Landkreis Oberhavel

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Landkreis Oberhavel
Untere Naturschutzbehörde
16515 Oranienburg
Stand: 04.06.2013
Merkblatt Nr. 1
Besonderer Artenschutz, Genehmigungen und Befreiungen
Was ist geschützt?
Bestimmte wild lebende Pflanzenarten, Tiere sowie ihre Lebensstätten sind besonders
geschützt. Im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind in §44 Absatz 1 die
Zugriffsverbote auf wild lebende Tiere und Pflanzen und in § 44 Absatz 2 deren
Vermarktungsverbote geregelt.
Außerdem unterscheidet das BNatSchG zwischen „besonders geschützten“ und „streng
geschützten“ Arten. Welche Pflanzen und Tiere welcher Kategorie zugeordnet werden, ist
der Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung zu entnehmen.
Wann können geschützte Tierarten betroffen sein?
Neben großflächigen Zerstörungen von Biotopen bei Baumaßnahmen können geschützte
Tierarten zum Beispiel auch durch folgende Eingriffe oder Maßnahmen betroffen sein:
Maßnahme
Betroffene geschützte
Tierarten
Gebäudeabbruch,
Dachrekonstruktion, Gebäudeausund –umbau, Fassaden und
Fugensanierung
Beseitigung von Bäumen,
insbesondere Höhlenbäumen
Gebäude bewohnende Vogelarten
Gebäude bewohnende
Fledermausarten
Gehölzpflegearbeiten,
Gehölzbeseitigung, Wiederaufnahme
der Nutzung von länger nicht
genutzten Wiesen oder Brachflächen
Beseitigung, Verkleinerung,
Funktionsverlust von Gewässern
Fledermäuse, Baum bewohnende
Vögel, Hornissen, geschützte
Käferarten
Nist-, Brut- und Lebensstätten der in
Anhang IV der Fauna-Flora-HabitatRichtlinie aufgenommenen
europäischen Vogelarten
Lurche, Amphibien
Ausnahmegenehmigung
Von den Verboten des besonderen Artenschutzes kann die Naturschutzbehörde unter
bestimmten Voraussetzungen
o
entweder eine Ausnahmegenehmigung (gemäß § 45 BNatSchG)
o
oder eine Befreiung (gemäß § 67 BNatSchG) erteilen.
Zuständigkeiten
Für die Klärung der Zuständigkeit in Ihrem konkreten Anliegen setzen Sie sich bitte mit der
regional zuständigen Kontaktperson der unteren Naturschutzbehörde in Verbindung.
Antragsunterlagen und –verfahren
Bitte beachten Sie die untenstehenden Anforderungen an die Antragsunterlagen.
Handelt es sich um ein baugenehmigungspflichtiges Vorhaben, tritt die
Bündelungswirkung einer Baugenehmigung in Kraft. Die Bauaufsichtsbehörde bezieht
die untere Naturschutzbehörde bei der Bearbeitung Ihres Bauantrages mit ein. Sie
müssen keinen zusätzlichen Antrag an die Naturschutzbehörde richten.
Da im Zusammenhang mit Beeinträchtigungen einer Tier- oder Pflanzenart in der Regel auch
darüber hinausgehend Eingriffe in Natur und Landschaft stattfinden, ist die
naturschutzrechtliche Eingriffsregelung zu berücksichtigen. Darüber können Sie sich auf
unserer Webseite informieren und die notwendigen Unterlagen Ihrem Antrag beifügen.
Im Genehmigungsverfahren können je nach Rechtslage Beteiligungen Dritter
(Naturschutzbeirat oder –verbände) erforderlich sein. Dies ist bei der Anzahl der
einzureichenden Kopien der Unterlagen und bei der Bearbeitungsfrist der unteren
Naturschutzbehörde zu berücksichtigen
Kosten
Die Bearbeitungsgebühr richtet sich nach der Größe des Vorhabens und dem
Bearbeitungsaufwand und kann zwischen 30 und 5.000 Euro betragen (gemäß
Gebührenordnung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und
Verbraucherschutz vom 22. November 2011 (GVBl. II/11 Nr. 77), zuletzt geändert durch Art.
2 der Verordnung vom 19. Juni 2012 (GVBl. II/12 Nr. 48), Anlage 2 Tarifstelle 4.1 und 4.2.1
Anforderungen an die Antragstellung
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei:
o
Antragsschreiben auf naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung/Befreiung von
den Verboten des besonderen Artenschutzes
o
Bezeichnung der betroffenen Art(en) und gegebenenfalls des Biotoptyps
o
Gegebenenfalls Übersichtslageplan topographische Karte (1:25 000)
o
Lageplan (1: 1000 oder 1:500) mit Darstellung der geplanten Baumaßnahme,
Gemarkung, Flur mit Kennzeichnung des Artenvorkommens und ggf. des Biotoptyps
o
Gegebenenfalls Flurstückskarte, mit Eintragung der betroffenen Fläche
o
Planzeichnungen
o
Größe der beantragten Fläche in qm
o
Begründung und Beschreibung des Vorhabens (technische Planung, Versiegelung,
Hoch- und Tiefbau, Beseitigung von Gehölzen etc.)
o
Je nach Umfang der baulichen Maßnahme oder des Eingriffs Beschreibung der
gegenwärtigen Bestands (Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft,
Landschaftsbild, Bäume, sonstige vorhandene Gehölze, geschützte Biotope, RoteListe-Arten), Bestandserfassung entsprechend der Brandenburgischen
Kartieranleitung, gegebenenfalls Fotos
o
Beschreibung zu erwartender Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft,
insbesondere der gesetzlich geschützten Art(en)
o
Darstellung vorgesehener Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minimierung, zum Ausgleich und Ersatz der entstehenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft,
insbesondere der gesetzlich geschützten Art(en)
Bitte setzen Sie sich mit der regional zuständigen Kontaktperson in Verbindung, um zu
klären, wie viele Kopien Sie von den Unterlagen einreichen sollen.
Für weitere Fragen stehen wir gern zur Verfügung.
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