Infoblatt zur BA Arbeit

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Universität Bielefeld
Fakultät für Soziologie
Informationen zur Bachelor-Arbeit
BA Sozialwissenschaften und im BA Soziologie
1.
Die Fächerspezifischen Bestimmungen des BA Sozialwissenschaften und des BA Soziologie verlangen eine Abschlussarbeit
des Bachelorstudiums (Bachelorarbeit) mit einer Bearbeitungszeit von sechs Wochen und einem Umfang von etwa 30
Seiten.
2.
Im BA Sozialwissenschaften kann die Bachelorarbeit zu jedem Thema geschrieben werden, das sich inhaltlich einem der
Module des Studienganges zuordnen lässt. Die Themen der Bachelorarbeit im BA Soziologie sollen inhaltlich aus den
Themen der Fachmodule des Studiengangs hervorgehen.
3.
Das Thema für die Bachelorarbeit wird von einer an der Fakultät für Soziologie prüfungsberechtigten Person vergeben, die
auch die Arbeit betreut; der/die Studierende kann Vorschläge für das Thema einreichen.
4.
Die Bachelorarbeit wird von der Person, die das Thema gestellt hat, und einer weiteren prüfungsberechtigten Person
bewertet. Der/die Studierende kann eine Person als weitere/n Prüfer/in vorschlagen. Eine/r der beiden Prüfer/innen
muss Professor/in sein.
5.
Zur Betreuung und Bewertung der Bachelorarbeit im BA Sozialwissenschaften und im BA Soziologie sind alle hauptamtlich
Lehrenden der Fakultät für Soziologie als Erst- und Zweitprüfer/innen prüfungsberechtigt. Darüber hinaus sind alle
hauptamtlich Lehrenden aus anderen Fakultäten berechtigt, die Bachelorarbeit als Zweitprüfer/in zu bewerten.
6.
Der Bachelorarbeit sind im BA Sozialwissenschaften 6 Leistungspunkte zugeordnet. Diese werden aus formalen Gründen,
unabhängig davon, zu welchem Modul die Arbeit thematisch gehören würde, dem Praxismodul des studierten Profils
zugerechnet. Im BA Soziologie werden der Bachelorarbeit 12 Leistungspunkte zugeordnet. Zusätzlich sind hier 3
Leistungspunkte durch die aktive Teilnahme und Präsentation der Arbeit im Kolloquium zu erbringen.
7.
Die Arbeit ist in dreifacher Ausfertigung sowie als word- oder rtf-Datei fristgerecht im Prüfungsamt abzugeben. Der
Arbeit ist eine eidesstattliche Erklärung beizufügen, die besagt, dass die Arbeit selbstständig verfasst wurde und keine
anderen als die angegebenen Quellen benutzt wurden.
8.
Die Note (Zahlenwert) ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen, sofern die Differenz nicht mehr
als 2,0 beträgt. Beträgt die Differenz mehr als 2,0, wird von der Dekanin oder dem Dekan eine dritte prüfungsberechtigte
Person bestimmt. In diesem Falle wird die Note der Bachelorarbeit aus dem arithmetischen Mittel der beiden besseren
Noten gebildet.
9.
Die Bachelorarbeit kann jedoch nur dann als „ausreichend“ oder besser bewertet werden, wenn mindestens zwei Noten
„ausreichend“ oder besser sind. Für die Berechnung der Note der Bachelorarbeit gilt § 13 Abs. 2 Satz 3 BPO entsprechend.
10. Im BA Sozialwissenschaften ist eine Gruppenarbeit von zwei Studierenden möglich. Der Umfang der Arbeit erhöht sich
entsprechend. Die individuellen Anteile sind kenntlich zu machen und werden individuell benotet.
Im BA Soziologie werden die Abschlussarbeiten als Einzelarbeit geschrieben, der Austausch mit anderen Studierenden
wird dabei durch ein Kolloquium zur Abschlussarbeit gefördert. Eine aktive und regelmäßige Teilnahme am Kolloquium wird
vorausgesetzt.
11.
Das Thema der Bachelorarbeit wird im Transkript, einem inhaltlichen Anhang zur Prüfungsurkunde zum individuellen
Studienverlauf, genannt. So können auch Außenstehende erkennen, dass die Zuordnung der Leistungspunkte im BA
Sozialwissenschaften zum Praxismodul u. U. rein formale Gründe hat.
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11. April 2017
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