Antrag auf Enthornung 1. Antragsteller/in

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Antragsvordruck
für das Kalenderjahr 2016
An das
Ministerium für Energiewende,
Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Referat 25
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Antrag auf Enthornung
1. Antragsteller/in
Vorname, Name,
Firma
Straße,
Hausnummer
PLZ, Ort
ÖkoKontrollnummer
Telefon/ Fax
E-Mail
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstraße 3 | 24106 Kiel
Zuständige Behörde EG-Ökoverordnung | Tel.: 0431/988-4904 | Mail: [email protected]
2. Angaben des Antragstellers
Ich stelle den Antrag auf Enthornung für bis zu _____ Kälber für den Zeitraum bis zum 31.12.2018.
In meinem Betrieb werden ca. _____ Milchkühe/ Mutterkühe (Unzutreffendes bitte streichen)
gehalten.
Rinderrasse:________________________________
Begründung:
Der Eingriff ist erforderlich, weil ________________________________________________________
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Stallsystem:
Laufstall neu
Laufstall alt, Laufgänge beengt
Gruppenbuchten für Jungvieh
Sonstiges _____________________________________________________________
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstraße 3 | 24106 Kiel
Zuständige Behörde EG-Ökoverordnung | Tel.: 0431/988-4904 | Mail: [email protected]
3. Erklärung des Antragstellers
Ich versichere, dass der Eingriff für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum
Schutz anderer Tiere unerlässlich ist und durch die Öko-Kontrollstelle überprüft wird.
Ich versichere, dass der Eingriff nur durch zulässige Verfahren (z.B. Brennstabmethode) durchgeführt
und jegliches Leid der Tiere minimiert wird.
Mir ist bekannt, dass die Bescheidung des Antrages durch das Ministerium für Energiewende,
Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume kostenpflichtig ist.
Mir ist bekannt, dass eine Genehmigungen bis längstens zum 31.12.2018 erteilt wird. Eine
weitergehende Verlängerung nach Ablauf dieser Frist ist nur möglich, wenn ich die Umsetzung
meines Maßnahmenplanes hinreichend nachweise.
Mir ist bekannt, dass wesentliche Änderungen, wie ein neues Stallsystem oder Rassenumstellung
einen neuen Antrag erfordern.
Es werden nur Kälber im geeigneten Alter, unter 6 Wochen, enthornt.
Ich habe einen Maßnahmenplan gemäß Nr. 5 der Hinweise beigefügt.
Die Betäubung und Schmerzbehandlung wird mit Sedierung, Lokalanästhesie und
Schmerzmittel durchgeführt.
Alternativ wird die Enthornung mit Vollnarkose und Schmerzmittel durchgeführt.
Bei Bedarf werden postoperative Schmerzmittel verabreicht.
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Ort, Datum
Unterschrift des Antragstellers
Stempel der Kontrollstelle
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Ort, Datum Unterschrift
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstraße 3 | 24106 Kiel
Zuständige Behörde EG-Ökoverordnung | Tel.: 0431/988-4904 | Mail: [email protected]
Hinweise
(1) Alle zutreffenden
ankreuzen; falls erforderlich, Anlagen bitte beifügen.
(2) Der Antrag wird direkt über die Kontrollstelle gestellt.
(3) Es können nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet werden. Unvollständig
vorliegende Anträge gelten bis zur Vervollständigung als nicht gestellt.
(4) Anträge müssen einen Monat vor Ablauf der bisherigen Genehmigung gestellt werden.
(5) Maßnahmenplan
- Eine Ausnahmegenehmigung stellt keine dauerhafte Lösung dar. Daher ist im Rahmen
der Antragstellung ein Maßnahmenplan einzureichen, in welchem dargestellt ist,
welche Maßnahmen betriebsspezifisch ergriffen werden, um langfristig auf das
Enthornen verzichten zu können.
- Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen wird bei Wiederholungsantrag ab
Geltungsbeginn 2019 von der Behörde überprüft, um gegebenenfalls weiterhin im
Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilen zu können.
(6) Bei einer Enthornung ohne vorherige Genehmigung oder bei Verstoß gegen die Vorgaben
zur Enthorung können sich je nach vorliegendem Schwergrad der Abweichung u. a.
folgende Konsequenzen ergeben:
- Die betroffenen Tiere und deren Erzeugnisse können nicht mit Hinweisen auf die
ökologische Produktion vermarktet werden.
- Stellt dies eine Unregelmäßigkeit im Bereich der tierischen Produktion dar, kann es bei
der Teilnahme an einem bestehenden Förderungsprogramm zu Kürzungen der
Fördersumme führen.
- Eine bestehende Ausnahmegenehmigung kann widerrufen werden.
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstraße 3 | 24106 Kiel
Zuständige Behörde EG-Ökoverordnung | Tel.: 0431/988-4904 | Mail: [email protected]
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