Anhang zum Umweltbericht zum Entwurf des RREP MM/R

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Anhang
Anhangsverzeichnis
Karten
Karte 1
Karte 2
Karte 3
Karte 4
Karte 5
Karte 6
Karte 7
Karte 8
Karte 9
Karte 10
Karte 11
Karte 12
Karte 13
Anhang 6.2.4.1
Anhang 6.2.4.2
Anhang 6.3.4.1
Anhang 6.3.4.2
Anhang 6.4.3
Anhang 6.4.4
Anhang 6.5.4
Anhang 6.6.4
Anhang 6.6.5
Anhang 6.7.4
Anhang 6.7.5_1
Anhang 6.7.5_2
Anhang 6.9.7.1
Anhang 7.1.2_1
Anhang 7.1.2_2
Anhang 8.1.2
Prüfpflichtige Festlegungen des RREP MM/R
Siedlungsflächen
Tourismus und Erholung
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Naturschutz und
Landschaftspflege
Arten und Lebensräume, Freiräume
Regionaler Biotopverbund und Natura2000-Gebiete
Rastplätze, Vogelzug
Nationale Schutzgebiete
Wald
Boden
Grundwasser
Trinkwasserschutzgebiete
Landschaftsbild
Halbinsel Wustrow – Beschreibung des aktuellen Umweltzustandes
Halbinsel Wustrow – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungsund Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen
Marina auf der Halbinsel Wustrow – Beschreibung des aktuellen
Umweltzustandes
Marina auf der Halbinsel Wustrow – Bewertung der Umweltauswirkungen,
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen
Vorranggebiete Gewerbe und Industrie – Bewertung der
Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen,
Kompensationsmaßnahmen
Vorranggebiet Gewerbe und Industrie – Beschreibung des aktuellen
Umweltzustandes
Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie – Beschreibung des aktuellen
Umweltzustandes, Bewertung der Umweltauswirkungen,
Alternativenprüfung, Vermeidungs-, Minderungs- und
Kompensationsmaßnahmen
Vorranggebiete Rohstoffsicherung – Bewertung der Umweltauswirkungen,
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen
Vorranggebiet Rohstoffsicherung – Beschreibung des aktuellen
Umweltzustandes, Bewertung der Umweltauswirkungen,
regionalplanerische Abwägung
Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung – Bewertung der
Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen,
Kompensationsmaßnahmen
Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung – Beschreibung des
Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen,
regionalplanerische Abwägung
Nicht zur Festlegung im RREP MM/R vorgesehene Flächen unter
Bergrecht >5 ha – Beschreibung des aktuellen Umweltzustandes,
Bewertung der Umweltauswirkungen, regionalplanerische Abwägung
Eignungsgebiete Windenergieanlagen – Beschreibung des aktuellen
Umweltzustandes aller Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Beschreibung der FFH-Gebiete
Beschreibung des SPA-Gebiete
Potenziell erheblich beeinträchtigte Natura2000-Gebiete
Umweltbericht zum Entwurf des
Regionalen Raumentwicklungsprogramms
Mittleres Mecklenburg/Rostock
Karte 1
Regionalplanerische Festlegungen
Rostock-Seehafen Ost
Rostock-Mönchhagen
Rostock-Seehafen Mitte
Poppendorf Nord
150
©
u
1
206
20
22
N1
Rostock-Poppendorf
Rostock-Seehafen West
©
u
2/4
Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie
102
Dummersdorf
103
5
100
233
204
104
114
103
228
37/51
208-2
208-1
209
107
118
102
55/58
210
72
107
203
109
105
108
111
Güstrow Ost
112
232
216
213
217
215
214
211
205 113
218
212
221
223
226
Vervielfältigung nur mit Erlaubnis des Herstellers.
Als Vervielfältigung auch von Teilen gelten z.B. Nachdruck,
Fotokopie, Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie
Speicherung auf Datenträgern.
109
38
231
Kartengrundlage Übersichtskarte M-V 1 : 250 000
Herausgegeben: LVermA M-V 2004
Eignungsgebiet Windenergieanlagen: Übernahme von Gebieten aus der 1. Teilfort
schreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms MM/R von 1999
73
106
71
Eignungsgebiet Windenergieanlagen: Neufestlegungen im Entwurf des RREP MM/R
oder erweiterte Gebiete aus der 1. Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms MM/R von 1999
111
119
Airpark Rostock-Laage
235
Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung
229-1
33/45
117
Vorranggebiet Rohstoffsicherung
227
229-2
151
101
28
Hafenneubau an der Außenüste
Vorranggebiet Gewerbe und Industrie
16
101
15
räumliche Darstellung entspricht dem nicht abgeschlossenen
Raumordnungsverfahren von 2002
202
113
100
Halbinsel Wustrow
17
Bentwisch
106
14
Prüfpflichtige flächige Festlegungen
im Entwurf des RREP MM/R
219
224
114
´
116
Maßstab 1 : 300 000
115
225
220
0
5
10
15
20
Kilometer
Regionaler Planungsverband
Mittleres Mecklenburg/ Rostock
Stand: Mai 2009
Umweltbericht zum Entwurf des
Regionalen Raumentwicklungsprogramms
Mittleres Mecklenburg/Rostock
Karte 2
Siedlungen
Siedlungsflächen (gesamt)
Wohn- und Mischgebiete
Pufferbereich von 300 m
um Siedlungsflächen
Pufferbereich von 800 m um Wohngrundstücke im Außenbereich bzw. von 1.000 m
um Wohn- und Mischgebiete sowie um
Campingplätze und Ferienhaussiedlungen*
Datengrundlagen:
- ATKIS-Daten des Landesamt für Innere Verwaltung M-V
- Digitale TK 10 des Landesamt für Innere Verwaltung M-V
- Digitale Orthofotos 2005 des Landesamtes für Innere Verwaltung M-V
- Raumordnungskataster des AfRL MM/R
* Hinweis: Die Zuordnung zu Innen- bzw. Außenbereich wurde anhand
pauschaler Schwellenwerte vorgenommen. Eine Überprüfung und
ggf. Korrektur anhand kommunaler Satzungen und aufgrund von
Ortsbesichtigungen erfolgte nur dort, wo die Zuordnung unmittelbar
abgrenzungsrelevant für die Festlegungen des RREP MM/R ist.
´
Maßstab 1 : 300 000
Kartengrundlage Übersichtskarte M-V 1 : 250 000
Herausgegeben: LVermA M-V 2004
Vervielfältigung nur mit Erlaubnis des Herstellers.
Als Vervielfältigung auch von Teilen gelten z.B. Nachdruck,
Fotokopie, Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie
Speicherung auf Datenträgern.
0
5
10
15
20
Kilometer
Regionaler Planungsverband
Mittleres Mecklenburg/ Rostock
Stand: Mai 2009
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5
10
15
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Maßstab 1 : 300 000
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Vervielfältigung nur mit Erlaubnis des Herstellers.
Als Vervielfältigung auch von Teilen gelten z.B. Nachdruck,
Fotokopie, Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie
Speicherung auf Datenträgern.
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Kartengrundlage Übersichtskarte M-V 1 : 250 000
Herausgegeben: LVermA M-V 2004
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Fernwanderweg
Radfernweg
Radfernweg/Fernwanderweg
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Bereich besonderer Bedeutung
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Bereich herausragender Bedeutung
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Bereiche mit regionaler Bedeutung für die
Sicherung der Erholungsfunktion der
Landschaft (GLRP MM/R)
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Tourismusentwicklungsraum
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Tourismusschwerpunktraum
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Tourismusräume: unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP MM/R
zum 2. Beteiligungsverfahren
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Tourismus und Erholung
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Karte 3
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Umweltbericht zum Entwurf des
Regionalen Raumentwicklungsprogramms
Mittleres Mecklenburg/Rostock
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20
Kilometer
Regionaler Planungsverband
Mittleres Mecklenburg/ Rostock
Stand: Mai 2009
Umweltbericht zum Entwurf des
Regionalen Raumentwicklungsprogramms
Mittleres Mecklenburg/Rostock
Karte 4
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete
Naturschutz und Landschaftspflege
Gebiete für Naturschutz und Landschaftspflege:
unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des
Entwurfs des RREP MM/R zum 2. Beteiligungsverfahren
Vorranggebiet
Vorranggebiet auf Gewässern
Vorbehaltsgebiet
Vorbehaltsgebiet auf Gewässern
´
Maßstab 1 : 300 000
Kartengrundlage Übersichtskarte M-V 1 : 250 000
Herausgegeben: LVermA M-V 2004
Vervielfältigung nur mit Erlaubnis des Herstellers.
Als Vervielfältigung auch von Teilen gelten z.B. Nachdruck,
Fotokopie, Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie
Speicherung auf Datenträgern.
0
5
10
15
20
Kilometer
Regionaler Planungsverband
Mittleres Mecklenburg/ Rostock
Stand: Mai 2009
Umweltbericht zum Entwurf des
Regionalen Raumentwicklungsprogramms
Mittleres Mecklenburg/Rostock
Karte 5
Arten und Lebensräume,
Freiräume
Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume
(GLRP MM/R)
sehr hohe Schutzwürdigkeit
hohe Schutzwürdigkeit
Schutzwürdigkeit landschaftlicher Freiräume
(GLRP MM/R)
Stufe 4 - sehr hoch
Stufe 3 - hoch bis sehr hoch
Stufe 2 - mittel bis hoch
´
Maßstab 1 : 300 000
Kartengrundlage Übersichtskarte M-V 1 : 250 000
Herausgegeben: LVermA M-V 2004
Vervielfältigung nur mit Erlaubnis des Herstellers.
Als Vervielfältigung auch von Teilen gelten z.B. Nachdruck,
Fotokopie, Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie
Speicherung auf Datenträgern.
0
5
10
15
20
Kilometer
Regionaler Planungsverband
Mittleres Mecklenburg/ Rostock
Stand: Mai 2009
Umweltbericht zum Entwurf des
Regionalen Raumentwicklungsprogramms
Mittleres Mecklenburg/Rostock
DE 1739-303
Karte 6
DE 1739-304
Regionaler Biotopverbund und
Natura2000-Gebiete
DE 1740-301
DE 1838-301
Regionaler Biotopverbund
(Entwurf RREP MM/R Mai 2009)
DE 1739-304
DE 1836-301
DE 1837-301
FFH-Gebiet (Stand Januar 2009)
Verbundraum nach Artikel 10
der FFH-Richtlinie
DE 1836-302
gemeldetes EU-Vogelschutzgebiet
(Stand Januar 2008)
DE 1840-302
DE 1934-302
DE 1934-401
DE 1936-301
DE 1937-301
DE 1940-401
DE 1937-301
DE 1936-302
DE 1941-401
DE 1940-301
DE 2036-401
DE 1941-301
DE 1941-301
DE 2137-401
DE 2037-301
DE 2036-302
DE 2039-301
DE 2041-301
DE 2242-401
DE 1941-401
DE 2040-301
DE 2038-301
DE 2141-301
DE 2142-301
DE 2138-302
DE 2137-302
DE 2137-302
DE 2142-401
DE 2136-401
DE 2242-401
DE 2139-301
DE 2137-302
DE 2142-302
DE 2239-401
DE 2242-304
DE 2241-303
DE 2137-401
DE 2239-302
DE 2239-303
DE 2241-302
DE 2242-302
DE 2238-302
DE 2238-302
DE 2242-401
DE 2238-302
DE 2240-301
DE 2339-402
DE 2338-304
DE 2339-303
DE 2338-302
DE 2241-302
DE 2341-302
´
DE 2339-402
Maßstab 1 : 300 000
Kartengrundlage Übersichtskarte M-V 1 : 250 000
Herausgegeben: LVermA M-V 2004
Vervielfältigung nur mit Erlaubnis des Herstellers.
Als Vervielfältigung auch von Teilen gelten z.B. Nachdruck,
Fotokopie, Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie
Speicherung auf Datenträgern.
0
DE 2239-301
DE 2439-304
5
10
15
20
Kilometer
Regionaler Planungsverband
Mittleres Mecklenburg/ Rostock
Stand: Mai 2009
Umweltbericht zum Entwurf des
Regionalen Raumentwicklungsprogramms
Mittleres Mecklenburg/Rostock
Karte 7
Rastplätze und Vogelzugkorridore
Lebensraumfunktion der Landschaft für
rastende und überwinternde Wat- und
Wasservögel (I.L.N., Stand: Dezember 2008)
Stufe 4 - sehr hoch
Stufe 3 - hoch bis sehr hoch
Stufe 2 - mittel bis hoch
Gebiete mit erhöhter Dichte des Vogelzugs
(I.L.N. 1996)
Zone A - hohe Dichte
Zone B - mittlere Dichte
DDD
Vogelzuglinien über Küstengewässern
´
Maßstab 1 : 300 000
Kartengrundlage Übersichtskarte M-V 1 : 250 000
Herausgegeben: LVermA M-V 2004
Vervielfältigung nur mit Erlaubnis des Herstellers.
Als Vervielfältigung auch von Teilen gelten z.B. Nachdruck,
Fotokopie, Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie
Speicherung auf Datenträgern.
0
5
10
15
20
Kilometer
Regionaler Planungsverband
Mittleres Mecklenburg/ Rostock
Stand: Mai 2009
Umweltbericht zum Entwurf des
Regionalen Raumentwicklungsprogramms
Mittleres Mecklenburg/Rostock
Karte 8
Nationale Schutzgebiete
(Stand: März 2009)
Naturschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
Naturpark
´
Maßstab 1 : 300 000
Kartengrundlage Übersichtskarte M-V 1 : 250 000
Herausgegeben: LVermA M-V 2004
Vervielfältigung nur mit Erlaubnis des Herstellers.
Als Vervielfältigung auch von Teilen gelten z.B. Nachdruck,
Fotokopie, Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie
Speicherung auf Datenträgern.
0
5
10
15
20
Kilometer
Regionaler Planungsverband
Mittleres Mecklenburg/ Rostock
Stand: Mai 2009
Umweltbericht zum Entwurf des
Regionalen Raumentwicklungsprogramms
Mittleres Mecklenburg/Rostock
Karte 9
Wald
Wald (Bestand, Landesforst M-V 2007)
Wald mit besonderer Erholungseignung
(GLRP MM/R)
´
Maßstab 1 : 300 000
Kartengrundlage Übersichtskarte M-V 1 : 250 000
Herausgegeben: LVermA M-V 2004
Vervielfältigung nur mit Erlaubnis des Herstellers.
Als Vervielfältigung auch von Teilen gelten z.B. Nachdruck,
Fotokopie, Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie
Speicherung auf Datenträgern.
0
5
10
15
20
Kilometer
Regionaler Planungsverband
Mittleres Mecklenburg/ Rostock
Stand: Mai 2009
Umweltbericht zum Entwurf des
Regionalen Raumentwicklungsprogramms
Mittleres Mecklenburg/Rostock
Karte 10
Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens (GLRP MM/R)
sehr hoch
hoch bis sehr hoch
mittel bis hoch
Moore (GLRP MM/R)
schwach bis mäßig entwässerte
naturnahe Moore
mäßig entwässerte Moore mit extensivem
Feuchtgrünland
stark entwässerte, degradierte Moore
großflächig zusammenhängende und
häufig sehr tiefgründige Moore
´
Maßstab 1 : 300 000
Kartengrundlage Übersichtskarte M-V 1 : 250 000
Herausgegeben: LVermA M-V 2004
Vervielfältigung nur mit Erlaubnis des Herstellers.
Als Vervielfältigung auch von Teilen gelten z.B. Nachdruck,
Fotokopie, Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie
Speicherung auf Datenträgern.
0
5
10
15
20
Kilometer
Regionaler Planungsverband
Mittleres Mecklenburg/ Rostock
Stand: Mai 2009
Umweltbericht zum Entwurf des
Regionalen Raumentwicklungsprogramms
Mittleres Mecklenburg/Rostock
Karte 11
Grundwasser
Schutzfunktionen der Deckschichten
(LUNG 2008)
günstig
mittel
ungünstig
Artesik
(LUNG 2008)
Vorkommen artesischen Grundwassers
´
Maßstab 1 : 300 000
Kartengrundlage Übersichtskarte M-V 1 : 250 000
Herausgegeben: LVermA M-V 2004
Vervielfältigung nur mit Erlaubnis des Herstellers.
Als Vervielfältigung auch von Teilen gelten z.B. Nachdruck,
Fotokopie, Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie
Speicherung auf Datenträgern.
0
5
10
15
20
Kilometer
Regionaler Planungsverband
Mittleres Mecklenburg/ Rostock
Stand: Mai 2009
Umweltbericht zum Entwurf des
Regionalen Raumentwicklungsprogramms
Mittleres Mecklenburg/Rostock
Karte 12
Trinkwasserschutzgebiete
Trinkwasserschutzzonen
Trinkwasserschutzzone II Grundwasser
Trinkwasserschutzzone III a Grundwasser
Trinkwasserschutzzone III b Grundwasser
Trinkwasserschutzzone IV Grundwasser
Trinkwasserschutzzone II Oberflächenwasser
Trinkwasserschutzzone III Oberflächenwasser
Veränderungen von Trinkwasserschutzzonen
Aufhebung vorgesehen
Neufestsetzung im Verfahren/geplant
´
Maßstab 1 : 300 000
Kartengrundlage Übersichtskarte M-V 1 : 250 000
Herausgegeben: LVermA M-V 2004
Vervielfältigung nur mit Erlaubnis des Herstellers.
Als Vervielfältigung auch von Teilen gelten z.B. Nachdruck,
Fotokopie, Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie
Speicherung auf Datenträgern.
0
5
10
15
20
Kilometer
Regionaler Planungsverband
Mittleres Mecklenburg/Rostock
Stand: Mai 2009
Umweltbericht zum Entwurf des
Regionalen Raumentwicklungsprogramms
Mittleres Mecklenburg/Rostock
Karte 13
Landschaftsbild
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes
(GLRP MM/R)
sehr hoch
hoch bis sehr hoch
mittel bis hoch
´
Maßstab 1 : 300 000
Kartengrundlage Übersichtskarte M-V 1 : 250 000
Herausgegeben: LVermA M-V 2004
Vervielfältigung nur mit Erlaubnis des Herstellers.
Als Vervielfältigung auch von Teilen gelten z.B. Nachdruck,
Fotokopie, Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie
Speicherung auf Datenträgern.
0
5
10
15
20
Kilometer
Regionaler Planungsverband
Mittleres Mecklenburg/ Rostock
Stand: Mai 2009
Anhang 6.2.4.1 – Beschreibung des aktuellen Umweltzustandes
Halbinsel Wustrow
Touristisches Vorhaben auf der Halbinsel Wustrow Bereiche Freifläche und Gartenstädte
Anhang 6.2.4.1
Plangebietsgröße max: ca.
27 ha
Landkreis, Gemeinde: Bad Doberan, Rerik
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Erholungsfunktion (Karte
Freifläche: herausragende Bedeutung
13 GLRP)
Tourismusraum (noch
liegt im Tourismusschwerpunktraum
unabgewogene Kulisse in
Vorbereitung des Entwurfs des RREP)
zusätzliche Informationen aus ROV-Unterlagen
Lärmbelastung
Lärmbelastung in Rerik bereits ohne Verwirklichung des Vorhabens sehr hoch
(Nacht: Überschreitung der Orientierungs- und Grenzwerte an allen untersuchten
Immissionspunkten, Tag: Überschreitung der Orientierungs- und Grenzwerte in der
John-Brinkman-Straße und südlich der Wustrower Straße, Süd); insbesondere die
Mutter-Kind-Klinik an der John-Brinkmanstraße ist als besonders empfindlich einzustufen
zusätzliche Informationen ortskundiger Planer (April 2009)
Lärmbelastung
Aktuell befindet sich eine Lärmanalyse für den Bereich des Amtes NeubukowSalzhaff in der Erarbeitung (Dr. Degenkolb). Aus den im April 2009 bereits vorliegenden Zwischenergebnissen ist erkennbar, dass die Lärmbelastung durch Verkehr in
der Ortslage Rerik und insbesondere auch im Bereich der Zufahrtsstraßen zur Halbinsel Wustrow und auf dem Wustrower Hals selbst nach wie vor sehr hoch ist und die
Orientierungswerte überschritten werden. Aufgrund dieser Situation plant die Stadt
Rerik u.a. die Sperrung der Parkplätze am Wustrower Hals.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Geschützte Biotope (§ 20 Untersuchungsraum auf der Halbinsel Wustrow: Kliffküsten am Nordufer der HalbinLNatG M-V)
sel Wustrow, ein permanentes Kleingewässer im Nordwesten des Plangebiets; ein
Feuchtgrünland und ein Küstenüberflutungsmoor, Schilfröhrichte am Boddenstrand
im Süden des Untersuchungsraumes Halbinsel Wustrow
Untersuchungsraum Salzhaff: vollständig Boddengewässer mit Verlandungsbereich
Vorbehaltsgebiete Natur- gesamtes Untersuchungsgebiet Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspfleschutz und Landschaftsge laut LEP M-V 2005 auf Grundlage der ehemaligen Abgrenzung des EUpflege (noch unabgewoVogelschutzgebietes „Küstenlandschaft Wismar Bucht“
gene Kulisse in Vorberei- keine Vorbehaltsgebietsfestlegung im RREP MM/R, wobei RREP nur für Landflätung des Entwurfs des
chen Festlegungen trifft
RREP)
Schutzwürdigkeit der
Untersuchungsraum auf der Halbinsel Wustrow: Freifläche - landseitig gelegener ca.
Arten und Lebensräume
300m breiter und an die Ostsee angrenzender Bereich sowie landseitig gelegener
(Karte 3 GLRP)
ca. 100 bis 200m breiter und an das Salzhaff angrenzender Bereich mit hoher
Schutzwürdigkeit
Untersuchungsraum Salzhaff: vollständig sehr hohe Schutzwürdigkeit
angrenzendes NSG: vollständig hohe Schutzwürdigkeit
Feuchtlebensräume
Freifläche: alle als Geschütze Biotope kartierten Bereiche
(Karte I GLRP)
Schutzwürdigkeit unzerangrenzendes NSG sowie die nicht versiegelten Bereiche im Westen des Untersuschnittener landschaftlichungsraumes auf der HI Wustrow mit sehr hoher Schutzwürdigkeit
cher Freiräume (Karte 9
GLRP)
Biotopverbund (Karte II
im Bereich des EU-Vogelschutzgebietes Biotopverbund im engeren Sinne
GLRP)
im Bereich des Untersuchungsraumes außerhalb des EU-Vogelschutzgebietes Biotopverbund im weiteren Sinne
Schutzgebiete nach FFH- südwestlich an Plangebiet angrenzendes NSG, der überwiegende Teil des Salzhaffs
Richtlinie
(mit Ausnahme eines nördlichen Bereichs) und nördlich an das NSG angrenzende
Bereiche sind Bestandteil des FFH-Gebietes „Wismarbucht“
Europäische Vogelsüdwestlich an Plangebiet angrenzendes NSG, der überwiegende Teil des Salzhaffs
schutzgebiete
(mit Ausnahme eines nördlichen Bereichs) und nördlich an das NSG angrenzende
Bereiche sind Bestandteil des EU-Vogelschutzgebietes „Wismarbucht und Salzhaff“
Bedeutung als Rastgekeine
biet für Wat- und Wasservögel
Brutplätze geschützter
Freifläche: 1 Brutplatz eines Großvogels im NSG vorhanden, 2km-Schutzzone reicht
Vogelarten
bis in den Untersuchungsraum
1
Anhang 6.2.4.1 – Beschreibung des aktuellen Umweltzustandes
Halbinsel Wustrow
weitere Schutzgebiete
(NSG, LSG, Naturpark,
Ramsar, GLB, FND)
Anhang 6.2.4.1
westlicher Teil der Halbinsel ist NSG „Wustrow“
gesamter Untersuchungsraum (Freifläche) ist Feuchtgebiet nationaler Bedeutung
nicht versiegelten Bereiche im Westen des Untersuchungsraumes auf der HI Wustrow und Salzhaff gehören zum LSG „Salzhaff“
zusätzliche Informationen aus ROV-Unterlagen
Avifauna
Brutvögel: 5 avifaunistische Teilräume kartiert
- salzhaffnaher Bereich mit großem Strukturreichtum und großer Artenvielfalt (55
Brutvogelarten, davon 12 Rote-Listen Arten)
- ruderale Freifläche/Flugfeld: Wiesen- und Weidelandschaften auf Geschiebemergel
und teils sandigen Böden, bereichsweise stauwasserbeeinfluss
- Hochfläche Außenküste: 17 Brutvogelarten, davon 6 Rote-Listen Arten, aufgrund
der nur kurzzeitig zurückliegenden Munitionsberäumung ist weitergehende Sukzession und Artenentwicklung zu erwarten
- Ostsee-Kliff: ca. 3 km langes und 19 m hohes dynamisches Kliff zur Ostsee, Uferschwalbenvorkommen, 9 Brutvogelarten, davon 4 Rote-Listen Arten
- Pufferzone zum NSG: 58 Brutvogelarten, davon 13 Rote-Liste-Arten
Rast- und Überwinterungsvögel:
- Außenküste: bedeutendes Tauchentenvorkommen im Spätherbst und Winter wegen Miesmuschelbänken in geringen Tiefen und Kleinfischvorkommen
- Salzhaff: Vorkommen von Höcker-, Sing- und Zwergschwan, Tauchenten,
Schwimmenten, Gänse, Blessrallen, Säger; besondere Bedeutung wegen schlickigen
Flachwasserzonen und Seegraswiesen (Motorboote und Surfer besonders problematisch)
Fledermäuse
Teichanlage beim alten Gutshaus Wustrow im NSG von besonderer Bedeutung da
Hauptjagdgebiet aller im Untersuchungsgebiet vorkommenden Fledermausarten,
große Freifläche ohne besondere Bedeutung, Fledermausvorkommen selbst in baulicher Substanz (Trafostation, Bunker, Baracken, ehemalige Wohnhäuser)
Lurche und Kriechtiere
6 Artenvorkommen, 3 Arten nach FFH-Richtlinie Anhang IV streng geschützt; salzhaffnaher Bereich von besonderer Bedeutung
Heuschrecken
keine regional seltenen oder bestandsgefährdete Arten
Libellen
Vorkommen allgemein häufiger und weit verbreiteter Arten, von besonderer Bedeutung: Kleingewässer nordwestlich im Plangebiet und salzhaffnahe Bereiche
Hautflügler
Plangebiet mit allgemeiner Bedeutung für Vorkommen, von besonderer Bedeutung:
offene Böden mit sandigem und leicht kiesigem Substrat direkt oberhalb des Kliffs
(wahrscheinlicher Standort der Sägehornbiene – in M-V vom Aussterben bedroht)
und Teilflächen im nördlichen Teil des Plangebiets (Nahrungsgebiet der Sägehornbiene)
Biotoptypenkartierung
Bereich mit geschützten Biotopen u.a.: ruderalisierter Halbtrockenrasen im Bereich
der Hochfläche an der Außenküste, ruderalisierter und basiphiler Halbtrockenrasen
auf großen Bereichen der ruderalen Freifläche nördlich des Grabens, mesophiles
Laubgebüsch im westlichen Bereich der ruderalen Freifläche (an das NSG angrenzend), Feuchtgebüsch eutropher Moor- und Supfstandorte, Schilfröhrricht, Hochstaudenflur feuchter Moor- und Sumpfstandorte, Schilf-Landröhricht, Rohrglanzgrasröhricht im salzhaffnahen Bereich
zusätzliche Informationen ortskundiger Planer
schutzwürdige Bereiche
Insgesamt muss festgestellt werden, dass die Sukzession bereits weit fortgeschritten
und Arten im Bereich der
ist. Sowohlim Bereich der „Alten als auch der Neuen Gartenstadt“ wurden Fleder„Gartenstädte“
maus- und Schleiereulenvorkommen (u.a.) nachgewiesen.
„Alte Gartenstadt“: Schutzwürdig und erhaltenswert sind die vorhandenen Großstrukturen wie Baumgruppen, Solitärbäume und Alleen. Insbesondere zu erwähnen sind
die Schwarzpappelallee im Bereich der Straße „Haffring“ mit gleichzeitigem Vorkommen von Orchideen, das nördlich im Gebiet gelegene Pappelwäldchen und die vorhandenen Streuobstwiesen. Weiterhin von Bedeutung ist die Fläche zwischen „Haffring“ und Salzhaff aufgrund der Vorkommen von Amphibien und weiterer schutzwürdiger Tier- und Pflanzenarten.
„Neue Gartenstadt“: Schutzwürdig und erhaltenswert sind die vorhandenen Großstrukturen wie Baumgruppen, Solitärbäume und Alleen. Insbesondere zu erwähnen
ist die Schwarzpappelallee entlang der Hauptstraße zwischen „Alter und Neuer Gartenstadt“. Auch hier ist die Freifläche zwischen Salzhaff und ehemaliger Bebauung
aufgrund der Vorkommen von Amphibien und weiterer schutzwürdiger Arten bedeutsam.
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des
Freifläche: mittel bis hoch
Bodens (Karte 4 GLRP)
2
Anhang 6.2.4.1 – Beschreibung des aktuellen Umweltzustandes
Halbinsel Wustrow
Moore (Karte I GLRP)
Geschützte Geotope (§
20 LNatG)
Altlasten / Kampfmittelbelastung
Anhang 6.2.4.1
Freifläche: ehemals kampfmittelbelastet aber nach Beräumung freigegeben; angrenzende Außenküste voraussichtlich kampfmittelbelastet
zusätzliche Informationen aus ROV-Unterlagen
Boden
Freifläche: vorkommende Böden: salzbeeinflusste Mudden und Flachtorfe am Salzhaff, lehmige Böden des Geschiebemergels, Aufschüttungsböden, Sand- und Kiesböden mit geringer Bodenentwicklung, marine Böden
Altlasten
Freifläche beräumt aber Altlasten/ -verdachtsflächen im Bereich des baulichen Bestandes vorhanden
zusätzliche Informationen ortskundiger Planer
Kampfmittelbelastung
auch die Bereiche der „Alten und Neuen Gartenstadt“ sind kampfmittelberäumt.
Schutzgut Wasser
Lage zu OberflächengeFreifläche: ein permanentes Kleingewässer im Nordwesten des Plangebiets und
wässern
weitere im salzhaffnahen Bereich, im Norden grenzt die Ostsee an das Plangebiet,
im Süden das Saltzhaff
Schutzfunktion der Deck- Freifläche: ungünstig
schichten
Artesisch anstehendes
Grundwasser
Trinkwasserschutzgebiete
Hochwassergefährdung
Freifläche: landseitig gelegener ca. 100 bis 350m breiter und an das Salzhaff angrenzender Bereich überflutungsgefährdet (im Entwurf des RREP MM/R als Vorbehaltsgebiet Küsten- und Hochwasserschutz gesichert)
Wustrower Hals: im Entwurf des RREP MM/R als Vorbehaltsgebiet Küsten- und
Hochwasserschutz gesichert (Verhinderung des Durchbruchs)
zusätzliche Informationen aus ROV-Unterlagen
Grundwasser
geogene Versalzungsgefahr gegeben - daher Grundwasserförderung aus der Wasserfassung Wustrow begrenzt, Süß/Salzwassergrenze im Teufenbereich 80 bis 100m
unter GOK vermutet, 2 Grundwasserleiter jeweils in Tiefen größer 60 m zu unterscheiden – durch mächtige Geschiebemergeldecken gut geschützt
Oberflächenwasser
Gewässer am Kommandoturm mit besonderen Lebensraumbedingungen wegen
Nährstoffarmut
Salzhaff: geringe Tiefe, relativ hoher Salzgehalt, hohe Nährstoffkonzentration, ausgeprägter Temperaturgang und relativ gesicherte Sauerstoffversorgung verursachen
besondere Lebensbedingungen; Wasseraustausch mit Wismarbucht erfolgt über 4 m
breite Rinne
Schutzgut Klima/Luft
Verkehrslage und Lage
derzeitige Verkehrsanbindung:
zu bestehenden Emissi- aus Richtung Kühlungsborn über die L12 und die L122 nach Rerik
onsquellen (Lärm, Staub, - aus Richtung Kröpelin über die L122 nach Rerik
Schadstoffe)
- aus Richtung Neubukow über die DBR7 nach Rerik
Ortslage Rerik und Wustrower Hals müssen passiert werden, um auf die Halbinsel
Wustrow zu gelangen
zusätzliche Informationen aus ROV-Unterlagen
Klima/Luft
häufig auftretende Land-See-Windzirkulation verursacht geringen mittleren Jahresniederschlag von kleiner 550 mm pro Jahr
100 m landeinwärts ausgehend von Außenküste herrscht Strandklima (erhöhte UVStrahlung, größere Luftreinheit, erhöhter Salz- und Jodgehalt)
Schutzgut Landschaft
Schutzwürdigkeit des
Untersuchungsraum auf der Halbinsel Wustrow (Freifläche): Landschaftsbildes (Karte
Untersuchungsraum Salzhaff: sehr hoch
8 GLRP)
zusätzliche Informationen aus ROV-Unterlagen
Landschaftsbild
4 Landschaftsbildeinheiten: Kliff, Geröll- und Sandstrand, Plateau mit ehemaligem
Flugfeld, gehölzreicher Übergangsbereich zum Salzhaff und bebaute Bereiche, wobei Kliff, Geröll- und Sandstrand von besonderer Bedeutung sind, ebenso die Blickbeziehungen Richtung Ostsee, Richtung Salzhaff, Richtung Rerik und entlang der
3
Anhang 6.2.4.1 – Beschreibung des aktuellen Umweltzustandes
Halbinsel Wustrow
Anhang 6.2.4.1
Kliffküste, markant ist Pappelhain unmittelbar an der Außenküste bei der ehemaligen
Offiziersstadt
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
zusätzliche Informationen aus ROV-Unterlagen
Bodendenkmale
Bodendenkmale von besonderer wissenschaftlicher und kulturgeschichtlicher Bedeutung sowie Bodendenkmale von allgemeiner Bedeutung sind derzeit nicht bekannt
Küstenschutz
gesamte Außenküste ist abtragsgefährdet, insbesondere der westliche Teil
Kumulative Wirkungen
Für die touristische Entwicklung auf der Halbinsel Wustrow ist voraussichtlich eine Gesamtkonzeption zu erarbeiten. Ein bereits diskutierter, weiterer Bestandteil eines solchen Gesamtkonzeptes ist der Bau einer Marina an der
Außenküste.
In der Ortslage Rerik und im Bereich des Salzhaffs gibt es bereits eine Reihe von touristischen und Erholungsnutzungen, so dass insgesamt davon auszugehen ist, dass eine Reihe von kumulativen Wirkungen auftreten
werden.
4
Anhang 6.2.4.2 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und
Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Halbinsel Wustrow
Anhang 6.2.4.2
Grundsatzfestlegung Entwicklung eines Tourismusstandortes auf der Halbinsel
Wustrow
hier: Nutzung der Landfläche zwischen Gartenstadt im Osten, dem Naturschutzgebiet Wustrow im Westen, dem
Salzhaff im Süden und der Außenküste im Norden
Die nachrichtliche Wiedergabe der zu prognostizierenden Beeinträchtigungen der Schutzgüter, der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie möglicher Kompensationsmaßnahmen erfolgt auf der Grundlage der
Unterlagen zum „Raumordnungsverfahren (ROV) zur Errichtung der Marina an der Außenküste und des Golfplatzes mit Weilern auf der Halbinsel Wustrow„, wobei lediglich die Aussagen im Zusammenhang mit dem damals geplanten Golfplatz ausgewertet werden. Somit geben nachfolgende Ausführungen lediglich einen Überblick über die Risiken und das Konfliktpotenzial einer touristischen Nutzung der betroffenen Fläche, welches sich
aber ändern kann, wenn abweichende Vorhaben anstelle eines Golfplatzes geplant werden.
Datenentnahme aus dem Vorentwurf der Landesplanerischen Beurteilung des Vorhabens im Rahmen des ROV
von Juli 2003, aus dem Erläuterungsbericht zum ROV zur Errichtung … des Golfplatzes mit Weilern auf der
Halbinsel Wustrow (Freie Planungsgruppe Berlin GmbH, November 2002), aus der Umweltverträglichkeitsstudie
zum ROV zur Errichtung … des Golfplatzes mit Weilern auf der Halbinsel Wustrow (Freie Planungsgruppe Berlin
GmbH, November 2002)
Kurzbeschreibung des Vorhabens:
- Anlage eines Golfplatzes mit einer Gesamtfläche von ca. 184 ha (27-Loch-Golfplatz (in 3x9-Loch Spielplätze
unterteilt))
- nördlicher Platz – dünenartig gestaltete Landschaft; mittlerer Platz – durch kaskadenartig angelegte Kleingewässer geprägt; südlicher Platz – mit Ausrichtung zum Salzhaff – flacher offener Haffplatz ohne umfangreiche Geländemodellierungen
Prognostizierte Beeinträchtigungen der Schutzgüter:
Schutzgut Mensch - geringes ökologisches Risiko
- Lärmbelastung bereits jetzt im Bereich John-Brinckman-Str. über Richtwerten
- in Bauphase Erhöhung der Lärmbelästigung um 0,2 db(A), betriebsbedingte Erhöhung des Lärms
liegt bei 0,4 db(A) (kumulative Betrachtung Golfplatz und Marina)
- nur geringe Einschränkung der allgemeinen Nutzbarkeit erholungsrelevanter Freiflächen
- deutliche Verbesserung der Naturerlebbarkeit und des Landschaftsraumes
Schutzgut Tiere und Pflanzen
hohes ökologisches Risiko
- Umwandlung von ca. 40 ha ruderalisierter Frischwiesen v.a. mit artenärmeren Glatthaferfluren
und kleine Flächen mit hohem Artenreichtum in artenarme Rasenflächen (Spielbahnen etc.)
- Verlust des Vorkommens der Sägehornbiene möglich
mittleres ökologisches Risiko
- Umwandlung von 30 ha Staudenfluren, ruderalen Kriechrasen und ruderalen Pionierfluren in artenarme Rasenflächen (Spielbahnen etc.)
- Verlust von Habitatstrukturen auf ca. 70 ha führt zur Reduzierung des Bestandes bodenbrütender
Arten, aufgrund der Verbuschung würde ohne Vorhaben auch eine Reduzierung eintreten
- Baubetrieb führt zu einer vorübergehenden Vergrämung des Brutvogelbestandes, schnelle Wiederbesiedlung aus angrenzenden Rückzugsräumen jedoch wahrscheinlich
- Beeinträchtigung des Brutbestandes während des Betriebs möglich, wenn zwischen April-Juli regelmäßig Großveranstaltungen durchgeführt werden
- Dezimierung der Population von Erdkröte und anderen Amphibien aufgrund umfangreicher Erdarbeiten; durch Rückzugsräume kann von einer Regeneration der Population ausgegangen werden
geringes ökologisches Risiko
- Erhalt, Um- und Neupflanzung von Laubgebüschen möglich und vorgesehen
- Grundwasserabsenkung führt nicht zu einer Absenkung des oberflächennahen Grundwassers
- keine Erhöhung der Nährstoffeinträge in das Salzhaff aufgrund der hohen Pufferfunktion der Böden – keine Beeinträchtigung der marinen Vegetation
- Eintrag von Nährstoffen und Wasser in empfindliche Bereiche (Halbtrockenrasen) durch Entwässerungsmulden vermeidbar
- für den Brutvogelbestand in der Salzhafftangente ergeben sich nur geringe Beeinträchtigungen,
da hier Bautätigkeit beschränkt auf Bodenmodellierung, Oberbodenaufbereitung und Begrünung
in Abstand von 50 m zu Gehölzbeständen
1
Anhang 6.2.4.2 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und
Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Halbinsel Wustrow
Anhang 6.2.4.2
- nur geringe Intensität der Störreize und geringe Empfindlichkeit der Zug- und Rastvögel gegenüber golfspezifischen Störreizen
- Vergrämung der Fledermäuse gering, da großer Abstand der Quartiere zum Spielbereich
- Anlage von Kleingewässern führen zur Erhöhung des Laichplatzangebotes, Flächen weiterhin
Sommerlebensraum der Erdkröte
- durch unattraktive Vegetation auf Spielbahnen und Anlage von Gewässern starker Rückgang der
Heuschrecken – Artenanzahl und Individuendichte in dieser Teilfläche, auf Gesamtfläche kann
derzeitiger Artenbestand und Dichte sichergestellt werden
- keine Beeinträchtigung der Larvalhabitate - Erhöhung der Artenzahl durch Neuschaffung naturnaher Gewässer und verbesserter Habitatstruktur
- genügend Ausweich- und Rückzugsräume für Hautflügler vorhanden, teilweise Verbesserung des
Angebots von Niststandorten
- baubedingte kurzfristige Verringerung der Individuendichte der Laufkäfer, im Bereich Spielbahnen Rückgang, auf Gesamtfläche höhere Artenvielfalt möglich
Schutzgut Boden
hohes ökologisches Risiko
- 3 ha: Neuversiegelung von Mergelböden mit mittlerem Bodenpotenzial, Anlage von Abschlägen
und Grüns führen zum Verlust der Bodenfunktion
mittleres ökologisches Risiko
- 30 ha umfangreiche Bodenmodellierung in Geschiebemergelbereichen mit mittlerem Bodenpotenzial – ungünstiges Bodengefüge, beeinträchtigter Wasser- und Stoffhaushalt
- durch Anlage von Kleingewässern Verlust von 7-8 ha Lehmböden des Geschiebemergels mit
mittlerem Bodenpotenzial
geringes ökologisches Risiko
- während Bauphase Schadstoffeintrag durch Abgase der Baufahrzeuge gering
- im Bereich der Bodenmodellierung verstärkte Verdichtung der Lehmböden (30 ha) durch Baufahrzeuge
- Bodenumlagerung (Abgrabung, Aufschüttung) auf ca. 40 ha (Verbesserung der Wuchsbedingungen für Rasen, Belüftung des Oberbodens)
- Düngemittelzugabe im Vergleich zu konventionellen Grünlandnutzung gering
Schutzgut Wasser
mittleres ökologisches Risiko
- Einleitung von Oberflächenabfluss in die Kaskadenteiche führt zu einer Verschlechterung der
Oberflächenwasserqualität durch erhöhte Nährstoffeinträge
geringes ökologisches Risiko
- Unterbrechung der Grundwasserneubildung durch 0,6 ha Vollversieglung durch Anlage von
Kleingewässern
- geringe Gefahr der Verunreinigung des Grundwassers durch Düngemittel/ Beregnungswasser
und der Versalzung durch Eindringen von salzhaltigem Tiefenwasser; Rohwasserentnahme aus
Wasserfassung Wustrow von 60.000 m³/Jahr für Bewässerung, Begrenzung auf max. 500 m³/d
im Winterhalbjahr und 250 m³/d im Sommerhalbjahr nur geringes Risiko der Versalzung des
Hauptgrundwasserleiters
- Eintrag von Nährstoffen in Salzhaff kann aufgrund der großen räumlichen Distanz ausgeschlossen werden
Klima/Lufthygiene
geringes ökologisches Risiko
- nur geringfügige Erhöhung der Gesamtemissionen
- keine Beeinflussung des typischen lokalen Küstenklimas
Landschaft
mittleres ökologisches Risiko
- Anlage der kaskadenartig angeordneten Gewässer auf ca. 8 ha sind nur bedingt naturraumtypisch
- Verlust der Erlebbarkeit der landschaftsprägenden Pappelallee auf ca. 400 m durch Umverlegung
der Außenküstenstraße
2
Anhang 6.2.4.2 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und
Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Halbinsel Wustrow
Anhang 6.2.4.2
geringes ökologisches Risiko
- durch Geländemodellierung werden der Charakter der Offenlandschaft sowie die Blickbeziehungen zur Ostsee und zum Salzhaff nicht beeinflusst
Kultur und Sachgüter
mittleres ökologisches Risiko
- Überplanung von Bodendenkmal-Verdachtsflächen – begleitende archäologische Prospektion erforderlich
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen :
- Gestaltung des Golfplatzes soll sich an landschaftstypischen Gegebenheiten orientieren, so dass
Golfplatzbereich nicht als Fremdkörper innerhalb des Landschaftsraumes wahrgenommen wird
- größere Bereiche des Golfplatzgeländes sollen weiterhin Offenlandschaftscharakter mit ausgedehnten Gras- und Staudenfluren als Abstandsflächen und ökologischen Ruhezonen zur Minimierung der Beeinträchtigung des Brutvogelbestandes bodenbrütender Arten aufweisen
- Erhöhung des Gehölzanteils im Bereich der Abstandsflächen und ökologischen Ruhezonen unter
Verwendung dornenreicher Gebüsche für Schaffung entsprechender Habitate für gebüschbrütende Arten z.B. der Sperbergrasmücke
- Reduzierung der Flächeninanspruchnahme für Gewässer (Wasserhindernisse/Speicherbecken)
- Ausschluss besonders wertvoller, gesetzlich geschützter Biotope vor einer Beanspruchung (ca.
ein Drittel der Gesamtfläche), insbesondere Halbtrockenrasenbereiche an der Außenküste und
östlich des ehemaligen Towers
- Entzug von Freiflächen mit besonderer Bedeutung für die Erholungsnutzung wurde durch ausreichende Abstandflächen zum Salzhaff und zur Außenküste mit vorgesehener Durchwegung minimiert
- Sicherung von lokalem Saatmaterial
- Auftragung des abgetragenen, zwischengelagerten Oberbodens auf Rauflächen - Sicherung von
Samenpotenzial
- Entwicklung von Zahntrostbeständen, um den Sägehornbienen das Nahrungsangebot zu sichern
- Begrenzung der Aufschüttungshöhe und der Abgrabungstiefe
- Beschränkung der Geländemodellierungsfläche
- Teil der Hindernisse nicht als Sand- sondern Grünbunker anlegen
- Wahl solcher Geländemodellierungen der intensiv gedüngten Flächen, dass ein Abschwämmen
von Düngemitteln in Gewässer möglichst vermieden wird
- Verzicht einer Direkteinleitung von Oberflächenabfluss in die Kaskadenbereiche
- Einleitung des Sammelwassers in vertikal durchströmte Pflanzenkläranlagen
- Aufstellung eines Be- und Entwässerungskonzepts unter Beachtung der Wasserfassungen Rerik
und Wustrow
- Bewässerung der Spielbahnen über automatische Unterflurregner
- Nutzung anfallenden Oberflächenwassers für Beregnung und Begrenzung der Grundwassermenge (max. 250m³/d in der Saison)
- Sicherung der vorhandenen Bodendenkmale
- Auffangparkplätze außerhalb des Stadtgebiets für Tagesbesucher
- Aufstellung eines Verkehrskonzepts
- Entzug von Bodenfläche durch Versiegelung minimieren (Versagung der Weiler)
- Minimierung der Schadstoffbelastung in Rerik durch Bautätigkeit außerhalb der Saison
- Lärmminderungskonzept für Stadt Rerik erforderlich
Kompensationsmaßnahmen
im Vorhabensbereich:
- Umsetzung naturschutzgerechter Pflegemaßnahmen auf ca. 40 ha Wiesen- und Ruderalfluren im
Umfeld des geplanten Golfplatzes
- Schwerpunkt: Wiederherstellung und Sicherung der artenreichen Wiesengesellschaften: einschürige Mahd zu einem späten Schnittzeitpunkt, Entfernung des Schnittguts
- auf Abstandsflächen und ökologischen Ruhezonen durch Heudecksaat und DiasporenbankBodenmaterial auf ca. 20 bis 30 ha des Golfplatzgeländes
- auf ausgegliederten Tabuflächen mit wertvollen Trockenrasenbeständen sind Pflegemaßnahmen
zum Erhalt der Pflanzengesellschaften erforderlich.
3
Anhang 6.2.4.2 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und
Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Halbinsel Wustrow
Anhang 6.2.4.2
- Bodenstörungen auf Teilflächen im mehrjährigen Abstand
- Wiederherstellung von Federmausquartieren im Bereich des Golfhotels durch zusätzliche Fledermauskästen etc. im Umkreis
Externe Möglichkeiten:
- Agrarlandschaft am Salzhaff (1 km breite landwirtschaftlich genutzte Zone, direkt südöstlich am
Salzhaff)
Landwirtschaft:
umweltgerechte Landnutzung fördern
Naturschutzgerechte Grünlandnutzung fördern
Standortgerechte Grünlandnutzung wieder herstellen
Wasserwirtschaft: natürliches Wasserregime wieder herstellen
- Agrarlandschaft westlich von Neubukow
Schwerpunktbereich zur Verbesserung der Strukturvielfalt der Landschaft
Neuanlage und Ergänzung landschaftstypischer Strukturen, wie z.B. Kopfweiden und Alleen
- Hellbach
Naturnahe Gewässerstrukturen fördern
4
Anhang 6.3.4.1 – Beschreibung des aktuellen Umweltzustandes
Marina auf der Halbinsel Wustrow
Marina auf der Halbinsel Wustrow
Anhang 6.3.4.1
Plangebietsgröße: ca. 5 ha
Landkreis, Gemeinde: Bad Doberan, Rerik
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Tourismusraum (noch
Halbinsel Wustrow selbst liegt im Tourismusschwerpunktraum
unabgewogene Kulisse in
Vorbereitung des Entwurfs des RREP)
Erholungsfunktion (Karte
Halbinsel Wustrow selbst mit herausragender Bedeutung
13 GLRP)
zusätzliche Informationen aus ROV-Unterlagen
Lärmbelastung
Lärmbelastung in Rerik bereits ohne Verwirklichung des Vorhabens sehr hoch
(Nacht: Überschreitung der Orientierungs- und Grenzwerte an allen untersuchten
Immissionspunkten, Tag: Überschreitung der Orientierungs- und Grenzwerte in der
John-Brinkman-Straße und südlich der Wustrower Straße, Süd); insbesondere die
Mutter-Kind-Klinik an der John-Brinkmanstraße ist als besonders empfindlich einzustufen
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Geschützte Biotope (§ 20 Untersuchungsraum auf der Halbinsel Wustrow: Kliffküsten an den Außenküsten der
LNatG M-V)
Halbinsel Wustrow (westlich des Vorhabensstandortes) und an der Außenküste von
Rerik (östlich des Vorhabensstandortes), Strandbereich des Wustrower Halses (an
der Außenküste)
Vorbehaltsgebiete Natur- Halbinsel Wustrow selbst Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspflege laut
schutz und LandschaftsLEP M-V 2005 auf Grundlage der ehemaligen Abgrenzung des EUVogelschutzgebietes „Küstenlandschaft Wismar Bucht“
pflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorberei- keine Vorbehaltsgebietsfestlegung im Entwurf des RREP MM/R, wobei RREP auch
tung des Entwurfs des
nur für Landflächen Festlegungen trifft
RREP)
Schutzwürdigkeit der
landseitig gelegener ca. 300m breiter, an die Ostsee angrenzender Bereich mit hoher
Arten und Lebensräume
Schutzwürdigkeit
(Karte 3 GLRP)
Ostsee selbst sehr hohe Schutzwürdigkeit
Feuchtlebensräume
alle als Geschütze Biotope kartierten Bereiche
(Karte I GLRP)
Schutzwürdigkeit unzerwestlicher Teil der Halbinsel Wustrow mit sehr hoher Schutzwürdigkeit (über das
schnittener landschaftliNSG hinausgehend)
cher Freiräume (Karte 9
GLRP)
Biotopverbund (Karte II
im Bereich des EU-Vogelschutzgebietes sowie ab südwestlich von Meschendorf
GLRP)
Biotopverbund im engeren Sinne
im Bereich des sonstigen Untersuchungsraumes Biotopverbund im weiteren Sinne
Schutzgebiete nach FFH- südwestlich auf der Halbinsel liegendes NSG, der überwiegende Teil des Salzhaffs
Richtlinie
(mit Ausnahme eines nördlichen Bereichs) und nördlich an das NSG angrenzende
Bereiche sind Bestandteil des FFH-Gebietes „Wismarbucht“
Europäische Vogelsüdwestlich auf der Halbinsel NSG, der überwiegende Teil des Salzhaffs (mit Ausschutzgebiete
nahme eines nördlichen Bereichs) und nördlich an das NSG angrenzende Bereiche
sind Bestandteil des EU-Vogelschutzgebietes „Wismarbucht und Salzhaff“
Bedeutung als Rastgekeine
biet für Wat- und Wasservögel
Brutplätze geschützter
1 Brutplatz eines Großvogels im NSG vorhanden, 2km-Schutzzone reicht nicht bis
Vogelarten
zum Vorzugsstandort einer Marina
weitere Schutzgebiete
westlicher Teil der Halbinsel ist NSG „Wustrow“
(NSG, LSG, Naturpark,
gesamter Untersuchungsraum ist Feuchtgebiet nationaler Bedeutung
Ramsar, GLB, FND)
nicht versiegelten Bereiche im Westen des Untersuchungsraumes auf der HI Wustrow und Salzhaff gehören zum LSG „Salzhaff“
nordöstlich von Rerik beginnt LSG „Kühlung“
zusätzliche Informationen aus ROV-Unterlagen
Avifauna
Brutvögel:
- Ostsee-Kliff: ca. 3 km langes und 19 m hohes dynamisches Kliff zur Ostsee, Uferschwalbenvorkommen, 9 Brutvogelarten, davon 4 Rote-Listen Arten
Rast- und Überwinterungsvögel:
- Außenküste: bedeutendes Tauchentenvorkommen im Spätherbst und Winter wegen Miesmuschelbänken in geringen Tiefen und Kleinfischvorkommen
Marine Lebensräume
vielfältige Biotopstrukturen führen zu artenreicher benthischer Flora und Fauna
wichtigste Biotopstruktur: Hartböden der Gerölle und Blöcke (hier: 8 Rote-Liste-Arten
1
Anhang 6.3.4.1 – Beschreibung des aktuellen Umweltzustandes
Marina auf der Halbinsel Wustrow
Fische
Marine Vegetation
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des
Bodens (Karte 4 GLRP)
Moore (Karte I GLRP)
Geschützte Geotope (§
20 LNatG)
Anhang 6.3.4.1
nachgewiesen)
weitere bedeutende vorkommende Biotopstruktur: Seegraswiesen
Seestichling als Rote-Listen-Art nachgewiesen, wind- und wellenexponierte Flachwasserbereiche der Außenküste ohne bedeutende Laichplatzfunktion
von besonderer Bedeutung: marine Makrophytenbestände der Block- und Steingründe mit Seegraswiesen und Meersaitenvorkommen (seltene Braunalgenart), östlich an
Block- und Steingründe anschließende Flächwasserzonen von allgemeiner Bedeutung (geringe Besiedlungsdichte
landseitig mittel bis hoch
in der Ostsee vor Rerik: Findling „Elefantenstein“
weitere Findlinge vor Meschendorf
eine „glaziale Scholle“ im Küstenbereich von Meschendorf
zwischen Rerik und Meschendorf: aktives Kliff
Altlasten / Kampfmittelbe- landseitig: ehemals kampfmittelbelastet, aber nach Beräumung freigegeben; angrenlastung
zende Außenküste voraussichtlich kampfmittelbelastet
zusätzliche Informationen aus ROV-Unterlagen
Boden
marine Block- und Steingründe sind Bereiche hoher Biomasseproduktion - Bodenpotenzial daher sehr hoch
Schutzgut Wasser
Lage zu Oberflächengewässern
Schutzfunktion der Deck- landseitig: ungünstig
schichten
Artesisch anstehendes
Grundwasser
TrinkwasserschutzTrinkwasserschutzzone 3a der Wasserfassung Rerik nordöstlich von Rerik
gebiete
Hochwassergefährdung
Wustrower Hals: im Entwurf des RREP MM/R als Vorbehaltsgebiet Küsten- und
Hochwasserschutz gesichert (Verhinderung des Durchbruchs)
zusätzliche Informationen aus ROV-Unterlagen
Ostsee
Wismarbucht eine der letzten noch relativ intakten inneren Küstengewässer an der
südlichen Ostsee
Schutzgut Klima/Luft
Verkehrslage und Lage
derzeitige Verkehrsanbindung:
zu bestehenden Emissi- aus Richtung Kühlungsborn über die L12 und die L122 nach Rerik
onsquellen (Lärm, Staub, - aus Richtung Kröpelin über die L122 nach Rerik
Schadstoffe)
- aus Richtung Neubukow über die DBR7 nach Rerik
Ortslage Rerik und Wustrower Hals müssen passiert werden, um auf die Halbinsel
Wustrow zu gelangen
zusätzliche Informationen aus ROV-Unterlagen
Klima/Luft
häufig auftretende Land-See-Windzirkulation verursacht geringen mittleren Jahresniederschlag von kleiner 550 mm pro Jahr
100 m landeinwärts ausgehend von Außenküste herrscht Strandklima (erhöhte UVStrahlung, größere Luftreinheit, erhöhter Salz- und Jodgehalt)
Schutzgut Landschaft
Schutzwürdigkeit des
landseitiger (zum Teil) und wasserseitiger Untersuchungsraum: sehr hoch
Landschaftsbildes (Karte
8 GLRP)
zusätzliche Informationen aus ROV-Unterlagen
Landschaftsbild
Landschaftsbildeinheit Kliff, Geröll- und Sandstrand von besonderer Bedeutung
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
zusätzliche Informationen aus ROV-Unterlagen
Bodendenkmale
Bodendenkmale von besonderer wissenschaftlicher und kulturgeschichtlicher Bedeutung sowie Bodendenkmale von allgemeiner Bedeutung sind derzeit nicht bekannt
Küstenschutz
gesamte Außenküste ist abtragsgefährdet, insbesondere der westliche Teil
Kumulative Wirkungen
Die Planung ist voraussichtlich Bestandteil eines Gesamtkonzeptes zur touristischen Entwicklung auf der Halbinsel Wustrow. Auch in der Ortslage Rerik gibt es bereits eine touristische Nutzung, so dass insgesamt davon auszugehen ist, dass eine Reihe von kumulativen Wirkungen auftreten werden. Diese betreffen aber weniger die
Wirkungen der Marina im Küstenraum selbst.
2
Anhang 6.3.4.2 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und
Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Marina auf der Halbinsel Wustrow
Anhang 6.3.4.2
Marina auf der Halbinsel Wustrow (Rerik-Außenküste)
Die nachrichtliche Wiedergabe der zu prognostizierenden Beeinträchtigungen der Schutzgüter, der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie möglicher Kompensationsmaßnahmen erfolgt auf der Grundlage der
Unterlagen zum „Raumordnungsverfahren (ROV) zur Errichtung der Marina an der Außenküste und des Golfplatzes mit Weilern auf der Halbinsel Wustrow„, wobei lediglich die Aussagen im Zusammenhang mit der damals
geplanten Marina ausgewertet werden. Somit geben nachfolgende Ausführungen lediglich einen Überblick über
die Risiken und das Konfliktpotenzial eines Hafenneubaus, welche sich aber ändern können, wenn abweichende
Planungen angestrebt werden.
Datenentnahme aus dem Vorentwurf der Landesplanerischen Beurteilung des Vorhabens im Rahmen des ROV
von Juli 2003, aus dem Erläuterungsbericht zum ROV zur Errichtung der Marina an der Außenküste … (Freie
Planungsgruppe Berlin GmbH, November 2002), aus der Umweltverträglichkeitsstudie zum ROV zur Errichtung
der Marina an der Außenküste … (Freie Planungsgruppe Berlin GmbH, November 2002)
Kurzbeschreibung des Vorhabens:
- Flächenbedarf seeseitig: ca. 7 ha ; landseitig ca. 1ha
- seeseitig: Molen (2,60 m hoch, Gesamtlänge: 650m), umschlossene Hafenfläche ca. 4 ha mit 250 Bootsliegeplätzen (180 Dauerliegeplätze und 70 Gastliegeplätze), weitere Liegeplätze für 3-4 Fischereifahrzeuge,
Fahrgastschiff und Seenotrettungskreuzer, innerhalb der Molenanlage wird das Hafenbecken auf 3,50 m NN
ausgebaggert, (40.000 m³ Sand und ca. 120.000 m³ Mergel), innerhalb der Molen schwimmende Steganlagen, Ausbaggerung der Hafeneinfahrt auf -4,50 m – Unterhaltungsbaggerungen notwendig (ca. 2.000-5.000
m³ Sand/Jahr)
- landseitig: Hafenmeisterbüro, Verkaufseinrichtungen für die Fischerei und Sanitäreinrichtungen, PkwStellplätze,
- Zufahrtsstraße über Wegeverbindung östlich des Hafens, Abfahrt im Bereich der Abbruchkante
- Stellplätze an zwei Standorten mind. 6.250 m² für 250 PKW
Vier Standortalternativen wurden an Außenküste überprüft: km 110,0; 110,2 ; 100,5; und 111
- deutliche Unterschiede in den Bewertungen der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden und Kultur- und Sachgüter, geringe Unterschiede bei Mensch, Wasser, Klima/Luft und Landschaft
Prognostizierte Beeinträchtigungen der Schutzgüter:
Schutzgut Mensch - geringes ökologisches Risiko
Geringes ökologisches Risiko
- Lärmbelastung bereits jetzt im Bereich John-Brinckman-Str. in Rerik über Richtwerten
- Bauphase: Erhöhung der Lärmbelästigung um 0,2 db(A), betriebsbedingte Erhöhung des Lärms
liegt bei 0,4 db(A)
- geringe Einschränkung der allgemeinen Nutzbarkeit erholungsrelevanter Freiflächen
- deutliche Verbesserung der Naturerlebbarkeit des Landschaftsraumes
Schutzgut Tiere und Pflanzen
hohes ökologisches Risiko
- Verlust von ca. 7,5 ha marinen Block- und Steingründen, teilweise Kompensation durch 1,5 ha
künstliche Hartbodensubstrate der Mole
- Verlust von besonders bedeutsamen und gesetzlich geschützten Biotopen (marine Block- und
Steingründe mit besonderer Lebensraumfunktion für Muscheln und andere wirbellose Kleintiere)
- Verlust von ca. 0,7 ha Gras- und Staudenfluren
- teilweise Übersandung durch Sandablagerungen im Luvbereich
- westlich der Hafenanlage auf 250 m Küstenlänge verstärkte Sedimentation von Sand im Bereich
der besonders wertvollen Block- und Steingründe, Rückgang der faunistischen und floristischen
Besiedelung möglich
- Überbauung von ca. 420 m naturnahem, störungsarmen Sandstrand
- Deaktivierung des Kliffs und Gefahr der Verdrängung exklusiver Arten
mittleres ökologisches Risiko
- Beeinträchtigung der Lebensraumfunktion für Fische, da Block- und Steingründe Nahrungs- und
Schutzhabitate sind
geringes ökologisches Risiko
- periodische Sandaufspülungen auf 500 m Küstenlänge - Sandböden mit geringer faunistischer
Besiedlung
- während der Bauphase vorübergehende Beeinträchtigung der Makrophyten im näheren Umfeld
durch Schwebstoffablagerungen während der Bauphase, schnelle Regeneration zu erwarten
1
Anhang 6.3.4.2 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und
Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Marina auf der Halbinsel Wustrow
Anhang 6.3.4.2
- Verlust von 7-8 ha Nahrungshabitat für Meeresenten, jedoch ausreichend Ausweichmöglichkeiten – keine signifikanten Auswirkungen für den Zugvogelbestand
- geringe Beeinträchtigung der Zug- und Rastvogelbestände als Folge der Scheuchwirkung durch
den Bootsverkehr, da zeitliche Trennung der Wassersportsaison von Anwesenheit der Zug- und
Rastvögel
- potentielle Gefährdung des Mittelsägers
- Marinabereich für flugfähige problemlos und für flugunfähige Arten mit geringen Einschränkungen
passierbar
kein ökologisches Risiko
- keine Beeinträchtigung der Uferschwalbenkolonie, da außerhalb des Kliffbereichs
- keine Beeinträchtigung der Sickerquelle
- keine Gefährdung des Sandregenpfeifers, da außerhalb des Geröllstrandbereiches
Schutzgut Boden
hohes ökologisches Risiko
- Beanspruchung von marinen Böden mit hoher Lebensraumfunktion auf mehr als 7 ha
- Überbauung von ca. 420 m terristrischer Böden im Strandbereich
- Versiegelung des naturnahen Strandbereiches durch Hafenanlagen auf ca. 1 ha
- auf 250 m Übersandung von marinen Block- und Steingründen möglich
geringes ökologisches Risiko
- Anlage von „grünen Sommerparkplätzen“ auf 0,8 ha vorbelastetem Boden
- Sandaufschüttung im Lee-Bereich: makrophytenarme, sandige Flachwasserzonen, gegenüber
Übersandung unempfindlich
Schutzgut Wasser
mittleres ökologisches Risiko
- Verschlechterung der Wasserqualität durch verstärkte Ablagerung von Driftalgen im Hafenbereich auf ca. 4 ha
geringes ökologisches Risiko
- geringfügige Schadstoffeinträge während Bau- und Betriebsphase
- Eintrag von Kraft- und Schmierstoffen, Bootspflegemitteln gering (überwiegend Segelboote, keine
Betankungsmöglichkeit)
Klima/Lufthygiene
geringes ökologisches Risiko
- geringfügige Erhöhung der Gesamtemissionen durch Sportbootmotoren
- eine relevante Beeinflussung der klimatischen Funktionen im Vorhabensbereich kann weitestgehend ausgeschlossen werden, Anteil Neuversiegelung an Gesamtfläche sehr gering
- keine verkehrsbedingte Verschlechterung der Luftqualität aufgrund der guten Durchlüftung des
Siedlungsbereiches
- klimarelevante Eigenschaften der großen Freiflächen werden nur unwesentlich verändert
Landschaft
hohes ökologisches Risiko
- hohe Beeinträchtigung eines Landschaftsbildraumes mit hohem landschaftsästhetischen Wert
und großer Naturnähe
- der hohe Natürlichkeitsgrad und die Ungestörtheit des Landschaftsraumes gehen verloren mittleres ökologisches Risiko
Kultur und Sachgüter
geringes ökologisches Risiko
- im Lee-Bereich des Hafens entsteht auf ca. 300 m ein ausgeprägter Erosionsbereich mit einer
berechneten Erosion von ca. 20 m im Jahr, dieser liegt westlich des Wustrower Halses
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen:
- Auswahl der Variante km 100,2: Beeinträchtigung von bedeutsamen Brutkolonien der Uferschwalbe in der Steilküste werden vermieden
- Mole so angelegen, dass natürlicher küstenparalleler Sedimenttransport möglichst wenig unterbrochen wird
2
Anhang 6.3.4.2 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und
Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Marina auf der Halbinsel Wustrow
Anhang 6.3.4.2
- Lee- und Luverosionen werden durch umfangreiche Sicherungsmaßnahmen im Übergangsbereich zur natürlichen Küstenlinie in Form von Buhnen und Deckwerken minimiert
- Lee-Erosionen im Hafenbereich sind ständig durch Sandaufspülungen zu kompensieren
- Verzicht auf Betankungsanlage Risiko der Gewässerverschmutzung minimiert und gleichzeitig
Vermeidung der breiten Nutzung durch motorbetriebene Wasserfahrzeuge und Beeinträchtigung
der Zug-, Rast und Überwinterungsvögel minimiert
- senkrechter Einbau eines Geotextils in die Molen, um Ablagerung von Driftalgen zu reduzieren
- seeseitige Munitionsberäumung
- Umsetzen der Block- und Steingründe
- Schaffung neuer Lebensräume durch Steinmole
- Reduzierung der Pkw-Stellplätze von 250 auf 85 (im Bereich des ehemaligen Kasernengeländes)
- Verzicht von Stellplätzen direkt an der Marina
- Auffangparkplätze außerhalb des Stadtgebiets für Tagesbesucher
- Verzicht auf Bau von Winterlagerstätten und Reparaturhallen
- umfangreiche Baustofftransporte und Transport der bei Ausbaggerung des Hafenbeckens anfallenden Mergelböden auf dem Seeweg
- Lärmminderungskonzept für Stadt Rerik erforderlich
- Minimierung der Schadstoffbelastung in Rerik durch Bautätigkeit außerhalb der Saison
- Verkehrskonzept für Stadt Rerik erforderlich
- Sicherung der vorhandenen Bodendenkmale
Kompensationsmaßnahmen
im Vorhabensbereich:
- Zur Kompensation der durch die Marina bedingten Eingriffe wurden Maßnahmen vorgeschlagen,
die den regionalisierten Zielen des Gutachterlichen Landschaftsrahmenplans Mittleres Mecklenburg/Rostock (1996) entsprechen.
Externe Möglichkeiten:
- Agrarlandschaft am Salzhaff (1 km breite landwirtschaftlich genutzte Zone, direkt südöstlich am
Salzhaff)
Landwirtschaft:
umweltgerechte Landnutzung fördern
Naturschutzgerechte Grünlandnutzung fördern
Standortgerechte Grünlandnutzung wieder herstellen
Wasserwirtschaft: natürliches Wasserregime wieder herstellen
- Agrarlandschaft westlich von Neubukow
Schwerpunktbereich zur Verbesserung der Strukturvielfalt der Landschaft
Neuanlage und Ergänzung landschaftstypischer Strukturen wie z.B. Kopfweiden und Alleen
- Hellbach
Naturnahe Gewässerstrukturen fördern
3
Anhang 6.4.3 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und
Anhang
Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Vorranggebiete Gewerbe und Industrie
6.4.3
betrachtete Gebiete: Airpark Rostock-Laage (ab S. 1), Rostock-Mönchhagen (ab S. 4), Rostock-Poppendorf (ab S. 7)
Vorranggebiet Gewerbe und Industrie Airpark Rostock-Laage
Datenentnahme aus den Bebauungsplänen vom 08.06.2001, vom 10.07.2001 sowie vom 11.07.2001 des Planungsverbandes Laage für die Gewerbe- und Industriegebiete Nr. 1 „Am Flugplatz Laage“ und Nr. 2 „Airpark
Rostock-Laage“. Die Gebiete sind gekennzeichnet durch weitläufige Ackerflächen, vereinzelte Fichtenbestände
sowie eine ehemalige Geflügelfarm im Süden und ein nördlich gelegenes Militärgelände.
Kurzbeschreibung des Vorhabens:
- Ziel der Bebauungspläne ist die bauplanungsrechtliche Sicherung von Gewerbe- und Industrieflächen (BPlan Nr.1: ca. 225 ha und B-Plan Nr.2: ca. 265 ha).
Prognostizierte Beeinträchtigungen der Schutzgüter:
Mensch - Gesamtbeeinträchtigungen hoch
- Lärm-, Sicht- und Staubbelastungen sowie Verkehrsaufkommen wird sich verstärken
Flora, Fauna, Biotope – Gesamtbeeinträchtigung mittel bis hoch
- Zerschneidung der Landschaft durch die Industrie- und Gewerbefläche
- Verlust besonders geschützter Biotope
- Beunruhigung und Störung des landschaftlichen Umfeldes
Bebauungsplan 1:
- noch keine Einschätzung der Naturschutzbehörden zu den betroffenen Arten
- Verlust an: 13 ha Laubmischwald, 0,2 ha junger Laubwald, 9 ha Nadelwald, 6,9 ha Sölle, Gräben,
Säume und Brachflächen
- Biotopverluste: großes Soll (Biotop Nr.1), nicht überstautes Soll, Feldgehölze mit Altweiden (Biotop Nr. 8), Feldheckenabschnitt (Biotop Nr. 5), Nass- und Feuchtwälder am Vorfluter 21, zugleich
Forstflächen (Biotop Nr. 18 und 21), Gehölzsaum am Vorfluter 21 (Biotop Nr.21), Soll östlich des
Vorfluters 21 (Biotop Nr. 14)
Bebauungsplan 2
- noch keine Einschätzung der Naturschutzbehörden zu den zu verdrängenden Arten; voraussichtlich gefährdete Arten (Funde): Kornblume in Biotop Nr. 1; Einjähriger Ziest muss jedoch noch genau bestimmt werden in Biotop Nr. 7a
- Avifauna: Rast- und Brutvogelkartierungen liegen für südlich und östlich anschließende Flächen
vor; voraussichtlich beeinträchtigte Arten (Funde): Gänse, Kraniche und Kleinvögel, Blaukehlchen
- Innerhalb eines 1.200m Radius um das Bebauungsgebiet wurden 13 Rote Listen-Arten kartiert:
Neuntöter, Schafstelze, Schlagschwirl, Sperbergrasmücke, Braunkehlchen (Vorfluter 9); Saatkrähe, Weißstorch (Weitendorf); Wacholderdrossel, Neuntöter, Braunkehlchen, Kiebitz (Vorfluter 21
mit Bruchwald); Kolkrabe, Dohle (Weitendorfer Holz); ein Ausweichen der gefährdeten Arten in
benachbarte Bereiche ist möglich
Boden - Gesamtbeeinträchtigung hoch
- anthropogen stark vorbelastete, beeinflusste Böden vorhanden
- Verlust der gewachsenen Böden
- extrem starke Flächenversiegelung, da Grundflächenzahl (GRZ) auf 0,8 und in Ausnahmefällen
auf 0,9 (flughafennahes Gewerbe) festgesetzt wurde
- Verlust der Bodenfunktionen, Verdichtung des Bodens durch Anlage von Straßen, Wegen und
Gebäuden, Veränderung des Bodenreliefs
Wasser – Gesamtbeeinträchtigung hoch
- keine Gewässergütedaten vorhanden
- verstärkter Oberflächenabfluss und Verminderung der Verdunstungsraten, äußerster Nordosten
liegt im Einzugsgebiet der Recknitz; wenn 185 ha dort versiegelt sind, dann wird der Vorfluter 9
(Augraben), welcher auch das Flughafengelände entwässert, als überlastet angesehen
- Grundwasser aufgrund tiefgründiger Geschiebemergelschichten als geschützt anzusehen
- lokale Auswirkungen auf Sickerwasser, Sölle und Grabensysteme (Totalverlust) werden als gering eingeschätzt
- hohes Risiko einer Schadstoffakkumulation im Regenwasser
- Wasserschadstoffe sind besonders gründlich zu untersuchen, da diese über die Fließkette bis zur
Ostsee gelangen könnten
1
Anhang 6.4.3 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und
Anhang
Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Vorranggebiete Gewerbe und Industrie
6.4.3
Klima/Luft
- zum Klima konnten keine Aussagen getroffen werden, da dies abhängig ist von den sich ansiedelnden Betrieben
Landschaft – Gesamtbeeinträchtigung mittel bis hoch
- Landschaftsbild wird erheblich gestört
- Beeinträchtigung von Wahrnehmungszusammenhängen
- vollständige Beseitigung der landschaftsbildprägenden Elemente
- der normalerweise gültige Waldabstand wird unterschritten und auf 30 m zum Gewerbegebiet
durch Ausnahmeregelung für zulässig erklärt (Baugrenze)
Kultur und Sachgüter – Gesamtbeeinträchtigung hoch
- vollständige Beseitigung aller Bodendenkmäler - speziell im südöstlichen Bereich werden solche
Denkmäler vermutet
- Keine denkmalpflegerischen Gebäude vorhanden, eine fachgerechte Dokumentation und Bergung von möglichen Bodendenkmälern soll vorgenommen werden, sobald mit dem Ausbau von
Gewerbe begonnen wird.
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen [nach innen gerichtete Maßnahmen] (unvollständig):
Bebauungsplan 1:
- Schutz des großen Solls im Regenwasserrückhaltebereich östlich der Flughafenzufahrt
- Erhalt des Solls mit Altweidenbestand im Norden von GI6 sowie flächenhafte Sukzession zulassen, jedoch ist Entbuschung zum Erhalt des Waldbestandes vorgesehen
- allgemein: Erhalt der Sölle in ihrem Biotopbestand, möglichst schonende Eingliederung der Sölle
in die (wenn nötig) Nahbebauung (östlich des Vorfluters 21)
- Gestaltung eines Regenwasserrückhaltebeckens und Entwicklung naturnaher Vegetation, tümpelnaher Flachwasserzonen (10 – 50 cm) und ständig wasserführender Tiefwasserzonen (>150
cm Tiefe), Ansiedelung aquatischer Lebensgemeinschaften
- versiegelte Flächen sind aufgrund der Grundwasserneubildung auf das nötigste zu beschränken;
dezentrale Wasserversickerungsanlagen sollen errichtet werden
- Gehölzpflanzungen sind vorgesehen zwischen der im B-Plans Nr. 3 geplanten Straße und dem
Geltungsbereich des B-Plans Nr. 2 sowie östlich der L13neu
- Schutz der Alleen an der L13
- eine landschaftlich angepasste Bauweise und Farbgebung ist erwünscht
- Dach- und Fassadenbegrünung als naturnahe Wärmespeicher und zum Schutz für Luft und Klima empfohlen
- Flächen für Pflanzungen sowie Grünflächen während der Bauphase vor Befahren und Materiallagerung schützen
Bebauungsplan 2
- Festsetzung eines „Gewerbegebiete-Gürtels“ zum Schutz des Ortes Weitendorf: hier nur Ansiedelung emissionsarmen Gewerbes, Prüfung der Einzelvorhaben nach BImSchG auf Standortverträglichkeit
- Anschluss an Abwassersysteme oder Erstellung eines eigenen Abwassersystems
- Etablierung eines Gesamtdrosselabflusses: Simulation des Regenabflusses und der Retentionsfunktion zum Schutz des Einzugsgebietes Recknitz
- Schutz der Anpflanzungen im Süden und Westen vor Befahren
- 150m bebauungsfreie Zone um den Flughafen
Kompensationsmaßnahmen [nach außen gerichtete Maßnahmen] (unvollständig):
Bebauungsplan 1:
- die Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind
in standortheimische Laubholzbestände umzuwandeln
- Ersatzaufforstungen nach Landeswaldgesetz in Höhe von 98,79 ha
- Öffnung des Vorfluters 27 zwischen Weitendorfer Holz und Augraben; Vernetzung ermöglichen;
Schaffung neuer Kleingewässer östlich des Waldes; anzustreben ist für das Verbindungsstück
der Vorfluter eine Stufung mit Berme; Sohltiefe 2 - 3 m unter Gelände; Rückbau der Verrohrung
ab B 103; Schaffung von Teichen und Kaskaden zur Wasserverwirbelung
- Beseitigung von Leitrinnen an den Oxidationsteichen
- Anlage von Kleingewässern westlich der L13 neu
- am Vorfluter 21: Entwicklung artenreicher Grünlandgesellschaften; auch sind die Nass- und
Feuchtwaldbiotope aus der fortwirtschaftlichen Nutzung auszugliedern; die Gewässerunterhal-
2
Anhang 6.4.3 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und
Anhang
Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Vorranggebiete Gewerbe und Industrie
6.4.3
tung soll jedoch in forstlicher Verwaltung verbleiben; Entstehung eines Schutzstreifens beiderseits des LV21 mit 7 m Grünlandstreifen, 3 m Versickerungsmulde (1 m Tiefe) sowie einer dreireihige Hecke auf 5 m als Sichtschutz und Lebensraum; mit Bewässerung während anhaltender
Trockenheit
- zu angrenzenden Waldflächen ist ein Mindestabstand von 35m vorzusehen, welcher als Grünland/ Retentionsraum unter Schutz zu stellen ist; extensive landwirtschaftliche Nutzung ist möglich
- im Osten der Industriegebiete GI 6 und GI 8: Entwicklung einer 7 m breiten überschirmten Hecke;
ab Baumgrenze ist ein 3 m Grünstreifen zu erhalten (Intensivnutzung möglich)
- im Süden GI 8 und GE 3: Anpflanzung von Winterlinden, zweireihig auf einer Breite von 40 m
sowie Erhaltung dieser
Bebauungsplan 2
- Ersatzaufforstung auf 84,24 ha; 806 Laubgehölze als Ausgleich für die Rodungen zu pflanzen
und auf Dauer zu erhalten; Ersatzpflanzungen für Rodungen sollen laut Baumschutzverordnung
an für das Landschaftsbild notwendigen Punkten, Flächen und Linien erfolgen
- Sichtschutz für Woland/Dudinghausen durch Gehölzpflanzung entlang der A19 mit beidseitigem
Krautsaum
- Sichtschutzmaßnahmen: 1. Norden: Dolgen – Striesdorf; 2. Westen: deutliche Abgrenzung des
Gebietes zum LSG sowie zur Ortslage Woland, Pflanzungen von Kritzkow bis Hohen Sprenz sowie Abschirmung des Ortsrandes; 3. Süden: Weitendorf ist beim Bau der Ortsumgehung mit
Baumpflanzungen zu versehen; 4. Osten: Heckenbepflanzung der B 103 im Bereich Wiegenberg
- Kuhlenberg bis zur Start- und Landebahn, Neubepflanzung eines stark geschädigten Bereiches
mit Eichen, entlang von Straßen und Feldwegen bei Liessow, Subzin und Rossewitz
- zu bepflanzende Straßen: Schloss Rossewitz - Wald, Liessow - Subzin, Subzin – Breesen
- Bau einer Fisch- und Evertebratenaufstiegsanlage am Verteilerwehr Kirch Rosin; Revitalisierung
des Zehlendorfer Moors
- Wiedererrichtung des Sees in der Teschower Seewiesen
- Verlegung des Entwässerungsgrabens vom Regenwassersammler des Fliegerhorstes im nordwestlichen Bereich zum Vorfluter 9
- Ersatzmaßnahme für 2 zu entfernende Sölle ist der Erhalt von Wanderwegen von Herpetenpopulationen im Umfeld; geplanter Bau eines Amphibientunnels und Leiteinrichtungen an der L232
und K9;
- als Ausgleich für den Überbau eines Solls steht die Renaturierung eines Soll
- im Bebauungsplan festgelegte Flächen sind der Sukzession zu überlassen und einmal im Jahr zu
mähen; Entfernung Mahdgut
- nördliche Abschirmung des Flughafens und des Gewerbes sowie Industriegebietes durch Fichtenforsten
3
Anhang 6.4.3 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und
Anhang
Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Vorranggebiete Gewerbe und Industrie
6.4.3
Vorranggebiet Gewerbe und Industrie Rostock – Mönchhagen
Datenentnahme aus dem 1. Entwurf des Flächennutzungsplans (FNP) der Gemeinde Mönchhagen von Februar
2005, der 1. Änderung des FNPs der Gemeinde Mönchhagen sowie dem 2. Entwurf von November 2005, dem
FNP der Hansestadt Rostock vom 01.03.2006 und der Machbarkeitsstudie im Rahmen der Standortoffensive
Mecklenburg-Vorpommern „Möglichkeiten einer verkehrstechnischen Anbindung und Untersuchung und Bewertung von Varianten für den Großgewerbestandort Rostock-Mönchhagen“ von 2003. Da die Änderungsentwürfe
des Flächennutzungsplans der Gemeinde Mönchhagen vom Februar sowie vom November 2005 nicht in einer
genehmigten Änderung des FNP mündeten, wurden sie nur als zusätzliche Informationsquellen herangezogen.
Kurzbeschreibung des Vorhabens:
- Ziel der Festlegung eines Vorranggebietes Gewerbe und Industrie ist es, eine großräumige Fläche mit guter
Verkehrsanbindung nach Rostock, zum Seehafen Rostock, über die B105 zur Autobahn A19 sowie zum
südliche liegenden Güterverkehrszentrum für die Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben mit großen Flächenansprüchen zu sichern und zu entwickeln.
- Die Flächenkapazität liegt bei ca. 112 ha (Gemeinde Mönchhagen: ca. 77 ha; Hansestadt Rostock: ca. 35
ha).
Auswertung der Machbarkeitsstudie:
- Untersuchungsraum: ca. 221 ha (davon 20% Flächen zum Schutz und Erhalt der Landschaft)
- zur Erschließung ist eine verkehrstechnische Anbindung über das GVZ vorgesehen (eigene Planung, welche hier nicht näher berücksichtigt wird), sowie eine Teilfläche für den Verladebahnhof
- Vorzugsvarianten der Zufahrtsstraßen: Variante 1 „V1“, Variante 2 „V2“, Variante 3 „V3“ und Variante 6 „V6“
Prognostizierte Beeinträchtigungen der Schutzgüter:
Mensch - Gesamtbeeinträchtigungen hoch
- es wird mit einem verstärktem Verkehrsaufkommen in Höhe von ca. 1.000 Kfz. pro Tag gerechnet (nach LBO M-V); ein Straßenneubau wird in verschiedenen Varianten dargelegt
- das GI-Gebiet unterbricht mehrere Rad- und Gehwege; Fernradweg Berlin – Kopenhagen wird
auf 0,95 km unterbrochen
- mit einer Überschreitung der Immissionsorientierungswerte muss bei der Anbindung des GIGebietes über die „V3“ gerechnet werden (auf ca. 15% der Fläche von Nienhagen); bei Anbindung über die „V6“ sind dort wesentlich stärkere Störungen zu erwarten; „V3“ und „V6“ sind die
Vorzugsvarianten für eine Verkehrsanbindung
- die Lufthygiene kann betroffen sein
Flora, Fauna, Biotope – Gesamtbeeinträchtigung mittel bis hoch
- Abstand zum Südenholz beträgt 50 m
- vorrangig ökologisch orientierter Ausgleich für die Bebauung anzustreben; bei Totalverlust durch
das Baugebiet sind die beeinträchtigten Funktionen an anderer Stelle wiederherzustellen; Ausgleichsflächen sind vorrangig in unmittelbarer Nähe zum Eingriffsort festzulegen
- Laichhabitate des Neunauges sind betroffen
- durch die Zufahrtsstraße „V3“ wird eine Zerschneidung des Biotopverbundes (LSG „Swinskuhlen“) vorgenommen
- die Naturschutzgebiete „Schnatermann“ und „Radelsee“ befinden sich in unmittelbarer Nähe
- bereits umgesetzte Ausgleichsmaßnahmen für das Rostocker Kohlekraftwerk sind betroffen (renaturierte Kleingewässer); 60 Kleingewässer sind betroffen, 7 davon befinden sich auf der Baufläche
- 2.973 m² naturnahe Feldhecken gehen verloren
- ggf. Beeinträchtigung des nordwestlich gelegenen „Nienhagener Koppelholzes“ und der „Ossenkoppel“
Boden - Gesamtbeeinträchtigung hoch
- im nördlichen Randbereich verläuft die Rohstoffpipeline Rostock – Böhlen, mit entsprechenden
Schutz- und Sicherheitsabständen ist eine Bebauung/ Begrünung möglich
- die Kompensationserfordernisse für die Versiegelungen durch Bauflächen beträgt inklusive der
Wirkzonen 1 und 2 ca. 84,33 ha; die Kompensationserfordernisse für die Versiegelungen durch
„V3“ und „V6“ betragen inklusive der Wirkzonen 1 und 2 für „V3“ 6,85 ha und für „V6“ 5,87 ha
(„V3“ und „V6“ werden in östlicher Richtung zur L22 favorisiert); die Kompensationserfordernisse
für die Versiegelungen durch „V1“ und „V2“ beträgt inklusive der Wirkzonen 1 und 2 für „V1“
26,81 ha und für „V2“ 14,27 ha (die „V1“ und „V2“ wurden in westlicher Richtung zur B105 favorisiert)
- Bemerkung zu den Zufahrtsstraßen: eine Verlagerung des Verkehrsstromes von der L22 auf die
„V3“ ist zu erwarten; „V3“ dann auch Ortsumgehung für Nienhagen; „V2“ gilt als optimale Anbin-
4
Anhang 6.4.3 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und
Anhang
Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Vorranggebiete Gewerbe und Industrie
6.4.3
dung an die B105 (Südosten) und „V3“ als Anbindung an die L22 (Nordwesten); „V2“ berührt Flächennutzungsplan von Bentwisch (muss also mit der Gemeinde abgestimmt werden)
Wasser – Gesamtbeeinträchtigung hoch
- Beeinträchtigung des im Norden gelegenen Fließgewässer „Fribäk“; im Westen befindet sich der
Peezer Bach mit Laichhabitaten innerhalb des Seitenarmes des Loopgrabens (Verlauf südwestlich)
- Abwasserableitung über den Peezer Bach im Norden und über den Loopgraben im Süden möglich
Klima/Luft – Gesamtbeeinträchtigung mittel bis hoch
- mit einer verstärkten Belastung der Luft und des Mikroklimas ist zu rechnen; genauere Untersuchungen hierzu können erst vorgenommen werden, wenn das sich ansiedelnde Unternehmen
feststeht
Landschaft – Gesamtbeeinträchtigung mittel bis hoch
- Grünzäsuren als siedlungsstrukturelles Ziel sind zu etablieren
- Entzug intensiv landwirtschaftlich genutzter Flächen
- mit einer Sichtbeeinträchtigung muss gerechnet werden
Kultur und Sachgüter – Gesamtbeeinträchtigung hoch
- zu schützende Denkmäler: Nr. 519: Meilenstein (B105); Nr. 520: Bahnhof, Empfangshalle und
Nebengebäude (Transitstr. 2); Nr. 521: Wohnhaus (Transitstr. 3); Nr. 522: Gefallenendenkmal
(Mönchhagen Unterdorf); Nr. 308: Gedenkstein an die Häftlinge des KZ Barth (Häschendorf)
- bei Bebauung ist auf überregionale Versorgungsleitungen Rücksicht zu nehmen; Kabeltrasse mit
400 kV: 100 m beiderseits sind keine stationären Anlagen zu errichten; Leitungssystem für Düngemittel mit beidseitigem Schutzstreifen von 10 m
- ein Ausbau der Bahnverkehrsstrecke wird angestrebt
- im Untersuchungsgebiet liegen ca. 80 Sölle
- bekannte Bodendenkmäler sind in zwei Bereichen des Gebietes vorhanden; eine fachgerechte
Bergung wird vorgeschrieben; eine Überbauung/ Beseitigung ist zulässig
Auswertung der Entwürfe der Flächennutzungspläne der Gemeinde Mönchhagen:
Prognostizierte Beeinträchtigungen der Schutzgüter:
Mensch - Gesamtbeeinträchtigungen hoch
- Wirkzonen 1 [500 m] und 2 [800 – 1200] bilden einen Gürtel um das GI-Gebiet und die Zufahrtsstraße „V2“; hohe Beeinträchtigungen zu prognostizieren; im Norden verläuft die Fribäk, im Süden liegt das Südenholz; ca. 75 % des Siedlungsbereiches von Häschendorf befindet sich in dieser Zone; im Osten ist das Ostenholz und im Westen ist Nienhagen betroffen
- Erholungsfunktion wird verringert; erhöhte Lärm- und Sichtbeeinträchtigung; Immissionsüberschreitungen sind zu erwarten; besonders betroffen ist der nördliche Teil von Ibenhorst [bis 3
dB(A)]; vorhandene Störquellen: B105, K16, Schienentrasse (Rostock – Stralsund), Fluglärm (Zivilflughafen Purkshof)
Flora, Fauna, Biotope – Gesamtbeeinträchtigung mittel bis hoch
- an das Gemeindegebiet grenzt LSG „Peezer Bach“ an; nördlich der Fribäk liegt das LSG „Nienhäger Koppel“
- die NSGs „Schnatermann“ und „Radelsee“ befinden sich in unmittelbarer Nähe
- geschützte Biotoptypen auf der Baufläche: naturnahe Feldhecken ca. 1 ha; stehende Kleingewässer mit Ufervegetation ca. 0,2 ha; Ackerflächen ca. 75 ha; Rad- und Gehwege ca. 0,2 ha
(beidseitige Baumreihe); Kompensationsflächenäquivalent ca. 121,3 ha
- Eingriff ins Ostenholz auf ca. 0,5 ha durch den Straßenneubau
- allgemeine Eingriffe: Aufschüttungen (> 2 m); Veränderung von Verkehrswegen; Versiegelung
von über 300 m² sowie Anlage baulicher Anlagen; Errichtung von Einfriedungen und Einzäunungen
- vorrangig ökologisch orientierter Ausgleich für die Bebauung in unmittelbarer Nähe zum Eingriffsort anzustreben
Boden
- Altlasten: Havarie an der Mineralölverbundleitung (Kreuzung B105 / K16); Technikstützpunkt mit
Tankstelle (nördlich der Straße Unterdorf); innerorts auf der Fläche MI2 wäre eine Bodensanierung vor Neubebauung wünschenswert
Wasser – Gesamtbeeinträchtigung hoch
- starke Versiegelung der Landschaft
- mit einer Belastung des Grundwassers ist bei einer Havarie zu rechnen; Klärung der Abwässer
ist unabdingbar
5
Anhang 6.4.3 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und
Anhang
Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Vorranggebiete Gewerbe und Industrie
6.4.3
Klima/ Luft – Gesamtbeeinträchtigung mittel bis hoch
- mit Beeinträchtigungen ist im mikroklimatischem Bereich zu rechnen
Landschaft – Gesamtbeeinträchtigung mittel bis hoch
- Grünzäsuren als siedlungsstrukturelles Ziel sollen erhalten werden
- Entzug intensiv landwirtschaftlich genutzter Flächen
- Erschließungsstrecke „V2“: Verlauf südlich von Mönchhagen zum Knoten Klein Kusswitz; Versiegelung auf 2,7 ha; Kompensationsbedarf beträgt 4,8 ha; der Eingriff in das Ostenholz wurde
weitgehend minimiert auf ca. 0,5 ha; eine Zerschneidung wurde verringert/ vermieden
Kultur und Sachgüter – Gesamtbeeinträchtigung hoch
- zu schützende Denkmäler: Nr. 519: Meilenstein (B105); Nr. 520: Bahnhof, Empfangshalle und
Nebengebäude (Transitstr. 2); Nr. 521: Wohnhaus (Transitstr. 3); Nr. 522: Gefallenendenkmal
(Mönchhagen Unterdorf); Nr. 308: Gedenkstein an die Häftlinge des KZ Barth (Häschendorf)
- bei Bebauung ist auf überregionale Versorgungsleitungen Rücksicht zu nehmen; Kabeltrasse mit
400 kV 100 m beiderseits keine stationären Anlagen; Leitungssystem für Düngemittel mit beidseitigem Schutzstreifen von 10 m
- ein Ausbau der Bahnverkehrsstrecke wird angestrebt
- das Naturdenkmal „Eibe“ befindet sich innerhalb einer Wohnbaufläche
Aus dem Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock ergibt sich folgende
Ergänzung oben bereits aufgeführter Angaben:
- FFH – Gebiet Nr. DE1739 – 304 „Wälder und Moore der Rostocker Heide“ in ca. 1.000 m Entfernung, nördlich der Bebauung „Stiller Frieden“; es besteht hier UVP-Pflicht; Minderung der Auswirkungen durch Anlage der Erschließungsstrecke vom Südosten; keine erheblichen Beeinträchtigungen erwartet
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen [nach innen gerichtete Maßnahmen] (unvollständig):
- Uferbereiche stehen unter Schutz und sind von einer Bebauung frei zu halten (7 m beide Seiten)
- zurück zubauende Straßen sollen teilweise zu Rad und Gehwegen umgewidmet werden
- je nach anzusiedelnden Betrieben sind Druckleitungen mit oder ohne ein Abwasserpumpwerk zu
errichten
- Ackerdrainagen sind näher zu untersuchen
- Abwasserableitung mit Retentionsabfluss muss erfolgen; Absetzbecken mit Ölsperre und Rückhaltebereich (5 * Q= 2.500 l/s); bei Ableitung über den Peezer Bach sind Leitungstrassen zu beachten und Untersuchungen vorzunehmen; im Süden ist ein Fangsammler vorzusehen; besondere Beachtung gilt dem Leichgebiet des Neunauges als FFH-Art im Peezer Bach
- aufgrund ökologischer sowie baugrundtechnischer Gründe soll auf eine Bebauung organischer
Böden verzichtet werden
- bei der Bebauung: Sicherung der Vermessungsmarken (2 m Schutzradius)
- militärische Richtfunkstrecke verläuft über das GI-Gebiet (Trasse beträgt 200 m); eingeschränkte
Bebauungshöhe beachten
- Bauschutzbereich aufgrund des Flughafens Purksdorfs beachten
Kompensationsmaßnahmen [nach außen gerichtete Maßnahmen] (unvollständig):
- zwischen Gewerbefläche und Nienhagen ist eine Waldfläche als Abgrenzung vorzusehen
- bei Anbindung (über „V1“ oder „V2“) an B105 ist ein einseitiger Geh- und Radweg vorzusehen
- Ausgleichsmaßnahmen für das Baufeld allgemein und für geschützte Biotope: Initialpflanzungen/
Sukzession auf 20 ha; Gehölzpflanzungen auf 10 ha; Landschaftsrasensaat auf 21 ha; Kleingewässeranlage auf 0,4 ha
- Ausgleichsmaßnahmen für die wahrscheinlichsten Zufahrten auf dem Gebiet der Hansestadt
Rostock:
- Zufahrt „V3“ allgemein und für geschützte Biotope: Initialpflanzungen/ Sukzession auf 3,1 ha;
Gehölzpflanzungen auf 0,5 ha; Baumpflanzungen 280 Stück; Ersetzen einer geplanten Ausgleichspflanzung 0,6 ha
- Zufahrt „V6“ allgemein und für geschützte Biotope: Initialpflanzungen/ Sukzession auf 1,6 ha;
Gehölzpflanzungen auf 0,8 ha; Baumpflanzungen 320 Stück; Kleingewässeranlage auf 0,05 ha
6
Anhang 6.4.3 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und
Anhang
Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Vorranggebiete Gewerbe und Industrie
6.4.3
Vorranggebiet Gewerbe und Industrie Rostock-Poppendorf
Datenentnahme aus dem teilgenehmigten Flächennutzungsplan der Gemeinde Mandelshagen von Mai 1998, dem
Flächennutzungsplans der Gemeinde Poppendorf von Mai 2007, dem Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Poppendorf von Oktober 2007 und der Machbarkeitsuntersuchung im Rahmen der Standortoffensive MecklenburgVorpommern „Industrieansiedlung Gewerbegebiet Poppendorf“ von September 2001
Das Plangebiet ist gekennzeichnet durch den Bestand an Gewerbe- und Industriegebieten (YARA Rostock), vereinzelte Waldbestände sowie eine ausgezeichnete Verkehrsanbindung durch Bahn- und Straßentrassen. Das GIGebiet ist vorgeprägt durch die Düngemittelfabrik YARA Rostock auf dem vorhandenen GI-Gebiet. Durch eine Verkleinerung der Düngemittelfabrik steht alte Bausubstanz zum weiteren Ausbau zur Verfügung. Das Plangebiet wird
bereits seit 2005 als Standort für Windenergieanlagen genutzt; 2 Windräder erzeugen jeweils 2,3 MW mit einer
Nabenhöhe von 100 m und 2 weitere Windräder (Baujahr 2007) erzeugen jeweils 3,6 MW mit einer Nabenhöhe von
96 m.
Kurzbeschreibung des Vorhabens:
- Ziel der Festlegung eines Vorranggebietes Gewerbe und Industrie ist es, eine großräumige Fläche mit guter
Verkehrsanbindung nach Rostock, zum Seehafen Rostock, an das Schienennetz sowie zum Flughafen Rostock-Laage für die Ansiedlung eines Gewerbe-/Industriebetriebes mit großen Flächenansprüchen zu sichern
und zu entwickeln.
- Die Gesamtfläche beträgt ca. 206 ha (ca. 176 ha im Gemeindegebiet Poppendorf und ca. 30 ha im Gemeindegebiet von Mandelshagen). Die Fläche umfasst den bestehenden Standort des Düngemittelwerkes YARA Rostock sowie südlich und östlich angrenzende Erweiterungsflächen.
Bestehende und prognostizierte Beeinträchtigungen der Schutzgüter:
Mensch
- bereits ca. 15% des Gemeindegebietes von Poppendorf sind Industrie-, Bahnanlagen- und Gewerbeflächen
- die L182 und K18 verlaufen durch das Gemeindegebiet Poppendorf, durch Lieferverkehr bereits
vorbelastet
- durch die bestehenden GI-Anlagen (Getreidetrocknungsanlage) werden bei Ostwind die Immissionsrichtwerte für Wohngebiete in unmittelbarer Nähe bereits überschritten; eine Überschreitung von
Immissionsrichtwerten von Mischgebieten sollte ausgeschlossen bleiben
Flora, Fauna, Biotope
- im Westen von Ackerflächen geprägt; westlich und südwestlich des GI-Gebietes befinden sich
Grünlandflächen (Ausgleichsmaßnahme für bereits vollzogene GI-Bebauung); im Südosten grenzt
das LSG (auch FFH Gebiet [DE 1840 – 302] „Billenhäger Forst“) an das GI-Gebiet - dort befindet
sich auch eine zusammenhängende Heidefläche; nördlich (nicht unmittelbar angrenzend) befindet
sich das LSG „Rostocker Heide und Wallbach“ (Größe ca. 5.029 ha, Schutzzweck ist Erhalt und
Entwicklung eines der größten, zusammenhängenden Waldgebiete Mecklenburg-Vorpommerns einschließlich der natürlichen Fließgewässer)
- NSG „Freienholz“ in 3,4 km Entfernung (Größe ca. 58 ha) ist nicht betroffen
- EU-Vogelschutzgebiete sind erst in einer Entfernung von ca. 10 km vorhanden
- der Kammmolch und Weißstorch als FFH-Arten wurden erfasst
- Brutvogelvorkommen sind im Südosten zu finden; nördlich des GI-Gebietes haben rastende und
überwinternde Wat- und Wasservögel Nahrungs- und Rastgebiete
- besonders geschützte Arten im Plangebiet sind: Wasserfrosch, Grasfrosch und Teichmolch, Gelbe
Sumpfschwertlilie
- streng geschützte Arten im Plangebiet sind: Neuntöter, Schilfrohrsänger, Zauneidechse und Moorfrosch
- besonders geschützte Brutvögel im Plangebiet sind: Dorngrasmücke, Feldlerche, Kuckuck, Fitis,
Goldammer, Sumpfrohrsänger, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Buchfink, Buntspecht, Rotkehlchen,
Rohrammer, Stockente, Gelbspötter, Schwarzkehlchen, Amsel, Wiesenpieper, Zilpzalp, Blaumeise,
Baumpieper, Zaunkönig, Schlangschwirl, Gartengrasmücke, Blesshuhn, Singdrossel und Braunkehlchen
- Bauzeitenregelung ist vorzusehen zum Schutz jährlich brütender Vögel (1. März bis 31. Juli
Baustop)
- für Amphibien sind Ausweichbiotope anzulegen - keine Gefährdung lokaler Populationen erwartet
- Fledermausvorkommen werden vermutet
- das Plangebiet gilt als Äsungsfläche für Schwarz-, Reh- und Rotwild
- lärmempfindliche Tierarten werden verdrängt
- Flächenverluste: Wald, Gehölz 4,34 ha; Acker 5,6 ha; Sukzessionsfläche 6,74 ha; Kleingewässer
0,03 ha; versiegelte Flächen 7,6 ha; Grünland 63,3 ha
7
Anhang 6.4.3 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und
Anhang
Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Vorranggebiete Gewerbe und Industrie
6.4.3
Boden
- Altlasten: Maschinenabstellplatz; 2 Tankstellen und Stützpunkte, 1 Sortierplatz; die Deponie Fuchsberg; eine Güllelagune (Voßbarg); eine wilde Deponie
Wasser
- geringe Grundwasserabstände von > 2 m bis > 10 m; teilweise durchlässige Bodenschichten für flächenhaft eintretende Schadstoffe; oberirdische Gewässer sind Wallbach, Twistelbach und Körkwitzer Bach sowie Peezer Bach / Mühlbach;
- Wallbach, Twistelbach und Körkwitzer Bach sind im Bereich von Vogtshagen merklich geschädigt,
punktuell auch stark geschädigt
- zahlreiche Sölle, Teiche sowie stehende Kleingewässer sind vorhanden
- Regenwasser ist nach Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde in die Vorflut einzuleiten, in jedem Fall mit Regenrückhaltebecken
- Erhalt der Dränageanlagen sowie deren Wiederherstellung ist vorgesehen
- nächstgelegenes Trinkwasserschutzgebiet „Ribnitz“ befindet sich in 1,4 km Entfernung
- Mühlbach ist stark verrohrt (gesamt 100 m); nicht durchgängig für Fische, Wasserwirbellose und
Fischotter
- weitere Störung des Mühlbaches durch Auslaufgerinne des Düngemittelwerks, gestörte Abflussdynamik, geringe Wasserführung oberhalb des Zulaufs
- Schmutzwasserentsorgung über den Anschluss der Kläranlage Rövershagen/ Niederhagen
Klima/Luft
- starke Beeinflussung des Windfeldes und intensive Aufheizung sowie Herabsetzung der Luftfeuchte
durch vorhandene Bebauung; Beeinflussungen jedoch im mikroklimatischem Bereich
- intensiv landwirtschaftlich bewirtschaftete Flächen
- vom Düngemittelwerk YARA Rostock geht eine Belastung mit Stickoxyden aus
Landschaft
- das Plangebiet hat eine geringe Bedeutung für das Landschaftsbildpotential; die Bildelemente Buchen und Erlen sowie Gehölzinseln am Bach sollen erhalten werden
- Landschaftszone: „Rückland der Seenplatte“; geprägt von tiefen Mergelschichten mit überlagernden
Sanden
- geprägt vom Düngemittelwerk mit den über 100m hohen Schornsteinen
Kultur und Sachgüter
- Erschließung einer nördlich des Plangebiets liegenden mittelalterlichen Befestigungsanlage im
„Lembken - Wall“ vorgesehen
- in der Gemeinde Poppendorf sind ein Wohnhaus, eine Schmiede, eine Brücke sowie eine Gutsanlage mit Gutshaus und ehem. Pferdestall, Silo und Park denkmalgeschützt
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie Kompensationsmaßnahmen (unvollständig):
- Erhalt der „Flächen zum Schutz und zum Erhalt der Landschaft“
- ein Fuß- und Radweg an der L182 ist für eine Gewährleistung der Sicherheit zweckmäßig und soll
in zukünftige Planungen integriert werden
- Reaktivierung der ungenutzten, vorhandenen Infrastruktur, des Hydro Agri Düngemittelwerkes
YARA
- überschlägige Ermittlung des Kompensationsflächenäquivalentes für geschützte Biotope: Stehende
Kleingewässer 3,6 ha; Renaturierung des Mühlbachs 5,5 ha; Pflanzung von frei wachsenden Feldhecken 1,6 ha; zusätzlich ist ein Grünstreifen am Südrand des Plangebietes zu erhalten (Immissionsschutz)
- ein Mindestabstand von 50 m zu Forstgebieten ist einzuhalten; Bereiche zwischen Forst, Gleisanlagen, sowie anderen technologischen Einrichtungen und dem Plangebiet sind zu begrünen
- im Nachtzeitraum sind die Schallemissionen zu begrenzen, da sonst die Ortslage Poppendorf beeinträchtigt würde
8
Anhang 6.4.4 – Beschreibung des aktuellen Umweltzustands
Vorranggebiet Gewerbe und Industrie
Erweiterungsfläche Airpark Rostock-Laage
Anhang 6.4.4
Größe: ca. 40 ha
Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Stadt Laage
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Siedlungen
Ortslage Weitendorf in ca. 1 km Entfernung, Ortslagen Kronskamp,
Laage und Liessow in 1,5 - 2 km Entfernung, Plangebiet grenzt südwestlich an bestehendes B-Plangebiet Airpark Rostock-Laage an
Tourismusraum (noch unabgewogene
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs
des RREP)
Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP)
Wälder mit Erholungseignung
Wälder mit guten Struktureigenschaften ca. 280 m östlich des Plangebiets und westlich unmittelbar angrenzend
touristische Infrastruktur
-
In der unmittelbaren Umgebung befinden sich keine bestehenden oder geplanten Wohnbauflächen.
Das Plangebiet selbst besitzt eine untergeordnete Bedeutung für Erholungs- oder touristische Zwecke. Die östlich liegende Recknitzniederung ist dahingehend höher zu bewerten.
Gesamtbewertung: geringe Bedeutung
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Biotop- und Nutzungstypenkartierung
überwiegend Ackerfläche
Geschützte Biotope (§ 20 LNatG M-V)
ein kleiner naturnaher Bruch-, Sumpf- und Auenwald und ein Röhrrichtbestand entlang eines Grabens randlich innerhalb des Plangebiets; ein permanentes Kleingewässer im nördlichen Teil des Plangebiets
Vorbehaltsgebiete Naturschutz und
Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP)
Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume (Karte 3 GLRP)
Feuchtlebensräume (Karte I GLRP)
Schutzwürdigkeit unzerschnittener
landschaftlicher Freiräume (Karte 9
GLRP)
Biotopverbund (Karte II GLRP)
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
östlich in ca. 500 bis 700 m Entfernung „Recknitz- und Trebeltal mit
Zuflüssen“, teilweise durch Waldgebiet voneinander getrennt
Europäische Vogelschutzgebiete
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und südlich des Plangebiets Bereich mit mittlerer bis hoher Bedeutung
Wasservögel
(Recknitztal)
Brutplätze geschützter Vogelarten
weitere Schutzgebiete (NSG, LSG,
Naturpark, Ramsar, GLB, FND)
Wald
kleine Waldflächen ca. 280 m östlich des Plangebiets und westlich
unmittelbar angrenzend
Eine besondere regionale Bedeutung des Plangebietes ist nicht erkennbar. Zu konkreten Artenvorkommen liegen keine aktuellen Erhebungen vor. Insbesondere im Verlauf des durch das Plangebiet
fließenden Grabens kann von einem standortangepassten Artenvorkommen ausgegangen werden.
Voraussichtlich wird das Plangebiet wie auch angrenzende Flächen durch Kraniche genutzt. Insgesamt können auf regionaler Ebene keine Aussagen zur Schutzwürdigkeit konkreter Artenvorkommen getroffen werden.
Gesamtbewertung: gering bis hoch
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4
GLRP)
Moore (Karte I GLRP)
Geschützte Geotope (§ 20 LNatG)
Altlasten / Kampfmittelbelastung
sehr hoch
-
Die westlich und nördlich des Plangebiets liegenden Flächen sind zum Teil bereits intensiv genutzte
und versiegelte Flächen (Flughafen Rostock-Laage) bzw. sind planerisch für weitere Gewerbe- oder
Industrieansiedlungen vorbereitet. Das Plangebiet selbst wird derzeitig landwirtschaftlich genutzt.
Auf der Grundlage der Baugrunderkundung unmittelbar angrenzender Fläche, kann davon ausgegangen werden, dass es sich um eine weit verbreitete Bodenart handelt.
Gesamtbewertung: geringe Bedeutung
1
Anhang 6.4.4 – Beschreibung des aktuellen Umweltzustands
Vorranggebiet Gewerbe und Industrie
Schutzgut Wasser
Lage zu Oberflächengewässern
Schutzfunktion der Deckschichten
Trinkwasserschutzgebiete
Hochwassergefährdung
Grundwasserabhängige Ökosysteme
(Karte 14 GLRP)
Anhang 6.4.4
ein Graben durchfließt die Fläche von West nach Ost, ein Kleingewässer im nördlichen Teil des Plangebiets
mittel bis günstig
Grabenniederung
Der Bachlauf, welcher das Plangebiet durchquert, wird zumindest zum Teil von Oberflächenwasser
aus dem Flughafen gespeist. Ob es weitere unterirdische Zuleitungen gibt, kann auf regionaler Ebene nicht ermittelt werden. Voraussichtlich gelangt aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung eine
gewisse Nährstofffracht aus dem Plangebiet in das Gewässer, welche dann Richtung Recknitztal
transportiert wird. Das Grundwasser ist wegen der hohen Überdeckung überwiegend gut geschützt.
Gesamtbewertung: mittel bis gering
Schutzgut Klima/Luft
Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub,
Schadstoffe)
- grenzt im Südosten an Bundesstraße 103
- Plangebiet grenzt im Westen unmittelbar an Bebauungsplangebiet
und im Norden/ Nordwesten an Flughafen Rostock-Laage (durch
Waldstreifen getrennt)
- 750 m nördlich befindet sich ein weiteres B-Plangebiet (AirparkNord IV)
Das Plangebiet kann nicht als unbeeinträchtigter Bereich oder als Frischluftentstehungsgebiet im
Sinne des Schutzgutes angesehen werden. Zum einen führt die Nähe zum Flughafen RostockLaage zu einer gewissen Lärmvorbelastung und zu Geruchsbeeinträchtigungen aus Abgasen, zum
anderen können die angrenzenden Bebauungsplangebiete als weitere Vorbelastung angesehen
werden.
Gesamtbewertung: mittel bis gering
Schutzgut Landschaft
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP)
Naturparke, Landschaftsschutzgebiete,
Alleen
B 103 ist Allee
Das Plangebiet ist durch die Landwirtschaft anthropogen geprägt und überformt. Ebenso sind im
Westen und Norden Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes vorhanden bzw. zu erwarten (Flughafen, Bebauungsplangebiete). Positiv zu bewerten ist der gehölz- und röhrrichtbestandene Bachlauf.
Gesamtbewertung: gering bis hoch
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
historische Kulturlandschaften (GLRP)
-
Derzeit liegen keine Informationen über das Vorhandensein von Bodendenkmalen vor. Da in angrenzenden Flächen solche bekannt sind bzw. vermutet wurden, könnten auch auf dieser Fläche
entsprechende Funde getätigt werden.
Gesamtbewertung: mittel
Kumulative Wirkungen
Plangebiet grenzt im Westen unmittelbar an Bebauungsplangebiet und im Norden/ Nordwesten an Flughafen
Rostock-Laage (durch Waldstreifen getrennt). 750 m nördlich befindet sich ein weiteres B-Plangebiet (AirparkNord IV)
2
Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen,
Anhang 6.5.4
Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie
betrachtete Gebiete:
A
Rostock-Seehafen Ost (S. 1 )
Rostock-Seehafen Mitte (S. 7)
Rostock- Seehafen West (S. 14)
Bentwisch (S. 20)
Dummerstorf (S. 25)
Poppendorf Nord (S. 30)
Güstrow Ost (S. 35)
Rostock-Seehafen Ost
Im „Regionalen Flächenkonzept hafenaffine Wirtschaft Rostock“ (Hansestadt Rostock, Arbeitsstand von April 2009) werden aktuell alle unmittelbar an den Hafen angrenzenden Flächen auf ihre potenzielle Nutzbarkeit für die Erweiterung des Seehafens Rostock untersucht,
die außerhalb von Bauflächen des geltenden Flächennutzungsplans liegen. Nordöstlich des
Seehafens betrifft dies einen Untersuchungsraum von ca. 395 ha, der zum aktuellen Zeitpunkt zwar einer überschlägigen Voruntersuchung (Ermittlung von Raumwiderständen), aber
noch keiner Abwägung unterzogen wurde. Dieser Untersuchungsraum bildet die Grundlage
zur Festlegung des Vorbehaltsgebietes Gewerbe und Industrie Rostock-Seehafen Ost im
Entwurf des RREP MM/R.
Grundlagen für die nachfolgende Prüfung der Umweltauswirkungen bilden die in Kapitel 5.1
des Umweltberichts aufgeführten Informationen. Da auswertbare Zwischenergebnisse des
„Regionalen Flächenkonzeptes hafenaffine Wirtschaft Rostock“ noch nicht vorliegen, wurden
durch den RPV MM/R weitere ausgewählte Informationsquellen ausgewertet.
A.1
Prüfung der Umweltauswirkungen (entspricht Kapitel 6.5.4 im Umweltbericht)
A.1.1 Beschreibung und Bewertung des aktuellen Umweltzustandes (entspricht Kapitel 6.5.4.1 im Umweltbericht)
Rostock-Seehafen Ost
Größe: ca. 395 ha
Landkreis, Gemeinde: Hansestadt Rostock, Stadtteile Rostock Ost und Rostocker Heide
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Siedlungen
einbezogen in den Untersuchungsraum wurde die Außenbereichsbebauung von Peez, nordöstlich an den Untersuchungsraum grenzt die
Ortslage Stuthof an und südlich die Ortslage Nienhagen, südlich in
ca. 1km Entfernung befinden sich Wohngrundstücke der Ortslage
Mönchhagen
Tourismusraum (noch unabgewogene
Tourismusschwerpunktraum
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs
(Die Lage der gesamten Hansestadt Rostock im Tourisdes RREP)
mus(schwerpunkt)raum beruht auf einer Reihe von bei der Erarbeitung des RREP MM/R gemeindescharf anzuwendenden Kriterien
(Lage an der Küste, Bettenzahl absolut, kulturelles Angebot) und
1
Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen,
Anhang 6.5.4
Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie
Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP)
Wälder mit Erholungseignung
touristische Infrastruktur
Aussagen aus dem Biotopverbundentwicklungskonzept (BVE-Konzept)
für den Rostocker Teillandschaftsraum
„Nienhäger Fluren“ (I.L.N. 2008)
bezogen auf den betrachteten Untersuchungsraum nicht auf einer
hohen oder sehr hohen Landschaftsbildbewertung (vgl. Kapitel 3.1.3
im Entwurf des RREP MM/R: Kriterienübersichten 3.1.3-1 und 3.1.32). Im Rahmen der Abwägung zum Entwurf des RREP MM/R wurde
die Darstellung des Tourismusschwerpunktraumes für das Vorbehaltsgebiet Gewerbe- und Industriegebiete aufgehoben, da der Untersuchungsraum aus regionaler Sicht eine untergeordnete Bedeutung für Erholungs- oder touristische Zwecke besitzt.)
überwiegend Bereich besonderer Bedeutung
Wälder mit guten Struktureigenschaften befinden sich nördlich unmittelbar angrenzend (Rostocker Heide), östlich (Nienhäger Koppel) und
südwestlich
nördlicher Bereich des Untersuchungsraumes gehört zum Erholungsgebiet Stuthof-Schnatermann, Hotel und Traditionsgasthof zum
Schnatermann liegt nördlich des Untersuchungsraums, in der Ortslage Stuthof gibt es ein Wochenendhausgebiet und einen Reiterhof
Der Landschaftsraum Nienhäger Fluren ist insbesondere im an die
Rostocker Heide angrenzenden nördlichen Bereich und im Küstenbereich des Breitlings (Raum Schnatermann) ein wichtiges Naherholungsgebiet. Im Bereich des Schnatermann ist der Reiter- und Gasthof ein stark frequentiertes Ausflugsziel. Auch die Peezer Bachniederung ist für Spaziergänge und Wanderungen gut geeignet. Die Eignung des Gebietes zur Naherholung soll durch die Abschirmung des
Großtanklagers durch Gehölzpflanzungen gegenüber der Peezer
Bachniederung, der L 22 und der Siedlung Nienhagen weiter erhöht
werden.
Sowohl innerhalb des Untersuchungsraumes als auch außerhalb in unmittelbarer Umgebung befinden sich Wohnbauflächen. Der Untersuchungsraum besitzt aus regionaler Sicht eine untergeordnete Bedeutung für Erholungs- oder touristische Zwecke. Aus kommunaler Sicht besitzt der Freiraum
aufgrund bestehender Freizeit- und Erholungsnutzungen und -einrichtungen in angrenzenden Räumen eine hohe Bedeutung.
Gesamtbewertung: hohe bis sehr hohe Bedeutung
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Biotop- und Nutzungstypenkartierung
Untersuchungsraum setzt sich zusammen aus Ackerflächen, Grünlandflächen, den Spülfeldern und offener Wasserfläche (Uferbereiche
des Breitlings), im Untersuchungsraum verlaufen eine Vielzahl von
Gräben und Bächen, weiterhin existieren eine Reihe von Kleingewässern, Feldgehölzen und Baumgruppen
Geschützte Biotope (§ 20 LNatG M-V)
innerhalb des Untersuchungsraums: Quellerflur und Salzröhricht am
Peezer Bach, Salzgrünland nördlich am Peezer Bach, salzbeeinflusstes Röhricht am Ölhafen, mehrere Baumgruppen und Kleingewässer,
im Uferbereich des Breitlings: salzbeeinflusste Röhrichtbestände und
Riede sowie eine Baumgruppe
Vorbehaltsgebiete Naturschutz und
Peezer Bach und unmittelbar angrenzende Flächen: potenzielles
Landschaftspflege (noch unabgewoVorbehaltsgebiet
gene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP)
Schutzwürdigkeit der Arten und LePeezer Bach (südlicher Verlauf) und teilweise angrenzende Flächen:
bensräume (Karte 3 GLRP)
Bereich herausragender Bedeutung, Peezer Bach (nördlicher Verlauf): Bereich besonderer Bedeutung
Feuchtlebensräume (Karte I GLRP)
Mündungsbereiche des Peezer Baches (vollständig auch Geschützte
Biotope)
Schutzwürdigkeit unzerschnittener
nördlich angrenzende Rostocker Heide: sehr hoch, östlich liegende
landschaftlicher Freiräume (Karte 9
Fläche: hoch
GLRP)
Biotopverbund (Karte II GLRP)
Peezer Bach (südlicher Verlauf) und Rostocker Heide zählen zum
engeren Biotopverbund
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
nördlich unmittelbar angrenzend „Wälder und Moore der Rostocker
Heide“, weitere Gebiete in größer 7km Entfernung
Europäische Vogelschutzgebiete
Gebiete erst in größer 7km Entfernung
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Niederungsbereiche des Peezer Baches und Spülfelder: Bereiche mit
Wasservögel
hoher bis sehr hoher Bedeutung, südliche Flächen des Untersuchungsraumes: Bereiche mit mittlerer bis hoher Bedeutung
Brutplätze geschützter Vogelarten
mindestens 2 Schutzbereiche um Horststandorte von Großvogelarten
überlagern sich zum Teil mit dem Untersuchungsraum
weitere Schutzgebiete (NSG, LSG,
LSG „Peezer Bach“ liegt unmittelbar im Untersuchungsraum, südNaturpark, Ramsar, GLB, FND)
westlich an den Untersuchungsraum angrenzend liegt der Geschütz-
2
Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen,
Anhang 6.5.4
Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie
Wald
Aussagen aus dem Biotopverbundentwicklungskonzept (BVE-Konzept)
für den Rostocker Teillandschaftsraum
„Nienhäger Fluren“ (I.L.N. 2008)
Aussagen aus dem Kompensationsflächenkataster der HRO
te Landschaftsbestandteil „Heidenholz“, östlich des Untersuchungsraumes liegen das LSG „Rostocker Heide“ und in ca. 360m bzw.
1.300m Entfernung die Naturschutzgebiete „Schnatermann“ bzw.
„Radelsee“, im Breitling liegt das LSG „Pagenwerder“
keine Waldgebiete innerhalb des Untersuchungsraumes, angrenzende Waldgebiete liegen nördlich (Rostocker Heide), östlich (Nienhäger
Koppel) und südwestlich
Untersuchungsraum ist weitgehend deckungsgleich mit dem im BVEKonzept in die Analyse einbezogenen „Untersuchungsgebiet 1“
Im BVE-Konzept werden:
- die Zielarten des Biotopverbundes für den Landschaftsraum definiert (vgl. Tabelle 5.2.1 im BVE-Konzept),
- die in den Untersuchungsgebieten auftretenden Biotoptypen auf
Grundlage einer Kartierung im Jahr 2008 beschrieben und bewertet,
- verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Biotopverbundes
abgeleitet. Eine detaillierte Wiedergabe dieser Informationen im
Rahmen des Umweltberichtes zum RREP MM/R ist nicht möglich.
im Untersuchungsraum liegen Flächen, die für Kompensations- und
Entwicklungsmaßnahmen als Ausgleich bereits in Umsetzung befindlicher bzw. bereits umgesetzter baulicher Vorhaben genutzt wurden/werden sollen (z.B. für die Baufreimachung von Pier III, Windenergieanlage im Breitling, B-Plan Erholungsgebiet Stuthof),
weitere Flächen sind für zukünftige Entwicklungsmaßnahmen geeignet
Der Untersuchungsraum enthält eine Reihe von Bereichen von besonderer und herausragender
regionaler Bedeutung. Insbesondere mit dem Niederungsbereich des Peezer Baches, den vorhandenen Geschützten Biotopen und den Uferbereichen des Breitlings werden schutzwürdige Bereiche
in den Untersuchungsraum einbezogen. Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass der Untersuchungsraum einen der wenigen verbliebenen, unversiegelten Freiräume südöstlich bzw. nordöstlich des
Seehafens Rostock darstellt.
Gesamtbewertung: hohe bis sehr hohe Bedeutung
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4
GLRP)
Moore (Karte I GLRP)
Geschützte Geotope (§ 20 LNatG)
Altlasten / Kampfmittelbelastung
Aussagen aus dem Biotopverbundentwicklungskonzept (BVE-Konzept)
für den Rostocker Teillandschaftsraum
„Nienhäger Fluren“ (I.L.N. 2008)
Uferbereiche des Breitlings und Niederungsbereiche des Peezer
Baches: sehr hoch, übrige Flächen: mittel bis hoch
Entlang des Ufers und im Mündungsbereich des Peezer Baches
befinden sich brackwasserbeeinflusste Niederungsbereiche, die zur
Warnowmündung gehören. Hier überwiegen Niedermoorböden der
Küstenüberflutungsmoore mit stark zersetzten Torfen und Übergängen zu nicht brackwasserbeeinflussten Niedermoorböden.
Rund um die Ortslage Stuthof sind grundwassernahe, zum großen
Teil sandige Lehmmoränenböden verbreitet (Cordshäger Lehmmoräne). Die Grundmoränenböden (Jungmoränenland) sind überwiegend
flach bis wellig und maßgeblich durch das Pommersche Stadium der
Weichselvereisung vor ca. 15.000 Jahren geprägt worden. Die im
Planungsraum gelegenen Moränenböden sind überwiegend von
hydromorphem Geschiebelehm (grundwasserbestimmte Lehme/Tieflehme oder staunasse Bereiche) bestimmt. Teilweise ist der
Geschiebemergel übersandet, wie um die Ortslage Peez. Kleinflächig
sind vermoorte Niederungen und Senken eingelagert.
Gesamtbewertung: mittel bis hoch im Bereich der Spülfelder und der landwirtschaftlichen Flächen,
hoch bis sehr hoch im Uferbereich zum Breitling und im Niederungsbereich des Peezer Baches.
Schutzgut Wasser
Lage zu Oberflächengewässern
Schutzfunktion der Deckschichten
Trinkwasserschutzgebiete
Hochwassergefährdung
der Peezer Bach und mehrere Gräben (Pumpengraben, Fleederbek
u.a.) verlaufen innerhalb des Untersuchungsraums, Peezer Bach
durchströmt das Gebiet von Ost nach West, wobei er im Osten noch
geteilt in einen Südarm (Fribäk) und einen Nordarm in den Untersuchungsraum eintritt, im Untersuchungsraum existieren eine Reihe
von Kleingewässern, der Untersuchungsraum grenzt im Westen
unmittelbar an den Breitling
westliche Teilflächen (Uferbereiche und Niederungsbereiche des
Peezer Baches): ungünstig, östliche Bereiche: günstig
Untersuchungsraum nahezu vollständig überflutungsgefährdet
3
Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen,
Anhang 6.5.4
Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie
Grundwasserabhängige Ökosysteme
(Karte 14 GLRP)
Aussagen aus dem Biotopverbundentwicklungskonzept (BVE-Konzept)
für den Rostocker Teillandschaftsraum
„Nienhäger Fluren“ (I.L.N. 2008)
Aussagen aus der Bewirtschaftungsvorplanung Peezer Bach (StAUN Rostock 2006)
Aussagen aus der Bewirtschaftungsvorplanung Unterwarnow (biota 2008)
4
Niederungsbereiche des Peezer Baches und teilweise Uferbereiche
des Breitlings
Im Untersuchungsraum haben umfangreiche Entwässerungsmaßnahmen in der Vergangenheit zu teilweise starken Absenkungen des
oberen Grundwasserleiters geführt. Das betrifft sowohl die relativ
hoch gelegenen Moränenbereiche als auch die Niedermoorflächen,
in denen es zum Teil zu erheblichen Grundwasserabsenkungen
gekommen ist. Diese wirken sich insbesondere auf zahlreiche Kleingewässer des Planungsraumes sowie auf kleine vermoorte Senken
aus. Der hoch anstehende Geschiebelehm weist aufgrund bindiger
Anteile nur geringe Durchlässigkeitswerte auf. Oberflächlich eindringende Schadstoffe werden mit dem Sickerwasser nur sehr langsam
bzw. nicht in den tiefergelegenen Grundwasserleiter transportiert.
Tiefere Grundwasserleiter sind somit gegenüber flächenhaft eindringenden Schadstoffen relativ geschützt.
Die zahlreichen, meist sehr kleinen eiszeitlich entstandenen Kleingewässer mit temporärer oder dauerhafter Wasserführung besitzen
neben ihrem Schutzstatus als gesetzlich geschützte Biotope ein z. T.
hohes Entwicklungspotenzial hinsichtlich ihrer Strukturgüte und des
Wasserhaushaltes. Innerhalb ihrer Einzugsgebiete fungieren sie als
Wasser- und Stoffsenke. Sie sind in der Regel stark eutroph, seltener
polytroph und eutroph. Die Mehrzahl der Sölle ist auf oberflächennahe Zuflussspenden aus ihren Einzugsgebieten angewiesen. Der
Zufluss in die Senke erfolgt als Oberflächenwasser oder als oberflächennaher Zufluss auf Stauschichten. Den Kleingewässern des Untersuchungsraumes ist überwiegend eine hohe Werteinstufung
beizumessen.
Die Fließgewässer im Untersuchungsgebiet sind der Peezer Bach
und die im Gebiet vorkommenden Gräben. Der Lauf des Peezer
Baches ist in der Vergangenheit begradigt und geändert worden, er
besitzt als beeinträchtigter Bach aber noch zahlreiche Funktionen
eines naturnahen Fließgewässers. Strukturelemente wie flutende
Vegetation, Bachröhrichte, Großröhrichte, gewässerbegleitende
Gehölzsäume, Hochstaudenfluren und Seggenbestände sind trotz
der Begradigungen und des grabenartigen Ausbaus an einigen Stellen vorhanden.
Peezer Bach: entsprechend Strukturgütebewertung als stark bis
mäßig verändert eingestuft
Bewirtschaftungsziele: „mäßiger Zustand“ bis 2015 (wegen zu hoher
stofflicher Belastung) bzw. „guter Zustand“ mit Fristverlängerung bis
2027
im Bereich des Untersuchungsraumes werden verschiedene Maßnahmenvorschläge unterbreitet (Rückbau von Deichen, Einzäunungen u.a.)
Der Zustand der Unterwarnow wird wie folgt beschrieben: 49% des
Ufers der Unterwarnow sind durch Kaimauern und Spundwände
verbaut. Die Wasserfläche, die von Hafenbecken und Fahrwasser
genutzt und durch Ausbau, Unterhaltung und Schifffahrtsverkehr
belastet wird, stellt 37% der Gesamtwasserfläche dar.
Die Unterwarnow wird erheblich mit Nährstoffen belastet. Wichtigste
Eintragsquelle ist auf Grund des großen Einzugsgebietes die Oberwarnow. Darüber hinaus tragen die kleineren Zuflüsse insbesondere
der Peezer Bach größere Nährstofffrachten in die Unterwarnow ein.
Die Unterwarnow wurde im Ergebnis der Bestandaufnahme als erheblich veränderter Wasserkörper ausgewiesen. Daher war in der
Bewirtschaftungsvorplanung nicht der ökologische Zustand sondern
das ökologische Potenzial nach WRRL maßgebend.
Gesamtbewertung des ökologischen Potenzials:
• Biologische Qualitätskomponente Ö unbefriedigendes Potenzial;
Grund: Eutrophierung
• Hydromorphologische Qualitätskomponente Ö Gutes Potenzial
• Chemische u. physikalisch-chemische Qualitätskomponente Ö
Unbefriedigendes Potenzial; Grund: Nährstoffbelastung
Somit hat die Unterwarnow gemäß dem oben beschriebenem Pessimismusprinzip aktuell ein unbefriedigendes ökologisches Potenzial.
Für die Unterwarnow wird als Bewirtschaftungsziel das mäßige ökologische Potenzial vorgeschlagen. Ziel ist die Reduzierung des
Eutrophierungsgrades der Unterwarnow, um letztlich beim ökologi-
Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen,
Anhang 6.5.4
Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie
schen Potenzial vom unbefriedigenden zum mäßigen ökologischen
Potenzial zu gelangen. Eine Zustandsverbesserung ist bis 2027
anzustreben.
Es werden vier Hauptmaßnahmenvorschläge unterbreitet:
M01. Senkung der Nährstoffbelastung
M02. Schutz von Flächen insbesondere im Uferbereich für Flora und
Fauna (z.B. Schutz des unverbauten Ufers im Untersuchungsraum, Schutz der den Spülfeldern vorgelagerten Flachwasserzonen, Schutz der Röhrichtbestände im Bereich Peezer Bach, Erhalt
von Offenflächen (betrifft den Süden des Untersuchungsraums)
M03. Sanierung von Altlasten
M04. Messprogramme, Gutachten und Konzepte zur Vorbereitung
weiterer konkreter Maßnahmen zur Erreichung des mäßigen ökologischen Potenzials
Der Verlauf des Peezer Baches und die noch unverbauten Uferbereiche des Breitlings sind von
hoher ökologischer Wertigkeit. Weiterhin von Bedeutung aufgrund ihres hohen Entwicklungspotenzials sind die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Kleingewässer.
Gesamtbewertung: hohe Bedeutung
Schutzgut Klima/Luft
Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub,
Schadstoffe)
Aussagen aus der Klimafunktionenkartierung der Hansestadt Rostock
östlich des Untersuchungsraumes verläuft die Landesstraße L22
(Bäderstraße zwischen Rostock und Graal-Müritz), südlich ragt der
Untersuchungsraum bis an die Erschließungsstraße des Düngemittellagers und an bestehende Gleisanlagen, ebenfalls im südlichen
Bereich verläuft die Straße von Nienhagen nach Peez und von Peez
Richtung Düngemittellager
nördlich des Untersuchungsraumes verläuft der Stuthöfer Weg zwischen Stuthof und Schnatermann
weitere Wege innerhalb des Untersuchungsraumes dienen der Erschließung der Windenergieanlagen und der beiden Richtfeuer
als Vorbelastung innerhalb des Untersuchungsraumes existieren 5
Windenergieanlagen und die Flächen der Spülfelder
im Süden grenzt der Untersuchungsraum an Flächen des Seehafens
Rostock an (Flüssiggut- und Düngemittelterminal), aus denen sich
Geruchsbelastungen ergeben
Niederungsbereich des Peezer Baches und angrenzende Rostocker
Heide dienen der Frischluftproduktion (kühl, feucht, O2-reich)
Wasserflächen (Breitling) dient der Kaltluftproduktion (kühl, feucht,
O2-arm)
bestehende angrenzende Gewerbeflächen verursachen Warmluftproduktion
Der Untersuchungsraum kann nicht als vollständig unbeeinträchtigter Bereich angesehen werden.
Vorbelastungen ergeben sich insbesondere aus den unmittelbar angrenzenden Nutzungen im Seehafen Rostock und vorhandenen Verkehrsflächen. Diese führen zu einer Lärmvorbelastung und zu
Geruchsbeeinträchtigungen.
Gesamtbewertung: mittel bis gering aufgrund der Vorbelastung, hoch aufgrund der Bedeutung des
Raumes als Puffer zu angrenzenden Wohn- und Erholungsnutzungen
Schutzgut Landschaft
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP)
Naturparke, Landschaftsschutzgebiete,
Alleen
Aussagen aus dem Biotopverbundentwicklungskonzept (BVE-Konzept)
für den Rostocker Teillandschaftsraum
„Nienhäger Fluren“ (I.L.N. 2008)
Breitling: sehr hoch, überwiegender Teil des Untersuchungsraumes
mittel bis hoch
Landschaftsschutzgebiet „Peezer Bach“
Die Grundmoränenplatten der Landschaftsbildeinheit 111 werden
zum größten Teil landwirtschaftlich genutzt, so dass Wälder flächenmäßig geringere Bedeutung haben. Aufgrund der Ebenheit des Landes sind diese aber weithin sichtbar und haben deshalb sehr wohl
eine Bedeutung für die Landschaftsstruktur bzw. für die Orientierung
in der Landschaft. Das gilt auch für die lange Grenze zum Waldgebiet
der Rostocker Heide. Vor allem im nördlichen Teil des Untersuchungsraumes ist die historisch entstandene, weiträumige Offenheit
und Transparenz der Landschaft gut erhalten und kennzeichnend.
Die dörfliche Siedlungs- und Wirtschaftsbebauung wird von der
Nachbarschaft ausgedehnter Gewerbegebiete dominiert, zumal hier
häufiger größere Bauhöhen, voluminösere Kubaturen sowie teilweise
auffällige Formen, Farben und Gestaltungselemente auftreten. Zwischen den Gewerbegebieten und den außerhalb des Untersuchungsraums gelegenen Industrie-, Hafen und Lagereinrichtungen befinden
sich noch Güterverkehrseinrichtungen, insbesondere Eisenbahnan-
5
Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen,
Anhang 6.5.4
Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie
lagen, die zwar wegen geringerer Höhe weniger Fernwirkung haben,
aber dennoch großflächig naturferne Landschaftsbereiche darstellen.
Der Untersuchungsraum ist durch die Landwirtschaft anthropogen geprägt und überformt. Ebenso
bestehen insbesondere westlich und südlich Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes (Seehafen
Rostock). Positiv zu bewerten sind die nördlich liegende Rostocker Heide und der Niederungsbereich des Peezer Baches.
Gesamtbewertung: mittel bis hoch
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
historische Kulturlandschaften (GLRP)
Aussagen aus dem Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock
Im Untersuchungsraum existieren drei Bodendenkmale (zwei im
Uferbereich zur Warnow, eine im südöstlichen Teil), für die im Falle
geplanter Änderungen oder Überbauungsmaßnahmen die Zustimmung durch das Landesamt für Denkmalpflege einzuholen ist.
Gesamtbewertung: mittel bis hoch
Kumulative Wirkungen
Untersuchungsraum grenzt im Westen unmittelbar an den Seehafen Rostock an. Es ist von vielfältigen kumulativen Wirkungen auszugehen (Versiegelung, Lärm, Geruch, Verkehrserzeugung u.a.).
A.1.2 Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter (entspricht Kapitel
6.5.4.2 im Umweltbericht)
Zu den wesentlichen mit der Umsetzung der regionalplanerischen Festlegung eines Vorbehaltsgebietes Gewerbe und Industrie verbundenen Umweltauswirkungen zählen:
-
-
-
-
die Flächeninanspruchnahme: Der Flächenverlust infolge der Realisierung eines Gewerbe- oder Industriestandortes innerhalb des Untersuchungsraumes Rostock-Seehafen
Ost ist der bedeutendste Funktionsverlust. Dies betrifft hier insbesondere naturräumlich
wertvolle Flächen aber auch die Ortslage Peez.
die Zerschneidungswirkung: Durch die Flächeninanspruchnahme kann ein vollständiger
Funktionsverlust verursacht werden. Dies betrifft insbesondere die noch bestehenden
Freiraum- und Biotopverbundfunktionen zwischen südlich und östlich angrenzenden
Freiräumen und dem Breitling (u.a. über den Niederungsbereich des Peezer Baches)
bzw. der Rostocker Heide.
visuelle Wirkungen: Aufgrund der wenigen noch vorhandenen Freiflächen im Umfeld des
Seehafens Rostock ist ein Verlust weiterer Flächen mit einem hohen Konfliktpotenzial
verbunden. Verstärkt wird dieses durch die Bedeutung des Landschaftsraumes für die
Naherholung.
Stoff- und Lärmemissionen: Eine Inanspruchnahme von Flächen innerhalb des Untersuchungsraumes ist mit einer weiteren Zunahme von Stoff- und Lärmbelastungen verbunden. Diese ergeben sich nicht nur aus Nutzungen innerhalb potenzieller Plangebiete,
sondern auch aufgrund der Zunahme der Verkehrsmengen außerhalb des Untersuchungsraumes.
Die in der Umweltprüfung zum RREP MM/R ermittelten Belange (vgl. A.1.1) geben nur einen
groben Überblick über die in laufenden Untersuchungen und ggf. nachfolgenden Planverfahren zu beachtenden bzw. zu berücksichtigenden Belange. Im Rahmen des „Regionalen Flächenkonzeptes hafenaffine Wirtschaft Rostock“ (Hansestadt Rostock, in der Erarbeitung)
werden aktuell weitere und detaillierte Informationsquellen ausgewertet, um alle Belange für
zukünftige Entscheidungsprozesse in Bezug auf den Untersuchungsraum zusammenzustellen.
Die Umsetzbarkeit einer Erweiterung des Seehafens Rostock in den Untersuchungsraum
hinein hängt vom Ergebnis dieses Konzeptes und ggf. weiterer Prüfungen und Untersuchungen im Rahmen anderer Planungen ab. Diesem laufenden Untersuchungsprozess kann im
Rahmen des Umweltberichts zum Entwurf des RREP MM/R nicht vorgegriffen werden. Daher sind weitergehende Aussagen zu potenziell auftretenden Umweltauswirkungen im Rahmen des Umweltberichts derzeit nicht möglich.
6
Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen,
Anhang 6.5.4
Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie
Regionalplanerische Abwägung: Festlegung als Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie
Begründung: Der Untersuchungsraum weist eine Reihe von hochwertigen Bereichen auf.
Die Festlegung als Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie erfolgt vordergründig aufgrund
der hervorragenden Standortvoraussetzungen zur Ansiedlung von hafenaffinen Industrieund Gewerbebetrieben und aufgrund der Tatsache, dass im unmittelbaren Umfeld des Seehafens Rostock keine weniger konfliktträchtigen oder besser geeigneten Flächenpotenziale
bestehen. Der Bedarf für eine Erweiterung hafennaher Gewerbe- und Industrieflächen ergibt
sich bereits aus der Begründung zum Programmsatz 4.3 (2) im Entwurf des RREP MM/R.
Bei der Überarbeitung des Entwurfs des RREP im Zuge des zweiten Abwägungsverfahrens
sollen die bis dann vorliegenden Untersuchungsergebnisse sowie die im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des RREP MM/R eingegangenen Stellungnahmen
ausgewertet und in den Abwägungsprozess einbezogen werden. Für das endgültige RREP
MM/R besteht das Ziel, konkretisierte Flächenvorschläge im Umfeld des Seehafens Rostock
als Grundlage für regionalplanerische Festlegungen zu nutzen.
A.2
Alternativenprüfung (entspricht Kapitel 6.5.5 im Umweltbericht)
Der Regionale Planungsverband hat im Rahmen der Neuaufstellung des RREP MM/R auch
andere Standorte in der Planungsregion geprüft. Diese Prüfung erfolgte einerseits durch den
Planungsverband selbst und andererseits im Rahmen des Regionalen Flächenkonzeptes
hafenaffine Wirtschaft Rostock (Hansestadt Rostock 2009, Arbeitsstand April 2009). Da im
RREP MM/R Vorrang- und Vorbehaltsfestlegungen Gewerbe und Industrie erst ab einer regional bedeutsamen Flächengröße von 50 ha erfolgen sollten, wurde eine Reihe alternativer
Standorte nicht weiter berücksichtigt (z.B. Tessin, Kritzmow, Papendorf). Im direkten Umfeld
des Seehafens Rostock existieren neben den ebenfalls im Entwurf des RREP MM/R festgelegten Vorbehaltsgebieten Gewerbe und Industrie Rostock-Seehafen West und RostockSeehafen Mitte keine weiteren Alternativen. Die drei im Umfeld des Seehafens Rostock festgelegten Flächen sind hinsichtlich ihres derzeitigen Untersuchungsstandes als gleichwertig
anzusehen, so dass eine regionalplanerische Abwägung zugunsten einer oder mehrerer
Flächen noch nicht möglich ist.
Noch ungeprüft sind die sich ergebenden innergebietlichen Alternativen. Dies ist Aufgabe
laufender und ggf. nachfolgender Untersuchungen.
A.3
Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen (entspricht Kapitel 6.5.6 im Umweltbericht)
Als Vermeidungsmaßnahmen kommen aufgrund des aktuellen Planungsstandes in erster
Linie planerische Maßnahmen in Betracht, die z.B. die Inanspruchnahme sensibler Bereiche
auf das absolut notwendige Minimum reduzieren. Weiterhin sind Maßnahmen zu ergreifen,
die die Funktionsfähigkeit der nicht in Anspruch zu nehmenden Strukturen erhalten oder
verbessern.
Kompensationsmaßnahmen sind grundsätzlich solche Maßnahmen, die die durch bauliche
und betriebliche Eingriffe in Natur und Landschaft verursachten Auswirkungen ausgleichen
oder ersetzen können. Da derzeit weder die abschließende Abgrenzung eines potenziellen
Plangebiets, noch die sich ggf. ansiedelnden Betriebe bekannt sind, können keine detaillierten Aussagen im Rahmen der Umweltprüfung zum RREP MM/R getroffen werden. Zu berücksichtigen sind im Weiteren die im Untersuchungsraum bereits umgesetzten bzw. bereits
geplanten Kompensationsmaßnahmen für andere Eingriffe in Natur und Landschaft. Für die
Entwicklung ggf. notwendiger neuer Maßnahmen sind die Aussagen aus dem Biotopverbundkonzept der Hansestadt Rostock heranzuziehen. Es wird weiterhin auf die allgemein
gültigen Aussagen in Kapitel 6.5.6 und auf Tabelle 19 im Umweltbericht zum RREP verwiesen.
7
Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen,
Anhang 6.5.4
Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie
B
Rostock-Seehafen Mitte
Im „Regionalen Flächenkonzept hafenaffine Wirtschaft Rostock“ (Hansestadt Rostock, Arbeitsstand von April 2009) werden aktuell alle unmittelbar an den Hafen angrenzenden Gebiete auf ihre potenzielle Nutzbarkeit für die Erweiterung des Seehafens Rostock hin untersucht, die außerhalb von Bauflächen des geltenden Flächennutzungsplans liegen. Südöstlich
des Seehafens betrifft dies einen Untersuchungsraum von ca. 90 ha, der zum aktuellen Zeitpunkt zwar einer überschlägigen Voruntersuchung (Ermittlung von Raumwiderständen), aber
noch keiner Abwägung unterzogen wurde. Dieser Untersuchungsraum bildet die Grundlage
zur Festlegung des Vorbehaltsgebietes Gewerbe und Industrie Rostock-Seehafen Mitte im
Entwurf des RREP MM/R.
Grundlagen für die nachfolgende Prüfung der Umweltauswirkungen bilden die in Kapitel 5.1
des Umweltberichts aufgeführten Informationen. Da auswertbare Zwischenergebnisse des
„Regionalen Flächenkonzeptes hafenaffine Wirtschaft Rostock“ noch nicht vorliegen, wurden
durch den RPV MM/R weitere ausgewählte Informationsquellen ausgewertet.
B.1
Prüfung der Umweltauswirkungen (entspricht Kapitel 6.5.4 im Umweltbericht)
B.1.1 Beschreibung und Bewertung des aktuellen Umweltzustandes (entspricht Kapitel 6.5.4.1 im Umweltbericht)
Rostock-Seehafen Mitte
Größe: ca. 90 ha
Landkreis, Gemeinde: kreisfreie Hansestadt Rostock, Hansestadt Rostock, Stadtteil Rostock Ost
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Siedlungen
370m östlich befindet sich die Ortslage Hinrichsdorf, 880m westlich
die Ortslage Krummendorf (getrennt vom Untersuchungsraum durch
Autobahn und Gleisanlagen), 650m südlich liegt Toitenwinkel
Tourismusraum (noch unabgewogene
Tourismusschwerpunktraum
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs
(Die Lage der gesamten Hansestadt Rostock im Tourisdes RREP)
mus(schwerpunkt)raum beruht auf einer Reihe von bei der Erarbeitung des RREP MM/R gemeindescharf anzuwendenden Kriterien
(Lage an der Küste, Bettenzahl absolut, kulturelles Angebot) und
bezogen auf den betrachteten Untersuchungsraum nicht auf einer
hohen oder sehr hohen Landschaftsbildbewertung (vgl. Kapitel 3.1.3
im Entwurf des RREP MM/R: Kriterienübersichten 3.1.3-1 und 3.1.32). Im Rahmen der Abwägung zum Entwurf des RREP MM/R wurde
die Darstellung des Tourismusschwerpunktraumes für das Vorbehaltsgebiet Gewerbe- und Industriegebiete aufgehoben, da der Untersuchungsraum aus regionaler Sicht eine untergeordnete Bedeutung für Erholungs- oder touristische Zwecke besitzt.)
Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP)
Wälder mit Erholungseignung
die Swienskuhlen sind Wald mit guten Struktureigenschaften
touristische Infrastruktur
-
8
Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen,
Anhang 6.5.4
Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie
Aussagen aus dem Biotopverbundentwicklungskonzept (BVE-Konzept)
für den Rostocker Teillandschaftsraum
„Nienhäger Fluren“ (I.L.N. 2008)
Entwicklungsfähig für Erholungszwecke ist allenfalls noch der Nordteil des Waldgebietes Swienskuhlen für Wanderungen. Allerdings
wäre hier eine wirksame Besucherlenkung zum Schutz der wertvolleren Waldbereiche erforderlich.
Außerhalb des Untersuchungsraumes in geringer Entfernung befinden sich Wohnbauflächen. Der
Untersuchungsraum besitzt aus regionaler Sicht eine untergeordnete Bedeutung für Erholungsoder touristische Zwecke. Aus kommunaler Sicht besitzt der Freiraum Potenziale für die landschaftsgebundene Erholung.
Gesamtbewertung: mittlere bis hohe Bedeutung
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Biotop- und Nutzungstypenkartierung
Untersuchungsraum ist überwiegend durch Waldgebiet charakterisiert; angrenzend Grünland-, Acker- und Siedlungsflächen (Gewerbegebiet)
Geschützte Biotope (§ 20 LNatG M-V)
innerhalb des Untersuchungsraums: eine Hecke, eine Strauch- und
eine Baumgruppe (nicht die Swienskuhlen) sowie ein Kleingewässer
weitere geschützte Biotope in unmittelbarer Nähe zum Untersuchungsraum
Vorbehaltsgebiete Naturschutz und
Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP)
Schutzwürdigkeit der Arten und LeSwienskuhlen Bereich herausragender Bedeutung
bensräume (Karte 3 GLRP)
Feuchtlebensräume (Karte I GLRP)
Schutzwürdigkeit unzerschnittener
landschaftlicher Freiräume (Karte 9
GLRP)
Biotopverbund (Karte II GLRP)
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
in ca. 3km Entfernung nordöstlich liegt „Wälder und Moore der Rostocker Heide“, weitere Gebiete in größer 6km Entfernung
Europäische Vogelschutzgebiete
Gebiete erst in größer 5km Entfernung
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel
Brutplätze geschützter Vogelarten
weitere Schutzgebiete (NSG, LSG,
Swienskuhlen sind ein geschützter Landschaftsbestandteil
Naturpark, Ramsar, GLB, FND)
Wald
Swienskuhlen, alter Mischwaldbestand
Aussagen aus dem BiotopverbundUntersuchungsraum ist weitgehend deckungsgleich mit dem im BVEentwicklungskonzept (BVE-Konzept)
Konzept in die Analyse einbezogenen „Untersuchungsgebiet 3“
für den Rostocker Teillandschaftsraum Im BVE-Konzept werden:
„Nienhäger Fluren“ (I.L.N. 2008)
- die Zielarten des Biotopverbundes für den Landschaftsraum definiert (vgl. Tabelle 5.2.1 im BVE-Konzept),
- die in den Untersuchungsgebieten auftretenden Biotoptypen auf
Grundlage einer Kartierung im Jahr 2008 beschrieben und bewertet,
- verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Biotopverbundes
abgeleitet. Eine detaillierte Wiedergabe dieser Informationen im
Rahmen des Umweltberichtes zum RREP MM/R ist nicht möglich.
Aussagen aus dem Kompensationsflä- im Untersuchungsraum liegen Flächen, die für Kompensations- und
chenkataster der HRO
Entwicklungsmaßnahmen als Ausgleich bereits in Umsetzung befindlicher bzw. bereits umgesetzter baulicher Vorhaben genutzt wurden/werden sollen (z.B. für das B-Plangebiet Hafenvorgelände Ost,
für den Ausbau des Autobahnanschlussstelle Rostock Nord),
weitere Flächen sind für zukünftige Entwicklungsmaßnahmen geeignet
Aussagen aus der Stadtverordnung
Das Gebiet fungiert als Bindeglied im Biotopverbund zwischen der
über den geschützten LandschaftsbeRostocker Heide und der Stadt. Es handelt sich um ein Ökosystem
standteil Swienskuhlen (1997)
auf grundwassernaher Lehmmoräne der Weichselkaltzeit mit reichhaltiger faunistischer und floristischer Ausstattung. Die Eschenbestände enthalten einen bemerkenswerten Orchideenbestand.
Der Untersuchungsraum enthält eine Reihe von Bereichen von besonderer und herausragender
regionaler Bedeutung. Insbesondere mit dem Waldgebiet Swienskuhlen wird ein hochwertiger und
schutzwürdiger Bereich in den Untersuchungsraum einbezogen. Zu berücksichtigen ist weiterhin,
dass der Untersuchungsraum einen der wenigen verbliebenen, unversiegelten Freiräume östlich
des Seehafens Rostock darstellt.
Gesamtbewertung: hohe bis sehr hohe Bedeutung
9
Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen,
Anhang 6.5.4
Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4
GLRP)
Moore (Karte I GLRP)
Geschützte Geotope (§ 20 LNatG)
Altlasten / Kampfmittelbelastung
Aussagen aus dem Biotopverbundentwicklungskonzept (BVE-Konzept)
für den Rostocker Teillandschaftsraum
„Nienhäger Fluren“ (I.L.N. 2008)
kleiner westlicher Bereich mittel bis hoch
2 Teilflächen mit Kampfmittelbelastung innerhalb des Untersuchungsraumes dokumentiert (Kategorie 3) – ggf. besteht Handlungsbedarf
Rund um die Ortslage Stuthof und im gesamten südlichen Teil des
Planungsraumes sind grundwassernahe, z. g. T. sandige Lehmmoränenböden verbreitet (Cordshäger Lehmmoräne). Die Grundmoränenböden (Jungmoränenland) sind überwiegend flach bis wellig und
maßgeblich durch das Pommersche Stadium der Weichselvereisung
vor ca. 15.000 Jahren geprägt worden. Die im Untersuchungsraum
gelegenen Moränenböden sind überwiegend von hydromorphem
Geschiebelehm (grundwasserbestimmte Lehme/Tieflehme oder
staunasse Bereiche) bestimmt. Kleinflächig sind vermoorte Niederungen und Senken eingelagert. Staunasse Bereiche treten vor allem
bei bindigen Böden auf. Diese befinden sich v. a. im Waldgebiet
Swienskuhlen.
Gesamtbewertung: mittlere bis hohe Bedeutung
Schutzgut Wasser
Lage zu Oberflächengewässern
Schutzfunktion der Deckschichten
Trinkwasserschutzgebiete
Hochwassergefährdung
Grundwasserabhängige Ökosysteme
(Karte 14 GLRP)
Aussagen aus dem Biotopverbundentwicklungskonzept (BVE-Konzept)
für den Rostocker Teillandschaftsraum
„Nienhäger Fluren“ (I.L.N. 2008)
ein Standgewässer im westlichen Bereich des Untersuchungsraumes, mehrere Gräben (u.a. der Liepengraben) verlaufen teilweise
durch den Untersuchungsraum
günstig
Im Untersuchungsgebiet haben umfangreiche Entwässerungsmaßnahmen in der Vergangenheit zu teilweise starken Absenkungen des
oberen Grundwasserleiters geführt. Das betrifft auch die relativ hoch
gelegenen Moränenbereiche. De Grundwasserabsenkungen wirken
sich insbesondere auf zahlreiche Kleingewässer des Unersuchungsgebietes aus sowie auf kleine vermoorte Senken aus.
Der hoch anstehende Geschiebelehm weist aufgrund bindiger Anteile
nur geringe Durchlässigkeitswerte auf. Oberflächlich eindringende
Schadstoffe werden mit dem Sickerwasser nur sehr langsam bzw.
nicht in den tiefergelegenen Grundwasserleiter transportiert. Tiefere
Grundwasserleiter sind somit gegenüber flächenhaft eindringenden
Schadstoffen relativ geschützt.
Die zahlreichen, meist sehr kleinen eiszeitlich entstandenen Kleingewässer mit temporärer oder dauerhafter Wasserführung besitzen
neben ihrem Schutzstatus als gesetzlich geschützte Biotope ein z. T.
hohes Entwicklungspotenzial hinsichtlich ihrer Strukturgüte und des
Wasserhaushaltes. Innerhalb ihrer Einzugsgebiete fungieren sie als
Wasser- und Stoffsenke. In landwirtschaftlichen Flächen gelegen
sind sie in der Regel stark eutroph, seltener polytroph und eutroph.
Die Mehrzahl der Sölle ist auf oberflächennahe Zuflussspenden aus
ihren Einzugsgebieten angewiesen. Der Zufluss in die Senke erfolgt
als Oberflächenwasser oder als oberflächennaher Zufluss auf Stauschichten. Den Kleingewässern des Untersuchungsraumes ist überwiegend eine hohe Werteinstufung beizumessen.
Gesamtbewertung: mittlere bis hohe Bedeutung
10
Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen,
Anhang 6.5.4
Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie
Schutzgut Klima/Luft
Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub,
Schadstoffe)
Aussagen aus der Klimafunktionenkartierung der Hansestadt Rostock
südwestlich des Untersuchungsraumes verläuft die Autobahn A19,
westlich davon liegen Gleisanlagen (Rangierbahnhof)
ca. 800m östlich verläuft die Landesstraße L22 (Bäderstraße), welche über mehrere Abzweigungen Richtung Seehafen verfügt
der Untersuchungsraum grenzt nordwestlich, nördlich und nordöstlich
an Flächen des Seehafens Rostock (Industriestandorte, Flüssiggutterminal)
Waldgebiet dient der Frischluftproduktion (kühl, feucht, O2-reich)
bestehende angrenzende Gewerbeflächen verursachen Warmluftproduktion
Der Untersuchungsraum kann nicht als vollständig unbeeinträchtigter Bereich angesehen werden.
Vorbelastungen ergeben sich insbesondere aus den unmittelbar angrenzenden Nutzungen im Seehafen Rostock und den vorhandenen Verkehrsflächen. Diese führen zu einer Lärmvorbelastung und
zu Geruchsbeeinträchtigungen.
Gesamtbewertung: mittel bis gering aufgrund der Vorbelastung, hoch aufgrund der Bedeutung des
Raumes zur Frischluftproduktion
Schutzgut Landschaft
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP)
Naturparke, Landschaftsschutzgebiete,
Alleen
Aussagen aus dem Biotopverbundentwicklungskonzept (BVE-Konzept)
für den Rostocker Teillandschaftsraum
„Nienhäger Fluren“ (I.L.N. 2008)
Geschützter Landschaftsbestandteil innerhalb des Plangebiets
Die Grundmoränenplatten der Landschaftsbildeinheit 111 werden
zum größten Teil landwirtschaftlich genutzt, so dass Wälder flächenmäßig geringere Bedeutung haben. Aufgrund der Ebenheit des Landes sind diese aber weithin sichtbar und haben deshalb sehr wohl
eine Bedeutung für die Landschaftsstruktur bzw. für die Orientierung
in der Landschaft.
Die dörfliche Siedlungs- und Wirtschaftsbebauung wird von der
Nachbarschaft ausgedehnter Gewerbegebiete dominiert, zumal hier
häufiger größere Bauhöhen, voluminösere Kubaturen sowie teilweise
auffällige Formen, Farben und Gestaltungselemente auftreten. Zwischen den Gewerbegebieten und den außerhalb des Untersuchungsraum gelegenen Industrie-, Hafen und Lagereinrichtungen befinden
sich noch Güterverkehrseinrichtungen, insbesondere Eisenbahnanlagen, die zwar wegen geringerer Höhe weniger Fernwirkung haben,
aber dennoch großflächig naturferne Landschaftsbereiche darstellen.
Der Untersuchungsraum wird maßgeblich durch das Waldgebiet und angrenzende Grünlandflächen
geprägt. Aufgrund bestehender Vorbelastungen durch angrenzende Nutzungen (Seehafen Rostock
u.a.) kommt dem Waldgebiet eine ganz besondere Bedeutung zu.
Gesamtbewertung: hoch
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
historische Kulturlandschaften (GLRP)
-
Derzeit liegen keine Informationen über das Vorhandensein von Bodendenkmalen vor.
Gesamtbewertung: mittel
Kumulative Wirkungen
Untersuchungsraum grenzt in alle Richtungen an intensive Nutzungen an (Seehafen Rostock, andere Gewerbegebiete, Verkehrsflächen). Es ist von vielfältigen kumulativen Wirkungen auszugehen (Versiegelung, Lärm,
Geruch, Verkehrserzeugung u.a.).
B.1.2 Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter (entspricht Kapitel
6.5.4.2 im Umweltbericht)
Zu den wesentlichen mit der Umsetzung der regionalplanerischen Festlegung eines Vorbehaltsgebietes Gewerbe und Industrie verbundenen Umweltauswirkungen zählen:
-
die Flächeninanspruchnahme: Der Flächenverlust infolge der Realisierung eines Gewerbe- oder Industriestandortes innerhalb des Untersuchungsraumes Rostock-Seehafen
Mitte ist der bedeutendste Funktionsverlust, zumal hier eines der letzten verbliebenen
historischen Waldbestände (Swienskuhlen) im Raum südlich des Seehafens Rostock
teilweise oder vollständig verloren gehen könnte.
11
Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen,
Anhang 6.5.4
Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie
-
-
-
visuelle Wirkungen: Aufgrund der wenigen noch vorhandenen Freiflächen im Umfeld des
Seehafens Rostock ist ein Verlust weiterer Flächen mit einem hohen Konfliktpotenzial
verbunden. Verstärkt wird des Waldgebietes im betroffenen Landschaftsraum.
Stoff- und Lärmemissionen: Eine Inanspruchnahme von Flächen innerhalb des Untersuchungsraumes ist mit einer weiteren Zunahme von Stoff- und Lärmbelastungen verbunden. Diese ergeben sich nicht nur aus Nutzungen innerhalb potenzieller Plangebiete,
sondern auch aufgrund der Zunahme der Verkehrsmengen außerhalb des Untersuchungsraumes.
die Zerschneidungswirkung: Durch die Flächeninanspruchnahme kann ein vollständiger
Funktionsverlust verursacht werden. Aufgrund der nahezu isolierten Lage des Untersuchungsraumes beschränkt sich dieser Funktionsverlust voraussichtlich auf wenige Aspekte und Schutzgegenstände.
Die in der Umweltprüfung zum RREP MM/R ermittelten Belange (vgl. B.1.1) geben nur einen
groben Überblick über die in laufenden Untersuchungen und ggf. nachfolgenden Planverfahren zu beachtenden bzw. zu berücksichtigenden Belange. Im Rahmen des „Regionalen Flächenkonzeptes hafenaffine Wirtschaft Rostock“ (Hansestadt Rostock, in der Erarbeitung)
werden aktuell weitere und detaillierte Informationsquellen ausgewertet, um alle Belange für
zukünftige Entscheidungsprozesse in Bezug auf den Untersuchungsraum zusammenzustellen.
Die Umsetzbarkeit einer Erweiterung des Seehafens Rostock in den Untersuchungsraum
hinein hängt vom Ergebnis dieses Konzeptes und ggf. weiterer Prüfungen und Untersuchungen im Rahmen anderer Planungen ab. Diesem laufenden Untersuchungsprozess kann im
Rahmen des Umweltberichts zum Entwurf des RREP MM/R nicht vorgegriffen werden. Daher sind weitergehende Aussagen zu potenziell auftretenden Umweltauswirkungen im Rahmen des Umweltberichts derzeit nicht möglich.
Regionalplanerische Abwägung: Festlegung als Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie
Begründung: Der Untersuchungsraum weist insbesondere mit den Swienskuhlen einen
hochwertigen Bereich auf. Die Festlegung als Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie erfolgt vordergründig aufgrund der hervorragenden Standortvoraussetzungen zur Ansiedlung
von hafenaffinen Industrie- und Gewerbebetrieben und aufgrund der Tatsache, dass im unmittelbaren Umfeld des Seehafens Rostock keine weniger konfliktträchtigen oder besser geeigneten Flächenpotenziale bestehen. Der Bedarf für eine Erweiterung hafennaher Gewerbe- und Industrieflächen ergibt sich bereits aus der Begründung zum Programmsatz 4.3 (2)
im Entwurf des RREP MM/R.
Bei der Überarbeitung des Entwurfs des RREP im Zuge des zweiten Abwägungsverfahrens
sollen die bis dann vorliegenden Untersuchungsergebnisse sowie die im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des RREP MM/R eingegangenen Stellungnahmen
ausgewertet und in den Abwägungsprozess einbezogen werden. Für das endgültige RREP
MM/R besteht das Ziel, konkretisierte Flächenvorschläge im Umfeld des Seehafens Rostock
als Grundlage für regionalplanerische Festlegungen zu nutzen.
B.2
Alternativenprüfung (entspricht Kapitel 6.5.5 im Umweltbericht)
Der Regionale Planungsverband hat im Rahmen der Neuaufstellung des RREP MM/R auch
andere Standorte in der Planungsregion geprüft. Diese Prüfung erfolgte einerseits durch den
Planungsverband selbst und andererseits im Rahmen des Regionalen Flächenkonzeptes
hafenaffine Wirtschaft Rostock (Hansestadt Rostock 2009, Arbeitsstand April 2009). Da im
RREP MM/R Vorrang- und Vorbehaltsfestlegungen Gewerbe und Industrie erst ab einer regional bedeutsamen Flächengröße von 50 ha erfolgen sollten, wurde eine Reihe alternativer
Standorte nicht weiter berücksichtigt (z.B. Tessin, Kritzmow, Papendorf). Im direkten Umfeld
des Seehafens Rostock existieren neben den ebenfalls im Entwurf des RREP MM/R festgelegten Vorbehaltsgebieten Gewerbe und Industrie Rostock-Seehafen West und RostockSeehafen Ost keine weiteren Alternativen. Die drei im Umfeld des Seehafens Rostock festgelegten Flächen sind hinsichtlich ihres derzeitigen Untersuchungsstandes als gleichwertig
12
Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen,
Anhang 6.5.4
Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie
anzusehen, so dass eine regionalplanerische Abwägung zugunsten einer oder mehrerer
Flächen noch nicht möglich ist.
Noch ungeprüft sind die sich ergebenden innergebietlichen Alternativen. Dies ist Aufgabe
laufender und ggf. nachfolgender Untersuchungen.
B.3
Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen (entspricht Kapitel 6.5.6 im Umweltbericht)
Als Vermeidungsmaßnahmen kommen aufgrund des aktuellen Planungsstandes in erster
Linie planerische Maßnahmen in Betracht, die z.B. die Inanspruchnahme sensibler Bereiche
auf das absolut notwendige Minimum reduzieren. Weiterhin sind Maßnahmen zu ergreifen,
die die Funktionsfähigkeit der nicht in Anspruch zu nehmenden Strukturen erhalten oder
verbessern.
Kompensationsmaßnahmen sind grundsätzlich solche Maßnahmen, die die durch bauliche
und betriebliche Eingriffe in Natur und Landschaft verursachten Auswirkungen ausgleichen
oder ersetzen können. Da derzeit weder die abschließende Abgrenzung eines potenziellen
Plangebiets, noch die sich ggf. ansiedelnden Betriebe bekannt sind, können keine detaillierten Aussagen im Rahmen der Umweltprüfung zum RREP MM/R getroffen werden. Zu berücksichtigen sind im Weiteren die im Untersuchungsraum bereits umgesetzten bzw. bereits
geplanten Kompensationsmaßnahmen für andere Eingriffe in Natur und Landschaft. Für die
Entwicklung ggf. notwendiger neuer Maßnahmen sind die Aussagen aus dem Biotopverbundkonzept der Hansestadt Rostock heranzuziehen. Es wird weiterhin auf die allgemein
gültigen Aussagen in Kapitel 6.5.6 und auf Tabelle 19 im Umweltbericht zum RREP verwiesen.
13
Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen,
Anhang 6.5.4
Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie
C
Rostock-Seehafen West
Im sich in der Erarbeitung befindlichen „Regionalen Flächenkonzept hafenaffine Wirtschaft
Rostock“ (Hansestadt Rostock, Arbeitsstand von April 2009) werden u.a. alle unmittelbar an
den Seehafen Rostock angrenzenden Gebiete hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit für die Erweiterung des Seehafens untersucht, die außerhalb von Bauflächen des geltenden Flächennutzungsplans liegen. Südlich des Seehafens betrifft dies einen ca. 190 ha großen Untersuchungsraum, der zum aktuellen Zeitpunkt zwar einer überschlägigen Voruntersuchung (Ermittlung von Raumwiderständen), aber noch keiner Abwägung unterzogen wurde. Dieser
Untersuchungsraum bildet die Grundlage zur Festlegung des Vorbehaltsgebietes Gewerbe
und Industrie Rostock-Seehafen West im Entwurf des RREP MM/R.
Grundlagen für die nachfolgende Prüfung der Umweltauswirkungen bilden die in Kapitel 5.1
des Umweltberichts aufgeführten Informationen. Da auswertbare Zwischenergebnisse des
„Regionalen Flächenkonzeptes hafenaffine Wirtschaft Rostock“ noch nicht vorliegen, wurden
durch den RPV MM/R weitere ausgewählte Informationsquellen ausgewertet.
C.1
Prüfung der Umweltauswirkungen (entspricht Kapitel 6.5.4 im Umweltbericht)
C.1.1 Beschreibung und Bewertung des aktuellen Umweltzustandes (entspricht Kapitel 6.5.4.1 im Umweltbericht)
Rostock-Seehafen West
Größe: ca. 190 ha
Landkreis, Gemeinde: Hansestadt Rostock, Stadtteil Rostock Ost
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Siedlungen
Innerhalb des Untersuchungsraumes gibt es einige Splitter-
siedlungen im Außenbereich (Einzelgehöfte entlang der Straße zwischen Langenort und Oldendorf, z.B. Warnowrande und
Teile der Ortslage Oldendorf selbst). In der unmittelbaren Umgebung (ca. 200m) befindet sich der Ortsteil Krummendorf.
Ca. 300m südöstlich und südlich befinden sich Wohnbau- und
Gewerbeflächen des Ortsteils Toitenwinkel. Ca. 300 bis 600m
südlich befinden sich Gewerbe- und Wohnbauflächen des
Ortsteils Gehlsdorf (Langenort).
Tourismusraum (noch unabgewogene
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs
des RREP)
14
Tourismusschwerpunktraum
(Die Lage der gesamten Hansestadt Rostock im Tourismus(schwerpunkt)raum beruht auf einer Reihe von bei der Erarbeitung des RREP MM/R gemeindescharf anzuwendenden Kriterien
(Lage an der Küste, Bettenzahl absolut, kulturelles Angebot) und
bezogen auf den betrachteten Untersuchungsraum nicht auf einer
hohen oder sehr hohen Landschaftsbildbewertung (vgl. Kapitel 3.1.3
im Entwurf des RREP MM/R: Kriterienübersichten 3.1.3-1 und 3.1.32). Im Rahmen der Abwägung zum Entwurf des RREP MM/R wurde
die Darstellung des Tourismusschwerpunktraumes für das Vorbe-
Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen,
Anhang 6.5.4
Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie
Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP)
Wälder mit Erholungseignung
touristische Infrastruktur
haltsgebiet Gewerbe- und Industriegebiete aufgehoben, da der Untersuchungsraum aus regionaler Sicht eine untergeordnete Bedeutung für Erholungs- oder touristische Zwecke besitzt.)
Wälder mit guten Struktureigenschaften ca. 120 m nördlich des Untersuchungsraumes (Oldendorfer Tannen)
-
Sowohl innerhalb des Untersuchungsraumes als auch außerhalb in unmittelbarer Umgebung befinden sich Wohnbauflächen. Der Untersuchungsraum besitzt aus regionaler Sicht eine untergeordnete Bedeutung für Erholungs- oder touristische Zwecke. Aus kommunaler Sicht besitzt der Freiraum
Bedeutung.
Gesamtbewertung: hohe bis sehr hohe Bedeutung
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Biotop- und Nutzungstypenkartierung
zu einem großen Teil Ackerfläche mit mehreren Kleingewässern, von
3 Wegen/Straßen in nordsüdlicher Richtung gequert, einige Siedlungsflächen (Wohnstandorte) in Untersuchungsraum einbezogen,
im Westen an die Warnow angrenzend, im westlichen Teil: Feldgehölze, Grünland, Laubwald, Kleingartenanlage
im südwestlichen Teil an Gehölzgruppen, Grünland und Sümpfe
angrenzend
im östlichen Teil: Grünland, Trockenrasen, Feldgehölze, Kleingewässer; im südöstlichen Teil: an Gehölzgruppe und Sümpfe angrenzend,
teilweise Grünland und Gehölzgruppe in Untersuchungsraum einbezogen
Geschützte Biotope (§ 20 LNatG M-V)
mindestens 15 temporäre bzw. permanente Kleingewässer innerhalb
des Untersuchungsraumes und weitere in angrenzenden Flächen
gelegen; östlich im Untersuchungsraum bzw. unmittelbar angrenzend: Niedermoorkomplex (ca. 5 ha)), Erlenweidensumpf (ca. 4 ha),
Feuchtgebiet (ca. 3ha); südwestlich unmittelbar angrenzend:
Sumpfseggen-Schilfröhricht, Erlenbruch, Feldgehölze, bachbegleitendes Feuchtbiotop u.a.
weitere geschützte Biotope in unmittelbarer Umgebung des Untersuchungsraums
Vorbehaltsgebiete Naturschutz und
Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP)
Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume (Karte 3 GLRP)
Feuchtlebensräume (Karte I GLRP)
Sumpfseggen-Schilfröhricht südwestlich des Untersuchungsraumes
Niedermoorkomplex, Erlen-Weidensumpf und Feuchtgebiet südlich
innerhalb des Untersuchungsraumes bzw. unmittelbar angrenzend
Schutzwürdigkeit unzerschnittener
landschaftlicher Freiräume (Karte 9
GLRP)
Biotopverbund (Karte II GLRP)
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
in ca. 4,6km Entfernung nordöstlich liegt „Wälder und Moore der
Rostocker Heide“, weitere Gebiete in größer 5km Entfernung
Europäische Vogelschutzgebiete
Gebiete erst in größer 5km Entfernung
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel
Brutplätze geschützter Vogelarten
weitere Schutzgebiete (NSG, LSG,
Geschützter Landschaftsbestandteil Toitenwinkler Feuchtgebiete
Naturpark, Ramsar, GLB, FND)
östlich innerhalb des Untersuchungsraumes
Wald
Waldstreifen westlich innerhalb des Untersuchungsraumes und ein
Waldgebiet nordwestlich angrenzend
Waldgebiet östlich in ca. 650m Entfernung
Aussagen aus dem Kompensationsflä- im Untersuchungsraum liegen Flächen, die für Kompensations- und
chenkataster der HRO
Entwicklungsmaßnahmen als Ausgleich bereits in Umsetzung befindlicher bzw. bereits umgesetzter baulicher Vorhaben genutzt werden/werden sollen (z.B. für das B-Plangebiet Tonnenhof, für den
Ausbau des Autobahnanschlussstelle Rostock Nord), weitere Flächen sind für zukünftige Entwicklungsmaßnahmen geeignet
Aussagen aus der Stadtverordnung
Der geschützte Landschaftsbestandteil besteht aus drei Feuchtgebieüber den geschützten Landschaftsbeten: 1. Lohse Moor (5,0 ha), 2. Harte Schampe (5,0 ha) und 3. Bornstandteil Toitenwinkler Feuchtgebiete
krug (3,0 ha). Die drei Feuchtgebiete weisen eine unterschiedliche
(1997)
Ausstattung auf. So sind hier Erlenbrüche, Weidengebüschkomplexe,
15
Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen,
Anhang 6.5.4
Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie
Röhrichte, Großseggenriede, Verlandungsbereiche und Kleingewässer vorhanden. An diese Lebensräume sind zahlreiche gefährdete
Tier- und Pflanzenarten gebunden.
Der Untersuchungsraum umfasst einige Bereiche von besonderer und herausragender regionaler
Bedeutung. Insbesondere mit den Uferbereichen der Warnow und dem geschützten Landschaftsbestandteil und der Aufforstungsfläche werden schutzwürdige Bereiche in den Untersuchungsraum
einbezogen. Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass der Untersuchungsraum einen der wenigen verbliebenen, unversiegelten Freiräume südöstlich bzw. nordöstlich des Seehafens Rostock darstellt.
Gesamtbewertung: mittlere bis sehr hohe Bedeutung
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4
GLRP)
Moore (Karte I GLRP)
Geschützte Geotope (§ 20 LNatG)
Altlasten / Kampfmittelbelastung
überwiegend mittel bis hoch, südwestlicher Bereich sehr hoch
Bestand an Moorflächen durch Darstellung von Feuchtgebieten überlagert
2 Teilflächen mit Kampfmittelbelastung innerhalb des Untersuchungsraumes dokumentiert (Kategorie 3) – ggf. besteht Handlungsbedarf
Gesamtbewertung: mittlere bis sehr hohe Bedeutung
Schutzgut Wasser
Lage zu Oberflächengewässern
Schutzfunktion der Deckschichten
Trinkwasserschutzgebiete
Hochwassergefährdung
Grundwasserabhängige Ökosysteme
(Karte 14 GLRP)
Aussagen aus der Bewirtschaftungsvorplanung Unterwarnow (biota 2008)
mehrere Kleingewässer innerhalb des Untersuchungsraums, mindestens 3 Gräben (z.B. Graben aus Warnowrande) verlaufen teilweise
innerhalb des Untersuchungsraums
überwiegend günstig im nördlichen und östlichen Bereich, mittel und
ungünstig im südwestlichen Teil
Uferbereich der Warnow überflutungsgefährdet
außerhalb des Untersuchungsraums
Der Zustand der Unterwarnow wird wie folgt beschrieben: 49% des
Ufers der Unterwarnow sind durch Kaimauern und Spundwände
verbaut. Die Wasserfläche, die von Hafenbecken und Fahrwasser
genutzt und durch Ausbau, Unterhaltung und Schifffahrtsverkehr
belastet wird, stellt 37% der Gesamtwasserfläche dar.
Die Unterwarnow wird erheblich mit Nährstoffen belastet. Wichtigste
Eintragsquelle ist auf Grund des großen Einzugsgebietes die Oberwarnow. Darüber hinaus tragen die kleineren Zuflüsse insbesondere
der Peezer Bach größere Nährstofffrachten in die Unterwarnow ein.
Die Unterwarnow wurde im Ergebnis der Bestandaufnahme als erheblich veränderter Wasserkörper ausgewiesen. Daher war in der
Bewirtschaftungsvorplanung nicht der ökologische Zustand sondern
das ökologische Potenzial nach WRRL maßgebend.
Gesamtbewertung des ökologischen Potenzials:
• Biologische Qualitätskomponente Ö unbefriedigendes Potenzial;
Grund : Eutrophierung
• Hydromorphologische Qualitätskomponente Ö Gutes Potenzial
• Chemische u. physikalisch-chemische Qualitätskomponente Ö
Unbefriedigendes Potenzial; Grund: Nährstoffbelastung
Somit hat die Unterwarnow gemäß dem oben beschriebenem Pessimismusprinzip aktuell ein unbefriedigendes ökologisches Potenzial.
Für die Unterwarnow wird als Bewirtschaftungsziel das mäßige ökologische Potenzial vorgeschlagen. Ziel ist die Reduzierung des
Eutrophierungsgrades der Unterwarnow, um letztlich beim ökologischen Potenzial vom unbefriedigenden zum mäßigen ökologischen
Potenzial zu gelangen. Eine Zustandsverbesserung ist bis 2027
anzustreben.
Es werden vier Hauptmaßnahmenvorschläge unterbreitet:
M01. Senkung der Nährstoffbelastung
M02. Schutz von Flächen insbesondere im Uferbereich für Flora und
Fauna (z.B. Schutz des unverbauten Ufers angrenzend an den
Untersuchungsraum, Schutz der den Warnowufer vorgelagerten Flachwasserzonen, Erhalt von Offenflächen, die den Untersuchungsraum betreffen)
M03. Sanierung von Altlasten
M04. Messprogramme, Gutachten und Konzepte zur Vorbereitung
weiterer konkreter Maßnahmen zur Erreichung des mäßigen
ökologischen Potenzials
Die noch unverbauten Uferbereiche des Breitlings sind von hoher ökologischer Wertigkeit. Weiterhin
16
Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen,
Anhang 6.5.4
Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie
von Bedeutung aufgrund ihres hohen Entwicklungspotenzials sind die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Kleingewässer.
Gesamtbewertung: hohe Bedeutung
Schutzgut Klima/Luft
Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub,
Schadstoffe)
Aussagen aus Klimafunktionskartierung der Hansestadt Rostock
östlich des Untersuchungsraumes verläuft eine Straße zwischen
Krummendorf und Toitenwinkel, östlich davon liegen weiträumige
Gleisanlagen (Rangierbahnhof südlich des Seehafens) und die Autobahn A19
nördlich der angrenzenden Ortslage Krummendorf verläuft die A19
und die Zufahrtsstraße zum Warnowtunnel Richtung Rostock Lütten
Klein und der Bundesstraße B103, nördlich dieser Verkehrstrassen
liegt der Seehafen Rostock (Fähr- und Ro/Ro-Bereiche, Stückgutterminals, Kombinierter Verkehr u.a.)
südöstlich liegt die Gewerbefläche Brückenweg (Toitenwinkel) und
westlich des Untersuchungsraumes am gegenüberliegenden Warnowufer erstrecken sich die Gewerbeflächen des Alter Fischereihafens
Uferbereiche diesen der Frischluftproduktion (mäßig kühl, mäßig
feucht)
Feuchtgebiete im Osten des Untersuchungsraums dienen der Frischluftproduktion (kühl, feucht, O2-reich)
vorhandene Wohnbauflächen verursachen Warmluftproduktion (mäßig trocken)
westlich angrenzende Wasserfläche (Warnow) dient der Kaltluftproduktion, südlich gelegene Freiflächen dienen der Frischluftproduktion
und östlich angrenzende Verkehrsflächen verursachen Warmluftproduktion
Der Untersuchungsraum kann nicht als vollständig unbeeinträchtigter Bereich angesehen werden.
Vorbelastungen ergeben sich insbesondere aus den unmittelbar angrenzenden Verkehrsflächen,
den nördlich liegenden Flächen des Seehafens Rostock und den Gewerbe- und Industrieflächen am
gegenüberliegenden Ufer der Warnow. Diese führen zu einer Lärmvorbelastung und zu Geruchsbeeinträchtigungen.
Gesamtbewertung: mittel bis gering aufgrund der Vorbelastung, hoch aufgrund der Bedeutung des
Raumes als Puffer zwischen Gewerbe-, Industrie- und Verkehrsflächen zu angrenzenden Wohnnutzungen
Schutzgut Landschaft
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP)
Naturparke, Landschaftsschutzgebiete,
Alleen
die Warnow selbst: sehr hoch
geschützter Landschaftsbestandteil innerhalb des Plangebiets
Der Untersuchungsraum ist durch die Landwirtschaft anthropogen geprägt und überformt. Ebenso
bestehen insbesondere nördlich und östlich Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes (Seehafen
Rostock, Verkehrsflächen). Positiv zu bewerten sind die Uferbereiche der Warnow und die Feuchtgebiete östlich im Untersuchungsraum bzw. südlich angrenzend an den Untersuchungsraum.
Gesamtbewertung: mittel bis hoch
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
historische Kulturlandschaften (GLRP)
Aussagen aus dem Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock
außerhalb des Untersuchungsraums
feuchtes, extensiv genutztes Dauergrünland im östlichen Teil des
Untersuchungsraums
Im Bereich der zwischen der Verbindungsstraße Langenort –
Goorstorf) und der Warnow existieren vier Bodendenkmale für die im
Falle geplanter Änderungen oder Überbauungsmaßnahmen die Zustimmung durch das Landesamt für Denkmalpflege einzuholen ist.
Gesamtbewertung: mittel bis hoch
Kumulative Wirkungen
Untersuchungsraum grenzt im Norden und Osten an Verkehrsflächen und den Seehafen Rostock an. Es ist von
vielfältigen kumulativen Wirkungen auszugehen (Versiegelung, Lärm, Geruch, Verkehrserzeugung u.a.).
C.1.2 Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter (entspricht Kapitel
6.5.4.2 im Umweltbericht)
Zu den wesentlichen mit der Umsetzung der regionalplanerischen Festlegung eines Vorbehaltsgebietes Gewerbe und Industrie verbundenen Umweltauswirkungen zählen:
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Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen,
Anhang 6.5.4
Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie
-
-
-
-
die Flächeninanspruchnahme: Der Flächenverlust infolge der Realisierung eines Gewerbe- oder Industriestandortes innerhalb des Untersuchungsraumes Rostock-Seehafen
West ist der bedeutendste Funktionsverlust. Dies betrifft hier insbesondere die vorhandenen Wohnbebauungen aber auch naturräumlich wertvolle Flächen.
die Zerschneidungswirkung: Durch die Flächeninanspruchnahme kann ein vollständiger
Funktionsverlust verursacht werden. Dies betrifft insbesondere die noch bestehenden
Freiraum- und Biotopverbundfunktionen zwischen südlich und östlich angrenzenden
Freiräumen und der Warnow.
visuelle Wirkungen: Aufgrund der wenigen noch vorhandenen Freiflächen im Umfeld des
Seehafens Rostock ist ein Verlust weiterer Flächen mit einem hohen Konfliktpotenzial
verbunden. Verstärkt wird dieses durch die gute Einsehrbarkeit des Landschaftsraumes
aus Richtung Warnow und aus Richtung südlich angrenzender weiträumiger Wohnsiedlungen. Besonders betroffen von den Auswirkungen wären die Ortslagen Krummendorf
und Oldendorf.
Stoff- und Lärmemissionen: Eine Inanspruchnahme von Flächen innerhalb des Untersuchungsraumes ist mit einer weiteren Zunahme von Stoff- und Lärmbelastungen verbunden. Diese ergeben sich nicht nur aus Nutzungen innerhalb potenzieller Plangebiete,
sondern auch aufgrund der Zunahme der Verkehrsmengen außerhalb des Untersuchungsraumes. Besonders betroffen von den Auswirkungen wäre die Ortslage Krummendorf und Oldendorf.
Die in der Umweltprüfung zum RREP MM/R ermittelten Belange (vgl. A.1.1) geben nur einen
groben Überblick über die in laufenden Untersuchungen und ggf. nachfolgenden Planverfahren zu beachtenden bzw. zu berücksichtigenden Belange. Im Rahmen des „Regionalen Flächenkonzeptes hafenaffine Wirtschaft Rostock“ (Hansestadt Rostock, in der Erarbeitung)
werden aktuell weitere und detaillierte Informationsquellen ausgewertet, um alle Belange für
zukünftige Entscheidungsprozesse in Bezug auf den Untersuchungsraum zusammenzustellen.
Die Umsetzbarkeit einer Erweiterung des Seehafens Rostock in den Untersuchungsraum
hinein hängt vom Ergebnis dieses Konzeptes und ggf. weiterer Prüfungen und Untersuchungen im Rahmen anderer Planungen ab. Diesem laufenden Untersuchungsprozess kann im
Rahmen des Umweltberichts zum Entwurf des RREP MM/R nicht vorgegriffen werden. Daher sind weitergehende Aussagen zu potenziell auftretenden Umweltauswirkungen im Rahmen des Umweltberichts derzeit nicht möglich.
Regionalplanerische Abwägung: Festlegung als Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie
Begründung: Der Untersuchungsraum weist eine Reihe von hochwertigen Bereichen auf.
Die Festlegung als Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie erfolgt vordergründig aufgrund
der hervorragenden Standortvoraussetzungen zur Ansiedlung von hafenaffinen Industrieund Gewerbebetrieben und aufgrund der Tatsache, dass im unmittelbaren Umfeld des Seehafens Rostock keine weniger konfliktträchtigen oder besser geeigneten Flächenpotenziale
bestehen. Der Bedarf für eine Erweiterung hafennaher Gewerbe- und Industrieflächen ergibt
sich bereits aus der Begründung zum Programmsatz 4.3 (2) im Entwurf des RREP MM/R.
Bei der Überarbeitung des Entwurfs des RREP im Zuge des zweiten Abwägungsverfahrens
sollen die bis dann vorliegenden Untersuchungsergebnisse sowie die im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des RREP MM/R eingegangenen Stellungnahmen
ausgewertet und in den Abwägungsprozess einbezogen werden. Für das endgültige RREP
MM/R besteht das Ziel, konkretisierte Flächenvorschläge im Umfeld des Seehafens Rostock
als Grundlage für regionalplanerische Festlegungen zu nutzen.
C.2
Alternativenprüfung (entspricht Kapitel 6.5.5 im Umweltbericht)
Der Regionale Planungsverband hat im Rahmen der Neuaufstellung des RREP MM/R auch
andere Standorte in der Planungsregion geprüft. Diese Prüfung erfolgte einerseits durch den
Planungsverband selbst und andererseits im Rahmen des Regionalen Flächenkonzeptes
hafenaffine Wirtschaft Rostock (Hansestadt Rostock 2009, Arbeitsstand April 2009). Da im
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Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen,
Anhang 6.5.4
Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie
RREP MM/R Vorrang- und Vorbehaltsfestlegungen Gewerbe und Industrie erst ab einer regional bedeutsamen Flächengröße von 50 ha erfolgen sollten, wurde eine Reihe alternativer
Standorte nicht weiter berücksichtigt (z.B. Tessin, Kritzmow, Papendorf). Im direkten Umfeld
des Seehafens Rostock existieren neben den ebenfalls im Entwurf des RREP MM/R festgelegten Vorbehaltsgebieten Gewerbe und Industrie Rostock-Seehafen Ost und RostockSeehafen Mitte keine weiteren Alternativen. Die drei im Umfeld des Seehafens Rostock festgelegten Flächen sind hinsichtlich ihres derzeitigen Untersuchungsstandes als gleichwertig
anzusehen, so dass eine regionalplanerische Abwägung zugunsten einer oder mehrerer
Flächen noch nicht möglich ist.
Noch ungeprüft sind die sich ergebenden innergebietlichen Alternativen. Dies ist Aufgabe
laufender und ggf. nachfolgender Untersuchungen.
C.3
Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen (entspricht Kapitel 6.5.6 im Umweltbericht)
Als Vermeidungsmaßnahmen kommen aufgrund des aktuellen Planungsstandes in erster
Linie planerische Maßnahmen in Betracht, die z.B. die Inanspruchnahme sensibler Bereiche
auf das absolut notwendige Minimum reduzieren. Weiterhin sind Maßnahmen zu ergreifen,
die die Funktionsfähigkeit der nicht in Anspruch zu nehmenden Strukturen erhalten oder
verbessern.
Kompensationsmaßnahmen sind grundsätzlich solche Maßnahmen, die die durch bauliche
und betriebliche Eingriffe in Natur und Landschaft verursachten Auswirkungen ausgleichen
oder ersetzen können. Da derzeit weder die abschließende Abgrenzung eines potenziellen
Plangebiets, noch die sich ggf. ansiedelnden Betriebe bekannt sind, können keine detaillierten Aussagen im Rahmen der Umweltprüfung zum RREP MM/R getroffen werden. Zu berücksichtigen sind im Weiteren die im Untersuchungsraum bereits umgesetzten bzw. bereits
geplanten Kompensationsmaßnahmen für andere Eingriffe in Natur und Landschaft. Für die
Entwicklung ggf. notwendiger neuer Maßnahmen sind die Aussagen aus dem Biotopverbundkonzept der Hansestadt Rostock heranzuziehen. Es wird weiterhin auf die allgemein
gültigen Aussagen in Kapitel 6.5.6 und auf Tabelle 19 im Umweltbericht zum RREP verwiesen.
19
Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen,
Anhang 6.5.4
Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie
D
Bentwisch
Der Untersuchungsraum von ca. 340 ha wurde im Rahmen des in der Erarbeitung befindlichen „Regionalen Flächenkonzeptes hafenaffine Wirtschaft Rostock“ (Hansestadt Rostock,
2009) von der Hansestadt Rostock erst im April 2009 vorgeschlagen. Im Rahmen des Konzeptes wurde bis zu diesem Zeitpunkt nur eine wesentlich kleinere Fläche in die Betrachtungen einbezogen. Der Vorschlag der Hansestadt Rostock bildet die Grundlage zur Festlegung
des Vorbehaltsgebietes Gewerbe und Industrie Bentwisch im Entwurf des RREP MM/R.
Gründe für die Festlegung sind insbesondere die Nähe zum Seehafen Rostock, die gute
verkehrliche Erschließbarkeit und die Nähe zu einem geplanten landesweit bedeutsamen
Industrie- und Gewerbestandort (Poppendorf). Detaillierte Untersuchungen zum Umweltzustand und potenziellen Umweltauswirkungen liegen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor.
Grundlagen für die nachfolgende Prüfung der Umweltauswirkungen bilden sowohl die in Kapitel 5.1 des Umweltberichts aufgeführten Informationen als auch ein Teil der Datengrundlagen, die im Rahmen des o.g. Flächenkonzeptes herangezogen werden.
D.1
Prüfung der Umweltauswirkungen (entspricht Kapitel 6.5.4 im Umweltbericht)
D.1.1 Beschreibung und Bewertung des aktuellen Umweltzustandes (entspricht Kapitel 6.5.4.1 im Umweltbericht)
Bentwisch
Größe: ca. 340 ha
Landkreis; Gemeinde: Landkreis Bad Doberan und Hansestadt Rostock; Bentwisch, Mönchhagen und Hansestadt Rostock
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Siedlungen
eine Außenbereichsbebauung liegt innerhalb des Plangebiets (östlich
des Südenholzes)
nordöstlich unmittelbar angrenzend befindet sich die Ortslage Häschendorf
östlich in ca. 200m Entfernung befinden sich Wohnstandorte im Außenbereich, in ca. 1,3km Entfernung befindet sich die Ortslage Klein
Kussewitz
südlich und südöstlich in ca. 300 bzw. 500m Entfernung befinden
sich die Ortslagen Bentwisch und die Außenbereichsbebauung Klein
Bentwisch
südwestlich des Untersuchungsraumes befinden sich ein Gewerbegebiet
westlich in ca. 300m Entfernung liegt die Ortslage Goorstorf
und nordwestlich in ca. 250m Entfernung die Ortslage Hinrichsdorf
nördlich des Untersuchungsraumes liegt ein Gewerbegebiet und in
ca. 650m Entfernung die Ortslage Nienhagen
die Ortslage Mönchhagen befindet sich nördlich und nordöstlich in
ca. 1,7km Entfernung
20
Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen,
Anhang 6.5.4
Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie
Tourismusraum (noch unabgewogene
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs
des RREP)
Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP)
Wälder mit Erholungseignung
touristische Infrastruktur
Hansestadt Rostock: Tourismusschwerpunktraum
Gemeinde Bentwisch: Tourismusentwicklungsraum
innerhalb des Untersuchungsraumes liegt eine größeres Waldgebiet
(ca. 100ha) mit guten Struktureigenschaften (Südenholz), ein weiteres liegt nordöstlich in ca. 150m Entfernung (Ostenholz)
nordwestlich innerhalb des Untersuchungsraumes verläuft ein Radfernweg aus Rostock Richtung Graal-Müritz
Innerhalb (1 Objekt) und außerhalb des Untersuchungsraumes in geringer Entfernung befinden sich
Wohnbauflächen. Der Untersuchungsraum besitzt aus regionaler Sicht eine untergeordnete Bedeutung für Erholungs- oder touristische Zwecke. Aus kommunaler Sicht besitzt der Freiraum Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholung.
Gesamtbewertung: mittlere bis hohe Bedeutung
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Biotop- und Nutzungstypenkartierung
überwiegende Biotop- und Nutzungstypen im Untersuchungsraum
sind Wald, Grünland und landwirtschaftliche Flächen, mehrere Wege
und Hecken verlaufen im Untersuchungsraum, einige Kleingewässer
liegen in den Grünland- und landwirtschaftlichen Flächen
Geschützte Biotope (§ 20 LNatG M-V)
mehrere temporäre bzw. permanente Kleingewässer innerhalb des
Untersuchungsraumes und weitere in angrenzenden Flächen gelegen; ebenso mehrere Hecken und Feldgehölze
weitere geschützte Biotope in unmittelbarer Umgebung des Untersuchungsraums
Vorbehaltsgebiete Naturschutz und
Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP)
Schutzwürdigkeit der Arten und LeSüdenholz und nahe gelegenes Ostenholz sind Bereiche mit herausbensräume (Karte 3 GLRP)
ragender Bedeutung
Feuchtlebensräume (Karte I GLRP)
Feuchtgebiet südlich von Häschendorf innerhalb des Untersuchungsraumes
Schutzwürdigkeit unzerschnittener
Bereich mittlerer bis hoher Bedeutung
landschaftlicher Freiräume (Karte 9
GLRP)
Biotopverbund (Karte II GLRP)
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
in ca. 3km Entfernung nördlich liegt „Wälder und Moore der Rostocker Heide“, weitere Gebiete in größer 5km Entfernung
Europäische Vogelschutzgebiete
Gebiete erst in größer 5km Entfernung
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und ein nördlicher Teilbereich und ein südlicher sind von hoher bis sehr
Wasservögel
hoher Bedeutung
Brutplätze geschützter Vogelarten
Schutzbereiche um Horstsstandorte des Weißstorches berühren
Untersuchungsraum
weitere Schutzgebiete (NSG, LSG,
Naturpark, Ramsar, GLB, FND)
Wald
innerhalb des Untersuchungsraumes liegt eine größeres Waldgebiet
(Buchenwald) (ca. 100ha, Südenholz), ein weiteres liegt nordöstlich
in ca. 150m Entfernung (Ostenholz)
Aussagen aus dem BiotopverbundUntersuchungsraum ist weitgehend deckungsgleich mit dem im BVEentwicklungskonzept (BVE-Konzept)
Konzept in die Analyse einbezogenen „Untersuchungsgebiet 2“
für den Rostocker Teillandschaftsraum Im BVE-Konzept werden:
„Nienhäger Fluren“ (I.L.N. 2008)
- die Zielarten des Biotopverbundes für den Landschaftsraum definiert (vgl. Tabelle 5.2.1 im BVE-Konzept),
- die in den Untersuchungsgebieten auftretenden Biotoptypen auf
Grundlage einer Kartierung im Jahr 2008 beschrieben und bewertet,
- verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Biotopverbundes
abgeleitet. Eine detaillierte Wiedergabe dieser Informationen im
Rahmen des Umweltberichtes zum RREP MM/R ist nicht möglich.
Aussagen aus dem Kompensationsflä- im Untersuchungsraum liegen Flächen, die für Kompensations- und
chenkataster der HRO
Entwicklungsmaßnahmen als Ausgleich bereits in Umsetzung befindlicher bzw. bereits umgesetzter baulicher Vorhaben genutzt werden/werden sollen (z.B. für das B-Plangebiet Nördlich Goorstorfer
Straße, für das B-Plangebiet GVZ – 1. Änderung), weitere Flächen
sind für zukünftige Entwicklungsmaßnahmen geeignet
Der Untersuchungsraum enthält eine Reihe von Bereichen von besonderer und herausragender
regionaler Bedeutung. Insbesondere mit dem Waldgebiet wird ein hochwertiger und schutzwürdiger
21
Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen,
Anhang 6.5.4
Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie
Bereich in den Untersuchungsraum einbezogen.
Gesamtbewertung: hohe bis sehr hohe Bedeutung
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4
GLRP)
Moore (Karte I GLRP)
Geschützte Geotope (§ 20 LNatG)
Altlasten / Kampfmittelbelastung
Aussagen aus..
überwiegend mittel bis hoch, westlicher Bereich gering bis mittel
-
Gesamtbewertung: mittlere bis hohe Bedeutung
Schutzgut Wasser
Lage zu Oberflächengewässern
Schutzfunktion der Deckschichten
Trinkwasserschutzgebiete
Hochwassergefährdung
Grundwasserabhängige Ökosysteme
(Karte 14 GLRP)
Aussagen aus der Bewirtschaftungsvorplanung Unterwarnow (biota 2008)
mehrere Kleingewässer befinden sich innerhalb des Untersuchungsraums, ebenso verlaufen mehrere Gräben teilweise innerhalb des
Untersuchungsraums (u.a. der Loopgraben im Norden des Untersuchungsraums)
südöstlicher Teil ungünstig, kleinerer nordwestlicher Teil günstig
nordöstliche Hälfte des Waldgebietes
Es werden vier Hauptmaßnahmenvorschläge unterbreitet:
M01. Senkung der Nährstoffbelastung
M02. Schutz von Flächen insbesondere im Uferbereich für Flora und
Fauna (z.B. Erhalt von Offenflächen, die den Untersuchungsraum betreffen)
M03. Sanierung von Altlasten
M04. Messprogramme, Gutachten und Konzepte zur Vorbereitung
weiterer konkreter Maßnahmen zur Erreichung des mäßigen
ökologischen Potenzials
Gesamtbewertung: mittlere bis hohe Bedeutung
Schutzgut Klima/Luft
Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub,
Schadstoffe)
Aussagen aus der Klimafunktionskartierung der Hansestadt Rostock
südöstlich verläuft die Bundesstraße B105 zwischen Rostock und
Autobahn A19 Richtung Rövershagen (Stralsund), Zufahrtsstraße
von der B105 Richtung Häschendorf berührt auch den Untersuchungsraum
südwestlich verläuft die Kreisstraße K42 zwischen Bentwisch und
Goorstorf
nordwestlich und südwestlich befinden sich bestehende Gewerbegebiete (nordwestlich: GVZ Rostock, südöstlich: Gewerbepark Bentwisch u.a. mit Einkaufszentrum Hansecenter, ITC Bentwisch, verschiedenen Handels-, Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben)
nördlich grenzt das im Landesraumentwicklungsprogramm M-V und
im Entwurf des RREP MM/R festgelegte Vorranggebiet Gewerbe und
Industrie Mönchhagen an
Waldgebiet dient der Frischluftproduktion (kühl, feucht, O2-reich),
nordwestlich und westlich gelegene Siedlungsbereiche verursachen
Warmluftproduktion
Der Untersuchungsraum kann nicht als vollständig unbeeinträchtigter Bereich angesehen werden.
Vorbelastungen ergeben sich insbesondere aus den unmittelbar angrenzenden Verkehrsflächen,
den nordwestlich und südwestlich liegenden Gewerbe- und Industrieflächen. Diese führen zu einer
Lärmvorbelastung und zu Geruchsbeeinträchtigungen.
Gesamtbewertung: mittel bis gering aufgrund der Vorbelastung, hoch aufgrund der Bedeutung des
Waldgebietes für die Frischluftproduktion
Schutzgut Landschaft
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP)
Naturparke, Landschaftsschutzgebiete,
Alleen
Ostenholz und Südenholz und der Landschaftsraum zwischen beiden
Waldgebieten Bereich mit hoher bis sehr Bedeutung
Geschützter Landschaftsbestandteil innerhalb des Plangebiets
Der Untersuchungsraum ist durch die Landwirtschaft und das Waldgebiet geprägt. Es bestehen
insbesondere nord- und südwestlich Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes (Gewerbegebiete).
Positiv zu bewerten sind die Waldgebiete.
Gesamtbewertung: mittel bis hoch
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
22
ggf. Gedenkstein an die Häftlinge des KZ Barth südlich von Häschendorf im Untersuchungsraum
Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen,
Anhang 6.5.4
Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie
historische Kulturlandschaften (GLRP)
feuchtes, extensiv genutztes Dauergrünland im östlichen Teil des
Untersuchungsraums
Gesamtbewertung: mittlere bis hohe Bedeutung
Kumulative Wirkungen
Untersuchungsraum grenzt teilweise an Verkehrs- und Gewerbeflächen und nordöstlich an das Vorranggebiet
Gewerbe und Industrie Mönchhagen an. Es ist von kumulativen Wirkungen auszugehen (Versiegelung, Lärm,
Geruch, Verkehrserzeugung u.a.).
D.1.2 Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter (entspricht Kapitel
6.5.4.2 im Umweltbericht)
Zu den wesentlichen mit der Umsetzung der regionalplanerischen Festlegung eines Vorbehaltsgebietes Gewerbe und Industrie verbundenen Umweltauswirkungen zählen:
-
-
-
-
die Flächeninanspruchnahme: Der Flächenverlust infolge der Realisierung eines Gewerbe- oder Industriestandortes innerhalb des Untersuchungsraumes Bentwisch ist der
bedeutendste Funktionsverlust.
die Zerschneidungswirkung: Durch die Flächeninanspruchnahme kann ein vollständiger
Funktionsverlust verursacht werden. Dies betrifft insbesondere die noch bestehenden
Freiraum- und Biotopverbundfunktionen in nahezu alle Richtungen um den Untersuchungsraum herum und insbesondere Richtung der nordwestlich gelegenen Swienskuhlen.
visuelle Wirkungen: Der Untersuchungsraum wirkt derzeit als relativ unberührtes Gebiet
mit Landwirtschafts- und Waldflächen sowie angrenzenden Siedlungen. Aufgrund der
Vielzahl von Kleingewässern, der Bachläufe sowie des Waldgebietes besteht ein hohes
Konfliktpotenzial.
Stoff- und Lärmemissionen: Eine Inanspruchnahme von Flächen innerhalb des Untersuchungsraumes ist mit einer weiteren Zunahme von Stoff- und Lärmbelastungen verbunden. Diese ergeben sich nicht nur aus Nutzungen innerhalb potenzieller Plangebiete,
sondern auch aufgrund der Zunahme der Verkehrsmengen außerhalb des Untersuchungsraumes.
Die in der Umweltprüfung zum RREP MM/R ermittelten Belange (vgl. D.1.1) geben nur einen
groben Überblick über die in nachfolgenden Untersuchungen und sich ggf. anschließenden
Planverfahren zu beachtenden bzw. zu berücksichtigenden Belange.
Regionalplanerische Abwägung: Festlegung als Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie
Begründung: Der Untersuchungsraum weist eine Reihe von hochwertigen Bereichen auf.
Die Festlegung als Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie erfolgt vordergründig aufgrund
der sehr guten Standortvoraussetzungen zur Ansiedlung von hafenaffinen Industrie- und
Gewerbebetrieben und aufgrund der Tatsache, dass weder im mittelbaren noch im unmittelbaren Umfeld des Seehafens Rostock keine weniger konfliktträchtigen oder besser geeigneten Flächenpotenziale bestehen. Der Bedarf für eine Erweiterung hafennaher Gewerbe- und
Industrieflächen ergibt sich bereits aus der Begründung zum Programmsatz 4.3 (2) im Entwurf des RREP MM/R.
Es ist zu berücksichtigen, dass es sich um ein noch nicht abschließend abgegrenztes Gebiet
handelt und es weiterer Untersuchungen zur Ermittlung einer geeigneten und allen rechtlichen Bestimmungen genügenden Flächenabgrenzung bedarf. Aufgrund des Maßstabs der
regionalplanerischen Festlegung und des Fehlens detaillierter Untersuchungen, auf die für
die Erarbeitung des Umweltberichts zurückgegriffen werden könnte, wird im Umweltbericht
zum RREP MM/R nur auf die regional bereits erkennbaren Konfliktbereiche hingewiesen.
D.2
Alternativenprüfung (entspricht Kapitel 6.5.5 im Umweltbericht)
Der Regionale Planungsverband hat im Rahmen der Neuaufstellung des RREP MM/R auch
andere Standorte in der Planungsregion geprüft. Diese Prüfung erfolgte einerseits durch den
Planungsverband selbst und andererseits im Rahmen des Regionalen Flächenkonzeptes
hafenaffine Wirtschaft Rostock (Hansestadt Rostock 2009, Zwischenbericht, März 2009). Da
23
Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen,
Anhang 6.5.4
Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie
im RREP MM/R Vorrang- und Vorbehaltsfestlegungen Gewerbe und Industrie erst ab einer
regional bedeutsamen Flächengröße von 50 ha erfolgen sollten, wurde eine Reihe alternativer Standorte nicht weiter berücksichtigt (z.B. Tessin, Kritzmow, Papendorf).
Eine weitere Einschränkung der untersuchten Alternativen ergab sich aus der angestrebten
Anordnung von potenziellen Gewerbe- und Industriegebieten
-
in enger räumlicher Lage zum Standort Seehafen Rostock,
mit bestehender oder realisierbarer sehr guter Verkehrsanbindung sowie
mit bestehendem Bahnanschluss.
Zwei der vorgenannten Kriterien werden durch das vorgeschlagene Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie eingehalten.
Weitgehend ungeprüft sind die innergebietlichen Alternativen, d.h. die Ermittlung einer abschließend abgegrenzten Fläche zur Entwicklung eines Gewerbe- und Industriegebietes.
Diese Prüfung ist Inhalt nachgeordneter Untersuchungen und Planungsverfahren.
D.3
Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen (entspricht Kapitel 6.5.6 im Umweltbericht)
Als Vermeidungsmaßnahmen kommen aufgrund des aktuellen Planungsstandes in erster
Linie planerische Maßnahmen in Betracht, die z.B. die Inanspruchnahme sensibler Bereiche
auf das absolut notwendige Minimum reduzieren. Weiterhin sind Maßnahmen zu ergreifen,
die die Funktionsfähigkeit der nicht in Anspruch zu nehmenden Strukturen erhalten oder
verbessern.
Kompensationsmaßnahmen sind grundsätzlich solche Maßnahmen, die die durch bauliche
und betriebliche Eingriffe in Natur und Landschaft verursachten Auswirkungen ausgleichen
oder ersetzen können. Da derzeit weder die abschließende Abgrenzung eines potenziellen
Plangebiets, noch die sich ggf. ansiedelnden Betriebe bekannt sind, können keine detaillierten Aussagen im Rahmen der Umweltprüfung zum RREP MM/R getroffen werden. Zu berücksichtigen sind im Weiteren die im Untersuchungsraum bereits umgesetzten bzw. bereits
geplanten Kompensationsmaßnahmen für andere Eingriffe in Natur und Landschaft. Für die
Entwicklung ggf. notwendiger neuer Maßnahmen sind die Aussagen aus dem Biotopverbundkonzept der Hansestadt Rostock heranzuziehen. Es wird weiterhin auf die allgemein
gültigen Aussagen in Kapitel 6.5.6 und auf Tabelle 19 im Umweltbericht zum RREP verwiesen.
24
Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen,
Anhang 6.5.4
Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie
E
Dummerstorf
Grundlagen für die nachfolgende Prüfung der Umweltauswirkungen bilden sowohl die in Kapitel 5.1 des Umweltberichts aufgeführten Informationen als auch die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie aus dem Jahre 2002 (Urban System Consult). In der Machbarkeitstudie wurde
insgesamt eine ca. 340 ha große Fläche untersucht und im Ergebnis ein Flächenpotenzial
von ca. 180 ha ermittelt. Dieses bildete die Grundlage zur Festlegung des Vorbehaltsgebietes Gewerbe und Industrie Dummerstorf im RREP MM/R.
E.1
Prüfung der Umweltauswirkungen (entspricht Kapitel 6.5.4 im Umweltbericht)
E.1.1 Beschreibung und Bewertung des aktuellen Umweltzustandes (entspricht Kapitel 6.5.4.1 im Umweltbericht)
Dummerstorf
Größe: ca. 180 ha
Landkreis, Gemeinde: Bad Doberan, Dummerstorf
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Siedlungen
Ortslage Dummerstorf südlich in ca.50 m Entfernung bzw. unmittelbar angrenzend, ca. 400m Entfernung zur östlich liegenden Ortslage
Pankelow, ca. 880m Entfernung zur südwestlich liegenden Ortslage
Kavelstorf, Plangebiet grenzt westlich an bestehendes Gewerbegebiet an (Gewerbepark Neu Griebnitz)
Tourismusraum (noch unabgewogene
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs
des RREP)
Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP)
Wälder mit Erholungseignung
Wälder mit guten Struktureigenschaften ca. 50-100 m nördlich des
Untersuchungsraums
touristische Infrastruktur
-
In der unmittelbaren Umgebung befinden sich bestehende Wohnbauflächen. Der Untersuchungsraum selbst besitzt eine untergeordnete Bedeutung für Erholungs- oder touristische Zwecke.
Gesamtbewertung: mittlere bis hohe Bedeutung
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Biotop- und Nutzungstypenkartierung
überwiegend Ackerfläche, im nordwestlichen und im südwestlichen
Bereich ragen Grünlandflächen in den Untersuchungsraum, im südwestlichen Bereich wird weiterhin eine kleine Mischwaldfläche überplant, mehrere Wege- und Straßenverbindungen queren den Untersuchungsraum
Geschützte Biotope (§ 20 LNatG M-V)
zwei kleine Standgewässer randlich innerhalb des Untersuchungsraums gelegen, Mischwaldfläche im Südwesten des Untersuchungsraums ist ein naturnahes Feldgehölz
Vorbehaltsgebiete Naturschutz und
Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP)
25
Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen,
Anhang 6.5.4
Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie
Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume (Karte 3 GLRP)
Feuchtlebensräume (Karte I GLRP)
Schutzwürdigkeit unzerschnittener
landschaftlicher Freiräume (Karte 9
GLRP)
Biotopverbund (Karte II GLRP)
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
Europäische Vogelschutzgebiete
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Brutplätze geschützter Vogelarten
weitere Schutzgebiete (NSG, LSG,
Naturpark, Ramsar, GLB, FND)
Wald
Aussagen aus der Machbarkeitsstudie
von 2002
westliche und nordwestliche Untersuchungsraumsgrenze bildet der
Verlauf des Zarnowbachs – dieser ist Bereich mit besonderer Bedeutung
-
ca. 2km Entfernung zum nördlich liegenden „Warnowtal mit kleinen
Zuflüssen“
ca. 3,1km Entfernung zum westlich liegenden „Warnowtal, Sternberger Seen und Mildenitztal“
östlich des Untersuchungsraums Bereich mit mittlerer bis hoher Bedeutung
nordöstlich des Untersuchungsraums liegt das LSG „Wolfsberger
Seewiesen“
ca. 50-100 m nördlich des Plangebiets liegt ein Waldgebiet
Artenvorkommen: Im Bereich der Kleinen Zarnow wurde 2002 ein
Fischottervorkommen festgestellt. Die südlichen Grünlandflächen des
Untersuchungsraums sowie die südlich angrenzenden Flächen (d.h.
südlich der Straße Dummerstorf – Kavelstorf) werden von Mitte November bis Anfang Dezember von rastenden Gänsen aufgesucht.
Dort wurde gelegentlich die vom Aussterben bedrohte Rothalsgans
beobachtet.
Das Waldgebiet nördlich des Untersuchungsraums ist sehr artenreich. Bestehende Autobahnen A19 und A 20 bewirken bereits jetzt
die Abschneidung wichtiger funktionaler Beziehungen.
Der Untersuchungsraum enthält Bereiche von besonderer regionaler Bedeutung. Insbesondere in
den westlichen und nordwestlichen Randbereichen werden schutzwürdige Räume überplant.
Gesamtbewertung: in westlichen Teilbereichen: hoch, im übrigen Teil: gering bis mittel
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4
GLRP)
Moore (Karte I GLRP)
Geschützte Geotope (§ 20 LNatG)
Altlasten / Kampfmittelbelastung
Aussagen aus der Machbarkeitsstudie
von 2002
mittel bis hoch
Baugrund: in den Niederungen treten organische Böden auf, sonst
durchschnittliche Bodeneigenschaften; Baugrund gilt mit Ausnahme
der Niederungen als tragfähig, seine Belastbarkeit kann durch Bodenpressungen erhöht werden; an der Schichtgrenzen
Sand/Geschiebelehm zu Geschiebemergel ist mit Sicker- und Stauwasser zu rechnen
Der überwiegende Teil des Untersuchungsraums wird intensiv landwirtschaftlich genutzt.
Gesamtbewertung: geringe bis mittlere Bedeutung, in den Niederungen hoch
Schutzgut Wasser
Lage zu Oberflächengewässern
Schutzfunktion der Deckschichten
Trinkwasserschutzgebiete
Hochwassergefährdung
Grundwasserabhängige Ökosysteme
(Karte 14 GLRP)
Aussagen aus der Machbarkeitsstudie
von 2002
26
zwei kleine Standgewässer randlich innerhalb des Untersuchungsraums, ein Standgewässer südwestlich außerhalb des Untersuchungsraums bei Neu Griebnitz, westliche und nordwestliche Gebietsgrenze bildet der Verlauf des Zarnowbachs
überwiegend günstig
Trinkwasserschutzzone III in ca. 700m Entfernung und Trinkwasserschutzzone II in ca. 1.400 m Entfernung des Wasserschutzgebietes
„Bandelstorf“; innerhalb der Trinkwasserschutzzone 3ao des Wasserschutzgebietes „Warnow-Rostock“, Zarnowbach gehört zur Trinkwasserschutzzone IIo „Warnow-Rostock“
ein Teil der Grünlandfläche im Südwesten des Untersuchungsraums
Kleine Zarnow ist Warnowvorfluter
aufgrund der Unterlagerung des Plangebiets mit mächtigem Geschiebemergel wird zusammenhängendes Grundwasser bis in tiefere
Schichten nicht angetroffen
Möglichkeit der Versickerung als hoher Konflikt einzuschätzen
Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen,
Anhang 6.5.4
Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie
Der Bachlauf ist von hoher ökologischer Wertigkeit. Das Grundwasser ist wegen der hohen Überdeckung überwiegend gut geschützt.
Gesamtbewertung: im westlichen Teil: hoch, sonst: mittel bis gering
Schutzgut Klima/Luft
Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub,
Schadstoffe)
Aussagen aus der Machbarkeitsstudie
von 2002
grenzt im Südwesten an Landesstraße L 191 an, welche in geringer
Entfernung einen Autobahnanschluss an die A 19 besitzt, A 19 verläuft in 200 m Entfernung westlich des Plangebiets
Untersuchungsraum wird gequert von der Landesstraße L 191 und
einem ländlichen Verbindungsweg zwischen Dummerstorf und
Waldeck
im Osten grenzt Untersuchungsraum an B 103 Rostock – Laage
im Süden grenzt Untersuchungsraum an Verbindungsweg zwischen
Dummerstorf und Pankelow
Untersuchungsraum grenzt im Norden an Autobahn A 20 an und an
die Autobahnanschlussstelle Dummerstorf
unmittelbar westlich an den Untersuchungsraum anschließend befinden sich bestehende Gewerbegebiete an der Autobahnanschlussstelle (an die A 19) Kavelstorf
Parallel zur A 19 verläuft 280 kV-Freileitung, die im Trassenbereich
ein elektromagnetisches Feld aufbaut, welches auf Mensch, Flora
und Fauna und technische Anlagen wirkt.
Zur verkehrlichen Erschließung wurde in der Machbarkeitsstudie die
Anbindung über die L191 an die B 103 und die A 20 favorisiert. Dazu
sind der Ausbau der L 191 und der Ausbau des Kontenpunktes
L 191/ B103 notwendig.
Der Untersuchungsraum kann nicht als vollständig unbeeinträchtigter Bereich angesehen werden.
Zum einen führt die Nähe zu den vielbefahrenen Autobahnen A 19 und A 20 sowie zu der Bundesstraße B 103 zu einer Lärmvorbelastung und zu Geruchsbeeinträchtigungen aus Abgasen, zum
anderen müssen die angrenzenden Gewerbegebiete als weitere Vorbelastung angesehen werden.
Gesamtbewertung: mittel bis gering
Schutzgut Landschaft
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP)
Naturparke, Landschaftsschutzgebiete,
Alleen
B 103 ist Allee, L 191 mit einseitigem Baumbestand, LSG Wolfsberger Seewiesen östlich des Untersuchungsraums
Der Untersuchungsraum ist durch die Landwirtschaft anthropogen geprägt und überformt. Ebenso
sind im Westen und Norden Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes vorhanden (Autobahnen,
Gewerbegebiete). Positiv zu bewerten sind die nördlich liegende Waldfläche und die westlich liegenden Grünlandbereiche.
Gesamtbewertung: gering bis hoch
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
historische Kulturlandschaften (GLRP)
Aussagen aus der Machbarkeitsstudie
von 2002
keine Denkmale oder Altlasten bekannt
Derzeit liegen keine Informationen über das Vorhandensein von Bodendenkmalen vor.
Gesamtbewertung: mittel
sonstiges
Aussagen aus der Machbarkeitsstudie
mehrere Ver- und Entsorgungsleitungen queren den Untersuchungsvon 2002
raum.
Kumulative Wirkungen
Untersuchungsraum grenzt im Westen unmittelbar an bestehendes Gewerbegebiet an. Nördlich und westlich
verlaufen die Autobahnen A 20 und A 19.
E.1.2 Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter (entspricht Kapitel
6.5.4.2 im Umweltbericht)
Zu den wesentlichen mit der Umsetzung der regionalplanerischen Festlegung eines Vorbehaltsgebietes Gewerbe und Industrie verbundenen Umweltauswirkungen zählen:
-
die Flächeninanspruchnahme: Der Flächenverlust infolge der Realisierung eines Gewerbe- oder Industriestandortes nördlich von Dummerstorf ist der bedeutendste Funktionsverlust.
27
Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen,
Anhang 6.5.4
Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie
-
-
-
die Zerschneidungswirkung: Durch die Flächeninanspruchnahme kann ein vollständiger
Funktionsverlust verursacht werden. Dies betrifft insbesondere das nordwestlich des
Plangebiets gelegene Waldgebiet, welches zunehmend isoliert werden würde. Maßnahmen zur Konfliktverminderung sind hier umzusetzen.
visuelle Wirkungen: Während im nordöstlichen Plangebiet ein geringes Konfliktpotenzial
besteht, tritt im westlichen und nordwestlichen Plangebietsteil ein hohes Konfliktpotenzial auf (Nähe zu Feuchtwiesen, Grabenniederung, Waldgebiet).
Stoff- und Lärmemissionen: Um Beeinträchtigungen zu vermeiden, sind Korridore um
schutzwürdige Bereiche zu bilden (Ortslage Dummerstorf, westliche Teilflächen, Waldgebiet).
Die in der Umweltprüfung zum RREP MM/R ermittelten Belange (vgl. E.1.1) sind in nachgelagerten Planverfahren zu beachten bzw. zu berücksichtigen. Insbesondere betrifft dies die
Schutzabstände zur Ortslage Dummerstorf, zum nordwestlich gelegenen Waldgebiet sowie
die westlich und südwestlich gelegenen Grünlandbereiche und die Niederung der Kleinen
Zarnow. Diese Bereiche sind detailliert zu untersuchen und in den planerischen Ableitungen
zu berücksichtigen.
Regionalplanerische Abwägung: Festlegung als Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie
Begründung: Grundsätzlich kann aus der Umweltprüfung zum RREP abgeleitet werden,
dass die zu erwartenden Umweltauswirkungen solcher Art sind, wie sie durch ähnliche Bauvorhaben auch an anderen Stellen hervorgerufen werden würden. Zu berücksichtigen ist
insbesondere auch die Tatsache, dass es sich aufgrund der isolierten Lage des Plangebiets
und aufgrund angrenzender Nutzungen (Gewerbegebiete, Autobahnen) um einen vorbelasteten Standort handelt.
Positiv zu bewerten sind die hervorragenden Standortvoraussetzungen zur Ansiedlung von
Industrie und Gewerbe aufgrund der unmittelbaren Lage am Autobahnkreuz A 19/A 20 und
der daraus resultierenden sehr guten Verkehrsanbindung u.a. auch zum Flughafen RostockLaage und zum Seehafen Rostock.
E.2
Alternativenprüfung (entspricht Kapitel 6.5.5 im Umweltbericht)
Der Regionale Planungsverband hat im Rahmen der Neuaufstellung des RREP MM/R auch
andere Standorte in der Planungsregion geprüft. Diese Prüfung erfolgte einerseits durch den
Planungsverband selbst und andererseits im Rahmen des Regionalen Flächenkonzeptes
hafenaffine Wirtschaft Rostock (Hansestadt Rostock 2009, Zwischenbericht, März 2009). Da
im RREP MM/R Vorrang- und Vorbehaltsfestlegungen Gewerbe und Industrie erst ab einer
regional bedeutsamen Flächengröße von 50 ha erfolgen sollten, wurde eine Reihe alternativer Standorte nicht weiter berücksichtigt (z.B. Tessin, Kritzmow, Papendorf).
Eine weitere Einschränkung der untersuchten Alternativen ergab sich aus der angestrebten
Anordnung von potenziellen Gewerbe- und Industriegebieten
-
in enger räumlicher Lage zum Standort Seehafen Rostock,
mit bestehender oder realisierbarer sehr guter Verkehrsanbindung sowie
mit bestehendem Bahnanschluss.
Zwei der vorgenannten Kriterien werden durch das vorgeschlagene Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie eingehalten.
Teilweise geprüft wurden die innergebietlichen Alternativen im Rahmen der Machbarkeitsstudie (2002). In dieser wurde z.B. eine Fläche südlich L191 auf die Einbeziehung in ein potenzielles Gewerbe- und Industriegebiet hin überprüft. Aufgrund der in der Machbarkeitsstudie ermittelten naturschutzfachlichen Belange (u.a. bedeutender Rastplatz durchziehender
Vogelarten) wurde von diesem Flächenvorschlag abgesehen. Eine weitergehende innergebietliche Alternativenprüfung ist Inhalt nachgeordneter Planungsverfahren.
28
Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen,
Anhang 6.5.4
Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie
E.3
Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen (entspricht Kapitel 6.5.6 im Umweltbericht)
Als Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sollten in nachfolgenden Planverfahren insbesondere überprüft werden:
-
Schaffung eines unbebauten Freistreifens jeweils zwischen A19 bzw. A 20 und dem
Plangebiet zur Sicherung des Biotopverbundes zum nordwestlich liegenden Waldgebiet,
Festsetzung von Schutzabständen zur Ortslage Dummerstorf,
Schaffung von Pufferflächen um die Geschützten Biotope zur Verringerung der Beeinträchtigung dieser Schutzflächen,
Randeingrünung des Plangebiets zur Verringerung des Eingriffs in das Landschaftsbild,
Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel.
Als Kompensationsmaßnahmen sollten insbesondere Maßnahmen in Betracht gezogen werden, die eine Aufwertung des am Rande des Plangebiets verlaufenden Zarnowbachs bewirken.
29
Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen,
Anhang 6.5.4
Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie
F
Poppendorf Nord
Grundlagen für die nachfolgende Prüfung der Umweltauswirkungen bilden die in Kapitel 5.1
des Umweltberichts aufgeführten Informationen und für den Teil des Untersuchungsraums in
der Gemeinde Poppendorf die Aussagen aus dem Umweltbericht zum Flächennutzungsplan.
Der Untersuchungsraum ergibt sich zum Teil aus einem Flächenpotenzial von ca. 130 ha in
der Gemeinde Klein Kussewitz, welches im „Regionalen Flächenkonzept hafenaffine Wirtschaft Rostock“ (Hansestadt Rostock, Zwischenbericht, Stand: März 2009) vorgeschlagen
wird. Diese Fläche wurde im RREP MM/R um nördlich angrenzende Bereiche ergänzt. Der
Untersuchungsraum stellt ein erweitertes Flächenpotenzial im Stadt-Umland-Raum für
hafenaffine Gewerbe-, Industrie- oder Logistikansiedlungen das. Der Untersuchungsraum
kann nicht als abschließend abgegrenztes Gebiet verstanden werden. Konkrete Flächenabgrenzungen sind erst noch zu ermitteln.
Gründe für die Festlegung sind insbesondere die Nähe zum Seehafen Rostock, der unmittelbar vorhandene Eisenbahnanschluss, potenzielle Möglichkeiten zur Nutzung vorhandener
Produktenleitungen Richtung Seehafen Rostock und die Nähe zu einem bestehenden, landesweit bedeutsamen Industrie- und Gewerbestandort (Poppendorf). Detaillierte Untersuchungen zum Umweltzustand und potenziellen Umweltauswirkungen liegen zum aktuellen
Zeitpunkt noch nicht vor.
F.1
Prüfung der Umweltauswirkungen (entspricht Kapitel 6.5.4 im Umweltbericht)
F.1.1 Beschreibung und Bewertung des aktuellen Umweltzustandes (entspricht Kapitel 6.5.4.1 im Umweltbericht)
Poppendorf Nord
Größe: ca. 570 ha
Landkreis; Gemeinden: Bad Doberan; Poppendorf, Klein Kussewitz, Mandelshagen, Rövershagen
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Siedlungen
nördlich des Plangebiets: Ausbau Volkenshagener Heide in ca. 100m
Entfernung, Stallanlage unmittelbar angrenzend, Neu Behnkenhagen
in ca. 560m Entfernung
östlich des Plangebiets: Vogtshagen in 130-230m und Cordshagen in
430m Entfernung
südlich des Plangebiets: bestehendes Gewerbe- und Industriegebiet
Poppendorf unmittelbar angrenzend, Ortslage Poppendorf in 700 bis
900m Entfernung (teilweise durch Waldgebiet getrennt), Groß Kussewitz in ca. 1,1km Entfernung
südwestlich des Plangebiets: Klein Kussewitz in ca. 370m Entfernung
westlich des Plangebiets: Volkenshagen in 150 bis 270m und mehrere Außenbereiche von Volkenshagen (z.B. Ausbau Heidberge) in
170m bis 1km Entfernung, Mönchhagen in ca. 1,2km Entfernung
nordwestlich des Plangebiets: Rövershagen in 1,2km und Oberhagen
in 1km Entfernung
30
Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen,
Anhang 6.5.4
Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie
Tourismusraum (noch unabgewogene
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs
des RREP)
Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP)
Wälder mit Erholungseignung
touristische Infrastruktur
-
Wälder mit guten Struktureigenschaften: eine Fläche unmittelbar im
Plangebiet; vier Flächen südlich, südöstlich und westlich unmittelbar
angrenzend, weitere Flächen in ca. 500 bis 700m Entfernung
-
In der unmittelbaren Umgebung befinden sich bestehende Wohnbauflächen. Der Untersuchungsraum selbst besitzt eine untergeordnete Bedeutung für Erholungs- oder touristische Zwecke.
Gesamtbewertung: mittlere bis hohe Bedeutung
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Biotop- und Nutzungstypenkartierung
südlicher Teil (bis zur Bahntrasse) überwiegend Ackerfläche mit einer
Vielzahl eingeschlossener Kleingewässer, im nördlichen Bereich
überwiegend Grünlandflächen mit 2 Kleingewässern und mehreren
Baumgruppen, ein Waldgebiet zentral innerhalb des Plangebiets,
mehrere Bachläufe und Wege, teilweise mit Baum-/Strauchbestand,
verlaufen innerhalb des Plangebiets
südlich der Bahntrasse: nördlicher Bereich Grünland von einem Bach
(Mühlbach) durchflossen und Gehölzbewuchs; südlicher Bereich
Ackerfläche ebenfalls von einem Bachlauf (Fauler Bach) durchflossen und Gehölzbewuchs entlang des Bachlaufes sowie von Nord
nach Süd durch die Teilfläche des Plangebiets hindurch
Geschützte Biotope (§ 20 LNatG M-V)
mindestens 50 geschützte Biotope innerhalb des Plangebiets, insbesondere Kleingewässer; Gehölzgruppen, Hecken
südlich der Bahntrasse: Geschützte Biotope entlang des Mühl- und
des Faulen Bachs (naturnahe Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, naturnahe Feldhecken, ein naturnahes Waldgehölz zwischen Mühlbach
und Bahntrasse
Vorbehaltsgebiete Naturschutz und
im nördlichen Bereich Vorbehaltsgebiete Naturschutz und LandLandschaftspflege (noch unabgewoschaftspflege entlang der Gewässerläufe (Moorflächen)
gene Kulisse in Vorbereitung des Entsüdlich der Bahntrasse: Mühlbachtal ist Vorbehaltsgebiet Naturschutz
wurfs des RREP)
und Landschaftspflege
Schutzwürdigkeit der Arten und Leim nördlichen Teil des Plangebiets: Bereich mit besonderer Bedeubensräume (Karte 3 GLRP)
tung (Moorflächen)
südlich der Bahntrasse: Mühlbachtal ist Bereich mit herausragender
und Fauler Bach ist Bereich mit besonderer Bedeutung
östlich des Plangebiets liegendes Waldgebiet ist Bereich mit herausragender Bedeutung
weitere Bereiche mit besonderer oder herausragender Bedeutung
außerhalb des Plangebiets, insbesondere entlang der Gewässerläufe
(z.B. Twiestelbach östlich des Plangebiets)
Feuchtlebensräume (Karte I GLRP)
nordwestlich innerhalb des Plangebiets (südlich der Heiddannen),
nördlich innerhalb des Plangebiets (südlich der Stallanlagen)
Schutzwürdigkeit unzerschnittener
vollständig mittlere bis hohe Bedeutung (Stufe 2), östlich außerhalb
landschaftlicher Freiräume (Karte 9
des Plangebiets liegt Bereich hoher bis sehr hoher Bedeutung
GLRP)
Biotopverbund (Karte II GLRP)
Mühlbachtal zählt zum Biotopverbund im engeren Sinne
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
nördlich in ca. 2,3km Entfernung „Wälder und Moore der Rostocker
Heide“, nordwestlich in ca. 5km Entfernung „Wald bei Altheide mit
Körkwitzer Bach“, südlich in ca. 4km Entfernung „Billenhäger Forst“
(durch Waldgebiet getrennt)
Europäische Vogelschutzgebiete
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und nördlich der Bahntrasse fast vollständig Bereich mit mittlerer bis
Wasservögel
hoher Bedeutung
Brutplätze geschützter Vogelarten
östliche und südwestliche Teilflächen im 1km-Umkreis von Weißstorchbrutplätzen
weitere Schutzgebiete (NSG, LSG,
nordöstlich außerhalb des Plangebiets liegt das LSG „Rostocker
Naturpark, Ramsar, GLB, FND)
Heide und Wallbach“, südöstlich das LSG „Billenhäger Forst“
Wald
eine ca. 15ha große Waldfläche und zwei kleine Waldflächen (kleiner
1ha) liegen unmittelbar im Plangebiet; weitere ähnlich große bzw.
auch kleinere Flächen südlich, südöstlich und westlich unmittelbar
angrenzend, weitere Flächen südlich, östlich und nordöstlich in ca.
500 bis 700m Entfernung, u.a. das große Waldgebiet Billenhäger
Forst
Der Untersuchungsraum beinhaltet einige Bereiche von besonderer regionaler Bedeutung. Eine
Reihe schutzwürdiger Bereiche wird derzeit überplant (Biotope, Grünlandbereiche, Waldgebiet).
31
Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen,
Anhang 6.5.4
Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie
Über konkrete Artenvorkommen liegen derzeit keine Informationen vor.
Gesamtbewertung: mittel bis sehr hoch
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4
GLRP)
Moore (Karte I GLRP)
Geschützte Geotope (§ 20 LNatG)
Altlasten / Kampfmittelbelastung
ergänzende Informationen aus dem
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan Poppendorf
2/3 des Plangebiets (südlicher Teil) mittel bis hoch; eine kleine östliche Teilfläche und Niederungsbereiche der Bachläufe sehr hoch
nördliche Teilflächen und entlang der Bachläufe degradierte, stark
entwässerte Moore
Markante morphogenetische Strukturen existieren im nördlichen Teil
des Plangebiets (Oser im Berech der Lehme und Tieflehme, die von
grundwasserbestimmten Sanden umgeben sind).
Der überwiegende Teil des Plangebiets wird intensiv landwirtschaftlich genutzt. Die Niederungsbereiche der Bachläufe und nördliche Teilflächen sind von hoher Bedeutung.
Gesamtbewertung: mittlere bis hohe Bedeutung
Schutzgut Wasser
Lage zu Oberflächengewässern
Schutzfunktion der Deckschichten
Trinkwasserschutzgebiete
Hochwassergefährdung
Grundwasserabhängige Ökosysteme
(Karte 14 GLRP)
ergänzende Informationen aus dem
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan Poppendorf
ergänzende Informationen aus der
Bewirtschaftungsplanung nach WRRL
mehrere Kleingewässer mit Gehölzbestand, 2 Bachläufe (u.a. Mühlbach = Peezer Bach) und mehrere Gräben liegen bzw. verlaufen
innerhalb des Plangebiets
überwiegend ungünstig, südwestlicher Teil günstig
Niederungsbereich des Mühlbachs
Das System Mühlbach / Peezer Bach entwässert eine Fläche von
etwa 33,4 km² in Richtung Warnow/Breitling und nimmt die Abwässer
der Kläranlage des Düngemittelwerkes auf. Die Belastungen werden
als gering eingeschätzt.
Laut Bewirtschaftungsplanung nach WRRL ist das Einzugsgebiet des
Peezer Baches (Wasserkörper WAUN 0600) 51,6 km² groß. Im Bereich des Plangebiets wird der Mühlbach als sand- und lehmgeprägter Tieflandbach eingestuft und hinsichtlich der Strukturbewertung als
mäßig bis gering verändert beurteilt. Folgende Maßnahmen sind im
Plangebiet bis 2015 zur Umsetzung vorgesehen: Anregung der Eigendynamik im Mühlenbach und Einrichtung eines Randstreifens
nördlich des Mühlbachs sowie Umstellung Acker- auf Grünlandnutzung. Wegen zu hoher stofflicher Belastungen besteht bis 2015 das
Ziel den „mäßigen Zustand“ bzw. mit Fristverlängerung bis 2027 den
„guten Zustand“ zu erreichen.
Aufgrund der Vielzahl der vorhandenen Kleingewässer, der beiden Bachläufe und des nur schlecht
geschützten Grundwassers gegen eindringende Stoffe ist von einer hohen Schutzwürdigkeit auszugehen.
Gesamtbewertung: mittel bis hoch
Schutzgut Klima/Luft
Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub,
Schadstoffe)
ergänzende Informationen aus dem
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan Poppendorf
westlich verläuft eine Verbindungsstraße zwischen Klein Kussewitz –
Volkenshagen – Behnkenhagen
nordöstlich verläuft die Kreisstraße DBR 18 Rövershagen – Cordshagen
südlich liegt das bestehende Gewerbe- und Industriegebiet Poppendorf, welches an die Landesstraße L 182 grenzt
quer durch den südlichen Teil des Plangebiets verläuft die Bahnstrecke zwischen Gewerbe- und Industriegebiet Poppendorf und der
Hauptbahnstrecke Rostock – Stralsund
nordwestlich verläuft in ca. 2km Entfernung die Bundesstraße B 105
mit Anschluss an die Autobahn A19
nördlich grenzt eine Stallanlage unmittelbar an das Plangebiet
nordwestlich des Plangebiets befindet sich der Flugplatz Purkshof
Das System Mühlbach / Peezer Bach zählt zu den Feuchtflächenklimatopen und ist gekennzeichnet durch hohe thermische Trägheit,
hohe Verdunstungsraten und Luftfeuchte sowie eine stark ausgeprägte Kaltluftproduktion. Die Feuchtflächen sind Teile der effektiven
Frischluftschneisen für die thermische Ausgleichszirkulation.
Das Plangebiet kann nicht als vollständig unbeeinträchtigter Bereich angesehen werden. Das vorhandene Gewerbe- und Industriegebiet Poppendorf, die Stallanlage und der Flugplatz Purkshof
führen zu einer Lärm- und Geruchsvorbelastung.
Gesamtbewertung: mittel
32
Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen,
Anhang 6.5.4
Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie
Schutzgut Landschaft
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP)
Naturparke, Landschaftsschutzgebiete,
Alleen
2 Landschaftsschutzgebiete außerhalb des Plangebiets (östlich und
südöstlich)
Der Untersuchungsraum ist durch die Landwirtschaft anthropogen geprägt und überformt. Im Süden
sind durch das bestehende Gewerbe- und Industriegebiet Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes vorhanden, auch wenn ein Waldgebiet teilweise die beiden Bereiche voneinander trennt. Positiv
zu bewerten sind die Waldflächen, die für die mecklenburgische Landschaft typischen Kleingewässer mit Gehölzbestand, die nördlich gelegenen Grünlandbereiche und die sich in der südlichen Teilfläche befindlichen Bachläufe und Gehölzgruppen.
Gesamtbewertung: mittel bis hoch
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
historische Kulturlandschaften (GLRP)
nordwestlich innerhalb des Plangebiets (südlich der Heiddannen):
stark wasserbeeinflusste Grünländer mit typischen Pflanzengemeinschaften des feuchten, extensiv genutzten Dauergrünlandes
Derzeit liegen keine Informationen über das Vorhandensein von Bodendenkmalen vor.
Gesamtbewertung: gering bis mittel, südlich der Heiddannen: hoch
sonstiges
Leitungen
eine 110 kV Freileitung quert südlichen Teil des Plangebiets von Süd
nach Ost; eine Gasleitung verläuft von West nach Ost
Kumulative Wirkungen
Plangebiet grenzt im Süden teilweise unmittelbar an ein bestehendes Gewerbegebiet (Düngemittelwerk YARA
Rostock) an, welches in Richtung Süden und Osten erweitert werden soll. Im östlichen Teil des Gewerbe- und
Industriegebietes wurden vier Windenergieanlagen errichtet. Weitere Vorbelastungen können sich aus der
Nähe zu den Stallanlagen, zum Flugplatz Purkshof und zur vorhandenen Bahntrasse ergeben.
Zur Verbesserung der verkehrlichen Anbindung des bestehenden Gewerbe- und Industriegebietes Poppendorf
befindet sich eine Neuerschließung entlang der Bahnstrecke Richtung B105 und weiter Richtung Seehafen
Rostock in der Diskussion. Diese Trasse könnte dann auch der verkehrlichen Erschließung des Standortes
Poppendorf Nord dienen.
F.1.2 Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter (entspricht Kapitel
6.5.4.2 im Umweltbericht)
Zu den wesentlichen mit der Umsetzung der regionalplanerischen Festlegung eines Vorbehaltsgebietes Gewerbe und Industrie verbundenen Umweltauswirkungen zählen:
-
-
-
-
die Flächeninanspruchnahme: Der Flächenverlust infolge der Realisierung eines Gewerbe- oder Industriestandortes ist der bedeutendste Funktionsverlust.
die Zerschneidungswirkung: Durch die Flächeninanspruchnahme kann ein vollständiger
Funktionsverlust verursacht werden. Dies betrifft insbesondere das innerhalb des Plangebiets gelegene Waldgebiet, welches zunehmend isoliert werden würde, aber auch die
vorhandenen Bachläufe.. Maßnahmen zur Konfliktverminderung sind hier umzusetzen.
visuelle Wirkungen: Das Plangebiet wirkt derzeit als relativ unberührtes, lediglich landwirtschaftlich genutztes Gebiet. Aufgrund der Vielzahl von Kleingewässern, der Bachläufe, der gliedernden Gehölzstrukturen, vorhandenen Grünlandflächen im nördlichen Bereich und angrenzenden Waldgebieten besteht ein hohes Konfliktpotenzial.
Stoff- und Lärmemissionen: Um Beeinträchtigungen zu vermeiden, sollten Korridore um
schutzwürdige Bereiche gebildet werden (betrifft insbesondere die Ortslagen, die geschützten Biotope und die Waldgebiete).
weitere: vgl. Umweltbericht zum Entwurf des RREP MM/R Kapitel 6.5.2 i.V.m Kapitel
6.4.2.
Die in der Umweltprüfung zum RREP MM/R ermittelten Belange (vgl. F.1.1) sind in nachgelagerten Untersuchungen und sich ggf. anschließenden Planverfahren zu beachten bzw. zu
berücksichtigen. Insbesondere betrifft dies die Schutzabstände zu den Ortslagen, zu gesetzlich geschützten Bestandteilen sowie zu den Waldgebieten und Grünlandbereichen. Diese
Bereiche sind detailliert zu untersuchen und in den planerischen Ableitungen zu berücksichtigen.
33
Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen,
Anhang 6.5.4
Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie
Regionalplanerische Abwägung: Festlegung als Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie
Begründung: Grundsätzlich kann aus der Umweltprüfung zum RREP abgeleitet werden,
dass die zu erwartenden Umweltauswirkungen solcher Art sind, wie sie durch ähnliche Bauvorhaben auch an anderen Stellen hervorgerufen werden würden, wobei die südlichen und
nördlichen Teilflächen als besonders hochwertig zu beurteilen sind. Es ist zu berücksichtigen, dass es sich um ein noch nicht abschließend abgegrenztes Gebiet handelt und es weiterer Untersuchungen zur Ermittlung einer geeigneten und allen rechtlichen Bestimmungen
genügenden Flächenabgrenzung bedarf. Aufgrund des Maßstabs der regionalplanerischen
Festlegung und des Fehlens detaillierter Untersuchungen, auf die für die Erarbeitung des
Umweltberichts zurückgegriffen werden könnte, wird im Umweltbericht zum RREP MM/R nur
auf die regional bereits erkennbaren Konfliktbereiche hingewiesen.
F.2
Alternativenprüfung (entspricht Kapitel 6.5.5 im Umweltbericht)
Der Regionale Planungsverband hat im Rahmen der Neuaufstellung des RREP MM/R auch
andere Standorte in der Planungsregion geprüft. Diese Prüfung erfolgte einerseits durch den
Planungsverband selbst und erfolgt andererseits aktuell im Rahmen des Regionalen Flächenkonzeptes hafenaffine Wirtschaft Rostock (Hansestadt Rostock 2009, Entwurf Zwischenbericht, März 2009). Da im RREP MM/R Vorrang- und Vorbehaltsfestlegungen Gewerbe und Industrie erst ab einer regional bedeutsamen Flächengröße von 50 ha erfolgen sollten, wurde eine Reihe alternativer Standorte nicht weiter berücksichtigt (z.B. Tessin, Kritzmow, Papendorf).
Eine weitere Einschränkung der untersuchten Alternativen ergab sich aus der angestrebten
Anordnung von potenziellen Gewerbe- und Industriegebieten
-
in enger räumlicher Lage zum Standort Seehafen Rostock,
mit bestehender oder realisierbarer sehr guter Verkehrsanbindung sowie
mit bestehendem Bahnanschluss.
Alle vorgenannten Kriterien werden durch das vorgeschlagene Vorbehaltsgebiet Gewerbe
und Industrie eingehalten.
Weitgehend ungeprüft sind die innergebietlichen Alternativen, d.h. die Ermittlung einer abschließend abgegrenzten Fläche zur Entwicklung eines Gewerbe- und Industriegebietes.
Diese Prüfung ist Inhalt nachgeordneter Untersuchungen und Planungsverfahren.
F.3
Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen (entspricht Kapitel 6.5.6 im Umweltbericht)
Als Vermeidungsmaßnahmen kommen aufgrund des aktuellen Planungsstandes in erster
Linie planerische Maßnahmen in Betracht, die z.B. die Inanspruchnahme sensibler Bereiche
auf das absolut notwendige Minimum reduzieren. Weiterhin sind Maßnahmen zu ergreifen,
die die Funktionsfähigkeit der nicht in Anspruch zu nehmenden Strukturen erhalten oder
verbessern.
Kompensationsmaßnahmen sind grundsätzlich solche, die die durch bauliche Maßnahmen
und durch den Betrieb der zu errichtenden Anlagen verursachten Auswirkungen ausgleichen
können. Da derzeit weder die abschließende Abgrenzung des potenziellen Plangebiets, noch
die sich potenziell ansiedelnden Betriebe bekannt sind, können keine detaillierten Aussagen
im Rahmen der Umweltprüfung zum RREP getroffen werden. Daher wird auf die allgemein
gültigen Aussagen in Kapitel 6.5.6 des Umweltberichts und auf Tabelle 19 im Umweltbericht
verwiesen.
34
Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen,
Anhang 6.5.4
Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie
G
Güstrow Ost
Grundlagen für die nachfolgende Prüfung der Umweltauswirkungen bilden die in Kapitel 5.1
des Umweltberichts aufgeführten Informationen. Die Teilflächen 2 und 3 des Vorbehaltsgebietes Gewerbe und Industrie Güstrow Ost stellen erweiterte Flächenpotenziale des bestehenden Industrie- und Gewerbestandortes östlich von Güstrow dar. Das Vorbehaltsgebiet
stellt ein Potenzial für regional bedeutsame Gewerbe-, Industrie- oder Logistikansiedlungen
dar. Die Teilflächen 2 und 3 können im Unterschied zur Teilfläche 1 nicht als abschließend
abgegrenzte Gebiete verstanden werden, sondern bilden viel mehr Untersuchungsräume, in
welchen konkrete Flächenabgrenzungen und -nutzungsmöglichkeiten erst noch zu ermitteln
sind.
Gründe für die Festlegung sind insbesondere die sehr gute verkehrliche Anbindung über
Straße und Schiene, die Nähe zur Autobahn A19 und damit zu einem Teil der sich in der
Weiterentwicklung befindlichen großräumigen Verkehrsachse Kopenhagen – Rostock – Berlin – Adria sowie die industrielle Vorprägung des Standortes. Detaillierte Untersuchungen
zum Umweltzustand und potenziellen Umweltauswirkungen liegen zum aktuellen Zeitpunkt
nur teilweise vor.
G.1
Prüfung der Umweltauswirkungen (entspricht Kapitel 6.5.4 im Umweltbericht)
Güstrow Ost
Größe: 161 ha
Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Stadt Güstrow
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Siedlungen
grenzt an bestehende Gewerbeflächen an, Wohnbauflächen der
Stadt Güstrow nordwestlich von Teilfläche 1 in ca. 250m Entfernung
Tourismusraum (noch unabgewogene
Tourismusschwerpunktraum
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs
des RREP)
Wälder mit Erholungseignung
Wälder mit guten Struktureigenschaften innerhalb des Plangebiets
zwischen Teilflächen 1 und 2, weitere Wälder mit guten Struktureigenschaften liegen nördlich, östlich und südlich in Entfernungen
zwischen 50 und 500m
touristische Infrastruktur
Teilfläche 1: südlich liegt Natur- und Umweltpark Güstrow
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Geschützte Biotope (§ 20 LNatG M-V)
keine innerhalb der Fläche
Vorbehaltsgebiete Naturschutz und
Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP)
Schutzwürdigkeit der Arten und LeWaldfläche zwischen Teilflächen 1 und 2 des Plangebiets mit hoher
bensräume (Karte 3 GLRP)
Bedeutung
Teilflächen 2 und 5: Grabenniederung und westlich angrenzender
Bereich mit hoher Bedeutung (Grund: Standort wurde als stark ent-
35
Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen,
Anhang 6.5.4
Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie
Feuchtlebensräume (Karte I GLRP)
Schutzwürdigkeit unzerschnittener
landschaftlicher Freiräume (Karte 9
GLRP)
Biotopverbund (Karte II GLRP)
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
Europäische Vogelschutzgebiete
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Brutplätze geschützter Vogelarten
weitere Schutzgebiete (NSG, LSG,
Naturpark, Ramsar, GLB, FND)
Wald
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4
GLRP)
Moore (Karte I GLRP)
Geschützte Geotope (§ 20 LNatG)
Altlasten / Kampfmittelbelastung
Schutzgut Wasser
Lage zu Oberflächengewässern
Schutzfunktion der Deckschichten
Trinkwasserschutzgebiete
Hochwassergefährdung
Grundwasserabhängige Ökosysteme
(Karte 14 GLRP)
Schutzgut Klima/Luft
Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub,
Schadstoffe)
wässertes degradiertes Moor kartiert)
Teilfläche 3 grenzt im Osten an Freiraum mit hoher Schutzwürdigkeit
Teilflächen 2 und 5: Grabenniederung, ein Teil von Teilfläche 2 des
Plangebiets sowie ein bereits mit einem B-Plan überplanter Bereich
wurden in den Biotopverbund im weiteren Sinne einbezogen
südlich in ca. 50m Entfernung zu Teilfläche 2 bzw. südlich in ca.
150m Entfernung zu Teilfläche 1: „Nebeltal mit Zuflüssen“
südlich in ca. 50m Entfernung zu Teilfläche 2 bzw. südlich in ca.
150m Entfernung zu Teilfläche 1: „Nebel und Warinsee“
Teilfläche 2 mit mittlerer bis hoher Bedeutung
Teilfläche 3 mit hoher bis sehr hoher Bedeutung
1 Horst im Umkreis von 1-2 km Entfernung
südlich in ca. 150m Entfernung LSG „Inselsee und Heidberge“
eine Waldfläche zwischen Teilflächen 1 und 2 direkt überplant
Teilflächen 2 und 3: im Süden in ca. 30m Entfernung
Teilfläche 1: im nördlichen Randbereich sehr hoch
Teilflächen 2 und 5: Grabenniederung und südliche Teile von Teilfläche 2 sehr hoch
Teilflächen 2 und 5: Grabenniederung und westlich angrenzender
Bereich stark entwässertes degradiertes Moor
Teilfläche 2: altlastenverdächtige Fläche
Teilfläche 1: kampfmittelbelastete Fläche (Kategorie 4) Beräumung
erforderlich
Teilfläche 5: von Seitenarmen des Augrabens durchflossen
ungünstig
Teilfläche 2: Trinkwasserschutzzone 3a des WSG „GüstrowBockhorst“
Teilfläche 1: Trinkwasserschutzzone 3oa des WSG „WarnowRostock“
Teilfläche 5: Grabenniederung
Teilfläche 1:
grenzt im Südwesten an Bundesstraße 103 /104 Güstrow – Autobahn
19 und im Südosten an Straße Verbindungschaussee
grenzt im Norden an vorhandene Bahngleise (eigene Gleisanlagen
und Bahnverbindung Teterow – Bützow
Teilfläche 2:
grenzt im Norden an Landesstraße 14 Güstrow – Glasewitz
grenzt im Süden an Bahnlinie Priemerburg – Wendorf
grenzt im Westen an Straße Priemerburg
Teilfläche 3:
grenzt im Süden an Landesstraße 14 Güstrow – Glasewitz
Teilfläche 1 ist industriell vorgeprägt, Teilflächen 2 und 3 sind anthropogen überprägt
alle Teilflächen grenzen an bestehende Gewerbeflächen und
-gebiete
Schutzgut Landschaft
Schutzwürdigkeit des LandschaftsbilTeilfläche 5: sehr hoch
des (Karte 8 GLRP)
Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Teilfläche 3: Straße im Süden der Teilfläche mit einseitiger BaumreiAlleen
he (auf der anderen Straßenseite: Waldbestand)
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Teilfläche 1: Kühlturm innerhalb der Fläche
Bodendenkmale
Teilfläche 1: Großsteingrab innerhalb der Fläche
historische Kulturlandschaften (GLRP)
Kumulative Wirkungen
Die Teilflächen des potenziellen Vorbehaltsgebietes grenzen unmittelbar an bestehende Gewerbegebiete und
-flächen.
36
Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen,
Anhang 6.5.4
Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie
Teilfläche 1: Industriegebiet Verbindungschaussee (ehemalige Zuckerfabrik)
Regionalplanerische Abwägung: Festlegung als Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie
Begründung: Die Fläche ist industriell vorgeprägt. Derzeit besteht Baurecht. Eine Untersuchung und Bewertung der Umweltauswirkungen einer gewerblichen oder industriellen Nachnutzung ist auf dieser Grundlage nicht notwendig. Die in der Umweltprüfung zum RREP
MM/R ermittelten Belange sind bei der Umsetzung einer konkreten Planung oder in konkreten Planverfahren zu beachten bzw. zu berücksichtigen (Nähe zu Wohnbauflächen und zum
Natur- und Umweltpark Güstrow, Erhalt der Waldflächen, Lage im Trinkwasserschutzgebiet,
Erhalt des Bau- bzw. Bodendenkmals).
Teilfläche 2: Absetzteiche der ehemaligen Zuckerfabrik
Die Absetzteiche stellen sich in der Biotopkartierung zum Landschaftsplan Güstrow 2005 als
VRL (Schilfland-Röhricht) bzw. VHD (Hochstaudenflur) dar oder in den feuchten Bereichen
als GFF (Flutrasen) bzw. als Wasserflächen. Durch das Trockenfallen der südlichen Bereiche hat sich dort das Schilfröhricht schon in eine Brennnesselflur mit Holunderauswuchs
verändert. Es ist abzusehen, dass die zur Zeit noch als § 20-Biotop eingestuften Schilfflächen nach Wegfall des Wassereintrages durch die Zuckerfabrik ebenfalls verlanden und damit ihren Biotopschutz verlieren werden. Im Landschaftsplan sind sie als Maßnahmefläche
mit der Zielstellung des Erhaltes der bedeutsamen Rast- und Brutplatzfunktion für Enten und
Limikolen ausgewiesen. Da nach Aufgabe der Zuckerfabrik das produktionsbedingt anfallende Waschwasser jedoch ersatzlos wegfällt, werden alle Flächen in Kürze trocken fallen
und sich zu Hochstaudenfluren entwickeln. Damit entfällt auch die Grundlage für die Rastund Brutplätze der Limikolen. Die Absetzteiche waren wegen vermuteter Kalk- und MKWBelastungen als Altlastenverdachtsfläche eingestuft, wurden jedoch im Ergebnis regelmäßiger Probenahmen von 1992-1996 als nicht umweltgefährdend eingestuft.
Regionalplanerische Abwägung: Festlegung als Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie
Begründung: Die Fläche ist durch die anthropogene Nutzung bereits stark überprägt und
daher grundsätzlich für eine gewerbliche oder industrielle Nachnutzung geeignet. Dies ergibt
sich auch aus der Nähe zu bereits bestehenden Industrie- und Gewerbeflächen und aus der
guten verkehrlichen Anbindung und technischen Erschließung des Standortes. Die bestehende naturschutzfachliche Bedeutung wird aufgrund der Beendigung der bisherigen Nutzung größtenteils verloren gehen. Die in der Umweltprüfung zum RREP MM/R ermittelten
Belange können aus maßstäblichen Gründen auf regionaler Ebene nicht weiter untersetzt
werden. Sie sind bei der Umsetzung einer konkreten Planung oder in konkreten Planverfahren zu beachten bzw. zu berücksichtigen (Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume,
Nähe zur schutzwürdigen Grabenniederung in Teilfläche 5, Nähe zu Waldflächen, Nähe zu
FFH-Gebiet und EU-Vogelschutzgebiet, Trinkwasserschutzzone, Vorbelastungen aus bestehenden Gewerbe- und Industrieflächen). Gegen eine Einbeziehung der Teilfläche 2 in die
weitere Entwicklung des Gewerbe- und Industriestandortes bestehen keine grundsätzlichen
Bedenken.
Teilfläche 3: Verregnungsbecken der ehemaligen Zuckerfabrik
Die Verregnungsbecken sind im Biotopkataster des Landschaftsplanes Güstrow (2005) als
SYK (Klärteiche) aufgeführt. Die Speicher sind analog den Verregnungsbecken als Rast- und
Futterplatz für Limikolen und Enten bewertet. Aufgrund der hohen organischen Belastung
des Wassers stellten sie ein riesiges Nahrungsangebot für Zugvögel dar. Mit dem Trockenfallen verliert der Standort diese Bedeutung (vgl. Ausführungen zu Teilfläche 2). Die Verregnungsbecken waren wegen vermuteter organischer und MKW-Belastungen als Altlastenverdachtsfläche eingestuft, wurden jedoch ebenfalls im Ergebnis regelmäßiger Probenahmen
von 1992-1996 als nicht umweltgefährdend eingestuft. Lediglich die erheblichen Geruchsemissionen durch die organische Belastung mit Rübenresten wurden weiter durch das
StAUN Rostock überwacht.
Regionalplanerische Abwägung: Festlegung als Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie
37
Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen,
Anhang 6.5.4
Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie
Begründung: Die Fläche ist durch die anthropogene Nutzung bereits stark überprägt und
daher grundsätzlich für eine gewerbliche oder industrielle Nachnutzung geeignet. Dies ergibt
sich auch aus der Nähe zu bereits bestehenden Industrie- und Gewerbeflächen und aus der
guten verkehrlichen Anbindung und technischen Erschließung des Standortes. Die bestehende naturschutzfachliche Bedeutung wird aufgrund der Beendigung der bisherigen Nutzung größtenteils verloren gehen. Die in der Umweltprüfung zum RREP MM/R ermittelten
Belange können aus maßstäblichen Gründen auf regionaler Ebene nicht weiter untersetzt
werden. Sie sind bei der Umsetzung einer konkreten Planung oder in konkreten Planverfahren zu beachten bzw. zu berücksichtigen (Nähe zur schutzwürdigen Grabenniederung in
Teilfläche 5, Nähe zu Waldflächen, Nähe zu FFH-Gebiet und EU-Vogelschutzgebiet, Vorbelastungen aus bestehenden Gewerbe- und Industrieflächen). Gegen eine Einbeziehung der
Teilfläche 3 in die weitere Entwicklung des Gewerbe- und Industriestandortes bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.
G.2
Alternativenprüfung (entspricht Kapitel 6.5.5 im Umweltbericht)
Der Regionale Planungsverband hat im Rahmen der Neuaufstellung des RREP MM/R keinen grundsätzlich anderen Standort geprüft. Folgende Gründe waren dafür maßgeblich:
-
-
Die Teilflächen 1 bis 3 des potenziellen Vorbehaltsgebietes Gewerbe und Industrie Güstrow Ost wurden bereits in der Vergangenheit intensiv genutzt. Für den ehemaligen
Standort der Zuckerfabrik wird derzeit nach einer Nachnutzung gesucht. Insofern handelt
es sich nicht um eine völlig neu zu entwickelnde Fläche, für die sich grundsätzlich andere
Standortalternativen ergeben würden.
Bei der Überprüfung der planerischen Situation am Standort Güstrow Ost zeigte sich,
dass neben der aktuell planungsrechtlich gesicherten Teilfläche 1 noch zwei potenzielle
Erweiterungsflächen für eine industrielle oder gewerbliche Entwicklung vorhanden sind.
In Abhängigkeit von der Überprüfung der Erweiterungsfläche im Umweltbericht zum
RREP wurde über deren Aufnahme in das RREP MM/R entschieden.
Teilfläche 2: Absetzteiche der ehemaligen Zuckerfabrik
Teilfläche 2 wird zwar als ein Teil des Vorbehaltsgebietes Gewerbe und Industrie Güstrow Ost festgelegt, damit verbunden ist aber nicht zwingend die tatsächliche Nutzung der
Fläche für die Ansiedlung von Gewerbe- oder Industriebetrieben. Die Absetzteiche können nach Abtrag oder Planierung der Erdmassen sowohl als potenzielle Gewerbeflächen
dienen, als auch dem Ausgleich für die Intensivierung auf der Betriebsfläche der ehemaligen Zuckerfabrik. Alternativ könnte aber auch in der Augrabenniederung ein Ersatzgewässer auf einem degradierten Niedermoorstandort hergestellt werden. Dies muss in
nachgelagerten Planungsverfahren untersucht werden.
Teilfläche 3: Verregnungsbecken der ehemaligen Zuckerfabrik
Teilfläche 3 wird ebenfalls als ein Teil des Vorbehaltsgebietes Gewerbe und Industrie
Güstrow Ost festgelegt, damit verbunden ist aber nicht zwingend die tatsächliche Nutzung der Fläche für die Ansiedlung von Gewerbe- oder Industriebetrieben. Ob die Verregnungsbecken als potenzielle Gewerbeflächen oder dem Ausgleich für die Intensivierung auf der Betriebsfläche der ehemaligen Zuckerfabrik bzw. der Einbeziehung von Teilfläche 2 dienen können, muss in nachgelagerten Planungsverfahren untersucht werden.
Zusammenfassend wird festgestellt, dass eine standortbezogene Alternativenprüfung bezüglich der Gebietsauswahl nicht sinnvoll war und dass die innergebietliche Alternativenprüfung
Aufgabe nachfolgender Planungsverfahren ist.
G.3
Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen (entspricht Kapitel 6.5.6 im Umweltbericht)
Als Vermeidungsmaßnahmen kommen aufgrund des aktuellen Planungsstandes in erster
Linie planerische Maßnahmen in Betracht, die die Inanspruchnahme sensibler Bereiche auf
das absolut notwendige Minimum reduzieren. Weiterhin sind Maßnahmen zu ergreifen, die
38
Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen,
Anhang 6.5.4
Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie
die Funktionsfähigkeit der nicht in Anspruch zu nehmenden Strukturen erhalten oder verbessern.
Kompensationsmaßnahmen sind grundsätzlich solche, die die durch bauliche Maßnahmen
und durch den Betrieb der zu errichtenden Anlagen verursachten Auswirkungen ausgleichen
können. Da derzeit weder die abschließende Abgrenzung des potenziellen Plangebiets, noch
die sich potenziell ansiedelnden Betriebe bekannt sind, können keine detaillierten Aussagen
im Rahmen der Umweltprüfung zum RREP getroffen werden. Daher wird auf die allgemein
gültigen Aussagen in Kapitel 6.5.6 des Umweltberichts und auf Tabelle 19 im Umweltbericht
verwiesen.
39
Anhang 6.6.4 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und
Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Vorranggebiete Rohstoffsicherung
Anhang 6.6.4
betrachtete Felder: Schependorf 1 - Nr.107 (S. 1), Schependorf 2 - Nr.108 (S. 2), Liessow
Nord - Nr.109 (S. 3), Groß Roge - Nr.112 (S. 4), Charlottenthal - Nr.113 (S. 5), Zietlitz – Bäbelin West - Nr.114 (S. 6), Bäbelin Nr.115 (S. 7), Wardow - Nr.119 (S. 8)
Vorranggebiet Rohstoffsicherung Schependorf 1 (Nr. 107)
Datenentnahme aus der Umweltverträglichkeitsuntersuchung vom 11.05.1998 zum Rahmenbetriebsplan für die
Abbaufelder Schependorf 1 und Schependorf NW für das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren
Kurzbeschreibung des Vorhabens:
- Abbau von Sand und Kiessand auf einer Fläche von (12,66 ha Schependorf 1 und 37,08 ha Schependorf
NW) 49,74 ha. Davon werden maximal 33 ha im Nassschnitt gefördert – die offene Wasserfläche soll nach
Abschluss des Rohstoffabbaus verbleiben
- geologischer Gesamtvorrat beträgt ca. 8,9 Mio. t, Abbauzeitraum ca. 35 Jahre
Prognostizierte Beeinträchtigungen der
Schutzgüter:
Mensch - Gesamtbeeinträchtigungen mittel
- Lärm- und Staubbelastungen sowie Verkehrsaufkommen (insbesondere in nördliche
Richtung)
Flora, Fauna, Biotope – Gesamtbeeinträchtigung
mittel bis hoch
- Verlust von Biotopen auf der Abbaufläche
- Zerschneidung der Landschaft durch Tagebaubetrieb selbst und den entstehenden See
- Erhöhtes Risiko einer Schadstoffakkumulation, Beunruhigung und Störung des Tagebauumfeldes, insbesondere Randbereich der
„Qualitzer Tannen“ und der Bruchwaldgebiete „Pienhöfer Tannen“
- Verdrängung von 6 Rote-Listen-Arten in angrenzende Bereiche
Boden - Gesamtbeeinträchtigung mittel bis hoch
- Verlust der gewachsenen Böden
- Verdichtung des Bodens durch Anlage von
Straßen und Wegen
- Veränderung des Bodenwasserhaushalts,
des Reliefs und kleinflächige Erosionen sind
anzunehmen
Wasser – Gesamtbeeinträchtigung mittel bis
gering
- Erhöhung des Oberflächenabflusses
- Erhöhung der Verdunstungsraten durch offene Wasserfläche
- im Norden Absenkung des Grundwasserspiegels von 0,8 m und im Südosten Aufhöhung des GW-Spiegels um 1,5 m mit Reichweiten von 30 bzw. 18 m um Abbaufläche
Klima/Luft - Gesamtbeeinträchtigung gering
- Veränderungen nur im mikroklimatischen Bereich und teilweise von vorübergehender Art
- Veränderung des Strahlungs- und Wärmehaushalts durch Schaffung einer offenen
Wasserfläche sowie Erhöhung der Luftfeuchte
Landschaft – Gesamtbeeinträchtigung hoch
- Verlust von Landschaftselementen
- Beeinträchtigung von Wahrnehmungszusammenhängen
- vollständige Beseitigung des landschaftsbildprägenden Kanonenberges
Kultur und Sachgüter
- Vollständige Beseitigung aller Bodendenkmäler
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
(unvollständig):
- unverzügliche Wiedernutzbarmachung ausgekiester Flächen
- Anlage von Schutzwällen und Einhaltung von
Sicherheitsabständen
- frühzeitige Bepflanzung am Tagebaurand
- hinreichende Befestigung der Zufahrtsstraßen
- exponierte Lage von Aufbereitungsanlage
und Haldenwirtschaft zu Immitenten
- Einhaltung von Immissionsschutzgrenzwerten und Abstandsregelungen
- keine Bergbauarbeiten während der Nacht
(Ausnahmeregelungen möglich)
- sachgemäße Lagerung gefährdender Stoffe
- archäologische Dokumentation des Gebietes
- ordnungsgemäßer Betrieb und regelmäßige
Wartung der Betriebstechnik
- Lagerung des Mutterbodens exponiert von
Nassschnittfläche zur Vermeidung von Auswaschungen
Wiedernutzbarkeitsmachungsplan und Kompensationsmaßnahmen (unvollständig):
- Vollständiger Rückbau des Betriebes und der
Tagebauanlage
- Schaffung eines oligotrophen ca. 29 ha großen Sees
- natürliche Sukzession der ausgekiesten Fläche sowie Gehölzpflanzungen, Rasensaat
und Anlage von Feldhecken
- Ansiedlung von Feucht- und Trockenbiotopen
- Anlage von Totholz- und Lesesteinhaufen
1
Anhang 6.6.4 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und
Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Vorranggebiete Rohstoffsicherung
Anhang 6.6.4
Vorranggebiet Rohstoffsicherung Schependorf 2 (Nr. 108)
Datenentnahme aus der überarbeiteten Umweltverträglichkeitsuntersuchung vom 28.08.1998 zum Rahmenbetriebsplan für das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren
Kurzbeschreibung des Vorhabens:
- Abbau von Sand und Kiessand auf einer Fläche von 28,5 ha. Davon werden maximal 2,8 ha im Nassschnitt
gefördert – die offene Wasserfläche soll nach Abschluss des Rohstoffabbaus auf ca. 1 ha verbleiben.
- Abbauzeitraum ca. 20 Jahre
Prognostizierte Beeinträchtigungen der
Schutzgüter:
Mensch - Gesamtbeeinträchtigungen gering
- Lärm- und Staubbelastungen sowie Verkehrsaufkommen (insbesondere in nördliche
Richtung)
Flora, Fauna, Biotope – Gesamtbeeinträchtigung
mittel bis hoch
- Verlust von Biotopen auf der Abbaufläche
- Zerschneidung der Landschaft durch Tagebaubetrieb selbst und den entstehenden See
- erhöhtes Risiko einer Schadstoffakkumulation, Beunruhigung und Störung des Tagebauumfeldes, insbesondere der Wald- und
Randbereiche
- Verdrängung von 6 Rote-Listen-Arten in angrenzende Bereiche
Boden - Gesamtbeeinträchtigung mittel bis hoch
- Verlust der gewachsenen Böden
- Verdichtung des Bodens durch Anlage von
Straßen und Wegen
- Veränderung des Bodenwasserhaushalts,
des Reliefs und kleinflächige Erosionen
Wasser – Gesamtbeeinträchtigungen gering
- Verringerung der Deckschichten
- keine Änderung der Grundwasserdynamik
- Klima/Luft - Gesamtbeeinträchtigung gering
- Veränderungen nur im mikroklimatischen Bereich und teilweise von vorübergehender Art
Landschaft – Gesamtbeeinträchtigung hoch
- Verlust von Elementen
- Beeinträchtigung von Wahrnehmungszusammenhängen
- Verlust von flach gewellten und flächenhaften
Formationen
Kultur und Sachgüter
- vollständige Beseitigung aller Bodendenkmäler
2
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
(unvollständig):
- frühzeitige Bepflanzung am Tagebaurand
- hinreichende Befestigung der Zufahrtsstraßen
- exponierte Lage von Aufbereitungsanlage
und Haldenwirtschaft zu Immitenten
- unverzügliche Wiedernutzbarmachung ausgekiester Flächen
- Anlage von Schutzwällen und Einhaltung von
Sicherheitsabständen
- Einhaltung von Immissionsschutzgrenzwerten und Abstandsregelungen (> 50 m zu benachbarten Biotopen)
- keine Bergbauarbeiten während der Nacht
(Ausnahmeregelungen möglich)
- sachgemäße Lagerung gefährdender Stoffe
- ordnungsgemäßer Betrieb und regelmäßige
Wartung der Betriebstechnik
- Sicherheitsabstand von 50 m zu einem Wasserloch (im Westen des Tagebaus)
- Anlage eines Gehölzgürtels, Schaffung von
Magerstandorten
Wiedernutzbarkeitsmachungsplan und Kompensationsmaßnahmen (unvollständig):
- vollständiger Rückbau des Betriebes und der
Tagebauanlage
- Schaffung eines oligotrophen ca. 1 ha großen Feuchtbiotopes mit 2 - 3 m Tiefe
- natürliche Sukzession der ausgekiesten Fläche sowie Gehölzpflanzungen, Rasensaat
und Anlage von Feldhecken
- Wiederverfüllung des Übergangs zum Bodendenkmal „Kiesenberg“, Geländemodellierung
- 90% Sukzessionsfläche
- Gehölzbepflanzungen wegbegleitend 530 m
* 5 m, Waldmantel auf 1,04 ha südlich der
Qualitzer Tannen, flächenhafte Gehölzpflanzung nördlich des Biotops Kaplöse auf 0,9 ha
- Anlage von Totholz- und Lesesteinhaufen
Anhang 6.6.4 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und
Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Vorranggebiete Rohstoffsicherung
Anhang 6.6.4
Vorranggebiet Rohstoffsicherung Liessow Nord (Nr. 109)
Datenentnahme aus der Umweltverträglichkeitsuntersuchung vom 16.06.1997 zum Rahmenbetriebsplan für das
bergrechtliche Planfeststellungsverfahren und aus den vier Änderungen des Planfeststellungsbeschlusses
Kurzbeschreibung des Vorhabens:
- Abbau von Sand und Kiessand auf einer Fläche von ca. 6,5 ha. Der Abbau erfolgt im Nass- und Trockenschnitt; es soll ein 5,5 ha großer Baggersee entstehen.
- Geltungsdauer des vierten Planfeststellungsbeschlusses bis 31.12.2025
Prognostizierte Beeinträchtigungen der
Schutzgüter:
Mensch – Gesamtbeeinträchtigungen gering
- Lärm- und Staubbelastungen; im Wesentlichen jedoch eine Sichtbelastung (Betonwerk)
- Lärmbelastung wird teilweise durch Baumgruppen gedämmt, jedoch überwiegt das Betonwerk bei der Lärmbelastung
- Transportentlastung umliegender Ortschaften
- Einschränkung der Erholungsfunktion
Flora, Fauna, Biotope – Gesamtbeeinträchtigung
mittel
- Verlust von Biotopen auf der Abbaufläche
- Zerschneidung der Landschaft durch Tagebaubetrieb
- vorübergehende Beeinträchtigung der umliegenden Biotope; ältere Gehölzstrukturen bleiben ausnahmslos erhalten
- eine Rote-Liste-Art (Schaf-Schwengel) auf
der Fläche gesichtet sowie mehrere in der
näheren Umgebung
- die Fläche ist als Vorranggebiet Naturschutz
ausgewiesen und somit bedarf es einer intensiveren Prüfung der Umweltbelange
Boden - Gesamtbeeinträchtigung mittel
- Verlust der gewachsenen Böden
- Verdichtung des Bodens durch Anlage von
Straßen und Wegen
- Veränderung des Reliefs und kleinflächige
Erosionen; Minderung der Bodenqualität
durch Haldenlagerung
Wasser – Gesamtbeeinträchtigungen mittel
- Verringerung der Filterschichten
- minimale Absenkung des Grundwasserspiegels um max. ±0,75 m im Nahbereich um die
Tagebaufläche, ohne negativen Effekte
- Erhöhung der Verdunstungsraten durch Herstellung eines Gewässers
- Einflussnahme auf den Korleputer Bach
Klima/Luft - Gesamtbeeinträchtigung gering
- Veränderungen nur im mikroklimatischen Bereich und teilweise von vorübergehender Art
Landschaft – Gesamtbeeinträchtigung gering
- Erscheinungsbild und Charakter werden verändert, teilweiser Verlust von Elementen
(ehemaliger Lorendamm zum Betonwerk)
- Beeinträchtigung von Wahrnehmungszusammenhängen
- Fläche ist durch ein Betonwerk vorbelastet
Kultur und Sachgüter – Gesamtbeeinträchtigung
gering
- vollständige Beseitigung aller eventuell vorhandenen Bodendenkmäler
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
(unvollständig):
- frühzeitige Bepflanzung am Tagebaurand
- hinreichende Befestigung der Zufahrtsstraßen
- unverzügliche Wiedernutzbarmachung ausgekiester Flächen
- Anlage von Schutzwällen und Einhaltung von
Sicherheitsabständen
- Einhaltung von Immissionsschutzgrenzwerten und Abstandsregelungen
- keine Bergbauarbeiten während der Nacht
(Ausnahmeregelungen möglich)
- sachgemäße Lagerung gefährdender Stoffe
- ordnungsgemäßer Betrieb und regelmäßige
Wartung der Betriebstechnik
- fachgerechte Bergung von eventuellen Bodendenkmälern
Wiedernutzbarkeitsmachungsplan und Kompensationsmaßnahmen (unvollständig):
- vollständiger Rückbau der Tagebauanlage
- Gehölzpflanzungen und Anlage von Feldhecken
- Entsiegelung der Straßenzufahrten nach Abbauende
- Folgenutzung Naturschutz ist angestrebt
- Anlage eines oligotrophen Gewässers (ca.
5,5 ha) mit basischen Standorteigenschaften
- Pufferzone um den Baggersee von 1,71 ha
- Etablierung einer möglichst natürlichen Vegetation sowie natürliche Sukzession der
Nordhänge
- Erstaufforstung einer 0,69 ha großen Fläche
innerhalb des planfestgestellten Areals
3
Anhang 6.6.4 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und
Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Vorranggebiete Rohstoffsicherung
Anhang 6.6.4
Vorranggebiet Rohstoffsicherung Groß Roge (Nr. 112)
Datenentnahme aus der Umweltverträglichkeitsuntersuchung vom 13.08.1997 zum Rahmenbetriebsplan für das
bergrechtliche Planfeststellungsverfahren
Kurzbeschreibung des Vorhabens:
- Abbau von Sand und Kiessand auf einer Fläche von ca. 14,7 ha. Der Abbau soll im Nass- und Trockenschnitt erfolgen; es entsteht dabei ein ca. 7 ha großer Baggersee.
- Abbauzeitraum ca. 19 Jahre
Prognostizierte Beeinträchtigungen der
Schutzgüter:
Mensch – Gesamtbeeinträchtigungen gering
- Sicht, Lärm- und Staubbelastungen
- Einschränkung der Erholungsfunktion
- Wohnbebauung in Groß Roge in unmittelbarer Nähe zum Tagebau (100 – 200 m Entfernung)
- Abstand zu einer Kreisstraße relativ gering
(ca. nur 20 m)
Flora, Fauna, Biotope – Gesamtbeeinträchtigung
mittel
- Verlust von Biotopen auf der Abbaufläche
- Zerschneidung der Landschaft durch Tagebaubetrieb
- vorübergehende Beeinträchtigung der umliegenden Biotope
- mögliche Verdrängung von nicht erfassten
Rote-Liste-Arten
Boden - Gesamtbeeinträchtigung mittel
- Verlust der gewachsenen Böden
- Verdichtung des Bodens durch Anlage von
Straßen und Wegen
- Veränderung des Reliefs; Minderung der Bodenqualität durch zeitweise Haldenlagerung
- Torfböden in der Nähe des Tagebaus sind
durch Entwässerung stark vorbelastet
Wasser – Gesamtbeeinträchtigungen mittel
- Verringerung der Deckschichten
- geringfügige Absenkung bzw. Erhöhung des
Grundwasserspiegels im Nahbereich der Tagebaufläche, jedoch ohne negativen Effekte
- Erhöhung der Verdunstungsraten durch Herstellung eines Gewässers
- Mögliche Belastung des Baggersees durch
angrenzende Straße
Klima/Luft - Gesamtbeeinträchtigung gering
- Veränderungen nur im mikroklimatischen Bereich und teilweise von vorübergehender Art
- Erhöhung der Luftfeuchte
Landschaft – Gesamtbeeinträchtigung gering
- Verlust von Elementen
- Beeinträchtigung von Wahrnehmungszusammenhängen
Kultur und Sachgüter – Gesamtbeeinträchtigung
gering
- vollständige Beseitigung aller eventuell vorhandenen Bodendenkmäler
- Abbau des Südteils des stark gestörten
„Schlieffenberger Oszugs“ und weitergehende Störung der flankierenden Feuchtgebiete
4
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
(unvollständig):
- frühzeitige Bepflanzung am Tagebaurand
- hinreichende Befestigung der Zufahrtsstraßen
- unverzügliche Wiedernutzbarmachung ausgekiester Flächen
- Anlage von Schutzwällen und Einhaltung von
Sicherheitsabständen
- Einhaltung von Immissionsschutzgrenzwerten und Abstandsregelungen; da jedoch
Nassschnitt, sollte dies gewährleistet sein
- keine Bergbauarbeiten während der Nacht
(Ausnahmeregelungen möglich)
- sachgemäße Lagerung gefährdender Stoffe
- ordnungsgemäßer Betrieb und regelmäßige
Wartung der Betriebstechnik
- fachgerechte Bergung von Bodendenkmälern
- Kontrolle der Pegelstände des Tagebausees
- keine Nutzung der 1. und 2. Grundwasserleiter zur Trinkwassergewinnung in Klein und
Groß Roge, da diese belastet sein können
Wiedernutzbarkeitsmachungsplan und Kompensationsmaßnahmen (unvollständig):
- vollständiger Rückbau der Tagebauanlage
- natürliche Sukzession der ausgekiesten Fläche sowie Gehölzpflanzungen, Rasensaat
und Anlage von Feldhecken
- Entsiegelung der Straßenzufahrten nach Abbauende
- Baggersee mit Folgenutzung Naturschutz 1/3
und Erholung 2/3 angestrebt
- stabile Schichtung des Gewässers soll ermöglicht werden
- Heckenanlage in der Breite von > 10 m als
Abgrenzung zu landwirtschaftlicher Fläche
- Anlage von Feuchtbiotopen mit Sukzessionsfläche; basische Standorteigenschaften
Anhang 6.6.4 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und
Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Vorranggebiete Rohstoffsicherung
Anhang 6.6.4
Vorranggebiet Rohstoffsicherung Charlottenthal (Nr. 113)
Beinhaltet die Flächen Charlottenthal, Charlottenthal SW mit zusammen ca. 37,98 ha Fläche sowie Charlottenthal 3 mit einer Fläche von 13,13 ha.
Datenentnahme aus der überarbeiteten Umweltverträglichkeitsuntersuchung vom 20.07.2004 zum Rahmenbetriebsplan für das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren
Kurzbeschreibung des Vorhabens:
- Abbau von Sand und Kiessand auf einer Fläche von insgesamt ca. 51,11 ha. Der Abbau im Feld Charlottenthal ist weitgehend abgeschlossen. Durch Abbau im Gebiet Charlottenthal 3 soll Charlottenthal ausgegliedert und Charlottenthal SW nur noch im Trockenschnitt abgebaut werden. Der Abbau in Charlottenthal 3 erfolgt im Nass- und Trockenschnitt.
- Abbauzeitraum beträgt ca. 26 Jahre
Prognostizierte Beeinträchtigungen der
Schutzgüter:
Mensch - Gesamtbeeinträchtigungen gering bis
mittel
- Lärm- und Staubbelastungen sowie erhöhtes
Verkehrsaufkommen
- Einschränkung der Erholungsfunktion
Flora, Fauna, Biotope – Gesamtbeeinträchtigung
mittel bis hoch
- Verlust von Biotopen auf der Abbaufläche
- Zerschneidung der Landschaft durch Tagebaubetrieb selbst und die entstehenden Seen
- erhöhtes Risiko von Schadstoffakkumulation
- geringfügige Beeinflussung eines nahe gelegenen NSG (1.000 m Entfernung)
- keine nachhaltig schädigenden Auswirkungen auf Moorstandorte in der Umgebung
Boden - Gesamtbeeinträchtigung mittel bis hoch
- Verlust der gewachsenen Böden auf 20 ha
- Verdichtung des Bodens durch Anlage von
Straßen und Wegen
- Veränderung des Bodenwasserhaushalts,
des Reliefs und kleinflächige Erosionen
Wasser – Gesamtbeeinträchtigungen mittel bis
hoch
- Verringerung der Deckschichten
- Änderung der Grundwasserdynamik, minimale Aufhöhung und Absenkung der Wasserstände (im cm-Bereich) in den Moorstandorten um die Tagebaufläche, jedoch ohne negativen Effekte
- Erhöhung der Verdunstungsraten durch offene Wasserfläche
Klima/Luft - Gesamtbeeinträchtigung mittel
- Veränderungen nur im mikroklimatischen Bereich und teilweise von vorübergehender Art
Landschaft – Gesamtbeeinträchtigung mittel bis
hoch
- Erscheinungsbild und Charakter werden verändert, geringfügiger Verlust von Elementen
- Beeinträchtigung von Wahrnehmungszusammenhängen
- Verlust von flach gewellten und flächenhaften
Formationen
Kultur und Sachgüter
- vollständige Beseitigung aller eventuell vorhandenen Bodendenkmäler
- in der Nähe befindliche Kulturdenkmäler
Dornköttel (im Südwesten) und ein Gutshaus
(in Charlottenthal) sind nicht betroffen
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
(unvollständig):
- frühzeitige Bepflanzung am Tagebaurand
- hinreichende Befestigung der Zufahrtsstraßen
- exponierte Lage von Aufbereitungsanlage
und Haldenwirtschaft zu Immitenten
- unverzügliche Wiedernutzbarmachung ausgekiester Flächen
- Anlage von Schutzwällen und Einhaltung von
Sicherheitsabständen
- Einhaltung von Immissionsschutzgrenzwerten und Abstandsregelungen
- keine Bergbauarbeiten während der Nacht
(Ausnahmeregelungen möglich)
- sachgemäße Lagerung gefährdender Stoffe
- ordnungsgemäßer Betrieb und regelmäßige
Wartung der Betriebstechnik
- Verlegung der Betriebsstätte an den nördlichen Rand des Feldes Charlottenthal SW
- 20m hohe Tagebauböschung sowie Mindestabstand zu Charlottenthal von 250m
- isolierte Transportwege auf dem Betriebsgelände parallel zur B103, getrennt durch 2 – 3
m hohen Wall
- Verzicht auf Nassschnitt i. Charlottenthal SW
- Schutz der Moorstandorte
- neue Straßenanbindung für Charlottenthal
SW
- fachgerechte Bergung von Bodendenkmälern
- regelmäßige Messung der Grundwasserstände
Wiedernutzbarkeitsmachungsplan und Kompensationsmaßnahmen (unvollständig):
- vollständiger Rückbau des Betriebes und der
Tagebauanlage
- Schaffung einer oligotrophen ca. 20,34 ha
großen Seenlandschaft, Baggersee 1: Charlottenthal 3 und Charlottenthal SW ca. 12,66
ha, Baggersee 2: im Süden von Charlottenthal 3 ca. 7,68 ha
- Baggersee 1: Wiedernutzbarmachung als
Badesee mit Wasserskigebiet
- Baggersee 2: Renaturierung
- natürliche Sukzession der ausgekiesten Fläche sowie Gehölzpflanzungen, Rasensaat
und Anlage von Feldhecken
- Entsiegelung der Straßenzufahrten nach Abbauende
5
Anhang 6.6.4 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und
Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Vorranggebiete Rohstoffsicherung
Anhang 6.6.4
Vorranggebiet Rohstoffsicherung Zietlitz - Bäbelin West (Nr. 114)
Kiesabbau auf der Fläche.
Datenentnahme aus der Umweltverträglichkeitsuntersuchung vom 13.05.1997 zum Rahmenbetriebsplan für das
bergrechtliche Planfeststellungsverfahren
Kurzbeschreibung des Vorhabens:
- Abbau von Sand und Kiessand auf einer Fläche von insgesamt ca. 110,92 ha (Zietlitz-Bäbelin West 99,96
ha sowie Zietlitz-Bäbelin West (Erweiterung) auf 10,96 ha). Der Abbau soll in den Gebieten im Nass- (2/3)
und Trockenschnitt (1/3) erfolgen
- Abbauzeitraum ca. 87 Jahre
Prognostizierte Beeinträchtigungen der
Schutzgüter:
Mensch – Gesamtbeeinträchtigungen mittel bis
hoch
- Lärm- und Staubbelastungen sowie erhöhtes
Verkehrsaufkommen
- Einschränkung der Erholungsfunktion
Flora, Fauna, Biotope – Gesamtbeeinträchtigung
mittel
- Verlust von Biotopen auf der Abbaufläche
- Zerschneidung der Landschaft durch Tagebaubetrieb
- temporäre Beeinträchtigung umliegender
Biotope
- Verlust von ca. 9,6 ha Heckenstrukturen
Boden - Gesamtbeeinträchtigung mittel bis hoch
- Verlust der gewachsenen Böden
- Verdichtung des Bodens durch Anlage von
Straßen und Wegen
- Veränderung des Reliefs und kleinflächige
Erosionen; Minderung der Bodenqualität
durch Haldenlagerung (auf ca. 6,6 ha) wird
nicht ausgeschlossen
Wasser – Gesamtbeeinträchtigungen mittel
- Verringerung der Deckschichten
- Änderung der GW-Dynamik, minimale Aufhöhung und Absenkung der Wasserstände
(im cm-Bereich) im Nahbereich um die Tagebaufläche, jedoch ohne negativen Effekte
- Erhöhung der Verdunstungsraten durch zu
schaffende offene Wasserfläche (ca. 80 ha)
- Veränderung der Fließgeschwindigkeit des 1.
Grundwasserleiters
- Nutzung des Grundwassers zum Waschen
des Kiessandes
Klima/Luft - Gesamtbeeinträchtigung gering
- Veränderungen nur im mikroklimatischen Bereich und teilweise von vorübergehender Art
Landschaft – Gesamtbeeinträchtigung gering
- Erscheinungsbild und Charakter werden verändert, geringfügiger Verlust von Elementen
- Beeinträchtigung von Wahrnehmungszusammenhängen
- Entfernung einer das Landschaftsbild prägenden Hecke
Kultur und Sachgüter – Gesamtbeeinträchtigung
gering
- vollständige Beseitigung aller eventuell vorhandenen Bodendenkmäler
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
(unvollständig):
- frühzeitige Bepflanzung am Tagebaurand
- hinreichende Befestigung der Zufahrtsstraßen
- exponierte Lage von Aufbereitungsanlage
und Haldenwirtschaft zu Immitenten
- unverzügliche Wiedernutzbarmachung ausgekiester Flächen
- temporäre Anlage von Schutzwällen und Einhaltung von Sicherheitsabständen
- Einhaltung von Immissionsschutzgrenzwerten und Abstandsregelungen
- keine Bergbauarbeiten während der Nacht
(Ausnahmeregelungen möglich)
- sachgemäße Lagerung gefährdender Stoffe
- ordnungsgemäßer Betrieb und regelmäßige
Wartung der Betriebstechnik
- fachgerechte Bergung von eventuellen Bodendenkmälern
- der Abbau im Nassschnitt wurde auf ca.
10,93 ha für unzulässig erklärt, wegen der
Nähe zur A19 (100 m Mindestabstand zur
Fahrbahn); der Trockenschnitt wurde durch
einen 60 m Mindestabstand begrenzt
Wiedernutzbarkeitsmachungsplan und Kompensationsmaßnahmen (unvollständig):
- vollständiger Rückbau des Betriebes und der
Tagebauanlage
- Entsiegelung der Straßenzufahrten nach Abbauende
- straßenbegleitende Pflanzung von Obstbäumen
- Schaffung von 20 ha Sukzessionsfläche
- Neuanlage der verlorenen Heckenstrukturen
- Anlage eines oligotrophen Gewässers (ca.
80 ha), im Norden 30 ha für Naturschutzzwecke; im Süden etwa 50 ha Bade- und Freizeitbetrieb
- extensive Badenutzung
- Anstauen des Baalenmoores zur Wiederbelebung des Moorwachstums
- Modellierung von Flach- und Steilwasserbereichen
- Instandsetzen des Weges vom Tagebau bis
zur Anschlussstelle der L204
Durch den nachträglich eingerichteten Abbau im nahe gelegenen Feld Bäbelin (siehe nachfolgende Beschreibung), soll vorerst teilweise auf den Nassschnitt im Feld Zietlitz – Bäbelin West verzichtet werden. Dies hätte zur
Folge, dass die oben beschriebenen Auswirkungen sich verringern könnten und der Abbauzeitraum sich verkürzen würde. Nähere Informationen liegen dazu beim Regionalen Planungsverband MM/R nicht vor.
6
Anhang 6.6.4 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und
Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Vorranggebiete Rohstoffsicherung
Anhang 6.6.4
Vorranggebiet Rohstoffsicherung Bäbelin (Nr. 115)
Datenentnahme aus der Umweltverträglichkeitsuntersuchung vom 20.07.2004 zum Rahmenbetriebsplan für das
bergrechtliche Planfeststellungsverfahren
Kurzbeschreibung des Vorhabens:
- Abbau von hochwertigem Kiessand auf einer Fläche von 36,58 ha. Der Abbau auf der Fläche Bäbelin erfolgt
nur im Trockenschnitt, Grundwasserleiter sollen nicht berührt werden
- Abbauzeitraum beträgt ca. 34 Jahre
Prognostizierte Beeinträchtigungen der
Schutzgüter:
Mensch – Gesamtbeeinträchtigungen mittel
- Lärm- und Staubbelastungen sowie erhöhtes
Verkehrsaufkommen
- Einschränkung der Erholungsfunktion
Flora, Fauna, Biotope – Gesamtbeeinträchtigung
mittel
- Verlust von Biotopen auf der Abbaufläche
- Zerschneidung der Landschaft durch Tagebaubetrieb
- keine Beeinflussung nahe gelegener FFHGebiete
Boden - Gesamtbeeinträchtigung mittel
- Verlust der gewachsenen Böden
- Verdichtung des Bodens durch Anlage von
Straßen und Wegen
- Veränderung des Reliefs und Minderung der
Bodenqualität durch Haldenlagerung wird
nicht ausgeschlossen
- Wasser – Gesamtbeeinträchtigungen gering
- Verringerung der Deckschichten
Klima/Luft - Gesamtbeeinträchtigung sehr gering
- Veränderungen nur im mikroklimatischen Bereich und teilweise von vorübergehender Art
Landschaft – Gesamtbeeinträchtigung gering
- Erscheinungsbild und Charakter werden verändert, geringfügiger Verlust von Elementen
- Beeinträchtigung von Wahrnehmungszusammenhängen
- Verlust von flach gewellten und flächenhaften
- Formationen
Kultur und Sachgüter – Gesamtbeeinträchtigung
sehr gering
- vollständige Beseitigung aller eventuell vorhandenen Bodendenkmäler
- in der Nähe befindliche Sachgüter, Stallanlagen und Wohnbebauung in Bäbelin, sind
nicht betroffen
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
(unvollständig):
- frühzeitige Bepflanzung am Tagebaurand
- hinreichende Befestigung der Zufahrtsstraßen
- exponierte Lage von Aufbereitungsanlage
und Haldenwirtschaft zu Immitenten
- unverzügliche Wiedernutzbarmachung ausgekiester Flächen; Inanspruchnahme von jeweils immer nur 5 bis 7 ha Nutzfläche für den
Abbau
- temporäre Anlage von Schutzwällen und Einhaltung von Sicherheitsabständen
- Einhaltung von Immissionsschutzgrenzwerten und Abstandsregelungen
- keine Bergbauarbeiten während der Nacht
(Ausnahmeregelungen möglich)
- sachgemäße Lagerung gefährdender Stoffe
- ordnungsgemäßer Betrieb und regelmäßige
Wartung der Betriebstechnik
- regelmäßige Grundwasserstandsmessungen
- Abraumarbeiten nur von September bis März
(Vogelschutzbelange)
- fachgerechte Bergung von Bodendenkmälern
- Verzicht auf Nassschnitt
- höchstens 60 LKW Transportvorgänge pro
Tag
Wiedernutzbarkeitsmachungsplan und Kompensationsmaßnahmen (unvollständig):
- vollständiger Rückbau des Betriebes und der
Tagebauanlage
- Wiederauftragen des Oberbodens in seiner
originalen Mächtigkeit
- eine Entsiegelung der Straßenzufahrten nach
Abbauende
- es wird eine landwirtschaftliche Folgenutzung
angestrebt
- straßenbegleitende Pflanzung von 40 Obstbäumen
- durch Abbau auf dem Feld Bäbelin soll auf
große Teile des Nassschnitts in Bäbelin Zietlitz und Bäbelin Zietlitz (Erweiterung) verzichtet werden
7
Anlage 6.3.4.2 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und
Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen
Anlage 6.6.4
Vorranggebiet Rohstoffsicherung Wardow (Nr. 119)
Datenentnahme aus der Umweltverträglichkeitsuntersuchung vom 13.08.1997 zum Rahmenbetriebsplan für das
bergrechtliche Planfeststellungsverfahren
Kurzbeschreibung des Vorhabens:
- Abbau von Sand und Kiessand auf einer Fläche von ca. 17,49 ha. Der Abbau soll im Nass- und Trockenschnitt erfolgen; es entsteht dabei ein ca. 6,7 ha großer Baggersee
- Abbauzeitraum beträgt ca. 12 Jahre
Prognostizierte Beeinträchtigungen der
Schutzgüter:
Mensch – Gesamtbeeinträchtigungen gering
- Sicht, Lärm- und Staubbelastungen
- Einschränkung der Erholungsfunktion
- Sportplatz in 25 m Entfernung, im NordWesten befindet sich ein kleiner Friedhof,
sowie ein angrenzendes Gehöft in 120 m
Entfernung zum Tagebau
- insgesamt befindet sich der Tagebau sehr
nahe am Ort Wardow (500 m entfernt)
Flora, Fauna, Biotope – Gesamtbeeinträchtigung
mittel
- Verlust von Biotopen auf der Abbaufläche
- Zerschneidung der Landschaft durch Tagebaubetrieb
- vorübergehende Beeinträchtigung der umliegenden Biotope; sowie starke Beeinträchtigung des Biotops 5 im Nordwesten des Tagebaus
Boden - Gesamtbeeinträchtigung mittel
- Verlust der gewachsenen Böden
- Verdichtung des Bodens durch Anlage von
Straßen und Wegen
- Veränderung des Reliefs und kleinflächige
Erosionen; Minderung der Bodenqualität
durch Haldenlagerung
Wasser – Gesamtbeeinträchtigungen mittel
- Verringerung der Deckschichten
- geringfügige Absenkung bzw. Erhöhung des
Grundwasserspiegels im Nahbereich der Tagebaufläche, jedoch ohne negative Effekte
Klima/Luft - Gesamtbeeinträchtigung sehr gering
- Veränderungen nur im mikroklimatischen Bereich und teilweise von vorübergehender Art
- Erhöhung der Luftfeuchte
Landschaft – Gesamtbeeinträchtigung mittel
- Erscheinungsbild und Charakter werden verändert, teilweiser Verlust von Elementen
- Beeinträchtigung von Wahrnehmungszusammenhängen
Kultur und Sachgüter – Gesamtbeeinträchtigung
sehr gering
- vollständige Beseitigung aller eventuell vorhandenen Bodendenkmäler
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
(unvollständig):
- frühzeitige Bepflanzung am Tagebaurand
- hinreichende Befestigung der Zufahrtsstraßen
- exponierte Lage von der Haldenwirtschaft zu
Immitenten
- unverzügliche Wiedernutzbarmachung ausgekiester Flächen
- temporäre Anlage von Schutzwällen und Einhaltung von Sicherheitsabständen
- Einhaltung von Immissionsschutzgrenzwerten und Abstandsregelungen
- keine Bergbauarbeiten während der Nacht
(Ausnahmeregelungen möglich)
- sachgemäße Lagerung gefährdender Stoffe
- ordnungsgemäßer Betrieb und regelmäßige
Wartung der Betriebstechnik
- fachgerechte Bergung von Bodendenkmälern
- Einhaltung eines Mindestabstandes von > 10
m zu Feldgehölzen und Pappelreihen
- zur Waldfläche im NW ist ein Sicherheitsabstand von 50 m einzuhalten
- Mindestabstand zum Friedhof von ca. 100 m
Wiedernutzbarkeitsmachungsplan und Kompensationsmaßnahmen (unvollständig):
- vollständiger Rückbau der Tagebauanlage
- natürliche Sukzession der ausgekiesten Fläche
- Entsiegelung der Straßenzufahrten nach Abbauende
- Anlage eines Sumpfbiotops und einer Steilwand
- Entwicklung von Mahdgrünland
- Initialbepflanzung des Abbaugewässers
- Anlage von Blockschuttbiotopen
- nach Abbau ist eine Fläche von ca. 6 ha aufzuforsten und durch Baum oder Heckengruppen zu gestalten
- Pflanzung einer Baumreihe zwischen Friedhof und Tagebau ist vorzunehmen
- Wegebau für Erholungszwecke auf dem Betriebsgelände
8
Anhang 6.6.5 – Beschreibung des aktuellen Umweltzustandes, Bewertung der
Anhang
Umweltauswirkungen, regionalplanerische Abwägung – Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
SUBZIN SÜD (Nr. 118, KS)
- Betrachtung findet nicht das bereits bestehende 9,99 ha große grundeigene
Bergwerksfeld, sondern nur die darüber hinaus als Vorranggebiet festzulegende
Fläche
6.6.5
Größe: 27,8 ha
- 9,99 ha
17,8 ha
Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Stadt Laage
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Konfliktbewertung
3
Siedlungen
Entfernung zur Ortslagen: Subzin – 300m, Liessow 300m,
Korleput 800m und Breesen 1km
2
Wegeverbindungen
grenzt unmittelbar an von Nordwest nach Südost führenden
Weg
1
Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP)
2
Tourismusraum (noch unabgewogene
liegt im Tourismusentwicklungsraum
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs
des RREP)
1
Wälder mit Erholungseignung
Wald mit guten Struktureigenschaften ca. 270m südlich
1
touristische Infrastruktur
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Konfliktbewertung
Biotoptypen (BNTK)
Ackerfläche
3
Geschützte Biotope (§ 20 LNatG M-V)
1 naturnahes Feldgehölz westlich in ca. 140m Entfernung,
Röhrichte und naturnahe Feldgehölze westlich in ca. 300m
Entfernung und eine naturnahe Hecke südwestlich in ca. 400m
Entfernung
1
Vorbehaltsgebiete Naturschutz und
Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP)
Schutzwürdigkeit der Arten und LeBereich sehr hoher Bedeutung südlich in ca. 270m Entfernung 2
bensräume (Karte 3 GLRP)
1
Feuchtlebensräume (Karte I GLRP)
2
Schutzwürdigkeit unzerschnittener
hohe Schutzwürdigkeit
landschaftlicher Freiräume (Karte 9
GLRP)
1
Biotopverbund (Karte II GLRP)
1
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
ca. 600 m Entfernung: „Recknitz- und Trebeltal mit Zuflüssen“
1
Europäische Vogelschutzgebiete
1
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel
EP
Brutplätze geschützter Vogelarten
1 Horst im Umkreis von 1-2 km Entfernung
1
weitere Schutzgebiete (NSG, LSG,
Naturpark, Ramsar, GLB, FND)
1
Wald
1 Waldfläche ca. 270m südlich
Schutzgut Boden
Konfliktbewertung
3
Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4
sehr hoch
GLRP)
2
Moore (Karte I GLRP)
südwestlich in ca. 500m Entfernung
1
Geschützte Geotope (§ 20 LNatG)
1
Altlasten / Kampfmittelbelastung
Schutzgut Wasser
Konfliktbewertung
1
Lage zu Oberflächengewässern
Schutzfunktion der Deckschichten
nördlicher Teil: ungünstig, südlicher Teil: günstig
Artesisch anstehendes Grundwasser
südwestlich in ca. 500m Entfernung
1
Trinkwasserschutzgebiete
1
Hochwassergefährdung
3
Grundwasserabhängige Ökosysteme
südlich und westlich in ca. 300 m Entfernung
(Karte 14 GLRP)
Schutzgut Klima/Luft
Konfliktbewertung
Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP)
niederschlagsnormal
1
Anhang 6.6.5 – Beschreibung des aktuellen Umweltzustandes, Bewertung der
Anhang
Umweltauswirkungen, regionalplanerische Abwägung – Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub,
Schadstoffe)
Schutzgut Landschaft
Landschaftszone – Großlandschaft –
Landschaftseinheit – Naturraum
6.6.5
- im Nord-Westen ca. 50 m Entfernung zur Kreisstraße GÜ 31
zwischen Liessow und Wardow, im Westen ca. 150m Entfernung zur Bahnstrecke zwischen Laage und Waren (Müritz)
- im Nord-Westen grenzt bestehender Tagebau Subzin Süd
(potenzielles Vorranggebiet Rohstoffsicherung) an
- im Süden grenzt potenzielles Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung an (Subzin Süd Erweiterung)
- ca. 500m westlich existiert bestehender Tagebau Liessow
Nord (potenzielles Vorranggebiet Rohstoffsicherung)
Konfliktbewertung
Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte – WarnowRecknitz-Gebiet – Flach- und Hügelland um Warnow und
Recknitz – 300/61
1
-
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP)
2
Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Alleen
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Konfliktbewertung
Baudenkmale
1
Bodendenkmale
1
historische Kulturlandschaften (GLRP)
1
sonstiges
Kumulative Wirkungen
Konfliktbewertung
3
Das Vorbehaltsgebiet grenzt unmittelbar südlich an geplantes Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung Subzin Süd Erweiterung (Nr. 203) und befindet sich östlich des ca. 1km entfernt liegenden Vorranggebietes
Liessow Nord (Nr. 109; aktiver Tagebau und Betonwerk). Das Vorbehaltsgebiet liegt teilweise im Bauschutzbereich des Flughafens Rostock-Laage. Weitere Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt.
Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht):
A Einzelfallentscheidungen:
- Brutplätze geschützter Vogelarten: Bestehender Tagebau
würde bei Nutzung der Erweiterungsflächen, die Bestandteil
des Vorranggebietes sind näher an den Brutplatz heran
rücken. Da Tagebau aber bereits existiert, wird davon
ausgegangen, dass eine Gewinnung im gesamten
Vorranggebiet Rohstoffsicherung möglich ist. Ggf. sind im
konkreten Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren Maßnahmen zur Minimierung und Vermeidung
von Beeinträchtigungen des Brutplatzes vorzunehmen. Dies
ist Inhalt nachgeordneter Planverfahren.
B Änderungen am Plangebiet: keine
C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für
Kriterien:
- Geschützte Biotope, Brutplätze geschützter Vogelarten,
Schutzwürdigkeit des Bodens, grundwasserabhängige
Ökosysteme
Resümee:
Die Fläche wird in unveränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen.
2
Anhang 6.7.4 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und
Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung
Anhang 6.7.4
Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung Goritz Nordost (Nr.204)
Datenentnahme aus dem Erläuterungsbericht und aus der Umweltverträglichkeitsuntersuchung vom 18.06.1999
zum Raumordnungsverfahren für die Spezialsandlagerstätte „Bewilligungsfeld Goritz Nordost“ sowie aus der
Landesplanerischen Beurteilung vom 07.03.2000
Kurzbeschreibung des Vorhabens:
- Größe der Bewilligungsfläche 31,41 ha, Abbau von Sand (Quarz- und Spezialsand) auf einer Fläche von
25,9 ha geplant
- Gewinnung im Trockenschnitt auf ca. 25,9 ha, Vorratsmenge ca. 2,7 Mio. t, Zeitdauer 13-15 Jahre
- Gewinnung im Nassschnitt auf ca. 13ha, Vorratsmenge ca. 3,2 Mio. t, Zeitdauer max. 16 Jahre
- auf ca. 13 ha soll eine offene Wasserfläche bis zu 12m entstehen
Prognostizierte Beeinträchtigungen der Schutzgüter:
Schutzgut Mensch – keine erhebliche Gesamtbeeinträchtigungen (nach Erläuterungsbericht)
- Beeinträchtigung der Wohnfunktion durch Lärm-, Staub-, Abgasbelastungen
- Erholungsfunktion wird eingeschränkt und Erholungswert der unmittelbaren Umgebung beeinträchtigt durch Flächenverluste, Staub- und Lärmimmissionen
- Unterbrechung bzw. Verlagerung des querenden Rad- und Wanderweges
Flora, Fauna, Biotope – Gesamtbeeinträchtigung Biotop- und Artenpotenzial: erheblich: Fauna: gering
- 29 Biotope unterschiedlicher Wertigkeit werden durch Inanspruchnahme, Funktionsverlust, Immissionen, Veränderung der Standortbedingungen mehr oder weniger stark berührt
- Kein Verlust und keine starke Gefährdung von Biotoptypen mit sehr hoher ökologischer Bedeutung,
- Verlust weniger wertvoller Biotope (3 Biotopkomplexe gehen überwiegend bzw. ganz und drei
weitere teilweise verloren)
- Verlust von 11 Pflanzenarten, die nach „Roter Liste MV“ zu schützen sind, darunter 5, die als gefährdet eingestuft sind
- hohe Anzahl faunistischer Arten, Lebensräume der geschützten oder gefährdeten befinden sich
nicht auf dem Abbaufeld, sondern im Umfeld
- Baumfalke wird durch Vorhaben beeinträchtigt und wird Brutplatz westlich des Abbaufeldes voraussichtlich aufgeben
- Beeinträchtigung der im Umfeld brütenden Schreiadler
- starke Gefährdung der geschützten Allee entlang der L18
Boden – Gesamtbeeinträchtigung: dauerhafte Veränderung
- Verlust der gewachsenen Böden, Änderung des Bodenprofils- und –gefüges, Bodenverdichtung,
- Schutzwürdigkeit des Bodens für 10 ha gering bis mittel, für ca. 16 ha sehr hoch
Wasser – Gesamtbeeinträchtigungen: keine signifikant nachteiligen Auswirkungen
- kein Schadstoffeintrag
- Grundwasserabsenkung infolge Nassschnitt im südlichen Bereich (Anstrom) um ca. 2,3m und
Erhöhung am nördlichen Rand (Abstrom) um 2,3m in den Grenzen des Bewilligungsfeldes
- keine unmittelbare Beeinflussung der Grundwasserbeschaffenheit und Verringerung des Dargebots der Wasserfassung Groß Ridsenow
- langfristig Eutrophierung des Baggersees
Klima/Luft – Gesamtbeeinträchtigung gering
- Veränderungen nur im mikroklimatischen Bereich
- Landschaft – Gesamtbeeinträchtigung: kleinflächige Veränderungen
- wesentliche Reliefveränderungen, veränderte Sichtbeziehungen, Zugänglichkeit der Landschaft
eingeschränkt
- offene Wasserfläche entsteht
Kultur und Sachgüter – Gesamtbeeinträchtigung: keine
1
Anhang 6.7.4 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und
Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung
Anhang 6.7.4
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (unvollständig):
- Mindestabstand von 50m zu Biotopen im Westen einhalten
- Schutz der Oberflächengewässer (Biotope) vor Verlust und starker Beeinträchtigung (Messstellen
für Wasserstände zu Beginn des Nassschnitts einrichten)
- Unterlassung von Maßnahmen, die zur Austrocknung führen
- Auswirkungen des Nassabbaus und der Offenlegung des Grundwassers auf lokalen Wasserhaushalt sind zu belegen
- Nachweisführung, dass keine Auswirkungen auf Grundwasservorratssituation und die Grundwasserqualität eintreten
- Mindestabstand zum Wald 50 m
- Keine Gefährdung der Waldbestände durch Veränderung im Grundwasserleiter bzw. verändertes
Abfließen des Grundwassers
- Gewährleistung der Nutzbarkeit der umliegenden Ackerflächen
- Verkehrsorganisatorische Maßnahmen wie Geschwindigkeitsreduzierung, Ruhezeiten, Vermeidung von Ortsdurchfahrten, Anpassung täglicher Transportmengen an Straßenverhältnisse
- Schutz von Siedlungen vor Staub- und Geräuschbelastungen durch Lärm- und Sichtschutzwall
- Keine Durchführung bergbaulicher Arbeiten zwischen 22.00-6.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen
- Einsatz UV-armer Lichtquellen
- Begrenzung der Höhe der Abraummieten auf max. 2m
- Gewährleistung archäologischer Prospektion, Sicherheitsabstand von mindestens 50m zu Verdachtsflächen östlich und westlich des Abbaugebietes
- Verzicht auf Gewinnung im Bereich ausgewiesener Bodendenkmale
- Im Abstand von 20 m zu Landesstraße L18 keine baulichen Anlagen, Aufschüttungen und Abgrabungen
- Ersatz für wegfallende Wegebeziehungen, Gewährleistung der Zugänglichkeit der Landschaft
östlich der L18
- Schallimmissionsprognose
- Stufenweiser Abbau bei abschnittsweiser Inanspruchnahme von ca. 1-2 ha/Jahr mit nachfolgender Renaturierung/ Rekultivierung
- Nutzung der nicht vom Abbau betroffenen (Teil-)Flächen durch Schäferei Goritz
- Verkehrliche Anbindung an L18 über Knotenausbau in Abstimmung mit Straßenbaubehörde
Wiedernutzbarkeitsmachungsplan und Kompensationsmaßnahmen (unvollständig):
- Anschließende Rekultivierung
- Gestaltung des Baggersees, Ausformung der Uferbereiche und Böschungen - Prüfung, ob Badesee möglich
- an Landschaft angepasste Geländeprofilierung
- Rückbau baulicher Anlagen und Zufahrtswege
- Aufforstung von Flächen nördlich und westlich des Heidberges mit Mischwald im Verhältnis 60:40
(Laub/Nadel) (bei geplanten Aufforstungen Abstimmung mit Forstbehörde über Baumarten)
- Ausgleichsmaßnahmen frühzeitig in Teilabschnitten, bereits während Abbauphase
- Umverlegung bestehender Wander- und Wirtschaftswege bei gleichzeitiger randlicher Anpflanzung von Strauchgehölzen
Anforderungen an das Planfeststellungsverfahren:
- Auswirkungen auf Allee neu bewerten und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen definieren
- Schreiadler-Problematik präzisieren, Einfluss des Tagebaus auf Brutplätze und Jagdgebiete ermitteln, Störpotenzial des entstehenden Badesees berücksichtigen
- Gesamtbetrachtung und -bewertung des Landschaftsbildes mit Konfliktanalyse
- Eingriffs-/Ausgleichsbilanz in einem landschaftspflegerischen Begleitplan darstellen
2
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
Anhang 6.7.5_1
Legende
Vorranggebiet Rohstoffsicherung im Vorentwurf des RREP MM/R zum ersten Beteiligungsverfahren
Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung im Vorentwurf des RREP MM/R zum ersten Beteiligungsverfahren
Vorschlag zur Festlegung eines Vorbehaltsgebietes Rohstoffsicherung im Entwurf des RREP MM/R
zum zweiten Beteiligungsverfahren
Vorschlag zur Streichung eines Vorbehaltsgebietes Rohstoffsicherung aus dem Vorentwurf des RREP
MM/R zum ersten Beteiligungsverfahren, d.h. keine Übernahme in den Entwurf des RREP MM/R
bergrechtlich gesicherte Flächen, die im Vorentwurf des RREP MM/R zum ersten Beteiligungsverfahren
nicht zur Festlegung als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet vorgeschlagen wurden
1
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
SUBZIN SÜD ERWEITERUNG (Nr. 203, KS)
Anhang 6.7.5_1
Größe: 11,1 ha
Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Stadt Laage
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Konfliktbewertung
1
Siedlungen
Entfernung zur Ortslagen: Subzin – 650m, Liessow 600m,
Korleput 850m und Breesen 1km
2
Wegeverbindungen
grenzt unmittelbar an von Nordwest nach Südost führenden
Weg
1
Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP)
2
Tourismusraum (noch unabgewogene
liegt im Tourismusentwicklungsraum
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs
des RREP)
1
Wälder mit Erholungseignung
Wald mit guten Struktureigenschaften ca. 270m südlich
1
touristische Infrastruktur
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Konfliktbewertung
Biotoptypen (BNTK)
Ackerfläche
3
Geschützte Biotope (§ 20 LNatG M-V)
2 naturnahe Sümpfe und ein Feldgehölz südöstlich in ca.
400m Entfernung
1
Vorbehaltsgebiete Naturschutz und
Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP)
2
Schutzwürdigkeit der Arten und LeBereich sehr hoher Bedeutung in ca. 270m Entfernung
bensräume (Karte 3 GLRP)
3
Feuchtlebensräume (Karte I GLRP)
2 Flächen südöstlich in ca. 400 m Entfernung
2
Schutzwürdigkeit unzerschnittener
hohe Schutzwürdigkeit
landschaftlicher Freiräume (Karte 9
GLRP)
1
Biotopverbund (Karte II GLRP)
VP
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
ca. 800 m Entfernung: „Recknitz- und Trebeltal mit Zuflüssen“
1
Europäische Vogelschutzgebiete
1
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
AP
Brutplätze geschützter Vogelarten
1 Horst im Umkreis von 1-2 km Entfernung
1
weitere Schutzgebiete (NSG, LSG,
Naturpark, Ramsar, GLB, FND)
1
Wald
1 Waldfläche ca. 270m südlich
Schutzgut Boden
Konfliktbewertung
3
Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4
sehr hoch
GLRP)
2
Moore (Karte I GLRP)
südwestlich in ca. 700m Entfernung
1
Geschützte Geotope (§ 20 LNatG)
1
Altlasten / Kampfmittelbelastung
Schutzgut Wasser
Konfliktbewertung
3
Lage zu Oberflächengewässern
ca. 340 m Entfernung zu Gräben südlich des Plangebiets, ein
Standgewässer 280m westlich
Schutzfunktion der Deckschichten
nördlicher Teil: günstig, südlicher Teil: ungünstig
Artesisch anstehendes Grundwasser
südwestlich in ca. 700m Entfernung
1
Trinkwasserschutzgebiete
1
Hochwassergefährdung
3
Grundwasserabhängige Ökosysteme
südlich der Fläche in ca. 230 m Entfernung
(Karte 14 GLRP)
Schutzgut Klima/Luft
Konfliktbewertung
Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP)
niederschlagsnormal
Verkehrslage und Lage zu bestehen- im Nord-Westen ca. 550 m Entfernung zur Kreisstraße GÜ
den Emissionsquellen (Lärm, Staub,
31 zwischen Liessow und Wardow, im Westen ca. 200 m
Schadstoffe)
Entfernung zur Bahnstrecke zwischen Laage und Waren (Müritz)
- im Nord-Westen grenzt bestehender Tagebau Subzin Süd
(potenzielles Vorranggebiet Rohstoffsicherung) an
- ca. 1km westlich existiert bestehender Tagebau Liessow
Nord (potenzielles Vorranggebiet Rohstoffsicherung)
Schutzgut Landschaft
Konfliktbewertung
Landschaftszone – Großlandschaft –
Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte – WarnowLandschaftseinheit – Naturraum
Recknitz-Gebiet – Flach- und Hügelland um Warnow und
Recknitz – 300/61
2
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
Anhang 6.7.5_1
1
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP)
2
Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Alleen
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Konfliktbewertung
1
Baudenkmale
1
Bodendenkmale
Keine in der näheren Umgebung
1
historische Kulturlandschaften (GLRP)
1
sonstiges
Kumulative Wirkungen
Konfliktbewertung
2
Das Vorbehaltsgebiet grenzt unmittelbar südlich an geplantes Vorranggebiet Rohstoffsicherung Subzin
Süd (Nr. 118; teilweise bereits aktiver Tagebau) und befindet sich östlich des ca. 1km entfernt liegenden
Vorranggebietes Liessow Nord (Nr. 109; aktiver Tagebau und Betonwerk). Das Vorbehaltsgebiet liegt
teilweise im Bauschutzbereich des Flughafens Rostock-Laage. Weitere Planungen, die zu kumulativen
Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt.
Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht):
A Einzelfallentscheidungen: keine
B Änderungen am Plangebiet: keine
C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für
Kriterien:
- Geschützte Biotope, Feuchtlebensräume, Brutplätze
geschützter Vogelarten (ggf. artenschutzrechtliche Prüfung), Schutzwürdigkeit des Bodens,
Oberflächengewässer, grundwasserabhängige Ökosysteme
- FFH-Gebiet „Recknitz- und Trebeltal mit Zuflüssen“
(Verträglichkeitsprüfung) - vgl. Kapitel 7.7im Umweltbericht
Resümee:
Die Fläche wird in unveränderter Form im Entwurf des RREP
MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung
vorgeschlagen.
3
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
GROß TESSIN (Nr. 205, KS)
Anhang 6.7.5_1
Größe: 31,5 ha
Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Reimershagen
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Konfliktbewertung
3
Siedlungen
Entfernung zur Ortslage Groß Tessin ca. 100 m
3
betroffene Wegeverbindungen
im oberen Drittel wird Plangebiet von West nach Ost durch
Weg gequert, am westlichen Rand grenzt das Plangebiet an
Landstraße
2
Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP)
Bereich besonderer Bedeutung der Erholungsfunktion
2
Tourismusraum (noch unabgewogene
liegt im Tourismusentwicklungsraum
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs
des RREP)
2
Wälder mit Erholungseignung
grenzt südöstlich an Wald mit guten Struktureigenschaften
1
touristische Infrastruktur
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Konfliktbewertung
Biotoptypen (BNTK)
überwiegend Ackerfläche, 5 Feldgehölzgruppen und ein
Feuchtgrünland; weitere Gehölzgruppen und Kleingewässer in
unmittelbarer Umgebung
3
Geschützte Biotope (§ 20 LNatG M-V)
3 naturnahe Feldgehölze innerhalb der Fläche und 2 in Randlage, weitere naturnahe Feldgehölze in unmittelbarer Umgebung
Vorbehaltsgebiete Naturschutz und
Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP)
2
Schutzwürdigkeit der Arten und LeBereiche besonderer und herausragender Bedeutung in 130
bensräume (Karte 3 GLRP)
bzw. 250 m Entfernung (Niederungsgebiet zwischen Cossensee und See in Groß Tessin)
3
Feuchtlebensräume (Karte I GLRP)
mehrere kleine Flächen in ca. 200 bis 300m Entfernung
3
Schutzwürdigkeit unzerschnittener
Randlage in einem Gebiet sehr hoher Schutzwürdigkeit
landschaftlicher Freiräume (Karte 9
GLRP)
1
Biotopverbund (Karte II GLRP)
VP
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
in ca. 200 m Entfernung: „Cossensee und Siggen“,
in größer 1,8km Entfernung: „Nebel mit Zuflüssen“
1
VP
Europäische Vogelschutzgebiete
in 150 m Entfernung: „Nossentiner-Schwinzer Heide“
2
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Lage in einem Gebiet mittlerer Bedeutung (Stufe 2)
Wasservögel
AP
Brutplätze geschützter Vogelarten
ca. 4 Horste um Umkreis von 1-2 km Entfernung
3
weitere Schutzgebiete (NSG, LSG,
ca. 200 m Entfernung: NSG „Cossensee“,
Naturpark, Ramsar, GLB, FND)
ca. 350 m FND „Scheide Moor“,
2
ca. 1,5 km Entfernung LSG „Krakower Seenlandschaft“
2
3
Wald
2 kleinere Waldflächen in Randlage im Gebiet, südöstlich
größeres Waldgebiet in kleiner 50m Entfernung
Schutzgut Boden
Konfliktbewertung
2-3
Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4
nordöstliche Teilfläche hoch
GLRP)
und südwestliche Teilfläche mittel
1
Moore (Karte I GLRP)
1
Geschützte Geotope (§ 20 LNatG)
in ca. 1km Entfernung „Blockpackung Glambeck
1
Altlasten / Kampfmittelbelastung
Schutzgut Wasser
Konfliktbewertung
3
Lage zu Oberflächengewässern
ca. 600 m Entfernung zu kleineren Fließgewässern, 1 Standgewässer 480m nordwestlich
Schutzfunktion der Deckschichten
nördlicher Teil: günstig
südlicher Teil: ungünstig
Artesisch anstehendes Grundwasser
südwestlich in ca. 100m Entfernung
2
Trinkwasserschutzgebiete
in ca. 500 m Entfernung zu TWSZ 3 und
2
in ca. 650 m TWSZ 2 des WSG „Groß-Tessin“
nördlicher Teil: TWSZ 3ao des WSG „Güstrow, Inselsee OFW“ 3
1
Hochwassergefährdung
3
Grundwasserabhängige Ökosysteme
südlich und westlich der Fläche in ca. 100 m Entfernung
(Karte 14 GLRP)
Schutzgut Klima/Luft
Konfliktbewertung
Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP)
niederschlagsbegünstigt
Verkehrslage und Lage zu bestehenim Süd-Westen ca. 50 m Entfernung zur L11, im Osten ca.
den Emissionsquellen (Lärm, Staub,
200 m Entfernung zur stillgelegten Bahnstrecke Krakow am
4
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
Anhang 6.7.5_1
Schadstoffe)
See-Güstrow,Bestandteil eines Häufungsgebietes potenzieller
und bestehender Abbauflächen: im Süd-Osten ca. 1 km Entfernung zu bestehendem Tagebau Charlottenthal (potenzielles
Vorranggebiet Rohstoffsicherung), weitere 7 Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung westlich der Fläche geplant
Schutzgut Landschaft
Konfliktbewertung
Landschaftszone – Großlandschaft –
Höhenland und Mecklenburgische Seenplatte – MecklenburLandschaftseinheit – Naturraum
ger Großseenlandschaft – Krakower Seen- und Sandergebiet
– 411/06
1-2
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbilüberwiegend mittel bis hoch, im Süden randlich in hoch bis
des (Karte 8 GLRP)
sehr hoch
2
Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, südwestlich liegende L11 mit beidseitigem, lückigem AlleenAlleen
bestand
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Konfliktbewertung
1
Baudenkmale
3
Bodendenkmale
zwei obertägige Bodendenkmale (Hügelgräber) entsprechen
den 2 geschützten Biotope innerhalb der Fläche
1
historische Kulturlandschaften (GLRP)
3
sonstiges
Plangebiet wird im nordwestlichen Teil von Ferngasleitung
gequert
Kumulative Wirkungen
Konfliktbewertung
3
Das Vorbehaltsgebiet ist Bestandteil eines Häufungsgebietes, bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und einem geplanten Vorranggebiet Rohstoffsicherung in einem Umkreis von ca. 7 km. Weitere
Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt.
Hinweise aus Stellungnahmen zum RREP MM/R
Stadt Krakow am See und Gemeinde Dobbin-Linstow bitten darum, dass es 1. nicht zu einer zeitgleichen Abbaugenehmigung kommt, dass 2. eine Beschränkung der maximalen jährlichen Gewinnungsmenge auferlegt wird und dass 3. Auflagen erteilt werden, die zur Vermeidung bzw. Minimierung der
Belastung der Bevölkerung führen und die das touristische Potenzial nicht negativ beeinflussen.
Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht):
A Einzelfallentscheidungen:
- Waldgebiet innerhalb der Fläche relativ klein,
zusätzlich als Geschütztes Biotop gesichert – keine
Berücksichtigung auf regionaler Ebene aus
maßstäblichen Gründen – Berücksichtigung unter C
- 2 kleine Geschütze Biotope innerhalb der Fläche
sind auch Bodendenkmale – keine Berücksichtigung
auf regionaler Ebene aus maßstäblichen Gründen –
Berücksichtigung unter C
B Änderungen am Plangebiet:
- veränderte Abgrenzung zur Berücksichtigung der
Ortslage Tessin (Mindestabstand 300m), des
südöstlich liegenden Waldgebietes (Mindestabstand
50m)
- Ferngasleitung: Schutzabstände zur Ferngasleitung
sind einzuhalten – da die Ferngasleitung das
Plangebiet lediglich randlich berührt, wird das
Plangebiet verkleinert, so dass ein Schutzabstand
von 50m zur Ferngasleitung eingehalten wird
C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien:
- Wegeverbindungen, Geschützte Biotope, Feuchtlebensräume, unzerschnittene landschaftliche Freiräume,
Brutplätze geschützter Vogelarten (ggf. artenschutzrechtliche Prüfung), NSG „Cossensee“, Waldgebiet innerhalb der Fläche, Schutzwürdigkeit des Bodens, Oberflächengewässer, grundwasserabhängige Ökosysteme,
Bodendenkmale, Ferngasleitung
- FFH-Gebiet „Cossensee und Siggen“ (Verträglichkeitsprüfung), EU-Vogelschutzgebiet „Nossentiner-Schwinzer
Heide“ (Verträglichkeitsprüfung) - vgl. Kapitel 7.7 im Umweltbericht
Resümee:
Die Fläche wird in leicht veränderter Form (vgl. B) im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen. Als Bestandteil eines Häufungsgebietes ist Programmsatz 5.6 (4) im RREP
MM/R zu berücksichtigen.
5
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
KRÖPELIN (neu: KRÖPELIN 2 – Erweiterung) (Nr. 206, Sa)
Anhang 6.7.5_1
Größe: 8,3 ha
Landkreis, Gemeinde: Bad Doberan, Stadt Kröpelin
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Konfliktbewertung
2
Siedlungen
Entfernung zur Ortslage Kröpelin ca. 380m, zu Stallanlagen
ca.630m
1
Wegeverbindungen
2
Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP)
Bereich besonderer Bedeutung der Erholungsfunktion
Tourismusraum (noch unabgewogene
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs
des RREP)
2
Wälder mit Erholungseignung
größeres Waldgebiet mit guten Struktureigenschaften ca. 700
m westlich
1
touristische Infrastruktur
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Konfliktbewertung
Biotoptypen (BNTK)
überwiegend Trockengrünland (Nutzung als Ackerland)
3
Geschützte Biotope (§ 20 LNatG)
südlich unmittelbar angrenzend: naturnahe Feldgehölze
1
Vorbehaltsgebiete Naturschutz und
Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP)
1
Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume (Karte 3 GLRP)
1
Feuchtlebensräume (Karte I GLRP)
1
Schutzwürdigkeit unzerschnittener
landschaftlicher Freiräume (Karte 9
GLRP)
1
Biotopverbund (Karte II GLRP)
1
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
in ca. 1km Entfernung: „Kühlung“, in größer 3 km Entfernung:
„Kleingewässerlandschaft südlich Kröpelin“ und „Westbrügger
Holz“
Europäische Vogelschutzgebiete
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Brutplätze geschützter Vogelarten
weitere Schutzgebiete (NSG, LSG,
Naturpark, Ramsar, GLB, FND)
Wald
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4
GLRP)
Moore (Karte I GLRP)
Geschützte Geotope (§ 20 LNatG)
Altlasten / Kampfmittelbelastung
Schutzgut Wasser
Lage zu Oberflächengewässern
Schutzfunktion der Deckschichten
Artesisch anstehendes Grundwasser
Trinkwasserschutzgebiete
Hochwassergefährdung
Grundwasserabhängige Ökosysteme
(Karte 14 GLRP)
Schutzgut Klima/Luft
Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP)
Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub,
Schadstoffe)
Schutzgut Landschaft
Landschaftszone – Großlandschaft –
Landschaftseinheit – Naturraum
6
in 2 bzw. 3km Entfernung: Horstnr. DBR 017 und DBR 019; in
3,3 km Entfernung: „Kariner Land“
1
1
AP
Horste in Kröpelin, und Detershagen
1
ca. 800m Entfernung zum LSG „Kröpeliner Torfmoor“ und ca.
1.000 m zum LSG „Kühlung“
1
1
östlich und südöstlich in ca. 550 – 800 m Entfernung
Konfliktbewertung
2
mittel
1
südöstlich in ca. 850 m Entfernung
1
1
2 ehemalige Hausmülldeponien und eine ehemalige Milchviehanlage südlich des Plangebiets (Mindestabstand 500m)
Konfliktbewertung
3
ca. 500m Entfernung zu Fließgewässern, 1 Standgewässer
180m östlich, 3 Standgewässer 300m südlich
günstig
in TWSZ 3a und ca. 350m Entfernung zu TWSZ 2 des WSG
„Kröpelin“
-
3
1
1
Konfliktbewertung
niederschlagsreich
im Westen: ca. 150m Entfernung zur L11 KröpelinKühlungsborn, im Süden: ca. 550m Entfernung zur B105
im Osten: grenzt direkt an bestehenden Tagebau Kröpelin
(Vorschlag Vorranggebiet Rohstoffsicherung)
Konfliktbewertung
Ostseeküstenland – Nordwestliches Hügelland – Kühlung –
104/01
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
Anhang 6.7.5_1
1
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbilgering
des (Karte 8 GLRP)
2
Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, westlich liegende L11 mit Baumbestand
Alleen
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Konfliktbewertung
1
Baudenkmale
1
Bodendenkmale
Keine in der näheren Umgebung
1
historische Kulturlandschaften (GLRP)
1
sonstiges
Kumulative Wirkungen
Konfliktbewertung
2
Das Vorbehaltsgebiet grenzt an den bestehenden Tagebau Kröpelin (Vorranggebiet Rohstoffsicherung
Nr. 106). Weitere Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt.
Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht):
A Einzelfallentscheidungen: keine
B Änderungen am Plangebiet: keine
C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig
für Kriterien:
- Geschütze Biotope, Brutplätze geschützter
Vogelarten (ggf. artenschutzrechtliche Prüfung),
Oberflächengewässer, Trinkwasserschutzgebiet
„Kröpelin“ (ggf. hydrogeologisches Gutachten),
Resümee:
Die Fläche wird in unveränderter Form im Entwurf des
RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur
Festlegung vorgeschlagen.
7
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
Anhang 6.7.5_1
Größe: 19,9 ha
WENDORF/GÜSTROW (Nr. 207)
Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Zehna
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Konfliktbewertung
3
Siedlungen
südwestlich unmittelbar angrenzend an Gebäudebestand im
Außenbereich, ca. 1km Entfernung zu nächstgelegenen Ortslage
3
Wegeverbindungen
zum Gebäudebestand im Außenbereich verläuft südwestlich
ein Weg, ein weiterer Weg verläuft östlich des Plangebietes
und schwenkt dann mittig in dieses Gebet hinein
2
Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP)
südliche Randbereiche mit besonderer Bedeutung
2
Tourismusraum (noch unabgewogene
im Tourismusentwicklungsraum
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs
des RREP)
2
Wälder mit Erholungseignung
Wälder mit guten Struktureigenschaften westlich, östlich und
südlich in ca. 100 m Entfernung
1
touristische Infrastruktur
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Konfliktbewertung
Biotoptypen (BNTK)
Überwiegend Ackerfläche, kleiner Teilbereich Abgrabungsfläche, Grünlandflächen und Feldgehölze nur randlich berührt
3
Geschützte Biotope (§ 20 LNatG)
Kleingewässer und Baumgruppe randlich berührt
Vorbehaltsgebiete Naturschutz und
Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP)
3
Schutzwürdigkeit der Arten und Leim Westen Teilfläche (ca. 1,5 ha) mit hoher Schutzwürdigkeit
bensräume (Karte 3 GLRP)
(stark entwässertes degradiertes Moor im Verlauf eines Fließgewässers)
3
Feuchtlebensräume (Karte I GLRP)
östlich in ca. 70 m Entfernung eine kleine Fläche am Waldesrand
2
Schutzwürdigkeit unzerschnittener
überwiegend hoch, Plangebiet liegt im Randbereich des Freilandschaftlicher Freiräume (Karte 9
raumes
GLRP)
1
Biotopverbund (Karte II GLRP)
ca. 80 m Entfernung zu Flächen des weiteren Biotopverbundes
VP
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
ca. 200m Entfernung: „Mildenitztal mit Zuflüssen“,
1
in größer 3 km Entfernung: „Kleingewässerlandschaft südlich
1
Kröpelin“ und „Westbrügger Holz“
Europäische Vogelschutzgebiete
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Brutplätze geschützter Vogelarten
weitere Schutzgebiete (NSG, LSG,
Naturpark, Ramsar, GLB, FND)
Wald
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4
GLRP)
Moore (Karte I GLRP)
Geschützte Geotope (§ 20 LNatG)
Altlasten / Kampfmittelbelastung
Schutzgut Wasser
Lage zu Oberflächengewässern
Schutzfunktion der Deckschichten
Artesisch anstehendes Grundwasser
Trinkwasserschutzgebiete
Hochwassergefährdung
Grundwasserabhängige Ökosysteme
(Karte 14 GLRP)
Schutzgut Klima/Luft
Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP)
8
ca. 100m bzw. 1km Entfernung: „Nossentiner-Schwinzer Heide“
hoch (Stufe 3)
VP
mehrere Horste in 1-2 km Entfernung
ca. 200m Entfernung: NSG „Breeser See“
AP
2
3
2
westlich und östlich grenzen Waldgebiete teilweise direkt an
Konfliktbewertung
1-3
überwiegend mittel, westliche Teilfläche sehr hoch
2
grenzt westlich an stark entwässertes, degradiertes Moor
1
keine
1
Konfliktbewertung
3
Fläche grenzt im Westen direkt an Fließgewässer
ungünstig
südlich in ca. 300 m Entfernung
1
1
3
südlich in ca. 180 m Entfernung
niederschlagsnormal
Konfliktbewertung
-
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
Anhang 6.7.5_1
-
Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub,
Schadstoffe)
im Süden: ca. 70m Entfernung zur L17 Dobbertin-Güstrow
Schutzgut Landschaft
Landschaftszone – Großlandschaft –
Landschaftseinheit – Naturraum
Konfliktbewertung
Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte – Mecklenburger Großseenlandschaft – Krakower Seen- und Sandergebiet – östlicher Teil: Naturraum 411/06, westlicher Teil Naturraum 411/05
2
überwiegend hoch bis sehr hoch
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP)
3
Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, südlich liegende L17 ist Allee
Alleen
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Konfliktbewertung
1
Baudenkmale
1
Bodendenkmale
Keine in der näheren Umgebung
1
historische Kulturlandschaften (GLRP)
1
sonstiges
Kumulative Wirkungen
Konfliktbewertung
1
Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt.
Hinweise aus Stellungnahmen zum RREP MM/R
Der Landkreis Güstrow weist darauf hin, dass die nördliche Teilfläche bereits mit einer Kompensationsmaßnahme aus einer rechtskräftigen Bauleitplanung der Stadt Krakow belegt ist. Zwei Kranichbrutplätze
im Randbereich der Fläche und die unmittelbare Nähe zum südlich gelegenen NSG Breeser See (FFHund SPA-Gebiet) sowie die verhältnismäßig geringe Größe des Gebietes (Bedarfsfrage) sprächen gegen
eine Ausweisung der Fläche als Vorbehaltsgebiet.
Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht):
A Einzelfallentscheidungen:
- westlicher Teilbereich der Fläche mit hoher
Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume, sehr
hoher Schutzwürdigkeit des Bodens sowie in
unmittelbarer Nähe zu einem Fließgewässer
- nördlicher Teilbereich wird nach Auskunft des
Landkreises Güstrow zur Umsetzung von
Kompensationsmaßnahmen genutzt (Ökokonto für
Eingriffe in Natur und Landschaft, z.B. in Krakow am
See)
- Die zuvor genannten Belange würden bereits zur
Streichung von ca. der Hälfte des gesamten
Plangebiets führen (nördliche Teilfläche). Unter der
Berücksichtigung, dass:
- das Plangebiet insgesamt in einem sehr
sensiblen Naturraum liegt (unmittelbare Nähe
zum Naturschutzgebiet, FFH-Gebiet und EUVogelschutzgebiet u.a.)
- derzeit und zukünftig weitere Maßnahmen zur
Aufwertung des Naturraums umgesetzt werden
(Kompensationsfläche) und
- das Plangebiet bereits seit vielen Jahren als Äsungsfläche für hier brütende Kraniche genutzt wird,
ist eine zukünftige/langfristige Nutzbarkeit dieser Fläche für den Rohstoffabbau überaus fraglich. Die regionalplanerische Sicherung des Plangebiets wird daher vollständig aufgehoben.
B Änderungen am Plangebiet:
C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien:
Resümee:
Die Fläche aus dem Vorentwurf des RREP zum ersten Beteiligungsverfahren wird gestrichen und im Entwurf des
RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren nicht mehr zur Festlegung vorgeschlagen.
9
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
Anhang 6.7.5_1
Größe: 64,2 ha
BEI KÄTERHAGEN (Nr. 208, KS)
Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Bernitt
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Konfliktbewertung
Siedlungen
jeweils 300m Entfernung Richtung Neu Käterhagen im Norden 2
und Käterhagen im Südosten, ca. 900m Richtung Hermannshagen, von mehreren landwirtschaftlichen Wegen gequert
Wegeverbindungen
Plangebiet nördlich und östlich von Weg begrenzt, kleiner Weg 2
führt südwestlich in das Plangebiet hinein
3
Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP)
herausragende Bedeutung
2
Tourismusraum (noch unabgewogene
im Tourismusentwicklungsraum
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs
des RREP)
2
Wälder mit Erholungseignung
Wälder mit guten Struktureigenschaften westlich, östlich und
südlich in ca. 100 m Entfernung
1
touristische Infrastruktur
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Konfliktbewertung
Biotoptypen (BNTK)
größtenteils Ackerfläche, einige zusammenhängende Teilflächen Grünland mit Entwässerungsgräben, ca. 9 Baumgruppen/Feldgehölze betroffen, ggf. ehemalige Abgrabungsfläche
o.ä. im Gebiet
3
Geschützte Biotope (§ 20 LNatG)
17 Flächen: naturnahe Feldgehölze – in nördlicher Teilfläche
randlich, in südlicher auch zentral liegend
1
Vorbehaltsgebiete Naturschutz und
Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP)
2-3
Schutzwürdigkeit der Arten und Leüberwiegend mittel bis gering, Teilflächen hoch
bensräume (Karte 3 GLRP)
3
Feuchtlebensräume (Karte I GLRP)
östlich in ca. 170 m bzw. 340 m Entfernung zwei Flächen
1
Schutzwürdigkeit unzerschnittener
mittel
landschaftlicher Freiräume (Karte 9
GLRP)
1
Biotopverbund (Karte II GLRP)
VP
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
ca. 200m Entfernung: „Schlemminer Wälder und Kleingewässerlandschaft“,
1
ca. 1,5 km Entfernung: „Klaas- und Tepenitzbachtal“
Europäische Vogelschutzgebiete
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Brutplätze geschützter Vogelarten
weitere Schutzgebiete (NSG, LSG,
Naturpark, Ramsar, GLB, FND)
unmittelbar angrenzend an „Schlemminer Wälder“
mittel (Stufe 2)
VP
2
keine Schutzbereiche betroffen
über 1,3km Entfernung zu nächstgelegenen Schutzgebieten
1
1
Wald
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4
GLRP)
Moore (Karte I GLRP)
-
Geschützte Geotope (§ 20 LNatG)
Altlasten / Kampfmittelbelastung
Schutzgut Wasser
Lage zu Oberflächengewässern
Schutzfunktion der Deckschichten
Artesisch anstehendes Grundwasser
Trinkwasserschutzgebiete
Hochwassergefährdung
Grundwasserabhängige Ökosysteme
(Karte 14 GLRP)
Schutzgut Klima/Luft
Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP)
10
überwiegend hoch, Teilflächen mittel
1
Konfliktbewertung
3
3
Grünflächen innerhalb des Vorbehaltsgebietes Rohstoffsicherung sind stark entwässerte, degradierte Moorflächen
1
keine
2
südöstlich in kleiner 100 m Entfernung altlastenverdächtige
Fläche (ehemalige Deponie)
Konfliktbewertung
3
kleinere Gräben überplant
ungünstig
1-3
TWSZ 3ao der Warnow des WSG „Warnow-Rostock“, ca.
800m bis zur nächsten TWSZ für Grundwasser des WSG
„Göllin“ (3a und 2)
1
3
Grünflächen innerhalb des Vorbehaltsgebietes Rohstoffsicherung sind grundwasserabhängige Ökosysteme
Konfliktbewertung
niederschlagsreich
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub,
Schadstoffe)
Schutzgut Landschaft
Landschaftszone – Großlandschaft –
Landschaftseinheit – Naturraum
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP)
Naturparke, Landschaftsschutzgebiete,
Alleen
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
historische Kulturlandschaften (Karte
III GLRP)
sonstiges
Anhang 6.7.5_1
im Osten: ca. 250m Entfernung zur K GÜ 11, im Westen ca.
100m Entfernung zur K NWM 39
im Westen: direkt angrenzend an geplantes Vorranggebiet
Rohstoffsicherung Glasin/Babst (Vorentwurf RREP Westmecklenburg), weitere geplante Vorrang- und Vorbehaltsgebiete
Rohstoffsicherung liegen westlich und nordwestlich in 3 bis
5km Entfernung: Perniek, Pinnowhof Süd, Pinnowhof Nord,
Glasin/Charlottenfelde (alle entsprechend Vorentwurf RREP
Westmecklenburg)
Konfliktbewertung
Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte - Westmecklenburgische Seenplatte – Sternberger Seengebiet – überwiegend 403/05
2
hoch bis sehr hoch
-
1
Konfliktbewertung
1
1
Keine in der näheren Umgebung
3
ein kleinerer Bereich innerhalb der südlichen Teilfläche ist ein
offener Trockenstandort
3
Hochspannungsleitung quert lt. TK 10 das Plangebiet mittig
von nordwestlicher in südöstliche Richtung
Kumulative Wirkungen
Konfliktbewertung
Gebiet ist eines von 6 geplanten Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebieten im Raum Babst im Umkreis von 3 bis 3
5km: Glasin/Babst, Perniek, Pinnowhof Süd, Pinnowhof Nord, Glasin/Charlottenfelde (alle entsprechend
Vorentwurf RREP Westmecklenburg) Weitere Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können,
sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt.
Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht):
A Einzelfallentscheidungen:
- Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume,
bestehende Moorflächen, grabendurchzogene
Bereiche sowie grundwasserabhängige Ökosysteme
– Fläche wird neu abgegrenzt, so dass zuvor
genannte Bereiche weitgehend nicht mehr überplant
werden, da diese Flächen als dauerhaft hochwertig
und für die Gewinnung wenig geeignet beurteilt
werden – Berücksichtigung unter B
- Geschützte Biotope – nach Neuabgrenzung der
Fläche noch 7 Geschützte Biotope direkt betroffen keine Berücksichtigung auf regionaler Ebene aus
maßstäblichen Gründen – Berücksichtigung unter C
B Änderungen am Plangebiet:
- Reduzierung des Plangebiets um die unter A (1.
Anstrich) genannten Teilbereiche – Begründung
siehe A – dabei kommt es zur Teilung des Gebietes
in die Flächen bei Käterhagen 1 (Nr. 208-1) und bei
Käterhagen 2 (Nr. 208-2)
C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien:
- Geschützte Biotope, Erholungsfunktion, Feuchtlebensräume, Brutplätze geschützter Vogelarten (ggf. artenschutzrechtliche Prüfung), Schutzwürdigkeit des Bodens, Moore, Oberflächengewässer, Trinkwasserschutzgebiet „Warnow-Rostock“, grundwasserabhängige Ökosysteme, historische Kulturlandschaften, Hochspannungsleitung
- FFH-Gebiet „Schlemminer Wälder und Kleingewässerlandschaft“ (Verträglichkeitsprüfung), EUVogelschutzgebiet „Schlemminer Wälder“ (Verträglichkeitsprüfung) – vgl. Kapitel 7.7 im Umweltbericht
Resümee:
Die Fläche wird neu abgegrenzt und geteilt (vgl. A und B) als „bei Käterhagen 1“ und „bei Käterhagen 2“ im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen.
11
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
BEI FELD SCHEPENDORF 2 (Nr. 209, KS)
Anhang 6.7.5_1
Größe: 8,3 ha
Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Baumgarten
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Konfliktbewertung
1
Siedlungen
ca. 900m zu nächstgelegenen Ortslagen Schependorf und
Wendorf
2
Wegeverbindungen
westlich und östlich des Plangebietes verlaufen Wege
3
Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP)
herausragende Bedeutung
2
Tourismusraum (noch unabgewogene
randlich im Tourismusentwicklungsraum
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs
des RREP)
2
Wälder mit Erholungseignung
Wälder mit guten Struktureigenschaften nördlich und östlich
direkt angrenzend
1
touristische Infrastruktur
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Konfliktbewertung
Biotoptypen (BNTK)
Ackerfläche
3
Geschützte Biotope (§ 20 LNatG)
eine naturnahe Feldhecke an Grenze zwischen „Bei Feld
Schependorf 1“ und Vorranggebiet Schependorf 2
3
Vorbehaltsgebiete Naturschutz und
liegt innerhalb
Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP)
3
Schutzwürdigkeit der Arten und Lehoch (Bewertung betrifft auch bestehenden Tagebau)
bensräume (Karte 3 GLRP)
3
Feuchtlebensräume (Karte I GLRP)
östlich in ca. 280 m eine Fläche im Wald
2
Schutzwürdigkeit unzerschnittener
hoch
landschaftlicher Freiräume (Karte 9
GLRP)
3
Biotopverbund (Karte II GLRP)
randlich im Biotopverbund im engeren Sinne
VP
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
nahezu angrenzend an „Schlemminer Wälder und Kleingewässerlandschaft“
Europäische Vogelschutzgebiete
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Brutplätze geschützter Vogelarten
weitere Schutzgebiete (NSG, LSG,
Naturpark, Ramsar, GLB, FND)
Wald
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4
GLRP)
Moore (Karte I GLRP)
Geschützte Geotope (§ 20 LNatG)
Altlasten / Kampfmittelbelastung
Schutzgut Wasser
Lage zu Oberflächengewässern
Schutzfunktion der Deckschichten
Artesisch anstehendes Grundwasser
Trinkwasserschutzgebiete
Hochwassergefährdung
Grundwasserabhängige Ökosysteme
(Karte 14 GLRP)
Schutzgut Klima/Luft
Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP)
Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub,
Schadstoffe)
Schutzgut Landschaft
Landschaftszone – Großlandschaft –
Landschaftseinheit – Naturraum
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP)
12
innerhalb „Mittlere Warnow“
-
VP
1
AP
Schutzbereich mind. eines Horststandortes betroffen
1
ca. 260m Entfernung FND „Torfmoosmoor Revier Rühn“ im
angrenzenden Waldgebiet, ca. 1,2km Entfernung zu Naturpark
„Sternberger Seenlandschaft“
3
nördlich und östlich grenzt Waldgebiet direkt an
Konfliktbewertung
3
hoch
1
1
1
Konfliktbewertung
3
ca. 500m Entfernung zu Fließgewässern, 3 Standgewässer
400m südöstlich
ungünstig
3
TWSZ 3ao des WSG „Warnow-Rostock“
1
1
-
Konfliktbewertung
niederschlagsnormal
im Süden: ca. 450m Entfernung zur K GÜ 5 Wendorf-Qualitz,
im Westen und Süden: grenzt direkt an bestehenden Tagebau
Schependorf II und Schependorf II-Erweiterung (Vorschlag
Vorranggebiet Rohstoffsicherung Nr. 108)
Konfliktbewertung
Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte - Westmecklenburgische Seenplatte – Sternberger Seengebiet – überwiegend 403/06
1
mittel
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
Naturparke, Landschaftsschutzgebiete,
Alleen
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
Anhang 6.7.5_1
-
1
Konfliktbewertung
1
2
Hügelgrab „Kiesenberg“ in ca. 100m Entfernung, ein „Wall“ in
50m Entfernung, eine Vielzahl weiterer Bodendenkmale nördlich im nahegelegenen Waldgebiet
1
-
historische Kulturlandschaften (Karte
III GLRP)
1
sonstiges
Kumulative Wirkungen
Konfliktbewertung
2
Das Vorbehaltsgebiet grenzt an den bestehenden Tagebau Schependorf II und -Erweiterung (geplantes
Vorranggebiet Rohstoffsicherung Nr. 108) und liegt in kleiner gleich 2km Entfernung zu dem bestehenden Tagebau Schependorf 1 und -Nordwest (geplantes Vorranggebiet Rohstoffsicherung Nr. 107) sowie
zu dem geplanten Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung südlich Katelbogen (Nr. 210). Weitere Planungen,
die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt.
Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht):
A Einzelfallentscheidungen:
- Erholungsfunktion, Schutzwürdigkeit der Arten und
Lebensräume, Biotopverbund – Funktionen bereits
durch die angrenzenden Tagebaubetriebe
beeinträchtigt, da Erweiterungsfläche nur kleinteilig,
wird zugunsten des Vorbehaltsgebietes
Rohstoffsicherung abgewogen – Berücksichtigung
unter C
- Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspflege
– resultiert aus Lage im EU-Vogelschutzgebiet
„Mittlere Warnow“ – da das Plangebiet an
bestehende Tagebauflächen, die ebenfalls im EUVogelschutzgebiet liegen, angrenzt, werden die
zusätzlichen Beeinträchtigungen des
Vogelschutzgebietes und damit auch des Vorbehaltsgebietes Naturschutz und Landschaftspflege als
voraussichtlich gering bewertet, dies muss in
detaillierten Untersuchungen geprüft werden –
Berücksichtigung unter C
B Änderungen am Plangebiet:
- veränderte Abgrenzung zur Berücksichtigung des Waldgebietes (Mindestabstand 50m)
C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien:
- Geschützte Biotope, Feuchtlebensräume, Brutplätze geschützter Vogelarten (ggf. artenschutzrechtliche Prüfung), Schutzwürdigkeit des Bodens, Oberflächengewässer, Trinkwasserschutzgebiet „Warnow-Rostock“
- FFH-Gebiet „Schlemminer Wälder und Kleingewässerlandschaft“ (Verträglichkeitsprüfung), EUVogelschutzgebiet „Mittlere Warnow“ (Verträglichkeitsprüfung) – vgl. Kapitel 7.7 im Umweltbericht
Resümee:
Die Fläche wird in leicht veränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur
Festlegung vorgeschlagen.
13
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
SÜDLICH KATELBOGEN (Nr. 210, KS)
Anhang 6.7.5_1
Größe: 22,4 ha
Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Baumgarten
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Konfliktbewertung
3
Siedlungen
ca. 150m bis Ortslage Katelbogen
Wegeverbindungen
aus nordöstlicher Richtung verläuft ein Weg mittig in das Plan- 3
gebiet
3
Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP)
herausragende Bedeutung
2
Tourismusraum (noch unabgewogene
im Tourismusentwicklungsraum
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs
des RREP)
2
Wälder mit Erholungseignung
Wälder mit guten Struktureigenschaften südlich und westlich
direkt angrenzend
1
touristische Infrastruktur
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Konfliktbewertung
Biotoptypen (BNTK)
Überwiegend Ackerfläche, ehemalige Abgrabungsfläche vorhanden
3
Geschützte Biotope (§ 20 LNatG)
südwestlich unmittelbar angrenzend: naturnahes Moor
3
Vorbehaltsgebiete Naturschutz und
liegt innerhalb
Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP)
3
Schutzwürdigkeit der Arten und Lehoch, südlich und südwestlich angrenzend sehr hoch
bensräume (Karte 3 GLRP)
3
Feuchtlebensräume (Karte I GLRP)
südwestlich unmittelbar angrenzend
2
Schutzwürdigkeit unzerschnittener
hoch
landschaftlicher Freiräume (Karte 9
GLRP)
3
Biotopverbund (Karte II GLRP)
im Biotopverbund im weiteren Sinne
VP
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
südlich direkt angrenzend an „Schlemminer Wälder und Kleingewässerlandschaft“
Europäische Vogelschutzgebiete
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Brutplätze geschützter Vogelarten
weitere Schutzgebiete (NSG, LSG,
Naturpark, Ramsar, GLB, FND)
Wald
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4
GLRP)
Moore (Karte I GLRP)
Geschützte Geotope (§ 20 LNatG)
Altlasten / Kampfmittelbelastung
Schutzgut Wasser
Lage zu Oberflächengewässern
Schutzfunktion der Deckschichten
Artesisch anstehendes Grundwasser
Trinkwasserschutzgebiete
Hochwassergefährdung
Grundwasserabhängige Ökosysteme
(Karte 14 GLRP)
Schutzgut Klima/Luft
Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP)
Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub,
Schadstoffe)
Schutzgut Landschaft
Landschaftszone – Großlandschaft –
14
innerhalb „Mittlere Warnow“
-
VP
1
AP
Schutzbereich mind. eines Horststandortes betroffen
1
ca. 260m Entfernung FND „Torfmoosmoor Revier Rühn“ im
angrenzenden Waldgebiet, ca. 1,2km Entfernung zu Naturpark
„Sternberger Seenlandschaft“
3
südlich und westlich grenzt Waldgebiet direkt an
Konfliktbewertung
2
mittel
3
1
1
Konfliktbewertung
3
ca. 500m Entfernung zu Fließgewässern, 8 Standgewässer in
40 bis 500m Entfernung südlich, 2 Standgewässer 450m nördlich
überwiegend ungünstig, nordwestlicher Bereich günstig
südöstlich direkt angrenzend an eine Fläche
3
in 50m Entfernung zu TWSZ 3 und in 200m Entfernung zu
TWSZ 2 des WSG „Katelbogen“, in TWSZ 3ao des WSG
„Warnow-Rostock“ und in nördlicher Richtung 80 m zu TWSZ
3a des WSG „Baumgarten“
1
1
südwestlich unmittelbar angrenzend
-
Konfliktbewertung
niederschlagsnormal
im Westen: ca. 250m Entfernung zur Straße BaumgartenKatelbogen, im Norden ca. 700m Entfernung zur L14 BützowNeu Kloster
Konfliktbewertung
Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte - Westmeck-
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
Landschaftseinheit – Naturraum
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP)
Naturparke, Landschaftsschutzgebiete,
Alleen
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
Anhang 6.7.5_1
lenburgische Seenplatte – Sternberger Seengebiet – überwiegend 403/06
sehr hoch
3
2
Rohstofftransporte müssten über L14 erfolgen – diese ist eine
Allee
Konfliktbewertung
1
2
eine Vielzahl von Bodendenkmalen im südwestlich gelegenen
Waldgebiet > 100m Entfernung
1
-
historische Kulturlandschaften (Karte
III GLRP)
1
sonstiges
Kumulative Wirkungen
Konfliktbewertung
2
Das Vorbehaltsgebiet befindet sich in 2-3km Entfernung zu dem bestehenden Tagebau Schependorf II
und -Erweiterung (geplantes Vorranggebiet Rohstoffsicherung Nr. 108), zu dem geplanten Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung bei Feld Schependorf 2 (Nr. 209) und zu dem bestehenden Tagebau Schependorf 1 und -Nordwest (geplantes Vorranggebiet Rohstoffsicherung Nr. 107). Weitere Planungen, die
zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt.
Hinweise aus Stellungnahmen zum RREP MM/R
Die Gemeinde Baumgarten fordert, einen ausreichenden Abstand zu bebauten Bereichen zu sichern.
Der Landkreis Güstrow weist auf die Lage im SPA-Gebiet Nr. 6 (Zielstellung nach GLRP siehe Karte III
– Berücksichtigung der besonderen Schutz- und Maßnahmenerfordernisse von Brut- und Rastvogelarten
in Europäischen Vogelschutzgebieten) hin. Die Abbautätigkeit und insbesondere auch Transportwege
würden das Schutzziel unzulässigerweise belasten.
Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht):
A Einzelfallentscheidungen:
- Vorbehaltsgebiet Naturschutz und
Landschaftspflege, Schutzwürdigkeit der Arten und
Lebensräume, und Biotopverbund – resultieren
insbesondere aus Lage im EU-Vogelschutzgebiet
„Mittlere Warnow“ –Intensität der Betroffenheit des
EU-Vogelschutzgebietes infolge Rohstoffabbau und
-transport kann auf regionaler Ebene nicht
abschließend prognostiziert werden und bedarf
detaillierter Untersuchungen – Berücksichtigung
unter C
B Änderungen am Plangebiet:
- veränderte Abgrenzung zur Berücksichtigung der
Siedlungsflächen von Katelbogen (Mindestabstand
300m)
- veränderte Abgrenzung zur Berücksichtigung des
Waldgebietes (Mindestabstand 50m)
C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig
für Kriterien:
- Wegeverbindungen, Erholungsfunktion, Geschützte Biotope, Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume,
Feuchtlebensräume, Biotopverbund, Brutplätze geschützter Vogelarten (ggf. artenschutzrechtliche Prüfung),
Moore, Oberflächengewässer, Trinkwasserschutzgebiet „Warnow-Rostock“, Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes
- FFH-Gebiet „Schlemminer Wälder und Kleingewässerlandschaft“ (Verträglichkeitsprüfung), EUVogelschutzgebiet „Mittlere Warnow“ (Verträglichkeitsprüfung) – vgl. Kapitel 7.7 im Umweltbericht
Resümee:
Die Fläche wird in leicht veränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur
Festlegung vorgeschlagen.
15
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
WESTLICH KRAKOW AM SEE 1 (neu: westlich Groß Tessin) (Nr. 211, KS)
Anhang 6.7.5_1
Größe: 65,2 ha
Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Reimershagen
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Konfliktbewertung
1
Siedlungen
je ca. 1km Entfernung zu Ortslagen Groß Tessin, Marienhof
und Reimershagen
3
Wegeverbindungen
ein Weg quert von Nord nach Süd das Plangebiet mittig
3
Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP)
südlicher Teil herausragende Bedeutung (ca. 2/3 der Gesamtfläche), nördlicher Teil besondere Bedeutung
2
Tourismusraum (noch unabgewogene
im Tourismusentwicklungsraum
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs
des RREP)
2
Wälder mit Erholungseignung
Wälder mit guten Struktureigenschaften südlich und westlich
direkt angrenzend
1
touristische Infrastruktur
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Konfliktbewertung
Biotoptypen (BNTK)
Überwiegend Ackerfläche, von Norden nach Süden mittig von
Weg mit Baumbestand durchkreuzt, Kleingewässer mit Gehölzbestand nahezu zentral innerhalb der Fläche
3
Geschützte Biotope (§ 20 LNatG)
nahezu zentral innerhalb der Fläche: 2 naturnahe Feldgehölze, sowie 2 weitere an Fläche angrenzend
1
Vorbehaltsgebiete Naturschutz und
Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP)
2
Schutzwürdigkeit der Arten und Leim Süden und Westen an Bereich mit hoher Schutzwürdigkeit
bensräume (Karte 3 GLRP)
angrenzend
3
Feuchtlebensräume (Karte I GLRP)
westlich in 200m und 500m, südlich in 550m Entfernung
3
Schutzwürdigkeit unzerschnittener
sehr hoch
landschaftlicher Freiräume (Karte 9
GLRP)
1
Biotopverbund (Karte II GLRP)
1
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
in ca. 1,3km Entfernung: „Cossensee und Siggen“
Europäische Vogelschutzgebiete
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Brutplätze geschützter Vogelarten
weitere Schutzgebiete (NSG, LSG,
Naturpark, Ramsar, GLB, FND)
Wald
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4
GLRP)
Moore (Karte I GLRP)
Geschützte Geotope (§ 20 LNatG)
Altlasten / Kampfmittelbelastung
Schutzgut Wasser
Lage zu Oberflächengewässern
Schutzfunktion der Deckschichten
Artesisch anstehendes Grundwasser
Trinkwasserschutzgebiete
Hochwassergefährdung
Grundwasserabhängige Ökosysteme
(Karte 14 GLRP)
Schutzgut Klima/Luft
Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP)
Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub,
Schadstoffe)
16
in ca. 1km Entfernung: „Nossentiner-Schwinzer Heide“
-
2
1
Schutzbereich mind. eines Horststandortes betroffen
ca. 1km Entfernung NSG „Cossensee“, einige FND innerhalb
des westlich und südlich gelegenen Waldgebietes
AP
1
südlich und westlich im Abstand von 50 - 80m
mittel
2
Konfliktbewertung
2
2
westlich in ca. 100m Entfernung zu stark entwässertem, degradiertem Moor
1
1
Konfliktbewertung
3
ca. 200m Entfernung zu Fließgewässern (Gräben) , 1 Standgewässer 180m südlich
überwiegend ungünstig
im Norden ca. 150 m zu TWSZ 3ao des WSG „Güstrow, Insel- 1
see OFW“, im Osten ca. 900m bzw. 1,1 km Entfernung zur
TWSZ 3a und 2 des WSG „Groß Tessin“
1
3
östlich in ca. 350m Entfernung
Konfliktbewertung
niederschlagsnormal
- im Norden: ca. 80m Entfernung zur L11 Krakow am SeeLohmen, Weg durch das Gebiet ohne Klassifizierung
- Bestandteil eines Häufungsgebietes mit einem Durchmesser
von ca. 8 km bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
Anhang 6.7.5_1
und einem geplanten Vorranggebiet Rohstoffsicherung
Schutzgut Landschaft
Landschaftszone – Großlandschaft –
Landschaftseinheit – Naturraum
Konfliktbewertung
Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte - Westmecklenburgische Seenplatte – Krakower Seen- und Sandergebiet
– überwiegend 411/06
2
hoch
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP)
2
Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Rohstofftransporte müssten über L11 erfolgen – diese ist in
Alleen
östlicher Richtung eine Allee
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Konfliktbewertung
1
Baudenkmale
3
Bodendenkmale
ein Bodendenkmal zentral innerhalb der Fläche
1
historische Kulturlandschaften (Karte
III GLRP)
1
sonstiges
150 m in nördlicher Richtung verläuft Trasse für NEL,
Kumulative Wirkungen
Konfliktbewertung
3
Das Vorbehaltsgebiet ist Bestandteil eines Häufungsgebietes, bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und einem geplanten Vorranggebiet Rohstoffsicherung in einem Umkreis von ca. 7 km. Weitere
Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt.
Hinweise aus Stellungnahmen zum RREP MM/R
Stadt Krakow am See und Gemeinde Dobbin-Linstow bitten darum, dass es 1. nicht zu einer zeitgleichen Abbaugenehmigung kommt, dass 2. eine Beschränkung der maximalen jährlichen Gewinnungsmenge auferlegt wird und dass 3. Auflagen erteilt werden, die zur Vermeidung bzw. Minimierung der
Belastung der Bevölkerung führen und die das touristische Potenzial nicht negativ beeinflussen.
Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht):
A Einzelfallentscheidungen:
- Schutzwürdigkeit unzerschnittener landschaftlicher
Freiräume – Plangebiet liegt im Randbereich des
Raumes, Eingriff ist voraussichtlich erheblich aber
temporär – Berücksichtigung unter C
B Änderungen am Plangebiet: keine
C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig
für Kriterien:
- Wegeverbindungen, Erholungsfunktion, Geschützte
Biotope, unzerschnittener landschaftlicher Freiräume, Feuchtlebensräume, Biotopverbund, Brutplätze
geschützter Vogelarten (ggf. artenschutzrechtliche
Prüfung), Oberflächengewässer, grundwasserabhängige Ökosysteme, Schutzwürdigkeit
des Landschaftsbildes, Bodendenkmale
Resümee:
Die Fläche wird in unveränderter Form im Entwurf des
RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen. Als Bestandteil eines Häufungsgebietes ist Programmsatz 5.6 (4) im RREP MM/R zu berücksichtigen.
17
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
WESTLICH KRAKOW AM SEE 2 (Nr. 212, KS)
Anhang 6.7.5_1
Größe: 130,4 ha
Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Stadt Krakow am See, im Norden an Reimershagen angrenzend
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Konfliktbewertung
1
Siedlungen
ca. 700m Entfernung zur Ortslage Sammit, über 1km Entfernung zu Ortslagen Rum Kogel und Groß Tessin
3
Wegeverbindungen
Weg quert Plangebiet von Nordwest nach Südost
3
Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP)
herausragende Bedeutung
3
Tourismusraum (noch unabgewogene
im Tourismusschwerpunktraum
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs
des RREP)
1
Wälder mit Erholungseignung
Wälder mit guten Struktureigenschaften nördlich und westlich
in mind. 150m Entfernung
3
Radfernweg Berlin Kopenhagen quert das Feld zentral
3
Fernwanderweg E10 berührt südwestlichen Feldesteil
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Konfliktbewertung
Biotoptypen (BNTK)
Überwiegend Ackerfläche, von Nordwest Richtung Südost von einem Feldweg durchquert, ca. 7 größere und kleinere Kleingewässer sowie 3 Feldgehölze überplant, im Osten ragt Grünlandfläche in Plangebiet
3
Geschützte Biotope (§ 20 LNatG)
10 Flächen überplant: naturnahe Feldgehölze bzw. Kleingewässer, weitere geschützte Biotope in unmittelbarer Umgebung zum Plangebiet
1
Vorbehaltsgebiete Naturschutz und
Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP)
2
Schutzwürdigkeit der Arten und Leim Westen und Osten an Bereiche hoher Schutzwürdigkeit
bensräume (Karte 3 GLRP)
angrenzend
3
Feuchtlebensräume (Karte I GLRP)
1 Fläche vollständig innerhalb des südlichen Teils des Plangebietes, 2 weitere Flächen westlich und östlich in kleiner
100m Entfernung
3
Schutzwürdigkeit unzerschnittener
sehr hoch
landschaftlicher Freiräume (Karte 9
GLRP)
1
Biotopverbund (Karte II GLRP)
VP
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
ca. 400m Entfernung: „Cossensee und Siggen“
touristische Infrastruktur
Europäische Vogelschutzgebiete
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Brutplätze geschützter Vogelarten
weitere Schutzgebiete (NSG, LSG,
Naturpark, Ramsar, GLB, FND)
Wald
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4
GLRP)
Moore (Karte I GLRP)
Geschützte Geotope (§ 20 LNatG)
Altlasten / Kampfmittelbelastung
Schutzgut Wasser
Lage zu Oberflächengewässern
Schutzfunktion der Deckschichten
Artesisch anstehendes Grundwasser
Trinkwasserschutzgebiete
Hochwassergefährdung
Grundwasserabhängige Ökosysteme
18
VP
ca. 350m Entfernung: „Nossentiner-Schwinzer Heide““
westlich in ca. 350m Entfernung zu Gebiet mit mittlerer Bedeu- 1
tung (Stufe 2)
AP
Schutzbereich mind. eines Horststandortes betroffen
3
ca. 400m Entfernung: NSG „Cossensee“,
1
ca. 800m Entfernung zu LSG und Naturpark „Nossentiner und
Schwinzer Heide“
2
nördlich und nordwestlich in ca. 100m Entfernung zum Wald,
östlich befinden sich kleinere Waldflächen in ca. 50m Entfernung
Konfliktbewertung
2
mittel
3
östlich unmittelbar angrenzend stark entwässerte, degradierte
Moore
1
1
Konfliktbewertung
3
ca. 1,8km Entfernung zum Mühlenbach, kleinere Gräben im
nordöstlich angrenzenden Moorgebiet, 2 Standgewässer innerhalb des Plangebiets nördlich und südlich, 2 Standgewässer 450m südöstlich; ca. 1,8 km Entfernung zum Langsee
überwiegend ungünstig
1
ca. 900m bzw. 1,2km Entfernung zu TWSZ 3a und TWSZ 2
des WSG „Krakow“
1
3
östlich unmittelbar angrenzend
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
(Karte 14 GLRP)
Schutzgut Klima/Luft
Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP)
Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub,
Schadstoffe)
Schutzgut Landschaft
Landschaftszone – Großlandschaft –
Landschaftseinheit – Naturraum
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP)
Naturparke, Landschaftsschutzgebiete,
Alleen
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
historische Kulturlandschaften (Karte
III GLRP)
sonstiges
Anhang 6.7.5_1
Konfliktbewertung
niederschlagsnormal
- im Südosten: ca. 800m Entfernung zur Erschließungsstraße
der Ortslage Alt Sammit
- Bestandteil eines Häufungsgebietes mit einem Durchmesser
von ca. 8 km bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten
und einem geplanten Vorranggebiet Rohstoffsicherung
Konfliktbewertung
Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte - Westmecklenburgische Seenplatte – Krakower Seen- und Sandergebiet
– überwiegend 411/06
2
hoch
1
Konfliktbewertung
1
3
ein Hügelgrab innerhalb der Fläche, ein weiteres in ca. 100m
Entfernung in südwestlicher Richtung
1
-
3
Plangebiet wird von Nord nach Ost durch Ferngasleitung gequert, am unteren südlichen Rand berührt lt. TK 10 eine Hochspannungsleitung das Gebiet
Kumulative Wirkungen
Konfliktbewertung
3
Das Vorbehaltsgebiet ist Bestandteil eines Häufungsgebietes bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und einem geplanten Vorranggebiet Rohstoffsicherung in einem Umkreis von ca. 7 km. Weitere
Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt.
Hinweise aus Stellungnahmen zum RREP MM/R
Stadt Krakow am See und Gemeinde Dobbin-Linstow bitten darum, dass es 1. nicht zu einer zeitgleichen Abbaugenehmigung kommt, dass 2. eine Beschränkung der maximalen jährlichen Gewinnungsmenge auferlegt wird und dass 3. Auflagen erteilt werden, die zur Vermeidung bzw. Minimierung der
Belastung der Bevölkerung führen und die das touristische Potenzial nicht negativ beeinflussen.
Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht):
A Einzelfallentscheidungen:
- Erholungsfunktion und Tourismusschwerpunktraum
sowie internationaler Radweg – ein Eingriff in diesem
für die Erholung geeigneten und bereits genutzten
Raum ist voraussichtlich mit erheblichen temporären
Auswirkungen verbunden, dennoch wird wegen der
Langfristigkeit der Rohstoffsicherungsplanung im
RREP MM/R zu Gunsten des Vorbehaltsgebietes
Rohstoffsicherung abgewogen – Vermeidungs- und
Minderungsmaßnahmen können erst im konkreten
Planverfahren abgestimmt werden – Berücksichtigung unter C
- Ferngasleitung: Schutzabstände zur Ferngasleitung
sind einzuhalten – welche Auswirkungen sich für
einen potenziellen Rohstoffabbau in diesem relativ
großen Vorbehaltsgebiet ergeben, kann auf
regionaler Ebene nicht abschließend ermittelt
werden – Berücksichtigung unter C
B Änderungen am Plangebiet: keine
C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien:
- Wegeverbindungen (touristisch genutzte Wege), Erholungsfunktion, Tourismusschwerpunktraum, Geschützte
Biotope, Feuchtlebensräume, Brutplätze geschützter Vogelarten (ggf. artenschutzrechtliche Prüfung), Moore,
Oberflächengewässer, grundwasserabhängige Ökosysteme, Bodendenkmal, Ferngasleitung
- FFH-Gebiet „Cossensee und Siggen“ (Verträglichkeitsprüfung), EU-Vogelschutzgebiet „Nossentiner-Schwinzer
Heide“ (Verträglichkeitsprüfung) – vgl. Kapitel 7.7 im Umweltbericht
Resümee:
Die Fläche wird in unveränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen. Als Bestandteil eines Häufungsgebietes ist Programmsatz 5.6 (4) im RREP MM/R zu
berücksichtigen.
19
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
WESTLICH MARIENHOF 2 (Nr. 213, KS)
Anhang 6.7.5_1
Größe: 27,2 ha
Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Reimershagen
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Konfliktbewertung
2-3
Siedlungen
ca. 200m Entfernung zu Gebäudebestand im Außenbereich;
jeweils ca. 1,2 km Entfernung zu Ortslagen Marienhof, Bellin,
Groß Breesen und Reimershagen
2
Wegeverbindungen
der äußerste südliche Rand des Plangebietes wird von einem
Weg von West nach Ost gequert
2
Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP)
besondere Bedeutung
2
Tourismusraum (noch unabgewogene
im Tourismusentwicklungsraum
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs
des RREP)
2
Wälder mit Erholungseignung
Wälder mit guten Struktureigenschaften nördlich, westlich,
östlich und kleinteilig auch südlich in Entfernungen zwischen
20m bis 100m
2
touristische Infrastruktur
Fernwanderweg E9a/E10 verläuft ca. 50m östlich des Feldes
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Konfliktbewertung
Biotoptypen (BNTK)
Ackerfläche; im Westen und Süden Grünland angrenzend, im
Norden und Osten Wald angrenzend
3
Geschützte Biotope (§ 20 LNatG)
in westlicher und südlicher Richtung in ca. 50-150m Entfernung zu naturnahen Bruch-, Sumpf- und Auenwäldern, naturnahen Feldgehölzen und naturnahen Sümpfen
2
Vorbehaltsgebiete Naturschutz und
grenzt nordwestlich an Vorbehaltsgebiet an
Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP)
2
Schutzwürdigkeit der Arten und Lewestlich angrenzend Bereich hoher Schutzwürdigkeit, östlich
bensräume (Karte 3 GLRP)
angrenzend Bereich sehr hoher Schutzwürdigkeit
3
Feuchtlebensräume (Karte I GLRP)
1 Fläche südlich in ca. 100m Entfernung
3
Schutzwürdigkeit unzerschnittener
sehr hoch
landschaftlicher Freiräume (Karte 9
GLRP)
2
Biotopverbund (Karte II GLRP)
nordwestlich angrenzend an Biotopverbund im engeren Sinne
VP
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
westlich direkt angrenzend an „Nebeltal mit Zuflüssen“
Europäische Vogelschutzgebiete
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Brutplätze geschützter Vogelarten
weitere Schutzgebiete (NSG, LSG,
Naturpark, Ramsar, GLB, FND)
Wald
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4
GLRP)
Moore (Karte I GLRP)
Geschützte Geotope (§ 20 LNatG)
Altlasten / Kampfmittelbelastung
Schutzgut Wasser
Lage zu Oberflächengewässern
Schutzfunktion der Deckschichten
Artesisch anstehendes Grundwasser
Trinkwasserschutzgebiete
Hochwassergefährdung
Grundwasserabhängige Ökosysteme
(Karte 14 GLRP)
Schutzgut Klima/Luft
Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP)
20
-
1
1
AP
Schutzbereich mind. eines Horststandortes betroffen
3
ca. 400m Entfernung: NSG „Cossensee“,
1
ca. 800m Entfernung zu LSG und Naturpark „Nossentiner und
Schwinzer Heide“
nördlich, westlich, östlich und kleinteilig auch südlich in Entfer- 2
nungen zwischen 45m bis 100m
Konfliktbewertung
2-3
überwiegend mittel, im westlichen Bereich ein Streifen sehr
hoch
westlich unmittelbar angrenzend stark entwässerte, degradier- 3
te Moore
1
1
Konfliktbewertung
3
ca. 80m Entfernung zum Teuchelbach, 1 Standgewässer
180m westlich
überwiegend ungünstig
berührt im westlichen Teil größere Fläche
3
im TWSZ 3ao bzw. in ca. 800 m Entfernung zur TWSZ 2o des
WSG „Güstrow, Inselsee, OFW“
1
3
westlich unmittelbar angrenzend
niederschlagsnormal
Konfliktbewertung
-
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub,
Schadstoffe)
Schutzgut Landschaft
Landschaftszone – Großlandschaft –
Landschaftseinheit – Naturraum
Anhang 6.7.5_1
- im Süden: ca. 300m Entfernung zur L11 Groß Tessin – Lohmen
- im Süden: ca. 150m Entfernung zu geplantem Vorbehaltsgebiet „nördlich Reimershagen 1“
- Bestandteil eines Häufungsgebietes mit einem Durchmesser
von ca. 8 km bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten
und einem geplanten Vorranggebiet Rohstoffsicherung
Konfliktbewertung
Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte - Mecklenburger Großseenlandschaft – Krakower Seen- und Sandergebiet– überwiegend 411/06
1
nördlicher Teilbereich mittel
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP)
1
Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Alleen
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Konfliktbewertung
1
Baudenkmale
1
Bodendenkmale
Keine in der näheren Umgebung
1
historische Kulturlandschaften (Karte
III GLRP)
1
sonstiges
ca. 200 m Entfernung südlich verlaufenden NEL-Trasse
Kumulative Wirkungen
Konfliktbewertung
3
Das Vorbehaltsgebiet ist Bestandteil eines Häufungsgebietes bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und einem geplanten Vorranggebiet Rohstoffsicherung in einem Umkreis von ca. 7 km. Weitere
Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt.
Hinweise aus Stellungnahmen zum RREP MM/R
Stadt Krakow am See und Gemeinde Dobbin-Linstow bitten darum, dass es 1. es nicht zu einer zeitgleichen Abbaugenehmigung kommt, dass 2. eine Beschränkung der maximalen jährlichen Gewinnungsmenge auferlegt wird und dass 3. Auflagen erteilt werden, die zur Vermeidung bzw. Minimierung der
Belastung der Bevölkerung führen und die das touristische Potenzial nicht negativ beeinflussen.
Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht):
A Einzelfallentscheidungen:
- Gebäudebestand im Außenbereich – keine
Berücksichtigung auf regionaler Ebene, sondern in
nachgelagerten Planverfahren, dann mit
Überprüfung der tatsächlichen Nutzung der
Gebäude und Überprüfung der Auswirkungen aus
dem Transport der Rohstoffe – Berücksichtigung
unter C
B Änderungen am Plangebiet: keine
C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig
für Kriterien:
- Geschützte Biotope, Feuchtlebensräume,
unzerschnittene landschaftliche Freiräume,
Brutplätze geschützter Vogelarten (ggf.
artenschutzrechtliche Prüfung), Boden, Moore,
Oberflächengewässer, Trinkwasserschutzgebiet
„Güstrow-Inselsee“, grundwasserabhängige
Ökosysteme
- FFH-Gebiet „Nebeltal mit Zuflüssen“ (Verträglichkeitsprüfung) – vgl. Kapitel 7.7 im Umweltbericht
Resümee:
Die Fläche wird in unveränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen. Als Bestandteil eines Häufungsgebietes ist Programmsatz 5.6 (4) im RREP MM/R zu
berücksichtigen.
21
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
WESTLICH MARIENHOF 1 (Nr. 214, KS)
Anhang 6.7.5_1
Größe: 18,5 ha
Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Reimershagen
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Konfliktbewertung
2
Siedlungen
ca. 300m Entfernung zur Ortslage Marienhof
3
Wegeverbindungen
das Plangebiet queren im oberen Drittel 2 Wege von West
nach Ost
2
Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP)
besondere Bedeutung
3
Tourismusraum (noch unabgewogene
im Tourismusschwerpunktraum
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs
des RREP)
2
Wälder mit Erholungseignung
Wälder mit guten Struktureigenschaften nordöstlich und westlich in Entfernungen ca. 50m
1
touristische Infrastruktur
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Konfliktbewertung
Biotoptypen (BNTK)
überwiegend Ackerfläche, im nördlichen Bereich von Feldweg
mit Baumbestand durchzogen
3
Geschützte Biotope (§ 20 LNatG)
nordwestlich angrenzend: naturnahe Feldhecken, temporäre
und stehende Kleingewässer
1
Vorbehaltsgebiete Naturschutz und
Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP)
Schutzwürdigkeit der Arten und Leöstlich und westlich der Fläche Bereiche mit hoher Schutzwür- 1
bensräume (Karte 3 GLRP)
digkeit
2
Feuchtlebensräume (Karte I GLRP)
1 Fläche südöstlich in ca. 550m Entfernung
3
Schutzwürdigkeit unzerschnittener
sehr hoch
landschaftlicher Freiräume (Karte 9
GLRP)
1
Biotopverbund (Karte II GLRP)
1
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
in ca. 1,2km Entfernung: „Nebel mit Zuflüssen“, in ca. 2km
Entfernung: „Cossensee und Siggen“
1
Europäische Vogelschutzgebiete
in ca. 1,7km Entfernung: „Nossentiner-Schwinzer Heide“
1
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel
AP
Brutplätze geschützter Vogelarten
Schutzbereich mind. eines Horststandortes betroffen
1
weitere Schutzgebiete (NSG, LSG,
ca. 2km Entfernung zu NSG „Cossensee“
Naturpark, Ramsar, GLB, FND)
Wald
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4
GLRP)
Moore (Karte I GLRP)
Geschützte Geotope (§ 20 LNatG)
Altlasten / Kampfmittelbelastung
Schutzgut Wasser
Lage zu Oberflächengewässern
Schutzfunktion der Deckschichten
Artesisch anstehendes Grundwasser
Trinkwasserschutzgebiete
Hochwassergefährdung
Grundwasserabhängige Ökosysteme
(Karte 14 GLRP)
Schutzgut Klima/Luft
Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP)
Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub,
Schadstoffe)
22
2
südwestlich und nordöstlich liegen Waldgebiete in ca. 50m
Entfernung
Konfliktbewertung
2
mittel
3
südwestlich in kleiner 50m Entfernung schwach bis mäßig
entwässertes, naturnahes Moor
3
östlich in ca. 80m Entfernung Blockpackung Glambeck
1
Konfliktbewertung
3
ca. 80m Entfernung zum Teuchelbach, 1 Standgewässer 50m
nordwestlich
überwiegend ungünstig
3
in ca. 1,4 km Entfernung zu TWSZ 3a und zu TWSZ 2 des
WSG „Groß Tessin“, ca. 1,5km Entfernung zu TWSZ 3a und 2
des WSG „Groß Breesen“; in TWSZ 3ao des WSG „Güstrow,
Inselsee, OFW“
1
1
Konfliktbewertung
niederschlagsbegünstigt
- im Süden: ca. 150m Entfernung zur L11 Groß Tessin – Reimershagen
- im Süden: ca. 300m Entfernung zu geplantem Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung „westlich Krakow am See 1“
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
Anhang 6.7.5_1
- Bestandteil eines Häufungsgebietes mit einem Durchmesser
von ca. 8 km bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten
und einem geplanten Vorranggebiet Rohstoffsicherung
Schutzgut Landschaft
Landschaftszone – Großlandschaft –
Landschaftseinheit – Naturraum
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP)
Naturparke, Landschaftsschutzgebiete,
Alleen
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
historische Kulturlandschaften (Karte
III GLRP)
sonstiges
Konfliktbewertung
Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte – Mecklenburger Großseenlandschaft – Krakower Seen- und Sandergebiet – überwiegend 411/06
1
mittel
2-3
Rohstofftransporte müssten über L11 erfolgen – diese besitzt
in südlicher Richtung Baumreihen
Konfliktbewertung
1
1
Keine in der näheren Umgebung
1
-
1-3
Abstand zur NEL-Trasse in südlicher Richtung 150 m, lt. TK
10 quert Hochspannungsleitung im oberen Drittel das Plangebiet von Nordwest nach Südost
Kumulative Wirkungen
Konfliktbewertung
3
Das Vorbehaltsgebiet ist Bestandteil eines Häufungsgebietes bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und einem geplanten Vorranggebiet Rohstoffsicherung in einem Umkreis von ca. 7 km. Weitere
Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt.
Hinweise aus Stellungnahmen zum RREP MM/R
Stadt Krakow am See und Gemeinde Dobbin-Linstow bitten darum, dass es 1. nicht zu einer zeitgleichen Abbaugenehmigung kommt, dass 2. eine Beschränkung der maximalen jährlichen Gewinnungsmenge auferlegt wird und dass 3. Auflagen erteilt werden, die zur Vermeidung bzw. Minimierung der
Belastung der Bevölkerung führen und die das touristische Potenzial nicht negativ beeinflussen.
Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht):
A Einzelfallentscheidungen:
- Tourismusschwerpunktraum - ein Eingriff in diesem
für die Erholung geeigneten Raum ist voraussichtlich
mit erheblichen temporären Auswirkungen
verbunden, dennoch wird wegen der Langfristigkeit
der Rohstoffsicherungsplanung im RREP MM/R zu
Gunsten des Vorbehaltsgebietes Rohstoffsicherung
abgewogen – Vermeidungs- und
Minderungsmaßnahmen können erst im konkreten
Planverfahren abgestimmt werden –
Berücksichtigung unter C
B Änderungen am Plangebiet: keine
C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig
für Kriterien:
- Wegeverbindungen, Tourismusschwerpunktraum,
Geschützte Biotope, Schutzwürdigkeit der Arten und
Lebensräume, unzerschnittene landschaftliche
Freiräume, Brutplätze geschützter Vogelarten (ggf.
artenschutzrechtliche Prüfung), Moore, Geschützte Geotope, Oberflächengewässer, Trinkwasserschutzgebiet
„Güstrow-Inselsee“, Allee, Hochspannungsleitung
Resümee:
Die Fläche wird in unveränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen. Als Bestandteil eines Häufungsgebietes ist Programmsatz 5.6 (4) im RREP MM/R zu
berücksichtigen.
23
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
WESTLICH RUM KOGEL 1 (neu: nördlich Kirch Kogel) (Nr. 215, KS)
Anhang 6.7.5_1
Größe: 28,5 ha
Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Reimershagen
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Konfliktbewertung
2-3
Siedlungen
ca. 200m Entfernung zu Gebäudebestand im Außenbereich,
ca. 650m Entfernung zu Ortslagen: Suckwitz, Kirch Kogel und
Reimershagen
3
Wegeverbindungen
Weg quert Plangebiet von West nach Ost mittig
2
Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP)
besondere Bedeutung
2
Tourismusraum (noch unabgewogene
im Tourismusentwicklungsraum
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs
des RREP)
Wälder mit Erholungseignung
kleinere Waldfläche mit guten Struktureigenschaften nordwest- 2
lich in Entfernung größer 60m
2
touristische Infrastruktur
Fernwanderweg E10 verläuft ca. 50m östlich des Plangebiets
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Konfliktbewertung
Biotoptypen (BNTK)
Ackerfläche, von Westen nach Osten durch Feldweg mit
Baum-/Strauchbestand durchzogen
2-3
Geschützte Biotope (§ 20 LNatG)
in unter 80m Entfernung: temporäres Kleingewässer, naturnahes Moor, naturnahe Feldgehölze, Röhrrichtbestände/Riede,
naturnaher Bruch-, Sumpf- und Auwald
1
Vorbehaltsgebiete Naturschutz und
Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP)
1
Schutzwürdigkeit der Arten und Lenordwestlich der Fläche Bereiche mit hoher und sehr hoher
bensräume (Karte 3 GLRP)
Schutzwürdigkeit
3
Feuchtlebensräume (Karte I GLRP)
1 Fläche nördlich in ca. 40m Entfernung, 4 Flächen südlich in
100 bis 400m Entfernung
3
Schutzwürdigkeit unzerschnittener
sehr hoch
landschaftlicher Freiräume (Karte 9
GLRP)
1
Biotopverbund (Karte II GLRP)
1
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
ca. 2km Entfernung: „Mildenitztal mit Zuflüssen“
Europäische Vogelschutzgebiete
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Brutplätze geschützter Vogelarten
weitere Schutzgebiete (NSG, LSG,
Naturpark, Ramsar, GLB, FND)
Wald
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4
GLRP)
Moore (Karte I GLRP)
Geschützte Geotope (§ 20 LNatG)
Altlasten / Kampfmittelbelastung
Schutzgut Wasser
Lage zu Oberflächengewässern
Schutzfunktion der Deckschichten
Artesisch anstehendes Grundwasser
Trinkwasserschutzgebiete
Hochwassergefährdung
Grundwasserabhängige Ökosysteme
(Karte 14 GLRP)
Schutzgut Klima/Luft
Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP)
Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub,
Schadstoffe)
24
ca. 300m Entfernung: „Nossentiner-Schwinzer Heide“
überwiegend hoch (Stufe 3)
VP
3
AP
Schutzbereich mind. eines Horststandortes betroffen
1
ca. 50m Entfernung zu LSG „Nossentiner und Schwinzer Heide“ sowie zu Naturpark „Nossentiner und Schwinzer Heide“,
ca. 2km Entfernung zu NSG „Breeser See“
2
nordwestlich in ca. 50m Entfernung kleinere Waldgebiete
Konfliktbewertung
2
mittel
nordwestlich direkt angrenzend stark entwässertes, degradier- 3
tes Moor
1
1
Konfliktbewertung
3
nördlich in ca. 200m Entfernung Bresenitz, westlich in ca.
200m Entfernung ein weiteres Fließgewässer, 1 Standgewässer 150m nordwestlich, 1 Standgewässer 500m südöstlich
ungünstig
1
ca. 750m Entfernung zu TWSZ 3a und ca. 950m Entfernung
zu TWSZ 2 des WSG „Reimershagen“
1
3
nordwestliche Teilfläche direkt betroffen
Konfliktbewertung
niederschlagsnormal
- im Süden: ca. 150m Entfernung zur L11 Reimershagen –
Lohmen
- im Norden: ca. 500m Entfernung zu geplantem Vorbehalts-
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
Schutzgut Landschaft
Landschaftszone – Großlandschaft –
Landschaftseinheit – Naturraum
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP)
Naturparke, Landschaftsschutzgebiete,
Alleen
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
historische Kulturlandschaften (Karte
III GLRP)
sonstiges
Anhang 6.7.5_1
gebiet Rohstoffsicherung „nördlich Rum Kogel 1“
- Bestandteil eines Häufungsgebietes mit einem Durchmesser
von ca. 8 km bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten
und einem geplanten Vorranggebiet Rohstoffsicherung
Konfliktbewertung
Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte – Mecklenburger Großseenlandschaft – Krakower Seen- und Sandergebiet – überwiegend 411/06
2-3
westliche Teilfläche (ca. ¼) sehr hoch, östliche Teilfläche (ca.
¾) hoch
2-3
ca. 50 m Entfernung zu Naturpark und Landschaftsschutzgebiet Nossentiner und Schwinzer Heide
Rohstofftransporte müssten über L11 erfolgen – diese ist in
diesem Bereich eine Allee
Konfliktbewertung
1
1
Keine in der näheren Umgebung
1
-
3
nördlich und nordwestlich des Plangebiets verläuft Trasse für
NEL und berührt Plangebiet, lt. TK 10 verläuft Hochspannungsleitung von Nordwest nach Südost mittig durchs Plangebiet
Kumulative Wirkungen
Konfliktbewertung
3
Das Vorbehaltsgebiet ist Bestandteil eines Häufungsgebietes bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und einem geplanten Vorranggebiet Rohstoffsicherung in einem Umkreis von ca. 7 km. Weitere
Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt.
Hinweise aus Stellungnahmen zum RREP MM/R
Stadt Krakow am See und Gemeinde Dobbin-Linstow bitten darum, dass es 1. nicht zu einer zeitgleichen Abbaugenehmigung kommt, dass 2. eine Beschränkung der maximalen jährlichen Gewinnungsmenge auferlegt wird und dass 3. Auflagen erteilt werden, die zur Vermeidung bzw. Minimierung der
Belastung der Bevölkerung führen und die das touristische Potenzial nicht negativ beeinflussen.
Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht):
A Einzelfallentscheidungen:
- Gebäudebestand im Außenbereich – keine
Berücksichtigung auf regionaler Ebene, sondern
Berücksichtigung in nachgelagerten Planverfahren,
dann mit Überprüfung der tatsächlichen Nutzung der
Gebäude und Überprüfung der Auswirkungen aus
dem Rohstofftransport – Berücksichtigung unter C
B Änderungen am Plangebiet: keine
C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig
für Kriterien:
- Wegeverbindung, Geschützte Biotope,
unzerschnittene landschaftliche Freiräume,
Feuchtlebensräume, Biotopverbund, Rastgebiet für
wat- und Wasservögel, Brutplätze geschützter
Vogelarten (ggf. artenschutzrechtliche Prüfung),
Moore, Oberflächengewässer,
grundwasserabhängige Ökosysteme,
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes, Allee
- EU-Vogelschutzgebiet „Nossentiner-Schwinzer Heide“ (Verträglichkeitsprüfung) – vgl. Kapitel 7.7 im Umweltbericht
Resümee:
Die Fläche wird in unveränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen. Als Bestandteil eines Häufungsgebietes ist Programmsatz 5.6 (4) im RREP MM/R zu
berücksichtigen.
25
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
NÖRDLICH REIMERSHAGEN 1 (Nr. 216, KS)
Anhang 6.7.5_1
Größe: 47,3 ha
Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Reimershagen
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Konfliktbewertung
2-3
Siedlungen
ca. 200m Entfernung zu Gebäudebestand im Außenbereich;
ca. 300m Entfernung zur Ortslage Reimershagen, ca. 1,2 km
Entfernung zur Ortslage Groß Breesen
3
Wegeverbindungen
das Plangebiet wird von 2 Wegen aus nordwestlicher in südöstlicher Richtung gequert, ein weiterer Weg quert von Ost
nach West und trifft einen der vorgenannten Wege
2
Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP)
besondere Bedeutung
2
Tourismusraum (noch unabgewogene
im Tourismusentwicklungsraum
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs
des RREP)
2
Wälder mit Erholungseignung
Waldflächen mit guten Struktureigenschaften insbesondere
südlich in einer Entfernung größer 50m
3
touristische Infrastruktur
Fernradweg Berlin-Kopenhagen quert Feld zentral,
2
Fernwanderweg E10 liegt südöstlich des Feldes in ca. 100m
Entfernung
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Konfliktbewertung
Biotoptypen (BNTK)
größtenteils Ackerfläche, mittlerer Bereich Trockengrünland
3
Geschützte Biotope (§ 20 LNatG)
in weniger als 100m Entfernung: 4 temporäre Kleingewässer,
naturnahe Feldgehölze, naturnahe Sümpfe, naturnaher Bruch, Sumpf- und Auwald
1
Vorbehaltsgebiete Naturschutz und
Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP)
1
Schutzwürdigkeit der Arten und Lenördlich und östlich liegen Bereiche hoher Bedeutung
bensräume (Karte 3 GLRP)
3
Feuchtlebensräume (Karte I GLRP)
3 Flächen östlich in ca. 20, 300 bzw. 350m Entfernung
3
Schutzwürdigkeit unzerschnittener
überwiegend sehr hoch
landschaftlicher Freiräume (Karte 9
GLRP)
1
Biotopverbund (Karte II GLRP)
VP
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
ca. 600m Entfernung: „Nebeltal mit Zuflüssen“
Europäische Vogelschutzgebiete
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Brutplätze geschützter Vogelarten
weitere Schutzgebiete (NSG, LSG,
Naturpark, Ramsar, GLB, FND)
Wald
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4
GLRP)
Moore (Karte I GLRP)
Geschützte Geotope (§ 20 LNatG)
Altlasten / Kampfmittelbelastung
Schutzgut Wasser
Lage zu Oberflächengewässern
Schutzfunktion der Deckschichten
Artesisch anstehendes Grundwasser
Trinkwasserschutzgebiete
Hochwassergefährdung
Grundwasserabhängige Ökosysteme
(Karte 14 GLRP)
26
½ der Fläche mittel (Stufe 2)
1
2
Schutzbereich mind. eines Horststandortes betroffen
-
AP
1
2
östlich und nördlich liegen große zusammenhängende Waldgebiete in mind. 50m Entfernung
Konfliktbewertung
2
mittel
3
westlich in ca. 90m, nördlich in ca. 150m und östlich in ca.
260m Entfernung stark entwässerte, degradierte Moore
1
1
Konfliktbewertung
3
ca. 100m Entfernung zum Teuchelbach und zu weiteren Gräben, ca. 900m Entfernung zur Bresenitz und weiteren Gräben,
Reimershagener See 280m südlich, 1 Standgewässer 90m
westlich
ungünstig
grenzt im Norden an entsprechende Fläche an
1
südlich in ca. 800m TWSZ 3a und TWSZ 2 des WSG „Reimershagen“, ca. 100m Abstand in nördliche Richtung zu
TWSZ 2o und zu ca. 2/3 in TWSZ 3ao „Güstrow, Inselsee
OFW“
1
3
nördlich in ca. 50m Entferung
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
Schutzgut Klima/Luft
Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP)
Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub,
Schadstoffe)
Schutzgut Landschaft
Landschaftszone – Großlandschaft –
Landschaftseinheit – Naturraum
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP)
Naturparke, Landschaftsschutzgebiete,
Alleen
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
historische Kulturlandschaften (Karte
III GLRP)
sonstiges
Anhang 6.7.5_1
Konfliktbewertung
niederschlagsnormal
- im Südosten: ca. 50m Entfernung zur L11 Reimershagen –
Lohmen
- im Norden: ca. 200m Entfernung zum geplanten Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung „westlich Marienhof 2“
- Bestandteil eines Häufungsgebietes mit einem Durchmesser
von ca. 8 km bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten
und einem geplanten Vorranggebiet Rohstoffsicherung
Konfliktbewertung
Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte - Mecklenburger Großseenlandschaft – Krakower Seen- und Sandergebiet – zu ½: 411/06 und zu ½: 411/17
1
gering
1
-
Keine in der näheren Umgebung
-
Konfliktbewertung
1
1
1
3
NEL-Trasse durchquert das Plangebiet im unteren Drittel von
Ost nach West, lt.TK 10 durchquert im oberen Drittel von Nordost nach Südwest eine Hochspannungsleitung
Kumulative Wirkungen
Konfliktbewertung
3
Das Vorbehaltsgebiet ist Bestandteil eines Häufungsgebietes bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und einem geplanten Vorranggebiet Rohstoffsicherung in einem Umkreis von ca. 7 km. Weitere
Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt.
Hinweise aus Stellungnahmen zum RREP MM/R
Stadt Krakow am See und Gemeinde Dobbin-Linstow bitten darum, dass es 1. nicht zu einer zeitgleichen Abbaugenehmigung kommt, dass 2. eine Beschränkung der maximalen jährlichen Gewinnungsmenge auferlegt wird und dass 3. Auflagen erteilt werden, die zur Vermeidung bzw. Minimierung der
Belastung der Bevölkerung führen und die das touristische Potenzial nicht negativ beeinflussen.
Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht):
A Einzelfallentscheidungen:
- Gebäudebestand im Außenbereich – keine
Berücksichtigung auf regionaler Ebene, sondern
Berücksichtigung in nachgelagerten Planverfahren,
dann mit Überprüfung der tatsächlichen Nutzung der
Gebäude und Überprüfung der Auswirkungen aus
dem Transport der Rohstoffe – Berücksichtigung
unter C
- NEL-Trasse – derzeitiger Planungsstand: Abschluss
des Raumordnungsverfahrens mit dem Ergebnis
einer Vorzugstrasse – eine abschließende
Abwägung ist erst im konkreten Planverfahren
möglich, zu dem voraussichtlich neue Erkenntnisse
zum Verlauf der Trasse vorliegen – Berücksichtigung
unter C
B Änderungen am Plangebiet: keine
C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig
für Kriterien:
- Wegeverbindungen (u.a. Fernradweg), Geschützte Biotope, Feuchtlebensräume, unzerschnittene landschaftliche Freiräume, Brutplätze geschützter Vogelarten (ggf. artenschutzrechtliche Prüfung), Moore, Oberflächengewässer, grundwasserabhängige Ökosysteme, NEL-Trasse
- FFH-Gebiet „Nebeltal mit Zuflüssen“ (Verträglichkeitsprüfung) – vgl. Kapitel 7.7 im Umweltbericht
Resümee:
Die Fläche wird in unveränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen. Als Bestandteil eines Häufungsgebietes ist Programmsatz 5.6 (4) im RREP MM/R zu
berücksichtigen.
27
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
NÖRDLICH RUM KOGEL 1 (neu: westlich Reimershagen) (Nr. 217, KS)
Anhang 6.7.5_1
Größe: 17,9 ha
Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Reimershagen
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Konfliktbewertung
2
Siedlungen
ca. 300m Entfernung zur Ortslage Reimershagen; ca. 600m
Entfernung zur Ortslage Suckvitz
3
Wegeverbindungen
Weg quert von Nordost nach Südost das Plangebiet
2
Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP)
besondere Bedeutung
2
Tourismusraum (noch unabgewogene
im Tourismusentwicklungsraum
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs
des RREP)
2
Wälder mit Erholungseignung
kleinere Waldflächen mit guten Struktureigenschaften insbesondere westlich und südwestlich in Entfernungen zwischen
40 - 150m
3
touristische Infrastruktur
Fernwanderweg E10 quert östlichen Teil des Feldes
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Konfliktbewertung
Biotoptypen (BNTK)
überwiegend Ackerfläche, im Südosten grenzt Trockengrünland an, Fläche im Osten von Feldweg ohne Baumbestand
durchzogen
3
Geschützte Biotope (§ 20 LNatG)
in weniger als 100m Entfernung: naturnahe Feldgehölze, naturnaher Bruch-, Sumpf- und Auwald, ein naturnaher unverbauter Bachabschnitt (Bach östlich von Suckvitz), naturnahe
Feldhecke
2
Vorbehaltsgebiete Naturschutz und
grenzt mit westlichem Rand an VB NL
Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP)
Schutzwürdigkeit der Arten und Lewestlich und südwestlich angrenzend Bereiche sehr hoher und 2
bensräume (Karte 3 GLRP)
hoher Bedeutung
3
Feuchtlebensräume (Karte I GLRP)
1 Fläche nördlich in ca. 400m Entfernung, 1 Fläche südlich in
ca. 300m Entfernung
3
Schutzwürdigkeit unzerschnittener
sehr hoch
landschaftlicher Freiräume (Karte 9
GLRP)
1
Biotopverbund (Karte II GLRP)
1
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
ca. 1,6km Entfernung: „Mildenitz mit Zuflüssen“, ca. 2,3km
Entfernung: „Nebeltal mit Zuflüssen“
VP
Europäische Vogelschutzgebiete
ca. 1,3km Entfernung: „Nossentiner-Schwinzer Heide“
3
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und hoch (Stufe 3)
Wasservögel
AP
Brutplätze geschützter Vogelarten
Schutzbereich mind. eines Horststandortes betroffen
1
weitere Schutzgebiete (NSG, LSG,
ca. 1,7km Entfernung zu NSG „Breeser See“, ca. 850m EntNaturpark, Ramsar, GLB, FND)
fernung zu LSG und Naturpark „Nossentiner und Schwinzer
Heide“
3
Wald
kleinere Waldflächen in Entfernungen zwischen 20 - 150m
Schutzgut Boden
Konfliktbewertung
2
Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4
mittel
GLRP)
3
Moore (Karte I GLRP)
nordwestlich in ca. 200m Entfernung stark entwässerte, degradierte Moore
1
Geschützte Geotope (§ 20 LNatG)
1
Altlasten / Kampfmittelbelastung
Schutzgut Wasser
Konfliktbewertung
3
Lage zu Oberflächengewässern
ca. 50m Entfernung zur Bresenitz und zu weiteren Gräben, 2
Standgewässer 100m nordwestlich, 1 Standgewässer 200m
westlich
Schutzfunktion der Deckschichten
überwiegend günstig, östlicher Teilbereich ungünstig
Artesisch anstehendes Grundwasser
liegt innerhalb einer entsprechenden Fläche
2
Trinkwasserschutzgebiete
ca. 150m Entfernung zu TWSZ 3a und ca. 350m Entfernung
zu TWSZ 2 des WSG „Reimershagen“; weitere TWSZ 2 und
3a in 2,1km Entfernung
1
Hochwassergefährdung
3
Grundwasserabhängige Ökosysteme
südöstlich in ca. 130m Entferung
(Karte 14 GLRP)
Schutzgut Klima/Luft
Konfliktbewertung
Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP)
niederschlagsnormal
28
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub,
Schadstoffe)
Schutzgut Landschaft
Landschaftszone – Großlandschaft –
Landschaftseinheit – Naturraum
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP)
Naturparke, Landschaftsschutzgebiete,
Alleen
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
historische Kulturlandschaften (Karte
III GLRP)
sonstiges
Anhang 6.7.5_1
- im Süden: ca. 100m Entfernung zur L11 Reimershagen –
Lohmen
- im Süden: ca. 500m Entfernung zum geplanten Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung „westlich Rum Kogel 1“, im Nordosten ca. 800m Entfernung zum geplanten Vorbehaltsgebiet
Rohstoffsicherung „nördlich Reimershagen 1“
- Bestandteil eines Häufungsgebietes mit einem Durchmesser
von ca. 8 km bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten
und einem geplanten Vorranggebiet Rohstoffsicherung
Konfliktbewertung
Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte - Mecklenburger Großseenlandschaft – Krakower Seen- und Sandergebiet – zu ½: 411/06 und zu ½: 411/17
2
hoch
1
Rohstofftransporte müssten über die L11 erfolgen, ist in diesem Bereich eine Allee
Konfliktbewertung
1
1
nordwestlich in ca. 150m Entfernung ein „beseitigter Hof“ aus
dem 18. Jhd.
1
-
3
NEL-Trasse quert im östlichen Teil des Planungsgebietes von
Nordost nach Südwest, lt. TK 10 2 Hochspannungsleitungen ,
eine von Nord nach Süd und eine von Nordost nach Südwest
Kumulative Wirkungen
Konfliktbewertung
3
Das Vorbehaltsgebiet ist Bestandteil eines Häufungsgebietes, bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und einem geplanten Vorranggebiet Rohstoffsicherung in einem Umkreis von ca. 7 km. Weitere
Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt.
Hinweise aus Stellungnahmen zum RREP MM/R
Stadt Krakow am See und Gemeinde Dobbin-Linstow bitten darum, dass es 1. nicht zu einer zeitgleichen Abbaugenehmigung kommt, dass 2. eine Beschränkung der maximalen jährlichen Gewinnungsmenge auferlegt wird und dass 3. Auflagen erteilt werden, die zur Vermeidung bzw. Minimierung der
Belastung der Bevölkerung führen und die das touristische Potenzial nicht negativ beeinflussen.
Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25
und 26 im Umweltbericht):
A Einzelfallentscheidungen:
- EU-Vogelschutzgebiet „Nossentiner-Schwinzer Heide“ und
Rastgebiet – Plangebiet liegt nach Aussage der unteren
Naturschutzbehörde Güstrow innerhalb regelmäßig besetzter
bedeutsamer Nahrungs-/ Rastplatzflächen von Graugänsen und
nordischen Gänsen, die ihren Schlafplatz im Vogelschutzgebiet
haben – da es sich bei der Festlegung der Vorbehaltsgebiete
Rohstoffsicherung um eine sehr langfristige Planung handelt, sind
letztlich die Ergebnisse der Verträglichkeitsprüfung zum Zeitpunkt
der konkreten Abbauplanung maßgeblich; auch wenn derzeit und
mittelfristig ggf. keine FFH-Verträglichkeit anzunehmen ist, wird das
Plangebiet dennoch als Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung
festgelegt – Berücksichtigung der Kriterien unter C
- NEL-Trasse – derzeitiger Planungsstand: Abschluss des Raumordnungsverfahrens mit dem Ergebnis einer
Vorzugstrasse – eine abschließende Abwägung ist erst im konkreten Planverfahren möglich, zu dem voraussichtlich neue Erkenntnisse zum Verlauf der Trasse vorliegen – Berücksichtigung unter C
B Änderungen am Plangebiet: keine
C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien:
- Wegeverbindung (Fernwanderweg), Geschützte Biotope, Feuchtlebensräume, unzerschnittene landschaftliche
Freiräume, Rastgebiet für Wat- und Wasservögel, Brutplätze geschützter Vogelarten (ggf. artenschutzrechtliche
Prüfung), Moore, Oberflächengewässer, grundwasserabhängige Ökosysteme, NEL-Trasse
- EU-Vogelschutzgebiet „Nossentiner-Schwinzer Heide“ (Verträglichkeitsprüfung) – vgl. Kapitel 7.7 im Umweltbericht
Resümee:
Die Fläche wird in unveränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen. Als Bestandteil eines Häufungsgebietes ist Programmsatz 5.6 (4) im RREP MM/R zu
berücksichtigen.
29
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
NÖRDLICH ZIETLITZ 1 (Nr. 218, KS)
Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Kuchelmiß
Anhang 6.7.5_1
Größe: 19,4 ha
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Konfliktbewertung
2
Siedlungen
ca. 400m Entfernung zum Sondergebiet Hotel und Golfplatz Serrahn inkl. Ferienhäuser, ca. 1 – 1,5km Entfernung zu Ortslagen
Serrahn, Serrahn Hof und Zietlitz
3
Wegeverbindungen
Plangebiet wird östlich von Weg begrenzt, im Plangebiet gibt es
einen Weg
3
Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP)
herausragende Bedeutung
2
Tourismusraum (noch unabgewogene
im Tourismusentwicklungsraum
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des
RREP)
2
Wälder mit Erholungseignung
kleineres Waldgebiet mit guten Struktureigenschaften südlich und
südwestlich in einer Entfernung von ca. 30m
2
ca. 400m Entfernung zum Sondergebiet Hotel und Golfplatz Serrahn inkl. Ferienhäuser
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Konfliktbewertung
Biotoptypen (BNTK)
größtenteils Ackerfläche, Teilflächen sind Grünland, im Nordwesten von Feldweg ohne Baumbestand durchzogen, nordöstliche
Grenze bildet ebenfalls ein Feldweg mit Hecke
3
Geschützte Biotope (§ 20 LNatG)
in bis zu 100m Entfernung: naturnahe Hecken, eine Baumgruppe
und ein stehendes Kleingewässer
1
Vorbehaltsgebiete Naturschutz und
Landschaftspflege (noch unabgewogene
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des
RREP)
2-3
Schutzwürdigkeit der Arten und LebensTeilflächen mit hoher Schutzwürdigkeit, Fläche von Norden, Wesräume (Karte 3 GLRP)
ten und Süden von Bereichen hoher Schutzwürdigkeit umgeben,
im Südwesten grenzt Bereich sehr hoher Schutzwürdigkeit an
3
Feuchtlebensräume (Karte I GLRP)
1 Fläche südlich in ca. 30m Entfernung, 1 Fläche westlich in ca.
260m Entfernung
1
Schutzwürdigkeit unzerschnittener landmittel
schaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP)
1
Biotopverbund (Karte II GLRP)
1
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
ca. 1,3km Entfernung: „Nebeltal mit Zuflüssen“
touristische Infrastruktur
Europäische Vogelschutzgebiete
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Brutplätze geschützter Vogelarten
weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, Naturpark, Ramsar, GLB, FND)
ca. 500m Entfernung: „Nossentiner-Schwinzer Heide“
mittel (Stufe 2)
VP
2
Schutzbereich mind. eines Horststandortes betroffen
Randlage innerhalb des LSG „Krakower Seenlandschaft“, ca.
1,6km Entfernung zu NSG „Nebel“
AP
3
Wald
3
kleinere Waldflächen südlich und südwestlich in einer Entfernung
von ca. 30m
Konfliktbewertung
3
nordöstlicher Teil mittel, westlicher und südlicher Teil sehr hoch
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4
GLRP)
Moore (Karte I GLRP)
Geschützte Geotope (§ 20 LNatG)
Altlasten / Kampfmittelbelastung
Schutzgut Wasser
Lage zu Oberflächengewässern
Schutzfunktion der Deckschichten
Artesisch anstehendes Grundwasser
Trinkwasserschutzgebiete
Hochwassergefährdung
Grundwasserabhängige Ökosysteme
(Karte 14 GLRP)
Schutzgut Klima/Luft
Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP)
30
3
südlich, westlich und nördlich liegen unmittelbar angrenzend bzw.
teilweise überplant stark entwässerte, degradierte Moore
1
1
Konfliktbewertung
3
ca. 550 m zum Serrahner See, im nördlichen Teil wird Fläche
direkt von kleinem Fließgewässer durchzogen, weitere Gräben in
ca. 100m Entfernung, Grimmsee 260m westlich, Serrahner See
500m nordwestlich, 3 Standgewässer 300m nördlich, 1 Standgewässer 50m südlich
ungünstig
1
in ca. 1,6km Entfernung TWSZ 3a und TWSZ 2 des WSG „Groß
Bäbelin“
1
3
südlich, westlich und nördlich unmittelbar angrenzend bzw. teilweise überplant
Konfliktbewertung
niederschlagsnormal bis niederschlagsbegünstigt
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
Anhang 6.7.5_1
- im Osten: ca. 400m Entfernung zur A19 Berlin-Rostock, im Nordwesten ca. 500m
Entfernung zur GÜ28 Zietlitz – Serrahn, im Süden: ca. 1,4km Entfernung zur Straßenverbindung zwischen Zietlitz und Groß Bäbelin
- im Nordosten und im Süden: grenzt direkt an geplante Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung „nördlich Zietlitz 2“ und „nördlich Zietlitz 3“
- im Südosten: grenzt direkt an bestehenden Tagebau „Zietlitz-Bäbelin West“ (geplantes Vorranggebiet Rohstoffsicherung)
- Bestandteil eines Häufungsgebietes mit einem Durchmesser von ca. 7 km bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und 2 geplanten Vorranggebieten Rohstoffsicherung in der Region MM/R
Schutzgut Landschaft
Konfliktbewertung
Landschaftszone – Großlandschaft –
Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte - Mecklenburger
Landschaftseinheit – Naturraum
Großseenlandschaft – Großseenland mit Müritz-, Kölpin- und
Fleesensee – überwiegend 412/01
2
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes
mittel
(Karte 8 GLRP)
3
Naturparke, Landschaftsschutzgebiete,
Randlage innerhalb des LSG „Krakower Seenlandschaft“
Alleen
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Konfliktbewertung
1
Baudenkmale
1
Bodendenkmale
nördlich in 400m-600m Entfernung eine „ehemalige Burg“, ein
„Großsteingrab“ und eine „Warte“
1
historische Kulturlandschaften (Karte III
GLRP)
1
sonstiges
Kumulative Wirkungen
Konfliktbewertung
3
Das Vorbehaltsgebiet ist Bestandteil eines Häufungsgebietes, bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten
und 2 geplanten Vorranggebieten Rohstoffsicherung in einem Umkreis von ca. 5 km. Weitere Planungen, die
zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt.
Hinweise aus Stellungnahmen zum Vorentwurf RREP MM/R bzw. Entwurf des Umweltberichts (Scopingverfahren)
Stadt Krakow am See und Gemeinde Dobbin-Linstow bitten darum, dass es 1. es nicht zu einer zeitgleichen
Abbaugenehmigung kommt, dass 2. eine Beschränkung der maximalen jährlichen Gewinnungsmenge auferlegt wird und dass 3. Auflagen erteilt werden, die zur Vermeidung bzw. Minimierung der Belastung der Bevölkerung führen und die das touristische Potenzial nicht negativ beeinflussen. Der Landkreis Müritz hat grundsätzliche Bedenken wegen der Nähe zum Naturpark und zum Landschaftsschutzgebiet. Landreis Güstrow:
Nach §4 Abs.2 Nr.2 der LSG-Verordnung ist es verboten, Bodenbestandteile abzubauen oder die Bodengestalt u.a. durch Abgrabungen und Aufschüttungen zu verändern oder Bodenschätze aufzusuchen, zu gewinnen oder sich anzueignen.
Verkehrslage und
Lage zu bestehenden
Emissionsquellen
(Lärm, Staub, Schadstoffe)
Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25
und 26 im Umweltbericht):
A Einzelfallentscheidungen:
- LSG „Krakower Seenlandschaft“ – Plangebiet liegt im Randbereich
innerhalb des LSG und in räumlicher Nähe zu einem bestehenden
Tagebau – aufgrund der regionalplanerischen Grundsatzfestlegung
Lagerstätten vollständig abzubauen, wird zu Gunsten der Festlegung
des Vorbehaltsgebietes Rohstoffsicherung abgewogen; ob und unter
welchen Bedingungen einer Freistellung aus dem LSG zugestimmt wird,
ist im konkreten Planverfahren zu prüfen – Berücksichtigung unter C
- nordwestliche Teilfläche: Schutzwürdigkeit Arten und Lebensräume
deckt sich mit Schutzwürdigkeit des Bodens (Moore), einem kleinen
Fließgewässer und grundwasserabhängigen Ökosystemen – Berücksichtigung unter B
B Änderungen am Plangebiet:
- veränderte Abgrenzung zur Berücksichtigung des Waldgebietes (Mindestabstand 50m)
- Reduzierung des Plangebiets um die nordwestliche Teilfläche auf der Grundlage der Kartierung grundwasserabhängiger Ökosysteme – Begründung siehe A
C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien:
- Wegeverbindungen, Erholungsfunktion, Geschützte Biotope, Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume,
Feuchtlebensräume, Brutplätze geschützter Vogelarten (ggf. artenschutzrechtliche Prüfung), LSG „Krakower
Seenlandschaft“, Boden, Moore, Oberflächengewässer, grundwasserabhängige Ökosysteme
- EU-Vogelschutzgebiet „Nossentiner-Schwinzer Heide“ (Verträglichkeitsprüfung) – vgl. Kapitel 7.7 im Umweltbericht
Resümee:
Die Fläche wird in leicht veränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur
Festlegung vorgeschlagen. Als Bestandteil eines Häufungsgebietes ist Programmsatz 5.6 (4) im RREP MM/R zu
berücksichtigen.
31
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
NÖRDLICH ZIETLITZ 2 (Nr. 219, KS)
Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Kuchelmiß
Anhang 6.7.5_1
Größe: 11,5 ha
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Konfliktbewertung
1
Siedlungen
ca. 600m Entfernung zum Sondergebiet Hotel und Golfplatz Serrahn inkl. Ferienhäuser, ca. 1 – 1,5km Entfernung zu Ortslagen
Serrahn und Serrahn Hof
2
Wegeverbindungen
nordwestliche von Weg begrenzt, am nördlichen Rand wird Plangebiet von Weg gequert
3
Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP)
überwiegend herausragende Bedeutung
2
Tourismusraum (noch unabgewogene
im Tourismusentwicklungsraum
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des
RREP)
2
Wälder mit Erholungseignung
kleineres Waldgebiet mit guten Struktureigenschaften nördlich in
ca. 70m Entfernung
2
ca. 460m Entfernung zum Sondergebiet Hotel und Golfplatz Serrahn inkl. Ferienhäuser
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Konfliktbewertung
Biotoptypen (BNTK)
überwiegend Ackerfläche, nördliches angrenzend frisches Grünland, südwestliche Feldesgrenze durch Feldweg mit Hecke
3
Geschützte Biotope (§ 20 LNatG)
in bis zu 50m Entfernung: 4 naturnahe Feldhecken
Vorbehaltsgebiete Naturschutz und
200m Abstand zum südwestlich gelegenen VB NL, 250 m AbLandschaftspflege (noch unabgewogene stand zum nördlich gelegenen VB NL
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des
RREP)
2
Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensnördlich liegt Gebiet mit hoher Schutzwürdigkeit
räume (Karte 3 GLRP)
3
Feuchtlebensräume (Karte I GLRP)
1 Fläche südlich in ca. 180m Entfernung
1
Schutzwürdigkeit unzerschnittener landwestlicher Teil mittel
schaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP)
1
Biotopverbund (Karte II GLRP)
1
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
ca. 1,7km Entfernung: „Nebeltal mit Zuflüssen“
touristische Infrastruktur
Europäische Vogelschutzgebiete
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Brutplätze geschützter Vogelarten
weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, Naturpark, Ramsar, GLB, FND)
Wald
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4
GLRP)
Moore (Karte I GLRP)
Geschützte Geotope (§ 20 LNatG)
Altlasten / Kampfmittelbelastung
Schutzgut Wasser
Lage zu Oberflächengewässern
Schutzfunktion der Deckschichten
Artesisch anstehendes Grundwasser
Trinkwasserschutzgebiete
Hochwassergefährdung
Grundwasserabhängige Ökosysteme
(Karte 14 GLRP)
Schutzgut Klima/Luft
Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP)
Verkehrslage und Lage zu bestehenden
Emissionsquellen (Lärm, Staub, Schadstoffe)
32
ca. 650m Entfernung: „Nossentiner-Schwinzer Heide““
mittel (Stufe 2)
VP
2
AP
Schutzbereich mind. eines Horststandortes betroffen
im Südwesten an LSG „Krakower Seengebiet angrenzend“, 1,4km 3
Entfernung zu NSG „Großes Holz“, 1,7km Entfernung zu NSG
„Nebel“
2
nördlich liegt kleineres Waldgebiet in größer 50m Entfernung
Konfliktbewertung
2
mittel
3
nördlich und nordöstlich teilweise unmittelbar angrenzende stark
entwässerte, degradierte Moore
1
1
Konfliktbewertung
3
nördlich liegen in unmittelbarer Umgebung mehrere Gräben, 3
Standgewässer 200m nördlich, 1 Standgewässer 200m südlich,
ca. 700m zu Serrahner See
ungünstig
1
in ca. 1,6km Entfernung TWSZ 3a und TWSZ 2 des WSG „Groß
Bäbelin“
1
3
nördlich und nordöstlich unmittelbar angrenzend
Konfliktbewertung
niederschlagsnormal bis niederschlagsbegünstigt
- im Osten: ca. 100m Entfernung zur A19 Berlin-Rostock, im
Nordwesten ca. 650m Entfernung zur K GÜ28 Zietlitz – Serrahn,
im Süden: ca. 1,6km Entfernung zur Straßenverbindung zwischen
Zietlitz und Groß Bäbelin
- im Süden: grenzt direkt an geplantes Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung „nördlich Zietlitz 1“
- im Südosten: grenzt direkt an bestehenden Tagebau „ZietlitzBäbelin West“ (geplantes Vorranggebiet Rohstoffsicherung)
- Bestandteil eines Häufungsgebietes mit einem Durchmesser von
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
Schutzgut Landschaft
Landschaftszone – Großlandschaft –
Landschaftseinheit – Naturraum
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes
(Karte 8 GLRP)
Naturparke, Landschaftsschutzgebiete,
Alleen
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
Anhang 6.7.5_1
ca. 7 km bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und 2
geplanten Vorranggebieten Rohstoffsicherung in der Region
MM/R
Konfliktbewertung
Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte - Mecklenburger
Großseenlandschaft – Großseenland mit Müritz-, Kölpin- und
Fleesensee – überwiegend 412/01
2
mittel
-
1
Konfliktbewertung
1
1
nördlich in 370m-770m Entfernung eine „ehemalige Burg“, ein
„Großsteingrab“ und eine „Warte“
1
-
historische Kulturlandschaften (Karte III
GLRP)
1
sonstiges
Kumulative Wirkungen
Konfliktbewertung
3
Das Vorbehaltsgebiet ist Bestandteil eines Häufungsgebietes, bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten
und 2 geplanten Vorranggebieten Rohstoffsicherung in einem Umkreis von ca. 5 km. Weitere Planungen, die
zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt.
Hinweise aus Stellungnahmen zum RREP MM/R
Stadt Krakow am See und Gemeinde Dobbin-Linstow bitten darum, dass es 1. nicht zu einer zeitgleichen
Abbaugenehmigung kommt, dass 2. eine Beschränkung der maximalen jährlichen Gewinnungsmenge auferlegt wird und dass 3. Auflagen erteilt werden, die zur Vermeidung bzw. Minimierung der Belastung der Bevölkerung führen und die das touristische Potenzial nicht negativ beeinflussen. Der Landkreis Müritz hat grundsätzliche Bedenken wegen der Nähe zum Naturpark und zum Landschaftsschutzgebiet. Stadt Krakow am See
und Gemeinde Dobbin-Linstow befürchten wegen der Nähe zum Van der Valk Resort Linstow Probleme mit
Sicht- und Lärmschutz und fordern die Vorabfestlegung von Aufforstungsmaßnahmen. Weiterhin sollte eine
zusätzliche Zu/Abfahrt von der BAB19 auf die Gemeindestraße zwischen Groß Bäbelin und Zietlitz zum Schutz
vor Lärm- und Luftverunreinigungen, bezogen auf Transporte, geschaffen werden.
Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht):
A Einzelfallentscheidungen:
- LSG „Krakower Seenlandschaft“ – Plangebiet liegt
außerhalb am Rand des LSG und in räumlicher
Nähe zu einem bestehenden Tagebau – aufgrund
der Zielstellung Lagerstätten vollständig abzubauen
wird zu Gunsten der Festlegung des
Vorbehaltsgebietes Rohstoffsicherung abgewogen –
Berücksichtigung unter C
B Änderungen am Plangebiet: keine
C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig
für Kriterien:
- Erholungsfunktion, Geschützte Biotope,
Feuchtlebensräume, EU-Vogelschutzgebiet
„Nossentiner-Schwinzer Heide“
(Verträglichkeitsprüfung), Brutplätze geschützter
Vogelarten (ggf. artenschutzrechtliche Prüfung), LSG
„Krakower Seenlandschaft“, Moore,
Oberflächengewässer, grundwasserabhängige
Ökosysteme
Resümee:
Die Fläche wird in unveränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen. Als Bestandteil eines Häufungsgebietes ist Programmsatz 5.6 (4) im RREP MM/R zu
berücksichtigen.
33
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
Anhang 6.7.5_1
Größe: 117,4 ha
SÜDLICH GROß BÄBELIN 2 (Nr. 220, KS)
Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Dobbin-Linstow (direkt an der Regionsgrenze)
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Konfliktbewertung
2
Siedlungen
ca. 300m Entfernung zur Ortslage Linstow, zum Ferienpark
„Van der Valk Resort Linstow“ und zur Ortslage Hohen Wangelin
3
Wegeverbindungen
2 Wege queren von Nord nach Süd das Plangebiet
1
Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP)
3
Tourismusraum (noch unabgewogene
im Tourismusschwerpunktraum
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs
des RREP)
2
Wälder mit Erholungseignung
kleineres Waldgebiet mit guten Struktureigenschaften nördlich
in ca. 70m Entfernung
ca. 400m Entfernung zum Fernradweg Berlin-Kopenhagen, ca. 2
2
300m Entfernung zur zum Ferienpark „Van der Valk Resort
Linstow“ (durch Autobahn A19 getrennt), im Süden unmittelbar 2
an Naturpark Nossentiner und Schwinzer Heide angrenzend
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Konfliktbewertung
Biotoptypen (BNTK)
größtenteils Ackerfläche, kleine Teilflächen frisches Grünland,
von Nord nach Süd von 2 Feldwegen (teilweise mit Gehölzbestand) durchzogen, südliche Grenze bildet Straße mit Hecke/Baumbestand
3
Geschützte Biotope (§ 20 LNatG)
in südlicher Richtung in ca.70m Entfernung: Feuchtwiesenkomplex nördlich des Linstower Sees
1
Vorbehaltsgebiete Naturschutz und
Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP)
2
Schutzwürdigkeit der Arten und Lein südlicher Richtung in ca. 50m Entfernung: Flächen mit sehr
bensräume (Karte 3 GLRP)
hoher Schutzwürdigkeit
3
Feuchtlebensräume (Karte I GLRP)
in südlicher Richtung in ca. 50m Entfernung, in östlicher und
nördlicher Richtung in ca. 500m Entfernung
2
Schutzwürdigkeit unzerschnittener
überwiegend hoch
landschaftlicher Freiräume (Karte 9
GLRP)
1
Biotopverbund (Karte II GLRP)
im Süden unmittelbar angrenzend
VP
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
kleiner 50m Entfernung: „Nebeltal mit Zuflüssen“
VP
Europäische Vogelschutzgebiete
ca. 100m Entfernung: „Nossentiner-Schwinzer Heide“
2
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und mittel (Stufe 2)
Wasservögel
AP
Brutplätze geschützter Vogelarten
Schutzbereich mind. eines Horststandortes betroffen
2
weitere Schutzgebiete (NSG, LSG,
grenzt südlich direkt an LSG und Naturpark „Nossentiner und
Naturpark, Ramsar, GLB, FND)
Schwinzer Heide“, ca. 1,2km Entfernung zu LSG „Krakower
Seengebiet“
1
Wald
Schutzgut Boden
Konfliktbewertung
2
Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4
mittel
GLRP)
3
Moore (Karte I GLRP)
südlich und südwestlich stark entwässerte, degradierte Moore
in 40 bzw. 300m Entfernung
1
Geschützte Geotope (§ 20 LNatG)
Altlasten / Kampfmittelbelastung
im Süden ca. 300m zu ehemaliger Tankstelle
Schutzgut Wasser
Konfliktbewertung
3
Lage zu Oberflächengewässern
ca. 200 m zum Linstower See, im südwestlichen Teil ragt
kleiner Graben in das Gebiet, ca. 450m Entfernung zur Nebel
Schutzfunktion der Deckschichten
ungünstig
Artesisch anstehendes Grundwasser
1
Trinkwasserschutzgebiete
1
Hochwassergefährdung
1
Grundwasserabhängige Ökosysteme
(Karte 14 GLRP)
Schutzgut Klima/Luft
Konfliktbewertung
Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP)
niederschlagsnormal
touristische Infrastruktur u.a.
34
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub,
Schadstoffe)
Schutzgut Landschaft
Landschaftszone – Großlandschaft –
Landschaftseinheit – Naturraum
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP)
Naturparke, Landschaftsschutzgebiete,
Alleen
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
historische Kulturlandschaften (Karte
III GLRP)
Anhang 6.7.5_1
- im Westen: ca. 200m Entfernung zur A19 Berlin-Rostock in
Höhe AS Linstow, im Norden: angrenzend an ehemaligen
Verlauf der L204, im Süden: angrenzend an aktuellen Verlauf
der L204 Hohen Wangelin – Linstow
- im Norden: ca. 100m Entfernung zu geplantem Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung „südlich Groß Bäbelin 1“
- Bestandteil eines Häufungsgebietes mit einem Durchmesser
von ca. 7 km bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten
und 2 geplanten Vorranggebieten Rohstoffsicherung in der
Region MM/R
Konfliktbewertung
Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte - Mecklenburger Großseenlandschaft – Großseenland mit Müritz-, Kölpin- und Fleesensee – überwiegend 412/01
2
mittel
-
1
Konfliktbewertung
1
1
keine
1-2
2 Flächen südlich in 80m bzw. 100m Entfernung: stark wasserbeeinflusste Grünlandflächen
2 Flächen südöstlich und südlich in 480m bzw. 520m Entfernung: Offenlandschaft, Trocken- oder Magerstandort
1
sonstiges
Kumulative Wirkungen
Konfliktbewertung
3
Das Vorbehaltsgebiet ist Bestandteil eines Häufungsgebietes, bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und 2 geplanten Vorranggebieten Rohstoffsicherung in einem Umkreis von ca. 5 km. In der
Region Mecklenburgische Seenplatte werden im Vorentwurf des RREP in einer Entfernung von 2-4km
weitere 2 Vorbehaltsgebiete und 2 Vorranggebiete Rohstoffsicherung vorgeschlagen Weitere Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt.
Hinweise aus Stellungnahmen zum RREP MM/R
Stadt Krakow am See und Gemeinde Dobbin-Linstow bitten darum, dass es 1. nicht zu einer zeitgleichen Abbaugenehmigung kommt, dass 2. eine Beschränkung der maximalen jährlichen Gewinnungsmenge auferlegt wird und dass 3. Auflagen erteilt werden, die zur Vermeidung bzw. Minimierung der
Belastung der Bevölkerung führen und die das touristische Potenzial nicht negativ beeinflussen. Der
Landkreis Müritz hat grundsätzliche Bedenken wegen der Nähe zum Naturpark und zum Landschaftsschutzgebiet. Der Regionale Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte fordert, das Plangebiet erst
in Anspruch zu nehmen, wenn östlich liegende aktive Tagebaue im Raum zwischen Hohen Wangelin
und Hallalit ausgebeutet und renaturiert bzw. rekultiviert sind.
Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht):
A Einzelfallentscheidungen:
- FFH-Gebiet „Nebeltal mit Zuflüssen“ und EUVogelschutzgebiet „Nossentiner-Schwinzer Heide“ –
Betroffenheit der Gebiete durch Abbau und
Transport kann auf regionaler Ebene nicht
abschließend prognostiziert werden –
Berücksichtigung unter C
B Änderungen am Plangebiet: keine
C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig
für Kriterien:
- Wegeverbindungen, Tourismusschwerpunktraum,
Geschützte Biotope, Feuchtlebensräume, Brutplätze
geschützter Vogelarten (ggf. artenschutzrechtliche
Prüfung), Moore, Oberflächengewässer
- FFH-Gebiet „Nebeltal mit Zuflüssen“
(Verträglichkeitsprüfung), EU-Vogelschutzgebiet
„Nossentiner-Schwinzer Heide“ (Verträglichkeitsprüfung) – vgl. Kapitel 7.7 im Umweltbericht
Resümee:
Die Fläche wird in unveränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen. Als Bestandteil eines Häufungsgebietes ist Programmsatz 5.6 (4) im RREP MM/R zu
berücksichtigen.
35
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
Anhang 6.7.5_1
Größe: 7,6 ha
NÖRDLICH ZIETLITZ 3 (Nr. 221, KS)
Landkreis, Gemeinde: Güstrow, überwiegend Gemeinde Kuchelmiß, randlich berührt DobbinLinstow
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Konfliktbewertung
1
Siedlungen
ca. 900m Entfernung zur Ortslage Zietlitz, 1,3km Entfernung
zum Sondergebiet Hotel und Golfplatz Serrahn inkl. Ferienhäuser, ca. 1,5km Entfernung zur Ortslage Serrahn Hof
2
Wegeverbindungen
ein Weg quert am südlichen Rand das Plangebiet von West
nach Ost
3
Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP)
herausragende Bedeutung
2
Tourismusraum (noch unabgewogene
überwiegend im Tourismusentwicklungsraum
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs
des RREP)
Wälder mit Erholungseignung
Waldgebiet mit guten Struktureigenschaften westlich in kleiner 2
50m Entfernung
1
touristische Infrastruktur u.a.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Konfliktbewertung
Biotoptypen (BNTK)
Ackerfläche, westlich angrenzend: Grünland, Gebiet im Süden von Feldweg mit Gehölzbestand durchzogen
3
Geschützte Biotope (§ 20 LNatG)
in bis zu 100m Entfernung: ein permanentes Kleingewässer
und eine Baumgruppe
1
Vorbehaltsgebiete Naturschutz und
Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP)
2
Schutzwürdigkeit der Arten und Leim Westen in ca. 50m Entfernung: Flächen mit sehr hoher
bensräume (Karte 3 GLRP)
Schutzwürdigkeit
3
Feuchtlebensräume (Karte I GLRP)
eine Fläche in nordwestlicher Richtung in ca. 60m Entfernung
1
Schutzwürdigkeit unzerschnittener
mittel
landschaftlicher Freiräume (Karte 9
GLRP)
1
Biotopverbund (Karte II GLRP)
1
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
ca. 1,8km Entfernung: „Nebeltal mit Zuflüssen“
1
Europäische Vogelschutzgebiete
ca. 1,3km Entfernung: „Nossentiner-Schwinzer Heide“
2
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und mittel (Stufe 2)
Wasservögel
AP
Brutplätze geschützter Vogelarten
Schutzbereich mind. eines Horststandortes betroffen
3
weitere Schutzgebiete (NSG, LSG,
an LSG „Krakower Seenlandschaft“ angrenzend
Naturpark, Ramsar, GLB, FND)
Wald
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4
GLRP)
Moore (Karte I GLRP)
Geschützte Geotope (§ 20 LNatG)
Altlasten / Kampfmittelbelastung
Schutzgut Wasser
Lage zu Oberflächengewässern
Schutzfunktion der Deckschichten
Artesisch anstehendes Grundwasser
Trinkwasserschutzgebiete
Hochwassergefährdung
Grundwasserabhängige Ökosysteme
(Karte 14 GLRP)
Schutzgut Klima/Luft
Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP)
Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub,
Schadstoffe)
36
westlich in ca. 50m Entfernung
mittel
2
Konfliktbewertung
2
3
westlich stark entwässerte, degradierte Moore in teilweise
unter 20m Entfernung
1
1
Konfliktbewertung
3
ca. 1,4km zum Serrahner See, einige Gräben in westlich angrenzender Fläche, 1 Standgewässer 100m nordwestlich
ungünstig
1
in ca. 1,4km Entfernung TWSZ 3a und TWSZ 2 des WSG
„Groß Bäbelin“
1
3
westlich unmittelbar angrenzender größerer Komplex
Konfliktbewertung
niederschlagsnormal
- im Osten: ca. 450m Entfernung zur A19 Berlin-Rostock, im
Nordwesten ca. 1,3km Entfernung zur GÜ28 Zietlitz – Serrahn,
im Süden: ca. 750m Entfernung zur Straßenverbindung zwischen Zietlitz und Groß Bäbelin
- im Norden: grenzt direkt an geplantes Vorbehaltsgebiet Roh-
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
Schutzgut Landschaft
Landschaftszone – Großlandschaft –
Landschaftseinheit – Naturraum
Anhang 6.7.5_1
stoffsicherung „nördlich Zietlitz 1“, im Südwesten: grenzt direkt
an geplantes Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung „nördlich
Zietlitz 4“
- im Südosten: grenzt direkt an bestehenden Tagebau „ZietlitzBäbelin West“ (geplantes Vorranggebiet Rohstoffsicherung)
- Bestandteil eines Häufungsgebietes mit einem Durchmesser
von ca. 7 km bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten
und 2 geplanten Vorranggebieten Rohstoffsicherung in der
Region MM/R
Konfliktbewertung
Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte - Mecklenburger Großseenlandschaft – Großseenland mit Müritz-, Kölpin- und Fleesensee – überwiegend 412/01
2
mittel
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP)
2
Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, westlich unmittelbar an LSG „Krakower Seenlandschaft“ anAlleen
grenzend
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Konfliktbewertung
1
Baudenkmale
1
Bodendenkmale
keine
1
historische Kulturlandschaften (Karte
III GLRP)
1
sonstiges
Kumulative Wirkungen
Konfliktbewertung
3
Das Vorbehaltsgebiet ist Bestandteil eines Häufungsgebietes, bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und 2 geplanten Vorranggebieten Rohstoffsicherung in einem Umkreis von ca. 5 km. Weitere
Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt.
Hinweise aus Stellungnahmen zum RREP MM/R
Stadt Krakow am See und Gemeinde Dobbin-Linstow bitten darum, dass es 1. nicht zu einer zeitgleichen Abbaugenehmigung kommt, dass 2. eine Beschränkung der maximalen jährlichen Gewinnungsmenge auferlegt wird und dass 3. Auflagen erteilt werden, die zur Vermeidung bzw. Minimierung der
Belastung der Bevölkerung führen und die das touristische Potenzial nicht negativ beeinflussen. Der
Landkreis Müritz hat grundsätzliche Bedenken wegen der Nähe zum Naturpark und zum Landschaftsschutzgebiet.
Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht):
A Einzelfallentscheidungen:
- LSG „Krakower Seenlandschaft“ – Plangebiet liegt
außerhalb am Rand des LSG und in räumlicher
Nähe zu einem bestehenden Tagebau – aufgrund
der regionalplanerischen Grundsatzfestlegung
Lagerstätten vollständig abzubauen, wird zu
Gunsten der Festlegung des Vorbehaltsgebietes
Rohstoffsicherung abgewogen – Berücksichtigung
unter C
B Änderungen am Plangebiet: keine
C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig
für Kriterien:
- Erholungsfunktion, Geschützte Biotope,
Feuchtlebensräume, Brutplätze geschützter
Vogelarten (ggf. artenschutzrechtliche Prüfung),
LSG „Krakower Seenlandschaft“, Moore,
Oberflächengewässer, grundwasserabhängige
Ökosysteme
Resümee:
Die Fläche wird in unveränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen. Als Bestandteil eines Häufungsgebietes ist Programmsatz 5.6 (4) im RREP MM/R zu
berücksichtigen.
37
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
NÖRDLICH ZIETLITZ 4 (Nr. 223, KS)
Anhang 6.7.5_1
Größe: 140,8 ha
Landkreis, Gemeinde: Güstrow, überwiegend Gemeinde Dobbin-Linstow, randlich berührt Gemeinde Kuchelmiß
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Konfliktbewertung
3
Siedlungen
ca. 600m Entfernung zum Sondergebiet Hotel und Golfplatz Serrahn inkl. Ferienhäuser, ca. 150m Entfernung zu Splittersiedlungen Neu Zietlitz und Kuckuckshof, ca. 300m Entfernung zur Ortslage Zietlitz
3
Wegeverbindungen
Weg quert Plangebiet von West nach Ost, Wegenetz aus 4 Wegen verläuft von Nord nach Süd
3
Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP)
herausragende Bedeutung
3
Tourismusraum (noch unabgewogene
Tourismusschwerpunktraum
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des
RREP)
2
Wälder mit Erholungseignung
2 Waldgebiete mit guten Struktureigenschaften südwestlich in ca.
180m Entfernung bzw. nördlich in ca. 50m Entfernung
2
westlich in ca. 70m Entfernung verläuft Fernradweg BerlinKopenhagen, ca. 140m Entfernung zum Golfplatz Serrahn
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Konfliktbewertung
Biotoptypen
größtenteils Ackerfläche, Teilflächen im Osten sind Grünland, von west nach Ost an
(BNTK)
Feldesmitte nach Süd von Feldweg mit Gehölzbestand durchzogen, südöstliche Grenze
bildet ein Feldweg mit Hecke, 2 weitere Hecken durchziehen das Feld von Nord nach Süd
3
Geschützte Biotope (§ 20 LNatG)
2 naturnahe Hecken innerhalb bzw. am Rande des Feldes, weitere Strukturen in der näheren Umgebung des Feldes
2
Schutzwürdigkeit der Arten Teilflächen mit hoher Schutzwürdigkeit, Fläche im Westen und Süden von Beund Lebensräume (Karte 3 reichen hoher Schutzwürdigkeit umgeben, Fläche grenzt im Norden und im
GLRP)
Nordosten an Bereich sehr hoher Schutzwürdigkeit
1
Vorbehaltsgebiete Naturschutz und
Landschaftspflege (noch unabgewogene
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des
RREP)
1-3
Feuchtlebensräume (Karte I GLRP)
nördlich in ca. 20m Entfernung, östlich in ca. 470m Entfernung,
südlich in ca. 600m Entfernung, westlich in ca. 300m Entfernung
1
Schutzwürdigkeit unzerschnittener landmittel
schaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP)
1
Biotopverbund (Karte II GLRP)
im Westen an Biotopsverbundflächen angrenzend
VP
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
ca. 650m Entfernung: „Nebeltal mit Zuflüssen“
touristische Infrastruktur u.a.
Europäische Vogelschutzgebiete
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Brutplätze geschützter Vogelarten
weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, Naturpark, Ramsar, GLB, FND)
Wald
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4
GLRP)
Moore (Karte I GLRP)
westlich angrenzend an „Nossentiner-Schwinzer Heide“
überwiegend mittel (Stufe 2), westliche Teilfläche hoch (Stufe 3)
VP
2-3
AP
Schutzbereich mind. eines Horststandortes betroffen
3
Randlage innerhalb des LSG „Krakower Seenlandschaft“, ca.
1,7km Entfernung zum LSG und Naturpark „Nossentiner und
Schwinzer Heide“, ca. 1,9km Entfernung zu NSG „Nebel“
2
südwestlich in ca. 180m Entfernung bzw. nördlich in ca. 50m
Entfernung
Konfliktbewertung
2-3
größtenteils mittel, nordöstlicher Teil sehr hoch
3
nordöstlicher Teil des Plangebiets ist stark entwässertes, degradiertes Moor, weitere Moore in unmittelbarer Umgebung
1
Geschützte Geotope (§ 20 LNatG)
2
Altlasten / Kampfmittelbelastung
2 altlastenverdächtige Flächen in der Ortslage Zietlitz in 370 bzw.
500m Entfernung
Schutzgut Wasser
Konfliktbewertung
3
Lage zu Oberflächengewässern
ca. 850m zum Krakower und Serrahner See, Fläche mittig von
kleinem Fließgewässer durchzogen, weitere Gräben in ca. 100m
Entfernung nördlich und östlich, Grimmsee 50m nördlich
Schutzfunktion der Deckschichten
ungünstig
Artesisch anstehendes Grundwasser
1
Trinkwasserschutzgebiete
in ca. 1,5km Entfernung TWSZ 3a und TWSZ 2 des WSG „Groß
Bäbelin“
1
Hochwassergefährdung
3
Grundwasserabhängige Ökosysteme
nordöstlicher Teilbereich des Plangebiets direkt betroffen, weitere
(Karte 14 GLRP)
Flächen unmittelbar angrenzend
Schutzgut Klima/Luft
Konfliktbewertung
Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP)
niederschlagsnormal
Verkehrslage und
- im Osten: ca. 800m Entfernung zur A19 Berlin-Rostock, im Westen ca. 50m Entfernung
Lage zu bestezur GÜ28 Zietlitz – Serrahn, im Süden: angrenzend an Straßenverbindung zwischen
henden EmissiZietlitz und Groß Bäbelin
38
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
Anhang 6.7.5_1
onsquellen (Lärm,
Staub, Schadstoffe)
- im Osten: grenzt direkt an geplantes Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung „nördlich
Zietlitz 3“
- im Osten: grenzt direkt an bestehenden Tagebau „Zietlitz-Bäbelin West“ (geplantes
Vorranggebiet Rohstoffsicherung)
- Bestandteil eines Häufungsgebietes mit einem Durchmesser von ca. 7 km bestehend
aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und 2 geplanten Vorranggebieten Rohstoffsicherung
in der Region MM/R
Schutzgut Landschaft
Konfliktbewertung
Landschaftszone – Großlandschaft –
Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte - Mecklenburger
Landschaftseinheit – Naturraum
Großseenlandschaft – Großseenland mit Müritz-, Kölpin- und
Fleesensee – überwiegend 412/01
2
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes
mittel
(Karte 8 GLRP)
3
Naturparke, Landschaftsschutzgebiete,
liegt im LSG „Krakower Seenlandschaft“
Alleen
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Konfliktbewertung
1
Baudenkmale
2
Bodendenkmale
nordwestlich in ca. 300m Entfernung 2 Hügelgräber
1
historische Kulturlandschaften (Karte III
GLRP)
sonstige
am nördliche Rand des Plangebiets liegt Hochspannungsleitung lt. 2
TK 10, westlich ca. 50m Abstand zur Hochspannungsleitung
Kumulative Wirkungen
Konfliktbewertung
3
Das Vorbehaltsgebiet ist Bestandteil eines Häufungsgebietes, bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten
und 2 geplanten Vorranggebieten Rohstoffsicherung in einem Umkreis von ca. 5 km. Weitere Planungen, die
zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt.
Hinweise aus Stellungnahmen zum RREP MM/R
Stadt Krakow am See und Gemeinde Dobbin-Linstow bitten darum, dass es 1. nicht zu einer zeitgleichen
Abbaugenehmigung kommt, dass 2. eine Beschränkung der maximalen jährlichen Gewinnungsmenge auferlegt wird und dass 3. Auflagen erteilt werden, die zur Vermeidung bzw. Minimierung der Belastung der Bevölkerung führen und die das touristische Potenzial nicht negativ beeinflussen. Der Landkreis Müritz hat grundsätzliche Bedenken wegen der Nähe zum Naturpark und zum Landschaftsschutzgebiet.
Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26
im Umweltbericht):
A Einzelfallentscheidungen:
- Splittersiedlungen – keine Berücksichtigung auf regionaler Ebene, sondern
Berücksichtigung in nachgelagerten Planverfahren, dann mit Überprüfung der
tatsächlichen Nutzung der Gebäude – Berücksichtigung unter C
- Erholungsfunktion und Tourismusschwerpunktraum – ein Eingriff in diesem
für die Erholung geeigneten und bereits genutzten Raum ist voraussichtlich
mit erheblichen temporären Auswirkungen verbunden, dennoch wird wegen
der Langfristigkeit der Rohstoffsicherungsplanung im RREP MM/R zu
Gunsten des Vorbehaltsgebietes Rohstoffsicherung abgewogen –
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen können erst im konkreten
Planverfahren abgestimmt werden – Berücksichtigung unter C
- Grimmsee – Berücksichtigung unter B
- LSG „Krakower Seenlandschaft“ – Plangebiet liegt im Randbereich innerhalb des LSG und direkt angrenzend an
einen bestehenden Tagebau – aufgrund der regionalplanerischen Grundsatzfestlegung Lagerstätten vollständig abzubauen, wird zu Gunsten der Festlegung des Vorbehaltsgebietes Rohstoffsicherung abgewogen; ob und unter welchen
Bedingungen einer Freistellung aus dem LSG zugestimmt wird, ist im konkreten Planverfahren zu prüfen – Berücksichtigung unter C
- nordöstliche Teilfläche: Moore und grundwasserabhängige Ökosysteme – Berücksichtigung unter B
B Änderungen am Plangebiet:
- veränderte Abgrenzung des Plangebiets zur Berücksichtigung des Grimmsees (Mindestabstand 150m)
- Reduzierung des Plangebiets um nordöstliche Teilflächen zur weitgehenden Freistellung grundwasserabhängiger
Ökosysteme
C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien:
- Wegeverbindungen, Erholungsfunktion, Tourismusschwerpunktraum Geschützte Biotope, Feuchtlebensräume, Rastgebiet für Wat- und Wasservögel, Brutplätze geschützter Vogelarten (ggf. artenschutzrechtliche Prüfung), LSG „Krakower Seenlandschaft“, Boden, Moore, Oberflächengewässer, grundwasserabhängige Ökosysteme
- FFH-Gebiet „Nebeltal mit Zuflüssen“ (Verträglichkeitsprüfung), EU-Vogelschutzgebiet „Nossentiner-Schwinzer Heide“
(Verträglichkeitsprüfung) – vgl. Kapitel 7.7 im Umweltbericht
Resümee:
Die Fläche wird in leicht veränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen. Als Bestandteil eines Häufungsgebietes ist Programmsatz 5.6 (4) im RREP MM/R zu berücksichtigen.
39
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
ÖSTLICH SERRAHN (Nr. 224, KS)
Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Kuchelmiß
Anhang 6.7.5_1
Größe: 58,3 ha
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Konfliktbewertung
2
Siedlungen
ca. 400m Entfernung zur Ortslage Serrahn, ca. 1,4km Entfernung
zur Ortslage Groß Bäbelin
3
Wegeverbindungen
ein Weg quert Plangebiet von West nach Ost im unteren Drittel
1
Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP)
2
Tourismusraum (noch unabgewogene
Tourismusentwicklungsraum
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des
RREP)
2
Wälder mit Erholungseignung
Waldgebiet mit guten Struktureigenschaften östlich und südlich in
20-50m Entfernung
3
westlich in ca. 70m Entfernung verläuft Fernradweg BerlinKopenhagen, ca. 140m Entfernung zum Golfplatz Serrahn,
im Naturpark „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Konfliktbewertung
Biotoptypen (BNTK)
größtenteils Ackerfläche, kleine Teilflächen im Westen und Süden sind Grünland, von Westen nach Osten von Feldweg ohne Baumbestand durchzogen
3
Geschützte Biotope (§ 20 LNatG)
ein stehendes Kleingewässer mit seggen- und binsenreicher
Nasswiese in Randlage westlich des Feldes sowie ein Graben mir
Röhrrichtbeständen und Binsen in das Feld hineinragend, naturnahe Feldhecke und Baumgruppe im Süden des Feldes
1
Vorbehaltsgebiete Naturschutz und
Landschaftspflege (noch unabgewogene
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des
RREP)
2
Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensim Nordosten grenzt Bereich sehr hoher Schutzwürdigkeit an, im
räume (Karte 3 GLRP)
Südosten grenzt Bereich hoher Schutzwürdigkeit an
3
Feuchtlebensräume (Karte I GLRP)
2 Flächen südöstlich und eine Fläche nordöstlich in ca. 50m Entfernung
2
Schutzwürdigkeit unzerschnittener landnördlicher Teil hoch
schaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP)
1
Biotopverbund (Karte II GLRP)
1
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
ca. 1,6km Entfernung: „Nebeltal mit Zuflüssen“
touristische Infrastruktur u.a.
Europäische Vogelschutzgebiete
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Brutplätze geschützter Vogelarten
weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, Naturpark, Ramsar, GLB, FND)
Wald
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4
GLRP)
Moore (Karte I GLRP)
Geschützte Geotope (§ 20 LNatG)
Altlasten / Kampfmittelbelastung
Schutzgut Wasser
Lage zu Oberflächengewässern
Schutzfunktion der Deckschichten
Artesisch anstehendes Grundwasser
Trinkwasserschutzgebiete
Hochwassergefährdung
Grundwasserabhängige Ökosysteme
(Karte 14 GLRP)
Schutzgut Klima/Luft
Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP)
40
ca. 950m Entfernung: „Nossentiner-Schwinzer Heide“, ca. 1,4km:
„Nebel und Warinsee“, ca. 4,9km: „Mecklenburgische Schweiz
und Kummerower See“
nördlicher Teil mittel
3
2
AP
Schutzbereich mind. eines Horststandortes betroffen
3
Randlage innerhalb des LSG und Naturparks „Mecklenburgische
Schweiz und Kummerower See“, ca. 50m Entfernung zu NSG
„Großes Holz“, 500m Entfernung zum LSG „Nossentiner und
Schwinzer Heide“
2
südöstlich 50m Entfernung zu größerem Waldgebiet
Konfliktbewertung
2-3
südlicher und östlicher Teil mittel, zentraler Flächenteil hoch
3
südöstlich und westlich unmittelbar angrenzende stark entwässerte, degradierte Moore
1
1
Konfliktbewertung
3
ca. 70m zum im Wald liegenden Zarnsee, 2 Standgewässer 40
bzw. 130m östlich, im nördlichen Teil von kleinem Fließgewässer
durchzogen, weiterer Graben im Osten betroffen
ungünstig
1
nördlich und südlich in ca. 1,4km Entfernung zu TWSZ 3a und
TWSZ 2 der WSG nördlich: „Kuchelmiß“ und südlich: „Groß Bäbelin“
1
3
größerer Komplex liegt südwestlich in ca. 50m Entfernung – Plangebiet vom Komplex durch Autobahn getrennt
Konfliktbewertung
niederschlagsnormal bis niederschlagsbegünstigt
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
Verkehrslage und Lage zu bestehenden
Emissionsquellen (Lärm, Staub, Schadstoffe)
Schutzgut Landschaft
Landschaftszone – Großlandschaft –
Landschaftseinheit – Naturraum
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes
(Karte 8 GLRP)
Naturparke, Landschaftsschutzgebiete,
Alleen
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
Anhang 6.7.5_1
- im Westen: ca. 100m Entfernung zur A19 Berlin-Rostock, im
Westen: ca. 50m Entfernung zu einem Feldweg, im Norden ca.
700m Entfernung zur Verbindungsstraße Wilsen – Serrahn, im
Süden: ca. 1,7km Entfernung zur Straßenverbindung zwischen
Zietlitz und Groß Bäbelin
- Bestandteil eines Häufungsgebietes mit einem Durchmesser von
ca. 7 km bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und 2
geplanten Vorranggebieten Rohstoffsicherung in der Region
MM/R
Konfliktbewertung
Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte - Mecklenburger
Großseenlandschaft – Großseenland mit Müritz-, Kölpin- und
Fleesensee – überwiegend 412/01, randlich auch 300/70 und
310/13
2
südöstliche Teilbereiche (ca. ½ der Gesamtfläche) hoch, sonst
mittel
3
Randlage innerhalb des LSG und Naturparks „Mecklenburgische
Schweiz und Kummerower See“
Konfliktbewertung
1
2
nordöstlich und östlich im Umkreis von 300 bis 500m 4 Hügelgräber, 1 Großsteingrab und 1 Rillenstein
1
-
historische Kulturlandschaften (Karte III
GLRP)
1
sonstiges
Kumulative Wirkungen
Konfliktbewertung
3
Das Vorbehaltsgebiet ist Bestandteil eines Häufungsgebietes bestehend, aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten
und 2 geplanten Vorranggebieten Rohstoffsicherung in einem Umkreis von ca. 5 km. Weitere Planungen, die
zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt.
Hinweise aus Stellungnahmen zum RREP MM/R
Stadt Krakow am See und Gemeinde Dobbin-Linstow bitten darum, dass es 1. nicht zu einer zeitgleichen
Abbaugenehmigung kommt, dass 2. eine Beschränkung der maximalen jährlichen Gewinnungsmenge auferlegt wird und dass 3. Auflagen erteilt werden, die zur Vermeidung bzw. Minimierung der Belastung der Bevölkerung führen und die das touristische Potenzial nicht negativ beeinflussen. Der Landkreis Müritz hat grundsätzliche Bedenken wegen der Nähe zum Naturpark und zum Landschaftsschutzgebiet.
Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht):
A Einzelfallentscheidungen:
- LSG und Naturpark „Mecklenburgische Schweiz und
Kummerower See“ – Plangebiet liegt im Randbereich innerhalb
der Schutzgebiete, durch den Rohstoffabbau und insbesondere
durch die Rohstofftransporte (keine direkte Verkehrsanbindung
vorhanden, nächster Verkehrsweg ist ein kleiner ländlicher Weg,
der Bestandteil des Fernradweges Berlin-Kopenhagen ist) kommt
es voraussichtlich zu erheblichen Auswirkungen – aufgrund der
Langfristigkeit der regionalplanerischen Sicherung wird dennoch
zu Gunsten der Festlegung des Vorbehaltsgebietes
Rohstoffsicherung abgewogen; ob und unter welchen Bedingungen einer Freistellung aus dem LSG zugestimmt wird und wie
die Verkehrsanbindung gestaltet werden kann, ist im konkreten
Planverfahren zu prüfen – Berücksichtigung unter C
- Zarnsee – Berücksichtigung unter B
B Änderungen am Plangebiet:
- veränderte Abgrenzung zur Berücksichtigung des südöstlich liegenden Waldgebietes (Mindestabstand 50m),
des Zarnsees (Mindestabstand 150m)
C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien:
- Wegeverbindungen (inkl. Fernradweg), Geschützte Biotope, Naturpark „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“, Feuchtlebensräume, Brutplätze geschützter Vogelarten (ggf. artenschutzrechtliche Prüfung),
LSG „Krakower Seenlandschaft“, NSG „Großes Holz“, Boden, Moore, Oberflächengewässer, grundwasserabhängige Ökosysteme
- EU-Vogelschutzgebiet „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“ (Verträglichkeitsprüfung) – vgl. Kapitel 7.7 im Umweltbericht
Resümee:
Die Fläche wird in leicht veränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur
Festlegung vorgeschlagen. Als Bestandteil eines Häufungsgebietes ist Programmsatz 5.6 (4) im RREP MM/R zu
berücksichtigen.
41
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
Anhang 6.7.5_1
Größe: 350,6 ha
SÜDLICH GROß BÄBELIN (Nr. 225, KS)
Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Dobbin-Linstow, direkt an der Regionsgrenze liegend
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Konfliktbewertung
2
Siedlungen
ca. 300m Entfernung zur Ortslagen Groß Bäbelin und Klein Bäbelin, ca. 300m Entfernung zum Van der Valk Resort Linstow und
ca. 600m zur Ortslage Linstow
3
Wegeverbindungen
4 Wege verlaufen von Nord nach Süd, 1 Weg von West nach Ost
durch das Plangebiet, im Norden wird Plangebiet durch Weg
begrenzt
1
Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP)
3
Tourismusraum (noch unabgewogene
Tourismusschwerpunktraum
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des
RREP)
2
Wälder mit Erholungseignung
Waldgebiet mit guten Struktureigenschaften nordöstlich des Plangebiets, geringste Entfernung 50m
2
touristische Infrastruktur u.a.
ca. 300m Entfernung zum Van der Valk Resort Linstow – durch
Autobahn A19 getrennt
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Konfliktbewertung
Biotoptypen (BNTK)
größtenteils Ackerfläche, Teilflächen im Nordosten sind Grünland, im Nordwesten von 2 Hecken durchzogen, mittig von Feldweg
ohne Gehölzbestand durchzogen, im Süden randlich von Feldweg
mit Gehölzbestand berührt
3
Geschützte Biotope (§ 20 LNatG)
im Nordosten der Fläche: Nasswiesen und Röhrrichtbestände, in
bis zu 100m Entfernung: naturnahe Hecken, ein stehendes Kleingewässer und Feuchtgrünland
1
Vorbehaltsgebiete Naturschutz und
Landschaftspflege (noch unabgewogene
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des
RREP)
1
Schutzwürdigkeit der Arten und Lebenswestlich liegt Bereich mit hoher Schutzwürdigkeit
räume (Karte 3 GLRP)
3
Feuchtlebensräume (Karte I GLRP)
3 Flächen innerhalb des Plangebiets, weitere im näheren Umfeld
vorhanden
2
Schutzwürdigkeit unzerschnittener landhoch
schaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP)
1
Biotopverbund (Karte II GLRP)
VP
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
ca. 800m Entfernung: „Nebeltal mit Zuflüssen“
VP
Europäische Vogelschutzgebiete
ca. 500m Entfernung: „Nossentiner-Schwinzer Heide“
2
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
mittel
Wasservögel
1
Brutplätze geschützter Vogelarten
1
weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, Naca. 500m Entfernung zum LSG und Naturpark „Nossentiner und
turpark, Ramsar, GLB, FND)
Schwinzer Heide“, ca. 600m Entfernung zum LSG „Krakower
Seenlandschaft“, ca. 2,5km Entfernung zu NSG „Großes Holz“
2
Wald
Bereich zwischen nördlicher und südlicher Teilfläche ist ein Waldgebiet, nördlich der Fläche liegt in ca. 50-800m Entfernung ein
größeres Waldgebiet
Schutzgut Boden
Konfliktbewertung
2
Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4
mittel
GLRP)
3
Moore (Karte I GLRP)
im nördlichen Bereich 2 stark entwässerte, degradierte Moore
unmittelbar betroffen, weitere Moorflächen liegen östlich und
südwestlich in Entfernungen von 150m, 400m bzw. 530m
1
Geschützte Geotope (§ 20 LNatG)
2
Altlasten / Kampfmittelbelastung
nördlich in ca. 600m Entfernung Altdeponie
Schutzgut Wasser
Konfliktbewertung
2
Lage zu Oberflächengewässern
ca. 1km zum Linstower See, ca. 500-800m zur Nebel und ihr
zufließenden Gräben, Bäbeliner See 500m nördlich, 1 Gewässer
(Grön Muur) 100m westlich
Schutzfunktion der Deckschichten
ungünstig
Artesisch anstehendes Grundwasser
2
Trinkwasserschutzgebiete
ca. 100m Entfernung: TWSZ 3a, ca. 200m Entfernung TWSZ 2
des WSG „Groß Bäbelin“
1
Hochwassergefährdung
3
Grundwasserabhängige Ökosysteme
östlich in ca. 50m Entfernung ein größerer Komplex
(Karte 14 GLRP)
Schutzgut Klima/Luft
Konfliktbewertung
Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP)
niederschlagsnormal
42
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
Verkehrslage und Lage zu bestehenden
Emissionsquellen (Lärm, Staub, Schadstoffe)
Schutzgut Landschaft
Landschaftszone – Großlandschaft –
Landschaftseinheit – Naturraum
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes
(Karte 8 GLRP)
Naturparke, Landschaftsschutzgebiete,
Alleen
Anhang 6.7.5_1
- im Osten: ca. 100m Entfernung zur A19 Berlin-Rostock, im Norden ca. 50m Entfernung zur Straßenverbindung zwischen Zietlitz
und Groß Bäbelin, im Süden ca. 50m Entfernung zum ehemaligen
Verlauf der L 204 nördlich von Linstow
- im Nordwesten: grenzt direkt an den bestehenden Tagebau
„Bäbelin“ (geplantes Vorranggebiet Rohstoffsicherung), im Süden:
grenzt nahezu direkt an geplantes Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung „südlich Groß Bäbelin 2“
- Bestandteil eines Häufungsgebietes mit einem Durchmesser von
ca. 7 km bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und 2
geplanten Vorranggebieten Rohstoffsicherung in der Region
MM/R
Konfliktbewertung
Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte - Mecklenburger
Großseenlandschaft – Großseenland mit Müritz-, Kölpin- und
Fleesensee – 412/01
2
mittel
2
ca. 500m Entfernung zu Naturpark „Nossentiner und Schwinzer
Heide“, Rohstofftransporte könnten ggf. über L204 erfolgen – ist
teilweise als Allee ausgebildet
Konfliktbewertung
2
Gutshaus mit Park in Groß Bäbelin ca. 400 m nördlich
1
1
-
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
historische Kulturlandschaften (Karte III
GLRP)
1
sonstiges
Kumulative Wirkungen
Konfliktbewertung
3
Das Vorbehaltsgebiet ist Bestandteil eines Häufungsgebietes, bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten
und 2 geplanten Vorranggebieten Rohstoffsicherung in einem Umkreis von ca. 5 km. In der Region Mecklenburgische Seenplatte werden im Vorentwurf des RREP in einer Entfernung von 2-4km weitere 2 Vorbehaltsgebiete und 2 Vorranggebiete Rohstoffsicherung vorgeschlagen Weitere Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt.
Hinweise aus Stellungnahmen zum RREP MM/R
Stadt Krakow am See und Gemeinde Dobbin-Linstow bitten darum, dass es 1. nicht zu einer zeitgleichen Abbaugenehmigung kommt, dass 2. eine Beschränkung der maximalen jährlichen Gewinnungsmenge auferlegt wird und dass
3. Auflagen erteilt werden, die zur Vermeidung bzw. Minimierung der Belastung der Bevölkerung führen und die das
touristische Potenzial nicht negativ beeinflussen. Stadt Krakow am See und Gemeinde Dobbin-Linstow befürchten
wegen der Nähe zum Van der Valk Resort Linstow Probleme mit Sicht- und Lärmschutz und fordern die Vorabfestlegung von Aufforstungsmaßnahmen. Weiterhin sollte eine zusätzliche Zu/Abfahrt von der BAB19 auf die Gemeindestraße zwischen Groß Bäbelin und Zietlitz zum Schutz vor Lärm- und Luftverunreinigungen bezogen auf Transporte
geschaffen werden. Der Landkreis Müritz hat grundsätzliche Bedenken wegen der Nähe zum Naturpark und zum
Landschaftsschutzgebiet. Das LUNG M-V (Geologischer Dienst) weist auf eine Untersuchung der Sicherungswürdigkeit (Aufsuchungskonzept) der Lagerstätte hin (Hydrogeologie Neubrandenburg, 2008). Anhand der vorliegenden
Altunterlagen und auf Grund der sehr großen Fläche wird der Erkundungsaufwand zwar als finanziell hoch und das
Erkundungsrisiko jedoch als gering eingeschätzt. Die Aufsuchungsfläche hat möglicherweise das Potenzial für eine
Großlagerstätte. Weitere vertiefende Untersuchungen sollen in den nächsten Jahren folgen, um eine langfristige
Rohstoffreserve für die Lagerstätten um Bäbelin/Zietlitz zu sichern. Der Regionale Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte fordert, das Plangebiet erst in Anspruch zu nehmen, wenn östlich liegende aktive Tagebaue im
Raum zwischen Hohen Wangelin und Hallalit ausgebeutet und renaturiert bzw. rekultiviert sind.
Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im
Umweltbericht):
A Einzelfallentscheidungen:
- Tourismusschwerpunktraum und Nähe zum „Van der Falk Resort Linstow“ – durch
den Rohstoffabbau und insbesondere durch die Rohstofftransporte kommt es
voraussichtlich zu erheblichen Auswirkungen – aufgrund der Langfristigkeit der
regionalplanerischen Sicherung und der bereits prognostizierten Sicherungswürdigkeit
der Lagerstätte wird dennoch zu Gunsten der Festlegung des Vorbehaltsgebietes
Rohstoffsicherung abgewogen; ob und unter welchen Bedingungen ein Abbau
zugelassen wird, ist im konkreten Planverfahren zu prüfen – Berücksichtigung unter C
B Änderungen am Plangebiet: keine
C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien:
- Wegeverbindungen, Tourismusschwerpunktraum, Geschützte Biotope, Feuchtlebensräume, Moore, grundwasserabhängige Ökosysteme
- FFH-Gebiet „Nebeltal mit Zuflüssen“ (Verträglichkeitsprüfung), EU-Vogelschutzgebiet „Nossentiner-Schwinzer Heide“
(Verträglichkeitsprüfung) – vgl. Kapitel 7.7 im Umweltbericht
Resümee:
Die Fläche wird in unveränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung
vorgeschlagen. Als Bestandteil eines Häufungsgebietes ist Programmsatz 5.6 (4) im RREP MM/R zu berücksichtigen.
43
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
SÜDLICH ZIETLITZ (Nr. 226, KS)
Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Dobbin-Linstow
Anhang 6.7.5_1
Größe: 33,9 ha
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Konfliktbewertung
2
Siedlungen
ca. 300m Entfernung zur Ortslage Zietlitz, ca. 800m Entfernung
zum Van der Valk Resort Linstow
1
Wegeverbindungen
3
Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP)
herausragende Bedeutung
3
Tourismusraum (noch unabgewogene
Tourismusschwerpunktraum
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des
RREP)
2
Wälder mit Erholungseignung
2 Waldgebiete mit guten Struktureigenschaften südlich in ca. 50m
Entfernung
1
touristische Infrastruktur u.a.
ca. 800m Entfernung zum Van der Valk Resort Linstow - durch
Wald getrennt
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Konfliktbewertung
Biotoptypen (BNTK)
Ackerfläche, im Norden, Osten und teilweise im Westen von
Feldweg mit Gehölzbestand begrenzt, im Süden grenzt Grünland
an
3
Geschützte Biotope (§ 20 LNatG)
in bis zu 100m Entfernung: naturnahe Hecken im Norden und
Süden, 3 stehende Kleingewässer im Süden bzw. Osten
1
Vorbehaltsgebiete Naturschutz und
Landschaftspflege (noch unabgewogene
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des
RREP)
3
Schutzwürdigkeit der Arten und Lebenskleine südliche Teilflächen mit hoher Schutzwürdigkeit, südlich
räume (Karte 3 GLRP)
angrenzende Flächen ebenfalls mit hoher Schutzwürdigkeit
3
Feuchtlebensräume (Karte I GLRP)
1 Flächen westlich in 350m Entfernung, 1 Fläche östlich in 450m
Entfernung
2
Schutzwürdigkeit unzerschnittener landhoch
schaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP)
1
Biotopverbund (Karte II GLRP)
1
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
ca. 1,1km Entfernung: „Nebeltal mit Zuflüssen“
VP
Europäische Vogelschutzgebiete
ca. 300m Entfernung: „Nossentiner-Schwinzer Heide“
2
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
mittel
Wasservögel
AP
Brutplätze geschützter Vogelarten
1 Schutzbereich eines Horststandortes betroffen
3
weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, NaRandlage innerhalb des LSG „Krakower Seenlandschaft“, ca.
turpark, Ramsar, GLB, FND)
1,1km Entfernung zum LAG und Naturpark „Nossentiner und
Schwinzer Heide“
2
Wald
südlich liegen 2 Waldgebiete in ca. 50m Entfernung
Schutzgut Boden
Konfliktbewertung
2-3
Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4
mittel, kleiner südlicher Bereich sehr hoch
GLRP)
3
Moore (Karte I GLRP)
im südlichen Bereich 2 stark entwässerte, degradierte Moore
unmittelbar betroffen
1
Geschützte Geotope (§ 20 LNatG)
2
Altlasten / Kampfmittelbelastung
2 altlastenverdächtige Flächen in der Ortslage Zietlitz in 370 bzw.
500m Entfernung
Schutzgut Wasser
Konfliktbewertung
3
Lage zu Oberflächengewässern
einige Gräben beginnen unmittelbar südlich der Fläche und fließen zur ca. 1,8km entfernten Nebel, 1 Standgewässer 50m südlich, 1 Gewässer (Grön Muur) 350m östlich
Schutzfunktion der Deckschichten
ungünstig
Artesisch anstehendes Grundwasser
1
Trinkwasserschutzgebiete
TWSZ 3a und TWSZ 2 in ca. 1,1km Entfernung zu westlich gelegenem WSG „Groß Bäbelin“
1
Hochwassergefährdung
3
Grundwasserabhängige Ökosysteme
südlich unmittelbar anschließend, südwestlich in ca. 200-300m
(Karte 14 GLRP)
Entfernung ein größerer Komplex
Schutzgut Klima/Luft
Konfliktbewertung
Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP)
niederschlagsnormal bis niederschlagsbegünstigt
Verkehrslage und Lage zu bestehenden
- im Westen: ca. 500m Entfernung zur A19 Berlin-Rostock, im
Emissionsquellen (Lärm, Staub, SchadNorden ca. 50m Entfernung zur Straßenverbindung zwischen
stoffe)
Zietlitz und Groß Bäbelin, im Süden: ca. 1,2km Entfernung zur L
204 Linstow – Krakow am See
- im Norden: grenzt nahezu direkt an geplantes Vorbehaltsgebiete
Rohstoffsicherung „nördlich Zietlitz 4“
- Bestandteil eines Häufungsgebietes mit einem Durchmesser von
ca. 7 km bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und 2
44
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
Schutzgut Landschaft
Landschaftszone – Großlandschaft –
Landschaftseinheit – Naturraum
Anhang 6.7.5_1
geplanten Vorranggebieten Rohstoffsicherung in der Region
MM/R
Konfliktbewertung
Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte - Mecklenburger
Großseenlandschaft – Großseenland mit Müritz-, Kölpin- und
Fleesensee – 412/01
2
mittel
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes
(Karte 8 GLRP)
3
Naturparke, Landschaftsschutzgebiete,
Randlage innerhalb des LSG „Krakower Seenlandschaft“
Alleen
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Konfliktbewertung
1
Baudenkmale
1
Bodendenkmale
1
historische Kulturlandschaften (Karte III
GLRP)
1
sonstiges
Kumulative Wirkungen
Konfliktbewertung
3
Das Vorbehaltsgebiet ist Bestandteil eines Häufungsgebietes, bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten
und 2 geplanten Vorranggebieten Rohstoffsicherung in einem Umkreis von ca. 5 km. Weitere Planungen, die
zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt.
Hinweise aus Stellungnahmen zum Vorentwurf RREP MM/R bzw. Entwurf des Umweltberichts (Scopingverfahren)
Stadt Krakow am See und Gemeinde Dobbin-Linstow bitten darum, dass es 1. nicht zu einer zeitgleichen
Abbaugenehmigung kommt, dass 2. eine Beschränkung der maximalen jährlichen Gewinnungsmenge auferlegt wird und dass 3. Auflagen erteilt werden, die zur Vermeidung bzw. Minimierung der Belastung der Bevölkerung führen und die das touristische Potenzial nicht negativ beeinflussen. Stadt Krakow am See und Gemeinde Dobbin-Linstow befürchten wegen der Nähe zum Van der Valk Resort Linstow Probleme mit Sicht- und
Lärmschutz und fordern die Vorabfestlegung von Aufforstungsmaßnahmen. Weiterhin sollte eine zusätzliche
Zu/Abfahrt von der BAB19 auf die Gemeindestraße zwischen Groß Bäbelin und Zietlitz zum Schutz vor Lärm
und Lustverunreinigungen bezogen auf Transporte geschaffen werden. Landreis Güstrow: Nach §4 Abs.2 Nr.2
der LSG-Verordnung ist es verboten, Bodenbestandteile abzubauen oder die Bodengestalt u.a. durch Abgrabungen und Aufschüttungen zu verändern oder Bodenschätze aufzusuchen, zu gewinnen oder sich anzueignen.
Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25
und 26 im Umweltbericht):
A Einzelfallentscheidungen:
- Erholungsfunktion und Tourismusschwerpunktraum sowie räumliche
Nähe zum „Van der Valk Resort Linstow“ – ein Eingriff in diesem für
die Erholung geeigneten und bereits genutzten Raum ist voraussichtlich mit erheblichen temporären Auswirkungen verbunden,
dennoch wird wegen der Langfristigkeit der Rohstoffsicherungsplanung im RREP MM/R zu Gunsten des
Vorbehaltsgebietes Rohstoffsicherung abgewogen – Vermeidungsund Minderungsmaßnahmen können erst im konkreten Planverfahren
abgestimmt werden – Berücksichtigung unter C
- LSG „Krakower Seenlandschaft“ – Plangebiet liegt im Randbereich
innerhalb des LSG und in räumlicher Nähe zu einem bestehenden
Tagebau – aufgrund der regionalplanerischen Grundsatzfestlegung
Lagerstätten vollständig abzubauen, wird zu Gunsten der Festlegung des Vorbehaltsgebietes Rohstoffsicherung
abgewogen; ob und unter welchen Bedingungen einer Freistellung aus dem LSG zugestimmt wird, ist im konkreten Planverfahren zu prüfen – Berücksichtigung unter C
- Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume im Süden des Plangebiets beruht zumindest teilweise auf dem
Vorkommen von Mooren, da ein Vergleich mit dem Luftbild vermuten lässt, dass die Moorkartierung in diesem
Bereich ungenau erfolgte, bedarf es detaillierter Untersuchungen in nachgelagerten Planverfahren – deshalb
keine Berücksichtigung auf regionaler Ebene – Berücksichtigung unter C
B Änderungen am Plangebiet: keine
C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien:
- Erholungsfunktion, Tourismusschwerpunktraum, Geschützte Biotope, Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume, Feuchtlebensräume, Brutplätze geschützter Vogelarten (ggf. artenschutzrechtliche Prüfung), LSG „Krakower Seenlandschaft“, Boden, Moore, Oberflächengewässer, grundwasserabhängige Ökosysteme
- EU-Vogelschutzgebiet „Nossentiner-Schwinzer Heide“ (Verträglichkeitsprüfung) – vgl. Kapitel 7.7 im Umweltbericht
Resümee:
Die Fläche wird in unveränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen. Als Bestandteil eines Häufungsgebietes ist Programmsatz 5.6 (4) im RREP MM/R zu
berücksichtigen.
45
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
SÜDLICH BEHREN-LÜBCHIN (Nr. 227, KS)
Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Behren-Lübchin
Anhang 6.7.5_1
Größe: 78,3 ha
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Konfliktbewertung
2
Siedlungen
jeweils ca. 300m Entfernung zu Ortslagen Viecheln und Behren-Lübchin, ca. 1km Entfernung zur Ortslage Bäbelitz
2
Wegeverbindungen
am östliche Rand des Plangebiets verläuft ein Weg
1
Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP)
2
Tourismusraum (noch unabgewogene
Tourismusentwicklungsraum
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs
des RREP)
2
Wälder mit Erholungseignung
1 Waldgebiet mit guten Struktureigenschaften südlich in ca.
250m Entfernung
1
touristische Infrastruktur u.a.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Konfliktbewertung
Biotoptypen (BNTK)
überwiegend Ackerfläche, 2 Kleingewässer innerhalb der
Fläche, nordöstliche Teilfläche ist Grünland, grenzt im Nordosten weiterhin an Feldweg mit Gehölzbestand
3
Geschützte Biotope (§ 20 LNatG)
2 stehende Kleingewässer innerhalb der Fläche
3
Vorbehaltsgebiete Naturschutz und
östlich ragt ein Vorbehaltsgebiet Naturschutz und LandLandschaftspflege (noch unabgewoschaftspflege (VB NL) in das Plangebiet hinein, ansonsten fast
gene Kulisse in Vorbereitung des Entvollständig von VB NL umschlossen - östlich und südlich anwurfs des RREP)
grenzend, im Norden in Entfernungen von ca. 100-800m
Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume (Karte 3 GLRP)
Feuchtlebensräume (Karte I GLRP)
Schutzwürdigkeit unzerschnittener
landschaftlicher Freiräume (Karte 9
GLRP)
Biotopverbund (Karte II GLRP)
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
Europäische Vogelschutzgebiete
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Brutplätze geschützter Vogelarten
weitere Schutzgebiete (NSG, LSG,
Naturpark, Ramsar, GLB, FND)
Wald
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4
GLRP)
Moore (Karte I GLRP)
Geschützte Geotope (§ 20 LNatG)
Altlasten / Kampfmittelbelastung
Schutzgut Wasser
Lage zu Oberflächengewässern
Schutzfunktion der Deckschichten
Artesisch anstehendes Grundwasser
Trinkwasserschutzgebiete
Hochwassergefährdung
Grundwasserabhängige Ökosysteme
(Karte 14 GLRP)
Schutzgut Klima/Luft
Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP)
46
östlich ragt ein Bereiche hoher Schutzwürdigkeit in das Plangebiet hinein, nordöstlich, östlich und südlich von Bereichen
hoher Schutzwürdigkeit umgeben, südöstlich und nordwestlich
liegen Bereiche sehr hoher Bedeutung in 30 bzw. 100m Entfernung
1 Fläche nordwestlich innerhalb des Plangebiets, 5 weitere
Flächen südlich/südöstlich in 30 bis 300m Entfernung
sehr hoch
2-3
ca. 2,8km Entfernung: „Recknitz- und Trebeltal mit Zuflüssen“
Fläche nahezu vollständig umgeben von „Trebeltal“
mittel
1
1
VP
2
ca. 2,8km Entfernung zum NSG „Trebeltal“
1
1
südlich in ca. 250m Entfernung
hoch
3
3
1
Konfliktbewertung
3
3
im südlichen Bereich stark entwässerte, degradierte Moore
angrenzend und teilweise unmittelbar betroffen
2
Oszug südlich in ca. 280m Entfernung
2
2 altlastenverdächtige Flächen in der Ortslage Zietlitz in 370
bzw. 500m Entfernung
Konfliktbewertung
3
westlich, südlich und östlich von Tangrimbach in ca. 50-600m
Entfernung umflossen, sowie von kleineren Gräben mit Verbindung zum Tangrimbach, ein Bach reicht südöstlich bis in
die Fläche hinein, 2 Standgewässer nordwestlich randlich
innerhalb des Plangebiets und 3 Standgewässer südlich in 70470m Entfernung
günstig bis mittel
2-3
südwestlich direkt an TWSZ 3a des WSG „Viecheln“ angrenzend
1
3
ein Bereich südöstlich unmittelbar betroffen
niederschlagsnormal
Konfliktbewertung
-
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
Anhang 6.7.5_1
-
Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub,
Schadstoffe)
im Nordwesten und im Südwesten: 150 bzw. 450m Entfernung
zur L23 Behren-Lübchin – Gnoien, im Nordosten an Verbindungsstraße Behren-Lübchin – Bäbelitz angrenzend
Schutzgut Landschaft
Landschaftszone – Großlandschaft –
Landschaftseinheit – Naturraum
Konfliktbewertung
Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte – WarnowRecknitz-Gebiet – Flach- und Hügelland um Warnow und
Recknitz – überwiegend 300/51
2-3
nordwestlicher Teil (2/3 der Gesamtfläche) mittel, südöstlicher
Teil sehr hoch
2
westlich verlaufende L23 mit ein- und teilweise beidseitigem
Baumbestand
Konfliktbewertung
im Ort Behren-Lübchin existiert eine Vielzahl von Baudenkma- 1
len, Abstand zum Plangebiet ca. 550 m
1
1
-
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP)
Naturparke, Landschaftsschutzgebiete,
Alleen
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
historische Kulturlandschaften (Karte
III GLRP)
sonstiges
Rohölpipeline Rostock-Heinersdorf nordöstlich in 1,2 km Entfernung
1
Kumulative Wirkungen
Konfliktbewertung
Das Vorbehaltsgebiet liegt in 3-4km Entfernung zu den geplanten Vorbehaltsgebieten Rohstoffsicherung 2
(Nr. 228 und 229). Weiterhin befindet sich die militärische Ausbildungsstätte „Faust“ in ca. 3km Entfernung. Weitere Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit
nicht bekannt.
Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht):
A Einzelfallentscheidungen:
- östliche Teilfläche des Plangebiets wird aufgehoben,
da sich hier Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume mit Vorbehaltsgebiet Naturschutz und
Landschaftspflege, mit Vorkommen von Mooren,
mit einem Ausläufer des EU-Vogelschutzgebietes
sowie grundwasserabhängigen Ökosystemen deckt
– Berücksichtigung unter B
- Schutzwürdigkeit unzerschnittener landschaftlicher
Freiräume – Plangebiet liegt im Randbereich des
Raumes, Eingriff ist voraussichtlich erheblich aber
temporär – Berücksichtigung unter C
B Änderungen am Plangebiet: keine
- Reduzierung des Plangebiets um östliche Teilfläche
auf der Grundlage des EU-Vogelschutzgebietes,
des Vorbehaltsgebietes Naturschutz und
Landschaftspflege und der Kartierung
grundwasserabhängiger Ökosysteme – Begründung
siehe A
C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien:
- Geschützte Biotope, Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume, Feuchtlebensräume, Schutzwürdigkeit
unzerschnittener landschaftlicher Freiräume, Boden, Moore, Oberflächengewässer, Trinkwasserschutzgebiet
„Viecheln“, grundwasserabhängige Ökosysteme, Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes
- EU-Vogelschutzgebiet „Trebeltal“ (Verträglichkeitsprüfung) – vgl. Kapitel 7.7 im Umweltbericht
Resümee:
Die Fläche wird in leicht veränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur
Festlegung vorgeschlagen.
47
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
NORDWESTLICH GNOIEN (Nr. 228, KS)
Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Stadt Gnoien
Anhang 6.7.5_1
Größe: 85,3 ha
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Konfliktbewertung
2
Siedlungen
ca. 550m zur Ortslage Gnoien, ca. 1,3km zur Ortslage Groß
Nieköhr, ca. 300m bestehendem GI-Gebiet (Schredderanlage), ca. 200m Entfernung zu B-Plan Gewerbegebiet in Gnoien
1
Wegeverbindungen
die nordöstliche Spitze des Plangebiets grenzt an Weg, im
Süden ist ein Weg ca. 20 m von Begrenzung entfernt
2
Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP)
besondere Bedeutung
1
Tourismusraum (noch unabgewogene
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs
des RREP)
2
Wälder mit Erholungseignung
1 großes Waldgebiet mit guten Struktureigenschaften westlich
in ca. 50m Entfernung
1
touristische Infrastruktur u.a.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Konfliktbewertung
Biotoptypen (BNTK)
überwiegend Ackerfläche, im nördlichen Teil ragt angrenzendes Grünland in Fläche, ein Kleingewässer innerhalb der Fläche, im südlichen Bereich eine Gehölzgruppe randlich innerhalb der Fläche
3
Geschützte Biotope (§ 20 LNatG)
stehendes Kleingewässer innerhalb der Fläche, Feuchtgrünland und naturnahe Feldgehölze westlich in ca. 30m Entfernung, Torfstich nördlich in ca. 80m Entfernung
3
Vorbehaltsgebiete Naturschutz und
am nordöstlichen Rand ragt ein Vorbehaltsgebiet Naturschutz
Landschaftspflege (noch unabgewound Landschaftspflege (VB NL) geringfügig ins Plangebiet,
gene Kulisse in Vorbereitung des Entwestlich und nördlich von VB NL umschlossen
wurfs des RREP)
Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume (Karte 3 GLRP)
Feuchtlebensräume (Karte I GLRP)
Schutzwürdigkeit unzerschnittener
landschaftlicher Freiräume (Karte 9
GLRP)
Biotopverbund (Karte II GLRP)
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
Europäische Vogelschutzgebiete
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Brutplätze geschützter Vogelarten
weitere Schutzgebiete (NSG, LSG,
Naturpark, Ramsar, GLB, FND)
Wald
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4
GLRP)
Moore (Karte I GLRP)
Geschützte Geotope (§ 20 LNatG)
Altlasten / Kampfmittelbelastung
Schutzgut Wasser
Lage zu Oberflächengewässern
Schutzfunktion der Deckschichten
Artesisch anstehendes Grundwasser
Trinkwasserschutzgebiete
Hochwassergefährdung
Grundwasserabhängige Ökosysteme
(Karte 14 GLRP)
48
nördlich und westlich grenzen Bereiche sehr hoher Schutzwürdigkeit an, ragen nördlich geringfügig bis in das Plangebiet
hinein
1 Fläche westlich in 40m Entfernung, 1 Fläche nördlich in
150m Entfernung
überwiegend hoch
2-3
grenzt nördlich und nordwestlich an Plangebiet an
2-3
1
1
1
ca 2,7km Entfernung: „Trebeltal“
westlich in ca. 70m Entfernung FND „Waldfeuchtgebiet Revier
Dalwitz“
westlich liegt größeres Waldgebiet
mittel
3
2
1
2
2
Konfliktbewertung
2
3
nördlich und westlich grenzen stark entwässerte, degradierte
Moore unmittelbar an
1-2
östlich in ca. 50m Entfernung liegt ein Teil des Os GnoienThürkow
1
Konfliktbewertung
3
ca. 650m Entfernung zur südlich liegender Warbel, nördlich
und westlich liegen mehrere Gräben in geringer Entfernung
von dem Plangebiet, 6 Standgewässer 130 bis 400m nördlich
überwiegend ungünstig, nördlicher Teilbereich mittel
1
ca. 600m bzw. 1km Entfernung zu zwei TWSZ 3a (im Westen
WSG „Groß Nieköhr“ und im Süden „Teterow“)
1
3
ein Bereich westlich und nördlich angrenzend und teilweise
unmittelbar betroffen, weitere Bereiche südöstlich in 40m
Entfernung und nordöstlich in 100m Entfernung
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
Schutzgut Klima/Luft
Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP)
Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub,
Schadstoffe)
Schutzgut Landschaft
Landschaftszone – Großlandschaft –
Landschaftseinheit – Naturraum
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP)
Naturparke, Landschaftsschutzgebiete,
Alleen
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
historische Kulturlandschaften (Karte
III GLRP)
sonstiges
Anhang 6.7.5_1
Konfliktbewertung
niederschlagsnormal
- im Nordwesten: ca. 50m Entfernung zur L23 Behren-Lübchin - Gnoien, im Süden ca. 30m Entfernung zur B110 Tessin –
Gnoien
- im Osten: grenzt nahezu direkt an geplantes Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung „nördlich Gnoien“
- ca. 300m bestehendem GI-Gebiet (Schredderanlage)
Konfliktbewertung
Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte – WarnowRecknitz-Gebiet – Flach- und Hügelland um Warnow und
Recknitz – überwiegend 300/16
1
mittel
2
südlich verlaufende B110 und östlich verlaufende L23 sind
Alleen
Konfliktbewertung
1
1
1
-
1
Kumulative Wirkungen
Konfliktbewertung
2
Das Vorbehaltsgebiet liegt in unmittelbarer Nähe bzw. in 4km Entfernung zu den geplanten Vorbehaltsgebieten Rohstoffsicherung (Nr. 229 bzw. 227). Weiterhin befinden sich die militärische Ausbildungsstätte „Faust“ in ca. 1km Entfernung und ein geplantes Windenergieeignungsgebiet (Nr. 111) in ca. 2km
Entfernung. Weitere Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum
derzeit nicht bekannt.
Hinweise aus Stellungnahmen zum RREP MM/R
Ein Umweltbüro weist darauf hin, dass die Flächen für den Vogelschutz vorgehalten werden sollen.
Dabei sollte beachtet werden, dass der Bestand an Schreiadlern in diesem Bereich bereits stark gestört
ist. Weiterhin wurde in diesem Gebiet bereits dreimal der Schwarzstorch beobachtet.
Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht):
A Einzelfallentscheidungen:
- nördliche Teilfläche des Plangebiets wird
aufgehoben, da sich hier Schutzwürdigkeit der Arten
und Lebensräume mit Vorbehaltsgebiet Naturschutz
und Landschaftspflege, Biotopverbund, mit
Vorkommen von Mooren sowie
grundwasserabhängigen Ökosystemen deckt –
Berücksichtigung unter B
B Änderungen am Plangebiet: keine
- Reduzierung des Plangebiets um nördliche
Teilfläche auf der Grundlage des Vorbehaltsgebietes
Naturschutz und Landschaftspflege – Begründung
siehe A
C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig
für Kriterien:
- Geschützte Biotope, Schutzwürdigkeit der Arten und
Lebensräume, Feuchtlebensräume, Moore,
Oberflächengewässer, grundwasserabhängige
Ökosysteme
Resümee:
Die Fläche wird in leicht veränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur
Festlegung vorgeschlagen.
49
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
NÖRDLICH GNOIEN (Nr. 229, KS)
Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Stadt Gnoien
Anhang 6.7.5_1
Größe: 166,9 ha
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Konfliktbewertung
1-3
Siedlungen
Schweinemastanlage und Biogasanlage Gnoien überplant
ca. 700m Entfernung zur Ortslage Gnoien, ca. 950m Entfernung
zur Ortslage Warbelow und ca. 1,3km Entfernung zur Ortslage
Bäbelitz
östlich grenzt die militärische Liegenschaft „FAUST Warbelow“ an
3
Wegeverbindungen
zwei Wege queren das Plangebiet von West nach Ost, Plangebiet
grenzt westlich und östlich teilweise an Wege
2
Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP)
besondere Bedeutung
1
Tourismusraum (noch unabgewogene
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des
RREP)
2
Wälder mit Erholungseignung
1 großes Waldgebiet mit guten Struktureigenschaften nordöstlich
in größer 50m Entfernung
1
touristische Infrastruktur u.a.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Konfliktbewertung
Biotoptypen (BNTK)
überwiegend Ackerfläche, Feld von Nord nach Süd und von West
nach Ost von Feldwegen (teilweise befestigt) nahezu gehölzfrei
durchzogen, nördlich ragt ein Kleingewässer in die Fläche, nordwestlich befinden sich mehrere Gehölzgruppen innerhalb der
Fläche
3
Geschützte Biotope (§ 20 LNatG)
nordwestlich innerhalb der Fläche: ein Kleingewässer und ein
naturnahes Feldgehölz, nördlich innerhalb der Fläche ein naturnahes Moor (Kronsmoor südlich Bäbelitz)
3
Vorbehaltsgebiete Naturschutz und
im Süden des Plangebiets ragt Vorbehaltsgebiet Naturschutz und
Landschaftspflege (noch unabgewogene Landschaftspflege in die Fläche
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des
RREP)
2-3
Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensvon Westen ragt Bereich sehr hoher Schutzwürdigkeit in die Fläräume (Karte 3 GLRP)
che, von Süden ragt Bereich hohe Schutzwürdigkeit in die Fläche
3
Feuchtlebensräume (Karte I GLRP)
1 Fläche im Norden direkt betroffen, 5 weitere Flächen in westlicher und östlicher Richtung in Entfernungen zwischen 150 und
300m
3
Schutzwürdigkeit unzerschnittener landsehr hoch
schaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP)
2-3
Biotopverbund (Karte II GLRP)
im Nordosten und Süden sind Biotopsverbundflächen direkt betroffen, im Westen grenzen Biotopsverbundflächen an
1
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
ca. 2,4km Entfernung: „Recknitz- und Trebeltal mit Zuflüssen“
VP
Europäische Vogelschutzgebiete
ca. 450m Entfernung: „Trebeltal“
1
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
AP
Brutplätze geschützter Vogelarten
mehrere Schutzbereiche von Horststandorten betroffen
3
weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, Naein FND nördlich innerhalb der Fläche „Kälbernachtkoppel Gnoiturpark, Ramsar, GLB, FND)
en“, ca. 2,5km Entfernung zum NSG „Trebeltal“
2-3
Wald
ein kleines Waldgebiet direkt überplant; nördlich und westlich liegt
größeres Waldgebiet, östlich liegt ein kleineres – Mindestabstand
jeweils 50m
Schutzgut Boden
Konfliktbewertung
1-3
Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4
nördlicher Teil (ca. ½ der Gesamtfläche) hoch, südlicher Teil
GLRP)
mittel, im Süden ragt auf Teilfläche Bereich mit sehr hoher
Schutzwürdigkeit in die Fläche
3
Moore (Karte I GLRP)
zentrale und südliche Bereiche sind stark entwässerte, degradierte Moore
2-3
Geschützte Geotope (§ 20 LNatG)
südlich in ca. 40m bzw. 200m Entfernung liegen Teile des Os
Gnoien-Thürkow
1
Altlasten / Kampfmittelbelastung
Schutzgut Wasser
Konfliktbewertung
3
Lage zu Oberflächengewässern
in südwestlicher Teilfläche von Gräben durchzogen, ca. 400m
Entfernung zur südlich verlaufenden Warbel, 2 Standgewässer
450m nordöstlich, 6 Standgewässer ca. 200m westlich
Schutzfunktion der Deckschichten
überwiegend mittel, südöstlicher Teilbereich ungünstig, nördlicher
Teilbereich günstig
Artesisch anstehendes Grundwasser
1
Trinkwasserschutzgebiete
im Süden mind. 1,6km Entfernung zur nächsten TWSZ 3a des
WSG „Teterow“
1
Hochwassergefährdung
Grundwasserabhängige Ökosysteme
im Süden des Plangebiets mehrere Bereiche unmittelbar betroffen 3
50
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
(Karte 14 GLRP)
Schutzgut Klima/Luft
Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP)
Verkehrslage und Lage zu bestehenden
Emissionsquellen (Lärm, Staub, Schadstoffe)
Schutzgut Landschaft
Landschaftszone – Großlandschaft –
Landschaftseinheit – Naturraum
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes
(Karte 8 GLRP)
Naturparke, Landschaftsschutzgebiete,
Alleen
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
historische Kulturlandschaften (Karte III
GLRP)
sonstiges
Anhang 6.7.5_1
Konfliktbewertung
niederschlagsnormal
- im Westen: ca. 50m Entfernung zur L23 Behren-Lübchin – Gnoien
- im Osten ca. 50m Entfernung zur „Freidensausbildungsstätte
Warbelow“
- derzeit Schweinemastanlage und Biogasanlage Gnoien überplant
- im Westen: grenzt nahezu direkt an geplantes Vorbehaltsgebiet
Rohstoffsicherung „nordwestlich Gnoien“
Konfliktbewertung
Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte – Warnow-RecknitzGebiet – Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz – überwiegend 300/16, teilweise 300/54
1
mittel
westlich verlaufende L23 ist eine Allee
2
-
Konfliktbewertung
1
1
1
-
1
Kumulative Wirkungen
Konfliktbewertung
Das Vorbehaltsgebiet liegt in unmittelbarer Nähe bzw. in 3km Entfernung zu den geplanten Vorbehaltsgebieten 2
Rohstoffsicherung (Nr. 228 bzw. 227). Weiterhin grenzt es unmittelbar an die militärische Ausbildungsstätte
„Faust“ und liegt in ca. 2km Entfernung zu einem geplanten Windenergieeignungsgebiet (Nr. 111). Weitere
Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt.
Hinweise aus Stellungnahmen zum RREP MM/R
Ein Umweltbüro weist darauf hin, dass die Flächen für den Vogelschutz vorgehalten werden sollen. Dabei
sollte beachtet werden, dass der Bestand an Schreiadlern in diesem Bereich bereits stark gestört ist. Weiterhin
wurde in diesem Gebiet bereits dreimal der Schwarzstorch beobachtet. Der Landkreis Güstrow fordert eine
Flächenreduzierung für den nördlichen Teil des Plangebiets, der in Karte II im GLRP MM/R als Teil des Biotopverbundes ausgewiesen wird.
Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen
25 und 26 im Umweltbericht):
A Einzelfallentscheidungen:
- innerhalb des Plangebietes wird für eine Reihe von Kriterien ein
erhebliches Konfliktpotenzial prognostiziert – die Fläche wird
geteilt, wobei folgendes berücksichtigt wird:
- nördliche Teilfläche: Reduzierung des Plangebietes um Bereiche,
die dem Biotopverbund zugeordnet werden, um den Bereich der
Schweinemastanlage, das nördlich liegende geschützte Biotop
sowie um die stark strukturierte westliche Bereiche
- südliche Teilfläche: Reduzierung um Bereiche mit einer sehr
hohen Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume sowie um
Flächen, die als Vorbehaltsgebiet Naturschutz und
Landschaftspflege gesichert werden sollen; überplant werden in
dieser Teilfläche aber weiterhin: grundwasserabhängige
Ökosysteme, da deren Betroffenheit auf regionaler Ebene nicht prognostizierbar ist – Berücksichtigung unter B
- Schutzwürdigkeit unzerschnittener landschaftlicher Freiräume – beide Plangebieten liegen im Randbereich des
Raumes, Eingriff ist voraussichtlich erheblich aber temporär – Berücksichtigung unter C
B Änderungen am Plangebiet: keine
- Reduzierung des Plangebiets um die unter A (2. und 3. Anstrich) genannten Teilbereiche – Begründung siehe A
– dabei kommt es zur Teilung des Gebietes in die Flächen nördlich Gnoien 1 (Nr. 229-1) und nördlich Gnoien 2
(Nr. 229-2)
C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien:
- Wegeverbindungen, Geschützte Biotope, Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume, Feuchtlebensräume,
unzerschnittene landschaftliche Freiräume, Moore, Oberflächengewässer, grundwasserabhängige Ökosysteme
- EU-Vogelschutzgebiet „Trebeltal“ (Verträglichkeitsprüfung) – vgl. Kapitel 7.7 im Umweltbericht
Resümee:
Die Fläche wird neu abgegrenzt und geteilt (vgl. A und B) als „nördlich Gnoien 1“ und „nördlich Gnoien 2“ im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen.
51
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
JÖRDENSTORF (Nr. 230, To)
Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Sukow-Levitzow
Anhang 6.7.5_1
Größe: 8,5 ha
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Konfliktbewertung
2
Siedlungen
ca. 500m Entfernung zur Ortslage Jördenstorf, ca. 650m Entfernung zur Ortslage Sukow-Marienhof
1
Wegeverbindungen
1
Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP)
2
Tourismusraum (noch unabgewogene
Tourismusentwicklungsraum
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs
des RREP)
3
Wälder mit Erholungseignung
Waldgebiet mit guten Struktureigenschaften liegt westlich in
ca. 25m Entfernung
1
touristische Infrastruktur u.a.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Konfliktbewertung
Biotoptypen (BNTK)
überwiegend Ackerfläche, Baumgruppe mit Grünland nordöstlich innerhalb der Fläche, 2 Kleingewässer innerhalb der Fläche
Geschützte Biotope (§ 20 LNatG)
4 permanente Kleingewässer innerhalb der Fläche, ein Röhrrichtbestand nördlich in ca. 20m Entfernung
1
Vorbehaltsgebiete Naturschutz und
Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP)
Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume (Karte 3 GLRP)
Feuchtlebensräume (Karte I GLRP)
Schutzwürdigkeit unzerschnittener
landschaftlicher Freiräume (Karte 9
GLRP)
Biotopverbund (Karte II GLRP)
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
Europäische Vogelschutzgebiete
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Brutplätze geschützter Vogelarten
weitere Schutzgebiete (NSG, LSG,
Naturpark, Ramsar, GLB, FND)
Wald
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4
GLRP)
Moore (Karte I GLRP)
Geschützte Geotope (§ 20 LNatG)
Altlasten / Kampfmittelbelastung
Schutzgut Wasser
Lage zu Oberflächengewässern
Schutzfunktion der Deckschichten
Artesisch anstehendes Grundwasser
Trinkwasserschutzgebiete
Hochwassergefährdung
Grundwasserabhängige Ökosysteme
(Karte 14 GLRP)
Schutzgut Klima/Luft
Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP)
Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub,
Schadstoffe)
Schutzgut Landschaft
Landschaftszone – Großlandschaft –
Landschaftseinheit – Naturraum
52
3
westlich angrenzend Bereich mit sehr hoher Schutzwürdigkeit
2
1 Fläche in südöstlicher Richtung in ca. 100m Entfernung
überwiegend hoch
3
2
in ca. 2km Entfernung: „Kleingewässerlandschaft nördlich von
Jördenstorf“
1,9km Entfernung: „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“
mittel (Stufe 2)
1
1
mindestens 1 Schutzbereich von Horststandorten betroffen
ca. 250m Entfernung zum südöstlich liegenden FND „Fichtenkuhle bei Sukow“
AP
2
1
2
2-3
westlich grenzt Waldgebiet in ca. 25m Entfernung an, südöstlich liegt ein kleineres in einer Entfernung von ca. 120m
Konfliktbewertung
2
mittel
1-2
1
1
Konfliktbewertung
3
ca. 500m Entfernung zu nächsten Fließgewässern/Gräben, 1
Standgewässer 100m südöstlich
günstig
1
1
1
ca. 900m westlich liegt naturnahes Moor
-
Konfliktbewertung
niederschlagsnormal
im Osten: ca. 50m Entfernung zur L23 Jördenstorf – Thürkow
Konfliktbewertung
Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte – WarnowRecknitz-Gebiet – Flach- und Hügelland um Warnow und
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
Anhang 6.7.5_1
Recknitz – 300/55
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP)
Naturparke, Landschaftsschutzgebiete,
Alleen
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
historische Kulturlandschaften (Karte
III GLRP)
sonstiges
mittel
1
südöstlich verlaufende L23 ist eine Allee
2
-
Konfliktbewertung
1
1
1
lt. TK 10 östlichen angrenzend eine Hochspannungsleitung
2
Kumulative Wirkungen
Konfliktbewertung
2
Das Vorbehaltsgebiet liegt in ca. 2km Entfernung zu einem geplanten Windenergieeignungsgebiet (Nr.
109). Weitere Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit
nicht bekannt.
Hinweise aus Stellungnahmen zum RREP MM/R
Der Landkreis Güstrow weist darauf hin, dass die seit langem stillliegende Abbaufläche nach Einstufung
durch die Forstbehörde inzwischen Wald geworden ist.
Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht):
A Einzelfallentscheidungen:
- Die ehemalige Abbaufläche hat sich nach Auskunft
des Landkreises Güstrow mittlerweile zu Wald entwickelt. Das Plangebiet grenzt unmittelbar an ein
bestehendes Waldgebiet an. Da ein Abbau des
nunmehr als hochwertig zu beurteilenden
Plangebiets voraussichtlich mit erheblichen
Auswirkungen auf die betroffenen Schutzgüter
verbunden wäre und eine Nachfrage nach dem
Rohstoff Ton derzeit nicht absehbar ist, wird die
regionalplanerische Sicherung des Plangebiets
vollständig aufgehoben.
B Änderungen am Plangebiet:
C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig
für Kriterien:
Resümee:
Die Fläche aus dem Vorentwurf des RREP zum ersten
Beteiligungsverfahren wird gestrichen und im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren nicht
mehr zur Festlegung vorgeschlagen.
53
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
GANSCHOW 1 (Nr. 231, To)
Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Gutow
Anhang 6.7.5_1
Größe: 6,7 ha
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Konfliktbewertung
3
Siedlungen
ca. 100 bzw. 200m zu Wohnhäusern der Ortslage Ganschow,
weitere Ortslagen in größer 1km Entfernung, Gebäudebestand im Außenbereich ca. 80 m entfernt
3
Wegeverbindungen
ein Weg durchquert das Plangebiet von Nordwest nach Südost, am südlichen Rand verläuft ein Weg teilweise im Gebiet, ,
am östlichen Rand befindet sich ein Weg in geringer Entfernung
1
Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP)
1
Tourismusraum (noch unabgewogene
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs
des RREP)
1
Wälder mit Erholungseignung
1
touristische Infrastruktur u.a.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Konfliktbewertung
Biotoptypen (BNTK)
überwiegend Ackerfläche, südlich ragt Wasserfläche in das
Gebiet
3
Geschützte Biotope (§ 20 LNatG)
ein naturnahes Feldgehölz innerhalb der Fläche, südlich der
Fläche: naturnahe Feldhecken
1
Vorbehaltsgebiete Naturschutz und
Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP)
Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume (Karte 3 GLRP)
Feuchtlebensräume (Karte I GLRP)
Schutzwürdigkeit unzerschnittener
landschaftlicher Freiräume (Karte 9
GLRP)
Biotopverbund (Karte II GLRP)
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
Europäische Vogelschutzgebiete
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Brutplätze geschützter Vogelarten
weitere Schutzgebiete (NSG, LSG,
Naturpark, Ramsar, GLB, FND)
Wald
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4
GLRP)
Moore (Karte I GLRP)
Geschützte Geotope (§ 20 LNatG)
Altlasten / Kampfmittelbelastung
Schutzgut Wasser
Lage zu Oberflächengewässern
Schutzfunktion der Deckschichten
Artesisch anstehendes Grundwasser
Trinkwasserschutzgebiete
Hochwassergefährdung
Grundwasserabhängige Ökosysteme
(Karte 14 GLRP)
Schutzgut Klima/Luft
Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP)
Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub,
Schadstoffe)
54
-
1
1 Fläche in südöstlicher Richtung in ca. 100m Entfernung
überwiegend hoch
3
2
jeweils ca. 1,3km Entfernung: „Wald- und Gewässerlandschaft
um Groß Upahl“ sowie „Inselsee Güstrow“
mittel bis hoch (Stufe 2 und 3)
1
1
1
2-3
1
1
ca. 1,3km Entfernung zum NSG „Gutower Moor und Schöninsel“, ca. 1,6 km Entfernung zum LSG „Inselsee und Heidberge“
1
Konfliktbewertung
2
mittel
1
1
1
Konfliktbewertung
3
ca. 60m Entfernung zu nächsten Gräben, 1 Standgewässer
nördlich und 1 Standgewässer westlich in 130 bzw. 350m
Entfernung
ungünstig
innerhalb TWSZ 3oa bzw. ca. 1,3km Entfernung zu nordöstlich 3
liegender TWSZ 2o des WSG „Güstrow, Inselsee OFW“
1
2
mehrere Komplexe nordöstlich in ca. 600m Entfernung
-
Konfliktbewertung
niederschlagsbegünstigt
im Osten: angrenzend an Verbindungsstraße zwischen Ganschow und Zehna
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
Schutzgut Landschaft
Landschaftszone – Großlandschaft –
Landschaftseinheit – Naturraum
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP)
Naturparke, Landschaftsschutzgebiete,
Alleen
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
historische Kulturlandschaften (Karte
III GLRP)
sonstiges
Anhang 6.7.5_1
Konfliktbewertung
Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte – WarnowRecknitz-Gebiet – Flach- und Hügelland um Warnow und
Recknitz – überwiegend 300/72
1
gering
1
-
Konfliktbewertung
1
1
1
1
Kumulative Wirkungen
Konfliktbewertung
1
Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt.
Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht):
A Einzelfallentscheidungen:
- Siedlungen – 300m Mindestabstand wird
unterschritten – da aber Zeitpunkt eines potenziellen
Abbaus dieser Tonlagerstätte nicht absehbar ist und
die Auswirkungen eines Tonabbaus ggf. nicht mit
denen eines Sand- oder Kiesabbaus vergleichbar
sind, werden derzeit keine Veränderungen am
Plangebiet vorgenommen – erst in nachgelagerten
Planverfahren sollte eine Überprüfung der
tatsächlichen Nutzung der Gebäude erfolgen und
Abstandsregelungen getroffen werden –
Berücksichtigung unter C
B Änderungen am Plangebiet: keine
C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig
für Kriterien:
- Siedlungen, Wegeverbindungen, Geschützte
Biotope, Feuchtlebensräume, Rastplatz für Wat- und
Wasservögel, Oberflächengewässer, Trinkwasserschutzgebiet „Güstrow-Inselsee“
Resümee:
Die Fläche wird in unveränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen.
55
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
GROß WOKERN (Nr. 232, To)
Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Groß Wokern
Anhang 6.7.5_1
Größe: 6,4 ha
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Konfliktbewertung
2
Siedlungen
ca. 400 – 450m Entfernung zu Wohnhäusern der Ortslage
Groß Wokern, ca. 750m Entfernung zur Ortslage Waldschmidt
Wegeverbindungen
am westlichen Rand Weg in ca. 30 m Entfernung
3
Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP)
herausragende Bedeutung
2
Tourismusraum (noch unabgewogene
Tourismusentwicklungsraum
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs
des RREP)
1
Wälder mit Erholungseignung
Waldgebiet mit guten Struktureigenschaften westlich und
südwestlich im Mindestabstand von 700m
3
touristische Infrastruktur u.a.
im Naturpark „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower
See“
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Konfliktbewertung
Biotoptypen (BNTK)
überwiegend Ackerfläche
3
Geschützte Biotope (§ 20 LNatG)
naturnahes Gebüsch im Nordosten der Fläche
1
Vorbehaltsgebiete Naturschutz und
Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP)
Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume (Karte 3 GLRP)
Feuchtlebensräume (Karte I GLRP)
Schutzwürdigkeit unzerschnittener
landschaftlicher Freiräume (Karte 9
GLRP)
Biotopverbund (Karte II GLRP)
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
Europäische Vogelschutzgebiete
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Brutplätze geschützter Vogelarten
weitere Schutzgebiete (NSG, LSG,
Naturpark, Ramsar, GLB, FND)
Wald
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4
GLRP)
Moore (Karte I GLRP)
Geschützte Geotope (§ 20 LNatG)
Altlasten / Kampfmittelbelastung
Schutzgut Wasser
Lage zu Oberflächengewässern
Schutzfunktion der Deckschichten
Artesisch anstehendes Grundwasser
Trinkwasserschutzgebiete
Hochwassergefährdung
Grundwasserabhängige Ökosysteme
(Karte 14 GLRP)
Schutzgut Klima/Luft
Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP)
Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub,
Schadstoffe)
Schutzgut Landschaft
Landschaftszone – Großlandschaft –
56
-
1
2 Flächen in südöstlicher Richtung in ca. 100m bzw. 600m
Entfernung, 2 Flächen nördlich in ca. 250m bzw. 300m Entfernung
überwiegend hoch
3
Biotopverbund im weiteren Sinne
ca. 1km Entfernung: „Wald- und Gewässerlandschaft südlich
von Teterow“
ca. 900m Entfernung: „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“
mittel (Stufe 2)
3
1
2
VP
2
1
3
in Randlage im LSG und Naturpark „Mecklenburgische
Schweiz und Kummerower See“
1
westlich und südwestlich im Mindestabstand von 700m
Konfliktbewertung
2-3
mittel bis hoch
1
1
2
ca. 320m Entfernung zu nördlich gelegener Altdeponie
Konfliktbewertung
3
ca. 100m zu nächsten Gräben, 1 Standgewässer südöstlich
und 2 Standgewässer nördlich in 180 bis 330m Entfernung
ungünstig
3
ca. 600m Entfernung zu TWSZ 3a des WSG „Groß Wokern“,
neu: in TWSZ 3a des neu festzusetzenden Trinkwasserschutzgebietes „Teterow“ (Verordnungsentwurf vom
13.02.2009)
1
1
Konfliktbewertung
niederschlagsnormal
im Norden: ca. 500m Entfernung zur L11 Langhagen - Teterow, im Südwesten angrenzend an K GÜ 42 Groß Wokern –
Hohen Demzin
Konfliktbewertung
Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte – Warnow-
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
Landschaftseinheit – Naturraum
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP)
Naturparke, Landschaftsschutzgebiete,
Alleen
Anhang 6.7.5_1
Recknitz-Gebiet – Flach- und Hügelland um Warnow und
Recknitz – überwiegend 300/72
mittel
1
3
in Randlage im LSG und Naturpark „Mecklenburgische
Schweiz und Kummerower See“, nördlich verlaufende L11
teilweise als Allee ausgeprägt
Konfliktbewertung
1
1
1
-
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
historische Kulturlandschaften (Karte
III GLRP)
1
sonstiges
Kumulative Wirkungen
Konfliktbewertung
1
Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt.
Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht):
A Einzelfallentscheidungen:
- LSG und Naturpark „Mecklenburgische Schweiz und
Kummerower See“, herausragende Erholungsfunktion sowie Biotopverbund – Plangebiet liegt im
Randbereich innerhalb der Schutzgebiete, durch
den Rohstoffabbau und insbesondere durch die
Rohstofftransporte kann es zu erheblichen
Auswirkungen kommen – aufgrund der
Langfristigkeit der regionalplanerischen Sicherung
wird dennoch zu Gunsten der Festlegung des
Vorbehaltsgebietes Rohstoffsicherung abgewogen;
ob und unter welchen Bedingungen einer
Freistellung aus dem LSG zugestimmt wird und eine
Zulässigkeit des Vorhabens unter Berücksichtigung
alles Belange erlangt werden kann, ist im konkreten
Planverfahren zu prüfen – Berücksichtigung unter C
- Trinkwasserschutzzone 3a des geplanten
Trinkwasserschutzgebietes Teterow: ein
Bodenabbau ist in TWSZ 3a laut
Verordnungsentwurf verboten. Das weitere
Festsetzungsverfahren wird abgewartet. Eine endgültige Entscheidung zur Festlegung des Vorbehaltsgebietes
Rohstoffsicherung wird vor der endgültigen Fertigstellung und Verbindlichkeitserklärung des RREP MM/R zu
treffen sein.
B Änderungen am Plangebiet: kein
C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien:
- Erholungsfunktion, Geschützte Biotope, Naturpark und LSG „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower
See“, Feuchtlebensräume, Biotopverbund, Boden, Oberflächengewässer, grundwasserabhängige Ökosysteme
- EU-Vogelschutzgebiet „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“ (Verträglichkeitsprüfung) – vgl. Kapitel 7.7 im Umweltbericht
Resümee:
Die Fläche wird in unveränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen.
57
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
PÖLCHOW (Nr. 233, To)
Landkreis, Gemeinde: Bad Doberan, Pölchow
Anhang 6.7.5_1
Größe: 64,2 ha
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Konfliktbewertung
3
Siedlungen
ca. 100 - 200m Entfernung zu Siedlungsflächen der Ortslagen
Pölchow und Wahrstorf sowie zu einem einzelstehenden Gehöft an der Warnow
3
Wegeverbindungen
2 Wege queren das Plangebiet von West nach Ost
1
Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP)
1-2
Tourismusraum (noch unabgewogene
teilweise Tourismusentwicklungsraum
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs
des RREP)
2-3
Wälder mit Erholungseignung
1 Waldgebiet mit guten Struktureigenschaften nordöstlich
direkt angrenzend, 2 weitere kleinere Gebiete östlich und
südöstlich in 200m bzw. 400m Entfernung
1
touristische Infrastruktur u.a.
ca. 300m Entfernung zu westlich verlaufendem Fernradweg
Berlin-Kopenhagen
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Konfliktbewertung
Biotoptypen (BNTK)
westlicher Teil (¾ der Fläche) Ackerfläche, östlicher Teil (ca.
¼ der Fläche) Grünland
3
Geschützte Biotope (§ 20 LNatG)
keine innerhalb der Fläche; diverse geschützte Biotope
(Feuchtwiese, Feldgehölze, Kleingewässer) südlich bzw. nördlich der Fläche in 20m – 500m Entfernung, östlich kleiner
500m Entfernung zu geschützten Biotopen der Warnowniederung und zur Warnow selbst
3
Vorbehaltsgebiete Naturschutz und
östlicher Teil des Plangebiets überlagert sich mit VorbehaltsLandschaftspflege (noch unabgewogebiet Naturschutz und Landschaftspflege (VB NL), im Süden
gene Kulisse in Vorbereitung des Entgrenzt VB NL direkt an
wurfs des RREP)
2-3
Schutzwürdigkeit der Arten und Leim Süden und Osten an Bereich mit hoher bis sehr hoher
bensräume (Karte 3 GLRP)
Schutzwürdigkeit angrenzend, östliche Teilfläche des Plangebietes selbst besitzt hohe Schutzwürdigkeit
3
Feuchtlebensräume (Karte I GLRP)
mehrere Flächen südlich und südöstlich des Plangebiets in
kleiner 500m Entfernung
2
Schutzwürdigkeit unzerschnittener
überwiegend hoch
landschaftlicher Freiräume (Karte 9
GLRP)
2-3
Biotopverbund (Karte II GLRP)
östliche Teilfläche des Plangebietes Bestandteil des Biotopverbunds im weiteren Sinne, Biotopverbundflächen im engeren Sinnen unmittelbar angrenzend
VP
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
im Süden und Osten teilweise direkt angrenzend an „Warnowtal mit kleinen Zuflüssen“
VP
Europäische Vogelschutzgebiete
im Süden und Osten angrenzend an „Untere Warnow“, östliche Teilfläche des Plangebietes selbst im Gebiet „Untere
Warnow“
2
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und südlicher Teil: mittel (Stufe 2)
Wasservögel
AP
Brutplätze geschützter Vogelarten
mindestens 1 Schutzbereich von Horststandorten betroffen
3
weitere Schutzgebiete (NSG, LSG,
im Süden und Osten teilweise direkt an NSG „Unteres WarNaturpark, Ramsar, GLB, FND)
nowland“ angrenzend
3
Wald
nordöstlich und südlich unmittelbar angrenzend
Schutzgut Boden
Konfliktbewertung
3
Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4
überwiegend sehr hoch
GLRP)
3
Moore (Karte I GLRP)
südöstlich an stark entwässerte, degradierte Moore angrenzend
1
Geschützte Geotope (§ 20 LNatG)
3
Altlasten / Kampfmittelbelastung
im Süden des Plangebiets altlastenverdächtige Fläche überplant („Deponie am Badeteich“)
Schutzgut Wasser
Konfliktbewertung
3
Lage zu Oberflächengewässern
ca. 500m Entfernung zur Warnow, weitere Gräben in der unmittelbaren Umgebung vorhanden bzw. überplant, 2 Standgewässer 70 bzw. 180m südlich, 2 Standgewässer 450m nordwestlich
Schutzfunktion der Deckschichten
westliche Teilflächen günstig, östliche Teilflächen ungünstig
Artesisch anstehendes Grundwasser
unmittelbar angrenzende Warnowniederung
3
Trinkwasserschutzgebiete
innerhalb der TWSZ 3ao und östlich unmittelbar angrenzend
58
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
Hochwassergefährdung
Grundwasserabhängige Ökosysteme
(Karte 14 GLRP)
Schutzgut Klima/Luft
Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP)
Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub,
Schadstoffe)
Schutzgut Landschaft
Landschaftszone – Großlandschaft –
Landschaftseinheit – Naturraum
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP)
Naturparke, Landschaftsschutzgebiete,
Alleen
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
historische Kulturlandschaften (Karte
III GLRP)
sonstiges
Anhang 6.7.5_1
an TWSZ 2o des WSG „Warnow-Rostock“, ca. 360m Entfernung TWSZ 3a des WSG „Reez“ , welches neu abgegrenzt
werden soll
3
grenzt im Osten an Überschwemmungsgebiet der Warnow
und an überflutungsgefährdete Gebiete (teilweise überplant)
3
im Osten mehrere Komplexe in unmittelbarer Umgebung und
teilweise durch Plangebiet überplant
Konfliktbewertung
niederschlagsbenachteiligt
im Osten: ca. 50m Entfernung zur Bahnstrecke Bützow –
Rostock, im Westen ca. 250m Entfernung zur Verbindungsstraße zwischen Benitz und Pölchow, im Norden: grenzt an
Erschließungsstraße in Pölchow
Konfliktbewertung
Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte – WarnowRecknitz-Gebiet – Flach- und Hügelland um Warnow und
Recknitz – überwiegend 300/06
2
hoch
-
1
Konfliktbewertung
1
Gutsanlage in Wahrstorf ca. 800 m entfernt
1
3
südlich und östlich liegen mehrere Flächen feuchten, extensiv
genutzten Dauergrünlandes in unmittelbarer Umgebung
1-3
der westliche Teil des Plangebiets wird lt. TK 10 von Hochspannungsleitung durchquert, eine Leitung verläuft am westlichen Rand in Abstand von ca. 80 m, am westlichen Rand
verläuft in Abstand von 150-600m die Ferngasleitung 88 Rostock-Güstrow
Kumulative Wirkungen
Konfliktbewertung
1
Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt.
Hinweise aus Stellungnahmen zum RREP MM/R
Die Gemeinde Pölchow sieht das Plangebiet insgesamt kritisch, die Höffigkeit wird angezweifelt. Im Falle
der Festlegung sind die Belange des Landwirts zu berücksichtigen.
Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26
im Umweltbericht):
A Einzelfallentscheidungen:
- Siedlungen – 300m Mindestabstand wird unterschritten – da das Plangebiet
sehr groß ist und aufgrund der im folgenden Anstrich benannten Gründen
neu abgegrenzt wird, werden auch die Abstände zu den Siedlungsflächen
vergrößert – Berücksichtigung unter B
- für den östlichen Teil des Plangebiets wird ein erhebliches Konfliktpotenzial
prognostiziert, da mindestens folgende Kriterien unmittelbar betroffen sind:
Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspflege, Schutzwürdigkeit der
Arten und Lebensräume, Biotopverbund, EU-Vogelschutzgebiet, Boden, Oberflächen- und Grundwasser u.a. –
aufgrund des sehr hohen Konfliktpotenzials in diesem Raum und der nicht absehbaren Nachfrage nach dem
Rohstoff Ton wird der Teil des Plangebiets gestrichen – Berücksichtigung unter B
B Änderungen am Plangebiet:
- veränderte Abgrenzung zur Berücksichtigung der Siedlungsflächen (Mindestabstand 300m)
- veränderte Abgrenzung zur Berücksichtigung der Belange unter A, 2. Anstrich auf der Grundlage des Vorbehaltsgebietes Naturschutz und Landschaftspflege
C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien:
- Siedlungen, Wegeverbindungen, Wälder mit Erholungseignung, Geschützte Biotope, Schutzwürdigkeit der
Arten und Lebensräume, Feuchtlebensräume, Brutplätze geschützter Vogelarten (ggf. artenschutzrechtliche
Prüfung), NSG, Boden, Moore, Altlasten, Oberflächengewässer, Trinkwasserschutzgebiet „Warnow-Rostock“,
grundwasserabhängige Ökosysteme
- FFH-Gebiet „Warnowtal mit kleinen Zuflüssen“ (Verträglichkeitsprüfung), EU-Vogelschutzgebiet „Untere Warnow“ (Verträglichkeitsprüfung)
Resümee:
Die Fläche wird in veränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen.
59
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
Anhang 6.7.5_1
Größe: 27 ha
WIENDORF (Nr. 234, To)
Landkreis, Gemeinde: Bad Doberan, überwiegend Wiendorf, randlich berührt Stadt Schwaan
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Konfliktbewertung
3
Siedlungen
ca. 200m Entfernung zu Wohngebäuden der Ortslagen
Schwaan, Wiendorf und Neu Wiendorf
3
Wegeverbindungen
zwei Wege queren das Gebiet von Nord nach Süd, ein Weg
von West nach Ost und ein Weg von Nordwest nach Südost
2
Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP)
besondere Bedeutung
1
Tourismusraum (noch unabgewogene
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs
des RREP)
2
Wälder mit Erholungseignung
2 Waldgebiete mit guten Struktureigenschaften nordwestlich
und südwestlich in 140m bzw. 460m Entfernung
1
touristische Infrastruktur u.a.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Konfliktbewertung
Biotoptypen (BNTK)
überwiegend Grünland, östlicher Teilbereich ist Ackerfläche,
von mehreren Gräben durchzogen
3
Geschützte Biotope (§ 20 LNatG)
ein Quellbereich mit Ufervegetation, eine kleine Baumgruppe
und ein Kleingewässer innerhalb der Fläche, 1 naturnahes
Feldgehölz, ein Trocken- und Magerrasen, ein Kleingewässer
sowie eine naturnahe Feldhecke nördlich und südlich im Umkreis von ca. 100m um die Fläche
3
Vorbehaltsgebiete Naturschutz und
2/3 des Plangebiets werden von Vorbehaltsgebiet überlagert
Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP)
Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume (Karte 3 GLRP)
Feuchtlebensräume (Karte I GLRP)
Schutzwürdigkeit unzerschnittener
landschaftlicher Freiräume (Karte 9
GLRP)
Biotopverbund (Karte II GLRP)
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
Europäische Vogelschutzgebiete
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Brutplätze geschützter Vogelarten
weitere Schutzgebiete (NSG, LSG,
Naturpark, Ramsar, GLB, FND)
Wald
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4
GLRP)
Moore (Karte I GLRP)
Geschützte Geotope (§ 20 LNatG)
Altlasten / Kampfmittelbelastung
Schutzgut Wasser
Lage zu Oberflächengewässern
Schutzfunktion der Deckschichten
Artesisch anstehendes Grundwasser
Trinkwasserschutzgebiete
Hochwassergefährdung
Grundwasserabhängige Ökosysteme
(Karte 14 GLRP)
60
überwiegend hoch, nur östliche Teilflächen ohne Bewertung
der Schutzwürdigkeit
5 Flächen nördlich, westlich und südlich des Plangebiets in
kleiner 500m Entfernung
-
1-3
Großteil des Plangebietes Bestandteil des Biotopverbunds im
weiteren Sinne
ca. 850m Entfernung: „Warnowtal mit Zuflüssen“
größtenteils innerhalb Gebiet „Untere Warnow“
-
3
3
1
VP
VP
1
AP
mindestens 1 Schutzbereich von Horststandorten betroffen
1
ca. 700m Entfernung zu LSG „Südliches Warnowland und
Burg Werle“
3
nordwestlich unmittelbar angrenzend bzw. überplant
Konfliktbewertung
3
sehr hoch
1-2
nördlich in ca. 700m Entfernung stark entwässerte, degradierte Moore
1
2-3
9 altlastenverdächtige Flächen im Abstand von 200m bis
700m um das Plangebiet (ehemalige Tankstelle, Tongrube,
Wasserloch, Betonwerke, Müllkippen)
Konfliktbewertung
3
von mehreren Gräben mit Verbindung zur Warnow durchzogen, 16 Standgewässer zwischen 50 und 500m Entfernung in
alle Richtungen
ungünstig
westlich gelegene Warnowniederung in ca. 350m Entfernung
3
ca. 400m zur TWSZ 3a des WSG „Schwaan“ im Südwesten,
innerhalb der TWSZ 3ao und ca. 450 m zu TWSZ 2o des
WSG „Warnow-Rostock“ im Nordwesten
1
3
im Nordwesten mehrere Komplexe (Warnowniederung) in ca.
400m Entfernung
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
Schutzgut Klima/Luft
Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP)
Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub,
Schadstoffe)
Schutzgut Landschaft
Landschaftszone – Großlandschaft –
Landschaftseinheit – Naturraum
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP)
Naturparke, Landschaftsschutzgebiete,
Alleen
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
historische Kulturlandschaften (Karte
III GLRP)
sonstiges
Anhang 6.7.5_1
Konfliktbewertung
niederschlagsbenachteiligt bis niederschlagsnormal
- im Westen: ca. 750m Entfernung zur Bahnstrecke Schwaan
– Rostock, im Süden: ca. 400m Entfernung zur L13 Schwaan
– Hohen Sprenz, im Osten: ca. 150m Entfernung zur Verbindungsstraße Niendorf – Wiendorf, im Norden: ca. 50m Entfernung zur Verbindungsstraße Schwaan – Wiendorf
- im Süden: ca. 700m Entfernung zum geplanten Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung „Schwaan“
Konfliktbewertung
Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte – WarnowRecknitz-Gebiet – Flach- und Hügelland um Warnow und
Recknitz – 300/33
1
gering
südlich verlaufende L13 teilweise mit Baumreihenbestand
2
Konfliktbewertung
1
1
3
nördlich des Plangebiets unmittelbar angrenzend Offenland,
Trocken- oder Magerstandort
1
-
Kumulative Wirkungen
Konfliktbewertung
Das Vorbehaltsgebiet befindet sich in ca. 1km Entfernung zu geplantem Vorbehaltsgebiet Rohstoffsiche- 2
rung (Nr. 235). Das Vorbehaltsgebiet liegt im Bauschutzbereich des Flughafens Rostock-Laage. Weitere
Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt.
Hinweise aus Stellungnahmen zum RREP MM/R
Der Landkreis Bad Doberan weist darauf hin, dass das Plangebiet in einem EU-Vogelschutzgebiet liegt
und die Schutzziele dann nicht erreicht werden könnten.
Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht):
A Einzelfallentscheidungen:
- für den überwiegenden Teil des Plangebiets wird ein
erhebliches Konfliktpotenzial prognostiziert, da
mindestens folgende Kriterien unmittelbar betroffen
sind: Nähe zu Siedlungen, Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspflege, Schutzwürdigkeit der
Arten und Lebensräume, Biotopverbund, EUVogelschutzgebiet, Boden, Oberflächen- und
Grundwasser u.a. – aufgrund des sehr hohen
Konfliktpotenzials in diesem Raum und der nicht
absehbaren Nachfrage nach dem Rohstoff Ton wird
das Plangebiet gestrichen – die Möglichkeit des
Neuzuschnitts des Plangebiets wurde geprüft, war
aber nicht sinnvoll möglich
B Änderungen am Plangebiet: keine
C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig
für Kriterien: keine
Resümee:
Die Fläche aus dem Vorentwurf des RREP zum ersten Beteiligungsverfahren wird gestrichen und im Entwurf des
RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren nicht mehr zur Festlegung vorgeschlagen.
61
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
SCHWAAN (Nr. 235, To)
Landkreis, Gemeinde: Bad Doberan, Wiendorf
Anhang 6.7.5_1
Größe: 17,4 ha
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Konfliktbewertung
3
Siedlungen
ca. 150m Entfernung zur Ortslage Schwaan, ca. 500m Entfernung zur Ortslage Niendorf
2
Wegeverbindungen
nördlich und westlich grenzen Wege an Plangebiet
2
Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP)
besondere Bedeutung
1
Tourismusraum (noch unabgewogene
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs
des RREP)
3
Wälder mit Erholungseignung
Waldgebiet mit guten Struktureigenschaften südwestlich unmittelbar angrenzend
1
touristische Infrastruktur u.a.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Konfliktbewertung
Biotoptypen (BNTK)
Ackerfläche
3
Geschützte Biotope (§ 20 LNatG)
mindestens 12 geschützte Biotope im Umkreis von bis zu
500m um Plangebiet, insbesondere in nördlicher und östlicher
Richtung (Kleingewässer, naturnahe Feldgehölze, Trockenund Magerrasen, naturnaher Sumpf)
1
Vorbehaltsgebiete Naturschutz und
Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP)
2
Schutzwürdigkeit der Arten und Leim Südwesten an Bereich mit hoher Schutzwürdigkeit angrenbensräume (Karte 3 GLRP)
zend
Feuchtlebensräume (Karte I GLRP)
5 Flächen nördlich, westlich und südlich des Plangebiets in bis 3
zu 500m Entfernung
1
Schutzwürdigkeit unzerschnittener
landschaftlicher Freiräume (Karte 9
GLRP)
1
Biotopverbund (Karte II GLRP)
VP
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
ca. 950m Entfernung: „Warnowtal mit Zuflüssen“
VP
Europäische Vogelschutzgebiete
ca. 500m Entfernung: „Untere Warnow“, ca. 900m Entfernung
„Mittlere Warnow“
1
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel
AP
Brutplätze geschützter Vogelarten
mindestens 1 Schutzbereich von Horststandorten betroffen
1
weitere Schutzgebiete (NSG, LSG,
ca. 1km Entfernung zu LSG „Südliches Warnowland und Burg
Naturpark, Ramsar, GLB, FND)
Werle“
Wald
im Nordwesten, Westen und Südwesten unmittelbar an großes 3
Waldgebiet angrenzend
Schutzgut Boden
Konfliktbewertung
3
Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4
sehr hoch
GLRP)
1
Moore (Karte I GLRP)
1
Geschützte Geotope (§ 20 LNatG)
2
Altlasten / Kampfmittelbelastung
300m bzw. 500m Entfernung zu nördlich gelegenen ehemaligen Müllkippen
Schutzgut Wasser
Konfliktbewertung
3
Lage zu Oberflächengewässern
ca. 950m Entfernung zur Warnow, ein Graben reicht im Westen bis in das Gebiet, 8 Standgewässer in 100 bis 500m Entfernung in alle Richtungen
Schutzfunktion der Deckschichten
überwiegend mittel, östliche Teilflächen günstig
Artesisch anstehendes Grundwasser
westlich gelegene Warnowniederung in ca. 700m Entfernung
3
Trinkwasserschutzgebiete
innerhalb TWSZ 3ao und westlich ca. 900m Entfernung zur
TWSZ 2o des WSG „Warnow-Rostock“, zu ½ in TWSZ 3a des
WSG „Schwaan“
1
Hochwassergefährdung
1
Grundwasserabhängige Ökosysteme
(Karte 14 GLRP)
Schutzgut Klima/Luft
Konfliktbewertung
Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP)
niederschlagsbenachteiligt bis niederschlagsnormal
Verkehrslage und Lage zu bestehen- im Westen: ca. 850m Entfernung zur Bahnstrecke Schwaan
den Emissionsquellen (Lärm, Staub,
– Rostock, im Norden: ca. 350m Entfernung zur L13 Schwaan
Schadstoffe)
– Hohen Sprenz, im Osten: ca. 300m Entfernung zur Verbin-
62
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
Schutzgut Landschaft
Landschaftszone – Großlandschaft –
Landschaftseinheit – Naturraum
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP)
Naturparke, Landschaftsschutzgebiete,
Alleen
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
historische Kulturlandschaften (Karte
III GLRP)
sonstiges
Anhang 6.7.5_1
dungsstraße L141 – Wiendorf, im Süden: ca. 600m Entfernung
zur L 141 Schwaan – Mistorf
- im Norden: ca. 700m Entfernung zum geplanten Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung „Schwaan“
Konfliktbewertung
Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte – WarnowRecknitz-Gebiet – Flach- und Hügelland um Warnow und
Recknitz – 300/32
1
gering
nördlich verlaufende L13 teilweise mit Baumreihenbestand
2
Konfliktbewertung
1
1
2
nordwestlich des Plangebiets in ca. 250m Entfernung Offenland, Trocken- oder Magerstandort
3
Hochspannungsleitung nordöstlich teilweise in Plangebiet
liegend lt. TK 10
Kumulative Wirkungen
Konfliktbewertung
Das Vorbehaltsgebiet befindet sich in ca. 1km Entfernung zu geplantem Vorbehaltsgebiet Rohstoffsiche- 2
rung (Nr. 234). Das Vorbehaltsgebiet liegt im Bauschutzbereich des Flughafens Rostock-Laage. Weitere
Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt.
Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht):
A Einzelfallentscheidungen:
- Siedlungen – 300m Mindestabstand wird
unterschritten – da aber Zeitpunkt eines potenziellen
Abbaus dieser Tonlagerstätte nicht absehbar ist und
die Auswirkungen eines Tonabbaus ggf. nicht mit
denen eines Sand- oder Kiesabbaus vergleichbar
sind, werden derzeit keine Veränderungen am
Plangebiet vorgenommen – erst in nachgelagerten
Planverfahren sollte eine Überprüfung der
tatsächlichen Nutzung der angrenzender Gebäude
erfolgen und Abstandsregelungen getroffen werden
– Berücksichtigung unter C
B Änderungen am Plangebiet:
- veränderte Abgrenzung zur Berücksichtigung des
westlich liegenden Waldgebietes (Mindestabstand
50m)
C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig
für Kriterien:
- Siedlungen, Geschützte Biotope, Feuchtlebensräume, Brutplätze geschützter Vogelarten, Oberflächengewässer, Trinkwasserschutzgebiete „Warnow“ und „Schwaan“, Hochspannungsleitung
- FFH-Gebiet „Warnowtal mit Zuflüssen“ (Verträglichkeitsprüfung), EU-Vogelschutzgebiet „Untere Warnow“ (Verträglichkeitsprüfung)
Resümee:
Die Fläche wird in leicht veränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur
Festlegung vorgeschlagen.
63
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
MOISALL (Nr. 236, To)
Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Bernitt
Anhang 6.7.5_1
Größe: 8,1 ha
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Konfliktbewertung
Siedlungen
ca. 650m Entfernung zur Ortslage Schlemmin, ca. 1km Entfer- 1
nung zur Ortslage Moisall
Wegeverbindungen
nordöstlich verläuft ein Weg im Plangebiet, westlich wird Plan- 3
gebiet von Weg begrenzt, der auch teilweise im Plangebiet
liegt
3
Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP)
herausragende Bedeutung
2
Tourismusraum (noch unabgewogene
Tourismusentwicklungsraum
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs
des RREP)
3
Wälder mit Erholungseignung
1 großes zusammenhängendes Waldgebiet mit guten Struktureigenschaften westlich, nördlich und östlich unmittelbar
angrenzend
1
touristische Infrastruktur u.a.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Konfliktbewertung
Biotoptypen (BNTK)
überwiegend Ackerfläche, ein Kleingewässer innerhalb und
ein Schöpfwerk in Randlage der Fläche
3
Geschützte Biotope (§ 20 LNatG)
ein Kleingewässer unmittelbar überplant, weiterhin eine große
Vielzahl geschützter Biotope um Umkreis von bis zu 500m um
Plangebiet und darüber hinaus vorhanden (Kleingewässer,
naturnahe Moore, naturnahe Feldgehölze, naturnaher Sumpf
u.a.)
3
Vorbehaltsgebiete Naturschutz und
liegt vollständig im Vorbehaltsgebiet
Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP)
Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume (Karte 3 GLRP)
Feuchtlebensräume (Karte I GLRP)
Schutzwürdigkeit unzerschnittener
landschaftlicher Freiräume (Karte 9
GLRP)
Biotopverbund (Karte II GLRP)
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
Europäische Vogelschutzgebiete
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Brutplätze geschützter Vogelarten
weitere Schutzgebiete (NSG, LSG,
Naturpark, Ramsar, GLB, FND)
Wald
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4
GLRP)
Moore (Karte I GLRP)
Geschützte Geotope (§ 20 LNatG)
Altlasten / Kampfmittelbelastung
Schutzgut Wasser
Lage zu Oberflächengewässern
Schutzfunktion der Deckschichten
Artesisch anstehendes Grundwasser
Trinkwasserschutzgebiete
Hochwassergefährdung
Grundwasserabhängige Ökosysteme
(Karte 14 GLRP)
64
hohe Schutzwürdigkeit
3
mehrere Flächen in bis zu 500m Entfernung
überwiegend hoch
3
2
innerhalb der Biotopverbundes im weiteren Sinne, unmittelbar
angrenzend an Biotopverbund im engeren Sinne
ca. 50m Entfernung: „Schlemminer Wälder und Kleingewässerlandschaft“
innerhalb „Mittlere Warnow“
-
3
VP
VP
1
AP
Schutzbereiche mehrerer Horststandorte betroffen
1-2
im nördlich angrenzenden Wald liegen eine Vielzahl von FND
(Mindestabstand ca. 180m), ca. 850m Entfernung zum NSG
„Hohe Burg und Schwarzer See“
3
im Norden und Westen unmittelbar an großflächiges Waldgebiet angrenzend
Konfliktbewertung
2
mittel
3
nördlich in kleiner 100m Entfernung 1 stark entwässertes,
degradiertes Moor
1
1
Konfliktbewertung
2
nordwestlich ca. 150m Entfernung zu einem Graben
günstig
3
liegt vollständig innerhalb der TWSZ 3a und grenzt direkt an
TWSZ 2 des WSG „Schlemmin“; innerhalb TWSZ 3ao des
WSG „Warnow-Rostock“
1
1
-
Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen
regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
Schutzgut Klima/Luft
Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP)
Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub,
Schadstoffe)
Schutzgut Landschaft
Landschaftszone – Großlandschaft –
Landschaftseinheit – Naturraum
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP)
Naturparke, Landschaftsschutzgebiete,
Alleen
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
historische Kulturlandschaften (Karte
III GLRP)
sonstiges
Anhang 6.7.5_1
Konfliktbewertung
niederschlagsreich
im Süden: ca. 50m Entfernung zur K GÜ 3 Moisall – Kurzen
Trechow
Konfliktbewertung
Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte – WarnowRecknitz-Gebiet – Flach- und Hügelland um Warnow und
Recknitz – 300/28
3
sehr hoch
-
1
-
Konfliktbewertung
1
1
1
eine Richtfunkstrecke (Rostock11-Bützow4) überquert das
Gebiet von Nordost nach Südwest
1
Kumulative Wirkungen
Konfliktbewertung
2
Das Vorbehaltsgebiet liegt in ca. 2km Entfernung zu geplantem Windenergieeignungsgebiet „Kurzen
Trechow“ (Nr. 104). Weitere Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem
Raum derzeit nicht bekannt.
Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht):
A Einzelfallentscheidungen:
- für das Plangebiet wird ein erhebliches
Konfliktpotenzial prognostiziert, da mindestens
folgende Kriterien unmittelbar betroffen sind:
Erholungsfunktion, Geschützte Biotope,
Vorbehaltsgebiet Naturschutz und
Landschaftspflege, Schutzwürdigkeit der Arten und
Lebensräume, Biotopverbund, Nähe zum FFHGebiet, EU-Vogelschutzgebiet, angrenzender Wald,
Trinkwasserschutzzonen, Landschaftsbild – aufgrund des sehr hohen Konfliktpotenzials in diesem
Raum und der nicht absehbaren Nachfrage nach
dem Rohstoff Ton wird das Plangebiet gestrichen
B Änderungen am Plangebiet: keine
C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig
für Kriterien:
Resümee:
Die Fläche aus dem Vorentwurf des RREP zum ersten Beteiligungsverfahren wird gestrichen und im Entwurf des
RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren nicht mehr zur Festlegung vorgeschlagen.
65
Anhang 6.7.5_2 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen Anhang 6.7.5_2
nicht zur Festlegung im RREP MM/R vorgeschlagene Flächen >5ha mit Bergrecht
ALTENHAGEN/KLEIN SIEMEN (Sa)
Landkreis, Gemeinde: Bad Doberan, Stadt Kröpelin
Größe: 11,1 ha
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Konfliktbewertung
1
Siedlungen
ca. 600m Entfernung zur Ortslage Klein Nienhagen, ca. 800m
Entfernung zur Ortslage Klein Siemen
3
Wegeverbindungen
1 Weg quert das Gebiet von West nach Ost
1
Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP)
1
Tourismusraum (noch unabgewogene
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs
des RREP)
2
Wälder mit Erholungseignung
Waldgebiet mit guten Struktureigenschaften westlich in ca.
20m Entfernung
2
touristische Infrastruktur u.a.
ca. 500m Entfernung zu Reiterhof in Klein Nienhagen
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Konfliktbewertung
Biotoptypen (BNTK)
westlicher Teil: Ackerfläche, östlicher Teil: Grünland, Hecken,
Gewässer, ehemalige Abgrabungsfläche
3
Geschützte Biotope (§ 20 LNatG)
mehrere geschützte Biotope innerhalb des Plangebiets (mehrere Kleingewässer und Naturnahe Hecken) sowie in unmittelbarer Umgebung des Plangebiets
3
Vorbehaltsgebiete Naturschutz und
vollständig innerhalb
Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP)
Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume (Karte 3 GLRP)
Feuchtlebensräume (Karte I GLRP)
Schutzwürdigkeit unzerschnittener
landschaftlicher Freiräume (Karte 9
GLRP)
Biotopverbund (Karte II GLRP)
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
Europäische Vogelschutzgebiete
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Brutplätze geschützter Vogelarten
weitere Schutzgebiete (NSG, LSG,
Naturpark, Ramsar, GLB, FND)
Wald
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4
GLRP)
Moore (Karte I GLRP)
Geschützte Geotope (§ 20 LNatG)
Altlasten / Kampfmittelbelastung
Schutzgut Wasser
Lage zu Oberflächengewässern
Schutzfunktion der Deckschichten
Artesisch anstehendes Grundwasser
Trinkwasserschutzgebiete
Hochwassergefährdung
Grundwasserabhängige Ökosysteme
(Karte 14 GLRP)
Schutzgut Klima/Luft
Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP)
Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub,
Schadstoffe)
2
herausragend
3
2 Flächen innerhalb des Plangebiets, weitere 2 Flächen südlich und südwestlich in 200 bzw. 400m Entfernung
überwiegend hoch
3
Biotopverbund im weiteren Sinne
innerhalb: „Kleingewässerlandschaft südlich von Kröpelin“
innerhalb: „Kariner Land“
mittel (Stufe 2)
3
VP
VP
2
mehrere Schutzbereich von Horststandorten geschützter Vogelarten betroffen
Randlage innerhalb des geplanten LSG „Mulsower Land“
1
südlich grenzt kleines Waldgebiet an
überwiegend mittel bis hoch
2
2
3
Konfliktbewertung
2
3
1
1
Konfliktbewertung
3
nordwestlich ca. 200m zu nächstem Graben, südöstlich ca.
540m zu westlichem Quellarm des Hellbachs, 3 Standgewässer innerhalb des Plangebiets, weitere 3 in südlicher und östlicher Richtung in Entfernungen kleiner 300m
ungünstig
östlich ca. 700m Entfernung zu entsprechender Fläche
3
innerhalb Zone 4 des WSG „Krempien“, ca. 600m Entfernung
zu TWSZ 3a des WSG „Groß Wokern“
1
1
nördlich in 480m Entfernung naturnahes Moor
-
Konfliktbewertung
niederschlagsreich
östlich des Plangebiets verläuft L11 zwischen Kröpelin und
Jürgenshagen
Anhang 6.7.5_2 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen Anhang 6.7.5_2
nicht zur Festlegung im RREP MM/R vorgeschlagene Flächen >5ha mit Bergrecht
Schutzgut Landschaft
Landschaftszone – Großlandschaft –
Landschaftseinheit – Naturraum
Konfliktbewertung
Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte – WarnowRecknitz-Gebiet – Flach- und Hügelland um Warnow und
Recknitz – überwiegend 300/03
2
hoch bis sehr hoch
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP)
3
Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Randlage innerhalb des geplanten LSG „Mulsower Land“,
Alleen
nördlich verlaufende L11 als Allee ausgeprägt
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Konfliktbewertung
1
Baudenkmale
1
Bodendenkmale
1
historische Kulturlandschaften (Karte
III GLRP)
1
sonstiges
Kumulative Wirkungen
Konfliktbewertung
1
Derzeit sind in diesem Raum Planungen bekannt, die zu kumulativen Wirkungen führen können.
Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht):
A Einzelfallentscheidungen:
- für das Plangebiet wird ein erhebliches
Konfliktpotenzial prognostiziert, da mindestens
folgende Kriterien unmittelbar betroffen sind:
Geschützte Biotope, Vorbehaltsgebiet Naturschutz
und Landschaftspflege, Schutzwürdigkeit der Arten
und Lebensräume, Feuchtlebensräume,
Biotopverbund, FFH-Gebiet, EU-Vogelschutzgebiet,
Trinkwasserschutzzonen, geplantes
Landschaftsschutzgebiet – aufgrund des sehr hohen
Konfliktpotenzials in diesem Raum und der nicht
absehbaren Nachfrage nach dem Rohstoff Ton wird
das Plangebiet nicht als Vorrang- oder
Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung im RREP MM/R
festgelegt
B Änderungen am Plangebiet: keine
C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig
für Kriterien: keine
Resümee:
Die Fläche wird auch im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren nicht zur Festlegung vorgeschlagen.
3
Anhang 6.7.5_2 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen Anhang 6.7.5_2
nicht zur Festlegung im RREP MM/R vorgeschlagene Flächen >5ha mit Bergrecht
Größe: 35,6 ha
MANKMOOS 2 (KS)
Betrachtung bezieht sich ausschließlich auf den Feldesteil in der Planungsregion MM/R
Landkreis, Gemeinde: Güstrow (Feld erstreckt sich weiterhin in LK Parchim – Planungsregion
Westmecklenburg), Bernitt
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Konfliktbewertung
1
Siedlungen
ca. 700m Entfernung zur Ortslage Mankmoos, ca. 900m zur
Ortslage Pennewitt, ca. 1.100m zur Ortslage Glambeck
3
Wegeverbindungen
ein Weg quert das Gebiet von Nord nach Süd, weitere Waldwege oder -schneisen vorhanden
3
Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP)
herausragende Bedeutung
2
Tourismusraum (noch unabgewogene
Tourismusentwicklungsraum
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs
des RREP)
3
Wälder mit Erholungseignung
Plangebiet ist vollständig Waldgebiet mit guten Struktureigenschaften
3
touristische Infrastruktur u.a.
im Naturpark „Sternberger Seenland“
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Konfliktbewertung
Biotoptypen (BNTK)
überwiegend Waldfläche
3
Geschützte Biotope (§ 20 LNatG)
nördlich und östlich der Fläche in 350 bis 450m Entfernung 1
naturnaher Sumpf, 1 Kleingewässer, 1 Feuchtwiese; südlich
und westlich keine Angaben
3
Vorbehaltsgebiete Naturschutz und
vollständig innerhalb Vorbehaltsgebiet
Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP)
Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume (Karte 3 GLRP)
Feuchtlebensräume (Karte I GLRP)
Schutzwürdigkeit unzerschnittener
landschaftlicher Freiräume (Karte 9
GLRP)
Biotopverbund (Karte II GLRP)
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
Europäische Vogelschutzgebiete
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Brutplätze geschützter Vogelarten
weitere Schutzgebiete (NSG, LSG,
Naturpark, Ramsar, GLB, FND)
Wald
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4
GLRP)
Moore (Karte I GLRP)
Geschützte Geotope (§ 20 LNatG)
Altlasten / Kampfmittelbelastung
Schutzgut Wasser
Lage zu Oberflächengewässern
Schutzfunktion der Deckschichten
Artesisch anstehendes Grundwasser
Trinkwasserschutzgebiete
Hochwassergefährdung
Grundwasserabhängige Ökosysteme
(Karte 14 GLRP)
Schutzgut Klima/Luft
Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP)
Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub,
Schadstoffe)
4
sehr hoch
3
nördlich und östlich der Fläche in 350 bis 450m Entfernung;
südlich und westlich keine Angaben
sehr hoch
3
Biotopverbund im weiteren Sinne
östlich in ca. 300m Entfernung und nördlich in ca. 1km Entfernung: „Schlemminer Wälder und Kleingewässerlandschaft“
östlich direkt angrenzend an „Schlemminer Wälder“
-
3
VP
3
VP
1
AP
mehrere Horststandorte geschützter Vogelarten betroffen
3
im LSG „Glambeck“, im Naturpark „Sternberger Seenlandschaft“
3
vollständig betroffen
Konfliktbewertung
2-3
mittel bis hoch und hoch bis sehr hoch
1
nordöstlich in ca. 400m Entfernung naturnahe Moore, südöstlich in ca. 350m Entfernung schwach entwässerte Moore
1
nordöstlich in ca. 1km Entfernung Blockpackung Marienhof
2
ca. 320m Entfernung zu nördlich gelegener Altdeponie
Konfliktbewertung
2-3
ca. 400m östlich verläuft Groß Labenzer Seebach, 1 Standgewässer südöstlich und 1 kleines Standgewässer östlich in
700m Entfernung; westlich und südlich keine Angaben
ungünstig
3
innerhalb TWSZ 3oa des WSG „Warnow-Rostock“
1
3
südöstlich in ca. 350m Entfernung
Konfliktbewertung
niederschlagsbegünstigt
im Süden: ca. 1km Entfernung zur L31 Qualitz - Mankmoos,
im Westen ca. 300m Entfernung zur Gemeindestraße Mankmoos – Pennewitt
im Süden angrenzend an bestehenden Tagebau Mankmoos
Anhang 6.7.5_2 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen Anhang 6.7.5_2
nicht zur Festlegung im RREP MM/R vorgeschlagene Flächen >5ha mit Bergrecht
Schutzgut Landschaft
Landschaftszone – Großlandschaft –
Landschaftseinheit – Naturraum
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP)
Naturparke, Landschaftsschutzgebiete,
Alleen
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
(im Vorentwurf des RREP Westmecklenburg zur Festlegung
als Vorranggebiet Rohstoffsicherung vorgeschlagen)
Konfliktbewertung
Höhenrüchen und Mecklenburgische Seenplatte – Westmecklenburgische Seenlandschaft – Sternberger Seengebiet –
403/04 und 403/06
3
sehr hoch
3
im LSG „Glambeck“ und im Naturpark „Sternberger Seenlandschaft“, nördlich verlaufende L11 teilweise als Allee ausgeprägt
Konfliktbewertung
1
1
nordöstlich in größer 800m Entfernung eine Vielzahl von Bodendenkmalen (Großsteingräber, Hügelgräber u.a.)
1
-
historische Kulturlandschaften (Karte
III GLRP)
1
sonstiges
Kumulative Wirkungen
Konfliktbewertung
2
Das Gebiet grenzt an den bestehenden Tagebau (geplantes Vorranggebiet Rohstoffsicherung Mankmoos) in der Planungsregion Westmecklenburg an. Weitere Planungen, die zu kumulativen Wirkungen
führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt.
sonstige Hinweise
Landesforstanstalt M-V: gesamtes Bewilligungsfeld Mankmoos beinhaltet 37 ha Wald (Buche-EichenMischwald), der zum überwiegenden Teil in der Planungsregion MM/R liegt - dies stellt ein großes, kompaktes Waldgebiet dar; Bestandsalter ca. 45 – 55 Jahre, gilt als „Paradebeispiel“ für eine Kieferwaldumwandlung in Laubwald; Körperschaftswald; nach Walderhaltungsabgabenverordnung in Kategorie 2
(hohe ökologische Wertigkeit); Waldfunktionenkartierung nach Datenspeicher Wald der Landesforst MV: Naturpark und LSG, teilweise SPA, Seeadler und oder Schwarzstorchhorste in ca. 1.500m Entfernung
Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht):
A Einzelfallentscheidungen:
- für das Plangebiet wird ein erhebliches
Konfliktpotenzial prognostiziert, da mindestens
folgende Kriterien unmittelbar betroffen sind:
Erholungsfunktion, Waldgebiet mit
Erholungseignung, Naturpark, Landschaftsschutzgebiet, Vorbehaltsgebiet Naturschutz
und Landschaftspflege, Schutzwürdigkeit der Arten
und Lebensräume, Biotopverbund, Nähe zu EUVogelschutzgebiet, Trinkwasserschutzzonen, Landschaftsbild
- bezüglich der Betroffenheit von Waldflächen werden
die Auskünfte der Landesforstanstalt M-V bei der
Abwägung berücksichtigt
- aufgrund des insgesamt sehr hohen
Konfliktpotenzials in diesem Raum wird das
Plangebiet nicht als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet
Rohstoffsicherung im RREP MM/R festgelegt
B Änderungen am Plangebiet: keine
C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien: keine
Resümee:
Die Fläche wird auch im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren nicht zur Festlegung vorgeschlagen.
5
Anhang 6.7.5_2 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen Anhang 6.7.5_2
nicht zur Festlegung im RREP MM/R vorgeschlagene Flächen >5ha mit Bergrecht
LANGHAGEN FELD 2 (KS)
Landkreis, Gemeinde: Güstrow, zu 1/3 Langhagen, zu 2/3 Kuchelmiß
Größe: 234 ha
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Konfliktbewertung
Siedlungen
unmittelbar angrenzend an Ortslagen Wilsen, Wilser Hütte und 3
Langhagen
3
Wegeverbindungen
eine Vielzahl von Waldwegen und -schneisen im Gebiet
1
Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP)
2
Tourismusraum (noch unabgewogene
Tourismusentwicklungsraum
Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs
des RREP)
3
Wälder mit Erholungseignung
Plangebiet ist vollständig Waldgebiet mit guten Struktureigenschaften
2
touristische Infrastruktur u.a.
am westlichen Feldesrand verläuft Fernwanderweg E 9a,
grenzt nördlich und westlich an Naturpark „Mecklenburgische
Schweiß und Kummerower See“
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Konfliktbewertung
Biotoptypen (BNTK)
überwiegend Waldfläche
3
Geschützte Biotope (§ 20 LNatG)
eine große Vielzahl im unmittelbaren Umfeld des Plangebietes, im Plangebiet selber nur wenige, sehr kleine Flächen
(Kleingewässer, naturnahe Gebüsche)
1
Vorbehaltsgebiete Naturschutz und
Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP)
Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume (Karte 3 GLRP)
Feuchtlebensräume (Karte I GLRP)
Schutzwürdigkeit unzerschnittener
landschaftlicher Freiräume (Karte 9
GLRP)
Biotopverbund (Karte II GLRP)
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
Europäische Vogelschutzgebiete
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Brutplätze geschützter Vogelarten
weitere Schutzgebiete (NSG, LSG,
Naturpark, Ramsar, GLB, FND)
Wald
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4
GLRP)
Moore (Karte I GLRP)
Geschützte Geotope (§ 20 LNatG)
Altlasten / Kampfmittelbelastung
Schutzgut Wasser
Lage zu Oberflächengewässern
Schutzfunktion der Deckschichten
Artesisch anstehendes Grundwasser
Trinkwasserschutzgebiete
Hochwassergefährdung
Grundwasserabhängige Ökosysteme
(Karte 14 GLRP)
Schutzgut Klima/Luft
Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP)
6
im südlichen Teil Bereiche mit hoher und sehr hoher Schutzwürdigkeit
mehrere Flächen in westlicher Richtung in ca. 180m Entfernung, weitere Flächen nördlich in ca. 250m und weiterer Entfernung
hoch
3
ca. 1,5km Entfernung in östlicher Richtung: „Wald- und Gewässerlandschaft südlich von Teterow“
ca. 1,8km Entfernung in östlicher Richtung: „Mecklenburgische
Schweiz und Kummerower See“
-
1
1
3
2
VP
1
AP
mehrere Horststandorte geschützter Vogelarten betroffen
2
grenzt nördlich und westlich an LSG und Naturpark „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“, südwestlich ca.
1,1km Entfernung zu NSG „Großes Holz“
3
vollständig betroffen
Konfliktbewertung
2
mittel bis hoch
3
1
1
Konfliktbewertung
größer gleich 100m Entfernung zu nächsten Gräben, u.a. dem 3
Hinzenhagenbach, ca. 500m Entfernung zu mindestens 5
nördlich gelegenen Standgewässern, ca. größer gleich 120m
Entfernung zu südlich liegenden offenen Wasserflächen des
bestehenden Tagebaus Langhagen,
ungünstig
1
westlich ca. 1,6km Entfernung zu TWSZ 3a und 2 des WSG
„Kuchelmiß“
1
3
nördlich in ca. 150m Entfernung
nördlich ca. 400m zu naturnahem Moor
östlich in ca. 800m Entfernung Altdeponie
niederschlagsbegünstigt
Konfliktbewertung
-
Anhang 6.7.5_2 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen Anhang 6.7.5_2
nicht zur Festlegung im RREP MM/R vorgeschlagene Flächen >5ha mit Bergrecht
Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub,
Schadstoffe)
Schutzgut Landschaft
Landschaftszone – Großlandschaft –
Landschaftseinheit – Naturraum
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP)
Naturparke, Landschaftsschutzgebiete,
Alleen
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
im Norden: unmittelbar an L11 Langhagen – Kuchelmiß angrenzend, östlich an Bahnstrecke Rostock – Waren angrenzend
im Osten nur durch Bahntrasse und Zufahrtsstraße von bestehendem Tagebau Langhagen getrennt,
im Südosten: 1-2 km Entfernung zu geplantem Vorranggebiet
Rohstoffsicherung Hallalit Nord und zum geplanten Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung Hohen Wangelin/Liepen (beide
entsprechend Vorentwurf des RREP MS)
Konfliktbewertung
Höhenrücken der Mecklenburgischen Seenplatte – Mecklenburger Großseenlandschaft – Großseenland mit Müritz-, Kölpin- und Fleesensee – 412/01
2
hoch bis sehr hoch
2
in Randlage zu LSG und Naturpark „Mecklenburgische
Schweiz und Kummerower See“, nördlich verlaufende L11
teilweise mit Baumbestand
Konfliktbewertung
ca. 300m Entfernung zu Baudenkmalen in der Ortslage Wilsen 1
3
4 Bodendenkmale (Hügelgräber und ein Burgwall) im nördlichen und 1 Bodendenkmal (Großsteingrab) im südlichen Teil
innerhalb des Plangebietes, eine Vielzahl weiterer in unmittelbarer Umgebung
1
-
historische Kulturlandschaften (Karte
III GLRP)
1
sonstiges
Kumulative Wirkungen
Konfliktbewertung
2
Das Gebiet liegt in 1-3 km Entfernung zum bestehenden Tagebau (bestehend aus mehreren Teilflächen
- geplantes Vorranggebiet Rohstoffsicherung Langhagen im Vorentwurf des RREP MM/R und im Vorentwurf des RREP Mecklenburgische Seenplatte), sowie zu geplantem Vorranggebiet Hallalit Nord und
zum geplanten Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung Hohen Wangelin/Liepen (beide entsprechend Vorentwurf des RREP MS). Weitere Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt.
sonstige Hinweise
Landesforstanstalt M-V: Feld beinhaltet insgesamt 240 ha Wald verschiedener Ausprägung und ist Bestandteil eines insgesamt ca. 1.700 ha großen Waldgebietes; nach Walderhaltungsabgabenverordnung
in Kategorie 1 (sehr hohe ökologische Wertigkeit); insbesondere die Buchen/Eichenbestände sind schon
sehr alt, aber auch junge Bestände vorhanden (Alterstufe 5-6 (größer 80 Jahre): ca. 100 ha, Altersstufe
3-4 (40-80 Jahre): ca. 60 ha, Alterstufe 1-2 (kleiner 40 Jahre): 70-80 ha); Zusammensetzung nach
Hauptbaumarten: Kiefer 105 ha, Buche 43 ha, Douglasie 12 ha, Eiche 12 ha, Fichte 36 ha, Lärche 17
ha; Privatwald; Waldfunktionenkartierung nach Datenspeicher Wald der Landesforstanstalt M-V: u.a.
Bodenschutzwald ca. 75 ha, Lärmschutzwald ca. 6 ha, Kulturdenkmale vorhanden
Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht):
A Einzelfallentscheidungen:
- für das Plangebiet wird ein hohes Konfliktpotenzial
prognostiziert, da mindestens folgende Kriterien
unmittelbar betroffen sind: Geschützte Biotope,
Waldgebiet mit Erholungseignung, Schutzwürdigkeit
der Arten und Lebensräume, Bodendenkmale
- bezüglich der Betroffenheit von Waldflächen werden
die Auskünfte der Landesforstanstalt M-V bei der
Abwägung berücksichtigt
- aufgrund des insgesamt sehr hohen
Konfliktpotenzials in diesem Raum wird das
Plangebiet nicht als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet
Rohstoffsicherung im RREP MM/R festgelegt
B Änderungen am Plangebiet: keine
C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig
für Kriterien: keine
Resümee:
Die Fläche wird auch im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren nicht zur Festlegung vorgeschlagen.
7
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Admannshagen (Nr. 1)
Größe: 29 ha
Abgrenzung: Im Süden: 1.000-m-Abstand nach Bargeshagen (Neubaugebiete am nördlichen Ortsrand); im Westen: 800-m-Abstand zu den Gehöften östlich Rabenhorst und südlich Steinbeck; im
Norden und Osten: Standorte der vorhandenen Windenergieanlagen.
Landschaftszone: Ostseeküstenland
Großlandschaft: Unterwarnowgebiet
Landschaftseinheit: Häger Ort
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Siedlungen, Entfernung zum EignungsIm Westen Ortschaft Rabenhorst (1.200 m); im Süden
gebiet
Ortschaft Bargeshagen (1.000 m); im Osten Ortschaft
Admannshagen und Admannshagen Ausbau (900 m); im
Nordwesten Ortschaft Rethwisch (1.200).
Gehöfte im Außenbereich, Entfernung
Östlich von Rabenhorst und südlich von Steinbeck
zum Eignungsgebiet
(800 m).
Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung.
lungsfunktion gemäß GLRP
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Biotoptypen gemäß BNTK
Überwiegend Ackerland.
Generelle Schutzwürdigkeit der Arten
Überwiegend geringe Schutzwürdigkeit; der an der Nordund Lebensräume gemäß GLRP
grenze des Gebietes verlaufende Graben mit seinen
Randstreifen weist eine hohe Schutzwürdigkeit auf.
2
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Dichte des Vogelzuges
Brutplätze geschützter Großvogelarten
Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
Europäische Vogelschutzgebiete
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß
GLRP
Moore
Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgut Wasser
Schutzfunktion der Deckschichten über
den Grundwasserleitern
Trinkwasserschutzgebiete
Schutzgut Landschaft
Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion
gemäß GLRP
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes
gemäß GLRP
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
Sonstige Belange
Bauleitplanung
Bestand an Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Geringe Bedeutung wegen der vorhandenen Windenergieanlagen.
Mittlere bis hohe Dichte.
Weißstorch in Rabenhorst.
Zwei Kleingewässer.
Keine.
Keine.
Mittlere Schutzwürdigkeit.
Keine.
Keine
Günstig.
Keine.
Geringe Schutzwürdigkeit (Vorbelastung durch vorhandene Windenergieanlagen).
Geringe Schutzwürdigkeit.
Keine orts- oder landschaftsbildprägenden Baudenkmale
in der näheren Umgebung.
Keine bekannt.
Überflutungsgefährdung im nördlichsten Teil des Eignungsgebietes (Ausläufer der Conventer Niederung).
Die Fläche stammt ursprünglich aus dem Rahmenkonzept Windenergie für den Landkreis Bad Doberan von
1994. Der Bebauungsplan Nr. 9 „Ingenieurzentrum für
regenerative Energien“ wurde 1996 genehmigt. Die Nabenhöhe ist auf maximal 55 m über Geländehöhe festgesetzt. Der 2001 genehmigte Flächennutzungsplan stellt
zwei Sonderbauflächen in etwa 200 Meter Abstand zueinander dar.
5 Anlagen älterer Bauart mit zusammen 2,9 MW Nennleistung
3
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Broderstorf (Nr. 2/4)
Größe: 65 ha
Abgrenzung: Im westlichen Teil: Standorte der vorhandenen Windenergieanlagen; im Nordwesten:
1.000-m-Abstand zur Ortschaft Albertsdorf; im Norden: 1.000-m-Abstand zur Ortschaft Groß Kussewitz; im Osten: 1.000-m-Abstand zur Ortschaft Fienstorf und 800-m-Abstand zum Gehöft westlich
Neu Fienstorf; im Süden (mittlerer Teil des Eignungsgebietes): 1.000-m-Abstand zur Ortschaft
Pastow.
Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte
Großlandschaft: Warnow-Recknitz-Gebiet
Landschaftseinheit: Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Siedlungen, Entfernung zum EignungsKlein Bartelsdorf (1.200m), Harmstorf (800 m), Albertsgebiet
dorf (1.000 m) und Groß Kussewitz (1.000 m) im Norden;
Fienstorf (1.000 m) im Osten; Neu Broderstorf (1.200 m),
Pastow (900 m) und Neuendorf (600 m) im Süden.
Gehöfte im Außenbereich, Entfernung
Neu Harmstorf und bei Neu Fienstorf im Westen bzw.
zum Eignungsgebiet
Osten des Gebietes (900 bzw. 800 m).
Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung.
lungsfunktion gemäß GLRP
4
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Biotoptypen gemäß BNTK
Überwiegend Ackerland mit vereinzelten Gehölzen und
Kleingewässern; das Eignungsgebiet berührt den Lauf
der Carbäk mit einem schmalen Grünlandstreifen sowie
zwei Gräben mit Hochstaudenvegetation.
Generelle Schutzwürdigkeit der Arten
Überwiegend geringe Schutzwürdigkeit; Carbäkniedeund Lebensräume gemäß GLRP
rung: hohe Schutzwürdigkeit.
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Im westlichen Teil keine besondere Bedeutung; im östliWasservögel
chen Teil mittlere Bedeutung.
Dichte des Vogelzuges
Geringe bis mittlere Dichte.
Brutplätze geschützter Großvogelarten
Weißstorch in Bentwisch, Albertsdorf, Fienstorf, Neu
Broderstorf und Pastow.
Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG
Einzelne Kleingewässer, Feldhecke.
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
Keine.
Europäische Vogelschutzgebiete
Keine.
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß
GLRP
Moore
Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG
Überwiegend mittlere Schutzwürdigkeit; sehr hohe
Schutzwürdigkeit in den Randbereichen der Carbäk.
Carbäkniederung (extrem entwässert).
Keine.
Schutzgut Wasser
Schutzfunktion der Deckschichten über
den Grundwasserleitern
Trinkwasserschutzgebiete
Überwiegend günstige Ausprägung der Deckschichten;
im südlichen Teil des Eignungsgebietes z.T. ungünstig.
Keine.
Schutzgut Landschaft
Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion
gemäß GLRP
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes
gemäß GLRP
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
Bauleitplanung
Bestand an Windenergieanlagen
Geringe Schutzwürdigkeit.
Geringe Schutzwürdigkeit.
Dorfkirchen in Bentwisch und Thulendorf; Gutshäuser in
Groß Kussewitz und Öftenhäven.
Keine bekannt.
Zwei Sondergebiete für die Windenergienutzung wurden
2002/2003 mit den Bebauungsplänen 13-1 und 13-2
festgesetzt und in den Flächennutzungsplan der Gemeinde Broderstorf übernommen. Die Grenzen weichen
wegen der durch die Gebiete verlaufenden Leitungen und
Richtfunkstrecken stark von den in der Karte des Raumordnungsprogrammes von 1999 festgelegten Grenzen
der Eignungsgebiete 2 und 4 ab.
Im westlichen Teil des Gebietes befinden sich 5 Windenergieanlagen von ca. 140 m Höhe mit zusammen 7,5
MW Nennleistung, die in den Jahren 2002 und 2004 errichtet wurden. Ein Anlagenprototyp von 140 m Höhe und
2 MW Nennleistung wurde 2008 im östlichen Teil des
Gebietes errichtet.
5
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Kavelstorf (Nr.5)
Größe: 24 ha
Abgrenzung: Standorte der vorhandenen Windenergieanlagen (ausgenommen südöstlicher Einzelstandort).
Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte
Großlandschaft: Warnow-Recknitz-Gebiet
Landschaftseinheit: Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Siedlungen, Entfernung zum EignungsOrtschaften Niex im Nordwesten (800 m), Damm im Südgebiet
westen (900 m), Kavelstorf im Südosten (1.400 m).
Gehöfte im Außenbereich, Entfernung
Südöstlich und östlich von Niex (500 bzw. 800 m), Auszum Eignungsgebiet
bau Damm (800 m), nordwestlich von Kavelstorf (400 m)
und nördlich von Kavelstorf (500 m).
Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung.
lungsfunktion gemäß GLRP
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Biotoptypen gemäß BNTK
Überwiegend Ackerland; einzelne Kleingewässer.
Generelle Schutzwürdigkeit der Arten
Geringe Schutzwürdigkeit.
und Lebensräume gemäß GLRP
6
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Dichte des Vogelzuges
Brutplätze geschützter Großvogelarten
Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
Europäische Vogelschutzgebiete
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß
GLRP
Moore
Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgut Wasser
Schutzfunktion der Deckschichten über
den Grundwasserleitern.
Trinkwasserschutzgebiete
Schutzgut Landschaft
Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion
gemäß GLRP
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes
gemäß GLRP
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
Bauleitplanung
Bestand an Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Geringe Bedeutung wegen der vorhandenen Windenergieanlagen.
Mittlere bis hohe Dichte.
Weißstorch in Damm, Adlerbrutplatz im Entfernungsbereich 2-6 km.
Vereinzelte Kleingewässer.
Keine.
SPA 6 „Warnowtal, Sternberger Seen und untere Mildenitz“ in 1 km Entfernung.
Mittlere Schutzwürdigkeit.
Keine.
Keine.
Günstig.
Warnow (Schutzzone 3)
Geringe Schutzwürdigkeit.
Geringe Schutzwürdigkeit.
Dorfkirche in Kavelstorf in 1.600 m Entfernung.
Keine bekannt.
Die Gemeinden Kavelstorf und Damm verfügen über
Flächennutzungspläne, die im Jahr 2000 wirksam geworden sind. Die Grenzen des Eignungsgebietes aus dem
Raumordnungsprogramm von 1999 sind von beiden Gemeinden ohne Änderungen in die Flächennutzungspläne
übernommen worden.
Im Gebiet befinden sicht 7 Anlagen mit 90-100 m Gesamthöhe und zusammen 9,2 MW Nennleistung.
7
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Jennewitz (Nr. 14)
Größe: 22 ha
Abgrenzung: Standorte der vorhandenen Windenergieanlagen.
Landschaftszone: Ostseeküstenland
Großlandschaft: Nordwestliches Hügelland
Landschaftseinheit: Neubukower Becken mit Halbinsel Wustrow
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Siedlungen, Entfernung zum EignungsGersdorf (1.100 m) im Westen und Diedrichshagen
gebiet
(1.400 m) im Norden.
Gehöfte im Außenbereich, Entfernung
In Boldenshagen sowie zwischen Gersdorf und Kröpelin
zum Eignungsgebiet
(300-600 m).
Bedeutung für die Sicherung der ErhoBesondere Bedeutung.
lungsfunktion gemäß GLRP
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Biotoptypen gemäß BNTK
Überwiegend Ackerland.
Generelle Schutzwürdigkeit der Arten
Geringe Schutzwürdigkeit.
und Lebensräume gemäß GLRP
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Geringe Bedeutung.
Wasservögel
Dichte des Vogelzuges
Mittlere bis hohe Dichte.
8
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Brutplätze geschützter Großvogelarten
Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
Europäische Vogelschutzgebiete
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß
GLRP
Moore
Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgut Wasser
Schutzfunktion der Deckschichten über
den Grundwasserleitern
Trinkwasserschutzgebiete
Schutzgut Landschaft
Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion
gemäß GLRP
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes
gemäß GLRP
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
Bauleitplanung
Bestand an Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Keine bekannt.
Vereinzelte Kleingewässer.
Keine.
Keine.
Mittlere Schutzwürdigkeit.
Keine.
Keine.
Günstig.
Kröpelin (Schutzzone 3).
Geringe Schutzwürdigkeit.
Geringe Schutzwürdigkeit.
Gutshaus in Gersdorf, Stadtkirche Kröpelin.
Keine bekannt.
Der Flächennutzungsplan mit der Darstellung des Eignungsgebietes ist seit 2003 wirksam.
Im Gebiet befinden sich 6 Windenergieanlagen von 85 m
Gesamthöhe mit zusammen 6 MW Nennleistung.
9
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Carinerland Ost (Nr. 15)
Größe: 53 ha
Abgrenzung: Standorte der vorhandenen Windenergieanlagen.
Landschaftszone: Ostseeküstenland
Großlandschaft: Nordwestliches Hügelland
Landschaftseinheit: Neubukower Becken mit Halbinsel Wustrow
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Siedlungen, Entfernung zum EignungsRavensberg (600 m), Kamin (800 m) und Moitin
gebiet
(1.000 m) im Süden, Neu Karin (900 m) im Osten und
Krempin (800 m) im Norden.
Gehöfte im Außenbereich, Entfernung
Bei Krempin (500 m).
zum Eignungsgebiet
Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung.
lungsfunktion gemäß GLRP
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Biotoptypen gemäß BNTK
Überwiegend Ackerland; Güllebecken mit Baumbestand
am westlichen Rand des Eignungsgebietes.
Generelle Schutzwürdigkeit der Arten
Geringe Schutzwürdigkeit.
und Lebensräume gemäß GLRP
10
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Dichte des Vogelzuges
Brutplätze geschützter Großvogelarten
Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
Europäische Vogelschutzgebiete
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß
GLRP
Moore
Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgut Wasser
Schutzfunktion der Deckschichten über
den Grundwasserleitern
Trinkwasserschutzgebiete
Schutzgut Landschaft
Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion
gemäß GLRP
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes
gemäß GLRP
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
Bauleitplanung
Bestand an Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Mittlere Bedeutung.
Geringe bis mittlere Dichte.
Adlerbrutplatz im Entfernungsbereich 2-6 km; Weißstorch
in Moitin.
Vereinzelte Kleingewässer, Feldgehölz.
Keine.
SPA 5 „Kariner Land“ in 0,8 km Entfernung.
Überwiegend mittlere Schutzwürdigkeit.
Keine.
Keine.
Günstig.
Krempin (Schutzzone 3).
Geringe Schutzwürdigkeit
Geringe Schutzwürdigkeit
Keine orts- oder landschaftsbildprägenden Baudenkmale
in der näheren Umgebung.
Keine bekannt.
Das Gebiet ist durch einen Teilflächennutzungsplan und
einen gleichzeitig aufgestellten Bebauungsplan der damaligen Gemeinden Karin, Krempin und Ravensberg
bereits 1998 festgesetzt worden.
Im Gebiet befinden sich 8 Windenergieanlagen mit zusammen 10,4 MW Nennleistung.
11
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Carinerland West (Nr. N1)
Größe: 97 ha
Abgrenzung: 800 m Abstand zur Wohnbebauung in Panzow ,100 m zur Freileitung und 200 m zum
Waldgebiet im Westen; 800 m Abstand zur Wohnbebauung in Zarfzow und 1.000 m zur Ortschaft
Ravensberg im Süden; 800 m Abstand zum Gehöft an der L 104, Landweg von der L 104 nach Zarfzow, 1.000 m zur Ortschaft Krempin sowie 100 m zur L 104 im Osten; 1.000 m Abstand zur Stadt
Neubukow im Norden.
Landschaftszone: Ostseeküstenland
Großlandschaft: Nordwestliches Hügelland
Landschaftseinheit: Neubukower Becken mit Halbinsel Wustrow
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Siedlungen, Entfernung zum EignungsRavensberg (1.000 m) im Süden, Krempin (1.000 m) im
gebiet
Osten, Neubukow (1.000 m) im Norden.
Gehöfte im Außenbereich, Entfernung
Panzow, Zarfzow sowie bei Krempin (jeweils 800 m).
zum Eignungsgebiet
Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung.
lungsfunktion gemäß GLRP
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Biotoptypen gemäß BNTK
Überwiegend Ackerland; kleinere Grünlandflächen; vereinzelte Feuchtgebiete, Kleingewässer und Feldgehölze.
12
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Generelle Schutzwürdigkeit der Arten
und Lebensräume gemäß GLRP
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Dichte des Vogelzuges
Brutplätze geschützter Großvogelarten
Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
Europäische Vogelschutzgebiete
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß
GLRP
Moore
Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgut Wasser
Schutzfunktion der Deckschichten über
den Grundwasserleitern
Trinkwasserschutzgebiete
Schutzgut Landschaft
Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion
gemäß GLRP
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes
gemäß GLRP
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
Bauleitplanung
Bestand an Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Geringe Schutzwürdigkeit.
Mittlere Bedeutung.
Geringe bis mittlere Dichte.
Adlerbrutplatz im Entfernungsbereich 2-6 km; Weißstorch
in Clausdorf.
Einzelne Feuchtgebiete, Kleingewässer und Feldgehölze.
Keine.
SPA 47 „Wismarbucht und Salzhaff“ in 4 km Entfernung.
SPA 5 „Kariner Land“ in 2,5 km Entfernung.
Überwiegend mittlere Schutzwürdigkeit.
Keine.
Keine
Überwiegend günstige Ausprägung der Deckschichten;
im mittleren Teil des Eignungsgebietes zum Teil ungünstige Ausprägung.
Keine.
Überwiegend geringe Schutzwürdigkeit; ein Bereich mit
hoher Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion um die
Ortschaft Panzow wird durch die nördlichen und südwestlichen Ausläufer des Eignungsgebietes am Rande berührt.
Geringe Schutzwürdigkeit
Stadtkirche Neubukow 1.700 m.
Keine bekannt.
Das Gebiet ist durch einen Teilflächennutzungsplan und
einen gleichzeitig aufgestellten Bebauungsplan der damaligen Gemeinden Karin, Krempin und Ravensberg
bereits 1998 festgesetzt worden. Südlich und westlich
des Ortes Krempin befinden sich Flächen, die auch den
neuen Eignungskriterien gemäß Abschnitt 6.9.4 entsprechen und deshalb für eine Erweiterung des vorhandenen
Windparks vorgesehen sind.
Im Gebiet befinden sich 4 Windenergieanlagen mit zusammen 5,2 MW Nennleistung.
13
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Kessin (Nr. 16)
Größe: 28 ha
Abgrenzung: Standorte der vorhandenen Windenergieanlagen.
Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte
Großlandschaft: Warnow-Recknitz-Gebiet
Landschaftseinheit: Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Siedlungen, Entfernung zum EignungsHohen Schwarfs (600m) und Beselin (1.500 m) im Norgebiet
den.
Gehöfte im Außenbereich, Entfernung
Gehöft nördlich Kavelstorf im Süden (300 m).
zum Eignungsgebiet
Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung.
lungsfunktion gemäß GLRP
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Biotoptypen gemäß BNTK
Überwiegend Ackerland, Feuchtgrünland im Südwesten
des Gebietes (Ostenwiese); Kleingewässer.
Generelle Schutzwürdigkeit der Arten
Geringe Schutzwürdigkeit.
und Lebensräume gemäß GLRP
14
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Dichte des Vogelzuges
Brutplätze geschützter Großvogelarten
Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
Europäische Vogelschutzgebiete
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß
GLRP
Moore
Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgut Wasser
Schutzfunktion der Deckschichten über
den Grundwasserleitern
Trinkwasserschutzgebiete
Schutzgut Landschaft
Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion
gemäß GLRP
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes
gemäß GLRP
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
Bauleitplanung
Bestand an Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Geringe Bedeutung.
Mittlere bis hohe Dichte.
Weißstorch in Hohen Schwarfs und Beselin.
Einzelne Kleingewässer.
Keine.
SPA 6 „Warnowtal, Sternberger Seen und untere Mildenitz“ in 1,2 km Entfernung.
Mittlere Schutzwürdigkeit.
Keine.
Keine.
Günstig.
Warnow (Schutzzone 3).
Geringe Schutzwürdigkeit.
Überwiegend geringe Schutzwürdigkeit; der westliche
Rand des Gebietes berührt einen Bereich mit hoher
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes um den vorhandenen Bachlauf zur Warnow.
Dorfkirche Kavelstorf (2.500m), Gutshaus in Hohen
Schwarfs.
Keine bekannt.
Das Gebiet ist im 2002 geänderten Flächennutzungsplan
als Sonderbaufläche dargestellt. Gleichzeitig wurde der
vorhabenbezogene Bebauungsplan „Windpark Hohen
Schwarfs“ zur Erweiterung von zwei auf fünf Anlagen
aufgestellt.
Im Gebiet befinden fünf Anlagen (zwei mal 100 m, zwei
mal 120 m und einmal 140 m Gesamthöhe) mit zusammen 9 MW Nennleistung.
15
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Bentwisch (Nr. 17)
Größe: 9 ha
Abgrenzung: Standorte der vorhandenen Windenergieanlagen.
Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte
Großlandschaft: Warnow-Recknitz-Gebiet
Landschaftseinheit: Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Siedlungen, Entfernung zum EignungsBentwisch im Westen (1.000 m), Klein Kussewitz im Norgebiet
den (800 m), Groß Kussewitz im Osten (1.100 m), Albertsdorf (500 m) und Harmstorf (1.400 m) im Süden.
Gehöfte im Außenbereich, Entfernung
Klein Bentwisch (800 m) und Kastanienhof (300 m).
zum Eignungsgebiet
Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung.
lungsfunktion gemäß GLRP
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Biotoptypen gemäß BNTK
Überwiegend Ackerland; Graben mit Staudenvegetation
am Ostrand des Eignungsgebietes.
Generelle Schutzwürdigkeit der Arten
Geringe Schutzwürdigkeit.
und Lebensräume gemäß GLRP
16
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Dichte des Vogelzuges
Brutplätze geschützter Großvogelarten
Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
Europäische Vogelschutzgebiete
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß
GLRP
Moore
Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgut Wasser
Schutzfunktion der Deckschichten über
den Grundwasserleitern
Trinkwasserschutzgebiete
Schutzgut Landschaft
Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion
gemäß GLRP
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes
gemäß GLRP
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
Bauleitplanung
Bestand an Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Geringe Bedeutung.
Geringe bis mittlere Dichte.
Weißstorch in Bentwisch und Albertsdorf.
Keine.
Keine.
Keine.
Mittlere Schutzwürdigkeit.
Keine.
Keine
Überwiegend günstige Ausprägung der Deckschichten;
ungünstige Ausprägung im äußersten westlichen Bereich
des Eignungsgebietes.
Keine.
Geringe Schutzwürdigkeit.
Geringe Schutzwürdigkeit.
Dorfkirche Bentwisch, Gutshäuser in Groß- und Klein
Kussewitz.
Keine bekannt.
Für den Windpark Bentwisch wurde bereits 1998 ein
Vorhaben- und Erschließungsplan aufgestellt. Der Flächennutzungsplan ist seit 2004 wirksam. Die dargestellte
Sonderbaufläche umfasst alle vorhandenen Anlagen.
Im Gebiet befinden sich drei Windenergieanlagen von
85 m und eine Anlage von 120 m Gesamthöhe mit einer
Nennleitung von insgesamt 4,5 MW, die in den Jahren
1995 bis 2002 errichtet worden sind.
17
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Kröpelin (Nr. 20)
Größe: 40 ha
Abgrenzung: Standorte der vorhandenen und geplanten Windenergieanlagen, Feldhecke nördlich
Hanshagen im Westen.
Landschaftszone: Ostseeküstenland
Großlandschaft: Nordwestliches Hügelland
Landschaftseinheit: Neubukower Becken mit Halbinsel Wustrow
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Siedlungen, Entfernung zum EignungsStadt Kröpelin (800 m), Detershagen (1.300 m).
gebiet
Gehöfte im Außenbereich, Entfernung
In Hanshagen (500 m) und Boldenshagen (400-500 m).
zum Eignungsgebiet
Bedeutung für die Sicherung der ErhoBesondere Bedeutung.
lungsfunktion gemäß GLRP
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Biotoptypen gemäß BNTK
Überwiegend Ackerland; vereinzelte Kleingewässer und
Feldgehölze.
Generelle Schutzwürdigkeit der Arten
Geringe Schutzwürdigkeit.
und Lebensräume gemäß GLRP
18
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Dichte des Vogelzuges
Brutplätze geschützter Großvogelarten
Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
Europäische Vogelschutzgebiete
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß
GLRP
Moore
Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgut Wasser
Schutzfunktion der Deckschichten über
den Grundwasserleitern
Trinkwasserschutzgebiete
Schutzgut Landschaft
Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion
gemäß GLRP
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes
gemäß GLRP
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
Bauleitplanung
Bestand an Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Geringe Bedeutung wegen vorhandener Windenergieanlagen.
Mittlere bis hohe Dichte.
Weißstorch in Kröpelin und Detershagen.
Einzelne Kleingewässer, ein Feldgehölz sowie die Feldhecke am Westrand des Gebietes.
Keine.
Keine.
Mittlere, teilweise hohe Schutzwürdigkeit.
Keine.
Keine.
Günstig.
Kröpelin (Schutzzone 3).
Geringe Schutzwürdigkeit.
Geringe Schutzwürdigkeit.
Stadtkirche Kröpelin 1.300 m.
Keine bekannt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1 der Stadt
Kröpelin ist rechtskräftig und wurde 2004 noch einmal
geändert. Der Plan umfasst alle vorhandenen und noch
geplanten Anlagen. Der Flächennutzungsplan wurde dem
aktuellen Planungsstand noch nicht angepasst.
Im Gebiet befinden sich 6 Windenergieanlagen von 85 m
Gesamthöhe mit zusammen 6 MW Nennleistung; drei
weitere Anlagen von 90 m Gesamthöhe mit einer Nennleistung von zusammen 2,4 MW sind geplant.
19
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Neubukow (Nr. 22)
Größe: 66 ha
Abgrenzung: Straße Rakow—Questin und Landweg Buschmühlen—Questin im Westen bzw. Osten;
Standorte der vorhandenen Anlagen in Norden und Süden.
Landschaftszone: Ostseeküstenland
Großlandschaft: Nordwestliches Hügelland
Landschaftseinheit: Neubukower Becken mit Halbinsel Wustrow
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Siedlungen, Entfernung zum EignungsRakow (600 m) und Buschmühlen (600 m) im Norden;
gebiet
Stadt Neubukow (1.300 m) im Osten; Questin (1.200 m)
im Süden.
Gehöfte im Außenbereich, Entfernung
Keine.
zum Eignungsgebiet
Bedeutung für die Sicherung der ErhoBesondere Bedeutung.
lungsfunktion gemäß GLRP
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Biotoptypen gemäß BNTK
Überwiegend Ackerland; das Gebiet wird im Westen und
Osten durch Baumreihen begrenzt; vereinzelte Kleingewässer.
Generelle Schutzwürdigkeit der Arten
Geringe Schutzwürdigkeit.
und Lebensräume gemäß GLRP
20
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Dichte des Vogelzuges
Brutplätze geschützter Großvogelarten
Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
Europäische Vogelschutzgebiete
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß
GLRP
Moore
Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgut Wasser
Schutzfunktion der Deckschichten über
den Grundwasserleitern
Trinkwasserschutzgebiete
Schutzgut Landschaft
Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion
gemäß GLRP
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes
gemäß GLRP
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
Bauleitplanung
Bestand an Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Geringe Bedeutung wegen vorhandener Windenergieanlagen.
Mittlere bis hohe Dichte.
Adlerbrutplatz im Entfernungsbereich 2-6 km; Kranich im
Entfernungsbereich 0-1 km.
Einzelne Kleingewässer.
Keine.
SPA 47 „Wismarbucht und Salzhaff“ unmittelbar westlich
angrenzend.
Mittlere Schutzwürdigkeit.
Keine.
Keine.
Günstig.
Teßmannsdorf (Schutzzonen 3 und 4).
Geringe Schutzwürdigkeit.
Geringe Schutzwürdigkeit.
Stadtkirche Neubukow 1.900 m, Gutshaus in Rakow.
Keine bekannt.
Ein Bebauungsplan für die Neubukower Teilfläche wurde
bereits vor der Verbindlichkeit der 1. Teilfortschreibung
des Raumordnungsprogramms von 1999 aufgestellt. Die
entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes
wurde 1999 wirksam und stellt eine Sonderbaufläche dar.
Ein Bebauungsplan über die Rakower Teilfläche wurde
auf der Grundlage des in Aufstellung befindlichen Raumordnungsprogramms befürwortet und 1999 genehmigt.
Im Gebiet befinden sich 9 Windenergieanlagen mit zusammen 13,8 MW Nennleistung.
21
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Radegast (Nr. 28)
Größe: 42 ha
Abgrenzung: 100 m zur Autobahn 20 im Nordwesten; Feldhecke und Wirtschaftsweg im Osten;
800 m zu den Gehöften im Süden.
Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte
Großlandschaft: Warnow-Recknitz-Gebiet
Landschaftseinheit: Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Siedlungen, Entfernung zum EignungsRadegast (800 m) im Norden; Jürgenshagen (1.200 m)
gebiet
im Osten; Berendshagen (1.400 m) im Südwesten.
Gehöfte im Außenbereich, Entfernung
Südlich und östlich des Gebietes (500-800 m).
zum Eignungsgebiet
Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung.
lungsfunktion gemäß GLRP
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Biotoptypen gemäß BNTK
Überwiegend Ackerland, ein Kleingewässer, Feldhecke
im Osten des Gebietes.
Generelle Schutzwürdigkeit der Arten
Geringe Schutzwürdigkeit.
und Lebensräume gemäß GLRP
22
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Dichte des Vogelzuges
Brutplätze geschützter Großvogelarten
Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
Europäische Vogelschutzgebiete
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß
GLRP
Moore
Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgut Wasser
Schutzfunktion der Deckschichten über
den Grundwasserleitern
Trinkwasserschutzgebiete
Schutzgut Landschaft
Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion
gemäß GLRP
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes
gemäß GLRP
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
Bauleitplanung
Bestand an Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Geringe Bedeutung
Geringe bis mittlere Dichte.
Schwarzstorch im Entfernungsbereich 2-6 km; Weißstorch in Radegast, Jürgenshagen und Berendshagen.
Ein Kleingewässer im Norden und ein Teil der Feldhecke
im Osten des Gebietes.
Keine.
SPA 5 „Kariner Land“ in 1 km Entfernung.
Mittlere Schutzwürdigkeit.
Keine.
Keine.
Überwiegend günstig.
Warnow (Schutzzone 3).
Geringe Schutzwürdigkeit.
Geringe Schutzwürdigkeit.
Keine orts- und landschaftsbildprägenden Baudenkmale
in der näheren Umgebung.
Keine bekannt.
Bauleitpläne liegen für dieses Gebiet nicht vor.
Im Gebiet befinden sich vier Windenergieanlagen von
120 m Gesamthöhe und eine Anlage von 135 m Gesamthöhe mit zusammen 8,3 MW Nennleistung.
23
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Jürgenshagen (Nr. 33/45)
Größe: 65 ha
Abgrenzung: Standorte der vorhandenen Windenergieanlagen; 200 m zum Waldgebiet; 300 m zum
Einzelgehöft nördlich der Autobahn 20.
Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte.
Großlandschaft: Warnow-Recknitz-Gebiet.
Landschaftseinheit: Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz.
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Siedlungen, Entfernung zum EignungsJürgenshagen im Süden (700 m), Wokrent im Osten
gebiet
(800 m), Satow im Norden (1.100 m), Radegast im Westen (1.000 m).
Gehöfte im Außenbereich, Entfernung
Gehöfte an der Landesstraße 11 sowie südlich von Sazum Eignungsgebiet
tow (300-1.300 m).
Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung.
lungsfunktion gemäß GLRP
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Biotoptypen gemäß BNTK
Überwiegend Ackerland; ein Bruchwald (ca. 1 ha) am
nördlichen Rand des Gebietes, Kleingewässer, Hecken
und Feldgehölze.
24
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Generelle Schutzwürdigkeit der Arten
und Lebensräume gemäß GLRP
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Dichte des Vogelzuges
Brutplätze geschützter Großvogelarten
Anhang 6.9.7.1
Geringe Schutzwürdigkeit.
Geringe Bedeutung.
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
Europäische Vogelschutzgebiete
Mittlere bis hohe Dichte.
Weißstorch in Wokrent, Jürgenshagen, Radegast und
Satow; Kranich im Entfernungsbereich 0-1 km.
Bruchwald am nördlichen Rand des Gebietes, Kleingewässer, Hecken und Feldgehölze.
FFH-Gebiet „Beketal mit Zuflüssen“ in 500 m Entfernung.
SPA 6 „Kariner Land“ in 0,9 km Entfernung.
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß
GLRP
Moore
Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG
Überwiegend mittlere Schutzwürdigkeit, hohe Schutzwürdigkeit im nordwestlichen Teil.
Keine.
Keine.
Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgut Wasser
Schutzfunktion der Deckschichten über
den Grundwasserleitern
Trinkwasserschutzgebiete
Schutzgut Landschaft
Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion
gemäß GLRP
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes
gemäß GLRP
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
Bauleitplanung
Bestand an Windenergieanlagen
Günstige Ausprägung der Deckschichten im nordwestlichen Teil des Eignungsgebietes, „mittlere“ Ausprägung
im südöstlichen Teil.
Warnow (Schutzzone 3).
Geringe Schutzwürdigkeit.
Geringe Schutzwürdigkeit.
Dorfkirche in Satow.
Keine bekannt.
Ein Entwurf zur Ersten Änderung des Flächennutzungsplanes Jürgenshagen wurde 1999 vorgelegt. Die Grenzen des Eignungsgebietes werden darin nach Nordwesten über die Autobahn 20 hinaus ausgedehnt. Das Gebiet
wird als Sonderbaufläche dargestellt.
Im Gebiet befinden sich 8 Windenergieanlagen mit Gesamthöhen von 110 bis 120 m und mit zusammen 11,8
MW Nennleistung. Am Rand des nordwestlichen Ausläufers des Eignungsgebietes befinden sich weitere 2 Anlagen von 85 m Höhe mit zusammen 1 MW Leistung; eine
Anlage von 135 m Höhe mit 2 MW befindet sich im Bau.
25
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Bützow (Nr. 37/51)
Größe: 53 ha
Abgrenzung: Standorte der vorhandenen Windenergieanlagen; die nördlichste Anlage wurde aufgrund des geringen Abstandes zur Ansiedlung Langen Trechow nicht mit einbezogen.
Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte
Großlandschaft: Warnow-Recknitz-Gebiet
Landschaftseinheit: Warnow- und Recknitztal mit Güstrower und Bützower Becken
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Siedlungen, Entfernung zum EignungsParkow im Osten (500 m); Neuendorf im Südwesten
gebiet
(1.100 m).
Gehöfte im Außenbereich, Entfernung
Langen Trechow (500 m); nordöstlich und nordwestlich
zum Eignungsgebiet
von Neuendorf (900 bzw. 1.100 m).
Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung.
lungsfunktion gemäß GLRP
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Biotoptypen gemäß BNTK
Überwiegend Ackerland; im Gebiet befindet sich eine
kleine aufgelassene Grünlandfläche (unter 1 ha Größe)
und ein Graben.
26
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Generelle Schutzwürdigkeit der Arten
und Lebensräume gemäß GLRP
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Dichte des Vogelzuges
Brutplätze geschützter Großvogelarten
Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
Europäische Vogelschutzgebiete
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß
GLRP
Moore
Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgut Wasser
Schutzfunktion der Deckschichten über
den Grundwasserleitern
Trinkwasserschutzgebiete
Schutzgut Landschaft
Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion
gemäß GLRP
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes
gemäß GLRP
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
Bauleitplanung
Bestand an Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Geringe Schutzwürdigkeit.
Geringe Bedeutung wegen der vorhandenen Windenergieanlagen.
Mittlere bis hohe Dichte.
Adlerbrutplätze im Entfernungsbereich 2-6 km; Weißstorch in Langen Trechow und Neuendorf.
Keine.
Keine.
SPA 6 „Warnowtal, Sternberger Seen und untere Mildenitz“ 2,9 km östlich.
Überwiegend hohe Schutzwürdigkeit.
Keine.
Keine.
Günstig.
Warnow (Schutzzone 3).
Geringe Schutzwürdigkeit.
Geringe Schutzwürdigkeit.
Gutshaus Kurzen Trechow 2.400 m; Schloss und Kirchen
in Bützow (3.000 m).
Keine bekannt.
Es liegen ältere Flächennutzungspläne der Stadt Bützow
und der heute nicht mehr selbständigen Gemeinden Parkow und Kurzen Trechow vor. Der Teil-FNP Parkow von
1998 umfasst zwei Teilflächen am Rand des Windparks.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Bützow von 1998
enthält eine Sonderbaufläche innerhalb des im damaligen
RROP Entwurf enthaltenen Eignungsgebietes. Die westlich der Landesstraße 11 gelegene Teilfläche Nr. 67 wurde nicht in die Planung einbezogen. Der 1999 genehmigte Teil-Flächennutzungsplan für den Windparkanteil in
Kurzen Trechow umfasst zwei der damals bereits auf
dieser Fläche bestehenden Anlagen.
Im Gebiet befinden sich neun Anlagen von 100 m Gesamthöhe und zwei kleinere Anlagen mit insgesamt 12,1
MW Nennleistung. Eine Anlage befindet sich am nördlichen Rand außerhalb des Eignungsgebietes.
27
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Dalkendorf (Nr. 38)
Größe: 18 ha
Abgrenzung: Standorte der vorhandenen Windenergieanlagen.
Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte.
Großlandschaft: Oberes Peenegebiet.
Landschaftseinheit: Kuppiges Peenegebiet mit Mecklenburger Schweiz.
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Siedlungen, Entfernung zum EignungsBartelshagen im Südwesten (600m), Warnkenhagen im
gebiet
Nordwesten (1.500 m).
Gehöfte im Außenbereich, Entfernung
Amalienhof (900 m).
zum Eignungsgebiet
Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung.
lungsfunktion gemäß GLRP
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Biotoptypen gemäß BNTK
Überwiegend Ackerland; Solitärbäume; vereinzelte Kleingewässer.
Generelle Schutzwürdigkeit der Arten
Geringe Schutzwürdigkeit.
und Lebensräume gemäß GLRP
28
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Dichte des Vogelzuges
Brutplätze geschützter Großvogelarten
Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
Europäische Vogelschutzgebiete
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß
GLRP
Moore
Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgut Wasser
Schutzfunktion der Deckschichten über
den Grundwasserleitern
Trinkwasserschutzgebiete
Schutzgut Landschaft
Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion
gemäß GLRP
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes
gemäß GLRP
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
Bauleitplanung
Bestand an Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Geringe Bedeutung wegen der vorhandenen Windenergieanlagen.
Geringe bis mittlere Dichte.
Kranich im Entfernungsbereich 1-2 km.
Einzelne Kleingewässer.
Keine.
SPA 38 „Nebel und Warinsee“ 3,5 km südwestlich; SPA 9
„Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“ 5 km
östlich.
Mittlere Schutzwürdigkeit.
Keine.
Keine.
Günstig.
Keine.
Geringe Schutzwürdigkeit.
Geringe Schutzwürdigkeit.
Gutsanlagen in Amalienhof, Bartelshagen und Warnkenhagen.
Keine bekannt.
Für das Gebiet liegt ein Bebauungsplan vor. Die Abgrenzung des Baugebietes folgt der Festlegung des Raumordnungsprogramms von 1999 und umfasst den Bestand
von vier Anlagen.
Im Gebiet befinden sich 4 Windenergieanlagen von
100 m Gesamthöhe mit zusammen 7,2 MW Nennleistung.
29
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Mistorf (Nr. 55/58)
Größe: 320 ha
Abgrenzung: 1.000 m zu den Ortschaften Oettelin, Kassow und Groß Schwiesow; jeweils 800 m
Abstand zu den Gehöften in Neu Kassow im Nordwesten und zwischen Groß Schwiesow und Lüssow im Süden; 200 m um die Waldgebiete westlich der Freileitungen; Standorte der vorhandenen
Windenergieanlagen im Osten und Norden.
Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte.
Großlandschaft: Warnow-Recknitz-Gebiet.
Landschaftseinheit: Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz.
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Siedlungen, Entfernung zum EignungsGroß Schwiesow im Süden, Oettelin im Westen, Kassow
gebiet
im Norden, Lüssow im Südosten (jeweils 1.000 m); Goldewin (700 m) und Augustenruh (700 m) im Osten; Mistorf im Nordosten (1.100 m).
Gehöfte im Außenbereich, Entfernung
Neu Kassow (500-800 m), Bahnhof Mistorf (700 m), Golzum Eignungsgebiet
dewin Ausbau (500 m), südlich Augustenruh (400 m)
sowie zwischen Groß Schwiesow und Lüssow (800 m).
Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung.
lungsfunktion gemäß GLRP
30
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Biotoptypen gemäß BNTK
Überwiegend Ackerland; Feuchtgebiet „Altes Moor“ (ca.
4 ha) bei Neu Kassow; weitere Niedermoorbereiche sowie vereinzelte Kleingewässer und Feldgehölze; Feldhecke im nordwestlichen Teil des Eignungsgebietes.
Generelle Schutzwürdigkeit der Arten
Überwiegend geringe Schutzwürdigkeit; das Feuchtgeund Lebensräume gemäß GLRP
biet „Altes Moor“ und die Moorbereiche südwestlich der
Freileitung weisen eine hohe Schutzwürdigkeit auf.
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Mittlere Bedeutung im Bereich um das alte Moor; hohe
Wasservögel
Bedeutung südwestlich der Freileitung; hier auch Schlafplätze des Kranichs; der östliche Teil um die bereits vorhandenen Windenergieanlagen hat keine wesentliche
Bedeutung als Rastgebiet mehr.
Dichte des Vogelzuges
Geringe bis mittlere Dichte; im nördlichen und westlichen
Teil des Eignungsgebietes mittlere bis hohe Dichte.
Brutplätze geschützter Großvogelarten
Adler im Entfernungsbereich 2-6 km; Kranich im Entfernungsbereich 1-2 km und innerhalb des Eignungsgebietes; Weißstorch in Kassow, Mistorf, Lüssow und Groß
Schwiesow.
Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG
Feuchtgebiete östlich und westlich der Freileitung sowie
einzelne Kleingewässer und Feldgehölze; Feldhecke im
nordwestlichen Teil des Gebietes.
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
Keine.
Europäische Vogelschutzgebiete
SPA 6 „Warnowtal, Sternberger Seen und untere Mildenitz“ in 1 km Entfernung.
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß
GLRP
Moore
Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgut Wasser
Schutzfunktion der Deckschichten über
den Grundwasserleitern.
Trinkwasserschutzgebiete
Schutzgut Landschaft
Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion
gemäß GLRP
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes
gemäß GLRP
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
Bauleitplanung
Bestand an Windenergieanlagen
Mittlere Schutzwürdigkeit.
Mäßig entwässerte Moorgebiete im Zentrum des Eignungsgebietes beiderseits der Freileitung.
Keine.
Überwiegend „mittlere“ Ausprägung; in den nördlichen
und südöstlichen Randbereichen günstige Ausprägung
der Deckschichten.
Warnow (Schutzzone 3).
Im westlichen Teil hohe Schutzwürdigkeit; im Bereich des
vorhandenen Windparks geringe Schutzwürdigkeit.
Geringe Schutzwürdigkeit.
Dorfkirche Lüssow, Gutsanlage Groß Schwiesow.
Keine bekannt.
Keine.
Das Gebiet ist mit 14 Anlagen bebaut (120 bis 150 m
Gesamthöhe) mit einer Nennleistung von zusammen
27,8 MW.
31
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Tarnow (Nr. 71)
Größe: 49 ha
Abgrenzung: Standorte der vorhandenen Windenergieanlagen.
Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte.
Großlandschaft: Warnow-Recknitz-Gebiet.
Landschaftseinheit: Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz.
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Siedlungen, Entfernung zum EignungsTarnow im Norden (500 m); Prüzen im Süden (1.300 m);
gebiet
Boitin im Westen (1.700 m).
Gehöfte im Außenbereich, Entfernung
Östlich Boitin (700-1.000 m) und nördlich Prüzen
zum Eignungsgebiet
(800 m).
Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung.
lungsfunktion gemäß GLRP
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Biotoptypen gemäß BNTK
Überwiegend Ackerland; ein Kleingewässer, ein Feldgehölz, eine Baumreihe.
Generelle Schutzwürdigkeit der Arten
Geringe Schutzwürdigkeit.
und Lebensräume gemäß GLRP
Dichte des Vogelzuges
Geringe bis mittlere Dichte.
32
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Brutplätze geschützter Großvogelarten
Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
Europäische Vogelschutzgebiete
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß
GLRP
Moore
Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgut Wasser
Schutzfunktion der Deckschichten über
den Grundwasserleitern
Trinkwasserschutzgebiete
Schutzgut Landschaft
Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion
gemäß GLRP
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes
gemäß GLRP
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
Bauleitplanung
Bestand an Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Geringe Bedeutung wegen vorhandener Windenergieanlagen.
Adler und Kranich im Entfernungsbereich 2-6 km; Weißstorch in Tarnow und Prüzen.
Feldgehölz und Feldhecken.
FFH-Gebiet „Wald- und Gewässerlandschaft um Groß
Upahl und Boitin“ westlich angrenzend.
SPA 6 „Warnowtal, Sternberger Seen und untere Mildenitz“ 3,8 km nördlich.
Hohe Schutzwürdigkeit.
Keine.
Keine.
Günstig.
Warnow (Schutzzone 3).
Geringe Schutzwürdigkeit wegen bereits vorhandener
Windenergieanlagen.
Geringe Schutzwürdigkeit.
Dorfkirche Tarnow (800 m), Kirche und Gutshaus in Boitin.
Warte am westlichen Rand des Eignungsgebietes.
Für das Gebiet liegen keine Bauleitpläne vor.
Im Gebiet befinden sich 9 Windenergieanlagen von
100 m Gesamthöhe mit zusammen 13,5 MW Nennleistung.
33
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Kuhs (Nr. 72)
Größe: 116 ha
Abgrenzung: 1.000 m zu den Ortschaften Siemitz und Käselow sowie 200 m zur Aufforstungsfläche
im Westen; 800 m zum Gehöft südlich Kritzkow im Norden; Standorte der vorhandenen und geplanten Windenergieanlagen im Osten und Süden; 1.000 m zur Ortschaft Bredentin im Südwesten (die
fünf älteren Windenergieanlagen bei der Ortschaft Kuhs sind mittelfristig zum Abbau vorgesehen und
werden nicht in die Abgrenzung einbezogen).
Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte.
Großlandschaft: Warnow-Recknitz-Gebiet.
Landschaftseinheit: Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz.
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Siedlungen, Entfernung zum EignungsSiemitz und Käselow im Westen (1.000 m), Kuhs im Osgebiet
ten (800-900 m); Bredentin im Süden (900 m).
Gehöfte im Außenbereich, Entfernung
Bei Käselow (800 m), südlich von Kritzkow (800 m) und
zum Eignungsgebiet
an der Bundesstraße 103 (600-800 m).
Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung.
lungsfunktion gemäß GLRP
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Biotoptypen gemäß BNTK
Überwiegend Ackerland; im Nordosten des Gebietes
befindet sich zwischen den beiden vorhandenen Windenergieanlagen eine größere Feuchtgrünlandfläche
34
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Generelle Schutzwürdigkeit der Arten
und Lebensräume gemäß GLRP
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Dichte des Vogelzuges
Brutplätze geschützter Großvogelarten
Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
Europäische Vogelschutzgebiete
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß
GLRP
Moore
Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgut Wasser
Schutzfunktion der Deckschichten über
den Grundwasserleitern
Trinkwasserschutzgebiete
Schutzgut Landschaft
Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion
gemäß GLRP
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes
gemäß GLRP
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
Bauleitplanung
Bestand an Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
(15 ha); eine weitere Feuchtgrünlandfläche wird im Westen des Gebietes berührt; entlang des Wirtschaftsweges
von Bredentin nach Siemitz verläuft eine Baumreihe; vereinzelte Kleingewässer und Feldhecken.
Überwiegend geringe Schutzwürdigkeit; die Feuchtgebiete im Nordosten und im Westen des Gebietes weisen
eine hohe Schutzwürdigkeit auf.
Im östlichen Teil des Eignungsgebietes geringe Bedeutung aufgrund der vorhandenen Windenergieanlagen; im
übrigen Bereich teilweise mittlere Bedeutung.
Geringe bis mittlere Dichte.
Adler und Kranich im Entfernungsbereich 2-6 km; Weißstorch in Siemitz und Kuhs.
Einzelne Kleingewässer und Feldhecken.
Keine.
SPA 6 „Warnowtal, Sternberger Seen und untere Mildenitz“ in 5,2 km Entfernung.
Überwiegend mittlere Schutzwürdigkeit; teilweise sehr
hohe Schutzwürdigkeit im Nordosten des Gebietes.
Ca. 15 ha mäßig entwässert im Nordosten des Eignungsgebietes.
Keine.
Mittel.
Keine.
Am westlichen Rand des Gebietes wird ein Freiraum mit
hoher Schutzwürdigkeit berührt; ansonsten geringe
Schutzwürdigkeit.
Geringe Schutzwürdigkeit
Gutshäuser in Bredentin und Käselow.
Keine bekannt.
Für das Gebiet liegen keine Bauleitpläne vor. Von den
acht vorhandenen Anlagen wurden fünf bereits 1996
aufgrund einer Einzelfallbeurteilung durch die Landesplanungsbehörde befürwortet.
Im Gebiet befinden sich drei Windenergieanlagen von
150 m Gesamthöhe mit zusammen 6 MW Nennleistung;
bei der Ortschaft Kuhs befinden sich daneben 5 Anlagen
von 85 m Gesamthöhe mit zusammen 3 MW Nennleistung.
35
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Warnkenhagen (Nr. 73)
Größe: 16 ha
Abgrenzung: Standorte der vorhandenen Windenergieanlagen.
Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte.
Großlandschaft: Oberes Peenegebiet.
Landschaftseinheit: Kuppiges Peenegebiet mit Mecklenburger Schweiz.
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Siedlungen, Entfernung zum EignungsGottin (800 m) und Warnkenhagen (1.700 m) im Norden.
gebiet
Gehöfte im Außenbereich, Entfernung
Amalienhof (500 m).
zum Eignungsgebiet
Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung.
lungsfunktion gemäß GLRP
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Biotoptypen gemäß BNTK
Überwiegend Ackerland; einzelne Kleingewässer und
eine Feldhecke.
Generelle Schutzwürdigkeit der Arten
Geringe Schutzwürdigkeit; der am Westrand des Gebieund Lebensräume gemäß GLRP
tes verlaufende Graben mit seinen Randstreifen weist
eine hohe Schutzwürdigkeit auf.
36
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Dichte des Vogelzuges
Brutplätze geschützter Vogelarten
Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
Europäische Vogelschutzgebiete
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß
GLRP
Moore
Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgut Wasser
Schutzfunktion der Deckschichten über
den Grundwasserleitern
Trinkwasserschutzgebiete
Schutzgut Landschaft
Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion
gemäß GLRP
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes
gemäß GLRP
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
Bauleitplanung
Bestand an Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Geringe Bedeutung wegen der vorhandenen Windenergieanlagen.
Geringe bis mittlere Dichte.
Weißstorch in Gottin, Kranich im Entfernungsbereich 02 km.
Kleingewässer und Feldhecke.
Keine.
SPA 38 „Nebel und Warinsee“ 5 km südwestlich; SPA 9
„Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“
5,3 km südöstlich.
Mittlere Schutzwürdigkeit.
Keine.
Keine.
Günstig.
Keine.
Geringe Schutzwürdigkeit.
Geringe Schutzwürdigkeit
Gutsanlagen Tellow (1.800 m), Warnkenhagen, Gottin,
Amalienhof, Kirche in Warnkenhagen.
Keine bekannt.
Für das Gebiet liegt ein Bebauungsplan vor. Die Abgrenzung des Baugebietes folgt der Festlegung des Raumordnungsprogramms von 1999 und umfasst den Bestand
von vier Anlagen.
Im Gebiet befinden sich 4 Windenergieanlagen von
100 m Gesamthöhe mit zusammen 7,2 MW Nennleistung.
37
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Heiligenhagen (100)
Größe: 80 ha
Abgrenzung: 1.000 m zur Ortschaft Heiligenhagen und 800 m zu den Wohnhäusern südlich von
Heiligenhagen im Westen; 1.000 m zur Ortschaft Klein Bölkow im Nordosten; 1.000 m zur Ortschaft
Hohen Luckow und 800 m und zu den Wohnhäusern in Bölkow Ausbau im Osten; 200 m zum Wald
im Südwesten.
Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte.
Großlandschaft: Warnow-Recknitz-Gebiet.
Landschaftseinheit: Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz.
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Siedlungen, Entfernung zum EignungsHeiligenhagen (1.000 m) im Nordwesten, Hohen Luckow
gebiet
im Südosten und Klein Bölkow (1.000 m) im Nordosten.
Gehöfte im Außenbereich, Entfernung
Südlich von Heiligenhagen und in Bölkow Ausbau (jezum Eignungsgebiet
weils 800 m).
Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung.
lungsfunktion gemäß GLRP
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Biotoptypen gemäß BNTK
Überwiegend Ackerland; kleinere Gebiete mit Gehölzbeständen und Staudenvegetation am südwestlichen und
östlichen Rand des Eignungsgebietes; weitere Kleinge-
38
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Generelle Schutzwürdigkeit der Arten
und Lebensräume gemäß GLRP
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Dichte des Vogelzuges
Brutplätze geschützter Großvogelarten
Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
Europäische Vogelschutzgebiete
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß
GLRP
Moore
Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgut Wasser
Schutzfunktion der Deckschichten über
den Grundwasserleitern
Trinkwasserschutzgebiete
Schutzgut Landschaft
Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion
gemäß GLRP
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes
gemäß GLRP
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Anhang 6.9.7.1
wässer und Feldgehölze.
Überwiegend geringe Schutzwürdigkeit; der im südlichen
Teil durch das Gebiet verlaufende Graben mit seinen
Randstreifen weist eine hohe Schutzwürdigkeit auf.
Mittlere Bedeutung.
Geringe bis mittlere Dichte.
Schwarzstorch im Entfernungsbereich 2-6 km; Weißstorch in Heiligenhagen und Hohen Luckow.
Feuchtgebiet am Südwestrand des Eignungsgebietes,
Kleingewässer und Feldgehölze, Hecke im Norden des
Eignungsgebietes.
Keine.
SPA 5 „Kariner Land“ 3,6 km westlich.
Mittlere Schutzwürdigkeit.
Keine.
Keine.
Mittel.
Warnow (Schutzzone 3), Satow (Schutzzone 4).
Geringe, nördlich der Autobahn zum Teil mittlere Schutzwürdigkeit.
Geringe Schutzwürdigkeit.
Bodendenkmale
Gutsanlage Hohen Luckow 1.000 m, Kirchen in Hohen
Luckow, Heiligenhagen und Satow.
Keine bekannt.
Bauleitplanung
Bestand an Windenergieanlagen
-
39
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Hohen Luckow (101)
Größe: 93 ha
Abgrenzung: 800 m zum Gehöft östlich von Wokrent im Westen; 200 m zu den Waldgebieten im
Nordwesten, Norden, Süden und Südwesten; 1.000 m zur Ortschaft Hohen Luckow im Osten.
Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte.
Großlandschaft: Warnow-Recknitz-Gebiet.
Landschaftseinheit: Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz.
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Siedlungen, Entfernung zum EignungsWokrent im Südwesten, Hohen Luckow im Osten (jeweils
gebiet
1.000 m).
Gehöfte im Außenbereich, Entfernung
Südlich von Heiligenhagen, östlich von Wokrent (jeweils
zum Eignungsgebiet
800 m) und in Hohen Luckow Ausbau (900-1.000 m).
Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung.
lungsfunktion gemäß GLRP
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Biotoptypen gemäß BNTK
Überwiegend Ackerland; ein Biotop (1 ha) mit Gehölz und
Staudenvegetation im Nordosten des Eignungsgebietes;
lückenhafte Baumreihe entlang des Weges von Hohen
Luckow nach Wokrent; vereinzelte Kleingewässer.
40
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Generelle Schutzwürdigkeit der Arten
und Lebensräume gemäß GLRP
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Dichte des Vogelzuges
Brutplätze geschützter Großvogelarten
Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
Europäische Vogelschutzgebiete
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß
GLRP
Moore
Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgut Wasser
Schutzfunktion der Deckschichten über
den Grundwasserleitern
Trinkwasserschutzgebiete
Schutzgut Landschaft
Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion
gemäß GLRP
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes
gemäß GLRP
Anhang 6.9.7.1
Geringe Schutzwürdigkeit.
Mittlere Bedeutung.
Mittlere bis hohe Dichte.
Weißstorch in Wokrent und Hohen Luckow.
Einzelne Kleingewässer.
Keine.
SPA 5 „Kariner Land“ 3,4 km westlich.
Mittlere Schutzwürdigkeit.
Keine.
Keine.
Günstig.
Warnow (Schutzzone 3).
Hohe Schutzwürdigkeit.
Geringe Schutzwürdigkeit.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
Gutsanlage und Kirche in Hohen Luckow (1.200 m).
Nicht bekannt.
Bauleitplanung
Bestand an Windenergieanlagen
-
41
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Rukieten (102)
Größe: 83 ha
Abgrenzung: 200 m zum Waldgebiet Rukietener Tannen im Westen; Bauschutzbereich des Flughafens Laage im Norden; 1.000 m zu den Ortschaften Mistorf und Rukieten sowie 800 m zu den Gehöften südlich Göldenitz, westlich Rukieten und Elisabethheim im Osten und Süden bzw. Südwesten.
Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte.
Großlandschaft: Warnow-Recknitz-Gebiet.
Landschaftseinheit: Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz.
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Siedlungen, Entfernung zum EignungsGöldenitz im Nordosten, Rukieten im Osten, Mistorf im
gebiet
Süden (jeweils 1.000 m).
Gehöfte im Außenbereich, Entfernung
Südlich von Göldenitz, westlich von Rukieten, Elisabethzum Eignungsgebiet
heim bei Werle (jeweils 800 m), Bahnhof Mistorf
(1.100 m).
Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung.
lungsfunktion gemäß GLRP
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Biotoptypen gemäß BNTK
Überwiegend Ackerland; ein Bereich mit Staudenfluren,
Gebüsch und Erlenbestand (ca. 10 ha) durchzieht den
nördlichen Teil des Eignungsgebietes; ein temporäres
42
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Generelle Schutzwürdigkeit der Arten
und Lebensräume gemäß GLRP
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Dichte des Vogelzuges
Brutplätze geschützter Großvogelarten
Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
Europäische Vogelschutzgebiete
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß
GLRP
Moore
Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgut Wasser
Schutzfunktion der Deckschichten über
den Grundwasserleitern
Trinkwasserschutzgebiete
Schutzgut Landschaft
Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion
gemäß GLRP
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes
gemäß GLRP
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
Bauleitplanung
Bestand an Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Kleingewässer innerhalb der Ackerflächen.
Geringe Schutzwürdigkeit.
Mittlere Bedeutung.
Mittlere bis hohe Dichte.
Weißstorch in Göldenitz, Rukieten und Mistorf.
Großseggenriede im nördlichen Teil des Gebietes, temporäres Kleingewässer.
Keine in der näheren Umgebung.
SPA 6 Warnowtal, Sternberger Seen und untere Mildenitz 1,5 km westlich.
Mittlere Schutzwürdigkeit im südöstlichen und nordöstlichen Teil des Eignungsgebietes; sehr hohe Schutzwürdigkeit im westlichen Teil und in der Umgebung der Rukietener Tannen und der Moorbereiche.
Nach Moorkartierung keine (nach BNTK: Niedermoorbereich im nördlichen Teil des Eignungsgebietes).
Keine.
Günstig.
Warnow (Schutzzone 3).
Mittlere Schutzwürdigkeit.
Geringe Schutzwürdigkeit.
Keine orts- und landschaftsbildprägenden Baudenkmale
in der näheren Umgebung.
Keine bekannt.
Eine Anlage 400 m östlich außerhalb des Eignungsgebietes mit 100 m Gesamthöhe und 1 MW Nennleistung.
43
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Thelkow (103)
Größe: 169 ha
Abgrenzung: 1.000 m zu den Ortschaften Kowalz, Thelkow und Nustrow im Nordwesten bzw. Südosten; 800 m zum Gehöft südlich Kowalz und zu den Wochenendhäusern am Stassower See, 200 m
zu den Waldgebieten im Süden und 100 m zur Bundesstraße 110 im Südwesten.
Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte.
Großlandschaft: Warnow-Recknitz-Gebiet.
Landschaftseinheit: Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz.
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Siedlungen, Entfernung zum EignungsKowalz und Thelkow im Nordwesten, Nustrow im Südosgebiet
ten (jeweils 1.000 m).
Gehöfte im Außenbereich, Entfernung
Südlich von Kowalz, Wochenendhäuser bei Alt Stassow
zum Eignungsgebiet
(jeweils 800 m), Repnitz, Alt Stassow, nördlich von
Nustrow (jeweils 1.000 m).
Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung.
lungsfunktion gemäß GLRP
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Biotoptypen gemäß BNTK
Überwiegend Ackerland; eine Feldhecke mit Altbäumen
durchzieht das Gebiet nordwestlich der Straße von Kowalz nach Nustrow; Gehölzbestand an der Straße von
44
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Generelle Schutzwürdigkeit der Arten
und Lebensräume gemäß GLRP
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Dichte des Vogelzuges
Brutplätze geschützter Großvogelarten
Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
Europäische Vogelschutzgebiete
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß
GLRP
Moore
Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgut Wasser
Schutzfunktion der Deckschichten über
den Grundwasserleitern
Trinkwasserschutzgebiete
Schutzgut Landschaft
Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion
gemäß GLRP
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes
gemäß GLRP
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Anhang 6.9.7.1
Kowalz nach Nustrow.
Südlich der A 20 überwiegend hohe Schutzwürdigkeit;
nördlich der A 20 geringe Schutzwürdigkeit.
Nordöstlich der Straße Kowalz—Nustrow überwiegend
hohe Bedeutung; im südwestlichen Teil des Eignungsgebietes überwiegend mittlere Bedeutung.
Mittlere bis hohe Dichte.
Adlerbrutplätze im Entfernungsbereich 2-6 km; Rotmilan
und Kranich im Entfernungsbereich unter 1 km, Weißstorch in Thelkow, Kowalz und Nustrow.
Feldhecke im Zentrum des Eignungsgebietes; drei Kleingewässer.
Keine.
SPA 4 „Recknitz- und Trebeltal mit Seitentälern und
Feldmark“ südlich angrenzend.
Überwiegend mittlere Schutzwürdigkeit; hohe Schutzwürdigkeit im äußersten südwestlichen Randbereich des
Eignungsgebietes.
Keine.
Keine.
Günstig.
Thelkow (Schutzzone 3) überschneidet sich mit der nordöstlichen Hälfte des Eignungsgebietes.
Geringe Schutzwürdigkeit; südlich der A 20 wird ein Freiraum mit hoher Schutzwürdigkeit berührt.
Mittlere Schutzwürdigkeit.
Bodendenkmale
Gutsanlagen in Nustrow, Kowalz und Repnitz, Dorfkirche
in Thelkow.
Keine bekannt.
Bauleitplanung
Bestand an Windenergieanlagen
-
45
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Kurzen Trechow (104)
Größe: 225 ha
Abgrenzung: 1.000 m zu den Ortschaften Bernitt im Norden und Kurzen Trechow im Süden; 800 m
zu den Gehöften südlich von Bernitt und südlich von Penzin, 800 m zu den Gehöften nördlich von
Kurzen und Langen Trechow sowie westlich von Langen Trechow, westlich von Selow und an der
Kreisstraße 3; 100 m zum Landweg Bernitt—Kurzen Trechow im Westen.
Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte.
Großlandschaft: Warnow-Recknitz-Gebiet.
Landschaftseinheit: Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz.
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Siedlungen, Entfernung zum EignungsBernitt im Norden, Kurzen Trechow im Süden (jeweils
gebiet
1.000 m).
Gehöfte im Außenbereich, Entfernung
Kurzen und Langen Trechow, Bernitt und Selow (jeweils
zum Eignungsgebiet
800 m).
Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung.
lungsfunktion gemäß GLRP
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Biotoptypen gemäß BNTK
Überwiegend Ackerland; am westlichen Rand des Eignungsgebietes wird auf ca. 3 ha Grünland berührt; der
nördliche Teil des Eignungsgebietes ist durch mehrere
Feldhecken und angrenzende Bereiche mit Staudenve-
46
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Generelle Schutzwürdigkeit der Arten
und Lebensräume gemäß GLRP
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Dichte des Vogelzuges
Brutplätze geschützter Großvogelarten
Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
Europäische Vogelschutzgebiete
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß
GLRP
Moore
Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgut Wasser
Schutzfunktion der Deckschichten über
den Grundwasserleitern
Trinkwasserschutzgebiete
Schutzgut Landschaft
Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion
gemäß GLRP
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes
gemäß GLRP
Anhang 6.9.7.1
getation gegliedert; weitere Feuchtgebiete, Kleingewässer und Feldgehölze im südlichen und östlichen Teil des
Eignungsgebietes.
Überwiegend geringe Schutzwürdigkeit; die im östlichen
Teil des Gebietes befindlichen Moorbereiche weisen eine
hohe Schutzwürdigkeit auf.
Mittlere Bedeutung.
Überwiegend geringe bis mittlere Dichte; im östlichen
Ausläufer des Eignungsgebietes mittlere bis hohe Dichte.
Adler im Entfernungsbereich 2-6 km; Weißstorch in Kurzen Trechow, Langen Trechow und Bernitt.
Mehrere Feuchtbiotope, Feldhecken, Kleingewässer und
Feldgehölze.
Keine.
SPA 46 „Schlemminer Wälder“ 1,1 km westlich.
Überwiegend mittlere Schutzwürdigkeit; z.T. hohe
Schutzwürdigkeit im Osten des Eignungsgebietes.
Ausläufer eines stark entwässerten Moorgebietes im
östlichen Teil des Eignungsgebietes (nördlich Steinkistenberg).
Keine.
Überwiegend günstige Ausprägung der Deckschichten im
östlichen Teil, überwiegend „mittlere“ Ausprägung im
westlichen Teil des Eignungsgebietes.
Warnow (Schutzzone 3).
Mittlere Schutzwürdigkeit.
Geringe Schutzwürdigkeit im südlichen Teil, hohe
Schutzwürdigkeit im nördlichen Teil des Eignungsgebietes.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
Gutshaus Kurzen Trechow (1.500 m), Kirche in Bernitt.
Keine bekannt.
Bauleitplanung
Bestand an Windenergieanlagen
-
47
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Glasewitz (106)
Größe: 75 ha
Abgrenzung: 100 m zur Autobahn 19 und den Abfahrten im Westen; 200 m zum Waldgebiet und zu
den Aufforstungsflächen im Norden; 1.000 m zu den Ortschaften Zapkendorf, Wendorf und Mierendorf im Norden, Osten bzw. Süden; 800 m zu den Gehöften südlich von Zapkendorf und nördlich von
Mierendorf; 100 m zur 220-kV-Leitung im Süden.
Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte.
Großlandschaft: Warnow-Recknitz-Gebiet.
Landschaftseinheit: Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz.
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Siedlungen, Entfernung zum EignungsGlasewitz (1.100 m) im Westen, Zapkendorf (1.000 m) im
gebiet
Norden, Plaaz (1.400 m) im Nordosten, Wendorf
(1.000 m) und Mierendorf (1.000 m) im Osten bzw. Südosten.
Gehöfte im Außenbereich, Entfernung
Bei Glasewitz, Zapkendorf, Wendorf, Mierendorf (jeweils
zum Eignungsgebiet
800 m), Plaaz (900 m) und Kussow (1.200 m).
Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung.
lungsfunktion gemäß GLRP
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Biotoptypen gemäß BNTK
Überwiegend Ackerland; im Norden des Gebietes ca.
10 ha Baumplantage und ein aufgelassenes Gehöft; lü-
48
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Generelle Schutzwürdigkeit der Arten
und Lebensräume gemäß GLRP
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Dichte des Vogelzuges
Brutplätze geschützter Großvogelarten
Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
Europäische Vogelschutzgebiete
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß
GLRP
Moore
Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG
Vorhandene Belastungen
Schutzgut Wasser
Schutzfunktion der Deckschichten über
den Grundwasserleitern
Trinkwasserschutzgebiete
Schutzgut Landschaft
Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion
gemäß GLRP
Anhang 6.9.7.1
ckenhafter Alleebaumbestand entlang der Landesstraße
14; im ackerbaulich genutzten Bereich ein Kleingewässer
und ein Feldgehölz.
Geringe Schutzwürdigkeit.
Geringe Bedeutung.
Mittlere bis hohe Dichte; das Gebiet liegt im Randbereich
des Vogelzugkorridors Recknitz-Augraben.
Schwarzstorch im Entfernungsbereich 2-6 km; Weißstorch in Plaaz.
Ein Feldgehölz.
Keine.
SPA 38 „Nebel und Warinsee“ 2,4 km.
Mittlere Schutzwürdigkeit.
Keine.
Keine.
Altlastenverdachtsfläche Düngerplatz an der L 14;
Kampfmittelbelastung im südlichen Bereich an der Bahnstrecke Güstrow—Plaaz.
Günstig.
Keine.
Im Bereich südlich der Landesstraße 14 berührt das Gebiet einen Freiraum mit hoher Schutzwürdigkeit; ansonsten geringe Schutzwürdigkeit.
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes
gemäß GLRP
Nördlich der Landesstraße 14 geringe Schutzwürdigkeit;
südlich der Landesstraße 14 mittlere Schutzwürdigkeit.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
Gutsanlagen in Spoitgendorf, Zapkendorf und Wendorf.
Grenzstein an der Landesstraße 14.
Bauleitplanung
Bestand an Windenergieanlagen
-
49
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Dalwitz (107)
Größe: 156 ha
Abgrenzung: Jeweils 1.000 m zu den Ortschaften Dalwitz, Stierow, Vietschow und Rensow; 800 m
zum Gehöft südlich von Dalwitz; 200 m zu den Waldgebieten im Nordwesten, Westen und Süden;
Gewässerlauf im Südosten.
Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte.
Großlandschaft: Warnow-Recknitz-Gebiet.
Landschaftseinheit: Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz.
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Siedlungen, Entfernung zum EignungsPrebberede (1.500 m) und Rensow (1.000 m) im Westen;
gebiet
Dalwitz (1.000 m) im Norden; Stierow (1.000 m) im Osten; Vietschow (1.000 m) und Belitz (1.000 m) im Süden.
Gehöfte im Außenbereich, Entfernung
Südlich von Dalwitz (800 m); Belitz (800m).
zum Eignungsgebiet
Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung.
lungsfunktion gemäß GLRP
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Biotoptypen gemäß BNTK
Überwiegend Ackerland; am nordwestlichen und östlichen Rand des Gebietes befinden sich Grünlandbereiche
(4 bzw. 5 ha); weitere Feldgehölze, Kleingewässer und
Feuchtgebiete, insbesondere im südwestlichen Ausläufer
50
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Generelle Schutzwürdigkeit der Arten
und Lebensräume gemäß GLRP
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Dichte des Vogelzuges
Brutplätze geschützter Großvogelarten
Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
Europäische Vogelschutzgebiete
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß
GLRP
Moore
Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgut Wasser
Schutzfunktion der Deckschichten über
den Grundwasserleitern
Trinkwasserschutzgebiete
Schutzgut Landschaft
Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion
gemäß GLRP
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes
gemäß GLRP
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Anhang 6.9.7.1
des Eignungsgebietes.
Geringe Schutzwürdigkeit.
Mittlere Bedeutung.
Geringe bis mittlere Dichte.
Seeadler und Schreiadler im Entfernungsbereich 2-6 km;
Weißstorch in Dalwitz, Vietschow, Belitz und Prebberede;
Kranich und Rotmilan im Entfernungsbereich bis 1 km.
Einzelne Feldgehölze, Kleingewässer und Feuchtgebiete.
Keine.
SPA 4 „Recknitz- und Trebeltal mit Seitentälern und
Feldmark“ in 1 km Entfernung nördlich.
Überwiegend mittlere, z.T. hohe Schutzwürdigkeit.
Keine.
Keine
Günstig.
Keine.
Hohe Schutzwürdigkeit.
Überwiegend mittlere Schutzwürdigkeit; im südwestlichen
Ausläufer des Eignungsgebietes teilweise hohe Schutzwürdigkeit.
Bodendenkmale
Gutsanlagen Dalwitz (1.500 m) und Prebberede
(1.900 m), Gutshaus und Kirche in Belitz.
Keine bekannt.
Bauleitplanung
Bestand an Windenergieanlagen
-
51
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Jördenstorf (109)
Größe: 125 ha
Abgrenzung: Jeweils 1.000 m zu den Ortschaften Jördenstorf und Schwasdorf im Westen, Remlin
im Norden, Klein Wüstenfelde und Gehmkendorf im Osten sowie Klenz im Süden; 800 m zu den Gehöften bei Schwasdorf Ausbau und Gehmkendorf.
Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte.
Großlandschaft: Warnow-Recknitz-Gebiet/Oberes Peenegebiet.
Landschaftseinheit: Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz/Kuppiges Peenegebiet mit
Mecklenburger Schweiz.
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Siedlungen, Entfernung zum EignungsJördenstorf und Schwasdorf (1.000 m) im Westen, Remgebiet
lin (1.000 m) im Norden, Kein Wüstenfelde und Gehmkendorf im Osten (1.000 m), Klenz im Süden (1.000 m).
Gehöfte im Außenbereich, Entfernung
Einzelhäuser bei Schwasdorf (800 m) im Westen,
zum Eignungsgebiet
Schwasdorf Ausbau (800 m) im Norden, und Gehmkendorf Ausbau im Osten (jeweils 800 m).
Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung.
lungsfunktion gemäß GLRP
52
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Biotoptypen gemäß BNTK
Überwiegend Ackerland; im Norden des Gebietes an der
Straße von Schwasdorf Ausbau nach Gehmkendorf befindet sich eine abgedeckte Deponie; Alleebaumbestand
entlang der Landesstraße 231; vereinzelte Feldgehölze,
Hecken und Kleingewässer.
Generelle Schutzwürdigkeit der Arten
Geringe Schutzwürdigkeit.
und Lebensräume gemäß GLRP
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Mittlere Bedeutung.
Wasservögel
Dichte des Vogelzuges
Mittlere bis hohe Dichte.
Brutplätze geschützter Großvogelarten
Weißstorch in Jördenstorf und Schwasdorf, Kranich im
Entfernungsbereich bis 1 km.
Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG
Einzelne Feldgehölze, Hecken und Kleingewässer.
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
Keine.
Europäische Vogelschutzgebiete
SPA 9 „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower
See“ 2,2 km südlich und 5 km nordöstlich; .
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß
GLRP
Moore
Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgut Wasser
Schutzfunktion der Deckschichten über
den Grundwasserleitern
Trinkwasserschutzgebiete
Schutzgut Landschaft
Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion
gemäß GLRP
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes
gemäß GLRP
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Teilweise mittlere, teilweise hohe Schutzwürdigkeit.
Keine.
Keine.
Überwiegend günstig; kleinerer Bereich mit unbedecktem
Grundwasser am südöstlichen Rand des Eignungsgebietes.
Keine.
Hohe Schutzwürdigkeit.
Mittlere Schutzwürdigkeit.
Bodendenkmale
Dorfkirche in Jördenstorf (1.400 m), Gutsanlagen in Klenz
und Schwasdorf.
Großsteingrab im nördlichen Teil des Eignungsgebietes.
Bauleitplanung
Bestand an Windenergieanlagen
-
53
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Gnoien (111)
Größe: 146 ha
Abgrenzung: 1.000 m zur Stadt Gnoien und 800 m zur gewerblich geprägten Stadtrandbebauung an
der Kreisstraße 47; 800 m nach Warbelow und 200 m zur Warbel und zu den Waldgebieten im Norden; 800 m zum Gehöft bei Eschenhörn im Osten; Grenze des europäischen Vogelschutzgebietes
„Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“ und 800 m zum Gehöft Ziegelei im Süden.
Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte.
Großlandschaft: Oberes Peenegebiet.
Landschaftseinheit: Kuppiges Peenegebiet mit Mecklenburger Schweiz.
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Siedlungen, Entfernung zum EignungsGnoien (1.000 m) im Westen, Bobbin (1.400 m) im Osgebiet
ten.
Gehöfte im Außenbereich, Entfernung
Warbelow, Eschenhörn und Ziegelei (jeweils 800 m).
zum Eignungsgebiet
Bedeutung für die Sicherung der ErhoBesondere Bedeutung.
lungsfunktion gemäß GLRP
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Biotoptypen gemäß BNTK
Überwiegend Ackerland; ca. 20 ha Obstplantage südlich
der Kreisstraße 47; Alleebaumbestand entlang der Kreisstraße; kleinere Grünlandfläche (ca. 0,5 ha) am Weg von
Gnoien zur Warbel; einzelne Feldhecken, Kleingewässer
54
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Generelle Schutzwürdigkeit der Arten
und Lebensräume gemäß GLRP
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Dichte des Vogelzuges
Brutplätze geschützter Großvogelarten
Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
Europäische Vogelschutzgebiete
Anhang 6.9.7.1
und Feuchtgebiete.
Geringe Schutzwürdigkeit.
Geringe Bedeutung.
Mittlere bis hohe Dichte.
Schreiadler im Entfernungsbereich 2-6 km; Kranich und
Rotmilan im Entfernungsbereich bis 1 km; Weißstorch in
Gnoien, Warbelow und Bobbin.
Feldhecken, Kleingewässer und Feuchtgebiete.
Keine.
SPA 9 „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower
See“ südlich unmittelbar angrenzend; SPA 4 „Recknitzund Trebeltal mit Seitentälern und Feldmark“ 2,3 km
nordöstlich.
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß
GLRP
Moore
Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG
Keine.
Os am nordöstlichen Rand des Eignungsgebietes.
Schutzgut Wasser
Schutzfunktion der Deckschichten über
den Grundwasserleitern
Trinkwasserschutzgebiete
Teilweise günstige Ausprägung der Deckschichten; teilweise unbedecktes Grundwasser.
Keine.
Schutzgut Landschaft
Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion
gemäß GLRP
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes
gemäß GLRP
Naturdenkmale
Geringe bis sehr hohe Schutzwürdigkeit.
Das Gebiet liegt in zwei Freiräumen mit hoher Schutzwürdigkeit nördlich und südlich der Kreisstraße 47.
Mittlere Schutzwürdigkeit.
„Teufelsberge nordöstlich Gnoien“ am Nordrand des Eignungsgebietes.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
Stadtkirche Gnoien (1.500 m).
Keine bekannt.
Bauleitplanung
Bestand an Windenergieanlagen
-
55
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Stäbelow (113)
Größe: 83 ha
Abgrenzung: 1.000 m zu den Ortschaften Stäbelow, Konow, Wilsen und Bliesekow, 800m zu den
Gehöften nördlich von Stäbelow und westlich von Wilsen.
Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte.
Großlandschaft: Warnow-Recknitz-Gebiet.
Landschaftseinheit: Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz.
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Siedlungen, Entfernung zum EignungsKonow, Wilsen, Bliesekow, Stäbelow (jeweils 1.000 m).
gebiet
Ansiedlungen im Außenbereich, EntferGehöfte südlich und westlich von Wilsen, nördlich von
nung zum Eignungsgebiet
Stäbelow (800 bzw. 900 m).
Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung.
lungsfunktion gemäß GLRP
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Biotoptypen gemäß BNTK
Überwiegend Grünland, z.t. staunasses Grünland; Ackerland am westlichen und östlichen Rand des Eignungsgebietes; z.T. verbuschte Niedermoorbereiche in der Waidbachniederung; Baumreihe im nördlichen Teil des Eignungsgebietes.
56
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Generelle Schutzwürdigkeit der Arten
und Lebensräume gemäß GLRP
Anhang 6.9.7.1
Hohe Schutzwürdigkeit im Bereich der Waidbachniederung; geringe Schutzwürdigkeit in den angrenzenden
Ackerlandbereichen; die Waidbachniederung gehört zum
regionalen Biotopverbund.
Mittlere Bedeutung.
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Dichte des Vogelzuges
Brutplätze geschützter Großvogelarten
Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
Europäische Vogelschutzgebiete
Mittlere bis hohe Dichte.
Weißstorch in Stäbelow.
Feldgehölze und Hecke in der Waidbachniederung.
FFH-Gebiet „Beketal mit Zuflüssen“ 0,6 km südlich.
Keine.
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß
GLRP
Moore
Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG
Sehr hohe Schutzwürdigkeit in der Waidbachniederung;
hohe Schutzwürdigkeit in den angrenzenden Bereichen.
Stark entwässertes Moor in der Waidbachniederung.
Keine.
Schutzgut Wasser
Schutzfunktion der Deckschichten über
den Grundwasserleitern
Trinkwasserschutzgebiete
Schutzgut Landschaft
Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion
gemäß GLRP
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes
gemäß GLRP
Günstig.
Warnow (Waidbachniederung Schutzzone 2; angrenzende Bereiche Schutzzone 3).
Mittlere Schutzwürdigkeit.
Mittlere Schutzwürdigkeit.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
Kirchen in Stäbelow und Hanstorf, Gutshaus in Konow.
Keine bekannt.
Bauleitplanung
Bestand an Windenergieanlagen
-
57
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Anhang 6.9.7.1
Kambs (114)
Größe: 104 ha
Abgrenzung: 1.000 m zu den Ortschaften Passin, Kambs und Hof Tatschow; 800 m zu den Gehöften bei Friedrichshof, 200 m zum Waldgebiet im Nordosten.
Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte.
Großlandschaft: Warnow-Recknitz-Gebiet.
Landschaftseinheit: Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz.
Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Siedlungen, Entfernung zum EignungsPassin im Südwesten, Hof Tatschow im Nordwesten,
gebiet
Kambs im Südosten (jeweils 1.000 m), Vorbeck im Osten
(1.700 m).
Ansiedlungen im Außenbereich, EntferFriedrichshof (800-1.000 m), zwischen Friedrichshof und
nung zum Eignungsgebiet
Passin (900 m), bei Vorbeck (1.200 m) .
Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung.
lungsfunktion gemäß GLRP
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Biotoptypen gemäß BNTK
Überwiegend Ackerland; Feuchtbiotopkomplex mit Röhrichtbeständen am südlichen Ausläufer der Letschower
Tannen; einzelne Kleingewässer und Feldgehölze.
58
Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands –
Eignungsgebiete Windenergieanlagen
Generelle Schutzwürdigkeit der Arten
und Lebensräume gemäß GLRP
Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und
Wasservögel
Dichte des Vogelzuges
Brutplätze geschützter Großvogelarten
Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie
Europäische Vogelschutzgebiete
Schutzgut Boden
Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß
GLRP
Moore
Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG
Schutzgut Wasser
Schutzfunktion der Deckschichten über
den Grundwasserleitern
Trinkwasserschutzgebiete
Schutzgut Landschaft
Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion
gemäß GLRP
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes
gemäß GLRP
Anhang 6.9.7.1
Sehr hohe Schutzwürdigkeit; das Gebiet gehört zum regionalen Biotopverbund.
Mittlere Bedeutung.
Mittlere bis hohe Dichte.
Adler im Entfernungsbereich 2-6 km; Weißstorch in Passin, Hof Tatschow und Vorbeck.
Biotopkomplex an den Letschower Tannen; einzelne
Kleingewässer und Feldgehölze.
FFH-Gebiet „Kleingewässerlandschaft an den Letschower Tannen“ (Eignungsgebiet liegt innerhalb des Schutzgebietes).
SPA 6 „Warnowtal, Sternberger Seen und untere Mildenitz“ 1,6 km südöstlich.
Überwiegend hohe Schutzwürdigkeit.
Keine.
Keine.
Überwiegend günstig; im Nordosten des Eignungsgebietes wird ein Bereich mit unbedecktem Grundwasser berührt.
Warnow (Zone 3).
Hohe Schutzwürdigkeit.
Geringe Schutzwürdigkeit.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmale
Bodendenkmale
Gutshaus in Hof Tatschow.
Keine bekannt.
Bauleitplanung
Bestand an Windenergieanlagen
-
59
Anhang 7.1.2_1 – Beschreibung der FFH-Gebiete
Anhang 7.1.2_1
Beschreibung der FFH – Gebiete
Die verwendeten Daten zur Beschreibung der von Festlegungen im RREP MM/R potenziell
betroffenen FFH-Gebiete der in der Planungsregion MM/R wurde den Standard-Datenbögen
(Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft) und der CD zur Natura2000 (Natura2000_MV_07) des Landes Mecklenburg-Vorpommerns entnommen.
Übersicht
DE 1739 – 304; FFH-Gebiet „Wälder und Moore der Rostocker Heide“ ......................... 1
DE 1740 – 301; FFH-Gebiet „Wald bei Altheide und Körkwitzer Bach“........................... 2
DE 1840 – 302; FFH-Gebiet „Billenhäger Forst“ ............................................................. 2
DE 1934 – 302; FFH-Gebiet „Wismarbucht“.................................................................... 3
DE 1934 – 303; FFH-Gebiet „Erweiterung Wismarbucht“ ............................................... 4
DE 1941 – 301; FFH-Gebiet „Recknitz- und Trebeltal mit Zuflüssen“ ............................. 4
DE 2038 – 301; FFH-Gebiet "Kleingewässerlandschaft an den Letschower Tannen
(bei Schwaan) ......................................................................................... 5
DE 2039 – 301; FFH-Gebiet „Hohensprenzer, Dudinghausener und Dolgener See“...... 6
DE 2137 – 302; FFH-Gebiet „Schlemminer Wälder und Kleingewässerlandschaft“........ 6
DE 2138 – 302; FFH-Gebiet „Warnowtal mit kleinen Zuflüssen“ ..................................... 7
DE 2239 – 301; FFH-Gebiet „Nebeltal mit Zuflüssen, verbundenen Seen und
angrenzenden Wäldern“.......................................................................... 8
DE 2338 – 304; FFH-Gebiet „Mildenitztal mit Zuflüssen und verbundenen Seen“ .......... 8
DE 2339 – 303; FFH-Gebiet „Cossensee und Siggen“ ................................................... 9
DE 1739 – 304; FFH-Gebiet „Wälder und Moore der Rostocker Heide“
Gebietsmerkmale: Das Gebiet umfasst einen Ausschnitt der Rostocker Heide in ihrer Verzahnung mit Strand und Bodden- Lebensräumen, eingebetteten Niedermoorbereichen und
Küstenüberflutungsmooren sowie bodensauren Waldgesellschaften in naturnaher Ausprägung. Die Größe des Gebietes beträgt 3.591 ha.
Vorhandene Lebensraumtypen (LRT): 1150* Strandseen der Küste (Lagunen); 1330 Salzgrünland des Atlantiks, der Nord- und Ostsee mit Salzschwaden-Rasen; 2160 SanddornGebüsch der Küstendünen; 2180 Bewaldete Küstendünen der atlantischen, kontinentalen
und borealen Region; 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation vom Typ Magnopotamion oder Hydrocharition; 3260 Fließgewässer der planaren bis montanen Stufe mit
Vegetation des Ranunculion fluitantis; 4010 Feuchte Heidegebiete des nordatlantischen
Raumes mit Erica tetralix; 4030 Europäische trockene Heiden; 6410 Pfeifengraswiesen auf
kalkreichem Boden und Lehmboden; 7120 Geschädigte Hochmoore (evtl. natürlich regenerierbar); 9110 Hainsimsen- Buchenwald; 9130 Waldmeister- Buchenwald; 9160 SternmierenEichen-Hainbuchenwald; 9190 Alte bodensaure Eichenwälder mit Quercus robur auf Sandebenen; 91D0* Moorwälder; 91E0* Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder an
Fließgewässern
Vorhandene Arten: Säugetiere: 1351 Schweinswal; 1355 Fischotter; 1308 Mopsfledermaus;
Amphibien und Reptilien: 1166 Kammmolch; Wirbellose: 1084* Eremit, Juchtenkäfer
Güte und Bedeutung: Repräsentatives Vorkommen von FFH-LRT und -Arten, Schwerpunktvorkommen von FFH-LRT, Häufung von FFH-LRT und prioritären FFH-LRT, großflächige Komplexbildung, großflächiger landschaftlicher Freiraum.
Verletzlichkeit: Siehe Einflüsse und Nutzungen. Weitere Informationen liegen nicht vor.
Aktuelle Schutzbestimmungen: teilweise Überschneidungen mit NSG Radelsee, Schnatermann; eingeschlossene NSG Heiligensee und Hüttelmoor; teilweise Überschneidungen
mit LSG Rostocker Heide und Wallbach, Rostocker Heide
Einflüsse und Nutzungen: Einflüsse und Nutzungen im Gebiet: 120 Düngung; 720 Trittbelastung (Überlastung durch Besucher)
1
Anhang 7.1.2_1 – Beschreibung der FFH-Gebiete
Anhang 7.1.2_1
Management des Gebiets: Erhalt und teilweise Entwicklung einer küstennahen Waldlandschaft mit Wald-, Grünland- und Heidelebensraumtypen sowie Kammmolch- und EremitVorkommen. Die Managementplanung ist abgeschlossen (Stand 06.2006).
DE 1740 – 301; FFH-Gebiet „Wald bei Altheide und Körkwitzer Bach“
Gebietsmerkmale: Das struktur- und altholzreiche Laubwaldgebiet stockt auf grundwassernahen Feinsanden. Darin eingelagert ist das Fließgewässersystem des Körkwitzer Baches
mit Vorkommen zahlreicher gefährdeter Arten. Die Gebietsgröße beträgt 1.003 ha.
Vorhandene Lebensraumtypen (LRT): 1130 Ästuarien, 3150 Natürliche eutrophe Seen mit
einer Vegetation vom Typ Magnopotamion oder Hydrocharition, 3260 Fließgewässer der
planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis, 9110 HainsimsenBuchenwald; 9130 Waldmeister- Buchenwald; 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald;
9190 Alte bodensaure Eichenwälder mit Quercus robur auf Sandebenen, 91D0* Moorwälder;
91E0* Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder an Fließgewässern
Vorhandene Arten: Säugetiere: 1355 Fischotter
Güte und Bedeutung: Repräsentatives Vorkommen von FFH-LRT und -Arten; Schwerpunktvorkommen von FFH-LRT; Häufung von FFH-LRT; großflächiger landschaftlicher Freiraum
Verletzlichkeit: Intensivierung der Forstwirtschaft, Waldumbau, Verringerung des Alt- und
Totholzanteils, Störungen des hydrologischen Systems und der Fließgewässerstruktur (jeweils soweit erheblich wirkend).
Aktuelle Schutzbestimmungen: teilweise Überschneidungen mit LSG Rostocker Heide und
LSG Boddenlandschaft
Einflüsse und Nutzungen: Einflüsse und Nutzungen im Gebiet: 853 Wasserstandsregulierung; 941 Hochwasser, Überschwemmung
Management des Gebiets: Erhalt und teilweise Entwicklung eines Waldkomplexes mit mehreren Waldlebensraumtypen, Bachläufen, und Vorkommen des Fischotters.
DE 1840 – 302; FFH-Gebiet „Billenhäger Forst“
Gebietsmerkmale: Der Billenhäger Forst stellt einen auf einer flachwelligen Grundmoräne
(glazifluviale Sande) stockenden Laubmischwaldkomplex dar, der trotz langer forstlicher
Nutzung noch eine Vielzahl von unterschiedlichen Laubwaldgesellschaften aufweist. Die
Größe des Gebietes beträgt 870 ha.
Vorhandene Lebensraumtypen (LRT): 9110 Hainsimsen-Buchenwald; 9130 WaldmeisterBuchenwald; 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald; 9190 Alte bodensaure Eichenwälder mit Quercus robur auf Sandebenen; 91D0* Moorwälder; 91E0* Erlen- und Eschenwälder
und Weichholzauenwälder an Fließgewässern
Vorhandene Arten: Güte und Bedeutung: Repräsentatives Vorkommen von FFH-LRT; Schwerpunktvorkommen von FFH-LRT; Häufung von FFH-LRT; großflächiger landschaftlicher Freiraum.
Verletzlichkeit: Intensivierung der Forstwirtschaft, Waldumbau, Verringerung des Alt- und
Totholzanteils (jeweils soweit erheblich wirkend).
Aktuelle Schutzbestimmungen: vollständige Überschneidung mit NSG Freienholz (Kriegholz), teilweise Überschneidung mit LSG Billenhäger Forst
Einflüsse und Nutzungen: Einflüsse und Nutzungen im Gebiet: 160 Forstwirtschaftliche
Nutzung
Management des Gebiets: Erhalt und teilweise Entwicklung eines Waldkomplexes mit mehreren Waldlebensraumtypen.
2
Anhang 7.1.2_1 – Beschreibung der FFH-Gebiete
Anhang 7.1.2_1
DE 1934 – 302; FFH-Gebiet „Wismarbucht“
Gebietsmerkmale: Die Wismarbucht stellt einen komplexen und repräsentativen Landschaftsausschnitt der westlichen Ostsee dar, der alle charakteristischen marinen und Küstenlebensräume enthält. Die Größe des Gebietes beträgt 23.828 ha.
Vorhandene Lebensraumtypen (LRT): 1110 Sandbänke mit nur schwacher ständiger
Überspülung durch Meerwasser; 1140 Vegetationsfreies Schlick-, Sand- und Mischwatt;
1150* Strandseen der Küste (Lagunen); 1160 Flache große Meeresarme und -buchten
(Flachwasserzonen); 1170 Riffe; 1210 Spülsäume des Meeres mit Vegetation aus einjährigen Arten; 1220 Geröll- und Kiesstrände mit Vegetation aus mehrjährigen Arten; 1230 Atlantik- Felsküsten und Ostsee- Fels- und Steinküsten mit Vegetation; 1310 Queller-Watt;1330
Salzgrünland des Atlantiks, der Nord- und Ostsee mit Salzschwaden-Rasen; 2110 Primärdünen; 2120 Weißdünen mit Strandhafer; 2130* Graudünen der Küsten mit krautiger Vegetation; 2160 Sanddorn- Gebüsch der Küstendünen; 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer
Vegetation vom Typ Magnopotamion oder Hydrocharition; 6210* Trespen- Schwingel- KalkTrockenrasen
Vorhandene Arten: Säugetiere: 1364 Kegelrobbe; 1355 Fischotter; 1351 Schweinswal;
1365 Seehund; Amphibien und Reptilien: 1166 Kammmolch; Fische: 1099 Flussneunauge;
1095 Meerneunauge; 1106 Lachs; Wirbellose: 1014 Schmale Windschnecke
Güte und Bedeutung: Repräsentatives Vorkommen von FFH-LRT und -Arten, Schwerpunktvorkommen von FFH-LRT, Häufung von FFH-LRT und -Arten, großflächige Komplexbildung.
Verletzlichkeit: Intensivierung touristischer Nutzungen (soweit erheblich wirkend). Siehe
auch Einflüsse und Nutzungen.
Aktuelle Schutzbestimmungen: teilweise Überschneidungen mit NSG Wustrow; eingeschlossene NSG Fauler See - Rustwerder/Poel, Rustwerder, Insel Langenwerder; teilweise
Überschneidungen mit LSG Küstenlandschaft Wismar-West (Hansestadt Wismar), Boiensdorfer Werder, Salzhaff
Einflüsse und Nutzungen: Einflüsse und Nutzungen im Gebiet: 100 Landwirtschaftliche
Nutzung; 101 Änderung der Nutzungsart; 102 Mahd; 120 Düngung; 140 Beweidung; 141
Aufgabe der Beweidung; 151 Beseitigung von Hecken und Feldgehölzen; 164 Einschlag,
Auslichten; 165 Vernichtung der Kraut- oder Strauchschicht (Forstwirtschaft); 210 Berufsfischerei; 211 Stationäre Fischerei (Reusen, Stellnetze); 220 Angelsport, Angeln; 221 Angelsport: Köder-Sammeln (Ausgraben); 230 Jagd; 241 Sammeln von Insekten, Reptilien, Amphibien usw.; 250 Entnahme von Pflanzen; 301 Sand- und Kiesgruben; 430 landwirtschaftliche Gebäude; 501 Fuß- und Radwege; 520 Schifffahrt; 621 Wassersport; 622 Wandern,
Reiten, Radfahren; 623 Touristik mit motorisierten Fahrzeugen; 629 Sonstige outdoorAktivitäten; 730 Militärübungen; 740 Vandalismus; 820 Sedimenträumung, Ausbaggerung
von Gewässern; 830 Kanalisation, Ableitung von Oberflächenwasser; 851 Veränderung der
Meeresströmung; 870 Deiche, Aufschüttungen, künstl. Strände; 871 Küstenschutzmaßnahmen (Tetrapoden, Verbau); 900 Erosion; 910 Verschlammung, Verlandung; 930 Überflutung,
Überstauung; 941 Hochwasser, Überschwemmung; 947 Sturmflut; 951 Austrocknung/Anhäufung organischer Substanz; 971 Konkurrenz bei Pflanzen
Einflüsse und Nutzungen außerhalb des Gebiets: 100 Landwirtschaftliche Nutzung; 101 Änderung der Nutzungsart; 102 Mahd; 110 Pestizideinsatz; 120 Düngung; 210 Berufsfischerei;
230 Jagd; 301 Sand- und Kiesgruben; 400 Siedlungsgebiete, Urbanisation; 411 Produktionsstätten (Fabriken); 423 Bauschuttdeponien und sonstige Feststoffdeponien / inerte Materialien; 504 Hafenanlagen; 506 Sportflugplatz, Helicopterlandeplatz; 507 Brücke, Viadukt;
601 Golfplätze; 608 Camping- und Caravanplätze; 851 Veränderung der Meeresströmung;
860 Schlamm- und Spülgutdeponien
Management des Gebiets: Erhalt einer Ostseebucht mit marinen und Küstenlebensraumtypen sowie mit Habitaten für charakteristische FFH- Arten. Die Managementplanung ist abgeschlossen (Stand 03.2006)
3
Anhang 7.1.2_1 – Beschreibung der FFH-Gebiete
Anhang 7.1.2_1
DE 1934 – 303; FFH-Gebiet „Erweiterung Wismarbucht“
Gebietsmerkmale: Mit der Erweiterung des bestehenden FFH-Gebietes wird die Boddenrandschwelle der Wismar-Bucht geschützt, welche eine entscheidende Funktion für die Hydrografie und damit auch für den Charakter der 'Wismar-Bucht' als LRT 1160 besitzt. Die Größe des Gebietes beträgt 3.515 ha.
Vorhandene Lebensraumtypen (LRT): 1110 Sandbänke mit nur schwacher ständiger
Überspülung durch Meerwasser; 1170 Riffe
Vorhandene Arten: Säugetiere: 1364 Kegelrobbe; 1351 Schweinswal; 1365 Seehund
Güte und Bedeutung: Der Erweiterungsvorschlag (2 Teilgebiete) vervollständigt die Meldung der Flächen des FFH-LRT 1110 'Sandbank' in der Wismar-Bucht im Gebiet des Hannibals und der Schorre vor der Halbinsel Wustrow.
Verletzlichkeit: Siehe Einflüsse und Nutzungen. Weitere Informationen liegen nicht vor.
Aktuelle Schutzbestimmungen: Derzeit sind keine Schutzbestimmungen bekannt.
Einflüsse und Nutzungen: Einflüsse und Nutzungen außerhalb des Gebiets: 210 Berufsfischerei; 211 Stationäre Fischerei (Reusen, Stellnetze); 220 Angelsport, Angeln; 300 Sandund Kiesabbau; 520 Schifffahrt; 621 Wassersport; 954 Einwanderung neuer Arten
Management des Gebiets: Zum derzeitigen Zeitpunkt (Stand 07.2008) sind keine Managementpläne für das Gebiet bekannt.
Schutzerfordernisse: Erhalt von Sandbänken mit schwacher ständiger Überspülung durch
Meereswasser mit ihrem charakteristischen Gesamtarteninventar insbesondere durch Vermeidung von Schad- und Nährstoffeintrag sowie gefährdender Nutzungen (u.a. Sandabbau,
Grundschleppnetzfischerei); Erhalt von vom Meeresboden aufragenden Hartsubstraten mit
ihrem charakteristischen Gesamtarteninventar insbesondere durch Vermeidung von Schadund Nährstoffeintrag sowie gefährdender Nutzungen; Erhalt der Boddenrandschwelle
DE 1941 – 301; FFH-Gebiet „Recknitz- und Trebeltal mit Zuflüssen“
Gebietsmerkmale: Sehr strukturreiches, komplexes Flusstalmoorsystem aus offenen und
bewaldeten Durchströmungs-, Überflutungs- und Regenmoorbereichen mit Torfstichen, Röhrichten, Feuchtwiesen und Seggenrieden sowie reichen Laubwälder an den Talhängen und
mehreren Bächen. Die Größe des Gebietes beträgt 17.554 ha.
Vorhandene Lebensraumtypen (LRT): 1130 Ästuarien; 1340* Salzstellen des Binnenlandes, unter anderem mit Salzschwaden- Rasen; 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation vom Typ Magnopotamion oder Hydrocharition; 3160 Dystrophe Seen; 3260 Fließgewässer der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis; 4030
Europäische trockene Heiden; 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden und Lehmboden; 7120 Geschädigte Hochmoore (evtl. natürlich regenerierbar); 7140 Übergangs- und
Schwingrasenmoore; 9110 Hainsimsen- Buchenwald; 9130 Waldmeister- Buchenwald; 9160
Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald; 9180* Schlucht- und Hangmischwälder; 9190 Alte
bodensaure Eichenwälder mit Quercus robur auf Sandebenen; 91D0* Moorwälder; 91E0*
Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder an Fließgewässern
Vorhandene Arten: Säugetiere: 1308 Mopsfledermaus; 1337 Biber; 1355 Fischotter; 1318
Teichfledermaus; Amphibien und Reptilien: 1188 Rotbauchunke; 1220 Europäische Sumpfschildkröte; 1166 Kammmolch; Fische: 1130 Rapfen; 1149 Steinbeißer; 1099 Flussneunauge; 1096 Bachneunauge; 1145 Schlammpeitzger; 1134 Bitterling; Wirbellose: 1042 Große
Moosjungfer; 1060 Großer Feuerfalter; 1014 Schmale Windelschnecke; 1016 Bauchige Windelschnecke; Pflanzen: 1903 Sumpf- Glanzkraut
Güte und Bedeutung: Repräsentatives und Schwerpunktvorkommen von FFH-LRT und
-Arten; Vorkommen von FFH-LRT an der Verbreitungsgrenze; Häufung von FFH-LRT, prioritären FFH-LRT und -Arten; großflächige Komplexbildung; großflächiger landschaftlicher Freiraum.
4
Anhang 7.1.2_1 – Beschreibung der FFH-Gebiete
Anhang 7.1.2_1
Verletzlichkeit: Störungen des hydrologischen Systems und der Fließgewässerstruktur, Gefährdung der Offenlandschaft durch Nutzungsaufgabe und nährstoffarmer Lebensräume
durch Nährstoffeinträge (jeweils soweit erheblich wirkend).
Aktuelle Schutzbestimmungen: teilweise Überschneidungen mit NSG Reppeliner Bachtal,
Stegendieksbach, Unteres Recknitztal; eingeschlossene NSG Trebelmoor bei Tangrim, Trebeltal, Torfstichgelände bei Carlewitz, Grenztalmoor, Teufelssee bei Thelkow; teilweise Überschneidungen mit LSG Trebeltal (Nordvorpommern/ Altkreis Grimmen), Wesselstorf, Stormsdorfer Bachtal, Recknitztal, Trebeltal (Demmin); eingeschlossenes LSG Lieper Burg
Einflüsse und Nutzungen: Einflüsse und Nutzungen im Gebiet: 101 Änderung der Nutzungsart; 102 Mahd; 120 Düngung; 140 Beweidung; 141 Aufgabe der Beweidung; 164 Einschlag, Auslichten 166 Beseitigung von Tot- und Altholz; 220 Angelsport, Angeln; 230 Jagd;
250 Entnahme von Pflanzen; 300 Sand- und Kiesabbau; 501 Fuß- und Radwege; 502 Straße, Autobahn; 511 Stromleitungen (Freileitungen); 621 Wassersport; 622 Wandern, Reiten,
Radfahren; 801 Polderung; 810 Drainage (Trockenlegung der Fläche); 811 Entfernen von
Wasserpflanzen- u. Ufervegetation zur Abflussverbesserung; 820 Sedimenträumung, Ausbaggerung von Gewässern; 830 Kanalisation, Ableitung von Oberflächenwasser; 850 Änderung des hydrologischen Regimes und Funktionen; 850 Änderung des hydrologischen Regimes und Funktionen; 852 Veränderungen von Lauf und Struktur von Fließgewässern; 950
Natürliche Entwicklungen; 950 Natürliche Entwicklungen; 954 Einwanderung neuer Arten;
965 Prädation
Einflüsse und Nutzungen außerhalb des Gebiets: 110 Pestizideinsatz; 120 Düngung; 421
Hausmülldeponie; 503 Schienenverkehr; 701 Wasserverschmutzung; 941 Hochwasser,
Überschwemmung
Management des Gebiets: Erhalt und teilweise Entwicklung einer Flusstalmoorlandschaft
mit Gewässer-, Grünland-, Moor- und Waldlebensräumen sowie einer großen Zahl von FFHArten. Die Managementplanung befindet sich in Bearbeitung (Stand 07.2008).
DE 2038 – 301; FFH-Gebiet "Kleingewässerlandschaft an den Letschower
Tannen (bei Schwaan)
Gebietsmerkmale: Das Gebiet besteht aus einer kleingewässerreichen Ackerlandschaft in
Randlage einer kuppiger Endmoräne und schließt angrenzende Bereiche der Letschower
Tannen ein. Das Gebiet besitzt als Lebensraum für Rotbauchunke und Kammmolch eine
besondere Bedeutung.
Vorhandene Lebensraumtypen (LRT): 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation
vom Typ Magnopotamion oder Hydrocharition; 3160 Dystrophe Seen ; 7140 Übergangs- und
Schwingrasenmoore; 9130 Waldmeister- Buchenwald; 91D0 Moorwälder;
Vorhandene Arten: 1188 Rotbauchunke; 1166 Kammmolch;
Güte und Bedeutung: Repräsentatives Vorkommen von FFH-LRT und -Arten; Schwerpunktvorkommen von FFH-Arten; großflächige Komplexbildung; großflächiger landschaftlicher Freiraum
Verletzlichkeit: Störungen des hydrologischen Systems, Nähr- und Schadstoffeinträge in
die Kleingewässer (jeweils soweit erheblich wirkend)
Aktuelle Schutzbestimmungen: keine
Einflüsse und Nutzungen: im Gebiet: 110 Pestizideinsatz; 120 Düngung; 810 Drainage
(Trockenlegung der Fläche);
Management des Gebiets: Erhalt und Entwicklung eines Schwerpunktraumes des Kammmolch- und Rotbauchunken-Vorkommens einschließlich der Gewässerlebensraumtypen
5
Anhang 7.1.2_1 – Beschreibung der FFH-Gebiete
Anhang 7.1.2_1
DE 2039 – 301; FFH-Gebiet „Hohensprenzer, Dudinghausener und Dolgener See“
Gebietsmerkmale: Eine abwechslungsreiche Kulturlandschaft mit mehreren Seen, größeren
Grünlandbereichen und verschiedenen Laubwaldgesellschaften. Das Gebiet beherbergt eine
wertvolle Gewässerfauna. Die Größe des Gebietes beträgt 1.158 ha.
Vorhandene Lebensraumtypen (LRT): 3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Stillgewässer mit benthischer Armleuchteralgen- Vegetation; 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer
Vegetation vom Typ Magnopotamion oder Hydrocharition; 9130 Waldmeister-Buchenwald;
91E0* Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder an Fließgewässern;
Vorhandene Arten: Säugetiere: 1355 Fischotter; Amphibien und Reptilien: 1188 Rotbauchunke; 1166 Kammmolch; Fische: 1149 Steinbeißer; 1145 Schlammpeitzger
Güte und Bedeutung: Repräsentatives Vorkommen von FFH-LRT und -Arten; Verbindungsfunktion; großflächige Komplexbildung.
Verletzlichkeit: Nähr- und Schadstoffeinträge in die Gewässer (jeweils soweit erheblich wirkend).
Aktuelle Schutzbestimmungen: teilweise Überschneidung mit LSG Dolgener- und Hohensprenzer See - Landkreise Güstrow und Bad Doberan
Einflüsse und Nutzungen: Einflüsse und Nutzungen im Gebiet: 210 Berufsfischerei; 701
Wasserverschmutzung
Management des Gebiets: Erhalt und teilweise Entwicklung nährstoffärmerer Seen und
Wälder mit Habitaten charakteristischer FFH-Arten.
DE 2137 – 302; FFH-Gebiet „Schlemminer Wälder und Kleingewässerlandschaft“
Gebietsmerkmale: Ausschnitt aus einem charakteristischen Stauchendmoränenkomplex
der pommerschen Haupteisrandlage, der von Buchenwald bestockten Höhenzügen, darin
eingebetteten Zwischenmooren sowie angrenzenden kleingewässerreichen Ackerlandschaften gebildet wird. Die Größe des Gebietes beträgt 3.665 ha.
Vorhandene Lebensräume: 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation vom Typ
Magnopotamion oder Hydrocharition; 3160 Dystrophe Seen; 3260 Fließgewässer der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis; 7140 Übergangs- und
Schwingrasenmoore; 9130 Waldmeister-Buchenwald; 91D0* Moorwälder; 91E0* Erlen- und
Eschenwälder und Weichholzauenwälder an Fließgewässern
Vorhandene Arten: Säugetiere: 1355 Fischotter; Amphibien und Reptilien: 1188 Rotbauchunke; 1166 Kammmolch; Wirbellose: 1042 Große Moosjungfer; 1016 Bauchige Windelschnecke
Güte und Bedeutung: Repräsentatives Vorkommen von FFH-LRT und -Arten; Schwerpunktvorkommen von FFH-LRT und -Arten; Häufung von FFH-LRT; großflächige Komplexbildung; großflächiger landschaftlicher Freiraum
Verletzlichkeit: Intensivierung der Forstwirtschaft, Waldumbau, Verringerung des Alt- und
Totholzanteils; Nähr- und Schadstoffeinträge in Kleingewässer, Störungen des hydrologischen Systems (jeweils soweit erheblich wirkend).
Aktuelle Schutzbestimmungen: eingeschlossene NSG Rugenseemoor, Hohe Burg und
Schwarzer See; teilweise Überschneidung mit LSG Wald- und Seengebiet nebst Umgebung
Neukloster - Warin - Glambeck
Einflüsse und Nutzungen: Einflüsse und Nutzungen im Gebiet: 160 Forstwirtschaftliche
Nutzung; 810 Drainage (Trockenlegung der Fläche)
Management des Gebiets: Erhalt eines Schwerpunktraumes von Gewässer-, Moor- und
Waldlebensraumtypen; Erhalt von Schwerpunktvorkommen von Großer Moosjungfer,
Kammmolch und Rotbauchunke. Die Managementplanung befindet sich in Bearbeitung
(Stand 07.2008).
6
Anhang 7.1.2_1 – Beschreibung der FFH-Gebiete
Anhang 7.1.2_1
DE 2138 – 302; FFH-Gebiet „Warnowtal mit kleinen Zuflüssen“
Gebietsmerkmale: Das vermoorte Urstromtal der Warnow samt kleiner Zuflüsse. Der reich
strukturierte Talmoorkomplex umfasst Gewässer, Röhrichte, Wälder, Grünländer, Pfeifengraswiesen sowie kalkreiche Niedermoore und weist eine Vielzahl von wertvollen Arten auf.
Die Größe des Gebietes beträgt 6.479 ha.
Vorhandene Lebensraumtypen (LRT): 3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Stillgewässer mit benthischer Armleuchteralgen- Vegetation; 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer
Vegetation vom Typ Magnopotamion oder Hydrocharition; 3160 Dystrophe Seen; 3260
Fließgewässer der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis;
6210* Trespen-Schwingel-Kalk- Trockenrasen; 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden und Lehmboden; 6430 Feuchte Hochstaudensäume der planaren bis alpinen Höhenstufe inkl. Waldsäume; 6510 Extensive Mähwiesen der planaren bis submontanen Stufe; 7140
Übergangs- und Schwingrasenmoore; 7230 Kalkreiche Niedermoore; 9110 Hainsimsen- Buchenwald; 9130 Waldmeister- Buchenwald; 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald;
9180* Schlucht- und Hangmischwälder; 9190 Alte bodensaure Eichenwälder mit Quercus
robur auf Sandebenen; 91D0* Moorwälder; 91E0* Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder an Fließgewässern
Vorhandene Arten: Säugetiere: 1337 Biber; 1355 Fischotter; 1318 Teichfledermaus; Amphibien und Reptilien: 1188 Rotbauchunke; 1166 Kammmolch; Fische: 1149 Steinbeißer;
1099 Flussneunauge; 1096 Bachneunauge; 1145 Schlammpeitzger; 1134 Bitterling; Wirbellose: 1042 Große Moosjungfer; 1032 Gemeine Flussmuschel; 1014 Schmale Windelschnecke; 1016 Bauchige Windelschnecke
Güte und Bedeutung: Das vermoorte Urstromtal der Warnow samt kleiner Zuflüsse. Der
reich strukturierte Talmoorkomplex umfasst Gewässer, Röhrichte, Wälder, Grünländer, Pfeifengraswiesen sowie kalkreiche Niedermoore und weist eine Vielzahl von wertvollen Arten
auf.
Verletzlichkeit: Störungen des hydrologischen Systems und der Fließgewässerstruktur,
Nährstoffeinträge in Gewässer und nährstoffarme Lebensraumtypen, Intensivierung ungelenkter Freizeitnutzungen (jeweils soweit erheblich wirkend).
Aktuelle Schutzbestimmungen: teilweise Überschneidung mit NSG Trockenhänge am Petersberg, Unteres Warnowland, Durchbruchstal der Warnow und Mildenitz, Warnowseen,
Warnowtal bei Karnin; eingeschlossenes NSG Kösterbeck; teilweise Überschneidungen mit
LSG Warnowtal bei Gädebehn, Wolfsberger Seewiesen, Vierburg-Waldung, Mittleres Warnowtal, Glambecksee bei Basthorst, Warnowtal bei der Rönkendorfer Mühle, Südliches Warnowland und Burg Werle, Mittleres Warnowtal, Warnowtal bei Kritzow
Einflüsse und Nutzungen: Einflüsse und Nutzungen im Gebiet: 100 Landwirtschaftliche
Nutzung; 102 Mahd; 120 Düngung; 140 Beweidung; 141 Aufgabe der Beweidung; 160
Forstwirtschaftliche Nutzung; 163 Neuaufforstung, Wiederbewaldung; 165 Vernichtung der
Kraut- oder Strauchschicht (Forstwirtschaft); 210 Berufsfischerei; 211 Stationäre Fischerei
(Reusen, Stellnetze); 220 Angelsport, Angeln; 230 Jagd; 403 Zersiedlung (Streusiedlung);
502 Straße, Autobahn; 507 Brücke, Viadukt; 511 Stromleitungen (Freileitungen); 621 Wassersport; 622 Wandern, Reiten, Radfahren; 701 Wasserverschmutzung; 720 Trittbelastung
(Überlastung durch Besucher); 740 Vandalismus; 801 Polderung; 810 Drainage (Trockenlegung der Fläche); 811 Entfernen von Wasserpflanzen- u. Ufervegetation zur AbFlussverbesserung; 820 Sedimenträumung, Ausbaggerung von Gewässern; 840 Überflutung, Überstauen; 850 Änderung des hydrologischen Regimes und Funktionen; 852 Veränderungen von
Lauf und Struktur von Fließgewässern; 853 Wasserstandsregulierung; 910 Verschlammung,
Verlandung; 952 Eutrophierung (natürliche)
Einflüsse und Nutzungen außerhalb des Gebiets: 100 Landwirtschaftliche Nutzung; 110 Pestizideinsatz; 120 Düngung; 230 Jagd; 300 Sand- und Kiesabbau; 400 Siedlungsgebiete, Urbanisation; 401 geschlossene Bebauung; 402 lockere Bebauung; 404 andere Siedlungsformen; 421 Hausmülldeponie; 490 Sonstige Siedlungs-, gewerbliche oder industrielle Aktivitäten; 502 Straße, Autobahn; 507 Brücke, Viadukt; 608 Camping- und Caravanplätze; 701
Wasserverschmutzung; 710 Lärmbelastung; 830 Kanalisation, Ableitung von Oberflächen7
Anhang 7.1.2_1 – Beschreibung der FFH-Gebiete
Anhang 7.1.2_1
wasser; 852 Veränderungen von Lauf und Struktur von Fließgewässern; 853 Wasserstandsregulierung; 952 Eutrophierung (natürliche)
Management des Gebiets: Erhalt und teilweise Entwicklung einer Fließgewässer- und
Seenlandschaft mit Gewässer-, Grünland-, Moor- u. Waldlebensräumen sowie einer großen
Zahl von FFH-Arten. Die Managementplanung befindet sich in Bearbeitung (Stand 07.2008).
DE 2239 – 301; FFH-Gebiet „Nebeltal mit Zuflüssen, verbundenen Seen
und angrenzenden Wäldern“
Gebietsmerkmale: Verzweigtes Fließgewässersystem der Nebel mit angeschlossenen
Seenketten unterschiedlicher Trophie, talbegleitenden Feuchtwiesen, Mooren, Bruch-, Buchen-, Hang und Schluchtwäldern sowie einer herausragenden aquatischen Fauna. Die
Größe des Gebietes beträgt 6.549 ha.
Vorhandene Lebensraumtypen (LRT): 3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Stillgewässer mit benthischer Armleuchteralgen- Vegetation; 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer
Vegetation vom Typ Magnopotamion oder Hydrocharition; 3160 Dystrophe Seen; 3260 Fließgewässer der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis; 6210*
Trespen- Schwingel- Kalk- Trockenrasen; 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden
und Lehmboden; 6430 Feuchte Hochstaudensäume der planaren bis alpinen Höhenstufe
inkl. Waldsäume; 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore; 7210* Kalkreiche Sümpfe mit
Cladium mariscus und Arten des Caricion davallianae; 7230 Kalkreiche Niedermoore; 9110
Hainsimsen- Buchenwald; 9130 Waldmeister- Buchenwald; 9160 Sternmieren-EichenHainbuchenwald; 9180* Schlucht- und Hangmischwälder; 9190 Alte bodensaure Eichenwälder mit Quercus robur auf Sandebenen; 91D0* Moorwälder; 91E0* Erlen- und Eschenwälder
und Weichholzauenwälder an Fließgewässern
Vorhandene Arten: Säugetiere: 1355 Fischotter; Amphibien und Reptilien: 1188 Rotbauchunke; 1166 Kammmolch; Fische: 1149 Steinbeißer; 1099 Flussneunauge; 1096 Bachneunauge; 1145 Schlammpeitzger; 1134 Bitterling; Wirbellose: 1042 Große Moosjungfer; 1032
Gemeine Flussmuschel; 1014 Schmale Windelschnecke; 1016 Bauchige Windelschnecke;
Pflanzen: 1614 Kriechender Scheiberich
Güte und Bedeutung: Repräsentatives Vorkommen von FFH-LRT und -Arten; Schwerpunktvorkommen von FFH-LRT und -Arten; Häufung von FFH-LRT, prioritären FFH-LRT und
-Arten; großflächige Komplexbildung
Verletzlichkeit: Störung des hydrologischen Systems und der Fließgewässerstruktur, Nährstoffeintrag in Gewässer und nährstoffarme Lebensraumtypen, Intensivierung von Forstwirtschaft und Freizeitnutzung, Zunahme der Zerschneidung (soweit erheblich wirkend)
Aktuelle Schutzbestimmungen: teilweise Überschneidung mit NSG Ahrenshäger See,
Schlichtes Moor, Nebel; eingeschlossene NSG Krakower Obersee, Obere Nebelseen; teilweise Überschneidung mit Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide; teilweise Überschneidungen mit LSG Schlieffenberger See, Nossentiner/Schwinzer Heide, Inselsee und Heidberg, Dolgener- und Hohensprenzer See, Krakower Seenlandschaft
Einflüsse und Nutzungen: Einflüsse und Nutzungen im Gebiet: 164 Einschlag, Auslichten;
830 Kanalisation, Ableitung von Oberflächenwasser
Management des Gebiets: Erhalt und teilweise Entwicklung einer Fließgewässer- und
Seenlandschaft mit Gewässer-, Grünland-, Moor und Wald- LRT sowie einer großen Zahl
von FFH- Arten. Derzeit ist noch nichts über den Stand des Managementplans bekannt
(Stand 07.2008).
DE 2338 – 304; FFH-Gebiet „Mildenitztal mit Zuflüssen und verbundenen
Seen“
Gebietsmerkmale: Naturnahes, reich strukturiertes Fließgewässersystem mit vielen damit in
Verbindung stehenden Seen unterschiedlicher Trophie, fast allen Wald- Lebensraumtypen,
verschiedenen Moortypen sowie Trocken- u. Magerrasen. Die Größe des Gebietes beträgt
5.312 ha.
8
Anhang 7.1.2_1 – Beschreibung der FFH-Gebiete
Anhang 7.1.2_1
Vorhandene Lebensraumtypen (LRT): 3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Stillgewässer mit benthischer Armleuchteralgen- Vegetation; 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer
Vegetation vom Typ Magnopotamion oder Hydrocharition; 3160 Dystrophe Seen; 3260 Fließgewässer der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis; 6210*
Trespen- Schwingel- Kalk- Trockenrasen; 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden
und Lehmboden; 6430 Feuchte Hochstaudensäume der planaren bis alpinen Höhenstufe
inkl. Waldsäume; 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore; 7210* Kalkreiche Sümpfe mit
Cladium mariscus und Arten des Caricion davallianae; 7230 Kalkreiche Niedermoore; 9110
Hainsimsen- Buchenwald; 9130 Waldmeister- Buchenwald; 9160 Sternmieren-EichenHainbuchenwald; 9180* Schlucht- und Hangmischwälder; 91D0* Moorwälder; 91E0* Erlenund Eschenwälder und Weichholzauenwälder an Fließgewässern
Vorhandene Arten: Säugetiere: 1337 Biber; 1355 Fischotter; Amphibien und Reptilien: 1188
Rotbauchunke; 1166 Kammmolch; Fische: 1149 Steinbeißer; 1096 Bachneunauge; 1145
Schlammpeitzger; 1134 Bitterling; Wirbellose: 1032 Gemeine Flussmuschel; 1014 Schmale
Windelschnecke; 1016 Bauchige Windelschnecke; Pflanzen: 1831 Schwimmendes Froschkraut
Güte und Bedeutung: Repräsentatives Vorkommen von FFH-LRT und -Arten; Schwerpunktvorkommen von FFH-LRT und -Arten; Häufung von FFH-LRT, prioritären FFH-LRT und
-Arten; großflächige Komplexbildung; großflächiger landschaftlicher Freiraum
Verletzlichkeit: Nährstoffeintrag in Gewässer, Störung des hydrologischen Systems, Zunahme von Zerschneidungen, Intensivierung der Forstwirtschaft, Verringerung des Alt- u.
Totholzanteils, Intensivierung von Freizeitnutzungen (soweit erheblich wirkend).
Aktuelle Schutzbestimmungen: teilweise Überschneidung mit NSG Großer und Kleiner
Serrahn, Durchbruchstal der Warnow und Mildenitz; eingeschlossene NSG Kläden, Bolzer
See, Breeser See, Klädener Plage und Mildenitz-Durchbruchstal; teilweise Überschneidung
mit Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide; teilweise Überschneidung mit LSG Mittleres
Warnowtal, Nossentiner/Schwinzer Heide, Dobbertiner Seenlandschaft und mittleres Mildenitztal
Einflüsse und Nutzungen: Einflüsse und Nutzungen im Gebiet: 102 Mahd; 110 Pestizideinsatz; 120 Düngung; 220 Angelsport, Angeln; 401 geschlossene Bebauung; 402 lockere Bebauung; 502 Straße, Autobahn; 511 Stromleitungen (Freileitungen); 803 Verfüllen von Gräben, Teichen, Seen, sonst. Gewässern oder Feuchtgebieten; 811 Entfernen von Wasserpflanzen- u. Ufervegetation zur Abflussverbesserung
Management des Gebiets: Erhalt und teilweise Entwicklung einer Fließgewässer- und
Seenlandschaft mit Gewässer-, Grünland-, Moor- und Waldlebensräumen sowie charakteristischen FFH-Arten. Der Managementplan befindet sich in der Bearbeitung (Stand 07.2008)
DE 2339 – 303; FFH-Gebiet „Cossensee und Siggen“
Gebietsmerkmale: Ein kalkreicher, mesotropher Quellsee mit ausgedehnten Armleuchteralgenrasen und einer breiten Verlandungszone u.a. mit der Binsenschneide. Bruchwälder
und Feuchtgrünländer schließen sich an den See an. Die Größe des Gebietes beträgt 194
ha.
Vorhandene Lebensraumtypen (LRT): 3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Stillgewässer mit benthischer Armleuchteralgen-Vegetation; 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer
Vegetation vom Typ Magnopotamion oder Hydrocharition; 7210* Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten des Caricion davallianae; 9110 Hainsimsen-Buchenwald; 9130
Waldmeister-Buchenwald
Vorhandene Arten: Säugetiere: 1355 Fischotter
Güte und Bedeutung: Repräsentatives Vorkommen von FFH- LRT und -Arten; Verbindungsfunktion; großflächiger landschaftlicher Freiraum.
Verletzlichkeit: Störungen des hydrologischen Systems, Nährstoffeinträge in Gewässer,
Vertritt von Uferbereichen (jeweils soweit erheblich wirkend).
Aktuelle Schutzbestimmungen: eingeschlossenes NSG Cossensee
9
Anhang 7.1.2_1 – Beschreibung der FFH-Gebiete
Anhang 7.1.2_1
Einflüsse und Nutzungen: Einflüsse und Nutzungen im Gebiet: 220 Angelsport, Angeln;
850 Änderung des hydrologischen Regimes und Funktionen
Management des Gebiets: Erhalt eines nährstoffärmeren Sees, angrenzender Moor- und
Waldlebensraumtypen sowie der Habitate des Fischotters.
10
Anhang 7.1.2_2 – Beschreibung der SPA-Gebiete
Anhang 7.1.2_2
Beschreibung der SPA-Gebiete
Die verwendeten Daten zur Beschreibung der von Festlegungen im RREP MM/R potenziell
betroffenen SPA-Gebiete der in der Planungsregion MM/R wurden den Standard-Datenbögen (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft) und der CD Natura2000 – Vorschlagsgebiete (April 2007) des Landes Mecklenburg-Vorpommerns entnommen.
Die CD Natura2000 – Vorschlagsgebiete (April 2007) enthielt gutachtlich ermittelte, beispielhaft aufgeführte Schutzerfordernisse. Eine Aktualisierung der Angaben zu den Schutzerfordernissen für die letztlich an die EU-Kommission gemeldete Vogelschutzgebietskulisse wurde seitens der Naturschutzbehörden nicht vorgenommen. Daher werden nachfolgend die
Angaben zu den Schutzerfordernissen nur dann mit aufgeführt, wenn die gemeldeten Vogelschutzgebiete denen auf der CD vorgeschlagenen entsprachen.
Übersicht
DE 1934 - 401; SPA (47)
DE 1941 - 401; SPA (4)
DE 2036 - 401; SPA (5)
DE 2136 - 401; SPA (46)
DE 2137 - 401; SPA (6)
DE 2239 - 401; SPA (38)
DE 2242 - 401; SPA (9)
DE 2339 - 402; SPA (55)
DE 2441 - 401; SPA (22)
- Wismarbucht und Salzhaff.................................................. 1
- Recknitz- und Trebeltal mit Seitentälern und Feldmark...... 3
- Kariner Land ....................................................................... 4
- Schlemminer Wälder .......................................................... 5
- Warnowtal, Sternberger Seen und untere Mildenitz........... 5
- Nebel und Warinsee ........................................................... 6
- Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See ........... 7
- Nossentiner/Schwinzer Heide ............................................ 8
- Klocksiner Seenkette, Kölpin- und Fleesensee ................ 10
DE 1934 - 401; SPA (47) - Wismarbucht und Salzhaff
Gebietsmerkmale: Stark gegliederte Ostsee-Boddenlandschaft mit Untiefen, Inseln und
Halbinseln sowie angrenzender offener bis halboffener Ackerlandschaft im Küstenhinterland.
Die Größe des Gebietes beträgt 42.472 ha.
Vorgesehene Vogelschutzarten: A007 Ohrentaucher; A021 Rohrdommel; A031 Weißstorch; A037 Zwergschwan; A038 Singschwan; A068 Zwergsäger; A073 Schwarzmilan;
A074 Rotmilan; A075 Seeadler; A081 Rohrweihe; A094 Fischadler; A119 Tüpfelsumpfhuhn;
A122 Wachtelkönig; A127 Kranich; A132 Säbelschnabler; A157 Pfuhlschnepfe; A170 Odinshühnchen; A176 Schwarzkopfmöwe; A191 Brandseeschwalbe; A193 Flußseeschwalbe;
A194 Küstenseeschwalbe; A195 Zwergseeschwalbe; A229 Eisvogel; A236 Schwarzspecht;
A238 Mittelspecht; A246 Heidelerche; A307 Sperbergrasmücke; A320 Zwergschnepper;
A338 Neuntöter
Regelmäßig vorkommende Zugvögel, die nicht im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG
aufgeführt sind: A036 Höckerschwan; A041 Bläßgans; A043 Graugans; A048 Brandgans;
A051 Schnatterente; A061 Reiherente; A062 Bergente; A063 Eiderente; A067 Schellente;
A069 Mittelsäger; A070 Gänsesäger; A125 Bläßhuhn; A130 Austernfischer; A137 Sandregenpfeifer; A162 Rotschenkel; A182 Sturmmöwe; A249 Uferschwalbe
Güte und Bedeutung: Vorkommensschwerpunkt für Anhang I-Brutvogelarten der Küstenlebensräume (Möwen, Seeschwalben, Limikolen, Entenartige, Kleinvögel ) sowie nordischer
Rastvögel der Feuchtgebiete (Enten, Gänse, Schwäne, Limikolen); traditionelle Küstenfischerei, beweidetes Salzgrasland mit Prielsystem; Jungmoränen-Boddenlandschaft an der
südwestlichen Ostseeküste mit vielfältigen geomorphologischen Bildungen und flachwellige
Grundmoräne im Küstenhinterland.
Aktuelle Schutzbestimmungen: teilweise Überschneidungen mit NSG Tarnewitzer Huk,
Wustrow; eingeschlossene NSG Rustwerder, Insel Walfisch, Fauler See-Rustwerder/ Poel,
Insel Langenwerder; teilweise Überschneidungen mit LSG Salzhaff, Hellbachtal, Küstenlandschaft Wismar-West (Hansestadt Wismar), Boiensdorfer Werder
Verletzlichkeit: Siehe Einflüsse und Nutzungen sowie davon betroffene Fläche.
1
Anhang 7.1.2_2 – Beschreibung der SPA-Gebiete
Anhang 7.1.2_2
Einflüsse und Nutzungen sowie davon betroffene Fläche: Einflüsse und Nutzungen im
Gebiet: 1 Land- und Forstwirtschaft; 2 Fischerei, Jagd, Entnahme von Arten; 6 Freizeit und
Tourismus; 8 Anthropogene Eingriffe in den Wasserhaushalt (Feuchtgebiete u. Küsten)
Einflüsse und Nutzungen außerhalb des Gebiets: 4 Siedlung, Industrie, Deponien usw.; 5
Infrastruktur; 7 Umweltverschmutzung, menschliche Eingriffe und Nutzungen
Management des Gebiets: Umweltministerium M-V (2006): Managementplan für das FFHGebiet DE 1934-302 Wismarbucht (gleichzeitig teilweise auch SPA DE 1934-401).
Schutzerfordernisse: Aufrechterhaltung der natürlichen Küstendynamik, z. B. für Austernfischer, Brandgans, Pfuhlschnepfe, Sandregenpfeifer, Uferschwalbe, Brand-, Fluss-, Küstenund Zwergseeschwalbe; Erhaltung störungsarmer Salzgrünlandflächen durch extensive Nutzung und funktionsfähige Küstenüberflutung, z. B. für Austernfischer, Graugans, Löffel- und
Pfeifente, Mittelsäger, Rotschenkel; Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines ausschließlich
autochthonen Prädatorenbestandes (Raubsäuger), der einer Dichte entspricht, die insbesondere Bodenbrütern ausreichende Bruterfolgschancen lassen, z. B. für Austernfischer,
Brandgans, Brand-, Fluss-, Küsten- und Zwergseeschwalbe, Eider-, Löffel- Schnatter- und
Reiherente, Lach- und Sturmmöwe, Mittelsäger, Rotschenkel, Säbelschnäbler, Sandregenpfeifer, Rohr- und Wiesenweihe; Erhaltung der Kleingewässersysteme in den Salzgrünlandflächen, z. B. für Odinshühnchen, Rotschenkel, Säbelschnäbler, Zwergseeschwalbe; Erhaltung aller Brackwasserröhrichte, z. B. für Rohrdommel, Rohrweihe; Erhaltung möglichst langer störungsarmer Uferlinien und möglichst großer störungsfreier Wasserflächen sowie eines
störungsarmen Luftraumes, z. B. für Fisch- und Seeadler, Brandseeschwalbe, Wanderfalke;
Erhaltung großer unzerschnittener und störungsarmer Offenlandflächen, z. B. für Sing- und
Zwergschwan, Wiesenweihe; Erhaltung und Entwicklung von störungsarmen Wäldern mit
angemessenen Altholzanteilen, z. B. für Gänsesäger, Seeadler, Rot- und Schwarzmilan,
Wespenbussard, Mittel- und Schwarzspecht, Zwergschnäpper; Erhaltung von störungsarmen
Inseln mit flacher Küste und Salzvegetation, z. B. für Brand-, Fluss-, Küsten- und Zwergseeschwalbe, Lach-, Sturm- und Schwarzkopfmöwe, Säbelschnäbler, Eider-, Löffel-, Schnatterund Reiherente Erhaltung von störungsarmen Sand- oder Kiesstränden, z. B. für Austernfischer, Sandregenpfeifer, Brand- Küsten- und Zwergseeschwalbe; Erhaltung der Grünlandflächen insbesondere durch extensive Nutzung (Mähwiesen und/oder Beweidung); bei Grünlandflächen auf Niedermoor Sicherung eines hohen Grundwasserstandes zur Erhaltung bzw.
Wiederherstellung von Feuchtlebensräumen, z. B. für Kranich, Löffel- und Schnatterente,
Schwarzmilan, Rohr- und Wiesenweihe, Lach-, Sturm- und Schwarzkopfmöwe, Wachtelkönig, Weißstorch; Erhaltung des Strukturreichtums in Feuchtlebensräumen (z. B. Gebüschgruppen, Staudenfluren, Erlenbruchwälder in Niedermoorbereichen) , z. B. für Blaukehlchen,
Kranich; Erhaltung der Wasserröhrichte, z. B. für Rohrdommel, Rohrweihe; Erhaltung von
Flachwasserzonen mit ausgeprägter Submersvegetation und Erhaltung der dazu erforderlichen Wasserqualität, z. B. für Krick-, Pfeif- und Schnatterente, Höcker- und Singschwan;
Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines Gewässerzustandes, der nachhaltig eine für fischfressende Vogelarten optimale Fischreproduktion ermöglicht und die Verfügbarkeit der Nahrungstiere sichert, z. B. für Eisvogel, Gänse- Mittel- und Zwergsäger, Ohrentaucher, Rohrdommel, Schwarzmilan, Brand- Fluss-, Küsten- und Zwergseeschwalbe, Fisch- und Seeadler, Silberreiher; Erhaltung gut durchlichteter Wasserkörper mit ungestörter Sedimentbildung
und Ausbildung einer reichhaltigen Nahrungsgrundlage, z. B. für Berg-, Eider- Reiher- und
Schellente, Blässhuhn; Erhaltung von störungsarmen Grünlandflächen im unmittelbaren Umfeld von Gänserastplätzen, z. B. für Bläss- und Tundrasaatgans; Erhaltung störungsarmer
Moore und Sümpfe (Wasserstand >20 cm, ggf. Wiederherstellung solcher Wasserstände) , z.
B. für Kranich; Erhaltung bzw. Wiederherstellung natürlicher und naturnaher Fließgewässerstrecken durch Erhalt und Förderung der Gewässerdynamik (Mäander- und Kolkbildung,
Uferabbrüche, Steilwände etc.), z. B. für Eisvogel, Gänsesäger; Erhaltung bzw. Entwicklung
von strukturreichen Ackerlandschaften mit einem hohen Anteil an naturnahen Ackerbegleitbiotopen (z.B. Wegraine, Sölle, Seggen- Riede, Feldgehölze, Hecken etc.) , z. B. für Heidelerche, Neuntöter, Sperbergrasmücke
2
Anhang 7.1.2_2 – Beschreibung der SPA-Gebiete
Anhang 7.1.2_2
DE 1941 - 401; SPA (4) - Recknitz- und Trebeltal mit Seitentälern und
Feldmark
Gebietsmerkmale: Strukturreiche Acker-, Moor und Waldlandschaft mit einer Vielzahl großer und kleiner Fließgewässer. Die Größe des Gebietes beträgt 38.794 ha.
Vorgesehene Vogelschutzarten: A021 Rohrdommel; A027 Silberreiher; A031 Weißstorch;
A037 Zwergschwan; A038 Singschwan; A072 Wespenbussard; A073 Schwarzmilan; A074
Rotmilan; A075 Seeadler; A081 Rohrweihe; A082 Kornweihe; A084 Wiesenweihe; A089
Schreiadler; A094 Fischadler; A119 Tüpfelsumpfhuhn; A120 Kleines Sumpfhuhn; A122
Wachtelkönig; A127 Kranich; A140 Goldregenpfeifer; A151 Kampfläufer; A166 Bruchwasserläufer; A177 Zwergmöwe; A193 Flußseeschwalbe; A195 Zwergseeschwalbe; A196 Weißbartseeschwalbe; A197 Trauerseeschwalbe; A222 Sumpfohreule; A229 Eisvogel; A236
Schwarzspecht; A238 Mittelspecht; A272 Weißsterniges Blaukehlchen; A307 Sperbergrasmücke; A320 Zwergschnepper; A338 Neuntöter
Regelmäßig vorkommende Zugvögel, die nicht im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG
aufgeführt sind: A005 Haubentaucher; A036 Höckerschwan; A039 Saatgans; A041 Bläßgans; A043 Graugans; A48 Brandgans; A050 Pfeifente; A051 Schnatterente; A052 Krickente; A053 Stockente; A054 Spießente; A055 Knäkente; A056 Löffelente; A059 Tafelente;
A061 Reiherente; A096 Turmfalke; A113 Wachtel; A137 Sandregenpfeifer; A142 Kiebitz;
A153 Bekassine; A155 Waldschnepfe; A160 Großer Brachvogel; A162 Rotschenkel; A179
Lachmöwe; A210 Turteltaube; A233 Wendehals; A249 Uferschwalbe; A274 Gartenrotschwanz; A277 Steinschmätzer; A319 Grauschnäpper; A340 Nördlicher Raubwürger; A383
Gauammer
Güte und Bedeutung: Bedeutender Reproduktions- und Rastraum für Vogelarten, die an
genutzte und ungenutzte Moore, alte Laubwälder und eine strukturreiche Agrarlandschaft
gebunden sind Bäuerlich und gutswirtschaftliche geprägte Kulturlandschaft in der sich historische Siedlungsstrukturen weitgehend erhalten haben. In spätglazialen Schmelzwasserabflussbahnen haben sich durch Versumpfung und Moorwachstum mächtige Mudden- und
Torfschichten gebildet.
Aktuelle Schutzbestimmungen: teilweise Überschneidungen der NSG Maibachtal, Unteres
Recknitztal, Stegendieksbach, Trebeltal; eingeschlossene NSG Ehmkendorfer Moor, Trebelmoor bei Tangrim, Recknitzwiesen, Grenztalmoor, Teufelssee bei Thelkow, Griever Holz,
Gramstorfer Berge, Torfstichgelände bei Carlewitz, Kronwald; teilweise Überschneidungen
mit LSG Lieper Burg, Wesselstorf, Trebeltal, Recknitztal, Unteres Peenetal
Verletzlichkeit: Vor allem durch Nutzungsauflassung, touristische Aktivitäten (soweit erheblich wirkend), Entwässerung und eine weitere Minimierung des Alt- und Totholzanteils durch
forstliche Nutzung. Siehe Einflüsse und Nutzungen sowie davon betroffene Fläche.
Einflüsse und Nutzungen sowie davon betroffene Fläche: Einflüsse und Nutzungen im
Gebiet: 100 Landwirtschaftliche Nutzung; 140 Beweidung; 141 Aufgabe der Beweidung; 160
Forstwirtschaftliche Nutzung; 310 Torfabbau; 502 Straße, Autobahn; 6 Freizeit und Tourismus; 954 Einwanderung neuer Arten
Management des Gebiets: Erhalt einer strukturreichen Moor, Acker- und Waldlandschaft
/Unterlagen zu den LIFE Projekten Recknitz und Trebel und zu Moorschutzprojekten, diverse
BRL zu NSG.
Schutzerfordernisse: Erhaltung großer unzerschnittener und störungsarmer Land- und
Wasserflächen; Erhaltung der offenen und halboffenen Landschaftsbereiche; Erhaltung von
Land- und Wasserflächen und Sedimenten, die arm an anthropogen freigesetzten Stoffen
sind; Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines ausschließlich autochthonen Raubsäugebestandes, der einer Dichte entspricht, die insbesondere Bodenbrütern ausreichende Bruterfolgschancen lassen; Erhaltung aller Klein- und Großröhrichte als Reproduktionsraum für
Tüpfelralle, Kleines Sumpfhuhn, Kranich, Rohrdommel, Rohrweihe; Erhaltung möglichst langer störungsarmer Uferlinien und möglichst großer störungsfreier Wasserflächen an Fließgewässern und Torfstichen als Lebensraum für die Trauerseeschwalbe; Erhalt der Waldwiesen und des waldnahen Grünlandes durch extensive Nutzung als wichtiger Nahrungsraum
3
Anhang 7.1.2_2 – Beschreibung der SPA-Gebiete
Anhang 7.1.2_2
für den Schreiadler; Erhaltung der Grünlandflächen insbesondere durch extensive Nutzung
(Mähwiesen und/oder Beweidung) als Lebensraum für den Wachtelkönig; bei Grünlandflächen auf Niedermoor; Sicherung eines hohen Grundwasserstandes zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Feuchtlebensräumen; Erhaltung des Strukturreichtums in Feuchtlebensräumen (z.B. Gebüschgruppen als Sitzwarten für den Wachtelkönig), Staudenfluren, Erlenbruchwälder in Niedermoorbereichen); Erhalt eines störungsarmen Luftraumes; Erhaltung
und Wiederherstellung unbeeinflusster Fließgewässer bzw. Fließgewässerabschnitte mit
einer entsprechenden Submersvegetation; Erhaltung störungsarmer Moore und Sümpfe und
permanente Optimierung der Wasserstände entsprechend dem jeweiligen Nutzungsgrad
(Sommergrundwasserstände genutzter Moore nicht unter >40 cm, ggf. Wiederherstellung
solcher Wasserstände, in renaturierten und nutzungsfreien Mooren ganzjährig geländegleiche Wasserstände); Erhaltung bzw. Wiederherstellung natürlicher und naturnaher Fließgewässerstrecken durch Erhalt und Förderung der Gewässerdynamik (Mäander- und Kolkbildung, Uferabbrüche, Steilwände etc.); Erhalt bzw. Wiederherstellung ausgedehnter SeggenRiede und Schilf-Röhrichte durch Sicherung dauerhaft hoher Grundwasserstände; Sicherung
der planfestgestellten Wasserstände in den renaturierten Poldern zur Sicherung des Lebensraums für Weißbartseeschwalbe, Trauerseeschwalbe sowie einer großen Zahl von Entenartigen, Möwen und Watvögeln; Erhalt bzw. Wiederherstellung der natürlichen Überflutungsdynamik; Sicherung und Entwicklung von unterholz- und baumartenreichen, störungsarmen
Altholzbeständen; Erhaltung bzw. Wiederherstellung von intakten Waldmooren und
-sümpfen; Erhaltung bzw. Entwicklung von strukturreichen Ackerlandschaften mit einem hohen Anteil an naturnahen Ackerbegleitbiotopen (z.B. Wegraine, Sölle, Seggen- Riede, Feldgehölze, Hecken etc.); Erhaltung der Kleingewässersysteme in den Mineralbodenbereichen;
Erhaltung von insektenreichen Offenlandbereichen auf Sandböden; Erhaltung von störungsarmen Ackerstandorten als Nahrungsflächen für rastende Zwergschwäne
DE 2036 - 401; SPA (5) - Kariner Land
Gebietsmerkmale: Repräsentativer Ausschnitt einer reich strukturierten Kulturlandschaft auf
kuppiger Endmoräne mit zahlreichen Kleingewässern und Buchenwaldresten. Die Größe des
Gebietes beträgt 8.668 ha.
Vorgesehene Vogelschutzarten: A031 Weißstorch; A072 Wespenbussard; A074 Rotmilan;
A075 Seeadler; A081 Rohrweihe; A122 Wachtelkönig; A127 Kranich; A193 Flußseeschwalbe; A229 Eisvogel; A236 Schwarzspecht; A307 Sperbergrasmücke; A320 Zwergschnepper;
A338 Neuntöter
Regelmäßig vorkommende Zugvögel, die nicht im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG
aufgeführt sind: A056 Löffelente; A059 Tafelente
Güte und Bedeutung: Sehr gutes Nischenangebot für Vögel. Weitere Bedeutung für mehrere Arten des Anhang I. Ackerbaulich geprägte Region mit (schon durch die frühere Gutswirtschaft begründet) großen Wirtschaftseinheiten. Prägend sind die zahlreichen Ackerhohlformen. Das Gebiet liegt im Gebiet der Bäbeliner Gabel, wo Wismar und Warnow- Lobus der
Pommerschen Haupteisrandlage aneinanderstoßen.
Aktuelle Schutzbestimmungen: eingeschlossenes NSG Entenmoor Moitin
Verletzlichkeit: Siehe Einflüsse und Nutzungen sowie davon betroffene Fläche.
Einflüsse und Nutzungen sowie davon betroffene Fläche: Einflüsse und Nutzungen im
Gebiet: 100 Landwirtschaftliche Nutzung; 810 Drainage (Trockenlegung der Fläche)
Management des Gebiets: Es liegt kein Managementplan vor.
Schutzerfordernisse: Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Kleingewässersystemen, z.B.
für Kranich, Rohrweihe; Erhaltung eines störungsarmen Luftraumes, z.B. für Greifvogelarten,
Weißstorch; Erhaltung großer unzerschnittener und störungsarmer Offenlandflächen, z.B. für
Kranich, Greifvogelarten, Weißstorch; Erhaltung und Entwicklung von störungsarmen Wäldern mit angemessenen Altholzanteilen, z.B. für Rotmilan, Schwarzspecht, Seeadler, Wespenbussard, Zwergschnäpper; Erhaltung einer offenen bis halboffenen Landschaft mit hohem Anteil an Verbuschungszonen, z.B. für Neuntöter, Sperbergrasmücke; Erhaltung der
Grünlandflächen insbesondere durch extensive Nutzung (Mähwiesen und/oder Beweidung);
4
Anhang 7.1.2_2 – Beschreibung der SPA-Gebiete
Anhang 7.1.2_2
bei Grünlandflächen auf Niedermoor Sicherung eines hohen Grundwasserstandes zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Feuchtsenken, z.B. für Kranich, Rohrweihe, Wachtelkönig,
Weißstorch; Erhaltung der Wasserröhrichte, z.B. für Rohrweihe, Kranich; Erhaltung störungsarmer Moore und Sümpfe (Wasserstand >20 cm, ggf. Wiederherstellung solcher Wasserstände), z.B. für Kranich; Erhalt bzw. Wiederherstellung von Seggen- Rieden und SchilfRöhrichten durch Sicherung dauerhaft hoher Grundwasserstände, z.B. für Kranich, Wachtelkönig; Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines ausschließlich autochthonen Prädatorenbestandes (Raubsäuger), der einer Dichte entspricht, die insbesondere Bodenbrütern ausreichende Bruterfolgschancen lassen, z.B. für Flussseeschwalbe, Wachtelkönig; Erhaltung
bzw. Entwicklung von strukturreichen Ackerlandschaften mit einem hohen Anteil an naturnahen Ackerbegleitbiotopen (z.B. Wegraine, Sölle, Seggen- Riede, Feldgehölze, Hecken etc.),
z.B. für Kranich, Neuntöter, Sperbergrasmücke; Erhaltung bzw. Wiederherstellung natürlicher und naturnaher Fließgewässerstrecken durch Erhalt und Förderung der Gewässerdynamik (Mäander- und Kolkbildung, Uferabbrüche, Steilwände etc.), z.B. für Eisvogel
DE 2136 - 401; SPA (46) - Schlemminer Wälder
Gebietsmerkmale: Ausschnitt aus einem charakteristischen Stauchendmoränenkomplex
der pommerschen Hauteisrandlage, der von Buchenwald bestockten Höhenzügen, darin
eingebetteten Zwischenmooren sowie angrenzenden kleingewässerreichen Ackerlandschaften gebildet wird. Die Größe des Gebietes beträgt 6.611 ha.
Vorgesehene Vogelschutzarten: A030 Schwarzstorch; A031 Weißstorch; A072 Wespenbussard; A073 Schwarzmilan; A074 Rotmilan; A075 Seeadler; A081 Rohrweihe; A127 Kranich; A229 Eisvogel; A236 Schwarzspecht; A238 Mittelspecht; A307 Sperbergrasmücke;
A320 Zwergschnepper; A338 Neuntöter
Regelmäßig vorkommende Zugvögel, die nicht im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG
aufgeführt sind: Keine
Güte und Bedeutung: Erhalt eines Schwerpunktraumes mit hoher Höhlendichte und herausragender Struktur. Bewaldete Höhenzüge mit einer frühslawischen Höhenburg und abflusslosen Moorniederungen, die frühzeitig in Richtung Warnoweinzugsgebiet entwässert
wurden. Die langgestreckten Höhenzüge gehören zu einem Stauchendmoränenkomplex.
Zahlreiche Sölle und Brüche sind in die Moräne eingebettet.
Aktuelle Schutzbestimmungen: eingeschlossene NSG Rugenseemoor, Schanzenberge
bei Mankmoos, Rothenmoorsche Sumpfwiese, Hohe Burg und Schwarzer See; teilweise
Überschneidungen mit Naturpark Sternberger Seenlandschaft; teilweise Überschneidungen
mit LSG Wald- und Seengebiet nebst Umgebung Neukloster-Warin-Blanken, Glambeck, angrenzende LSG Seengebiet Warin-Neukloster
Verletzlichkeit: Siehe Einflüsse und Nutzungen sowie davon betroffene Fläche.
Einflüsse und Nutzungen sowie davon betroffene Fläche: Einflüsse und Nutzungen im
Gebiet: 160 Forstwirtschaftliche Nutzung
Management des Gebiets: Es liegt kein Managementplan vor.
DE 2137 - 401; SPA (6) - Warnowtal, Sternberger Seen und untere Mildenitz
Gebietsmerkmale: Vermoortes Urstomtal der Warnow, mit reich strukturierten Gewässern,
Röhrichten, Wälder, Grünländern, Pfeifengraswiesen und kalkreichen Niedermooren mit einer Vielzahl von wertvollen Arten. Die Größe des Gebietes beträgt 10.816 ha.
Vorgesehene Vogelschutzarten: A021 Rohrdommel; A031 Weißstorch; A072 Wespenbussard; A073 Schwarzmilan; A074 Rotmilan; A075 Seeadler; A081 Rohrweihe; A094 Fischadler; A119 Tüpfelsumpfhuhn; A122 Wachtelkönig; A127 Kranich; A193 Flußseeschwalbe;
A229 Eisvogel; A236 Schwarzspecht; A238 Mittelspecht; A246 Heidelerche; A272 Blaukehlchen; A307 Sperbergrasmücke; A320 Zwergschnepper; A338 Neuntöter
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Anhang 7.1.2_2 – Beschreibung der SPA-Gebiete
Anhang 7.1.2_2
Regelmäßig vorkommende Zugvögel, die nicht im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG
aufgeführt sind: A005 Haubentaucher; A051 Schnatterente; A052 Krickente; A059 Tafelente; A061 Reiherente; A153 Bekassine
Güte und Bedeutung: Natürliche und naturnahe Fließgewässerstrecke mir reich strukturierten und störungsarmen Uferlebensräumen, die internationale Bedeutung für brütende und
rastende Wasservögel haben. Frühe Besiedlung und Mähweidenutzung auf Niedermoor mit
Handtorfstichen die ab 1920 bis 1969 maschinell abgebaut wurden. Wiesenentwässerung
durch Gräben. Das Warnowtal geht auf eine radikale Spalte im Eis des Pommerschen Gletschers der Weichsel- Kaltzeit zurück. Es ist ein typisches jungpleistozänes Talmoor.
Aktuelle Schutzbestimmungen: teilweise Überschneidungen mit NSG Trockenhänge bei
Jülchendorf und Schönlager See; eingeschlossene NSG Unteres Warnowland, Durchbruchstal der Warnow und Mildenitz; teilweise Überschneidungen mit Naturpark Sternberger Seenland; teilweise Überschneidungen mit LSG Mittleres Warnowtal, Vierburg-Waldung, Südliches Warnowland und Burg Werle
Verletzlichkeit: Siehe Einflüsse und Nutzungen sowie davon betroffene Fläche.
Einflüsse und Nutzungen sowie davon betroffene Fläche: Einflüsse und Nutzungen im
Gebiet: 220 Angelsport, Angeln; 404 andere Siedlungsformen; 502 Straße, Autobahn; 503
Schienenverkehr; 609 Sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen; 621 Wassersport; 810
Drainage (Trockenlegung der Fläche); 930 Überflutung, Überstauung
Einflüsse und Nutzungen außerhalb des Gebiets: 100 Landwirtschaftliche Nutzung
Management des Gebiets: Es liegt kein Managementplan vor.
DE 2239 - 401; SPA (38) - Nebel und Warinsee
Gebietsmerkmale: Fließgewässersystem der Nebel und Lößnitz mit angeschlossenen Seen
unterschiedlicher Trophie, talbegleitende Feuchtwiesen, Moore, Bruch-, Buchen-, und Hangund Schluchtwälder. Die Größe des Gebietes beträgt 3.010 ha.
Vorgesehene Vogelschutzarten: A021 Rohrdommel; A030 Schwarzstorch; A031 Weißstorch; A072 Wespenbussard; A073 Schwarzmilan; A074 Rotmilan; A075 Seeadler; A081
Rohrweihe; A119 Tüpfelsumpfhuhn; A122 Wachtelkönig; A127 Kranich; A229 Eisvogel;
A236 Schwarzspecht; A238 Mittelspecht; A246 Heidelerche; A272 Blaukehlchen; A307
Sperbergrasmücke; A320 Zwergschnepper; A338 Neuntöter
Regelmäßig vorkommende Zugvögel, die nicht im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG
aufgeführt sind: Keine
Güte und Bedeutung: Störungsarme Uferlinien, naturnaher Flüsse mit hervorragender Gewässergüte. Die nachhaltig eine für Fischfressende- Vogelarten optimale Nahrungsgrundlage sind. Fischteiche wurden durch Mönche angelegt und die Wasserkraft durch Mühlen genutzt. In den Niedermoorbereichen wurden Torf und Raseneisenstein gewonnen. Der Fluss
durchbricht die Satzendmoräne der Pommerschen Haupteisrandlage und hat für Tieflandverhältnisse ein starkes Gefälle.
Aktuelle Schutzbestimmungen: eingeschlossene NSG Nebel und Schlichtes Moor; angrenzender Naturpark Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See; teilweise Überschneidungen mit LSG Inselsee und Heidberge, Schlieffenberger See; angrenzende LSG
Krakower Seenlandschaft, Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See
Verletzlichkeit: Informationen siehe Einflüsse und Nutzungen sowie davon betroffene Fläche. Weitere Daten liegen nicht vor.
Einflüsse und Nutzungen sowie davon betroffene Fläche: Einflüsse und Nutzungen im
Gebiet: 402 lockere Bebauung; 610 Besucherzentren
Einflüsse und Nutzungen außerhalb des Gebiets: 120 Düngung
Management des Gebiets: Es liegt kein Managementplan vor.
Schutzerfordernisse: Erhaltung von Land- und Wasserflächen und Sedimenten, die arm an
anthropogen freigesetzten Stoffen sind; Erhaltung möglichst langer störungsarmer Uferlinien
und möglichst großer störungsfreier Wasserflächen sowie eines störungsarmen Luftraumes;
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Anhang 7.1.2_2 – Beschreibung der SPA-Gebiete
Anhang 7.1.2_2
Erhaltung großer unzerschnittener und störungsarmer Offenlandflächen; Erhaltung und Entwicklung von störungsarmen Wäldern mit angemessenen Altholzanteilen; Erhaltung der
Grünlandflächen insbesondere durch extensive Nutzung (Mähwiesen und/oder Beweidung);
bei Grünlandflächen auf Niedermoor Sicherung eines hohen Grundwasserstandes zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Feuchtgrünland; Erhaltung des Strukturreichtums in
Feuchtlebensräumen (z.B. Gebüschgruppen, Staudenfluren, Erlenbruchwälder in Niedermoorbereichen); Erhaltung der Wasserröhrichte; Erhaltung von Flachwasserzonen mit ausgeprägter Submersvegetation und Erhaltung der dazu erforderlichen Wasserqualität; Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines Gewässerzustandes, der nachhaltig eine für fischfressende Vogelarten optimale Fischreproduktion ermöglicht und die Verfügbarkeit der Nahrungstiere sichert; Erhaltung störungsarmer Moore und Sümpfe (Wasserstand >20 cm, ggf.
Wiederherstellung solcher Wasserstände); Erhaltung bzw. Wiederherstellung natürlicher und
naturnaher Fließgewässerstrecken durch Erhalt und Förderung der Gewässerdynamik (Mäander- und Kolkbildung, Uferabbrüche, Steilwände etc.); Erhalt bzw. Wiederherstellung ausgedehnter Seggen- Riede und Schilf-Röhrichte durch Sicherung dauerhaft hoher Grundwasserstände; Erhaltung großer unzerschnittener und störungsarmer Land- und Wasserflächen;
Sicherung und Entwicklung von unterholz- und baumartenreichen, störungsarmen Altholzbeständen; Erhaltung bzw. Wiederherstellung von intakten Waldmooren und -sümpfen; Erhaltung bzw. Entwicklung von strukturreichen Ackerlandschaften mit einem hohen Anteil an naturnahen Ackerbegleitbiotopen (z.B. Wegraine, Sölle, Seggen- Riede, Feldgehölze, Hecken
etc.); Erhalt bzw. Wiederherstellung der natürlichen Überflutungsdynamik
DE 2242 - 401; SPA (9) - Mecklenburgische Schweiz und Kummerower
See
Gebietsmerkmale: Großseenbecken mit Niedermoorarealen, Torfstichen, Laub- und
Mischwaldzonen, Bruchwäldern, Waldmooren, Seggen- Riedern sowie größeren und reliefreichen Offenlandbereichen mit Söllen, Gehölz- und Heckenstrukturen. Die Größe des Gebietes beträgt 43.590 ha.
Vorgesehene Vogelschutzarten: A002 Prachttaucher; A021 Rohrdommel; A022 Zwergrohrdommel; A027 Silberreiher; A030 Schwarzstorch; A031 Weißstorch; A038 Singschwan;
A045 Nonnengans; A068 Zwergsäger; A072 Wespenbussard; A073 Schwarzmilan; A074
Rotmilan; A075 Seeadler; A081 Rohrweihe; A082 Kornweihe; A084 Wiesenweihe; A089
Schreiadler; A094 Fischadler; A098 Merlin; A103 Wanderfalke; A119 Tüpfelsumpfhuhn;
A120 Kleines Sumpfhuhn; A121 Zwergsumpfhuhn; A122 Wachtelkönig; A127 Kranich; A140
Goldregenpfeifer; A151 Kampfläufer; A166 Bruchwasserläufer; A177 Zwergmöwe; A190
Raubseeschwalbe; A193 Flußseeschwalbe; A195 Zwergseeschwalbe;A196 Weißbartseeschwalbe; A197 Trauerseeschwalbe; A222 Sumpfohreule; A229 Eisvogel; A236 Schwarzspecht; A238 Mittelspecht; A246 Heidelerche; A272 Weißsterniges Blaukehlchen; A307
Sperbergrasmücke; A320 Zwergschnepper; A338 Neuntöter
Regelmäßig vorkommende Zugvögel, die nicht im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG
aufgeführt sind: A005 Haubentaucher; A017 Kormoran; A036Höckerschwan; A037 Zwergschwan; A039 Saatgans; A041 Bläßgans; A043 Graugans; A48 Brandgans; A050 Pfeifente;
A051 Schnatterente; A052 Krickente; A053 Stockente; A054 Spießente; A055 Knäkente;
A056 Löffelente; A058 Kolbenente; A059 Tafelente; A061 Reiherente; A067 Schnellente;
A069 Mittelsäger; A070 Gänsesäger; A096 Turmfalke; A099 Baumfalke; A113 Wachtel;
A125 Bläßhuhn; A137 Sandregenpfeifer; A142 Kiebitz; A149 Alpenstrandläufer; A153 Bekassine; A155 Waldschnepfe; A156 Uferschnepfe; A160 Großer Brachvogel; A162 Rotschenkel; A179 Lachmöwe; A210 Turteltaube; A233 Wendehals; A249 Uferschwalbe; A274
Gartenrotschwanz; A277 Steinschmätzer; A319 Grauschnäpper; A340 Nördlicher Raubwürger; A347 Dohle; A383 Grauammer
Güte und Bedeutung: Hohe Konzentration einer Reihe von Anhang I Brut- und Zugvogelarten von internationaler Bedeutung. Traditionelle Großseenfischerei, Forstwirtschaft der bewaldeten Stauchmoräne, wechselnde Bewirtschaftung der Niedermoorareale und Ackerbau
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Anhang 7.1.2_2 – Beschreibung der SPA-Gebiete
Anhang 7.1.2_2
auf den Grundmoränen. Grundmoränenlandschaft mit breiten Gletscherzungenbecken, die
von Stauchmoränenzügen umrahmt sind. Die Becken sind von großen Seen geprägt.
Aktuelle Schutzbestimmungen: teilweise Überschneidungen mit NSG Wüste und Glase,
Dammer Postmoor, Gruber Forst, Devener Holz, Kalk- und Zwischenmoor Wendischhagen,
Binsenbrink im Teterower See; eingeschlossene NSG Stauchmoräne nördlich Remplin,
Barschmoor, Moorwiesen bei Neukalen; teilweise Überschneidungen mit Naturpark Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See; teilweise Überschneidungen mit LSG Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See, Torgelower See
Verletzlichkeit: Intensivierung der Forstwirtschaft, Waldumbau, Verringerung des Alt- und
Totholzanteils, touristische Erschließung (jeweils soweit erheblich wirkend). Weitere Informationen siehe Einflüsse und Nutzungen sowie davon betroffene Fläche.
Einflüsse und Nutzungen sowie davon betroffene Fläche: Einflüsse und Nutzungen im
Gebiet: 101 Änderung der Nutzungsart; 120 Düngung; 160 Forstwirtschaftliche Nutzung; 164
Einschlag, Auslichten; 166 Beseitigung von Tot- und Altholz; 2 Fischerei, Jagd, Entnahme
von Arten; 500 Verkehrswege und –anlagen; 6 Freizeit und Tourismus; 890 Sonstige anthropogene Veränderungen im Wasserhaushalt
Management des Gebiets: Es liegt kein Managementplan vor.
Schutzerfordernisse: Erhaltung und Entwicklung von störungsarmen Wäldern mit angemessenen Altholzanteilen für störungsempfindliche Großvogelarten sowie Höhlenbrüter; Sicherung und Entwicklung von unterholz- und baumartenreichen, störungsarmen Altholzbeständen für Greifvögel, Höhlen- und Waldbrüter; Erhaltung bzw. Wiederherstellung von intakten Waldmooren und -sümpfen insbesondere für Kraniche; Erhaltung störungsarmer Moore
und Sümpfe (Wasserstand >20 cm, ggf. Wiederherstellung solcher Wasserstände) insbesondere für Großvogelarten, Wat- und Wasservögel Erhaltung möglichst langer störungsarmer Uferlinien und möglichst großer störungsfreier Wasserflächen sowie eines störungsarmen Luftraumes für Wasservögel, Röhrichtbrüter und Großvogelarten (Greifvögel, Kranich);
Erhaltung großer unzerschnittener und störungsarmer Land- und Wasserflächen für störungsempfindliche Großvogelarten und Wasservögel; Erhaltung der Wasserröhrichte für
Röhrichtbrüter und Wasservögel; Erhaltung von Flachwasserzonen mit ausgeprägter Submersvegetation und Erhaltung der dazu erforderlichen Wasserqualität für Wasservögel und
Seeschwalben;
Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines Gewässerzustandes, der nachhaltig eine für fischfressende Vogelarten optimale Fischreproduktion ermöglicht und die Verfügbarkeit der Nahrungstiere sichert; Erhaltung gut durchlichteter Wasserkörper mit ungestörter Sedimentbildung und Ausbildung einer reichhaltigen Nahrungsgrundlage für Wasservögel; Erhalt bzw.
Wiederherstellung ausgedehnter Seggen- Riede und Schilf-Röhrichte durch Sicherung dauerhaft hoher Grundwasserstände für Röhrichtbrüter, Greifvögel und Kraniche; Erhaltung bzw.
Entwicklung von strukturreichen Ackerlandschaften mit einem hohen Anteil an naturnahen
Ackerbegleitbiotopen (z.B. Wegraine, Sölle, Seggen- Riede, Feldgehölze, Hecken etc.) für
Greifvögel, Kraniche, Höhlen-, Hecken-, Gebüsch- und Bodenbrüter; Erhaltung von insektenreichen Offenlandbereichen auf Sandböden für Großvogelarten, Hecken- Gebüsch- und Bodenbrüter; Erhaltung des Strukturreichtums in Feuchtlebensräumen (z.B. Gebüschgruppen,
Staudenfluren, Erlenbruchwälder in Niedermoorbereichen) u. a. für Gebüsch-, Hecken- und
Höhlenbrüter; Erhaltung bzw. Wiederherstellung natürlicher und naturnaher Fließgewässerstrecken durch Erhalt und Förderung der Gewässerdynamik (Mäander- und Kolkbildung,
Uferabbrüche, Steilwände etc.) u. a. für Eisvogel; Erhalt bzw. Wiederherstellung der natürlichen Überflutungsdynamik für Wat- und Wasservögel, Wiesenbrüter und Großvogelarten;
Erhaltung von störungsarmen Grünlandflächen im unmittelbaren Umfeld von Gänserastplätzen
DE 2339 - 402; SPA (55) - Nossentiner/Schwinzer Heide
Gebietsmerkmale: Ausgedehnte, weitgehend unzerschnittene Wälder und Ackerfluren auf
Sandböden mit zahlreichen Seen und Mooren. Die Größe des Gebietes beträgt 34.348 ha.
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Anhang 7.1.2_2 – Beschreibung der SPA-Gebiete
Anhang 7.1.2_2
Vorgesehene Vogelschutzarten: A021 Rohrdommel; A031 Weißstorch; A072 Wespenbussard; A073 Schwarzmilan; A074 Rotmilan; A075 Seeadler; A081 Rohrweihe; A094 Fischadler; A103 Wanderfalke; A119 Tüpfelsumpfhuhn; A122 Wachtelkönig; A127 Kranich; A193
Flußseeschwalbe; A223 Rauhfußkauz; A224 Ziegenmelker; A229 Eisvogel; A236 Schwarzspecht; A238 Mittelspecht; A246 Heidelerche; A272 Weißsterniges Blaukehlchen; A307
Sperbergrasmücke; A320 Zwergschnepper; A338 Neuntöter; A379 Ortolan
Regelmäßig vorkommende Zugvögel, die nicht im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG
aufgeführt sind: A005 Haubentaucher; A039 Saatgans; A041 Bläßgans; A043 Graugans;
A051 Schnatterente; A055 Knäkente; A056 Löffelente; A059 Tafelente; A061 Reiherente;
A096 Turmfalke; A113 Wachtel; A125 Bläßhuhn; A142 Kiebitz; A153 Bekassine; A155 Waldschnepfe; A179 Lachmöwe; A233 Wendehals; A277 Steinschmätzer; A340 Nördlicher
Raubwürger
Güte und Bedeutung: Vorkommensschwerpunkt für Anhang I-Brutvogelarten der Wälder
auf mageren Böden und der Feuchtgebiete wie Heidelerche, Ziegenmelker bzw. Rohrdommel, See- und Fischadler, Kranich sowie nordische Rastvögel (Enten, Gänse). Schlagweise
Kiefernhochwaldnutzung, trockengelegte Seen, Wassermühlen, Waldglashütten, ehemalige
Truppenübungsplätze. Sander der Pommerschen Haupteisrandlage, Grundmoräne, vermoorte Becken.
Aktuelle Schutzbestimmungen: teilweise Überschneidungen mit NSG Upahler und Lenzener See, Cossensee, Seen- und Bruchlandschaft südlich Alt Gaarz, Drewitzer See mit Lübowsee und Dreiersee, Nebel, Krakower Obersee; eingeschlossene NSG Breeser See, Klädener Plage und Mildenitz-Durchbruchstal, Dünenkiefernwald am Langhagensee, Nordufer
Plauer See, Nordufer Langhagensee und Kleiner Langhagensee, Gültzsee, Kläden, Großer
und Kleiner Serrahn, Jellen, Brantensee, Paschensee; teilweise Überschneidungen mit Naturparken Nossentiner/ Schwinzer Heide, Sternberger Seenland; teilweise Überschneidungen mit LSG Krakower Seenlandschaft, Plauer See, Dobbertiner Seenlandschaft und Mittleres Mildenitztal, Mecklenburger Großseenlanschaft, Nossentiner/ Schwinzer Heide
Verletzlichkeit: Für Informationen siehe Einflüsse und Nutzungen sowie davon betroffene
Fläche. Weitere Informationen liegen nicht vor.
Einflüsse und Nutzungen sowie davon betroffene Fläche: Einflüsse und Nutzungen im
Gebiet: 1 Land- und Forstwirtschaft; 2 Fischerei, Jagd, Entnahme von Arten; 3 Abbau von
Rohstoffen (Abgrabungen); 5 Infrastruktur; 6 Freizeit und Tourismus; 7 Umweltverschmutzung, menschliche Eingriffe und Nutzungen; 8 Anthropogene Eingriffe in den Wasserhaushalt (Feuchtgebiete u. Küsten)
Einflüsse und Nutzungen außerhalb des Gebiets: 4 Siedlung, Industrie, Deponien usw.
Management des Gebiets: Schutzwald- VO Nossentiner Kiefernheide vom 09.02.2006
BIOTA (1999): PEPL für 6 NSG im NP Nossentiner/ Schwinzer Heide.
Schutzerfordernisse: Erhaltung möglichst langer störungsarmer Uferlinien und möglichst
großer störungsfreier Wasserflächen sowie eines störungsarmen Luftraumes, z. B. für Fischund Seeadler, Rot- und Schwarzmilan, Wespenbussard; Erhaltung und Entwicklung von störungsarmen Wäldern mit angemessenen Altholzanteilen, z. B. für Fisch- und Seeadler, Rotund Schwarzmilan, Wespenbussard, Zwergschnäpper; Erhaltung des Strukturreichtums in
Feuchtlebensräumen (z. B. Gebüschgruppen, Staudenfluren, Erlenbruchwälder in Niedermoorbereichen), z. B. Blaukehlchen, Bekassine; Erhaltung der Wasserröhrichte, z. B. für
Rohrdommel, Rohrweihe; Erhaltung von Flachwasserzonen mit ausgeprägter Submersvegetation und Erhaltung der dazu erforderlichen Wasserqualität, z. B. für Knäk-, Löffel-, Schnatter- und Tafelente; Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines Gewässerzustandes, der nachhaltig eine für fischfressende Vogelarten optimale Fischreproduktion ermöglicht und die Verfügbarkeit der Nahrungstiere sichert, z. B. für Eisvogel, Gänsesäger, Haubentaucher, Flussseeschwalbe, Fisch- und Seeadler, Schwarzmilan; Erhaltung gut durchlichteter Wasserkörper mit ungestörter Sedimentbildung und Ausbildung einer reichhaltigen Molluskenfauna, z.
B. für Reiherente; Erhaltung störungsarmer Moore und Sümpfe (Wasserstand >20 cm, ggf.
Wiederherstellung solcher Wasserstände), z. B. für Kranich; Erhaltung bzw. Wiederherstellung natürlicher und naturnaher Fließgewässerstrecken durch Erhalt und Förderung der Ge9
Anhang 7.1.2_2 – Beschreibung der SPA-Gebiete
Anhang 7.1.2_2
wässerdynamik (Mäander- und Kolkbildung, Uferabbrüche, Steilwände etc.), z. B. für Eisvogel; Erhaltung bzw. Entwicklung vertikal reich strukturierter Wälder (insbesondere Nadelwälder) mit hohen Altholzanteilen (hier lockere Bestände, die von Dickungen unterbrochen sind)
in ungestörten Räumen, z. B. für Raufußkauz, Schwarzspecht, Turteltaube, Wespenbussard;
Erhaltung von insektenreichen Offenlandbereichen auf Sandböden mit angrenzenden abgestuften Waldrändern (Kiefer) z. B. für Heidelerche, Neuntöter, Sperbergrasmücke, Wendehals, Wespenbussard, Ziegenmelker; Erhalt bzw. Wiederherstellung ausgedehnter SeggenRiede und Schilf-Röhrichte durch Sicherung dauerhaft hoher Grundwasserstände, z. B. für
Bekassine, Tüpfelsumpfhuhn; Erhaltung bzw. Wiederherstellung von intakten Waldmooren
und -sümpfen, z. B. für Kranich; Erhaltung der Grünlandflächen insbesondere durch extensive Nutzung (Mähwiesen und/oder Beweidung); bei Grünlandflächen auf Niedermoor Sicherung eines hohen Grundwasserstandes zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Feuchtlebensräumen, z. B. für Graugans, Kranich, Lachmöwe, Schwarzmilan, Wachtelkönig, Weißstorch; Erhaltung von störungsarmen Grünlandflächen im unmittelbaren Umfeld von Gänserastplätzen, z. B. für Graugans; Erhaltung einer offenen bis halboffenen, durch Alleen, Baumreihen, Baumgruppen, Hecken und Feldgehölzen gegliederten Ackerlandschaft auf sandigen
Böden sowie von trockenen Wäldern mit strukturreichen Waldrändern, z. B. für Heidelerche,
Mittelspecht, Neuntöter, Ortolan, Rot- und Schwarzmilan, Schwarzspecht, Sperbergrasmücke, Wespenbussard
DE 2441 - 401; SPA (22) - Klocksiner Seenkette, Kölpin- und Fleesensee
Gebietsmerkmale: Seenkette mit ausgedehnten Röhrichtzonen, Laub-, Nadel- und Mischwaldbereichen, einer Vielzahl artenreicher Moore, Sümpfe, Seggen- Rieder und Feuchtwiesen sowie strukturreichen Offenlandzonen. Die Größe des Gebietes beträgt 11.119 ha.
Vorgesehene Vogelschutzarten: A021 Rohrdommel; A031 Weißstorch; A038 Singschwan;
A045 Nonnengans; A068 Zwergsäger; A072 Wespenbussard; A073 Schwarzmilan; A074
Rotmilan; A075 Seeadler; A081 Rohrweihe; A082 Kornweihe; A084 Wiesenweihe; A094
Fischadler; A098 Merlin; A119 Tüpfelsumpfhuhn; A122 Wachtelkönig; A127 Kranich; A140
Goldregenpfeifer; A177 Zwergmöwe; A190 Raubseeschwalbe; A193 Flußseeschwalbe;
A197 Trauerseeschwalbe; A223 Rauhfußkauz; A229 Eisvogel; A236 Schwarzspecht; A238
Mittelspecht; A246 Heidelerche; A307 Sperbergrasmücke; A320 Zwergschnepper; A338
Neuntöter
Regelmäßig vorkommende Zugvögel, die nicht im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG
aufgeführt sind: A005 Haubentaucher; A017 Kormoran; A036Höckerschwan; A037 Zwergschwan; A039 Saatgans; A041 Bläßgans; A043 Graugans; A050 Pfeifente; A051 Schnatterente; A052 Krickente; A053 Stockente; A054 Spießente; A055 Knäkente; A056 Löffelente;
A058 Kolbenente; A059 Tafelente; A061 Reiherente; A067 Schnellente; A070 Gänsesäger;
A096 Turmfalke; A113 Wachtel; A125 Bläßhuhn; A142 Kiebitz; A149 Alpenstrandläufer;
A153 Bekassine; A155 Waldschnepfe; A160 Großer Brachvogel; A210 Turteltaube; A233
Wendehals; A249 Uferschwalbe; A274 Gartenrotschwanz; A277 Steinschmätzer; A319
Grauschnäpper; A340 Nördlicher Raubwürger; A383 Grauammer
Güte und Bedeutung: International bedeutsames Seengebiet für brütende und rastende
Groß und -Wasservogelarten. Weitere Bedeutung für mehrere Arten des Anhangs I. z.T. abgesenkte Großseen und Seenketten (Großseenlandschaft) als wichtiges Naherholungsgebiet
sowie wald- und ackerbaulich genutzten Sanderflächen. Glazial bedeutende Durchströmungs-, Quellseen (Seenketten) und Großseen gebildet und eingeschlossen von großflächigen Sanderhochflächen des Pommerschen Eisvorstoßes.
Aktuelle Schutzbestimmungen: teilweise Überschneidungen mit NSG Obere Nebelseen,
Seen- und Bruchlandschaft südlich Alt Gaarz, Blüchersches Bruch und Mittelplan, Damerower Werder; teilweise Überschneidungen mit Naturparken Mecklenburgische Schweiz und
Kummerower See, Nossentiner/ Schwinzer Heide; teilweise Überschneidungen mit LSG
Nossentiner-/ Schwinzer Heide, Mecklenburger Schweiz und Kummerower See, Mecklenburger Großseenlandschaft
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Anhang 7.1.2_2 – Beschreibung der SPA-Gebiete
Anhang 7.1.2_2
Verletzlichkeit: Touristische Erschließung (Wassersport und Uferbebauung), weitere Minimierung des Alt- und Totholzanteils durch forstliche Nutzung, weitere Angaben sind unter
Einflüsse und Nutzungen sowie davon betroffene Fläche enthalten.
Einflüsse und Nutzungen: Einflüsse und Nutzungen im Gebiet: 101 Änderung der Nutzungsart; 120 Düngung; 166 Beseitigung von Tot- und Altholz; 2 Fischerei, Jagd, Entnahme
von Arten; 621 Wassersport; 690 Sonstige Freizeit- und Tourismusaktivitäten; 850 Änderung
des hydrologischen Regimes und Funktionen
Management des Gebiets: Es liegt kein Managementplan vor.
Schutzerfordernisse: Erhaltung und Entwicklung von störungsarmen Wäldern mit angemessenen Altholzanteilen für störungsempfindliche Großvogelarten sowie Höhlenbrüter; Sicherung und Entwicklung von unterholz- und baumartenreichen, störungsarmen Altholzbeständen für Greifvögel, Höhlen- und Waldbrüter; Erhaltung bzw. Entwicklung vertikal reich
strukturierter Wälder (insbesondere Nadelwälder) mit hohen Altholzanteilen (hier lockere
Bestände, die von Dickungen unterbrochen sind) in ungestörten Räumen für Höhlenbrüter
und Eulen; Erhaltung bzw. Wiederherstellung von intakten Waldmooren und –sümpfen insbesondere für Kraniche; Erhaltung störungsarmer Moore und Sümpfe (Wasserstand >20 cm,
ggf. Wiederherstellung solcher Wasserstände) insbesondere für Großvogelarten, Wat- und
Wasservögel; Erhaltung möglichst langer störungsarmer Uferlinien und möglichst großer
störungsfreier Wasserflächen sowie eines störungsarmen Luftraumes für Wasservögel, Röhrichtbrüter und Großvogelarten (Greifvögel, Kranich); Erhaltung großer unzerschnittener und
störungsarmer Land- und Wasserflächen für störungsempfindliche Großvogelarten und
Wasservögel; Erhaltung der Wasserröhrichte für Röhrichtbrüter und Wasservögel; Erhaltung
von Flachwasserzonen mit ausgeprägter Submersvegetation und Erhaltung der dazu erforderlichen Wasserqualität für Wasservögel und Seeschwalben; Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines Gewässerzustandes, der nachhaltig eine für fischfressende Vogelarten optimale
Fischreproduktion ermöglicht und die Verfügbarkeit der Nahrungstiere sichert; Erhaltung gut
durchlichteter Wasserkörper mit ungestörter Sedimentbildung und Ausbildung einer reichhaltigen Nahrungsgrundlage für Wasservögel; Erhalt bzw. Wiederherstellung ausgedehnter
Seggen- Riede und Schilf-Röhrichte durch Sicherung dauerhaft hoher Grundwasserstände
für Röhrichtbrüter, Greifvögel und Kraniche; Erhaltung bzw. Entwicklung von strukturreichen
Ackerlandschaften mit einem hohen Anteil an naturnahen Ackerbegleitbiotopen (z.B. Wegraine, Sölle, Seggen- Riede, Feldgehölze, Hecken etc.) für Greifvögel, Kraniche, Höhlen-,
Hecken-, Gebüsch- und Bodenbrüter; Erhaltung von insektenreichen Offenlandbereichen auf
Sandböden für Großvogelarten, Hecken- Gebüsch- und Bodenbrüter; Erhaltung des Strukturreichtums in Feuchtlebensräumen (z.B. Gebüschgruppen, Staudenfluren, Erlenbruchwälder in Niedermoorbereichen) u. a. für Gebüsch-, Hecken- und Höhlenbrüter
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Anhang 8.1.2 – potenziell erheblich beeinträchtigte Natura2000-Gebiete
Anhang 8.1.2
1. Zusammenstellung prüfpflichtiger Festlegungen im Entwurf des RREP MM/R in
Bezug auf FFH-Gebiete
DE-Nummer
FFH-Gebiet
potenziell beeinträchtigt durch
DE 1739 - 304
Wälder und Moore der
Rostocker Heide
Vorbehaltsgebiet Gewerbe und
Industrie Rostock-Seehafen Ost
0
Vorbehaltsgebiet Gewerbe und
Industrie Rostock-Seehafen Mitte
3
DE 1740-301
Wald bei Altheide mit
Körkwitzer Bach
DE 1840-302
Billenhäger Forst
DE 1934 - 302
Wismarbucht
Vorbehaltsgebiet Gewerbe und
Industrie Poppendorf Nord
2,3
Vorbehaltsgebiet Gewerbe und
Industrie Klein
Kussewitz/Volkenshagen
Vorbehaltsgebiet Gewerbe und
Industrie Poppendorf Nord
4,5
Vorbehaltsgebiet Gewerbe und
Industrie Poppendorf Nord
4
Vorbehaltsgebiet Gewerbe und
Industrie Klein
Kussewitz/Volkenshagen
Touristische Entwicklung auf der
Halbinsel Wustrow
6
Hafenneubau an der Ostseeküste
DE 1934 - 303
Erweiterung Wismarbucht
Touristische Entwicklung auf der
Halbinsel Wustrow
Hafenneubau an der Ostseeküste
DE 1941 - 301
Recknitz- und Trebeltal mit
Zuflüssen
Vorbehaltstrasse Eisenbahn
Flughafen Rostock-Laage
Vorranggebiet Gewerbe und Industrie
Airpark Rostock-Laage
DE 2038 - 301
DE 2039 - 301
DE 2137 - 302
DE 2138 - 302
Kleingewässerlandschaft an
den Letschower Tannen (bei
Schwaan)
Hohensprenzer,
Dudinghausener und
Dolgener See
Schlemminer Wälder und
Kleingewässerlandschaft
Warnowtal mit kleinen
Zuflüssen
Entfernung
(in km)
Eignungsgebiet Windenergieanlagen
Kambs (114)
Vorranggebiet Gewerbe und Industrie
Airpark Rostock-Laage
5
0
0 bzw.
innerhalb
0
0 bzw.
innerhalb
innerhalb
0,55
innerhalb
0,35
Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung
bei Käterhagen 1 (208-1)
0,2
Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung
bei Käterhagen 2 (208-2)
1
Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung
bei Feld Schependorf 2 (209)
0
Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung
südlich Katelbogen (210)
0
Vorbehaltstrasse Ortsumgehung
Bützow
Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung
Pölchow (233)
innerhalb
Vorbehaltstrasse Eisenbahn Rostock
- Kavelstorf
innerhalb
Vorbehaltsgebiet Gewerbe und
Industrie Güstrow Ost
0
50 m
1
Anhang 8.1.2 – potenziell erheblich beeinträchtigte Natura2000-Gebiete
DE 2239 - 301
DE 2339 - 303
Nebeltal mit Zuflüssen,
verbundenen Seen und
angrenzenden Wäldern
Cossensee und Siggen
Anhang 8.1.2
Vorbehaltstrasse Ortsumgehung
Bützow
innerhalb
Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung
westlich Marienhof 2 (213)
0
Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung
nördlich Reimershagen 1 (216)
0,6
Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung
südlich Groß Bäbelin 2 (220)
0,05
Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung
nördlich Zietlitz 4 (223)
0,65
Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung
südlich Groß Bäbelin 1 (225)
0,8
Vorbehaltstrasse Ortsumgehung
Güstrow
Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung
Groß Tessin (205)
innerhalb
Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung
westlich Krakow am See 2 (212)
0,4
0,2
2. Zusammenstellung prüfpflichtiger Festlegungen im Entwurf des RREP MM/R in
Bezug auf SPA-Gebiete
DE-Nummer
SPA-Gebiet
potenziell beeinträchtigt durch
DE 1934 - 401
Wismarbucht und Salzhaff
(SPA 47)
Touristische Entwicklung auf der
Halbinsel Wustrow
Hafenneubau an der Ostseeküste
Carinerland West (N1)
DE 1941 - 401
DE 2036 - 401
DE 2136 - 401
2
Recknitz- und Trebeltal mit
Seitentälern und Feldmark
(SPA 4)
Kariner Land (SPA 5)
Schlemminer Wälder (SPA
46)
Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung
südlich Behren - Lübchin (227)
Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung
nördlich Gnoien 1 (229-1)
Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung
nördlich Gnoien 2 (229-2)
Eignungsgebiet Windenergieanlagen
Thelkow (103)
Eignungsgebiet Windenergieanlagen
Dalwitz (107)
Eignungsgebiet Windenergieanlagen
Gnoien (111)
Eignungsgebiet Windenergieanlagen
Carinerland West (N1)
Eignungsgebiet Windenergieanlagen
Heiligenhagen (100)
Eignungsgebiet Windenergieanlagen
Hohen Luckow (101)
Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung bei
Käterhagen 1 (208-1)
Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung bei
Käterhagen 2 (208-2)
Eignungsgebiet Windenergieanlagen
Kurzen Trechow (104)
Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung bei
Feld Schependorf 2, Teilfläche 1 (209)
Entfernung
(in km)
0
0 bzw.
innerhalb
3,7
0
1,8
0,8
0,9
2,4
2,4
3,5
3,3
0,3
0,9
1,1
innerhalb
Anhang 8.1.2 – potenziell erheblich beeinträchtigte Natura2000-Gebiete
DE 2137 - 401
DE 2239 - 401
DE 2242 - 401
DE 2339 - 402
DE 2441 - 401
Warnowtal, Sternberger Seen
und untere Mildenitz (SPA 6)
Anhang 8.1.2
Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung
südlich Katelbogen (210)
Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung
Schwaan (235)
Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung
Pölchow (233)
Vorbehaltstrasse Ortsumgehung
Bützow
Vorbehaltstrasse Ortsumgehung
Güstrow
Eignungsgebiet Windenergieanlagen
Kurzen Trechow (104)
Vorbehaltstrasse Eisenbahn Rostock Kavelstorf
Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung
Schwaan (235)
Eignungsgebiet Windenergieanlagen
Mistorf (55/58)
Eignungsgebiet Windenergieanlagen
Kuhs (72)
Eignungsgebiet Windenergieanlagen
Kambs (114)
Eignungsgebiet Windenergieanlagen
Rukieten (102)
Eignungsgebiet Windenergieanlagen
Kurzen Trechow (104)
Vorbehaltstrasse Ortsumgehung
Güstrow
Nebel und Warinsee (SPA 38) Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung
östlich Serrahn (224)
Eignungsgebiet Windenergieanlagen
Glasewitz (106)
Mecklenburgische Schweiz
Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung
und Kummerower See (SPA
Groß Wokern (232)
9)
Eignungsgebiet Windenergieanlagen
Jördenstorf (109)
Eignungsgebiet Windenergieanlagen
Gnoien (111)
Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung
Groß Tessin (205)
Nossentiner/Schwinzer Heide Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung
(SPA 55)
westlich Krakow am See (212)
Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung
nördlich Rum Kogel (215)
Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung
westlich Reimershagen (217)
Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung
nördlich Zietlitz 1 (218)
Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung
nördlich Zietlitz 2 (219)
Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung
südlich Groß Bäbelin 2 (220)
Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung
nördlich Zietlitz 4 (223)
Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung
südlich Groß Bäbelin 1 (225)
Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung
südlich Zietlitz (226)
Klocksiner Seenkette, Kölpin- Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung
und Fleesensee (SPA22)
südlich Groß Bäbelin 2 (220)
innerhalb
0,5 bzw. 0,9
0
0
0
0,2
innerhalb
3,5
1,3
5
1,5
1,5
4,3
0
4,9
2,4
0,9
2,1
0
0,15
0,35
0,3
1,3
0,5
0,65
0,1
0
0,5
0,3
2,5
3
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