Antragsvordruck für das Kalenderjahr 2016 An das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Referat 25 Mercatorstraße 3 24106 Kiel Antrag auf Enthornung 1. Antragsteller/in Vorname, Name, Firma Straße, Hausnummer PLZ, Ort ÖkoKontrollnummer Telefon/ Fax E-Mail Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstraße 3 | 24106 Kiel Zuständige Behörde EG-Ökoverordnung | Tel.: 0431/988-4904 | Mail: [email protected] 2. Angaben des Antragstellers Ich stelle den Antrag auf Enthornung für bis zu _____ Kälber für den Zeitraum bis zum 31.12.2018. In meinem Betrieb werden ca. _____ Milchkühe/ Mutterkühe (Unzutreffendes bitte streichen) gehalten. Rinderrasse:________________________________ Begründung: Der Eingriff ist erforderlich, weil ________________________________________________________ __________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________ Stallsystem: Laufstall neu Laufstall alt, Laufgänge beengt Gruppenbuchten für Jungvieh Sonstiges _____________________________________________________________ Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstraße 3 | 24106 Kiel Zuständige Behörde EG-Ökoverordnung | Tel.: 0431/988-4904 | Mail: [email protected] 3. Erklärung des Antragstellers Ich versichere, dass der Eingriff für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerlässlich ist und durch die Öko-Kontrollstelle überprüft wird. Ich versichere, dass der Eingriff nur durch zulässige Verfahren (z.B. Brennstabmethode) durchgeführt und jegliches Leid der Tiere minimiert wird. Mir ist bekannt, dass die Bescheidung des Antrages durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume kostenpflichtig ist. Mir ist bekannt, dass eine Genehmigungen bis längstens zum 31.12.2018 erteilt wird. Eine weitergehende Verlängerung nach Ablauf dieser Frist ist nur möglich, wenn ich die Umsetzung meines Maßnahmenplanes hinreichend nachweise. Mir ist bekannt, dass wesentliche Änderungen, wie ein neues Stallsystem oder Rassenumstellung einen neuen Antrag erfordern. Es werden nur Kälber im geeigneten Alter, unter 6 Wochen, enthornt. Ich habe einen Maßnahmenplan gemäß Nr. 5 der Hinweise beigefügt. Die Betäubung und Schmerzbehandlung wird mit Sedierung, Lokalanästhesie und Schmerzmittel durchgeführt. Alternativ wird die Enthornung mit Vollnarkose und Schmerzmittel durchgeführt. Bei Bedarf werden postoperative Schmerzmittel verabreicht. ----------------------------------- ----------------------------------- Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers Stempel der Kontrollstelle ____________________________ Ort, Datum Unterschrift Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstraße 3 | 24106 Kiel Zuständige Behörde EG-Ökoverordnung | Tel.: 0431/988-4904 | Mail: [email protected] Hinweise (1) Alle zutreffenden ankreuzen; falls erforderlich, Anlagen bitte beifügen. (2) Der Antrag wird direkt über die Kontrollstelle gestellt. (3) Es können nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet werden. Unvollständig vorliegende Anträge gelten bis zur Vervollständigung als nicht gestellt. (4) Anträge müssen einen Monat vor Ablauf der bisherigen Genehmigung gestellt werden. (5) Maßnahmenplan - Eine Ausnahmegenehmigung stellt keine dauerhafte Lösung dar. Daher ist im Rahmen der Antragstellung ein Maßnahmenplan einzureichen, in welchem dargestellt ist, welche Maßnahmen betriebsspezifisch ergriffen werden, um langfristig auf das Enthornen verzichten zu können. - Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen wird bei Wiederholungsantrag ab Geltungsbeginn 2019 von der Behörde überprüft, um gegebenenfalls weiterhin im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilen zu können. (6) Bei einer Enthornung ohne vorherige Genehmigung oder bei Verstoß gegen die Vorgaben zur Enthorung können sich je nach vorliegendem Schwergrad der Abweichung u. a. folgende Konsequenzen ergeben: - Die betroffenen Tiere und deren Erzeugnisse können nicht mit Hinweisen auf die ökologische Produktion vermarktet werden. - Stellt dies eine Unregelmäßigkeit im Bereich der tierischen Produktion dar, kann es bei der Teilnahme an einem bestehenden Förderungsprogramm zu Kürzungen der Fördersumme führen. - Eine bestehende Ausnahmegenehmigung kann widerrufen werden. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstraße 3 | 24106 Kiel Zuständige Behörde EG-Ökoverordnung | Tel.: 0431/988-4904 | Mail: [email protected]