29.09.2010 Auszug Giesing Beschulss

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2.2.2 Parkraummanagementgebiet Tegernseer Landstraße (Anlage 2.2)
Grenzen: Martin- Luther- Straße, Giesinger Berg, DB- Südring, Tegernseer Landstraße, St.- Bonifatiusstraße, St.- Martins- Platz, Severinstraße, Werinherstraße,
Heimgartenstraße, Deisenhofener Straße, Silberhornstraße
Benachbarte Parkraummanagementgebiete: Regerplatz, Südliche Au, Schyrenbad, Untergiesing, Silberhornstraße, Walchenseeplatz, St.- Martins- Platz
Das Parkraummanagementgebiet Tegernseer Landstraße befindet sich im Nord westen des Stadtbezirks Obergiesing und ist nach Norden und Westen gut von
den benachbarten Parkraummanagementgebieten abgegrenzt. Im Norden ent steht die Trennwirkung durch den Ostfriedhof und den DB- Südring, im Westen
durch die Geländekante zum Isartal. Im Süden wird eine gute Trennwirkung zum
südlich angrenzenden Gebiet Silberhornstraße durch die Straßenzüge Silberhorn straße und Deisenhofener Straße erreicht – im Osten hingegen ist die Trenn wirkung eher gering, da die Severinstraße und die Heimgartenstraße nicht als
Hauptverkehrsstraße mit abgrenzender Funktion angesehen werden können. Vielmehr wurden diese Straßenzüge gewählt, damit die rechtliche Vorgabe einer Maximalausdehnung von 1000 Meter nicht überschritten wird.
Die bestimmende Hauptverkehrsstraße im Gebiet ist die namensgebende
Tegernseer Landstraße, welche mit ihren Straßenbahnlinien und zahlreichen gewerblichen Einrichtungen zugleich den Hauptanziehungsbereich darstellt. Weitere
Durchgangsstraßen sind die Martin- Luther- Straße und die St.- Bonifatiusstraße.
Westlich der Tegernseer Landstraße befinden sich kleinere, unregelmäßig angeordnete Erschließungsstraßen ohne Durchgangsfunktion mit kleineren Baublö cken. Östlich der Tegernseer Landstraße sind die Baublöcke größer und das Straßennetz systematischer angeordnet. Das östliche Teilnetz ist im Vergleich zum
westlichen Teilnetz auch in seiner verkehrlichen Bedeutung als höherrangig
einzustufen.
Die Bevölkerungsdichte ist sehr hoch und bis auf wenige Ausnahmen mit größeren anderen Nutzungen (Schulen, Kirchen) gleichmäßig im gesamten Gebiet verteilt. Die gewerblichen Einrichtungen konzentrieren sich im Wesentlichen auf ein
Band entlang der Tegernseer Landstraße und der jeweils angrenzenden Baublö cke.
Um im Parkraummanagementgebiet Tegernseer Landstraße alle Nutzungen sowie
den hohen Bedarf für Bewohner aufgrund der Vielzahl von Altbauten ohne
privates Stellplatzangebot gleichermaßen zu berücksichtigen, wird grundsätzlich
in den Straßen mit erhöhter verkehrlicher Bedeutung Mischparken sowie in den
kleineren Seitenstraßen ausreichend Parkraum ausschließlich für Bewohnerinnen
und Bewohner angeordnet. In der Tegernseer Landstraße selbst zwischen Gietl straße und Watzmannstraße sowie in der St.- Bonifatiusstraße westlich der
Tegernseer Landstraße wird aufgrund der hohen Ladendichte und der nötigen Erreichbarkeit bis 18 Uhr Kurzzeitparken für alle Nutzergruppen empfohlen.
In folgenden Straßenzügen wird gebührenpflichtiges Mischparken empfohlen:
Tegernseer Landstraße südlich der Gietlstraße, Am Bergsteig nördlich der Hefner straße, Aignerstraße, Gietlstraße östlich der Aignerstraße, Untere Grasstraße
nördlich der Gietlstraße, Alpenrosenstraße, Alpenplatz, Edelweißstraße südlich
des Alpenplatzes, St.- Bonifatiusstraße und Watzmannstraße zwischen Tegernseer
Landstraße und Zugspitzstraße, Zugspitzstraße südlich der Watzmannstraße,
Wendelsteinstraße, St.- Martin- Straße, Ichostraße, Werinherstraße, Herzogstand -
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straße und Deisenhofener Straße. In der Alpenstraße wird gebührenpflichtiges
Mischparken bis 18 Uhr angeordnet, ab 18 Uhr bis 23 Uhr sind diese Stellplätze
ausschließlich Bewohnerinnen und Bewohnern vorbehalten.
Reines Bewohnerparken von 9 bis 23 Uhr wird abseits der Hauptverkehrsachsen
in folgenden Straßenzügen empfohlen: Hefnerstraße, Edelweißstraße nördlich des
Alpenplatzes, Aignerstraße und Untere Grasstraße südlich der Gietlstraße, Obere
Grasstraße, Raintaler Straße, Plecherstraße, Zugspitzstraße nördlich der Watzmannstraße, Watzmannstraße östlich der Zugspitzstraße sowie in kleinräumiger
Bereich an der Heimgartenstraße. Mit diesen Maßnahmen sind aus Sicht des Gutachters ausreichend Stellplätze ausschließlich für Bewohnerinnen und Bewohner
bereitgestellt, so dass die beiden Nutzergruppen Bewohnerinnen und Bewohner
sowie Besucherinnen und Besucher jeweils ausreichend Abstellmöglichkeiten für
ihr Kfz haben.
Auf dem gesamten St.- Martins- Platz (beide Teilbereiche des Platzes) ist es sowohl für die Bewohnerinnen und Bewohner des Gebiets Tegernseer Landstraße als
auch für die Bewohnerinnen und Bewohner des Gebiets St.- Martins- Platz möglich,
zu parken (Grenzstraßenregelung).
Die Erreichbarkeit des Ostfriedhofs, der Sportanlagen an der St.- Martin- Straße
sowie der Hl.- Kreuz- Kirche wird in der St.- Bonifatius - Straße östlich der Zugspitz straße, in Teilbereichen des St.- Martins- Platzes und in Teilen der Straßen Am
Bergsteig und Ichostraße durch Mischparken mit Parkscheibe gewährleistet. Bewohnerinnen und Bewohner haben auf diesen Stellplätzen weiterhin die Möglich keit, mit Bewohnerlizenz dort 24 h / Tag kostenfrei zu stehen.
Sonderregelungen wie die zeitlich begrenzten Stellplätze für Schulbusse in der
St.- Martin- Straße sowie alle Taxi- und Behindertenstellplätze werden unverändert
übernommen. Die Stellplätze an der Heimgartenstraße werden aus baulichen und
sicherheitstechnischen Gründen mittels Parkdauerbeschränkung mit Parkscheibe
für Gebietsfremde (max. 4 Stunden) bewirtschaftet. Bewohnerinnen und Bewohner
können auch hier mit Bewohnerparkausweis unbeschränkt kostenfrei parken.
Im gesamten Parkraummanagementgebiet Tegernseer Landstraße befinden sich
1.649 Stellplätze im öffentlichen Straßenraum. Bis 18 Uhr sind hierfür 252 Stellplätze (15,3%) ausschließlich für Bewohnerinnen und Bewohner reserviert, nach
18 Uhr erhöht sich dieser Anteil auf 293 Plätze (17,8%). Tagsüber bis 18 Uhr sind
60 Stellplätze als gebührenpflichtiges Kurzzeitparken deklariert (3,6%). Entsprechend erhöht sich der Anteil des gebührenpflichtigen Mischparkens von 1.126
Stellplätze tagsüber (68,3%) auf 1.152 Stellplätze abends (69,9%). Der Anteil des
gebührenfreien Mischparkens mit Parkscheibe bleibt ganztags mit 185 Stellplätzen (11,2%) konstant.
2.2.3 Parkraummanagementgebiet St.- Martins- Platz (Anlage 2.3)
Grenzen: St.- Martin- Straße, DB- Strecke München- Ostbhf. – Holzkirchen, Werinherstraße, Untersbergstraße, Deisenhofener Straße, Heimgartenstraße, Werinherstraße, Severinstraße, St.- Martins- Platz
Benachbarte Parkraummanagementgebiete: Tegernseer Landstraße, Walchenseeplatz
Nach Norden und Osten ist das Parkraummanagementgebiet St.- Martins- Platz
durch den Ostfriedhof sowie die DB- Strecke vom Ostbahnhof nach Holzkirchen
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gut abgegrenzt. Im Westen ist die Trennwirkung am Übergang zum Gebiet
Tegernseer Landstraße an der Severinstraße und Heimgartenstraße ebenso wie im
Südwesten zum Gebiet Walchenseeplatz (Deisenhofener Straße) eher gering. Auf grund der Homogenität der Baublöcke und des Straßennetzes und der rechtlichen
Vorgabe der 1000- Meter- Maximalausdehnung besteht jedoch keine andere
Möglichkeit, die Gebiete voneinander zu trennen. Im Südosten endet der bewirt schaftete Bereich des Stadtbezirks Obergiesing an der Werinherstraße bzw. der
Untersbergstraße. Aufgrund der Nutzung der angrenzenden Baublöcke (keine
Wohnbevölkerung, Bildungseinrichtungen) sind zu weiter entfernt gelegenen Bereichen mit höherem Parkdruck (z.B. Giesinger Bahnhof) aus Sicht des Gutachters
keine nennenswerten Wechselwirkungen zu erwarten.
Das Gebiet St.- Martins- Platz besteht aus zwei deutlich voneinander getrennten
Teilbereichen. Die Baublöcke an der Untersbergstraße / Warngauer Straße /
Schlierseestraße lassen aufgrund ihrer Nutzungsstruktur und des rechnerisch
ausreichenden Stellplatzangebots keine Eingliederung in das Parkraummanage mentgebiet zu. Die Baublöcke im Gebiet weisen alle eine ähnliche Größe auf. Die
Bevölkerungsdichte nimmt von Nordosten nach Südwesten tendenziell leicht ab,
ist jedoch überall auf einem sehr hohen Niveau. Gewerbliche Nutzungen kon zentrieren sich auf den Bereich an der Severinstraße und der Eintrachtstraße. Im
südwestlichen Bereich des Gebiets gibt es kaum Anziehungspunkte für Externe
sowie Einrichtungen für den täglichen und längerfristigen Bedarf. Die Untersberg straße sowie die Werinherstraße östlich der Untersbergstraße sind beidseitig dem
Gebiet hinzugerechnet worden.
Für die Mehrheit der Straßenzüge empfiehlt der Gutachter gebührenpflichtiges
Mischparken. Es handelt sich um folgende Straßen: St.- Martin- Straße Südseite,
St.- Martins- Platz, Hohenwaldeckstraße, Schlierseestraße, Maxlrainstraße, Spitzingstraße, Eintrachtstraße, Werinherstraße, Severinstraße, Untersbergstraße,
Warngauer Straße und Deisenhofener Straße. Parken in der Brecherspitzstraße ist
nur bis 18 Uhr für alle Nutzergruppen möglich, ab 18 Uhr ist dies nur Bewohnerinnen und Bewohnern vorbehalten. Auf der Nordseite der St.- Martin- Straße ist
ganztags kostenfreies Mischparken angeordnet, so dass Besucherinnen und Besuchern des Ostfriedhofs weiterhin ein kostenloser Besuch ermöglicht werden
kann. Im Kreuzungsbereich Heimgartenstraße / Werinherstraße sind aus bauli chen und sicherheitstechnischen Aspekten ebenfalls kleinere Bereiche mit einer
Parkscheibenregelung (Bewohnerinnen und Bewohner frei) angeordnet. Reines Bewohnerparken ist in der Rotwandstraße sowie in der Brünnsteinstraße angeordnet.
Dies ist aufgrund der hohen Bevölkerungsdichte im Gebiet auch zwingend erforderlich.
Der Behindertenstellplatz in der Deisenhofener Straße sowie vorhandene zeitlich
beschränkte Ladezonen werden unverändert übernommen.
Im gesamten Parkraummanagementgebiet St.- Martins- Platz befinden sich 934
Stellplätze im öffentlichen Straßenraum. Hiervon entfallen bis 18 Uhr 11,5% (107
Stellplätze) auf Bewohnerinnen und Bewohner und 81,3% (759 Stellplätze) sind für
Bewohnerinnen und Bewohner kostenfrei sowie für Gebietsfremde kostenpflichtig
zugänglich. Nach 18 Uhr bis Bewirtschaftungsende um 23 Uhr erhöht sich der
reine Bewohneranteil auf 17,0% (159 Stellplätze) und der Anteil des kosten pflichtigen Mischparkens verringert sich auf 75,7% (707 Stellplätze). Ganztags beträgt der Anteil des kostenfreien Mischparkens 7,0% (65 Stellplätze).
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2.2.4 Parkraummanagementgebiet Silberhornstraße (Anlage 2.4)
Grenzen: Silberhornstraße, Deisenhofener Straße, Herzogstandstraße, Spixstraße,
Tegernseer Landstraße, Candidstraße, Wirtstraße, Bergstraße
Benachbarte Parkraummanagementgebiete: Untergiesing, Tegernseer Landstra ße, Walchenseeplatz
Das Parkraummanagementgebiet Silberhornstraße hat aufgrund der Geländekante
zum benachbarten Gebiet Untergiesing eine sehr gute Trennwirkung. Nach Süden
hin besteht diese gute Trennwirkung durch den Mittleren Ring (Candidstraße,
Candidtunnel, Tegernseer Landstraße). Die Abgrenzung zu den Gebieten
Tegernseer Landstraße und Walchenseeplatz ist nicht durch Straßen mit hoher
Trennwirkung gekennzeichnet. Vielmehr ist aufgrund der Homogenität dieses Bereichs eine eindeutige Abgrenzung an einer Hauptverkehrsstraße nicht möglich.
Die Herzogstandstraße und die Deisenhofener Straße sind zwar größere Erschlie ßungsstraßen im Gebiet, zudem muss auch bedacht werden, dass die rechtlich
maßgebende Vorgabe einer Maximalausdehnung von 1000 Metern je Gebiet eingehalten werden muss.
Das Straßennetz im Gebiet Silberhornstraße ist aufgrund der unterschiedlichen
Eigenschaften in einen Bereich westlich der Tegernseer Landstraße und einen Bereich östlich der Tegernseer Landstraße aufzuteilen. Westlich ist das Netz nicht
homogen und durch die unterschiedliche Größe der Baublöcke und Straßen unter schiedlichster Kategorien bestimmt. Östlich der Tegernseer Landstraße sind alle
Baublöcke gleich groß und das Straßennetz rechtwinklig angeordnet sowie von
der verkehrlichen Bedeutung ähnlich zu bewerten.
Die Bevölkerungsdichte ist sehr hoch, nimmt jedoch nach Westen hin leicht ab.
Die gewerblichen Nutzungen konzentrieren sich entlang der Tegernseer Landstraße und der Martin- Luther- Straße. Einzelne weitere gewerbliche Einrichtungen
sind über das gesamte Gebiet verteilt.
Aufgrund der Nutzungs- und Bevölkerungsstruktur und der Beurteilung des hohen Parkraumbedarfs für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und
Besucher gleichermaßen empfiehlt der Gutachter in der Mehrheit der Straßen
ganztags gebührenpflichtiges Mischparken. Diese Straßenzüge sind die Deisenhofener Straße, Weinbauernstraße, Bergstraße nördlich der Weinbauernstraße,
Kesselbergstraße, Herzogstandstraße, Martin- Luther- Straße südlich der Zehent bauernstraße, Zehentbauernstraße westlich der Matin- Luther- Straße, Wirtstraße,
Perlacher Straße und Spixstraße. Mischparken nur bis 18 Uhr wird, begründet
durch die Nutzungsstruktur, in der Raintaler Straße südlich der Perlacher Straße
empfohlen.
Um auch der hohen Bewohnerdichte Rechnung zu tragen, werden für die Bergstraße südlich der Weinbauernstraße, die Zehentbauernstraße östlich der MartinLuther- Straße sowie die Raintaler Straße nördlich der Perlacher Straße reine Bewohnerparkzonen vorgeschlagen. Die zeitlich beschränkten Parkregelungen in
der Martin- Luther- Straße sowie die Ladezonen (nachmittags Mischparken) in der
Tegernseer Landstraße bleiben bestehen. Ebenso werden Taxi- und Behinderten stellplätze im Gebiet übernommen. Wegen der baulichen Eigenschaften der Kist lerstraße am Nordrand des Gebiets (geringe Straßenbreite, kein abgegrenzter
Fußwegbereich) wird dort Mischparken mit Parkscheibe angeordnet.
Im gesamten Parkraummanagementgebiet Silberhornstraße befinden sich 705
Stellplätze im öffentlichen Straßenraum. Davon entfallen bis 18 Uhr auf reines Be-
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wohnerparken 123 Stellplätze (17,4%), auf gebührenpflichtiges Mischparken 509
Stellplätze (72,2%) und auf gebührenfreies Mischparken mit Parkscheibe 12 Stellplätze (1,7%). Nach 18 Uhr erhöht sich der Anteil der Stellplätze, die ausschließlich Bewohnerinnen und Bewohnern vorbehalten sind, auf 178 (25.2%) sowie die
Anzahl der Stellplätze mit Gebührenpflicht für Externe auf 497 (70,5%). Die 12
Stellplätze mit Parkscheibenregelungen (gebührenfrei) werden ganztags einheit lich bewirtschaftet.
2.2.5 Parkraummanagementgebiet Walchenseeplatz (Anlage 2.5)
Grenzen: Herzogstandstraße, Deisenhofener Straße, Fockensteinstraße, Sintpert straße, Setzbergstraße, Untersbergstraße, Firstalmstraße, Perlacher Straße
Benachbarte Parkraummanagementgebiete: Silberhornstraße, St.- Martins- Platz
Das Parkraummanagementgebiet Walchenseeplatz ist aufgrund der Homogenität
der Gebietsstruktur in diesem Bereich des Stadtbezirks Obergiesing im Norden
und Westen nicht gut von den benachbarten Gebieten abzugrenzen. Hier besteht
nur eine geringe Trennwirkung. Aufgrund der örtlichen Situation und der Abhän gigkeit der Grenzen der vier Parkraummanagementgebiete in Obergiesing ist eine
andere Grenzziehung aufgrund der rechtlichen Vorgabe der 1000 - Meter- Maximalausdehnung nicht möglich. Im Süden und Osten besteht eine gute Trenn wirkung, da durch die Größe der Baublöcke und die Nutzungsstruktur nur in
geringem Umfang Interaktionen zwischen dem Gebiet Walchenseeplatz und den
umliegenden nicht zu bewirtschaftenden Bereichen zu erwarten sind.
Das Erscheinungsbild des Gebiets ist sehr homogen. Bis auf den Bereich entlang
des ehemaligen AGFA- Betriebsgeländes sind alle Baublöcke ähnlich groß, das
Straßennetz rechtwinklig angeordnet sowie die Bebauung gleichmäßig. Die Bevölkerungsdichte und somit auch die Bewohnerdichte ist im gesamten Gebiet auf
einem ähnlichen und auch sehr hohen Niveau. Anziehungspunkte für Bewohnerinnen und Bewohner des Gebiets und Externe sowie gewerbliche Einrichtungen
gibt es kaum. Die wenigen vorhandenen gewerblichen Einrichtungen kon zentrieren sich auf den Walchenseeplatz selbst sowie auf die angrenzenden
Baublockseiten.
Um die Parksituation für die Bewohnerinnen und Bewohner zu entspannen werden
vornehmlich zum einen gebührenpflichtiges Mischparken, zum anderen reines
Bewohnerparken über den gesamten Bewirtschaftungszeitraum hinweg verortet.
Freies Parken und Mischparken mit Parkscheibe gibt es nur in den südlichen
Randbereichen (Firstalmstraße und Setzbergstraße), wo noch nicht klar ist, welche
Auswirkungen die noch kommende Bebauung (Wohnen und Gewerbe) des ehemaligen AGFA- Betriebsgeländes auf den ruhenden Verkehr haben wird. Eine
Änderung der Bewirtschaftungsform in diesen Straßenzügen ist daher unter Berücksichtigung dieser Entwicklungen möglich. Aufgrund des vom Planungsreferat
durchgeführten Projekts „Wegenetz Soziale Stadt“ entfallen in Zukunft die aktuell
bestehenden Stellplätze auf der Westseite des östlichen Arms am Walchenseeplatz
sowie in gesamter Länge auf der Ostseite der Fischbachauer Straße.
In folgenden Straßenzügen empfiehlt der Gutachter somit gebührenpflichtiges
Mischparken: Deisenhofener Straße, Herzogstandstraße, Kesselbergstraße, Walchenseeplatz Nordseite, Rotwandstraße, Valeppstraße, Landlstraße westlich der
Untersbergstraße, Untersbergstraße nördlich der Firstalm - bzw. Setzbergstraße,
Perlacher Straße, Bayrischzeller Straße östlich der Untersbergstraße, Sintpertstra -
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ße und Fockensteinstraße. Reines Bewohnerparken wird in der Rißbachstraße,
Heimgartenstraße, Walchenseeplatz Süd- und Westseite, Bayrischzeller Straße
westlich der Untersbergstraße, Landlstraße östlich der Untersbergstraße, Rottacher Straße sowie in der Fischbachauer Straße angeordnet. Um von Gebietsfremden verursachten Parksuchverkehr aus den kleineren Straßen herauszuhal ten, sind die Bewohnerstraßen so angeordnet, dass sowohl in Einbahnstraßen als
auch in Straßen, die nur eine untergeordnete Erschließungsfunktion ausüben,
keine von Externen nutzbaren Stellplätze eingerichtet werden.
Im gesamten Parkraummanagement Walchenseeplatz befinden sich 899 Stellplätze im öffentlichen Straßenraum. Davon entfallen 149 Stellplätze (16,6%) auf
reines Bewohnerparken, 653 Stellplätze auf gebührenpflichtiges Mischparken
(72,6%) und 43 Stellplätze (4,8%) auf Mischparken mit Parkscheibe (Höchstpark dauer für Gebietsfremde 4 Stunden). Regelungen mit einer Änderung der Bewirt schaftungsform um 18 Uhr gibt es in diesem Gebiet nicht.
2.2.6 Parkraummanagementgebiet Friedenstraße (Anlage 2.6)
Grenzen : Berg- am- Laim- Straße, Innsbrucker Ring, Grafinger Straße, Ampfing straße, Mühldorfstraße, Friedenstraße
Benachbarte Parkraummanagementgebiete: keine
Das Parkraummanagementgebiet Friedenstraße schließt aufgrund der hohen
Trennwirkung des östlichen Bahngürtels nur sehr bedingt an die Parkraumma nagementgebiete des 5. Stadtbezirkes an. Zu den umliegenden nicht bewirt schafteten Bereichen besteht im Osten durch den Mittleren Ring (Innsbrucker
Ring), im Norden durch die Berg- am- Laim- Straße und im Nordwesten durch die
Bahnanlagen eine hohe Trennwirkung. Im Südwesten und Süden besteht durch die
Ampfingstraße, Mühldorfstraße und Grafinger Straße ebenso eine ausreichend
gute Trennwirkung, jedoch wurde hier vornehmlich auf die 1000 - Meter- Maximalausdehnung des Gebiets geachtet.
Hinsichtlich der Bevölkerungs- und Nutzungsstruktur, der Anordnung der Straßen
sowie der Baublockgröße ist das Gebiet zweigeteilt. Nordwestlich der Ampfing und Mühldorfstraße dominieren mit Ausnahme des Technischen Rathauses (Baureferat) Altbauten mit einem lediglich sehr geringen privaten Stellplatzangebot.
Die Baublöcke sind vergleichsweise klein und das Straßennetz dicht. Östlich der
Ampfingstraße sind die Baublöcke deutlich größer und das Straßennetz
beschränkt sich auf einige wenige Erschließungsstraßen. Die Bevölkerungsdichte
ist bis auf die Freiflächen und den Bereich um das technische Rathaus konstant
hoch. Anziehungspunkte für Externe (Einkaufsmöglichkeiten, Kneipen,
Verwaltungseinrichtungen) befinden sich ausschließlich im nordwestlichen Teil
des Gebiets.
Aufgrund der Anordnung der Anziehungspunkte müssen die vom Gutachter
vorgeschlagenen Maßnahmen so gewählt werden, dass dort auch für Gebietsfremde eine längere Parkdauer (gegen Gebühr) möglich ist. Im von Wohnnutzung
dominierten Bereich werden vornehmlich Regelungen für Bewohnerinnen und Bewohner und Mischparken mit Parkscheibe (max. 4 Stunden für Gebietsfremde)
empfohlen.
Mischparken mit Gebühr für Gebietsfremde wird somit in folgenden Straßenzügen
empfohlen: Friedenstraße, Gammelsdorfer Straße, Trausnitzstraße und Ampfing -
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