Anhang Anhangsverzeichnis Karten Karte 1 Karte 2 Karte 3 Karte 4 Karte 5 Karte 6 Karte 7 Karte 8 Karte 9 Karte 10 Karte 11 Karte 12 Karte 13 Anhang 6.2.4.1 Anhang 6.2.4.2 Anhang 6.3.4.1 Anhang 6.3.4.2 Anhang 6.4.3 Anhang 6.4.4 Anhang 6.5.4 Anhang 6.6.4 Anhang 6.6.5 Anhang 6.7.4 Anhang 6.7.5_1 Anhang 6.7.5_2 Anhang 6.9.7.1 Anhang 7.1.2_1 Anhang 7.1.2_2 Anhang 8.1.2 Prüfpflichtige Festlegungen des RREP MM/R Siedlungsflächen Tourismus und Erholung Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Naturschutz und Landschaftspflege Arten und Lebensräume, Freiräume Regionaler Biotopverbund und Natura2000-Gebiete Rastplätze, Vogelzug Nationale Schutzgebiete Wald Boden Grundwasser Trinkwasserschutzgebiete Landschaftsbild Halbinsel Wustrow – Beschreibung des aktuellen Umweltzustandes Halbinsel Wustrow – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungsund Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen Marina auf der Halbinsel Wustrow – Beschreibung des aktuellen Umweltzustandes Marina auf der Halbinsel Wustrow – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen Vorranggebiete Gewerbe und Industrie – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen Vorranggebiet Gewerbe und Industrie – Beschreibung des aktuellen Umweltzustandes Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie – Beschreibung des aktuellen Umweltzustandes, Bewertung der Umweltauswirkungen, Alternativenprüfung, Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen Vorranggebiete Rohstoffsicherung – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen Vorranggebiet Rohstoffsicherung – Beschreibung des aktuellen Umweltzustandes, Bewertung der Umweltauswirkungen, regionalplanerische Abwägung Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen, regionalplanerische Abwägung Nicht zur Festlegung im RREP MM/R vorgesehene Flächen unter Bergrecht >5 ha – Beschreibung des aktuellen Umweltzustandes, Bewertung der Umweltauswirkungen, regionalplanerische Abwägung Eignungsgebiete Windenergieanlagen – Beschreibung des aktuellen Umweltzustandes aller Eignungsgebiete Windenergieanlagen Beschreibung der FFH-Gebiete Beschreibung des SPA-Gebiete Potenziell erheblich beeinträchtigte Natura2000-Gebiete Umweltbericht zum Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mittleres Mecklenburg/Rostock Karte 1 Regionalplanerische Festlegungen Rostock-Seehafen Ost Rostock-Mönchhagen Rostock-Seehafen Mitte Poppendorf Nord 150 © u 1 206 20 22 N1 Rostock-Poppendorf Rostock-Seehafen West © u 2/4 Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie 102 Dummersdorf 103 5 100 233 204 104 114 103 228 37/51 208-2 208-1 209 107 118 102 55/58 210 72 107 203 109 105 108 111 Güstrow Ost 112 232 216 213 217 215 214 211 205 113 218 212 221 223 226 Vervielfältigung nur mit Erlaubnis des Herstellers. Als Vervielfältigung auch von Teilen gelten z.B. Nachdruck, Fotokopie, Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträgern. 109 38 231 Kartengrundlage Übersichtskarte M-V 1 : 250 000 Herausgegeben: LVermA M-V 2004 Eignungsgebiet Windenergieanlagen: Übernahme von Gebieten aus der 1. Teilfort schreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms MM/R von 1999 73 106 71 Eignungsgebiet Windenergieanlagen: Neufestlegungen im Entwurf des RREP MM/R oder erweiterte Gebiete aus der 1. Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms MM/R von 1999 111 119 Airpark Rostock-Laage 235 Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung 229-1 33/45 117 Vorranggebiet Rohstoffsicherung 227 229-2 151 101 28 Hafenneubau an der Außenüste Vorranggebiet Gewerbe und Industrie 16 101 15 räumliche Darstellung entspricht dem nicht abgeschlossenen Raumordnungsverfahren von 2002 202 113 100 Halbinsel Wustrow 17 Bentwisch 106 14 Prüfpflichtige flächige Festlegungen im Entwurf des RREP MM/R 219 224 114 ´ 116 Maßstab 1 : 300 000 115 225 220 0 5 10 15 20 Kilometer Regionaler Planungsverband Mittleres Mecklenburg/ Rostock Stand: Mai 2009 Umweltbericht zum Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mittleres Mecklenburg/Rostock Karte 2 Siedlungen Siedlungsflächen (gesamt) Wohn- und Mischgebiete Pufferbereich von 300 m um Siedlungsflächen Pufferbereich von 800 m um Wohngrundstücke im Außenbereich bzw. von 1.000 m um Wohn- und Mischgebiete sowie um Campingplätze und Ferienhaussiedlungen* Datengrundlagen: - ATKIS-Daten des Landesamt für Innere Verwaltung M-V - Digitale TK 10 des Landesamt für Innere Verwaltung M-V - Digitale Orthofotos 2005 des Landesamtes für Innere Verwaltung M-V - Raumordnungskataster des AfRL MM/R * Hinweis: Die Zuordnung zu Innen- bzw. Außenbereich wurde anhand pauschaler Schwellenwerte vorgenommen. Eine Überprüfung und ggf. Korrektur anhand kommunaler Satzungen und aufgrund von Ortsbesichtigungen erfolgte nur dort, wo die Zuordnung unmittelbar abgrenzungsrelevant für die Festlegungen des RREP MM/R ist. ´ Maßstab 1 : 300 000 Kartengrundlage Übersichtskarte M-V 1 : 250 000 Herausgegeben: LVermA M-V 2004 Vervielfältigung nur mit Erlaubnis des Herstellers. Als Vervielfältigung auch von Teilen gelten z.B. Nachdruck, Fotokopie, Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträgern. 0 5 10 15 20 Kilometer Regionaler Planungsverband Mittleres Mecklenburg/ Rostock Stand: Mai 2009 ! ! ! ! ! !!! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! !! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! !! ! ! !! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! 5 10 15 ! ! ! ! !! ! ! ! ! ! ! ! 0 ! ! Maßstab 1 : 300 000 ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! !! ! ! ! ! !! !!!! !! !! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! !! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! !! ! ! ´ ! ! ! !!! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! !! ! !!!!!! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! !! ! ! !!! ! ! !! ! ! !! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Vervielfältigung nur mit Erlaubnis des Herstellers. Als Vervielfältigung auch von Teilen gelten z.B. Nachdruck, Fotokopie, Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträgern. ! ! ! ! ! ! Kartengrundlage Übersichtskarte M-V 1 : 250 000 Herausgegeben: LVermA M-V 2004 ! ! ! !! Fernwanderweg Radfernweg Radfernweg/Fernwanderweg ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! !! !! ! ! ! ! ! !! ! ! !! ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! ! !! ! Bereich besonderer Bedeutung ! ! ! ! ! Bereich herausragender Bedeutung ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! !! Bereiche mit regionaler Bedeutung für die Sicherung der Erholungsfunktion der Landschaft (GLRP MM/R) !! ! ! ! ! !! Tourismusentwicklungsraum ! !! ! ! ! ! ! Tourismusschwerpunktraum ! ! ! ! Tourismusräume: unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP MM/R zum 2. Beteiligungsverfahren ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! Tourismus und Erholung ! ! ! !! ! ! ! !! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Karte 3 ! ! ! !! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! !! ! ! !! ! ! !! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! Umweltbericht zum Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mittleres Mecklenburg/Rostock !! ! ! ! ! ! ! ! ! 20 Kilometer Regionaler Planungsverband Mittleres Mecklenburg/ Rostock Stand: Mai 2009 Umweltbericht zum Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mittleres Mecklenburg/Rostock Karte 4 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Naturschutz und Landschaftspflege Gebiete für Naturschutz und Landschaftspflege: unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP MM/R zum 2. Beteiligungsverfahren Vorranggebiet Vorranggebiet auf Gewässern Vorbehaltsgebiet Vorbehaltsgebiet auf Gewässern ´ Maßstab 1 : 300 000 Kartengrundlage Übersichtskarte M-V 1 : 250 000 Herausgegeben: LVermA M-V 2004 Vervielfältigung nur mit Erlaubnis des Herstellers. Als Vervielfältigung auch von Teilen gelten z.B. Nachdruck, Fotokopie, Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträgern. 0 5 10 15 20 Kilometer Regionaler Planungsverband Mittleres Mecklenburg/ Rostock Stand: Mai 2009 Umweltbericht zum Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mittleres Mecklenburg/Rostock Karte 5 Arten und Lebensräume, Freiräume Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume (GLRP MM/R) sehr hohe Schutzwürdigkeit hohe Schutzwürdigkeit Schutzwürdigkeit landschaftlicher Freiräume (GLRP MM/R) Stufe 4 - sehr hoch Stufe 3 - hoch bis sehr hoch Stufe 2 - mittel bis hoch ´ Maßstab 1 : 300 000 Kartengrundlage Übersichtskarte M-V 1 : 250 000 Herausgegeben: LVermA M-V 2004 Vervielfältigung nur mit Erlaubnis des Herstellers. Als Vervielfältigung auch von Teilen gelten z.B. Nachdruck, Fotokopie, Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträgern. 0 5 10 15 20 Kilometer Regionaler Planungsverband Mittleres Mecklenburg/ Rostock Stand: Mai 2009 Umweltbericht zum Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mittleres Mecklenburg/Rostock DE 1739-303 Karte 6 DE 1739-304 Regionaler Biotopverbund und Natura2000-Gebiete DE 1740-301 DE 1838-301 Regionaler Biotopverbund (Entwurf RREP MM/R Mai 2009) DE 1739-304 DE 1836-301 DE 1837-301 FFH-Gebiet (Stand Januar 2009) Verbundraum nach Artikel 10 der FFH-Richtlinie DE 1836-302 gemeldetes EU-Vogelschutzgebiet (Stand Januar 2008) DE 1840-302 DE 1934-302 DE 1934-401 DE 1936-301 DE 1937-301 DE 1940-401 DE 1937-301 DE 1936-302 DE 1941-401 DE 1940-301 DE 2036-401 DE 1941-301 DE 1941-301 DE 2137-401 DE 2037-301 DE 2036-302 DE 2039-301 DE 2041-301 DE 2242-401 DE 1941-401 DE 2040-301 DE 2038-301 DE 2141-301 DE 2142-301 DE 2138-302 DE 2137-302 DE 2137-302 DE 2142-401 DE 2136-401 DE 2242-401 DE 2139-301 DE 2137-302 DE 2142-302 DE 2239-401 DE 2242-304 DE 2241-303 DE 2137-401 DE 2239-302 DE 2239-303 DE 2241-302 DE 2242-302 DE 2238-302 DE 2238-302 DE 2242-401 DE 2238-302 DE 2240-301 DE 2339-402 DE 2338-304 DE 2339-303 DE 2338-302 DE 2241-302 DE 2341-302 ´ DE 2339-402 Maßstab 1 : 300 000 Kartengrundlage Übersichtskarte M-V 1 : 250 000 Herausgegeben: LVermA M-V 2004 Vervielfältigung nur mit Erlaubnis des Herstellers. Als Vervielfältigung auch von Teilen gelten z.B. Nachdruck, Fotokopie, Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträgern. 0 DE 2239-301 DE 2439-304 5 10 15 20 Kilometer Regionaler Planungsverband Mittleres Mecklenburg/ Rostock Stand: Mai 2009 Umweltbericht zum Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mittleres Mecklenburg/Rostock Karte 7 Rastplätze und Vogelzugkorridore Lebensraumfunktion der Landschaft für rastende und überwinternde Wat- und Wasservögel (I.L.N., Stand: Dezember 2008) Stufe 4 - sehr hoch Stufe 3 - hoch bis sehr hoch Stufe 2 - mittel bis hoch Gebiete mit erhöhter Dichte des Vogelzugs (I.L.N. 1996) Zone A - hohe Dichte Zone B - mittlere Dichte DDD Vogelzuglinien über Küstengewässern ´ Maßstab 1 : 300 000 Kartengrundlage Übersichtskarte M-V 1 : 250 000 Herausgegeben: LVermA M-V 2004 Vervielfältigung nur mit Erlaubnis des Herstellers. Als Vervielfältigung auch von Teilen gelten z.B. Nachdruck, Fotokopie, Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträgern. 0 5 10 15 20 Kilometer Regionaler Planungsverband Mittleres Mecklenburg/ Rostock Stand: Mai 2009 Umweltbericht zum Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mittleres Mecklenburg/Rostock Karte 8 Nationale Schutzgebiete (Stand: März 2009) Naturschutzgebiet Landschaftsschutzgebiet Naturpark ´ Maßstab 1 : 300 000 Kartengrundlage Übersichtskarte M-V 1 : 250 000 Herausgegeben: LVermA M-V 2004 Vervielfältigung nur mit Erlaubnis des Herstellers. Als Vervielfältigung auch von Teilen gelten z.B. Nachdruck, Fotokopie, Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträgern. 0 5 10 15 20 Kilometer Regionaler Planungsverband Mittleres Mecklenburg/ Rostock Stand: Mai 2009 Umweltbericht zum Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mittleres Mecklenburg/Rostock Karte 9 Wald Wald (Bestand, Landesforst M-V 2007) Wald mit besonderer Erholungseignung (GLRP MM/R) ´ Maßstab 1 : 300 000 Kartengrundlage Übersichtskarte M-V 1 : 250 000 Herausgegeben: LVermA M-V 2004 Vervielfältigung nur mit Erlaubnis des Herstellers. Als Vervielfältigung auch von Teilen gelten z.B. Nachdruck, Fotokopie, Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträgern. 0 5 10 15 20 Kilometer Regionaler Planungsverband Mittleres Mecklenburg/ Rostock Stand: Mai 2009 Umweltbericht zum Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mittleres Mecklenburg/Rostock Karte 10 Boden Schutzwürdigkeit des Bodens (GLRP MM/R) sehr hoch hoch bis sehr hoch mittel bis hoch Moore (GLRP MM/R) schwach bis mäßig entwässerte naturnahe Moore mäßig entwässerte Moore mit extensivem Feuchtgrünland stark entwässerte, degradierte Moore großflächig zusammenhängende und häufig sehr tiefgründige Moore ´ Maßstab 1 : 300 000 Kartengrundlage Übersichtskarte M-V 1 : 250 000 Herausgegeben: LVermA M-V 2004 Vervielfältigung nur mit Erlaubnis des Herstellers. Als Vervielfältigung auch von Teilen gelten z.B. Nachdruck, Fotokopie, Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträgern. 0 5 10 15 20 Kilometer Regionaler Planungsverband Mittleres Mecklenburg/ Rostock Stand: Mai 2009 Umweltbericht zum Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mittleres Mecklenburg/Rostock Karte 11 Grundwasser Schutzfunktionen der Deckschichten (LUNG 2008) günstig mittel ungünstig Artesik (LUNG 2008) Vorkommen artesischen Grundwassers ´ Maßstab 1 : 300 000 Kartengrundlage Übersichtskarte M-V 1 : 250 000 Herausgegeben: LVermA M-V 2004 Vervielfältigung nur mit Erlaubnis des Herstellers. Als Vervielfältigung auch von Teilen gelten z.B. Nachdruck, Fotokopie, Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträgern. 0 5 10 15 20 Kilometer Regionaler Planungsverband Mittleres Mecklenburg/ Rostock Stand: Mai 2009 Umweltbericht zum Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mittleres Mecklenburg/Rostock Karte 12 Trinkwasserschutzgebiete Trinkwasserschutzzonen Trinkwasserschutzzone II Grundwasser Trinkwasserschutzzone III a Grundwasser Trinkwasserschutzzone III b Grundwasser Trinkwasserschutzzone IV Grundwasser Trinkwasserschutzzone II Oberflächenwasser Trinkwasserschutzzone III Oberflächenwasser Veränderungen von Trinkwasserschutzzonen Aufhebung vorgesehen Neufestsetzung im Verfahren/geplant ´ Maßstab 1 : 300 000 Kartengrundlage Übersichtskarte M-V 1 : 250 000 Herausgegeben: LVermA M-V 2004 Vervielfältigung nur mit Erlaubnis des Herstellers. Als Vervielfältigung auch von Teilen gelten z.B. Nachdruck, Fotokopie, Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträgern. 0 5 10 15 20 Kilometer Regionaler Planungsverband Mittleres Mecklenburg/Rostock Stand: Mai 2009 Umweltbericht zum Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mittleres Mecklenburg/Rostock Karte 13 Landschaftsbild Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (GLRP MM/R) sehr hoch hoch bis sehr hoch mittel bis hoch ´ Maßstab 1 : 300 000 Kartengrundlage Übersichtskarte M-V 1 : 250 000 Herausgegeben: LVermA M-V 2004 Vervielfältigung nur mit Erlaubnis des Herstellers. Als Vervielfältigung auch von Teilen gelten z.B. Nachdruck, Fotokopie, Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträgern. 0 5 10 15 20 Kilometer Regionaler Planungsverband Mittleres Mecklenburg/ Rostock Stand: Mai 2009 Anhang 6.2.4.1 – Beschreibung des aktuellen Umweltzustandes Halbinsel Wustrow Touristisches Vorhaben auf der Halbinsel Wustrow Bereiche Freifläche und Gartenstädte Anhang 6.2.4.1 Plangebietsgröße max: ca. 27 ha Landkreis, Gemeinde: Bad Doberan, Rerik Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Erholungsfunktion (Karte Freifläche: herausragende Bedeutung 13 GLRP) Tourismusraum (noch liegt im Tourismusschwerpunktraum unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) zusätzliche Informationen aus ROV-Unterlagen Lärmbelastung Lärmbelastung in Rerik bereits ohne Verwirklichung des Vorhabens sehr hoch (Nacht: Überschreitung der Orientierungs- und Grenzwerte an allen untersuchten Immissionspunkten, Tag: Überschreitung der Orientierungs- und Grenzwerte in der John-Brinkman-Straße und südlich der Wustrower Straße, Süd); insbesondere die Mutter-Kind-Klinik an der John-Brinkmanstraße ist als besonders empfindlich einzustufen zusätzliche Informationen ortskundiger Planer (April 2009) Lärmbelastung Aktuell befindet sich eine Lärmanalyse für den Bereich des Amtes NeubukowSalzhaff in der Erarbeitung (Dr. Degenkolb). Aus den im April 2009 bereits vorliegenden Zwischenergebnissen ist erkennbar, dass die Lärmbelastung durch Verkehr in der Ortslage Rerik und insbesondere auch im Bereich der Zufahrtsstraßen zur Halbinsel Wustrow und auf dem Wustrower Hals selbst nach wie vor sehr hoch ist und die Orientierungswerte überschritten werden. Aufgrund dieser Situation plant die Stadt Rerik u.a. die Sperrung der Parkplätze am Wustrower Hals. Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Geschützte Biotope (§ 20 Untersuchungsraum auf der Halbinsel Wustrow: Kliffküsten am Nordufer der HalbinLNatG M-V) sel Wustrow, ein permanentes Kleingewässer im Nordwesten des Plangebiets; ein Feuchtgrünland und ein Küstenüberflutungsmoor, Schilfröhrichte am Boddenstrand im Süden des Untersuchungsraumes Halbinsel Wustrow Untersuchungsraum Salzhaff: vollständig Boddengewässer mit Verlandungsbereich Vorbehaltsgebiete Natur- gesamtes Untersuchungsgebiet Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspfleschutz und Landschaftsge laut LEP M-V 2005 auf Grundlage der ehemaligen Abgrenzung des EUpflege (noch unabgewoVogelschutzgebietes „Küstenlandschaft Wismar Bucht“ gene Kulisse in Vorberei- keine Vorbehaltsgebietsfestlegung im RREP MM/R, wobei RREP nur für Landflätung des Entwurfs des chen Festlegungen trifft RREP) Schutzwürdigkeit der Untersuchungsraum auf der Halbinsel Wustrow: Freifläche - landseitig gelegener ca. Arten und Lebensräume 300m breiter und an die Ostsee angrenzender Bereich sowie landseitig gelegener (Karte 3 GLRP) ca. 100 bis 200m breiter und an das Salzhaff angrenzender Bereich mit hoher Schutzwürdigkeit Untersuchungsraum Salzhaff: vollständig sehr hohe Schutzwürdigkeit angrenzendes NSG: vollständig hohe Schutzwürdigkeit Feuchtlebensräume Freifläche: alle als Geschütze Biotope kartierten Bereiche (Karte I GLRP) Schutzwürdigkeit unzerangrenzendes NSG sowie die nicht versiegelten Bereiche im Westen des Untersuschnittener landschaftlichungsraumes auf der HI Wustrow mit sehr hoher Schutzwürdigkeit cher Freiräume (Karte 9 GLRP) Biotopverbund (Karte II im Bereich des EU-Vogelschutzgebietes Biotopverbund im engeren Sinne GLRP) im Bereich des Untersuchungsraumes außerhalb des EU-Vogelschutzgebietes Biotopverbund im weiteren Sinne Schutzgebiete nach FFH- südwestlich an Plangebiet angrenzendes NSG, der überwiegende Teil des Salzhaffs Richtlinie (mit Ausnahme eines nördlichen Bereichs) und nördlich an das NSG angrenzende Bereiche sind Bestandteil des FFH-Gebietes „Wismarbucht“ Europäische Vogelsüdwestlich an Plangebiet angrenzendes NSG, der überwiegende Teil des Salzhaffs schutzgebiete (mit Ausnahme eines nördlichen Bereichs) und nördlich an das NSG angrenzende Bereiche sind Bestandteil des EU-Vogelschutzgebietes „Wismarbucht und Salzhaff“ Bedeutung als Rastgekeine biet für Wat- und Wasservögel Brutplätze geschützter Freifläche: 1 Brutplatz eines Großvogels im NSG vorhanden, 2km-Schutzzone reicht Vogelarten bis in den Untersuchungsraum 1 Anhang 6.2.4.1 – Beschreibung des aktuellen Umweltzustandes Halbinsel Wustrow weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, Naturpark, Ramsar, GLB, FND) Anhang 6.2.4.1 westlicher Teil der Halbinsel ist NSG „Wustrow“ gesamter Untersuchungsraum (Freifläche) ist Feuchtgebiet nationaler Bedeutung nicht versiegelten Bereiche im Westen des Untersuchungsraumes auf der HI Wustrow und Salzhaff gehören zum LSG „Salzhaff“ zusätzliche Informationen aus ROV-Unterlagen Avifauna Brutvögel: 5 avifaunistische Teilräume kartiert - salzhaffnaher Bereich mit großem Strukturreichtum und großer Artenvielfalt (55 Brutvogelarten, davon 12 Rote-Listen Arten) - ruderale Freifläche/Flugfeld: Wiesen- und Weidelandschaften auf Geschiebemergel und teils sandigen Böden, bereichsweise stauwasserbeeinfluss - Hochfläche Außenküste: 17 Brutvogelarten, davon 6 Rote-Listen Arten, aufgrund der nur kurzzeitig zurückliegenden Munitionsberäumung ist weitergehende Sukzession und Artenentwicklung zu erwarten - Ostsee-Kliff: ca. 3 km langes und 19 m hohes dynamisches Kliff zur Ostsee, Uferschwalbenvorkommen, 9 Brutvogelarten, davon 4 Rote-Listen Arten - Pufferzone zum NSG: 58 Brutvogelarten, davon 13 Rote-Liste-Arten Rast- und Überwinterungsvögel: - Außenküste: bedeutendes Tauchentenvorkommen im Spätherbst und Winter wegen Miesmuschelbänken in geringen Tiefen und Kleinfischvorkommen - Salzhaff: Vorkommen von Höcker-, Sing- und Zwergschwan, Tauchenten, Schwimmenten, Gänse, Blessrallen, Säger; besondere Bedeutung wegen schlickigen Flachwasserzonen und Seegraswiesen (Motorboote und Surfer besonders problematisch) Fledermäuse Teichanlage beim alten Gutshaus Wustrow im NSG von besonderer Bedeutung da Hauptjagdgebiet aller im Untersuchungsgebiet vorkommenden Fledermausarten, große Freifläche ohne besondere Bedeutung, Fledermausvorkommen selbst in baulicher Substanz (Trafostation, Bunker, Baracken, ehemalige Wohnhäuser) Lurche und Kriechtiere 6 Artenvorkommen, 3 Arten nach FFH-Richtlinie Anhang IV streng geschützt; salzhaffnaher Bereich von besonderer Bedeutung Heuschrecken keine regional seltenen oder bestandsgefährdete Arten Libellen Vorkommen allgemein häufiger und weit verbreiteter Arten, von besonderer Bedeutung: Kleingewässer nordwestlich im Plangebiet und salzhaffnahe Bereiche Hautflügler Plangebiet mit allgemeiner Bedeutung für Vorkommen, von besonderer Bedeutung: offene Böden mit sandigem und leicht kiesigem Substrat direkt oberhalb des Kliffs (wahrscheinlicher Standort der Sägehornbiene – in M-V vom Aussterben bedroht) und Teilflächen im nördlichen Teil des Plangebiets (Nahrungsgebiet der Sägehornbiene) Biotoptypenkartierung Bereich mit geschützten Biotopen u.a.: ruderalisierter Halbtrockenrasen im Bereich der Hochfläche an der Außenküste, ruderalisierter und basiphiler Halbtrockenrasen auf großen Bereichen der ruderalen Freifläche nördlich des Grabens, mesophiles Laubgebüsch im westlichen Bereich der ruderalen Freifläche (an das NSG angrenzend), Feuchtgebüsch eutropher Moor- und Supfstandorte, Schilfröhrricht, Hochstaudenflur feuchter Moor- und Sumpfstandorte, Schilf-Landröhricht, Rohrglanzgrasröhricht im salzhaffnahen Bereich zusätzliche Informationen ortskundiger Planer schutzwürdige Bereiche Insgesamt muss festgestellt werden, dass die Sukzession bereits weit fortgeschritten und Arten im Bereich der ist. Sowohlim Bereich der „Alten als auch der Neuen Gartenstadt“ wurden Fleder„Gartenstädte“ maus- und Schleiereulenvorkommen (u.a.) nachgewiesen. „Alte Gartenstadt“: Schutzwürdig und erhaltenswert sind die vorhandenen Großstrukturen wie Baumgruppen, Solitärbäume und Alleen. Insbesondere zu erwähnen sind die Schwarzpappelallee im Bereich der Straße „Haffring“ mit gleichzeitigem Vorkommen von Orchideen, das nördlich im Gebiet gelegene Pappelwäldchen und die vorhandenen Streuobstwiesen. Weiterhin von Bedeutung ist die Fläche zwischen „Haffring“ und Salzhaff aufgrund der Vorkommen von Amphibien und weiterer schutzwürdiger Tier- und Pflanzenarten. „Neue Gartenstadt“: Schutzwürdig und erhaltenswert sind die vorhandenen Großstrukturen wie Baumgruppen, Solitärbäume und Alleen. Insbesondere zu erwähnen ist die Schwarzpappelallee entlang der Hauptstraße zwischen „Alter und Neuer Gartenstadt“. Auch hier ist die Freifläche zwischen Salzhaff und ehemaliger Bebauung aufgrund der Vorkommen von Amphibien und weiterer schutzwürdiger Arten bedeutsam. Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Freifläche: mittel bis hoch Bodens (Karte 4 GLRP) 2 Anhang 6.2.4.1 – Beschreibung des aktuellen Umweltzustandes Halbinsel Wustrow Moore (Karte I GLRP) Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) Altlasten / Kampfmittelbelastung Anhang 6.2.4.1 Freifläche: ehemals kampfmittelbelastet aber nach Beräumung freigegeben; angrenzende Außenküste voraussichtlich kampfmittelbelastet zusätzliche Informationen aus ROV-Unterlagen Boden Freifläche: vorkommende Böden: salzbeeinflusste Mudden und Flachtorfe am Salzhaff, lehmige Böden des Geschiebemergels, Aufschüttungsböden, Sand- und Kiesböden mit geringer Bodenentwicklung, marine Böden Altlasten Freifläche beräumt aber Altlasten/ -verdachtsflächen im Bereich des baulichen Bestandes vorhanden zusätzliche Informationen ortskundiger Planer Kampfmittelbelastung auch die Bereiche der „Alten und Neuen Gartenstadt“ sind kampfmittelberäumt. Schutzgut Wasser Lage zu OberflächengeFreifläche: ein permanentes Kleingewässer im Nordwesten des Plangebiets und wässern weitere im salzhaffnahen Bereich, im Norden grenzt die Ostsee an das Plangebiet, im Süden das Saltzhaff Schutzfunktion der Deck- Freifläche: ungünstig schichten Artesisch anstehendes Grundwasser Trinkwasserschutzgebiete Hochwassergefährdung Freifläche: landseitig gelegener ca. 100 bis 350m breiter und an das Salzhaff angrenzender Bereich überflutungsgefährdet (im Entwurf des RREP MM/R als Vorbehaltsgebiet Küsten- und Hochwasserschutz gesichert) Wustrower Hals: im Entwurf des RREP MM/R als Vorbehaltsgebiet Küsten- und Hochwasserschutz gesichert (Verhinderung des Durchbruchs) zusätzliche Informationen aus ROV-Unterlagen Grundwasser geogene Versalzungsgefahr gegeben - daher Grundwasserförderung aus der Wasserfassung Wustrow begrenzt, Süß/Salzwassergrenze im Teufenbereich 80 bis 100m unter GOK vermutet, 2 Grundwasserleiter jeweils in Tiefen größer 60 m zu unterscheiden – durch mächtige Geschiebemergeldecken gut geschützt Oberflächenwasser Gewässer am Kommandoturm mit besonderen Lebensraumbedingungen wegen Nährstoffarmut Salzhaff: geringe Tiefe, relativ hoher Salzgehalt, hohe Nährstoffkonzentration, ausgeprägter Temperaturgang und relativ gesicherte Sauerstoffversorgung verursachen besondere Lebensbedingungen; Wasseraustausch mit Wismarbucht erfolgt über 4 m breite Rinne Schutzgut Klima/Luft Verkehrslage und Lage derzeitige Verkehrsanbindung: zu bestehenden Emissi- aus Richtung Kühlungsborn über die L12 und die L122 nach Rerik onsquellen (Lärm, Staub, - aus Richtung Kröpelin über die L122 nach Rerik Schadstoffe) - aus Richtung Neubukow über die DBR7 nach Rerik Ortslage Rerik und Wustrower Hals müssen passiert werden, um auf die Halbinsel Wustrow zu gelangen zusätzliche Informationen aus ROV-Unterlagen Klima/Luft häufig auftretende Land-See-Windzirkulation verursacht geringen mittleren Jahresniederschlag von kleiner 550 mm pro Jahr 100 m landeinwärts ausgehend von Außenküste herrscht Strandklima (erhöhte UVStrahlung, größere Luftreinheit, erhöhter Salz- und Jodgehalt) Schutzgut Landschaft Schutzwürdigkeit des Untersuchungsraum auf der Halbinsel Wustrow (Freifläche): Landschaftsbildes (Karte Untersuchungsraum Salzhaff: sehr hoch 8 GLRP) zusätzliche Informationen aus ROV-Unterlagen Landschaftsbild 4 Landschaftsbildeinheiten: Kliff, Geröll- und Sandstrand, Plateau mit ehemaligem Flugfeld, gehölzreicher Übergangsbereich zum Salzhaff und bebaute Bereiche, wobei Kliff, Geröll- und Sandstrand von besonderer Bedeutung sind, ebenso die Blickbeziehungen Richtung Ostsee, Richtung Salzhaff, Richtung Rerik und entlang der 3 Anhang 6.2.4.1 – Beschreibung des aktuellen Umweltzustandes Halbinsel Wustrow Anhang 6.2.4.1 Kliffküste, markant ist Pappelhain unmittelbar an der Außenküste bei der ehemaligen Offiziersstadt Schutzgut Kultur- und Sachgüter zusätzliche Informationen aus ROV-Unterlagen Bodendenkmale Bodendenkmale von besonderer wissenschaftlicher und kulturgeschichtlicher Bedeutung sowie Bodendenkmale von allgemeiner Bedeutung sind derzeit nicht bekannt Küstenschutz gesamte Außenküste ist abtragsgefährdet, insbesondere der westliche Teil Kumulative Wirkungen Für die touristische Entwicklung auf der Halbinsel Wustrow ist voraussichtlich eine Gesamtkonzeption zu erarbeiten. Ein bereits diskutierter, weiterer Bestandteil eines solchen Gesamtkonzeptes ist der Bau einer Marina an der Außenküste. In der Ortslage Rerik und im Bereich des Salzhaffs gibt es bereits eine Reihe von touristischen und Erholungsnutzungen, so dass insgesamt davon auszugehen ist, dass eine Reihe von kumulativen Wirkungen auftreten werden. 4 Anhang 6.2.4.2 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Halbinsel Wustrow Anhang 6.2.4.2 Grundsatzfestlegung Entwicklung eines Tourismusstandortes auf der Halbinsel Wustrow hier: Nutzung der Landfläche zwischen Gartenstadt im Osten, dem Naturschutzgebiet Wustrow im Westen, dem Salzhaff im Süden und der Außenküste im Norden Die nachrichtliche Wiedergabe der zu prognostizierenden Beeinträchtigungen der Schutzgüter, der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie möglicher Kompensationsmaßnahmen erfolgt auf der Grundlage der Unterlagen zum „Raumordnungsverfahren (ROV) zur Errichtung der Marina an der Außenküste und des Golfplatzes mit Weilern auf der Halbinsel Wustrow„, wobei lediglich die Aussagen im Zusammenhang mit dem damals geplanten Golfplatz ausgewertet werden. Somit geben nachfolgende Ausführungen lediglich einen Überblick über die Risiken und das Konfliktpotenzial einer touristischen Nutzung der betroffenen Fläche, welches sich aber ändern kann, wenn abweichende Vorhaben anstelle eines Golfplatzes geplant werden. Datenentnahme aus dem Vorentwurf der Landesplanerischen Beurteilung des Vorhabens im Rahmen des ROV von Juli 2003, aus dem Erläuterungsbericht zum ROV zur Errichtung … des Golfplatzes mit Weilern auf der Halbinsel Wustrow (Freie Planungsgruppe Berlin GmbH, November 2002), aus der Umweltverträglichkeitsstudie zum ROV zur Errichtung … des Golfplatzes mit Weilern auf der Halbinsel Wustrow (Freie Planungsgruppe Berlin GmbH, November 2002) Kurzbeschreibung des Vorhabens: - Anlage eines Golfplatzes mit einer Gesamtfläche von ca. 184 ha (27-Loch-Golfplatz (in 3x9-Loch Spielplätze unterteilt)) - nördlicher Platz – dünenartig gestaltete Landschaft; mittlerer Platz – durch kaskadenartig angelegte Kleingewässer geprägt; südlicher Platz – mit Ausrichtung zum Salzhaff – flacher offener Haffplatz ohne umfangreiche Geländemodellierungen Prognostizierte Beeinträchtigungen der Schutzgüter: Schutzgut Mensch - geringes ökologisches Risiko - Lärmbelastung bereits jetzt im Bereich John-Brinckman-Str. über Richtwerten - in Bauphase Erhöhung der Lärmbelästigung um 0,2 db(A), betriebsbedingte Erhöhung des Lärms liegt bei 0,4 db(A) (kumulative Betrachtung Golfplatz und Marina) - nur geringe Einschränkung der allgemeinen Nutzbarkeit erholungsrelevanter Freiflächen - deutliche Verbesserung der Naturerlebbarkeit und des Landschaftsraumes Schutzgut Tiere und Pflanzen hohes ökologisches Risiko - Umwandlung von ca. 40 ha ruderalisierter Frischwiesen v.a. mit artenärmeren Glatthaferfluren und kleine Flächen mit hohem Artenreichtum in artenarme Rasenflächen (Spielbahnen etc.) - Verlust des Vorkommens der Sägehornbiene möglich mittleres ökologisches Risiko - Umwandlung von 30 ha Staudenfluren, ruderalen Kriechrasen und ruderalen Pionierfluren in artenarme Rasenflächen (Spielbahnen etc.) - Verlust von Habitatstrukturen auf ca. 70 ha führt zur Reduzierung des Bestandes bodenbrütender Arten, aufgrund der Verbuschung würde ohne Vorhaben auch eine Reduzierung eintreten - Baubetrieb führt zu einer vorübergehenden Vergrämung des Brutvogelbestandes, schnelle Wiederbesiedlung aus angrenzenden Rückzugsräumen jedoch wahrscheinlich - Beeinträchtigung des Brutbestandes während des Betriebs möglich, wenn zwischen April-Juli regelmäßig Großveranstaltungen durchgeführt werden - Dezimierung der Population von Erdkröte und anderen Amphibien aufgrund umfangreicher Erdarbeiten; durch Rückzugsräume kann von einer Regeneration der Population ausgegangen werden geringes ökologisches Risiko - Erhalt, Um- und Neupflanzung von Laubgebüschen möglich und vorgesehen - Grundwasserabsenkung führt nicht zu einer Absenkung des oberflächennahen Grundwassers - keine Erhöhung der Nährstoffeinträge in das Salzhaff aufgrund der hohen Pufferfunktion der Böden – keine Beeinträchtigung der marinen Vegetation - Eintrag von Nährstoffen und Wasser in empfindliche Bereiche (Halbtrockenrasen) durch Entwässerungsmulden vermeidbar - für den Brutvogelbestand in der Salzhafftangente ergeben sich nur geringe Beeinträchtigungen, da hier Bautätigkeit beschränkt auf Bodenmodellierung, Oberbodenaufbereitung und Begrünung in Abstand von 50 m zu Gehölzbeständen 1 Anhang 6.2.4.2 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Halbinsel Wustrow Anhang 6.2.4.2 - nur geringe Intensität der Störreize und geringe Empfindlichkeit der Zug- und Rastvögel gegenüber golfspezifischen Störreizen - Vergrämung der Fledermäuse gering, da großer Abstand der Quartiere zum Spielbereich - Anlage von Kleingewässern führen zur Erhöhung des Laichplatzangebotes, Flächen weiterhin Sommerlebensraum der Erdkröte - durch unattraktive Vegetation auf Spielbahnen und Anlage von Gewässern starker Rückgang der Heuschrecken – Artenanzahl und Individuendichte in dieser Teilfläche, auf Gesamtfläche kann derzeitiger Artenbestand und Dichte sichergestellt werden - keine Beeinträchtigung der Larvalhabitate - Erhöhung der Artenzahl durch Neuschaffung naturnaher Gewässer und verbesserter Habitatstruktur - genügend Ausweich- und Rückzugsräume für Hautflügler vorhanden, teilweise Verbesserung des Angebots von Niststandorten - baubedingte kurzfristige Verringerung der Individuendichte der Laufkäfer, im Bereich Spielbahnen Rückgang, auf Gesamtfläche höhere Artenvielfalt möglich Schutzgut Boden hohes ökologisches Risiko - 3 ha: Neuversiegelung von Mergelböden mit mittlerem Bodenpotenzial, Anlage von Abschlägen und Grüns führen zum Verlust der Bodenfunktion mittleres ökologisches Risiko - 30 ha umfangreiche Bodenmodellierung in Geschiebemergelbereichen mit mittlerem Bodenpotenzial – ungünstiges Bodengefüge, beeinträchtigter Wasser- und Stoffhaushalt - durch Anlage von Kleingewässern Verlust von 7-8 ha Lehmböden des Geschiebemergels mit mittlerem Bodenpotenzial geringes ökologisches Risiko - während Bauphase Schadstoffeintrag durch Abgase der Baufahrzeuge gering - im Bereich der Bodenmodellierung verstärkte Verdichtung der Lehmböden (30 ha) durch Baufahrzeuge - Bodenumlagerung (Abgrabung, Aufschüttung) auf ca. 40 ha (Verbesserung der Wuchsbedingungen für Rasen, Belüftung des Oberbodens) - Düngemittelzugabe im Vergleich zu konventionellen Grünlandnutzung gering Schutzgut Wasser mittleres ökologisches Risiko - Einleitung von Oberflächenabfluss in die Kaskadenteiche führt zu einer Verschlechterung der Oberflächenwasserqualität durch erhöhte Nährstoffeinträge geringes ökologisches Risiko - Unterbrechung der Grundwasserneubildung durch 0,6 ha Vollversieglung durch Anlage von Kleingewässern - geringe Gefahr der Verunreinigung des Grundwassers durch Düngemittel/ Beregnungswasser und der Versalzung durch Eindringen von salzhaltigem Tiefenwasser; Rohwasserentnahme aus Wasserfassung Wustrow von 60.000 m³/Jahr für Bewässerung, Begrenzung auf max. 500 m³/d im Winterhalbjahr und 250 m³/d im Sommerhalbjahr nur geringes Risiko der Versalzung des Hauptgrundwasserleiters - Eintrag von Nährstoffen in Salzhaff kann aufgrund der großen räumlichen Distanz ausgeschlossen werden Klima/Lufthygiene geringes ökologisches Risiko - nur geringfügige Erhöhung der Gesamtemissionen - keine Beeinflussung des typischen lokalen Küstenklimas Landschaft mittleres ökologisches Risiko - Anlage der kaskadenartig angeordneten Gewässer auf ca. 8 ha sind nur bedingt naturraumtypisch - Verlust der Erlebbarkeit der landschaftsprägenden Pappelallee auf ca. 400 m durch Umverlegung der Außenküstenstraße 2 Anhang 6.2.4.2 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Halbinsel Wustrow Anhang 6.2.4.2 geringes ökologisches Risiko - durch Geländemodellierung werden der Charakter der Offenlandschaft sowie die Blickbeziehungen zur Ostsee und zum Salzhaff nicht beeinflusst Kultur und Sachgüter mittleres ökologisches Risiko - Überplanung von Bodendenkmal-Verdachtsflächen – begleitende archäologische Prospektion erforderlich Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen : - Gestaltung des Golfplatzes soll sich an landschaftstypischen Gegebenheiten orientieren, so dass Golfplatzbereich nicht als Fremdkörper innerhalb des Landschaftsraumes wahrgenommen wird - größere Bereiche des Golfplatzgeländes sollen weiterhin Offenlandschaftscharakter mit ausgedehnten Gras- und Staudenfluren als Abstandsflächen und ökologischen Ruhezonen zur Minimierung der Beeinträchtigung des Brutvogelbestandes bodenbrütender Arten aufweisen - Erhöhung des Gehölzanteils im Bereich der Abstandsflächen und ökologischen Ruhezonen unter Verwendung dornenreicher Gebüsche für Schaffung entsprechender Habitate für gebüschbrütende Arten z.B. der Sperbergrasmücke - Reduzierung der Flächeninanspruchnahme für Gewässer (Wasserhindernisse/Speicherbecken) - Ausschluss besonders wertvoller, gesetzlich geschützter Biotope vor einer Beanspruchung (ca. ein Drittel der Gesamtfläche), insbesondere Halbtrockenrasenbereiche an der Außenküste und östlich des ehemaligen Towers - Entzug von Freiflächen mit besonderer Bedeutung für die Erholungsnutzung wurde durch ausreichende Abstandflächen zum Salzhaff und zur Außenküste mit vorgesehener Durchwegung minimiert - Sicherung von lokalem Saatmaterial - Auftragung des abgetragenen, zwischengelagerten Oberbodens auf Rauflächen - Sicherung von Samenpotenzial - Entwicklung von Zahntrostbeständen, um den Sägehornbienen das Nahrungsangebot zu sichern - Begrenzung der Aufschüttungshöhe und der Abgrabungstiefe - Beschränkung der Geländemodellierungsfläche - Teil der Hindernisse nicht als Sand- sondern Grünbunker anlegen - Wahl solcher Geländemodellierungen der intensiv gedüngten Flächen, dass ein Abschwämmen von Düngemitteln in Gewässer möglichst vermieden wird - Verzicht einer Direkteinleitung von Oberflächenabfluss in die Kaskadenbereiche - Einleitung des Sammelwassers in vertikal durchströmte Pflanzenkläranlagen - Aufstellung eines Be- und Entwässerungskonzepts unter Beachtung der Wasserfassungen Rerik und Wustrow - Bewässerung der Spielbahnen über automatische Unterflurregner - Nutzung anfallenden Oberflächenwassers für Beregnung und Begrenzung der Grundwassermenge (max. 250m³/d in der Saison) - Sicherung der vorhandenen Bodendenkmale - Auffangparkplätze außerhalb des Stadtgebiets für Tagesbesucher - Aufstellung eines Verkehrskonzepts - Entzug von Bodenfläche durch Versiegelung minimieren (Versagung der Weiler) - Minimierung der Schadstoffbelastung in Rerik durch Bautätigkeit außerhalb der Saison - Lärmminderungskonzept für Stadt Rerik erforderlich Kompensationsmaßnahmen im Vorhabensbereich: - Umsetzung naturschutzgerechter Pflegemaßnahmen auf ca. 40 ha Wiesen- und Ruderalfluren im Umfeld des geplanten Golfplatzes - Schwerpunkt: Wiederherstellung und Sicherung der artenreichen Wiesengesellschaften: einschürige Mahd zu einem späten Schnittzeitpunkt, Entfernung des Schnittguts - auf Abstandsflächen und ökologischen Ruhezonen durch Heudecksaat und DiasporenbankBodenmaterial auf ca. 20 bis 30 ha des Golfplatzgeländes - auf ausgegliederten Tabuflächen mit wertvollen Trockenrasenbeständen sind Pflegemaßnahmen zum Erhalt der Pflanzengesellschaften erforderlich. 3 Anhang 6.2.4.2 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Halbinsel Wustrow Anhang 6.2.4.2 - Bodenstörungen auf Teilflächen im mehrjährigen Abstand - Wiederherstellung von Federmausquartieren im Bereich des Golfhotels durch zusätzliche Fledermauskästen etc. im Umkreis Externe Möglichkeiten: - Agrarlandschaft am Salzhaff (1 km breite landwirtschaftlich genutzte Zone, direkt südöstlich am Salzhaff) Landwirtschaft: umweltgerechte Landnutzung fördern Naturschutzgerechte Grünlandnutzung fördern Standortgerechte Grünlandnutzung wieder herstellen Wasserwirtschaft: natürliches Wasserregime wieder herstellen - Agrarlandschaft westlich von Neubukow Schwerpunktbereich zur Verbesserung der Strukturvielfalt der Landschaft Neuanlage und Ergänzung landschaftstypischer Strukturen, wie z.B. Kopfweiden und Alleen - Hellbach Naturnahe Gewässerstrukturen fördern 4 Anhang 6.3.4.1 – Beschreibung des aktuellen Umweltzustandes Marina auf der Halbinsel Wustrow Marina auf der Halbinsel Wustrow Anhang 6.3.4.1 Plangebietsgröße: ca. 5 ha Landkreis, Gemeinde: Bad Doberan, Rerik Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Tourismusraum (noch Halbinsel Wustrow selbst liegt im Tourismusschwerpunktraum unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) Erholungsfunktion (Karte Halbinsel Wustrow selbst mit herausragender Bedeutung 13 GLRP) zusätzliche Informationen aus ROV-Unterlagen Lärmbelastung Lärmbelastung in Rerik bereits ohne Verwirklichung des Vorhabens sehr hoch (Nacht: Überschreitung der Orientierungs- und Grenzwerte an allen untersuchten Immissionspunkten, Tag: Überschreitung der Orientierungs- und Grenzwerte in der John-Brinkman-Straße und südlich der Wustrower Straße, Süd); insbesondere die Mutter-Kind-Klinik an der John-Brinkmanstraße ist als besonders empfindlich einzustufen Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Geschützte Biotope (§ 20 Untersuchungsraum auf der Halbinsel Wustrow: Kliffküsten an den Außenküsten der LNatG M-V) Halbinsel Wustrow (westlich des Vorhabensstandortes) und an der Außenküste von Rerik (östlich des Vorhabensstandortes), Strandbereich des Wustrower Halses (an der Außenküste) Vorbehaltsgebiete Natur- Halbinsel Wustrow selbst Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspflege laut schutz und LandschaftsLEP M-V 2005 auf Grundlage der ehemaligen Abgrenzung des EUVogelschutzgebietes „Küstenlandschaft Wismar Bucht“ pflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorberei- keine Vorbehaltsgebietsfestlegung im Entwurf des RREP MM/R, wobei RREP auch tung des Entwurfs des nur für Landflächen Festlegungen trifft RREP) Schutzwürdigkeit der landseitig gelegener ca. 300m breiter, an die Ostsee angrenzender Bereich mit hoher Arten und Lebensräume Schutzwürdigkeit (Karte 3 GLRP) Ostsee selbst sehr hohe Schutzwürdigkeit Feuchtlebensräume alle als Geschütze Biotope kartierten Bereiche (Karte I GLRP) Schutzwürdigkeit unzerwestlicher Teil der Halbinsel Wustrow mit sehr hoher Schutzwürdigkeit (über das schnittener landschaftliNSG hinausgehend) cher Freiräume (Karte 9 GLRP) Biotopverbund (Karte II im Bereich des EU-Vogelschutzgebietes sowie ab südwestlich von Meschendorf GLRP) Biotopverbund im engeren Sinne im Bereich des sonstigen Untersuchungsraumes Biotopverbund im weiteren Sinne Schutzgebiete nach FFH- südwestlich auf der Halbinsel liegendes NSG, der überwiegende Teil des Salzhaffs Richtlinie (mit Ausnahme eines nördlichen Bereichs) und nördlich an das NSG angrenzende Bereiche sind Bestandteil des FFH-Gebietes „Wismarbucht“ Europäische Vogelsüdwestlich auf der Halbinsel NSG, der überwiegende Teil des Salzhaffs (mit Ausschutzgebiete nahme eines nördlichen Bereichs) und nördlich an das NSG angrenzende Bereiche sind Bestandteil des EU-Vogelschutzgebietes „Wismarbucht und Salzhaff“ Bedeutung als Rastgekeine biet für Wat- und Wasservögel Brutplätze geschützter 1 Brutplatz eines Großvogels im NSG vorhanden, 2km-Schutzzone reicht nicht bis Vogelarten zum Vorzugsstandort einer Marina weitere Schutzgebiete westlicher Teil der Halbinsel ist NSG „Wustrow“ (NSG, LSG, Naturpark, gesamter Untersuchungsraum ist Feuchtgebiet nationaler Bedeutung Ramsar, GLB, FND) nicht versiegelten Bereiche im Westen des Untersuchungsraumes auf der HI Wustrow und Salzhaff gehören zum LSG „Salzhaff“ nordöstlich von Rerik beginnt LSG „Kühlung“ zusätzliche Informationen aus ROV-Unterlagen Avifauna Brutvögel: - Ostsee-Kliff: ca. 3 km langes und 19 m hohes dynamisches Kliff zur Ostsee, Uferschwalbenvorkommen, 9 Brutvogelarten, davon 4 Rote-Listen Arten Rast- und Überwinterungsvögel: - Außenküste: bedeutendes Tauchentenvorkommen im Spätherbst und Winter wegen Miesmuschelbänken in geringen Tiefen und Kleinfischvorkommen Marine Lebensräume vielfältige Biotopstrukturen führen zu artenreicher benthischer Flora und Fauna wichtigste Biotopstruktur: Hartböden der Gerölle und Blöcke (hier: 8 Rote-Liste-Arten 1 Anhang 6.3.4.1 – Beschreibung des aktuellen Umweltzustandes Marina auf der Halbinsel Wustrow Fische Marine Vegetation Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4 GLRP) Moore (Karte I GLRP) Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) Anhang 6.3.4.1 nachgewiesen) weitere bedeutende vorkommende Biotopstruktur: Seegraswiesen Seestichling als Rote-Listen-Art nachgewiesen, wind- und wellenexponierte Flachwasserbereiche der Außenküste ohne bedeutende Laichplatzfunktion von besonderer Bedeutung: marine Makrophytenbestände der Block- und Steingründe mit Seegraswiesen und Meersaitenvorkommen (seltene Braunalgenart), östlich an Block- und Steingründe anschließende Flächwasserzonen von allgemeiner Bedeutung (geringe Besiedlungsdichte landseitig mittel bis hoch in der Ostsee vor Rerik: Findling „Elefantenstein“ weitere Findlinge vor Meschendorf eine „glaziale Scholle“ im Küstenbereich von Meschendorf zwischen Rerik und Meschendorf: aktives Kliff Altlasten / Kampfmittelbe- landseitig: ehemals kampfmittelbelastet, aber nach Beräumung freigegeben; angrenlastung zende Außenküste voraussichtlich kampfmittelbelastet zusätzliche Informationen aus ROV-Unterlagen Boden marine Block- und Steingründe sind Bereiche hoher Biomasseproduktion - Bodenpotenzial daher sehr hoch Schutzgut Wasser Lage zu Oberflächengewässern Schutzfunktion der Deck- landseitig: ungünstig schichten Artesisch anstehendes Grundwasser TrinkwasserschutzTrinkwasserschutzzone 3a der Wasserfassung Rerik nordöstlich von Rerik gebiete Hochwassergefährdung Wustrower Hals: im Entwurf des RREP MM/R als Vorbehaltsgebiet Küsten- und Hochwasserschutz gesichert (Verhinderung des Durchbruchs) zusätzliche Informationen aus ROV-Unterlagen Ostsee Wismarbucht eine der letzten noch relativ intakten inneren Küstengewässer an der südlichen Ostsee Schutzgut Klima/Luft Verkehrslage und Lage derzeitige Verkehrsanbindung: zu bestehenden Emissi- aus Richtung Kühlungsborn über die L12 und die L122 nach Rerik onsquellen (Lärm, Staub, - aus Richtung Kröpelin über die L122 nach Rerik Schadstoffe) - aus Richtung Neubukow über die DBR7 nach Rerik Ortslage Rerik und Wustrower Hals müssen passiert werden, um auf die Halbinsel Wustrow zu gelangen zusätzliche Informationen aus ROV-Unterlagen Klima/Luft häufig auftretende Land-See-Windzirkulation verursacht geringen mittleren Jahresniederschlag von kleiner 550 mm pro Jahr 100 m landeinwärts ausgehend von Außenküste herrscht Strandklima (erhöhte UVStrahlung, größere Luftreinheit, erhöhter Salz- und Jodgehalt) Schutzgut Landschaft Schutzwürdigkeit des landseitiger (zum Teil) und wasserseitiger Untersuchungsraum: sehr hoch Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP) zusätzliche Informationen aus ROV-Unterlagen Landschaftsbild Landschaftsbildeinheit Kliff, Geröll- und Sandstrand von besonderer Bedeutung Schutzgut Kultur- und Sachgüter zusätzliche Informationen aus ROV-Unterlagen Bodendenkmale Bodendenkmale von besonderer wissenschaftlicher und kulturgeschichtlicher Bedeutung sowie Bodendenkmale von allgemeiner Bedeutung sind derzeit nicht bekannt Küstenschutz gesamte Außenküste ist abtragsgefährdet, insbesondere der westliche Teil Kumulative Wirkungen Die Planung ist voraussichtlich Bestandteil eines Gesamtkonzeptes zur touristischen Entwicklung auf der Halbinsel Wustrow. Auch in der Ortslage Rerik gibt es bereits eine touristische Nutzung, so dass insgesamt davon auszugehen ist, dass eine Reihe von kumulativen Wirkungen auftreten werden. Diese betreffen aber weniger die Wirkungen der Marina im Küstenraum selbst. 2 Anhang 6.3.4.2 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Marina auf der Halbinsel Wustrow Anhang 6.3.4.2 Marina auf der Halbinsel Wustrow (Rerik-Außenküste) Die nachrichtliche Wiedergabe der zu prognostizierenden Beeinträchtigungen der Schutzgüter, der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie möglicher Kompensationsmaßnahmen erfolgt auf der Grundlage der Unterlagen zum „Raumordnungsverfahren (ROV) zur Errichtung der Marina an der Außenküste und des Golfplatzes mit Weilern auf der Halbinsel Wustrow„, wobei lediglich die Aussagen im Zusammenhang mit der damals geplanten Marina ausgewertet werden. Somit geben nachfolgende Ausführungen lediglich einen Überblick über die Risiken und das Konfliktpotenzial eines Hafenneubaus, welche sich aber ändern können, wenn abweichende Planungen angestrebt werden. Datenentnahme aus dem Vorentwurf der Landesplanerischen Beurteilung des Vorhabens im Rahmen des ROV von Juli 2003, aus dem Erläuterungsbericht zum ROV zur Errichtung der Marina an der Außenküste … (Freie Planungsgruppe Berlin GmbH, November 2002), aus der Umweltverträglichkeitsstudie zum ROV zur Errichtung der Marina an der Außenküste … (Freie Planungsgruppe Berlin GmbH, November 2002) Kurzbeschreibung des Vorhabens: - Flächenbedarf seeseitig: ca. 7 ha ; landseitig ca. 1ha - seeseitig: Molen (2,60 m hoch, Gesamtlänge: 650m), umschlossene Hafenfläche ca. 4 ha mit 250 Bootsliegeplätzen (180 Dauerliegeplätze und 70 Gastliegeplätze), weitere Liegeplätze für 3-4 Fischereifahrzeuge, Fahrgastschiff und Seenotrettungskreuzer, innerhalb der Molenanlage wird das Hafenbecken auf 3,50 m NN ausgebaggert, (40.000 m³ Sand und ca. 120.000 m³ Mergel), innerhalb der Molen schwimmende Steganlagen, Ausbaggerung der Hafeneinfahrt auf -4,50 m – Unterhaltungsbaggerungen notwendig (ca. 2.000-5.000 m³ Sand/Jahr) - landseitig: Hafenmeisterbüro, Verkaufseinrichtungen für die Fischerei und Sanitäreinrichtungen, PkwStellplätze, - Zufahrtsstraße über Wegeverbindung östlich des Hafens, Abfahrt im Bereich der Abbruchkante - Stellplätze an zwei Standorten mind. 6.250 m² für 250 PKW Vier Standortalternativen wurden an Außenküste überprüft: km 110,0; 110,2 ; 100,5; und 111 - deutliche Unterschiede in den Bewertungen der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden und Kultur- und Sachgüter, geringe Unterschiede bei Mensch, Wasser, Klima/Luft und Landschaft Prognostizierte Beeinträchtigungen der Schutzgüter: Schutzgut Mensch - geringes ökologisches Risiko Geringes ökologisches Risiko - Lärmbelastung bereits jetzt im Bereich John-Brinckman-Str. in Rerik über Richtwerten - Bauphase: Erhöhung der Lärmbelästigung um 0,2 db(A), betriebsbedingte Erhöhung des Lärms liegt bei 0,4 db(A) - geringe Einschränkung der allgemeinen Nutzbarkeit erholungsrelevanter Freiflächen - deutliche Verbesserung der Naturerlebbarkeit des Landschaftsraumes Schutzgut Tiere und Pflanzen hohes ökologisches Risiko - Verlust von ca. 7,5 ha marinen Block- und Steingründen, teilweise Kompensation durch 1,5 ha künstliche Hartbodensubstrate der Mole - Verlust von besonders bedeutsamen und gesetzlich geschützten Biotopen (marine Block- und Steingründe mit besonderer Lebensraumfunktion für Muscheln und andere wirbellose Kleintiere) - Verlust von ca. 0,7 ha Gras- und Staudenfluren - teilweise Übersandung durch Sandablagerungen im Luvbereich - westlich der Hafenanlage auf 250 m Küstenlänge verstärkte Sedimentation von Sand im Bereich der besonders wertvollen Block- und Steingründe, Rückgang der faunistischen und floristischen Besiedelung möglich - Überbauung von ca. 420 m naturnahem, störungsarmen Sandstrand - Deaktivierung des Kliffs und Gefahr der Verdrängung exklusiver Arten mittleres ökologisches Risiko - Beeinträchtigung der Lebensraumfunktion für Fische, da Block- und Steingründe Nahrungs- und Schutzhabitate sind geringes ökologisches Risiko - periodische Sandaufspülungen auf 500 m Küstenlänge - Sandböden mit geringer faunistischer Besiedlung - während der Bauphase vorübergehende Beeinträchtigung der Makrophyten im näheren Umfeld durch Schwebstoffablagerungen während der Bauphase, schnelle Regeneration zu erwarten 1 Anhang 6.3.4.2 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Marina auf der Halbinsel Wustrow Anhang 6.3.4.2 - Verlust von 7-8 ha Nahrungshabitat für Meeresenten, jedoch ausreichend Ausweichmöglichkeiten – keine signifikanten Auswirkungen für den Zugvogelbestand - geringe Beeinträchtigung der Zug- und Rastvogelbestände als Folge der Scheuchwirkung durch den Bootsverkehr, da zeitliche Trennung der Wassersportsaison von Anwesenheit der Zug- und Rastvögel - potentielle Gefährdung des Mittelsägers - Marinabereich für flugfähige problemlos und für flugunfähige Arten mit geringen Einschränkungen passierbar kein ökologisches Risiko - keine Beeinträchtigung der Uferschwalbenkolonie, da außerhalb des Kliffbereichs - keine Beeinträchtigung der Sickerquelle - keine Gefährdung des Sandregenpfeifers, da außerhalb des Geröllstrandbereiches Schutzgut Boden hohes ökologisches Risiko - Beanspruchung von marinen Böden mit hoher Lebensraumfunktion auf mehr als 7 ha - Überbauung von ca. 420 m terristrischer Böden im Strandbereich - Versiegelung des naturnahen Strandbereiches durch Hafenanlagen auf ca. 1 ha - auf 250 m Übersandung von marinen Block- und Steingründen möglich geringes ökologisches Risiko - Anlage von „grünen Sommerparkplätzen“ auf 0,8 ha vorbelastetem Boden - Sandaufschüttung im Lee-Bereich: makrophytenarme, sandige Flachwasserzonen, gegenüber Übersandung unempfindlich Schutzgut Wasser mittleres ökologisches Risiko - Verschlechterung der Wasserqualität durch verstärkte Ablagerung von Driftalgen im Hafenbereich auf ca. 4 ha geringes ökologisches Risiko - geringfügige Schadstoffeinträge während Bau- und Betriebsphase - Eintrag von Kraft- und Schmierstoffen, Bootspflegemitteln gering (überwiegend Segelboote, keine Betankungsmöglichkeit) Klima/Lufthygiene geringes ökologisches Risiko - geringfügige Erhöhung der Gesamtemissionen durch Sportbootmotoren - eine relevante Beeinflussung der klimatischen Funktionen im Vorhabensbereich kann weitestgehend ausgeschlossen werden, Anteil Neuversiegelung an Gesamtfläche sehr gering - keine verkehrsbedingte Verschlechterung der Luftqualität aufgrund der guten Durchlüftung des Siedlungsbereiches - klimarelevante Eigenschaften der großen Freiflächen werden nur unwesentlich verändert Landschaft hohes ökologisches Risiko - hohe Beeinträchtigung eines Landschaftsbildraumes mit hohem landschaftsästhetischen Wert und großer Naturnähe - der hohe Natürlichkeitsgrad und die Ungestörtheit des Landschaftsraumes gehen verloren mittleres ökologisches Risiko Kultur und Sachgüter geringes ökologisches Risiko - im Lee-Bereich des Hafens entsteht auf ca. 300 m ein ausgeprägter Erosionsbereich mit einer berechneten Erosion von ca. 20 m im Jahr, dieser liegt westlich des Wustrower Halses Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen: - Auswahl der Variante km 100,2: Beeinträchtigung von bedeutsamen Brutkolonien der Uferschwalbe in der Steilküste werden vermieden - Mole so angelegen, dass natürlicher küstenparalleler Sedimenttransport möglichst wenig unterbrochen wird 2 Anhang 6.3.4.2 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Marina auf der Halbinsel Wustrow Anhang 6.3.4.2 - Lee- und Luverosionen werden durch umfangreiche Sicherungsmaßnahmen im Übergangsbereich zur natürlichen Küstenlinie in Form von Buhnen und Deckwerken minimiert - Lee-Erosionen im Hafenbereich sind ständig durch Sandaufspülungen zu kompensieren - Verzicht auf Betankungsanlage Risiko der Gewässerverschmutzung minimiert und gleichzeitig Vermeidung der breiten Nutzung durch motorbetriebene Wasserfahrzeuge und Beeinträchtigung der Zug-, Rast und Überwinterungsvögel minimiert - senkrechter Einbau eines Geotextils in die Molen, um Ablagerung von Driftalgen zu reduzieren - seeseitige Munitionsberäumung - Umsetzen der Block- und Steingründe - Schaffung neuer Lebensräume durch Steinmole - Reduzierung der Pkw-Stellplätze von 250 auf 85 (im Bereich des ehemaligen Kasernengeländes) - Verzicht von Stellplätzen direkt an der Marina - Auffangparkplätze außerhalb des Stadtgebiets für Tagesbesucher - Verzicht auf Bau von Winterlagerstätten und Reparaturhallen - umfangreiche Baustofftransporte und Transport der bei Ausbaggerung des Hafenbeckens anfallenden Mergelböden auf dem Seeweg - Lärmminderungskonzept für Stadt Rerik erforderlich - Minimierung der Schadstoffbelastung in Rerik durch Bautätigkeit außerhalb der Saison - Verkehrskonzept für Stadt Rerik erforderlich - Sicherung der vorhandenen Bodendenkmale Kompensationsmaßnahmen im Vorhabensbereich: - Zur Kompensation der durch die Marina bedingten Eingriffe wurden Maßnahmen vorgeschlagen, die den regionalisierten Zielen des Gutachterlichen Landschaftsrahmenplans Mittleres Mecklenburg/Rostock (1996) entsprechen. Externe Möglichkeiten: - Agrarlandschaft am Salzhaff (1 km breite landwirtschaftlich genutzte Zone, direkt südöstlich am Salzhaff) Landwirtschaft: umweltgerechte Landnutzung fördern Naturschutzgerechte Grünlandnutzung fördern Standortgerechte Grünlandnutzung wieder herstellen Wasserwirtschaft: natürliches Wasserregime wieder herstellen - Agrarlandschaft westlich von Neubukow Schwerpunktbereich zur Verbesserung der Strukturvielfalt der Landschaft Neuanlage und Ergänzung landschaftstypischer Strukturen wie z.B. Kopfweiden und Alleen - Hellbach Naturnahe Gewässerstrukturen fördern 3 Anhang 6.4.3 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und Anhang Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Vorranggebiete Gewerbe und Industrie 6.4.3 betrachtete Gebiete: Airpark Rostock-Laage (ab S. 1), Rostock-Mönchhagen (ab S. 4), Rostock-Poppendorf (ab S. 7) Vorranggebiet Gewerbe und Industrie Airpark Rostock-Laage Datenentnahme aus den Bebauungsplänen vom 08.06.2001, vom 10.07.2001 sowie vom 11.07.2001 des Planungsverbandes Laage für die Gewerbe- und Industriegebiete Nr. 1 „Am Flugplatz Laage“ und Nr. 2 „Airpark Rostock-Laage“. Die Gebiete sind gekennzeichnet durch weitläufige Ackerflächen, vereinzelte Fichtenbestände sowie eine ehemalige Geflügelfarm im Süden und ein nördlich gelegenes Militärgelände. Kurzbeschreibung des Vorhabens: - Ziel der Bebauungspläne ist die bauplanungsrechtliche Sicherung von Gewerbe- und Industrieflächen (BPlan Nr.1: ca. 225 ha und B-Plan Nr.2: ca. 265 ha). Prognostizierte Beeinträchtigungen der Schutzgüter: Mensch - Gesamtbeeinträchtigungen hoch - Lärm-, Sicht- und Staubbelastungen sowie Verkehrsaufkommen wird sich verstärken Flora, Fauna, Biotope – Gesamtbeeinträchtigung mittel bis hoch - Zerschneidung der Landschaft durch die Industrie- und Gewerbefläche - Verlust besonders geschützter Biotope - Beunruhigung und Störung des landschaftlichen Umfeldes Bebauungsplan 1: - noch keine Einschätzung der Naturschutzbehörden zu den betroffenen Arten - Verlust an: 13 ha Laubmischwald, 0,2 ha junger Laubwald, 9 ha Nadelwald, 6,9 ha Sölle, Gräben, Säume und Brachflächen - Biotopverluste: großes Soll (Biotop Nr.1), nicht überstautes Soll, Feldgehölze mit Altweiden (Biotop Nr. 8), Feldheckenabschnitt (Biotop Nr. 5), Nass- und Feuchtwälder am Vorfluter 21, zugleich Forstflächen (Biotop Nr. 18 und 21), Gehölzsaum am Vorfluter 21 (Biotop Nr.21), Soll östlich des Vorfluters 21 (Biotop Nr. 14) Bebauungsplan 2 - noch keine Einschätzung der Naturschutzbehörden zu den zu verdrängenden Arten; voraussichtlich gefährdete Arten (Funde): Kornblume in Biotop Nr. 1; Einjähriger Ziest muss jedoch noch genau bestimmt werden in Biotop Nr. 7a - Avifauna: Rast- und Brutvogelkartierungen liegen für südlich und östlich anschließende Flächen vor; voraussichtlich beeinträchtigte Arten (Funde): Gänse, Kraniche und Kleinvögel, Blaukehlchen - Innerhalb eines 1.200m Radius um das Bebauungsgebiet wurden 13 Rote Listen-Arten kartiert: Neuntöter, Schafstelze, Schlagschwirl, Sperbergrasmücke, Braunkehlchen (Vorfluter 9); Saatkrähe, Weißstorch (Weitendorf); Wacholderdrossel, Neuntöter, Braunkehlchen, Kiebitz (Vorfluter 21 mit Bruchwald); Kolkrabe, Dohle (Weitendorfer Holz); ein Ausweichen der gefährdeten Arten in benachbarte Bereiche ist möglich Boden - Gesamtbeeinträchtigung hoch - anthropogen stark vorbelastete, beeinflusste Böden vorhanden - Verlust der gewachsenen Böden - extrem starke Flächenversiegelung, da Grundflächenzahl (GRZ) auf 0,8 und in Ausnahmefällen auf 0,9 (flughafennahes Gewerbe) festgesetzt wurde - Verlust der Bodenfunktionen, Verdichtung des Bodens durch Anlage von Straßen, Wegen und Gebäuden, Veränderung des Bodenreliefs Wasser – Gesamtbeeinträchtigung hoch - keine Gewässergütedaten vorhanden - verstärkter Oberflächenabfluss und Verminderung der Verdunstungsraten, äußerster Nordosten liegt im Einzugsgebiet der Recknitz; wenn 185 ha dort versiegelt sind, dann wird der Vorfluter 9 (Augraben), welcher auch das Flughafengelände entwässert, als überlastet angesehen - Grundwasser aufgrund tiefgründiger Geschiebemergelschichten als geschützt anzusehen - lokale Auswirkungen auf Sickerwasser, Sölle und Grabensysteme (Totalverlust) werden als gering eingeschätzt - hohes Risiko einer Schadstoffakkumulation im Regenwasser - Wasserschadstoffe sind besonders gründlich zu untersuchen, da diese über die Fließkette bis zur Ostsee gelangen könnten 1 Anhang 6.4.3 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und Anhang Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Vorranggebiete Gewerbe und Industrie 6.4.3 Klima/Luft - zum Klima konnten keine Aussagen getroffen werden, da dies abhängig ist von den sich ansiedelnden Betrieben Landschaft – Gesamtbeeinträchtigung mittel bis hoch - Landschaftsbild wird erheblich gestört - Beeinträchtigung von Wahrnehmungszusammenhängen - vollständige Beseitigung der landschaftsbildprägenden Elemente - der normalerweise gültige Waldabstand wird unterschritten und auf 30 m zum Gewerbegebiet durch Ausnahmeregelung für zulässig erklärt (Baugrenze) Kultur und Sachgüter – Gesamtbeeinträchtigung hoch - vollständige Beseitigung aller Bodendenkmäler - speziell im südöstlichen Bereich werden solche Denkmäler vermutet - Keine denkmalpflegerischen Gebäude vorhanden, eine fachgerechte Dokumentation und Bergung von möglichen Bodendenkmälern soll vorgenommen werden, sobald mit dem Ausbau von Gewerbe begonnen wird. Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen [nach innen gerichtete Maßnahmen] (unvollständig): Bebauungsplan 1: - Schutz des großen Solls im Regenwasserrückhaltebereich östlich der Flughafenzufahrt - Erhalt des Solls mit Altweidenbestand im Norden von GI6 sowie flächenhafte Sukzession zulassen, jedoch ist Entbuschung zum Erhalt des Waldbestandes vorgesehen - allgemein: Erhalt der Sölle in ihrem Biotopbestand, möglichst schonende Eingliederung der Sölle in die (wenn nötig) Nahbebauung (östlich des Vorfluters 21) - Gestaltung eines Regenwasserrückhaltebeckens und Entwicklung naturnaher Vegetation, tümpelnaher Flachwasserzonen (10 – 50 cm) und ständig wasserführender Tiefwasserzonen (>150 cm Tiefe), Ansiedelung aquatischer Lebensgemeinschaften - versiegelte Flächen sind aufgrund der Grundwasserneubildung auf das nötigste zu beschränken; dezentrale Wasserversickerungsanlagen sollen errichtet werden - Gehölzpflanzungen sind vorgesehen zwischen der im B-Plans Nr. 3 geplanten Straße und dem Geltungsbereich des B-Plans Nr. 2 sowie östlich der L13neu - Schutz der Alleen an der L13 - eine landschaftlich angepasste Bauweise und Farbgebung ist erwünscht - Dach- und Fassadenbegrünung als naturnahe Wärmespeicher und zum Schutz für Luft und Klima empfohlen - Flächen für Pflanzungen sowie Grünflächen während der Bauphase vor Befahren und Materiallagerung schützen Bebauungsplan 2 - Festsetzung eines „Gewerbegebiete-Gürtels“ zum Schutz des Ortes Weitendorf: hier nur Ansiedelung emissionsarmen Gewerbes, Prüfung der Einzelvorhaben nach BImSchG auf Standortverträglichkeit - Anschluss an Abwassersysteme oder Erstellung eines eigenen Abwassersystems - Etablierung eines Gesamtdrosselabflusses: Simulation des Regenabflusses und der Retentionsfunktion zum Schutz des Einzugsgebietes Recknitz - Schutz der Anpflanzungen im Süden und Westen vor Befahren - 150m bebauungsfreie Zone um den Flughafen Kompensationsmaßnahmen [nach außen gerichtete Maßnahmen] (unvollständig): Bebauungsplan 1: - die Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind in standortheimische Laubholzbestände umzuwandeln - Ersatzaufforstungen nach Landeswaldgesetz in Höhe von 98,79 ha - Öffnung des Vorfluters 27 zwischen Weitendorfer Holz und Augraben; Vernetzung ermöglichen; Schaffung neuer Kleingewässer östlich des Waldes; anzustreben ist für das Verbindungsstück der Vorfluter eine Stufung mit Berme; Sohltiefe 2 - 3 m unter Gelände; Rückbau der Verrohrung ab B 103; Schaffung von Teichen und Kaskaden zur Wasserverwirbelung - Beseitigung von Leitrinnen an den Oxidationsteichen - Anlage von Kleingewässern westlich der L13 neu - am Vorfluter 21: Entwicklung artenreicher Grünlandgesellschaften; auch sind die Nass- und Feuchtwaldbiotope aus der fortwirtschaftlichen Nutzung auszugliedern; die Gewässerunterhal- 2 Anhang 6.4.3 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und Anhang Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Vorranggebiete Gewerbe und Industrie 6.4.3 tung soll jedoch in forstlicher Verwaltung verbleiben; Entstehung eines Schutzstreifens beiderseits des LV21 mit 7 m Grünlandstreifen, 3 m Versickerungsmulde (1 m Tiefe) sowie einer dreireihige Hecke auf 5 m als Sichtschutz und Lebensraum; mit Bewässerung während anhaltender Trockenheit - zu angrenzenden Waldflächen ist ein Mindestabstand von 35m vorzusehen, welcher als Grünland/ Retentionsraum unter Schutz zu stellen ist; extensive landwirtschaftliche Nutzung ist möglich - im Osten der Industriegebiete GI 6 und GI 8: Entwicklung einer 7 m breiten überschirmten Hecke; ab Baumgrenze ist ein 3 m Grünstreifen zu erhalten (Intensivnutzung möglich) - im Süden GI 8 und GE 3: Anpflanzung von Winterlinden, zweireihig auf einer Breite von 40 m sowie Erhaltung dieser Bebauungsplan 2 - Ersatzaufforstung auf 84,24 ha; 806 Laubgehölze als Ausgleich für die Rodungen zu pflanzen und auf Dauer zu erhalten; Ersatzpflanzungen für Rodungen sollen laut Baumschutzverordnung an für das Landschaftsbild notwendigen Punkten, Flächen und Linien erfolgen - Sichtschutz für Woland/Dudinghausen durch Gehölzpflanzung entlang der A19 mit beidseitigem Krautsaum - Sichtschutzmaßnahmen: 1. Norden: Dolgen – Striesdorf; 2. Westen: deutliche Abgrenzung des Gebietes zum LSG sowie zur Ortslage Woland, Pflanzungen von Kritzkow bis Hohen Sprenz sowie Abschirmung des Ortsrandes; 3. Süden: Weitendorf ist beim Bau der Ortsumgehung mit Baumpflanzungen zu versehen; 4. Osten: Heckenbepflanzung der B 103 im Bereich Wiegenberg - Kuhlenberg bis zur Start- und Landebahn, Neubepflanzung eines stark geschädigten Bereiches mit Eichen, entlang von Straßen und Feldwegen bei Liessow, Subzin und Rossewitz - zu bepflanzende Straßen: Schloss Rossewitz - Wald, Liessow - Subzin, Subzin – Breesen - Bau einer Fisch- und Evertebratenaufstiegsanlage am Verteilerwehr Kirch Rosin; Revitalisierung des Zehlendorfer Moors - Wiedererrichtung des Sees in der Teschower Seewiesen - Verlegung des Entwässerungsgrabens vom Regenwassersammler des Fliegerhorstes im nordwestlichen Bereich zum Vorfluter 9 - Ersatzmaßnahme für 2 zu entfernende Sölle ist der Erhalt von Wanderwegen von Herpetenpopulationen im Umfeld; geplanter Bau eines Amphibientunnels und Leiteinrichtungen an der L232 und K9; - als Ausgleich für den Überbau eines Solls steht die Renaturierung eines Soll - im Bebauungsplan festgelegte Flächen sind der Sukzession zu überlassen und einmal im Jahr zu mähen; Entfernung Mahdgut - nördliche Abschirmung des Flughafens und des Gewerbes sowie Industriegebietes durch Fichtenforsten 3 Anhang 6.4.3 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und Anhang Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Vorranggebiete Gewerbe und Industrie 6.4.3 Vorranggebiet Gewerbe und Industrie Rostock – Mönchhagen Datenentnahme aus dem 1. Entwurf des Flächennutzungsplans (FNP) der Gemeinde Mönchhagen von Februar 2005, der 1. Änderung des FNPs der Gemeinde Mönchhagen sowie dem 2. Entwurf von November 2005, dem FNP der Hansestadt Rostock vom 01.03.2006 und der Machbarkeitsstudie im Rahmen der Standortoffensive Mecklenburg-Vorpommern „Möglichkeiten einer verkehrstechnischen Anbindung und Untersuchung und Bewertung von Varianten für den Großgewerbestandort Rostock-Mönchhagen“ von 2003. Da die Änderungsentwürfe des Flächennutzungsplans der Gemeinde Mönchhagen vom Februar sowie vom November 2005 nicht in einer genehmigten Änderung des FNP mündeten, wurden sie nur als zusätzliche Informationsquellen herangezogen. Kurzbeschreibung des Vorhabens: - Ziel der Festlegung eines Vorranggebietes Gewerbe und Industrie ist es, eine großräumige Fläche mit guter Verkehrsanbindung nach Rostock, zum Seehafen Rostock, über die B105 zur Autobahn A19 sowie zum südliche liegenden Güterverkehrszentrum für die Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben mit großen Flächenansprüchen zu sichern und zu entwickeln. - Die Flächenkapazität liegt bei ca. 112 ha (Gemeinde Mönchhagen: ca. 77 ha; Hansestadt Rostock: ca. 35 ha). Auswertung der Machbarkeitsstudie: - Untersuchungsraum: ca. 221 ha (davon 20% Flächen zum Schutz und Erhalt der Landschaft) - zur Erschließung ist eine verkehrstechnische Anbindung über das GVZ vorgesehen (eigene Planung, welche hier nicht näher berücksichtigt wird), sowie eine Teilfläche für den Verladebahnhof - Vorzugsvarianten der Zufahrtsstraßen: Variante 1 „V1“, Variante 2 „V2“, Variante 3 „V3“ und Variante 6 „V6“ Prognostizierte Beeinträchtigungen der Schutzgüter: Mensch - Gesamtbeeinträchtigungen hoch - es wird mit einem verstärktem Verkehrsaufkommen in Höhe von ca. 1.000 Kfz. pro Tag gerechnet (nach LBO M-V); ein Straßenneubau wird in verschiedenen Varianten dargelegt - das GI-Gebiet unterbricht mehrere Rad- und Gehwege; Fernradweg Berlin – Kopenhagen wird auf 0,95 km unterbrochen - mit einer Überschreitung der Immissionsorientierungswerte muss bei der Anbindung des GIGebietes über die „V3“ gerechnet werden (auf ca. 15% der Fläche von Nienhagen); bei Anbindung über die „V6“ sind dort wesentlich stärkere Störungen zu erwarten; „V3“ und „V6“ sind die Vorzugsvarianten für eine Verkehrsanbindung - die Lufthygiene kann betroffen sein Flora, Fauna, Biotope – Gesamtbeeinträchtigung mittel bis hoch - Abstand zum Südenholz beträgt 50 m - vorrangig ökologisch orientierter Ausgleich für die Bebauung anzustreben; bei Totalverlust durch das Baugebiet sind die beeinträchtigten Funktionen an anderer Stelle wiederherzustellen; Ausgleichsflächen sind vorrangig in unmittelbarer Nähe zum Eingriffsort festzulegen - Laichhabitate des Neunauges sind betroffen - durch die Zufahrtsstraße „V3“ wird eine Zerschneidung des Biotopverbundes (LSG „Swinskuhlen“) vorgenommen - die Naturschutzgebiete „Schnatermann“ und „Radelsee“ befinden sich in unmittelbarer Nähe - bereits umgesetzte Ausgleichsmaßnahmen für das Rostocker Kohlekraftwerk sind betroffen (renaturierte Kleingewässer); 60 Kleingewässer sind betroffen, 7 davon befinden sich auf der Baufläche - 2.973 m² naturnahe Feldhecken gehen verloren - ggf. Beeinträchtigung des nordwestlich gelegenen „Nienhagener Koppelholzes“ und der „Ossenkoppel“ Boden - Gesamtbeeinträchtigung hoch - im nördlichen Randbereich verläuft die Rohstoffpipeline Rostock – Böhlen, mit entsprechenden Schutz- und Sicherheitsabständen ist eine Bebauung/ Begrünung möglich - die Kompensationserfordernisse für die Versiegelungen durch Bauflächen beträgt inklusive der Wirkzonen 1 und 2 ca. 84,33 ha; die Kompensationserfordernisse für die Versiegelungen durch „V3“ und „V6“ betragen inklusive der Wirkzonen 1 und 2 für „V3“ 6,85 ha und für „V6“ 5,87 ha („V3“ und „V6“ werden in östlicher Richtung zur L22 favorisiert); die Kompensationserfordernisse für die Versiegelungen durch „V1“ und „V2“ beträgt inklusive der Wirkzonen 1 und 2 für „V1“ 26,81 ha und für „V2“ 14,27 ha (die „V1“ und „V2“ wurden in westlicher Richtung zur B105 favorisiert) - Bemerkung zu den Zufahrtsstraßen: eine Verlagerung des Verkehrsstromes von der L22 auf die „V3“ ist zu erwarten; „V3“ dann auch Ortsumgehung für Nienhagen; „V2“ gilt als optimale Anbin- 4 Anhang 6.4.3 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und Anhang Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Vorranggebiete Gewerbe und Industrie 6.4.3 dung an die B105 (Südosten) und „V3“ als Anbindung an die L22 (Nordwesten); „V2“ berührt Flächennutzungsplan von Bentwisch (muss also mit der Gemeinde abgestimmt werden) Wasser – Gesamtbeeinträchtigung hoch - Beeinträchtigung des im Norden gelegenen Fließgewässer „Fribäk“; im Westen befindet sich der Peezer Bach mit Laichhabitaten innerhalb des Seitenarmes des Loopgrabens (Verlauf südwestlich) - Abwasserableitung über den Peezer Bach im Norden und über den Loopgraben im Süden möglich Klima/Luft – Gesamtbeeinträchtigung mittel bis hoch - mit einer verstärkten Belastung der Luft und des Mikroklimas ist zu rechnen; genauere Untersuchungen hierzu können erst vorgenommen werden, wenn das sich ansiedelnde Unternehmen feststeht Landschaft – Gesamtbeeinträchtigung mittel bis hoch - Grünzäsuren als siedlungsstrukturelles Ziel sind zu etablieren - Entzug intensiv landwirtschaftlich genutzter Flächen - mit einer Sichtbeeinträchtigung muss gerechnet werden Kultur und Sachgüter – Gesamtbeeinträchtigung hoch - zu schützende Denkmäler: Nr. 519: Meilenstein (B105); Nr. 520: Bahnhof, Empfangshalle und Nebengebäude (Transitstr. 2); Nr. 521: Wohnhaus (Transitstr. 3); Nr. 522: Gefallenendenkmal (Mönchhagen Unterdorf); Nr. 308: Gedenkstein an die Häftlinge des KZ Barth (Häschendorf) - bei Bebauung ist auf überregionale Versorgungsleitungen Rücksicht zu nehmen; Kabeltrasse mit 400 kV: 100 m beiderseits sind keine stationären Anlagen zu errichten; Leitungssystem für Düngemittel mit beidseitigem Schutzstreifen von 10 m - ein Ausbau der Bahnverkehrsstrecke wird angestrebt - im Untersuchungsgebiet liegen ca. 80 Sölle - bekannte Bodendenkmäler sind in zwei Bereichen des Gebietes vorhanden; eine fachgerechte Bergung wird vorgeschrieben; eine Überbauung/ Beseitigung ist zulässig Auswertung der Entwürfe der Flächennutzungspläne der Gemeinde Mönchhagen: Prognostizierte Beeinträchtigungen der Schutzgüter: Mensch - Gesamtbeeinträchtigungen hoch - Wirkzonen 1 [500 m] und 2 [800 – 1200] bilden einen Gürtel um das GI-Gebiet und die Zufahrtsstraße „V2“; hohe Beeinträchtigungen zu prognostizieren; im Norden verläuft die Fribäk, im Süden liegt das Südenholz; ca. 75 % des Siedlungsbereiches von Häschendorf befindet sich in dieser Zone; im Osten ist das Ostenholz und im Westen ist Nienhagen betroffen - Erholungsfunktion wird verringert; erhöhte Lärm- und Sichtbeeinträchtigung; Immissionsüberschreitungen sind zu erwarten; besonders betroffen ist der nördliche Teil von Ibenhorst [bis 3 dB(A)]; vorhandene Störquellen: B105, K16, Schienentrasse (Rostock – Stralsund), Fluglärm (Zivilflughafen Purkshof) Flora, Fauna, Biotope – Gesamtbeeinträchtigung mittel bis hoch - an das Gemeindegebiet grenzt LSG „Peezer Bach“ an; nördlich der Fribäk liegt das LSG „Nienhäger Koppel“ - die NSGs „Schnatermann“ und „Radelsee“ befinden sich in unmittelbarer Nähe - geschützte Biotoptypen auf der Baufläche: naturnahe Feldhecken ca. 1 ha; stehende Kleingewässer mit Ufervegetation ca. 0,2 ha; Ackerflächen ca. 75 ha; Rad- und Gehwege ca. 0,2 ha (beidseitige Baumreihe); Kompensationsflächenäquivalent ca. 121,3 ha - Eingriff ins Ostenholz auf ca. 0,5 ha durch den Straßenneubau - allgemeine Eingriffe: Aufschüttungen (> 2 m); Veränderung von Verkehrswegen; Versiegelung von über 300 m² sowie Anlage baulicher Anlagen; Errichtung von Einfriedungen und Einzäunungen - vorrangig ökologisch orientierter Ausgleich für die Bebauung in unmittelbarer Nähe zum Eingriffsort anzustreben Boden - Altlasten: Havarie an der Mineralölverbundleitung (Kreuzung B105 / K16); Technikstützpunkt mit Tankstelle (nördlich der Straße Unterdorf); innerorts auf der Fläche MI2 wäre eine Bodensanierung vor Neubebauung wünschenswert Wasser – Gesamtbeeinträchtigung hoch - starke Versiegelung der Landschaft - mit einer Belastung des Grundwassers ist bei einer Havarie zu rechnen; Klärung der Abwässer ist unabdingbar 5 Anhang 6.4.3 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und Anhang Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Vorranggebiete Gewerbe und Industrie 6.4.3 Klima/ Luft – Gesamtbeeinträchtigung mittel bis hoch - mit Beeinträchtigungen ist im mikroklimatischem Bereich zu rechnen Landschaft – Gesamtbeeinträchtigung mittel bis hoch - Grünzäsuren als siedlungsstrukturelles Ziel sollen erhalten werden - Entzug intensiv landwirtschaftlich genutzter Flächen - Erschließungsstrecke „V2“: Verlauf südlich von Mönchhagen zum Knoten Klein Kusswitz; Versiegelung auf 2,7 ha; Kompensationsbedarf beträgt 4,8 ha; der Eingriff in das Ostenholz wurde weitgehend minimiert auf ca. 0,5 ha; eine Zerschneidung wurde verringert/ vermieden Kultur und Sachgüter – Gesamtbeeinträchtigung hoch - zu schützende Denkmäler: Nr. 519: Meilenstein (B105); Nr. 520: Bahnhof, Empfangshalle und Nebengebäude (Transitstr. 2); Nr. 521: Wohnhaus (Transitstr. 3); Nr. 522: Gefallenendenkmal (Mönchhagen Unterdorf); Nr. 308: Gedenkstein an die Häftlinge des KZ Barth (Häschendorf) - bei Bebauung ist auf überregionale Versorgungsleitungen Rücksicht zu nehmen; Kabeltrasse mit 400 kV 100 m beiderseits keine stationären Anlagen; Leitungssystem für Düngemittel mit beidseitigem Schutzstreifen von 10 m - ein Ausbau der Bahnverkehrsstrecke wird angestrebt - das Naturdenkmal „Eibe“ befindet sich innerhalb einer Wohnbaufläche Aus dem Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock ergibt sich folgende Ergänzung oben bereits aufgeführter Angaben: - FFH – Gebiet Nr. DE1739 – 304 „Wälder und Moore der Rostocker Heide“ in ca. 1.000 m Entfernung, nördlich der Bebauung „Stiller Frieden“; es besteht hier UVP-Pflicht; Minderung der Auswirkungen durch Anlage der Erschließungsstrecke vom Südosten; keine erheblichen Beeinträchtigungen erwartet Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen [nach innen gerichtete Maßnahmen] (unvollständig): - Uferbereiche stehen unter Schutz und sind von einer Bebauung frei zu halten (7 m beide Seiten) - zurück zubauende Straßen sollen teilweise zu Rad und Gehwegen umgewidmet werden - je nach anzusiedelnden Betrieben sind Druckleitungen mit oder ohne ein Abwasserpumpwerk zu errichten - Ackerdrainagen sind näher zu untersuchen - Abwasserableitung mit Retentionsabfluss muss erfolgen; Absetzbecken mit Ölsperre und Rückhaltebereich (5 * Q= 2.500 l/s); bei Ableitung über den Peezer Bach sind Leitungstrassen zu beachten und Untersuchungen vorzunehmen; im Süden ist ein Fangsammler vorzusehen; besondere Beachtung gilt dem Leichgebiet des Neunauges als FFH-Art im Peezer Bach - aufgrund ökologischer sowie baugrundtechnischer Gründe soll auf eine Bebauung organischer Böden verzichtet werden - bei der Bebauung: Sicherung der Vermessungsmarken (2 m Schutzradius) - militärische Richtfunkstrecke verläuft über das GI-Gebiet (Trasse beträgt 200 m); eingeschränkte Bebauungshöhe beachten - Bauschutzbereich aufgrund des Flughafens Purksdorfs beachten Kompensationsmaßnahmen [nach außen gerichtete Maßnahmen] (unvollständig): - zwischen Gewerbefläche und Nienhagen ist eine Waldfläche als Abgrenzung vorzusehen - bei Anbindung (über „V1“ oder „V2“) an B105 ist ein einseitiger Geh- und Radweg vorzusehen - Ausgleichsmaßnahmen für das Baufeld allgemein und für geschützte Biotope: Initialpflanzungen/ Sukzession auf 20 ha; Gehölzpflanzungen auf 10 ha; Landschaftsrasensaat auf 21 ha; Kleingewässeranlage auf 0,4 ha - Ausgleichsmaßnahmen für die wahrscheinlichsten Zufahrten auf dem Gebiet der Hansestadt Rostock: - Zufahrt „V3“ allgemein und für geschützte Biotope: Initialpflanzungen/ Sukzession auf 3,1 ha; Gehölzpflanzungen auf 0,5 ha; Baumpflanzungen 280 Stück; Ersetzen einer geplanten Ausgleichspflanzung 0,6 ha - Zufahrt „V6“ allgemein und für geschützte Biotope: Initialpflanzungen/ Sukzession auf 1,6 ha; Gehölzpflanzungen auf 0,8 ha; Baumpflanzungen 320 Stück; Kleingewässeranlage auf 0,05 ha 6 Anhang 6.4.3 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und Anhang Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Vorranggebiete Gewerbe und Industrie 6.4.3 Vorranggebiet Gewerbe und Industrie Rostock-Poppendorf Datenentnahme aus dem teilgenehmigten Flächennutzungsplan der Gemeinde Mandelshagen von Mai 1998, dem Flächennutzungsplans der Gemeinde Poppendorf von Mai 2007, dem Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Poppendorf von Oktober 2007 und der Machbarkeitsuntersuchung im Rahmen der Standortoffensive MecklenburgVorpommern „Industrieansiedlung Gewerbegebiet Poppendorf“ von September 2001 Das Plangebiet ist gekennzeichnet durch den Bestand an Gewerbe- und Industriegebieten (YARA Rostock), vereinzelte Waldbestände sowie eine ausgezeichnete Verkehrsanbindung durch Bahn- und Straßentrassen. Das GIGebiet ist vorgeprägt durch die Düngemittelfabrik YARA Rostock auf dem vorhandenen GI-Gebiet. Durch eine Verkleinerung der Düngemittelfabrik steht alte Bausubstanz zum weiteren Ausbau zur Verfügung. Das Plangebiet wird bereits seit 2005 als Standort für Windenergieanlagen genutzt; 2 Windräder erzeugen jeweils 2,3 MW mit einer Nabenhöhe von 100 m und 2 weitere Windräder (Baujahr 2007) erzeugen jeweils 3,6 MW mit einer Nabenhöhe von 96 m. Kurzbeschreibung des Vorhabens: - Ziel der Festlegung eines Vorranggebietes Gewerbe und Industrie ist es, eine großräumige Fläche mit guter Verkehrsanbindung nach Rostock, zum Seehafen Rostock, an das Schienennetz sowie zum Flughafen Rostock-Laage für die Ansiedlung eines Gewerbe-/Industriebetriebes mit großen Flächenansprüchen zu sichern und zu entwickeln. - Die Gesamtfläche beträgt ca. 206 ha (ca. 176 ha im Gemeindegebiet Poppendorf und ca. 30 ha im Gemeindegebiet von Mandelshagen). Die Fläche umfasst den bestehenden Standort des Düngemittelwerkes YARA Rostock sowie südlich und östlich angrenzende Erweiterungsflächen. Bestehende und prognostizierte Beeinträchtigungen der Schutzgüter: Mensch - bereits ca. 15% des Gemeindegebietes von Poppendorf sind Industrie-, Bahnanlagen- und Gewerbeflächen - die L182 und K18 verlaufen durch das Gemeindegebiet Poppendorf, durch Lieferverkehr bereits vorbelastet - durch die bestehenden GI-Anlagen (Getreidetrocknungsanlage) werden bei Ostwind die Immissionsrichtwerte für Wohngebiete in unmittelbarer Nähe bereits überschritten; eine Überschreitung von Immissionsrichtwerten von Mischgebieten sollte ausgeschlossen bleiben Flora, Fauna, Biotope - im Westen von Ackerflächen geprägt; westlich und südwestlich des GI-Gebietes befinden sich Grünlandflächen (Ausgleichsmaßnahme für bereits vollzogene GI-Bebauung); im Südosten grenzt das LSG (auch FFH Gebiet [DE 1840 – 302] „Billenhäger Forst“) an das GI-Gebiet - dort befindet sich auch eine zusammenhängende Heidefläche; nördlich (nicht unmittelbar angrenzend) befindet sich das LSG „Rostocker Heide und Wallbach“ (Größe ca. 5.029 ha, Schutzzweck ist Erhalt und Entwicklung eines der größten, zusammenhängenden Waldgebiete Mecklenburg-Vorpommerns einschließlich der natürlichen Fließgewässer) - NSG „Freienholz“ in 3,4 km Entfernung (Größe ca. 58 ha) ist nicht betroffen - EU-Vogelschutzgebiete sind erst in einer Entfernung von ca. 10 km vorhanden - der Kammmolch und Weißstorch als FFH-Arten wurden erfasst - Brutvogelvorkommen sind im Südosten zu finden; nördlich des GI-Gebietes haben rastende und überwinternde Wat- und Wasservögel Nahrungs- und Rastgebiete - besonders geschützte Arten im Plangebiet sind: Wasserfrosch, Grasfrosch und Teichmolch, Gelbe Sumpfschwertlilie - streng geschützte Arten im Plangebiet sind: Neuntöter, Schilfrohrsänger, Zauneidechse und Moorfrosch - besonders geschützte Brutvögel im Plangebiet sind: Dorngrasmücke, Feldlerche, Kuckuck, Fitis, Goldammer, Sumpfrohrsänger, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Buchfink, Buntspecht, Rotkehlchen, Rohrammer, Stockente, Gelbspötter, Schwarzkehlchen, Amsel, Wiesenpieper, Zilpzalp, Blaumeise, Baumpieper, Zaunkönig, Schlangschwirl, Gartengrasmücke, Blesshuhn, Singdrossel und Braunkehlchen - Bauzeitenregelung ist vorzusehen zum Schutz jährlich brütender Vögel (1. März bis 31. Juli Baustop) - für Amphibien sind Ausweichbiotope anzulegen - keine Gefährdung lokaler Populationen erwartet - Fledermausvorkommen werden vermutet - das Plangebiet gilt als Äsungsfläche für Schwarz-, Reh- und Rotwild - lärmempfindliche Tierarten werden verdrängt - Flächenverluste: Wald, Gehölz 4,34 ha; Acker 5,6 ha; Sukzessionsfläche 6,74 ha; Kleingewässer 0,03 ha; versiegelte Flächen 7,6 ha; Grünland 63,3 ha 7 Anhang 6.4.3 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und Anhang Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Vorranggebiete Gewerbe und Industrie 6.4.3 Boden - Altlasten: Maschinenabstellplatz; 2 Tankstellen und Stützpunkte, 1 Sortierplatz; die Deponie Fuchsberg; eine Güllelagune (Voßbarg); eine wilde Deponie Wasser - geringe Grundwasserabstände von > 2 m bis > 10 m; teilweise durchlässige Bodenschichten für flächenhaft eintretende Schadstoffe; oberirdische Gewässer sind Wallbach, Twistelbach und Körkwitzer Bach sowie Peezer Bach / Mühlbach; - Wallbach, Twistelbach und Körkwitzer Bach sind im Bereich von Vogtshagen merklich geschädigt, punktuell auch stark geschädigt - zahlreiche Sölle, Teiche sowie stehende Kleingewässer sind vorhanden - Regenwasser ist nach Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde in die Vorflut einzuleiten, in jedem Fall mit Regenrückhaltebecken - Erhalt der Dränageanlagen sowie deren Wiederherstellung ist vorgesehen - nächstgelegenes Trinkwasserschutzgebiet „Ribnitz“ befindet sich in 1,4 km Entfernung - Mühlbach ist stark verrohrt (gesamt 100 m); nicht durchgängig für Fische, Wasserwirbellose und Fischotter - weitere Störung des Mühlbaches durch Auslaufgerinne des Düngemittelwerks, gestörte Abflussdynamik, geringe Wasserführung oberhalb des Zulaufs - Schmutzwasserentsorgung über den Anschluss der Kläranlage Rövershagen/ Niederhagen Klima/Luft - starke Beeinflussung des Windfeldes und intensive Aufheizung sowie Herabsetzung der Luftfeuchte durch vorhandene Bebauung; Beeinflussungen jedoch im mikroklimatischem Bereich - intensiv landwirtschaftlich bewirtschaftete Flächen - vom Düngemittelwerk YARA Rostock geht eine Belastung mit Stickoxyden aus Landschaft - das Plangebiet hat eine geringe Bedeutung für das Landschaftsbildpotential; die Bildelemente Buchen und Erlen sowie Gehölzinseln am Bach sollen erhalten werden - Landschaftszone: „Rückland der Seenplatte“; geprägt von tiefen Mergelschichten mit überlagernden Sanden - geprägt vom Düngemittelwerk mit den über 100m hohen Schornsteinen Kultur und Sachgüter - Erschließung einer nördlich des Plangebiets liegenden mittelalterlichen Befestigungsanlage im „Lembken - Wall“ vorgesehen - in der Gemeinde Poppendorf sind ein Wohnhaus, eine Schmiede, eine Brücke sowie eine Gutsanlage mit Gutshaus und ehem. Pferdestall, Silo und Park denkmalgeschützt Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie Kompensationsmaßnahmen (unvollständig): - Erhalt der „Flächen zum Schutz und zum Erhalt der Landschaft“ - ein Fuß- und Radweg an der L182 ist für eine Gewährleistung der Sicherheit zweckmäßig und soll in zukünftige Planungen integriert werden - Reaktivierung der ungenutzten, vorhandenen Infrastruktur, des Hydro Agri Düngemittelwerkes YARA - überschlägige Ermittlung des Kompensationsflächenäquivalentes für geschützte Biotope: Stehende Kleingewässer 3,6 ha; Renaturierung des Mühlbachs 5,5 ha; Pflanzung von frei wachsenden Feldhecken 1,6 ha; zusätzlich ist ein Grünstreifen am Südrand des Plangebietes zu erhalten (Immissionsschutz) - ein Mindestabstand von 50 m zu Forstgebieten ist einzuhalten; Bereiche zwischen Forst, Gleisanlagen, sowie anderen technologischen Einrichtungen und dem Plangebiet sind zu begrünen - im Nachtzeitraum sind die Schallemissionen zu begrenzen, da sonst die Ortslage Poppendorf beeinträchtigt würde 8 Anhang 6.4.4 – Beschreibung des aktuellen Umweltzustands Vorranggebiet Gewerbe und Industrie Erweiterungsfläche Airpark Rostock-Laage Anhang 6.4.4 Größe: ca. 40 ha Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Stadt Laage Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Siedlungen Ortslage Weitendorf in ca. 1 km Entfernung, Ortslagen Kronskamp, Laage und Liessow in 1,5 - 2 km Entfernung, Plangebiet grenzt südwestlich an bestehendes B-Plangebiet Airpark Rostock-Laage an Tourismusraum (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP) Wälder mit Erholungseignung Wälder mit guten Struktureigenschaften ca. 280 m östlich des Plangebiets und westlich unmittelbar angrenzend touristische Infrastruktur - In der unmittelbaren Umgebung befinden sich keine bestehenden oder geplanten Wohnbauflächen. Das Plangebiet selbst besitzt eine untergeordnete Bedeutung für Erholungs- oder touristische Zwecke. Die östlich liegende Recknitzniederung ist dahingehend höher zu bewerten. Gesamtbewertung: geringe Bedeutung Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Biotop- und Nutzungstypenkartierung überwiegend Ackerfläche Geschützte Biotope (§ 20 LNatG M-V) ein kleiner naturnaher Bruch-, Sumpf- und Auenwald und ein Röhrrichtbestand entlang eines Grabens randlich innerhalb des Plangebiets; ein permanentes Kleingewässer im nördlichen Teil des Plangebiets Vorbehaltsgebiete Naturschutz und Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume (Karte 3 GLRP) Feuchtlebensräume (Karte I GLRP) Schutzwürdigkeit unzerschnittener landschaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP) Biotopverbund (Karte II GLRP) Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie östlich in ca. 500 bis 700 m Entfernung „Recknitz- und Trebeltal mit Zuflüssen“, teilweise durch Waldgebiet voneinander getrennt Europäische Vogelschutzgebiete Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und südlich des Plangebiets Bereich mit mittlerer bis hoher Bedeutung Wasservögel (Recknitztal) Brutplätze geschützter Vogelarten weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, Naturpark, Ramsar, GLB, FND) Wald kleine Waldflächen ca. 280 m östlich des Plangebiets und westlich unmittelbar angrenzend Eine besondere regionale Bedeutung des Plangebietes ist nicht erkennbar. Zu konkreten Artenvorkommen liegen keine aktuellen Erhebungen vor. Insbesondere im Verlauf des durch das Plangebiet fließenden Grabens kann von einem standortangepassten Artenvorkommen ausgegangen werden. Voraussichtlich wird das Plangebiet wie auch angrenzende Flächen durch Kraniche genutzt. Insgesamt können auf regionaler Ebene keine Aussagen zur Schutzwürdigkeit konkreter Artenvorkommen getroffen werden. Gesamtbewertung: gering bis hoch Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4 GLRP) Moore (Karte I GLRP) Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) Altlasten / Kampfmittelbelastung sehr hoch - Die westlich und nördlich des Plangebiets liegenden Flächen sind zum Teil bereits intensiv genutzte und versiegelte Flächen (Flughafen Rostock-Laage) bzw. sind planerisch für weitere Gewerbe- oder Industrieansiedlungen vorbereitet. Das Plangebiet selbst wird derzeitig landwirtschaftlich genutzt. Auf der Grundlage der Baugrunderkundung unmittelbar angrenzender Fläche, kann davon ausgegangen werden, dass es sich um eine weit verbreitete Bodenart handelt. Gesamtbewertung: geringe Bedeutung 1 Anhang 6.4.4 – Beschreibung des aktuellen Umweltzustands Vorranggebiet Gewerbe und Industrie Schutzgut Wasser Lage zu Oberflächengewässern Schutzfunktion der Deckschichten Trinkwasserschutzgebiete Hochwassergefährdung Grundwasserabhängige Ökosysteme (Karte 14 GLRP) Anhang 6.4.4 ein Graben durchfließt die Fläche von West nach Ost, ein Kleingewässer im nördlichen Teil des Plangebiets mittel bis günstig Grabenniederung Der Bachlauf, welcher das Plangebiet durchquert, wird zumindest zum Teil von Oberflächenwasser aus dem Flughafen gespeist. Ob es weitere unterirdische Zuleitungen gibt, kann auf regionaler Ebene nicht ermittelt werden. Voraussichtlich gelangt aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung eine gewisse Nährstofffracht aus dem Plangebiet in das Gewässer, welche dann Richtung Recknitztal transportiert wird. Das Grundwasser ist wegen der hohen Überdeckung überwiegend gut geschützt. Gesamtbewertung: mittel bis gering Schutzgut Klima/Luft Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub, Schadstoffe) - grenzt im Südosten an Bundesstraße 103 - Plangebiet grenzt im Westen unmittelbar an Bebauungsplangebiet und im Norden/ Nordwesten an Flughafen Rostock-Laage (durch Waldstreifen getrennt) - 750 m nördlich befindet sich ein weiteres B-Plangebiet (AirparkNord IV) Das Plangebiet kann nicht als unbeeinträchtigter Bereich oder als Frischluftentstehungsgebiet im Sinne des Schutzgutes angesehen werden. Zum einen führt die Nähe zum Flughafen RostockLaage zu einer gewissen Lärmvorbelastung und zu Geruchsbeeinträchtigungen aus Abgasen, zum anderen können die angrenzenden Bebauungsplangebiete als weitere Vorbelastung angesehen werden. Gesamtbewertung: mittel bis gering Schutzgut Landschaft Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP) Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Alleen B 103 ist Allee Das Plangebiet ist durch die Landwirtschaft anthropogen geprägt und überformt. Ebenso sind im Westen und Norden Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes vorhanden bzw. zu erwarten (Flughafen, Bebauungsplangebiete). Positiv zu bewerten ist der gehölz- und röhrrichtbestandene Bachlauf. Gesamtbewertung: gering bis hoch Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale historische Kulturlandschaften (GLRP) - Derzeit liegen keine Informationen über das Vorhandensein von Bodendenkmalen vor. Da in angrenzenden Flächen solche bekannt sind bzw. vermutet wurden, könnten auch auf dieser Fläche entsprechende Funde getätigt werden. Gesamtbewertung: mittel Kumulative Wirkungen Plangebiet grenzt im Westen unmittelbar an Bebauungsplangebiet und im Norden/ Nordwesten an Flughafen Rostock-Laage (durch Waldstreifen getrennt). 750 m nördlich befindet sich ein weiteres B-Plangebiet (AirparkNord IV) 2 Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen, Anhang 6.5.4 Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie betrachtete Gebiete: A Rostock-Seehafen Ost (S. 1 ) Rostock-Seehafen Mitte (S. 7) Rostock- Seehafen West (S. 14) Bentwisch (S. 20) Dummerstorf (S. 25) Poppendorf Nord (S. 30) Güstrow Ost (S. 35) Rostock-Seehafen Ost Im „Regionalen Flächenkonzept hafenaffine Wirtschaft Rostock“ (Hansestadt Rostock, Arbeitsstand von April 2009) werden aktuell alle unmittelbar an den Hafen angrenzenden Flächen auf ihre potenzielle Nutzbarkeit für die Erweiterung des Seehafens Rostock untersucht, die außerhalb von Bauflächen des geltenden Flächennutzungsplans liegen. Nordöstlich des Seehafens betrifft dies einen Untersuchungsraum von ca. 395 ha, der zum aktuellen Zeitpunkt zwar einer überschlägigen Voruntersuchung (Ermittlung von Raumwiderständen), aber noch keiner Abwägung unterzogen wurde. Dieser Untersuchungsraum bildet die Grundlage zur Festlegung des Vorbehaltsgebietes Gewerbe und Industrie Rostock-Seehafen Ost im Entwurf des RREP MM/R. Grundlagen für die nachfolgende Prüfung der Umweltauswirkungen bilden die in Kapitel 5.1 des Umweltberichts aufgeführten Informationen. Da auswertbare Zwischenergebnisse des „Regionalen Flächenkonzeptes hafenaffine Wirtschaft Rostock“ noch nicht vorliegen, wurden durch den RPV MM/R weitere ausgewählte Informationsquellen ausgewertet. A.1 Prüfung der Umweltauswirkungen (entspricht Kapitel 6.5.4 im Umweltbericht) A.1.1 Beschreibung und Bewertung des aktuellen Umweltzustandes (entspricht Kapitel 6.5.4.1 im Umweltbericht) Rostock-Seehafen Ost Größe: ca. 395 ha Landkreis, Gemeinde: Hansestadt Rostock, Stadtteile Rostock Ost und Rostocker Heide Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Siedlungen einbezogen in den Untersuchungsraum wurde die Außenbereichsbebauung von Peez, nordöstlich an den Untersuchungsraum grenzt die Ortslage Stuthof an und südlich die Ortslage Nienhagen, südlich in ca. 1km Entfernung befinden sich Wohngrundstücke der Ortslage Mönchhagen Tourismusraum (noch unabgewogene Tourismusschwerpunktraum Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs (Die Lage der gesamten Hansestadt Rostock im Tourisdes RREP) mus(schwerpunkt)raum beruht auf einer Reihe von bei der Erarbeitung des RREP MM/R gemeindescharf anzuwendenden Kriterien (Lage an der Küste, Bettenzahl absolut, kulturelles Angebot) und 1 Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen, Anhang 6.5.4 Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP) Wälder mit Erholungseignung touristische Infrastruktur Aussagen aus dem Biotopverbundentwicklungskonzept (BVE-Konzept) für den Rostocker Teillandschaftsraum „Nienhäger Fluren“ (I.L.N. 2008) bezogen auf den betrachteten Untersuchungsraum nicht auf einer hohen oder sehr hohen Landschaftsbildbewertung (vgl. Kapitel 3.1.3 im Entwurf des RREP MM/R: Kriterienübersichten 3.1.3-1 und 3.1.32). Im Rahmen der Abwägung zum Entwurf des RREP MM/R wurde die Darstellung des Tourismusschwerpunktraumes für das Vorbehaltsgebiet Gewerbe- und Industriegebiete aufgehoben, da der Untersuchungsraum aus regionaler Sicht eine untergeordnete Bedeutung für Erholungs- oder touristische Zwecke besitzt.) überwiegend Bereich besonderer Bedeutung Wälder mit guten Struktureigenschaften befinden sich nördlich unmittelbar angrenzend (Rostocker Heide), östlich (Nienhäger Koppel) und südwestlich nördlicher Bereich des Untersuchungsraumes gehört zum Erholungsgebiet Stuthof-Schnatermann, Hotel und Traditionsgasthof zum Schnatermann liegt nördlich des Untersuchungsraums, in der Ortslage Stuthof gibt es ein Wochenendhausgebiet und einen Reiterhof Der Landschaftsraum Nienhäger Fluren ist insbesondere im an die Rostocker Heide angrenzenden nördlichen Bereich und im Küstenbereich des Breitlings (Raum Schnatermann) ein wichtiges Naherholungsgebiet. Im Bereich des Schnatermann ist der Reiter- und Gasthof ein stark frequentiertes Ausflugsziel. Auch die Peezer Bachniederung ist für Spaziergänge und Wanderungen gut geeignet. Die Eignung des Gebietes zur Naherholung soll durch die Abschirmung des Großtanklagers durch Gehölzpflanzungen gegenüber der Peezer Bachniederung, der L 22 und der Siedlung Nienhagen weiter erhöht werden. Sowohl innerhalb des Untersuchungsraumes als auch außerhalb in unmittelbarer Umgebung befinden sich Wohnbauflächen. Der Untersuchungsraum besitzt aus regionaler Sicht eine untergeordnete Bedeutung für Erholungs- oder touristische Zwecke. Aus kommunaler Sicht besitzt der Freiraum aufgrund bestehender Freizeit- und Erholungsnutzungen und -einrichtungen in angrenzenden Räumen eine hohe Bedeutung. Gesamtbewertung: hohe bis sehr hohe Bedeutung Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Biotop- und Nutzungstypenkartierung Untersuchungsraum setzt sich zusammen aus Ackerflächen, Grünlandflächen, den Spülfeldern und offener Wasserfläche (Uferbereiche des Breitlings), im Untersuchungsraum verlaufen eine Vielzahl von Gräben und Bächen, weiterhin existieren eine Reihe von Kleingewässern, Feldgehölzen und Baumgruppen Geschützte Biotope (§ 20 LNatG M-V) innerhalb des Untersuchungsraums: Quellerflur und Salzröhricht am Peezer Bach, Salzgrünland nördlich am Peezer Bach, salzbeeinflusstes Röhricht am Ölhafen, mehrere Baumgruppen und Kleingewässer, im Uferbereich des Breitlings: salzbeeinflusste Röhrichtbestände und Riede sowie eine Baumgruppe Vorbehaltsgebiete Naturschutz und Peezer Bach und unmittelbar angrenzende Flächen: potenzielles Landschaftspflege (noch unabgewoVorbehaltsgebiet gene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) Schutzwürdigkeit der Arten und LePeezer Bach (südlicher Verlauf) und teilweise angrenzende Flächen: bensräume (Karte 3 GLRP) Bereich herausragender Bedeutung, Peezer Bach (nördlicher Verlauf): Bereich besonderer Bedeutung Feuchtlebensräume (Karte I GLRP) Mündungsbereiche des Peezer Baches (vollständig auch Geschützte Biotope) Schutzwürdigkeit unzerschnittener nördlich angrenzende Rostocker Heide: sehr hoch, östlich liegende landschaftlicher Freiräume (Karte 9 Fläche: hoch GLRP) Biotopverbund (Karte II GLRP) Peezer Bach (südlicher Verlauf) und Rostocker Heide zählen zum engeren Biotopverbund Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie nördlich unmittelbar angrenzend „Wälder und Moore der Rostocker Heide“, weitere Gebiete in größer 7km Entfernung Europäische Vogelschutzgebiete Gebiete erst in größer 7km Entfernung Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Niederungsbereiche des Peezer Baches und Spülfelder: Bereiche mit Wasservögel hoher bis sehr hoher Bedeutung, südliche Flächen des Untersuchungsraumes: Bereiche mit mittlerer bis hoher Bedeutung Brutplätze geschützter Vogelarten mindestens 2 Schutzbereiche um Horststandorte von Großvogelarten überlagern sich zum Teil mit dem Untersuchungsraum weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, LSG „Peezer Bach“ liegt unmittelbar im Untersuchungsraum, südNaturpark, Ramsar, GLB, FND) westlich an den Untersuchungsraum angrenzend liegt der Geschütz- 2 Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen, Anhang 6.5.4 Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie Wald Aussagen aus dem Biotopverbundentwicklungskonzept (BVE-Konzept) für den Rostocker Teillandschaftsraum „Nienhäger Fluren“ (I.L.N. 2008) Aussagen aus dem Kompensationsflächenkataster der HRO te Landschaftsbestandteil „Heidenholz“, östlich des Untersuchungsraumes liegen das LSG „Rostocker Heide“ und in ca. 360m bzw. 1.300m Entfernung die Naturschutzgebiete „Schnatermann“ bzw. „Radelsee“, im Breitling liegt das LSG „Pagenwerder“ keine Waldgebiete innerhalb des Untersuchungsraumes, angrenzende Waldgebiete liegen nördlich (Rostocker Heide), östlich (Nienhäger Koppel) und südwestlich Untersuchungsraum ist weitgehend deckungsgleich mit dem im BVEKonzept in die Analyse einbezogenen „Untersuchungsgebiet 1“ Im BVE-Konzept werden: - die Zielarten des Biotopverbundes für den Landschaftsraum definiert (vgl. Tabelle 5.2.1 im BVE-Konzept), - die in den Untersuchungsgebieten auftretenden Biotoptypen auf Grundlage einer Kartierung im Jahr 2008 beschrieben und bewertet, - verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Biotopverbundes abgeleitet. Eine detaillierte Wiedergabe dieser Informationen im Rahmen des Umweltberichtes zum RREP MM/R ist nicht möglich. im Untersuchungsraum liegen Flächen, die für Kompensations- und Entwicklungsmaßnahmen als Ausgleich bereits in Umsetzung befindlicher bzw. bereits umgesetzter baulicher Vorhaben genutzt wurden/werden sollen (z.B. für die Baufreimachung von Pier III, Windenergieanlage im Breitling, B-Plan Erholungsgebiet Stuthof), weitere Flächen sind für zukünftige Entwicklungsmaßnahmen geeignet Der Untersuchungsraum enthält eine Reihe von Bereichen von besonderer und herausragender regionaler Bedeutung. Insbesondere mit dem Niederungsbereich des Peezer Baches, den vorhandenen Geschützten Biotopen und den Uferbereichen des Breitlings werden schutzwürdige Bereiche in den Untersuchungsraum einbezogen. Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass der Untersuchungsraum einen der wenigen verbliebenen, unversiegelten Freiräume südöstlich bzw. nordöstlich des Seehafens Rostock darstellt. Gesamtbewertung: hohe bis sehr hohe Bedeutung Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4 GLRP) Moore (Karte I GLRP) Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) Altlasten / Kampfmittelbelastung Aussagen aus dem Biotopverbundentwicklungskonzept (BVE-Konzept) für den Rostocker Teillandschaftsraum „Nienhäger Fluren“ (I.L.N. 2008) Uferbereiche des Breitlings und Niederungsbereiche des Peezer Baches: sehr hoch, übrige Flächen: mittel bis hoch Entlang des Ufers und im Mündungsbereich des Peezer Baches befinden sich brackwasserbeeinflusste Niederungsbereiche, die zur Warnowmündung gehören. Hier überwiegen Niedermoorböden der Küstenüberflutungsmoore mit stark zersetzten Torfen und Übergängen zu nicht brackwasserbeeinflussten Niedermoorböden. Rund um die Ortslage Stuthof sind grundwassernahe, zum großen Teil sandige Lehmmoränenböden verbreitet (Cordshäger Lehmmoräne). Die Grundmoränenböden (Jungmoränenland) sind überwiegend flach bis wellig und maßgeblich durch das Pommersche Stadium der Weichselvereisung vor ca. 15.000 Jahren geprägt worden. Die im Planungsraum gelegenen Moränenböden sind überwiegend von hydromorphem Geschiebelehm (grundwasserbestimmte Lehme/Tieflehme oder staunasse Bereiche) bestimmt. Teilweise ist der Geschiebemergel übersandet, wie um die Ortslage Peez. Kleinflächig sind vermoorte Niederungen und Senken eingelagert. Gesamtbewertung: mittel bis hoch im Bereich der Spülfelder und der landwirtschaftlichen Flächen, hoch bis sehr hoch im Uferbereich zum Breitling und im Niederungsbereich des Peezer Baches. Schutzgut Wasser Lage zu Oberflächengewässern Schutzfunktion der Deckschichten Trinkwasserschutzgebiete Hochwassergefährdung der Peezer Bach und mehrere Gräben (Pumpengraben, Fleederbek u.a.) verlaufen innerhalb des Untersuchungsraums, Peezer Bach durchströmt das Gebiet von Ost nach West, wobei er im Osten noch geteilt in einen Südarm (Fribäk) und einen Nordarm in den Untersuchungsraum eintritt, im Untersuchungsraum existieren eine Reihe von Kleingewässern, der Untersuchungsraum grenzt im Westen unmittelbar an den Breitling westliche Teilflächen (Uferbereiche und Niederungsbereiche des Peezer Baches): ungünstig, östliche Bereiche: günstig Untersuchungsraum nahezu vollständig überflutungsgefährdet 3 Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen, Anhang 6.5.4 Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie Grundwasserabhängige Ökosysteme (Karte 14 GLRP) Aussagen aus dem Biotopverbundentwicklungskonzept (BVE-Konzept) für den Rostocker Teillandschaftsraum „Nienhäger Fluren“ (I.L.N. 2008) Aussagen aus der Bewirtschaftungsvorplanung Peezer Bach (StAUN Rostock 2006) Aussagen aus der Bewirtschaftungsvorplanung Unterwarnow (biota 2008) 4 Niederungsbereiche des Peezer Baches und teilweise Uferbereiche des Breitlings Im Untersuchungsraum haben umfangreiche Entwässerungsmaßnahmen in der Vergangenheit zu teilweise starken Absenkungen des oberen Grundwasserleiters geführt. Das betrifft sowohl die relativ hoch gelegenen Moränenbereiche als auch die Niedermoorflächen, in denen es zum Teil zu erheblichen Grundwasserabsenkungen gekommen ist. Diese wirken sich insbesondere auf zahlreiche Kleingewässer des Planungsraumes sowie auf kleine vermoorte Senken aus. Der hoch anstehende Geschiebelehm weist aufgrund bindiger Anteile nur geringe Durchlässigkeitswerte auf. Oberflächlich eindringende Schadstoffe werden mit dem Sickerwasser nur sehr langsam bzw. nicht in den tiefergelegenen Grundwasserleiter transportiert. Tiefere Grundwasserleiter sind somit gegenüber flächenhaft eindringenden Schadstoffen relativ geschützt. Die zahlreichen, meist sehr kleinen eiszeitlich entstandenen Kleingewässer mit temporärer oder dauerhafter Wasserführung besitzen neben ihrem Schutzstatus als gesetzlich geschützte Biotope ein z. T. hohes Entwicklungspotenzial hinsichtlich ihrer Strukturgüte und des Wasserhaushaltes. Innerhalb ihrer Einzugsgebiete fungieren sie als Wasser- und Stoffsenke. Sie sind in der Regel stark eutroph, seltener polytroph und eutroph. Die Mehrzahl der Sölle ist auf oberflächennahe Zuflussspenden aus ihren Einzugsgebieten angewiesen. Der Zufluss in die Senke erfolgt als Oberflächenwasser oder als oberflächennaher Zufluss auf Stauschichten. Den Kleingewässern des Untersuchungsraumes ist überwiegend eine hohe Werteinstufung beizumessen. Die Fließgewässer im Untersuchungsgebiet sind der Peezer Bach und die im Gebiet vorkommenden Gräben. Der Lauf des Peezer Baches ist in der Vergangenheit begradigt und geändert worden, er besitzt als beeinträchtigter Bach aber noch zahlreiche Funktionen eines naturnahen Fließgewässers. Strukturelemente wie flutende Vegetation, Bachröhrichte, Großröhrichte, gewässerbegleitende Gehölzsäume, Hochstaudenfluren und Seggenbestände sind trotz der Begradigungen und des grabenartigen Ausbaus an einigen Stellen vorhanden. Peezer Bach: entsprechend Strukturgütebewertung als stark bis mäßig verändert eingestuft Bewirtschaftungsziele: „mäßiger Zustand“ bis 2015 (wegen zu hoher stofflicher Belastung) bzw. „guter Zustand“ mit Fristverlängerung bis 2027 im Bereich des Untersuchungsraumes werden verschiedene Maßnahmenvorschläge unterbreitet (Rückbau von Deichen, Einzäunungen u.a.) Der Zustand der Unterwarnow wird wie folgt beschrieben: 49% des Ufers der Unterwarnow sind durch Kaimauern und Spundwände verbaut. Die Wasserfläche, die von Hafenbecken und Fahrwasser genutzt und durch Ausbau, Unterhaltung und Schifffahrtsverkehr belastet wird, stellt 37% der Gesamtwasserfläche dar. Die Unterwarnow wird erheblich mit Nährstoffen belastet. Wichtigste Eintragsquelle ist auf Grund des großen Einzugsgebietes die Oberwarnow. Darüber hinaus tragen die kleineren Zuflüsse insbesondere der Peezer Bach größere Nährstofffrachten in die Unterwarnow ein. Die Unterwarnow wurde im Ergebnis der Bestandaufnahme als erheblich veränderter Wasserkörper ausgewiesen. Daher war in der Bewirtschaftungsvorplanung nicht der ökologische Zustand sondern das ökologische Potenzial nach WRRL maßgebend. Gesamtbewertung des ökologischen Potenzials: • Biologische Qualitätskomponente Ö unbefriedigendes Potenzial; Grund: Eutrophierung • Hydromorphologische Qualitätskomponente Ö Gutes Potenzial • Chemische u. physikalisch-chemische Qualitätskomponente Ö Unbefriedigendes Potenzial; Grund: Nährstoffbelastung Somit hat die Unterwarnow gemäß dem oben beschriebenem Pessimismusprinzip aktuell ein unbefriedigendes ökologisches Potenzial. Für die Unterwarnow wird als Bewirtschaftungsziel das mäßige ökologische Potenzial vorgeschlagen. Ziel ist die Reduzierung des Eutrophierungsgrades der Unterwarnow, um letztlich beim ökologi- Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen, Anhang 6.5.4 Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie schen Potenzial vom unbefriedigenden zum mäßigen ökologischen Potenzial zu gelangen. Eine Zustandsverbesserung ist bis 2027 anzustreben. Es werden vier Hauptmaßnahmenvorschläge unterbreitet: M01. Senkung der Nährstoffbelastung M02. Schutz von Flächen insbesondere im Uferbereich für Flora und Fauna (z.B. Schutz des unverbauten Ufers im Untersuchungsraum, Schutz der den Spülfeldern vorgelagerten Flachwasserzonen, Schutz der Röhrichtbestände im Bereich Peezer Bach, Erhalt von Offenflächen (betrifft den Süden des Untersuchungsraums) M03. Sanierung von Altlasten M04. Messprogramme, Gutachten und Konzepte zur Vorbereitung weiterer konkreter Maßnahmen zur Erreichung des mäßigen ökologischen Potenzials Der Verlauf des Peezer Baches und die noch unverbauten Uferbereiche des Breitlings sind von hoher ökologischer Wertigkeit. Weiterhin von Bedeutung aufgrund ihres hohen Entwicklungspotenzials sind die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Kleingewässer. Gesamtbewertung: hohe Bedeutung Schutzgut Klima/Luft Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub, Schadstoffe) Aussagen aus der Klimafunktionenkartierung der Hansestadt Rostock östlich des Untersuchungsraumes verläuft die Landesstraße L22 (Bäderstraße zwischen Rostock und Graal-Müritz), südlich ragt der Untersuchungsraum bis an die Erschließungsstraße des Düngemittellagers und an bestehende Gleisanlagen, ebenfalls im südlichen Bereich verläuft die Straße von Nienhagen nach Peez und von Peez Richtung Düngemittellager nördlich des Untersuchungsraumes verläuft der Stuthöfer Weg zwischen Stuthof und Schnatermann weitere Wege innerhalb des Untersuchungsraumes dienen der Erschließung der Windenergieanlagen und der beiden Richtfeuer als Vorbelastung innerhalb des Untersuchungsraumes existieren 5 Windenergieanlagen und die Flächen der Spülfelder im Süden grenzt der Untersuchungsraum an Flächen des Seehafens Rostock an (Flüssiggut- und Düngemittelterminal), aus denen sich Geruchsbelastungen ergeben Niederungsbereich des Peezer Baches und angrenzende Rostocker Heide dienen der Frischluftproduktion (kühl, feucht, O2-reich) Wasserflächen (Breitling) dient der Kaltluftproduktion (kühl, feucht, O2-arm) bestehende angrenzende Gewerbeflächen verursachen Warmluftproduktion Der Untersuchungsraum kann nicht als vollständig unbeeinträchtigter Bereich angesehen werden. Vorbelastungen ergeben sich insbesondere aus den unmittelbar angrenzenden Nutzungen im Seehafen Rostock und vorhandenen Verkehrsflächen. Diese führen zu einer Lärmvorbelastung und zu Geruchsbeeinträchtigungen. Gesamtbewertung: mittel bis gering aufgrund der Vorbelastung, hoch aufgrund der Bedeutung des Raumes als Puffer zu angrenzenden Wohn- und Erholungsnutzungen Schutzgut Landschaft Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP) Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Alleen Aussagen aus dem Biotopverbundentwicklungskonzept (BVE-Konzept) für den Rostocker Teillandschaftsraum „Nienhäger Fluren“ (I.L.N. 2008) Breitling: sehr hoch, überwiegender Teil des Untersuchungsraumes mittel bis hoch Landschaftsschutzgebiet „Peezer Bach“ Die Grundmoränenplatten der Landschaftsbildeinheit 111 werden zum größten Teil landwirtschaftlich genutzt, so dass Wälder flächenmäßig geringere Bedeutung haben. Aufgrund der Ebenheit des Landes sind diese aber weithin sichtbar und haben deshalb sehr wohl eine Bedeutung für die Landschaftsstruktur bzw. für die Orientierung in der Landschaft. Das gilt auch für die lange Grenze zum Waldgebiet der Rostocker Heide. Vor allem im nördlichen Teil des Untersuchungsraumes ist die historisch entstandene, weiträumige Offenheit und Transparenz der Landschaft gut erhalten und kennzeichnend. Die dörfliche Siedlungs- und Wirtschaftsbebauung wird von der Nachbarschaft ausgedehnter Gewerbegebiete dominiert, zumal hier häufiger größere Bauhöhen, voluminösere Kubaturen sowie teilweise auffällige Formen, Farben und Gestaltungselemente auftreten. Zwischen den Gewerbegebieten und den außerhalb des Untersuchungsraums gelegenen Industrie-, Hafen und Lagereinrichtungen befinden sich noch Güterverkehrseinrichtungen, insbesondere Eisenbahnan- 5 Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen, Anhang 6.5.4 Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie lagen, die zwar wegen geringerer Höhe weniger Fernwirkung haben, aber dennoch großflächig naturferne Landschaftsbereiche darstellen. Der Untersuchungsraum ist durch die Landwirtschaft anthropogen geprägt und überformt. Ebenso bestehen insbesondere westlich und südlich Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes (Seehafen Rostock). Positiv zu bewerten sind die nördlich liegende Rostocker Heide und der Niederungsbereich des Peezer Baches. Gesamtbewertung: mittel bis hoch Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale historische Kulturlandschaften (GLRP) Aussagen aus dem Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock Im Untersuchungsraum existieren drei Bodendenkmale (zwei im Uferbereich zur Warnow, eine im südöstlichen Teil), für die im Falle geplanter Änderungen oder Überbauungsmaßnahmen die Zustimmung durch das Landesamt für Denkmalpflege einzuholen ist. Gesamtbewertung: mittel bis hoch Kumulative Wirkungen Untersuchungsraum grenzt im Westen unmittelbar an den Seehafen Rostock an. Es ist von vielfältigen kumulativen Wirkungen auszugehen (Versiegelung, Lärm, Geruch, Verkehrserzeugung u.a.). A.1.2 Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter (entspricht Kapitel 6.5.4.2 im Umweltbericht) Zu den wesentlichen mit der Umsetzung der regionalplanerischen Festlegung eines Vorbehaltsgebietes Gewerbe und Industrie verbundenen Umweltauswirkungen zählen: - - - - die Flächeninanspruchnahme: Der Flächenverlust infolge der Realisierung eines Gewerbe- oder Industriestandortes innerhalb des Untersuchungsraumes Rostock-Seehafen Ost ist der bedeutendste Funktionsverlust. Dies betrifft hier insbesondere naturräumlich wertvolle Flächen aber auch die Ortslage Peez. die Zerschneidungswirkung: Durch die Flächeninanspruchnahme kann ein vollständiger Funktionsverlust verursacht werden. Dies betrifft insbesondere die noch bestehenden Freiraum- und Biotopverbundfunktionen zwischen südlich und östlich angrenzenden Freiräumen und dem Breitling (u.a. über den Niederungsbereich des Peezer Baches) bzw. der Rostocker Heide. visuelle Wirkungen: Aufgrund der wenigen noch vorhandenen Freiflächen im Umfeld des Seehafens Rostock ist ein Verlust weiterer Flächen mit einem hohen Konfliktpotenzial verbunden. Verstärkt wird dieses durch die Bedeutung des Landschaftsraumes für die Naherholung. Stoff- und Lärmemissionen: Eine Inanspruchnahme von Flächen innerhalb des Untersuchungsraumes ist mit einer weiteren Zunahme von Stoff- und Lärmbelastungen verbunden. Diese ergeben sich nicht nur aus Nutzungen innerhalb potenzieller Plangebiete, sondern auch aufgrund der Zunahme der Verkehrsmengen außerhalb des Untersuchungsraumes. Die in der Umweltprüfung zum RREP MM/R ermittelten Belange (vgl. A.1.1) geben nur einen groben Überblick über die in laufenden Untersuchungen und ggf. nachfolgenden Planverfahren zu beachtenden bzw. zu berücksichtigenden Belange. Im Rahmen des „Regionalen Flächenkonzeptes hafenaffine Wirtschaft Rostock“ (Hansestadt Rostock, in der Erarbeitung) werden aktuell weitere und detaillierte Informationsquellen ausgewertet, um alle Belange für zukünftige Entscheidungsprozesse in Bezug auf den Untersuchungsraum zusammenzustellen. Die Umsetzbarkeit einer Erweiterung des Seehafens Rostock in den Untersuchungsraum hinein hängt vom Ergebnis dieses Konzeptes und ggf. weiterer Prüfungen und Untersuchungen im Rahmen anderer Planungen ab. Diesem laufenden Untersuchungsprozess kann im Rahmen des Umweltberichts zum Entwurf des RREP MM/R nicht vorgegriffen werden. Daher sind weitergehende Aussagen zu potenziell auftretenden Umweltauswirkungen im Rahmen des Umweltberichts derzeit nicht möglich. 6 Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen, Anhang 6.5.4 Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie Regionalplanerische Abwägung: Festlegung als Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie Begründung: Der Untersuchungsraum weist eine Reihe von hochwertigen Bereichen auf. Die Festlegung als Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie erfolgt vordergründig aufgrund der hervorragenden Standortvoraussetzungen zur Ansiedlung von hafenaffinen Industrieund Gewerbebetrieben und aufgrund der Tatsache, dass im unmittelbaren Umfeld des Seehafens Rostock keine weniger konfliktträchtigen oder besser geeigneten Flächenpotenziale bestehen. Der Bedarf für eine Erweiterung hafennaher Gewerbe- und Industrieflächen ergibt sich bereits aus der Begründung zum Programmsatz 4.3 (2) im Entwurf des RREP MM/R. Bei der Überarbeitung des Entwurfs des RREP im Zuge des zweiten Abwägungsverfahrens sollen die bis dann vorliegenden Untersuchungsergebnisse sowie die im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des RREP MM/R eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und in den Abwägungsprozess einbezogen werden. Für das endgültige RREP MM/R besteht das Ziel, konkretisierte Flächenvorschläge im Umfeld des Seehafens Rostock als Grundlage für regionalplanerische Festlegungen zu nutzen. A.2 Alternativenprüfung (entspricht Kapitel 6.5.5 im Umweltbericht) Der Regionale Planungsverband hat im Rahmen der Neuaufstellung des RREP MM/R auch andere Standorte in der Planungsregion geprüft. Diese Prüfung erfolgte einerseits durch den Planungsverband selbst und andererseits im Rahmen des Regionalen Flächenkonzeptes hafenaffine Wirtschaft Rostock (Hansestadt Rostock 2009, Arbeitsstand April 2009). Da im RREP MM/R Vorrang- und Vorbehaltsfestlegungen Gewerbe und Industrie erst ab einer regional bedeutsamen Flächengröße von 50 ha erfolgen sollten, wurde eine Reihe alternativer Standorte nicht weiter berücksichtigt (z.B. Tessin, Kritzmow, Papendorf). Im direkten Umfeld des Seehafens Rostock existieren neben den ebenfalls im Entwurf des RREP MM/R festgelegten Vorbehaltsgebieten Gewerbe und Industrie Rostock-Seehafen West und RostockSeehafen Mitte keine weiteren Alternativen. Die drei im Umfeld des Seehafens Rostock festgelegten Flächen sind hinsichtlich ihres derzeitigen Untersuchungsstandes als gleichwertig anzusehen, so dass eine regionalplanerische Abwägung zugunsten einer oder mehrerer Flächen noch nicht möglich ist. Noch ungeprüft sind die sich ergebenden innergebietlichen Alternativen. Dies ist Aufgabe laufender und ggf. nachfolgender Untersuchungen. A.3 Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen (entspricht Kapitel 6.5.6 im Umweltbericht) Als Vermeidungsmaßnahmen kommen aufgrund des aktuellen Planungsstandes in erster Linie planerische Maßnahmen in Betracht, die z.B. die Inanspruchnahme sensibler Bereiche auf das absolut notwendige Minimum reduzieren. Weiterhin sind Maßnahmen zu ergreifen, die die Funktionsfähigkeit der nicht in Anspruch zu nehmenden Strukturen erhalten oder verbessern. Kompensationsmaßnahmen sind grundsätzlich solche Maßnahmen, die die durch bauliche und betriebliche Eingriffe in Natur und Landschaft verursachten Auswirkungen ausgleichen oder ersetzen können. Da derzeit weder die abschließende Abgrenzung eines potenziellen Plangebiets, noch die sich ggf. ansiedelnden Betriebe bekannt sind, können keine detaillierten Aussagen im Rahmen der Umweltprüfung zum RREP MM/R getroffen werden. Zu berücksichtigen sind im Weiteren die im Untersuchungsraum bereits umgesetzten bzw. bereits geplanten Kompensationsmaßnahmen für andere Eingriffe in Natur und Landschaft. Für die Entwicklung ggf. notwendiger neuer Maßnahmen sind die Aussagen aus dem Biotopverbundkonzept der Hansestadt Rostock heranzuziehen. Es wird weiterhin auf die allgemein gültigen Aussagen in Kapitel 6.5.6 und auf Tabelle 19 im Umweltbericht zum RREP verwiesen. 7 Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen, Anhang 6.5.4 Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie B Rostock-Seehafen Mitte Im „Regionalen Flächenkonzept hafenaffine Wirtschaft Rostock“ (Hansestadt Rostock, Arbeitsstand von April 2009) werden aktuell alle unmittelbar an den Hafen angrenzenden Gebiete auf ihre potenzielle Nutzbarkeit für die Erweiterung des Seehafens Rostock hin untersucht, die außerhalb von Bauflächen des geltenden Flächennutzungsplans liegen. Südöstlich des Seehafens betrifft dies einen Untersuchungsraum von ca. 90 ha, der zum aktuellen Zeitpunkt zwar einer überschlägigen Voruntersuchung (Ermittlung von Raumwiderständen), aber noch keiner Abwägung unterzogen wurde. Dieser Untersuchungsraum bildet die Grundlage zur Festlegung des Vorbehaltsgebietes Gewerbe und Industrie Rostock-Seehafen Mitte im Entwurf des RREP MM/R. Grundlagen für die nachfolgende Prüfung der Umweltauswirkungen bilden die in Kapitel 5.1 des Umweltberichts aufgeführten Informationen. Da auswertbare Zwischenergebnisse des „Regionalen Flächenkonzeptes hafenaffine Wirtschaft Rostock“ noch nicht vorliegen, wurden durch den RPV MM/R weitere ausgewählte Informationsquellen ausgewertet. B.1 Prüfung der Umweltauswirkungen (entspricht Kapitel 6.5.4 im Umweltbericht) B.1.1 Beschreibung und Bewertung des aktuellen Umweltzustandes (entspricht Kapitel 6.5.4.1 im Umweltbericht) Rostock-Seehafen Mitte Größe: ca. 90 ha Landkreis, Gemeinde: kreisfreie Hansestadt Rostock, Hansestadt Rostock, Stadtteil Rostock Ost Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Siedlungen 370m östlich befindet sich die Ortslage Hinrichsdorf, 880m westlich die Ortslage Krummendorf (getrennt vom Untersuchungsraum durch Autobahn und Gleisanlagen), 650m südlich liegt Toitenwinkel Tourismusraum (noch unabgewogene Tourismusschwerpunktraum Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs (Die Lage der gesamten Hansestadt Rostock im Tourisdes RREP) mus(schwerpunkt)raum beruht auf einer Reihe von bei der Erarbeitung des RREP MM/R gemeindescharf anzuwendenden Kriterien (Lage an der Küste, Bettenzahl absolut, kulturelles Angebot) und bezogen auf den betrachteten Untersuchungsraum nicht auf einer hohen oder sehr hohen Landschaftsbildbewertung (vgl. Kapitel 3.1.3 im Entwurf des RREP MM/R: Kriterienübersichten 3.1.3-1 und 3.1.32). Im Rahmen der Abwägung zum Entwurf des RREP MM/R wurde die Darstellung des Tourismusschwerpunktraumes für das Vorbehaltsgebiet Gewerbe- und Industriegebiete aufgehoben, da der Untersuchungsraum aus regionaler Sicht eine untergeordnete Bedeutung für Erholungs- oder touristische Zwecke besitzt.) Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP) Wälder mit Erholungseignung die Swienskuhlen sind Wald mit guten Struktureigenschaften touristische Infrastruktur - 8 Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen, Anhang 6.5.4 Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie Aussagen aus dem Biotopverbundentwicklungskonzept (BVE-Konzept) für den Rostocker Teillandschaftsraum „Nienhäger Fluren“ (I.L.N. 2008) Entwicklungsfähig für Erholungszwecke ist allenfalls noch der Nordteil des Waldgebietes Swienskuhlen für Wanderungen. Allerdings wäre hier eine wirksame Besucherlenkung zum Schutz der wertvolleren Waldbereiche erforderlich. Außerhalb des Untersuchungsraumes in geringer Entfernung befinden sich Wohnbauflächen. Der Untersuchungsraum besitzt aus regionaler Sicht eine untergeordnete Bedeutung für Erholungsoder touristische Zwecke. Aus kommunaler Sicht besitzt der Freiraum Potenziale für die landschaftsgebundene Erholung. Gesamtbewertung: mittlere bis hohe Bedeutung Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Biotop- und Nutzungstypenkartierung Untersuchungsraum ist überwiegend durch Waldgebiet charakterisiert; angrenzend Grünland-, Acker- und Siedlungsflächen (Gewerbegebiet) Geschützte Biotope (§ 20 LNatG M-V) innerhalb des Untersuchungsraums: eine Hecke, eine Strauch- und eine Baumgruppe (nicht die Swienskuhlen) sowie ein Kleingewässer weitere geschützte Biotope in unmittelbarer Nähe zum Untersuchungsraum Vorbehaltsgebiete Naturschutz und Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) Schutzwürdigkeit der Arten und LeSwienskuhlen Bereich herausragender Bedeutung bensräume (Karte 3 GLRP) Feuchtlebensräume (Karte I GLRP) Schutzwürdigkeit unzerschnittener landschaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP) Biotopverbund (Karte II GLRP) Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie in ca. 3km Entfernung nordöstlich liegt „Wälder und Moore der Rostocker Heide“, weitere Gebiete in größer 6km Entfernung Europäische Vogelschutzgebiete Gebiete erst in größer 5km Entfernung Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Brutplätze geschützter Vogelarten weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, Swienskuhlen sind ein geschützter Landschaftsbestandteil Naturpark, Ramsar, GLB, FND) Wald Swienskuhlen, alter Mischwaldbestand Aussagen aus dem BiotopverbundUntersuchungsraum ist weitgehend deckungsgleich mit dem im BVEentwicklungskonzept (BVE-Konzept) Konzept in die Analyse einbezogenen „Untersuchungsgebiet 3“ für den Rostocker Teillandschaftsraum Im BVE-Konzept werden: „Nienhäger Fluren“ (I.L.N. 2008) - die Zielarten des Biotopverbundes für den Landschaftsraum definiert (vgl. Tabelle 5.2.1 im BVE-Konzept), - die in den Untersuchungsgebieten auftretenden Biotoptypen auf Grundlage einer Kartierung im Jahr 2008 beschrieben und bewertet, - verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Biotopverbundes abgeleitet. Eine detaillierte Wiedergabe dieser Informationen im Rahmen des Umweltberichtes zum RREP MM/R ist nicht möglich. Aussagen aus dem Kompensationsflä- im Untersuchungsraum liegen Flächen, die für Kompensations- und chenkataster der HRO Entwicklungsmaßnahmen als Ausgleich bereits in Umsetzung befindlicher bzw. bereits umgesetzter baulicher Vorhaben genutzt wurden/werden sollen (z.B. für das B-Plangebiet Hafenvorgelände Ost, für den Ausbau des Autobahnanschlussstelle Rostock Nord), weitere Flächen sind für zukünftige Entwicklungsmaßnahmen geeignet Aussagen aus der Stadtverordnung Das Gebiet fungiert als Bindeglied im Biotopverbund zwischen der über den geschützten LandschaftsbeRostocker Heide und der Stadt. Es handelt sich um ein Ökosystem standteil Swienskuhlen (1997) auf grundwassernaher Lehmmoräne der Weichselkaltzeit mit reichhaltiger faunistischer und floristischer Ausstattung. Die Eschenbestände enthalten einen bemerkenswerten Orchideenbestand. Der Untersuchungsraum enthält eine Reihe von Bereichen von besonderer und herausragender regionaler Bedeutung. Insbesondere mit dem Waldgebiet Swienskuhlen wird ein hochwertiger und schutzwürdiger Bereich in den Untersuchungsraum einbezogen. Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass der Untersuchungsraum einen der wenigen verbliebenen, unversiegelten Freiräume östlich des Seehafens Rostock darstellt. Gesamtbewertung: hohe bis sehr hohe Bedeutung 9 Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen, Anhang 6.5.4 Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4 GLRP) Moore (Karte I GLRP) Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) Altlasten / Kampfmittelbelastung Aussagen aus dem Biotopverbundentwicklungskonzept (BVE-Konzept) für den Rostocker Teillandschaftsraum „Nienhäger Fluren“ (I.L.N. 2008) kleiner westlicher Bereich mittel bis hoch 2 Teilflächen mit Kampfmittelbelastung innerhalb des Untersuchungsraumes dokumentiert (Kategorie 3) – ggf. besteht Handlungsbedarf Rund um die Ortslage Stuthof und im gesamten südlichen Teil des Planungsraumes sind grundwassernahe, z. g. T. sandige Lehmmoränenböden verbreitet (Cordshäger Lehmmoräne). Die Grundmoränenböden (Jungmoränenland) sind überwiegend flach bis wellig und maßgeblich durch das Pommersche Stadium der Weichselvereisung vor ca. 15.000 Jahren geprägt worden. Die im Untersuchungsraum gelegenen Moränenböden sind überwiegend von hydromorphem Geschiebelehm (grundwasserbestimmte Lehme/Tieflehme oder staunasse Bereiche) bestimmt. Kleinflächig sind vermoorte Niederungen und Senken eingelagert. Staunasse Bereiche treten vor allem bei bindigen Böden auf. Diese befinden sich v. a. im Waldgebiet Swienskuhlen. Gesamtbewertung: mittlere bis hohe Bedeutung Schutzgut Wasser Lage zu Oberflächengewässern Schutzfunktion der Deckschichten Trinkwasserschutzgebiete Hochwassergefährdung Grundwasserabhängige Ökosysteme (Karte 14 GLRP) Aussagen aus dem Biotopverbundentwicklungskonzept (BVE-Konzept) für den Rostocker Teillandschaftsraum „Nienhäger Fluren“ (I.L.N. 2008) ein Standgewässer im westlichen Bereich des Untersuchungsraumes, mehrere Gräben (u.a. der Liepengraben) verlaufen teilweise durch den Untersuchungsraum günstig Im Untersuchungsgebiet haben umfangreiche Entwässerungsmaßnahmen in der Vergangenheit zu teilweise starken Absenkungen des oberen Grundwasserleiters geführt. Das betrifft auch die relativ hoch gelegenen Moränenbereiche. De Grundwasserabsenkungen wirken sich insbesondere auf zahlreiche Kleingewässer des Unersuchungsgebietes aus sowie auf kleine vermoorte Senken aus. Der hoch anstehende Geschiebelehm weist aufgrund bindiger Anteile nur geringe Durchlässigkeitswerte auf. Oberflächlich eindringende Schadstoffe werden mit dem Sickerwasser nur sehr langsam bzw. nicht in den tiefergelegenen Grundwasserleiter transportiert. Tiefere Grundwasserleiter sind somit gegenüber flächenhaft eindringenden Schadstoffen relativ geschützt. Die zahlreichen, meist sehr kleinen eiszeitlich entstandenen Kleingewässer mit temporärer oder dauerhafter Wasserführung besitzen neben ihrem Schutzstatus als gesetzlich geschützte Biotope ein z. T. hohes Entwicklungspotenzial hinsichtlich ihrer Strukturgüte und des Wasserhaushaltes. Innerhalb ihrer Einzugsgebiete fungieren sie als Wasser- und Stoffsenke. In landwirtschaftlichen Flächen gelegen sind sie in der Regel stark eutroph, seltener polytroph und eutroph. Die Mehrzahl der Sölle ist auf oberflächennahe Zuflussspenden aus ihren Einzugsgebieten angewiesen. Der Zufluss in die Senke erfolgt als Oberflächenwasser oder als oberflächennaher Zufluss auf Stauschichten. Den Kleingewässern des Untersuchungsraumes ist überwiegend eine hohe Werteinstufung beizumessen. Gesamtbewertung: mittlere bis hohe Bedeutung 10 Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen, Anhang 6.5.4 Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie Schutzgut Klima/Luft Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub, Schadstoffe) Aussagen aus der Klimafunktionenkartierung der Hansestadt Rostock südwestlich des Untersuchungsraumes verläuft die Autobahn A19, westlich davon liegen Gleisanlagen (Rangierbahnhof) ca. 800m östlich verläuft die Landesstraße L22 (Bäderstraße), welche über mehrere Abzweigungen Richtung Seehafen verfügt der Untersuchungsraum grenzt nordwestlich, nördlich und nordöstlich an Flächen des Seehafens Rostock (Industriestandorte, Flüssiggutterminal) Waldgebiet dient der Frischluftproduktion (kühl, feucht, O2-reich) bestehende angrenzende Gewerbeflächen verursachen Warmluftproduktion Der Untersuchungsraum kann nicht als vollständig unbeeinträchtigter Bereich angesehen werden. Vorbelastungen ergeben sich insbesondere aus den unmittelbar angrenzenden Nutzungen im Seehafen Rostock und den vorhandenen Verkehrsflächen. Diese führen zu einer Lärmvorbelastung und zu Geruchsbeeinträchtigungen. Gesamtbewertung: mittel bis gering aufgrund der Vorbelastung, hoch aufgrund der Bedeutung des Raumes zur Frischluftproduktion Schutzgut Landschaft Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP) Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Alleen Aussagen aus dem Biotopverbundentwicklungskonzept (BVE-Konzept) für den Rostocker Teillandschaftsraum „Nienhäger Fluren“ (I.L.N. 2008) Geschützter Landschaftsbestandteil innerhalb des Plangebiets Die Grundmoränenplatten der Landschaftsbildeinheit 111 werden zum größten Teil landwirtschaftlich genutzt, so dass Wälder flächenmäßig geringere Bedeutung haben. Aufgrund der Ebenheit des Landes sind diese aber weithin sichtbar und haben deshalb sehr wohl eine Bedeutung für die Landschaftsstruktur bzw. für die Orientierung in der Landschaft. Die dörfliche Siedlungs- und Wirtschaftsbebauung wird von der Nachbarschaft ausgedehnter Gewerbegebiete dominiert, zumal hier häufiger größere Bauhöhen, voluminösere Kubaturen sowie teilweise auffällige Formen, Farben und Gestaltungselemente auftreten. Zwischen den Gewerbegebieten und den außerhalb des Untersuchungsraum gelegenen Industrie-, Hafen und Lagereinrichtungen befinden sich noch Güterverkehrseinrichtungen, insbesondere Eisenbahnanlagen, die zwar wegen geringerer Höhe weniger Fernwirkung haben, aber dennoch großflächig naturferne Landschaftsbereiche darstellen. Der Untersuchungsraum wird maßgeblich durch das Waldgebiet und angrenzende Grünlandflächen geprägt. Aufgrund bestehender Vorbelastungen durch angrenzende Nutzungen (Seehafen Rostock u.a.) kommt dem Waldgebiet eine ganz besondere Bedeutung zu. Gesamtbewertung: hoch Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale historische Kulturlandschaften (GLRP) - Derzeit liegen keine Informationen über das Vorhandensein von Bodendenkmalen vor. Gesamtbewertung: mittel Kumulative Wirkungen Untersuchungsraum grenzt in alle Richtungen an intensive Nutzungen an (Seehafen Rostock, andere Gewerbegebiete, Verkehrsflächen). Es ist von vielfältigen kumulativen Wirkungen auszugehen (Versiegelung, Lärm, Geruch, Verkehrserzeugung u.a.). B.1.2 Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter (entspricht Kapitel 6.5.4.2 im Umweltbericht) Zu den wesentlichen mit der Umsetzung der regionalplanerischen Festlegung eines Vorbehaltsgebietes Gewerbe und Industrie verbundenen Umweltauswirkungen zählen: - die Flächeninanspruchnahme: Der Flächenverlust infolge der Realisierung eines Gewerbe- oder Industriestandortes innerhalb des Untersuchungsraumes Rostock-Seehafen Mitte ist der bedeutendste Funktionsverlust, zumal hier eines der letzten verbliebenen historischen Waldbestände (Swienskuhlen) im Raum südlich des Seehafens Rostock teilweise oder vollständig verloren gehen könnte. 11 Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen, Anhang 6.5.4 Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie - - - visuelle Wirkungen: Aufgrund der wenigen noch vorhandenen Freiflächen im Umfeld des Seehafens Rostock ist ein Verlust weiterer Flächen mit einem hohen Konfliktpotenzial verbunden. Verstärkt wird des Waldgebietes im betroffenen Landschaftsraum. Stoff- und Lärmemissionen: Eine Inanspruchnahme von Flächen innerhalb des Untersuchungsraumes ist mit einer weiteren Zunahme von Stoff- und Lärmbelastungen verbunden. Diese ergeben sich nicht nur aus Nutzungen innerhalb potenzieller Plangebiete, sondern auch aufgrund der Zunahme der Verkehrsmengen außerhalb des Untersuchungsraumes. die Zerschneidungswirkung: Durch die Flächeninanspruchnahme kann ein vollständiger Funktionsverlust verursacht werden. Aufgrund der nahezu isolierten Lage des Untersuchungsraumes beschränkt sich dieser Funktionsverlust voraussichtlich auf wenige Aspekte und Schutzgegenstände. Die in der Umweltprüfung zum RREP MM/R ermittelten Belange (vgl. B.1.1) geben nur einen groben Überblick über die in laufenden Untersuchungen und ggf. nachfolgenden Planverfahren zu beachtenden bzw. zu berücksichtigenden Belange. Im Rahmen des „Regionalen Flächenkonzeptes hafenaffine Wirtschaft Rostock“ (Hansestadt Rostock, in der Erarbeitung) werden aktuell weitere und detaillierte Informationsquellen ausgewertet, um alle Belange für zukünftige Entscheidungsprozesse in Bezug auf den Untersuchungsraum zusammenzustellen. Die Umsetzbarkeit einer Erweiterung des Seehafens Rostock in den Untersuchungsraum hinein hängt vom Ergebnis dieses Konzeptes und ggf. weiterer Prüfungen und Untersuchungen im Rahmen anderer Planungen ab. Diesem laufenden Untersuchungsprozess kann im Rahmen des Umweltberichts zum Entwurf des RREP MM/R nicht vorgegriffen werden. Daher sind weitergehende Aussagen zu potenziell auftretenden Umweltauswirkungen im Rahmen des Umweltberichts derzeit nicht möglich. Regionalplanerische Abwägung: Festlegung als Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie Begründung: Der Untersuchungsraum weist insbesondere mit den Swienskuhlen einen hochwertigen Bereich auf. Die Festlegung als Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie erfolgt vordergründig aufgrund der hervorragenden Standortvoraussetzungen zur Ansiedlung von hafenaffinen Industrie- und Gewerbebetrieben und aufgrund der Tatsache, dass im unmittelbaren Umfeld des Seehafens Rostock keine weniger konfliktträchtigen oder besser geeigneten Flächenpotenziale bestehen. Der Bedarf für eine Erweiterung hafennaher Gewerbe- und Industrieflächen ergibt sich bereits aus der Begründung zum Programmsatz 4.3 (2) im Entwurf des RREP MM/R. Bei der Überarbeitung des Entwurfs des RREP im Zuge des zweiten Abwägungsverfahrens sollen die bis dann vorliegenden Untersuchungsergebnisse sowie die im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des RREP MM/R eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und in den Abwägungsprozess einbezogen werden. Für das endgültige RREP MM/R besteht das Ziel, konkretisierte Flächenvorschläge im Umfeld des Seehafens Rostock als Grundlage für regionalplanerische Festlegungen zu nutzen. B.2 Alternativenprüfung (entspricht Kapitel 6.5.5 im Umweltbericht) Der Regionale Planungsverband hat im Rahmen der Neuaufstellung des RREP MM/R auch andere Standorte in der Planungsregion geprüft. Diese Prüfung erfolgte einerseits durch den Planungsverband selbst und andererseits im Rahmen des Regionalen Flächenkonzeptes hafenaffine Wirtschaft Rostock (Hansestadt Rostock 2009, Arbeitsstand April 2009). Da im RREP MM/R Vorrang- und Vorbehaltsfestlegungen Gewerbe und Industrie erst ab einer regional bedeutsamen Flächengröße von 50 ha erfolgen sollten, wurde eine Reihe alternativer Standorte nicht weiter berücksichtigt (z.B. Tessin, Kritzmow, Papendorf). Im direkten Umfeld des Seehafens Rostock existieren neben den ebenfalls im Entwurf des RREP MM/R festgelegten Vorbehaltsgebieten Gewerbe und Industrie Rostock-Seehafen West und RostockSeehafen Ost keine weiteren Alternativen. Die drei im Umfeld des Seehafens Rostock festgelegten Flächen sind hinsichtlich ihres derzeitigen Untersuchungsstandes als gleichwertig 12 Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen, Anhang 6.5.4 Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie anzusehen, so dass eine regionalplanerische Abwägung zugunsten einer oder mehrerer Flächen noch nicht möglich ist. Noch ungeprüft sind die sich ergebenden innergebietlichen Alternativen. Dies ist Aufgabe laufender und ggf. nachfolgender Untersuchungen. B.3 Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen (entspricht Kapitel 6.5.6 im Umweltbericht) Als Vermeidungsmaßnahmen kommen aufgrund des aktuellen Planungsstandes in erster Linie planerische Maßnahmen in Betracht, die z.B. die Inanspruchnahme sensibler Bereiche auf das absolut notwendige Minimum reduzieren. Weiterhin sind Maßnahmen zu ergreifen, die die Funktionsfähigkeit der nicht in Anspruch zu nehmenden Strukturen erhalten oder verbessern. Kompensationsmaßnahmen sind grundsätzlich solche Maßnahmen, die die durch bauliche und betriebliche Eingriffe in Natur und Landschaft verursachten Auswirkungen ausgleichen oder ersetzen können. Da derzeit weder die abschließende Abgrenzung eines potenziellen Plangebiets, noch die sich ggf. ansiedelnden Betriebe bekannt sind, können keine detaillierten Aussagen im Rahmen der Umweltprüfung zum RREP MM/R getroffen werden. Zu berücksichtigen sind im Weiteren die im Untersuchungsraum bereits umgesetzten bzw. bereits geplanten Kompensationsmaßnahmen für andere Eingriffe in Natur und Landschaft. Für die Entwicklung ggf. notwendiger neuer Maßnahmen sind die Aussagen aus dem Biotopverbundkonzept der Hansestadt Rostock heranzuziehen. Es wird weiterhin auf die allgemein gültigen Aussagen in Kapitel 6.5.6 und auf Tabelle 19 im Umweltbericht zum RREP verwiesen. 13 Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen, Anhang 6.5.4 Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie C Rostock-Seehafen West Im sich in der Erarbeitung befindlichen „Regionalen Flächenkonzept hafenaffine Wirtschaft Rostock“ (Hansestadt Rostock, Arbeitsstand von April 2009) werden u.a. alle unmittelbar an den Seehafen Rostock angrenzenden Gebiete hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit für die Erweiterung des Seehafens untersucht, die außerhalb von Bauflächen des geltenden Flächennutzungsplans liegen. Südlich des Seehafens betrifft dies einen ca. 190 ha großen Untersuchungsraum, der zum aktuellen Zeitpunkt zwar einer überschlägigen Voruntersuchung (Ermittlung von Raumwiderständen), aber noch keiner Abwägung unterzogen wurde. Dieser Untersuchungsraum bildet die Grundlage zur Festlegung des Vorbehaltsgebietes Gewerbe und Industrie Rostock-Seehafen West im Entwurf des RREP MM/R. Grundlagen für die nachfolgende Prüfung der Umweltauswirkungen bilden die in Kapitel 5.1 des Umweltberichts aufgeführten Informationen. Da auswertbare Zwischenergebnisse des „Regionalen Flächenkonzeptes hafenaffine Wirtschaft Rostock“ noch nicht vorliegen, wurden durch den RPV MM/R weitere ausgewählte Informationsquellen ausgewertet. C.1 Prüfung der Umweltauswirkungen (entspricht Kapitel 6.5.4 im Umweltbericht) C.1.1 Beschreibung und Bewertung des aktuellen Umweltzustandes (entspricht Kapitel 6.5.4.1 im Umweltbericht) Rostock-Seehafen West Größe: ca. 190 ha Landkreis, Gemeinde: Hansestadt Rostock, Stadtteil Rostock Ost Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Siedlungen Innerhalb des Untersuchungsraumes gibt es einige Splitter- siedlungen im Außenbereich (Einzelgehöfte entlang der Straße zwischen Langenort und Oldendorf, z.B. Warnowrande und Teile der Ortslage Oldendorf selbst). In der unmittelbaren Umgebung (ca. 200m) befindet sich der Ortsteil Krummendorf. Ca. 300m südöstlich und südlich befinden sich Wohnbau- und Gewerbeflächen des Ortsteils Toitenwinkel. Ca. 300 bis 600m südlich befinden sich Gewerbe- und Wohnbauflächen des Ortsteils Gehlsdorf (Langenort). Tourismusraum (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 14 Tourismusschwerpunktraum (Die Lage der gesamten Hansestadt Rostock im Tourismus(schwerpunkt)raum beruht auf einer Reihe von bei der Erarbeitung des RREP MM/R gemeindescharf anzuwendenden Kriterien (Lage an der Küste, Bettenzahl absolut, kulturelles Angebot) und bezogen auf den betrachteten Untersuchungsraum nicht auf einer hohen oder sehr hohen Landschaftsbildbewertung (vgl. Kapitel 3.1.3 im Entwurf des RREP MM/R: Kriterienübersichten 3.1.3-1 und 3.1.32). Im Rahmen der Abwägung zum Entwurf des RREP MM/R wurde die Darstellung des Tourismusschwerpunktraumes für das Vorbe- Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen, Anhang 6.5.4 Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP) Wälder mit Erholungseignung touristische Infrastruktur haltsgebiet Gewerbe- und Industriegebiete aufgehoben, da der Untersuchungsraum aus regionaler Sicht eine untergeordnete Bedeutung für Erholungs- oder touristische Zwecke besitzt.) Wälder mit guten Struktureigenschaften ca. 120 m nördlich des Untersuchungsraumes (Oldendorfer Tannen) - Sowohl innerhalb des Untersuchungsraumes als auch außerhalb in unmittelbarer Umgebung befinden sich Wohnbauflächen. Der Untersuchungsraum besitzt aus regionaler Sicht eine untergeordnete Bedeutung für Erholungs- oder touristische Zwecke. Aus kommunaler Sicht besitzt der Freiraum Bedeutung. Gesamtbewertung: hohe bis sehr hohe Bedeutung Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Biotop- und Nutzungstypenkartierung zu einem großen Teil Ackerfläche mit mehreren Kleingewässern, von 3 Wegen/Straßen in nordsüdlicher Richtung gequert, einige Siedlungsflächen (Wohnstandorte) in Untersuchungsraum einbezogen, im Westen an die Warnow angrenzend, im westlichen Teil: Feldgehölze, Grünland, Laubwald, Kleingartenanlage im südwestlichen Teil an Gehölzgruppen, Grünland und Sümpfe angrenzend im östlichen Teil: Grünland, Trockenrasen, Feldgehölze, Kleingewässer; im südöstlichen Teil: an Gehölzgruppe und Sümpfe angrenzend, teilweise Grünland und Gehölzgruppe in Untersuchungsraum einbezogen Geschützte Biotope (§ 20 LNatG M-V) mindestens 15 temporäre bzw. permanente Kleingewässer innerhalb des Untersuchungsraumes und weitere in angrenzenden Flächen gelegen; östlich im Untersuchungsraum bzw. unmittelbar angrenzend: Niedermoorkomplex (ca. 5 ha)), Erlenweidensumpf (ca. 4 ha), Feuchtgebiet (ca. 3ha); südwestlich unmittelbar angrenzend: Sumpfseggen-Schilfröhricht, Erlenbruch, Feldgehölze, bachbegleitendes Feuchtbiotop u.a. weitere geschützte Biotope in unmittelbarer Umgebung des Untersuchungsraums Vorbehaltsgebiete Naturschutz und Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume (Karte 3 GLRP) Feuchtlebensräume (Karte I GLRP) Sumpfseggen-Schilfröhricht südwestlich des Untersuchungsraumes Niedermoorkomplex, Erlen-Weidensumpf und Feuchtgebiet südlich innerhalb des Untersuchungsraumes bzw. unmittelbar angrenzend Schutzwürdigkeit unzerschnittener landschaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP) Biotopverbund (Karte II GLRP) Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie in ca. 4,6km Entfernung nordöstlich liegt „Wälder und Moore der Rostocker Heide“, weitere Gebiete in größer 5km Entfernung Europäische Vogelschutzgebiete Gebiete erst in größer 5km Entfernung Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Brutplätze geschützter Vogelarten weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, Geschützter Landschaftsbestandteil Toitenwinkler Feuchtgebiete Naturpark, Ramsar, GLB, FND) östlich innerhalb des Untersuchungsraumes Wald Waldstreifen westlich innerhalb des Untersuchungsraumes und ein Waldgebiet nordwestlich angrenzend Waldgebiet östlich in ca. 650m Entfernung Aussagen aus dem Kompensationsflä- im Untersuchungsraum liegen Flächen, die für Kompensations- und chenkataster der HRO Entwicklungsmaßnahmen als Ausgleich bereits in Umsetzung befindlicher bzw. bereits umgesetzter baulicher Vorhaben genutzt werden/werden sollen (z.B. für das B-Plangebiet Tonnenhof, für den Ausbau des Autobahnanschlussstelle Rostock Nord), weitere Flächen sind für zukünftige Entwicklungsmaßnahmen geeignet Aussagen aus der Stadtverordnung Der geschützte Landschaftsbestandteil besteht aus drei Feuchtgebieüber den geschützten Landschaftsbeten: 1. Lohse Moor (5,0 ha), 2. Harte Schampe (5,0 ha) und 3. Bornstandteil Toitenwinkler Feuchtgebiete krug (3,0 ha). Die drei Feuchtgebiete weisen eine unterschiedliche (1997) Ausstattung auf. So sind hier Erlenbrüche, Weidengebüschkomplexe, 15 Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen, Anhang 6.5.4 Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie Röhrichte, Großseggenriede, Verlandungsbereiche und Kleingewässer vorhanden. An diese Lebensräume sind zahlreiche gefährdete Tier- und Pflanzenarten gebunden. Der Untersuchungsraum umfasst einige Bereiche von besonderer und herausragender regionaler Bedeutung. Insbesondere mit den Uferbereichen der Warnow und dem geschützten Landschaftsbestandteil und der Aufforstungsfläche werden schutzwürdige Bereiche in den Untersuchungsraum einbezogen. Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass der Untersuchungsraum einen der wenigen verbliebenen, unversiegelten Freiräume südöstlich bzw. nordöstlich des Seehafens Rostock darstellt. Gesamtbewertung: mittlere bis sehr hohe Bedeutung Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4 GLRP) Moore (Karte I GLRP) Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) Altlasten / Kampfmittelbelastung überwiegend mittel bis hoch, südwestlicher Bereich sehr hoch Bestand an Moorflächen durch Darstellung von Feuchtgebieten überlagert 2 Teilflächen mit Kampfmittelbelastung innerhalb des Untersuchungsraumes dokumentiert (Kategorie 3) – ggf. besteht Handlungsbedarf Gesamtbewertung: mittlere bis sehr hohe Bedeutung Schutzgut Wasser Lage zu Oberflächengewässern Schutzfunktion der Deckschichten Trinkwasserschutzgebiete Hochwassergefährdung Grundwasserabhängige Ökosysteme (Karte 14 GLRP) Aussagen aus der Bewirtschaftungsvorplanung Unterwarnow (biota 2008) mehrere Kleingewässer innerhalb des Untersuchungsraums, mindestens 3 Gräben (z.B. Graben aus Warnowrande) verlaufen teilweise innerhalb des Untersuchungsraums überwiegend günstig im nördlichen und östlichen Bereich, mittel und ungünstig im südwestlichen Teil Uferbereich der Warnow überflutungsgefährdet außerhalb des Untersuchungsraums Der Zustand der Unterwarnow wird wie folgt beschrieben: 49% des Ufers der Unterwarnow sind durch Kaimauern und Spundwände verbaut. Die Wasserfläche, die von Hafenbecken und Fahrwasser genutzt und durch Ausbau, Unterhaltung und Schifffahrtsverkehr belastet wird, stellt 37% der Gesamtwasserfläche dar. Die Unterwarnow wird erheblich mit Nährstoffen belastet. Wichtigste Eintragsquelle ist auf Grund des großen Einzugsgebietes die Oberwarnow. Darüber hinaus tragen die kleineren Zuflüsse insbesondere der Peezer Bach größere Nährstofffrachten in die Unterwarnow ein. Die Unterwarnow wurde im Ergebnis der Bestandaufnahme als erheblich veränderter Wasserkörper ausgewiesen. Daher war in der Bewirtschaftungsvorplanung nicht der ökologische Zustand sondern das ökologische Potenzial nach WRRL maßgebend. Gesamtbewertung des ökologischen Potenzials: • Biologische Qualitätskomponente Ö unbefriedigendes Potenzial; Grund : Eutrophierung • Hydromorphologische Qualitätskomponente Ö Gutes Potenzial • Chemische u. physikalisch-chemische Qualitätskomponente Ö Unbefriedigendes Potenzial; Grund: Nährstoffbelastung Somit hat die Unterwarnow gemäß dem oben beschriebenem Pessimismusprinzip aktuell ein unbefriedigendes ökologisches Potenzial. Für die Unterwarnow wird als Bewirtschaftungsziel das mäßige ökologische Potenzial vorgeschlagen. Ziel ist die Reduzierung des Eutrophierungsgrades der Unterwarnow, um letztlich beim ökologischen Potenzial vom unbefriedigenden zum mäßigen ökologischen Potenzial zu gelangen. Eine Zustandsverbesserung ist bis 2027 anzustreben. Es werden vier Hauptmaßnahmenvorschläge unterbreitet: M01. Senkung der Nährstoffbelastung M02. Schutz von Flächen insbesondere im Uferbereich für Flora und Fauna (z.B. Schutz des unverbauten Ufers angrenzend an den Untersuchungsraum, Schutz der den Warnowufer vorgelagerten Flachwasserzonen, Erhalt von Offenflächen, die den Untersuchungsraum betreffen) M03. Sanierung von Altlasten M04. Messprogramme, Gutachten und Konzepte zur Vorbereitung weiterer konkreter Maßnahmen zur Erreichung des mäßigen ökologischen Potenzials Die noch unverbauten Uferbereiche des Breitlings sind von hoher ökologischer Wertigkeit. Weiterhin 16 Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen, Anhang 6.5.4 Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie von Bedeutung aufgrund ihres hohen Entwicklungspotenzials sind die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Kleingewässer. Gesamtbewertung: hohe Bedeutung Schutzgut Klima/Luft Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub, Schadstoffe) Aussagen aus Klimafunktionskartierung der Hansestadt Rostock östlich des Untersuchungsraumes verläuft eine Straße zwischen Krummendorf und Toitenwinkel, östlich davon liegen weiträumige Gleisanlagen (Rangierbahnhof südlich des Seehafens) und die Autobahn A19 nördlich der angrenzenden Ortslage Krummendorf verläuft die A19 und die Zufahrtsstraße zum Warnowtunnel Richtung Rostock Lütten Klein und der Bundesstraße B103, nördlich dieser Verkehrstrassen liegt der Seehafen Rostock (Fähr- und Ro/Ro-Bereiche, Stückgutterminals, Kombinierter Verkehr u.a.) südöstlich liegt die Gewerbefläche Brückenweg (Toitenwinkel) und westlich des Untersuchungsraumes am gegenüberliegenden Warnowufer erstrecken sich die Gewerbeflächen des Alter Fischereihafens Uferbereiche diesen der Frischluftproduktion (mäßig kühl, mäßig feucht) Feuchtgebiete im Osten des Untersuchungsraums dienen der Frischluftproduktion (kühl, feucht, O2-reich) vorhandene Wohnbauflächen verursachen Warmluftproduktion (mäßig trocken) westlich angrenzende Wasserfläche (Warnow) dient der Kaltluftproduktion, südlich gelegene Freiflächen dienen der Frischluftproduktion und östlich angrenzende Verkehrsflächen verursachen Warmluftproduktion Der Untersuchungsraum kann nicht als vollständig unbeeinträchtigter Bereich angesehen werden. Vorbelastungen ergeben sich insbesondere aus den unmittelbar angrenzenden Verkehrsflächen, den nördlich liegenden Flächen des Seehafens Rostock und den Gewerbe- und Industrieflächen am gegenüberliegenden Ufer der Warnow. Diese führen zu einer Lärmvorbelastung und zu Geruchsbeeinträchtigungen. Gesamtbewertung: mittel bis gering aufgrund der Vorbelastung, hoch aufgrund der Bedeutung des Raumes als Puffer zwischen Gewerbe-, Industrie- und Verkehrsflächen zu angrenzenden Wohnnutzungen Schutzgut Landschaft Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP) Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Alleen die Warnow selbst: sehr hoch geschützter Landschaftsbestandteil innerhalb des Plangebiets Der Untersuchungsraum ist durch die Landwirtschaft anthropogen geprägt und überformt. Ebenso bestehen insbesondere nördlich und östlich Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes (Seehafen Rostock, Verkehrsflächen). Positiv zu bewerten sind die Uferbereiche der Warnow und die Feuchtgebiete östlich im Untersuchungsraum bzw. südlich angrenzend an den Untersuchungsraum. Gesamtbewertung: mittel bis hoch Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale historische Kulturlandschaften (GLRP) Aussagen aus dem Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock außerhalb des Untersuchungsraums feuchtes, extensiv genutztes Dauergrünland im östlichen Teil des Untersuchungsraums Im Bereich der zwischen der Verbindungsstraße Langenort – Goorstorf) und der Warnow existieren vier Bodendenkmale für die im Falle geplanter Änderungen oder Überbauungsmaßnahmen die Zustimmung durch das Landesamt für Denkmalpflege einzuholen ist. Gesamtbewertung: mittel bis hoch Kumulative Wirkungen Untersuchungsraum grenzt im Norden und Osten an Verkehrsflächen und den Seehafen Rostock an. Es ist von vielfältigen kumulativen Wirkungen auszugehen (Versiegelung, Lärm, Geruch, Verkehrserzeugung u.a.). C.1.2 Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter (entspricht Kapitel 6.5.4.2 im Umweltbericht) Zu den wesentlichen mit der Umsetzung der regionalplanerischen Festlegung eines Vorbehaltsgebietes Gewerbe und Industrie verbundenen Umweltauswirkungen zählen: 17 Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen, Anhang 6.5.4 Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie - - - - die Flächeninanspruchnahme: Der Flächenverlust infolge der Realisierung eines Gewerbe- oder Industriestandortes innerhalb des Untersuchungsraumes Rostock-Seehafen West ist der bedeutendste Funktionsverlust. Dies betrifft hier insbesondere die vorhandenen Wohnbebauungen aber auch naturräumlich wertvolle Flächen. die Zerschneidungswirkung: Durch die Flächeninanspruchnahme kann ein vollständiger Funktionsverlust verursacht werden. Dies betrifft insbesondere die noch bestehenden Freiraum- und Biotopverbundfunktionen zwischen südlich und östlich angrenzenden Freiräumen und der Warnow. visuelle Wirkungen: Aufgrund der wenigen noch vorhandenen Freiflächen im Umfeld des Seehafens Rostock ist ein Verlust weiterer Flächen mit einem hohen Konfliktpotenzial verbunden. Verstärkt wird dieses durch die gute Einsehrbarkeit des Landschaftsraumes aus Richtung Warnow und aus Richtung südlich angrenzender weiträumiger Wohnsiedlungen. Besonders betroffen von den Auswirkungen wären die Ortslagen Krummendorf und Oldendorf. Stoff- und Lärmemissionen: Eine Inanspruchnahme von Flächen innerhalb des Untersuchungsraumes ist mit einer weiteren Zunahme von Stoff- und Lärmbelastungen verbunden. Diese ergeben sich nicht nur aus Nutzungen innerhalb potenzieller Plangebiete, sondern auch aufgrund der Zunahme der Verkehrsmengen außerhalb des Untersuchungsraumes. Besonders betroffen von den Auswirkungen wäre die Ortslage Krummendorf und Oldendorf. Die in der Umweltprüfung zum RREP MM/R ermittelten Belange (vgl. A.1.1) geben nur einen groben Überblick über die in laufenden Untersuchungen und ggf. nachfolgenden Planverfahren zu beachtenden bzw. zu berücksichtigenden Belange. Im Rahmen des „Regionalen Flächenkonzeptes hafenaffine Wirtschaft Rostock“ (Hansestadt Rostock, in der Erarbeitung) werden aktuell weitere und detaillierte Informationsquellen ausgewertet, um alle Belange für zukünftige Entscheidungsprozesse in Bezug auf den Untersuchungsraum zusammenzustellen. Die Umsetzbarkeit einer Erweiterung des Seehafens Rostock in den Untersuchungsraum hinein hängt vom Ergebnis dieses Konzeptes und ggf. weiterer Prüfungen und Untersuchungen im Rahmen anderer Planungen ab. Diesem laufenden Untersuchungsprozess kann im Rahmen des Umweltberichts zum Entwurf des RREP MM/R nicht vorgegriffen werden. Daher sind weitergehende Aussagen zu potenziell auftretenden Umweltauswirkungen im Rahmen des Umweltberichts derzeit nicht möglich. Regionalplanerische Abwägung: Festlegung als Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie Begründung: Der Untersuchungsraum weist eine Reihe von hochwertigen Bereichen auf. Die Festlegung als Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie erfolgt vordergründig aufgrund der hervorragenden Standortvoraussetzungen zur Ansiedlung von hafenaffinen Industrieund Gewerbebetrieben und aufgrund der Tatsache, dass im unmittelbaren Umfeld des Seehafens Rostock keine weniger konfliktträchtigen oder besser geeigneten Flächenpotenziale bestehen. Der Bedarf für eine Erweiterung hafennaher Gewerbe- und Industrieflächen ergibt sich bereits aus der Begründung zum Programmsatz 4.3 (2) im Entwurf des RREP MM/R. Bei der Überarbeitung des Entwurfs des RREP im Zuge des zweiten Abwägungsverfahrens sollen die bis dann vorliegenden Untersuchungsergebnisse sowie die im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des RREP MM/R eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und in den Abwägungsprozess einbezogen werden. Für das endgültige RREP MM/R besteht das Ziel, konkretisierte Flächenvorschläge im Umfeld des Seehafens Rostock als Grundlage für regionalplanerische Festlegungen zu nutzen. C.2 Alternativenprüfung (entspricht Kapitel 6.5.5 im Umweltbericht) Der Regionale Planungsverband hat im Rahmen der Neuaufstellung des RREP MM/R auch andere Standorte in der Planungsregion geprüft. Diese Prüfung erfolgte einerseits durch den Planungsverband selbst und andererseits im Rahmen des Regionalen Flächenkonzeptes hafenaffine Wirtschaft Rostock (Hansestadt Rostock 2009, Arbeitsstand April 2009). Da im 18 Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen, Anhang 6.5.4 Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie RREP MM/R Vorrang- und Vorbehaltsfestlegungen Gewerbe und Industrie erst ab einer regional bedeutsamen Flächengröße von 50 ha erfolgen sollten, wurde eine Reihe alternativer Standorte nicht weiter berücksichtigt (z.B. Tessin, Kritzmow, Papendorf). Im direkten Umfeld des Seehafens Rostock existieren neben den ebenfalls im Entwurf des RREP MM/R festgelegten Vorbehaltsgebieten Gewerbe und Industrie Rostock-Seehafen Ost und RostockSeehafen Mitte keine weiteren Alternativen. Die drei im Umfeld des Seehafens Rostock festgelegten Flächen sind hinsichtlich ihres derzeitigen Untersuchungsstandes als gleichwertig anzusehen, so dass eine regionalplanerische Abwägung zugunsten einer oder mehrerer Flächen noch nicht möglich ist. Noch ungeprüft sind die sich ergebenden innergebietlichen Alternativen. Dies ist Aufgabe laufender und ggf. nachfolgender Untersuchungen. C.3 Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen (entspricht Kapitel 6.5.6 im Umweltbericht) Als Vermeidungsmaßnahmen kommen aufgrund des aktuellen Planungsstandes in erster Linie planerische Maßnahmen in Betracht, die z.B. die Inanspruchnahme sensibler Bereiche auf das absolut notwendige Minimum reduzieren. Weiterhin sind Maßnahmen zu ergreifen, die die Funktionsfähigkeit der nicht in Anspruch zu nehmenden Strukturen erhalten oder verbessern. Kompensationsmaßnahmen sind grundsätzlich solche Maßnahmen, die die durch bauliche und betriebliche Eingriffe in Natur und Landschaft verursachten Auswirkungen ausgleichen oder ersetzen können. Da derzeit weder die abschließende Abgrenzung eines potenziellen Plangebiets, noch die sich ggf. ansiedelnden Betriebe bekannt sind, können keine detaillierten Aussagen im Rahmen der Umweltprüfung zum RREP MM/R getroffen werden. Zu berücksichtigen sind im Weiteren die im Untersuchungsraum bereits umgesetzten bzw. bereits geplanten Kompensationsmaßnahmen für andere Eingriffe in Natur und Landschaft. Für die Entwicklung ggf. notwendiger neuer Maßnahmen sind die Aussagen aus dem Biotopverbundkonzept der Hansestadt Rostock heranzuziehen. Es wird weiterhin auf die allgemein gültigen Aussagen in Kapitel 6.5.6 und auf Tabelle 19 im Umweltbericht zum RREP verwiesen. 19 Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen, Anhang 6.5.4 Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie D Bentwisch Der Untersuchungsraum von ca. 340 ha wurde im Rahmen des in der Erarbeitung befindlichen „Regionalen Flächenkonzeptes hafenaffine Wirtschaft Rostock“ (Hansestadt Rostock, 2009) von der Hansestadt Rostock erst im April 2009 vorgeschlagen. Im Rahmen des Konzeptes wurde bis zu diesem Zeitpunkt nur eine wesentlich kleinere Fläche in die Betrachtungen einbezogen. Der Vorschlag der Hansestadt Rostock bildet die Grundlage zur Festlegung des Vorbehaltsgebietes Gewerbe und Industrie Bentwisch im Entwurf des RREP MM/R. Gründe für die Festlegung sind insbesondere die Nähe zum Seehafen Rostock, die gute verkehrliche Erschließbarkeit und die Nähe zu einem geplanten landesweit bedeutsamen Industrie- und Gewerbestandort (Poppendorf). Detaillierte Untersuchungen zum Umweltzustand und potenziellen Umweltauswirkungen liegen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor. Grundlagen für die nachfolgende Prüfung der Umweltauswirkungen bilden sowohl die in Kapitel 5.1 des Umweltberichts aufgeführten Informationen als auch ein Teil der Datengrundlagen, die im Rahmen des o.g. Flächenkonzeptes herangezogen werden. D.1 Prüfung der Umweltauswirkungen (entspricht Kapitel 6.5.4 im Umweltbericht) D.1.1 Beschreibung und Bewertung des aktuellen Umweltzustandes (entspricht Kapitel 6.5.4.1 im Umweltbericht) Bentwisch Größe: ca. 340 ha Landkreis; Gemeinde: Landkreis Bad Doberan und Hansestadt Rostock; Bentwisch, Mönchhagen und Hansestadt Rostock Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Siedlungen eine Außenbereichsbebauung liegt innerhalb des Plangebiets (östlich des Südenholzes) nordöstlich unmittelbar angrenzend befindet sich die Ortslage Häschendorf östlich in ca. 200m Entfernung befinden sich Wohnstandorte im Außenbereich, in ca. 1,3km Entfernung befindet sich die Ortslage Klein Kussewitz südlich und südöstlich in ca. 300 bzw. 500m Entfernung befinden sich die Ortslagen Bentwisch und die Außenbereichsbebauung Klein Bentwisch südwestlich des Untersuchungsraumes befinden sich ein Gewerbegebiet westlich in ca. 300m Entfernung liegt die Ortslage Goorstorf und nordwestlich in ca. 250m Entfernung die Ortslage Hinrichsdorf nördlich des Untersuchungsraumes liegt ein Gewerbegebiet und in ca. 650m Entfernung die Ortslage Nienhagen die Ortslage Mönchhagen befindet sich nördlich und nordöstlich in ca. 1,7km Entfernung 20 Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen, Anhang 6.5.4 Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie Tourismusraum (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP) Wälder mit Erholungseignung touristische Infrastruktur Hansestadt Rostock: Tourismusschwerpunktraum Gemeinde Bentwisch: Tourismusentwicklungsraum innerhalb des Untersuchungsraumes liegt eine größeres Waldgebiet (ca. 100ha) mit guten Struktureigenschaften (Südenholz), ein weiteres liegt nordöstlich in ca. 150m Entfernung (Ostenholz) nordwestlich innerhalb des Untersuchungsraumes verläuft ein Radfernweg aus Rostock Richtung Graal-Müritz Innerhalb (1 Objekt) und außerhalb des Untersuchungsraumes in geringer Entfernung befinden sich Wohnbauflächen. Der Untersuchungsraum besitzt aus regionaler Sicht eine untergeordnete Bedeutung für Erholungs- oder touristische Zwecke. Aus kommunaler Sicht besitzt der Freiraum Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholung. Gesamtbewertung: mittlere bis hohe Bedeutung Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Biotop- und Nutzungstypenkartierung überwiegende Biotop- und Nutzungstypen im Untersuchungsraum sind Wald, Grünland und landwirtschaftliche Flächen, mehrere Wege und Hecken verlaufen im Untersuchungsraum, einige Kleingewässer liegen in den Grünland- und landwirtschaftlichen Flächen Geschützte Biotope (§ 20 LNatG M-V) mehrere temporäre bzw. permanente Kleingewässer innerhalb des Untersuchungsraumes und weitere in angrenzenden Flächen gelegen; ebenso mehrere Hecken und Feldgehölze weitere geschützte Biotope in unmittelbarer Umgebung des Untersuchungsraums Vorbehaltsgebiete Naturschutz und Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) Schutzwürdigkeit der Arten und LeSüdenholz und nahe gelegenes Ostenholz sind Bereiche mit herausbensräume (Karte 3 GLRP) ragender Bedeutung Feuchtlebensräume (Karte I GLRP) Feuchtgebiet südlich von Häschendorf innerhalb des Untersuchungsraumes Schutzwürdigkeit unzerschnittener Bereich mittlerer bis hoher Bedeutung landschaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP) Biotopverbund (Karte II GLRP) Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie in ca. 3km Entfernung nördlich liegt „Wälder und Moore der Rostocker Heide“, weitere Gebiete in größer 5km Entfernung Europäische Vogelschutzgebiete Gebiete erst in größer 5km Entfernung Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und ein nördlicher Teilbereich und ein südlicher sind von hoher bis sehr Wasservögel hoher Bedeutung Brutplätze geschützter Vogelarten Schutzbereiche um Horstsstandorte des Weißstorches berühren Untersuchungsraum weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, Naturpark, Ramsar, GLB, FND) Wald innerhalb des Untersuchungsraumes liegt eine größeres Waldgebiet (Buchenwald) (ca. 100ha, Südenholz), ein weiteres liegt nordöstlich in ca. 150m Entfernung (Ostenholz) Aussagen aus dem BiotopverbundUntersuchungsraum ist weitgehend deckungsgleich mit dem im BVEentwicklungskonzept (BVE-Konzept) Konzept in die Analyse einbezogenen „Untersuchungsgebiet 2“ für den Rostocker Teillandschaftsraum Im BVE-Konzept werden: „Nienhäger Fluren“ (I.L.N. 2008) - die Zielarten des Biotopverbundes für den Landschaftsraum definiert (vgl. Tabelle 5.2.1 im BVE-Konzept), - die in den Untersuchungsgebieten auftretenden Biotoptypen auf Grundlage einer Kartierung im Jahr 2008 beschrieben und bewertet, - verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Biotopverbundes abgeleitet. Eine detaillierte Wiedergabe dieser Informationen im Rahmen des Umweltberichtes zum RREP MM/R ist nicht möglich. Aussagen aus dem Kompensationsflä- im Untersuchungsraum liegen Flächen, die für Kompensations- und chenkataster der HRO Entwicklungsmaßnahmen als Ausgleich bereits in Umsetzung befindlicher bzw. bereits umgesetzter baulicher Vorhaben genutzt werden/werden sollen (z.B. für das B-Plangebiet Nördlich Goorstorfer Straße, für das B-Plangebiet GVZ – 1. Änderung), weitere Flächen sind für zukünftige Entwicklungsmaßnahmen geeignet Der Untersuchungsraum enthält eine Reihe von Bereichen von besonderer und herausragender regionaler Bedeutung. Insbesondere mit dem Waldgebiet wird ein hochwertiger und schutzwürdiger 21 Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen, Anhang 6.5.4 Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie Bereich in den Untersuchungsraum einbezogen. Gesamtbewertung: hohe bis sehr hohe Bedeutung Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4 GLRP) Moore (Karte I GLRP) Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) Altlasten / Kampfmittelbelastung Aussagen aus.. überwiegend mittel bis hoch, westlicher Bereich gering bis mittel - Gesamtbewertung: mittlere bis hohe Bedeutung Schutzgut Wasser Lage zu Oberflächengewässern Schutzfunktion der Deckschichten Trinkwasserschutzgebiete Hochwassergefährdung Grundwasserabhängige Ökosysteme (Karte 14 GLRP) Aussagen aus der Bewirtschaftungsvorplanung Unterwarnow (biota 2008) mehrere Kleingewässer befinden sich innerhalb des Untersuchungsraums, ebenso verlaufen mehrere Gräben teilweise innerhalb des Untersuchungsraums (u.a. der Loopgraben im Norden des Untersuchungsraums) südöstlicher Teil ungünstig, kleinerer nordwestlicher Teil günstig nordöstliche Hälfte des Waldgebietes Es werden vier Hauptmaßnahmenvorschläge unterbreitet: M01. Senkung der Nährstoffbelastung M02. Schutz von Flächen insbesondere im Uferbereich für Flora und Fauna (z.B. Erhalt von Offenflächen, die den Untersuchungsraum betreffen) M03. Sanierung von Altlasten M04. Messprogramme, Gutachten und Konzepte zur Vorbereitung weiterer konkreter Maßnahmen zur Erreichung des mäßigen ökologischen Potenzials Gesamtbewertung: mittlere bis hohe Bedeutung Schutzgut Klima/Luft Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub, Schadstoffe) Aussagen aus der Klimafunktionskartierung der Hansestadt Rostock südöstlich verläuft die Bundesstraße B105 zwischen Rostock und Autobahn A19 Richtung Rövershagen (Stralsund), Zufahrtsstraße von der B105 Richtung Häschendorf berührt auch den Untersuchungsraum südwestlich verläuft die Kreisstraße K42 zwischen Bentwisch und Goorstorf nordwestlich und südwestlich befinden sich bestehende Gewerbegebiete (nordwestlich: GVZ Rostock, südöstlich: Gewerbepark Bentwisch u.a. mit Einkaufszentrum Hansecenter, ITC Bentwisch, verschiedenen Handels-, Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben) nördlich grenzt das im Landesraumentwicklungsprogramm M-V und im Entwurf des RREP MM/R festgelegte Vorranggebiet Gewerbe und Industrie Mönchhagen an Waldgebiet dient der Frischluftproduktion (kühl, feucht, O2-reich), nordwestlich und westlich gelegene Siedlungsbereiche verursachen Warmluftproduktion Der Untersuchungsraum kann nicht als vollständig unbeeinträchtigter Bereich angesehen werden. Vorbelastungen ergeben sich insbesondere aus den unmittelbar angrenzenden Verkehrsflächen, den nordwestlich und südwestlich liegenden Gewerbe- und Industrieflächen. Diese führen zu einer Lärmvorbelastung und zu Geruchsbeeinträchtigungen. Gesamtbewertung: mittel bis gering aufgrund der Vorbelastung, hoch aufgrund der Bedeutung des Waldgebietes für die Frischluftproduktion Schutzgut Landschaft Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP) Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Alleen Ostenholz und Südenholz und der Landschaftsraum zwischen beiden Waldgebieten Bereich mit hoher bis sehr Bedeutung Geschützter Landschaftsbestandteil innerhalb des Plangebiets Der Untersuchungsraum ist durch die Landwirtschaft und das Waldgebiet geprägt. Es bestehen insbesondere nord- und südwestlich Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes (Gewerbegebiete). Positiv zu bewerten sind die Waldgebiete. Gesamtbewertung: mittel bis hoch Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale 22 ggf. Gedenkstein an die Häftlinge des KZ Barth südlich von Häschendorf im Untersuchungsraum Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen, Anhang 6.5.4 Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie historische Kulturlandschaften (GLRP) feuchtes, extensiv genutztes Dauergrünland im östlichen Teil des Untersuchungsraums Gesamtbewertung: mittlere bis hohe Bedeutung Kumulative Wirkungen Untersuchungsraum grenzt teilweise an Verkehrs- und Gewerbeflächen und nordöstlich an das Vorranggebiet Gewerbe und Industrie Mönchhagen an. Es ist von kumulativen Wirkungen auszugehen (Versiegelung, Lärm, Geruch, Verkehrserzeugung u.a.). D.1.2 Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter (entspricht Kapitel 6.5.4.2 im Umweltbericht) Zu den wesentlichen mit der Umsetzung der regionalplanerischen Festlegung eines Vorbehaltsgebietes Gewerbe und Industrie verbundenen Umweltauswirkungen zählen: - - - - die Flächeninanspruchnahme: Der Flächenverlust infolge der Realisierung eines Gewerbe- oder Industriestandortes innerhalb des Untersuchungsraumes Bentwisch ist der bedeutendste Funktionsverlust. die Zerschneidungswirkung: Durch die Flächeninanspruchnahme kann ein vollständiger Funktionsverlust verursacht werden. Dies betrifft insbesondere die noch bestehenden Freiraum- und Biotopverbundfunktionen in nahezu alle Richtungen um den Untersuchungsraum herum und insbesondere Richtung der nordwestlich gelegenen Swienskuhlen. visuelle Wirkungen: Der Untersuchungsraum wirkt derzeit als relativ unberührtes Gebiet mit Landwirtschafts- und Waldflächen sowie angrenzenden Siedlungen. Aufgrund der Vielzahl von Kleingewässern, der Bachläufe sowie des Waldgebietes besteht ein hohes Konfliktpotenzial. Stoff- und Lärmemissionen: Eine Inanspruchnahme von Flächen innerhalb des Untersuchungsraumes ist mit einer weiteren Zunahme von Stoff- und Lärmbelastungen verbunden. Diese ergeben sich nicht nur aus Nutzungen innerhalb potenzieller Plangebiete, sondern auch aufgrund der Zunahme der Verkehrsmengen außerhalb des Untersuchungsraumes. Die in der Umweltprüfung zum RREP MM/R ermittelten Belange (vgl. D.1.1) geben nur einen groben Überblick über die in nachfolgenden Untersuchungen und sich ggf. anschließenden Planverfahren zu beachtenden bzw. zu berücksichtigenden Belange. Regionalplanerische Abwägung: Festlegung als Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie Begründung: Der Untersuchungsraum weist eine Reihe von hochwertigen Bereichen auf. Die Festlegung als Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie erfolgt vordergründig aufgrund der sehr guten Standortvoraussetzungen zur Ansiedlung von hafenaffinen Industrie- und Gewerbebetrieben und aufgrund der Tatsache, dass weder im mittelbaren noch im unmittelbaren Umfeld des Seehafens Rostock keine weniger konfliktträchtigen oder besser geeigneten Flächenpotenziale bestehen. Der Bedarf für eine Erweiterung hafennaher Gewerbe- und Industrieflächen ergibt sich bereits aus der Begründung zum Programmsatz 4.3 (2) im Entwurf des RREP MM/R. Es ist zu berücksichtigen, dass es sich um ein noch nicht abschließend abgegrenztes Gebiet handelt und es weiterer Untersuchungen zur Ermittlung einer geeigneten und allen rechtlichen Bestimmungen genügenden Flächenabgrenzung bedarf. Aufgrund des Maßstabs der regionalplanerischen Festlegung und des Fehlens detaillierter Untersuchungen, auf die für die Erarbeitung des Umweltberichts zurückgegriffen werden könnte, wird im Umweltbericht zum RREP MM/R nur auf die regional bereits erkennbaren Konfliktbereiche hingewiesen. D.2 Alternativenprüfung (entspricht Kapitel 6.5.5 im Umweltbericht) Der Regionale Planungsverband hat im Rahmen der Neuaufstellung des RREP MM/R auch andere Standorte in der Planungsregion geprüft. Diese Prüfung erfolgte einerseits durch den Planungsverband selbst und andererseits im Rahmen des Regionalen Flächenkonzeptes hafenaffine Wirtschaft Rostock (Hansestadt Rostock 2009, Zwischenbericht, März 2009). Da 23 Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen, Anhang 6.5.4 Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie im RREP MM/R Vorrang- und Vorbehaltsfestlegungen Gewerbe und Industrie erst ab einer regional bedeutsamen Flächengröße von 50 ha erfolgen sollten, wurde eine Reihe alternativer Standorte nicht weiter berücksichtigt (z.B. Tessin, Kritzmow, Papendorf). Eine weitere Einschränkung der untersuchten Alternativen ergab sich aus der angestrebten Anordnung von potenziellen Gewerbe- und Industriegebieten - in enger räumlicher Lage zum Standort Seehafen Rostock, mit bestehender oder realisierbarer sehr guter Verkehrsanbindung sowie mit bestehendem Bahnanschluss. Zwei der vorgenannten Kriterien werden durch das vorgeschlagene Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie eingehalten. Weitgehend ungeprüft sind die innergebietlichen Alternativen, d.h. die Ermittlung einer abschließend abgegrenzten Fläche zur Entwicklung eines Gewerbe- und Industriegebietes. Diese Prüfung ist Inhalt nachgeordneter Untersuchungen und Planungsverfahren. D.3 Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen (entspricht Kapitel 6.5.6 im Umweltbericht) Als Vermeidungsmaßnahmen kommen aufgrund des aktuellen Planungsstandes in erster Linie planerische Maßnahmen in Betracht, die z.B. die Inanspruchnahme sensibler Bereiche auf das absolut notwendige Minimum reduzieren. Weiterhin sind Maßnahmen zu ergreifen, die die Funktionsfähigkeit der nicht in Anspruch zu nehmenden Strukturen erhalten oder verbessern. Kompensationsmaßnahmen sind grundsätzlich solche Maßnahmen, die die durch bauliche und betriebliche Eingriffe in Natur und Landschaft verursachten Auswirkungen ausgleichen oder ersetzen können. Da derzeit weder die abschließende Abgrenzung eines potenziellen Plangebiets, noch die sich ggf. ansiedelnden Betriebe bekannt sind, können keine detaillierten Aussagen im Rahmen der Umweltprüfung zum RREP MM/R getroffen werden. Zu berücksichtigen sind im Weiteren die im Untersuchungsraum bereits umgesetzten bzw. bereits geplanten Kompensationsmaßnahmen für andere Eingriffe in Natur und Landschaft. Für die Entwicklung ggf. notwendiger neuer Maßnahmen sind die Aussagen aus dem Biotopverbundkonzept der Hansestadt Rostock heranzuziehen. Es wird weiterhin auf die allgemein gültigen Aussagen in Kapitel 6.5.6 und auf Tabelle 19 im Umweltbericht zum RREP verwiesen. 24 Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen, Anhang 6.5.4 Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie E Dummerstorf Grundlagen für die nachfolgende Prüfung der Umweltauswirkungen bilden sowohl die in Kapitel 5.1 des Umweltberichts aufgeführten Informationen als auch die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie aus dem Jahre 2002 (Urban System Consult). In der Machbarkeitstudie wurde insgesamt eine ca. 340 ha große Fläche untersucht und im Ergebnis ein Flächenpotenzial von ca. 180 ha ermittelt. Dieses bildete die Grundlage zur Festlegung des Vorbehaltsgebietes Gewerbe und Industrie Dummerstorf im RREP MM/R. E.1 Prüfung der Umweltauswirkungen (entspricht Kapitel 6.5.4 im Umweltbericht) E.1.1 Beschreibung und Bewertung des aktuellen Umweltzustandes (entspricht Kapitel 6.5.4.1 im Umweltbericht) Dummerstorf Größe: ca. 180 ha Landkreis, Gemeinde: Bad Doberan, Dummerstorf Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Siedlungen Ortslage Dummerstorf südlich in ca.50 m Entfernung bzw. unmittelbar angrenzend, ca. 400m Entfernung zur östlich liegenden Ortslage Pankelow, ca. 880m Entfernung zur südwestlich liegenden Ortslage Kavelstorf, Plangebiet grenzt westlich an bestehendes Gewerbegebiet an (Gewerbepark Neu Griebnitz) Tourismusraum (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP) Wälder mit Erholungseignung Wälder mit guten Struktureigenschaften ca. 50-100 m nördlich des Untersuchungsraums touristische Infrastruktur - In der unmittelbaren Umgebung befinden sich bestehende Wohnbauflächen. Der Untersuchungsraum selbst besitzt eine untergeordnete Bedeutung für Erholungs- oder touristische Zwecke. Gesamtbewertung: mittlere bis hohe Bedeutung Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Biotop- und Nutzungstypenkartierung überwiegend Ackerfläche, im nordwestlichen und im südwestlichen Bereich ragen Grünlandflächen in den Untersuchungsraum, im südwestlichen Bereich wird weiterhin eine kleine Mischwaldfläche überplant, mehrere Wege- und Straßenverbindungen queren den Untersuchungsraum Geschützte Biotope (§ 20 LNatG M-V) zwei kleine Standgewässer randlich innerhalb des Untersuchungsraums gelegen, Mischwaldfläche im Südwesten des Untersuchungsraums ist ein naturnahes Feldgehölz Vorbehaltsgebiete Naturschutz und Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 25 Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen, Anhang 6.5.4 Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume (Karte 3 GLRP) Feuchtlebensräume (Karte I GLRP) Schutzwürdigkeit unzerschnittener landschaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP) Biotopverbund (Karte II GLRP) Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie Europäische Vogelschutzgebiete Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Brutplätze geschützter Vogelarten weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, Naturpark, Ramsar, GLB, FND) Wald Aussagen aus der Machbarkeitsstudie von 2002 westliche und nordwestliche Untersuchungsraumsgrenze bildet der Verlauf des Zarnowbachs – dieser ist Bereich mit besonderer Bedeutung - ca. 2km Entfernung zum nördlich liegenden „Warnowtal mit kleinen Zuflüssen“ ca. 3,1km Entfernung zum westlich liegenden „Warnowtal, Sternberger Seen und Mildenitztal“ östlich des Untersuchungsraums Bereich mit mittlerer bis hoher Bedeutung nordöstlich des Untersuchungsraums liegt das LSG „Wolfsberger Seewiesen“ ca. 50-100 m nördlich des Plangebiets liegt ein Waldgebiet Artenvorkommen: Im Bereich der Kleinen Zarnow wurde 2002 ein Fischottervorkommen festgestellt. Die südlichen Grünlandflächen des Untersuchungsraums sowie die südlich angrenzenden Flächen (d.h. südlich der Straße Dummerstorf – Kavelstorf) werden von Mitte November bis Anfang Dezember von rastenden Gänsen aufgesucht. Dort wurde gelegentlich die vom Aussterben bedrohte Rothalsgans beobachtet. Das Waldgebiet nördlich des Untersuchungsraums ist sehr artenreich. Bestehende Autobahnen A19 und A 20 bewirken bereits jetzt die Abschneidung wichtiger funktionaler Beziehungen. Der Untersuchungsraum enthält Bereiche von besonderer regionaler Bedeutung. Insbesondere in den westlichen und nordwestlichen Randbereichen werden schutzwürdige Räume überplant. Gesamtbewertung: in westlichen Teilbereichen: hoch, im übrigen Teil: gering bis mittel Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4 GLRP) Moore (Karte I GLRP) Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) Altlasten / Kampfmittelbelastung Aussagen aus der Machbarkeitsstudie von 2002 mittel bis hoch Baugrund: in den Niederungen treten organische Böden auf, sonst durchschnittliche Bodeneigenschaften; Baugrund gilt mit Ausnahme der Niederungen als tragfähig, seine Belastbarkeit kann durch Bodenpressungen erhöht werden; an der Schichtgrenzen Sand/Geschiebelehm zu Geschiebemergel ist mit Sicker- und Stauwasser zu rechnen Der überwiegende Teil des Untersuchungsraums wird intensiv landwirtschaftlich genutzt. Gesamtbewertung: geringe bis mittlere Bedeutung, in den Niederungen hoch Schutzgut Wasser Lage zu Oberflächengewässern Schutzfunktion der Deckschichten Trinkwasserschutzgebiete Hochwassergefährdung Grundwasserabhängige Ökosysteme (Karte 14 GLRP) Aussagen aus der Machbarkeitsstudie von 2002 26 zwei kleine Standgewässer randlich innerhalb des Untersuchungsraums, ein Standgewässer südwestlich außerhalb des Untersuchungsraums bei Neu Griebnitz, westliche und nordwestliche Gebietsgrenze bildet der Verlauf des Zarnowbachs überwiegend günstig Trinkwasserschutzzone III in ca. 700m Entfernung und Trinkwasserschutzzone II in ca. 1.400 m Entfernung des Wasserschutzgebietes „Bandelstorf“; innerhalb der Trinkwasserschutzzone 3ao des Wasserschutzgebietes „Warnow-Rostock“, Zarnowbach gehört zur Trinkwasserschutzzone IIo „Warnow-Rostock“ ein Teil der Grünlandfläche im Südwesten des Untersuchungsraums Kleine Zarnow ist Warnowvorfluter aufgrund der Unterlagerung des Plangebiets mit mächtigem Geschiebemergel wird zusammenhängendes Grundwasser bis in tiefere Schichten nicht angetroffen Möglichkeit der Versickerung als hoher Konflikt einzuschätzen Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen, Anhang 6.5.4 Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie Der Bachlauf ist von hoher ökologischer Wertigkeit. Das Grundwasser ist wegen der hohen Überdeckung überwiegend gut geschützt. Gesamtbewertung: im westlichen Teil: hoch, sonst: mittel bis gering Schutzgut Klima/Luft Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub, Schadstoffe) Aussagen aus der Machbarkeitsstudie von 2002 grenzt im Südwesten an Landesstraße L 191 an, welche in geringer Entfernung einen Autobahnanschluss an die A 19 besitzt, A 19 verläuft in 200 m Entfernung westlich des Plangebiets Untersuchungsraum wird gequert von der Landesstraße L 191 und einem ländlichen Verbindungsweg zwischen Dummerstorf und Waldeck im Osten grenzt Untersuchungsraum an B 103 Rostock – Laage im Süden grenzt Untersuchungsraum an Verbindungsweg zwischen Dummerstorf und Pankelow Untersuchungsraum grenzt im Norden an Autobahn A 20 an und an die Autobahnanschlussstelle Dummerstorf unmittelbar westlich an den Untersuchungsraum anschließend befinden sich bestehende Gewerbegebiete an der Autobahnanschlussstelle (an die A 19) Kavelstorf Parallel zur A 19 verläuft 280 kV-Freileitung, die im Trassenbereich ein elektromagnetisches Feld aufbaut, welches auf Mensch, Flora und Fauna und technische Anlagen wirkt. Zur verkehrlichen Erschließung wurde in der Machbarkeitsstudie die Anbindung über die L191 an die B 103 und die A 20 favorisiert. Dazu sind der Ausbau der L 191 und der Ausbau des Kontenpunktes L 191/ B103 notwendig. Der Untersuchungsraum kann nicht als vollständig unbeeinträchtigter Bereich angesehen werden. Zum einen führt die Nähe zu den vielbefahrenen Autobahnen A 19 und A 20 sowie zu der Bundesstraße B 103 zu einer Lärmvorbelastung und zu Geruchsbeeinträchtigungen aus Abgasen, zum anderen müssen die angrenzenden Gewerbegebiete als weitere Vorbelastung angesehen werden. Gesamtbewertung: mittel bis gering Schutzgut Landschaft Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP) Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Alleen B 103 ist Allee, L 191 mit einseitigem Baumbestand, LSG Wolfsberger Seewiesen östlich des Untersuchungsraums Der Untersuchungsraum ist durch die Landwirtschaft anthropogen geprägt und überformt. Ebenso sind im Westen und Norden Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes vorhanden (Autobahnen, Gewerbegebiete). Positiv zu bewerten sind die nördlich liegende Waldfläche und die westlich liegenden Grünlandbereiche. Gesamtbewertung: gering bis hoch Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale historische Kulturlandschaften (GLRP) Aussagen aus der Machbarkeitsstudie von 2002 keine Denkmale oder Altlasten bekannt Derzeit liegen keine Informationen über das Vorhandensein von Bodendenkmalen vor. Gesamtbewertung: mittel sonstiges Aussagen aus der Machbarkeitsstudie mehrere Ver- und Entsorgungsleitungen queren den Untersuchungsvon 2002 raum. Kumulative Wirkungen Untersuchungsraum grenzt im Westen unmittelbar an bestehendes Gewerbegebiet an. Nördlich und westlich verlaufen die Autobahnen A 20 und A 19. E.1.2 Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter (entspricht Kapitel 6.5.4.2 im Umweltbericht) Zu den wesentlichen mit der Umsetzung der regionalplanerischen Festlegung eines Vorbehaltsgebietes Gewerbe und Industrie verbundenen Umweltauswirkungen zählen: - die Flächeninanspruchnahme: Der Flächenverlust infolge der Realisierung eines Gewerbe- oder Industriestandortes nördlich von Dummerstorf ist der bedeutendste Funktionsverlust. 27 Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen, Anhang 6.5.4 Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie - - - die Zerschneidungswirkung: Durch die Flächeninanspruchnahme kann ein vollständiger Funktionsverlust verursacht werden. Dies betrifft insbesondere das nordwestlich des Plangebiets gelegene Waldgebiet, welches zunehmend isoliert werden würde. Maßnahmen zur Konfliktverminderung sind hier umzusetzen. visuelle Wirkungen: Während im nordöstlichen Plangebiet ein geringes Konfliktpotenzial besteht, tritt im westlichen und nordwestlichen Plangebietsteil ein hohes Konfliktpotenzial auf (Nähe zu Feuchtwiesen, Grabenniederung, Waldgebiet). Stoff- und Lärmemissionen: Um Beeinträchtigungen zu vermeiden, sind Korridore um schutzwürdige Bereiche zu bilden (Ortslage Dummerstorf, westliche Teilflächen, Waldgebiet). Die in der Umweltprüfung zum RREP MM/R ermittelten Belange (vgl. E.1.1) sind in nachgelagerten Planverfahren zu beachten bzw. zu berücksichtigen. Insbesondere betrifft dies die Schutzabstände zur Ortslage Dummerstorf, zum nordwestlich gelegenen Waldgebiet sowie die westlich und südwestlich gelegenen Grünlandbereiche und die Niederung der Kleinen Zarnow. Diese Bereiche sind detailliert zu untersuchen und in den planerischen Ableitungen zu berücksichtigen. Regionalplanerische Abwägung: Festlegung als Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie Begründung: Grundsätzlich kann aus der Umweltprüfung zum RREP abgeleitet werden, dass die zu erwartenden Umweltauswirkungen solcher Art sind, wie sie durch ähnliche Bauvorhaben auch an anderen Stellen hervorgerufen werden würden. Zu berücksichtigen ist insbesondere auch die Tatsache, dass es sich aufgrund der isolierten Lage des Plangebiets und aufgrund angrenzender Nutzungen (Gewerbegebiete, Autobahnen) um einen vorbelasteten Standort handelt. Positiv zu bewerten sind die hervorragenden Standortvoraussetzungen zur Ansiedlung von Industrie und Gewerbe aufgrund der unmittelbaren Lage am Autobahnkreuz A 19/A 20 und der daraus resultierenden sehr guten Verkehrsanbindung u.a. auch zum Flughafen RostockLaage und zum Seehafen Rostock. E.2 Alternativenprüfung (entspricht Kapitel 6.5.5 im Umweltbericht) Der Regionale Planungsverband hat im Rahmen der Neuaufstellung des RREP MM/R auch andere Standorte in der Planungsregion geprüft. Diese Prüfung erfolgte einerseits durch den Planungsverband selbst und andererseits im Rahmen des Regionalen Flächenkonzeptes hafenaffine Wirtschaft Rostock (Hansestadt Rostock 2009, Zwischenbericht, März 2009). Da im RREP MM/R Vorrang- und Vorbehaltsfestlegungen Gewerbe und Industrie erst ab einer regional bedeutsamen Flächengröße von 50 ha erfolgen sollten, wurde eine Reihe alternativer Standorte nicht weiter berücksichtigt (z.B. Tessin, Kritzmow, Papendorf). Eine weitere Einschränkung der untersuchten Alternativen ergab sich aus der angestrebten Anordnung von potenziellen Gewerbe- und Industriegebieten - in enger räumlicher Lage zum Standort Seehafen Rostock, mit bestehender oder realisierbarer sehr guter Verkehrsanbindung sowie mit bestehendem Bahnanschluss. Zwei der vorgenannten Kriterien werden durch das vorgeschlagene Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie eingehalten. Teilweise geprüft wurden die innergebietlichen Alternativen im Rahmen der Machbarkeitsstudie (2002). In dieser wurde z.B. eine Fläche südlich L191 auf die Einbeziehung in ein potenzielles Gewerbe- und Industriegebiet hin überprüft. Aufgrund der in der Machbarkeitsstudie ermittelten naturschutzfachlichen Belange (u.a. bedeutender Rastplatz durchziehender Vogelarten) wurde von diesem Flächenvorschlag abgesehen. Eine weitergehende innergebietliche Alternativenprüfung ist Inhalt nachgeordneter Planungsverfahren. 28 Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen, Anhang 6.5.4 Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie E.3 Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen (entspricht Kapitel 6.5.6 im Umweltbericht) Als Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sollten in nachfolgenden Planverfahren insbesondere überprüft werden: - Schaffung eines unbebauten Freistreifens jeweils zwischen A19 bzw. A 20 und dem Plangebiet zur Sicherung des Biotopverbundes zum nordwestlich liegenden Waldgebiet, Festsetzung von Schutzabständen zur Ortslage Dummerstorf, Schaffung von Pufferflächen um die Geschützten Biotope zur Verringerung der Beeinträchtigung dieser Schutzflächen, Randeingrünung des Plangebiets zur Verringerung des Eingriffs in das Landschaftsbild, Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel. Als Kompensationsmaßnahmen sollten insbesondere Maßnahmen in Betracht gezogen werden, die eine Aufwertung des am Rande des Plangebiets verlaufenden Zarnowbachs bewirken. 29 Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen, Anhang 6.5.4 Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie F Poppendorf Nord Grundlagen für die nachfolgende Prüfung der Umweltauswirkungen bilden die in Kapitel 5.1 des Umweltberichts aufgeführten Informationen und für den Teil des Untersuchungsraums in der Gemeinde Poppendorf die Aussagen aus dem Umweltbericht zum Flächennutzungsplan. Der Untersuchungsraum ergibt sich zum Teil aus einem Flächenpotenzial von ca. 130 ha in der Gemeinde Klein Kussewitz, welches im „Regionalen Flächenkonzept hafenaffine Wirtschaft Rostock“ (Hansestadt Rostock, Zwischenbericht, Stand: März 2009) vorgeschlagen wird. Diese Fläche wurde im RREP MM/R um nördlich angrenzende Bereiche ergänzt. Der Untersuchungsraum stellt ein erweitertes Flächenpotenzial im Stadt-Umland-Raum für hafenaffine Gewerbe-, Industrie- oder Logistikansiedlungen das. Der Untersuchungsraum kann nicht als abschließend abgegrenztes Gebiet verstanden werden. Konkrete Flächenabgrenzungen sind erst noch zu ermitteln. Gründe für die Festlegung sind insbesondere die Nähe zum Seehafen Rostock, der unmittelbar vorhandene Eisenbahnanschluss, potenzielle Möglichkeiten zur Nutzung vorhandener Produktenleitungen Richtung Seehafen Rostock und die Nähe zu einem bestehenden, landesweit bedeutsamen Industrie- und Gewerbestandort (Poppendorf). Detaillierte Untersuchungen zum Umweltzustand und potenziellen Umweltauswirkungen liegen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor. F.1 Prüfung der Umweltauswirkungen (entspricht Kapitel 6.5.4 im Umweltbericht) F.1.1 Beschreibung und Bewertung des aktuellen Umweltzustandes (entspricht Kapitel 6.5.4.1 im Umweltbericht) Poppendorf Nord Größe: ca. 570 ha Landkreis; Gemeinden: Bad Doberan; Poppendorf, Klein Kussewitz, Mandelshagen, Rövershagen Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Siedlungen nördlich des Plangebiets: Ausbau Volkenshagener Heide in ca. 100m Entfernung, Stallanlage unmittelbar angrenzend, Neu Behnkenhagen in ca. 560m Entfernung östlich des Plangebiets: Vogtshagen in 130-230m und Cordshagen in 430m Entfernung südlich des Plangebiets: bestehendes Gewerbe- und Industriegebiet Poppendorf unmittelbar angrenzend, Ortslage Poppendorf in 700 bis 900m Entfernung (teilweise durch Waldgebiet getrennt), Groß Kussewitz in ca. 1,1km Entfernung südwestlich des Plangebiets: Klein Kussewitz in ca. 370m Entfernung westlich des Plangebiets: Volkenshagen in 150 bis 270m und mehrere Außenbereiche von Volkenshagen (z.B. Ausbau Heidberge) in 170m bis 1km Entfernung, Mönchhagen in ca. 1,2km Entfernung nordwestlich des Plangebiets: Rövershagen in 1,2km und Oberhagen in 1km Entfernung 30 Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen, Anhang 6.5.4 Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie Tourismusraum (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP) Wälder mit Erholungseignung touristische Infrastruktur - Wälder mit guten Struktureigenschaften: eine Fläche unmittelbar im Plangebiet; vier Flächen südlich, südöstlich und westlich unmittelbar angrenzend, weitere Flächen in ca. 500 bis 700m Entfernung - In der unmittelbaren Umgebung befinden sich bestehende Wohnbauflächen. Der Untersuchungsraum selbst besitzt eine untergeordnete Bedeutung für Erholungs- oder touristische Zwecke. Gesamtbewertung: mittlere bis hohe Bedeutung Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Biotop- und Nutzungstypenkartierung südlicher Teil (bis zur Bahntrasse) überwiegend Ackerfläche mit einer Vielzahl eingeschlossener Kleingewässer, im nördlichen Bereich überwiegend Grünlandflächen mit 2 Kleingewässern und mehreren Baumgruppen, ein Waldgebiet zentral innerhalb des Plangebiets, mehrere Bachläufe und Wege, teilweise mit Baum-/Strauchbestand, verlaufen innerhalb des Plangebiets südlich der Bahntrasse: nördlicher Bereich Grünland von einem Bach (Mühlbach) durchflossen und Gehölzbewuchs; südlicher Bereich Ackerfläche ebenfalls von einem Bachlauf (Fauler Bach) durchflossen und Gehölzbewuchs entlang des Bachlaufes sowie von Nord nach Süd durch die Teilfläche des Plangebiets hindurch Geschützte Biotope (§ 20 LNatG M-V) mindestens 50 geschützte Biotope innerhalb des Plangebiets, insbesondere Kleingewässer; Gehölzgruppen, Hecken südlich der Bahntrasse: Geschützte Biotope entlang des Mühl- und des Faulen Bachs (naturnahe Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, naturnahe Feldhecken, ein naturnahes Waldgehölz zwischen Mühlbach und Bahntrasse Vorbehaltsgebiete Naturschutz und im nördlichen Bereich Vorbehaltsgebiete Naturschutz und LandLandschaftspflege (noch unabgewoschaftspflege entlang der Gewässerläufe (Moorflächen) gene Kulisse in Vorbereitung des Entsüdlich der Bahntrasse: Mühlbachtal ist Vorbehaltsgebiet Naturschutz wurfs des RREP) und Landschaftspflege Schutzwürdigkeit der Arten und Leim nördlichen Teil des Plangebiets: Bereich mit besonderer Bedeubensräume (Karte 3 GLRP) tung (Moorflächen) südlich der Bahntrasse: Mühlbachtal ist Bereich mit herausragender und Fauler Bach ist Bereich mit besonderer Bedeutung östlich des Plangebiets liegendes Waldgebiet ist Bereich mit herausragender Bedeutung weitere Bereiche mit besonderer oder herausragender Bedeutung außerhalb des Plangebiets, insbesondere entlang der Gewässerläufe (z.B. Twiestelbach östlich des Plangebiets) Feuchtlebensräume (Karte I GLRP) nordwestlich innerhalb des Plangebiets (südlich der Heiddannen), nördlich innerhalb des Plangebiets (südlich der Stallanlagen) Schutzwürdigkeit unzerschnittener vollständig mittlere bis hohe Bedeutung (Stufe 2), östlich außerhalb landschaftlicher Freiräume (Karte 9 des Plangebiets liegt Bereich hoher bis sehr hoher Bedeutung GLRP) Biotopverbund (Karte II GLRP) Mühlbachtal zählt zum Biotopverbund im engeren Sinne Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie nördlich in ca. 2,3km Entfernung „Wälder und Moore der Rostocker Heide“, nordwestlich in ca. 5km Entfernung „Wald bei Altheide mit Körkwitzer Bach“, südlich in ca. 4km Entfernung „Billenhäger Forst“ (durch Waldgebiet getrennt) Europäische Vogelschutzgebiete Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und nördlich der Bahntrasse fast vollständig Bereich mit mittlerer bis Wasservögel hoher Bedeutung Brutplätze geschützter Vogelarten östliche und südwestliche Teilflächen im 1km-Umkreis von Weißstorchbrutplätzen weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, nordöstlich außerhalb des Plangebiets liegt das LSG „Rostocker Naturpark, Ramsar, GLB, FND) Heide und Wallbach“, südöstlich das LSG „Billenhäger Forst“ Wald eine ca. 15ha große Waldfläche und zwei kleine Waldflächen (kleiner 1ha) liegen unmittelbar im Plangebiet; weitere ähnlich große bzw. auch kleinere Flächen südlich, südöstlich und westlich unmittelbar angrenzend, weitere Flächen südlich, östlich und nordöstlich in ca. 500 bis 700m Entfernung, u.a. das große Waldgebiet Billenhäger Forst Der Untersuchungsraum beinhaltet einige Bereiche von besonderer regionaler Bedeutung. Eine Reihe schutzwürdiger Bereiche wird derzeit überplant (Biotope, Grünlandbereiche, Waldgebiet). 31 Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen, Anhang 6.5.4 Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie Über konkrete Artenvorkommen liegen derzeit keine Informationen vor. Gesamtbewertung: mittel bis sehr hoch Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4 GLRP) Moore (Karte I GLRP) Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) Altlasten / Kampfmittelbelastung ergänzende Informationen aus dem Umweltbericht zum Flächennutzungsplan Poppendorf 2/3 des Plangebiets (südlicher Teil) mittel bis hoch; eine kleine östliche Teilfläche und Niederungsbereiche der Bachläufe sehr hoch nördliche Teilflächen und entlang der Bachläufe degradierte, stark entwässerte Moore Markante morphogenetische Strukturen existieren im nördlichen Teil des Plangebiets (Oser im Berech der Lehme und Tieflehme, die von grundwasserbestimmten Sanden umgeben sind). Der überwiegende Teil des Plangebiets wird intensiv landwirtschaftlich genutzt. Die Niederungsbereiche der Bachläufe und nördliche Teilflächen sind von hoher Bedeutung. Gesamtbewertung: mittlere bis hohe Bedeutung Schutzgut Wasser Lage zu Oberflächengewässern Schutzfunktion der Deckschichten Trinkwasserschutzgebiete Hochwassergefährdung Grundwasserabhängige Ökosysteme (Karte 14 GLRP) ergänzende Informationen aus dem Umweltbericht zum Flächennutzungsplan Poppendorf ergänzende Informationen aus der Bewirtschaftungsplanung nach WRRL mehrere Kleingewässer mit Gehölzbestand, 2 Bachläufe (u.a. Mühlbach = Peezer Bach) und mehrere Gräben liegen bzw. verlaufen innerhalb des Plangebiets überwiegend ungünstig, südwestlicher Teil günstig Niederungsbereich des Mühlbachs Das System Mühlbach / Peezer Bach entwässert eine Fläche von etwa 33,4 km² in Richtung Warnow/Breitling und nimmt die Abwässer der Kläranlage des Düngemittelwerkes auf. Die Belastungen werden als gering eingeschätzt. Laut Bewirtschaftungsplanung nach WRRL ist das Einzugsgebiet des Peezer Baches (Wasserkörper WAUN 0600) 51,6 km² groß. Im Bereich des Plangebiets wird der Mühlbach als sand- und lehmgeprägter Tieflandbach eingestuft und hinsichtlich der Strukturbewertung als mäßig bis gering verändert beurteilt. Folgende Maßnahmen sind im Plangebiet bis 2015 zur Umsetzung vorgesehen: Anregung der Eigendynamik im Mühlenbach und Einrichtung eines Randstreifens nördlich des Mühlbachs sowie Umstellung Acker- auf Grünlandnutzung. Wegen zu hoher stofflicher Belastungen besteht bis 2015 das Ziel den „mäßigen Zustand“ bzw. mit Fristverlängerung bis 2027 den „guten Zustand“ zu erreichen. Aufgrund der Vielzahl der vorhandenen Kleingewässer, der beiden Bachläufe und des nur schlecht geschützten Grundwassers gegen eindringende Stoffe ist von einer hohen Schutzwürdigkeit auszugehen. Gesamtbewertung: mittel bis hoch Schutzgut Klima/Luft Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub, Schadstoffe) ergänzende Informationen aus dem Umweltbericht zum Flächennutzungsplan Poppendorf westlich verläuft eine Verbindungsstraße zwischen Klein Kussewitz – Volkenshagen – Behnkenhagen nordöstlich verläuft die Kreisstraße DBR 18 Rövershagen – Cordshagen südlich liegt das bestehende Gewerbe- und Industriegebiet Poppendorf, welches an die Landesstraße L 182 grenzt quer durch den südlichen Teil des Plangebiets verläuft die Bahnstrecke zwischen Gewerbe- und Industriegebiet Poppendorf und der Hauptbahnstrecke Rostock – Stralsund nordwestlich verläuft in ca. 2km Entfernung die Bundesstraße B 105 mit Anschluss an die Autobahn A19 nördlich grenzt eine Stallanlage unmittelbar an das Plangebiet nordwestlich des Plangebiets befindet sich der Flugplatz Purkshof Das System Mühlbach / Peezer Bach zählt zu den Feuchtflächenklimatopen und ist gekennzeichnet durch hohe thermische Trägheit, hohe Verdunstungsraten und Luftfeuchte sowie eine stark ausgeprägte Kaltluftproduktion. Die Feuchtflächen sind Teile der effektiven Frischluftschneisen für die thermische Ausgleichszirkulation. Das Plangebiet kann nicht als vollständig unbeeinträchtigter Bereich angesehen werden. Das vorhandene Gewerbe- und Industriegebiet Poppendorf, die Stallanlage und der Flugplatz Purkshof führen zu einer Lärm- und Geruchsvorbelastung. Gesamtbewertung: mittel 32 Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen, Anhang 6.5.4 Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie Schutzgut Landschaft Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP) Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Alleen 2 Landschaftsschutzgebiete außerhalb des Plangebiets (östlich und südöstlich) Der Untersuchungsraum ist durch die Landwirtschaft anthropogen geprägt und überformt. Im Süden sind durch das bestehende Gewerbe- und Industriegebiet Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes vorhanden, auch wenn ein Waldgebiet teilweise die beiden Bereiche voneinander trennt. Positiv zu bewerten sind die Waldflächen, die für die mecklenburgische Landschaft typischen Kleingewässer mit Gehölzbestand, die nördlich gelegenen Grünlandbereiche und die sich in der südlichen Teilfläche befindlichen Bachläufe und Gehölzgruppen. Gesamtbewertung: mittel bis hoch Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale historische Kulturlandschaften (GLRP) nordwestlich innerhalb des Plangebiets (südlich der Heiddannen): stark wasserbeeinflusste Grünländer mit typischen Pflanzengemeinschaften des feuchten, extensiv genutzten Dauergrünlandes Derzeit liegen keine Informationen über das Vorhandensein von Bodendenkmalen vor. Gesamtbewertung: gering bis mittel, südlich der Heiddannen: hoch sonstiges Leitungen eine 110 kV Freileitung quert südlichen Teil des Plangebiets von Süd nach Ost; eine Gasleitung verläuft von West nach Ost Kumulative Wirkungen Plangebiet grenzt im Süden teilweise unmittelbar an ein bestehendes Gewerbegebiet (Düngemittelwerk YARA Rostock) an, welches in Richtung Süden und Osten erweitert werden soll. Im östlichen Teil des Gewerbe- und Industriegebietes wurden vier Windenergieanlagen errichtet. Weitere Vorbelastungen können sich aus der Nähe zu den Stallanlagen, zum Flugplatz Purkshof und zur vorhandenen Bahntrasse ergeben. Zur Verbesserung der verkehrlichen Anbindung des bestehenden Gewerbe- und Industriegebietes Poppendorf befindet sich eine Neuerschließung entlang der Bahnstrecke Richtung B105 und weiter Richtung Seehafen Rostock in der Diskussion. Diese Trasse könnte dann auch der verkehrlichen Erschließung des Standortes Poppendorf Nord dienen. F.1.2 Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter (entspricht Kapitel 6.5.4.2 im Umweltbericht) Zu den wesentlichen mit der Umsetzung der regionalplanerischen Festlegung eines Vorbehaltsgebietes Gewerbe und Industrie verbundenen Umweltauswirkungen zählen: - - - - die Flächeninanspruchnahme: Der Flächenverlust infolge der Realisierung eines Gewerbe- oder Industriestandortes ist der bedeutendste Funktionsverlust. die Zerschneidungswirkung: Durch die Flächeninanspruchnahme kann ein vollständiger Funktionsverlust verursacht werden. Dies betrifft insbesondere das innerhalb des Plangebiets gelegene Waldgebiet, welches zunehmend isoliert werden würde, aber auch die vorhandenen Bachläufe.. Maßnahmen zur Konfliktverminderung sind hier umzusetzen. visuelle Wirkungen: Das Plangebiet wirkt derzeit als relativ unberührtes, lediglich landwirtschaftlich genutztes Gebiet. Aufgrund der Vielzahl von Kleingewässern, der Bachläufe, der gliedernden Gehölzstrukturen, vorhandenen Grünlandflächen im nördlichen Bereich und angrenzenden Waldgebieten besteht ein hohes Konfliktpotenzial. Stoff- und Lärmemissionen: Um Beeinträchtigungen zu vermeiden, sollten Korridore um schutzwürdige Bereiche gebildet werden (betrifft insbesondere die Ortslagen, die geschützten Biotope und die Waldgebiete). weitere: vgl. Umweltbericht zum Entwurf des RREP MM/R Kapitel 6.5.2 i.V.m Kapitel 6.4.2. Die in der Umweltprüfung zum RREP MM/R ermittelten Belange (vgl. F.1.1) sind in nachgelagerten Untersuchungen und sich ggf. anschließenden Planverfahren zu beachten bzw. zu berücksichtigen. Insbesondere betrifft dies die Schutzabstände zu den Ortslagen, zu gesetzlich geschützten Bestandteilen sowie zu den Waldgebieten und Grünlandbereichen. Diese Bereiche sind detailliert zu untersuchen und in den planerischen Ableitungen zu berücksichtigen. 33 Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen, Anhang 6.5.4 Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie Regionalplanerische Abwägung: Festlegung als Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie Begründung: Grundsätzlich kann aus der Umweltprüfung zum RREP abgeleitet werden, dass die zu erwartenden Umweltauswirkungen solcher Art sind, wie sie durch ähnliche Bauvorhaben auch an anderen Stellen hervorgerufen werden würden, wobei die südlichen und nördlichen Teilflächen als besonders hochwertig zu beurteilen sind. Es ist zu berücksichtigen, dass es sich um ein noch nicht abschließend abgegrenztes Gebiet handelt und es weiterer Untersuchungen zur Ermittlung einer geeigneten und allen rechtlichen Bestimmungen genügenden Flächenabgrenzung bedarf. Aufgrund des Maßstabs der regionalplanerischen Festlegung und des Fehlens detaillierter Untersuchungen, auf die für die Erarbeitung des Umweltberichts zurückgegriffen werden könnte, wird im Umweltbericht zum RREP MM/R nur auf die regional bereits erkennbaren Konfliktbereiche hingewiesen. F.2 Alternativenprüfung (entspricht Kapitel 6.5.5 im Umweltbericht) Der Regionale Planungsverband hat im Rahmen der Neuaufstellung des RREP MM/R auch andere Standorte in der Planungsregion geprüft. Diese Prüfung erfolgte einerseits durch den Planungsverband selbst und erfolgt andererseits aktuell im Rahmen des Regionalen Flächenkonzeptes hafenaffine Wirtschaft Rostock (Hansestadt Rostock 2009, Entwurf Zwischenbericht, März 2009). Da im RREP MM/R Vorrang- und Vorbehaltsfestlegungen Gewerbe und Industrie erst ab einer regional bedeutsamen Flächengröße von 50 ha erfolgen sollten, wurde eine Reihe alternativer Standorte nicht weiter berücksichtigt (z.B. Tessin, Kritzmow, Papendorf). Eine weitere Einschränkung der untersuchten Alternativen ergab sich aus der angestrebten Anordnung von potenziellen Gewerbe- und Industriegebieten - in enger räumlicher Lage zum Standort Seehafen Rostock, mit bestehender oder realisierbarer sehr guter Verkehrsanbindung sowie mit bestehendem Bahnanschluss. Alle vorgenannten Kriterien werden durch das vorgeschlagene Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie eingehalten. Weitgehend ungeprüft sind die innergebietlichen Alternativen, d.h. die Ermittlung einer abschließend abgegrenzten Fläche zur Entwicklung eines Gewerbe- und Industriegebietes. Diese Prüfung ist Inhalt nachgeordneter Untersuchungen und Planungsverfahren. F.3 Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen (entspricht Kapitel 6.5.6 im Umweltbericht) Als Vermeidungsmaßnahmen kommen aufgrund des aktuellen Planungsstandes in erster Linie planerische Maßnahmen in Betracht, die z.B. die Inanspruchnahme sensibler Bereiche auf das absolut notwendige Minimum reduzieren. Weiterhin sind Maßnahmen zu ergreifen, die die Funktionsfähigkeit der nicht in Anspruch zu nehmenden Strukturen erhalten oder verbessern. Kompensationsmaßnahmen sind grundsätzlich solche, die die durch bauliche Maßnahmen und durch den Betrieb der zu errichtenden Anlagen verursachten Auswirkungen ausgleichen können. Da derzeit weder die abschließende Abgrenzung des potenziellen Plangebiets, noch die sich potenziell ansiedelnden Betriebe bekannt sind, können keine detaillierten Aussagen im Rahmen der Umweltprüfung zum RREP getroffen werden. Daher wird auf die allgemein gültigen Aussagen in Kapitel 6.5.6 des Umweltberichts und auf Tabelle 19 im Umweltbericht verwiesen. 34 Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen, Anhang 6.5.4 Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie G Güstrow Ost Grundlagen für die nachfolgende Prüfung der Umweltauswirkungen bilden die in Kapitel 5.1 des Umweltberichts aufgeführten Informationen. Die Teilflächen 2 und 3 des Vorbehaltsgebietes Gewerbe und Industrie Güstrow Ost stellen erweiterte Flächenpotenziale des bestehenden Industrie- und Gewerbestandortes östlich von Güstrow dar. Das Vorbehaltsgebiet stellt ein Potenzial für regional bedeutsame Gewerbe-, Industrie- oder Logistikansiedlungen dar. Die Teilflächen 2 und 3 können im Unterschied zur Teilfläche 1 nicht als abschließend abgegrenzte Gebiete verstanden werden, sondern bilden viel mehr Untersuchungsräume, in welchen konkrete Flächenabgrenzungen und -nutzungsmöglichkeiten erst noch zu ermitteln sind. Gründe für die Festlegung sind insbesondere die sehr gute verkehrliche Anbindung über Straße und Schiene, die Nähe zur Autobahn A19 und damit zu einem Teil der sich in der Weiterentwicklung befindlichen großräumigen Verkehrsachse Kopenhagen – Rostock – Berlin – Adria sowie die industrielle Vorprägung des Standortes. Detaillierte Untersuchungen zum Umweltzustand und potenziellen Umweltauswirkungen liegen zum aktuellen Zeitpunkt nur teilweise vor. G.1 Prüfung der Umweltauswirkungen (entspricht Kapitel 6.5.4 im Umweltbericht) Güstrow Ost Größe: 161 ha Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Stadt Güstrow Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Siedlungen grenzt an bestehende Gewerbeflächen an, Wohnbauflächen der Stadt Güstrow nordwestlich von Teilfläche 1 in ca. 250m Entfernung Tourismusraum (noch unabgewogene Tourismusschwerpunktraum Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) Wälder mit Erholungseignung Wälder mit guten Struktureigenschaften innerhalb des Plangebiets zwischen Teilflächen 1 und 2, weitere Wälder mit guten Struktureigenschaften liegen nördlich, östlich und südlich in Entfernungen zwischen 50 und 500m touristische Infrastruktur Teilfläche 1: südlich liegt Natur- und Umweltpark Güstrow Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Geschützte Biotope (§ 20 LNatG M-V) keine innerhalb der Fläche Vorbehaltsgebiete Naturschutz und Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) Schutzwürdigkeit der Arten und LeWaldfläche zwischen Teilflächen 1 und 2 des Plangebiets mit hoher bensräume (Karte 3 GLRP) Bedeutung Teilflächen 2 und 5: Grabenniederung und westlich angrenzender Bereich mit hoher Bedeutung (Grund: Standort wurde als stark ent- 35 Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen, Anhang 6.5.4 Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie Feuchtlebensräume (Karte I GLRP) Schutzwürdigkeit unzerschnittener landschaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP) Biotopverbund (Karte II GLRP) Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie Europäische Vogelschutzgebiete Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Brutplätze geschützter Vogelarten weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, Naturpark, Ramsar, GLB, FND) Wald Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4 GLRP) Moore (Karte I GLRP) Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) Altlasten / Kampfmittelbelastung Schutzgut Wasser Lage zu Oberflächengewässern Schutzfunktion der Deckschichten Trinkwasserschutzgebiete Hochwassergefährdung Grundwasserabhängige Ökosysteme (Karte 14 GLRP) Schutzgut Klima/Luft Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub, Schadstoffe) wässertes degradiertes Moor kartiert) Teilfläche 3 grenzt im Osten an Freiraum mit hoher Schutzwürdigkeit Teilflächen 2 und 5: Grabenniederung, ein Teil von Teilfläche 2 des Plangebiets sowie ein bereits mit einem B-Plan überplanter Bereich wurden in den Biotopverbund im weiteren Sinne einbezogen südlich in ca. 50m Entfernung zu Teilfläche 2 bzw. südlich in ca. 150m Entfernung zu Teilfläche 1: „Nebeltal mit Zuflüssen“ südlich in ca. 50m Entfernung zu Teilfläche 2 bzw. südlich in ca. 150m Entfernung zu Teilfläche 1: „Nebel und Warinsee“ Teilfläche 2 mit mittlerer bis hoher Bedeutung Teilfläche 3 mit hoher bis sehr hoher Bedeutung 1 Horst im Umkreis von 1-2 km Entfernung südlich in ca. 150m Entfernung LSG „Inselsee und Heidberge“ eine Waldfläche zwischen Teilflächen 1 und 2 direkt überplant Teilflächen 2 und 3: im Süden in ca. 30m Entfernung Teilfläche 1: im nördlichen Randbereich sehr hoch Teilflächen 2 und 5: Grabenniederung und südliche Teile von Teilfläche 2 sehr hoch Teilflächen 2 und 5: Grabenniederung und westlich angrenzender Bereich stark entwässertes degradiertes Moor Teilfläche 2: altlastenverdächtige Fläche Teilfläche 1: kampfmittelbelastete Fläche (Kategorie 4) Beräumung erforderlich Teilfläche 5: von Seitenarmen des Augrabens durchflossen ungünstig Teilfläche 2: Trinkwasserschutzzone 3a des WSG „GüstrowBockhorst“ Teilfläche 1: Trinkwasserschutzzone 3oa des WSG „WarnowRostock“ Teilfläche 5: Grabenniederung Teilfläche 1: grenzt im Südwesten an Bundesstraße 103 /104 Güstrow – Autobahn 19 und im Südosten an Straße Verbindungschaussee grenzt im Norden an vorhandene Bahngleise (eigene Gleisanlagen und Bahnverbindung Teterow – Bützow Teilfläche 2: grenzt im Norden an Landesstraße 14 Güstrow – Glasewitz grenzt im Süden an Bahnlinie Priemerburg – Wendorf grenzt im Westen an Straße Priemerburg Teilfläche 3: grenzt im Süden an Landesstraße 14 Güstrow – Glasewitz Teilfläche 1 ist industriell vorgeprägt, Teilflächen 2 und 3 sind anthropogen überprägt alle Teilflächen grenzen an bestehende Gewerbeflächen und -gebiete Schutzgut Landschaft Schutzwürdigkeit des LandschaftsbilTeilfläche 5: sehr hoch des (Karte 8 GLRP) Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Teilfläche 3: Straße im Süden der Teilfläche mit einseitiger BaumreiAlleen he (auf der anderen Straßenseite: Waldbestand) Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Teilfläche 1: Kühlturm innerhalb der Fläche Bodendenkmale Teilfläche 1: Großsteingrab innerhalb der Fläche historische Kulturlandschaften (GLRP) Kumulative Wirkungen Die Teilflächen des potenziellen Vorbehaltsgebietes grenzen unmittelbar an bestehende Gewerbegebiete und -flächen. 36 Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen, Anhang 6.5.4 Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie Teilfläche 1: Industriegebiet Verbindungschaussee (ehemalige Zuckerfabrik) Regionalplanerische Abwägung: Festlegung als Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie Begründung: Die Fläche ist industriell vorgeprägt. Derzeit besteht Baurecht. Eine Untersuchung und Bewertung der Umweltauswirkungen einer gewerblichen oder industriellen Nachnutzung ist auf dieser Grundlage nicht notwendig. Die in der Umweltprüfung zum RREP MM/R ermittelten Belange sind bei der Umsetzung einer konkreten Planung oder in konkreten Planverfahren zu beachten bzw. zu berücksichtigen (Nähe zu Wohnbauflächen und zum Natur- und Umweltpark Güstrow, Erhalt der Waldflächen, Lage im Trinkwasserschutzgebiet, Erhalt des Bau- bzw. Bodendenkmals). Teilfläche 2: Absetzteiche der ehemaligen Zuckerfabrik Die Absetzteiche stellen sich in der Biotopkartierung zum Landschaftsplan Güstrow 2005 als VRL (Schilfland-Röhricht) bzw. VHD (Hochstaudenflur) dar oder in den feuchten Bereichen als GFF (Flutrasen) bzw. als Wasserflächen. Durch das Trockenfallen der südlichen Bereiche hat sich dort das Schilfröhricht schon in eine Brennnesselflur mit Holunderauswuchs verändert. Es ist abzusehen, dass die zur Zeit noch als § 20-Biotop eingestuften Schilfflächen nach Wegfall des Wassereintrages durch die Zuckerfabrik ebenfalls verlanden und damit ihren Biotopschutz verlieren werden. Im Landschaftsplan sind sie als Maßnahmefläche mit der Zielstellung des Erhaltes der bedeutsamen Rast- und Brutplatzfunktion für Enten und Limikolen ausgewiesen. Da nach Aufgabe der Zuckerfabrik das produktionsbedingt anfallende Waschwasser jedoch ersatzlos wegfällt, werden alle Flächen in Kürze trocken fallen und sich zu Hochstaudenfluren entwickeln. Damit entfällt auch die Grundlage für die Rastund Brutplätze der Limikolen. Die Absetzteiche waren wegen vermuteter Kalk- und MKWBelastungen als Altlastenverdachtsfläche eingestuft, wurden jedoch im Ergebnis regelmäßiger Probenahmen von 1992-1996 als nicht umweltgefährdend eingestuft. Regionalplanerische Abwägung: Festlegung als Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie Begründung: Die Fläche ist durch die anthropogene Nutzung bereits stark überprägt und daher grundsätzlich für eine gewerbliche oder industrielle Nachnutzung geeignet. Dies ergibt sich auch aus der Nähe zu bereits bestehenden Industrie- und Gewerbeflächen und aus der guten verkehrlichen Anbindung und technischen Erschließung des Standortes. Die bestehende naturschutzfachliche Bedeutung wird aufgrund der Beendigung der bisherigen Nutzung größtenteils verloren gehen. Die in der Umweltprüfung zum RREP MM/R ermittelten Belange können aus maßstäblichen Gründen auf regionaler Ebene nicht weiter untersetzt werden. Sie sind bei der Umsetzung einer konkreten Planung oder in konkreten Planverfahren zu beachten bzw. zu berücksichtigen (Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume, Nähe zur schutzwürdigen Grabenniederung in Teilfläche 5, Nähe zu Waldflächen, Nähe zu FFH-Gebiet und EU-Vogelschutzgebiet, Trinkwasserschutzzone, Vorbelastungen aus bestehenden Gewerbe- und Industrieflächen). Gegen eine Einbeziehung der Teilfläche 2 in die weitere Entwicklung des Gewerbe- und Industriestandortes bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Teilfläche 3: Verregnungsbecken der ehemaligen Zuckerfabrik Die Verregnungsbecken sind im Biotopkataster des Landschaftsplanes Güstrow (2005) als SYK (Klärteiche) aufgeführt. Die Speicher sind analog den Verregnungsbecken als Rast- und Futterplatz für Limikolen und Enten bewertet. Aufgrund der hohen organischen Belastung des Wassers stellten sie ein riesiges Nahrungsangebot für Zugvögel dar. Mit dem Trockenfallen verliert der Standort diese Bedeutung (vgl. Ausführungen zu Teilfläche 2). Die Verregnungsbecken waren wegen vermuteter organischer und MKW-Belastungen als Altlastenverdachtsfläche eingestuft, wurden jedoch ebenfalls im Ergebnis regelmäßiger Probenahmen von 1992-1996 als nicht umweltgefährdend eingestuft. Lediglich die erheblichen Geruchsemissionen durch die organische Belastung mit Rübenresten wurden weiter durch das StAUN Rostock überwacht. Regionalplanerische Abwägung: Festlegung als Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie 37 Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen, Anhang 6.5.4 Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie Begründung: Die Fläche ist durch die anthropogene Nutzung bereits stark überprägt und daher grundsätzlich für eine gewerbliche oder industrielle Nachnutzung geeignet. Dies ergibt sich auch aus der Nähe zu bereits bestehenden Industrie- und Gewerbeflächen und aus der guten verkehrlichen Anbindung und technischen Erschließung des Standortes. Die bestehende naturschutzfachliche Bedeutung wird aufgrund der Beendigung der bisherigen Nutzung größtenteils verloren gehen. Die in der Umweltprüfung zum RREP MM/R ermittelten Belange können aus maßstäblichen Gründen auf regionaler Ebene nicht weiter untersetzt werden. Sie sind bei der Umsetzung einer konkreten Planung oder in konkreten Planverfahren zu beachten bzw. zu berücksichtigen (Nähe zur schutzwürdigen Grabenniederung in Teilfläche 5, Nähe zu Waldflächen, Nähe zu FFH-Gebiet und EU-Vogelschutzgebiet, Vorbelastungen aus bestehenden Gewerbe- und Industrieflächen). Gegen eine Einbeziehung der Teilfläche 3 in die weitere Entwicklung des Gewerbe- und Industriestandortes bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. G.2 Alternativenprüfung (entspricht Kapitel 6.5.5 im Umweltbericht) Der Regionale Planungsverband hat im Rahmen der Neuaufstellung des RREP MM/R keinen grundsätzlich anderen Standort geprüft. Folgende Gründe waren dafür maßgeblich: - - Die Teilflächen 1 bis 3 des potenziellen Vorbehaltsgebietes Gewerbe und Industrie Güstrow Ost wurden bereits in der Vergangenheit intensiv genutzt. Für den ehemaligen Standort der Zuckerfabrik wird derzeit nach einer Nachnutzung gesucht. Insofern handelt es sich nicht um eine völlig neu zu entwickelnde Fläche, für die sich grundsätzlich andere Standortalternativen ergeben würden. Bei der Überprüfung der planerischen Situation am Standort Güstrow Ost zeigte sich, dass neben der aktuell planungsrechtlich gesicherten Teilfläche 1 noch zwei potenzielle Erweiterungsflächen für eine industrielle oder gewerbliche Entwicklung vorhanden sind. In Abhängigkeit von der Überprüfung der Erweiterungsfläche im Umweltbericht zum RREP wurde über deren Aufnahme in das RREP MM/R entschieden. Teilfläche 2: Absetzteiche der ehemaligen Zuckerfabrik Teilfläche 2 wird zwar als ein Teil des Vorbehaltsgebietes Gewerbe und Industrie Güstrow Ost festgelegt, damit verbunden ist aber nicht zwingend die tatsächliche Nutzung der Fläche für die Ansiedlung von Gewerbe- oder Industriebetrieben. Die Absetzteiche können nach Abtrag oder Planierung der Erdmassen sowohl als potenzielle Gewerbeflächen dienen, als auch dem Ausgleich für die Intensivierung auf der Betriebsfläche der ehemaligen Zuckerfabrik. Alternativ könnte aber auch in der Augrabenniederung ein Ersatzgewässer auf einem degradierten Niedermoorstandort hergestellt werden. Dies muss in nachgelagerten Planungsverfahren untersucht werden. Teilfläche 3: Verregnungsbecken der ehemaligen Zuckerfabrik Teilfläche 3 wird ebenfalls als ein Teil des Vorbehaltsgebietes Gewerbe und Industrie Güstrow Ost festgelegt, damit verbunden ist aber nicht zwingend die tatsächliche Nutzung der Fläche für die Ansiedlung von Gewerbe- oder Industriebetrieben. Ob die Verregnungsbecken als potenzielle Gewerbeflächen oder dem Ausgleich für die Intensivierung auf der Betriebsfläche der ehemaligen Zuckerfabrik bzw. der Einbeziehung von Teilfläche 2 dienen können, muss in nachgelagerten Planungsverfahren untersucht werden. Zusammenfassend wird festgestellt, dass eine standortbezogene Alternativenprüfung bezüglich der Gebietsauswahl nicht sinnvoll war und dass die innergebietliche Alternativenprüfung Aufgabe nachfolgender Planungsverfahren ist. G.3 Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen (entspricht Kapitel 6.5.6 im Umweltbericht) Als Vermeidungsmaßnahmen kommen aufgrund des aktuellen Planungsstandes in erster Linie planerische Maßnahmen in Betracht, die die Inanspruchnahme sensibler Bereiche auf das absolut notwendige Minimum reduzieren. Weiterhin sind Maßnahmen zu ergreifen, die 38 Anhang 6.5.4 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen, Anhang 6.5.4 Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie die Funktionsfähigkeit der nicht in Anspruch zu nehmenden Strukturen erhalten oder verbessern. Kompensationsmaßnahmen sind grundsätzlich solche, die die durch bauliche Maßnahmen und durch den Betrieb der zu errichtenden Anlagen verursachten Auswirkungen ausgleichen können. Da derzeit weder die abschließende Abgrenzung des potenziellen Plangebiets, noch die sich potenziell ansiedelnden Betriebe bekannt sind, können keine detaillierten Aussagen im Rahmen der Umweltprüfung zum RREP getroffen werden. Daher wird auf die allgemein gültigen Aussagen in Kapitel 6.5.6 des Umweltberichts und auf Tabelle 19 im Umweltbericht verwiesen. 39 Anhang 6.6.4 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Vorranggebiete Rohstoffsicherung Anhang 6.6.4 betrachtete Felder: Schependorf 1 - Nr.107 (S. 1), Schependorf 2 - Nr.108 (S. 2), Liessow Nord - Nr.109 (S. 3), Groß Roge - Nr.112 (S. 4), Charlottenthal - Nr.113 (S. 5), Zietlitz – Bäbelin West - Nr.114 (S. 6), Bäbelin Nr.115 (S. 7), Wardow - Nr.119 (S. 8) Vorranggebiet Rohstoffsicherung Schependorf 1 (Nr. 107) Datenentnahme aus der Umweltverträglichkeitsuntersuchung vom 11.05.1998 zum Rahmenbetriebsplan für die Abbaufelder Schependorf 1 und Schependorf NW für das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren Kurzbeschreibung des Vorhabens: - Abbau von Sand und Kiessand auf einer Fläche von (12,66 ha Schependorf 1 und 37,08 ha Schependorf NW) 49,74 ha. Davon werden maximal 33 ha im Nassschnitt gefördert – die offene Wasserfläche soll nach Abschluss des Rohstoffabbaus verbleiben - geologischer Gesamtvorrat beträgt ca. 8,9 Mio. t, Abbauzeitraum ca. 35 Jahre Prognostizierte Beeinträchtigungen der Schutzgüter: Mensch - Gesamtbeeinträchtigungen mittel - Lärm- und Staubbelastungen sowie Verkehrsaufkommen (insbesondere in nördliche Richtung) Flora, Fauna, Biotope – Gesamtbeeinträchtigung mittel bis hoch - Verlust von Biotopen auf der Abbaufläche - Zerschneidung der Landschaft durch Tagebaubetrieb selbst und den entstehenden See - Erhöhtes Risiko einer Schadstoffakkumulation, Beunruhigung und Störung des Tagebauumfeldes, insbesondere Randbereich der „Qualitzer Tannen“ und der Bruchwaldgebiete „Pienhöfer Tannen“ - Verdrängung von 6 Rote-Listen-Arten in angrenzende Bereiche Boden - Gesamtbeeinträchtigung mittel bis hoch - Verlust der gewachsenen Böden - Verdichtung des Bodens durch Anlage von Straßen und Wegen - Veränderung des Bodenwasserhaushalts, des Reliefs und kleinflächige Erosionen sind anzunehmen Wasser – Gesamtbeeinträchtigung mittel bis gering - Erhöhung des Oberflächenabflusses - Erhöhung der Verdunstungsraten durch offene Wasserfläche - im Norden Absenkung des Grundwasserspiegels von 0,8 m und im Südosten Aufhöhung des GW-Spiegels um 1,5 m mit Reichweiten von 30 bzw. 18 m um Abbaufläche Klima/Luft - Gesamtbeeinträchtigung gering - Veränderungen nur im mikroklimatischen Bereich und teilweise von vorübergehender Art - Veränderung des Strahlungs- und Wärmehaushalts durch Schaffung einer offenen Wasserfläche sowie Erhöhung der Luftfeuchte Landschaft – Gesamtbeeinträchtigung hoch - Verlust von Landschaftselementen - Beeinträchtigung von Wahrnehmungszusammenhängen - vollständige Beseitigung des landschaftsbildprägenden Kanonenberges Kultur und Sachgüter - Vollständige Beseitigung aller Bodendenkmäler Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (unvollständig): - unverzügliche Wiedernutzbarmachung ausgekiester Flächen - Anlage von Schutzwällen und Einhaltung von Sicherheitsabständen - frühzeitige Bepflanzung am Tagebaurand - hinreichende Befestigung der Zufahrtsstraßen - exponierte Lage von Aufbereitungsanlage und Haldenwirtschaft zu Immitenten - Einhaltung von Immissionsschutzgrenzwerten und Abstandsregelungen - keine Bergbauarbeiten während der Nacht (Ausnahmeregelungen möglich) - sachgemäße Lagerung gefährdender Stoffe - archäologische Dokumentation des Gebietes - ordnungsgemäßer Betrieb und regelmäßige Wartung der Betriebstechnik - Lagerung des Mutterbodens exponiert von Nassschnittfläche zur Vermeidung von Auswaschungen Wiedernutzbarkeitsmachungsplan und Kompensationsmaßnahmen (unvollständig): - Vollständiger Rückbau des Betriebes und der Tagebauanlage - Schaffung eines oligotrophen ca. 29 ha großen Sees - natürliche Sukzession der ausgekiesten Fläche sowie Gehölzpflanzungen, Rasensaat und Anlage von Feldhecken - Ansiedlung von Feucht- und Trockenbiotopen - Anlage von Totholz- und Lesesteinhaufen 1 Anhang 6.6.4 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Vorranggebiete Rohstoffsicherung Anhang 6.6.4 Vorranggebiet Rohstoffsicherung Schependorf 2 (Nr. 108) Datenentnahme aus der überarbeiteten Umweltverträglichkeitsuntersuchung vom 28.08.1998 zum Rahmenbetriebsplan für das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren Kurzbeschreibung des Vorhabens: - Abbau von Sand und Kiessand auf einer Fläche von 28,5 ha. Davon werden maximal 2,8 ha im Nassschnitt gefördert – die offene Wasserfläche soll nach Abschluss des Rohstoffabbaus auf ca. 1 ha verbleiben. - Abbauzeitraum ca. 20 Jahre Prognostizierte Beeinträchtigungen der Schutzgüter: Mensch - Gesamtbeeinträchtigungen gering - Lärm- und Staubbelastungen sowie Verkehrsaufkommen (insbesondere in nördliche Richtung) Flora, Fauna, Biotope – Gesamtbeeinträchtigung mittel bis hoch - Verlust von Biotopen auf der Abbaufläche - Zerschneidung der Landschaft durch Tagebaubetrieb selbst und den entstehenden See - erhöhtes Risiko einer Schadstoffakkumulation, Beunruhigung und Störung des Tagebauumfeldes, insbesondere der Wald- und Randbereiche - Verdrängung von 6 Rote-Listen-Arten in angrenzende Bereiche Boden - Gesamtbeeinträchtigung mittel bis hoch - Verlust der gewachsenen Böden - Verdichtung des Bodens durch Anlage von Straßen und Wegen - Veränderung des Bodenwasserhaushalts, des Reliefs und kleinflächige Erosionen Wasser – Gesamtbeeinträchtigungen gering - Verringerung der Deckschichten - keine Änderung der Grundwasserdynamik - Klima/Luft - Gesamtbeeinträchtigung gering - Veränderungen nur im mikroklimatischen Bereich und teilweise von vorübergehender Art Landschaft – Gesamtbeeinträchtigung hoch - Verlust von Elementen - Beeinträchtigung von Wahrnehmungszusammenhängen - Verlust von flach gewellten und flächenhaften Formationen Kultur und Sachgüter - vollständige Beseitigung aller Bodendenkmäler 2 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (unvollständig): - frühzeitige Bepflanzung am Tagebaurand - hinreichende Befestigung der Zufahrtsstraßen - exponierte Lage von Aufbereitungsanlage und Haldenwirtschaft zu Immitenten - unverzügliche Wiedernutzbarmachung ausgekiester Flächen - Anlage von Schutzwällen und Einhaltung von Sicherheitsabständen - Einhaltung von Immissionsschutzgrenzwerten und Abstandsregelungen (> 50 m zu benachbarten Biotopen) - keine Bergbauarbeiten während der Nacht (Ausnahmeregelungen möglich) - sachgemäße Lagerung gefährdender Stoffe - ordnungsgemäßer Betrieb und regelmäßige Wartung der Betriebstechnik - Sicherheitsabstand von 50 m zu einem Wasserloch (im Westen des Tagebaus) - Anlage eines Gehölzgürtels, Schaffung von Magerstandorten Wiedernutzbarkeitsmachungsplan und Kompensationsmaßnahmen (unvollständig): - vollständiger Rückbau des Betriebes und der Tagebauanlage - Schaffung eines oligotrophen ca. 1 ha großen Feuchtbiotopes mit 2 - 3 m Tiefe - natürliche Sukzession der ausgekiesten Fläche sowie Gehölzpflanzungen, Rasensaat und Anlage von Feldhecken - Wiederverfüllung des Übergangs zum Bodendenkmal „Kiesenberg“, Geländemodellierung - 90% Sukzessionsfläche - Gehölzbepflanzungen wegbegleitend 530 m * 5 m, Waldmantel auf 1,04 ha südlich der Qualitzer Tannen, flächenhafte Gehölzpflanzung nördlich des Biotops Kaplöse auf 0,9 ha - Anlage von Totholz- und Lesesteinhaufen Anhang 6.6.4 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Vorranggebiete Rohstoffsicherung Anhang 6.6.4 Vorranggebiet Rohstoffsicherung Liessow Nord (Nr. 109) Datenentnahme aus der Umweltverträglichkeitsuntersuchung vom 16.06.1997 zum Rahmenbetriebsplan für das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren und aus den vier Änderungen des Planfeststellungsbeschlusses Kurzbeschreibung des Vorhabens: - Abbau von Sand und Kiessand auf einer Fläche von ca. 6,5 ha. Der Abbau erfolgt im Nass- und Trockenschnitt; es soll ein 5,5 ha großer Baggersee entstehen. - Geltungsdauer des vierten Planfeststellungsbeschlusses bis 31.12.2025 Prognostizierte Beeinträchtigungen der Schutzgüter: Mensch – Gesamtbeeinträchtigungen gering - Lärm- und Staubbelastungen; im Wesentlichen jedoch eine Sichtbelastung (Betonwerk) - Lärmbelastung wird teilweise durch Baumgruppen gedämmt, jedoch überwiegt das Betonwerk bei der Lärmbelastung - Transportentlastung umliegender Ortschaften - Einschränkung der Erholungsfunktion Flora, Fauna, Biotope – Gesamtbeeinträchtigung mittel - Verlust von Biotopen auf der Abbaufläche - Zerschneidung der Landschaft durch Tagebaubetrieb - vorübergehende Beeinträchtigung der umliegenden Biotope; ältere Gehölzstrukturen bleiben ausnahmslos erhalten - eine Rote-Liste-Art (Schaf-Schwengel) auf der Fläche gesichtet sowie mehrere in der näheren Umgebung - die Fläche ist als Vorranggebiet Naturschutz ausgewiesen und somit bedarf es einer intensiveren Prüfung der Umweltbelange Boden - Gesamtbeeinträchtigung mittel - Verlust der gewachsenen Böden - Verdichtung des Bodens durch Anlage von Straßen und Wegen - Veränderung des Reliefs und kleinflächige Erosionen; Minderung der Bodenqualität durch Haldenlagerung Wasser – Gesamtbeeinträchtigungen mittel - Verringerung der Filterschichten - minimale Absenkung des Grundwasserspiegels um max. ±0,75 m im Nahbereich um die Tagebaufläche, ohne negativen Effekte - Erhöhung der Verdunstungsraten durch Herstellung eines Gewässers - Einflussnahme auf den Korleputer Bach Klima/Luft - Gesamtbeeinträchtigung gering - Veränderungen nur im mikroklimatischen Bereich und teilweise von vorübergehender Art Landschaft – Gesamtbeeinträchtigung gering - Erscheinungsbild und Charakter werden verändert, teilweiser Verlust von Elementen (ehemaliger Lorendamm zum Betonwerk) - Beeinträchtigung von Wahrnehmungszusammenhängen - Fläche ist durch ein Betonwerk vorbelastet Kultur und Sachgüter – Gesamtbeeinträchtigung gering - vollständige Beseitigung aller eventuell vorhandenen Bodendenkmäler Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (unvollständig): - frühzeitige Bepflanzung am Tagebaurand - hinreichende Befestigung der Zufahrtsstraßen - unverzügliche Wiedernutzbarmachung ausgekiester Flächen - Anlage von Schutzwällen und Einhaltung von Sicherheitsabständen - Einhaltung von Immissionsschutzgrenzwerten und Abstandsregelungen - keine Bergbauarbeiten während der Nacht (Ausnahmeregelungen möglich) - sachgemäße Lagerung gefährdender Stoffe - ordnungsgemäßer Betrieb und regelmäßige Wartung der Betriebstechnik - fachgerechte Bergung von eventuellen Bodendenkmälern Wiedernutzbarkeitsmachungsplan und Kompensationsmaßnahmen (unvollständig): - vollständiger Rückbau der Tagebauanlage - Gehölzpflanzungen und Anlage von Feldhecken - Entsiegelung der Straßenzufahrten nach Abbauende - Folgenutzung Naturschutz ist angestrebt - Anlage eines oligotrophen Gewässers (ca. 5,5 ha) mit basischen Standorteigenschaften - Pufferzone um den Baggersee von 1,71 ha - Etablierung einer möglichst natürlichen Vegetation sowie natürliche Sukzession der Nordhänge - Erstaufforstung einer 0,69 ha großen Fläche innerhalb des planfestgestellten Areals 3 Anhang 6.6.4 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Vorranggebiete Rohstoffsicherung Anhang 6.6.4 Vorranggebiet Rohstoffsicherung Groß Roge (Nr. 112) Datenentnahme aus der Umweltverträglichkeitsuntersuchung vom 13.08.1997 zum Rahmenbetriebsplan für das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren Kurzbeschreibung des Vorhabens: - Abbau von Sand und Kiessand auf einer Fläche von ca. 14,7 ha. Der Abbau soll im Nass- und Trockenschnitt erfolgen; es entsteht dabei ein ca. 7 ha großer Baggersee. - Abbauzeitraum ca. 19 Jahre Prognostizierte Beeinträchtigungen der Schutzgüter: Mensch – Gesamtbeeinträchtigungen gering - Sicht, Lärm- und Staubbelastungen - Einschränkung der Erholungsfunktion - Wohnbebauung in Groß Roge in unmittelbarer Nähe zum Tagebau (100 – 200 m Entfernung) - Abstand zu einer Kreisstraße relativ gering (ca. nur 20 m) Flora, Fauna, Biotope – Gesamtbeeinträchtigung mittel - Verlust von Biotopen auf der Abbaufläche - Zerschneidung der Landschaft durch Tagebaubetrieb - vorübergehende Beeinträchtigung der umliegenden Biotope - mögliche Verdrängung von nicht erfassten Rote-Liste-Arten Boden - Gesamtbeeinträchtigung mittel - Verlust der gewachsenen Böden - Verdichtung des Bodens durch Anlage von Straßen und Wegen - Veränderung des Reliefs; Minderung der Bodenqualität durch zeitweise Haldenlagerung - Torfböden in der Nähe des Tagebaus sind durch Entwässerung stark vorbelastet Wasser – Gesamtbeeinträchtigungen mittel - Verringerung der Deckschichten - geringfügige Absenkung bzw. Erhöhung des Grundwasserspiegels im Nahbereich der Tagebaufläche, jedoch ohne negativen Effekte - Erhöhung der Verdunstungsraten durch Herstellung eines Gewässers - Mögliche Belastung des Baggersees durch angrenzende Straße Klima/Luft - Gesamtbeeinträchtigung gering - Veränderungen nur im mikroklimatischen Bereich und teilweise von vorübergehender Art - Erhöhung der Luftfeuchte Landschaft – Gesamtbeeinträchtigung gering - Verlust von Elementen - Beeinträchtigung von Wahrnehmungszusammenhängen Kultur und Sachgüter – Gesamtbeeinträchtigung gering - vollständige Beseitigung aller eventuell vorhandenen Bodendenkmäler - Abbau des Südteils des stark gestörten „Schlieffenberger Oszugs“ und weitergehende Störung der flankierenden Feuchtgebiete 4 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (unvollständig): - frühzeitige Bepflanzung am Tagebaurand - hinreichende Befestigung der Zufahrtsstraßen - unverzügliche Wiedernutzbarmachung ausgekiester Flächen - Anlage von Schutzwällen und Einhaltung von Sicherheitsabständen - Einhaltung von Immissionsschutzgrenzwerten und Abstandsregelungen; da jedoch Nassschnitt, sollte dies gewährleistet sein - keine Bergbauarbeiten während der Nacht (Ausnahmeregelungen möglich) - sachgemäße Lagerung gefährdender Stoffe - ordnungsgemäßer Betrieb und regelmäßige Wartung der Betriebstechnik - fachgerechte Bergung von Bodendenkmälern - Kontrolle der Pegelstände des Tagebausees - keine Nutzung der 1. und 2. Grundwasserleiter zur Trinkwassergewinnung in Klein und Groß Roge, da diese belastet sein können Wiedernutzbarkeitsmachungsplan und Kompensationsmaßnahmen (unvollständig): - vollständiger Rückbau der Tagebauanlage - natürliche Sukzession der ausgekiesten Fläche sowie Gehölzpflanzungen, Rasensaat und Anlage von Feldhecken - Entsiegelung der Straßenzufahrten nach Abbauende - Baggersee mit Folgenutzung Naturschutz 1/3 und Erholung 2/3 angestrebt - stabile Schichtung des Gewässers soll ermöglicht werden - Heckenanlage in der Breite von > 10 m als Abgrenzung zu landwirtschaftlicher Fläche - Anlage von Feuchtbiotopen mit Sukzessionsfläche; basische Standorteigenschaften Anhang 6.6.4 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Vorranggebiete Rohstoffsicherung Anhang 6.6.4 Vorranggebiet Rohstoffsicherung Charlottenthal (Nr. 113) Beinhaltet die Flächen Charlottenthal, Charlottenthal SW mit zusammen ca. 37,98 ha Fläche sowie Charlottenthal 3 mit einer Fläche von 13,13 ha. Datenentnahme aus der überarbeiteten Umweltverträglichkeitsuntersuchung vom 20.07.2004 zum Rahmenbetriebsplan für das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren Kurzbeschreibung des Vorhabens: - Abbau von Sand und Kiessand auf einer Fläche von insgesamt ca. 51,11 ha. Der Abbau im Feld Charlottenthal ist weitgehend abgeschlossen. Durch Abbau im Gebiet Charlottenthal 3 soll Charlottenthal ausgegliedert und Charlottenthal SW nur noch im Trockenschnitt abgebaut werden. Der Abbau in Charlottenthal 3 erfolgt im Nass- und Trockenschnitt. - Abbauzeitraum beträgt ca. 26 Jahre Prognostizierte Beeinträchtigungen der Schutzgüter: Mensch - Gesamtbeeinträchtigungen gering bis mittel - Lärm- und Staubbelastungen sowie erhöhtes Verkehrsaufkommen - Einschränkung der Erholungsfunktion Flora, Fauna, Biotope – Gesamtbeeinträchtigung mittel bis hoch - Verlust von Biotopen auf der Abbaufläche - Zerschneidung der Landschaft durch Tagebaubetrieb selbst und die entstehenden Seen - erhöhtes Risiko von Schadstoffakkumulation - geringfügige Beeinflussung eines nahe gelegenen NSG (1.000 m Entfernung) - keine nachhaltig schädigenden Auswirkungen auf Moorstandorte in der Umgebung Boden - Gesamtbeeinträchtigung mittel bis hoch - Verlust der gewachsenen Böden auf 20 ha - Verdichtung des Bodens durch Anlage von Straßen und Wegen - Veränderung des Bodenwasserhaushalts, des Reliefs und kleinflächige Erosionen Wasser – Gesamtbeeinträchtigungen mittel bis hoch - Verringerung der Deckschichten - Änderung der Grundwasserdynamik, minimale Aufhöhung und Absenkung der Wasserstände (im cm-Bereich) in den Moorstandorten um die Tagebaufläche, jedoch ohne negativen Effekte - Erhöhung der Verdunstungsraten durch offene Wasserfläche Klima/Luft - Gesamtbeeinträchtigung mittel - Veränderungen nur im mikroklimatischen Bereich und teilweise von vorübergehender Art Landschaft – Gesamtbeeinträchtigung mittel bis hoch - Erscheinungsbild und Charakter werden verändert, geringfügiger Verlust von Elementen - Beeinträchtigung von Wahrnehmungszusammenhängen - Verlust von flach gewellten und flächenhaften Formationen Kultur und Sachgüter - vollständige Beseitigung aller eventuell vorhandenen Bodendenkmäler - in der Nähe befindliche Kulturdenkmäler Dornköttel (im Südwesten) und ein Gutshaus (in Charlottenthal) sind nicht betroffen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (unvollständig): - frühzeitige Bepflanzung am Tagebaurand - hinreichende Befestigung der Zufahrtsstraßen - exponierte Lage von Aufbereitungsanlage und Haldenwirtschaft zu Immitenten - unverzügliche Wiedernutzbarmachung ausgekiester Flächen - Anlage von Schutzwällen und Einhaltung von Sicherheitsabständen - Einhaltung von Immissionsschutzgrenzwerten und Abstandsregelungen - keine Bergbauarbeiten während der Nacht (Ausnahmeregelungen möglich) - sachgemäße Lagerung gefährdender Stoffe - ordnungsgemäßer Betrieb und regelmäßige Wartung der Betriebstechnik - Verlegung der Betriebsstätte an den nördlichen Rand des Feldes Charlottenthal SW - 20m hohe Tagebauböschung sowie Mindestabstand zu Charlottenthal von 250m - isolierte Transportwege auf dem Betriebsgelände parallel zur B103, getrennt durch 2 – 3 m hohen Wall - Verzicht auf Nassschnitt i. Charlottenthal SW - Schutz der Moorstandorte - neue Straßenanbindung für Charlottenthal SW - fachgerechte Bergung von Bodendenkmälern - regelmäßige Messung der Grundwasserstände Wiedernutzbarkeitsmachungsplan und Kompensationsmaßnahmen (unvollständig): - vollständiger Rückbau des Betriebes und der Tagebauanlage - Schaffung einer oligotrophen ca. 20,34 ha großen Seenlandschaft, Baggersee 1: Charlottenthal 3 und Charlottenthal SW ca. 12,66 ha, Baggersee 2: im Süden von Charlottenthal 3 ca. 7,68 ha - Baggersee 1: Wiedernutzbarmachung als Badesee mit Wasserskigebiet - Baggersee 2: Renaturierung - natürliche Sukzession der ausgekiesten Fläche sowie Gehölzpflanzungen, Rasensaat und Anlage von Feldhecken - Entsiegelung der Straßenzufahrten nach Abbauende 5 Anhang 6.6.4 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Vorranggebiete Rohstoffsicherung Anhang 6.6.4 Vorranggebiet Rohstoffsicherung Zietlitz - Bäbelin West (Nr. 114) Kiesabbau auf der Fläche. Datenentnahme aus der Umweltverträglichkeitsuntersuchung vom 13.05.1997 zum Rahmenbetriebsplan für das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren Kurzbeschreibung des Vorhabens: - Abbau von Sand und Kiessand auf einer Fläche von insgesamt ca. 110,92 ha (Zietlitz-Bäbelin West 99,96 ha sowie Zietlitz-Bäbelin West (Erweiterung) auf 10,96 ha). Der Abbau soll in den Gebieten im Nass- (2/3) und Trockenschnitt (1/3) erfolgen - Abbauzeitraum ca. 87 Jahre Prognostizierte Beeinträchtigungen der Schutzgüter: Mensch – Gesamtbeeinträchtigungen mittel bis hoch - Lärm- und Staubbelastungen sowie erhöhtes Verkehrsaufkommen - Einschränkung der Erholungsfunktion Flora, Fauna, Biotope – Gesamtbeeinträchtigung mittel - Verlust von Biotopen auf der Abbaufläche - Zerschneidung der Landschaft durch Tagebaubetrieb - temporäre Beeinträchtigung umliegender Biotope - Verlust von ca. 9,6 ha Heckenstrukturen Boden - Gesamtbeeinträchtigung mittel bis hoch - Verlust der gewachsenen Böden - Verdichtung des Bodens durch Anlage von Straßen und Wegen - Veränderung des Reliefs und kleinflächige Erosionen; Minderung der Bodenqualität durch Haldenlagerung (auf ca. 6,6 ha) wird nicht ausgeschlossen Wasser – Gesamtbeeinträchtigungen mittel - Verringerung der Deckschichten - Änderung der GW-Dynamik, minimale Aufhöhung und Absenkung der Wasserstände (im cm-Bereich) im Nahbereich um die Tagebaufläche, jedoch ohne negativen Effekte - Erhöhung der Verdunstungsraten durch zu schaffende offene Wasserfläche (ca. 80 ha) - Veränderung der Fließgeschwindigkeit des 1. Grundwasserleiters - Nutzung des Grundwassers zum Waschen des Kiessandes Klima/Luft - Gesamtbeeinträchtigung gering - Veränderungen nur im mikroklimatischen Bereich und teilweise von vorübergehender Art Landschaft – Gesamtbeeinträchtigung gering - Erscheinungsbild und Charakter werden verändert, geringfügiger Verlust von Elementen - Beeinträchtigung von Wahrnehmungszusammenhängen - Entfernung einer das Landschaftsbild prägenden Hecke Kultur und Sachgüter – Gesamtbeeinträchtigung gering - vollständige Beseitigung aller eventuell vorhandenen Bodendenkmäler Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (unvollständig): - frühzeitige Bepflanzung am Tagebaurand - hinreichende Befestigung der Zufahrtsstraßen - exponierte Lage von Aufbereitungsanlage und Haldenwirtschaft zu Immitenten - unverzügliche Wiedernutzbarmachung ausgekiester Flächen - temporäre Anlage von Schutzwällen und Einhaltung von Sicherheitsabständen - Einhaltung von Immissionsschutzgrenzwerten und Abstandsregelungen - keine Bergbauarbeiten während der Nacht (Ausnahmeregelungen möglich) - sachgemäße Lagerung gefährdender Stoffe - ordnungsgemäßer Betrieb und regelmäßige Wartung der Betriebstechnik - fachgerechte Bergung von eventuellen Bodendenkmälern - der Abbau im Nassschnitt wurde auf ca. 10,93 ha für unzulässig erklärt, wegen der Nähe zur A19 (100 m Mindestabstand zur Fahrbahn); der Trockenschnitt wurde durch einen 60 m Mindestabstand begrenzt Wiedernutzbarkeitsmachungsplan und Kompensationsmaßnahmen (unvollständig): - vollständiger Rückbau des Betriebes und der Tagebauanlage - Entsiegelung der Straßenzufahrten nach Abbauende - straßenbegleitende Pflanzung von Obstbäumen - Schaffung von 20 ha Sukzessionsfläche - Neuanlage der verlorenen Heckenstrukturen - Anlage eines oligotrophen Gewässers (ca. 80 ha), im Norden 30 ha für Naturschutzzwecke; im Süden etwa 50 ha Bade- und Freizeitbetrieb - extensive Badenutzung - Anstauen des Baalenmoores zur Wiederbelebung des Moorwachstums - Modellierung von Flach- und Steilwasserbereichen - Instandsetzen des Weges vom Tagebau bis zur Anschlussstelle der L204 Durch den nachträglich eingerichteten Abbau im nahe gelegenen Feld Bäbelin (siehe nachfolgende Beschreibung), soll vorerst teilweise auf den Nassschnitt im Feld Zietlitz – Bäbelin West verzichtet werden. Dies hätte zur Folge, dass die oben beschriebenen Auswirkungen sich verringern könnten und der Abbauzeitraum sich verkürzen würde. Nähere Informationen liegen dazu beim Regionalen Planungsverband MM/R nicht vor. 6 Anhang 6.6.4 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Vorranggebiete Rohstoffsicherung Anhang 6.6.4 Vorranggebiet Rohstoffsicherung Bäbelin (Nr. 115) Datenentnahme aus der Umweltverträglichkeitsuntersuchung vom 20.07.2004 zum Rahmenbetriebsplan für das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren Kurzbeschreibung des Vorhabens: - Abbau von hochwertigem Kiessand auf einer Fläche von 36,58 ha. Der Abbau auf der Fläche Bäbelin erfolgt nur im Trockenschnitt, Grundwasserleiter sollen nicht berührt werden - Abbauzeitraum beträgt ca. 34 Jahre Prognostizierte Beeinträchtigungen der Schutzgüter: Mensch – Gesamtbeeinträchtigungen mittel - Lärm- und Staubbelastungen sowie erhöhtes Verkehrsaufkommen - Einschränkung der Erholungsfunktion Flora, Fauna, Biotope – Gesamtbeeinträchtigung mittel - Verlust von Biotopen auf der Abbaufläche - Zerschneidung der Landschaft durch Tagebaubetrieb - keine Beeinflussung nahe gelegener FFHGebiete Boden - Gesamtbeeinträchtigung mittel - Verlust der gewachsenen Böden - Verdichtung des Bodens durch Anlage von Straßen und Wegen - Veränderung des Reliefs und Minderung der Bodenqualität durch Haldenlagerung wird nicht ausgeschlossen - Wasser – Gesamtbeeinträchtigungen gering - Verringerung der Deckschichten Klima/Luft - Gesamtbeeinträchtigung sehr gering - Veränderungen nur im mikroklimatischen Bereich und teilweise von vorübergehender Art Landschaft – Gesamtbeeinträchtigung gering - Erscheinungsbild und Charakter werden verändert, geringfügiger Verlust von Elementen - Beeinträchtigung von Wahrnehmungszusammenhängen - Verlust von flach gewellten und flächenhaften - Formationen Kultur und Sachgüter – Gesamtbeeinträchtigung sehr gering - vollständige Beseitigung aller eventuell vorhandenen Bodendenkmäler - in der Nähe befindliche Sachgüter, Stallanlagen und Wohnbebauung in Bäbelin, sind nicht betroffen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (unvollständig): - frühzeitige Bepflanzung am Tagebaurand - hinreichende Befestigung der Zufahrtsstraßen - exponierte Lage von Aufbereitungsanlage und Haldenwirtschaft zu Immitenten - unverzügliche Wiedernutzbarmachung ausgekiester Flächen; Inanspruchnahme von jeweils immer nur 5 bis 7 ha Nutzfläche für den Abbau - temporäre Anlage von Schutzwällen und Einhaltung von Sicherheitsabständen - Einhaltung von Immissionsschutzgrenzwerten und Abstandsregelungen - keine Bergbauarbeiten während der Nacht (Ausnahmeregelungen möglich) - sachgemäße Lagerung gefährdender Stoffe - ordnungsgemäßer Betrieb und regelmäßige Wartung der Betriebstechnik - regelmäßige Grundwasserstandsmessungen - Abraumarbeiten nur von September bis März (Vogelschutzbelange) - fachgerechte Bergung von Bodendenkmälern - Verzicht auf Nassschnitt - höchstens 60 LKW Transportvorgänge pro Tag Wiedernutzbarkeitsmachungsplan und Kompensationsmaßnahmen (unvollständig): - vollständiger Rückbau des Betriebes und der Tagebauanlage - Wiederauftragen des Oberbodens in seiner originalen Mächtigkeit - eine Entsiegelung der Straßenzufahrten nach Abbauende - es wird eine landwirtschaftliche Folgenutzung angestrebt - straßenbegleitende Pflanzung von 40 Obstbäumen - durch Abbau auf dem Feld Bäbelin soll auf große Teile des Nassschnitts in Bäbelin Zietlitz und Bäbelin Zietlitz (Erweiterung) verzichtet werden 7 Anlage 6.3.4.2 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen Anlage 6.6.4 Vorranggebiet Rohstoffsicherung Wardow (Nr. 119) Datenentnahme aus der Umweltverträglichkeitsuntersuchung vom 13.08.1997 zum Rahmenbetriebsplan für das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren Kurzbeschreibung des Vorhabens: - Abbau von Sand und Kiessand auf einer Fläche von ca. 17,49 ha. Der Abbau soll im Nass- und Trockenschnitt erfolgen; es entsteht dabei ein ca. 6,7 ha großer Baggersee - Abbauzeitraum beträgt ca. 12 Jahre Prognostizierte Beeinträchtigungen der Schutzgüter: Mensch – Gesamtbeeinträchtigungen gering - Sicht, Lärm- und Staubbelastungen - Einschränkung der Erholungsfunktion - Sportplatz in 25 m Entfernung, im NordWesten befindet sich ein kleiner Friedhof, sowie ein angrenzendes Gehöft in 120 m Entfernung zum Tagebau - insgesamt befindet sich der Tagebau sehr nahe am Ort Wardow (500 m entfernt) Flora, Fauna, Biotope – Gesamtbeeinträchtigung mittel - Verlust von Biotopen auf der Abbaufläche - Zerschneidung der Landschaft durch Tagebaubetrieb - vorübergehende Beeinträchtigung der umliegenden Biotope; sowie starke Beeinträchtigung des Biotops 5 im Nordwesten des Tagebaus Boden - Gesamtbeeinträchtigung mittel - Verlust der gewachsenen Böden - Verdichtung des Bodens durch Anlage von Straßen und Wegen - Veränderung des Reliefs und kleinflächige Erosionen; Minderung der Bodenqualität durch Haldenlagerung Wasser – Gesamtbeeinträchtigungen mittel - Verringerung der Deckschichten - geringfügige Absenkung bzw. Erhöhung des Grundwasserspiegels im Nahbereich der Tagebaufläche, jedoch ohne negative Effekte Klima/Luft - Gesamtbeeinträchtigung sehr gering - Veränderungen nur im mikroklimatischen Bereich und teilweise von vorübergehender Art - Erhöhung der Luftfeuchte Landschaft – Gesamtbeeinträchtigung mittel - Erscheinungsbild und Charakter werden verändert, teilweiser Verlust von Elementen - Beeinträchtigung von Wahrnehmungszusammenhängen Kultur und Sachgüter – Gesamtbeeinträchtigung sehr gering - vollständige Beseitigung aller eventuell vorhandenen Bodendenkmäler Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (unvollständig): - frühzeitige Bepflanzung am Tagebaurand - hinreichende Befestigung der Zufahrtsstraßen - exponierte Lage von der Haldenwirtschaft zu Immitenten - unverzügliche Wiedernutzbarmachung ausgekiester Flächen - temporäre Anlage von Schutzwällen und Einhaltung von Sicherheitsabständen - Einhaltung von Immissionsschutzgrenzwerten und Abstandsregelungen - keine Bergbauarbeiten während der Nacht (Ausnahmeregelungen möglich) - sachgemäße Lagerung gefährdender Stoffe - ordnungsgemäßer Betrieb und regelmäßige Wartung der Betriebstechnik - fachgerechte Bergung von Bodendenkmälern - Einhaltung eines Mindestabstandes von > 10 m zu Feldgehölzen und Pappelreihen - zur Waldfläche im NW ist ein Sicherheitsabstand von 50 m einzuhalten - Mindestabstand zum Friedhof von ca. 100 m Wiedernutzbarkeitsmachungsplan und Kompensationsmaßnahmen (unvollständig): - vollständiger Rückbau der Tagebauanlage - natürliche Sukzession der ausgekiesten Fläche - Entsiegelung der Straßenzufahrten nach Abbauende - Anlage eines Sumpfbiotops und einer Steilwand - Entwicklung von Mahdgrünland - Initialbepflanzung des Abbaugewässers - Anlage von Blockschuttbiotopen - nach Abbau ist eine Fläche von ca. 6 ha aufzuforsten und durch Baum oder Heckengruppen zu gestalten - Pflanzung einer Baumreihe zwischen Friedhof und Tagebau ist vorzunehmen - Wegebau für Erholungszwecke auf dem Betriebsgelände 8 Anhang 6.6.5 – Beschreibung des aktuellen Umweltzustandes, Bewertung der Anhang Umweltauswirkungen, regionalplanerische Abwägung – Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung SUBZIN SÜD (Nr. 118, KS) - Betrachtung findet nicht das bereits bestehende 9,99 ha große grundeigene Bergwerksfeld, sondern nur die darüber hinaus als Vorranggebiet festzulegende Fläche 6.6.5 Größe: 27,8 ha - 9,99 ha 17,8 ha Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Stadt Laage Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Konfliktbewertung 3 Siedlungen Entfernung zur Ortslagen: Subzin – 300m, Liessow 300m, Korleput 800m und Breesen 1km 2 Wegeverbindungen grenzt unmittelbar an von Nordwest nach Südost führenden Weg 1 Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP) 2 Tourismusraum (noch unabgewogene liegt im Tourismusentwicklungsraum Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 1 Wälder mit Erholungseignung Wald mit guten Struktureigenschaften ca. 270m südlich 1 touristische Infrastruktur Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Konfliktbewertung Biotoptypen (BNTK) Ackerfläche 3 Geschützte Biotope (§ 20 LNatG M-V) 1 naturnahes Feldgehölz westlich in ca. 140m Entfernung, Röhrichte und naturnahe Feldgehölze westlich in ca. 300m Entfernung und eine naturnahe Hecke südwestlich in ca. 400m Entfernung 1 Vorbehaltsgebiete Naturschutz und Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) Schutzwürdigkeit der Arten und LeBereich sehr hoher Bedeutung südlich in ca. 270m Entfernung 2 bensräume (Karte 3 GLRP) 1 Feuchtlebensräume (Karte I GLRP) 2 Schutzwürdigkeit unzerschnittener hohe Schutzwürdigkeit landschaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP) 1 Biotopverbund (Karte II GLRP) 1 Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie ca. 600 m Entfernung: „Recknitz- und Trebeltal mit Zuflüssen“ 1 Europäische Vogelschutzgebiete 1 Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel EP Brutplätze geschützter Vogelarten 1 Horst im Umkreis von 1-2 km Entfernung 1 weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, Naturpark, Ramsar, GLB, FND) 1 Wald 1 Waldfläche ca. 270m südlich Schutzgut Boden Konfliktbewertung 3 Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4 sehr hoch GLRP) 2 Moore (Karte I GLRP) südwestlich in ca. 500m Entfernung 1 Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) 1 Altlasten / Kampfmittelbelastung Schutzgut Wasser Konfliktbewertung 1 Lage zu Oberflächengewässern Schutzfunktion der Deckschichten nördlicher Teil: ungünstig, südlicher Teil: günstig Artesisch anstehendes Grundwasser südwestlich in ca. 500m Entfernung 1 Trinkwasserschutzgebiete 1 Hochwassergefährdung 3 Grundwasserabhängige Ökosysteme südlich und westlich in ca. 300 m Entfernung (Karte 14 GLRP) Schutzgut Klima/Luft Konfliktbewertung Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP) niederschlagsnormal 1 Anhang 6.6.5 – Beschreibung des aktuellen Umweltzustandes, Bewertung der Anhang Umweltauswirkungen, regionalplanerische Abwägung – Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub, Schadstoffe) Schutzgut Landschaft Landschaftszone – Großlandschaft – Landschaftseinheit – Naturraum 6.6.5 - im Nord-Westen ca. 50 m Entfernung zur Kreisstraße GÜ 31 zwischen Liessow und Wardow, im Westen ca. 150m Entfernung zur Bahnstrecke zwischen Laage und Waren (Müritz) - im Nord-Westen grenzt bestehender Tagebau Subzin Süd (potenzielles Vorranggebiet Rohstoffsicherung) an - im Süden grenzt potenzielles Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung an (Subzin Süd Erweiterung) - ca. 500m westlich existiert bestehender Tagebau Liessow Nord (potenzielles Vorranggebiet Rohstoffsicherung) Konfliktbewertung Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte – WarnowRecknitz-Gebiet – Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz – 300/61 1 - Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP) 2 Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Alleen Schutzgut Kultur- und Sachgüter Konfliktbewertung Baudenkmale 1 Bodendenkmale 1 historische Kulturlandschaften (GLRP) 1 sonstiges Kumulative Wirkungen Konfliktbewertung 3 Das Vorbehaltsgebiet grenzt unmittelbar südlich an geplantes Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung Subzin Süd Erweiterung (Nr. 203) und befindet sich östlich des ca. 1km entfernt liegenden Vorranggebietes Liessow Nord (Nr. 109; aktiver Tagebau und Betonwerk). Das Vorbehaltsgebiet liegt teilweise im Bauschutzbereich des Flughafens Rostock-Laage. Weitere Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt. Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht): A Einzelfallentscheidungen: - Brutplätze geschützter Vogelarten: Bestehender Tagebau würde bei Nutzung der Erweiterungsflächen, die Bestandteil des Vorranggebietes sind näher an den Brutplatz heran rücken. Da Tagebau aber bereits existiert, wird davon ausgegangen, dass eine Gewinnung im gesamten Vorranggebiet Rohstoffsicherung möglich ist. Ggf. sind im konkreten Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren Maßnahmen zur Minimierung und Vermeidung von Beeinträchtigungen des Brutplatzes vorzunehmen. Dies ist Inhalt nachgeordneter Planverfahren. B Änderungen am Plangebiet: keine C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien: - Geschützte Biotope, Brutplätze geschützter Vogelarten, Schutzwürdigkeit des Bodens, grundwasserabhängige Ökosysteme Resümee: Die Fläche wird in unveränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen. 2 Anhang 6.7.4 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung Anhang 6.7.4 Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung Goritz Nordost (Nr.204) Datenentnahme aus dem Erläuterungsbericht und aus der Umweltverträglichkeitsuntersuchung vom 18.06.1999 zum Raumordnungsverfahren für die Spezialsandlagerstätte „Bewilligungsfeld Goritz Nordost“ sowie aus der Landesplanerischen Beurteilung vom 07.03.2000 Kurzbeschreibung des Vorhabens: - Größe der Bewilligungsfläche 31,41 ha, Abbau von Sand (Quarz- und Spezialsand) auf einer Fläche von 25,9 ha geplant - Gewinnung im Trockenschnitt auf ca. 25,9 ha, Vorratsmenge ca. 2,7 Mio. t, Zeitdauer 13-15 Jahre - Gewinnung im Nassschnitt auf ca. 13ha, Vorratsmenge ca. 3,2 Mio. t, Zeitdauer max. 16 Jahre - auf ca. 13 ha soll eine offene Wasserfläche bis zu 12m entstehen Prognostizierte Beeinträchtigungen der Schutzgüter: Schutzgut Mensch – keine erhebliche Gesamtbeeinträchtigungen (nach Erläuterungsbericht) - Beeinträchtigung der Wohnfunktion durch Lärm-, Staub-, Abgasbelastungen - Erholungsfunktion wird eingeschränkt und Erholungswert der unmittelbaren Umgebung beeinträchtigt durch Flächenverluste, Staub- und Lärmimmissionen - Unterbrechung bzw. Verlagerung des querenden Rad- und Wanderweges Flora, Fauna, Biotope – Gesamtbeeinträchtigung Biotop- und Artenpotenzial: erheblich: Fauna: gering - 29 Biotope unterschiedlicher Wertigkeit werden durch Inanspruchnahme, Funktionsverlust, Immissionen, Veränderung der Standortbedingungen mehr oder weniger stark berührt - Kein Verlust und keine starke Gefährdung von Biotoptypen mit sehr hoher ökologischer Bedeutung, - Verlust weniger wertvoller Biotope (3 Biotopkomplexe gehen überwiegend bzw. ganz und drei weitere teilweise verloren) - Verlust von 11 Pflanzenarten, die nach „Roter Liste MV“ zu schützen sind, darunter 5, die als gefährdet eingestuft sind - hohe Anzahl faunistischer Arten, Lebensräume der geschützten oder gefährdeten befinden sich nicht auf dem Abbaufeld, sondern im Umfeld - Baumfalke wird durch Vorhaben beeinträchtigt und wird Brutplatz westlich des Abbaufeldes voraussichtlich aufgeben - Beeinträchtigung der im Umfeld brütenden Schreiadler - starke Gefährdung der geschützten Allee entlang der L18 Boden – Gesamtbeeinträchtigung: dauerhafte Veränderung - Verlust der gewachsenen Böden, Änderung des Bodenprofils- und –gefüges, Bodenverdichtung, - Schutzwürdigkeit des Bodens für 10 ha gering bis mittel, für ca. 16 ha sehr hoch Wasser – Gesamtbeeinträchtigungen: keine signifikant nachteiligen Auswirkungen - kein Schadstoffeintrag - Grundwasserabsenkung infolge Nassschnitt im südlichen Bereich (Anstrom) um ca. 2,3m und Erhöhung am nördlichen Rand (Abstrom) um 2,3m in den Grenzen des Bewilligungsfeldes - keine unmittelbare Beeinflussung der Grundwasserbeschaffenheit und Verringerung des Dargebots der Wasserfassung Groß Ridsenow - langfristig Eutrophierung des Baggersees Klima/Luft – Gesamtbeeinträchtigung gering - Veränderungen nur im mikroklimatischen Bereich - Landschaft – Gesamtbeeinträchtigung: kleinflächige Veränderungen - wesentliche Reliefveränderungen, veränderte Sichtbeziehungen, Zugänglichkeit der Landschaft eingeschränkt - offene Wasserfläche entsteht Kultur und Sachgüter – Gesamtbeeinträchtigung: keine 1 Anhang 6.7.4 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung Anhang 6.7.4 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (unvollständig): - Mindestabstand von 50m zu Biotopen im Westen einhalten - Schutz der Oberflächengewässer (Biotope) vor Verlust und starker Beeinträchtigung (Messstellen für Wasserstände zu Beginn des Nassschnitts einrichten) - Unterlassung von Maßnahmen, die zur Austrocknung führen - Auswirkungen des Nassabbaus und der Offenlegung des Grundwassers auf lokalen Wasserhaushalt sind zu belegen - Nachweisführung, dass keine Auswirkungen auf Grundwasservorratssituation und die Grundwasserqualität eintreten - Mindestabstand zum Wald 50 m - Keine Gefährdung der Waldbestände durch Veränderung im Grundwasserleiter bzw. verändertes Abfließen des Grundwassers - Gewährleistung der Nutzbarkeit der umliegenden Ackerflächen - Verkehrsorganisatorische Maßnahmen wie Geschwindigkeitsreduzierung, Ruhezeiten, Vermeidung von Ortsdurchfahrten, Anpassung täglicher Transportmengen an Straßenverhältnisse - Schutz von Siedlungen vor Staub- und Geräuschbelastungen durch Lärm- und Sichtschutzwall - Keine Durchführung bergbaulicher Arbeiten zwischen 22.00-6.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen - Einsatz UV-armer Lichtquellen - Begrenzung der Höhe der Abraummieten auf max. 2m - Gewährleistung archäologischer Prospektion, Sicherheitsabstand von mindestens 50m zu Verdachtsflächen östlich und westlich des Abbaugebietes - Verzicht auf Gewinnung im Bereich ausgewiesener Bodendenkmale - Im Abstand von 20 m zu Landesstraße L18 keine baulichen Anlagen, Aufschüttungen und Abgrabungen - Ersatz für wegfallende Wegebeziehungen, Gewährleistung der Zugänglichkeit der Landschaft östlich der L18 - Schallimmissionsprognose - Stufenweiser Abbau bei abschnittsweiser Inanspruchnahme von ca. 1-2 ha/Jahr mit nachfolgender Renaturierung/ Rekultivierung - Nutzung der nicht vom Abbau betroffenen (Teil-)Flächen durch Schäferei Goritz - Verkehrliche Anbindung an L18 über Knotenausbau in Abstimmung mit Straßenbaubehörde Wiedernutzbarkeitsmachungsplan und Kompensationsmaßnahmen (unvollständig): - Anschließende Rekultivierung - Gestaltung des Baggersees, Ausformung der Uferbereiche und Böschungen - Prüfung, ob Badesee möglich - an Landschaft angepasste Geländeprofilierung - Rückbau baulicher Anlagen und Zufahrtswege - Aufforstung von Flächen nördlich und westlich des Heidberges mit Mischwald im Verhältnis 60:40 (Laub/Nadel) (bei geplanten Aufforstungen Abstimmung mit Forstbehörde über Baumarten) - Ausgleichsmaßnahmen frühzeitig in Teilabschnitten, bereits während Abbauphase - Umverlegung bestehender Wander- und Wirtschaftswege bei gleichzeitiger randlicher Anpflanzung von Strauchgehölzen Anforderungen an das Planfeststellungsverfahren: - Auswirkungen auf Allee neu bewerten und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen definieren - Schreiadler-Problematik präzisieren, Einfluss des Tagebaus auf Brutplätze und Jagdgebiete ermitteln, Störpotenzial des entstehenden Badesees berücksichtigen - Gesamtbetrachtung und -bewertung des Landschaftsbildes mit Konfliktanalyse - Eingriffs-/Ausgleichsbilanz in einem landschaftspflegerischen Begleitplan darstellen 2 Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung Anhang 6.7.5_1 Legende Vorranggebiet Rohstoffsicherung im Vorentwurf des RREP MM/R zum ersten Beteiligungsverfahren Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung im Vorentwurf des RREP MM/R zum ersten Beteiligungsverfahren Vorschlag zur Festlegung eines Vorbehaltsgebietes Rohstoffsicherung im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren Vorschlag zur Streichung eines Vorbehaltsgebietes Rohstoffsicherung aus dem Vorentwurf des RREP MM/R zum ersten Beteiligungsverfahren, d.h. keine Übernahme in den Entwurf des RREP MM/R bergrechtlich gesicherte Flächen, die im Vorentwurf des RREP MM/R zum ersten Beteiligungsverfahren nicht zur Festlegung als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet vorgeschlagen wurden 1 Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung SUBZIN SÜD ERWEITERUNG (Nr. 203, KS) Anhang 6.7.5_1 Größe: 11,1 ha Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Stadt Laage Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Konfliktbewertung 1 Siedlungen Entfernung zur Ortslagen: Subzin – 650m, Liessow 600m, Korleput 850m und Breesen 1km 2 Wegeverbindungen grenzt unmittelbar an von Nordwest nach Südost führenden Weg 1 Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP) 2 Tourismusraum (noch unabgewogene liegt im Tourismusentwicklungsraum Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 1 Wälder mit Erholungseignung Wald mit guten Struktureigenschaften ca. 270m südlich 1 touristische Infrastruktur Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Konfliktbewertung Biotoptypen (BNTK) Ackerfläche 3 Geschützte Biotope (§ 20 LNatG M-V) 2 naturnahe Sümpfe und ein Feldgehölz südöstlich in ca. 400m Entfernung 1 Vorbehaltsgebiete Naturschutz und Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 2 Schutzwürdigkeit der Arten und LeBereich sehr hoher Bedeutung in ca. 270m Entfernung bensräume (Karte 3 GLRP) 3 Feuchtlebensräume (Karte I GLRP) 2 Flächen südöstlich in ca. 400 m Entfernung 2 Schutzwürdigkeit unzerschnittener hohe Schutzwürdigkeit landschaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP) 1 Biotopverbund (Karte II GLRP) VP Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie ca. 800 m Entfernung: „Recknitz- und Trebeltal mit Zuflüssen“ 1 Europäische Vogelschutzgebiete 1 Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel AP Brutplätze geschützter Vogelarten 1 Horst im Umkreis von 1-2 km Entfernung 1 weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, Naturpark, Ramsar, GLB, FND) 1 Wald 1 Waldfläche ca. 270m südlich Schutzgut Boden Konfliktbewertung 3 Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4 sehr hoch GLRP) 2 Moore (Karte I GLRP) südwestlich in ca. 700m Entfernung 1 Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) 1 Altlasten / Kampfmittelbelastung Schutzgut Wasser Konfliktbewertung 3 Lage zu Oberflächengewässern ca. 340 m Entfernung zu Gräben südlich des Plangebiets, ein Standgewässer 280m westlich Schutzfunktion der Deckschichten nördlicher Teil: günstig, südlicher Teil: ungünstig Artesisch anstehendes Grundwasser südwestlich in ca. 700m Entfernung 1 Trinkwasserschutzgebiete 1 Hochwassergefährdung 3 Grundwasserabhängige Ökosysteme südlich der Fläche in ca. 230 m Entfernung (Karte 14 GLRP) Schutzgut Klima/Luft Konfliktbewertung Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP) niederschlagsnormal Verkehrslage und Lage zu bestehen- im Nord-Westen ca. 550 m Entfernung zur Kreisstraße GÜ den Emissionsquellen (Lärm, Staub, 31 zwischen Liessow und Wardow, im Westen ca. 200 m Schadstoffe) Entfernung zur Bahnstrecke zwischen Laage und Waren (Müritz) - im Nord-Westen grenzt bestehender Tagebau Subzin Süd (potenzielles Vorranggebiet Rohstoffsicherung) an - ca. 1km westlich existiert bestehender Tagebau Liessow Nord (potenzielles Vorranggebiet Rohstoffsicherung) Schutzgut Landschaft Konfliktbewertung Landschaftszone – Großlandschaft – Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte – WarnowLandschaftseinheit – Naturraum Recknitz-Gebiet – Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz – 300/61 2 Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung Anhang 6.7.5_1 1 Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP) 2 Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Alleen Schutzgut Kultur- und Sachgüter Konfliktbewertung 1 Baudenkmale 1 Bodendenkmale Keine in der näheren Umgebung 1 historische Kulturlandschaften (GLRP) 1 sonstiges Kumulative Wirkungen Konfliktbewertung 2 Das Vorbehaltsgebiet grenzt unmittelbar südlich an geplantes Vorranggebiet Rohstoffsicherung Subzin Süd (Nr. 118; teilweise bereits aktiver Tagebau) und befindet sich östlich des ca. 1km entfernt liegenden Vorranggebietes Liessow Nord (Nr. 109; aktiver Tagebau und Betonwerk). Das Vorbehaltsgebiet liegt teilweise im Bauschutzbereich des Flughafens Rostock-Laage. Weitere Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt. Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht): A Einzelfallentscheidungen: keine B Änderungen am Plangebiet: keine C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien: - Geschützte Biotope, Feuchtlebensräume, Brutplätze geschützter Vogelarten (ggf. artenschutzrechtliche Prüfung), Schutzwürdigkeit des Bodens, Oberflächengewässer, grundwasserabhängige Ökosysteme - FFH-Gebiet „Recknitz- und Trebeltal mit Zuflüssen“ (Verträglichkeitsprüfung) - vgl. Kapitel 7.7im Umweltbericht Resümee: Die Fläche wird in unveränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen. 3 Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung GROß TESSIN (Nr. 205, KS) Anhang 6.7.5_1 Größe: 31,5 ha Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Reimershagen Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Konfliktbewertung 3 Siedlungen Entfernung zur Ortslage Groß Tessin ca. 100 m 3 betroffene Wegeverbindungen im oberen Drittel wird Plangebiet von West nach Ost durch Weg gequert, am westlichen Rand grenzt das Plangebiet an Landstraße 2 Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP) Bereich besonderer Bedeutung der Erholungsfunktion 2 Tourismusraum (noch unabgewogene liegt im Tourismusentwicklungsraum Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 2 Wälder mit Erholungseignung grenzt südöstlich an Wald mit guten Struktureigenschaften 1 touristische Infrastruktur Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Konfliktbewertung Biotoptypen (BNTK) überwiegend Ackerfläche, 5 Feldgehölzgruppen und ein Feuchtgrünland; weitere Gehölzgruppen und Kleingewässer in unmittelbarer Umgebung 3 Geschützte Biotope (§ 20 LNatG M-V) 3 naturnahe Feldgehölze innerhalb der Fläche und 2 in Randlage, weitere naturnahe Feldgehölze in unmittelbarer Umgebung Vorbehaltsgebiete Naturschutz und Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 2 Schutzwürdigkeit der Arten und LeBereiche besonderer und herausragender Bedeutung in 130 bensräume (Karte 3 GLRP) bzw. 250 m Entfernung (Niederungsgebiet zwischen Cossensee und See in Groß Tessin) 3 Feuchtlebensräume (Karte I GLRP) mehrere kleine Flächen in ca. 200 bis 300m Entfernung 3 Schutzwürdigkeit unzerschnittener Randlage in einem Gebiet sehr hoher Schutzwürdigkeit landschaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP) 1 Biotopverbund (Karte II GLRP) VP Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie in ca. 200 m Entfernung: „Cossensee und Siggen“, in größer 1,8km Entfernung: „Nebel mit Zuflüssen“ 1 VP Europäische Vogelschutzgebiete in 150 m Entfernung: „Nossentiner-Schwinzer Heide“ 2 Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Lage in einem Gebiet mittlerer Bedeutung (Stufe 2) Wasservögel AP Brutplätze geschützter Vogelarten ca. 4 Horste um Umkreis von 1-2 km Entfernung 3 weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, ca. 200 m Entfernung: NSG „Cossensee“, Naturpark, Ramsar, GLB, FND) ca. 350 m FND „Scheide Moor“, 2 ca. 1,5 km Entfernung LSG „Krakower Seenlandschaft“ 2 3 Wald 2 kleinere Waldflächen in Randlage im Gebiet, südöstlich größeres Waldgebiet in kleiner 50m Entfernung Schutzgut Boden Konfliktbewertung 2-3 Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4 nordöstliche Teilfläche hoch GLRP) und südwestliche Teilfläche mittel 1 Moore (Karte I GLRP) 1 Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) in ca. 1km Entfernung „Blockpackung Glambeck 1 Altlasten / Kampfmittelbelastung Schutzgut Wasser Konfliktbewertung 3 Lage zu Oberflächengewässern ca. 600 m Entfernung zu kleineren Fließgewässern, 1 Standgewässer 480m nordwestlich Schutzfunktion der Deckschichten nördlicher Teil: günstig südlicher Teil: ungünstig Artesisch anstehendes Grundwasser südwestlich in ca. 100m Entfernung 2 Trinkwasserschutzgebiete in ca. 500 m Entfernung zu TWSZ 3 und 2 in ca. 650 m TWSZ 2 des WSG „Groß-Tessin“ nördlicher Teil: TWSZ 3ao des WSG „Güstrow, Inselsee OFW“ 3 1 Hochwassergefährdung 3 Grundwasserabhängige Ökosysteme südlich und westlich der Fläche in ca. 100 m Entfernung (Karte 14 GLRP) Schutzgut Klima/Luft Konfliktbewertung Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP) niederschlagsbegünstigt Verkehrslage und Lage zu bestehenim Süd-Westen ca. 50 m Entfernung zur L11, im Osten ca. den Emissionsquellen (Lärm, Staub, 200 m Entfernung zur stillgelegten Bahnstrecke Krakow am 4 Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung Anhang 6.7.5_1 Schadstoffe) See-Güstrow,Bestandteil eines Häufungsgebietes potenzieller und bestehender Abbauflächen: im Süd-Osten ca. 1 km Entfernung zu bestehendem Tagebau Charlottenthal (potenzielles Vorranggebiet Rohstoffsicherung), weitere 7 Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung westlich der Fläche geplant Schutzgut Landschaft Konfliktbewertung Landschaftszone – Großlandschaft – Höhenland und Mecklenburgische Seenplatte – MecklenburLandschaftseinheit – Naturraum ger Großseenlandschaft – Krakower Seen- und Sandergebiet – 411/06 1-2 Schutzwürdigkeit des Landschaftsbilüberwiegend mittel bis hoch, im Süden randlich in hoch bis des (Karte 8 GLRP) sehr hoch 2 Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, südwestlich liegende L11 mit beidseitigem, lückigem AlleenAlleen bestand Schutzgut Kultur- und Sachgüter Konfliktbewertung 1 Baudenkmale 3 Bodendenkmale zwei obertägige Bodendenkmale (Hügelgräber) entsprechen den 2 geschützten Biotope innerhalb der Fläche 1 historische Kulturlandschaften (GLRP) 3 sonstiges Plangebiet wird im nordwestlichen Teil von Ferngasleitung gequert Kumulative Wirkungen Konfliktbewertung 3 Das Vorbehaltsgebiet ist Bestandteil eines Häufungsgebietes, bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und einem geplanten Vorranggebiet Rohstoffsicherung in einem Umkreis von ca. 7 km. Weitere Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt. Hinweise aus Stellungnahmen zum RREP MM/R Stadt Krakow am See und Gemeinde Dobbin-Linstow bitten darum, dass es 1. nicht zu einer zeitgleichen Abbaugenehmigung kommt, dass 2. eine Beschränkung der maximalen jährlichen Gewinnungsmenge auferlegt wird und dass 3. Auflagen erteilt werden, die zur Vermeidung bzw. Minimierung der Belastung der Bevölkerung führen und die das touristische Potenzial nicht negativ beeinflussen. Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht): A Einzelfallentscheidungen: - Waldgebiet innerhalb der Fläche relativ klein, zusätzlich als Geschütztes Biotop gesichert – keine Berücksichtigung auf regionaler Ebene aus maßstäblichen Gründen – Berücksichtigung unter C - 2 kleine Geschütze Biotope innerhalb der Fläche sind auch Bodendenkmale – keine Berücksichtigung auf regionaler Ebene aus maßstäblichen Gründen – Berücksichtigung unter C B Änderungen am Plangebiet: - veränderte Abgrenzung zur Berücksichtigung der Ortslage Tessin (Mindestabstand 300m), des südöstlich liegenden Waldgebietes (Mindestabstand 50m) - Ferngasleitung: Schutzabstände zur Ferngasleitung sind einzuhalten – da die Ferngasleitung das Plangebiet lediglich randlich berührt, wird das Plangebiet verkleinert, so dass ein Schutzabstand von 50m zur Ferngasleitung eingehalten wird C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien: - Wegeverbindungen, Geschützte Biotope, Feuchtlebensräume, unzerschnittene landschaftliche Freiräume, Brutplätze geschützter Vogelarten (ggf. artenschutzrechtliche Prüfung), NSG „Cossensee“, Waldgebiet innerhalb der Fläche, Schutzwürdigkeit des Bodens, Oberflächengewässer, grundwasserabhängige Ökosysteme, Bodendenkmale, Ferngasleitung - FFH-Gebiet „Cossensee und Siggen“ (Verträglichkeitsprüfung), EU-Vogelschutzgebiet „Nossentiner-Schwinzer Heide“ (Verträglichkeitsprüfung) - vgl. Kapitel 7.7 im Umweltbericht Resümee: Die Fläche wird in leicht veränderter Form (vgl. B) im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen. Als Bestandteil eines Häufungsgebietes ist Programmsatz 5.6 (4) im RREP MM/R zu berücksichtigen. 5 Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung KRÖPELIN (neu: KRÖPELIN 2 – Erweiterung) (Nr. 206, Sa) Anhang 6.7.5_1 Größe: 8,3 ha Landkreis, Gemeinde: Bad Doberan, Stadt Kröpelin Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Konfliktbewertung 2 Siedlungen Entfernung zur Ortslage Kröpelin ca. 380m, zu Stallanlagen ca.630m 1 Wegeverbindungen 2 Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP) Bereich besonderer Bedeutung der Erholungsfunktion Tourismusraum (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 2 Wälder mit Erholungseignung größeres Waldgebiet mit guten Struktureigenschaften ca. 700 m westlich 1 touristische Infrastruktur Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Konfliktbewertung Biotoptypen (BNTK) überwiegend Trockengrünland (Nutzung als Ackerland) 3 Geschützte Biotope (§ 20 LNatG) südlich unmittelbar angrenzend: naturnahe Feldgehölze 1 Vorbehaltsgebiete Naturschutz und Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 1 Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume (Karte 3 GLRP) 1 Feuchtlebensräume (Karte I GLRP) 1 Schutzwürdigkeit unzerschnittener landschaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP) 1 Biotopverbund (Karte II GLRP) 1 Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie in ca. 1km Entfernung: „Kühlung“, in größer 3 km Entfernung: „Kleingewässerlandschaft südlich Kröpelin“ und „Westbrügger Holz“ Europäische Vogelschutzgebiete Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Brutplätze geschützter Vogelarten weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, Naturpark, Ramsar, GLB, FND) Wald Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4 GLRP) Moore (Karte I GLRP) Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) Altlasten / Kampfmittelbelastung Schutzgut Wasser Lage zu Oberflächengewässern Schutzfunktion der Deckschichten Artesisch anstehendes Grundwasser Trinkwasserschutzgebiete Hochwassergefährdung Grundwasserabhängige Ökosysteme (Karte 14 GLRP) Schutzgut Klima/Luft Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP) Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub, Schadstoffe) Schutzgut Landschaft Landschaftszone – Großlandschaft – Landschaftseinheit – Naturraum 6 in 2 bzw. 3km Entfernung: Horstnr. DBR 017 und DBR 019; in 3,3 km Entfernung: „Kariner Land“ 1 1 AP Horste in Kröpelin, und Detershagen 1 ca. 800m Entfernung zum LSG „Kröpeliner Torfmoor“ und ca. 1.000 m zum LSG „Kühlung“ 1 1 östlich und südöstlich in ca. 550 – 800 m Entfernung Konfliktbewertung 2 mittel 1 südöstlich in ca. 850 m Entfernung 1 1 2 ehemalige Hausmülldeponien und eine ehemalige Milchviehanlage südlich des Plangebiets (Mindestabstand 500m) Konfliktbewertung 3 ca. 500m Entfernung zu Fließgewässern, 1 Standgewässer 180m östlich, 3 Standgewässer 300m südlich günstig in TWSZ 3a und ca. 350m Entfernung zu TWSZ 2 des WSG „Kröpelin“ - 3 1 1 Konfliktbewertung niederschlagsreich im Westen: ca. 150m Entfernung zur L11 KröpelinKühlungsborn, im Süden: ca. 550m Entfernung zur B105 im Osten: grenzt direkt an bestehenden Tagebau Kröpelin (Vorschlag Vorranggebiet Rohstoffsicherung) Konfliktbewertung Ostseeküstenland – Nordwestliches Hügelland – Kühlung – 104/01 Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung Anhang 6.7.5_1 1 Schutzwürdigkeit des Landschaftsbilgering des (Karte 8 GLRP) 2 Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, westlich liegende L11 mit Baumbestand Alleen Schutzgut Kultur- und Sachgüter Konfliktbewertung 1 Baudenkmale 1 Bodendenkmale Keine in der näheren Umgebung 1 historische Kulturlandschaften (GLRP) 1 sonstiges Kumulative Wirkungen Konfliktbewertung 2 Das Vorbehaltsgebiet grenzt an den bestehenden Tagebau Kröpelin (Vorranggebiet Rohstoffsicherung Nr. 106). Weitere Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt. Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht): A Einzelfallentscheidungen: keine B Änderungen am Plangebiet: keine C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien: - Geschütze Biotope, Brutplätze geschützter Vogelarten (ggf. artenschutzrechtliche Prüfung), Oberflächengewässer, Trinkwasserschutzgebiet „Kröpelin“ (ggf. hydrogeologisches Gutachten), Resümee: Die Fläche wird in unveränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen. 7 Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung Anhang 6.7.5_1 Größe: 19,9 ha WENDORF/GÜSTROW (Nr. 207) Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Zehna Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Konfliktbewertung 3 Siedlungen südwestlich unmittelbar angrenzend an Gebäudebestand im Außenbereich, ca. 1km Entfernung zu nächstgelegenen Ortslage 3 Wegeverbindungen zum Gebäudebestand im Außenbereich verläuft südwestlich ein Weg, ein weiterer Weg verläuft östlich des Plangebietes und schwenkt dann mittig in dieses Gebet hinein 2 Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP) südliche Randbereiche mit besonderer Bedeutung 2 Tourismusraum (noch unabgewogene im Tourismusentwicklungsraum Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 2 Wälder mit Erholungseignung Wälder mit guten Struktureigenschaften westlich, östlich und südlich in ca. 100 m Entfernung 1 touristische Infrastruktur Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Konfliktbewertung Biotoptypen (BNTK) Überwiegend Ackerfläche, kleiner Teilbereich Abgrabungsfläche, Grünlandflächen und Feldgehölze nur randlich berührt 3 Geschützte Biotope (§ 20 LNatG) Kleingewässer und Baumgruppe randlich berührt Vorbehaltsgebiete Naturschutz und Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 3 Schutzwürdigkeit der Arten und Leim Westen Teilfläche (ca. 1,5 ha) mit hoher Schutzwürdigkeit bensräume (Karte 3 GLRP) (stark entwässertes degradiertes Moor im Verlauf eines Fließgewässers) 3 Feuchtlebensräume (Karte I GLRP) östlich in ca. 70 m Entfernung eine kleine Fläche am Waldesrand 2 Schutzwürdigkeit unzerschnittener überwiegend hoch, Plangebiet liegt im Randbereich des Freilandschaftlicher Freiräume (Karte 9 raumes GLRP) 1 Biotopverbund (Karte II GLRP) ca. 80 m Entfernung zu Flächen des weiteren Biotopverbundes VP Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie ca. 200m Entfernung: „Mildenitztal mit Zuflüssen“, 1 in größer 3 km Entfernung: „Kleingewässerlandschaft südlich 1 Kröpelin“ und „Westbrügger Holz“ Europäische Vogelschutzgebiete Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Brutplätze geschützter Vogelarten weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, Naturpark, Ramsar, GLB, FND) Wald Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4 GLRP) Moore (Karte I GLRP) Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) Altlasten / Kampfmittelbelastung Schutzgut Wasser Lage zu Oberflächengewässern Schutzfunktion der Deckschichten Artesisch anstehendes Grundwasser Trinkwasserschutzgebiete Hochwassergefährdung Grundwasserabhängige Ökosysteme (Karte 14 GLRP) Schutzgut Klima/Luft Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP) 8 ca. 100m bzw. 1km Entfernung: „Nossentiner-Schwinzer Heide“ hoch (Stufe 3) VP mehrere Horste in 1-2 km Entfernung ca. 200m Entfernung: NSG „Breeser See“ AP 2 3 2 westlich und östlich grenzen Waldgebiete teilweise direkt an Konfliktbewertung 1-3 überwiegend mittel, westliche Teilfläche sehr hoch 2 grenzt westlich an stark entwässertes, degradiertes Moor 1 keine 1 Konfliktbewertung 3 Fläche grenzt im Westen direkt an Fließgewässer ungünstig südlich in ca. 300 m Entfernung 1 1 3 südlich in ca. 180 m Entfernung niederschlagsnormal Konfliktbewertung - Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung Anhang 6.7.5_1 - Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub, Schadstoffe) im Süden: ca. 70m Entfernung zur L17 Dobbertin-Güstrow Schutzgut Landschaft Landschaftszone – Großlandschaft – Landschaftseinheit – Naturraum Konfliktbewertung Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte – Mecklenburger Großseenlandschaft – Krakower Seen- und Sandergebiet – östlicher Teil: Naturraum 411/06, westlicher Teil Naturraum 411/05 2 überwiegend hoch bis sehr hoch Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP) 3 Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, südlich liegende L17 ist Allee Alleen Schutzgut Kultur- und Sachgüter Konfliktbewertung 1 Baudenkmale 1 Bodendenkmale Keine in der näheren Umgebung 1 historische Kulturlandschaften (GLRP) 1 sonstiges Kumulative Wirkungen Konfliktbewertung 1 Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt. Hinweise aus Stellungnahmen zum RREP MM/R Der Landkreis Güstrow weist darauf hin, dass die nördliche Teilfläche bereits mit einer Kompensationsmaßnahme aus einer rechtskräftigen Bauleitplanung der Stadt Krakow belegt ist. Zwei Kranichbrutplätze im Randbereich der Fläche und die unmittelbare Nähe zum südlich gelegenen NSG Breeser See (FFHund SPA-Gebiet) sowie die verhältnismäßig geringe Größe des Gebietes (Bedarfsfrage) sprächen gegen eine Ausweisung der Fläche als Vorbehaltsgebiet. Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht): A Einzelfallentscheidungen: - westlicher Teilbereich der Fläche mit hoher Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume, sehr hoher Schutzwürdigkeit des Bodens sowie in unmittelbarer Nähe zu einem Fließgewässer - nördlicher Teilbereich wird nach Auskunft des Landkreises Güstrow zur Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen genutzt (Ökokonto für Eingriffe in Natur und Landschaft, z.B. in Krakow am See) - Die zuvor genannten Belange würden bereits zur Streichung von ca. der Hälfte des gesamten Plangebiets führen (nördliche Teilfläche). Unter der Berücksichtigung, dass: - das Plangebiet insgesamt in einem sehr sensiblen Naturraum liegt (unmittelbare Nähe zum Naturschutzgebiet, FFH-Gebiet und EUVogelschutzgebiet u.a.) - derzeit und zukünftig weitere Maßnahmen zur Aufwertung des Naturraums umgesetzt werden (Kompensationsfläche) und - das Plangebiet bereits seit vielen Jahren als Äsungsfläche für hier brütende Kraniche genutzt wird, ist eine zukünftige/langfristige Nutzbarkeit dieser Fläche für den Rohstoffabbau überaus fraglich. Die regionalplanerische Sicherung des Plangebiets wird daher vollständig aufgehoben. B Änderungen am Plangebiet: C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien: Resümee: Die Fläche aus dem Vorentwurf des RREP zum ersten Beteiligungsverfahren wird gestrichen und im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren nicht mehr zur Festlegung vorgeschlagen. 9 Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung Anhang 6.7.5_1 Größe: 64,2 ha BEI KÄTERHAGEN (Nr. 208, KS) Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Bernitt Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Konfliktbewertung Siedlungen jeweils 300m Entfernung Richtung Neu Käterhagen im Norden 2 und Käterhagen im Südosten, ca. 900m Richtung Hermannshagen, von mehreren landwirtschaftlichen Wegen gequert Wegeverbindungen Plangebiet nördlich und östlich von Weg begrenzt, kleiner Weg 2 führt südwestlich in das Plangebiet hinein 3 Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP) herausragende Bedeutung 2 Tourismusraum (noch unabgewogene im Tourismusentwicklungsraum Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 2 Wälder mit Erholungseignung Wälder mit guten Struktureigenschaften westlich, östlich und südlich in ca. 100 m Entfernung 1 touristische Infrastruktur Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Konfliktbewertung Biotoptypen (BNTK) größtenteils Ackerfläche, einige zusammenhängende Teilflächen Grünland mit Entwässerungsgräben, ca. 9 Baumgruppen/Feldgehölze betroffen, ggf. ehemalige Abgrabungsfläche o.ä. im Gebiet 3 Geschützte Biotope (§ 20 LNatG) 17 Flächen: naturnahe Feldgehölze – in nördlicher Teilfläche randlich, in südlicher auch zentral liegend 1 Vorbehaltsgebiete Naturschutz und Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 2-3 Schutzwürdigkeit der Arten und Leüberwiegend mittel bis gering, Teilflächen hoch bensräume (Karte 3 GLRP) 3 Feuchtlebensräume (Karte I GLRP) östlich in ca. 170 m bzw. 340 m Entfernung zwei Flächen 1 Schutzwürdigkeit unzerschnittener mittel landschaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP) 1 Biotopverbund (Karte II GLRP) VP Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie ca. 200m Entfernung: „Schlemminer Wälder und Kleingewässerlandschaft“, 1 ca. 1,5 km Entfernung: „Klaas- und Tepenitzbachtal“ Europäische Vogelschutzgebiete Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Brutplätze geschützter Vogelarten weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, Naturpark, Ramsar, GLB, FND) unmittelbar angrenzend an „Schlemminer Wälder“ mittel (Stufe 2) VP 2 keine Schutzbereiche betroffen über 1,3km Entfernung zu nächstgelegenen Schutzgebieten 1 1 Wald Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4 GLRP) Moore (Karte I GLRP) - Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) Altlasten / Kampfmittelbelastung Schutzgut Wasser Lage zu Oberflächengewässern Schutzfunktion der Deckschichten Artesisch anstehendes Grundwasser Trinkwasserschutzgebiete Hochwassergefährdung Grundwasserabhängige Ökosysteme (Karte 14 GLRP) Schutzgut Klima/Luft Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP) 10 überwiegend hoch, Teilflächen mittel 1 Konfliktbewertung 3 3 Grünflächen innerhalb des Vorbehaltsgebietes Rohstoffsicherung sind stark entwässerte, degradierte Moorflächen 1 keine 2 südöstlich in kleiner 100 m Entfernung altlastenverdächtige Fläche (ehemalige Deponie) Konfliktbewertung 3 kleinere Gräben überplant ungünstig 1-3 TWSZ 3ao der Warnow des WSG „Warnow-Rostock“, ca. 800m bis zur nächsten TWSZ für Grundwasser des WSG „Göllin“ (3a und 2) 1 3 Grünflächen innerhalb des Vorbehaltsgebietes Rohstoffsicherung sind grundwasserabhängige Ökosysteme Konfliktbewertung niederschlagsreich Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub, Schadstoffe) Schutzgut Landschaft Landschaftszone – Großlandschaft – Landschaftseinheit – Naturraum Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP) Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Alleen Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale historische Kulturlandschaften (Karte III GLRP) sonstiges Anhang 6.7.5_1 im Osten: ca. 250m Entfernung zur K GÜ 11, im Westen ca. 100m Entfernung zur K NWM 39 im Westen: direkt angrenzend an geplantes Vorranggebiet Rohstoffsicherung Glasin/Babst (Vorentwurf RREP Westmecklenburg), weitere geplante Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung liegen westlich und nordwestlich in 3 bis 5km Entfernung: Perniek, Pinnowhof Süd, Pinnowhof Nord, Glasin/Charlottenfelde (alle entsprechend Vorentwurf RREP Westmecklenburg) Konfliktbewertung Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte - Westmecklenburgische Seenplatte – Sternberger Seengebiet – überwiegend 403/05 2 hoch bis sehr hoch - 1 Konfliktbewertung 1 1 Keine in der näheren Umgebung 3 ein kleinerer Bereich innerhalb der südlichen Teilfläche ist ein offener Trockenstandort 3 Hochspannungsleitung quert lt. TK 10 das Plangebiet mittig von nordwestlicher in südöstliche Richtung Kumulative Wirkungen Konfliktbewertung Gebiet ist eines von 6 geplanten Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebieten im Raum Babst im Umkreis von 3 bis 3 5km: Glasin/Babst, Perniek, Pinnowhof Süd, Pinnowhof Nord, Glasin/Charlottenfelde (alle entsprechend Vorentwurf RREP Westmecklenburg) Weitere Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt. Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht): A Einzelfallentscheidungen: - Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume, bestehende Moorflächen, grabendurchzogene Bereiche sowie grundwasserabhängige Ökosysteme – Fläche wird neu abgegrenzt, so dass zuvor genannte Bereiche weitgehend nicht mehr überplant werden, da diese Flächen als dauerhaft hochwertig und für die Gewinnung wenig geeignet beurteilt werden – Berücksichtigung unter B - Geschützte Biotope – nach Neuabgrenzung der Fläche noch 7 Geschützte Biotope direkt betroffen keine Berücksichtigung auf regionaler Ebene aus maßstäblichen Gründen – Berücksichtigung unter C B Änderungen am Plangebiet: - Reduzierung des Plangebiets um die unter A (1. Anstrich) genannten Teilbereiche – Begründung siehe A – dabei kommt es zur Teilung des Gebietes in die Flächen bei Käterhagen 1 (Nr. 208-1) und bei Käterhagen 2 (Nr. 208-2) C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien: - Geschützte Biotope, Erholungsfunktion, Feuchtlebensräume, Brutplätze geschützter Vogelarten (ggf. artenschutzrechtliche Prüfung), Schutzwürdigkeit des Bodens, Moore, Oberflächengewässer, Trinkwasserschutzgebiet „Warnow-Rostock“, grundwasserabhängige Ökosysteme, historische Kulturlandschaften, Hochspannungsleitung - FFH-Gebiet „Schlemminer Wälder und Kleingewässerlandschaft“ (Verträglichkeitsprüfung), EUVogelschutzgebiet „Schlemminer Wälder“ (Verträglichkeitsprüfung) – vgl. Kapitel 7.7 im Umweltbericht Resümee: Die Fläche wird neu abgegrenzt und geteilt (vgl. A und B) als „bei Käterhagen 1“ und „bei Käterhagen 2“ im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen. 11 Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung BEI FELD SCHEPENDORF 2 (Nr. 209, KS) Anhang 6.7.5_1 Größe: 8,3 ha Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Baumgarten Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Konfliktbewertung 1 Siedlungen ca. 900m zu nächstgelegenen Ortslagen Schependorf und Wendorf 2 Wegeverbindungen westlich und östlich des Plangebietes verlaufen Wege 3 Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP) herausragende Bedeutung 2 Tourismusraum (noch unabgewogene randlich im Tourismusentwicklungsraum Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 2 Wälder mit Erholungseignung Wälder mit guten Struktureigenschaften nördlich und östlich direkt angrenzend 1 touristische Infrastruktur Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Konfliktbewertung Biotoptypen (BNTK) Ackerfläche 3 Geschützte Biotope (§ 20 LNatG) eine naturnahe Feldhecke an Grenze zwischen „Bei Feld Schependorf 1“ und Vorranggebiet Schependorf 2 3 Vorbehaltsgebiete Naturschutz und liegt innerhalb Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 3 Schutzwürdigkeit der Arten und Lehoch (Bewertung betrifft auch bestehenden Tagebau) bensräume (Karte 3 GLRP) 3 Feuchtlebensräume (Karte I GLRP) östlich in ca. 280 m eine Fläche im Wald 2 Schutzwürdigkeit unzerschnittener hoch landschaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP) 3 Biotopverbund (Karte II GLRP) randlich im Biotopverbund im engeren Sinne VP Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie nahezu angrenzend an „Schlemminer Wälder und Kleingewässerlandschaft“ Europäische Vogelschutzgebiete Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Brutplätze geschützter Vogelarten weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, Naturpark, Ramsar, GLB, FND) Wald Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4 GLRP) Moore (Karte I GLRP) Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) Altlasten / Kampfmittelbelastung Schutzgut Wasser Lage zu Oberflächengewässern Schutzfunktion der Deckschichten Artesisch anstehendes Grundwasser Trinkwasserschutzgebiete Hochwassergefährdung Grundwasserabhängige Ökosysteme (Karte 14 GLRP) Schutzgut Klima/Luft Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP) Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub, Schadstoffe) Schutzgut Landschaft Landschaftszone – Großlandschaft – Landschaftseinheit – Naturraum Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP) 12 innerhalb „Mittlere Warnow“ - VP 1 AP Schutzbereich mind. eines Horststandortes betroffen 1 ca. 260m Entfernung FND „Torfmoosmoor Revier Rühn“ im angrenzenden Waldgebiet, ca. 1,2km Entfernung zu Naturpark „Sternberger Seenlandschaft“ 3 nördlich und östlich grenzt Waldgebiet direkt an Konfliktbewertung 3 hoch 1 1 1 Konfliktbewertung 3 ca. 500m Entfernung zu Fließgewässern, 3 Standgewässer 400m südöstlich ungünstig 3 TWSZ 3ao des WSG „Warnow-Rostock“ 1 1 - Konfliktbewertung niederschlagsnormal im Süden: ca. 450m Entfernung zur K GÜ 5 Wendorf-Qualitz, im Westen und Süden: grenzt direkt an bestehenden Tagebau Schependorf II und Schependorf II-Erweiterung (Vorschlag Vorranggebiet Rohstoffsicherung Nr. 108) Konfliktbewertung Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte - Westmecklenburgische Seenplatte – Sternberger Seengebiet – überwiegend 403/06 1 mittel Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Alleen Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale Anhang 6.7.5_1 - 1 Konfliktbewertung 1 2 Hügelgrab „Kiesenberg“ in ca. 100m Entfernung, ein „Wall“ in 50m Entfernung, eine Vielzahl weiterer Bodendenkmale nördlich im nahegelegenen Waldgebiet 1 - historische Kulturlandschaften (Karte III GLRP) 1 sonstiges Kumulative Wirkungen Konfliktbewertung 2 Das Vorbehaltsgebiet grenzt an den bestehenden Tagebau Schependorf II und -Erweiterung (geplantes Vorranggebiet Rohstoffsicherung Nr. 108) und liegt in kleiner gleich 2km Entfernung zu dem bestehenden Tagebau Schependorf 1 und -Nordwest (geplantes Vorranggebiet Rohstoffsicherung Nr. 107) sowie zu dem geplanten Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung südlich Katelbogen (Nr. 210). Weitere Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt. Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht): A Einzelfallentscheidungen: - Erholungsfunktion, Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume, Biotopverbund – Funktionen bereits durch die angrenzenden Tagebaubetriebe beeinträchtigt, da Erweiterungsfläche nur kleinteilig, wird zugunsten des Vorbehaltsgebietes Rohstoffsicherung abgewogen – Berücksichtigung unter C - Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspflege – resultiert aus Lage im EU-Vogelschutzgebiet „Mittlere Warnow“ – da das Plangebiet an bestehende Tagebauflächen, die ebenfalls im EUVogelschutzgebiet liegen, angrenzt, werden die zusätzlichen Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebietes und damit auch des Vorbehaltsgebietes Naturschutz und Landschaftspflege als voraussichtlich gering bewertet, dies muss in detaillierten Untersuchungen geprüft werden – Berücksichtigung unter C B Änderungen am Plangebiet: - veränderte Abgrenzung zur Berücksichtigung des Waldgebietes (Mindestabstand 50m) C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien: - Geschützte Biotope, Feuchtlebensräume, Brutplätze geschützter Vogelarten (ggf. artenschutzrechtliche Prüfung), Schutzwürdigkeit des Bodens, Oberflächengewässer, Trinkwasserschutzgebiet „Warnow-Rostock“ - FFH-Gebiet „Schlemminer Wälder und Kleingewässerlandschaft“ (Verträglichkeitsprüfung), EUVogelschutzgebiet „Mittlere Warnow“ (Verträglichkeitsprüfung) – vgl. Kapitel 7.7 im Umweltbericht Resümee: Die Fläche wird in leicht veränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen. 13 Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung SÜDLICH KATELBOGEN (Nr. 210, KS) Anhang 6.7.5_1 Größe: 22,4 ha Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Baumgarten Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Konfliktbewertung 3 Siedlungen ca. 150m bis Ortslage Katelbogen Wegeverbindungen aus nordöstlicher Richtung verläuft ein Weg mittig in das Plan- 3 gebiet 3 Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP) herausragende Bedeutung 2 Tourismusraum (noch unabgewogene im Tourismusentwicklungsraum Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 2 Wälder mit Erholungseignung Wälder mit guten Struktureigenschaften südlich und westlich direkt angrenzend 1 touristische Infrastruktur Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Konfliktbewertung Biotoptypen (BNTK) Überwiegend Ackerfläche, ehemalige Abgrabungsfläche vorhanden 3 Geschützte Biotope (§ 20 LNatG) südwestlich unmittelbar angrenzend: naturnahes Moor 3 Vorbehaltsgebiete Naturschutz und liegt innerhalb Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 3 Schutzwürdigkeit der Arten und Lehoch, südlich und südwestlich angrenzend sehr hoch bensräume (Karte 3 GLRP) 3 Feuchtlebensräume (Karte I GLRP) südwestlich unmittelbar angrenzend 2 Schutzwürdigkeit unzerschnittener hoch landschaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP) 3 Biotopverbund (Karte II GLRP) im Biotopverbund im weiteren Sinne VP Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie südlich direkt angrenzend an „Schlemminer Wälder und Kleingewässerlandschaft“ Europäische Vogelschutzgebiete Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Brutplätze geschützter Vogelarten weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, Naturpark, Ramsar, GLB, FND) Wald Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4 GLRP) Moore (Karte I GLRP) Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) Altlasten / Kampfmittelbelastung Schutzgut Wasser Lage zu Oberflächengewässern Schutzfunktion der Deckschichten Artesisch anstehendes Grundwasser Trinkwasserschutzgebiete Hochwassergefährdung Grundwasserabhängige Ökosysteme (Karte 14 GLRP) Schutzgut Klima/Luft Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP) Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub, Schadstoffe) Schutzgut Landschaft Landschaftszone – Großlandschaft – 14 innerhalb „Mittlere Warnow“ - VP 1 AP Schutzbereich mind. eines Horststandortes betroffen 1 ca. 260m Entfernung FND „Torfmoosmoor Revier Rühn“ im angrenzenden Waldgebiet, ca. 1,2km Entfernung zu Naturpark „Sternberger Seenlandschaft“ 3 südlich und westlich grenzt Waldgebiet direkt an Konfliktbewertung 2 mittel 3 1 1 Konfliktbewertung 3 ca. 500m Entfernung zu Fließgewässern, 8 Standgewässer in 40 bis 500m Entfernung südlich, 2 Standgewässer 450m nördlich überwiegend ungünstig, nordwestlicher Bereich günstig südöstlich direkt angrenzend an eine Fläche 3 in 50m Entfernung zu TWSZ 3 und in 200m Entfernung zu TWSZ 2 des WSG „Katelbogen“, in TWSZ 3ao des WSG „Warnow-Rostock“ und in nördlicher Richtung 80 m zu TWSZ 3a des WSG „Baumgarten“ 1 1 südwestlich unmittelbar angrenzend - Konfliktbewertung niederschlagsnormal im Westen: ca. 250m Entfernung zur Straße BaumgartenKatelbogen, im Norden ca. 700m Entfernung zur L14 BützowNeu Kloster Konfliktbewertung Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte - Westmeck- Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung Landschaftseinheit – Naturraum Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP) Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Alleen Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale Anhang 6.7.5_1 lenburgische Seenplatte – Sternberger Seengebiet – überwiegend 403/06 sehr hoch 3 2 Rohstofftransporte müssten über L14 erfolgen – diese ist eine Allee Konfliktbewertung 1 2 eine Vielzahl von Bodendenkmalen im südwestlich gelegenen Waldgebiet > 100m Entfernung 1 - historische Kulturlandschaften (Karte III GLRP) 1 sonstiges Kumulative Wirkungen Konfliktbewertung 2 Das Vorbehaltsgebiet befindet sich in 2-3km Entfernung zu dem bestehenden Tagebau Schependorf II und -Erweiterung (geplantes Vorranggebiet Rohstoffsicherung Nr. 108), zu dem geplanten Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung bei Feld Schependorf 2 (Nr. 209) und zu dem bestehenden Tagebau Schependorf 1 und -Nordwest (geplantes Vorranggebiet Rohstoffsicherung Nr. 107). Weitere Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt. Hinweise aus Stellungnahmen zum RREP MM/R Die Gemeinde Baumgarten fordert, einen ausreichenden Abstand zu bebauten Bereichen zu sichern. Der Landkreis Güstrow weist auf die Lage im SPA-Gebiet Nr. 6 (Zielstellung nach GLRP siehe Karte III – Berücksichtigung der besonderen Schutz- und Maßnahmenerfordernisse von Brut- und Rastvogelarten in Europäischen Vogelschutzgebieten) hin. Die Abbautätigkeit und insbesondere auch Transportwege würden das Schutzziel unzulässigerweise belasten. Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht): A Einzelfallentscheidungen: - Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspflege, Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume, und Biotopverbund – resultieren insbesondere aus Lage im EU-Vogelschutzgebiet „Mittlere Warnow“ –Intensität der Betroffenheit des EU-Vogelschutzgebietes infolge Rohstoffabbau und -transport kann auf regionaler Ebene nicht abschließend prognostiziert werden und bedarf detaillierter Untersuchungen – Berücksichtigung unter C B Änderungen am Plangebiet: - veränderte Abgrenzung zur Berücksichtigung der Siedlungsflächen von Katelbogen (Mindestabstand 300m) - veränderte Abgrenzung zur Berücksichtigung des Waldgebietes (Mindestabstand 50m) C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien: - Wegeverbindungen, Erholungsfunktion, Geschützte Biotope, Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume, Feuchtlebensräume, Biotopverbund, Brutplätze geschützter Vogelarten (ggf. artenschutzrechtliche Prüfung), Moore, Oberflächengewässer, Trinkwasserschutzgebiet „Warnow-Rostock“, Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes - FFH-Gebiet „Schlemminer Wälder und Kleingewässerlandschaft“ (Verträglichkeitsprüfung), EUVogelschutzgebiet „Mittlere Warnow“ (Verträglichkeitsprüfung) – vgl. Kapitel 7.7 im Umweltbericht Resümee: Die Fläche wird in leicht veränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen. 15 Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung WESTLICH KRAKOW AM SEE 1 (neu: westlich Groß Tessin) (Nr. 211, KS) Anhang 6.7.5_1 Größe: 65,2 ha Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Reimershagen Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Konfliktbewertung 1 Siedlungen je ca. 1km Entfernung zu Ortslagen Groß Tessin, Marienhof und Reimershagen 3 Wegeverbindungen ein Weg quert von Nord nach Süd das Plangebiet mittig 3 Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP) südlicher Teil herausragende Bedeutung (ca. 2/3 der Gesamtfläche), nördlicher Teil besondere Bedeutung 2 Tourismusraum (noch unabgewogene im Tourismusentwicklungsraum Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 2 Wälder mit Erholungseignung Wälder mit guten Struktureigenschaften südlich und westlich direkt angrenzend 1 touristische Infrastruktur Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Konfliktbewertung Biotoptypen (BNTK) Überwiegend Ackerfläche, von Norden nach Süden mittig von Weg mit Baumbestand durchkreuzt, Kleingewässer mit Gehölzbestand nahezu zentral innerhalb der Fläche 3 Geschützte Biotope (§ 20 LNatG) nahezu zentral innerhalb der Fläche: 2 naturnahe Feldgehölze, sowie 2 weitere an Fläche angrenzend 1 Vorbehaltsgebiete Naturschutz und Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 2 Schutzwürdigkeit der Arten und Leim Süden und Westen an Bereich mit hoher Schutzwürdigkeit bensräume (Karte 3 GLRP) angrenzend 3 Feuchtlebensräume (Karte I GLRP) westlich in 200m und 500m, südlich in 550m Entfernung 3 Schutzwürdigkeit unzerschnittener sehr hoch landschaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP) 1 Biotopverbund (Karte II GLRP) 1 Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie in ca. 1,3km Entfernung: „Cossensee und Siggen“ Europäische Vogelschutzgebiete Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Brutplätze geschützter Vogelarten weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, Naturpark, Ramsar, GLB, FND) Wald Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4 GLRP) Moore (Karte I GLRP) Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) Altlasten / Kampfmittelbelastung Schutzgut Wasser Lage zu Oberflächengewässern Schutzfunktion der Deckschichten Artesisch anstehendes Grundwasser Trinkwasserschutzgebiete Hochwassergefährdung Grundwasserabhängige Ökosysteme (Karte 14 GLRP) Schutzgut Klima/Luft Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP) Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub, Schadstoffe) 16 in ca. 1km Entfernung: „Nossentiner-Schwinzer Heide“ - 2 1 Schutzbereich mind. eines Horststandortes betroffen ca. 1km Entfernung NSG „Cossensee“, einige FND innerhalb des westlich und südlich gelegenen Waldgebietes AP 1 südlich und westlich im Abstand von 50 - 80m mittel 2 Konfliktbewertung 2 2 westlich in ca. 100m Entfernung zu stark entwässertem, degradiertem Moor 1 1 Konfliktbewertung 3 ca. 200m Entfernung zu Fließgewässern (Gräben) , 1 Standgewässer 180m südlich überwiegend ungünstig im Norden ca. 150 m zu TWSZ 3ao des WSG „Güstrow, Insel- 1 see OFW“, im Osten ca. 900m bzw. 1,1 km Entfernung zur TWSZ 3a und 2 des WSG „Groß Tessin“ 1 3 östlich in ca. 350m Entfernung Konfliktbewertung niederschlagsnormal - im Norden: ca. 80m Entfernung zur L11 Krakow am SeeLohmen, Weg durch das Gebiet ohne Klassifizierung - Bestandteil eines Häufungsgebietes mit einem Durchmesser von ca. 8 km bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung Anhang 6.7.5_1 und einem geplanten Vorranggebiet Rohstoffsicherung Schutzgut Landschaft Landschaftszone – Großlandschaft – Landschaftseinheit – Naturraum Konfliktbewertung Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte - Westmecklenburgische Seenplatte – Krakower Seen- und Sandergebiet – überwiegend 411/06 2 hoch Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP) 2 Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Rohstofftransporte müssten über L11 erfolgen – diese ist in Alleen östlicher Richtung eine Allee Schutzgut Kultur- und Sachgüter Konfliktbewertung 1 Baudenkmale 3 Bodendenkmale ein Bodendenkmal zentral innerhalb der Fläche 1 historische Kulturlandschaften (Karte III GLRP) 1 sonstiges 150 m in nördlicher Richtung verläuft Trasse für NEL, Kumulative Wirkungen Konfliktbewertung 3 Das Vorbehaltsgebiet ist Bestandteil eines Häufungsgebietes, bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und einem geplanten Vorranggebiet Rohstoffsicherung in einem Umkreis von ca. 7 km. Weitere Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt. Hinweise aus Stellungnahmen zum RREP MM/R Stadt Krakow am See und Gemeinde Dobbin-Linstow bitten darum, dass es 1. nicht zu einer zeitgleichen Abbaugenehmigung kommt, dass 2. eine Beschränkung der maximalen jährlichen Gewinnungsmenge auferlegt wird und dass 3. Auflagen erteilt werden, die zur Vermeidung bzw. Minimierung der Belastung der Bevölkerung führen und die das touristische Potenzial nicht negativ beeinflussen. Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht): A Einzelfallentscheidungen: - Schutzwürdigkeit unzerschnittener landschaftlicher Freiräume – Plangebiet liegt im Randbereich des Raumes, Eingriff ist voraussichtlich erheblich aber temporär – Berücksichtigung unter C B Änderungen am Plangebiet: keine C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien: - Wegeverbindungen, Erholungsfunktion, Geschützte Biotope, unzerschnittener landschaftlicher Freiräume, Feuchtlebensräume, Biotopverbund, Brutplätze geschützter Vogelarten (ggf. artenschutzrechtliche Prüfung), Oberflächengewässer, grundwasserabhängige Ökosysteme, Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes, Bodendenkmale Resümee: Die Fläche wird in unveränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen. Als Bestandteil eines Häufungsgebietes ist Programmsatz 5.6 (4) im RREP MM/R zu berücksichtigen. 17 Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung WESTLICH KRAKOW AM SEE 2 (Nr. 212, KS) Anhang 6.7.5_1 Größe: 130,4 ha Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Stadt Krakow am See, im Norden an Reimershagen angrenzend Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Konfliktbewertung 1 Siedlungen ca. 700m Entfernung zur Ortslage Sammit, über 1km Entfernung zu Ortslagen Rum Kogel und Groß Tessin 3 Wegeverbindungen Weg quert Plangebiet von Nordwest nach Südost 3 Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP) herausragende Bedeutung 3 Tourismusraum (noch unabgewogene im Tourismusschwerpunktraum Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 1 Wälder mit Erholungseignung Wälder mit guten Struktureigenschaften nördlich und westlich in mind. 150m Entfernung 3 Radfernweg Berlin Kopenhagen quert das Feld zentral 3 Fernwanderweg E10 berührt südwestlichen Feldesteil Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Konfliktbewertung Biotoptypen (BNTK) Überwiegend Ackerfläche, von Nordwest Richtung Südost von einem Feldweg durchquert, ca. 7 größere und kleinere Kleingewässer sowie 3 Feldgehölze überplant, im Osten ragt Grünlandfläche in Plangebiet 3 Geschützte Biotope (§ 20 LNatG) 10 Flächen überplant: naturnahe Feldgehölze bzw. Kleingewässer, weitere geschützte Biotope in unmittelbarer Umgebung zum Plangebiet 1 Vorbehaltsgebiete Naturschutz und Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 2 Schutzwürdigkeit der Arten und Leim Westen und Osten an Bereiche hoher Schutzwürdigkeit bensräume (Karte 3 GLRP) angrenzend 3 Feuchtlebensräume (Karte I GLRP) 1 Fläche vollständig innerhalb des südlichen Teils des Plangebietes, 2 weitere Flächen westlich und östlich in kleiner 100m Entfernung 3 Schutzwürdigkeit unzerschnittener sehr hoch landschaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP) 1 Biotopverbund (Karte II GLRP) VP Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie ca. 400m Entfernung: „Cossensee und Siggen“ touristische Infrastruktur Europäische Vogelschutzgebiete Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Brutplätze geschützter Vogelarten weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, Naturpark, Ramsar, GLB, FND) Wald Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4 GLRP) Moore (Karte I GLRP) Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) Altlasten / Kampfmittelbelastung Schutzgut Wasser Lage zu Oberflächengewässern Schutzfunktion der Deckschichten Artesisch anstehendes Grundwasser Trinkwasserschutzgebiete Hochwassergefährdung Grundwasserabhängige Ökosysteme 18 VP ca. 350m Entfernung: „Nossentiner-Schwinzer Heide““ westlich in ca. 350m Entfernung zu Gebiet mit mittlerer Bedeu- 1 tung (Stufe 2) AP Schutzbereich mind. eines Horststandortes betroffen 3 ca. 400m Entfernung: NSG „Cossensee“, 1 ca. 800m Entfernung zu LSG und Naturpark „Nossentiner und Schwinzer Heide“ 2 nördlich und nordwestlich in ca. 100m Entfernung zum Wald, östlich befinden sich kleinere Waldflächen in ca. 50m Entfernung Konfliktbewertung 2 mittel 3 östlich unmittelbar angrenzend stark entwässerte, degradierte Moore 1 1 Konfliktbewertung 3 ca. 1,8km Entfernung zum Mühlenbach, kleinere Gräben im nordöstlich angrenzenden Moorgebiet, 2 Standgewässer innerhalb des Plangebiets nördlich und südlich, 2 Standgewässer 450m südöstlich; ca. 1,8 km Entfernung zum Langsee überwiegend ungünstig 1 ca. 900m bzw. 1,2km Entfernung zu TWSZ 3a und TWSZ 2 des WSG „Krakow“ 1 3 östlich unmittelbar angrenzend Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung (Karte 14 GLRP) Schutzgut Klima/Luft Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP) Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub, Schadstoffe) Schutzgut Landschaft Landschaftszone – Großlandschaft – Landschaftseinheit – Naturraum Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP) Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Alleen Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale historische Kulturlandschaften (Karte III GLRP) sonstiges Anhang 6.7.5_1 Konfliktbewertung niederschlagsnormal - im Südosten: ca. 800m Entfernung zur Erschließungsstraße der Ortslage Alt Sammit - Bestandteil eines Häufungsgebietes mit einem Durchmesser von ca. 8 km bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und einem geplanten Vorranggebiet Rohstoffsicherung Konfliktbewertung Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte - Westmecklenburgische Seenplatte – Krakower Seen- und Sandergebiet – überwiegend 411/06 2 hoch 1 Konfliktbewertung 1 3 ein Hügelgrab innerhalb der Fläche, ein weiteres in ca. 100m Entfernung in südwestlicher Richtung 1 - 3 Plangebiet wird von Nord nach Ost durch Ferngasleitung gequert, am unteren südlichen Rand berührt lt. TK 10 eine Hochspannungsleitung das Gebiet Kumulative Wirkungen Konfliktbewertung 3 Das Vorbehaltsgebiet ist Bestandteil eines Häufungsgebietes bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und einem geplanten Vorranggebiet Rohstoffsicherung in einem Umkreis von ca. 7 km. Weitere Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt. Hinweise aus Stellungnahmen zum RREP MM/R Stadt Krakow am See und Gemeinde Dobbin-Linstow bitten darum, dass es 1. nicht zu einer zeitgleichen Abbaugenehmigung kommt, dass 2. eine Beschränkung der maximalen jährlichen Gewinnungsmenge auferlegt wird und dass 3. Auflagen erteilt werden, die zur Vermeidung bzw. Minimierung der Belastung der Bevölkerung führen und die das touristische Potenzial nicht negativ beeinflussen. Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht): A Einzelfallentscheidungen: - Erholungsfunktion und Tourismusschwerpunktraum sowie internationaler Radweg – ein Eingriff in diesem für die Erholung geeigneten und bereits genutzten Raum ist voraussichtlich mit erheblichen temporären Auswirkungen verbunden, dennoch wird wegen der Langfristigkeit der Rohstoffsicherungsplanung im RREP MM/R zu Gunsten des Vorbehaltsgebietes Rohstoffsicherung abgewogen – Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen können erst im konkreten Planverfahren abgestimmt werden – Berücksichtigung unter C - Ferngasleitung: Schutzabstände zur Ferngasleitung sind einzuhalten – welche Auswirkungen sich für einen potenziellen Rohstoffabbau in diesem relativ großen Vorbehaltsgebiet ergeben, kann auf regionaler Ebene nicht abschließend ermittelt werden – Berücksichtigung unter C B Änderungen am Plangebiet: keine C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien: - Wegeverbindungen (touristisch genutzte Wege), Erholungsfunktion, Tourismusschwerpunktraum, Geschützte Biotope, Feuchtlebensräume, Brutplätze geschützter Vogelarten (ggf. artenschutzrechtliche Prüfung), Moore, Oberflächengewässer, grundwasserabhängige Ökosysteme, Bodendenkmal, Ferngasleitung - FFH-Gebiet „Cossensee und Siggen“ (Verträglichkeitsprüfung), EU-Vogelschutzgebiet „Nossentiner-Schwinzer Heide“ (Verträglichkeitsprüfung) – vgl. Kapitel 7.7 im Umweltbericht Resümee: Die Fläche wird in unveränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen. Als Bestandteil eines Häufungsgebietes ist Programmsatz 5.6 (4) im RREP MM/R zu berücksichtigen. 19 Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung WESTLICH MARIENHOF 2 (Nr. 213, KS) Anhang 6.7.5_1 Größe: 27,2 ha Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Reimershagen Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Konfliktbewertung 2-3 Siedlungen ca. 200m Entfernung zu Gebäudebestand im Außenbereich; jeweils ca. 1,2 km Entfernung zu Ortslagen Marienhof, Bellin, Groß Breesen und Reimershagen 2 Wegeverbindungen der äußerste südliche Rand des Plangebietes wird von einem Weg von West nach Ost gequert 2 Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP) besondere Bedeutung 2 Tourismusraum (noch unabgewogene im Tourismusentwicklungsraum Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 2 Wälder mit Erholungseignung Wälder mit guten Struktureigenschaften nördlich, westlich, östlich und kleinteilig auch südlich in Entfernungen zwischen 20m bis 100m 2 touristische Infrastruktur Fernwanderweg E9a/E10 verläuft ca. 50m östlich des Feldes Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Konfliktbewertung Biotoptypen (BNTK) Ackerfläche; im Westen und Süden Grünland angrenzend, im Norden und Osten Wald angrenzend 3 Geschützte Biotope (§ 20 LNatG) in westlicher und südlicher Richtung in ca. 50-150m Entfernung zu naturnahen Bruch-, Sumpf- und Auenwäldern, naturnahen Feldgehölzen und naturnahen Sümpfen 2 Vorbehaltsgebiete Naturschutz und grenzt nordwestlich an Vorbehaltsgebiet an Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 2 Schutzwürdigkeit der Arten und Lewestlich angrenzend Bereich hoher Schutzwürdigkeit, östlich bensräume (Karte 3 GLRP) angrenzend Bereich sehr hoher Schutzwürdigkeit 3 Feuchtlebensräume (Karte I GLRP) 1 Fläche südlich in ca. 100m Entfernung 3 Schutzwürdigkeit unzerschnittener sehr hoch landschaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP) 2 Biotopverbund (Karte II GLRP) nordwestlich angrenzend an Biotopverbund im engeren Sinne VP Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie westlich direkt angrenzend an „Nebeltal mit Zuflüssen“ Europäische Vogelschutzgebiete Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Brutplätze geschützter Vogelarten weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, Naturpark, Ramsar, GLB, FND) Wald Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4 GLRP) Moore (Karte I GLRP) Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) Altlasten / Kampfmittelbelastung Schutzgut Wasser Lage zu Oberflächengewässern Schutzfunktion der Deckschichten Artesisch anstehendes Grundwasser Trinkwasserschutzgebiete Hochwassergefährdung Grundwasserabhängige Ökosysteme (Karte 14 GLRP) Schutzgut Klima/Luft Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP) 20 - 1 1 AP Schutzbereich mind. eines Horststandortes betroffen 3 ca. 400m Entfernung: NSG „Cossensee“, 1 ca. 800m Entfernung zu LSG und Naturpark „Nossentiner und Schwinzer Heide“ nördlich, westlich, östlich und kleinteilig auch südlich in Entfer- 2 nungen zwischen 45m bis 100m Konfliktbewertung 2-3 überwiegend mittel, im westlichen Bereich ein Streifen sehr hoch westlich unmittelbar angrenzend stark entwässerte, degradier- 3 te Moore 1 1 Konfliktbewertung 3 ca. 80m Entfernung zum Teuchelbach, 1 Standgewässer 180m westlich überwiegend ungünstig berührt im westlichen Teil größere Fläche 3 im TWSZ 3ao bzw. in ca. 800 m Entfernung zur TWSZ 2o des WSG „Güstrow, Inselsee, OFW“ 1 3 westlich unmittelbar angrenzend niederschlagsnormal Konfliktbewertung - Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub, Schadstoffe) Schutzgut Landschaft Landschaftszone – Großlandschaft – Landschaftseinheit – Naturraum Anhang 6.7.5_1 - im Süden: ca. 300m Entfernung zur L11 Groß Tessin – Lohmen - im Süden: ca. 150m Entfernung zu geplantem Vorbehaltsgebiet „nördlich Reimershagen 1“ - Bestandteil eines Häufungsgebietes mit einem Durchmesser von ca. 8 km bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und einem geplanten Vorranggebiet Rohstoffsicherung Konfliktbewertung Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte - Mecklenburger Großseenlandschaft – Krakower Seen- und Sandergebiet– überwiegend 411/06 1 nördlicher Teilbereich mittel Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP) 1 Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Alleen Schutzgut Kultur- und Sachgüter Konfliktbewertung 1 Baudenkmale 1 Bodendenkmale Keine in der näheren Umgebung 1 historische Kulturlandschaften (Karte III GLRP) 1 sonstiges ca. 200 m Entfernung südlich verlaufenden NEL-Trasse Kumulative Wirkungen Konfliktbewertung 3 Das Vorbehaltsgebiet ist Bestandteil eines Häufungsgebietes bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und einem geplanten Vorranggebiet Rohstoffsicherung in einem Umkreis von ca. 7 km. Weitere Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt. Hinweise aus Stellungnahmen zum RREP MM/R Stadt Krakow am See und Gemeinde Dobbin-Linstow bitten darum, dass es 1. es nicht zu einer zeitgleichen Abbaugenehmigung kommt, dass 2. eine Beschränkung der maximalen jährlichen Gewinnungsmenge auferlegt wird und dass 3. Auflagen erteilt werden, die zur Vermeidung bzw. Minimierung der Belastung der Bevölkerung führen und die das touristische Potenzial nicht negativ beeinflussen. Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht): A Einzelfallentscheidungen: - Gebäudebestand im Außenbereich – keine Berücksichtigung auf regionaler Ebene, sondern in nachgelagerten Planverfahren, dann mit Überprüfung der tatsächlichen Nutzung der Gebäude und Überprüfung der Auswirkungen aus dem Transport der Rohstoffe – Berücksichtigung unter C B Änderungen am Plangebiet: keine C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien: - Geschützte Biotope, Feuchtlebensräume, unzerschnittene landschaftliche Freiräume, Brutplätze geschützter Vogelarten (ggf. artenschutzrechtliche Prüfung), Boden, Moore, Oberflächengewässer, Trinkwasserschutzgebiet „Güstrow-Inselsee“, grundwasserabhängige Ökosysteme - FFH-Gebiet „Nebeltal mit Zuflüssen“ (Verträglichkeitsprüfung) – vgl. Kapitel 7.7 im Umweltbericht Resümee: Die Fläche wird in unveränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen. Als Bestandteil eines Häufungsgebietes ist Programmsatz 5.6 (4) im RREP MM/R zu berücksichtigen. 21 Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung WESTLICH MARIENHOF 1 (Nr. 214, KS) Anhang 6.7.5_1 Größe: 18,5 ha Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Reimershagen Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Konfliktbewertung 2 Siedlungen ca. 300m Entfernung zur Ortslage Marienhof 3 Wegeverbindungen das Plangebiet queren im oberen Drittel 2 Wege von West nach Ost 2 Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP) besondere Bedeutung 3 Tourismusraum (noch unabgewogene im Tourismusschwerpunktraum Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 2 Wälder mit Erholungseignung Wälder mit guten Struktureigenschaften nordöstlich und westlich in Entfernungen ca. 50m 1 touristische Infrastruktur Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Konfliktbewertung Biotoptypen (BNTK) überwiegend Ackerfläche, im nördlichen Bereich von Feldweg mit Baumbestand durchzogen 3 Geschützte Biotope (§ 20 LNatG) nordwestlich angrenzend: naturnahe Feldhecken, temporäre und stehende Kleingewässer 1 Vorbehaltsgebiete Naturschutz und Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) Schutzwürdigkeit der Arten und Leöstlich und westlich der Fläche Bereiche mit hoher Schutzwür- 1 bensräume (Karte 3 GLRP) digkeit 2 Feuchtlebensräume (Karte I GLRP) 1 Fläche südöstlich in ca. 550m Entfernung 3 Schutzwürdigkeit unzerschnittener sehr hoch landschaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP) 1 Biotopverbund (Karte II GLRP) 1 Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie in ca. 1,2km Entfernung: „Nebel mit Zuflüssen“, in ca. 2km Entfernung: „Cossensee und Siggen“ 1 Europäische Vogelschutzgebiete in ca. 1,7km Entfernung: „Nossentiner-Schwinzer Heide“ 1 Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel AP Brutplätze geschützter Vogelarten Schutzbereich mind. eines Horststandortes betroffen 1 weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, ca. 2km Entfernung zu NSG „Cossensee“ Naturpark, Ramsar, GLB, FND) Wald Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4 GLRP) Moore (Karte I GLRP) Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) Altlasten / Kampfmittelbelastung Schutzgut Wasser Lage zu Oberflächengewässern Schutzfunktion der Deckschichten Artesisch anstehendes Grundwasser Trinkwasserschutzgebiete Hochwassergefährdung Grundwasserabhängige Ökosysteme (Karte 14 GLRP) Schutzgut Klima/Luft Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP) Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub, Schadstoffe) 22 2 südwestlich und nordöstlich liegen Waldgebiete in ca. 50m Entfernung Konfliktbewertung 2 mittel 3 südwestlich in kleiner 50m Entfernung schwach bis mäßig entwässertes, naturnahes Moor 3 östlich in ca. 80m Entfernung Blockpackung Glambeck 1 Konfliktbewertung 3 ca. 80m Entfernung zum Teuchelbach, 1 Standgewässer 50m nordwestlich überwiegend ungünstig 3 in ca. 1,4 km Entfernung zu TWSZ 3a und zu TWSZ 2 des WSG „Groß Tessin“, ca. 1,5km Entfernung zu TWSZ 3a und 2 des WSG „Groß Breesen“; in TWSZ 3ao des WSG „Güstrow, Inselsee, OFW“ 1 1 Konfliktbewertung niederschlagsbegünstigt - im Süden: ca. 150m Entfernung zur L11 Groß Tessin – Reimershagen - im Süden: ca. 300m Entfernung zu geplantem Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung „westlich Krakow am See 1“ Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung Anhang 6.7.5_1 - Bestandteil eines Häufungsgebietes mit einem Durchmesser von ca. 8 km bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und einem geplanten Vorranggebiet Rohstoffsicherung Schutzgut Landschaft Landschaftszone – Großlandschaft – Landschaftseinheit – Naturraum Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP) Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Alleen Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale historische Kulturlandschaften (Karte III GLRP) sonstiges Konfliktbewertung Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte – Mecklenburger Großseenlandschaft – Krakower Seen- und Sandergebiet – überwiegend 411/06 1 mittel 2-3 Rohstofftransporte müssten über L11 erfolgen – diese besitzt in südlicher Richtung Baumreihen Konfliktbewertung 1 1 Keine in der näheren Umgebung 1 - 1-3 Abstand zur NEL-Trasse in südlicher Richtung 150 m, lt. TK 10 quert Hochspannungsleitung im oberen Drittel das Plangebiet von Nordwest nach Südost Kumulative Wirkungen Konfliktbewertung 3 Das Vorbehaltsgebiet ist Bestandteil eines Häufungsgebietes bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und einem geplanten Vorranggebiet Rohstoffsicherung in einem Umkreis von ca. 7 km. Weitere Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt. Hinweise aus Stellungnahmen zum RREP MM/R Stadt Krakow am See und Gemeinde Dobbin-Linstow bitten darum, dass es 1. nicht zu einer zeitgleichen Abbaugenehmigung kommt, dass 2. eine Beschränkung der maximalen jährlichen Gewinnungsmenge auferlegt wird und dass 3. Auflagen erteilt werden, die zur Vermeidung bzw. Minimierung der Belastung der Bevölkerung führen und die das touristische Potenzial nicht negativ beeinflussen. Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht): A Einzelfallentscheidungen: - Tourismusschwerpunktraum - ein Eingriff in diesem für die Erholung geeigneten Raum ist voraussichtlich mit erheblichen temporären Auswirkungen verbunden, dennoch wird wegen der Langfristigkeit der Rohstoffsicherungsplanung im RREP MM/R zu Gunsten des Vorbehaltsgebietes Rohstoffsicherung abgewogen – Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen können erst im konkreten Planverfahren abgestimmt werden – Berücksichtigung unter C B Änderungen am Plangebiet: keine C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien: - Wegeverbindungen, Tourismusschwerpunktraum, Geschützte Biotope, Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume, unzerschnittene landschaftliche Freiräume, Brutplätze geschützter Vogelarten (ggf. artenschutzrechtliche Prüfung), Moore, Geschützte Geotope, Oberflächengewässer, Trinkwasserschutzgebiet „Güstrow-Inselsee“, Allee, Hochspannungsleitung Resümee: Die Fläche wird in unveränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen. Als Bestandteil eines Häufungsgebietes ist Programmsatz 5.6 (4) im RREP MM/R zu berücksichtigen. 23 Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung WESTLICH RUM KOGEL 1 (neu: nördlich Kirch Kogel) (Nr. 215, KS) Anhang 6.7.5_1 Größe: 28,5 ha Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Reimershagen Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Konfliktbewertung 2-3 Siedlungen ca. 200m Entfernung zu Gebäudebestand im Außenbereich, ca. 650m Entfernung zu Ortslagen: Suckwitz, Kirch Kogel und Reimershagen 3 Wegeverbindungen Weg quert Plangebiet von West nach Ost mittig 2 Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP) besondere Bedeutung 2 Tourismusraum (noch unabgewogene im Tourismusentwicklungsraum Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) Wälder mit Erholungseignung kleinere Waldfläche mit guten Struktureigenschaften nordwest- 2 lich in Entfernung größer 60m 2 touristische Infrastruktur Fernwanderweg E10 verläuft ca. 50m östlich des Plangebiets Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Konfliktbewertung Biotoptypen (BNTK) Ackerfläche, von Westen nach Osten durch Feldweg mit Baum-/Strauchbestand durchzogen 2-3 Geschützte Biotope (§ 20 LNatG) in unter 80m Entfernung: temporäres Kleingewässer, naturnahes Moor, naturnahe Feldgehölze, Röhrrichtbestände/Riede, naturnaher Bruch-, Sumpf- und Auwald 1 Vorbehaltsgebiete Naturschutz und Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 1 Schutzwürdigkeit der Arten und Lenordwestlich der Fläche Bereiche mit hoher und sehr hoher bensräume (Karte 3 GLRP) Schutzwürdigkeit 3 Feuchtlebensräume (Karte I GLRP) 1 Fläche nördlich in ca. 40m Entfernung, 4 Flächen südlich in 100 bis 400m Entfernung 3 Schutzwürdigkeit unzerschnittener sehr hoch landschaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP) 1 Biotopverbund (Karte II GLRP) 1 Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie ca. 2km Entfernung: „Mildenitztal mit Zuflüssen“ Europäische Vogelschutzgebiete Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Brutplätze geschützter Vogelarten weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, Naturpark, Ramsar, GLB, FND) Wald Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4 GLRP) Moore (Karte I GLRP) Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) Altlasten / Kampfmittelbelastung Schutzgut Wasser Lage zu Oberflächengewässern Schutzfunktion der Deckschichten Artesisch anstehendes Grundwasser Trinkwasserschutzgebiete Hochwassergefährdung Grundwasserabhängige Ökosysteme (Karte 14 GLRP) Schutzgut Klima/Luft Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP) Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub, Schadstoffe) 24 ca. 300m Entfernung: „Nossentiner-Schwinzer Heide“ überwiegend hoch (Stufe 3) VP 3 AP Schutzbereich mind. eines Horststandortes betroffen 1 ca. 50m Entfernung zu LSG „Nossentiner und Schwinzer Heide“ sowie zu Naturpark „Nossentiner und Schwinzer Heide“, ca. 2km Entfernung zu NSG „Breeser See“ 2 nordwestlich in ca. 50m Entfernung kleinere Waldgebiete Konfliktbewertung 2 mittel nordwestlich direkt angrenzend stark entwässertes, degradier- 3 tes Moor 1 1 Konfliktbewertung 3 nördlich in ca. 200m Entfernung Bresenitz, westlich in ca. 200m Entfernung ein weiteres Fließgewässer, 1 Standgewässer 150m nordwestlich, 1 Standgewässer 500m südöstlich ungünstig 1 ca. 750m Entfernung zu TWSZ 3a und ca. 950m Entfernung zu TWSZ 2 des WSG „Reimershagen“ 1 3 nordwestliche Teilfläche direkt betroffen Konfliktbewertung niederschlagsnormal - im Süden: ca. 150m Entfernung zur L11 Reimershagen – Lohmen - im Norden: ca. 500m Entfernung zu geplantem Vorbehalts- Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung Schutzgut Landschaft Landschaftszone – Großlandschaft – Landschaftseinheit – Naturraum Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP) Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Alleen Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale historische Kulturlandschaften (Karte III GLRP) sonstiges Anhang 6.7.5_1 gebiet Rohstoffsicherung „nördlich Rum Kogel 1“ - Bestandteil eines Häufungsgebietes mit einem Durchmesser von ca. 8 km bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und einem geplanten Vorranggebiet Rohstoffsicherung Konfliktbewertung Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte – Mecklenburger Großseenlandschaft – Krakower Seen- und Sandergebiet – überwiegend 411/06 2-3 westliche Teilfläche (ca. ¼) sehr hoch, östliche Teilfläche (ca. ¾) hoch 2-3 ca. 50 m Entfernung zu Naturpark und Landschaftsschutzgebiet Nossentiner und Schwinzer Heide Rohstofftransporte müssten über L11 erfolgen – diese ist in diesem Bereich eine Allee Konfliktbewertung 1 1 Keine in der näheren Umgebung 1 - 3 nördlich und nordwestlich des Plangebiets verläuft Trasse für NEL und berührt Plangebiet, lt. TK 10 verläuft Hochspannungsleitung von Nordwest nach Südost mittig durchs Plangebiet Kumulative Wirkungen Konfliktbewertung 3 Das Vorbehaltsgebiet ist Bestandteil eines Häufungsgebietes bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und einem geplanten Vorranggebiet Rohstoffsicherung in einem Umkreis von ca. 7 km. Weitere Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt. Hinweise aus Stellungnahmen zum RREP MM/R Stadt Krakow am See und Gemeinde Dobbin-Linstow bitten darum, dass es 1. nicht zu einer zeitgleichen Abbaugenehmigung kommt, dass 2. eine Beschränkung der maximalen jährlichen Gewinnungsmenge auferlegt wird und dass 3. Auflagen erteilt werden, die zur Vermeidung bzw. Minimierung der Belastung der Bevölkerung führen und die das touristische Potenzial nicht negativ beeinflussen. Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht): A Einzelfallentscheidungen: - Gebäudebestand im Außenbereich – keine Berücksichtigung auf regionaler Ebene, sondern Berücksichtigung in nachgelagerten Planverfahren, dann mit Überprüfung der tatsächlichen Nutzung der Gebäude und Überprüfung der Auswirkungen aus dem Rohstofftransport – Berücksichtigung unter C B Änderungen am Plangebiet: keine C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien: - Wegeverbindung, Geschützte Biotope, unzerschnittene landschaftliche Freiräume, Feuchtlebensräume, Biotopverbund, Rastgebiet für wat- und Wasservögel, Brutplätze geschützter Vogelarten (ggf. artenschutzrechtliche Prüfung), Moore, Oberflächengewässer, grundwasserabhängige Ökosysteme, Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes, Allee - EU-Vogelschutzgebiet „Nossentiner-Schwinzer Heide“ (Verträglichkeitsprüfung) – vgl. Kapitel 7.7 im Umweltbericht Resümee: Die Fläche wird in unveränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen. Als Bestandteil eines Häufungsgebietes ist Programmsatz 5.6 (4) im RREP MM/R zu berücksichtigen. 25 Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung NÖRDLICH REIMERSHAGEN 1 (Nr. 216, KS) Anhang 6.7.5_1 Größe: 47,3 ha Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Reimershagen Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Konfliktbewertung 2-3 Siedlungen ca. 200m Entfernung zu Gebäudebestand im Außenbereich; ca. 300m Entfernung zur Ortslage Reimershagen, ca. 1,2 km Entfernung zur Ortslage Groß Breesen 3 Wegeverbindungen das Plangebiet wird von 2 Wegen aus nordwestlicher in südöstlicher Richtung gequert, ein weiterer Weg quert von Ost nach West und trifft einen der vorgenannten Wege 2 Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP) besondere Bedeutung 2 Tourismusraum (noch unabgewogene im Tourismusentwicklungsraum Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 2 Wälder mit Erholungseignung Waldflächen mit guten Struktureigenschaften insbesondere südlich in einer Entfernung größer 50m 3 touristische Infrastruktur Fernradweg Berlin-Kopenhagen quert Feld zentral, 2 Fernwanderweg E10 liegt südöstlich des Feldes in ca. 100m Entfernung Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Konfliktbewertung Biotoptypen (BNTK) größtenteils Ackerfläche, mittlerer Bereich Trockengrünland 3 Geschützte Biotope (§ 20 LNatG) in weniger als 100m Entfernung: 4 temporäre Kleingewässer, naturnahe Feldgehölze, naturnahe Sümpfe, naturnaher Bruch, Sumpf- und Auwald 1 Vorbehaltsgebiete Naturschutz und Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 1 Schutzwürdigkeit der Arten und Lenördlich und östlich liegen Bereiche hoher Bedeutung bensräume (Karte 3 GLRP) 3 Feuchtlebensräume (Karte I GLRP) 3 Flächen östlich in ca. 20, 300 bzw. 350m Entfernung 3 Schutzwürdigkeit unzerschnittener überwiegend sehr hoch landschaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP) 1 Biotopverbund (Karte II GLRP) VP Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie ca. 600m Entfernung: „Nebeltal mit Zuflüssen“ Europäische Vogelschutzgebiete Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Brutplätze geschützter Vogelarten weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, Naturpark, Ramsar, GLB, FND) Wald Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4 GLRP) Moore (Karte I GLRP) Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) Altlasten / Kampfmittelbelastung Schutzgut Wasser Lage zu Oberflächengewässern Schutzfunktion der Deckschichten Artesisch anstehendes Grundwasser Trinkwasserschutzgebiete Hochwassergefährdung Grundwasserabhängige Ökosysteme (Karte 14 GLRP) 26 ½ der Fläche mittel (Stufe 2) 1 2 Schutzbereich mind. eines Horststandortes betroffen - AP 1 2 östlich und nördlich liegen große zusammenhängende Waldgebiete in mind. 50m Entfernung Konfliktbewertung 2 mittel 3 westlich in ca. 90m, nördlich in ca. 150m und östlich in ca. 260m Entfernung stark entwässerte, degradierte Moore 1 1 Konfliktbewertung 3 ca. 100m Entfernung zum Teuchelbach und zu weiteren Gräben, ca. 900m Entfernung zur Bresenitz und weiteren Gräben, Reimershagener See 280m südlich, 1 Standgewässer 90m westlich ungünstig grenzt im Norden an entsprechende Fläche an 1 südlich in ca. 800m TWSZ 3a und TWSZ 2 des WSG „Reimershagen“, ca. 100m Abstand in nördliche Richtung zu TWSZ 2o und zu ca. 2/3 in TWSZ 3ao „Güstrow, Inselsee OFW“ 1 3 nördlich in ca. 50m Entferung Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung Schutzgut Klima/Luft Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP) Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub, Schadstoffe) Schutzgut Landschaft Landschaftszone – Großlandschaft – Landschaftseinheit – Naturraum Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP) Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Alleen Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale historische Kulturlandschaften (Karte III GLRP) sonstiges Anhang 6.7.5_1 Konfliktbewertung niederschlagsnormal - im Südosten: ca. 50m Entfernung zur L11 Reimershagen – Lohmen - im Norden: ca. 200m Entfernung zum geplanten Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung „westlich Marienhof 2“ - Bestandteil eines Häufungsgebietes mit einem Durchmesser von ca. 8 km bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und einem geplanten Vorranggebiet Rohstoffsicherung Konfliktbewertung Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte - Mecklenburger Großseenlandschaft – Krakower Seen- und Sandergebiet – zu ½: 411/06 und zu ½: 411/17 1 gering 1 - Keine in der näheren Umgebung - Konfliktbewertung 1 1 1 3 NEL-Trasse durchquert das Plangebiet im unteren Drittel von Ost nach West, lt.TK 10 durchquert im oberen Drittel von Nordost nach Südwest eine Hochspannungsleitung Kumulative Wirkungen Konfliktbewertung 3 Das Vorbehaltsgebiet ist Bestandteil eines Häufungsgebietes bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und einem geplanten Vorranggebiet Rohstoffsicherung in einem Umkreis von ca. 7 km. Weitere Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt. Hinweise aus Stellungnahmen zum RREP MM/R Stadt Krakow am See und Gemeinde Dobbin-Linstow bitten darum, dass es 1. nicht zu einer zeitgleichen Abbaugenehmigung kommt, dass 2. eine Beschränkung der maximalen jährlichen Gewinnungsmenge auferlegt wird und dass 3. Auflagen erteilt werden, die zur Vermeidung bzw. Minimierung der Belastung der Bevölkerung führen und die das touristische Potenzial nicht negativ beeinflussen. Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht): A Einzelfallentscheidungen: - Gebäudebestand im Außenbereich – keine Berücksichtigung auf regionaler Ebene, sondern Berücksichtigung in nachgelagerten Planverfahren, dann mit Überprüfung der tatsächlichen Nutzung der Gebäude und Überprüfung der Auswirkungen aus dem Transport der Rohstoffe – Berücksichtigung unter C - NEL-Trasse – derzeitiger Planungsstand: Abschluss des Raumordnungsverfahrens mit dem Ergebnis einer Vorzugstrasse – eine abschließende Abwägung ist erst im konkreten Planverfahren möglich, zu dem voraussichtlich neue Erkenntnisse zum Verlauf der Trasse vorliegen – Berücksichtigung unter C B Änderungen am Plangebiet: keine C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien: - Wegeverbindungen (u.a. Fernradweg), Geschützte Biotope, Feuchtlebensräume, unzerschnittene landschaftliche Freiräume, Brutplätze geschützter Vogelarten (ggf. artenschutzrechtliche Prüfung), Moore, Oberflächengewässer, grundwasserabhängige Ökosysteme, NEL-Trasse - FFH-Gebiet „Nebeltal mit Zuflüssen“ (Verträglichkeitsprüfung) – vgl. Kapitel 7.7 im Umweltbericht Resümee: Die Fläche wird in unveränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen. Als Bestandteil eines Häufungsgebietes ist Programmsatz 5.6 (4) im RREP MM/R zu berücksichtigen. 27 Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung NÖRDLICH RUM KOGEL 1 (neu: westlich Reimershagen) (Nr. 217, KS) Anhang 6.7.5_1 Größe: 17,9 ha Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Reimershagen Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Konfliktbewertung 2 Siedlungen ca. 300m Entfernung zur Ortslage Reimershagen; ca. 600m Entfernung zur Ortslage Suckvitz 3 Wegeverbindungen Weg quert von Nordost nach Südost das Plangebiet 2 Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP) besondere Bedeutung 2 Tourismusraum (noch unabgewogene im Tourismusentwicklungsraum Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 2 Wälder mit Erholungseignung kleinere Waldflächen mit guten Struktureigenschaften insbesondere westlich und südwestlich in Entfernungen zwischen 40 - 150m 3 touristische Infrastruktur Fernwanderweg E10 quert östlichen Teil des Feldes Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Konfliktbewertung Biotoptypen (BNTK) überwiegend Ackerfläche, im Südosten grenzt Trockengrünland an, Fläche im Osten von Feldweg ohne Baumbestand durchzogen 3 Geschützte Biotope (§ 20 LNatG) in weniger als 100m Entfernung: naturnahe Feldgehölze, naturnaher Bruch-, Sumpf- und Auwald, ein naturnaher unverbauter Bachabschnitt (Bach östlich von Suckvitz), naturnahe Feldhecke 2 Vorbehaltsgebiete Naturschutz und grenzt mit westlichem Rand an VB NL Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) Schutzwürdigkeit der Arten und Lewestlich und südwestlich angrenzend Bereiche sehr hoher und 2 bensräume (Karte 3 GLRP) hoher Bedeutung 3 Feuchtlebensräume (Karte I GLRP) 1 Fläche nördlich in ca. 400m Entfernung, 1 Fläche südlich in ca. 300m Entfernung 3 Schutzwürdigkeit unzerschnittener sehr hoch landschaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP) 1 Biotopverbund (Karte II GLRP) 1 Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie ca. 1,6km Entfernung: „Mildenitz mit Zuflüssen“, ca. 2,3km Entfernung: „Nebeltal mit Zuflüssen“ VP Europäische Vogelschutzgebiete ca. 1,3km Entfernung: „Nossentiner-Schwinzer Heide“ 3 Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und hoch (Stufe 3) Wasservögel AP Brutplätze geschützter Vogelarten Schutzbereich mind. eines Horststandortes betroffen 1 weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, ca. 1,7km Entfernung zu NSG „Breeser See“, ca. 850m EntNaturpark, Ramsar, GLB, FND) fernung zu LSG und Naturpark „Nossentiner und Schwinzer Heide“ 3 Wald kleinere Waldflächen in Entfernungen zwischen 20 - 150m Schutzgut Boden Konfliktbewertung 2 Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4 mittel GLRP) 3 Moore (Karte I GLRP) nordwestlich in ca. 200m Entfernung stark entwässerte, degradierte Moore 1 Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) 1 Altlasten / Kampfmittelbelastung Schutzgut Wasser Konfliktbewertung 3 Lage zu Oberflächengewässern ca. 50m Entfernung zur Bresenitz und zu weiteren Gräben, 2 Standgewässer 100m nordwestlich, 1 Standgewässer 200m westlich Schutzfunktion der Deckschichten überwiegend günstig, östlicher Teilbereich ungünstig Artesisch anstehendes Grundwasser liegt innerhalb einer entsprechenden Fläche 2 Trinkwasserschutzgebiete ca. 150m Entfernung zu TWSZ 3a und ca. 350m Entfernung zu TWSZ 2 des WSG „Reimershagen“; weitere TWSZ 2 und 3a in 2,1km Entfernung 1 Hochwassergefährdung 3 Grundwasserabhängige Ökosysteme südöstlich in ca. 130m Entferung (Karte 14 GLRP) Schutzgut Klima/Luft Konfliktbewertung Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP) niederschlagsnormal 28 Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub, Schadstoffe) Schutzgut Landschaft Landschaftszone – Großlandschaft – Landschaftseinheit – Naturraum Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP) Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Alleen Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale historische Kulturlandschaften (Karte III GLRP) sonstiges Anhang 6.7.5_1 - im Süden: ca. 100m Entfernung zur L11 Reimershagen – Lohmen - im Süden: ca. 500m Entfernung zum geplanten Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung „westlich Rum Kogel 1“, im Nordosten ca. 800m Entfernung zum geplanten Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung „nördlich Reimershagen 1“ - Bestandteil eines Häufungsgebietes mit einem Durchmesser von ca. 8 km bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und einem geplanten Vorranggebiet Rohstoffsicherung Konfliktbewertung Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte - Mecklenburger Großseenlandschaft – Krakower Seen- und Sandergebiet – zu ½: 411/06 und zu ½: 411/17 2 hoch 1 Rohstofftransporte müssten über die L11 erfolgen, ist in diesem Bereich eine Allee Konfliktbewertung 1 1 nordwestlich in ca. 150m Entfernung ein „beseitigter Hof“ aus dem 18. Jhd. 1 - 3 NEL-Trasse quert im östlichen Teil des Planungsgebietes von Nordost nach Südwest, lt. TK 10 2 Hochspannungsleitungen , eine von Nord nach Süd und eine von Nordost nach Südwest Kumulative Wirkungen Konfliktbewertung 3 Das Vorbehaltsgebiet ist Bestandteil eines Häufungsgebietes, bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und einem geplanten Vorranggebiet Rohstoffsicherung in einem Umkreis von ca. 7 km. Weitere Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt. Hinweise aus Stellungnahmen zum RREP MM/R Stadt Krakow am See und Gemeinde Dobbin-Linstow bitten darum, dass es 1. nicht zu einer zeitgleichen Abbaugenehmigung kommt, dass 2. eine Beschränkung der maximalen jährlichen Gewinnungsmenge auferlegt wird und dass 3. Auflagen erteilt werden, die zur Vermeidung bzw. Minimierung der Belastung der Bevölkerung führen und die das touristische Potenzial nicht negativ beeinflussen. Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht): A Einzelfallentscheidungen: - EU-Vogelschutzgebiet „Nossentiner-Schwinzer Heide“ und Rastgebiet – Plangebiet liegt nach Aussage der unteren Naturschutzbehörde Güstrow innerhalb regelmäßig besetzter bedeutsamer Nahrungs-/ Rastplatzflächen von Graugänsen und nordischen Gänsen, die ihren Schlafplatz im Vogelschutzgebiet haben – da es sich bei der Festlegung der Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung um eine sehr langfristige Planung handelt, sind letztlich die Ergebnisse der Verträglichkeitsprüfung zum Zeitpunkt der konkreten Abbauplanung maßgeblich; auch wenn derzeit und mittelfristig ggf. keine FFH-Verträglichkeit anzunehmen ist, wird das Plangebiet dennoch als Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung festgelegt – Berücksichtigung der Kriterien unter C - NEL-Trasse – derzeitiger Planungsstand: Abschluss des Raumordnungsverfahrens mit dem Ergebnis einer Vorzugstrasse – eine abschließende Abwägung ist erst im konkreten Planverfahren möglich, zu dem voraussichtlich neue Erkenntnisse zum Verlauf der Trasse vorliegen – Berücksichtigung unter C B Änderungen am Plangebiet: keine C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien: - Wegeverbindung (Fernwanderweg), Geschützte Biotope, Feuchtlebensräume, unzerschnittene landschaftliche Freiräume, Rastgebiet für Wat- und Wasservögel, Brutplätze geschützter Vogelarten (ggf. artenschutzrechtliche Prüfung), Moore, Oberflächengewässer, grundwasserabhängige Ökosysteme, NEL-Trasse - EU-Vogelschutzgebiet „Nossentiner-Schwinzer Heide“ (Verträglichkeitsprüfung) – vgl. Kapitel 7.7 im Umweltbericht Resümee: Die Fläche wird in unveränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen. Als Bestandteil eines Häufungsgebietes ist Programmsatz 5.6 (4) im RREP MM/R zu berücksichtigen. 29 Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung NÖRDLICH ZIETLITZ 1 (Nr. 218, KS) Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Kuchelmiß Anhang 6.7.5_1 Größe: 19,4 ha Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Konfliktbewertung 2 Siedlungen ca. 400m Entfernung zum Sondergebiet Hotel und Golfplatz Serrahn inkl. Ferienhäuser, ca. 1 – 1,5km Entfernung zu Ortslagen Serrahn, Serrahn Hof und Zietlitz 3 Wegeverbindungen Plangebiet wird östlich von Weg begrenzt, im Plangebiet gibt es einen Weg 3 Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP) herausragende Bedeutung 2 Tourismusraum (noch unabgewogene im Tourismusentwicklungsraum Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 2 Wälder mit Erholungseignung kleineres Waldgebiet mit guten Struktureigenschaften südlich und südwestlich in einer Entfernung von ca. 30m 2 ca. 400m Entfernung zum Sondergebiet Hotel und Golfplatz Serrahn inkl. Ferienhäuser Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Konfliktbewertung Biotoptypen (BNTK) größtenteils Ackerfläche, Teilflächen sind Grünland, im Nordwesten von Feldweg ohne Baumbestand durchzogen, nordöstliche Grenze bildet ebenfalls ein Feldweg mit Hecke 3 Geschützte Biotope (§ 20 LNatG) in bis zu 100m Entfernung: naturnahe Hecken, eine Baumgruppe und ein stehendes Kleingewässer 1 Vorbehaltsgebiete Naturschutz und Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 2-3 Schutzwürdigkeit der Arten und LebensTeilflächen mit hoher Schutzwürdigkeit, Fläche von Norden, Wesräume (Karte 3 GLRP) ten und Süden von Bereichen hoher Schutzwürdigkeit umgeben, im Südwesten grenzt Bereich sehr hoher Schutzwürdigkeit an 3 Feuchtlebensräume (Karte I GLRP) 1 Fläche südlich in ca. 30m Entfernung, 1 Fläche westlich in ca. 260m Entfernung 1 Schutzwürdigkeit unzerschnittener landmittel schaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP) 1 Biotopverbund (Karte II GLRP) 1 Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie ca. 1,3km Entfernung: „Nebeltal mit Zuflüssen“ touristische Infrastruktur Europäische Vogelschutzgebiete Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Brutplätze geschützter Vogelarten weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, Naturpark, Ramsar, GLB, FND) ca. 500m Entfernung: „Nossentiner-Schwinzer Heide“ mittel (Stufe 2) VP 2 Schutzbereich mind. eines Horststandortes betroffen Randlage innerhalb des LSG „Krakower Seenlandschaft“, ca. 1,6km Entfernung zu NSG „Nebel“ AP 3 Wald 3 kleinere Waldflächen südlich und südwestlich in einer Entfernung von ca. 30m Konfliktbewertung 3 nordöstlicher Teil mittel, westlicher und südlicher Teil sehr hoch Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4 GLRP) Moore (Karte I GLRP) Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) Altlasten / Kampfmittelbelastung Schutzgut Wasser Lage zu Oberflächengewässern Schutzfunktion der Deckschichten Artesisch anstehendes Grundwasser Trinkwasserschutzgebiete Hochwassergefährdung Grundwasserabhängige Ökosysteme (Karte 14 GLRP) Schutzgut Klima/Luft Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP) 30 3 südlich, westlich und nördlich liegen unmittelbar angrenzend bzw. teilweise überplant stark entwässerte, degradierte Moore 1 1 Konfliktbewertung 3 ca. 550 m zum Serrahner See, im nördlichen Teil wird Fläche direkt von kleinem Fließgewässer durchzogen, weitere Gräben in ca. 100m Entfernung, Grimmsee 260m westlich, Serrahner See 500m nordwestlich, 3 Standgewässer 300m nördlich, 1 Standgewässer 50m südlich ungünstig 1 in ca. 1,6km Entfernung TWSZ 3a und TWSZ 2 des WSG „Groß Bäbelin“ 1 3 südlich, westlich und nördlich unmittelbar angrenzend bzw. teilweise überplant Konfliktbewertung niederschlagsnormal bis niederschlagsbegünstigt Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung Anhang 6.7.5_1 - im Osten: ca. 400m Entfernung zur A19 Berlin-Rostock, im Nordwesten ca. 500m Entfernung zur GÜ28 Zietlitz – Serrahn, im Süden: ca. 1,4km Entfernung zur Straßenverbindung zwischen Zietlitz und Groß Bäbelin - im Nordosten und im Süden: grenzt direkt an geplante Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung „nördlich Zietlitz 2“ und „nördlich Zietlitz 3“ - im Südosten: grenzt direkt an bestehenden Tagebau „Zietlitz-Bäbelin West“ (geplantes Vorranggebiet Rohstoffsicherung) - Bestandteil eines Häufungsgebietes mit einem Durchmesser von ca. 7 km bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und 2 geplanten Vorranggebieten Rohstoffsicherung in der Region MM/R Schutzgut Landschaft Konfliktbewertung Landschaftszone – Großlandschaft – Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte - Mecklenburger Landschaftseinheit – Naturraum Großseenlandschaft – Großseenland mit Müritz-, Kölpin- und Fleesensee – überwiegend 412/01 2 Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes mittel (Karte 8 GLRP) 3 Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Randlage innerhalb des LSG „Krakower Seenlandschaft“ Alleen Schutzgut Kultur- und Sachgüter Konfliktbewertung 1 Baudenkmale 1 Bodendenkmale nördlich in 400m-600m Entfernung eine „ehemalige Burg“, ein „Großsteingrab“ und eine „Warte“ 1 historische Kulturlandschaften (Karte III GLRP) 1 sonstiges Kumulative Wirkungen Konfliktbewertung 3 Das Vorbehaltsgebiet ist Bestandteil eines Häufungsgebietes, bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und 2 geplanten Vorranggebieten Rohstoffsicherung in einem Umkreis von ca. 5 km. Weitere Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt. Hinweise aus Stellungnahmen zum Vorentwurf RREP MM/R bzw. Entwurf des Umweltberichts (Scopingverfahren) Stadt Krakow am See und Gemeinde Dobbin-Linstow bitten darum, dass es 1. es nicht zu einer zeitgleichen Abbaugenehmigung kommt, dass 2. eine Beschränkung der maximalen jährlichen Gewinnungsmenge auferlegt wird und dass 3. Auflagen erteilt werden, die zur Vermeidung bzw. Minimierung der Belastung der Bevölkerung führen und die das touristische Potenzial nicht negativ beeinflussen. Der Landkreis Müritz hat grundsätzliche Bedenken wegen der Nähe zum Naturpark und zum Landschaftsschutzgebiet. Landreis Güstrow: Nach §4 Abs.2 Nr.2 der LSG-Verordnung ist es verboten, Bodenbestandteile abzubauen oder die Bodengestalt u.a. durch Abgrabungen und Aufschüttungen zu verändern oder Bodenschätze aufzusuchen, zu gewinnen oder sich anzueignen. Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub, Schadstoffe) Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht): A Einzelfallentscheidungen: - LSG „Krakower Seenlandschaft“ – Plangebiet liegt im Randbereich innerhalb des LSG und in räumlicher Nähe zu einem bestehenden Tagebau – aufgrund der regionalplanerischen Grundsatzfestlegung Lagerstätten vollständig abzubauen, wird zu Gunsten der Festlegung des Vorbehaltsgebietes Rohstoffsicherung abgewogen; ob und unter welchen Bedingungen einer Freistellung aus dem LSG zugestimmt wird, ist im konkreten Planverfahren zu prüfen – Berücksichtigung unter C - nordwestliche Teilfläche: Schutzwürdigkeit Arten und Lebensräume deckt sich mit Schutzwürdigkeit des Bodens (Moore), einem kleinen Fließgewässer und grundwasserabhängigen Ökosystemen – Berücksichtigung unter B B Änderungen am Plangebiet: - veränderte Abgrenzung zur Berücksichtigung des Waldgebietes (Mindestabstand 50m) - Reduzierung des Plangebiets um die nordwestliche Teilfläche auf der Grundlage der Kartierung grundwasserabhängiger Ökosysteme – Begründung siehe A C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien: - Wegeverbindungen, Erholungsfunktion, Geschützte Biotope, Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume, Feuchtlebensräume, Brutplätze geschützter Vogelarten (ggf. artenschutzrechtliche Prüfung), LSG „Krakower Seenlandschaft“, Boden, Moore, Oberflächengewässer, grundwasserabhängige Ökosysteme - EU-Vogelschutzgebiet „Nossentiner-Schwinzer Heide“ (Verträglichkeitsprüfung) – vgl. Kapitel 7.7 im Umweltbericht Resümee: Die Fläche wird in leicht veränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen. Als Bestandteil eines Häufungsgebietes ist Programmsatz 5.6 (4) im RREP MM/R zu berücksichtigen. 31 Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung NÖRDLICH ZIETLITZ 2 (Nr. 219, KS) Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Kuchelmiß Anhang 6.7.5_1 Größe: 11,5 ha Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Konfliktbewertung 1 Siedlungen ca. 600m Entfernung zum Sondergebiet Hotel und Golfplatz Serrahn inkl. Ferienhäuser, ca. 1 – 1,5km Entfernung zu Ortslagen Serrahn und Serrahn Hof 2 Wegeverbindungen nordwestliche von Weg begrenzt, am nördlichen Rand wird Plangebiet von Weg gequert 3 Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP) überwiegend herausragende Bedeutung 2 Tourismusraum (noch unabgewogene im Tourismusentwicklungsraum Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 2 Wälder mit Erholungseignung kleineres Waldgebiet mit guten Struktureigenschaften nördlich in ca. 70m Entfernung 2 ca. 460m Entfernung zum Sondergebiet Hotel und Golfplatz Serrahn inkl. Ferienhäuser Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Konfliktbewertung Biotoptypen (BNTK) überwiegend Ackerfläche, nördliches angrenzend frisches Grünland, südwestliche Feldesgrenze durch Feldweg mit Hecke 3 Geschützte Biotope (§ 20 LNatG) in bis zu 50m Entfernung: 4 naturnahe Feldhecken Vorbehaltsgebiete Naturschutz und 200m Abstand zum südwestlich gelegenen VB NL, 250 m AbLandschaftspflege (noch unabgewogene stand zum nördlich gelegenen VB NL Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 2 Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensnördlich liegt Gebiet mit hoher Schutzwürdigkeit räume (Karte 3 GLRP) 3 Feuchtlebensräume (Karte I GLRP) 1 Fläche südlich in ca. 180m Entfernung 1 Schutzwürdigkeit unzerschnittener landwestlicher Teil mittel schaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP) 1 Biotopverbund (Karte II GLRP) 1 Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie ca. 1,7km Entfernung: „Nebeltal mit Zuflüssen“ touristische Infrastruktur Europäische Vogelschutzgebiete Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Brutplätze geschützter Vogelarten weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, Naturpark, Ramsar, GLB, FND) Wald Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4 GLRP) Moore (Karte I GLRP) Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) Altlasten / Kampfmittelbelastung Schutzgut Wasser Lage zu Oberflächengewässern Schutzfunktion der Deckschichten Artesisch anstehendes Grundwasser Trinkwasserschutzgebiete Hochwassergefährdung Grundwasserabhängige Ökosysteme (Karte 14 GLRP) Schutzgut Klima/Luft Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP) Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub, Schadstoffe) 32 ca. 650m Entfernung: „Nossentiner-Schwinzer Heide““ mittel (Stufe 2) VP 2 AP Schutzbereich mind. eines Horststandortes betroffen im Südwesten an LSG „Krakower Seengebiet angrenzend“, 1,4km 3 Entfernung zu NSG „Großes Holz“, 1,7km Entfernung zu NSG „Nebel“ 2 nördlich liegt kleineres Waldgebiet in größer 50m Entfernung Konfliktbewertung 2 mittel 3 nördlich und nordöstlich teilweise unmittelbar angrenzende stark entwässerte, degradierte Moore 1 1 Konfliktbewertung 3 nördlich liegen in unmittelbarer Umgebung mehrere Gräben, 3 Standgewässer 200m nördlich, 1 Standgewässer 200m südlich, ca. 700m zu Serrahner See ungünstig 1 in ca. 1,6km Entfernung TWSZ 3a und TWSZ 2 des WSG „Groß Bäbelin“ 1 3 nördlich und nordöstlich unmittelbar angrenzend Konfliktbewertung niederschlagsnormal bis niederschlagsbegünstigt - im Osten: ca. 100m Entfernung zur A19 Berlin-Rostock, im Nordwesten ca. 650m Entfernung zur K GÜ28 Zietlitz – Serrahn, im Süden: ca. 1,6km Entfernung zur Straßenverbindung zwischen Zietlitz und Groß Bäbelin - im Süden: grenzt direkt an geplantes Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung „nördlich Zietlitz 1“ - im Südosten: grenzt direkt an bestehenden Tagebau „ZietlitzBäbelin West“ (geplantes Vorranggebiet Rohstoffsicherung) - Bestandteil eines Häufungsgebietes mit einem Durchmesser von Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung Schutzgut Landschaft Landschaftszone – Großlandschaft – Landschaftseinheit – Naturraum Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP) Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Alleen Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale Anhang 6.7.5_1 ca. 7 km bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und 2 geplanten Vorranggebieten Rohstoffsicherung in der Region MM/R Konfliktbewertung Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte - Mecklenburger Großseenlandschaft – Großseenland mit Müritz-, Kölpin- und Fleesensee – überwiegend 412/01 2 mittel - 1 Konfliktbewertung 1 1 nördlich in 370m-770m Entfernung eine „ehemalige Burg“, ein „Großsteingrab“ und eine „Warte“ 1 - historische Kulturlandschaften (Karte III GLRP) 1 sonstiges Kumulative Wirkungen Konfliktbewertung 3 Das Vorbehaltsgebiet ist Bestandteil eines Häufungsgebietes, bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und 2 geplanten Vorranggebieten Rohstoffsicherung in einem Umkreis von ca. 5 km. Weitere Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt. Hinweise aus Stellungnahmen zum RREP MM/R Stadt Krakow am See und Gemeinde Dobbin-Linstow bitten darum, dass es 1. nicht zu einer zeitgleichen Abbaugenehmigung kommt, dass 2. eine Beschränkung der maximalen jährlichen Gewinnungsmenge auferlegt wird und dass 3. Auflagen erteilt werden, die zur Vermeidung bzw. Minimierung der Belastung der Bevölkerung führen und die das touristische Potenzial nicht negativ beeinflussen. Der Landkreis Müritz hat grundsätzliche Bedenken wegen der Nähe zum Naturpark und zum Landschaftsschutzgebiet. Stadt Krakow am See und Gemeinde Dobbin-Linstow befürchten wegen der Nähe zum Van der Valk Resort Linstow Probleme mit Sicht- und Lärmschutz und fordern die Vorabfestlegung von Aufforstungsmaßnahmen. Weiterhin sollte eine zusätzliche Zu/Abfahrt von der BAB19 auf die Gemeindestraße zwischen Groß Bäbelin und Zietlitz zum Schutz vor Lärm- und Luftverunreinigungen, bezogen auf Transporte, geschaffen werden. Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht): A Einzelfallentscheidungen: - LSG „Krakower Seenlandschaft“ – Plangebiet liegt außerhalb am Rand des LSG und in räumlicher Nähe zu einem bestehenden Tagebau – aufgrund der Zielstellung Lagerstätten vollständig abzubauen wird zu Gunsten der Festlegung des Vorbehaltsgebietes Rohstoffsicherung abgewogen – Berücksichtigung unter C B Änderungen am Plangebiet: keine C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien: - Erholungsfunktion, Geschützte Biotope, Feuchtlebensräume, EU-Vogelschutzgebiet „Nossentiner-Schwinzer Heide“ (Verträglichkeitsprüfung), Brutplätze geschützter Vogelarten (ggf. artenschutzrechtliche Prüfung), LSG „Krakower Seenlandschaft“, Moore, Oberflächengewässer, grundwasserabhängige Ökosysteme Resümee: Die Fläche wird in unveränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen. Als Bestandteil eines Häufungsgebietes ist Programmsatz 5.6 (4) im RREP MM/R zu berücksichtigen. 33 Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung Anhang 6.7.5_1 Größe: 117,4 ha SÜDLICH GROß BÄBELIN 2 (Nr. 220, KS) Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Dobbin-Linstow (direkt an der Regionsgrenze) Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Konfliktbewertung 2 Siedlungen ca. 300m Entfernung zur Ortslage Linstow, zum Ferienpark „Van der Valk Resort Linstow“ und zur Ortslage Hohen Wangelin 3 Wegeverbindungen 2 Wege queren von Nord nach Süd das Plangebiet 1 Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP) 3 Tourismusraum (noch unabgewogene im Tourismusschwerpunktraum Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 2 Wälder mit Erholungseignung kleineres Waldgebiet mit guten Struktureigenschaften nördlich in ca. 70m Entfernung ca. 400m Entfernung zum Fernradweg Berlin-Kopenhagen, ca. 2 2 300m Entfernung zur zum Ferienpark „Van der Valk Resort Linstow“ (durch Autobahn A19 getrennt), im Süden unmittelbar 2 an Naturpark Nossentiner und Schwinzer Heide angrenzend Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Konfliktbewertung Biotoptypen (BNTK) größtenteils Ackerfläche, kleine Teilflächen frisches Grünland, von Nord nach Süd von 2 Feldwegen (teilweise mit Gehölzbestand) durchzogen, südliche Grenze bildet Straße mit Hecke/Baumbestand 3 Geschützte Biotope (§ 20 LNatG) in südlicher Richtung in ca.70m Entfernung: Feuchtwiesenkomplex nördlich des Linstower Sees 1 Vorbehaltsgebiete Naturschutz und Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 2 Schutzwürdigkeit der Arten und Lein südlicher Richtung in ca. 50m Entfernung: Flächen mit sehr bensräume (Karte 3 GLRP) hoher Schutzwürdigkeit 3 Feuchtlebensräume (Karte I GLRP) in südlicher Richtung in ca. 50m Entfernung, in östlicher und nördlicher Richtung in ca. 500m Entfernung 2 Schutzwürdigkeit unzerschnittener überwiegend hoch landschaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP) 1 Biotopverbund (Karte II GLRP) im Süden unmittelbar angrenzend VP Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie kleiner 50m Entfernung: „Nebeltal mit Zuflüssen“ VP Europäische Vogelschutzgebiete ca. 100m Entfernung: „Nossentiner-Schwinzer Heide“ 2 Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und mittel (Stufe 2) Wasservögel AP Brutplätze geschützter Vogelarten Schutzbereich mind. eines Horststandortes betroffen 2 weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, grenzt südlich direkt an LSG und Naturpark „Nossentiner und Naturpark, Ramsar, GLB, FND) Schwinzer Heide“, ca. 1,2km Entfernung zu LSG „Krakower Seengebiet“ 1 Wald Schutzgut Boden Konfliktbewertung 2 Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4 mittel GLRP) 3 Moore (Karte I GLRP) südlich und südwestlich stark entwässerte, degradierte Moore in 40 bzw. 300m Entfernung 1 Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) Altlasten / Kampfmittelbelastung im Süden ca. 300m zu ehemaliger Tankstelle Schutzgut Wasser Konfliktbewertung 3 Lage zu Oberflächengewässern ca. 200 m zum Linstower See, im südwestlichen Teil ragt kleiner Graben in das Gebiet, ca. 450m Entfernung zur Nebel Schutzfunktion der Deckschichten ungünstig Artesisch anstehendes Grundwasser 1 Trinkwasserschutzgebiete 1 Hochwassergefährdung 1 Grundwasserabhängige Ökosysteme (Karte 14 GLRP) Schutzgut Klima/Luft Konfliktbewertung Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP) niederschlagsnormal touristische Infrastruktur u.a. 34 Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub, Schadstoffe) Schutzgut Landschaft Landschaftszone – Großlandschaft – Landschaftseinheit – Naturraum Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP) Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Alleen Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale historische Kulturlandschaften (Karte III GLRP) Anhang 6.7.5_1 - im Westen: ca. 200m Entfernung zur A19 Berlin-Rostock in Höhe AS Linstow, im Norden: angrenzend an ehemaligen Verlauf der L204, im Süden: angrenzend an aktuellen Verlauf der L204 Hohen Wangelin – Linstow - im Norden: ca. 100m Entfernung zu geplantem Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung „südlich Groß Bäbelin 1“ - Bestandteil eines Häufungsgebietes mit einem Durchmesser von ca. 7 km bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und 2 geplanten Vorranggebieten Rohstoffsicherung in der Region MM/R Konfliktbewertung Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte - Mecklenburger Großseenlandschaft – Großseenland mit Müritz-, Kölpin- und Fleesensee – überwiegend 412/01 2 mittel - 1 Konfliktbewertung 1 1 keine 1-2 2 Flächen südlich in 80m bzw. 100m Entfernung: stark wasserbeeinflusste Grünlandflächen 2 Flächen südöstlich und südlich in 480m bzw. 520m Entfernung: Offenlandschaft, Trocken- oder Magerstandort 1 sonstiges Kumulative Wirkungen Konfliktbewertung 3 Das Vorbehaltsgebiet ist Bestandteil eines Häufungsgebietes, bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und 2 geplanten Vorranggebieten Rohstoffsicherung in einem Umkreis von ca. 5 km. In der Region Mecklenburgische Seenplatte werden im Vorentwurf des RREP in einer Entfernung von 2-4km weitere 2 Vorbehaltsgebiete und 2 Vorranggebiete Rohstoffsicherung vorgeschlagen Weitere Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt. Hinweise aus Stellungnahmen zum RREP MM/R Stadt Krakow am See und Gemeinde Dobbin-Linstow bitten darum, dass es 1. nicht zu einer zeitgleichen Abbaugenehmigung kommt, dass 2. eine Beschränkung der maximalen jährlichen Gewinnungsmenge auferlegt wird und dass 3. Auflagen erteilt werden, die zur Vermeidung bzw. Minimierung der Belastung der Bevölkerung führen und die das touristische Potenzial nicht negativ beeinflussen. Der Landkreis Müritz hat grundsätzliche Bedenken wegen der Nähe zum Naturpark und zum Landschaftsschutzgebiet. Der Regionale Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte fordert, das Plangebiet erst in Anspruch zu nehmen, wenn östlich liegende aktive Tagebaue im Raum zwischen Hohen Wangelin und Hallalit ausgebeutet und renaturiert bzw. rekultiviert sind. Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht): A Einzelfallentscheidungen: - FFH-Gebiet „Nebeltal mit Zuflüssen“ und EUVogelschutzgebiet „Nossentiner-Schwinzer Heide“ – Betroffenheit der Gebiete durch Abbau und Transport kann auf regionaler Ebene nicht abschließend prognostiziert werden – Berücksichtigung unter C B Änderungen am Plangebiet: keine C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien: - Wegeverbindungen, Tourismusschwerpunktraum, Geschützte Biotope, Feuchtlebensräume, Brutplätze geschützter Vogelarten (ggf. artenschutzrechtliche Prüfung), Moore, Oberflächengewässer - FFH-Gebiet „Nebeltal mit Zuflüssen“ (Verträglichkeitsprüfung), EU-Vogelschutzgebiet „Nossentiner-Schwinzer Heide“ (Verträglichkeitsprüfung) – vgl. Kapitel 7.7 im Umweltbericht Resümee: Die Fläche wird in unveränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen. Als Bestandteil eines Häufungsgebietes ist Programmsatz 5.6 (4) im RREP MM/R zu berücksichtigen. 35 Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung Anhang 6.7.5_1 Größe: 7,6 ha NÖRDLICH ZIETLITZ 3 (Nr. 221, KS) Landkreis, Gemeinde: Güstrow, überwiegend Gemeinde Kuchelmiß, randlich berührt DobbinLinstow Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Konfliktbewertung 1 Siedlungen ca. 900m Entfernung zur Ortslage Zietlitz, 1,3km Entfernung zum Sondergebiet Hotel und Golfplatz Serrahn inkl. Ferienhäuser, ca. 1,5km Entfernung zur Ortslage Serrahn Hof 2 Wegeverbindungen ein Weg quert am südlichen Rand das Plangebiet von West nach Ost 3 Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP) herausragende Bedeutung 2 Tourismusraum (noch unabgewogene überwiegend im Tourismusentwicklungsraum Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) Wälder mit Erholungseignung Waldgebiet mit guten Struktureigenschaften westlich in kleiner 2 50m Entfernung 1 touristische Infrastruktur u.a. Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Konfliktbewertung Biotoptypen (BNTK) Ackerfläche, westlich angrenzend: Grünland, Gebiet im Süden von Feldweg mit Gehölzbestand durchzogen 3 Geschützte Biotope (§ 20 LNatG) in bis zu 100m Entfernung: ein permanentes Kleingewässer und eine Baumgruppe 1 Vorbehaltsgebiete Naturschutz und Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 2 Schutzwürdigkeit der Arten und Leim Westen in ca. 50m Entfernung: Flächen mit sehr hoher bensräume (Karte 3 GLRP) Schutzwürdigkeit 3 Feuchtlebensräume (Karte I GLRP) eine Fläche in nordwestlicher Richtung in ca. 60m Entfernung 1 Schutzwürdigkeit unzerschnittener mittel landschaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP) 1 Biotopverbund (Karte II GLRP) 1 Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie ca. 1,8km Entfernung: „Nebeltal mit Zuflüssen“ 1 Europäische Vogelschutzgebiete ca. 1,3km Entfernung: „Nossentiner-Schwinzer Heide“ 2 Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und mittel (Stufe 2) Wasservögel AP Brutplätze geschützter Vogelarten Schutzbereich mind. eines Horststandortes betroffen 3 weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, an LSG „Krakower Seenlandschaft“ angrenzend Naturpark, Ramsar, GLB, FND) Wald Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4 GLRP) Moore (Karte I GLRP) Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) Altlasten / Kampfmittelbelastung Schutzgut Wasser Lage zu Oberflächengewässern Schutzfunktion der Deckschichten Artesisch anstehendes Grundwasser Trinkwasserschutzgebiete Hochwassergefährdung Grundwasserabhängige Ökosysteme (Karte 14 GLRP) Schutzgut Klima/Luft Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP) Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub, Schadstoffe) 36 westlich in ca. 50m Entfernung mittel 2 Konfliktbewertung 2 3 westlich stark entwässerte, degradierte Moore in teilweise unter 20m Entfernung 1 1 Konfliktbewertung 3 ca. 1,4km zum Serrahner See, einige Gräben in westlich angrenzender Fläche, 1 Standgewässer 100m nordwestlich ungünstig 1 in ca. 1,4km Entfernung TWSZ 3a und TWSZ 2 des WSG „Groß Bäbelin“ 1 3 westlich unmittelbar angrenzender größerer Komplex Konfliktbewertung niederschlagsnormal - im Osten: ca. 450m Entfernung zur A19 Berlin-Rostock, im Nordwesten ca. 1,3km Entfernung zur GÜ28 Zietlitz – Serrahn, im Süden: ca. 750m Entfernung zur Straßenverbindung zwischen Zietlitz und Groß Bäbelin - im Norden: grenzt direkt an geplantes Vorbehaltsgebiet Roh- Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung Schutzgut Landschaft Landschaftszone – Großlandschaft – Landschaftseinheit – Naturraum Anhang 6.7.5_1 stoffsicherung „nördlich Zietlitz 1“, im Südwesten: grenzt direkt an geplantes Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung „nördlich Zietlitz 4“ - im Südosten: grenzt direkt an bestehenden Tagebau „ZietlitzBäbelin West“ (geplantes Vorranggebiet Rohstoffsicherung) - Bestandteil eines Häufungsgebietes mit einem Durchmesser von ca. 7 km bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und 2 geplanten Vorranggebieten Rohstoffsicherung in der Region MM/R Konfliktbewertung Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte - Mecklenburger Großseenlandschaft – Großseenland mit Müritz-, Kölpin- und Fleesensee – überwiegend 412/01 2 mittel Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP) 2 Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, westlich unmittelbar an LSG „Krakower Seenlandschaft“ anAlleen grenzend Schutzgut Kultur- und Sachgüter Konfliktbewertung 1 Baudenkmale 1 Bodendenkmale keine 1 historische Kulturlandschaften (Karte III GLRP) 1 sonstiges Kumulative Wirkungen Konfliktbewertung 3 Das Vorbehaltsgebiet ist Bestandteil eines Häufungsgebietes, bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und 2 geplanten Vorranggebieten Rohstoffsicherung in einem Umkreis von ca. 5 km. Weitere Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt. Hinweise aus Stellungnahmen zum RREP MM/R Stadt Krakow am See und Gemeinde Dobbin-Linstow bitten darum, dass es 1. nicht zu einer zeitgleichen Abbaugenehmigung kommt, dass 2. eine Beschränkung der maximalen jährlichen Gewinnungsmenge auferlegt wird und dass 3. Auflagen erteilt werden, die zur Vermeidung bzw. Minimierung der Belastung der Bevölkerung führen und die das touristische Potenzial nicht negativ beeinflussen. Der Landkreis Müritz hat grundsätzliche Bedenken wegen der Nähe zum Naturpark und zum Landschaftsschutzgebiet. Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht): A Einzelfallentscheidungen: - LSG „Krakower Seenlandschaft“ – Plangebiet liegt außerhalb am Rand des LSG und in räumlicher Nähe zu einem bestehenden Tagebau – aufgrund der regionalplanerischen Grundsatzfestlegung Lagerstätten vollständig abzubauen, wird zu Gunsten der Festlegung des Vorbehaltsgebietes Rohstoffsicherung abgewogen – Berücksichtigung unter C B Änderungen am Plangebiet: keine C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien: - Erholungsfunktion, Geschützte Biotope, Feuchtlebensräume, Brutplätze geschützter Vogelarten (ggf. artenschutzrechtliche Prüfung), LSG „Krakower Seenlandschaft“, Moore, Oberflächengewässer, grundwasserabhängige Ökosysteme Resümee: Die Fläche wird in unveränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen. Als Bestandteil eines Häufungsgebietes ist Programmsatz 5.6 (4) im RREP MM/R zu berücksichtigen. 37 Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung NÖRDLICH ZIETLITZ 4 (Nr. 223, KS) Anhang 6.7.5_1 Größe: 140,8 ha Landkreis, Gemeinde: Güstrow, überwiegend Gemeinde Dobbin-Linstow, randlich berührt Gemeinde Kuchelmiß Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Konfliktbewertung 3 Siedlungen ca. 600m Entfernung zum Sondergebiet Hotel und Golfplatz Serrahn inkl. Ferienhäuser, ca. 150m Entfernung zu Splittersiedlungen Neu Zietlitz und Kuckuckshof, ca. 300m Entfernung zur Ortslage Zietlitz 3 Wegeverbindungen Weg quert Plangebiet von West nach Ost, Wegenetz aus 4 Wegen verläuft von Nord nach Süd 3 Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP) herausragende Bedeutung 3 Tourismusraum (noch unabgewogene Tourismusschwerpunktraum Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 2 Wälder mit Erholungseignung 2 Waldgebiete mit guten Struktureigenschaften südwestlich in ca. 180m Entfernung bzw. nördlich in ca. 50m Entfernung 2 westlich in ca. 70m Entfernung verläuft Fernradweg BerlinKopenhagen, ca. 140m Entfernung zum Golfplatz Serrahn Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Konfliktbewertung Biotoptypen größtenteils Ackerfläche, Teilflächen im Osten sind Grünland, von west nach Ost an (BNTK) Feldesmitte nach Süd von Feldweg mit Gehölzbestand durchzogen, südöstliche Grenze bildet ein Feldweg mit Hecke, 2 weitere Hecken durchziehen das Feld von Nord nach Süd 3 Geschützte Biotope (§ 20 LNatG) 2 naturnahe Hecken innerhalb bzw. am Rande des Feldes, weitere Strukturen in der näheren Umgebung des Feldes 2 Schutzwürdigkeit der Arten Teilflächen mit hoher Schutzwürdigkeit, Fläche im Westen und Süden von Beund Lebensräume (Karte 3 reichen hoher Schutzwürdigkeit umgeben, Fläche grenzt im Norden und im GLRP) Nordosten an Bereich sehr hoher Schutzwürdigkeit 1 Vorbehaltsgebiete Naturschutz und Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 1-3 Feuchtlebensräume (Karte I GLRP) nördlich in ca. 20m Entfernung, östlich in ca. 470m Entfernung, südlich in ca. 600m Entfernung, westlich in ca. 300m Entfernung 1 Schutzwürdigkeit unzerschnittener landmittel schaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP) 1 Biotopverbund (Karte II GLRP) im Westen an Biotopsverbundflächen angrenzend VP Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie ca. 650m Entfernung: „Nebeltal mit Zuflüssen“ touristische Infrastruktur u.a. Europäische Vogelschutzgebiete Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Brutplätze geschützter Vogelarten weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, Naturpark, Ramsar, GLB, FND) Wald Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4 GLRP) Moore (Karte I GLRP) westlich angrenzend an „Nossentiner-Schwinzer Heide“ überwiegend mittel (Stufe 2), westliche Teilfläche hoch (Stufe 3) VP 2-3 AP Schutzbereich mind. eines Horststandortes betroffen 3 Randlage innerhalb des LSG „Krakower Seenlandschaft“, ca. 1,7km Entfernung zum LSG und Naturpark „Nossentiner und Schwinzer Heide“, ca. 1,9km Entfernung zu NSG „Nebel“ 2 südwestlich in ca. 180m Entfernung bzw. nördlich in ca. 50m Entfernung Konfliktbewertung 2-3 größtenteils mittel, nordöstlicher Teil sehr hoch 3 nordöstlicher Teil des Plangebiets ist stark entwässertes, degradiertes Moor, weitere Moore in unmittelbarer Umgebung 1 Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) 2 Altlasten / Kampfmittelbelastung 2 altlastenverdächtige Flächen in der Ortslage Zietlitz in 370 bzw. 500m Entfernung Schutzgut Wasser Konfliktbewertung 3 Lage zu Oberflächengewässern ca. 850m zum Krakower und Serrahner See, Fläche mittig von kleinem Fließgewässer durchzogen, weitere Gräben in ca. 100m Entfernung nördlich und östlich, Grimmsee 50m nördlich Schutzfunktion der Deckschichten ungünstig Artesisch anstehendes Grundwasser 1 Trinkwasserschutzgebiete in ca. 1,5km Entfernung TWSZ 3a und TWSZ 2 des WSG „Groß Bäbelin“ 1 Hochwassergefährdung 3 Grundwasserabhängige Ökosysteme nordöstlicher Teilbereich des Plangebiets direkt betroffen, weitere (Karte 14 GLRP) Flächen unmittelbar angrenzend Schutzgut Klima/Luft Konfliktbewertung Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP) niederschlagsnormal Verkehrslage und - im Osten: ca. 800m Entfernung zur A19 Berlin-Rostock, im Westen ca. 50m Entfernung Lage zu bestezur GÜ28 Zietlitz – Serrahn, im Süden: angrenzend an Straßenverbindung zwischen henden EmissiZietlitz und Groß Bäbelin 38 Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung Anhang 6.7.5_1 onsquellen (Lärm, Staub, Schadstoffe) - im Osten: grenzt direkt an geplantes Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung „nördlich Zietlitz 3“ - im Osten: grenzt direkt an bestehenden Tagebau „Zietlitz-Bäbelin West“ (geplantes Vorranggebiet Rohstoffsicherung) - Bestandteil eines Häufungsgebietes mit einem Durchmesser von ca. 7 km bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und 2 geplanten Vorranggebieten Rohstoffsicherung in der Region MM/R Schutzgut Landschaft Konfliktbewertung Landschaftszone – Großlandschaft – Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte - Mecklenburger Landschaftseinheit – Naturraum Großseenlandschaft – Großseenland mit Müritz-, Kölpin- und Fleesensee – überwiegend 412/01 2 Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes mittel (Karte 8 GLRP) 3 Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, liegt im LSG „Krakower Seenlandschaft“ Alleen Schutzgut Kultur- und Sachgüter Konfliktbewertung 1 Baudenkmale 2 Bodendenkmale nordwestlich in ca. 300m Entfernung 2 Hügelgräber 1 historische Kulturlandschaften (Karte III GLRP) sonstige am nördliche Rand des Plangebiets liegt Hochspannungsleitung lt. 2 TK 10, westlich ca. 50m Abstand zur Hochspannungsleitung Kumulative Wirkungen Konfliktbewertung 3 Das Vorbehaltsgebiet ist Bestandteil eines Häufungsgebietes, bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und 2 geplanten Vorranggebieten Rohstoffsicherung in einem Umkreis von ca. 5 km. Weitere Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt. Hinweise aus Stellungnahmen zum RREP MM/R Stadt Krakow am See und Gemeinde Dobbin-Linstow bitten darum, dass es 1. nicht zu einer zeitgleichen Abbaugenehmigung kommt, dass 2. eine Beschränkung der maximalen jährlichen Gewinnungsmenge auferlegt wird und dass 3. Auflagen erteilt werden, die zur Vermeidung bzw. Minimierung der Belastung der Bevölkerung führen und die das touristische Potenzial nicht negativ beeinflussen. Der Landkreis Müritz hat grundsätzliche Bedenken wegen der Nähe zum Naturpark und zum Landschaftsschutzgebiet. Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht): A Einzelfallentscheidungen: - Splittersiedlungen – keine Berücksichtigung auf regionaler Ebene, sondern Berücksichtigung in nachgelagerten Planverfahren, dann mit Überprüfung der tatsächlichen Nutzung der Gebäude – Berücksichtigung unter C - Erholungsfunktion und Tourismusschwerpunktraum – ein Eingriff in diesem für die Erholung geeigneten und bereits genutzten Raum ist voraussichtlich mit erheblichen temporären Auswirkungen verbunden, dennoch wird wegen der Langfristigkeit der Rohstoffsicherungsplanung im RREP MM/R zu Gunsten des Vorbehaltsgebietes Rohstoffsicherung abgewogen – Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen können erst im konkreten Planverfahren abgestimmt werden – Berücksichtigung unter C - Grimmsee – Berücksichtigung unter B - LSG „Krakower Seenlandschaft“ – Plangebiet liegt im Randbereich innerhalb des LSG und direkt angrenzend an einen bestehenden Tagebau – aufgrund der regionalplanerischen Grundsatzfestlegung Lagerstätten vollständig abzubauen, wird zu Gunsten der Festlegung des Vorbehaltsgebietes Rohstoffsicherung abgewogen; ob und unter welchen Bedingungen einer Freistellung aus dem LSG zugestimmt wird, ist im konkreten Planverfahren zu prüfen – Berücksichtigung unter C - nordöstliche Teilfläche: Moore und grundwasserabhängige Ökosysteme – Berücksichtigung unter B B Änderungen am Plangebiet: - veränderte Abgrenzung des Plangebiets zur Berücksichtigung des Grimmsees (Mindestabstand 150m) - Reduzierung des Plangebiets um nordöstliche Teilflächen zur weitgehenden Freistellung grundwasserabhängiger Ökosysteme C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien: - Wegeverbindungen, Erholungsfunktion, Tourismusschwerpunktraum Geschützte Biotope, Feuchtlebensräume, Rastgebiet für Wat- und Wasservögel, Brutplätze geschützter Vogelarten (ggf. artenschutzrechtliche Prüfung), LSG „Krakower Seenlandschaft“, Boden, Moore, Oberflächengewässer, grundwasserabhängige Ökosysteme - FFH-Gebiet „Nebeltal mit Zuflüssen“ (Verträglichkeitsprüfung), EU-Vogelschutzgebiet „Nossentiner-Schwinzer Heide“ (Verträglichkeitsprüfung) – vgl. Kapitel 7.7 im Umweltbericht Resümee: Die Fläche wird in leicht veränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen. Als Bestandteil eines Häufungsgebietes ist Programmsatz 5.6 (4) im RREP MM/R zu berücksichtigen. 39 Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung ÖSTLICH SERRAHN (Nr. 224, KS) Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Kuchelmiß Anhang 6.7.5_1 Größe: 58,3 ha Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Konfliktbewertung 2 Siedlungen ca. 400m Entfernung zur Ortslage Serrahn, ca. 1,4km Entfernung zur Ortslage Groß Bäbelin 3 Wegeverbindungen ein Weg quert Plangebiet von West nach Ost im unteren Drittel 1 Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP) 2 Tourismusraum (noch unabgewogene Tourismusentwicklungsraum Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 2 Wälder mit Erholungseignung Waldgebiet mit guten Struktureigenschaften östlich und südlich in 20-50m Entfernung 3 westlich in ca. 70m Entfernung verläuft Fernradweg BerlinKopenhagen, ca. 140m Entfernung zum Golfplatz Serrahn, im Naturpark „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“ Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Konfliktbewertung Biotoptypen (BNTK) größtenteils Ackerfläche, kleine Teilflächen im Westen und Süden sind Grünland, von Westen nach Osten von Feldweg ohne Baumbestand durchzogen 3 Geschützte Biotope (§ 20 LNatG) ein stehendes Kleingewässer mit seggen- und binsenreicher Nasswiese in Randlage westlich des Feldes sowie ein Graben mir Röhrrichtbeständen und Binsen in das Feld hineinragend, naturnahe Feldhecke und Baumgruppe im Süden des Feldes 1 Vorbehaltsgebiete Naturschutz und Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 2 Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensim Nordosten grenzt Bereich sehr hoher Schutzwürdigkeit an, im räume (Karte 3 GLRP) Südosten grenzt Bereich hoher Schutzwürdigkeit an 3 Feuchtlebensräume (Karte I GLRP) 2 Flächen südöstlich und eine Fläche nordöstlich in ca. 50m Entfernung 2 Schutzwürdigkeit unzerschnittener landnördlicher Teil hoch schaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP) 1 Biotopverbund (Karte II GLRP) 1 Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie ca. 1,6km Entfernung: „Nebeltal mit Zuflüssen“ touristische Infrastruktur u.a. Europäische Vogelschutzgebiete Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Brutplätze geschützter Vogelarten weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, Naturpark, Ramsar, GLB, FND) Wald Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4 GLRP) Moore (Karte I GLRP) Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) Altlasten / Kampfmittelbelastung Schutzgut Wasser Lage zu Oberflächengewässern Schutzfunktion der Deckschichten Artesisch anstehendes Grundwasser Trinkwasserschutzgebiete Hochwassergefährdung Grundwasserabhängige Ökosysteme (Karte 14 GLRP) Schutzgut Klima/Luft Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP) 40 ca. 950m Entfernung: „Nossentiner-Schwinzer Heide“, ca. 1,4km: „Nebel und Warinsee“, ca. 4,9km: „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“ nördlicher Teil mittel 3 2 AP Schutzbereich mind. eines Horststandortes betroffen 3 Randlage innerhalb des LSG und Naturparks „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“, ca. 50m Entfernung zu NSG „Großes Holz“, 500m Entfernung zum LSG „Nossentiner und Schwinzer Heide“ 2 südöstlich 50m Entfernung zu größerem Waldgebiet Konfliktbewertung 2-3 südlicher und östlicher Teil mittel, zentraler Flächenteil hoch 3 südöstlich und westlich unmittelbar angrenzende stark entwässerte, degradierte Moore 1 1 Konfliktbewertung 3 ca. 70m zum im Wald liegenden Zarnsee, 2 Standgewässer 40 bzw. 130m östlich, im nördlichen Teil von kleinem Fließgewässer durchzogen, weiterer Graben im Osten betroffen ungünstig 1 nördlich und südlich in ca. 1,4km Entfernung zu TWSZ 3a und TWSZ 2 der WSG nördlich: „Kuchelmiß“ und südlich: „Groß Bäbelin“ 1 3 größerer Komplex liegt südwestlich in ca. 50m Entfernung – Plangebiet vom Komplex durch Autobahn getrennt Konfliktbewertung niederschlagsnormal bis niederschlagsbegünstigt Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub, Schadstoffe) Schutzgut Landschaft Landschaftszone – Großlandschaft – Landschaftseinheit – Naturraum Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP) Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Alleen Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale Anhang 6.7.5_1 - im Westen: ca. 100m Entfernung zur A19 Berlin-Rostock, im Westen: ca. 50m Entfernung zu einem Feldweg, im Norden ca. 700m Entfernung zur Verbindungsstraße Wilsen – Serrahn, im Süden: ca. 1,7km Entfernung zur Straßenverbindung zwischen Zietlitz und Groß Bäbelin - Bestandteil eines Häufungsgebietes mit einem Durchmesser von ca. 7 km bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und 2 geplanten Vorranggebieten Rohstoffsicherung in der Region MM/R Konfliktbewertung Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte - Mecklenburger Großseenlandschaft – Großseenland mit Müritz-, Kölpin- und Fleesensee – überwiegend 412/01, randlich auch 300/70 und 310/13 2 südöstliche Teilbereiche (ca. ½ der Gesamtfläche) hoch, sonst mittel 3 Randlage innerhalb des LSG und Naturparks „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“ Konfliktbewertung 1 2 nordöstlich und östlich im Umkreis von 300 bis 500m 4 Hügelgräber, 1 Großsteingrab und 1 Rillenstein 1 - historische Kulturlandschaften (Karte III GLRP) 1 sonstiges Kumulative Wirkungen Konfliktbewertung 3 Das Vorbehaltsgebiet ist Bestandteil eines Häufungsgebietes bestehend, aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und 2 geplanten Vorranggebieten Rohstoffsicherung in einem Umkreis von ca. 5 km. Weitere Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt. Hinweise aus Stellungnahmen zum RREP MM/R Stadt Krakow am See und Gemeinde Dobbin-Linstow bitten darum, dass es 1. nicht zu einer zeitgleichen Abbaugenehmigung kommt, dass 2. eine Beschränkung der maximalen jährlichen Gewinnungsmenge auferlegt wird und dass 3. Auflagen erteilt werden, die zur Vermeidung bzw. Minimierung der Belastung der Bevölkerung führen und die das touristische Potenzial nicht negativ beeinflussen. Der Landkreis Müritz hat grundsätzliche Bedenken wegen der Nähe zum Naturpark und zum Landschaftsschutzgebiet. Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht): A Einzelfallentscheidungen: - LSG und Naturpark „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“ – Plangebiet liegt im Randbereich innerhalb der Schutzgebiete, durch den Rohstoffabbau und insbesondere durch die Rohstofftransporte (keine direkte Verkehrsanbindung vorhanden, nächster Verkehrsweg ist ein kleiner ländlicher Weg, der Bestandteil des Fernradweges Berlin-Kopenhagen ist) kommt es voraussichtlich zu erheblichen Auswirkungen – aufgrund der Langfristigkeit der regionalplanerischen Sicherung wird dennoch zu Gunsten der Festlegung des Vorbehaltsgebietes Rohstoffsicherung abgewogen; ob und unter welchen Bedingungen einer Freistellung aus dem LSG zugestimmt wird und wie die Verkehrsanbindung gestaltet werden kann, ist im konkreten Planverfahren zu prüfen – Berücksichtigung unter C - Zarnsee – Berücksichtigung unter B B Änderungen am Plangebiet: - veränderte Abgrenzung zur Berücksichtigung des südöstlich liegenden Waldgebietes (Mindestabstand 50m), des Zarnsees (Mindestabstand 150m) C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien: - Wegeverbindungen (inkl. Fernradweg), Geschützte Biotope, Naturpark „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“, Feuchtlebensräume, Brutplätze geschützter Vogelarten (ggf. artenschutzrechtliche Prüfung), LSG „Krakower Seenlandschaft“, NSG „Großes Holz“, Boden, Moore, Oberflächengewässer, grundwasserabhängige Ökosysteme - EU-Vogelschutzgebiet „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“ (Verträglichkeitsprüfung) – vgl. Kapitel 7.7 im Umweltbericht Resümee: Die Fläche wird in leicht veränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen. Als Bestandteil eines Häufungsgebietes ist Programmsatz 5.6 (4) im RREP MM/R zu berücksichtigen. 41 Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung Anhang 6.7.5_1 Größe: 350,6 ha SÜDLICH GROß BÄBELIN (Nr. 225, KS) Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Dobbin-Linstow, direkt an der Regionsgrenze liegend Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Konfliktbewertung 2 Siedlungen ca. 300m Entfernung zur Ortslagen Groß Bäbelin und Klein Bäbelin, ca. 300m Entfernung zum Van der Valk Resort Linstow und ca. 600m zur Ortslage Linstow 3 Wegeverbindungen 4 Wege verlaufen von Nord nach Süd, 1 Weg von West nach Ost durch das Plangebiet, im Norden wird Plangebiet durch Weg begrenzt 1 Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP) 3 Tourismusraum (noch unabgewogene Tourismusschwerpunktraum Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 2 Wälder mit Erholungseignung Waldgebiet mit guten Struktureigenschaften nordöstlich des Plangebiets, geringste Entfernung 50m 2 touristische Infrastruktur u.a. ca. 300m Entfernung zum Van der Valk Resort Linstow – durch Autobahn A19 getrennt Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Konfliktbewertung Biotoptypen (BNTK) größtenteils Ackerfläche, Teilflächen im Nordosten sind Grünland, im Nordwesten von 2 Hecken durchzogen, mittig von Feldweg ohne Gehölzbestand durchzogen, im Süden randlich von Feldweg mit Gehölzbestand berührt 3 Geschützte Biotope (§ 20 LNatG) im Nordosten der Fläche: Nasswiesen und Röhrrichtbestände, in bis zu 100m Entfernung: naturnahe Hecken, ein stehendes Kleingewässer und Feuchtgrünland 1 Vorbehaltsgebiete Naturschutz und Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 1 Schutzwürdigkeit der Arten und Lebenswestlich liegt Bereich mit hoher Schutzwürdigkeit räume (Karte 3 GLRP) 3 Feuchtlebensräume (Karte I GLRP) 3 Flächen innerhalb des Plangebiets, weitere im näheren Umfeld vorhanden 2 Schutzwürdigkeit unzerschnittener landhoch schaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP) 1 Biotopverbund (Karte II GLRP) VP Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie ca. 800m Entfernung: „Nebeltal mit Zuflüssen“ VP Europäische Vogelschutzgebiete ca. 500m Entfernung: „Nossentiner-Schwinzer Heide“ 2 Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und mittel Wasservögel 1 Brutplätze geschützter Vogelarten 1 weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, Naca. 500m Entfernung zum LSG und Naturpark „Nossentiner und turpark, Ramsar, GLB, FND) Schwinzer Heide“, ca. 600m Entfernung zum LSG „Krakower Seenlandschaft“, ca. 2,5km Entfernung zu NSG „Großes Holz“ 2 Wald Bereich zwischen nördlicher und südlicher Teilfläche ist ein Waldgebiet, nördlich der Fläche liegt in ca. 50-800m Entfernung ein größeres Waldgebiet Schutzgut Boden Konfliktbewertung 2 Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4 mittel GLRP) 3 Moore (Karte I GLRP) im nördlichen Bereich 2 stark entwässerte, degradierte Moore unmittelbar betroffen, weitere Moorflächen liegen östlich und südwestlich in Entfernungen von 150m, 400m bzw. 530m 1 Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) 2 Altlasten / Kampfmittelbelastung nördlich in ca. 600m Entfernung Altdeponie Schutzgut Wasser Konfliktbewertung 2 Lage zu Oberflächengewässern ca. 1km zum Linstower See, ca. 500-800m zur Nebel und ihr zufließenden Gräben, Bäbeliner See 500m nördlich, 1 Gewässer (Grön Muur) 100m westlich Schutzfunktion der Deckschichten ungünstig Artesisch anstehendes Grundwasser 2 Trinkwasserschutzgebiete ca. 100m Entfernung: TWSZ 3a, ca. 200m Entfernung TWSZ 2 des WSG „Groß Bäbelin“ 1 Hochwassergefährdung 3 Grundwasserabhängige Ökosysteme östlich in ca. 50m Entfernung ein größerer Komplex (Karte 14 GLRP) Schutzgut Klima/Luft Konfliktbewertung Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP) niederschlagsnormal 42 Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub, Schadstoffe) Schutzgut Landschaft Landschaftszone – Großlandschaft – Landschaftseinheit – Naturraum Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP) Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Alleen Anhang 6.7.5_1 - im Osten: ca. 100m Entfernung zur A19 Berlin-Rostock, im Norden ca. 50m Entfernung zur Straßenverbindung zwischen Zietlitz und Groß Bäbelin, im Süden ca. 50m Entfernung zum ehemaligen Verlauf der L 204 nördlich von Linstow - im Nordwesten: grenzt direkt an den bestehenden Tagebau „Bäbelin“ (geplantes Vorranggebiet Rohstoffsicherung), im Süden: grenzt nahezu direkt an geplantes Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung „südlich Groß Bäbelin 2“ - Bestandteil eines Häufungsgebietes mit einem Durchmesser von ca. 7 km bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und 2 geplanten Vorranggebieten Rohstoffsicherung in der Region MM/R Konfliktbewertung Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte - Mecklenburger Großseenlandschaft – Großseenland mit Müritz-, Kölpin- und Fleesensee – 412/01 2 mittel 2 ca. 500m Entfernung zu Naturpark „Nossentiner und Schwinzer Heide“, Rohstofftransporte könnten ggf. über L204 erfolgen – ist teilweise als Allee ausgebildet Konfliktbewertung 2 Gutshaus mit Park in Groß Bäbelin ca. 400 m nördlich 1 1 - Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale historische Kulturlandschaften (Karte III GLRP) 1 sonstiges Kumulative Wirkungen Konfliktbewertung 3 Das Vorbehaltsgebiet ist Bestandteil eines Häufungsgebietes, bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und 2 geplanten Vorranggebieten Rohstoffsicherung in einem Umkreis von ca. 5 km. In der Region Mecklenburgische Seenplatte werden im Vorentwurf des RREP in einer Entfernung von 2-4km weitere 2 Vorbehaltsgebiete und 2 Vorranggebiete Rohstoffsicherung vorgeschlagen Weitere Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt. Hinweise aus Stellungnahmen zum RREP MM/R Stadt Krakow am See und Gemeinde Dobbin-Linstow bitten darum, dass es 1. nicht zu einer zeitgleichen Abbaugenehmigung kommt, dass 2. eine Beschränkung der maximalen jährlichen Gewinnungsmenge auferlegt wird und dass 3. Auflagen erteilt werden, die zur Vermeidung bzw. Minimierung der Belastung der Bevölkerung führen und die das touristische Potenzial nicht negativ beeinflussen. Stadt Krakow am See und Gemeinde Dobbin-Linstow befürchten wegen der Nähe zum Van der Valk Resort Linstow Probleme mit Sicht- und Lärmschutz und fordern die Vorabfestlegung von Aufforstungsmaßnahmen. Weiterhin sollte eine zusätzliche Zu/Abfahrt von der BAB19 auf die Gemeindestraße zwischen Groß Bäbelin und Zietlitz zum Schutz vor Lärm- und Luftverunreinigungen bezogen auf Transporte geschaffen werden. Der Landkreis Müritz hat grundsätzliche Bedenken wegen der Nähe zum Naturpark und zum Landschaftsschutzgebiet. Das LUNG M-V (Geologischer Dienst) weist auf eine Untersuchung der Sicherungswürdigkeit (Aufsuchungskonzept) der Lagerstätte hin (Hydrogeologie Neubrandenburg, 2008). Anhand der vorliegenden Altunterlagen und auf Grund der sehr großen Fläche wird der Erkundungsaufwand zwar als finanziell hoch und das Erkundungsrisiko jedoch als gering eingeschätzt. Die Aufsuchungsfläche hat möglicherweise das Potenzial für eine Großlagerstätte. Weitere vertiefende Untersuchungen sollen in den nächsten Jahren folgen, um eine langfristige Rohstoffreserve für die Lagerstätten um Bäbelin/Zietlitz zu sichern. Der Regionale Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte fordert, das Plangebiet erst in Anspruch zu nehmen, wenn östlich liegende aktive Tagebaue im Raum zwischen Hohen Wangelin und Hallalit ausgebeutet und renaturiert bzw. rekultiviert sind. Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht): A Einzelfallentscheidungen: - Tourismusschwerpunktraum und Nähe zum „Van der Falk Resort Linstow“ – durch den Rohstoffabbau und insbesondere durch die Rohstofftransporte kommt es voraussichtlich zu erheblichen Auswirkungen – aufgrund der Langfristigkeit der regionalplanerischen Sicherung und der bereits prognostizierten Sicherungswürdigkeit der Lagerstätte wird dennoch zu Gunsten der Festlegung des Vorbehaltsgebietes Rohstoffsicherung abgewogen; ob und unter welchen Bedingungen ein Abbau zugelassen wird, ist im konkreten Planverfahren zu prüfen – Berücksichtigung unter C B Änderungen am Plangebiet: keine C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien: - Wegeverbindungen, Tourismusschwerpunktraum, Geschützte Biotope, Feuchtlebensräume, Moore, grundwasserabhängige Ökosysteme - FFH-Gebiet „Nebeltal mit Zuflüssen“ (Verträglichkeitsprüfung), EU-Vogelschutzgebiet „Nossentiner-Schwinzer Heide“ (Verträglichkeitsprüfung) – vgl. Kapitel 7.7 im Umweltbericht Resümee: Die Fläche wird in unveränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen. Als Bestandteil eines Häufungsgebietes ist Programmsatz 5.6 (4) im RREP MM/R zu berücksichtigen. 43 Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung SÜDLICH ZIETLITZ (Nr. 226, KS) Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Dobbin-Linstow Anhang 6.7.5_1 Größe: 33,9 ha Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Konfliktbewertung 2 Siedlungen ca. 300m Entfernung zur Ortslage Zietlitz, ca. 800m Entfernung zum Van der Valk Resort Linstow 1 Wegeverbindungen 3 Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP) herausragende Bedeutung 3 Tourismusraum (noch unabgewogene Tourismusschwerpunktraum Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 2 Wälder mit Erholungseignung 2 Waldgebiete mit guten Struktureigenschaften südlich in ca. 50m Entfernung 1 touristische Infrastruktur u.a. ca. 800m Entfernung zum Van der Valk Resort Linstow - durch Wald getrennt Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Konfliktbewertung Biotoptypen (BNTK) Ackerfläche, im Norden, Osten und teilweise im Westen von Feldweg mit Gehölzbestand begrenzt, im Süden grenzt Grünland an 3 Geschützte Biotope (§ 20 LNatG) in bis zu 100m Entfernung: naturnahe Hecken im Norden und Süden, 3 stehende Kleingewässer im Süden bzw. Osten 1 Vorbehaltsgebiete Naturschutz und Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 3 Schutzwürdigkeit der Arten und Lebenskleine südliche Teilflächen mit hoher Schutzwürdigkeit, südlich räume (Karte 3 GLRP) angrenzende Flächen ebenfalls mit hoher Schutzwürdigkeit 3 Feuchtlebensräume (Karte I GLRP) 1 Flächen westlich in 350m Entfernung, 1 Fläche östlich in 450m Entfernung 2 Schutzwürdigkeit unzerschnittener landhoch schaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP) 1 Biotopverbund (Karte II GLRP) 1 Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie ca. 1,1km Entfernung: „Nebeltal mit Zuflüssen“ VP Europäische Vogelschutzgebiete ca. 300m Entfernung: „Nossentiner-Schwinzer Heide“ 2 Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und mittel Wasservögel AP Brutplätze geschützter Vogelarten 1 Schutzbereich eines Horststandortes betroffen 3 weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, NaRandlage innerhalb des LSG „Krakower Seenlandschaft“, ca. turpark, Ramsar, GLB, FND) 1,1km Entfernung zum LAG und Naturpark „Nossentiner und Schwinzer Heide“ 2 Wald südlich liegen 2 Waldgebiete in ca. 50m Entfernung Schutzgut Boden Konfliktbewertung 2-3 Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4 mittel, kleiner südlicher Bereich sehr hoch GLRP) 3 Moore (Karte I GLRP) im südlichen Bereich 2 stark entwässerte, degradierte Moore unmittelbar betroffen 1 Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) 2 Altlasten / Kampfmittelbelastung 2 altlastenverdächtige Flächen in der Ortslage Zietlitz in 370 bzw. 500m Entfernung Schutzgut Wasser Konfliktbewertung 3 Lage zu Oberflächengewässern einige Gräben beginnen unmittelbar südlich der Fläche und fließen zur ca. 1,8km entfernten Nebel, 1 Standgewässer 50m südlich, 1 Gewässer (Grön Muur) 350m östlich Schutzfunktion der Deckschichten ungünstig Artesisch anstehendes Grundwasser 1 Trinkwasserschutzgebiete TWSZ 3a und TWSZ 2 in ca. 1,1km Entfernung zu westlich gelegenem WSG „Groß Bäbelin“ 1 Hochwassergefährdung 3 Grundwasserabhängige Ökosysteme südlich unmittelbar anschließend, südwestlich in ca. 200-300m (Karte 14 GLRP) Entfernung ein größerer Komplex Schutzgut Klima/Luft Konfliktbewertung Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP) niederschlagsnormal bis niederschlagsbegünstigt Verkehrslage und Lage zu bestehenden - im Westen: ca. 500m Entfernung zur A19 Berlin-Rostock, im Emissionsquellen (Lärm, Staub, SchadNorden ca. 50m Entfernung zur Straßenverbindung zwischen stoffe) Zietlitz und Groß Bäbelin, im Süden: ca. 1,2km Entfernung zur L 204 Linstow – Krakow am See - im Norden: grenzt nahezu direkt an geplantes Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung „nördlich Zietlitz 4“ - Bestandteil eines Häufungsgebietes mit einem Durchmesser von ca. 7 km bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und 2 44 Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung Schutzgut Landschaft Landschaftszone – Großlandschaft – Landschaftseinheit – Naturraum Anhang 6.7.5_1 geplanten Vorranggebieten Rohstoffsicherung in der Region MM/R Konfliktbewertung Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte - Mecklenburger Großseenlandschaft – Großseenland mit Müritz-, Kölpin- und Fleesensee – 412/01 2 mittel Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP) 3 Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Randlage innerhalb des LSG „Krakower Seenlandschaft“ Alleen Schutzgut Kultur- und Sachgüter Konfliktbewertung 1 Baudenkmale 1 Bodendenkmale 1 historische Kulturlandschaften (Karte III GLRP) 1 sonstiges Kumulative Wirkungen Konfliktbewertung 3 Das Vorbehaltsgebiet ist Bestandteil eines Häufungsgebietes, bestehend aus 8 geplanten Vorbehaltsgebieten und 2 geplanten Vorranggebieten Rohstoffsicherung in einem Umkreis von ca. 5 km. Weitere Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt. Hinweise aus Stellungnahmen zum Vorentwurf RREP MM/R bzw. Entwurf des Umweltberichts (Scopingverfahren) Stadt Krakow am See und Gemeinde Dobbin-Linstow bitten darum, dass es 1. nicht zu einer zeitgleichen Abbaugenehmigung kommt, dass 2. eine Beschränkung der maximalen jährlichen Gewinnungsmenge auferlegt wird und dass 3. Auflagen erteilt werden, die zur Vermeidung bzw. Minimierung der Belastung der Bevölkerung führen und die das touristische Potenzial nicht negativ beeinflussen. Stadt Krakow am See und Gemeinde Dobbin-Linstow befürchten wegen der Nähe zum Van der Valk Resort Linstow Probleme mit Sicht- und Lärmschutz und fordern die Vorabfestlegung von Aufforstungsmaßnahmen. Weiterhin sollte eine zusätzliche Zu/Abfahrt von der BAB19 auf die Gemeindestraße zwischen Groß Bäbelin und Zietlitz zum Schutz vor Lärm und Lustverunreinigungen bezogen auf Transporte geschaffen werden. Landreis Güstrow: Nach §4 Abs.2 Nr.2 der LSG-Verordnung ist es verboten, Bodenbestandteile abzubauen oder die Bodengestalt u.a. durch Abgrabungen und Aufschüttungen zu verändern oder Bodenschätze aufzusuchen, zu gewinnen oder sich anzueignen. Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht): A Einzelfallentscheidungen: - Erholungsfunktion und Tourismusschwerpunktraum sowie räumliche Nähe zum „Van der Valk Resort Linstow“ – ein Eingriff in diesem für die Erholung geeigneten und bereits genutzten Raum ist voraussichtlich mit erheblichen temporären Auswirkungen verbunden, dennoch wird wegen der Langfristigkeit der Rohstoffsicherungsplanung im RREP MM/R zu Gunsten des Vorbehaltsgebietes Rohstoffsicherung abgewogen – Vermeidungsund Minderungsmaßnahmen können erst im konkreten Planverfahren abgestimmt werden – Berücksichtigung unter C - LSG „Krakower Seenlandschaft“ – Plangebiet liegt im Randbereich innerhalb des LSG und in räumlicher Nähe zu einem bestehenden Tagebau – aufgrund der regionalplanerischen Grundsatzfestlegung Lagerstätten vollständig abzubauen, wird zu Gunsten der Festlegung des Vorbehaltsgebietes Rohstoffsicherung abgewogen; ob und unter welchen Bedingungen einer Freistellung aus dem LSG zugestimmt wird, ist im konkreten Planverfahren zu prüfen – Berücksichtigung unter C - Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume im Süden des Plangebiets beruht zumindest teilweise auf dem Vorkommen von Mooren, da ein Vergleich mit dem Luftbild vermuten lässt, dass die Moorkartierung in diesem Bereich ungenau erfolgte, bedarf es detaillierter Untersuchungen in nachgelagerten Planverfahren – deshalb keine Berücksichtigung auf regionaler Ebene – Berücksichtigung unter C B Änderungen am Plangebiet: keine C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien: - Erholungsfunktion, Tourismusschwerpunktraum, Geschützte Biotope, Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume, Feuchtlebensräume, Brutplätze geschützter Vogelarten (ggf. artenschutzrechtliche Prüfung), LSG „Krakower Seenlandschaft“, Boden, Moore, Oberflächengewässer, grundwasserabhängige Ökosysteme - EU-Vogelschutzgebiet „Nossentiner-Schwinzer Heide“ (Verträglichkeitsprüfung) – vgl. Kapitel 7.7 im Umweltbericht Resümee: Die Fläche wird in unveränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen. Als Bestandteil eines Häufungsgebietes ist Programmsatz 5.6 (4) im RREP MM/R zu berücksichtigen. 45 Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung SÜDLICH BEHREN-LÜBCHIN (Nr. 227, KS) Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Behren-Lübchin Anhang 6.7.5_1 Größe: 78,3 ha Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Konfliktbewertung 2 Siedlungen jeweils ca. 300m Entfernung zu Ortslagen Viecheln und Behren-Lübchin, ca. 1km Entfernung zur Ortslage Bäbelitz 2 Wegeverbindungen am östliche Rand des Plangebiets verläuft ein Weg 1 Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP) 2 Tourismusraum (noch unabgewogene Tourismusentwicklungsraum Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 2 Wälder mit Erholungseignung 1 Waldgebiet mit guten Struktureigenschaften südlich in ca. 250m Entfernung 1 touristische Infrastruktur u.a. Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Konfliktbewertung Biotoptypen (BNTK) überwiegend Ackerfläche, 2 Kleingewässer innerhalb der Fläche, nordöstliche Teilfläche ist Grünland, grenzt im Nordosten weiterhin an Feldweg mit Gehölzbestand 3 Geschützte Biotope (§ 20 LNatG) 2 stehende Kleingewässer innerhalb der Fläche 3 Vorbehaltsgebiete Naturschutz und östlich ragt ein Vorbehaltsgebiet Naturschutz und LandLandschaftspflege (noch unabgewoschaftspflege (VB NL) in das Plangebiet hinein, ansonsten fast gene Kulisse in Vorbereitung des Entvollständig von VB NL umschlossen - östlich und südlich anwurfs des RREP) grenzend, im Norden in Entfernungen von ca. 100-800m Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume (Karte 3 GLRP) Feuchtlebensräume (Karte I GLRP) Schutzwürdigkeit unzerschnittener landschaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP) Biotopverbund (Karte II GLRP) Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie Europäische Vogelschutzgebiete Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Brutplätze geschützter Vogelarten weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, Naturpark, Ramsar, GLB, FND) Wald Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4 GLRP) Moore (Karte I GLRP) Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) Altlasten / Kampfmittelbelastung Schutzgut Wasser Lage zu Oberflächengewässern Schutzfunktion der Deckschichten Artesisch anstehendes Grundwasser Trinkwasserschutzgebiete Hochwassergefährdung Grundwasserabhängige Ökosysteme (Karte 14 GLRP) Schutzgut Klima/Luft Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP) 46 östlich ragt ein Bereiche hoher Schutzwürdigkeit in das Plangebiet hinein, nordöstlich, östlich und südlich von Bereichen hoher Schutzwürdigkeit umgeben, südöstlich und nordwestlich liegen Bereiche sehr hoher Bedeutung in 30 bzw. 100m Entfernung 1 Fläche nordwestlich innerhalb des Plangebiets, 5 weitere Flächen südlich/südöstlich in 30 bis 300m Entfernung sehr hoch 2-3 ca. 2,8km Entfernung: „Recknitz- und Trebeltal mit Zuflüssen“ Fläche nahezu vollständig umgeben von „Trebeltal“ mittel 1 1 VP 2 ca. 2,8km Entfernung zum NSG „Trebeltal“ 1 1 südlich in ca. 250m Entfernung hoch 3 3 1 Konfliktbewertung 3 3 im südlichen Bereich stark entwässerte, degradierte Moore angrenzend und teilweise unmittelbar betroffen 2 Oszug südlich in ca. 280m Entfernung 2 2 altlastenverdächtige Flächen in der Ortslage Zietlitz in 370 bzw. 500m Entfernung Konfliktbewertung 3 westlich, südlich und östlich von Tangrimbach in ca. 50-600m Entfernung umflossen, sowie von kleineren Gräben mit Verbindung zum Tangrimbach, ein Bach reicht südöstlich bis in die Fläche hinein, 2 Standgewässer nordwestlich randlich innerhalb des Plangebiets und 3 Standgewässer südlich in 70470m Entfernung günstig bis mittel 2-3 südwestlich direkt an TWSZ 3a des WSG „Viecheln“ angrenzend 1 3 ein Bereich südöstlich unmittelbar betroffen niederschlagsnormal Konfliktbewertung - Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung Anhang 6.7.5_1 - Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub, Schadstoffe) im Nordwesten und im Südwesten: 150 bzw. 450m Entfernung zur L23 Behren-Lübchin – Gnoien, im Nordosten an Verbindungsstraße Behren-Lübchin – Bäbelitz angrenzend Schutzgut Landschaft Landschaftszone – Großlandschaft – Landschaftseinheit – Naturraum Konfliktbewertung Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte – WarnowRecknitz-Gebiet – Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz – überwiegend 300/51 2-3 nordwestlicher Teil (2/3 der Gesamtfläche) mittel, südöstlicher Teil sehr hoch 2 westlich verlaufende L23 mit ein- und teilweise beidseitigem Baumbestand Konfliktbewertung im Ort Behren-Lübchin existiert eine Vielzahl von Baudenkma- 1 len, Abstand zum Plangebiet ca. 550 m 1 1 - Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP) Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Alleen Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale historische Kulturlandschaften (Karte III GLRP) sonstiges Rohölpipeline Rostock-Heinersdorf nordöstlich in 1,2 km Entfernung 1 Kumulative Wirkungen Konfliktbewertung Das Vorbehaltsgebiet liegt in 3-4km Entfernung zu den geplanten Vorbehaltsgebieten Rohstoffsicherung 2 (Nr. 228 und 229). Weiterhin befindet sich die militärische Ausbildungsstätte „Faust“ in ca. 3km Entfernung. Weitere Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt. Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht): A Einzelfallentscheidungen: - östliche Teilfläche des Plangebiets wird aufgehoben, da sich hier Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume mit Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspflege, mit Vorkommen von Mooren, mit einem Ausläufer des EU-Vogelschutzgebietes sowie grundwasserabhängigen Ökosystemen deckt – Berücksichtigung unter B - Schutzwürdigkeit unzerschnittener landschaftlicher Freiräume – Plangebiet liegt im Randbereich des Raumes, Eingriff ist voraussichtlich erheblich aber temporär – Berücksichtigung unter C B Änderungen am Plangebiet: keine - Reduzierung des Plangebiets um östliche Teilfläche auf der Grundlage des EU-Vogelschutzgebietes, des Vorbehaltsgebietes Naturschutz und Landschaftspflege und der Kartierung grundwasserabhängiger Ökosysteme – Begründung siehe A C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien: - Geschützte Biotope, Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume, Feuchtlebensräume, Schutzwürdigkeit unzerschnittener landschaftlicher Freiräume, Boden, Moore, Oberflächengewässer, Trinkwasserschutzgebiet „Viecheln“, grundwasserabhängige Ökosysteme, Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes - EU-Vogelschutzgebiet „Trebeltal“ (Verträglichkeitsprüfung) – vgl. Kapitel 7.7 im Umweltbericht Resümee: Die Fläche wird in leicht veränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen. 47 Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung NORDWESTLICH GNOIEN (Nr. 228, KS) Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Stadt Gnoien Anhang 6.7.5_1 Größe: 85,3 ha Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Konfliktbewertung 2 Siedlungen ca. 550m zur Ortslage Gnoien, ca. 1,3km zur Ortslage Groß Nieköhr, ca. 300m bestehendem GI-Gebiet (Schredderanlage), ca. 200m Entfernung zu B-Plan Gewerbegebiet in Gnoien 1 Wegeverbindungen die nordöstliche Spitze des Plangebiets grenzt an Weg, im Süden ist ein Weg ca. 20 m von Begrenzung entfernt 2 Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP) besondere Bedeutung 1 Tourismusraum (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 2 Wälder mit Erholungseignung 1 großes Waldgebiet mit guten Struktureigenschaften westlich in ca. 50m Entfernung 1 touristische Infrastruktur u.a. Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Konfliktbewertung Biotoptypen (BNTK) überwiegend Ackerfläche, im nördlichen Teil ragt angrenzendes Grünland in Fläche, ein Kleingewässer innerhalb der Fläche, im südlichen Bereich eine Gehölzgruppe randlich innerhalb der Fläche 3 Geschützte Biotope (§ 20 LNatG) stehendes Kleingewässer innerhalb der Fläche, Feuchtgrünland und naturnahe Feldgehölze westlich in ca. 30m Entfernung, Torfstich nördlich in ca. 80m Entfernung 3 Vorbehaltsgebiete Naturschutz und am nordöstlichen Rand ragt ein Vorbehaltsgebiet Naturschutz Landschaftspflege (noch unabgewound Landschaftspflege (VB NL) geringfügig ins Plangebiet, gene Kulisse in Vorbereitung des Entwestlich und nördlich von VB NL umschlossen wurfs des RREP) Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume (Karte 3 GLRP) Feuchtlebensräume (Karte I GLRP) Schutzwürdigkeit unzerschnittener landschaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP) Biotopverbund (Karte II GLRP) Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie Europäische Vogelschutzgebiete Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Brutplätze geschützter Vogelarten weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, Naturpark, Ramsar, GLB, FND) Wald Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4 GLRP) Moore (Karte I GLRP) Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) Altlasten / Kampfmittelbelastung Schutzgut Wasser Lage zu Oberflächengewässern Schutzfunktion der Deckschichten Artesisch anstehendes Grundwasser Trinkwasserschutzgebiete Hochwassergefährdung Grundwasserabhängige Ökosysteme (Karte 14 GLRP) 48 nördlich und westlich grenzen Bereiche sehr hoher Schutzwürdigkeit an, ragen nördlich geringfügig bis in das Plangebiet hinein 1 Fläche westlich in 40m Entfernung, 1 Fläche nördlich in 150m Entfernung überwiegend hoch 2-3 grenzt nördlich und nordwestlich an Plangebiet an 2-3 1 1 1 ca 2,7km Entfernung: „Trebeltal“ westlich in ca. 70m Entfernung FND „Waldfeuchtgebiet Revier Dalwitz“ westlich liegt größeres Waldgebiet mittel 3 2 1 2 2 Konfliktbewertung 2 3 nördlich und westlich grenzen stark entwässerte, degradierte Moore unmittelbar an 1-2 östlich in ca. 50m Entfernung liegt ein Teil des Os GnoienThürkow 1 Konfliktbewertung 3 ca. 650m Entfernung zur südlich liegender Warbel, nördlich und westlich liegen mehrere Gräben in geringer Entfernung von dem Plangebiet, 6 Standgewässer 130 bis 400m nördlich überwiegend ungünstig, nördlicher Teilbereich mittel 1 ca. 600m bzw. 1km Entfernung zu zwei TWSZ 3a (im Westen WSG „Groß Nieköhr“ und im Süden „Teterow“) 1 3 ein Bereich westlich und nördlich angrenzend und teilweise unmittelbar betroffen, weitere Bereiche südöstlich in 40m Entfernung und nordöstlich in 100m Entfernung Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung Schutzgut Klima/Luft Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP) Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub, Schadstoffe) Schutzgut Landschaft Landschaftszone – Großlandschaft – Landschaftseinheit – Naturraum Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP) Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Alleen Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale historische Kulturlandschaften (Karte III GLRP) sonstiges Anhang 6.7.5_1 Konfliktbewertung niederschlagsnormal - im Nordwesten: ca. 50m Entfernung zur L23 Behren-Lübchin - Gnoien, im Süden ca. 30m Entfernung zur B110 Tessin – Gnoien - im Osten: grenzt nahezu direkt an geplantes Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung „nördlich Gnoien“ - ca. 300m bestehendem GI-Gebiet (Schredderanlage) Konfliktbewertung Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte – WarnowRecknitz-Gebiet – Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz – überwiegend 300/16 1 mittel 2 südlich verlaufende B110 und östlich verlaufende L23 sind Alleen Konfliktbewertung 1 1 1 - 1 Kumulative Wirkungen Konfliktbewertung 2 Das Vorbehaltsgebiet liegt in unmittelbarer Nähe bzw. in 4km Entfernung zu den geplanten Vorbehaltsgebieten Rohstoffsicherung (Nr. 229 bzw. 227). Weiterhin befinden sich die militärische Ausbildungsstätte „Faust“ in ca. 1km Entfernung und ein geplantes Windenergieeignungsgebiet (Nr. 111) in ca. 2km Entfernung. Weitere Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt. Hinweise aus Stellungnahmen zum RREP MM/R Ein Umweltbüro weist darauf hin, dass die Flächen für den Vogelschutz vorgehalten werden sollen. Dabei sollte beachtet werden, dass der Bestand an Schreiadlern in diesem Bereich bereits stark gestört ist. Weiterhin wurde in diesem Gebiet bereits dreimal der Schwarzstorch beobachtet. Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht): A Einzelfallentscheidungen: - nördliche Teilfläche des Plangebiets wird aufgehoben, da sich hier Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume mit Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspflege, Biotopverbund, mit Vorkommen von Mooren sowie grundwasserabhängigen Ökosystemen deckt – Berücksichtigung unter B B Änderungen am Plangebiet: keine - Reduzierung des Plangebiets um nördliche Teilfläche auf der Grundlage des Vorbehaltsgebietes Naturschutz und Landschaftspflege – Begründung siehe A C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien: - Geschützte Biotope, Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume, Feuchtlebensräume, Moore, Oberflächengewässer, grundwasserabhängige Ökosysteme Resümee: Die Fläche wird in leicht veränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen. 49 Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung NÖRDLICH GNOIEN (Nr. 229, KS) Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Stadt Gnoien Anhang 6.7.5_1 Größe: 166,9 ha Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Konfliktbewertung 1-3 Siedlungen Schweinemastanlage und Biogasanlage Gnoien überplant ca. 700m Entfernung zur Ortslage Gnoien, ca. 950m Entfernung zur Ortslage Warbelow und ca. 1,3km Entfernung zur Ortslage Bäbelitz östlich grenzt die militärische Liegenschaft „FAUST Warbelow“ an 3 Wegeverbindungen zwei Wege queren das Plangebiet von West nach Ost, Plangebiet grenzt westlich und östlich teilweise an Wege 2 Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP) besondere Bedeutung 1 Tourismusraum (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 2 Wälder mit Erholungseignung 1 großes Waldgebiet mit guten Struktureigenschaften nordöstlich in größer 50m Entfernung 1 touristische Infrastruktur u.a. Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Konfliktbewertung Biotoptypen (BNTK) überwiegend Ackerfläche, Feld von Nord nach Süd und von West nach Ost von Feldwegen (teilweise befestigt) nahezu gehölzfrei durchzogen, nördlich ragt ein Kleingewässer in die Fläche, nordwestlich befinden sich mehrere Gehölzgruppen innerhalb der Fläche 3 Geschützte Biotope (§ 20 LNatG) nordwestlich innerhalb der Fläche: ein Kleingewässer und ein naturnahes Feldgehölz, nördlich innerhalb der Fläche ein naturnahes Moor (Kronsmoor südlich Bäbelitz) 3 Vorbehaltsgebiete Naturschutz und im Süden des Plangebiets ragt Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspflege (noch unabgewogene Landschaftspflege in die Fläche Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 2-3 Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensvon Westen ragt Bereich sehr hoher Schutzwürdigkeit in die Fläräume (Karte 3 GLRP) che, von Süden ragt Bereich hohe Schutzwürdigkeit in die Fläche 3 Feuchtlebensräume (Karte I GLRP) 1 Fläche im Norden direkt betroffen, 5 weitere Flächen in westlicher und östlicher Richtung in Entfernungen zwischen 150 und 300m 3 Schutzwürdigkeit unzerschnittener landsehr hoch schaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP) 2-3 Biotopverbund (Karte II GLRP) im Nordosten und Süden sind Biotopsverbundflächen direkt betroffen, im Westen grenzen Biotopsverbundflächen an 1 Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie ca. 2,4km Entfernung: „Recknitz- und Trebeltal mit Zuflüssen“ VP Europäische Vogelschutzgebiete ca. 450m Entfernung: „Trebeltal“ 1 Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel AP Brutplätze geschützter Vogelarten mehrere Schutzbereiche von Horststandorten betroffen 3 weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, Naein FND nördlich innerhalb der Fläche „Kälbernachtkoppel Gnoiturpark, Ramsar, GLB, FND) en“, ca. 2,5km Entfernung zum NSG „Trebeltal“ 2-3 Wald ein kleines Waldgebiet direkt überplant; nördlich und westlich liegt größeres Waldgebiet, östlich liegt ein kleineres – Mindestabstand jeweils 50m Schutzgut Boden Konfliktbewertung 1-3 Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4 nördlicher Teil (ca. ½ der Gesamtfläche) hoch, südlicher Teil GLRP) mittel, im Süden ragt auf Teilfläche Bereich mit sehr hoher Schutzwürdigkeit in die Fläche 3 Moore (Karte I GLRP) zentrale und südliche Bereiche sind stark entwässerte, degradierte Moore 2-3 Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) südlich in ca. 40m bzw. 200m Entfernung liegen Teile des Os Gnoien-Thürkow 1 Altlasten / Kampfmittelbelastung Schutzgut Wasser Konfliktbewertung 3 Lage zu Oberflächengewässern in südwestlicher Teilfläche von Gräben durchzogen, ca. 400m Entfernung zur südlich verlaufenden Warbel, 2 Standgewässer 450m nordöstlich, 6 Standgewässer ca. 200m westlich Schutzfunktion der Deckschichten überwiegend mittel, südöstlicher Teilbereich ungünstig, nördlicher Teilbereich günstig Artesisch anstehendes Grundwasser 1 Trinkwasserschutzgebiete im Süden mind. 1,6km Entfernung zur nächsten TWSZ 3a des WSG „Teterow“ 1 Hochwassergefährdung Grundwasserabhängige Ökosysteme im Süden des Plangebiets mehrere Bereiche unmittelbar betroffen 3 50 Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung (Karte 14 GLRP) Schutzgut Klima/Luft Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP) Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub, Schadstoffe) Schutzgut Landschaft Landschaftszone – Großlandschaft – Landschaftseinheit – Naturraum Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP) Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Alleen Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale historische Kulturlandschaften (Karte III GLRP) sonstiges Anhang 6.7.5_1 Konfliktbewertung niederschlagsnormal - im Westen: ca. 50m Entfernung zur L23 Behren-Lübchin – Gnoien - im Osten ca. 50m Entfernung zur „Freidensausbildungsstätte Warbelow“ - derzeit Schweinemastanlage und Biogasanlage Gnoien überplant - im Westen: grenzt nahezu direkt an geplantes Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung „nordwestlich Gnoien“ Konfliktbewertung Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte – Warnow-RecknitzGebiet – Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz – überwiegend 300/16, teilweise 300/54 1 mittel westlich verlaufende L23 ist eine Allee 2 - Konfliktbewertung 1 1 1 - 1 Kumulative Wirkungen Konfliktbewertung Das Vorbehaltsgebiet liegt in unmittelbarer Nähe bzw. in 3km Entfernung zu den geplanten Vorbehaltsgebieten 2 Rohstoffsicherung (Nr. 228 bzw. 227). Weiterhin grenzt es unmittelbar an die militärische Ausbildungsstätte „Faust“ und liegt in ca. 2km Entfernung zu einem geplanten Windenergieeignungsgebiet (Nr. 111). Weitere Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt. Hinweise aus Stellungnahmen zum RREP MM/R Ein Umweltbüro weist darauf hin, dass die Flächen für den Vogelschutz vorgehalten werden sollen. Dabei sollte beachtet werden, dass der Bestand an Schreiadlern in diesem Bereich bereits stark gestört ist. Weiterhin wurde in diesem Gebiet bereits dreimal der Schwarzstorch beobachtet. Der Landkreis Güstrow fordert eine Flächenreduzierung für den nördlichen Teil des Plangebiets, der in Karte II im GLRP MM/R als Teil des Biotopverbundes ausgewiesen wird. Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht): A Einzelfallentscheidungen: - innerhalb des Plangebietes wird für eine Reihe von Kriterien ein erhebliches Konfliktpotenzial prognostiziert – die Fläche wird geteilt, wobei folgendes berücksichtigt wird: - nördliche Teilfläche: Reduzierung des Plangebietes um Bereiche, die dem Biotopverbund zugeordnet werden, um den Bereich der Schweinemastanlage, das nördlich liegende geschützte Biotop sowie um die stark strukturierte westliche Bereiche - südliche Teilfläche: Reduzierung um Bereiche mit einer sehr hohen Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume sowie um Flächen, die als Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspflege gesichert werden sollen; überplant werden in dieser Teilfläche aber weiterhin: grundwasserabhängige Ökosysteme, da deren Betroffenheit auf regionaler Ebene nicht prognostizierbar ist – Berücksichtigung unter B - Schutzwürdigkeit unzerschnittener landschaftlicher Freiräume – beide Plangebieten liegen im Randbereich des Raumes, Eingriff ist voraussichtlich erheblich aber temporär – Berücksichtigung unter C B Änderungen am Plangebiet: keine - Reduzierung des Plangebiets um die unter A (2. und 3. Anstrich) genannten Teilbereiche – Begründung siehe A – dabei kommt es zur Teilung des Gebietes in die Flächen nördlich Gnoien 1 (Nr. 229-1) und nördlich Gnoien 2 (Nr. 229-2) C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien: - Wegeverbindungen, Geschützte Biotope, Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume, Feuchtlebensräume, unzerschnittene landschaftliche Freiräume, Moore, Oberflächengewässer, grundwasserabhängige Ökosysteme - EU-Vogelschutzgebiet „Trebeltal“ (Verträglichkeitsprüfung) – vgl. Kapitel 7.7 im Umweltbericht Resümee: Die Fläche wird neu abgegrenzt und geteilt (vgl. A und B) als „nördlich Gnoien 1“ und „nördlich Gnoien 2“ im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen. 51 Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung JÖRDENSTORF (Nr. 230, To) Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Sukow-Levitzow Anhang 6.7.5_1 Größe: 8,5 ha Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Konfliktbewertung 2 Siedlungen ca. 500m Entfernung zur Ortslage Jördenstorf, ca. 650m Entfernung zur Ortslage Sukow-Marienhof 1 Wegeverbindungen 1 Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP) 2 Tourismusraum (noch unabgewogene Tourismusentwicklungsraum Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 3 Wälder mit Erholungseignung Waldgebiet mit guten Struktureigenschaften liegt westlich in ca. 25m Entfernung 1 touristische Infrastruktur u.a. Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Konfliktbewertung Biotoptypen (BNTK) überwiegend Ackerfläche, Baumgruppe mit Grünland nordöstlich innerhalb der Fläche, 2 Kleingewässer innerhalb der Fläche Geschützte Biotope (§ 20 LNatG) 4 permanente Kleingewässer innerhalb der Fläche, ein Röhrrichtbestand nördlich in ca. 20m Entfernung 1 Vorbehaltsgebiete Naturschutz und Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume (Karte 3 GLRP) Feuchtlebensräume (Karte I GLRP) Schutzwürdigkeit unzerschnittener landschaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP) Biotopverbund (Karte II GLRP) Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie Europäische Vogelschutzgebiete Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Brutplätze geschützter Vogelarten weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, Naturpark, Ramsar, GLB, FND) Wald Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4 GLRP) Moore (Karte I GLRP) Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) Altlasten / Kampfmittelbelastung Schutzgut Wasser Lage zu Oberflächengewässern Schutzfunktion der Deckschichten Artesisch anstehendes Grundwasser Trinkwasserschutzgebiete Hochwassergefährdung Grundwasserabhängige Ökosysteme (Karte 14 GLRP) Schutzgut Klima/Luft Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP) Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub, Schadstoffe) Schutzgut Landschaft Landschaftszone – Großlandschaft – Landschaftseinheit – Naturraum 52 3 westlich angrenzend Bereich mit sehr hoher Schutzwürdigkeit 2 1 Fläche in südöstlicher Richtung in ca. 100m Entfernung überwiegend hoch 3 2 in ca. 2km Entfernung: „Kleingewässerlandschaft nördlich von Jördenstorf“ 1,9km Entfernung: „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“ mittel (Stufe 2) 1 1 mindestens 1 Schutzbereich von Horststandorten betroffen ca. 250m Entfernung zum südöstlich liegenden FND „Fichtenkuhle bei Sukow“ AP 2 1 2 2-3 westlich grenzt Waldgebiet in ca. 25m Entfernung an, südöstlich liegt ein kleineres in einer Entfernung von ca. 120m Konfliktbewertung 2 mittel 1-2 1 1 Konfliktbewertung 3 ca. 500m Entfernung zu nächsten Fließgewässern/Gräben, 1 Standgewässer 100m südöstlich günstig 1 1 1 ca. 900m westlich liegt naturnahes Moor - Konfliktbewertung niederschlagsnormal im Osten: ca. 50m Entfernung zur L23 Jördenstorf – Thürkow Konfliktbewertung Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte – WarnowRecknitz-Gebiet – Flach- und Hügelland um Warnow und Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung Anhang 6.7.5_1 Recknitz – 300/55 Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP) Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Alleen Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale historische Kulturlandschaften (Karte III GLRP) sonstiges mittel 1 südöstlich verlaufende L23 ist eine Allee 2 - Konfliktbewertung 1 1 1 lt. TK 10 östlichen angrenzend eine Hochspannungsleitung 2 Kumulative Wirkungen Konfliktbewertung 2 Das Vorbehaltsgebiet liegt in ca. 2km Entfernung zu einem geplanten Windenergieeignungsgebiet (Nr. 109). Weitere Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt. Hinweise aus Stellungnahmen zum RREP MM/R Der Landkreis Güstrow weist darauf hin, dass die seit langem stillliegende Abbaufläche nach Einstufung durch die Forstbehörde inzwischen Wald geworden ist. Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht): A Einzelfallentscheidungen: - Die ehemalige Abbaufläche hat sich nach Auskunft des Landkreises Güstrow mittlerweile zu Wald entwickelt. Das Plangebiet grenzt unmittelbar an ein bestehendes Waldgebiet an. Da ein Abbau des nunmehr als hochwertig zu beurteilenden Plangebiets voraussichtlich mit erheblichen Auswirkungen auf die betroffenen Schutzgüter verbunden wäre und eine Nachfrage nach dem Rohstoff Ton derzeit nicht absehbar ist, wird die regionalplanerische Sicherung des Plangebiets vollständig aufgehoben. B Änderungen am Plangebiet: C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien: Resümee: Die Fläche aus dem Vorentwurf des RREP zum ersten Beteiligungsverfahren wird gestrichen und im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren nicht mehr zur Festlegung vorgeschlagen. 53 Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung GANSCHOW 1 (Nr. 231, To) Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Gutow Anhang 6.7.5_1 Größe: 6,7 ha Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Konfliktbewertung 3 Siedlungen ca. 100 bzw. 200m zu Wohnhäusern der Ortslage Ganschow, weitere Ortslagen in größer 1km Entfernung, Gebäudebestand im Außenbereich ca. 80 m entfernt 3 Wegeverbindungen ein Weg durchquert das Plangebiet von Nordwest nach Südost, am südlichen Rand verläuft ein Weg teilweise im Gebiet, , am östlichen Rand befindet sich ein Weg in geringer Entfernung 1 Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP) 1 Tourismusraum (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 1 Wälder mit Erholungseignung 1 touristische Infrastruktur u.a. Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Konfliktbewertung Biotoptypen (BNTK) überwiegend Ackerfläche, südlich ragt Wasserfläche in das Gebiet 3 Geschützte Biotope (§ 20 LNatG) ein naturnahes Feldgehölz innerhalb der Fläche, südlich der Fläche: naturnahe Feldhecken 1 Vorbehaltsgebiete Naturschutz und Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume (Karte 3 GLRP) Feuchtlebensräume (Karte I GLRP) Schutzwürdigkeit unzerschnittener landschaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP) Biotopverbund (Karte II GLRP) Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie Europäische Vogelschutzgebiete Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Brutplätze geschützter Vogelarten weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, Naturpark, Ramsar, GLB, FND) Wald Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4 GLRP) Moore (Karte I GLRP) Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) Altlasten / Kampfmittelbelastung Schutzgut Wasser Lage zu Oberflächengewässern Schutzfunktion der Deckschichten Artesisch anstehendes Grundwasser Trinkwasserschutzgebiete Hochwassergefährdung Grundwasserabhängige Ökosysteme (Karte 14 GLRP) Schutzgut Klima/Luft Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP) Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub, Schadstoffe) 54 - 1 1 Fläche in südöstlicher Richtung in ca. 100m Entfernung überwiegend hoch 3 2 jeweils ca. 1,3km Entfernung: „Wald- und Gewässerlandschaft um Groß Upahl“ sowie „Inselsee Güstrow“ mittel bis hoch (Stufe 2 und 3) 1 1 1 2-3 1 1 ca. 1,3km Entfernung zum NSG „Gutower Moor und Schöninsel“, ca. 1,6 km Entfernung zum LSG „Inselsee und Heidberge“ 1 Konfliktbewertung 2 mittel 1 1 1 Konfliktbewertung 3 ca. 60m Entfernung zu nächsten Gräben, 1 Standgewässer nördlich und 1 Standgewässer westlich in 130 bzw. 350m Entfernung ungünstig innerhalb TWSZ 3oa bzw. ca. 1,3km Entfernung zu nordöstlich 3 liegender TWSZ 2o des WSG „Güstrow, Inselsee OFW“ 1 2 mehrere Komplexe nordöstlich in ca. 600m Entfernung - Konfliktbewertung niederschlagsbegünstigt im Osten: angrenzend an Verbindungsstraße zwischen Ganschow und Zehna Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung Schutzgut Landschaft Landschaftszone – Großlandschaft – Landschaftseinheit – Naturraum Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP) Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Alleen Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale historische Kulturlandschaften (Karte III GLRP) sonstiges Anhang 6.7.5_1 Konfliktbewertung Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte – WarnowRecknitz-Gebiet – Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz – überwiegend 300/72 1 gering 1 - Konfliktbewertung 1 1 1 1 Kumulative Wirkungen Konfliktbewertung 1 Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt. Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht): A Einzelfallentscheidungen: - Siedlungen – 300m Mindestabstand wird unterschritten – da aber Zeitpunkt eines potenziellen Abbaus dieser Tonlagerstätte nicht absehbar ist und die Auswirkungen eines Tonabbaus ggf. nicht mit denen eines Sand- oder Kiesabbaus vergleichbar sind, werden derzeit keine Veränderungen am Plangebiet vorgenommen – erst in nachgelagerten Planverfahren sollte eine Überprüfung der tatsächlichen Nutzung der Gebäude erfolgen und Abstandsregelungen getroffen werden – Berücksichtigung unter C B Änderungen am Plangebiet: keine C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien: - Siedlungen, Wegeverbindungen, Geschützte Biotope, Feuchtlebensräume, Rastplatz für Wat- und Wasservögel, Oberflächengewässer, Trinkwasserschutzgebiet „Güstrow-Inselsee“ Resümee: Die Fläche wird in unveränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen. 55 Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung GROß WOKERN (Nr. 232, To) Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Groß Wokern Anhang 6.7.5_1 Größe: 6,4 ha Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Konfliktbewertung 2 Siedlungen ca. 400 – 450m Entfernung zu Wohnhäusern der Ortslage Groß Wokern, ca. 750m Entfernung zur Ortslage Waldschmidt Wegeverbindungen am westlichen Rand Weg in ca. 30 m Entfernung 3 Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP) herausragende Bedeutung 2 Tourismusraum (noch unabgewogene Tourismusentwicklungsraum Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 1 Wälder mit Erholungseignung Waldgebiet mit guten Struktureigenschaften westlich und südwestlich im Mindestabstand von 700m 3 touristische Infrastruktur u.a. im Naturpark „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“ Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Konfliktbewertung Biotoptypen (BNTK) überwiegend Ackerfläche 3 Geschützte Biotope (§ 20 LNatG) naturnahes Gebüsch im Nordosten der Fläche 1 Vorbehaltsgebiete Naturschutz und Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume (Karte 3 GLRP) Feuchtlebensräume (Karte I GLRP) Schutzwürdigkeit unzerschnittener landschaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP) Biotopverbund (Karte II GLRP) Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie Europäische Vogelschutzgebiete Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Brutplätze geschützter Vogelarten weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, Naturpark, Ramsar, GLB, FND) Wald Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4 GLRP) Moore (Karte I GLRP) Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) Altlasten / Kampfmittelbelastung Schutzgut Wasser Lage zu Oberflächengewässern Schutzfunktion der Deckschichten Artesisch anstehendes Grundwasser Trinkwasserschutzgebiete Hochwassergefährdung Grundwasserabhängige Ökosysteme (Karte 14 GLRP) Schutzgut Klima/Luft Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP) Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub, Schadstoffe) Schutzgut Landschaft Landschaftszone – Großlandschaft – 56 - 1 2 Flächen in südöstlicher Richtung in ca. 100m bzw. 600m Entfernung, 2 Flächen nördlich in ca. 250m bzw. 300m Entfernung überwiegend hoch 3 Biotopverbund im weiteren Sinne ca. 1km Entfernung: „Wald- und Gewässerlandschaft südlich von Teterow“ ca. 900m Entfernung: „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“ mittel (Stufe 2) 3 1 2 VP 2 1 3 in Randlage im LSG und Naturpark „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“ 1 westlich und südwestlich im Mindestabstand von 700m Konfliktbewertung 2-3 mittel bis hoch 1 1 2 ca. 320m Entfernung zu nördlich gelegener Altdeponie Konfliktbewertung 3 ca. 100m zu nächsten Gräben, 1 Standgewässer südöstlich und 2 Standgewässer nördlich in 180 bis 330m Entfernung ungünstig 3 ca. 600m Entfernung zu TWSZ 3a des WSG „Groß Wokern“, neu: in TWSZ 3a des neu festzusetzenden Trinkwasserschutzgebietes „Teterow“ (Verordnungsentwurf vom 13.02.2009) 1 1 Konfliktbewertung niederschlagsnormal im Norden: ca. 500m Entfernung zur L11 Langhagen - Teterow, im Südwesten angrenzend an K GÜ 42 Groß Wokern – Hohen Demzin Konfliktbewertung Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte – Warnow- Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung Landschaftseinheit – Naturraum Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP) Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Alleen Anhang 6.7.5_1 Recknitz-Gebiet – Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz – überwiegend 300/72 mittel 1 3 in Randlage im LSG und Naturpark „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“, nördlich verlaufende L11 teilweise als Allee ausgeprägt Konfliktbewertung 1 1 1 - Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale historische Kulturlandschaften (Karte III GLRP) 1 sonstiges Kumulative Wirkungen Konfliktbewertung 1 Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt. Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht): A Einzelfallentscheidungen: - LSG und Naturpark „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“, herausragende Erholungsfunktion sowie Biotopverbund – Plangebiet liegt im Randbereich innerhalb der Schutzgebiete, durch den Rohstoffabbau und insbesondere durch die Rohstofftransporte kann es zu erheblichen Auswirkungen kommen – aufgrund der Langfristigkeit der regionalplanerischen Sicherung wird dennoch zu Gunsten der Festlegung des Vorbehaltsgebietes Rohstoffsicherung abgewogen; ob und unter welchen Bedingungen einer Freistellung aus dem LSG zugestimmt wird und eine Zulässigkeit des Vorhabens unter Berücksichtigung alles Belange erlangt werden kann, ist im konkreten Planverfahren zu prüfen – Berücksichtigung unter C - Trinkwasserschutzzone 3a des geplanten Trinkwasserschutzgebietes Teterow: ein Bodenabbau ist in TWSZ 3a laut Verordnungsentwurf verboten. Das weitere Festsetzungsverfahren wird abgewartet. Eine endgültige Entscheidung zur Festlegung des Vorbehaltsgebietes Rohstoffsicherung wird vor der endgültigen Fertigstellung und Verbindlichkeitserklärung des RREP MM/R zu treffen sein. B Änderungen am Plangebiet: kein C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien: - Erholungsfunktion, Geschützte Biotope, Naturpark und LSG „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“, Feuchtlebensräume, Biotopverbund, Boden, Oberflächengewässer, grundwasserabhängige Ökosysteme - EU-Vogelschutzgebiet „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“ (Verträglichkeitsprüfung) – vgl. Kapitel 7.7 im Umweltbericht Resümee: Die Fläche wird in unveränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen. 57 Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung PÖLCHOW (Nr. 233, To) Landkreis, Gemeinde: Bad Doberan, Pölchow Anhang 6.7.5_1 Größe: 64,2 ha Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Konfliktbewertung 3 Siedlungen ca. 100 - 200m Entfernung zu Siedlungsflächen der Ortslagen Pölchow und Wahrstorf sowie zu einem einzelstehenden Gehöft an der Warnow 3 Wegeverbindungen 2 Wege queren das Plangebiet von West nach Ost 1 Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP) 1-2 Tourismusraum (noch unabgewogene teilweise Tourismusentwicklungsraum Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 2-3 Wälder mit Erholungseignung 1 Waldgebiet mit guten Struktureigenschaften nordöstlich direkt angrenzend, 2 weitere kleinere Gebiete östlich und südöstlich in 200m bzw. 400m Entfernung 1 touristische Infrastruktur u.a. ca. 300m Entfernung zu westlich verlaufendem Fernradweg Berlin-Kopenhagen Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Konfliktbewertung Biotoptypen (BNTK) westlicher Teil (¾ der Fläche) Ackerfläche, östlicher Teil (ca. ¼ der Fläche) Grünland 3 Geschützte Biotope (§ 20 LNatG) keine innerhalb der Fläche; diverse geschützte Biotope (Feuchtwiese, Feldgehölze, Kleingewässer) südlich bzw. nördlich der Fläche in 20m – 500m Entfernung, östlich kleiner 500m Entfernung zu geschützten Biotopen der Warnowniederung und zur Warnow selbst 3 Vorbehaltsgebiete Naturschutz und östlicher Teil des Plangebiets überlagert sich mit VorbehaltsLandschaftspflege (noch unabgewogebiet Naturschutz und Landschaftspflege (VB NL), im Süden gene Kulisse in Vorbereitung des Entgrenzt VB NL direkt an wurfs des RREP) 2-3 Schutzwürdigkeit der Arten und Leim Süden und Osten an Bereich mit hoher bis sehr hoher bensräume (Karte 3 GLRP) Schutzwürdigkeit angrenzend, östliche Teilfläche des Plangebietes selbst besitzt hohe Schutzwürdigkeit 3 Feuchtlebensräume (Karte I GLRP) mehrere Flächen südlich und südöstlich des Plangebiets in kleiner 500m Entfernung 2 Schutzwürdigkeit unzerschnittener überwiegend hoch landschaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP) 2-3 Biotopverbund (Karte II GLRP) östliche Teilfläche des Plangebietes Bestandteil des Biotopverbunds im weiteren Sinne, Biotopverbundflächen im engeren Sinnen unmittelbar angrenzend VP Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie im Süden und Osten teilweise direkt angrenzend an „Warnowtal mit kleinen Zuflüssen“ VP Europäische Vogelschutzgebiete im Süden und Osten angrenzend an „Untere Warnow“, östliche Teilfläche des Plangebietes selbst im Gebiet „Untere Warnow“ 2 Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und südlicher Teil: mittel (Stufe 2) Wasservögel AP Brutplätze geschützter Vogelarten mindestens 1 Schutzbereich von Horststandorten betroffen 3 weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, im Süden und Osten teilweise direkt an NSG „Unteres WarNaturpark, Ramsar, GLB, FND) nowland“ angrenzend 3 Wald nordöstlich und südlich unmittelbar angrenzend Schutzgut Boden Konfliktbewertung 3 Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4 überwiegend sehr hoch GLRP) 3 Moore (Karte I GLRP) südöstlich an stark entwässerte, degradierte Moore angrenzend 1 Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) 3 Altlasten / Kampfmittelbelastung im Süden des Plangebiets altlastenverdächtige Fläche überplant („Deponie am Badeteich“) Schutzgut Wasser Konfliktbewertung 3 Lage zu Oberflächengewässern ca. 500m Entfernung zur Warnow, weitere Gräben in der unmittelbaren Umgebung vorhanden bzw. überplant, 2 Standgewässer 70 bzw. 180m südlich, 2 Standgewässer 450m nordwestlich Schutzfunktion der Deckschichten westliche Teilflächen günstig, östliche Teilflächen ungünstig Artesisch anstehendes Grundwasser unmittelbar angrenzende Warnowniederung 3 Trinkwasserschutzgebiete innerhalb der TWSZ 3ao und östlich unmittelbar angrenzend 58 Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung Hochwassergefährdung Grundwasserabhängige Ökosysteme (Karte 14 GLRP) Schutzgut Klima/Luft Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP) Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub, Schadstoffe) Schutzgut Landschaft Landschaftszone – Großlandschaft – Landschaftseinheit – Naturraum Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP) Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Alleen Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale historische Kulturlandschaften (Karte III GLRP) sonstiges Anhang 6.7.5_1 an TWSZ 2o des WSG „Warnow-Rostock“, ca. 360m Entfernung TWSZ 3a des WSG „Reez“ , welches neu abgegrenzt werden soll 3 grenzt im Osten an Überschwemmungsgebiet der Warnow und an überflutungsgefährdete Gebiete (teilweise überplant) 3 im Osten mehrere Komplexe in unmittelbarer Umgebung und teilweise durch Plangebiet überplant Konfliktbewertung niederschlagsbenachteiligt im Osten: ca. 50m Entfernung zur Bahnstrecke Bützow – Rostock, im Westen ca. 250m Entfernung zur Verbindungsstraße zwischen Benitz und Pölchow, im Norden: grenzt an Erschließungsstraße in Pölchow Konfliktbewertung Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte – WarnowRecknitz-Gebiet – Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz – überwiegend 300/06 2 hoch - 1 Konfliktbewertung 1 Gutsanlage in Wahrstorf ca. 800 m entfernt 1 3 südlich und östlich liegen mehrere Flächen feuchten, extensiv genutzten Dauergrünlandes in unmittelbarer Umgebung 1-3 der westliche Teil des Plangebiets wird lt. TK 10 von Hochspannungsleitung durchquert, eine Leitung verläuft am westlichen Rand in Abstand von ca. 80 m, am westlichen Rand verläuft in Abstand von 150-600m die Ferngasleitung 88 Rostock-Güstrow Kumulative Wirkungen Konfliktbewertung 1 Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt. Hinweise aus Stellungnahmen zum RREP MM/R Die Gemeinde Pölchow sieht das Plangebiet insgesamt kritisch, die Höffigkeit wird angezweifelt. Im Falle der Festlegung sind die Belange des Landwirts zu berücksichtigen. Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht): A Einzelfallentscheidungen: - Siedlungen – 300m Mindestabstand wird unterschritten – da das Plangebiet sehr groß ist und aufgrund der im folgenden Anstrich benannten Gründen neu abgegrenzt wird, werden auch die Abstände zu den Siedlungsflächen vergrößert – Berücksichtigung unter B - für den östlichen Teil des Plangebiets wird ein erhebliches Konfliktpotenzial prognostiziert, da mindestens folgende Kriterien unmittelbar betroffen sind: Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspflege, Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume, Biotopverbund, EU-Vogelschutzgebiet, Boden, Oberflächen- und Grundwasser u.a. – aufgrund des sehr hohen Konfliktpotenzials in diesem Raum und der nicht absehbaren Nachfrage nach dem Rohstoff Ton wird der Teil des Plangebiets gestrichen – Berücksichtigung unter B B Änderungen am Plangebiet: - veränderte Abgrenzung zur Berücksichtigung der Siedlungsflächen (Mindestabstand 300m) - veränderte Abgrenzung zur Berücksichtigung der Belange unter A, 2. Anstrich auf der Grundlage des Vorbehaltsgebietes Naturschutz und Landschaftspflege C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien: - Siedlungen, Wegeverbindungen, Wälder mit Erholungseignung, Geschützte Biotope, Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume, Feuchtlebensräume, Brutplätze geschützter Vogelarten (ggf. artenschutzrechtliche Prüfung), NSG, Boden, Moore, Altlasten, Oberflächengewässer, Trinkwasserschutzgebiet „Warnow-Rostock“, grundwasserabhängige Ökosysteme - FFH-Gebiet „Warnowtal mit kleinen Zuflüssen“ (Verträglichkeitsprüfung), EU-Vogelschutzgebiet „Untere Warnow“ (Verträglichkeitsprüfung) Resümee: Die Fläche wird in veränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen. 59 Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung Anhang 6.7.5_1 Größe: 27 ha WIENDORF (Nr. 234, To) Landkreis, Gemeinde: Bad Doberan, überwiegend Wiendorf, randlich berührt Stadt Schwaan Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Konfliktbewertung 3 Siedlungen ca. 200m Entfernung zu Wohngebäuden der Ortslagen Schwaan, Wiendorf und Neu Wiendorf 3 Wegeverbindungen zwei Wege queren das Gebiet von Nord nach Süd, ein Weg von West nach Ost und ein Weg von Nordwest nach Südost 2 Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP) besondere Bedeutung 1 Tourismusraum (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 2 Wälder mit Erholungseignung 2 Waldgebiete mit guten Struktureigenschaften nordwestlich und südwestlich in 140m bzw. 460m Entfernung 1 touristische Infrastruktur u.a. Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Konfliktbewertung Biotoptypen (BNTK) überwiegend Grünland, östlicher Teilbereich ist Ackerfläche, von mehreren Gräben durchzogen 3 Geschützte Biotope (§ 20 LNatG) ein Quellbereich mit Ufervegetation, eine kleine Baumgruppe und ein Kleingewässer innerhalb der Fläche, 1 naturnahes Feldgehölz, ein Trocken- und Magerrasen, ein Kleingewässer sowie eine naturnahe Feldhecke nördlich und südlich im Umkreis von ca. 100m um die Fläche 3 Vorbehaltsgebiete Naturschutz und 2/3 des Plangebiets werden von Vorbehaltsgebiet überlagert Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume (Karte 3 GLRP) Feuchtlebensräume (Karte I GLRP) Schutzwürdigkeit unzerschnittener landschaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP) Biotopverbund (Karte II GLRP) Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie Europäische Vogelschutzgebiete Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Brutplätze geschützter Vogelarten weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, Naturpark, Ramsar, GLB, FND) Wald Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4 GLRP) Moore (Karte I GLRP) Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) Altlasten / Kampfmittelbelastung Schutzgut Wasser Lage zu Oberflächengewässern Schutzfunktion der Deckschichten Artesisch anstehendes Grundwasser Trinkwasserschutzgebiete Hochwassergefährdung Grundwasserabhängige Ökosysteme (Karte 14 GLRP) 60 überwiegend hoch, nur östliche Teilflächen ohne Bewertung der Schutzwürdigkeit 5 Flächen nördlich, westlich und südlich des Plangebiets in kleiner 500m Entfernung - 1-3 Großteil des Plangebietes Bestandteil des Biotopverbunds im weiteren Sinne ca. 850m Entfernung: „Warnowtal mit Zuflüssen“ größtenteils innerhalb Gebiet „Untere Warnow“ - 3 3 1 VP VP 1 AP mindestens 1 Schutzbereich von Horststandorten betroffen 1 ca. 700m Entfernung zu LSG „Südliches Warnowland und Burg Werle“ 3 nordwestlich unmittelbar angrenzend bzw. überplant Konfliktbewertung 3 sehr hoch 1-2 nördlich in ca. 700m Entfernung stark entwässerte, degradierte Moore 1 2-3 9 altlastenverdächtige Flächen im Abstand von 200m bis 700m um das Plangebiet (ehemalige Tankstelle, Tongrube, Wasserloch, Betonwerke, Müllkippen) Konfliktbewertung 3 von mehreren Gräben mit Verbindung zur Warnow durchzogen, 16 Standgewässer zwischen 50 und 500m Entfernung in alle Richtungen ungünstig westlich gelegene Warnowniederung in ca. 350m Entfernung 3 ca. 400m zur TWSZ 3a des WSG „Schwaan“ im Südwesten, innerhalb der TWSZ 3ao und ca. 450 m zu TWSZ 2o des WSG „Warnow-Rostock“ im Nordwesten 1 3 im Nordwesten mehrere Komplexe (Warnowniederung) in ca. 400m Entfernung Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung Schutzgut Klima/Luft Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP) Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub, Schadstoffe) Schutzgut Landschaft Landschaftszone – Großlandschaft – Landschaftseinheit – Naturraum Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP) Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Alleen Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale historische Kulturlandschaften (Karte III GLRP) sonstiges Anhang 6.7.5_1 Konfliktbewertung niederschlagsbenachteiligt bis niederschlagsnormal - im Westen: ca. 750m Entfernung zur Bahnstrecke Schwaan – Rostock, im Süden: ca. 400m Entfernung zur L13 Schwaan – Hohen Sprenz, im Osten: ca. 150m Entfernung zur Verbindungsstraße Niendorf – Wiendorf, im Norden: ca. 50m Entfernung zur Verbindungsstraße Schwaan – Wiendorf - im Süden: ca. 700m Entfernung zum geplanten Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung „Schwaan“ Konfliktbewertung Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte – WarnowRecknitz-Gebiet – Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz – 300/33 1 gering südlich verlaufende L13 teilweise mit Baumreihenbestand 2 Konfliktbewertung 1 1 3 nördlich des Plangebiets unmittelbar angrenzend Offenland, Trocken- oder Magerstandort 1 - Kumulative Wirkungen Konfliktbewertung Das Vorbehaltsgebiet befindet sich in ca. 1km Entfernung zu geplantem Vorbehaltsgebiet Rohstoffsiche- 2 rung (Nr. 235). Das Vorbehaltsgebiet liegt im Bauschutzbereich des Flughafens Rostock-Laage. Weitere Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt. Hinweise aus Stellungnahmen zum RREP MM/R Der Landkreis Bad Doberan weist darauf hin, dass das Plangebiet in einem EU-Vogelschutzgebiet liegt und die Schutzziele dann nicht erreicht werden könnten. Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht): A Einzelfallentscheidungen: - für den überwiegenden Teil des Plangebiets wird ein erhebliches Konfliktpotenzial prognostiziert, da mindestens folgende Kriterien unmittelbar betroffen sind: Nähe zu Siedlungen, Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspflege, Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume, Biotopverbund, EUVogelschutzgebiet, Boden, Oberflächen- und Grundwasser u.a. – aufgrund des sehr hohen Konfliktpotenzials in diesem Raum und der nicht absehbaren Nachfrage nach dem Rohstoff Ton wird das Plangebiet gestrichen – die Möglichkeit des Neuzuschnitts des Plangebiets wurde geprüft, war aber nicht sinnvoll möglich B Änderungen am Plangebiet: keine C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien: keine Resümee: Die Fläche aus dem Vorentwurf des RREP zum ersten Beteiligungsverfahren wird gestrichen und im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren nicht mehr zur Festlegung vorgeschlagen. 61 Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung SCHWAAN (Nr. 235, To) Landkreis, Gemeinde: Bad Doberan, Wiendorf Anhang 6.7.5_1 Größe: 17,4 ha Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Konfliktbewertung 3 Siedlungen ca. 150m Entfernung zur Ortslage Schwaan, ca. 500m Entfernung zur Ortslage Niendorf 2 Wegeverbindungen nördlich und westlich grenzen Wege an Plangebiet 2 Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP) besondere Bedeutung 1 Tourismusraum (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 3 Wälder mit Erholungseignung Waldgebiet mit guten Struktureigenschaften südwestlich unmittelbar angrenzend 1 touristische Infrastruktur u.a. Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Konfliktbewertung Biotoptypen (BNTK) Ackerfläche 3 Geschützte Biotope (§ 20 LNatG) mindestens 12 geschützte Biotope im Umkreis von bis zu 500m um Plangebiet, insbesondere in nördlicher und östlicher Richtung (Kleingewässer, naturnahe Feldgehölze, Trockenund Magerrasen, naturnaher Sumpf) 1 Vorbehaltsgebiete Naturschutz und Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 2 Schutzwürdigkeit der Arten und Leim Südwesten an Bereich mit hoher Schutzwürdigkeit angrenbensräume (Karte 3 GLRP) zend Feuchtlebensräume (Karte I GLRP) 5 Flächen nördlich, westlich und südlich des Plangebiets in bis 3 zu 500m Entfernung 1 Schutzwürdigkeit unzerschnittener landschaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP) 1 Biotopverbund (Karte II GLRP) VP Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie ca. 950m Entfernung: „Warnowtal mit Zuflüssen“ VP Europäische Vogelschutzgebiete ca. 500m Entfernung: „Untere Warnow“, ca. 900m Entfernung „Mittlere Warnow“ 1 Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel AP Brutplätze geschützter Vogelarten mindestens 1 Schutzbereich von Horststandorten betroffen 1 weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, ca. 1km Entfernung zu LSG „Südliches Warnowland und Burg Naturpark, Ramsar, GLB, FND) Werle“ Wald im Nordwesten, Westen und Südwesten unmittelbar an großes 3 Waldgebiet angrenzend Schutzgut Boden Konfliktbewertung 3 Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4 sehr hoch GLRP) 1 Moore (Karte I GLRP) 1 Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) 2 Altlasten / Kampfmittelbelastung 300m bzw. 500m Entfernung zu nördlich gelegenen ehemaligen Müllkippen Schutzgut Wasser Konfliktbewertung 3 Lage zu Oberflächengewässern ca. 950m Entfernung zur Warnow, ein Graben reicht im Westen bis in das Gebiet, 8 Standgewässer in 100 bis 500m Entfernung in alle Richtungen Schutzfunktion der Deckschichten überwiegend mittel, östliche Teilflächen günstig Artesisch anstehendes Grundwasser westlich gelegene Warnowniederung in ca. 700m Entfernung 3 Trinkwasserschutzgebiete innerhalb TWSZ 3ao und westlich ca. 900m Entfernung zur TWSZ 2o des WSG „Warnow-Rostock“, zu ½ in TWSZ 3a des WSG „Schwaan“ 1 Hochwassergefährdung 1 Grundwasserabhängige Ökosysteme (Karte 14 GLRP) Schutzgut Klima/Luft Konfliktbewertung Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP) niederschlagsbenachteiligt bis niederschlagsnormal Verkehrslage und Lage zu bestehen- im Westen: ca. 850m Entfernung zur Bahnstrecke Schwaan den Emissionsquellen (Lärm, Staub, – Rostock, im Norden: ca. 350m Entfernung zur L13 Schwaan Schadstoffe) – Hohen Sprenz, im Osten: ca. 300m Entfernung zur Verbin- 62 Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung Schutzgut Landschaft Landschaftszone – Großlandschaft – Landschaftseinheit – Naturraum Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP) Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Alleen Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale historische Kulturlandschaften (Karte III GLRP) sonstiges Anhang 6.7.5_1 dungsstraße L141 – Wiendorf, im Süden: ca. 600m Entfernung zur L 141 Schwaan – Mistorf - im Norden: ca. 700m Entfernung zum geplanten Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung „Schwaan“ Konfliktbewertung Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte – WarnowRecknitz-Gebiet – Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz – 300/32 1 gering nördlich verlaufende L13 teilweise mit Baumreihenbestand 2 Konfliktbewertung 1 1 2 nordwestlich des Plangebiets in ca. 250m Entfernung Offenland, Trocken- oder Magerstandort 3 Hochspannungsleitung nordöstlich teilweise in Plangebiet liegend lt. TK 10 Kumulative Wirkungen Konfliktbewertung Das Vorbehaltsgebiet befindet sich in ca. 1km Entfernung zu geplantem Vorbehaltsgebiet Rohstoffsiche- 2 rung (Nr. 234). Das Vorbehaltsgebiet liegt im Bauschutzbereich des Flughafens Rostock-Laage. Weitere Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt. Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht): A Einzelfallentscheidungen: - Siedlungen – 300m Mindestabstand wird unterschritten – da aber Zeitpunkt eines potenziellen Abbaus dieser Tonlagerstätte nicht absehbar ist und die Auswirkungen eines Tonabbaus ggf. nicht mit denen eines Sand- oder Kiesabbaus vergleichbar sind, werden derzeit keine Veränderungen am Plangebiet vorgenommen – erst in nachgelagerten Planverfahren sollte eine Überprüfung der tatsächlichen Nutzung der angrenzender Gebäude erfolgen und Abstandsregelungen getroffen werden – Berücksichtigung unter C B Änderungen am Plangebiet: - veränderte Abgrenzung zur Berücksichtigung des westlich liegenden Waldgebietes (Mindestabstand 50m) C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien: - Siedlungen, Geschützte Biotope, Feuchtlebensräume, Brutplätze geschützter Vogelarten, Oberflächengewässer, Trinkwasserschutzgebiete „Warnow“ und „Schwaan“, Hochspannungsleitung - FFH-Gebiet „Warnowtal mit Zuflüssen“ (Verträglichkeitsprüfung), EU-Vogelschutzgebiet „Untere Warnow“ (Verträglichkeitsprüfung) Resümee: Die Fläche wird in leicht veränderter Form im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren zur Festlegung vorgeschlagen. 63 Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung MOISALL (Nr. 236, To) Landkreis, Gemeinde: Güstrow, Bernitt Anhang 6.7.5_1 Größe: 8,1 ha Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Konfliktbewertung Siedlungen ca. 650m Entfernung zur Ortslage Schlemmin, ca. 1km Entfer- 1 nung zur Ortslage Moisall Wegeverbindungen nordöstlich verläuft ein Weg im Plangebiet, westlich wird Plan- 3 gebiet von Weg begrenzt, der auch teilweise im Plangebiet liegt 3 Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP) herausragende Bedeutung 2 Tourismusraum (noch unabgewogene Tourismusentwicklungsraum Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 3 Wälder mit Erholungseignung 1 großes zusammenhängendes Waldgebiet mit guten Struktureigenschaften westlich, nördlich und östlich unmittelbar angrenzend 1 touristische Infrastruktur u.a. Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Konfliktbewertung Biotoptypen (BNTK) überwiegend Ackerfläche, ein Kleingewässer innerhalb und ein Schöpfwerk in Randlage der Fläche 3 Geschützte Biotope (§ 20 LNatG) ein Kleingewässer unmittelbar überplant, weiterhin eine große Vielzahl geschützter Biotope um Umkreis von bis zu 500m um Plangebiet und darüber hinaus vorhanden (Kleingewässer, naturnahe Moore, naturnahe Feldgehölze, naturnaher Sumpf u.a.) 3 Vorbehaltsgebiete Naturschutz und liegt vollständig im Vorbehaltsgebiet Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume (Karte 3 GLRP) Feuchtlebensräume (Karte I GLRP) Schutzwürdigkeit unzerschnittener landschaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP) Biotopverbund (Karte II GLRP) Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie Europäische Vogelschutzgebiete Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Brutplätze geschützter Vogelarten weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, Naturpark, Ramsar, GLB, FND) Wald Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4 GLRP) Moore (Karte I GLRP) Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) Altlasten / Kampfmittelbelastung Schutzgut Wasser Lage zu Oberflächengewässern Schutzfunktion der Deckschichten Artesisch anstehendes Grundwasser Trinkwasserschutzgebiete Hochwassergefährdung Grundwasserabhängige Ökosysteme (Karte 14 GLRP) 64 hohe Schutzwürdigkeit 3 mehrere Flächen in bis zu 500m Entfernung überwiegend hoch 3 2 innerhalb der Biotopverbundes im weiteren Sinne, unmittelbar angrenzend an Biotopverbund im engeren Sinne ca. 50m Entfernung: „Schlemminer Wälder und Kleingewässerlandschaft“ innerhalb „Mittlere Warnow“ - 3 VP VP 1 AP Schutzbereiche mehrerer Horststandorte betroffen 1-2 im nördlich angrenzenden Wald liegen eine Vielzahl von FND (Mindestabstand ca. 180m), ca. 850m Entfernung zum NSG „Hohe Burg und Schwarzer See“ 3 im Norden und Westen unmittelbar an großflächiges Waldgebiet angrenzend Konfliktbewertung 2 mittel 3 nördlich in kleiner 100m Entfernung 1 stark entwässertes, degradiertes Moor 1 1 Konfliktbewertung 2 nordwestlich ca. 150m Entfernung zu einem Graben günstig 3 liegt vollständig innerhalb der TWSZ 3a und grenzt direkt an TWSZ 2 des WSG „Schlemmin“; innerhalb TWSZ 3ao des WSG „Warnow-Rostock“ 1 1 - Anhang 6.7.5_1 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen regionalplanerische Abwägung - Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung Schutzgut Klima/Luft Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP) Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub, Schadstoffe) Schutzgut Landschaft Landschaftszone – Großlandschaft – Landschaftseinheit – Naturraum Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP) Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Alleen Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale historische Kulturlandschaften (Karte III GLRP) sonstiges Anhang 6.7.5_1 Konfliktbewertung niederschlagsreich im Süden: ca. 50m Entfernung zur K GÜ 3 Moisall – Kurzen Trechow Konfliktbewertung Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte – WarnowRecknitz-Gebiet – Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz – 300/28 3 sehr hoch - 1 - Konfliktbewertung 1 1 1 eine Richtfunkstrecke (Rostock11-Bützow4) überquert das Gebiet von Nordost nach Südwest 1 Kumulative Wirkungen Konfliktbewertung 2 Das Vorbehaltsgebiet liegt in ca. 2km Entfernung zu geplantem Windenergieeignungsgebiet „Kurzen Trechow“ (Nr. 104). Weitere Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt. Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht): A Einzelfallentscheidungen: - für das Plangebiet wird ein erhebliches Konfliktpotenzial prognostiziert, da mindestens folgende Kriterien unmittelbar betroffen sind: Erholungsfunktion, Geschützte Biotope, Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspflege, Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume, Biotopverbund, Nähe zum FFHGebiet, EU-Vogelschutzgebiet, angrenzender Wald, Trinkwasserschutzzonen, Landschaftsbild – aufgrund des sehr hohen Konfliktpotenzials in diesem Raum und der nicht absehbaren Nachfrage nach dem Rohstoff Ton wird das Plangebiet gestrichen B Änderungen am Plangebiet: keine C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien: Resümee: Die Fläche aus dem Vorentwurf des RREP zum ersten Beteiligungsverfahren wird gestrichen und im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren nicht mehr zur Festlegung vorgeschlagen. 65 Anhang 6.7.5_2 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen Anhang 6.7.5_2 nicht zur Festlegung im RREP MM/R vorgeschlagene Flächen >5ha mit Bergrecht ALTENHAGEN/KLEIN SIEMEN (Sa) Landkreis, Gemeinde: Bad Doberan, Stadt Kröpelin Größe: 11,1 ha Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Konfliktbewertung 1 Siedlungen ca. 600m Entfernung zur Ortslage Klein Nienhagen, ca. 800m Entfernung zur Ortslage Klein Siemen 3 Wegeverbindungen 1 Weg quert das Gebiet von West nach Ost 1 Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP) 1 Tourismusraum (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 2 Wälder mit Erholungseignung Waldgebiet mit guten Struktureigenschaften westlich in ca. 20m Entfernung 2 touristische Infrastruktur u.a. ca. 500m Entfernung zu Reiterhof in Klein Nienhagen Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Konfliktbewertung Biotoptypen (BNTK) westlicher Teil: Ackerfläche, östlicher Teil: Grünland, Hecken, Gewässer, ehemalige Abgrabungsfläche 3 Geschützte Biotope (§ 20 LNatG) mehrere geschützte Biotope innerhalb des Plangebiets (mehrere Kleingewässer und Naturnahe Hecken) sowie in unmittelbarer Umgebung des Plangebiets 3 Vorbehaltsgebiete Naturschutz und vollständig innerhalb Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume (Karte 3 GLRP) Feuchtlebensräume (Karte I GLRP) Schutzwürdigkeit unzerschnittener landschaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP) Biotopverbund (Karte II GLRP) Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie Europäische Vogelschutzgebiete Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Brutplätze geschützter Vogelarten weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, Naturpark, Ramsar, GLB, FND) Wald Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4 GLRP) Moore (Karte I GLRP) Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) Altlasten / Kampfmittelbelastung Schutzgut Wasser Lage zu Oberflächengewässern Schutzfunktion der Deckschichten Artesisch anstehendes Grundwasser Trinkwasserschutzgebiete Hochwassergefährdung Grundwasserabhängige Ökosysteme (Karte 14 GLRP) Schutzgut Klima/Luft Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP) Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub, Schadstoffe) 2 herausragend 3 2 Flächen innerhalb des Plangebiets, weitere 2 Flächen südlich und südwestlich in 200 bzw. 400m Entfernung überwiegend hoch 3 Biotopverbund im weiteren Sinne innerhalb: „Kleingewässerlandschaft südlich von Kröpelin“ innerhalb: „Kariner Land“ mittel (Stufe 2) 3 VP VP 2 mehrere Schutzbereich von Horststandorten geschützter Vogelarten betroffen Randlage innerhalb des geplanten LSG „Mulsower Land“ 1 südlich grenzt kleines Waldgebiet an überwiegend mittel bis hoch 2 2 3 Konfliktbewertung 2 3 1 1 Konfliktbewertung 3 nordwestlich ca. 200m zu nächstem Graben, südöstlich ca. 540m zu westlichem Quellarm des Hellbachs, 3 Standgewässer innerhalb des Plangebiets, weitere 3 in südlicher und östlicher Richtung in Entfernungen kleiner 300m ungünstig östlich ca. 700m Entfernung zu entsprechender Fläche 3 innerhalb Zone 4 des WSG „Krempien“, ca. 600m Entfernung zu TWSZ 3a des WSG „Groß Wokern“ 1 1 nördlich in 480m Entfernung naturnahes Moor - Konfliktbewertung niederschlagsreich östlich des Plangebiets verläuft L11 zwischen Kröpelin und Jürgenshagen Anhang 6.7.5_2 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen Anhang 6.7.5_2 nicht zur Festlegung im RREP MM/R vorgeschlagene Flächen >5ha mit Bergrecht Schutzgut Landschaft Landschaftszone – Großlandschaft – Landschaftseinheit – Naturraum Konfliktbewertung Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte – WarnowRecknitz-Gebiet – Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz – überwiegend 300/03 2 hoch bis sehr hoch Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP) 3 Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Randlage innerhalb des geplanten LSG „Mulsower Land“, Alleen nördlich verlaufende L11 als Allee ausgeprägt Schutzgut Kultur- und Sachgüter Konfliktbewertung 1 Baudenkmale 1 Bodendenkmale 1 historische Kulturlandschaften (Karte III GLRP) 1 sonstiges Kumulative Wirkungen Konfliktbewertung 1 Derzeit sind in diesem Raum Planungen bekannt, die zu kumulativen Wirkungen führen können. Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht): A Einzelfallentscheidungen: - für das Plangebiet wird ein erhebliches Konfliktpotenzial prognostiziert, da mindestens folgende Kriterien unmittelbar betroffen sind: Geschützte Biotope, Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspflege, Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume, Feuchtlebensräume, Biotopverbund, FFH-Gebiet, EU-Vogelschutzgebiet, Trinkwasserschutzzonen, geplantes Landschaftsschutzgebiet – aufgrund des sehr hohen Konfliktpotenzials in diesem Raum und der nicht absehbaren Nachfrage nach dem Rohstoff Ton wird das Plangebiet nicht als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung im RREP MM/R festgelegt B Änderungen am Plangebiet: keine C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien: keine Resümee: Die Fläche wird auch im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren nicht zur Festlegung vorgeschlagen. 3 Anhang 6.7.5_2 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen Anhang 6.7.5_2 nicht zur Festlegung im RREP MM/R vorgeschlagene Flächen >5ha mit Bergrecht Größe: 35,6 ha MANKMOOS 2 (KS) Betrachtung bezieht sich ausschließlich auf den Feldesteil in der Planungsregion MM/R Landkreis, Gemeinde: Güstrow (Feld erstreckt sich weiterhin in LK Parchim – Planungsregion Westmecklenburg), Bernitt Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Konfliktbewertung 1 Siedlungen ca. 700m Entfernung zur Ortslage Mankmoos, ca. 900m zur Ortslage Pennewitt, ca. 1.100m zur Ortslage Glambeck 3 Wegeverbindungen ein Weg quert das Gebiet von Nord nach Süd, weitere Waldwege oder -schneisen vorhanden 3 Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP) herausragende Bedeutung 2 Tourismusraum (noch unabgewogene Tourismusentwicklungsraum Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 3 Wälder mit Erholungseignung Plangebiet ist vollständig Waldgebiet mit guten Struktureigenschaften 3 touristische Infrastruktur u.a. im Naturpark „Sternberger Seenland“ Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Konfliktbewertung Biotoptypen (BNTK) überwiegend Waldfläche 3 Geschützte Biotope (§ 20 LNatG) nördlich und östlich der Fläche in 350 bis 450m Entfernung 1 naturnaher Sumpf, 1 Kleingewässer, 1 Feuchtwiese; südlich und westlich keine Angaben 3 Vorbehaltsgebiete Naturschutz und vollständig innerhalb Vorbehaltsgebiet Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume (Karte 3 GLRP) Feuchtlebensräume (Karte I GLRP) Schutzwürdigkeit unzerschnittener landschaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP) Biotopverbund (Karte II GLRP) Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie Europäische Vogelschutzgebiete Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Brutplätze geschützter Vogelarten weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, Naturpark, Ramsar, GLB, FND) Wald Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4 GLRP) Moore (Karte I GLRP) Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) Altlasten / Kampfmittelbelastung Schutzgut Wasser Lage zu Oberflächengewässern Schutzfunktion der Deckschichten Artesisch anstehendes Grundwasser Trinkwasserschutzgebiete Hochwassergefährdung Grundwasserabhängige Ökosysteme (Karte 14 GLRP) Schutzgut Klima/Luft Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP) Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub, Schadstoffe) 4 sehr hoch 3 nördlich und östlich der Fläche in 350 bis 450m Entfernung; südlich und westlich keine Angaben sehr hoch 3 Biotopverbund im weiteren Sinne östlich in ca. 300m Entfernung und nördlich in ca. 1km Entfernung: „Schlemminer Wälder und Kleingewässerlandschaft“ östlich direkt angrenzend an „Schlemminer Wälder“ - 3 VP 3 VP 1 AP mehrere Horststandorte geschützter Vogelarten betroffen 3 im LSG „Glambeck“, im Naturpark „Sternberger Seenlandschaft“ 3 vollständig betroffen Konfliktbewertung 2-3 mittel bis hoch und hoch bis sehr hoch 1 nordöstlich in ca. 400m Entfernung naturnahe Moore, südöstlich in ca. 350m Entfernung schwach entwässerte Moore 1 nordöstlich in ca. 1km Entfernung Blockpackung Marienhof 2 ca. 320m Entfernung zu nördlich gelegener Altdeponie Konfliktbewertung 2-3 ca. 400m östlich verläuft Groß Labenzer Seebach, 1 Standgewässer südöstlich und 1 kleines Standgewässer östlich in 700m Entfernung; westlich und südlich keine Angaben ungünstig 3 innerhalb TWSZ 3oa des WSG „Warnow-Rostock“ 1 3 südöstlich in ca. 350m Entfernung Konfliktbewertung niederschlagsbegünstigt im Süden: ca. 1km Entfernung zur L31 Qualitz - Mankmoos, im Westen ca. 300m Entfernung zur Gemeindestraße Mankmoos – Pennewitt im Süden angrenzend an bestehenden Tagebau Mankmoos Anhang 6.7.5_2 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen Anhang 6.7.5_2 nicht zur Festlegung im RREP MM/R vorgeschlagene Flächen >5ha mit Bergrecht Schutzgut Landschaft Landschaftszone – Großlandschaft – Landschaftseinheit – Naturraum Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP) Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Alleen Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale (im Vorentwurf des RREP Westmecklenburg zur Festlegung als Vorranggebiet Rohstoffsicherung vorgeschlagen) Konfliktbewertung Höhenrüchen und Mecklenburgische Seenplatte – Westmecklenburgische Seenlandschaft – Sternberger Seengebiet – 403/04 und 403/06 3 sehr hoch 3 im LSG „Glambeck“ und im Naturpark „Sternberger Seenlandschaft“, nördlich verlaufende L11 teilweise als Allee ausgeprägt Konfliktbewertung 1 1 nordöstlich in größer 800m Entfernung eine Vielzahl von Bodendenkmalen (Großsteingräber, Hügelgräber u.a.) 1 - historische Kulturlandschaften (Karte III GLRP) 1 sonstiges Kumulative Wirkungen Konfliktbewertung 2 Das Gebiet grenzt an den bestehenden Tagebau (geplantes Vorranggebiet Rohstoffsicherung Mankmoos) in der Planungsregion Westmecklenburg an. Weitere Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt. sonstige Hinweise Landesforstanstalt M-V: gesamtes Bewilligungsfeld Mankmoos beinhaltet 37 ha Wald (Buche-EichenMischwald), der zum überwiegenden Teil in der Planungsregion MM/R liegt - dies stellt ein großes, kompaktes Waldgebiet dar; Bestandsalter ca. 45 – 55 Jahre, gilt als „Paradebeispiel“ für eine Kieferwaldumwandlung in Laubwald; Körperschaftswald; nach Walderhaltungsabgabenverordnung in Kategorie 2 (hohe ökologische Wertigkeit); Waldfunktionenkartierung nach Datenspeicher Wald der Landesforst MV: Naturpark und LSG, teilweise SPA, Seeadler und oder Schwarzstorchhorste in ca. 1.500m Entfernung Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht): A Einzelfallentscheidungen: - für das Plangebiet wird ein erhebliches Konfliktpotenzial prognostiziert, da mindestens folgende Kriterien unmittelbar betroffen sind: Erholungsfunktion, Waldgebiet mit Erholungseignung, Naturpark, Landschaftsschutzgebiet, Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspflege, Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume, Biotopverbund, Nähe zu EUVogelschutzgebiet, Trinkwasserschutzzonen, Landschaftsbild - bezüglich der Betroffenheit von Waldflächen werden die Auskünfte der Landesforstanstalt M-V bei der Abwägung berücksichtigt - aufgrund des insgesamt sehr hohen Konfliktpotenzials in diesem Raum wird das Plangebiet nicht als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung im RREP MM/R festgelegt B Änderungen am Plangebiet: keine C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien: keine Resümee: Die Fläche wird auch im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren nicht zur Festlegung vorgeschlagen. 5 Anhang 6.7.5_2 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen Anhang 6.7.5_2 nicht zur Festlegung im RREP MM/R vorgeschlagene Flächen >5ha mit Bergrecht LANGHAGEN FELD 2 (KS) Landkreis, Gemeinde: Güstrow, zu 1/3 Langhagen, zu 2/3 Kuchelmiß Größe: 234 ha Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Konfliktbewertung Siedlungen unmittelbar angrenzend an Ortslagen Wilsen, Wilser Hütte und 3 Langhagen 3 Wegeverbindungen eine Vielzahl von Waldwegen und -schneisen im Gebiet 1 Erholungsfunktion (Karte 13 GLRP) 2 Tourismusraum (noch unabgewogene Tourismusentwicklungsraum Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) 3 Wälder mit Erholungseignung Plangebiet ist vollständig Waldgebiet mit guten Struktureigenschaften 2 touristische Infrastruktur u.a. am westlichen Feldesrand verläuft Fernwanderweg E 9a, grenzt nördlich und westlich an Naturpark „Mecklenburgische Schweiß und Kummerower See“ Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Konfliktbewertung Biotoptypen (BNTK) überwiegend Waldfläche 3 Geschützte Biotope (§ 20 LNatG) eine große Vielzahl im unmittelbaren Umfeld des Plangebietes, im Plangebiet selber nur wenige, sehr kleine Flächen (Kleingewässer, naturnahe Gebüsche) 1 Vorbehaltsgebiete Naturschutz und Landschaftspflege (noch unabgewogene Kulisse in Vorbereitung des Entwurfs des RREP) Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume (Karte 3 GLRP) Feuchtlebensräume (Karte I GLRP) Schutzwürdigkeit unzerschnittener landschaftlicher Freiräume (Karte 9 GLRP) Biotopverbund (Karte II GLRP) Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie Europäische Vogelschutzgebiete Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Brutplätze geschützter Vogelarten weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, Naturpark, Ramsar, GLB, FND) Wald Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens (Karte 4 GLRP) Moore (Karte I GLRP) Geschützte Geotope (§ 20 LNatG) Altlasten / Kampfmittelbelastung Schutzgut Wasser Lage zu Oberflächengewässern Schutzfunktion der Deckschichten Artesisch anstehendes Grundwasser Trinkwasserschutzgebiete Hochwassergefährdung Grundwasserabhängige Ökosysteme (Karte 14 GLRP) Schutzgut Klima/Luft Niederschlagsgebiet (Karte 7 GLRP) 6 im südlichen Teil Bereiche mit hoher und sehr hoher Schutzwürdigkeit mehrere Flächen in westlicher Richtung in ca. 180m Entfernung, weitere Flächen nördlich in ca. 250m und weiterer Entfernung hoch 3 ca. 1,5km Entfernung in östlicher Richtung: „Wald- und Gewässerlandschaft südlich von Teterow“ ca. 1,8km Entfernung in östlicher Richtung: „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“ - 1 1 3 2 VP 1 AP mehrere Horststandorte geschützter Vogelarten betroffen 2 grenzt nördlich und westlich an LSG und Naturpark „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“, südwestlich ca. 1,1km Entfernung zu NSG „Großes Holz“ 3 vollständig betroffen Konfliktbewertung 2 mittel bis hoch 3 1 1 Konfliktbewertung größer gleich 100m Entfernung zu nächsten Gräben, u.a. dem 3 Hinzenhagenbach, ca. 500m Entfernung zu mindestens 5 nördlich gelegenen Standgewässern, ca. größer gleich 120m Entfernung zu südlich liegenden offenen Wasserflächen des bestehenden Tagebaus Langhagen, ungünstig 1 westlich ca. 1,6km Entfernung zu TWSZ 3a und 2 des WSG „Kuchelmiß“ 1 3 nördlich in ca. 150m Entfernung nördlich ca. 400m zu naturnahem Moor östlich in ca. 800m Entfernung Altdeponie niederschlagsbegünstigt Konfliktbewertung - Anhang 6.7.5_2 – Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung der Umweltauswirkungen Anhang 6.7.5_2 nicht zur Festlegung im RREP MM/R vorgeschlagene Flächen >5ha mit Bergrecht Verkehrslage und Lage zu bestehenden Emissionsquellen (Lärm, Staub, Schadstoffe) Schutzgut Landschaft Landschaftszone – Großlandschaft – Landschaftseinheit – Naturraum Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (Karte 8 GLRP) Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Alleen Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale im Norden: unmittelbar an L11 Langhagen – Kuchelmiß angrenzend, östlich an Bahnstrecke Rostock – Waren angrenzend im Osten nur durch Bahntrasse und Zufahrtsstraße von bestehendem Tagebau Langhagen getrennt, im Südosten: 1-2 km Entfernung zu geplantem Vorranggebiet Rohstoffsicherung Hallalit Nord und zum geplanten Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung Hohen Wangelin/Liepen (beide entsprechend Vorentwurf des RREP MS) Konfliktbewertung Höhenrücken der Mecklenburgischen Seenplatte – Mecklenburger Großseenlandschaft – Großseenland mit Müritz-, Kölpin- und Fleesensee – 412/01 2 hoch bis sehr hoch 2 in Randlage zu LSG und Naturpark „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“, nördlich verlaufende L11 teilweise mit Baumbestand Konfliktbewertung ca. 300m Entfernung zu Baudenkmalen in der Ortslage Wilsen 1 3 4 Bodendenkmale (Hügelgräber und ein Burgwall) im nördlichen und 1 Bodendenkmal (Großsteingrab) im südlichen Teil innerhalb des Plangebietes, eine Vielzahl weiterer in unmittelbarer Umgebung 1 - historische Kulturlandschaften (Karte III GLRP) 1 sonstiges Kumulative Wirkungen Konfliktbewertung 2 Das Gebiet liegt in 1-3 km Entfernung zum bestehenden Tagebau (bestehend aus mehreren Teilflächen - geplantes Vorranggebiet Rohstoffsicherung Langhagen im Vorentwurf des RREP MM/R und im Vorentwurf des RREP Mecklenburgische Seenplatte), sowie zu geplantem Vorranggebiet Hallalit Nord und zum geplanten Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung Hohen Wangelin/Liepen (beide entsprechend Vorentwurf des RREP MS). Weitere Planungen, die zu kumulativen Wirkungen führen können, sind in diesem Raum derzeit nicht bekannt. sonstige Hinweise Landesforstanstalt M-V: Feld beinhaltet insgesamt 240 ha Wald verschiedener Ausprägung und ist Bestandteil eines insgesamt ca. 1.700 ha großen Waldgebietes; nach Walderhaltungsabgabenverordnung in Kategorie 1 (sehr hohe ökologische Wertigkeit); insbesondere die Buchen/Eichenbestände sind schon sehr alt, aber auch junge Bestände vorhanden (Alterstufe 5-6 (größer 80 Jahre): ca. 100 ha, Altersstufe 3-4 (40-80 Jahre): ca. 60 ha, Alterstufe 1-2 (kleiner 40 Jahre): 70-80 ha); Zusammensetzung nach Hauptbaumarten: Kiefer 105 ha, Buche 43 ha, Douglasie 12 ha, Eiche 12 ha, Fichte 36 ha, Lärche 17 ha; Privatwald; Waldfunktionenkartierung nach Datenspeicher Wald der Landesforstanstalt M-V: u.a. Bodenschutzwald ca. 75 ha, Lärmschutzwald ca. 6 ha, Kulturdenkmale vorhanden Regionalplanerische Abwägung (zur Erläuterung vgl. Tabellen 25 und 26 im Umweltbericht): A Einzelfallentscheidungen: - für das Plangebiet wird ein hohes Konfliktpotenzial prognostiziert, da mindestens folgende Kriterien unmittelbar betroffen sind: Geschützte Biotope, Waldgebiet mit Erholungseignung, Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume, Bodendenkmale - bezüglich der Betroffenheit von Waldflächen werden die Auskünfte der Landesforstanstalt M-V bei der Abwägung berücksichtigt - aufgrund des insgesamt sehr hohen Konfliktpotenzials in diesem Raum wird das Plangebiet nicht als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung im RREP MM/R festgelegt B Änderungen am Plangebiet: keine C Detaillierte Untersuchungen mindestens notwendig für Kriterien: keine Resümee: Die Fläche wird auch im Entwurf des RREP MM/R zum zweiten Beteiligungsverfahren nicht zur Festlegung vorgeschlagen. 7 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Admannshagen (Nr. 1) Größe: 29 ha Abgrenzung: Im Süden: 1.000-m-Abstand nach Bargeshagen (Neubaugebiete am nördlichen Ortsrand); im Westen: 800-m-Abstand zu den Gehöften östlich Rabenhorst und südlich Steinbeck; im Norden und Osten: Standorte der vorhandenen Windenergieanlagen. Landschaftszone: Ostseeküstenland Großlandschaft: Unterwarnowgebiet Landschaftseinheit: Häger Ort Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Siedlungen, Entfernung zum EignungsIm Westen Ortschaft Rabenhorst (1.200 m); im Süden gebiet Ortschaft Bargeshagen (1.000 m); im Osten Ortschaft Admannshagen und Admannshagen Ausbau (900 m); im Nordwesten Ortschaft Rethwisch (1.200). Gehöfte im Außenbereich, Entfernung Östlich von Rabenhorst und südlich von Steinbeck zum Eignungsgebiet (800 m). Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung. lungsfunktion gemäß GLRP Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Biotoptypen gemäß BNTK Überwiegend Ackerland. Generelle Schutzwürdigkeit der Arten Überwiegend geringe Schutzwürdigkeit; der an der Nordund Lebensräume gemäß GLRP grenze des Gebietes verlaufende Graben mit seinen Randstreifen weist eine hohe Schutzwürdigkeit auf. 2 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Dichte des Vogelzuges Brutplätze geschützter Großvogelarten Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie Europäische Vogelschutzgebiete Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß GLRP Moore Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG Schutzgut Wasser Schutzfunktion der Deckschichten über den Grundwasserleitern Trinkwasserschutzgebiete Schutzgut Landschaft Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion gemäß GLRP Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes gemäß GLRP Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale Sonstige Belange Bauleitplanung Bestand an Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Geringe Bedeutung wegen der vorhandenen Windenergieanlagen. Mittlere bis hohe Dichte. Weißstorch in Rabenhorst. Zwei Kleingewässer. Keine. Keine. Mittlere Schutzwürdigkeit. Keine. Keine Günstig. Keine. Geringe Schutzwürdigkeit (Vorbelastung durch vorhandene Windenergieanlagen). Geringe Schutzwürdigkeit. Keine orts- oder landschaftsbildprägenden Baudenkmale in der näheren Umgebung. Keine bekannt. Überflutungsgefährdung im nördlichsten Teil des Eignungsgebietes (Ausläufer der Conventer Niederung). Die Fläche stammt ursprünglich aus dem Rahmenkonzept Windenergie für den Landkreis Bad Doberan von 1994. Der Bebauungsplan Nr. 9 „Ingenieurzentrum für regenerative Energien“ wurde 1996 genehmigt. Die Nabenhöhe ist auf maximal 55 m über Geländehöhe festgesetzt. Der 2001 genehmigte Flächennutzungsplan stellt zwei Sonderbauflächen in etwa 200 Meter Abstand zueinander dar. 5 Anlagen älterer Bauart mit zusammen 2,9 MW Nennleistung 3 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Broderstorf (Nr. 2/4) Größe: 65 ha Abgrenzung: Im westlichen Teil: Standorte der vorhandenen Windenergieanlagen; im Nordwesten: 1.000-m-Abstand zur Ortschaft Albertsdorf; im Norden: 1.000-m-Abstand zur Ortschaft Groß Kussewitz; im Osten: 1.000-m-Abstand zur Ortschaft Fienstorf und 800-m-Abstand zum Gehöft westlich Neu Fienstorf; im Süden (mittlerer Teil des Eignungsgebietes): 1.000-m-Abstand zur Ortschaft Pastow. Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte Großlandschaft: Warnow-Recknitz-Gebiet Landschaftseinheit: Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Siedlungen, Entfernung zum EignungsKlein Bartelsdorf (1.200m), Harmstorf (800 m), Albertsgebiet dorf (1.000 m) und Groß Kussewitz (1.000 m) im Norden; Fienstorf (1.000 m) im Osten; Neu Broderstorf (1.200 m), Pastow (900 m) und Neuendorf (600 m) im Süden. Gehöfte im Außenbereich, Entfernung Neu Harmstorf und bei Neu Fienstorf im Westen bzw. zum Eignungsgebiet Osten des Gebietes (900 bzw. 800 m). Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung. lungsfunktion gemäß GLRP 4 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Biotoptypen gemäß BNTK Überwiegend Ackerland mit vereinzelten Gehölzen und Kleingewässern; das Eignungsgebiet berührt den Lauf der Carbäk mit einem schmalen Grünlandstreifen sowie zwei Gräben mit Hochstaudenvegetation. Generelle Schutzwürdigkeit der Arten Überwiegend geringe Schutzwürdigkeit; Carbäkniedeund Lebensräume gemäß GLRP rung: hohe Schutzwürdigkeit. Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Im westlichen Teil keine besondere Bedeutung; im östliWasservögel chen Teil mittlere Bedeutung. Dichte des Vogelzuges Geringe bis mittlere Dichte. Brutplätze geschützter Großvogelarten Weißstorch in Bentwisch, Albertsdorf, Fienstorf, Neu Broderstorf und Pastow. Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG Einzelne Kleingewässer, Feldhecke. Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie Keine. Europäische Vogelschutzgebiete Keine. Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß GLRP Moore Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG Überwiegend mittlere Schutzwürdigkeit; sehr hohe Schutzwürdigkeit in den Randbereichen der Carbäk. Carbäkniederung (extrem entwässert). Keine. Schutzgut Wasser Schutzfunktion der Deckschichten über den Grundwasserleitern Trinkwasserschutzgebiete Überwiegend günstige Ausprägung der Deckschichten; im südlichen Teil des Eignungsgebietes z.T. ungünstig. Keine. Schutzgut Landschaft Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion gemäß GLRP Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes gemäß GLRP Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale Bauleitplanung Bestand an Windenergieanlagen Geringe Schutzwürdigkeit. Geringe Schutzwürdigkeit. Dorfkirchen in Bentwisch und Thulendorf; Gutshäuser in Groß Kussewitz und Öftenhäven. Keine bekannt. Zwei Sondergebiete für die Windenergienutzung wurden 2002/2003 mit den Bebauungsplänen 13-1 und 13-2 festgesetzt und in den Flächennutzungsplan der Gemeinde Broderstorf übernommen. Die Grenzen weichen wegen der durch die Gebiete verlaufenden Leitungen und Richtfunkstrecken stark von den in der Karte des Raumordnungsprogrammes von 1999 festgelegten Grenzen der Eignungsgebiete 2 und 4 ab. Im westlichen Teil des Gebietes befinden sich 5 Windenergieanlagen von ca. 140 m Höhe mit zusammen 7,5 MW Nennleistung, die in den Jahren 2002 und 2004 errichtet wurden. Ein Anlagenprototyp von 140 m Höhe und 2 MW Nennleistung wurde 2008 im östlichen Teil des Gebietes errichtet. 5 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Kavelstorf (Nr.5) Größe: 24 ha Abgrenzung: Standorte der vorhandenen Windenergieanlagen (ausgenommen südöstlicher Einzelstandort). Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte Großlandschaft: Warnow-Recknitz-Gebiet Landschaftseinheit: Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Siedlungen, Entfernung zum EignungsOrtschaften Niex im Nordwesten (800 m), Damm im Südgebiet westen (900 m), Kavelstorf im Südosten (1.400 m). Gehöfte im Außenbereich, Entfernung Südöstlich und östlich von Niex (500 bzw. 800 m), Auszum Eignungsgebiet bau Damm (800 m), nordwestlich von Kavelstorf (400 m) und nördlich von Kavelstorf (500 m). Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung. lungsfunktion gemäß GLRP Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Biotoptypen gemäß BNTK Überwiegend Ackerland; einzelne Kleingewässer. Generelle Schutzwürdigkeit der Arten Geringe Schutzwürdigkeit. und Lebensräume gemäß GLRP 6 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Dichte des Vogelzuges Brutplätze geschützter Großvogelarten Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie Europäische Vogelschutzgebiete Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß GLRP Moore Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG Schutzgut Wasser Schutzfunktion der Deckschichten über den Grundwasserleitern. Trinkwasserschutzgebiete Schutzgut Landschaft Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion gemäß GLRP Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes gemäß GLRP Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale Bauleitplanung Bestand an Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Geringe Bedeutung wegen der vorhandenen Windenergieanlagen. Mittlere bis hohe Dichte. Weißstorch in Damm, Adlerbrutplatz im Entfernungsbereich 2-6 km. Vereinzelte Kleingewässer. Keine. SPA 6 „Warnowtal, Sternberger Seen und untere Mildenitz“ in 1 km Entfernung. Mittlere Schutzwürdigkeit. Keine. Keine. Günstig. Warnow (Schutzzone 3) Geringe Schutzwürdigkeit. Geringe Schutzwürdigkeit. Dorfkirche in Kavelstorf in 1.600 m Entfernung. Keine bekannt. Die Gemeinden Kavelstorf und Damm verfügen über Flächennutzungspläne, die im Jahr 2000 wirksam geworden sind. Die Grenzen des Eignungsgebietes aus dem Raumordnungsprogramm von 1999 sind von beiden Gemeinden ohne Änderungen in die Flächennutzungspläne übernommen worden. Im Gebiet befinden sicht 7 Anlagen mit 90-100 m Gesamthöhe und zusammen 9,2 MW Nennleistung. 7 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Jennewitz (Nr. 14) Größe: 22 ha Abgrenzung: Standorte der vorhandenen Windenergieanlagen. Landschaftszone: Ostseeküstenland Großlandschaft: Nordwestliches Hügelland Landschaftseinheit: Neubukower Becken mit Halbinsel Wustrow Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Siedlungen, Entfernung zum EignungsGersdorf (1.100 m) im Westen und Diedrichshagen gebiet (1.400 m) im Norden. Gehöfte im Außenbereich, Entfernung In Boldenshagen sowie zwischen Gersdorf und Kröpelin zum Eignungsgebiet (300-600 m). Bedeutung für die Sicherung der ErhoBesondere Bedeutung. lungsfunktion gemäß GLRP Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Biotoptypen gemäß BNTK Überwiegend Ackerland. Generelle Schutzwürdigkeit der Arten Geringe Schutzwürdigkeit. und Lebensräume gemäß GLRP Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Geringe Bedeutung. Wasservögel Dichte des Vogelzuges Mittlere bis hohe Dichte. 8 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Brutplätze geschützter Großvogelarten Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie Europäische Vogelschutzgebiete Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß GLRP Moore Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG Schutzgut Wasser Schutzfunktion der Deckschichten über den Grundwasserleitern Trinkwasserschutzgebiete Schutzgut Landschaft Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion gemäß GLRP Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes gemäß GLRP Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale Bauleitplanung Bestand an Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Keine bekannt. Vereinzelte Kleingewässer. Keine. Keine. Mittlere Schutzwürdigkeit. Keine. Keine. Günstig. Kröpelin (Schutzzone 3). Geringe Schutzwürdigkeit. Geringe Schutzwürdigkeit. Gutshaus in Gersdorf, Stadtkirche Kröpelin. Keine bekannt. Der Flächennutzungsplan mit der Darstellung des Eignungsgebietes ist seit 2003 wirksam. Im Gebiet befinden sich 6 Windenergieanlagen von 85 m Gesamthöhe mit zusammen 6 MW Nennleistung. 9 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Carinerland Ost (Nr. 15) Größe: 53 ha Abgrenzung: Standorte der vorhandenen Windenergieanlagen. Landschaftszone: Ostseeküstenland Großlandschaft: Nordwestliches Hügelland Landschaftseinheit: Neubukower Becken mit Halbinsel Wustrow Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Siedlungen, Entfernung zum EignungsRavensberg (600 m), Kamin (800 m) und Moitin gebiet (1.000 m) im Süden, Neu Karin (900 m) im Osten und Krempin (800 m) im Norden. Gehöfte im Außenbereich, Entfernung Bei Krempin (500 m). zum Eignungsgebiet Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung. lungsfunktion gemäß GLRP Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Biotoptypen gemäß BNTK Überwiegend Ackerland; Güllebecken mit Baumbestand am westlichen Rand des Eignungsgebietes. Generelle Schutzwürdigkeit der Arten Geringe Schutzwürdigkeit. und Lebensräume gemäß GLRP 10 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Dichte des Vogelzuges Brutplätze geschützter Großvogelarten Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie Europäische Vogelschutzgebiete Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß GLRP Moore Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG Schutzgut Wasser Schutzfunktion der Deckschichten über den Grundwasserleitern Trinkwasserschutzgebiete Schutzgut Landschaft Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion gemäß GLRP Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes gemäß GLRP Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale Bauleitplanung Bestand an Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Mittlere Bedeutung. Geringe bis mittlere Dichte. Adlerbrutplatz im Entfernungsbereich 2-6 km; Weißstorch in Moitin. Vereinzelte Kleingewässer, Feldgehölz. Keine. SPA 5 „Kariner Land“ in 0,8 km Entfernung. Überwiegend mittlere Schutzwürdigkeit. Keine. Keine. Günstig. Krempin (Schutzzone 3). Geringe Schutzwürdigkeit Geringe Schutzwürdigkeit Keine orts- oder landschaftsbildprägenden Baudenkmale in der näheren Umgebung. Keine bekannt. Das Gebiet ist durch einen Teilflächennutzungsplan und einen gleichzeitig aufgestellten Bebauungsplan der damaligen Gemeinden Karin, Krempin und Ravensberg bereits 1998 festgesetzt worden. Im Gebiet befinden sich 8 Windenergieanlagen mit zusammen 10,4 MW Nennleistung. 11 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Carinerland West (Nr. N1) Größe: 97 ha Abgrenzung: 800 m Abstand zur Wohnbebauung in Panzow ,100 m zur Freileitung und 200 m zum Waldgebiet im Westen; 800 m Abstand zur Wohnbebauung in Zarfzow und 1.000 m zur Ortschaft Ravensberg im Süden; 800 m Abstand zum Gehöft an der L 104, Landweg von der L 104 nach Zarfzow, 1.000 m zur Ortschaft Krempin sowie 100 m zur L 104 im Osten; 1.000 m Abstand zur Stadt Neubukow im Norden. Landschaftszone: Ostseeküstenland Großlandschaft: Nordwestliches Hügelland Landschaftseinheit: Neubukower Becken mit Halbinsel Wustrow Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Siedlungen, Entfernung zum EignungsRavensberg (1.000 m) im Süden, Krempin (1.000 m) im gebiet Osten, Neubukow (1.000 m) im Norden. Gehöfte im Außenbereich, Entfernung Panzow, Zarfzow sowie bei Krempin (jeweils 800 m). zum Eignungsgebiet Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung. lungsfunktion gemäß GLRP Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Biotoptypen gemäß BNTK Überwiegend Ackerland; kleinere Grünlandflächen; vereinzelte Feuchtgebiete, Kleingewässer und Feldgehölze. 12 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Generelle Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume gemäß GLRP Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Dichte des Vogelzuges Brutplätze geschützter Großvogelarten Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie Europäische Vogelschutzgebiete Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß GLRP Moore Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG Schutzgut Wasser Schutzfunktion der Deckschichten über den Grundwasserleitern Trinkwasserschutzgebiete Schutzgut Landschaft Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion gemäß GLRP Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes gemäß GLRP Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale Bauleitplanung Bestand an Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Geringe Schutzwürdigkeit. Mittlere Bedeutung. Geringe bis mittlere Dichte. Adlerbrutplatz im Entfernungsbereich 2-6 km; Weißstorch in Clausdorf. Einzelne Feuchtgebiete, Kleingewässer und Feldgehölze. Keine. SPA 47 „Wismarbucht und Salzhaff“ in 4 km Entfernung. SPA 5 „Kariner Land“ in 2,5 km Entfernung. Überwiegend mittlere Schutzwürdigkeit. Keine. Keine Überwiegend günstige Ausprägung der Deckschichten; im mittleren Teil des Eignungsgebietes zum Teil ungünstige Ausprägung. Keine. Überwiegend geringe Schutzwürdigkeit; ein Bereich mit hoher Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion um die Ortschaft Panzow wird durch die nördlichen und südwestlichen Ausläufer des Eignungsgebietes am Rande berührt. Geringe Schutzwürdigkeit Stadtkirche Neubukow 1.700 m. Keine bekannt. Das Gebiet ist durch einen Teilflächennutzungsplan und einen gleichzeitig aufgestellten Bebauungsplan der damaligen Gemeinden Karin, Krempin und Ravensberg bereits 1998 festgesetzt worden. Südlich und westlich des Ortes Krempin befinden sich Flächen, die auch den neuen Eignungskriterien gemäß Abschnitt 6.9.4 entsprechen und deshalb für eine Erweiterung des vorhandenen Windparks vorgesehen sind. Im Gebiet befinden sich 4 Windenergieanlagen mit zusammen 5,2 MW Nennleistung. 13 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Kessin (Nr. 16) Größe: 28 ha Abgrenzung: Standorte der vorhandenen Windenergieanlagen. Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte Großlandschaft: Warnow-Recknitz-Gebiet Landschaftseinheit: Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Siedlungen, Entfernung zum EignungsHohen Schwarfs (600m) und Beselin (1.500 m) im Norgebiet den. Gehöfte im Außenbereich, Entfernung Gehöft nördlich Kavelstorf im Süden (300 m). zum Eignungsgebiet Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung. lungsfunktion gemäß GLRP Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Biotoptypen gemäß BNTK Überwiegend Ackerland, Feuchtgrünland im Südwesten des Gebietes (Ostenwiese); Kleingewässer. Generelle Schutzwürdigkeit der Arten Geringe Schutzwürdigkeit. und Lebensräume gemäß GLRP 14 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Dichte des Vogelzuges Brutplätze geschützter Großvogelarten Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie Europäische Vogelschutzgebiete Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß GLRP Moore Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG Schutzgut Wasser Schutzfunktion der Deckschichten über den Grundwasserleitern Trinkwasserschutzgebiete Schutzgut Landschaft Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion gemäß GLRP Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes gemäß GLRP Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale Bauleitplanung Bestand an Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Geringe Bedeutung. Mittlere bis hohe Dichte. Weißstorch in Hohen Schwarfs und Beselin. Einzelne Kleingewässer. Keine. SPA 6 „Warnowtal, Sternberger Seen und untere Mildenitz“ in 1,2 km Entfernung. Mittlere Schutzwürdigkeit. Keine. Keine. Günstig. Warnow (Schutzzone 3). Geringe Schutzwürdigkeit. Überwiegend geringe Schutzwürdigkeit; der westliche Rand des Gebietes berührt einen Bereich mit hoher Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes um den vorhandenen Bachlauf zur Warnow. Dorfkirche Kavelstorf (2.500m), Gutshaus in Hohen Schwarfs. Keine bekannt. Das Gebiet ist im 2002 geänderten Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche dargestellt. Gleichzeitig wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Windpark Hohen Schwarfs“ zur Erweiterung von zwei auf fünf Anlagen aufgestellt. Im Gebiet befinden fünf Anlagen (zwei mal 100 m, zwei mal 120 m und einmal 140 m Gesamthöhe) mit zusammen 9 MW Nennleistung. 15 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Bentwisch (Nr. 17) Größe: 9 ha Abgrenzung: Standorte der vorhandenen Windenergieanlagen. Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte Großlandschaft: Warnow-Recknitz-Gebiet Landschaftseinheit: Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Siedlungen, Entfernung zum EignungsBentwisch im Westen (1.000 m), Klein Kussewitz im Norgebiet den (800 m), Groß Kussewitz im Osten (1.100 m), Albertsdorf (500 m) und Harmstorf (1.400 m) im Süden. Gehöfte im Außenbereich, Entfernung Klein Bentwisch (800 m) und Kastanienhof (300 m). zum Eignungsgebiet Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung. lungsfunktion gemäß GLRP Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Biotoptypen gemäß BNTK Überwiegend Ackerland; Graben mit Staudenvegetation am Ostrand des Eignungsgebietes. Generelle Schutzwürdigkeit der Arten Geringe Schutzwürdigkeit. und Lebensräume gemäß GLRP 16 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Dichte des Vogelzuges Brutplätze geschützter Großvogelarten Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie Europäische Vogelschutzgebiete Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß GLRP Moore Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG Schutzgut Wasser Schutzfunktion der Deckschichten über den Grundwasserleitern Trinkwasserschutzgebiete Schutzgut Landschaft Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion gemäß GLRP Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes gemäß GLRP Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale Bauleitplanung Bestand an Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Geringe Bedeutung. Geringe bis mittlere Dichte. Weißstorch in Bentwisch und Albertsdorf. Keine. Keine. Keine. Mittlere Schutzwürdigkeit. Keine. Keine Überwiegend günstige Ausprägung der Deckschichten; ungünstige Ausprägung im äußersten westlichen Bereich des Eignungsgebietes. Keine. Geringe Schutzwürdigkeit. Geringe Schutzwürdigkeit. Dorfkirche Bentwisch, Gutshäuser in Groß- und Klein Kussewitz. Keine bekannt. Für den Windpark Bentwisch wurde bereits 1998 ein Vorhaben- und Erschließungsplan aufgestellt. Der Flächennutzungsplan ist seit 2004 wirksam. Die dargestellte Sonderbaufläche umfasst alle vorhandenen Anlagen. Im Gebiet befinden sich drei Windenergieanlagen von 85 m und eine Anlage von 120 m Gesamthöhe mit einer Nennleitung von insgesamt 4,5 MW, die in den Jahren 1995 bis 2002 errichtet worden sind. 17 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Kröpelin (Nr. 20) Größe: 40 ha Abgrenzung: Standorte der vorhandenen und geplanten Windenergieanlagen, Feldhecke nördlich Hanshagen im Westen. Landschaftszone: Ostseeküstenland Großlandschaft: Nordwestliches Hügelland Landschaftseinheit: Neubukower Becken mit Halbinsel Wustrow Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Siedlungen, Entfernung zum EignungsStadt Kröpelin (800 m), Detershagen (1.300 m). gebiet Gehöfte im Außenbereich, Entfernung In Hanshagen (500 m) und Boldenshagen (400-500 m). zum Eignungsgebiet Bedeutung für die Sicherung der ErhoBesondere Bedeutung. lungsfunktion gemäß GLRP Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Biotoptypen gemäß BNTK Überwiegend Ackerland; vereinzelte Kleingewässer und Feldgehölze. Generelle Schutzwürdigkeit der Arten Geringe Schutzwürdigkeit. und Lebensräume gemäß GLRP 18 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Dichte des Vogelzuges Brutplätze geschützter Großvogelarten Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie Europäische Vogelschutzgebiete Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß GLRP Moore Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG Schutzgut Wasser Schutzfunktion der Deckschichten über den Grundwasserleitern Trinkwasserschutzgebiete Schutzgut Landschaft Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion gemäß GLRP Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes gemäß GLRP Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale Bauleitplanung Bestand an Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Geringe Bedeutung wegen vorhandener Windenergieanlagen. Mittlere bis hohe Dichte. Weißstorch in Kröpelin und Detershagen. Einzelne Kleingewässer, ein Feldgehölz sowie die Feldhecke am Westrand des Gebietes. Keine. Keine. Mittlere, teilweise hohe Schutzwürdigkeit. Keine. Keine. Günstig. Kröpelin (Schutzzone 3). Geringe Schutzwürdigkeit. Geringe Schutzwürdigkeit. Stadtkirche Kröpelin 1.300 m. Keine bekannt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1 der Stadt Kröpelin ist rechtskräftig und wurde 2004 noch einmal geändert. Der Plan umfasst alle vorhandenen und noch geplanten Anlagen. Der Flächennutzungsplan wurde dem aktuellen Planungsstand noch nicht angepasst. Im Gebiet befinden sich 6 Windenergieanlagen von 85 m Gesamthöhe mit zusammen 6 MW Nennleistung; drei weitere Anlagen von 90 m Gesamthöhe mit einer Nennleistung von zusammen 2,4 MW sind geplant. 19 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Neubukow (Nr. 22) Größe: 66 ha Abgrenzung: Straße Rakow—Questin und Landweg Buschmühlen—Questin im Westen bzw. Osten; Standorte der vorhandenen Anlagen in Norden und Süden. Landschaftszone: Ostseeküstenland Großlandschaft: Nordwestliches Hügelland Landschaftseinheit: Neubukower Becken mit Halbinsel Wustrow Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Siedlungen, Entfernung zum EignungsRakow (600 m) und Buschmühlen (600 m) im Norden; gebiet Stadt Neubukow (1.300 m) im Osten; Questin (1.200 m) im Süden. Gehöfte im Außenbereich, Entfernung Keine. zum Eignungsgebiet Bedeutung für die Sicherung der ErhoBesondere Bedeutung. lungsfunktion gemäß GLRP Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Biotoptypen gemäß BNTK Überwiegend Ackerland; das Gebiet wird im Westen und Osten durch Baumreihen begrenzt; vereinzelte Kleingewässer. Generelle Schutzwürdigkeit der Arten Geringe Schutzwürdigkeit. und Lebensräume gemäß GLRP 20 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Dichte des Vogelzuges Brutplätze geschützter Großvogelarten Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie Europäische Vogelschutzgebiete Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß GLRP Moore Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG Schutzgut Wasser Schutzfunktion der Deckschichten über den Grundwasserleitern Trinkwasserschutzgebiete Schutzgut Landschaft Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion gemäß GLRP Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes gemäß GLRP Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale Bauleitplanung Bestand an Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Geringe Bedeutung wegen vorhandener Windenergieanlagen. Mittlere bis hohe Dichte. Adlerbrutplatz im Entfernungsbereich 2-6 km; Kranich im Entfernungsbereich 0-1 km. Einzelne Kleingewässer. Keine. SPA 47 „Wismarbucht und Salzhaff“ unmittelbar westlich angrenzend. Mittlere Schutzwürdigkeit. Keine. Keine. Günstig. Teßmannsdorf (Schutzzonen 3 und 4). Geringe Schutzwürdigkeit. Geringe Schutzwürdigkeit. Stadtkirche Neubukow 1.900 m, Gutshaus in Rakow. Keine bekannt. Ein Bebauungsplan für die Neubukower Teilfläche wurde bereits vor der Verbindlichkeit der 1. Teilfortschreibung des Raumordnungsprogramms von 1999 aufgestellt. Die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes wurde 1999 wirksam und stellt eine Sonderbaufläche dar. Ein Bebauungsplan über die Rakower Teilfläche wurde auf der Grundlage des in Aufstellung befindlichen Raumordnungsprogramms befürwortet und 1999 genehmigt. Im Gebiet befinden sich 9 Windenergieanlagen mit zusammen 13,8 MW Nennleistung. 21 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Radegast (Nr. 28) Größe: 42 ha Abgrenzung: 100 m zur Autobahn 20 im Nordwesten; Feldhecke und Wirtschaftsweg im Osten; 800 m zu den Gehöften im Süden. Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte Großlandschaft: Warnow-Recknitz-Gebiet Landschaftseinheit: Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Siedlungen, Entfernung zum EignungsRadegast (800 m) im Norden; Jürgenshagen (1.200 m) gebiet im Osten; Berendshagen (1.400 m) im Südwesten. Gehöfte im Außenbereich, Entfernung Südlich und östlich des Gebietes (500-800 m). zum Eignungsgebiet Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung. lungsfunktion gemäß GLRP Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Biotoptypen gemäß BNTK Überwiegend Ackerland, ein Kleingewässer, Feldhecke im Osten des Gebietes. Generelle Schutzwürdigkeit der Arten Geringe Schutzwürdigkeit. und Lebensräume gemäß GLRP 22 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Dichte des Vogelzuges Brutplätze geschützter Großvogelarten Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie Europäische Vogelschutzgebiete Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß GLRP Moore Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG Schutzgut Wasser Schutzfunktion der Deckschichten über den Grundwasserleitern Trinkwasserschutzgebiete Schutzgut Landschaft Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion gemäß GLRP Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes gemäß GLRP Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale Bauleitplanung Bestand an Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Geringe Bedeutung Geringe bis mittlere Dichte. Schwarzstorch im Entfernungsbereich 2-6 km; Weißstorch in Radegast, Jürgenshagen und Berendshagen. Ein Kleingewässer im Norden und ein Teil der Feldhecke im Osten des Gebietes. Keine. SPA 5 „Kariner Land“ in 1 km Entfernung. Mittlere Schutzwürdigkeit. Keine. Keine. Überwiegend günstig. Warnow (Schutzzone 3). Geringe Schutzwürdigkeit. Geringe Schutzwürdigkeit. Keine orts- und landschaftsbildprägenden Baudenkmale in der näheren Umgebung. Keine bekannt. Bauleitpläne liegen für dieses Gebiet nicht vor. Im Gebiet befinden sich vier Windenergieanlagen von 120 m Gesamthöhe und eine Anlage von 135 m Gesamthöhe mit zusammen 8,3 MW Nennleistung. 23 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Jürgenshagen (Nr. 33/45) Größe: 65 ha Abgrenzung: Standorte der vorhandenen Windenergieanlagen; 200 m zum Waldgebiet; 300 m zum Einzelgehöft nördlich der Autobahn 20. Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte. Großlandschaft: Warnow-Recknitz-Gebiet. Landschaftseinheit: Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz. Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Siedlungen, Entfernung zum EignungsJürgenshagen im Süden (700 m), Wokrent im Osten gebiet (800 m), Satow im Norden (1.100 m), Radegast im Westen (1.000 m). Gehöfte im Außenbereich, Entfernung Gehöfte an der Landesstraße 11 sowie südlich von Sazum Eignungsgebiet tow (300-1.300 m). Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung. lungsfunktion gemäß GLRP Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Biotoptypen gemäß BNTK Überwiegend Ackerland; ein Bruchwald (ca. 1 ha) am nördlichen Rand des Gebietes, Kleingewässer, Hecken und Feldgehölze. 24 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Generelle Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume gemäß GLRP Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Dichte des Vogelzuges Brutplätze geschützter Großvogelarten Anhang 6.9.7.1 Geringe Schutzwürdigkeit. Geringe Bedeutung. Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie Europäische Vogelschutzgebiete Mittlere bis hohe Dichte. Weißstorch in Wokrent, Jürgenshagen, Radegast und Satow; Kranich im Entfernungsbereich 0-1 km. Bruchwald am nördlichen Rand des Gebietes, Kleingewässer, Hecken und Feldgehölze. FFH-Gebiet „Beketal mit Zuflüssen“ in 500 m Entfernung. SPA 6 „Kariner Land“ in 0,9 km Entfernung. Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß GLRP Moore Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG Überwiegend mittlere Schutzwürdigkeit, hohe Schutzwürdigkeit im nordwestlichen Teil. Keine. Keine. Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG Schutzgut Wasser Schutzfunktion der Deckschichten über den Grundwasserleitern Trinkwasserschutzgebiete Schutzgut Landschaft Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion gemäß GLRP Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes gemäß GLRP Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale Bauleitplanung Bestand an Windenergieanlagen Günstige Ausprägung der Deckschichten im nordwestlichen Teil des Eignungsgebietes, „mittlere“ Ausprägung im südöstlichen Teil. Warnow (Schutzzone 3). Geringe Schutzwürdigkeit. Geringe Schutzwürdigkeit. Dorfkirche in Satow. Keine bekannt. Ein Entwurf zur Ersten Änderung des Flächennutzungsplanes Jürgenshagen wurde 1999 vorgelegt. Die Grenzen des Eignungsgebietes werden darin nach Nordwesten über die Autobahn 20 hinaus ausgedehnt. Das Gebiet wird als Sonderbaufläche dargestellt. Im Gebiet befinden sich 8 Windenergieanlagen mit Gesamthöhen von 110 bis 120 m und mit zusammen 11,8 MW Nennleistung. Am Rand des nordwestlichen Ausläufers des Eignungsgebietes befinden sich weitere 2 Anlagen von 85 m Höhe mit zusammen 1 MW Leistung; eine Anlage von 135 m Höhe mit 2 MW befindet sich im Bau. 25 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Bützow (Nr. 37/51) Größe: 53 ha Abgrenzung: Standorte der vorhandenen Windenergieanlagen; die nördlichste Anlage wurde aufgrund des geringen Abstandes zur Ansiedlung Langen Trechow nicht mit einbezogen. Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte Großlandschaft: Warnow-Recknitz-Gebiet Landschaftseinheit: Warnow- und Recknitztal mit Güstrower und Bützower Becken Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Siedlungen, Entfernung zum EignungsParkow im Osten (500 m); Neuendorf im Südwesten gebiet (1.100 m). Gehöfte im Außenbereich, Entfernung Langen Trechow (500 m); nordöstlich und nordwestlich zum Eignungsgebiet von Neuendorf (900 bzw. 1.100 m). Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung. lungsfunktion gemäß GLRP Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Biotoptypen gemäß BNTK Überwiegend Ackerland; im Gebiet befindet sich eine kleine aufgelassene Grünlandfläche (unter 1 ha Größe) und ein Graben. 26 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Generelle Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume gemäß GLRP Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Dichte des Vogelzuges Brutplätze geschützter Großvogelarten Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie Europäische Vogelschutzgebiete Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß GLRP Moore Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG Schutzgut Wasser Schutzfunktion der Deckschichten über den Grundwasserleitern Trinkwasserschutzgebiete Schutzgut Landschaft Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion gemäß GLRP Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes gemäß GLRP Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale Bauleitplanung Bestand an Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Geringe Schutzwürdigkeit. Geringe Bedeutung wegen der vorhandenen Windenergieanlagen. Mittlere bis hohe Dichte. Adlerbrutplätze im Entfernungsbereich 2-6 km; Weißstorch in Langen Trechow und Neuendorf. Keine. Keine. SPA 6 „Warnowtal, Sternberger Seen und untere Mildenitz“ 2,9 km östlich. Überwiegend hohe Schutzwürdigkeit. Keine. Keine. Günstig. Warnow (Schutzzone 3). Geringe Schutzwürdigkeit. Geringe Schutzwürdigkeit. Gutshaus Kurzen Trechow 2.400 m; Schloss und Kirchen in Bützow (3.000 m). Keine bekannt. Es liegen ältere Flächennutzungspläne der Stadt Bützow und der heute nicht mehr selbständigen Gemeinden Parkow und Kurzen Trechow vor. Der Teil-FNP Parkow von 1998 umfasst zwei Teilflächen am Rand des Windparks. Der Flächennutzungsplan der Stadt Bützow von 1998 enthält eine Sonderbaufläche innerhalb des im damaligen RROP Entwurf enthaltenen Eignungsgebietes. Die westlich der Landesstraße 11 gelegene Teilfläche Nr. 67 wurde nicht in die Planung einbezogen. Der 1999 genehmigte Teil-Flächennutzungsplan für den Windparkanteil in Kurzen Trechow umfasst zwei der damals bereits auf dieser Fläche bestehenden Anlagen. Im Gebiet befinden sich neun Anlagen von 100 m Gesamthöhe und zwei kleinere Anlagen mit insgesamt 12,1 MW Nennleistung. Eine Anlage befindet sich am nördlichen Rand außerhalb des Eignungsgebietes. 27 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Dalkendorf (Nr. 38) Größe: 18 ha Abgrenzung: Standorte der vorhandenen Windenergieanlagen. Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte. Großlandschaft: Oberes Peenegebiet. Landschaftseinheit: Kuppiges Peenegebiet mit Mecklenburger Schweiz. Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Siedlungen, Entfernung zum EignungsBartelshagen im Südwesten (600m), Warnkenhagen im gebiet Nordwesten (1.500 m). Gehöfte im Außenbereich, Entfernung Amalienhof (900 m). zum Eignungsgebiet Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung. lungsfunktion gemäß GLRP Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Biotoptypen gemäß BNTK Überwiegend Ackerland; Solitärbäume; vereinzelte Kleingewässer. Generelle Schutzwürdigkeit der Arten Geringe Schutzwürdigkeit. und Lebensräume gemäß GLRP 28 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Dichte des Vogelzuges Brutplätze geschützter Großvogelarten Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie Europäische Vogelschutzgebiete Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß GLRP Moore Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG Schutzgut Wasser Schutzfunktion der Deckschichten über den Grundwasserleitern Trinkwasserschutzgebiete Schutzgut Landschaft Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion gemäß GLRP Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes gemäß GLRP Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale Bauleitplanung Bestand an Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Geringe Bedeutung wegen der vorhandenen Windenergieanlagen. Geringe bis mittlere Dichte. Kranich im Entfernungsbereich 1-2 km. Einzelne Kleingewässer. Keine. SPA 38 „Nebel und Warinsee“ 3,5 km südwestlich; SPA 9 „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“ 5 km östlich. Mittlere Schutzwürdigkeit. Keine. Keine. Günstig. Keine. Geringe Schutzwürdigkeit. Geringe Schutzwürdigkeit. Gutsanlagen in Amalienhof, Bartelshagen und Warnkenhagen. Keine bekannt. Für das Gebiet liegt ein Bebauungsplan vor. Die Abgrenzung des Baugebietes folgt der Festlegung des Raumordnungsprogramms von 1999 und umfasst den Bestand von vier Anlagen. Im Gebiet befinden sich 4 Windenergieanlagen von 100 m Gesamthöhe mit zusammen 7,2 MW Nennleistung. 29 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Mistorf (Nr. 55/58) Größe: 320 ha Abgrenzung: 1.000 m zu den Ortschaften Oettelin, Kassow und Groß Schwiesow; jeweils 800 m Abstand zu den Gehöften in Neu Kassow im Nordwesten und zwischen Groß Schwiesow und Lüssow im Süden; 200 m um die Waldgebiete westlich der Freileitungen; Standorte der vorhandenen Windenergieanlagen im Osten und Norden. Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte. Großlandschaft: Warnow-Recknitz-Gebiet. Landschaftseinheit: Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz. Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Siedlungen, Entfernung zum EignungsGroß Schwiesow im Süden, Oettelin im Westen, Kassow gebiet im Norden, Lüssow im Südosten (jeweils 1.000 m); Goldewin (700 m) und Augustenruh (700 m) im Osten; Mistorf im Nordosten (1.100 m). Gehöfte im Außenbereich, Entfernung Neu Kassow (500-800 m), Bahnhof Mistorf (700 m), Golzum Eignungsgebiet dewin Ausbau (500 m), südlich Augustenruh (400 m) sowie zwischen Groß Schwiesow und Lüssow (800 m). Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung. lungsfunktion gemäß GLRP 30 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Biotoptypen gemäß BNTK Überwiegend Ackerland; Feuchtgebiet „Altes Moor“ (ca. 4 ha) bei Neu Kassow; weitere Niedermoorbereiche sowie vereinzelte Kleingewässer und Feldgehölze; Feldhecke im nordwestlichen Teil des Eignungsgebietes. Generelle Schutzwürdigkeit der Arten Überwiegend geringe Schutzwürdigkeit; das Feuchtgeund Lebensräume gemäß GLRP biet „Altes Moor“ und die Moorbereiche südwestlich der Freileitung weisen eine hohe Schutzwürdigkeit auf. Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Mittlere Bedeutung im Bereich um das alte Moor; hohe Wasservögel Bedeutung südwestlich der Freileitung; hier auch Schlafplätze des Kranichs; der östliche Teil um die bereits vorhandenen Windenergieanlagen hat keine wesentliche Bedeutung als Rastgebiet mehr. Dichte des Vogelzuges Geringe bis mittlere Dichte; im nördlichen und westlichen Teil des Eignungsgebietes mittlere bis hohe Dichte. Brutplätze geschützter Großvogelarten Adler im Entfernungsbereich 2-6 km; Kranich im Entfernungsbereich 1-2 km und innerhalb des Eignungsgebietes; Weißstorch in Kassow, Mistorf, Lüssow und Groß Schwiesow. Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG Feuchtgebiete östlich und westlich der Freileitung sowie einzelne Kleingewässer und Feldgehölze; Feldhecke im nordwestlichen Teil des Gebietes. Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie Keine. Europäische Vogelschutzgebiete SPA 6 „Warnowtal, Sternberger Seen und untere Mildenitz“ in 1 km Entfernung. Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß GLRP Moore Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG Schutzgut Wasser Schutzfunktion der Deckschichten über den Grundwasserleitern. Trinkwasserschutzgebiete Schutzgut Landschaft Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion gemäß GLRP Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes gemäß GLRP Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale Bauleitplanung Bestand an Windenergieanlagen Mittlere Schutzwürdigkeit. Mäßig entwässerte Moorgebiete im Zentrum des Eignungsgebietes beiderseits der Freileitung. Keine. Überwiegend „mittlere“ Ausprägung; in den nördlichen und südöstlichen Randbereichen günstige Ausprägung der Deckschichten. Warnow (Schutzzone 3). Im westlichen Teil hohe Schutzwürdigkeit; im Bereich des vorhandenen Windparks geringe Schutzwürdigkeit. Geringe Schutzwürdigkeit. Dorfkirche Lüssow, Gutsanlage Groß Schwiesow. Keine bekannt. Keine. Das Gebiet ist mit 14 Anlagen bebaut (120 bis 150 m Gesamthöhe) mit einer Nennleistung von zusammen 27,8 MW. 31 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Tarnow (Nr. 71) Größe: 49 ha Abgrenzung: Standorte der vorhandenen Windenergieanlagen. Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte. Großlandschaft: Warnow-Recknitz-Gebiet. Landschaftseinheit: Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz. Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Siedlungen, Entfernung zum EignungsTarnow im Norden (500 m); Prüzen im Süden (1.300 m); gebiet Boitin im Westen (1.700 m). Gehöfte im Außenbereich, Entfernung Östlich Boitin (700-1.000 m) und nördlich Prüzen zum Eignungsgebiet (800 m). Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung. lungsfunktion gemäß GLRP Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Biotoptypen gemäß BNTK Überwiegend Ackerland; ein Kleingewässer, ein Feldgehölz, eine Baumreihe. Generelle Schutzwürdigkeit der Arten Geringe Schutzwürdigkeit. und Lebensräume gemäß GLRP Dichte des Vogelzuges Geringe bis mittlere Dichte. 32 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Brutplätze geschützter Großvogelarten Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie Europäische Vogelschutzgebiete Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß GLRP Moore Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG Schutzgut Wasser Schutzfunktion der Deckschichten über den Grundwasserleitern Trinkwasserschutzgebiete Schutzgut Landschaft Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion gemäß GLRP Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes gemäß GLRP Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale Bauleitplanung Bestand an Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Geringe Bedeutung wegen vorhandener Windenergieanlagen. Adler und Kranich im Entfernungsbereich 2-6 km; Weißstorch in Tarnow und Prüzen. Feldgehölz und Feldhecken. FFH-Gebiet „Wald- und Gewässerlandschaft um Groß Upahl und Boitin“ westlich angrenzend. SPA 6 „Warnowtal, Sternberger Seen und untere Mildenitz“ 3,8 km nördlich. Hohe Schutzwürdigkeit. Keine. Keine. Günstig. Warnow (Schutzzone 3). Geringe Schutzwürdigkeit wegen bereits vorhandener Windenergieanlagen. Geringe Schutzwürdigkeit. Dorfkirche Tarnow (800 m), Kirche und Gutshaus in Boitin. Warte am westlichen Rand des Eignungsgebietes. Für das Gebiet liegen keine Bauleitpläne vor. Im Gebiet befinden sich 9 Windenergieanlagen von 100 m Gesamthöhe mit zusammen 13,5 MW Nennleistung. 33 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Kuhs (Nr. 72) Größe: 116 ha Abgrenzung: 1.000 m zu den Ortschaften Siemitz und Käselow sowie 200 m zur Aufforstungsfläche im Westen; 800 m zum Gehöft südlich Kritzkow im Norden; Standorte der vorhandenen und geplanten Windenergieanlagen im Osten und Süden; 1.000 m zur Ortschaft Bredentin im Südwesten (die fünf älteren Windenergieanlagen bei der Ortschaft Kuhs sind mittelfristig zum Abbau vorgesehen und werden nicht in die Abgrenzung einbezogen). Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte. Großlandschaft: Warnow-Recknitz-Gebiet. Landschaftseinheit: Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz. Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Siedlungen, Entfernung zum EignungsSiemitz und Käselow im Westen (1.000 m), Kuhs im Osgebiet ten (800-900 m); Bredentin im Süden (900 m). Gehöfte im Außenbereich, Entfernung Bei Käselow (800 m), südlich von Kritzkow (800 m) und zum Eignungsgebiet an der Bundesstraße 103 (600-800 m). Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung. lungsfunktion gemäß GLRP Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Biotoptypen gemäß BNTK Überwiegend Ackerland; im Nordosten des Gebietes befindet sich zwischen den beiden vorhandenen Windenergieanlagen eine größere Feuchtgrünlandfläche 34 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Generelle Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume gemäß GLRP Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Dichte des Vogelzuges Brutplätze geschützter Großvogelarten Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie Europäische Vogelschutzgebiete Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß GLRP Moore Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG Schutzgut Wasser Schutzfunktion der Deckschichten über den Grundwasserleitern Trinkwasserschutzgebiete Schutzgut Landschaft Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion gemäß GLRP Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes gemäß GLRP Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale Bauleitplanung Bestand an Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 (15 ha); eine weitere Feuchtgrünlandfläche wird im Westen des Gebietes berührt; entlang des Wirtschaftsweges von Bredentin nach Siemitz verläuft eine Baumreihe; vereinzelte Kleingewässer und Feldhecken. Überwiegend geringe Schutzwürdigkeit; die Feuchtgebiete im Nordosten und im Westen des Gebietes weisen eine hohe Schutzwürdigkeit auf. Im östlichen Teil des Eignungsgebietes geringe Bedeutung aufgrund der vorhandenen Windenergieanlagen; im übrigen Bereich teilweise mittlere Bedeutung. Geringe bis mittlere Dichte. Adler und Kranich im Entfernungsbereich 2-6 km; Weißstorch in Siemitz und Kuhs. Einzelne Kleingewässer und Feldhecken. Keine. SPA 6 „Warnowtal, Sternberger Seen und untere Mildenitz“ in 5,2 km Entfernung. Überwiegend mittlere Schutzwürdigkeit; teilweise sehr hohe Schutzwürdigkeit im Nordosten des Gebietes. Ca. 15 ha mäßig entwässert im Nordosten des Eignungsgebietes. Keine. Mittel. Keine. Am westlichen Rand des Gebietes wird ein Freiraum mit hoher Schutzwürdigkeit berührt; ansonsten geringe Schutzwürdigkeit. Geringe Schutzwürdigkeit Gutshäuser in Bredentin und Käselow. Keine bekannt. Für das Gebiet liegen keine Bauleitpläne vor. Von den acht vorhandenen Anlagen wurden fünf bereits 1996 aufgrund einer Einzelfallbeurteilung durch die Landesplanungsbehörde befürwortet. Im Gebiet befinden sich drei Windenergieanlagen von 150 m Gesamthöhe mit zusammen 6 MW Nennleistung; bei der Ortschaft Kuhs befinden sich daneben 5 Anlagen von 85 m Gesamthöhe mit zusammen 3 MW Nennleistung. 35 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Warnkenhagen (Nr. 73) Größe: 16 ha Abgrenzung: Standorte der vorhandenen Windenergieanlagen. Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte. Großlandschaft: Oberes Peenegebiet. Landschaftseinheit: Kuppiges Peenegebiet mit Mecklenburger Schweiz. Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Siedlungen, Entfernung zum EignungsGottin (800 m) und Warnkenhagen (1.700 m) im Norden. gebiet Gehöfte im Außenbereich, Entfernung Amalienhof (500 m). zum Eignungsgebiet Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung. lungsfunktion gemäß GLRP Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Biotoptypen gemäß BNTK Überwiegend Ackerland; einzelne Kleingewässer und eine Feldhecke. Generelle Schutzwürdigkeit der Arten Geringe Schutzwürdigkeit; der am Westrand des Gebieund Lebensräume gemäß GLRP tes verlaufende Graben mit seinen Randstreifen weist eine hohe Schutzwürdigkeit auf. 36 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Dichte des Vogelzuges Brutplätze geschützter Vogelarten Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie Europäische Vogelschutzgebiete Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß GLRP Moore Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG Schutzgut Wasser Schutzfunktion der Deckschichten über den Grundwasserleitern Trinkwasserschutzgebiete Schutzgut Landschaft Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion gemäß GLRP Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes gemäß GLRP Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale Bauleitplanung Bestand an Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Geringe Bedeutung wegen der vorhandenen Windenergieanlagen. Geringe bis mittlere Dichte. Weißstorch in Gottin, Kranich im Entfernungsbereich 02 km. Kleingewässer und Feldhecke. Keine. SPA 38 „Nebel und Warinsee“ 5 km südwestlich; SPA 9 „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“ 5,3 km südöstlich. Mittlere Schutzwürdigkeit. Keine. Keine. Günstig. Keine. Geringe Schutzwürdigkeit. Geringe Schutzwürdigkeit Gutsanlagen Tellow (1.800 m), Warnkenhagen, Gottin, Amalienhof, Kirche in Warnkenhagen. Keine bekannt. Für das Gebiet liegt ein Bebauungsplan vor. Die Abgrenzung des Baugebietes folgt der Festlegung des Raumordnungsprogramms von 1999 und umfasst den Bestand von vier Anlagen. Im Gebiet befinden sich 4 Windenergieanlagen von 100 m Gesamthöhe mit zusammen 7,2 MW Nennleistung. 37 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Heiligenhagen (100) Größe: 80 ha Abgrenzung: 1.000 m zur Ortschaft Heiligenhagen und 800 m zu den Wohnhäusern südlich von Heiligenhagen im Westen; 1.000 m zur Ortschaft Klein Bölkow im Nordosten; 1.000 m zur Ortschaft Hohen Luckow und 800 m und zu den Wohnhäusern in Bölkow Ausbau im Osten; 200 m zum Wald im Südwesten. Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte. Großlandschaft: Warnow-Recknitz-Gebiet. Landschaftseinheit: Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz. Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Siedlungen, Entfernung zum EignungsHeiligenhagen (1.000 m) im Nordwesten, Hohen Luckow gebiet im Südosten und Klein Bölkow (1.000 m) im Nordosten. Gehöfte im Außenbereich, Entfernung Südlich von Heiligenhagen und in Bölkow Ausbau (jezum Eignungsgebiet weils 800 m). Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung. lungsfunktion gemäß GLRP Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Biotoptypen gemäß BNTK Überwiegend Ackerland; kleinere Gebiete mit Gehölzbeständen und Staudenvegetation am südwestlichen und östlichen Rand des Eignungsgebietes; weitere Kleinge- 38 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Generelle Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume gemäß GLRP Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Dichte des Vogelzuges Brutplätze geschützter Großvogelarten Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie Europäische Vogelschutzgebiete Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß GLRP Moore Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG Schutzgut Wasser Schutzfunktion der Deckschichten über den Grundwasserleitern Trinkwasserschutzgebiete Schutzgut Landschaft Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion gemäß GLRP Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes gemäß GLRP Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Anhang 6.9.7.1 wässer und Feldgehölze. Überwiegend geringe Schutzwürdigkeit; der im südlichen Teil durch das Gebiet verlaufende Graben mit seinen Randstreifen weist eine hohe Schutzwürdigkeit auf. Mittlere Bedeutung. Geringe bis mittlere Dichte. Schwarzstorch im Entfernungsbereich 2-6 km; Weißstorch in Heiligenhagen und Hohen Luckow. Feuchtgebiet am Südwestrand des Eignungsgebietes, Kleingewässer und Feldgehölze, Hecke im Norden des Eignungsgebietes. Keine. SPA 5 „Kariner Land“ 3,6 km westlich. Mittlere Schutzwürdigkeit. Keine. Keine. Mittel. Warnow (Schutzzone 3), Satow (Schutzzone 4). Geringe, nördlich der Autobahn zum Teil mittlere Schutzwürdigkeit. Geringe Schutzwürdigkeit. Bodendenkmale Gutsanlage Hohen Luckow 1.000 m, Kirchen in Hohen Luckow, Heiligenhagen und Satow. Keine bekannt. Bauleitplanung Bestand an Windenergieanlagen - 39 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Hohen Luckow (101) Größe: 93 ha Abgrenzung: 800 m zum Gehöft östlich von Wokrent im Westen; 200 m zu den Waldgebieten im Nordwesten, Norden, Süden und Südwesten; 1.000 m zur Ortschaft Hohen Luckow im Osten. Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte. Großlandschaft: Warnow-Recknitz-Gebiet. Landschaftseinheit: Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz. Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Siedlungen, Entfernung zum EignungsWokrent im Südwesten, Hohen Luckow im Osten (jeweils gebiet 1.000 m). Gehöfte im Außenbereich, Entfernung Südlich von Heiligenhagen, östlich von Wokrent (jeweils zum Eignungsgebiet 800 m) und in Hohen Luckow Ausbau (900-1.000 m). Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung. lungsfunktion gemäß GLRP Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Biotoptypen gemäß BNTK Überwiegend Ackerland; ein Biotop (1 ha) mit Gehölz und Staudenvegetation im Nordosten des Eignungsgebietes; lückenhafte Baumreihe entlang des Weges von Hohen Luckow nach Wokrent; vereinzelte Kleingewässer. 40 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Generelle Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume gemäß GLRP Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Dichte des Vogelzuges Brutplätze geschützter Großvogelarten Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie Europäische Vogelschutzgebiete Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß GLRP Moore Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG Schutzgut Wasser Schutzfunktion der Deckschichten über den Grundwasserleitern Trinkwasserschutzgebiete Schutzgut Landschaft Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion gemäß GLRP Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes gemäß GLRP Anhang 6.9.7.1 Geringe Schutzwürdigkeit. Mittlere Bedeutung. Mittlere bis hohe Dichte. Weißstorch in Wokrent und Hohen Luckow. Einzelne Kleingewässer. Keine. SPA 5 „Kariner Land“ 3,4 km westlich. Mittlere Schutzwürdigkeit. Keine. Keine. Günstig. Warnow (Schutzzone 3). Hohe Schutzwürdigkeit. Geringe Schutzwürdigkeit. Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale Gutsanlage und Kirche in Hohen Luckow (1.200 m). Nicht bekannt. Bauleitplanung Bestand an Windenergieanlagen - 41 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Rukieten (102) Größe: 83 ha Abgrenzung: 200 m zum Waldgebiet Rukietener Tannen im Westen; Bauschutzbereich des Flughafens Laage im Norden; 1.000 m zu den Ortschaften Mistorf und Rukieten sowie 800 m zu den Gehöften südlich Göldenitz, westlich Rukieten und Elisabethheim im Osten und Süden bzw. Südwesten. Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte. Großlandschaft: Warnow-Recknitz-Gebiet. Landschaftseinheit: Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz. Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Siedlungen, Entfernung zum EignungsGöldenitz im Nordosten, Rukieten im Osten, Mistorf im gebiet Süden (jeweils 1.000 m). Gehöfte im Außenbereich, Entfernung Südlich von Göldenitz, westlich von Rukieten, Elisabethzum Eignungsgebiet heim bei Werle (jeweils 800 m), Bahnhof Mistorf (1.100 m). Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung. lungsfunktion gemäß GLRP Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Biotoptypen gemäß BNTK Überwiegend Ackerland; ein Bereich mit Staudenfluren, Gebüsch und Erlenbestand (ca. 10 ha) durchzieht den nördlichen Teil des Eignungsgebietes; ein temporäres 42 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Generelle Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume gemäß GLRP Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Dichte des Vogelzuges Brutplätze geschützter Großvogelarten Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie Europäische Vogelschutzgebiete Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß GLRP Moore Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG Schutzgut Wasser Schutzfunktion der Deckschichten über den Grundwasserleitern Trinkwasserschutzgebiete Schutzgut Landschaft Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion gemäß GLRP Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes gemäß GLRP Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale Bauleitplanung Bestand an Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Kleingewässer innerhalb der Ackerflächen. Geringe Schutzwürdigkeit. Mittlere Bedeutung. Mittlere bis hohe Dichte. Weißstorch in Göldenitz, Rukieten und Mistorf. Großseggenriede im nördlichen Teil des Gebietes, temporäres Kleingewässer. Keine in der näheren Umgebung. SPA 6 Warnowtal, Sternberger Seen und untere Mildenitz 1,5 km westlich. Mittlere Schutzwürdigkeit im südöstlichen und nordöstlichen Teil des Eignungsgebietes; sehr hohe Schutzwürdigkeit im westlichen Teil und in der Umgebung der Rukietener Tannen und der Moorbereiche. Nach Moorkartierung keine (nach BNTK: Niedermoorbereich im nördlichen Teil des Eignungsgebietes). Keine. Günstig. Warnow (Schutzzone 3). Mittlere Schutzwürdigkeit. Geringe Schutzwürdigkeit. Keine orts- und landschaftsbildprägenden Baudenkmale in der näheren Umgebung. Keine bekannt. Eine Anlage 400 m östlich außerhalb des Eignungsgebietes mit 100 m Gesamthöhe und 1 MW Nennleistung. 43 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Thelkow (103) Größe: 169 ha Abgrenzung: 1.000 m zu den Ortschaften Kowalz, Thelkow und Nustrow im Nordwesten bzw. Südosten; 800 m zum Gehöft südlich Kowalz und zu den Wochenendhäusern am Stassower See, 200 m zu den Waldgebieten im Süden und 100 m zur Bundesstraße 110 im Südwesten. Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte. Großlandschaft: Warnow-Recknitz-Gebiet. Landschaftseinheit: Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz. Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Siedlungen, Entfernung zum EignungsKowalz und Thelkow im Nordwesten, Nustrow im Südosgebiet ten (jeweils 1.000 m). Gehöfte im Außenbereich, Entfernung Südlich von Kowalz, Wochenendhäuser bei Alt Stassow zum Eignungsgebiet (jeweils 800 m), Repnitz, Alt Stassow, nördlich von Nustrow (jeweils 1.000 m). Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung. lungsfunktion gemäß GLRP Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Biotoptypen gemäß BNTK Überwiegend Ackerland; eine Feldhecke mit Altbäumen durchzieht das Gebiet nordwestlich der Straße von Kowalz nach Nustrow; Gehölzbestand an der Straße von 44 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Generelle Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume gemäß GLRP Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Dichte des Vogelzuges Brutplätze geschützter Großvogelarten Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie Europäische Vogelschutzgebiete Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß GLRP Moore Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG Schutzgut Wasser Schutzfunktion der Deckschichten über den Grundwasserleitern Trinkwasserschutzgebiete Schutzgut Landschaft Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion gemäß GLRP Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes gemäß GLRP Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Anhang 6.9.7.1 Kowalz nach Nustrow. Südlich der A 20 überwiegend hohe Schutzwürdigkeit; nördlich der A 20 geringe Schutzwürdigkeit. Nordöstlich der Straße Kowalz—Nustrow überwiegend hohe Bedeutung; im südwestlichen Teil des Eignungsgebietes überwiegend mittlere Bedeutung. Mittlere bis hohe Dichte. Adlerbrutplätze im Entfernungsbereich 2-6 km; Rotmilan und Kranich im Entfernungsbereich unter 1 km, Weißstorch in Thelkow, Kowalz und Nustrow. Feldhecke im Zentrum des Eignungsgebietes; drei Kleingewässer. Keine. SPA 4 „Recknitz- und Trebeltal mit Seitentälern und Feldmark“ südlich angrenzend. Überwiegend mittlere Schutzwürdigkeit; hohe Schutzwürdigkeit im äußersten südwestlichen Randbereich des Eignungsgebietes. Keine. Keine. Günstig. Thelkow (Schutzzone 3) überschneidet sich mit der nordöstlichen Hälfte des Eignungsgebietes. Geringe Schutzwürdigkeit; südlich der A 20 wird ein Freiraum mit hoher Schutzwürdigkeit berührt. Mittlere Schutzwürdigkeit. Bodendenkmale Gutsanlagen in Nustrow, Kowalz und Repnitz, Dorfkirche in Thelkow. Keine bekannt. Bauleitplanung Bestand an Windenergieanlagen - 45 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Kurzen Trechow (104) Größe: 225 ha Abgrenzung: 1.000 m zu den Ortschaften Bernitt im Norden und Kurzen Trechow im Süden; 800 m zu den Gehöften südlich von Bernitt und südlich von Penzin, 800 m zu den Gehöften nördlich von Kurzen und Langen Trechow sowie westlich von Langen Trechow, westlich von Selow und an der Kreisstraße 3; 100 m zum Landweg Bernitt—Kurzen Trechow im Westen. Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte. Großlandschaft: Warnow-Recknitz-Gebiet. Landschaftseinheit: Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz. Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Siedlungen, Entfernung zum EignungsBernitt im Norden, Kurzen Trechow im Süden (jeweils gebiet 1.000 m). Gehöfte im Außenbereich, Entfernung Kurzen und Langen Trechow, Bernitt und Selow (jeweils zum Eignungsgebiet 800 m). Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung. lungsfunktion gemäß GLRP Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Biotoptypen gemäß BNTK Überwiegend Ackerland; am westlichen Rand des Eignungsgebietes wird auf ca. 3 ha Grünland berührt; der nördliche Teil des Eignungsgebietes ist durch mehrere Feldhecken und angrenzende Bereiche mit Staudenve- 46 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Generelle Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume gemäß GLRP Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Dichte des Vogelzuges Brutplätze geschützter Großvogelarten Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie Europäische Vogelschutzgebiete Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß GLRP Moore Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG Schutzgut Wasser Schutzfunktion der Deckschichten über den Grundwasserleitern Trinkwasserschutzgebiete Schutzgut Landschaft Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion gemäß GLRP Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes gemäß GLRP Anhang 6.9.7.1 getation gegliedert; weitere Feuchtgebiete, Kleingewässer und Feldgehölze im südlichen und östlichen Teil des Eignungsgebietes. Überwiegend geringe Schutzwürdigkeit; die im östlichen Teil des Gebietes befindlichen Moorbereiche weisen eine hohe Schutzwürdigkeit auf. Mittlere Bedeutung. Überwiegend geringe bis mittlere Dichte; im östlichen Ausläufer des Eignungsgebietes mittlere bis hohe Dichte. Adler im Entfernungsbereich 2-6 km; Weißstorch in Kurzen Trechow, Langen Trechow und Bernitt. Mehrere Feuchtbiotope, Feldhecken, Kleingewässer und Feldgehölze. Keine. SPA 46 „Schlemminer Wälder“ 1,1 km westlich. Überwiegend mittlere Schutzwürdigkeit; z.T. hohe Schutzwürdigkeit im Osten des Eignungsgebietes. Ausläufer eines stark entwässerten Moorgebietes im östlichen Teil des Eignungsgebietes (nördlich Steinkistenberg). Keine. Überwiegend günstige Ausprägung der Deckschichten im östlichen Teil, überwiegend „mittlere“ Ausprägung im westlichen Teil des Eignungsgebietes. Warnow (Schutzzone 3). Mittlere Schutzwürdigkeit. Geringe Schutzwürdigkeit im südlichen Teil, hohe Schutzwürdigkeit im nördlichen Teil des Eignungsgebietes. Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale Gutshaus Kurzen Trechow (1.500 m), Kirche in Bernitt. Keine bekannt. Bauleitplanung Bestand an Windenergieanlagen - 47 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Glasewitz (106) Größe: 75 ha Abgrenzung: 100 m zur Autobahn 19 und den Abfahrten im Westen; 200 m zum Waldgebiet und zu den Aufforstungsflächen im Norden; 1.000 m zu den Ortschaften Zapkendorf, Wendorf und Mierendorf im Norden, Osten bzw. Süden; 800 m zu den Gehöften südlich von Zapkendorf und nördlich von Mierendorf; 100 m zur 220-kV-Leitung im Süden. Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte. Großlandschaft: Warnow-Recknitz-Gebiet. Landschaftseinheit: Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz. Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Siedlungen, Entfernung zum EignungsGlasewitz (1.100 m) im Westen, Zapkendorf (1.000 m) im gebiet Norden, Plaaz (1.400 m) im Nordosten, Wendorf (1.000 m) und Mierendorf (1.000 m) im Osten bzw. Südosten. Gehöfte im Außenbereich, Entfernung Bei Glasewitz, Zapkendorf, Wendorf, Mierendorf (jeweils zum Eignungsgebiet 800 m), Plaaz (900 m) und Kussow (1.200 m). Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung. lungsfunktion gemäß GLRP Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Biotoptypen gemäß BNTK Überwiegend Ackerland; im Norden des Gebietes ca. 10 ha Baumplantage und ein aufgelassenes Gehöft; lü- 48 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Generelle Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume gemäß GLRP Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Dichte des Vogelzuges Brutplätze geschützter Großvogelarten Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie Europäische Vogelschutzgebiete Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß GLRP Moore Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG Vorhandene Belastungen Schutzgut Wasser Schutzfunktion der Deckschichten über den Grundwasserleitern Trinkwasserschutzgebiete Schutzgut Landschaft Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion gemäß GLRP Anhang 6.9.7.1 ckenhafter Alleebaumbestand entlang der Landesstraße 14; im ackerbaulich genutzten Bereich ein Kleingewässer und ein Feldgehölz. Geringe Schutzwürdigkeit. Geringe Bedeutung. Mittlere bis hohe Dichte; das Gebiet liegt im Randbereich des Vogelzugkorridors Recknitz-Augraben. Schwarzstorch im Entfernungsbereich 2-6 km; Weißstorch in Plaaz. Ein Feldgehölz. Keine. SPA 38 „Nebel und Warinsee“ 2,4 km. Mittlere Schutzwürdigkeit. Keine. Keine. Altlastenverdachtsfläche Düngerplatz an der L 14; Kampfmittelbelastung im südlichen Bereich an der Bahnstrecke Güstrow—Plaaz. Günstig. Keine. Im Bereich südlich der Landesstraße 14 berührt das Gebiet einen Freiraum mit hoher Schutzwürdigkeit; ansonsten geringe Schutzwürdigkeit. Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes gemäß GLRP Nördlich der Landesstraße 14 geringe Schutzwürdigkeit; südlich der Landesstraße 14 mittlere Schutzwürdigkeit. Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale Gutsanlagen in Spoitgendorf, Zapkendorf und Wendorf. Grenzstein an der Landesstraße 14. Bauleitplanung Bestand an Windenergieanlagen - 49 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Dalwitz (107) Größe: 156 ha Abgrenzung: Jeweils 1.000 m zu den Ortschaften Dalwitz, Stierow, Vietschow und Rensow; 800 m zum Gehöft südlich von Dalwitz; 200 m zu den Waldgebieten im Nordwesten, Westen und Süden; Gewässerlauf im Südosten. Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte. Großlandschaft: Warnow-Recknitz-Gebiet. Landschaftseinheit: Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz. Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Siedlungen, Entfernung zum EignungsPrebberede (1.500 m) und Rensow (1.000 m) im Westen; gebiet Dalwitz (1.000 m) im Norden; Stierow (1.000 m) im Osten; Vietschow (1.000 m) und Belitz (1.000 m) im Süden. Gehöfte im Außenbereich, Entfernung Südlich von Dalwitz (800 m); Belitz (800m). zum Eignungsgebiet Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung. lungsfunktion gemäß GLRP Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Biotoptypen gemäß BNTK Überwiegend Ackerland; am nordwestlichen und östlichen Rand des Gebietes befinden sich Grünlandbereiche (4 bzw. 5 ha); weitere Feldgehölze, Kleingewässer und Feuchtgebiete, insbesondere im südwestlichen Ausläufer 50 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Generelle Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume gemäß GLRP Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Dichte des Vogelzuges Brutplätze geschützter Großvogelarten Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie Europäische Vogelschutzgebiete Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß GLRP Moore Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG Schutzgut Wasser Schutzfunktion der Deckschichten über den Grundwasserleitern Trinkwasserschutzgebiete Schutzgut Landschaft Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion gemäß GLRP Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes gemäß GLRP Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Anhang 6.9.7.1 des Eignungsgebietes. Geringe Schutzwürdigkeit. Mittlere Bedeutung. Geringe bis mittlere Dichte. Seeadler und Schreiadler im Entfernungsbereich 2-6 km; Weißstorch in Dalwitz, Vietschow, Belitz und Prebberede; Kranich und Rotmilan im Entfernungsbereich bis 1 km. Einzelne Feldgehölze, Kleingewässer und Feuchtgebiete. Keine. SPA 4 „Recknitz- und Trebeltal mit Seitentälern und Feldmark“ in 1 km Entfernung nördlich. Überwiegend mittlere, z.T. hohe Schutzwürdigkeit. Keine. Keine Günstig. Keine. Hohe Schutzwürdigkeit. Überwiegend mittlere Schutzwürdigkeit; im südwestlichen Ausläufer des Eignungsgebietes teilweise hohe Schutzwürdigkeit. Bodendenkmale Gutsanlagen Dalwitz (1.500 m) und Prebberede (1.900 m), Gutshaus und Kirche in Belitz. Keine bekannt. Bauleitplanung Bestand an Windenergieanlagen - 51 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Jördenstorf (109) Größe: 125 ha Abgrenzung: Jeweils 1.000 m zu den Ortschaften Jördenstorf und Schwasdorf im Westen, Remlin im Norden, Klein Wüstenfelde und Gehmkendorf im Osten sowie Klenz im Süden; 800 m zu den Gehöften bei Schwasdorf Ausbau und Gehmkendorf. Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte. Großlandschaft: Warnow-Recknitz-Gebiet/Oberes Peenegebiet. Landschaftseinheit: Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz/Kuppiges Peenegebiet mit Mecklenburger Schweiz. Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Siedlungen, Entfernung zum EignungsJördenstorf und Schwasdorf (1.000 m) im Westen, Remgebiet lin (1.000 m) im Norden, Kein Wüstenfelde und Gehmkendorf im Osten (1.000 m), Klenz im Süden (1.000 m). Gehöfte im Außenbereich, Entfernung Einzelhäuser bei Schwasdorf (800 m) im Westen, zum Eignungsgebiet Schwasdorf Ausbau (800 m) im Norden, und Gehmkendorf Ausbau im Osten (jeweils 800 m). Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung. lungsfunktion gemäß GLRP 52 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Biotoptypen gemäß BNTK Überwiegend Ackerland; im Norden des Gebietes an der Straße von Schwasdorf Ausbau nach Gehmkendorf befindet sich eine abgedeckte Deponie; Alleebaumbestand entlang der Landesstraße 231; vereinzelte Feldgehölze, Hecken und Kleingewässer. Generelle Schutzwürdigkeit der Arten Geringe Schutzwürdigkeit. und Lebensräume gemäß GLRP Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Mittlere Bedeutung. Wasservögel Dichte des Vogelzuges Mittlere bis hohe Dichte. Brutplätze geschützter Großvogelarten Weißstorch in Jördenstorf und Schwasdorf, Kranich im Entfernungsbereich bis 1 km. Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG Einzelne Feldgehölze, Hecken und Kleingewässer. Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie Keine. Europäische Vogelschutzgebiete SPA 9 „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“ 2,2 km südlich und 5 km nordöstlich; . Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß GLRP Moore Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG Schutzgut Wasser Schutzfunktion der Deckschichten über den Grundwasserleitern Trinkwasserschutzgebiete Schutzgut Landschaft Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion gemäß GLRP Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes gemäß GLRP Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Teilweise mittlere, teilweise hohe Schutzwürdigkeit. Keine. Keine. Überwiegend günstig; kleinerer Bereich mit unbedecktem Grundwasser am südöstlichen Rand des Eignungsgebietes. Keine. Hohe Schutzwürdigkeit. Mittlere Schutzwürdigkeit. Bodendenkmale Dorfkirche in Jördenstorf (1.400 m), Gutsanlagen in Klenz und Schwasdorf. Großsteingrab im nördlichen Teil des Eignungsgebietes. Bauleitplanung Bestand an Windenergieanlagen - 53 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Gnoien (111) Größe: 146 ha Abgrenzung: 1.000 m zur Stadt Gnoien und 800 m zur gewerblich geprägten Stadtrandbebauung an der Kreisstraße 47; 800 m nach Warbelow und 200 m zur Warbel und zu den Waldgebieten im Norden; 800 m zum Gehöft bei Eschenhörn im Osten; Grenze des europäischen Vogelschutzgebietes „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“ und 800 m zum Gehöft Ziegelei im Süden. Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte. Großlandschaft: Oberes Peenegebiet. Landschaftseinheit: Kuppiges Peenegebiet mit Mecklenburger Schweiz. Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Siedlungen, Entfernung zum EignungsGnoien (1.000 m) im Westen, Bobbin (1.400 m) im Osgebiet ten. Gehöfte im Außenbereich, Entfernung Warbelow, Eschenhörn und Ziegelei (jeweils 800 m). zum Eignungsgebiet Bedeutung für die Sicherung der ErhoBesondere Bedeutung. lungsfunktion gemäß GLRP Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Biotoptypen gemäß BNTK Überwiegend Ackerland; ca. 20 ha Obstplantage südlich der Kreisstraße 47; Alleebaumbestand entlang der Kreisstraße; kleinere Grünlandfläche (ca. 0,5 ha) am Weg von Gnoien zur Warbel; einzelne Feldhecken, Kleingewässer 54 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Generelle Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume gemäß GLRP Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Dichte des Vogelzuges Brutplätze geschützter Großvogelarten Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie Europäische Vogelschutzgebiete Anhang 6.9.7.1 und Feuchtgebiete. Geringe Schutzwürdigkeit. Geringe Bedeutung. Mittlere bis hohe Dichte. Schreiadler im Entfernungsbereich 2-6 km; Kranich und Rotmilan im Entfernungsbereich bis 1 km; Weißstorch in Gnoien, Warbelow und Bobbin. Feldhecken, Kleingewässer und Feuchtgebiete. Keine. SPA 9 „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“ südlich unmittelbar angrenzend; SPA 4 „Recknitzund Trebeltal mit Seitentälern und Feldmark“ 2,3 km nordöstlich. Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß GLRP Moore Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG Keine. Os am nordöstlichen Rand des Eignungsgebietes. Schutzgut Wasser Schutzfunktion der Deckschichten über den Grundwasserleitern Trinkwasserschutzgebiete Teilweise günstige Ausprägung der Deckschichten; teilweise unbedecktes Grundwasser. Keine. Schutzgut Landschaft Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion gemäß GLRP Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes gemäß GLRP Naturdenkmale Geringe bis sehr hohe Schutzwürdigkeit. Das Gebiet liegt in zwei Freiräumen mit hoher Schutzwürdigkeit nördlich und südlich der Kreisstraße 47. Mittlere Schutzwürdigkeit. „Teufelsberge nordöstlich Gnoien“ am Nordrand des Eignungsgebietes. Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale Stadtkirche Gnoien (1.500 m). Keine bekannt. Bauleitplanung Bestand an Windenergieanlagen - 55 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Stäbelow (113) Größe: 83 ha Abgrenzung: 1.000 m zu den Ortschaften Stäbelow, Konow, Wilsen und Bliesekow, 800m zu den Gehöften nördlich von Stäbelow und westlich von Wilsen. Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte. Großlandschaft: Warnow-Recknitz-Gebiet. Landschaftseinheit: Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz. Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Siedlungen, Entfernung zum EignungsKonow, Wilsen, Bliesekow, Stäbelow (jeweils 1.000 m). gebiet Ansiedlungen im Außenbereich, EntferGehöfte südlich und westlich von Wilsen, nördlich von nung zum Eignungsgebiet Stäbelow (800 bzw. 900 m). Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung. lungsfunktion gemäß GLRP Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Biotoptypen gemäß BNTK Überwiegend Grünland, z.t. staunasses Grünland; Ackerland am westlichen und östlichen Rand des Eignungsgebietes; z.T. verbuschte Niedermoorbereiche in der Waidbachniederung; Baumreihe im nördlichen Teil des Eignungsgebietes. 56 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Generelle Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume gemäß GLRP Anhang 6.9.7.1 Hohe Schutzwürdigkeit im Bereich der Waidbachniederung; geringe Schutzwürdigkeit in den angrenzenden Ackerlandbereichen; die Waidbachniederung gehört zum regionalen Biotopverbund. Mittlere Bedeutung. Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Dichte des Vogelzuges Brutplätze geschützter Großvogelarten Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie Europäische Vogelschutzgebiete Mittlere bis hohe Dichte. Weißstorch in Stäbelow. Feldgehölze und Hecke in der Waidbachniederung. FFH-Gebiet „Beketal mit Zuflüssen“ 0,6 km südlich. Keine. Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß GLRP Moore Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG Sehr hohe Schutzwürdigkeit in der Waidbachniederung; hohe Schutzwürdigkeit in den angrenzenden Bereichen. Stark entwässertes Moor in der Waidbachniederung. Keine. Schutzgut Wasser Schutzfunktion der Deckschichten über den Grundwasserleitern Trinkwasserschutzgebiete Schutzgut Landschaft Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion gemäß GLRP Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes gemäß GLRP Günstig. Warnow (Waidbachniederung Schutzzone 2; angrenzende Bereiche Schutzzone 3). Mittlere Schutzwürdigkeit. Mittlere Schutzwürdigkeit. Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale Kirchen in Stäbelow und Hanstorf, Gutshaus in Konow. Keine bekannt. Bauleitplanung Bestand an Windenergieanlagen - 57 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Anhang 6.9.7.1 Kambs (114) Größe: 104 ha Abgrenzung: 1.000 m zu den Ortschaften Passin, Kambs und Hof Tatschow; 800 m zu den Gehöften bei Friedrichshof, 200 m zum Waldgebiet im Nordosten. Landschaftszone: Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte. Großlandschaft: Warnow-Recknitz-Gebiet. Landschaftseinheit: Flach- und Hügelland um Warnow und Recknitz. Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Siedlungen, Entfernung zum EignungsPassin im Südwesten, Hof Tatschow im Nordwesten, gebiet Kambs im Südosten (jeweils 1.000 m), Vorbeck im Osten (1.700 m). Ansiedlungen im Außenbereich, EntferFriedrichshof (800-1.000 m), zwischen Friedrichshof und nung zum Eignungsgebiet Passin (900 m), bei Vorbeck (1.200 m) . Bedeutung für die Sicherung der ErhoKeine besondere Bedeutung. lungsfunktion gemäß GLRP Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Biotoptypen gemäß BNTK Überwiegend Ackerland; Feuchtbiotopkomplex mit Röhrichtbeständen am südlichen Ausläufer der Letschower Tannen; einzelne Kleingewässer und Feldgehölze. 58 Anhang 6.9.7.1 – Beschreibung des Umweltzustands – Eignungsgebiete Windenergieanlagen Generelle Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume gemäß GLRP Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel Dichte des Vogelzuges Brutplätze geschützter Großvogelarten Geschützte Biotope gemäß § 20 LNatG Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie Europäische Vogelschutzgebiete Schutzgut Boden Schutzwürdigkeit des Bodens gemäß GLRP Moore Geschützte Geotope gemäß § 20 LNatG Schutzgut Wasser Schutzfunktion der Deckschichten über den Grundwasserleitern Trinkwasserschutzgebiete Schutzgut Landschaft Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion gemäß GLRP Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes gemäß GLRP Anhang 6.9.7.1 Sehr hohe Schutzwürdigkeit; das Gebiet gehört zum regionalen Biotopverbund. Mittlere Bedeutung. Mittlere bis hohe Dichte. Adler im Entfernungsbereich 2-6 km; Weißstorch in Passin, Hof Tatschow und Vorbeck. Biotopkomplex an den Letschower Tannen; einzelne Kleingewässer und Feldgehölze. FFH-Gebiet „Kleingewässerlandschaft an den Letschower Tannen“ (Eignungsgebiet liegt innerhalb des Schutzgebietes). SPA 6 „Warnowtal, Sternberger Seen und untere Mildenitz“ 1,6 km südöstlich. Überwiegend hohe Schutzwürdigkeit. Keine. Keine. Überwiegend günstig; im Nordosten des Eignungsgebietes wird ein Bereich mit unbedecktem Grundwasser berührt. Warnow (Zone 3). Hohe Schutzwürdigkeit. Geringe Schutzwürdigkeit. Schutzgut Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Bodendenkmale Gutshaus in Hof Tatschow. Keine bekannt. Bauleitplanung Bestand an Windenergieanlagen - 59 Anhang 7.1.2_1 – Beschreibung der FFH-Gebiete Anhang 7.1.2_1 Beschreibung der FFH – Gebiete Die verwendeten Daten zur Beschreibung der von Festlegungen im RREP MM/R potenziell betroffenen FFH-Gebiete der in der Planungsregion MM/R wurde den Standard-Datenbögen (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft) und der CD zur Natura2000 (Natura2000_MV_07) des Landes Mecklenburg-Vorpommerns entnommen. Übersicht DE 1739 – 304; FFH-Gebiet „Wälder und Moore der Rostocker Heide“ ......................... 1 DE 1740 – 301; FFH-Gebiet „Wald bei Altheide und Körkwitzer Bach“........................... 2 DE 1840 – 302; FFH-Gebiet „Billenhäger Forst“ ............................................................. 2 DE 1934 – 302; FFH-Gebiet „Wismarbucht“.................................................................... 3 DE 1934 – 303; FFH-Gebiet „Erweiterung Wismarbucht“ ............................................... 4 DE 1941 – 301; FFH-Gebiet „Recknitz- und Trebeltal mit Zuflüssen“ ............................. 4 DE 2038 – 301; FFH-Gebiet "Kleingewässerlandschaft an den Letschower Tannen (bei Schwaan) ......................................................................................... 5 DE 2039 – 301; FFH-Gebiet „Hohensprenzer, Dudinghausener und Dolgener See“...... 6 DE 2137 – 302; FFH-Gebiet „Schlemminer Wälder und Kleingewässerlandschaft“........ 6 DE 2138 – 302; FFH-Gebiet „Warnowtal mit kleinen Zuflüssen“ ..................................... 7 DE 2239 – 301; FFH-Gebiet „Nebeltal mit Zuflüssen, verbundenen Seen und angrenzenden Wäldern“.......................................................................... 8 DE 2338 – 304; FFH-Gebiet „Mildenitztal mit Zuflüssen und verbundenen Seen“ .......... 8 DE 2339 – 303; FFH-Gebiet „Cossensee und Siggen“ ................................................... 9 DE 1739 – 304; FFH-Gebiet „Wälder und Moore der Rostocker Heide“ Gebietsmerkmale: Das Gebiet umfasst einen Ausschnitt der Rostocker Heide in ihrer Verzahnung mit Strand und Bodden- Lebensräumen, eingebetteten Niedermoorbereichen und Küstenüberflutungsmooren sowie bodensauren Waldgesellschaften in naturnaher Ausprägung. Die Größe des Gebietes beträgt 3.591 ha. Vorhandene Lebensraumtypen (LRT): 1150* Strandseen der Küste (Lagunen); 1330 Salzgrünland des Atlantiks, der Nord- und Ostsee mit Salzschwaden-Rasen; 2160 SanddornGebüsch der Küstendünen; 2180 Bewaldete Küstendünen der atlantischen, kontinentalen und borealen Region; 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation vom Typ Magnopotamion oder Hydrocharition; 3260 Fließgewässer der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis; 4010 Feuchte Heidegebiete des nordatlantischen Raumes mit Erica tetralix; 4030 Europäische trockene Heiden; 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden und Lehmboden; 7120 Geschädigte Hochmoore (evtl. natürlich regenerierbar); 9110 Hainsimsen- Buchenwald; 9130 Waldmeister- Buchenwald; 9160 SternmierenEichen-Hainbuchenwald; 9190 Alte bodensaure Eichenwälder mit Quercus robur auf Sandebenen; 91D0* Moorwälder; 91E0* Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder an Fließgewässern Vorhandene Arten: Säugetiere: 1351 Schweinswal; 1355 Fischotter; 1308 Mopsfledermaus; Amphibien und Reptilien: 1166 Kammmolch; Wirbellose: 1084* Eremit, Juchtenkäfer Güte und Bedeutung: Repräsentatives Vorkommen von FFH-LRT und -Arten, Schwerpunktvorkommen von FFH-LRT, Häufung von FFH-LRT und prioritären FFH-LRT, großflächige Komplexbildung, großflächiger landschaftlicher Freiraum. Verletzlichkeit: Siehe Einflüsse und Nutzungen. Weitere Informationen liegen nicht vor. Aktuelle Schutzbestimmungen: teilweise Überschneidungen mit NSG Radelsee, Schnatermann; eingeschlossene NSG Heiligensee und Hüttelmoor; teilweise Überschneidungen mit LSG Rostocker Heide und Wallbach, Rostocker Heide Einflüsse und Nutzungen: Einflüsse und Nutzungen im Gebiet: 120 Düngung; 720 Trittbelastung (Überlastung durch Besucher) 1 Anhang 7.1.2_1 – Beschreibung der FFH-Gebiete Anhang 7.1.2_1 Management des Gebiets: Erhalt und teilweise Entwicklung einer küstennahen Waldlandschaft mit Wald-, Grünland- und Heidelebensraumtypen sowie Kammmolch- und EremitVorkommen. Die Managementplanung ist abgeschlossen (Stand 06.2006). DE 1740 – 301; FFH-Gebiet „Wald bei Altheide und Körkwitzer Bach“ Gebietsmerkmale: Das struktur- und altholzreiche Laubwaldgebiet stockt auf grundwassernahen Feinsanden. Darin eingelagert ist das Fließgewässersystem des Körkwitzer Baches mit Vorkommen zahlreicher gefährdeter Arten. Die Gebietsgröße beträgt 1.003 ha. Vorhandene Lebensraumtypen (LRT): 1130 Ästuarien, 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation vom Typ Magnopotamion oder Hydrocharition, 3260 Fließgewässer der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis, 9110 HainsimsenBuchenwald; 9130 Waldmeister- Buchenwald; 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald; 9190 Alte bodensaure Eichenwälder mit Quercus robur auf Sandebenen, 91D0* Moorwälder; 91E0* Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder an Fließgewässern Vorhandene Arten: Säugetiere: 1355 Fischotter Güte und Bedeutung: Repräsentatives Vorkommen von FFH-LRT und -Arten; Schwerpunktvorkommen von FFH-LRT; Häufung von FFH-LRT; großflächiger landschaftlicher Freiraum Verletzlichkeit: Intensivierung der Forstwirtschaft, Waldumbau, Verringerung des Alt- und Totholzanteils, Störungen des hydrologischen Systems und der Fließgewässerstruktur (jeweils soweit erheblich wirkend). Aktuelle Schutzbestimmungen: teilweise Überschneidungen mit LSG Rostocker Heide und LSG Boddenlandschaft Einflüsse und Nutzungen: Einflüsse und Nutzungen im Gebiet: 853 Wasserstandsregulierung; 941 Hochwasser, Überschwemmung Management des Gebiets: Erhalt und teilweise Entwicklung eines Waldkomplexes mit mehreren Waldlebensraumtypen, Bachläufen, und Vorkommen des Fischotters. DE 1840 – 302; FFH-Gebiet „Billenhäger Forst“ Gebietsmerkmale: Der Billenhäger Forst stellt einen auf einer flachwelligen Grundmoräne (glazifluviale Sande) stockenden Laubmischwaldkomplex dar, der trotz langer forstlicher Nutzung noch eine Vielzahl von unterschiedlichen Laubwaldgesellschaften aufweist. Die Größe des Gebietes beträgt 870 ha. Vorhandene Lebensraumtypen (LRT): 9110 Hainsimsen-Buchenwald; 9130 WaldmeisterBuchenwald; 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald; 9190 Alte bodensaure Eichenwälder mit Quercus robur auf Sandebenen; 91D0* Moorwälder; 91E0* Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder an Fließgewässern Vorhandene Arten: Güte und Bedeutung: Repräsentatives Vorkommen von FFH-LRT; Schwerpunktvorkommen von FFH-LRT; Häufung von FFH-LRT; großflächiger landschaftlicher Freiraum. Verletzlichkeit: Intensivierung der Forstwirtschaft, Waldumbau, Verringerung des Alt- und Totholzanteils (jeweils soweit erheblich wirkend). Aktuelle Schutzbestimmungen: vollständige Überschneidung mit NSG Freienholz (Kriegholz), teilweise Überschneidung mit LSG Billenhäger Forst Einflüsse und Nutzungen: Einflüsse und Nutzungen im Gebiet: 160 Forstwirtschaftliche Nutzung Management des Gebiets: Erhalt und teilweise Entwicklung eines Waldkomplexes mit mehreren Waldlebensraumtypen. 2 Anhang 7.1.2_1 – Beschreibung der FFH-Gebiete Anhang 7.1.2_1 DE 1934 – 302; FFH-Gebiet „Wismarbucht“ Gebietsmerkmale: Die Wismarbucht stellt einen komplexen und repräsentativen Landschaftsausschnitt der westlichen Ostsee dar, der alle charakteristischen marinen und Küstenlebensräume enthält. Die Größe des Gebietes beträgt 23.828 ha. Vorhandene Lebensraumtypen (LRT): 1110 Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung durch Meerwasser; 1140 Vegetationsfreies Schlick-, Sand- und Mischwatt; 1150* Strandseen der Küste (Lagunen); 1160 Flache große Meeresarme und -buchten (Flachwasserzonen); 1170 Riffe; 1210 Spülsäume des Meeres mit Vegetation aus einjährigen Arten; 1220 Geröll- und Kiesstrände mit Vegetation aus mehrjährigen Arten; 1230 Atlantik- Felsküsten und Ostsee- Fels- und Steinküsten mit Vegetation; 1310 Queller-Watt;1330 Salzgrünland des Atlantiks, der Nord- und Ostsee mit Salzschwaden-Rasen; 2110 Primärdünen; 2120 Weißdünen mit Strandhafer; 2130* Graudünen der Küsten mit krautiger Vegetation; 2160 Sanddorn- Gebüsch der Küstendünen; 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation vom Typ Magnopotamion oder Hydrocharition; 6210* Trespen- Schwingel- KalkTrockenrasen Vorhandene Arten: Säugetiere: 1364 Kegelrobbe; 1355 Fischotter; 1351 Schweinswal; 1365 Seehund; Amphibien und Reptilien: 1166 Kammmolch; Fische: 1099 Flussneunauge; 1095 Meerneunauge; 1106 Lachs; Wirbellose: 1014 Schmale Windschnecke Güte und Bedeutung: Repräsentatives Vorkommen von FFH-LRT und -Arten, Schwerpunktvorkommen von FFH-LRT, Häufung von FFH-LRT und -Arten, großflächige Komplexbildung. Verletzlichkeit: Intensivierung touristischer Nutzungen (soweit erheblich wirkend). Siehe auch Einflüsse und Nutzungen. Aktuelle Schutzbestimmungen: teilweise Überschneidungen mit NSG Wustrow; eingeschlossene NSG Fauler See - Rustwerder/Poel, Rustwerder, Insel Langenwerder; teilweise Überschneidungen mit LSG Küstenlandschaft Wismar-West (Hansestadt Wismar), Boiensdorfer Werder, Salzhaff Einflüsse und Nutzungen: Einflüsse und Nutzungen im Gebiet: 100 Landwirtschaftliche Nutzung; 101 Änderung der Nutzungsart; 102 Mahd; 120 Düngung; 140 Beweidung; 141 Aufgabe der Beweidung; 151 Beseitigung von Hecken und Feldgehölzen; 164 Einschlag, Auslichten; 165 Vernichtung der Kraut- oder Strauchschicht (Forstwirtschaft); 210 Berufsfischerei; 211 Stationäre Fischerei (Reusen, Stellnetze); 220 Angelsport, Angeln; 221 Angelsport: Köder-Sammeln (Ausgraben); 230 Jagd; 241 Sammeln von Insekten, Reptilien, Amphibien usw.; 250 Entnahme von Pflanzen; 301 Sand- und Kiesgruben; 430 landwirtschaftliche Gebäude; 501 Fuß- und Radwege; 520 Schifffahrt; 621 Wassersport; 622 Wandern, Reiten, Radfahren; 623 Touristik mit motorisierten Fahrzeugen; 629 Sonstige outdoorAktivitäten; 730 Militärübungen; 740 Vandalismus; 820 Sedimenträumung, Ausbaggerung von Gewässern; 830 Kanalisation, Ableitung von Oberflächenwasser; 851 Veränderung der Meeresströmung; 870 Deiche, Aufschüttungen, künstl. Strände; 871 Küstenschutzmaßnahmen (Tetrapoden, Verbau); 900 Erosion; 910 Verschlammung, Verlandung; 930 Überflutung, Überstauung; 941 Hochwasser, Überschwemmung; 947 Sturmflut; 951 Austrocknung/Anhäufung organischer Substanz; 971 Konkurrenz bei Pflanzen Einflüsse und Nutzungen außerhalb des Gebiets: 100 Landwirtschaftliche Nutzung; 101 Änderung der Nutzungsart; 102 Mahd; 110 Pestizideinsatz; 120 Düngung; 210 Berufsfischerei; 230 Jagd; 301 Sand- und Kiesgruben; 400 Siedlungsgebiete, Urbanisation; 411 Produktionsstätten (Fabriken); 423 Bauschuttdeponien und sonstige Feststoffdeponien / inerte Materialien; 504 Hafenanlagen; 506 Sportflugplatz, Helicopterlandeplatz; 507 Brücke, Viadukt; 601 Golfplätze; 608 Camping- und Caravanplätze; 851 Veränderung der Meeresströmung; 860 Schlamm- und Spülgutdeponien Management des Gebiets: Erhalt einer Ostseebucht mit marinen und Küstenlebensraumtypen sowie mit Habitaten für charakteristische FFH- Arten. Die Managementplanung ist abgeschlossen (Stand 03.2006) 3 Anhang 7.1.2_1 – Beschreibung der FFH-Gebiete Anhang 7.1.2_1 DE 1934 – 303; FFH-Gebiet „Erweiterung Wismarbucht“ Gebietsmerkmale: Mit der Erweiterung des bestehenden FFH-Gebietes wird die Boddenrandschwelle der Wismar-Bucht geschützt, welche eine entscheidende Funktion für die Hydrografie und damit auch für den Charakter der 'Wismar-Bucht' als LRT 1160 besitzt. Die Größe des Gebietes beträgt 3.515 ha. Vorhandene Lebensraumtypen (LRT): 1110 Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung durch Meerwasser; 1170 Riffe Vorhandene Arten: Säugetiere: 1364 Kegelrobbe; 1351 Schweinswal; 1365 Seehund Güte und Bedeutung: Der Erweiterungsvorschlag (2 Teilgebiete) vervollständigt die Meldung der Flächen des FFH-LRT 1110 'Sandbank' in der Wismar-Bucht im Gebiet des Hannibals und der Schorre vor der Halbinsel Wustrow. Verletzlichkeit: Siehe Einflüsse und Nutzungen. Weitere Informationen liegen nicht vor. Aktuelle Schutzbestimmungen: Derzeit sind keine Schutzbestimmungen bekannt. Einflüsse und Nutzungen: Einflüsse und Nutzungen außerhalb des Gebiets: 210 Berufsfischerei; 211 Stationäre Fischerei (Reusen, Stellnetze); 220 Angelsport, Angeln; 300 Sandund Kiesabbau; 520 Schifffahrt; 621 Wassersport; 954 Einwanderung neuer Arten Management des Gebiets: Zum derzeitigen Zeitpunkt (Stand 07.2008) sind keine Managementpläne für das Gebiet bekannt. Schutzerfordernisse: Erhalt von Sandbänken mit schwacher ständiger Überspülung durch Meereswasser mit ihrem charakteristischen Gesamtarteninventar insbesondere durch Vermeidung von Schad- und Nährstoffeintrag sowie gefährdender Nutzungen (u.a. Sandabbau, Grundschleppnetzfischerei); Erhalt von vom Meeresboden aufragenden Hartsubstraten mit ihrem charakteristischen Gesamtarteninventar insbesondere durch Vermeidung von Schadund Nährstoffeintrag sowie gefährdender Nutzungen; Erhalt der Boddenrandschwelle DE 1941 – 301; FFH-Gebiet „Recknitz- und Trebeltal mit Zuflüssen“ Gebietsmerkmale: Sehr strukturreiches, komplexes Flusstalmoorsystem aus offenen und bewaldeten Durchströmungs-, Überflutungs- und Regenmoorbereichen mit Torfstichen, Röhrichten, Feuchtwiesen und Seggenrieden sowie reichen Laubwälder an den Talhängen und mehreren Bächen. Die Größe des Gebietes beträgt 17.554 ha. Vorhandene Lebensraumtypen (LRT): 1130 Ästuarien; 1340* Salzstellen des Binnenlandes, unter anderem mit Salzschwaden- Rasen; 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation vom Typ Magnopotamion oder Hydrocharition; 3160 Dystrophe Seen; 3260 Fließgewässer der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis; 4030 Europäische trockene Heiden; 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden und Lehmboden; 7120 Geschädigte Hochmoore (evtl. natürlich regenerierbar); 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore; 9110 Hainsimsen- Buchenwald; 9130 Waldmeister- Buchenwald; 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald; 9180* Schlucht- und Hangmischwälder; 9190 Alte bodensaure Eichenwälder mit Quercus robur auf Sandebenen; 91D0* Moorwälder; 91E0* Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder an Fließgewässern Vorhandene Arten: Säugetiere: 1308 Mopsfledermaus; 1337 Biber; 1355 Fischotter; 1318 Teichfledermaus; Amphibien und Reptilien: 1188 Rotbauchunke; 1220 Europäische Sumpfschildkröte; 1166 Kammmolch; Fische: 1130 Rapfen; 1149 Steinbeißer; 1099 Flussneunauge; 1096 Bachneunauge; 1145 Schlammpeitzger; 1134 Bitterling; Wirbellose: 1042 Große Moosjungfer; 1060 Großer Feuerfalter; 1014 Schmale Windelschnecke; 1016 Bauchige Windelschnecke; Pflanzen: 1903 Sumpf- Glanzkraut Güte und Bedeutung: Repräsentatives und Schwerpunktvorkommen von FFH-LRT und -Arten; Vorkommen von FFH-LRT an der Verbreitungsgrenze; Häufung von FFH-LRT, prioritären FFH-LRT und -Arten; großflächige Komplexbildung; großflächiger landschaftlicher Freiraum. 4 Anhang 7.1.2_1 – Beschreibung der FFH-Gebiete Anhang 7.1.2_1 Verletzlichkeit: Störungen des hydrologischen Systems und der Fließgewässerstruktur, Gefährdung der Offenlandschaft durch Nutzungsaufgabe und nährstoffarmer Lebensräume durch Nährstoffeinträge (jeweils soweit erheblich wirkend). Aktuelle Schutzbestimmungen: teilweise Überschneidungen mit NSG Reppeliner Bachtal, Stegendieksbach, Unteres Recknitztal; eingeschlossene NSG Trebelmoor bei Tangrim, Trebeltal, Torfstichgelände bei Carlewitz, Grenztalmoor, Teufelssee bei Thelkow; teilweise Überschneidungen mit LSG Trebeltal (Nordvorpommern/ Altkreis Grimmen), Wesselstorf, Stormsdorfer Bachtal, Recknitztal, Trebeltal (Demmin); eingeschlossenes LSG Lieper Burg Einflüsse und Nutzungen: Einflüsse und Nutzungen im Gebiet: 101 Änderung der Nutzungsart; 102 Mahd; 120 Düngung; 140 Beweidung; 141 Aufgabe der Beweidung; 164 Einschlag, Auslichten 166 Beseitigung von Tot- und Altholz; 220 Angelsport, Angeln; 230 Jagd; 250 Entnahme von Pflanzen; 300 Sand- und Kiesabbau; 501 Fuß- und Radwege; 502 Straße, Autobahn; 511 Stromleitungen (Freileitungen); 621 Wassersport; 622 Wandern, Reiten, Radfahren; 801 Polderung; 810 Drainage (Trockenlegung der Fläche); 811 Entfernen von Wasserpflanzen- u. Ufervegetation zur Abflussverbesserung; 820 Sedimenträumung, Ausbaggerung von Gewässern; 830 Kanalisation, Ableitung von Oberflächenwasser; 850 Änderung des hydrologischen Regimes und Funktionen; 850 Änderung des hydrologischen Regimes und Funktionen; 852 Veränderungen von Lauf und Struktur von Fließgewässern; 950 Natürliche Entwicklungen; 950 Natürliche Entwicklungen; 954 Einwanderung neuer Arten; 965 Prädation Einflüsse und Nutzungen außerhalb des Gebiets: 110 Pestizideinsatz; 120 Düngung; 421 Hausmülldeponie; 503 Schienenverkehr; 701 Wasserverschmutzung; 941 Hochwasser, Überschwemmung Management des Gebiets: Erhalt und teilweise Entwicklung einer Flusstalmoorlandschaft mit Gewässer-, Grünland-, Moor- und Waldlebensräumen sowie einer großen Zahl von FFHArten. Die Managementplanung befindet sich in Bearbeitung (Stand 07.2008). DE 2038 – 301; FFH-Gebiet "Kleingewässerlandschaft an den Letschower Tannen (bei Schwaan) Gebietsmerkmale: Das Gebiet besteht aus einer kleingewässerreichen Ackerlandschaft in Randlage einer kuppiger Endmoräne und schließt angrenzende Bereiche der Letschower Tannen ein. Das Gebiet besitzt als Lebensraum für Rotbauchunke und Kammmolch eine besondere Bedeutung. Vorhandene Lebensraumtypen (LRT): 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation vom Typ Magnopotamion oder Hydrocharition; 3160 Dystrophe Seen ; 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore; 9130 Waldmeister- Buchenwald; 91D0 Moorwälder; Vorhandene Arten: 1188 Rotbauchunke; 1166 Kammmolch; Güte und Bedeutung: Repräsentatives Vorkommen von FFH-LRT und -Arten; Schwerpunktvorkommen von FFH-Arten; großflächige Komplexbildung; großflächiger landschaftlicher Freiraum Verletzlichkeit: Störungen des hydrologischen Systems, Nähr- und Schadstoffeinträge in die Kleingewässer (jeweils soweit erheblich wirkend) Aktuelle Schutzbestimmungen: keine Einflüsse und Nutzungen: im Gebiet: 110 Pestizideinsatz; 120 Düngung; 810 Drainage (Trockenlegung der Fläche); Management des Gebiets: Erhalt und Entwicklung eines Schwerpunktraumes des Kammmolch- und Rotbauchunken-Vorkommens einschließlich der Gewässerlebensraumtypen 5 Anhang 7.1.2_1 – Beschreibung der FFH-Gebiete Anhang 7.1.2_1 DE 2039 – 301; FFH-Gebiet „Hohensprenzer, Dudinghausener und Dolgener See“ Gebietsmerkmale: Eine abwechslungsreiche Kulturlandschaft mit mehreren Seen, größeren Grünlandbereichen und verschiedenen Laubwaldgesellschaften. Das Gebiet beherbergt eine wertvolle Gewässerfauna. Die Größe des Gebietes beträgt 1.158 ha. Vorhandene Lebensraumtypen (LRT): 3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Stillgewässer mit benthischer Armleuchteralgen- Vegetation; 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation vom Typ Magnopotamion oder Hydrocharition; 9130 Waldmeister-Buchenwald; 91E0* Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder an Fließgewässern; Vorhandene Arten: Säugetiere: 1355 Fischotter; Amphibien und Reptilien: 1188 Rotbauchunke; 1166 Kammmolch; Fische: 1149 Steinbeißer; 1145 Schlammpeitzger Güte und Bedeutung: Repräsentatives Vorkommen von FFH-LRT und -Arten; Verbindungsfunktion; großflächige Komplexbildung. Verletzlichkeit: Nähr- und Schadstoffeinträge in die Gewässer (jeweils soweit erheblich wirkend). Aktuelle Schutzbestimmungen: teilweise Überschneidung mit LSG Dolgener- und Hohensprenzer See - Landkreise Güstrow und Bad Doberan Einflüsse und Nutzungen: Einflüsse und Nutzungen im Gebiet: 210 Berufsfischerei; 701 Wasserverschmutzung Management des Gebiets: Erhalt und teilweise Entwicklung nährstoffärmerer Seen und Wälder mit Habitaten charakteristischer FFH-Arten. DE 2137 – 302; FFH-Gebiet „Schlemminer Wälder und Kleingewässerlandschaft“ Gebietsmerkmale: Ausschnitt aus einem charakteristischen Stauchendmoränenkomplex der pommerschen Haupteisrandlage, der von Buchenwald bestockten Höhenzügen, darin eingebetteten Zwischenmooren sowie angrenzenden kleingewässerreichen Ackerlandschaften gebildet wird. Die Größe des Gebietes beträgt 3.665 ha. Vorhandene Lebensräume: 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation vom Typ Magnopotamion oder Hydrocharition; 3160 Dystrophe Seen; 3260 Fließgewässer der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis; 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore; 9130 Waldmeister-Buchenwald; 91D0* Moorwälder; 91E0* Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder an Fließgewässern Vorhandene Arten: Säugetiere: 1355 Fischotter; Amphibien und Reptilien: 1188 Rotbauchunke; 1166 Kammmolch; Wirbellose: 1042 Große Moosjungfer; 1016 Bauchige Windelschnecke Güte und Bedeutung: Repräsentatives Vorkommen von FFH-LRT und -Arten; Schwerpunktvorkommen von FFH-LRT und -Arten; Häufung von FFH-LRT; großflächige Komplexbildung; großflächiger landschaftlicher Freiraum Verletzlichkeit: Intensivierung der Forstwirtschaft, Waldumbau, Verringerung des Alt- und Totholzanteils; Nähr- und Schadstoffeinträge in Kleingewässer, Störungen des hydrologischen Systems (jeweils soweit erheblich wirkend). Aktuelle Schutzbestimmungen: eingeschlossene NSG Rugenseemoor, Hohe Burg und Schwarzer See; teilweise Überschneidung mit LSG Wald- und Seengebiet nebst Umgebung Neukloster - Warin - Glambeck Einflüsse und Nutzungen: Einflüsse und Nutzungen im Gebiet: 160 Forstwirtschaftliche Nutzung; 810 Drainage (Trockenlegung der Fläche) Management des Gebiets: Erhalt eines Schwerpunktraumes von Gewässer-, Moor- und Waldlebensraumtypen; Erhalt von Schwerpunktvorkommen von Großer Moosjungfer, Kammmolch und Rotbauchunke. Die Managementplanung befindet sich in Bearbeitung (Stand 07.2008). 6 Anhang 7.1.2_1 – Beschreibung der FFH-Gebiete Anhang 7.1.2_1 DE 2138 – 302; FFH-Gebiet „Warnowtal mit kleinen Zuflüssen“ Gebietsmerkmale: Das vermoorte Urstromtal der Warnow samt kleiner Zuflüsse. Der reich strukturierte Talmoorkomplex umfasst Gewässer, Röhrichte, Wälder, Grünländer, Pfeifengraswiesen sowie kalkreiche Niedermoore und weist eine Vielzahl von wertvollen Arten auf. Die Größe des Gebietes beträgt 6.479 ha. Vorhandene Lebensraumtypen (LRT): 3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Stillgewässer mit benthischer Armleuchteralgen- Vegetation; 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation vom Typ Magnopotamion oder Hydrocharition; 3160 Dystrophe Seen; 3260 Fließgewässer der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis; 6210* Trespen-Schwingel-Kalk- Trockenrasen; 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden und Lehmboden; 6430 Feuchte Hochstaudensäume der planaren bis alpinen Höhenstufe inkl. Waldsäume; 6510 Extensive Mähwiesen der planaren bis submontanen Stufe; 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore; 7230 Kalkreiche Niedermoore; 9110 Hainsimsen- Buchenwald; 9130 Waldmeister- Buchenwald; 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald; 9180* Schlucht- und Hangmischwälder; 9190 Alte bodensaure Eichenwälder mit Quercus robur auf Sandebenen; 91D0* Moorwälder; 91E0* Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder an Fließgewässern Vorhandene Arten: Säugetiere: 1337 Biber; 1355 Fischotter; 1318 Teichfledermaus; Amphibien und Reptilien: 1188 Rotbauchunke; 1166 Kammmolch; Fische: 1149 Steinbeißer; 1099 Flussneunauge; 1096 Bachneunauge; 1145 Schlammpeitzger; 1134 Bitterling; Wirbellose: 1042 Große Moosjungfer; 1032 Gemeine Flussmuschel; 1014 Schmale Windelschnecke; 1016 Bauchige Windelschnecke Güte und Bedeutung: Das vermoorte Urstromtal der Warnow samt kleiner Zuflüsse. Der reich strukturierte Talmoorkomplex umfasst Gewässer, Röhrichte, Wälder, Grünländer, Pfeifengraswiesen sowie kalkreiche Niedermoore und weist eine Vielzahl von wertvollen Arten auf. Verletzlichkeit: Störungen des hydrologischen Systems und der Fließgewässerstruktur, Nährstoffeinträge in Gewässer und nährstoffarme Lebensraumtypen, Intensivierung ungelenkter Freizeitnutzungen (jeweils soweit erheblich wirkend). Aktuelle Schutzbestimmungen: teilweise Überschneidung mit NSG Trockenhänge am Petersberg, Unteres Warnowland, Durchbruchstal der Warnow und Mildenitz, Warnowseen, Warnowtal bei Karnin; eingeschlossenes NSG Kösterbeck; teilweise Überschneidungen mit LSG Warnowtal bei Gädebehn, Wolfsberger Seewiesen, Vierburg-Waldung, Mittleres Warnowtal, Glambecksee bei Basthorst, Warnowtal bei der Rönkendorfer Mühle, Südliches Warnowland und Burg Werle, Mittleres Warnowtal, Warnowtal bei Kritzow Einflüsse und Nutzungen: Einflüsse und Nutzungen im Gebiet: 100 Landwirtschaftliche Nutzung; 102 Mahd; 120 Düngung; 140 Beweidung; 141 Aufgabe der Beweidung; 160 Forstwirtschaftliche Nutzung; 163 Neuaufforstung, Wiederbewaldung; 165 Vernichtung der Kraut- oder Strauchschicht (Forstwirtschaft); 210 Berufsfischerei; 211 Stationäre Fischerei (Reusen, Stellnetze); 220 Angelsport, Angeln; 230 Jagd; 403 Zersiedlung (Streusiedlung); 502 Straße, Autobahn; 507 Brücke, Viadukt; 511 Stromleitungen (Freileitungen); 621 Wassersport; 622 Wandern, Reiten, Radfahren; 701 Wasserverschmutzung; 720 Trittbelastung (Überlastung durch Besucher); 740 Vandalismus; 801 Polderung; 810 Drainage (Trockenlegung der Fläche); 811 Entfernen von Wasserpflanzen- u. Ufervegetation zur AbFlussverbesserung; 820 Sedimenträumung, Ausbaggerung von Gewässern; 840 Überflutung, Überstauen; 850 Änderung des hydrologischen Regimes und Funktionen; 852 Veränderungen von Lauf und Struktur von Fließgewässern; 853 Wasserstandsregulierung; 910 Verschlammung, Verlandung; 952 Eutrophierung (natürliche) Einflüsse und Nutzungen außerhalb des Gebiets: 100 Landwirtschaftliche Nutzung; 110 Pestizideinsatz; 120 Düngung; 230 Jagd; 300 Sand- und Kiesabbau; 400 Siedlungsgebiete, Urbanisation; 401 geschlossene Bebauung; 402 lockere Bebauung; 404 andere Siedlungsformen; 421 Hausmülldeponie; 490 Sonstige Siedlungs-, gewerbliche oder industrielle Aktivitäten; 502 Straße, Autobahn; 507 Brücke, Viadukt; 608 Camping- und Caravanplätze; 701 Wasserverschmutzung; 710 Lärmbelastung; 830 Kanalisation, Ableitung von Oberflächen7 Anhang 7.1.2_1 – Beschreibung der FFH-Gebiete Anhang 7.1.2_1 wasser; 852 Veränderungen von Lauf und Struktur von Fließgewässern; 853 Wasserstandsregulierung; 952 Eutrophierung (natürliche) Management des Gebiets: Erhalt und teilweise Entwicklung einer Fließgewässer- und Seenlandschaft mit Gewässer-, Grünland-, Moor- u. Waldlebensräumen sowie einer großen Zahl von FFH-Arten. Die Managementplanung befindet sich in Bearbeitung (Stand 07.2008). DE 2239 – 301; FFH-Gebiet „Nebeltal mit Zuflüssen, verbundenen Seen und angrenzenden Wäldern“ Gebietsmerkmale: Verzweigtes Fließgewässersystem der Nebel mit angeschlossenen Seenketten unterschiedlicher Trophie, talbegleitenden Feuchtwiesen, Mooren, Bruch-, Buchen-, Hang und Schluchtwäldern sowie einer herausragenden aquatischen Fauna. Die Größe des Gebietes beträgt 6.549 ha. Vorhandene Lebensraumtypen (LRT): 3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Stillgewässer mit benthischer Armleuchteralgen- Vegetation; 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation vom Typ Magnopotamion oder Hydrocharition; 3160 Dystrophe Seen; 3260 Fließgewässer der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis; 6210* Trespen- Schwingel- Kalk- Trockenrasen; 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden und Lehmboden; 6430 Feuchte Hochstaudensäume der planaren bis alpinen Höhenstufe inkl. Waldsäume; 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore; 7210* Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten des Caricion davallianae; 7230 Kalkreiche Niedermoore; 9110 Hainsimsen- Buchenwald; 9130 Waldmeister- Buchenwald; 9160 Sternmieren-EichenHainbuchenwald; 9180* Schlucht- und Hangmischwälder; 9190 Alte bodensaure Eichenwälder mit Quercus robur auf Sandebenen; 91D0* Moorwälder; 91E0* Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder an Fließgewässern Vorhandene Arten: Säugetiere: 1355 Fischotter; Amphibien und Reptilien: 1188 Rotbauchunke; 1166 Kammmolch; Fische: 1149 Steinbeißer; 1099 Flussneunauge; 1096 Bachneunauge; 1145 Schlammpeitzger; 1134 Bitterling; Wirbellose: 1042 Große Moosjungfer; 1032 Gemeine Flussmuschel; 1014 Schmale Windelschnecke; 1016 Bauchige Windelschnecke; Pflanzen: 1614 Kriechender Scheiberich Güte und Bedeutung: Repräsentatives Vorkommen von FFH-LRT und -Arten; Schwerpunktvorkommen von FFH-LRT und -Arten; Häufung von FFH-LRT, prioritären FFH-LRT und -Arten; großflächige Komplexbildung Verletzlichkeit: Störung des hydrologischen Systems und der Fließgewässerstruktur, Nährstoffeintrag in Gewässer und nährstoffarme Lebensraumtypen, Intensivierung von Forstwirtschaft und Freizeitnutzung, Zunahme der Zerschneidung (soweit erheblich wirkend) Aktuelle Schutzbestimmungen: teilweise Überschneidung mit NSG Ahrenshäger See, Schlichtes Moor, Nebel; eingeschlossene NSG Krakower Obersee, Obere Nebelseen; teilweise Überschneidung mit Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide; teilweise Überschneidungen mit LSG Schlieffenberger See, Nossentiner/Schwinzer Heide, Inselsee und Heidberg, Dolgener- und Hohensprenzer See, Krakower Seenlandschaft Einflüsse und Nutzungen: Einflüsse und Nutzungen im Gebiet: 164 Einschlag, Auslichten; 830 Kanalisation, Ableitung von Oberflächenwasser Management des Gebiets: Erhalt und teilweise Entwicklung einer Fließgewässer- und Seenlandschaft mit Gewässer-, Grünland-, Moor und Wald- LRT sowie einer großen Zahl von FFH- Arten. Derzeit ist noch nichts über den Stand des Managementplans bekannt (Stand 07.2008). DE 2338 – 304; FFH-Gebiet „Mildenitztal mit Zuflüssen und verbundenen Seen“ Gebietsmerkmale: Naturnahes, reich strukturiertes Fließgewässersystem mit vielen damit in Verbindung stehenden Seen unterschiedlicher Trophie, fast allen Wald- Lebensraumtypen, verschiedenen Moortypen sowie Trocken- u. Magerrasen. Die Größe des Gebietes beträgt 5.312 ha. 8 Anhang 7.1.2_1 – Beschreibung der FFH-Gebiete Anhang 7.1.2_1 Vorhandene Lebensraumtypen (LRT): 3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Stillgewässer mit benthischer Armleuchteralgen- Vegetation; 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation vom Typ Magnopotamion oder Hydrocharition; 3160 Dystrophe Seen; 3260 Fließgewässer der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis; 6210* Trespen- Schwingel- Kalk- Trockenrasen; 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden und Lehmboden; 6430 Feuchte Hochstaudensäume der planaren bis alpinen Höhenstufe inkl. Waldsäume; 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore; 7210* Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten des Caricion davallianae; 7230 Kalkreiche Niedermoore; 9110 Hainsimsen- Buchenwald; 9130 Waldmeister- Buchenwald; 9160 Sternmieren-EichenHainbuchenwald; 9180* Schlucht- und Hangmischwälder; 91D0* Moorwälder; 91E0* Erlenund Eschenwälder und Weichholzauenwälder an Fließgewässern Vorhandene Arten: Säugetiere: 1337 Biber; 1355 Fischotter; Amphibien und Reptilien: 1188 Rotbauchunke; 1166 Kammmolch; Fische: 1149 Steinbeißer; 1096 Bachneunauge; 1145 Schlammpeitzger; 1134 Bitterling; Wirbellose: 1032 Gemeine Flussmuschel; 1014 Schmale Windelschnecke; 1016 Bauchige Windelschnecke; Pflanzen: 1831 Schwimmendes Froschkraut Güte und Bedeutung: Repräsentatives Vorkommen von FFH-LRT und -Arten; Schwerpunktvorkommen von FFH-LRT und -Arten; Häufung von FFH-LRT, prioritären FFH-LRT und -Arten; großflächige Komplexbildung; großflächiger landschaftlicher Freiraum Verletzlichkeit: Nährstoffeintrag in Gewässer, Störung des hydrologischen Systems, Zunahme von Zerschneidungen, Intensivierung der Forstwirtschaft, Verringerung des Alt- u. Totholzanteils, Intensivierung von Freizeitnutzungen (soweit erheblich wirkend). Aktuelle Schutzbestimmungen: teilweise Überschneidung mit NSG Großer und Kleiner Serrahn, Durchbruchstal der Warnow und Mildenitz; eingeschlossene NSG Kläden, Bolzer See, Breeser See, Klädener Plage und Mildenitz-Durchbruchstal; teilweise Überschneidung mit Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide; teilweise Überschneidung mit LSG Mittleres Warnowtal, Nossentiner/Schwinzer Heide, Dobbertiner Seenlandschaft und mittleres Mildenitztal Einflüsse und Nutzungen: Einflüsse und Nutzungen im Gebiet: 102 Mahd; 110 Pestizideinsatz; 120 Düngung; 220 Angelsport, Angeln; 401 geschlossene Bebauung; 402 lockere Bebauung; 502 Straße, Autobahn; 511 Stromleitungen (Freileitungen); 803 Verfüllen von Gräben, Teichen, Seen, sonst. Gewässern oder Feuchtgebieten; 811 Entfernen von Wasserpflanzen- u. Ufervegetation zur Abflussverbesserung Management des Gebiets: Erhalt und teilweise Entwicklung einer Fließgewässer- und Seenlandschaft mit Gewässer-, Grünland-, Moor- und Waldlebensräumen sowie charakteristischen FFH-Arten. Der Managementplan befindet sich in der Bearbeitung (Stand 07.2008) DE 2339 – 303; FFH-Gebiet „Cossensee und Siggen“ Gebietsmerkmale: Ein kalkreicher, mesotropher Quellsee mit ausgedehnten Armleuchteralgenrasen und einer breiten Verlandungszone u.a. mit der Binsenschneide. Bruchwälder und Feuchtgrünländer schließen sich an den See an. Die Größe des Gebietes beträgt 194 ha. Vorhandene Lebensraumtypen (LRT): 3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Stillgewässer mit benthischer Armleuchteralgen-Vegetation; 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation vom Typ Magnopotamion oder Hydrocharition; 7210* Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten des Caricion davallianae; 9110 Hainsimsen-Buchenwald; 9130 Waldmeister-Buchenwald Vorhandene Arten: Säugetiere: 1355 Fischotter Güte und Bedeutung: Repräsentatives Vorkommen von FFH- LRT und -Arten; Verbindungsfunktion; großflächiger landschaftlicher Freiraum. Verletzlichkeit: Störungen des hydrologischen Systems, Nährstoffeinträge in Gewässer, Vertritt von Uferbereichen (jeweils soweit erheblich wirkend). Aktuelle Schutzbestimmungen: eingeschlossenes NSG Cossensee 9 Anhang 7.1.2_1 – Beschreibung der FFH-Gebiete Anhang 7.1.2_1 Einflüsse und Nutzungen: Einflüsse und Nutzungen im Gebiet: 220 Angelsport, Angeln; 850 Änderung des hydrologischen Regimes und Funktionen Management des Gebiets: Erhalt eines nährstoffärmeren Sees, angrenzender Moor- und Waldlebensraumtypen sowie der Habitate des Fischotters. 10 Anhang 7.1.2_2 – Beschreibung der SPA-Gebiete Anhang 7.1.2_2 Beschreibung der SPA-Gebiete Die verwendeten Daten zur Beschreibung der von Festlegungen im RREP MM/R potenziell betroffenen SPA-Gebiete der in der Planungsregion MM/R wurden den Standard-Datenbögen (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft) und der CD Natura2000 – Vorschlagsgebiete (April 2007) des Landes Mecklenburg-Vorpommerns entnommen. Die CD Natura2000 – Vorschlagsgebiete (April 2007) enthielt gutachtlich ermittelte, beispielhaft aufgeführte Schutzerfordernisse. Eine Aktualisierung der Angaben zu den Schutzerfordernissen für die letztlich an die EU-Kommission gemeldete Vogelschutzgebietskulisse wurde seitens der Naturschutzbehörden nicht vorgenommen. Daher werden nachfolgend die Angaben zu den Schutzerfordernissen nur dann mit aufgeführt, wenn die gemeldeten Vogelschutzgebiete denen auf der CD vorgeschlagenen entsprachen. Übersicht DE 1934 - 401; SPA (47) DE 1941 - 401; SPA (4) DE 2036 - 401; SPA (5) DE 2136 - 401; SPA (46) DE 2137 - 401; SPA (6) DE 2239 - 401; SPA (38) DE 2242 - 401; SPA (9) DE 2339 - 402; SPA (55) DE 2441 - 401; SPA (22) - Wismarbucht und Salzhaff.................................................. 1 - Recknitz- und Trebeltal mit Seitentälern und Feldmark...... 3 - Kariner Land ....................................................................... 4 - Schlemminer Wälder .......................................................... 5 - Warnowtal, Sternberger Seen und untere Mildenitz........... 5 - Nebel und Warinsee ........................................................... 6 - Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See ........... 7 - Nossentiner/Schwinzer Heide ............................................ 8 - Klocksiner Seenkette, Kölpin- und Fleesensee ................ 10 DE 1934 - 401; SPA (47) - Wismarbucht und Salzhaff Gebietsmerkmale: Stark gegliederte Ostsee-Boddenlandschaft mit Untiefen, Inseln und Halbinseln sowie angrenzender offener bis halboffener Ackerlandschaft im Küstenhinterland. Die Größe des Gebietes beträgt 42.472 ha. Vorgesehene Vogelschutzarten: A007 Ohrentaucher; A021 Rohrdommel; A031 Weißstorch; A037 Zwergschwan; A038 Singschwan; A068 Zwergsäger; A073 Schwarzmilan; A074 Rotmilan; A075 Seeadler; A081 Rohrweihe; A094 Fischadler; A119 Tüpfelsumpfhuhn; A122 Wachtelkönig; A127 Kranich; A132 Säbelschnabler; A157 Pfuhlschnepfe; A170 Odinshühnchen; A176 Schwarzkopfmöwe; A191 Brandseeschwalbe; A193 Flußseeschwalbe; A194 Küstenseeschwalbe; A195 Zwergseeschwalbe; A229 Eisvogel; A236 Schwarzspecht; A238 Mittelspecht; A246 Heidelerche; A307 Sperbergrasmücke; A320 Zwergschnepper; A338 Neuntöter Regelmäßig vorkommende Zugvögel, die nicht im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführt sind: A036 Höckerschwan; A041 Bläßgans; A043 Graugans; A048 Brandgans; A051 Schnatterente; A061 Reiherente; A062 Bergente; A063 Eiderente; A067 Schellente; A069 Mittelsäger; A070 Gänsesäger; A125 Bläßhuhn; A130 Austernfischer; A137 Sandregenpfeifer; A162 Rotschenkel; A182 Sturmmöwe; A249 Uferschwalbe Güte und Bedeutung: Vorkommensschwerpunkt für Anhang I-Brutvogelarten der Küstenlebensräume (Möwen, Seeschwalben, Limikolen, Entenartige, Kleinvögel ) sowie nordischer Rastvögel der Feuchtgebiete (Enten, Gänse, Schwäne, Limikolen); traditionelle Küstenfischerei, beweidetes Salzgrasland mit Prielsystem; Jungmoränen-Boddenlandschaft an der südwestlichen Ostseeküste mit vielfältigen geomorphologischen Bildungen und flachwellige Grundmoräne im Küstenhinterland. Aktuelle Schutzbestimmungen: teilweise Überschneidungen mit NSG Tarnewitzer Huk, Wustrow; eingeschlossene NSG Rustwerder, Insel Walfisch, Fauler See-Rustwerder/ Poel, Insel Langenwerder; teilweise Überschneidungen mit LSG Salzhaff, Hellbachtal, Küstenlandschaft Wismar-West (Hansestadt Wismar), Boiensdorfer Werder Verletzlichkeit: Siehe Einflüsse und Nutzungen sowie davon betroffene Fläche. 1 Anhang 7.1.2_2 – Beschreibung der SPA-Gebiete Anhang 7.1.2_2 Einflüsse und Nutzungen sowie davon betroffene Fläche: Einflüsse und Nutzungen im Gebiet: 1 Land- und Forstwirtschaft; 2 Fischerei, Jagd, Entnahme von Arten; 6 Freizeit und Tourismus; 8 Anthropogene Eingriffe in den Wasserhaushalt (Feuchtgebiete u. Küsten) Einflüsse und Nutzungen außerhalb des Gebiets: 4 Siedlung, Industrie, Deponien usw.; 5 Infrastruktur; 7 Umweltverschmutzung, menschliche Eingriffe und Nutzungen Management des Gebiets: Umweltministerium M-V (2006): Managementplan für das FFHGebiet DE 1934-302 Wismarbucht (gleichzeitig teilweise auch SPA DE 1934-401). Schutzerfordernisse: Aufrechterhaltung der natürlichen Küstendynamik, z. B. für Austernfischer, Brandgans, Pfuhlschnepfe, Sandregenpfeifer, Uferschwalbe, Brand-, Fluss-, Küstenund Zwergseeschwalbe; Erhaltung störungsarmer Salzgrünlandflächen durch extensive Nutzung und funktionsfähige Küstenüberflutung, z. B. für Austernfischer, Graugans, Löffel- und Pfeifente, Mittelsäger, Rotschenkel; Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines ausschließlich autochthonen Prädatorenbestandes (Raubsäuger), der einer Dichte entspricht, die insbesondere Bodenbrütern ausreichende Bruterfolgschancen lassen, z. B. für Austernfischer, Brandgans, Brand-, Fluss-, Küsten- und Zwergseeschwalbe, Eider-, Löffel- Schnatter- und Reiherente, Lach- und Sturmmöwe, Mittelsäger, Rotschenkel, Säbelschnäbler, Sandregenpfeifer, Rohr- und Wiesenweihe; Erhaltung der Kleingewässersysteme in den Salzgrünlandflächen, z. B. für Odinshühnchen, Rotschenkel, Säbelschnäbler, Zwergseeschwalbe; Erhaltung aller Brackwasserröhrichte, z. B. für Rohrdommel, Rohrweihe; Erhaltung möglichst langer störungsarmer Uferlinien und möglichst großer störungsfreier Wasserflächen sowie eines störungsarmen Luftraumes, z. B. für Fisch- und Seeadler, Brandseeschwalbe, Wanderfalke; Erhaltung großer unzerschnittener und störungsarmer Offenlandflächen, z. B. für Sing- und Zwergschwan, Wiesenweihe; Erhaltung und Entwicklung von störungsarmen Wäldern mit angemessenen Altholzanteilen, z. B. für Gänsesäger, Seeadler, Rot- und Schwarzmilan, Wespenbussard, Mittel- und Schwarzspecht, Zwergschnäpper; Erhaltung von störungsarmen Inseln mit flacher Küste und Salzvegetation, z. B. für Brand-, Fluss-, Küsten- und Zwergseeschwalbe, Lach-, Sturm- und Schwarzkopfmöwe, Säbelschnäbler, Eider-, Löffel-, Schnatterund Reiherente Erhaltung von störungsarmen Sand- oder Kiesstränden, z. B. für Austernfischer, Sandregenpfeifer, Brand- Küsten- und Zwergseeschwalbe; Erhaltung der Grünlandflächen insbesondere durch extensive Nutzung (Mähwiesen und/oder Beweidung); bei Grünlandflächen auf Niedermoor Sicherung eines hohen Grundwasserstandes zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Feuchtlebensräumen, z. B. für Kranich, Löffel- und Schnatterente, Schwarzmilan, Rohr- und Wiesenweihe, Lach-, Sturm- und Schwarzkopfmöwe, Wachtelkönig, Weißstorch; Erhaltung des Strukturreichtums in Feuchtlebensräumen (z. B. Gebüschgruppen, Staudenfluren, Erlenbruchwälder in Niedermoorbereichen) , z. B. für Blaukehlchen, Kranich; Erhaltung der Wasserröhrichte, z. B. für Rohrdommel, Rohrweihe; Erhaltung von Flachwasserzonen mit ausgeprägter Submersvegetation und Erhaltung der dazu erforderlichen Wasserqualität, z. B. für Krick-, Pfeif- und Schnatterente, Höcker- und Singschwan; Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines Gewässerzustandes, der nachhaltig eine für fischfressende Vogelarten optimale Fischreproduktion ermöglicht und die Verfügbarkeit der Nahrungstiere sichert, z. B. für Eisvogel, Gänse- Mittel- und Zwergsäger, Ohrentaucher, Rohrdommel, Schwarzmilan, Brand- Fluss-, Küsten- und Zwergseeschwalbe, Fisch- und Seeadler, Silberreiher; Erhaltung gut durchlichteter Wasserkörper mit ungestörter Sedimentbildung und Ausbildung einer reichhaltigen Nahrungsgrundlage, z. B. für Berg-, Eider- Reiher- und Schellente, Blässhuhn; Erhaltung von störungsarmen Grünlandflächen im unmittelbaren Umfeld von Gänserastplätzen, z. B. für Bläss- und Tundrasaatgans; Erhaltung störungsarmer Moore und Sümpfe (Wasserstand >20 cm, ggf. Wiederherstellung solcher Wasserstände) , z. B. für Kranich; Erhaltung bzw. Wiederherstellung natürlicher und naturnaher Fließgewässerstrecken durch Erhalt und Förderung der Gewässerdynamik (Mäander- und Kolkbildung, Uferabbrüche, Steilwände etc.), z. B. für Eisvogel, Gänsesäger; Erhaltung bzw. Entwicklung von strukturreichen Ackerlandschaften mit einem hohen Anteil an naturnahen Ackerbegleitbiotopen (z.B. Wegraine, Sölle, Seggen- Riede, Feldgehölze, Hecken etc.) , z. B. für Heidelerche, Neuntöter, Sperbergrasmücke 2 Anhang 7.1.2_2 – Beschreibung der SPA-Gebiete Anhang 7.1.2_2 DE 1941 - 401; SPA (4) - Recknitz- und Trebeltal mit Seitentälern und Feldmark Gebietsmerkmale: Strukturreiche Acker-, Moor und Waldlandschaft mit einer Vielzahl großer und kleiner Fließgewässer. Die Größe des Gebietes beträgt 38.794 ha. Vorgesehene Vogelschutzarten: A021 Rohrdommel; A027 Silberreiher; A031 Weißstorch; A037 Zwergschwan; A038 Singschwan; A072 Wespenbussard; A073 Schwarzmilan; A074 Rotmilan; A075 Seeadler; A081 Rohrweihe; A082 Kornweihe; A084 Wiesenweihe; A089 Schreiadler; A094 Fischadler; A119 Tüpfelsumpfhuhn; A120 Kleines Sumpfhuhn; A122 Wachtelkönig; A127 Kranich; A140 Goldregenpfeifer; A151 Kampfläufer; A166 Bruchwasserläufer; A177 Zwergmöwe; A193 Flußseeschwalbe; A195 Zwergseeschwalbe; A196 Weißbartseeschwalbe; A197 Trauerseeschwalbe; A222 Sumpfohreule; A229 Eisvogel; A236 Schwarzspecht; A238 Mittelspecht; A272 Weißsterniges Blaukehlchen; A307 Sperbergrasmücke; A320 Zwergschnepper; A338 Neuntöter Regelmäßig vorkommende Zugvögel, die nicht im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführt sind: A005 Haubentaucher; A036 Höckerschwan; A039 Saatgans; A041 Bläßgans; A043 Graugans; A48 Brandgans; A050 Pfeifente; A051 Schnatterente; A052 Krickente; A053 Stockente; A054 Spießente; A055 Knäkente; A056 Löffelente; A059 Tafelente; A061 Reiherente; A096 Turmfalke; A113 Wachtel; A137 Sandregenpfeifer; A142 Kiebitz; A153 Bekassine; A155 Waldschnepfe; A160 Großer Brachvogel; A162 Rotschenkel; A179 Lachmöwe; A210 Turteltaube; A233 Wendehals; A249 Uferschwalbe; A274 Gartenrotschwanz; A277 Steinschmätzer; A319 Grauschnäpper; A340 Nördlicher Raubwürger; A383 Gauammer Güte und Bedeutung: Bedeutender Reproduktions- und Rastraum für Vogelarten, die an genutzte und ungenutzte Moore, alte Laubwälder und eine strukturreiche Agrarlandschaft gebunden sind Bäuerlich und gutswirtschaftliche geprägte Kulturlandschaft in der sich historische Siedlungsstrukturen weitgehend erhalten haben. In spätglazialen Schmelzwasserabflussbahnen haben sich durch Versumpfung und Moorwachstum mächtige Mudden- und Torfschichten gebildet. Aktuelle Schutzbestimmungen: teilweise Überschneidungen der NSG Maibachtal, Unteres Recknitztal, Stegendieksbach, Trebeltal; eingeschlossene NSG Ehmkendorfer Moor, Trebelmoor bei Tangrim, Recknitzwiesen, Grenztalmoor, Teufelssee bei Thelkow, Griever Holz, Gramstorfer Berge, Torfstichgelände bei Carlewitz, Kronwald; teilweise Überschneidungen mit LSG Lieper Burg, Wesselstorf, Trebeltal, Recknitztal, Unteres Peenetal Verletzlichkeit: Vor allem durch Nutzungsauflassung, touristische Aktivitäten (soweit erheblich wirkend), Entwässerung und eine weitere Minimierung des Alt- und Totholzanteils durch forstliche Nutzung. Siehe Einflüsse und Nutzungen sowie davon betroffene Fläche. Einflüsse und Nutzungen sowie davon betroffene Fläche: Einflüsse und Nutzungen im Gebiet: 100 Landwirtschaftliche Nutzung; 140 Beweidung; 141 Aufgabe der Beweidung; 160 Forstwirtschaftliche Nutzung; 310 Torfabbau; 502 Straße, Autobahn; 6 Freizeit und Tourismus; 954 Einwanderung neuer Arten Management des Gebiets: Erhalt einer strukturreichen Moor, Acker- und Waldlandschaft /Unterlagen zu den LIFE Projekten Recknitz und Trebel und zu Moorschutzprojekten, diverse BRL zu NSG. Schutzerfordernisse: Erhaltung großer unzerschnittener und störungsarmer Land- und Wasserflächen; Erhaltung der offenen und halboffenen Landschaftsbereiche; Erhaltung von Land- und Wasserflächen und Sedimenten, die arm an anthropogen freigesetzten Stoffen sind; Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines ausschließlich autochthonen Raubsäugebestandes, der einer Dichte entspricht, die insbesondere Bodenbrütern ausreichende Bruterfolgschancen lassen; Erhaltung aller Klein- und Großröhrichte als Reproduktionsraum für Tüpfelralle, Kleines Sumpfhuhn, Kranich, Rohrdommel, Rohrweihe; Erhaltung möglichst langer störungsarmer Uferlinien und möglichst großer störungsfreier Wasserflächen an Fließgewässern und Torfstichen als Lebensraum für die Trauerseeschwalbe; Erhalt der Waldwiesen und des waldnahen Grünlandes durch extensive Nutzung als wichtiger Nahrungsraum 3 Anhang 7.1.2_2 – Beschreibung der SPA-Gebiete Anhang 7.1.2_2 für den Schreiadler; Erhaltung der Grünlandflächen insbesondere durch extensive Nutzung (Mähwiesen und/oder Beweidung) als Lebensraum für den Wachtelkönig; bei Grünlandflächen auf Niedermoor; Sicherung eines hohen Grundwasserstandes zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Feuchtlebensräumen; Erhaltung des Strukturreichtums in Feuchtlebensräumen (z.B. Gebüschgruppen als Sitzwarten für den Wachtelkönig), Staudenfluren, Erlenbruchwälder in Niedermoorbereichen); Erhalt eines störungsarmen Luftraumes; Erhaltung und Wiederherstellung unbeeinflusster Fließgewässer bzw. Fließgewässerabschnitte mit einer entsprechenden Submersvegetation; Erhaltung störungsarmer Moore und Sümpfe und permanente Optimierung der Wasserstände entsprechend dem jeweiligen Nutzungsgrad (Sommergrundwasserstände genutzter Moore nicht unter >40 cm, ggf. Wiederherstellung solcher Wasserstände, in renaturierten und nutzungsfreien Mooren ganzjährig geländegleiche Wasserstände); Erhaltung bzw. Wiederherstellung natürlicher und naturnaher Fließgewässerstrecken durch Erhalt und Förderung der Gewässerdynamik (Mäander- und Kolkbildung, Uferabbrüche, Steilwände etc.); Erhalt bzw. Wiederherstellung ausgedehnter SeggenRiede und Schilf-Röhrichte durch Sicherung dauerhaft hoher Grundwasserstände; Sicherung der planfestgestellten Wasserstände in den renaturierten Poldern zur Sicherung des Lebensraums für Weißbartseeschwalbe, Trauerseeschwalbe sowie einer großen Zahl von Entenartigen, Möwen und Watvögeln; Erhalt bzw. Wiederherstellung der natürlichen Überflutungsdynamik; Sicherung und Entwicklung von unterholz- und baumartenreichen, störungsarmen Altholzbeständen; Erhaltung bzw. Wiederherstellung von intakten Waldmooren und -sümpfen; Erhaltung bzw. Entwicklung von strukturreichen Ackerlandschaften mit einem hohen Anteil an naturnahen Ackerbegleitbiotopen (z.B. Wegraine, Sölle, Seggen- Riede, Feldgehölze, Hecken etc.); Erhaltung der Kleingewässersysteme in den Mineralbodenbereichen; Erhaltung von insektenreichen Offenlandbereichen auf Sandböden; Erhaltung von störungsarmen Ackerstandorten als Nahrungsflächen für rastende Zwergschwäne DE 2036 - 401; SPA (5) - Kariner Land Gebietsmerkmale: Repräsentativer Ausschnitt einer reich strukturierten Kulturlandschaft auf kuppiger Endmoräne mit zahlreichen Kleingewässern und Buchenwaldresten. Die Größe des Gebietes beträgt 8.668 ha. Vorgesehene Vogelschutzarten: A031 Weißstorch; A072 Wespenbussard; A074 Rotmilan; A075 Seeadler; A081 Rohrweihe; A122 Wachtelkönig; A127 Kranich; A193 Flußseeschwalbe; A229 Eisvogel; A236 Schwarzspecht; A307 Sperbergrasmücke; A320 Zwergschnepper; A338 Neuntöter Regelmäßig vorkommende Zugvögel, die nicht im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführt sind: A056 Löffelente; A059 Tafelente Güte und Bedeutung: Sehr gutes Nischenangebot für Vögel. Weitere Bedeutung für mehrere Arten des Anhang I. Ackerbaulich geprägte Region mit (schon durch die frühere Gutswirtschaft begründet) großen Wirtschaftseinheiten. Prägend sind die zahlreichen Ackerhohlformen. Das Gebiet liegt im Gebiet der Bäbeliner Gabel, wo Wismar und Warnow- Lobus der Pommerschen Haupteisrandlage aneinanderstoßen. Aktuelle Schutzbestimmungen: eingeschlossenes NSG Entenmoor Moitin Verletzlichkeit: Siehe Einflüsse und Nutzungen sowie davon betroffene Fläche. Einflüsse und Nutzungen sowie davon betroffene Fläche: Einflüsse und Nutzungen im Gebiet: 100 Landwirtschaftliche Nutzung; 810 Drainage (Trockenlegung der Fläche) Management des Gebiets: Es liegt kein Managementplan vor. Schutzerfordernisse: Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Kleingewässersystemen, z.B. für Kranich, Rohrweihe; Erhaltung eines störungsarmen Luftraumes, z.B. für Greifvogelarten, Weißstorch; Erhaltung großer unzerschnittener und störungsarmer Offenlandflächen, z.B. für Kranich, Greifvogelarten, Weißstorch; Erhaltung und Entwicklung von störungsarmen Wäldern mit angemessenen Altholzanteilen, z.B. für Rotmilan, Schwarzspecht, Seeadler, Wespenbussard, Zwergschnäpper; Erhaltung einer offenen bis halboffenen Landschaft mit hohem Anteil an Verbuschungszonen, z.B. für Neuntöter, Sperbergrasmücke; Erhaltung der Grünlandflächen insbesondere durch extensive Nutzung (Mähwiesen und/oder Beweidung); 4 Anhang 7.1.2_2 – Beschreibung der SPA-Gebiete Anhang 7.1.2_2 bei Grünlandflächen auf Niedermoor Sicherung eines hohen Grundwasserstandes zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Feuchtsenken, z.B. für Kranich, Rohrweihe, Wachtelkönig, Weißstorch; Erhaltung der Wasserröhrichte, z.B. für Rohrweihe, Kranich; Erhaltung störungsarmer Moore und Sümpfe (Wasserstand >20 cm, ggf. Wiederherstellung solcher Wasserstände), z.B. für Kranich; Erhalt bzw. Wiederherstellung von Seggen- Rieden und SchilfRöhrichten durch Sicherung dauerhaft hoher Grundwasserstände, z.B. für Kranich, Wachtelkönig; Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines ausschließlich autochthonen Prädatorenbestandes (Raubsäuger), der einer Dichte entspricht, die insbesondere Bodenbrütern ausreichende Bruterfolgschancen lassen, z.B. für Flussseeschwalbe, Wachtelkönig; Erhaltung bzw. Entwicklung von strukturreichen Ackerlandschaften mit einem hohen Anteil an naturnahen Ackerbegleitbiotopen (z.B. Wegraine, Sölle, Seggen- Riede, Feldgehölze, Hecken etc.), z.B. für Kranich, Neuntöter, Sperbergrasmücke; Erhaltung bzw. Wiederherstellung natürlicher und naturnaher Fließgewässerstrecken durch Erhalt und Förderung der Gewässerdynamik (Mäander- und Kolkbildung, Uferabbrüche, Steilwände etc.), z.B. für Eisvogel DE 2136 - 401; SPA (46) - Schlemminer Wälder Gebietsmerkmale: Ausschnitt aus einem charakteristischen Stauchendmoränenkomplex der pommerschen Hauteisrandlage, der von Buchenwald bestockten Höhenzügen, darin eingebetteten Zwischenmooren sowie angrenzenden kleingewässerreichen Ackerlandschaften gebildet wird. Die Größe des Gebietes beträgt 6.611 ha. Vorgesehene Vogelschutzarten: A030 Schwarzstorch; A031 Weißstorch; A072 Wespenbussard; A073 Schwarzmilan; A074 Rotmilan; A075 Seeadler; A081 Rohrweihe; A127 Kranich; A229 Eisvogel; A236 Schwarzspecht; A238 Mittelspecht; A307 Sperbergrasmücke; A320 Zwergschnepper; A338 Neuntöter Regelmäßig vorkommende Zugvögel, die nicht im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführt sind: Keine Güte und Bedeutung: Erhalt eines Schwerpunktraumes mit hoher Höhlendichte und herausragender Struktur. Bewaldete Höhenzüge mit einer frühslawischen Höhenburg und abflusslosen Moorniederungen, die frühzeitig in Richtung Warnoweinzugsgebiet entwässert wurden. Die langgestreckten Höhenzüge gehören zu einem Stauchendmoränenkomplex. Zahlreiche Sölle und Brüche sind in die Moräne eingebettet. Aktuelle Schutzbestimmungen: eingeschlossene NSG Rugenseemoor, Schanzenberge bei Mankmoos, Rothenmoorsche Sumpfwiese, Hohe Burg und Schwarzer See; teilweise Überschneidungen mit Naturpark Sternberger Seenlandschaft; teilweise Überschneidungen mit LSG Wald- und Seengebiet nebst Umgebung Neukloster-Warin-Blanken, Glambeck, angrenzende LSG Seengebiet Warin-Neukloster Verletzlichkeit: Siehe Einflüsse und Nutzungen sowie davon betroffene Fläche. Einflüsse und Nutzungen sowie davon betroffene Fläche: Einflüsse und Nutzungen im Gebiet: 160 Forstwirtschaftliche Nutzung Management des Gebiets: Es liegt kein Managementplan vor. DE 2137 - 401; SPA (6) - Warnowtal, Sternberger Seen und untere Mildenitz Gebietsmerkmale: Vermoortes Urstomtal der Warnow, mit reich strukturierten Gewässern, Röhrichten, Wälder, Grünländern, Pfeifengraswiesen und kalkreichen Niedermooren mit einer Vielzahl von wertvollen Arten. Die Größe des Gebietes beträgt 10.816 ha. Vorgesehene Vogelschutzarten: A021 Rohrdommel; A031 Weißstorch; A072 Wespenbussard; A073 Schwarzmilan; A074 Rotmilan; A075 Seeadler; A081 Rohrweihe; A094 Fischadler; A119 Tüpfelsumpfhuhn; A122 Wachtelkönig; A127 Kranich; A193 Flußseeschwalbe; A229 Eisvogel; A236 Schwarzspecht; A238 Mittelspecht; A246 Heidelerche; A272 Blaukehlchen; A307 Sperbergrasmücke; A320 Zwergschnepper; A338 Neuntöter 5 Anhang 7.1.2_2 – Beschreibung der SPA-Gebiete Anhang 7.1.2_2 Regelmäßig vorkommende Zugvögel, die nicht im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführt sind: A005 Haubentaucher; A051 Schnatterente; A052 Krickente; A059 Tafelente; A061 Reiherente; A153 Bekassine Güte und Bedeutung: Natürliche und naturnahe Fließgewässerstrecke mir reich strukturierten und störungsarmen Uferlebensräumen, die internationale Bedeutung für brütende und rastende Wasservögel haben. Frühe Besiedlung und Mähweidenutzung auf Niedermoor mit Handtorfstichen die ab 1920 bis 1969 maschinell abgebaut wurden. Wiesenentwässerung durch Gräben. Das Warnowtal geht auf eine radikale Spalte im Eis des Pommerschen Gletschers der Weichsel- Kaltzeit zurück. Es ist ein typisches jungpleistozänes Talmoor. Aktuelle Schutzbestimmungen: teilweise Überschneidungen mit NSG Trockenhänge bei Jülchendorf und Schönlager See; eingeschlossene NSG Unteres Warnowland, Durchbruchstal der Warnow und Mildenitz; teilweise Überschneidungen mit Naturpark Sternberger Seenland; teilweise Überschneidungen mit LSG Mittleres Warnowtal, Vierburg-Waldung, Südliches Warnowland und Burg Werle Verletzlichkeit: Siehe Einflüsse und Nutzungen sowie davon betroffene Fläche. Einflüsse und Nutzungen sowie davon betroffene Fläche: Einflüsse und Nutzungen im Gebiet: 220 Angelsport, Angeln; 404 andere Siedlungsformen; 502 Straße, Autobahn; 503 Schienenverkehr; 609 Sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen; 621 Wassersport; 810 Drainage (Trockenlegung der Fläche); 930 Überflutung, Überstauung Einflüsse und Nutzungen außerhalb des Gebiets: 100 Landwirtschaftliche Nutzung Management des Gebiets: Es liegt kein Managementplan vor. DE 2239 - 401; SPA (38) - Nebel und Warinsee Gebietsmerkmale: Fließgewässersystem der Nebel und Lößnitz mit angeschlossenen Seen unterschiedlicher Trophie, talbegleitende Feuchtwiesen, Moore, Bruch-, Buchen-, und Hangund Schluchtwälder. Die Größe des Gebietes beträgt 3.010 ha. Vorgesehene Vogelschutzarten: A021 Rohrdommel; A030 Schwarzstorch; A031 Weißstorch; A072 Wespenbussard; A073 Schwarzmilan; A074 Rotmilan; A075 Seeadler; A081 Rohrweihe; A119 Tüpfelsumpfhuhn; A122 Wachtelkönig; A127 Kranich; A229 Eisvogel; A236 Schwarzspecht; A238 Mittelspecht; A246 Heidelerche; A272 Blaukehlchen; A307 Sperbergrasmücke; A320 Zwergschnepper; A338 Neuntöter Regelmäßig vorkommende Zugvögel, die nicht im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführt sind: Keine Güte und Bedeutung: Störungsarme Uferlinien, naturnaher Flüsse mit hervorragender Gewässergüte. Die nachhaltig eine für Fischfressende- Vogelarten optimale Nahrungsgrundlage sind. Fischteiche wurden durch Mönche angelegt und die Wasserkraft durch Mühlen genutzt. In den Niedermoorbereichen wurden Torf und Raseneisenstein gewonnen. Der Fluss durchbricht die Satzendmoräne der Pommerschen Haupteisrandlage und hat für Tieflandverhältnisse ein starkes Gefälle. Aktuelle Schutzbestimmungen: eingeschlossene NSG Nebel und Schlichtes Moor; angrenzender Naturpark Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See; teilweise Überschneidungen mit LSG Inselsee und Heidberge, Schlieffenberger See; angrenzende LSG Krakower Seenlandschaft, Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See Verletzlichkeit: Informationen siehe Einflüsse und Nutzungen sowie davon betroffene Fläche. Weitere Daten liegen nicht vor. Einflüsse und Nutzungen sowie davon betroffene Fläche: Einflüsse und Nutzungen im Gebiet: 402 lockere Bebauung; 610 Besucherzentren Einflüsse und Nutzungen außerhalb des Gebiets: 120 Düngung Management des Gebiets: Es liegt kein Managementplan vor. Schutzerfordernisse: Erhaltung von Land- und Wasserflächen und Sedimenten, die arm an anthropogen freigesetzten Stoffen sind; Erhaltung möglichst langer störungsarmer Uferlinien und möglichst großer störungsfreier Wasserflächen sowie eines störungsarmen Luftraumes; 6 Anhang 7.1.2_2 – Beschreibung der SPA-Gebiete Anhang 7.1.2_2 Erhaltung großer unzerschnittener und störungsarmer Offenlandflächen; Erhaltung und Entwicklung von störungsarmen Wäldern mit angemessenen Altholzanteilen; Erhaltung der Grünlandflächen insbesondere durch extensive Nutzung (Mähwiesen und/oder Beweidung); bei Grünlandflächen auf Niedermoor Sicherung eines hohen Grundwasserstandes zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Feuchtgrünland; Erhaltung des Strukturreichtums in Feuchtlebensräumen (z.B. Gebüschgruppen, Staudenfluren, Erlenbruchwälder in Niedermoorbereichen); Erhaltung der Wasserröhrichte; Erhaltung von Flachwasserzonen mit ausgeprägter Submersvegetation und Erhaltung der dazu erforderlichen Wasserqualität; Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines Gewässerzustandes, der nachhaltig eine für fischfressende Vogelarten optimale Fischreproduktion ermöglicht und die Verfügbarkeit der Nahrungstiere sichert; Erhaltung störungsarmer Moore und Sümpfe (Wasserstand >20 cm, ggf. Wiederherstellung solcher Wasserstände); Erhaltung bzw. Wiederherstellung natürlicher und naturnaher Fließgewässerstrecken durch Erhalt und Förderung der Gewässerdynamik (Mäander- und Kolkbildung, Uferabbrüche, Steilwände etc.); Erhalt bzw. Wiederherstellung ausgedehnter Seggen- Riede und Schilf-Röhrichte durch Sicherung dauerhaft hoher Grundwasserstände; Erhaltung großer unzerschnittener und störungsarmer Land- und Wasserflächen; Sicherung und Entwicklung von unterholz- und baumartenreichen, störungsarmen Altholzbeständen; Erhaltung bzw. Wiederherstellung von intakten Waldmooren und -sümpfen; Erhaltung bzw. Entwicklung von strukturreichen Ackerlandschaften mit einem hohen Anteil an naturnahen Ackerbegleitbiotopen (z.B. Wegraine, Sölle, Seggen- Riede, Feldgehölze, Hecken etc.); Erhalt bzw. Wiederherstellung der natürlichen Überflutungsdynamik DE 2242 - 401; SPA (9) - Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See Gebietsmerkmale: Großseenbecken mit Niedermoorarealen, Torfstichen, Laub- und Mischwaldzonen, Bruchwäldern, Waldmooren, Seggen- Riedern sowie größeren und reliefreichen Offenlandbereichen mit Söllen, Gehölz- und Heckenstrukturen. Die Größe des Gebietes beträgt 43.590 ha. Vorgesehene Vogelschutzarten: A002 Prachttaucher; A021 Rohrdommel; A022 Zwergrohrdommel; A027 Silberreiher; A030 Schwarzstorch; A031 Weißstorch; A038 Singschwan; A045 Nonnengans; A068 Zwergsäger; A072 Wespenbussard; A073 Schwarzmilan; A074 Rotmilan; A075 Seeadler; A081 Rohrweihe; A082 Kornweihe; A084 Wiesenweihe; A089 Schreiadler; A094 Fischadler; A098 Merlin; A103 Wanderfalke; A119 Tüpfelsumpfhuhn; A120 Kleines Sumpfhuhn; A121 Zwergsumpfhuhn; A122 Wachtelkönig; A127 Kranich; A140 Goldregenpfeifer; A151 Kampfläufer; A166 Bruchwasserläufer; A177 Zwergmöwe; A190 Raubseeschwalbe; A193 Flußseeschwalbe; A195 Zwergseeschwalbe;A196 Weißbartseeschwalbe; A197 Trauerseeschwalbe; A222 Sumpfohreule; A229 Eisvogel; A236 Schwarzspecht; A238 Mittelspecht; A246 Heidelerche; A272 Weißsterniges Blaukehlchen; A307 Sperbergrasmücke; A320 Zwergschnepper; A338 Neuntöter Regelmäßig vorkommende Zugvögel, die nicht im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführt sind: A005 Haubentaucher; A017 Kormoran; A036Höckerschwan; A037 Zwergschwan; A039 Saatgans; A041 Bläßgans; A043 Graugans; A48 Brandgans; A050 Pfeifente; A051 Schnatterente; A052 Krickente; A053 Stockente; A054 Spießente; A055 Knäkente; A056 Löffelente; A058 Kolbenente; A059 Tafelente; A061 Reiherente; A067 Schnellente; A069 Mittelsäger; A070 Gänsesäger; A096 Turmfalke; A099 Baumfalke; A113 Wachtel; A125 Bläßhuhn; A137 Sandregenpfeifer; A142 Kiebitz; A149 Alpenstrandläufer; A153 Bekassine; A155 Waldschnepfe; A156 Uferschnepfe; A160 Großer Brachvogel; A162 Rotschenkel; A179 Lachmöwe; A210 Turteltaube; A233 Wendehals; A249 Uferschwalbe; A274 Gartenrotschwanz; A277 Steinschmätzer; A319 Grauschnäpper; A340 Nördlicher Raubwürger; A347 Dohle; A383 Grauammer Güte und Bedeutung: Hohe Konzentration einer Reihe von Anhang I Brut- und Zugvogelarten von internationaler Bedeutung. Traditionelle Großseenfischerei, Forstwirtschaft der bewaldeten Stauchmoräne, wechselnde Bewirtschaftung der Niedermoorareale und Ackerbau 7 Anhang 7.1.2_2 – Beschreibung der SPA-Gebiete Anhang 7.1.2_2 auf den Grundmoränen. Grundmoränenlandschaft mit breiten Gletscherzungenbecken, die von Stauchmoränenzügen umrahmt sind. Die Becken sind von großen Seen geprägt. Aktuelle Schutzbestimmungen: teilweise Überschneidungen mit NSG Wüste und Glase, Dammer Postmoor, Gruber Forst, Devener Holz, Kalk- und Zwischenmoor Wendischhagen, Binsenbrink im Teterower See; eingeschlossene NSG Stauchmoräne nördlich Remplin, Barschmoor, Moorwiesen bei Neukalen; teilweise Überschneidungen mit Naturpark Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See; teilweise Überschneidungen mit LSG Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See, Torgelower See Verletzlichkeit: Intensivierung der Forstwirtschaft, Waldumbau, Verringerung des Alt- und Totholzanteils, touristische Erschließung (jeweils soweit erheblich wirkend). Weitere Informationen siehe Einflüsse und Nutzungen sowie davon betroffene Fläche. Einflüsse und Nutzungen sowie davon betroffene Fläche: Einflüsse und Nutzungen im Gebiet: 101 Änderung der Nutzungsart; 120 Düngung; 160 Forstwirtschaftliche Nutzung; 164 Einschlag, Auslichten; 166 Beseitigung von Tot- und Altholz; 2 Fischerei, Jagd, Entnahme von Arten; 500 Verkehrswege und –anlagen; 6 Freizeit und Tourismus; 890 Sonstige anthropogene Veränderungen im Wasserhaushalt Management des Gebiets: Es liegt kein Managementplan vor. Schutzerfordernisse: Erhaltung und Entwicklung von störungsarmen Wäldern mit angemessenen Altholzanteilen für störungsempfindliche Großvogelarten sowie Höhlenbrüter; Sicherung und Entwicklung von unterholz- und baumartenreichen, störungsarmen Altholzbeständen für Greifvögel, Höhlen- und Waldbrüter; Erhaltung bzw. Wiederherstellung von intakten Waldmooren und -sümpfen insbesondere für Kraniche; Erhaltung störungsarmer Moore und Sümpfe (Wasserstand >20 cm, ggf. Wiederherstellung solcher Wasserstände) insbesondere für Großvogelarten, Wat- und Wasservögel Erhaltung möglichst langer störungsarmer Uferlinien und möglichst großer störungsfreier Wasserflächen sowie eines störungsarmen Luftraumes für Wasservögel, Röhrichtbrüter und Großvogelarten (Greifvögel, Kranich); Erhaltung großer unzerschnittener und störungsarmer Land- und Wasserflächen für störungsempfindliche Großvogelarten und Wasservögel; Erhaltung der Wasserröhrichte für Röhrichtbrüter und Wasservögel; Erhaltung von Flachwasserzonen mit ausgeprägter Submersvegetation und Erhaltung der dazu erforderlichen Wasserqualität für Wasservögel und Seeschwalben; Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines Gewässerzustandes, der nachhaltig eine für fischfressende Vogelarten optimale Fischreproduktion ermöglicht und die Verfügbarkeit der Nahrungstiere sichert; Erhaltung gut durchlichteter Wasserkörper mit ungestörter Sedimentbildung und Ausbildung einer reichhaltigen Nahrungsgrundlage für Wasservögel; Erhalt bzw. Wiederherstellung ausgedehnter Seggen- Riede und Schilf-Röhrichte durch Sicherung dauerhaft hoher Grundwasserstände für Röhrichtbrüter, Greifvögel und Kraniche; Erhaltung bzw. Entwicklung von strukturreichen Ackerlandschaften mit einem hohen Anteil an naturnahen Ackerbegleitbiotopen (z.B. Wegraine, Sölle, Seggen- Riede, Feldgehölze, Hecken etc.) für Greifvögel, Kraniche, Höhlen-, Hecken-, Gebüsch- und Bodenbrüter; Erhaltung von insektenreichen Offenlandbereichen auf Sandböden für Großvogelarten, Hecken- Gebüsch- und Bodenbrüter; Erhaltung des Strukturreichtums in Feuchtlebensräumen (z.B. Gebüschgruppen, Staudenfluren, Erlenbruchwälder in Niedermoorbereichen) u. a. für Gebüsch-, Hecken- und Höhlenbrüter; Erhaltung bzw. Wiederherstellung natürlicher und naturnaher Fließgewässerstrecken durch Erhalt und Förderung der Gewässerdynamik (Mäander- und Kolkbildung, Uferabbrüche, Steilwände etc.) u. a. für Eisvogel; Erhalt bzw. Wiederherstellung der natürlichen Überflutungsdynamik für Wat- und Wasservögel, Wiesenbrüter und Großvogelarten; Erhaltung von störungsarmen Grünlandflächen im unmittelbaren Umfeld von Gänserastplätzen DE 2339 - 402; SPA (55) - Nossentiner/Schwinzer Heide Gebietsmerkmale: Ausgedehnte, weitgehend unzerschnittene Wälder und Ackerfluren auf Sandböden mit zahlreichen Seen und Mooren. Die Größe des Gebietes beträgt 34.348 ha. 8 Anhang 7.1.2_2 – Beschreibung der SPA-Gebiete Anhang 7.1.2_2 Vorgesehene Vogelschutzarten: A021 Rohrdommel; A031 Weißstorch; A072 Wespenbussard; A073 Schwarzmilan; A074 Rotmilan; A075 Seeadler; A081 Rohrweihe; A094 Fischadler; A103 Wanderfalke; A119 Tüpfelsumpfhuhn; A122 Wachtelkönig; A127 Kranich; A193 Flußseeschwalbe; A223 Rauhfußkauz; A224 Ziegenmelker; A229 Eisvogel; A236 Schwarzspecht; A238 Mittelspecht; A246 Heidelerche; A272 Weißsterniges Blaukehlchen; A307 Sperbergrasmücke; A320 Zwergschnepper; A338 Neuntöter; A379 Ortolan Regelmäßig vorkommende Zugvögel, die nicht im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführt sind: A005 Haubentaucher; A039 Saatgans; A041 Bläßgans; A043 Graugans; A051 Schnatterente; A055 Knäkente; A056 Löffelente; A059 Tafelente; A061 Reiherente; A096 Turmfalke; A113 Wachtel; A125 Bläßhuhn; A142 Kiebitz; A153 Bekassine; A155 Waldschnepfe; A179 Lachmöwe; A233 Wendehals; A277 Steinschmätzer; A340 Nördlicher Raubwürger Güte und Bedeutung: Vorkommensschwerpunkt für Anhang I-Brutvogelarten der Wälder auf mageren Böden und der Feuchtgebiete wie Heidelerche, Ziegenmelker bzw. Rohrdommel, See- und Fischadler, Kranich sowie nordische Rastvögel (Enten, Gänse). Schlagweise Kiefernhochwaldnutzung, trockengelegte Seen, Wassermühlen, Waldglashütten, ehemalige Truppenübungsplätze. Sander der Pommerschen Haupteisrandlage, Grundmoräne, vermoorte Becken. Aktuelle Schutzbestimmungen: teilweise Überschneidungen mit NSG Upahler und Lenzener See, Cossensee, Seen- und Bruchlandschaft südlich Alt Gaarz, Drewitzer See mit Lübowsee und Dreiersee, Nebel, Krakower Obersee; eingeschlossene NSG Breeser See, Klädener Plage und Mildenitz-Durchbruchstal, Dünenkiefernwald am Langhagensee, Nordufer Plauer See, Nordufer Langhagensee und Kleiner Langhagensee, Gültzsee, Kläden, Großer und Kleiner Serrahn, Jellen, Brantensee, Paschensee; teilweise Überschneidungen mit Naturparken Nossentiner/ Schwinzer Heide, Sternberger Seenland; teilweise Überschneidungen mit LSG Krakower Seenlandschaft, Plauer See, Dobbertiner Seenlandschaft und Mittleres Mildenitztal, Mecklenburger Großseenlanschaft, Nossentiner/ Schwinzer Heide Verletzlichkeit: Für Informationen siehe Einflüsse und Nutzungen sowie davon betroffene Fläche. Weitere Informationen liegen nicht vor. Einflüsse und Nutzungen sowie davon betroffene Fläche: Einflüsse und Nutzungen im Gebiet: 1 Land- und Forstwirtschaft; 2 Fischerei, Jagd, Entnahme von Arten; 3 Abbau von Rohstoffen (Abgrabungen); 5 Infrastruktur; 6 Freizeit und Tourismus; 7 Umweltverschmutzung, menschliche Eingriffe und Nutzungen; 8 Anthropogene Eingriffe in den Wasserhaushalt (Feuchtgebiete u. Küsten) Einflüsse und Nutzungen außerhalb des Gebiets: 4 Siedlung, Industrie, Deponien usw. Management des Gebiets: Schutzwald- VO Nossentiner Kiefernheide vom 09.02.2006 BIOTA (1999): PEPL für 6 NSG im NP Nossentiner/ Schwinzer Heide. Schutzerfordernisse: Erhaltung möglichst langer störungsarmer Uferlinien und möglichst großer störungsfreier Wasserflächen sowie eines störungsarmen Luftraumes, z. B. für Fischund Seeadler, Rot- und Schwarzmilan, Wespenbussard; Erhaltung und Entwicklung von störungsarmen Wäldern mit angemessenen Altholzanteilen, z. B. für Fisch- und Seeadler, Rotund Schwarzmilan, Wespenbussard, Zwergschnäpper; Erhaltung des Strukturreichtums in Feuchtlebensräumen (z. B. Gebüschgruppen, Staudenfluren, Erlenbruchwälder in Niedermoorbereichen), z. B. Blaukehlchen, Bekassine; Erhaltung der Wasserröhrichte, z. B. für Rohrdommel, Rohrweihe; Erhaltung von Flachwasserzonen mit ausgeprägter Submersvegetation und Erhaltung der dazu erforderlichen Wasserqualität, z. B. für Knäk-, Löffel-, Schnatter- und Tafelente; Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines Gewässerzustandes, der nachhaltig eine für fischfressende Vogelarten optimale Fischreproduktion ermöglicht und die Verfügbarkeit der Nahrungstiere sichert, z. B. für Eisvogel, Gänsesäger, Haubentaucher, Flussseeschwalbe, Fisch- und Seeadler, Schwarzmilan; Erhaltung gut durchlichteter Wasserkörper mit ungestörter Sedimentbildung und Ausbildung einer reichhaltigen Molluskenfauna, z. B. für Reiherente; Erhaltung störungsarmer Moore und Sümpfe (Wasserstand >20 cm, ggf. Wiederherstellung solcher Wasserstände), z. B. für Kranich; Erhaltung bzw. Wiederherstellung natürlicher und naturnaher Fließgewässerstrecken durch Erhalt und Förderung der Ge9 Anhang 7.1.2_2 – Beschreibung der SPA-Gebiete Anhang 7.1.2_2 wässerdynamik (Mäander- und Kolkbildung, Uferabbrüche, Steilwände etc.), z. B. für Eisvogel; Erhaltung bzw. Entwicklung vertikal reich strukturierter Wälder (insbesondere Nadelwälder) mit hohen Altholzanteilen (hier lockere Bestände, die von Dickungen unterbrochen sind) in ungestörten Räumen, z. B. für Raufußkauz, Schwarzspecht, Turteltaube, Wespenbussard; Erhaltung von insektenreichen Offenlandbereichen auf Sandböden mit angrenzenden abgestuften Waldrändern (Kiefer) z. B. für Heidelerche, Neuntöter, Sperbergrasmücke, Wendehals, Wespenbussard, Ziegenmelker; Erhalt bzw. Wiederherstellung ausgedehnter SeggenRiede und Schilf-Röhrichte durch Sicherung dauerhaft hoher Grundwasserstände, z. B. für Bekassine, Tüpfelsumpfhuhn; Erhaltung bzw. Wiederherstellung von intakten Waldmooren und -sümpfen, z. B. für Kranich; Erhaltung der Grünlandflächen insbesondere durch extensive Nutzung (Mähwiesen und/oder Beweidung); bei Grünlandflächen auf Niedermoor Sicherung eines hohen Grundwasserstandes zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Feuchtlebensräumen, z. B. für Graugans, Kranich, Lachmöwe, Schwarzmilan, Wachtelkönig, Weißstorch; Erhaltung von störungsarmen Grünlandflächen im unmittelbaren Umfeld von Gänserastplätzen, z. B. für Graugans; Erhaltung einer offenen bis halboffenen, durch Alleen, Baumreihen, Baumgruppen, Hecken und Feldgehölzen gegliederten Ackerlandschaft auf sandigen Böden sowie von trockenen Wäldern mit strukturreichen Waldrändern, z. B. für Heidelerche, Mittelspecht, Neuntöter, Ortolan, Rot- und Schwarzmilan, Schwarzspecht, Sperbergrasmücke, Wespenbussard DE 2441 - 401; SPA (22) - Klocksiner Seenkette, Kölpin- und Fleesensee Gebietsmerkmale: Seenkette mit ausgedehnten Röhrichtzonen, Laub-, Nadel- und Mischwaldbereichen, einer Vielzahl artenreicher Moore, Sümpfe, Seggen- Rieder und Feuchtwiesen sowie strukturreichen Offenlandzonen. Die Größe des Gebietes beträgt 11.119 ha. Vorgesehene Vogelschutzarten: A021 Rohrdommel; A031 Weißstorch; A038 Singschwan; A045 Nonnengans; A068 Zwergsäger; A072 Wespenbussard; A073 Schwarzmilan; A074 Rotmilan; A075 Seeadler; A081 Rohrweihe; A082 Kornweihe; A084 Wiesenweihe; A094 Fischadler; A098 Merlin; A119 Tüpfelsumpfhuhn; A122 Wachtelkönig; A127 Kranich; A140 Goldregenpfeifer; A177 Zwergmöwe; A190 Raubseeschwalbe; A193 Flußseeschwalbe; A197 Trauerseeschwalbe; A223 Rauhfußkauz; A229 Eisvogel; A236 Schwarzspecht; A238 Mittelspecht; A246 Heidelerche; A307 Sperbergrasmücke; A320 Zwergschnepper; A338 Neuntöter Regelmäßig vorkommende Zugvögel, die nicht im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführt sind: A005 Haubentaucher; A017 Kormoran; A036Höckerschwan; A037 Zwergschwan; A039 Saatgans; A041 Bläßgans; A043 Graugans; A050 Pfeifente; A051 Schnatterente; A052 Krickente; A053 Stockente; A054 Spießente; A055 Knäkente; A056 Löffelente; A058 Kolbenente; A059 Tafelente; A061 Reiherente; A067 Schnellente; A070 Gänsesäger; A096 Turmfalke; A113 Wachtel; A125 Bläßhuhn; A142 Kiebitz; A149 Alpenstrandläufer; A153 Bekassine; A155 Waldschnepfe; A160 Großer Brachvogel; A210 Turteltaube; A233 Wendehals; A249 Uferschwalbe; A274 Gartenrotschwanz; A277 Steinschmätzer; A319 Grauschnäpper; A340 Nördlicher Raubwürger; A383 Grauammer Güte und Bedeutung: International bedeutsames Seengebiet für brütende und rastende Groß und -Wasservogelarten. Weitere Bedeutung für mehrere Arten des Anhangs I. z.T. abgesenkte Großseen und Seenketten (Großseenlandschaft) als wichtiges Naherholungsgebiet sowie wald- und ackerbaulich genutzten Sanderflächen. Glazial bedeutende Durchströmungs-, Quellseen (Seenketten) und Großseen gebildet und eingeschlossen von großflächigen Sanderhochflächen des Pommerschen Eisvorstoßes. Aktuelle Schutzbestimmungen: teilweise Überschneidungen mit NSG Obere Nebelseen, Seen- und Bruchlandschaft südlich Alt Gaarz, Blüchersches Bruch und Mittelplan, Damerower Werder; teilweise Überschneidungen mit Naturparken Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See, Nossentiner/ Schwinzer Heide; teilweise Überschneidungen mit LSG Nossentiner-/ Schwinzer Heide, Mecklenburger Schweiz und Kummerower See, Mecklenburger Großseenlandschaft 10 Anhang 7.1.2_2 – Beschreibung der SPA-Gebiete Anhang 7.1.2_2 Verletzlichkeit: Touristische Erschließung (Wassersport und Uferbebauung), weitere Minimierung des Alt- und Totholzanteils durch forstliche Nutzung, weitere Angaben sind unter Einflüsse und Nutzungen sowie davon betroffene Fläche enthalten. Einflüsse und Nutzungen: Einflüsse und Nutzungen im Gebiet: 101 Änderung der Nutzungsart; 120 Düngung; 166 Beseitigung von Tot- und Altholz; 2 Fischerei, Jagd, Entnahme von Arten; 621 Wassersport; 690 Sonstige Freizeit- und Tourismusaktivitäten; 850 Änderung des hydrologischen Regimes und Funktionen Management des Gebiets: Es liegt kein Managementplan vor. Schutzerfordernisse: Erhaltung und Entwicklung von störungsarmen Wäldern mit angemessenen Altholzanteilen für störungsempfindliche Großvogelarten sowie Höhlenbrüter; Sicherung und Entwicklung von unterholz- und baumartenreichen, störungsarmen Altholzbeständen für Greifvögel, Höhlen- und Waldbrüter; Erhaltung bzw. Entwicklung vertikal reich strukturierter Wälder (insbesondere Nadelwälder) mit hohen Altholzanteilen (hier lockere Bestände, die von Dickungen unterbrochen sind) in ungestörten Räumen für Höhlenbrüter und Eulen; Erhaltung bzw. Wiederherstellung von intakten Waldmooren und –sümpfen insbesondere für Kraniche; Erhaltung störungsarmer Moore und Sümpfe (Wasserstand >20 cm, ggf. Wiederherstellung solcher Wasserstände) insbesondere für Großvogelarten, Wat- und Wasservögel; Erhaltung möglichst langer störungsarmer Uferlinien und möglichst großer störungsfreier Wasserflächen sowie eines störungsarmen Luftraumes für Wasservögel, Röhrichtbrüter und Großvogelarten (Greifvögel, Kranich); Erhaltung großer unzerschnittener und störungsarmer Land- und Wasserflächen für störungsempfindliche Großvogelarten und Wasservögel; Erhaltung der Wasserröhrichte für Röhrichtbrüter und Wasservögel; Erhaltung von Flachwasserzonen mit ausgeprägter Submersvegetation und Erhaltung der dazu erforderlichen Wasserqualität für Wasservögel und Seeschwalben; Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines Gewässerzustandes, der nachhaltig eine für fischfressende Vogelarten optimale Fischreproduktion ermöglicht und die Verfügbarkeit der Nahrungstiere sichert; Erhaltung gut durchlichteter Wasserkörper mit ungestörter Sedimentbildung und Ausbildung einer reichhaltigen Nahrungsgrundlage für Wasservögel; Erhalt bzw. Wiederherstellung ausgedehnter Seggen- Riede und Schilf-Röhrichte durch Sicherung dauerhaft hoher Grundwasserstände für Röhrichtbrüter, Greifvögel und Kraniche; Erhaltung bzw. Entwicklung von strukturreichen Ackerlandschaften mit einem hohen Anteil an naturnahen Ackerbegleitbiotopen (z.B. Wegraine, Sölle, Seggen- Riede, Feldgehölze, Hecken etc.) für Greifvögel, Kraniche, Höhlen-, Hecken-, Gebüsch- und Bodenbrüter; Erhaltung von insektenreichen Offenlandbereichen auf Sandböden für Großvogelarten, Hecken- Gebüsch- und Bodenbrüter; Erhaltung des Strukturreichtums in Feuchtlebensräumen (z.B. Gebüschgruppen, Staudenfluren, Erlenbruchwälder in Niedermoorbereichen) u. a. für Gebüsch-, Hecken- und Höhlenbrüter 11 Anhang 8.1.2 – potenziell erheblich beeinträchtigte Natura2000-Gebiete Anhang 8.1.2 1. Zusammenstellung prüfpflichtiger Festlegungen im Entwurf des RREP MM/R in Bezug auf FFH-Gebiete DE-Nummer FFH-Gebiet potenziell beeinträchtigt durch DE 1739 - 304 Wälder und Moore der Rostocker Heide Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie Rostock-Seehafen Ost 0 Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie Rostock-Seehafen Mitte 3 DE 1740-301 Wald bei Altheide mit Körkwitzer Bach DE 1840-302 Billenhäger Forst DE 1934 - 302 Wismarbucht Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie Poppendorf Nord 2,3 Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie Klein Kussewitz/Volkenshagen Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie Poppendorf Nord 4,5 Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie Poppendorf Nord 4 Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie Klein Kussewitz/Volkenshagen Touristische Entwicklung auf der Halbinsel Wustrow 6 Hafenneubau an der Ostseeküste DE 1934 - 303 Erweiterung Wismarbucht Touristische Entwicklung auf der Halbinsel Wustrow Hafenneubau an der Ostseeküste DE 1941 - 301 Recknitz- und Trebeltal mit Zuflüssen Vorbehaltstrasse Eisenbahn Flughafen Rostock-Laage Vorranggebiet Gewerbe und Industrie Airpark Rostock-Laage DE 2038 - 301 DE 2039 - 301 DE 2137 - 302 DE 2138 - 302 Kleingewässerlandschaft an den Letschower Tannen (bei Schwaan) Hohensprenzer, Dudinghausener und Dolgener See Schlemminer Wälder und Kleingewässerlandschaft Warnowtal mit kleinen Zuflüssen Entfernung (in km) Eignungsgebiet Windenergieanlagen Kambs (114) Vorranggebiet Gewerbe und Industrie Airpark Rostock-Laage 5 0 0 bzw. innerhalb 0 0 bzw. innerhalb innerhalb 0,55 innerhalb 0,35 Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung bei Käterhagen 1 (208-1) 0,2 Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung bei Käterhagen 2 (208-2) 1 Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung bei Feld Schependorf 2 (209) 0 Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung südlich Katelbogen (210) 0 Vorbehaltstrasse Ortsumgehung Bützow Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung Pölchow (233) innerhalb Vorbehaltstrasse Eisenbahn Rostock - Kavelstorf innerhalb Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie Güstrow Ost 0 50 m 1 Anhang 8.1.2 – potenziell erheblich beeinträchtigte Natura2000-Gebiete DE 2239 - 301 DE 2339 - 303 Nebeltal mit Zuflüssen, verbundenen Seen und angrenzenden Wäldern Cossensee und Siggen Anhang 8.1.2 Vorbehaltstrasse Ortsumgehung Bützow innerhalb Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung westlich Marienhof 2 (213) 0 Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung nördlich Reimershagen 1 (216) 0,6 Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung südlich Groß Bäbelin 2 (220) 0,05 Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung nördlich Zietlitz 4 (223) 0,65 Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung südlich Groß Bäbelin 1 (225) 0,8 Vorbehaltstrasse Ortsumgehung Güstrow Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung Groß Tessin (205) innerhalb Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung westlich Krakow am See 2 (212) 0,4 0,2 2. Zusammenstellung prüfpflichtiger Festlegungen im Entwurf des RREP MM/R in Bezug auf SPA-Gebiete DE-Nummer SPA-Gebiet potenziell beeinträchtigt durch DE 1934 - 401 Wismarbucht und Salzhaff (SPA 47) Touristische Entwicklung auf der Halbinsel Wustrow Hafenneubau an der Ostseeküste Carinerland West (N1) DE 1941 - 401 DE 2036 - 401 DE 2136 - 401 2 Recknitz- und Trebeltal mit Seitentälern und Feldmark (SPA 4) Kariner Land (SPA 5) Schlemminer Wälder (SPA 46) Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung südlich Behren - Lübchin (227) Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung nördlich Gnoien 1 (229-1) Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung nördlich Gnoien 2 (229-2) Eignungsgebiet Windenergieanlagen Thelkow (103) Eignungsgebiet Windenergieanlagen Dalwitz (107) Eignungsgebiet Windenergieanlagen Gnoien (111) Eignungsgebiet Windenergieanlagen Carinerland West (N1) Eignungsgebiet Windenergieanlagen Heiligenhagen (100) Eignungsgebiet Windenergieanlagen Hohen Luckow (101) Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung bei Käterhagen 1 (208-1) Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung bei Käterhagen 2 (208-2) Eignungsgebiet Windenergieanlagen Kurzen Trechow (104) Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung bei Feld Schependorf 2, Teilfläche 1 (209) Entfernung (in km) 0 0 bzw. innerhalb 3,7 0 1,8 0,8 0,9 2,4 2,4 3,5 3,3 0,3 0,9 1,1 innerhalb Anhang 8.1.2 – potenziell erheblich beeinträchtigte Natura2000-Gebiete DE 2137 - 401 DE 2239 - 401 DE 2242 - 401 DE 2339 - 402 DE 2441 - 401 Warnowtal, Sternberger Seen und untere Mildenitz (SPA 6) Anhang 8.1.2 Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung südlich Katelbogen (210) Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung Schwaan (235) Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung Pölchow (233) Vorbehaltstrasse Ortsumgehung Bützow Vorbehaltstrasse Ortsumgehung Güstrow Eignungsgebiet Windenergieanlagen Kurzen Trechow (104) Vorbehaltstrasse Eisenbahn Rostock Kavelstorf Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung Schwaan (235) Eignungsgebiet Windenergieanlagen Mistorf (55/58) Eignungsgebiet Windenergieanlagen Kuhs (72) Eignungsgebiet Windenergieanlagen Kambs (114) Eignungsgebiet Windenergieanlagen Rukieten (102) Eignungsgebiet Windenergieanlagen Kurzen Trechow (104) Vorbehaltstrasse Ortsumgehung Güstrow Nebel und Warinsee (SPA 38) Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung östlich Serrahn (224) Eignungsgebiet Windenergieanlagen Glasewitz (106) Mecklenburgische Schweiz Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung und Kummerower See (SPA Groß Wokern (232) 9) Eignungsgebiet Windenergieanlagen Jördenstorf (109) Eignungsgebiet Windenergieanlagen Gnoien (111) Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung Groß Tessin (205) Nossentiner/Schwinzer Heide Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung (SPA 55) westlich Krakow am See (212) Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung nördlich Rum Kogel (215) Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung westlich Reimershagen (217) Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung nördlich Zietlitz 1 (218) Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung nördlich Zietlitz 2 (219) Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung südlich Groß Bäbelin 2 (220) Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung nördlich Zietlitz 4 (223) Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung südlich Groß Bäbelin 1 (225) Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung südlich Zietlitz (226) Klocksiner Seenkette, Kölpin- Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung und Fleesensee (SPA22) südlich Groß Bäbelin 2 (220) innerhalb 0,5 bzw. 0,9 0 0 0 0,2 innerhalb 3,5 1,3 5 1,5 1,5 4,3 0 4,9 2,4 0,9 2,1 0 0,15 0,35 0,3 1,3 0,5 0,65 0,1 0 0,5 0,3 2,5 3