Landkreis Oberhavel Untere Naturschutzbehörde 16515 Oranienburg Stand: 04.06.2013 Merkblatt Nr. 1 Besonderer Artenschutz, Genehmigungen und Befreiungen Was ist geschützt? Bestimmte wild lebende Pflanzenarten, Tiere sowie ihre Lebensstätten sind besonders geschützt. Im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind in §44 Absatz 1 die Zugriffsverbote auf wild lebende Tiere und Pflanzen und in § 44 Absatz 2 deren Vermarktungsverbote geregelt. Außerdem unterscheidet das BNatSchG zwischen „besonders geschützten“ und „streng geschützten“ Arten. Welche Pflanzen und Tiere welcher Kategorie zugeordnet werden, ist der Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung zu entnehmen. Wann können geschützte Tierarten betroffen sein? Neben großflächigen Zerstörungen von Biotopen bei Baumaßnahmen können geschützte Tierarten zum Beispiel auch durch folgende Eingriffe oder Maßnahmen betroffen sein: Maßnahme Betroffene geschützte Tierarten Gebäudeabbruch, Dachrekonstruktion, Gebäudeausund –umbau, Fassaden und Fugensanierung Beseitigung von Bäumen, insbesondere Höhlenbäumen Gebäude bewohnende Vogelarten Gebäude bewohnende Fledermausarten Gehölzpflegearbeiten, Gehölzbeseitigung, Wiederaufnahme der Nutzung von länger nicht genutzten Wiesen oder Brachflächen Beseitigung, Verkleinerung, Funktionsverlust von Gewässern Fledermäuse, Baum bewohnende Vögel, Hornissen, geschützte Käferarten Nist-, Brut- und Lebensstätten der in Anhang IV der Fauna-Flora-HabitatRichtlinie aufgenommenen europäischen Vogelarten Lurche, Amphibien Ausnahmegenehmigung Von den Verboten des besonderen Artenschutzes kann die Naturschutzbehörde unter bestimmten Voraussetzungen o entweder eine Ausnahmegenehmigung (gemäß § 45 BNatSchG) o oder eine Befreiung (gemäß § 67 BNatSchG) erteilen. Zuständigkeiten Für die Klärung der Zuständigkeit in Ihrem konkreten Anliegen setzen Sie sich bitte mit der regional zuständigen Kontaktperson der unteren Naturschutzbehörde in Verbindung. Antragsunterlagen und –verfahren Bitte beachten Sie die untenstehenden Anforderungen an die Antragsunterlagen. Handelt es sich um ein baugenehmigungspflichtiges Vorhaben, tritt die Bündelungswirkung einer Baugenehmigung in Kraft. Die Bauaufsichtsbehörde bezieht die untere Naturschutzbehörde bei der Bearbeitung Ihres Bauantrages mit ein. Sie müssen keinen zusätzlichen Antrag an die Naturschutzbehörde richten. Da im Zusammenhang mit Beeinträchtigungen einer Tier- oder Pflanzenart in der Regel auch darüber hinausgehend Eingriffe in Natur und Landschaft stattfinden, ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung zu berücksichtigen. Darüber können Sie sich auf unserer Webseite informieren und die notwendigen Unterlagen Ihrem Antrag beifügen. Im Genehmigungsverfahren können je nach Rechtslage Beteiligungen Dritter (Naturschutzbeirat oder –verbände) erforderlich sein. Dies ist bei der Anzahl der einzureichenden Kopien der Unterlagen und bei der Bearbeitungsfrist der unteren Naturschutzbehörde zu berücksichtigen Kosten Die Bearbeitungsgebühr richtet sich nach der Größe des Vorhabens und dem Bearbeitungsaufwand und kann zwischen 30 und 5.000 Euro betragen (gemäß Gebührenordnung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz vom 22. November 2011 (GVBl. II/11 Nr. 77), zuletzt geändert durch Art. 2 der Verordnung vom 19. Juni 2012 (GVBl. II/12 Nr. 48), Anlage 2 Tarifstelle 4.1 und 4.2.1 Anforderungen an die Antragstellung Bitte fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei: o Antragsschreiben auf naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung/Befreiung von den Verboten des besonderen Artenschutzes o Bezeichnung der betroffenen Art(en) und gegebenenfalls des Biotoptyps o Gegebenenfalls Übersichtslageplan topographische Karte (1:25 000) o Lageplan (1: 1000 oder 1:500) mit Darstellung der geplanten Baumaßnahme, Gemarkung, Flur mit Kennzeichnung des Artenvorkommens und ggf. des Biotoptyps o Gegebenenfalls Flurstückskarte, mit Eintragung der betroffenen Fläche o Planzeichnungen o Größe der beantragten Fläche in qm o Begründung und Beschreibung des Vorhabens (technische Planung, Versiegelung, Hoch- und Tiefbau, Beseitigung von Gehölzen etc.) o Je nach Umfang der baulichen Maßnahme oder des Eingriffs Beschreibung der gegenwärtigen Bestands (Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Bäume, sonstige vorhandene Gehölze, geschützte Biotope, RoteListe-Arten), Bestandserfassung entsprechend der Brandenburgischen Kartieranleitung, gegebenenfalls Fotos o Beschreibung zu erwartender Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, insbesondere der gesetzlich geschützten Art(en) o Darstellung vorgesehener Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minimierung, zum Ausgleich und Ersatz der entstehenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, insbesondere der gesetzlich geschützten Art(en) Bitte setzen Sie sich mit der regional zuständigen Kontaktperson in Verbindung, um zu klären, wie viele Kopien Sie von den Unterlagen einreichen sollen. Für weitere Fragen stehen wir gern zur Verfügung.