturhinweise
7. Literaturhinweise
Literaturempfehlungen zum Institutionellen Kinderschutz
Literaturempfehlungen der Geschäftsstelle des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (http://beauftragter-missbrauch.de)
1. Fachbücher
1.1. Grundlagen
1.2. Jungen
1.3. Täterinnen
1.4. Sexuelle Übergriffe unter Kindern und Jugendlichen
1.5. Sexueller Missbrauch in Institutionen
1.6. Interkultureller Kontext
1.7. Beratung und Therapie
1.8. Selbsthilfe/Literatur von Betroffenen
1.9. Besonderer Förderbedarf
1.10. Rechtliche Themen
2. Ratgeber und Arbeitsmaterialien
2.1. Schutz vor sexuellem Missbrauch
2.2. Internet und neue Medien
2.3. Besonderer Förderbedarf
3. Kinder- und Jugendliteratur
3.1. Prävention
3.2. Sexualpädagogik
3.3. Jugendromane
4. Expertisen und Berichte
1.1. Grundlagen
Amman, G, Wipplinger, R. (Hg.) (2005): Sexueller Missbrauch. Überblick zu Forschung, Beratung und Therapie.
Ein Handbuch. 3. überarbeitete und erweiterte Aufl. Tübingen: Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie.
Bange, D., Körner, W. (Hg.) (2002): Handwörterbuch Sexueller Missbrauch. Göttingen: Hogrefe.
Enders, U. (Hg.) (2010): Zart war ich, bitter war‘s. Handbuch gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und
Jungen, 5. Aufl. Köln: Kiepenheuer & Witsch.
IzKK (Hg.) (2008): IzKK-Nachrichten. Sexuelle Gewalterfahrungen im Jugendalter. H. 1. München: IzKK. zum
Downloaden.
1.2. Jungen
Bange, D. (2007): Sexueller Missbrauch an Jungen. Die Mauer des Schweigens. Göttingen: Hogrefe.
Lew, M. (2001): Als Junge missbraucht. München: Kösel-Verlag.
Mosser, P. (2009): Wege aus dem Dunkelfeld. Aufdeckung und Hilfesuche bei sexuellem Missbrauch an Jungen. Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaft.
1.3. Täterinnen
Elz, J., Kriminologische Zentralstelle (Hg.) (2009): Täterinnen. Befunde, Analysen, Perspektiven. Wiesbaden:
Kriminologische Zentralstelle.
Elliot, M. (1995): Frauen als Täterinnen. Sexueller Missbrauch an Mädchen und Jungen. Donna vita.
1.4. Sexuelle Übergriffe unter Kindern und Jugendlichen
Bange, D. (2012): Kinder mit sexuellen Verhaltensauffälligkeiten. In: Kindesmisshandlung und -vernachlässigung. Interdisziplinäre Fachzeitschrift für Prävention und Intervention, Jahrgang 15, Heft 1
Briken, P., Spehr, A., Romer, G., Berner, W. (2010): Sexuell grenzverletzende Kinder und Jugendliche. Lengrich: Pabst Verlag.
Freund, U., Riedel-Breidenstein, D. (2006): Sexuelle Übergriffe unter Kindern. Handbuch Prävention und
Intervention. Köln: Verlag Mebes & Noack.
Klees, E. (2008): Geschwisterinzest im Kindes- und Jugendalter. Lengrich: Pabst Verlag.
42
1.5. Sexueller Missbrauch in Institutionen
Andresen, S., Heitmeyer von Beltz, W. (2012): Zerstörerische Vorgänge - Missachtung und sexuelle Gewalt
gegen Kinder und Jugendliche in Institutionen, Weinheim: Beltz Juventa.
Enders, U. (Hg.) (2012): Grenzen achten. Schutz vor Missbrauch in Institutionen. Ein Handbuch für die Praxis.
Köln: Kiepenheuer & Witsch.
Fegert, J. M., Wolff, M. (Hg.) (2006): Sexueller Missbrauch durch Professionelle in Institutionen – Prävention
und Intervention – ein Werkbuch. 2. aktualisierte Auflage 2006. Weinheim und München: Juventa Verlag.
Hochdorf - Evang. Jugendhilfe im Kreis Ludwigsburg e.V. (Hg.) (2010): Und wenn es doch passiert. Fehlverhalten von Fachkräften in der Jugendhilfe. Ergebnisse eines institutionellen Lernprozesses. Hochdorf: Eigenverlag.
Kroll, S., Meyerhoff, F., Sell, M. (2003): Sichere Orte für Kinder. Handlungsmodell zum Schutz von Kindern und
Jugendlichen vor pädosexuellen Übergriffen in Offenen Freizeiteinrichtungen. Praxis und Forschungsprojekt.
Stuttgart: Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze e.V.
Wolff, M., Hartig, S. (2012): Gelingende Beteiligung in der Heimerziehung. Gute Praxis beim Mitreden, Mitwirken und Mitbestimmen von Kindern und Jugendlichen im Heimalltag. Ein Werkbuch für Jugendliche und
ihre BetreuerInnen. Weinheim: Juventa-Verlag.
Wolff, M., Fegert, J., Schröer, W. (2012): Mindeststandards und Leitlinien für einen besseren Kinderschutz
– Zivilgesellschaftliche Verantwortung und Perspektiven nachhaltiger Organisationsentwicklung. In: Das Jugendamt Heft 03/2012. S. 121-126.
Tschan, W. (2005): Missbrauchtes Vertrauen. Sexuelle Grenzverletzungen in professionellen Bezügen. Ursachen und Folgen. Basel: Karger.
IzKK (Hg.) (2007): IzKK-Nachrichten. Sexualisierte Gewalt durch Professionelle in Institutionen. Heft 1. München: IzKK.
Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren (Hg.) (2011): Sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Institutionen. Köln: Eigenverlag.
1.6. Interkultureller Kontext
Strohhalm e.V. (2007): Jedes Kind auf dieser Erde ist ein Wunder. Band 1: Interkultureller Kontext für Prävention, Beratung und Elternarbeit sexuellem Missbrauch. Köln: Verlag Mebes & Noack.
Strohhalm e.V. (2007): Jedes Kind auf dieser Erde ist ein Wunder. Band 2: Schutz vor sexueller Gewalt – Konzepte und Erfahrungen interkultureller Präventionsarbeit. Köln: Verlag Mebes & Noack.
1.7. Beratung und Therapie
Bange, D. (2011): Eltern von sexuell missbrauchten Kindern. Göttingen: Hogrefe.
Deegener, G., Körner, W. (Hg.) (2005): Kindesmisshandlungen und Vernachlässigung: Ein Handbuch. Göttingen: Hogrefe.
Egle, U. T., Hoffmann, S. O., Joraschky, P. (Hg.) (2005): Sexueller Missbrauch, Misshandlung, Vernachlässigung. Erkennung, Therapie und Prävention der Folgen früher Stresserfahrungen. 3. vollständig aktualisierte
u. erweiterte Aufl. Stuttgart: Schattauer.
Gahleitner, S. B. (2011): Das Therapeutische Milieu in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Trauma- und
Beziehungsarbeit in stationären Einrichtungen. Bonn: Psychiatrie Verlag.
Hartwig, L., Hensen, G. (2008): Sexueller Missbrauch und Jugendhilfe. Möglichkeiten und Grenzen sozialpädagogischen Handelns im Kinderschutz. 2. aktualisierte und erweitere Aufl. Weinheim, München: Juventa.
Herman, J. L. (2003): Die Narben der Gewalt. Traumatische Erfahrungen verstehen und überwinden. Paderborn: Junfermann.
Weinberg, D. (2011): Traumatherapie mit Kindern. Strukturierte Trauma-Intervention und traumabezogene
Spieltherapie. 2. Aufl. Stuttgart: Klett Cotta.
Weinberg, D. (2010): Psychotherapie mit komplex traumatisierten Kindern: Behandlung von Bindungs- und
Gewalttraumata der frühen Kindheit. Stuttgart: Klett Cotta.
Weiß, W. (2006): Philip sucht sein Ich. Zum pädagogischen Umgang mit Traumata in den Erziehungshilfen.
Weinheim, München: Juventa.
43
1.8. Selbsthilfe/Literatur von Betroffenen
Autorengruppe Tauwetter (1998): Ein Selbsthilfe–Handbuch für Männer die als Junge sexuelle mißbraucht
wurden. Köln: Verlag Mebes & Noack.
Bass, E. (2009): Trotz allem. Wege zur Selbstheilung für sexuell missbrauchte Frauen. Aktualisierte und überarbeitete Auflage. Berlin: Orlanda.
Davis, L. (2011): Verbündete: Ein Handbuch für Partnerinnen und Partner von Überlebenden sexueller Gewalt. 3. überarbeitete Aufl. Berlin: Orlanda Frauenverlag.
Dehmers, J. (2011): Wie laut soll ich denn noch schreien? Die Odenwaldschule und der sexuelle Missbrauch.
Hamburg: Rowolt.
Füller, C. (2011): Sündenfall – Wie die Reformschule ihre Ideale missbrauchte, Köln: Dumont Buchverlag.
Obermeyer, B., Stadler, R. (2011): Bruder, was hast du getan? – Kloster Ettal. Die Täter, die Opfer, das System,
Köln: Kiepenheuer & Witsch.
Spangenberg, E. (2011): Dem Leben wieder trauen. Traumaheilung nach sexueller Gewalterfahrung. 2. Auflage. Mannheim: Patmos Verlag.
1.9. Besonderer Förderbedarf
AMYNA (2009): Sexuelle Gewalt verhindern – Selbstbestimmung ermöglichen 2. überarbeitete Aufl. Vorbeugung und Schutz für Mädchen und Jungen mit unterschiedlichen Behinderungen. München: AMYNA Eigenverlag.
Becker, M. (2001): Sexuelle Gewalt gegen Mädchen mit geistiger Behinderung: Daten und Hintergründe.
Heidelberg: Universitätsverlag Winter.
Tschan, W. (2012): Praxishandbuch zur Prävention von sexuellen Grenzverletzungen bei Menschen mit Behinderungen. Hans Huber Verlag: Bern.
1.10. Rechtliche Themen
Fastie, F. (2008): Opferschutz im Strafverfahren. Sozialpädagogische Prozessbegleitung bei Sexualdelikten.
Ein interdisziplinares Handbuch. Budrich Verlag.
Fegert, J. M., Schnoor, K., König, C., Schläfke, D. (2006): Begutachtung in Sexualstrafverfahren. Herbolzheim:
Centaurus.
Fegert, J. M. (2001): Begutachtung sexuell missbrauchter Kinder. Fachliche Standards im juristischen Verfahren. Neuwied: Luchterhand.
Schläfke, D., Häßler, F., Fegert, J. M. (Hg.) (2005): Sexualstraftaten. Forensische Begutachtung, Diagnostik
und Therapie. Stuttgart: Schattauer.
2. Ratgeber und Arbeitsmaterialien
2.1. Schutz vor sexuellem Missbrauch
Aktion Jugendschutz Nordrhein-Westfalen e.V. (Hg.) (2011): Gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und
Jungen. Informationsbroschüre für Fachkräfte und Eltern. 13. Auflage.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2012): Mutig fragen – besonnen
handeln!
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): Liebevoll begleiten www.bzga.de
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): Über Sexualität reden. Zwischen Einschulung und
Pubertät. www.bzga.de
Braun, G. (2008): Ich sag nein. Arbeitsmaterialien gegen den sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen.
Verlag an der Ruhr.
Blattmann, S., Mebes, M. (2010): Nur die Liebe fehlt…? Jugend zwischen Blümchensex und Hardcore. Sexuelle Bildung als Prävention. Köln: Verlag Mebes & Noack.
Deegener, G. (2010): Kindesmissbrauch erkennen, helfen, vorbeugen, 5. überarbeitete und erweiterte Aufl.
Weinheim: Beltz.
44
Karlstetter, B., Rudolf-Jilg, C (2013): Verletzliche Patenkinder: Prävention von sexuellem Missbrauch in Patenschaftsprojekten - ein Praxishandbuch, Amyna e.V.(Hg.), München.
Klein, C., Schatz, G. (Hg.) (2010): Jungenarbeit präventiv! Vorbeugung von sexueller Gewalt an Jungen und
von Jungen, München/Basel: Ernst Reinhardt Verlag.
Kerger-Ladleif, C. (2012): Kinder beschützen! Eine Orientierung für Eltern. Köln: Verlag Mebes & Noack.
Strohhalm e.V. (2006): Auf dem Weg zur Prävention. 3. überarbeitete Auflage. Köln: Mebes & Noack.
2.2. Internet und neue Medien
Von Weiler, J. (2011): Im Netz. Tatort Internet – Kinder vor sexueller Gewalt schützen. Stuttgart: Kreuz Verlag.
2.3. Besonderer Förderbedarf
Achilles, I., Bätz, R., Bartzok, M. (2005): Sexualpädagogische Materialien für die Arbeit mit geistig behinderten Menschen. Weinheim: Juventa.
Elmer, C. (2007): Alles Liebe? Eine Geschichte über Freundschaft, Achtung und Liebe. Sachcomic & Begleitmaterial im Paket für Jugendliche mit geistiger Behinderung. Zürich: Limita.
Fegert, J. M., Bütow, B., Fetzer, A. E., König, C., Ziegenhain, U. (2007): Ich bestimme mein Leben und Sex
gehört dazu. Geschichten zur Selbstbestimmung, Sexualität und sexueller Gewalt für junge Menschen mit
geistiger Behinderung. Ulm: Schirmer.
Petze e.V. (2008): Prävention – Echt stark! Unterrichtsmaterialien für Förderschulen und Förderzentren zur
Prävention von sexuellem Missbrauch. Präventionsbüro Petze.
Wildwasser Würzburg (2007): Anna ist richtig wichtig. Ein Bilder und Vorlesebuch für Mädchen mit speziellem
Förderbedarf über sexuelle Gewalt. Köln: Verlag Mebes & Noack.
Wildwasser Würzburg (2007): Richtig wichtig – Stolz und stark. Ein FrauenBilderLeseBuch über sexuelle Gewalt für Frauen mit speziellem Förderbedarf Köln: Verlag Mebes & Noack.
3. Kinder- und Jugendliteratur
3.1. Prävention
Blattmann, S. (2003): Ich bin doch keine Zuckermaus. Neinsagegeschichten und Lieder mit CD. Köln: Verlag
Mebes & Noack.
Enders, U., Wolters, D. (2011): SchönBlöd. Ein Bilderbuch über schöne und blöde Gefühle. Köln: Zartbitter
Verlag, ab 3 Jahre.
Ferres, V., Ginsbach, J. (2009): Fass mich nicht an! cbj Random House.
Frey, J., Gotzen-Beek, B. (2003): Jetzt ist Schluss, ich will keinen Kuss! Lotta lernt Nein sagen. Bindlach:
Loewe Verlag.
Geisler, D. (2002): Mein Körper gehört mir! Bindlach: Loewe Verlag.
Mebes, M. (2002): Stück für Stück. Sicher, stark und selbstbewusst. Ein Spiel rund um persönliche Sicherheit
für Mädchen und Frauen. Köln: Mebes & Noack, ab 12 Jahre.
Mebes, M. (2009): Katrins Geheimnis. Eine Geschichte über sexuelle Übergriffe unter Geschwister. Mit didaktischem Begleitmaterial. Köln: Verlag Mebes & Noack, ab 7 Jahre.
Schreiber-Wicke, E., Holland, C. (2008): Der Neinrich. Thienemann Verlag.
Zartbitter e.V. (2012): Ganz schön blöd. Hörspiel gegen sexuellen Missbrauch und Gewalt in den Medien für
Mädchen und Jungen im Grundschulalter- nach dem gleichnamigen Präventionstheaterstück. Zu beziehen
über www.zartbitter.de
3.2. Sexualpädagogik
Blattmann, S. (2007): Mein erstes Haus war Mamis Bauch: Eine Geburts(tags)geschichte mit Liedern für Mädchen und Jungen. Songbuch und CD. 2. Aufl. Köln: Mebes & Noack.
Enders, U., Wolters, D. (2009): Wir können was, was Ihr nicht könnt. Ein Bilderbuch über Doktorspiele und
sexuelle Übergriffe. Mit didaktischem Begleitmaterial. Köln: Verlag Mebes & Noack, ab 4 Jahre.
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Geisler. D. (2003): Das bin ich von Kopf bis Fuß. Selbstvertrauen und Aufklärung für Kinder ab 7. Loewe
Verlag.
de Haan, L., Nijland, S. (2000): König & König. Gerstenberg Verlag, ab 6 Jahre.
Harris, R. H., Emberley, M. (1999): Einfach irre. Alibaba Verlag.
Harris, R. H., Emberley, M. (2006): So was Tolles. Über Mädchen und Jungen, vom Kinderkriegen und vom
Körper. Verlag Beltz und Gelberg, ab 7 Jahre.
Harris, R. H., Emberley, M. (2012): Total normal. Was du schon immer über Sex wissen wolltest. 2. Auflage,
Weinheim: Beltz.
Schneider, S. (2003): Das Jungen-Fragebuch. Wachsen und erwachsen werden. Wien: Ueberreuter.
Schneider, S. (2006): Das Mädchen-Fragebuch. Wachsen und erwachsen werden. Wien: Ueberreuter.
van der Doef, S., Latour, M. (1998): Vom Liebhaben und Kinderkriegen. Mein erstes Aufklärungsbuch. Annette
Betz Verlag, ab 4 Jahre.
van der Doef, S., Latour, M. (2004): Wie ist das mit der Liebe? Fragen und Antworten zur Aufklärung für Kinder
ab 9. Loewe Verlag.
3.3. Jugendromane
Oates, J. C. (2005): Mit offenen Augen. Die Geschichte von Freaky Green Eyes. München, Wien: Hanser.
Stern, A. (2011): Jockels Schweigen. Jacoby und Stuart, ab 15 Jahre.
Wahldén, C. (2004): Kurzer Rock. Frankfurt/Main: Fischer.
Blobel, B. (2007): Falsche Freundschaft. Gefahr aus dem Internet. Würzburg: Arena Verlag.
Buschendorff, F. (2010): Geil, das peinliche Foto stellen wir online, Mülheim a.d.R: Verlag an der Ruhr.
Cazemier, C. (2008): Riskanter Chat. Würzburg: Arena Verlag.
Clay, S. (2010): Cybermob. Mobbing im Internet. Würzburg: Arena Verlag.
Phillips, C. (2010): Wofür die Worte fehlen. Wien: Carl Ueberreuther Verlag.
Weber, A. (2006): Im Chat war er noch so süß. Mülheim a.d.R.: Verlag an der Ruhr.
4. Expertisen und Berichte
Abschlussbericht der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr.
Christine Bergmann, 24.05.2011
Abschlussbericht PDF-Dokument
Zusammenfassung Abschlussbericht PDF-Dokument
Kurzfassung Empfehlungen aus dem Abschlussbericht PDF-Dokument
Abschlussbericht Runder Tisch (11/2011): Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich.
http://www.rundertisch-kindesmissbrauch.de/downloads.htm
DJI (Deutsches Jugendinstitut) (2011): Sexuelle Gewalt gegen Kinder in Familien. Expertise erstellt im Auftrag
von Dr. Christine Bergmann, der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs, erstellt
von Peter Zimmermann. München: DJI.
DJI (Deutsches Jugendinstitut) (2011): Wirksamkeit von Maßnahmen zur Prävention und Intervention im Fall
sexueller Gewalt gegen Kinder. Expertise im Auftrag von Dr. Christine Bergmann, der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs, erstellt von Heinz Kindler und Daniela Schmidt-Ndasi.
München: DJI.
DJI (Deutsches Jugendinstitut) (2011): Sexualisierte Gewalt gegen Kinder in Institutionen. Nationaler und
internationaler Forschungsstand. Expertise erstellt im Auftrag von Dr. Christine Bergmann, der Unabhängigen
Beauftragten zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs, erstellt von Claudia Bundschuh. München: DJI.
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Mosser, P. (2012): Sexuell grenzverletzende Kinder – Praxisansätze und ihre empirischen Grundlagen. Eine
Expertise für das IzKK – Informationszentrum Kindesmisshandlung/Kindesvernachlässigung. DJI e.V. München.
Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR – Bericht und Expertise.
http://www.fonds-heimerziehung.de/
Heimerziehung in Berlin – West 1945-1975 / Ost 1945-1989
http://heimerziehung.files.wordpress.com/2011/08/heimerz_bln1.pdf
Fegert, J.M., Rassenhofer, M., Schneider, T., Seitz, A. & Spröber, N. (2013): Sexueller Kindesmissbrauch –
Zeugnisse, Botschaften, Konsequenzen. Weinheim/ Basel: Beltz Juventa.
Habetha, S., Bleich S., S.C., Marschall U., Weidenhammer J. , Fegert J.M. (2012): Deutsche Traumafolgekostenstudie - Kein Kind mehr - kein(e) Trauma(kosten) mehr? 1. edn, Schmidt & Klaunig, Kiel. (Mit freundlicher
Genehmigung des IGSF, der Autorengruppe und des auftraggebenden Referats im BMFSFJ)
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