Begründung - Gemeinde Ilsede

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Gemeinde Ilsede, Ortschaft Gadenstedt, Landkreis Peine
Begründung zum Bebauungsplan
"Zitterfeld II" mit örtlicher Bauvorschrift
3. Änderung
Stand: 08/ 2016
§§ 3 (2)/ 4 (2) BauGB
Dr.-Ing. W. Schwerdt
Büro für Stadtplanung GbR
Bearbeiter: Dipl.-Ing. F. Schwerdt, M. Sc. Ing. M. Roszewska;
A. Hoffmann, M. Pfau, A. Körtge, K. Müller
-2-
B-Plan "Zitterfeld II" mit ÖBV, 3. Änderung
Gemeinde Ilsede, Ortschaft Gadenstedt, Landkreis Peine
Inhaltsverzeichnis:
Seite
3
3
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1.0
1.1
1.2
1.3
Vorbemerkung
Landes- und regionalplanerische Einordnung; Ziele der Raumordnung
Entwicklung des Plans/ Rechtslage
Notwendigkeit der Planaufstellung; Ziele, Zwecke und Auswirkungen des
Bebauungsplans
2.0
Planinhalt/ Begründung
2.1
Baugebiete
2.2
Öffentliche Grünflächen
2.3
Spielflächen
2.4
Verkehrliche Belange/ Verkehrsflächen
2.5
Ver- und Entsorgung
2.6
Brandschutz
2.7
Immissionsschutz
3.0
Umweltbericht
3.1
Einleitung
3.1.1 Inhalt und Ziele des Bauleitplans
3.1.2 Ziele des Umweltschutzes
3.2
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung
ermittelt wurden.
3.2.1 Bestand/Planung
3.2.2 Entwicklungsprognose
3.2.3 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie zur Kompensation
3.2.4 Andere Planungsmöglichkeiten
3.3
Zusatzangaben
3.3.1 Verwendete Verfahren/ Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Umweltprüfung
3.3.2 Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt
4.0
Begründung zur örtlichen Bauvorschrift
5.0
Flächenbilanz
6.0
Hinweise aus Sicht der Fachplanungen
7.0
Ablauf des Planaufstellungsverfahrens
7.1
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
7.2
Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und
Nachbargemeinden
7.3
Öffentliche Auslegungen / Beteiligungen der Behörden, sonstiger Träger
öffentlicher Belange und Nachbargemeinden
8.0
Zusammenfassende Erklärung
8.1
Planungsziel
8.2
Berücksichtigung der Umweltbelange und der Beteiligungsverfahren/ Abwägung
9.0
Bodenordnende oder sonstige Maßnahmen, für die der Bebauungsplan
die Grundlage bildet
9.1
Herstellen öffentlicher Straßen und Wege
9.2
Besondere Maßnahmen zur Ordnung des Grund und Bodens
10.0 Maßnahmen zur Verwirklichung des Bebauungsplans
11.0 Verfahrensvermerk
Anhang: Artenlisten
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22
Braunschweig
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B-Plan "Zitterfeld II" mit ÖBV, 3. Änderung
Gemeinde Ilsede, Ortschaft Gadenstedt, Landkreis Peine
1.0
Vorbemerkung
1.1
Landes- und regionalplanerische Einordnung; Ziele der Raumordnung
Die Gemeinde Ilsede liegt im Städtedreieck der Oberzentren Hannover–
Braunschweig–Hildesheim und grenzt nach Norden unmittelbar an die Kreisstadt
Peine, die Mittelzentrum ist. Die Gemeinde wurde zum 01.01.2015 aus den beiden
Gemeinden Ilsede und Lahstedt gebildet. Die aus den Ortschaften Adenstedt, Bülten,
Gadenstedt, Groß Bülten, Groß Ilsede, Groß Lafferde, Klein Ilsede, Münstedt, Oberg,
Ölsburg und Solschen bestehende Einheitsgemeinde hat zurzeit rd. 22.050 Einwohner (Stand: 01.01.2016). Naturräumlich gesehen ist Ilsede Teil der Börderegion bzw.
der Braunschweig - Hildesheimer Lössbörde1) mit ihren weiträumigen Ackerfluren.
Als Mitglied des Zweckverbandes Großraum Braunschweig gilt für die Gemeinde Ilsede das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig.
Hier sind das Siedlungsgefüge Groß Bülten, Ölsburg und Groß Ilsede sowie die Ortschaft Gadenstedt jeweils als Grundzentren sowie die Ortschaft Groß Lafferde als
Standort mit grundzentralen Teilfunktionen festgelegt. Nach den Zielen des LandesRaumordnungsprogramms 2008 (LROP) sind in Grundzentren zentralörtliche Einrichtungen und Angebote für den allgemeinen, täglichen Grundbedarf zu sichern und zu
entwickeln. Nach den Zielen des RROP besitzen Grundzentren weiterhin die Schwerpunktaufgaben zur Sicherung und Entwicklung von Wohn- und Arbeitsstätten.
Die überörtliche straßenverkehrliche Einbindung erfolgt über die Bundesstraßen B 1,
B 444 und die L 472, die das RROP als Hauptverkehrsstraßen von überregionaler
Bedeutung dargestellt. Autobahnanschluss an die BAB 2 besteht im Stadtgebiet von
Peine über die B 444. Die weitere straßenverkehrliche Einbindung erfolgt über das
klassifizierte Straßennetz der Landes- und Kreisstraßen. Das RROP misst dabei der
Landesstraße L 413 und den Kreisstraßen K 23, K 29 und K 30 regionale Bedeutung
zu. Die von den Verkehrsbetrieben Peine-Salzgitter GmbH betriebene Schienenstrecke von Peine nach Lengede ist nach regionalen Zielen gemäß AEG § 6 als Eisenbahninfrastruktur- und Eisenbahnverkehrsunternehmen (Personen- und Güterverkehr) zu sichern.
Der Planbereich liegt am Südostrand von Gadenstedt, direkt an der Kreisstraße K 29.
Darüber hinaus ist die Bundesstraße B 444 in einer Entfernung von nur ca. 100 m zu
erreichen.
Das Grundzentrum hat rd. 2.400 Einwohner (Stand: 01.01.2016) und zählt somit zu
den großen Ortschaften der Gemeinde Ilsede. Neben der Außenstelle der Gemeindeverwaltung sind zentrale Einrichtungen wie Kindertagesstätte, Grundschule und
Begegnungsstätte im Ort vorhanden. Für die Freizeitgestaltung steht neben Sportplätzen das gemeindliche Freibad im Norden der Ortschaft zur Verfügung. Neben der
ausgeprägten Wohnfunktion des Ortes finden sich noch landwirtschaftliche Hofstellen
im Ort. Das Gewerbe konzentriert sich am Ostrand des Ortes, wo sich auch Einkaufsmärkte und ein Möbelhaus befinden. Ein weiteres Gewerbegebiet besteht im
südlichen Teil der ehemaligen Ilseder Hütte.
Die 3. Änderung des Bebauungsplans "Zitterfeld II" entspricht mit ihrer Wohngebietsfestsetzung der o. g. Funktionszuweisung zur Sicherung und Entwicklung von
Wohnstätten. Darüber hinaus ist die Fläche in der zeichnerischen Darstellung des
RROP bereits nachrichtlich als Siedlungsbereich dargestellt.
1
)
Landschaftsrahmenplan Peine für den Landkreis Peine, 1994
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B-Plan "Zitterfeld II" mit ÖBV, 3. Änderung
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Über die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplans hinaus sind im Rahmen
der 3. Änderung keine weitergehenden Wohngebiete vorgesehen, so dass raumordnerische Belange nicht berührt sind und der Plan im Sinne von § 1 Abs. 4 BauGB an
die Ziele der Raumordnung angepasst ist.
1.2
Entwicklung des Plans/ Rechtslage
Bei der Planung handelt es sich um die 3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Zitterfeld II" mit örtlicher Bauvorschrift, dessen Urfassung am 09.02.2004 in
Kraft getreten ist. Der Ursprungsbebauungsplan setzt allgemeine Wohngebiete (WA)
gem. § 4 BauNVO und Mischgebiete (MI) gem. § 6 BauNVO festgesetzt.
Mit der 1. Änderung wurde am 08.12.2009 die zu dem Bebauungsplan gehörige örtliche Bauvorschrift geändert.
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans "Zitterfeld II", wirksam seit dem 07.02.2011,
wurde im Süden des Plangebiets eine Fläche für Gemeinbedarf, für die zuvor für eine
Kindertagesstätte vorgesehen war, in ein allgemeines Wohngebiet (WA) umgewandelt.
Die 3. Änderung des Bebauungsplans hat das Ziel Anpassungen an die Ableitung
des Niederschlagswassers planungsrechtlich sicherzustellen und im geringen Umfang Baulandverlagerungen vorzubereiten.
Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Die Gemeinde Ilsede besitzt einen wirksamen Flächennutzungsplan für das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Ilsede. Der Plangeltungsbereich des
Bebauungsplans wurde mit der 32. Änderung des Flächennutzungsplans, wirksam
seit dem Juni 2009, gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO als Wohnbaufläche (W) und gemischte Bauflächen (M) dargestellt. Die 3. Änderung des Bebauungsplans entspricht
weiterhin diesen Darstellungen, so dass der Bebauungsplan das o. g. Entwicklungsgebot weiterhin erfüllt.
1.3
Notwendigkeit der Planaufstellung; Ziele, Zwecke und Auswirkungen des Bebauungsplans
Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans ist notwendig, um die Festsetzungen des Ursprungsplans aus dem Jahre 2004 geänderten Vorstellungen zur Ableitung des Regenwassers anzupassen. In der Folge findet im noch nicht erschlossenen Westteil des Gebietes auch ein geringer Flächentausch von öffentlichen Grünflächen und von Wohngebieten statt.
Bezogen auf die zu verändernde Regenwasserableitung hat die Gemeinde hydraulische Berechnungen vornehmen lassen, die die Erweiterung des vorhandenen Regenwasserrückhaltebeckens vorsehen.
Zur ausreichenden Berücksichtigung der Umweltbelange in der Bauleitplanung führt
die Gemeinde gem. § 2 Abs. 4 BauGB begleitend zur Planaufstellung eine Umweltprüfung durch, die ihren Niederschlag im in die Begründung integrierten Umweltbericht gefunden hat. Unter Berücksichtigung des § 1a Abs. 3 BauGB wurde dabei
auch eine naturschutzfachliche Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung vorgenommen. Bei
der Betrachtung gesunder Wohnverhältnisse in Bezug auf den Lärmschutz konnte auf
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B-Plan "Zitterfeld II" mit ÖBV, 3. Änderung
Gemeinde Ilsede, Ortschaft Gadenstedt, Landkreis Peine
ein bestehendes Schallgutachten2) und die vorhandenen Festsetzungen im Urplan
zurückgegriffen werden.
2.0
Planinhalt/ Begründung
2.1
Baugebiete
Das Bebauungsplangebiet ist etwa zur Hälfte bebaut. Dabei konzentriert sich die Bebauung im Osten, während der westliche Teil des Gebiets bisher lediglich durch die
Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplans rechtlich gesichert ist.
Der Ursprungsbebauungsplan bestimmt bezogen auf die ländliche Lage der Ortschaft
als Art der baulichen Nutzung im Wesentlichen allgemeine Wohngebiete (WA) gem.
§ 4 BauNVO. Im bereits bebauten Bereich im Osten ist ein Teilbereich als Mischgebiet (MI) gem. § 6 BauNVO festgesetzt, das mit gewerblichen Nutzungen einen Puffer
zwischen dem Wohnen und den Einzelhandelsnutzungen weiter nördlich bildet.
Die 3. Änderung des Bebauungsplans übernimmt die bestehenden Baugebietsfestsetzungen. Bezogen auf die flächengebundene Anlage eines zentralen Regenwasserrückhalte- und -versickerungsbeckens im Westen wird lediglich dort die Rücknahme eines Baugebietes in einem Umfang von rd. 1.500 m² zugunsten einer Grünfläche
erforderlich. Für einen teilweisen Ersatz werden dabei im zentralen Bereich des Bebauungsplans Grünflächen/ Spielplatz in einer Größenordnung von rd. 700 m² zurückgenommen und als allgemeine Wohngebiete (WA) festgesetzt.
Die Regelungen zum Maß und der Bauweise innerhalb der allgemeinen Wohngebiete
(WA) und der Mischgebiete (MI) bleiben gegenüber dem Ursprungsfestsetzungen
nahezu unverändert.
So werden die Grund- (GRZ) und Geschossflächenzahlen (GFZ) im Sinne der nachgefragten Wohnform nach Einfamilienhäusern und zur Beibehaltung einer aufgelockerten Bebauung im überwiegenden Teil der allgemeinen Wohngebiete (WA) weiterhin auf 0,3 begrenzt. Die Höhe der baulichen Entwicklung ist dabei einerseits über
ein Höchstmaß der Zahl der Vollgeschosse von I sowie über eine Firsthöhe von
8,50 m begrenzt. Für den östlichen Teil des Planbereichs, der zwischenzeitlich bebaut ist, wird weiterhin an den höheren Ausnutzungsziffern (GRZ 0,35, bis zu IIIVollgeschosse) in den allgemeinen Wohngebieten (WA) festgehalten.
Die Regelungen im Mischgebiet (MI) werden ebenfalls mit Grund- (GRZ) und Geschossflächenzahlen (GFZ) von 0,4 und einer maximal zulässigen I-Geschossigkeit
unverändert übernommen.
Die überbaubare Grundstücksfläche bestimmt der Ursprungsplan über das offenere
Mittel der Baugrenze. Gegenüber dem Ursprungsplan findet dabei lediglich im äußersten Südwesten sowie im Bereich der überplanten Grünfläche eine leichte Anpassung der überbaubaren Grundstücksfläche statt, um die Nutzbarkeit der Grundstücke
zu verbessern (im Südwesten) oder eine Nutzung der vormaligen Grünfläche (ehem.
Spielplatz) überhaupt erst zu ermöglichen.
2
)
Bonk-Maire-Hoppmann: Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan "Zitterfeld II" in Lahstedt,
OT Gadenstedt, Nr. 99057, Garbsen 12.03.1999
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B-Plan "Zitterfeld II" mit ÖBV, 3. Änderung
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Die Festsetzung einer offenen Bauweise, die Gebäudelängen bis zu 50 m zulässt,
trägt der umgebenden Bebauung und der künftigen Nutzungen Rechnung.
Für eine landschaftsgerechtere Einfügung der Gebäude in die südlich und westlich
anschließende offene Feldflur sind die randlich gelegenen Grundstücke weiterhin mit
einer standortgerechten Heckenstruktur einzugrünen. Bezogen auf die angrenzende
Ackernutzung schaffen die Heckenstrukturen zugleich einen guten Puffer und einen
Filter vor den bei der Ackerbewirtschaftung auftretenden Stäube und sonstigen landwirtschaftlichen Immissionen.
Im Zuge der Aufstellung des Ursprungsplans wurde eine örtliche Bauvorschrift erlassen, die die Neigung und Farbe der Dächer der Hauptgebäude, die Farbe der Außenwandbauteile der Hauptgebäude sowie die Höhe und Gestalt der straßenseitigen
Einfriedungen regelt. Die Regelungen gelten weiterhin auch für diesen Änderungsbereich und sind zu beachten. Für die bessere Anstoßwirkung ist die örtliche Bauvorschrift auf dem Bebauungsplan abgedruckt.
Der Plangeltungsbereich befindet sich nach Angaben des Landesbergamtes vom
07.07.2016 in der Anlage der schwer lösliche Kalksteine, Kalkmergelsteine oder Tonsteine der Kreidezeit mit der Erdfallgefährdungskategorie 1. Die Erdfälle sind allerdings bisher im Planungsbereich und in der weiteren Umgebung nicht bekannt.
Bezogen auf die Erdfallgefährdungskategorie 1 sind bei der Errichtung von Häusern
keine zusätzlichen konstruktiven Sicherungsmaßnahmen gem. Erlass des Niedersächsischen Sozialministers „Baumaßnahmen in erdfallgefährdeten Gebieten“ vom
23.02.1987, Az. 305.4-24 110/2 nicht erforderlich.
2.2
Öffentliche Grünflächen
Im zentralen Bereich wird an der bestehenden öffentlichen Grünfläche als Spielplatz
festgehalten, die Fläche wird jedoch gegenüber den ursprünglichen Planungen um rd.
700 m² verkleinert.
Bezogen auf die mit dieser Planänderung vorgesehene verändernde Regenwasserableitung wird am niedrigsten Punkt des Gebietes, am Westrand, die Anlage einer
ausreichend großen Fläche erforderlich. Vor dem Hintergrund einer geplanten naturnahen Anlage des Beckens innerhalb einer Rasenfläche, bestimmt der Bebauungsplan hierfür eine öffentliche Grünfläche mit der entsprechenden Zweckbestimmung.
Im Osten des Gebietes besteht gem. den Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplans eine öffentliche Grünfläche als Maßnahmenfläche zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB.
Die Fläche dient dem Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft durch die
Straßen und Baugebiete.
2.3
Spielflächen
Durch die gewählte Art der Bebauung ist davon auszugehen, dass für Kleinkinder
(0 bis 6 Jahre) ausreichend Spielflächen auf den privaten Grundstücken vorhanden
sein werden. Für Kinder von 6 bis 12 Jahren steht mitten im Baugebiet ein Spielplatz
zur Verfügung. Da im benachbarten Baugebiet bereits ein Spielplatz besteht, ist auch
die nun verkleinerte Fläche in einer Größe von rd. 780 m² ausreichend.
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Vom Spielplatz verläuft ein Fußweg nach Süden, so dass der Spielplatz gut von allen
Bauplätzen erreichbar ist.
2.4
Verkehrliche Belange/ Verkehrsflächen
- Straßenverkehrs- und Wegeflächen
Die äußere Anbindung des Plangebietes erfolgt über das ausgebaute klassifizierte
Straßenverkehrsnetz der Kreisstraße K 29 (Ostertorstraße) und damit mittelbar auch
über die Bundesstraße B 444. Von der K 29 zweigt die Haupterschließungsstraße
(Brockenblick) für das Baugebiet Zitterfeld II ab, über die auch der Änderungsbereich
erschlossen wird. Die Straße ist im Ostteil des Plangebietes, der bereits bebaut ist,
ausgebaut; die Erschließung ist hier vorhanden. Da sich das im Urplan einseitig der
Straße festgesetzte Grabensystem als zu pflegeintensiv herausgestellt hat, entfällt
die Festsetzung einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit einseitigem
Grünstreifen und Graben. Es wird nun eine Straßenverkehrsfläche ohne Zweckbestimmung festgesetzt. Die ursprünglich festgesetzte Breite der Straßenverkehrsfläche
von 10,00 m wird beibehalten und nun zur Ausgestaltung mit Grün und öffentlichen
Parkplätzen genutzt.
An der Westseite des Baugebiets besteht ein Stichweg für Anlieger, insbesondere für
die Landwirte zum Erreichen ihrer Felder. Daneben hält sich hiermit die Gemeinde
die Option offen, das Baugebiet Zitterfeld II bei Bedarf auch nach Süden zu erweitern
und hierüber zu erschließen.
Für die bessere Erreichbarkeit des zentral am nördlichen Ringschluss geplanten
Spielplatzes wird eine öffentliche fußläufige Anbindung nach Süden an die Erschließungsstraße beibehalten.
- Park- und Stellplatzflächen
Die erforderlichen Stellplätze werden durch Garagen und Flächen im Zuge des Bauanzeige- oder -genehmigungsverfahrens auf den privaten Grundstücken nachzuweisen sein. Öffentliche Parkplätze sind im Straßenraum der Erschließungsstraße vorhanden.
- Öffentlicher Personennahverkehr
Die Einbindung des Plangebiets in den öffentlichen Personennahverkehr besteht über
eine Bushaltestelle an der Kreisstraße. Von hieraus können sowohl die Orte der Gemeinde wie auch der zentrale Omnibusbahnhof in Ilsede erreicht werden.
2.5
Ver- und Entsorgung
Mit der 3. Änderung des Bebauungsplans werden sowohl der Zwang einer Regenwasserrückhaltung auf den privaten Grundstücken wie auch die Anlage offener Versickerungsmulden im öffentlichen Straßenraum (Straßengräben) aufgegeben. Als Ersatz für die Versickerungsflächen im öffentlichen und Zisternen im privaten Raum ist
eine unterirdische Abführung des Regenwassers in ein zentrales Regenwasserversickerungsbecken am Westrand des Plangebiets vorgesehen. Die Fläche ist als öffent-
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B-Plan "Zitterfeld II" mit ÖBV, 3. Änderung
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liche Grünfläche für die Regenwasserbewirtschaftung bestimmt und nach den hydraulischen Berechnungen mit rd. 1.500 m² Fläche ausreichend groß.
Für eine ausreichende Löschwasserversorgung im Baugebiet wird unterhalb die
Spielplatzfläche die Errichtung einer ausreichend dimensionierten Zisterne ermöglicht.
Darüber hinaus ergeben sich keine Änderungen zur Ver- und Entsorgung gegenüber
der rechtskräftigen Planung. Im Folgenden werden die früheren Ausführungen im Interesse der umfassenden Information wiedergegeben:
Die Müllentsorgung erfolgt über den Landkreis Peine. Für mögliche Hinterliegererschließungen und andere Grundstücke, die nicht direkt durch die Schwerlastfahrzeuge der Müllabfuhr angefahren werden können, gilt, dass die betroffenen Anlieger ihre
Wertstoffe, Müllbehälter oder Sperrmüll dort bereitstellen müssen, wo die Müllfahrzeuge gefahrlos anfahren können. Nach der Müllentleerung sind die Müllbehälter
wieder auf die Grundstücke zurückzubringen.
Die Ver- und Entsorgung des Gebietes ist bereits durch die Einbindung in die Verbundnetze für Wasser, elektrische Energie, Telekommunikation usw. im Baugebiet
Zitterfeld gegeben. Anschlüsse befinden sich im Straßenraum der Erschließungsstraße.
Die Kosten für die Hausanschlüsse werden gemäß der "Verordnung über Allgemeine
Bedingungen für Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV)" und der
"Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden
(AVBGasV)" den Bauträgern angelastet. Hinsichtlich möglicher Baumpflanzungen
sind die Hinweise des DVGW-Regelwerkes GW 125 u. ATV-H 162 "Baumstandorte
und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" und das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen zu beachten. Durch Baumpflanzungen sollte
der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung von Ver- und Entsorgungsanlagen nicht
behindert werden.
Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt über das örtliche Kanalnetz zur Kläranlage
Gadenstedt. Träger ist der Eigenbetrieb der Gemeinde.
2.6
Brandschutz
Die Belange des Brandschutzes sind im Zuge der Realisierung des Baugebietes einvernehmlich mit dem zuständigen Brandschutzprüfer und der Freiwilligen Feuerwehr
zu regeln.
Im Zuge der Neuanlage eines Regenwasserrückhaltebeckens im Westen ist auch die
Anlage einer Löschwasserzisterne unter der Fläche des Spielplatzes für die unabhängige Löschwasserversorgung des Baugebiets vorgesehen.
Im Sinne des vorbeugenden Brandschutzes sind folgende Erfordernisse bei der Realisierung zu beachten:
1.
Die erforderlichen Feuerwehrzufahrten zu allen Grundstücken und Gebäuden
gem. § 4 NBauO und §§ 1 und 2 DVO-NBauO sind sicherzustellen.
2.
Die erforderliche Löschwassermenge beträgt gem. der Tabelle des Arbeitsblattes
W 405 des DVGW bei der vorgesehenen baulichen Nutzung und einer mittleren
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B-Plan "Zitterfeld II" mit ÖBV, 3. Änderung
Gemeinde Ilsede, Ortschaft Gadenstedt, Landkreis Peine
Gefahr der Brandausbreitung 96 m³/Std. und ist für einen Zeitraum von zwei
Stunden zu gewährleisten.
Bei der Ermittlung der bereitgestellten Löschwassermenge sind alle Löschwasserentnahme-stellen in einem Umkreis von 300 m von jedem Brandobjekt zu erfassen.
3.
Die erforderlichen Löschwasserhydranten mit einer Wasserlieferung von mind.
13 l/Sek. sind in Abhängigkeit von der baulichen Nutzung entsprechend dem Arbeitsblatt W 331 des DVGW in einem Abstand von höchstens 100 – 140 m anzuordnen. Das Verhältnis von Überflur- zu Unterflurhydrant sollte 1:3 betragen.
4.
Zur Sicherstellung der unabhängigen Löschwasserversorgung sind in einem Abstand von max. 300 m von jedem Brandobjekt Bohrbrunnen gem. DIN 14 220 mit
einer Wasserlieferung von mind. 800 l/Min. zu erstellen. Sollten aus geologischer
Sicht Bohrbrunnen nicht erstellt werden können, sind ersatzweise Löschwasserteiche gem. DIN 14 210 oder Löschwasserbehälter gem. DIN 14 230 zu erstellen.
5.
Die Erschließungsplanung der Löschwasserversorgung für das Plangebiet (Anzahl, Art und Lage der Hydranten, Art und Lage der unabhängigen Löschwasserentnahmestellen) ist dem Brandschutzprüfer vor Herstellungsbeginn vorzulegen.
Nach Angaben des Wasserverbandes Peine steht bezüglich der Bereitstellung von
Feuerlöschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung für den ausgewiesenen Geltungsbereich des Plangebietes maximal die Löschwassermenge von 48 m³/h
für den Brandgrundschutz entsprechend des DVGW-Regelwerkes, Arbeitsblatt W
405, zur Verfügung. Dabei ist zu beachten, dass die Bemessung einer Inanspruchnahme von Feuerlöschwasser aus dem öffentlichen Trinkwasserrohrnetz von der
Leistungsfähigkeit des derzeitigen Rohrnetzzustandes sowie der jeweiligen Versorgungssituation abhängig ist.
2.7
Immissionsschutz
- Lärmschutz
Das Baugebiet grenzt nach Nordosten direkt an die mit rd. 2.000 Kfz/ 24 h belastete
Kreisstraße K 29 an; weiter im Osten verläuft die Bundesstraße B 444 mit rd.
8.400 Kfz/24 h. Neben den damit verbundenen Verkehrslärmimmissionen wirken
durch einen nördlich der Kreisstraße gelegenen Einzelhandelsbetrieb Gewerbelärmimmissionen auf das Baugebiet ein.
Zur ausreichenden Berücksichtigung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse in der
Bauleitplanung hat die Gemeinde in dem Urplan die Immissionen vor dem Hintergrund der geplanten Nutzung durch ein Gutachten3) untersuchen lassen, die daraus
resultierenden Festsetzungen wurden auch in die 3. Änderung übernommen.
 Zitatbeginn
Die schalltechnische Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass es bei freier Schallausbreitung zu Überschreitungen der Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zur DIN
18005 für allgemeine Wohngebiete und für Mischgebiete im Nahbereich zur Kreisstraße kam.
3
)
Bonk-Maire-Hoppmann: Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan "Zitterfeld II" in Lahstedt, OT
Gadenstedt, Nr. 99057, Garbsen 12.03.1999
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B-Plan "Zitterfeld II" mit ÖBV, 3. Änderung
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Nach Beiblatt 1 zur DIN 18005 galt es bei Mischgebieten einen Schutzanspruch von
60 dB(A) am Tage zu wahren. Diese Werte werden weiterhin im Nahbereich der
Kreisstraße im Freiflächenbereich (hA = 2,0 m) erst in einem Abstand von rd. 15 m
erreicht.
Diese Zone deckt sich in etwa mit dem Lärmpegelbereich IV, so dass der Bebauungsplan hier schutzbedürftige Freiraumanlagen wie Terrassen, Loggien, Freisitze
oder Gartenbereiche, die dem im Mischgebiet zulässigem Wohnen zugeordnet sind,
ausschließt.
Innerhalb der allgemeinen Wohngebiete liegen die Pegelwerte im Freiflächenbereich
im äußersten Nordwesten um 1 bis 2 dB(A) über den Orientierungswerten von 55
dB(A) am Tage. Diese Überschreitungen sind nicht bzw. unwesentlich wahrnehmbar
und betreffen nur geringe Teilflächen, so dass der Bebauungsplan die Freiflächennutzung hier nicht einschränkt. Da die Nutzung der Freiflächen vornehmlich in der
Tagzeit stattfindet, erübrigt sich hierfür eine Betrachtung für die Nachtzeit.
Für die Erdgeschosszone aber auch für das 1. Obergeschoss ermittelte das Gutachten Überschreitungen der Orientierungswerte am Tage, insbesondere aber nachts.
Während die Überschreitungen in den Wohngebieten relativ gering sind, werden im
Mischgebiet an der Kreisstraße die Orientierungswerte um bis zu 15 dB(A) im ausgebauten Dachgeschoss überschritten.
Aus diesem Grunde setzt der Bebauungsplan baulichen Schallschutz in Abhängigkeit
der ermittelten Lärmpegelbereiche fest. Die erforderlichen baulichen Maßnahmen
können dafür Sorge tragen, dass ein ausreichender Innenraumschutz gewahrt wird.
Dabei ist davon auszugehen, dass bereits eine wegen des baulichen Wärmeschutzes
erforderliche Bauweise im Regelfall auch die Anforderungen für den baulichen
Schallschutz gemäß den Lärmpegelbereichen I bis III erfüllt. Eine Bebauung der Flächen im Lärmpegelbereich IV ist wegen der Bauverbotszone zur Kreisstraße ausgeschlossen.
Die Belüftung schutzwürdiger Räume wie Wohn- und vergleichbaren Aufenthaltsräumen, die nicht zum Schlafen genutzt werden, kann durch zeitweiliges Öffnen der
Fenster sichergestellt werden. Das Ruhebedürfnis der Bewohner wird hierdurch nicht
beeinträchtigt. Für Schlafräume und Kinderzimmer muss jedoch eine ausreichende
Belüftung auch bei geschlossenen Fenstern möglich sein. Vor diesem Hintergrund
setzt der Bebauungsplan dort schallgedämmte Lüftungsöffnungen fest, wo die Orientierungswerte von 45 dB(A) für allgemeine Wohngebiete in der Nachtzeit in der Erdgeschosszone (hA = 3,0 m) überschritten werden und wo die Fensteröffnungen ausschließlich der Straße zugewandt sind. Für das ausgebaute Dachgeschoss liegt die
ermittelte 45 dB(A)-Lärmpegelwertgrenze zwar weiter südöstlich, gegenüber der Erdgeschosszone beträgt der Unterschied allerdings lediglich 1 dB(A), so dass die Gemeinde diese nicht wahrnehmbare Überschreitung als hinnehmbar vor dem Hintergrund zusätzlicher Kosten für die Bauherren erachtet.
Wegen der höheren Orientierungswerte in Mischgebieten wird eine solche Einschränkung in diesem Gebiet nicht notwendig, da die 50 dB(A) Lärmpegelwertgrenze
in etwa mit der nördlichen Baugrenze einhergeht.
Das Gutachten hat seine Ergebnisse für den Fall der freien Schallausbreitung ermittelt. Eine für die rückwärtigen Grundstücke bedeutsame mögliche straßenbegleitende
Bebauung, die lärmabschirmend wirkt, kann dazu führen, dass die realen Lärmimmissionen geringer sind als die theoretisch ermittelten. Daher lässt der Bebauungsplan auch geringere bauliche Schallschutzmaßnahmen aufgrund konkreter schalltechnischer Einzelnachweise zu.
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Gemeinde Ilsede, Ortschaft Gadenstedt, Landkreis Peine
In Bezug auf den Gewerbelärm ermittelt das Schallgutachten Immissionswerte im
Baugebiet, die z. T. erheblich unter den Orientierungswerten für allgemeine Wohngebiete bzw. für Mischgebiete liegen, so dass mit nennenswerten Beeinträchtigungen
nicht zu rechnen ist.
Unter Berücksichtigung der Lärmimmissionen einerseits und den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse andererseits, erachtet die Gemeinde die
Festsetzungen als folgerichtig und ausreichend.
In rd. 1 km Entfernung vom Westrand des Baugebietes verläuft die Eisenbahnstrecke
Peine – Lengede der Verkehrsbetriebe Peine-Salzgitter AG. Der Betrieb der Eisenbahn verursacht Einwirkungen wie Bodenerschütterungen, Verkehrsgeräusche und
sonstige Lärmimmissionen sowie Staub- und Geruchseinwirkungen. Wegen der großen Entfernung zum Baugebiet sind allerdings keine besonderen negativen Auswirkungen auf das Baugebiet zu besorgen.
 Zitatende
- Landwirtschaftliche Belange
Südlich und westlich grenzt das Plangebiet an die landwirtschaftlichen Nutzflächen.
Durch deren Bewirtschaftung können Stäube, Gerüche und Geräusche in das Plangebiet hineinwirken.
Die Immissionen, die gegebenenfalls auch an Feiertagen oder in den späten Abendstunden auftreten können, sind für die Dörfer in Ilsede ortsüblich und bedürfen somit
auch keinerlei weitergehender Untersuchung. Die künftigen Anwohner werden allerdings darauf hingewiesen, dass entsprechende Störungen der Wohnruhe insbesondere an den randlich gelegenen Wohngrundstücken nicht auszuschließen sind.
Zur Minimierung der Störungen bestehen im Bebauungsplan Einschränkungen der
überbaubaren Grundstücksflächen in Richtung der Ackerflur und die Forderung zur
Anlage von Hecken, die auch für einen gewissen Schutz sorgen.
3.0
Umweltbericht
3.1
Einleitung
Im Umweltbericht werden die aufgrund der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
ermittelte und bewertete Belange des Umweltschutzes dargelegt.
3.1.1 Inhalt und Ziele des Bauleitplans
Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans ist notwendig, um die Festsetzungen des Ursprungsplans aus dem Jahre 2004 geänderten Vorstellungen zur Ableitung des Regenwassers anzupassen. In der Folge findet im noch nicht erschlossenen Westteil des Gebietes auch ein geringer Flächentausch von öffentlichen Grünflächen und von Wohngebieten statt.
Betroffen von der Planänderung ist der vollständige Ursprungsbebauungsplan in einer Größe von rd. 8,84 ha. Dabei konzentrieren sich die flächenhaften Änderungen
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auf eine Vergrößerung der öffentlichen Grünflächen für die Regenwasserbewirtschaftung auf rd. 0,15 ha. Im gleichen Zuge werden öffentliche Grünflächen in einen Umfang von rd. 0,07 ha in allgemeine Wohngebiete (WA) geändert.
3.1.2 Ziele des Umweltschutzes
Die Gemeinde berücksichtigt bei der Planaufstellung insbesondere folgende, in den
einschlägigen Fachgesetzen und Normen festgelegte Ziele des Umweltschutzes:
- Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft 4),
- Nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Bodenfunktion 5),
- Schutz vor und Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen 6) 7).
Konkrete Ziele und Bewertungsmaßstäbe wurden aus den umweltbezogenen Darstellungen und Festlegungen des Regionalen Raumordnungsprogramms8), des Flächennutzungsplan der Gemeinde Ilsede, des Landschaftsrahmenprogramms für den
Landkreis Peine abgeleitet, dem vorgefundenen Bestand gegenübergestellt und wurden somit im Sinne von § 1a BauGB berücksichtigt.
Bei der Bewertung der naturräumlichen Umweltbelange wurde die Bestandssituation anhand von Begehungen - zugrunde gelegt. Grundlage für die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung der Planung bildete die "Arbeitshilfe zur Ermittlung von Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen in der Bauleitplanung", das sogenannte "Städtetagsmodell"9).
3.2
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung ermittelt wurden.
3.2.1 Bestand/Planung
a) Naturräumliche Schutzgüter
Nach dem RROP 2008 ist der Plangeltungsbereich Teil des (nachrichtlich übernommenen) Siedlungsbereichs. Hier wurden die Darstellungen im Flächennutzungsplan
der Gemeinde übernommen.
- Schutzgut Boden:
Bestand:
Bedingt durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung und da die Baugebiete auf
Grund des rechtskräftigen Bebauungsplanes bereits im östlichen Teil bebaut sind, ist
4
)
)
6
)
7
)
8
)
5
9
)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Bundes- Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
DIN 18005, Schallschutz im Städtebau
Zweckverband Großraum Braunschweig: Regionales Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum
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Niedersächsischer Städtetag (Hrsg.) 2013: Arbeitshilfe zur Ermittlung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Bauleitplanung, Hannover, 7. Überarbeitete Auflage 20013
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der Naturboden des Geltungsbereiches stark überprägt. Die Flächen zählen zu den
Pseudogley-Podsol-Bodentypen.
Für das Schutzgut Boden besitzt der Geltungsbereich eine allgemeine Bedeutung.
Planung:
Gewisse Verbesserungen des Schutzgutes entstehen durch die Umwandlung von
0,15 ha allgemeinen Wohngebietes in ein naturnah anzulegendes Regenwasserrückhaltebecken, dem gegenüber stehen rd. 0,07 ha neue Bauflächen.
Prognose:
Für das Schutzgut Boden entstehen keine neuen Beeinträchtigungen.
- Schutzgut Wasser
Bestand:
Oberflächengewässer sind nicht vorhanden.
Durch die intensive gärtnerische Nutzung des Bodens im Geltungsbereich ist die
Leistungsfähigkeit des Schutzgutes Grundwasser eingeschränkt. Insgesamt besitzt
das Gebiet für das Schutzgut Wasser eine allgemeine Bedeutung.
Planung:
Da diese Versiegelungen bereits auf der Grundlage des rechtskräftigen Planes zulässig sind, handelt es sich hier um eine kleine neu festgesetzte Versiegelung. Vielmehr
wird auf 0,15 ha allgemeinem Wohngebiet ein Regenwasserrückhaltebecken naturnah angelegt. Durch die Neuausweisung von 0,07 ha Baufläche hebt sich die flächenmäßig geringe Entsiegelung versiegelter Flächen auf. Die Änderungen der Baugrenze erfolgen in einem Teilbereich, ohne dass der zulässige Versiegelungsgrad
verändert wird. Neue zusätzliche Eingriffe werden nicht ermöglicht.
Prognose:
Für das Schutzgut Wasser entstehen keine neuen Beeinträchtigungen.
- Schutzgut Klima/ Luft
Bestand:
Das Plangebiet ist dem Übergangsbereich zwischen dem freien Außenraum und dem
geschlossenen Siedlungsgefüge zuzuordnen. Der Planbereich ist im Teil des Siedlungsbereiches bereits bebaut.
Für das Schutzgut besitzt der Planbereich eine mittlere Bedeutung.
Planung:
Die Planung bereitet einen gleichwertigen Flächentausch vor.
Prognose:
Die Planung bereitet keine grundsätzlich neuen zusätzlichen Versiegelungen vor, so
dass das Schutzgut hierdurch keine zusätzliche erhebliche Beeinträchtigung erfährt.
Durch Gehölzpflanzungen und Hausgärten entstehen dauerhaft geschlossene Vegetationsdecken, die nicht nur staubfilternde Funktion besitzen, sondern auch zu einer
Reduzierung der Temperatur beitragen. Das Kleinklima wird hierdurch verbessert.
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- Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften
Bestand:
Der Planbereich besitzt aufgrund seiner Lage am Rand des Siedlungskörpers keine
besondere Bedeutung für das Schutzgut.
Anhaltspunkte für Vorkommen besonders oder streng geschützter Arten und Lebensgemeinschaften im Bereich der Hausgärten liegen nach Augenscheinbestandsaufnahme nicht vor.
Planung:
Die Planung bereitet einen gleichwertigen Flächentausch vor.
Prognose:
Eingriffe für das Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften werden nicht vorbereitet. Das Artenschutzrecht gilt unmittelbar und wird beachtet. Bauarbeiten werden außerhalb der Brut- und Setzzeit begonnen und durchgeführt.
- Schutzgut Mensch
Im Rahmen des Ursprungsbebauungsplans wurde der Straßenverkehrslärm untersucht, der von der K 29 und der B 444 ausgeht. Auf Grundlage dieser Untersuchung10) bestehen Festsetzungen zum passiven Lärmschutz, die sich aber nur auf
den östlichen Bereich beschränken. Für den hier zu betrachtenden Planbereich bestehen keine schalltechnischen Festsetzungen, insofern sind keine besonderen Beeinträchtigungen auf das Wohnen durch Verkehrslärm festzustellen.
- Schutzgut Landschaft
Prägend für den Planbereich ist der Übergang vom Siedlungsbereich zur freien Landschaft. Um Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu vermeiden, ist im Süden
und Westen eine Randeingrünung in Form einer Strauch-Baum-Hecke bereits im
rechtskräftigen Bebauungsplan vorgesehen. Diese ist vor Ort auf Grundlage des
rechtskräftigen Planes bereits entstanden und wird planerisch gesichert.
Die Beeinträchtigungen durch neue Regelungen zur Oberflächenentwässerung im
Rahmen der Planfestsetzungen sind als nicht zu erwarten.
b) Kultur- und Sachgüter
Bau- und Bodendenkmäler sind der Gemeinde für die Bereiche und die nähere Umgebung nicht bekannt. Der Planbereich liegt in der Erdfallgefährdungskategorie 1. Für
die nach der Aussage des Landesbergamtes praktisch keine Erdfallgefährdung besteht.
c) Bodenschutz
Altstandorte innerhalb des Plangeltungsbereiches sind derzeit nicht bekannt.
10
)
Bonk-Maire-Hoppmann: Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan "Zitterfeld II" in Lahstedt,
OT Gadenstedt, Nr. 99057, Garbsen 12.03.1999
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3.2.2 Entwicklungsprognose
Der Bebauungsplan bereitet eine Neuorganisation der Oberflächenentwässerung vor.
Ohne die Planänderung verblieben der gleiche Zustand der Hausgärten und eine Rigolen-Versickerung mit entsprechend hohem Unterhaltungsaufwand innerhalb des
bisherigen Geltungsbereiches.
3.2.3 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie zur Kompensation
a) Naturräumliche Schutzgüter
- Vermeidung/ Minimierung:
Zur Vermeidung und zur Minimierung des Unterhaltungsaufwandes der offenen Seitengräben zur Oberflächenentwässerung hat sich die Gemeinde entschlossen, an
zentraler Stelle ein Regenwasserrückhaltebecken in naturnaher Ausführung anzulegen. Gleichzeitig soll den Anwohnern ermöglicht werden, ihre Grundstücke flexibler
auszunutzen. Insofern wird im Südwesten des Planbereiches der Abstand der Baugrenze von bisher 12,0 m auf 5,0 m reduziert. Da die Grundflächenzahl nicht verändert wird, kommt es zu keinem höheren Versiegelungsgrad als zuvor.
- Kompensation:
Auf zusätzliche Maßnahmen zur Kompensation der zulässigen Eingriffe sind nicht erforderlich, da der rechtskräftige Bebauungsplan alle Eingriffe dem Grunde nach bereits zulässt. Es werden 0,15 ha allgemeine Wohngebiete zu Gunsten der Grünfläche
für die Regenwasserrückhaltung aufgegeben. Durch die Umstrukturierung entstehen
an anderer Stelle ca. 0,07 ha allgemeines Wohngebiet neu. In der Summe wird der
Eingriff in Natur und Landschaft also geringfügig reduziert.
Nach Realisierung aller Planfestsetzungen werden keine erheblichen Beeinträchtigungen für Natur und Landschaft verbleiben.
b) Bodenschutz
Zum Schutz des Bodens vor Verunreinigungen sind die Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes zu beachten.
Grundsätzlich gilt, dass gem. § 202 BauGB Mutterboden, der bei der Errichtung und
Änderung baulicher Anlagen sowie bei wesentlichen anderen Veränderungen der
Erdoberfläche ausgehoben wird, in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung (z. B. Beimengung von Baurückständen, Metallen, chemischen Stoffen, Schlacken) oder Vergeudung (z. B. Auffüllen der Baugrube, Verwendung als nicht bepflanzbarer Untergrund) zu schützen ist. Diesem Erfordernis ist im Rahmen der Baugenehmigung bzw. Realisierung Rechnung zu tragen.
3.2.4 Andere Planungsmöglichkeiten
Da der Planung ein rechtskräftiger Bebauungsplan zu Grunde liegt, hätte eine Alternative lediglich in der Wahl einer technischen Lösung zur Oberflächenentwässerung,
z. B, in Form von Stauraumkanälen oder Betonbecken, bestanden.
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Es wird als angemessen erachtet, den zulässigen Versiegelungsgrad des rechtskräftigen Bebauungsplanes zu übernehmen und die Baugrenzen und das Baugebiet an
die örtlichen Verhältnisse in Verbindung mit der Planung des Regenwasserrückhaltebeckens anzupassen.
3.3
Zusatzangaben
3.3.1 Verwendete Verfahren/ Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Umweltprüfung
In der Umweltprüfung wurden die umweltrelevanten Aussagen von Fachplänen
(Landschaftsrahmenplan Landkreis Peine, Regionales Raumordnungsprogramm)
sowie städtebaulichen (Flächennutzungsplan der Gemeinde Ilsede, rechtskräftiger
Bebauungsplan) und sonstigen Fachplanungen (Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung
nach dem Bundesnaturschutzgesetz zum Urplan) aufbauend auf eine Vor-OrtBestandsaufnahme gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches ausgewertet.
Grundsätzliche Schwierigkeiten haben sich insofern ergeben, da die Gemeinde Ilsede
und die Gemeinde Ilsede nicht über einen aktuellen Landschaftsplan verfügen.
3.3.2 Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt
Für Beeinträchtigungen des Naturschutzes und des Landschaftsbildes setzt der
rechtskräftige Bebauungsplan die Anlage einer Randeingrünung aus standortheimischen Laubgehölzen fest. Die Gemeinde wird im Rahmen des Monitorings nach 5
und erneut nach 10 Jahren nach Fertigstellung der Bepflanzungen durch Ortstermine
prüfen, ob die beabsichtigte Funktion für die Tier- und Pflanzenwelt sowie für das
Landschaftsbild erreicht worden ist. Die Ergebnisse der Ortstermine werden anhand
von Fotos dokumentiert und in die weiteren städtebaulichen Planungsüberlegungen
der Gemeinde einfließen.
Die Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplans obliegt zunächst der Baugenehmigungsbehörde. Im Hinblick auf unvorhergesehene Umweltauswirkungen wird
die Gemeinde auf Mitteilungen der Fachbehörden gem. § 4 Abs. 3 BauGB und auf
mögliche Hinweise von Bürgern zurückgreifen und reagieren.
4.0
Begründung zur örtlichen Bauvorschrift
Die örtliche Bauvorschrift wurde aus der rechtskräftigen Planung übernommen und ist
nicht Gegenstand der Änderung.
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5.0
Flächenbilanz
Die 3. Änderung setzt im Gegensatz zu dem Urplan 0,15 ha öffentliche Grünflächen
für eine Regenwasserrückhaltemaßnahme fest und im Zuge der Flächenanpassungen in der Folge der Neuplanung ca. 0,07 ha allgemeines Wohngebiet.
Nutzung
Fläche
Anteil
Allgemeine Wohngebiete (WA)
5,71 ha
64 %
Mischgebiete
0,43 ha
5%
Verkehrsflächen:
1,39 ha
16 %
-
Straßenverkehrsflächen
1,36 ha
-
Verkehrsflächen besonderer
Zweckbestimmung
0,03 ha
Öffentliche Grünflächen:
1,31 ha
-
Regenwasserrückhaltung
0,15 ha
-
Spielplatz
0,07 ha
-
Flächen für Maßnahmen
zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft
1,09 ha
Plangeltungsbereich
6.0
8,84 ha
15 %
100 %
Hinweise aus Sicht der Fachplanungen
- Ver- und Entsorgung
Die Vodafone Kabel Deutschland GmbH teilt am 06.06.2016 Folgendes mit:
Eine Erschließung des Gebietes erfolgt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Diese
sind in der Regel ohne Beteiligung des Auftraggebers an den Erschließungskosten nicht
gegeben.
Wenn Sie an einem Ausbau interessiert sind, sind wir gerne bereit, Ihnen ein Angebot
zur Realisierung des Vorhabens zur Verfügung zu stellen. Bitte setzen Sie sich dazu mit
unserem Team Neubaugebiete in Verbindung:
Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Neubaugebiete KMU, Südwestpark 15, 90449
Nürnberg, [email protected]
- Verkehrliche Belange
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Wolfenbüttel, weist in ihrer Stellungnahme vom 02.06.2016 darauf hin, dass seitens des Straßenbaulastträgers der Bundesstraße keine Lärmschutzmaßnahmen für
das Plangebiet errichtet und auch keine Kosten hierfür übernommen werden. Ansprüche
hinsichtlich der Emissionen wie Lärm, Staub, Gasen oder Erschütterungen können gegenüber dem Bund nicht geltend gemacht werden.
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- Landwirtschaftliche Belange
Mit Schreiben vom 23.06.2016 weist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen darauf hin, dass sofern Dränagen angeschnitten oder das Vorflutsystem beeinträchtigt
werden, sind die Wasserverhältnisse unter Beachtung landwirtschaftlicher Belange ordnungsgemäß wieder herzustellen.
- Geologische Voraussetzungen
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie teilt am 07.07.2016 folgende Stellungnahme mit:
Im Planbereich verläuft eine Gasleitung der E.ON Avacon Transport, Watenstedter
Weg 75, 38229 Salzgitter; (Lahstedt-Gadenstedt).
Ich bitte Sie daher, sich mit dem vorgenannten Betrieb in Verbindung zu setzen, damit Ihnen die genaue Lage der Betriebseinrichtung und die zu beachtenden Schutzvorkehrungen mitgeteilt werden können. Erdgasleitungen haben einen Schutzstreifen,
der nicht überbaut und/oder mit tiefwurzelndem Bewuchs bepflanzt werden darf.
Im Untergrund der Planungsfläche stehen schwer lösliche Kalksteine, Kalkmergelsteine oder Tonsteine der Kreidezeit an. Durch lokale Verkarstung dieser Gesteine
(irreguläre Auslaugung) sind die geologischen Voraussetzungen für das vereinzelte
Auftreten von Erdfällen gegeben. Allerdings sind bisher im Planungsbereich und in
der weiteren Umgebung keine Erdfälle bekannt.
Formal wird die Planungsfläche in die Erdfallgefährdungskategorie 1 eingestuft (gemäß Erlass des Niedersächsischen Sozialministers "Baumaßnahmen in erdfallgefährdeten Gebieten" vom 23.2.1987, AZ. 305.4-24 110/2-). Konstruktive Sicherungsmaßnahmen bezüglich der Erdfall-gefährdung sind bei Bauvorhaben für diese Gefährdungskategorie nicht erforderlich.
Für die geotechnische Erkundung des Baugrundes sind die allgemeinen Vorgaben
der DIN EN 1997-1:2014-03 mit den ergänzenden Regelungen der DIN 1054:2010-12
und nationalem Anhang DIN EN 1997-1/NA:2010-12 zu beachten. Der Umfang der
geotechnischen Erkundung ist nach DIN EN 1997-2:2010-10 mit ergänzenden Regelungen DIN 4020:2010-12 und nationalem Anhang DIN EN 1997-2/NA:2010-12 vorgegeben.
Vorabinformationen zum Baugrund können dem Internet-Kartenserver des LBEG
(www.lbeg.niedersachsen.de) entnommen werden.
Diese Stellungnahme ersetzt keine geotechnische Erkundung des Baugrundes.
7.0
Ablauf des Planaufstellungsverfahrens
7.1
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit dem
Vorentwurf durch Offenlage vom 10.05.2016 bis zum 10.06.2016 in der Verwaltung in
Ilsede durchgeführt.
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7.2
Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB wurden mit Schreiben der Gemeinde Ilsede zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 10.06.2016 aufgefordert.
7.3
Öffentliche Auslegungen / Beteiligungen der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden
Zum Planverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB hat die öffentliche Auslegung vom
……………….. bis zum ……………….. stattgefunden. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden wurden gem. § 4 Abs. 2 bzw. § 2
Abs. 2 BauGB mit Datum vom ……………….. angeschrieben und zu einer Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist aufgefordert.
(wird nach dem Planverfahren ergänzt)
8.0
Zusammenfassende Erklärung
8.1
Planungsziel
Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist es, anstelle eines aufwendig zu unterhaltenden offenen Grabensystems die Ableitung des Oberflächenwassers in ein Löschund Regenwasserrückhaltebecken in Form eines Trockenbeckens festzusetzen. Aufgrund des Regenwasserrückhaltebeckens ist es erforderlich, die Parzellierung des
Plangebiets im Westen des Bereichs sinnvoll anzupassen. Im Flächentausch dazu
wird die mitten im Plangebiet festgesetzte öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kinderspielplatz um rd. 0,07 ha reduziert und dem Baugebiet zugeschlagen. Der gesamte Planbereich erstreckt sich auf eine Fläche von 8,84 ha, wobei sich
der Änderungsbereich nur auf eine Fläche von ca. 0,15 ha beschränkt, die bisher als
allgemeines Wohngebiet festgesetzt war und künftig als Grünfläche für Regenwasserrückhaltemaßnahmen festgelegt wird, und auf eine Fläche von ca. 0,07 ha für einen im Rahmen der neuen Parzellierung entstehendes Baugrundstück. Ausgleichsmaßnahmen sind daher nicht erforderlich.
8.2
Berücksichtigung
Abwägung
der
Umweltbelange
und
der
Beteiligungsverfahren/
(wird nach dem Planverfahren ergänzt)
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B-Plan "Zitterfeld II" mit ÖBV, 3. Änderung
Gemeinde Ilsede, Ortschaft Gadenstedt, Landkreis Peine
9.0
Bodenordnende oder sonstige Maßnahmen, für die der Bebauungsplan die
Grundlage bildet
9.1
Herstellen öffentlicher Straßen und Wege
Der Ausbau der im Plangebiet ausgewiesenen Straße und Wege ist durch die Gemeinde Ilsede vorgesehen.
9.2
Besondere Maßnahmen zur Ordnung des Grund und Bodens
Die Eigentumsverhältnisse im Plangeltungsbereich des Bebauungsplans sind mit den
Planfestsetzungen in Bezug auf die Verkehrsflächen, öffentlichen Grünflächen bzw.
Regenwasserrückhalteflächen und den baulich nutzbaren Flächen (allgemeine
Wohngebiete) in Einklang zu bringen. Sofern hierfür vertragliche Regelungen zwischen den Grundeigentümern und der Gemeinde nicht zu erreichen sind, kommen
besondere Maßnahmen zur Ordnung des Grund und Bodens wie Umlegung, Grenzregelung oder Enteignung in Betracht.
Bodenordnende oder sonstige Maßnahmen, für die der Bebauungsplan die Grundlage bildet, werden nicht erforderlich.
10.0
Maßnahmen zur Verwirklichung des Bebauungsplans
Zur Verwirklichung des vorliegenden Bebauungsplans sind die Erschließungsmaßnahmen vorrangig durchzuführen.
Die Entwässerung des Niederschlagswassers wird im Straßenraum durch das Leitungssystem geleitet und weiter in das im Westen des Gebiets gelegenen Regenrückwasserhaltebecken gesammelt.
Die Abwässer werden der Kläranlage Peine-Telgte zugeführt.
Der Ausbau und die Herstellung der Straßen- und Grünflächen werden im Zuge der
Erschließungsmaßnahmen vorgenommen.
Besondere soziale Härten, die durch diesen Plan ausgelöst werden, sind zurzeit nicht
erkennbar. Soweit bei der Durchführung des Bebauungsplans soziale Härten eintreten, wird die Gemeinde im Rahmen ihrer Verpflichtungen bei der Lösung der sozialen
Probleme behilflich sein.
Dr.-Ing. W. Schwerdt
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- 21 -
B-Plan "Zitterfeld II" mit ÖBV, 3. Änderung
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11.0
Verfahrensvermerk
Die Begründung zum Bebauungsplan hat mit dem dazugehörigen Beiplan gem.
§ 3 (2) BauGB vom ....................... bis ...................... öffentlich ausgelegen.
Sie wurde in der Sitzung am ........................ durch den Rat der Gemeinde Ilsede unter Berücksichtigung und Einschluss der Stellungnahmen zu den Bauleitplanverfahren beschlossen.
Ilsede, den ...................
.........................
(Bürgermeister)
Anhang
Dr.-Ing. W. Schwerdt
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Anhang: Artenlisten
Artenliste 1 - Baumartige Laubgehölze
Um eine möglichst große Gestaltungsbreite für die Eigentümer zuzulassen, enthält die Liste eine Vielzahl zugelassener
heimischer Arten. Eine große Anzahl sind jedoch nicht bzw. nur bedingt standortgerecht. Zur Vergrößerung des ökologischen Wertes und zur Einsparung von Kosten für Pflege und Ersatz sollte deshalb auf die mit * gekennzeichneten
standortgerechten Arten zurückgegriffen werden; feuchte Standorte treten in den Bauflächen nicht auf und werden daher nicht berücksichtigt. Die besonders empfohlenen Gehölze der potentiell natürlichen Vegetation sind zusätzlich mit +
gekennzeichnet.
Bei der Beschaffung der Gehölze ist darauf zu achten, dass die genannten Wildformen und nicht Zuchtformen (erkennbar an Namenszusätzen) geliefert werden.
Die angegebenen Größen sind Endmaße bei freiem Stand und guter Entwicklung. Sie werden z.B. bei Gehölzgruppen
und Hecken nicht erreicht.
Große Laubbäume:
Spitzahorn *
Bergahorn *+
Schwarzerle *
Sandbirke *
Moorbirke
Rotbuche *+
Esche *+
Walnuß *
Schwarzpappel
Zitterpappel *
Traubeneiche *+
Stieleiche *+
Silberweide
Winterlinde *+
Feldulme *
Bergulme
Sommerlinde *+
Mittelgroße und kleine Laubbäume:
Feldahorn *+
Hainbuche *+
Vogelkirsche *+
Traubenkirsche
Mehlbeere *
Eberesche (Vogelbeere) *+
Elsbeere
hochstämmige heimische Obstbäume *+
Acer platanoides
Acer pseudoplatanus
Alnus glutinosa
Betula pendula
Betula pubescens
Fagus silvatica
Fraxinus excelsior
Juglans regia
Populus nigra
Populus tremula
Quercus petraea
Quercus robur
Salix alba
Tilia cordata
Ulmus carpinifolia
Ulmus glabra
Tilia platyphyllos
Höhe/Breite
30/10
40/15
25/08
25/06
30/08
40/25
40/15
30/15
30/20
30/15
30/20
30/20
25/10
25/20
30/15
30/20
25/20
Acer campestre
Carpinus betulus
Prunus avium
Prunus padus
Sorbus aria
Sorbus aucuparia
Sorbus torminalis
Höhe/Breite
15/06
20/10
20/10
15/08
10/06
15/06
15/06
Artenliste 2 - Strauchartige Laubgehölze
Die Arten Pfaffenhütchen und Gemeiner Schneeball sollten nicht in der Nachbarschaft von Ackerflächen angepflanzt
werden, auf denen Zuckerrüben oder Kartoffeln angebaut werden. Im anderen Falle kann es zur verstärkten Übertragung landwirtschaftlicher Schädlinge kommen.
Sträucher:
Roter Hartriegel *+
Hasel *+
Weißdorn *+
Pfaffenhütchen *+
Liguster *
Heckenkirsche *+
Schlehe *+
Kreuzdorn
Faulbaum *+
Hundsrose *+
Brombeere *
Ohrweide
Salweide *
Dr.-Ing. W. Schwerdt
Cornus sanguinea
Corylus avellana
Crataegus monogyna
Euonymus euroapeus
Ligustrum vulgare
Lonicera xylosteum
Prunus spinosa
Rhamnus catharticus
Rhamnus frangula
Rosa canina
Rubus fruticosus
Salix aurita
Salix caprea
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Höhe/Breite
4,0/3,0
6,0/4,0
7,0/4,0
6,0/2,0
5,0/3,0
5,0/3,0
6,0/4,0
6,0/4,0
5,0/3,0
3,0/3,0
3,0/3,0
3,0/3,0
6,0/3,0
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B-Plan "Zitterfeld II" mit ÖBV, 3. Änderung
Gemeinde Ilsede, Ortschaft Gadenstedt, Landkreis Peine
Schwarzer Holunder *+
Wolliger Schneeball
Gemeiner Schneeball *+
Purpurweide *+
Hauf(Korb-)weide *+
Traubenholunder *
Kornelkirsche *
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Sambucus nigra
Viburnum lantana
Viburnum opulus
Salix purpurea
Salix viminalis
Sambucus racemosa
Cornus mas
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7,0/5,0
5,0/3,0
4,0/3,0
8,0/5,0
Braunschweig
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