Seite 7 2.2.2 Parkraummanagementgebiet Tegernseer Landstraße (Anlage 2.2) Grenzen: Martin- Luther- Straße, Giesinger Berg, DB- Südring, Tegernseer Landstraße, St.- Bonifatiusstraße, St.- Martins- Platz, Severinstraße, Werinherstraße, Heimgartenstraße, Deisenhofener Straße, Silberhornstraße Benachbarte Parkraummanagementgebiete: Regerplatz, Südliche Au, Schyrenbad, Untergiesing, Silberhornstraße, Walchenseeplatz, St.- Martins- Platz Das Parkraummanagementgebiet Tegernseer Landstraße befindet sich im Nord westen des Stadtbezirks Obergiesing und ist nach Norden und Westen gut von den benachbarten Parkraummanagementgebieten abgegrenzt. Im Norden ent steht die Trennwirkung durch den Ostfriedhof und den DB- Südring, im Westen durch die Geländekante zum Isartal. Im Süden wird eine gute Trennwirkung zum südlich angrenzenden Gebiet Silberhornstraße durch die Straßenzüge Silberhorn straße und Deisenhofener Straße erreicht – im Osten hingegen ist die Trenn wirkung eher gering, da die Severinstraße und die Heimgartenstraße nicht als Hauptverkehrsstraße mit abgrenzender Funktion angesehen werden können. Vielmehr wurden diese Straßenzüge gewählt, damit die rechtliche Vorgabe einer Maximalausdehnung von 1000 Meter nicht überschritten wird. Die bestimmende Hauptverkehrsstraße im Gebiet ist die namensgebende Tegernseer Landstraße, welche mit ihren Straßenbahnlinien und zahlreichen gewerblichen Einrichtungen zugleich den Hauptanziehungsbereich darstellt. Weitere Durchgangsstraßen sind die Martin- Luther- Straße und die St.- Bonifatiusstraße. Westlich der Tegernseer Landstraße befinden sich kleinere, unregelmäßig angeordnete Erschließungsstraßen ohne Durchgangsfunktion mit kleineren Baublö cken. Östlich der Tegernseer Landstraße sind die Baublöcke größer und das Straßennetz systematischer angeordnet. Das östliche Teilnetz ist im Vergleich zum westlichen Teilnetz auch in seiner verkehrlichen Bedeutung als höherrangig einzustufen. Die Bevölkerungsdichte ist sehr hoch und bis auf wenige Ausnahmen mit größeren anderen Nutzungen (Schulen, Kirchen) gleichmäßig im gesamten Gebiet verteilt. Die gewerblichen Einrichtungen konzentrieren sich im Wesentlichen auf ein Band entlang der Tegernseer Landstraße und der jeweils angrenzenden Baublö cke. Um im Parkraummanagementgebiet Tegernseer Landstraße alle Nutzungen sowie den hohen Bedarf für Bewohner aufgrund der Vielzahl von Altbauten ohne privates Stellplatzangebot gleichermaßen zu berücksichtigen, wird grundsätzlich in den Straßen mit erhöhter verkehrlicher Bedeutung Mischparken sowie in den kleineren Seitenstraßen ausreichend Parkraum ausschließlich für Bewohnerinnen und Bewohner angeordnet. In der Tegernseer Landstraße selbst zwischen Gietl straße und Watzmannstraße sowie in der St.- Bonifatiusstraße westlich der Tegernseer Landstraße wird aufgrund der hohen Ladendichte und der nötigen Erreichbarkeit bis 18 Uhr Kurzzeitparken für alle Nutzergruppen empfohlen. In folgenden Straßenzügen wird gebührenpflichtiges Mischparken empfohlen: Tegernseer Landstraße südlich der Gietlstraße, Am Bergsteig nördlich der Hefner straße, Aignerstraße, Gietlstraße östlich der Aignerstraße, Untere Grasstraße nördlich der Gietlstraße, Alpenrosenstraße, Alpenplatz, Edelweißstraße südlich des Alpenplatzes, St.- Bonifatiusstraße und Watzmannstraße zwischen Tegernseer Landstraße und Zugspitzstraße, Zugspitzstraße südlich der Watzmannstraße, Wendelsteinstraße, St.- Martin- Straße, Ichostraße, Werinherstraße, Herzogstand - Seite 8 straße und Deisenhofener Straße. In der Alpenstraße wird gebührenpflichtiges Mischparken bis 18 Uhr angeordnet, ab 18 Uhr bis 23 Uhr sind diese Stellplätze ausschließlich Bewohnerinnen und Bewohnern vorbehalten. Reines Bewohnerparken von 9 bis 23 Uhr wird abseits der Hauptverkehrsachsen in folgenden Straßenzügen empfohlen: Hefnerstraße, Edelweißstraße nördlich des Alpenplatzes, Aignerstraße und Untere Grasstraße südlich der Gietlstraße, Obere Grasstraße, Raintaler Straße, Plecherstraße, Zugspitzstraße nördlich der Watzmannstraße, Watzmannstraße östlich der Zugspitzstraße sowie in kleinräumiger Bereich an der Heimgartenstraße. Mit diesen Maßnahmen sind aus Sicht des Gutachters ausreichend Stellplätze ausschließlich für Bewohnerinnen und Bewohner bereitgestellt, so dass die beiden Nutzergruppen Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher jeweils ausreichend Abstellmöglichkeiten für ihr Kfz haben. Auf dem gesamten St.- Martins- Platz (beide Teilbereiche des Platzes) ist es sowohl für die Bewohnerinnen und Bewohner des Gebiets Tegernseer Landstraße als auch für die Bewohnerinnen und Bewohner des Gebiets St.- Martins- Platz möglich, zu parken (Grenzstraßenregelung). Die Erreichbarkeit des Ostfriedhofs, der Sportanlagen an der St.- Martin- Straße sowie der Hl.- Kreuz- Kirche wird in der St.- Bonifatius - Straße östlich der Zugspitz straße, in Teilbereichen des St.- Martins- Platzes und in Teilen der Straßen Am Bergsteig und Ichostraße durch Mischparken mit Parkscheibe gewährleistet. Bewohnerinnen und Bewohner haben auf diesen Stellplätzen weiterhin die Möglich keit, mit Bewohnerlizenz dort 24 h / Tag kostenfrei zu stehen. Sonderregelungen wie die zeitlich begrenzten Stellplätze für Schulbusse in der St.- Martin- Straße sowie alle Taxi- und Behindertenstellplätze werden unverändert übernommen. Die Stellplätze an der Heimgartenstraße werden aus baulichen und sicherheitstechnischen Gründen mittels Parkdauerbeschränkung mit Parkscheibe für Gebietsfremde (max. 4 Stunden) bewirtschaftet. Bewohnerinnen und Bewohner können auch hier mit Bewohnerparkausweis unbeschränkt kostenfrei parken. Im gesamten Parkraummanagementgebiet Tegernseer Landstraße befinden sich 1.649 Stellplätze im öffentlichen Straßenraum. Bis 18 Uhr sind hierfür 252 Stellplätze (15,3%) ausschließlich für Bewohnerinnen und Bewohner reserviert, nach 18 Uhr erhöht sich dieser Anteil auf 293 Plätze (17,8%). Tagsüber bis 18 Uhr sind 60 Stellplätze als gebührenpflichtiges Kurzzeitparken deklariert (3,6%). Entsprechend erhöht sich der Anteil des gebührenpflichtigen Mischparkens von 1.126 Stellplätze tagsüber (68,3%) auf 1.152 Stellplätze abends (69,9%). Der Anteil des gebührenfreien Mischparkens mit Parkscheibe bleibt ganztags mit 185 Stellplätzen (11,2%) konstant. 2.2.3 Parkraummanagementgebiet St.- Martins- Platz (Anlage 2.3) Grenzen: St.- Martin- Straße, DB- Strecke München- Ostbhf. – Holzkirchen, Werinherstraße, Untersbergstraße, Deisenhofener Straße, Heimgartenstraße, Werinherstraße, Severinstraße, St.- Martins- Platz Benachbarte Parkraummanagementgebiete: Tegernseer Landstraße, Walchenseeplatz Nach Norden und Osten ist das Parkraummanagementgebiet St.- Martins- Platz durch den Ostfriedhof sowie die DB- Strecke vom Ostbahnhof nach Holzkirchen Seite 9 gut abgegrenzt. Im Westen ist die Trennwirkung am Übergang zum Gebiet Tegernseer Landstraße an der Severinstraße und Heimgartenstraße ebenso wie im Südwesten zum Gebiet Walchenseeplatz (Deisenhofener Straße) eher gering. Auf grund der Homogenität der Baublöcke und des Straßennetzes und der rechtlichen Vorgabe der 1000- Meter- Maximalausdehnung besteht jedoch keine andere Möglichkeit, die Gebiete voneinander zu trennen. Im Südosten endet der bewirt schaftete Bereich des Stadtbezirks Obergiesing an der Werinherstraße bzw. der Untersbergstraße. Aufgrund der Nutzung der angrenzenden Baublöcke (keine Wohnbevölkerung, Bildungseinrichtungen) sind zu weiter entfernt gelegenen Bereichen mit höherem Parkdruck (z.B. Giesinger Bahnhof) aus Sicht des Gutachters keine nennenswerten Wechselwirkungen zu erwarten. Das Gebiet St.- Martins- Platz besteht aus zwei deutlich voneinander getrennten Teilbereichen. Die Baublöcke an der Untersbergstraße / Warngauer Straße / Schlierseestraße lassen aufgrund ihrer Nutzungsstruktur und des rechnerisch ausreichenden Stellplatzangebots keine Eingliederung in das Parkraummanage mentgebiet zu. Die Baublöcke im Gebiet weisen alle eine ähnliche Größe auf. Die Bevölkerungsdichte nimmt von Nordosten nach Südwesten tendenziell leicht ab, ist jedoch überall auf einem sehr hohen Niveau. Gewerbliche Nutzungen kon zentrieren sich auf den Bereich an der Severinstraße und der Eintrachtstraße. Im südwestlichen Bereich des Gebiets gibt es kaum Anziehungspunkte für Externe sowie Einrichtungen für den täglichen und längerfristigen Bedarf. Die Untersberg straße sowie die Werinherstraße östlich der Untersbergstraße sind beidseitig dem Gebiet hinzugerechnet worden. Für die Mehrheit der Straßenzüge empfiehlt der Gutachter gebührenpflichtiges Mischparken. Es handelt sich um folgende Straßen: St.- Martin- Straße Südseite, St.- Martins- Platz, Hohenwaldeckstraße, Schlierseestraße, Maxlrainstraße, Spitzingstraße, Eintrachtstraße, Werinherstraße, Severinstraße, Untersbergstraße, Warngauer Straße und Deisenhofener Straße. Parken in der Brecherspitzstraße ist nur bis 18 Uhr für alle Nutzergruppen möglich, ab 18 Uhr ist dies nur Bewohnerinnen und Bewohnern vorbehalten. Auf der Nordseite der St.- Martin- Straße ist ganztags kostenfreies Mischparken angeordnet, so dass Besucherinnen und Besuchern des Ostfriedhofs weiterhin ein kostenloser Besuch ermöglicht werden kann. Im Kreuzungsbereich Heimgartenstraße / Werinherstraße sind aus bauli chen und sicherheitstechnischen Aspekten ebenfalls kleinere Bereiche mit einer Parkscheibenregelung (Bewohnerinnen und Bewohner frei) angeordnet. Reines Bewohnerparken ist in der Rotwandstraße sowie in der Brünnsteinstraße angeordnet. Dies ist aufgrund der hohen Bevölkerungsdichte im Gebiet auch zwingend erforderlich. Der Behindertenstellplatz in der Deisenhofener Straße sowie vorhandene zeitlich beschränkte Ladezonen werden unverändert übernommen. Im gesamten Parkraummanagementgebiet St.- Martins- Platz befinden sich 934 Stellplätze im öffentlichen Straßenraum. Hiervon entfallen bis 18 Uhr 11,5% (107 Stellplätze) auf Bewohnerinnen und Bewohner und 81,3% (759 Stellplätze) sind für Bewohnerinnen und Bewohner kostenfrei sowie für Gebietsfremde kostenpflichtig zugänglich. Nach 18 Uhr bis Bewirtschaftungsende um 23 Uhr erhöht sich der reine Bewohneranteil auf 17,0% (159 Stellplätze) und der Anteil des kosten pflichtigen Mischparkens verringert sich auf 75,7% (707 Stellplätze). Ganztags beträgt der Anteil des kostenfreien Mischparkens 7,0% (65 Stellplätze). Seite 10 2.2.4 Parkraummanagementgebiet Silberhornstraße (Anlage 2.4) Grenzen: Silberhornstraße, Deisenhofener Straße, Herzogstandstraße, Spixstraße, Tegernseer Landstraße, Candidstraße, Wirtstraße, Bergstraße Benachbarte Parkraummanagementgebiete: Untergiesing, Tegernseer Landstra ße, Walchenseeplatz Das Parkraummanagementgebiet Silberhornstraße hat aufgrund der Geländekante zum benachbarten Gebiet Untergiesing eine sehr gute Trennwirkung. Nach Süden hin besteht diese gute Trennwirkung durch den Mittleren Ring (Candidstraße, Candidtunnel, Tegernseer Landstraße). Die Abgrenzung zu den Gebieten Tegernseer Landstraße und Walchenseeplatz ist nicht durch Straßen mit hoher Trennwirkung gekennzeichnet. Vielmehr ist aufgrund der Homogenität dieses Bereichs eine eindeutige Abgrenzung an einer Hauptverkehrsstraße nicht möglich. Die Herzogstandstraße und die Deisenhofener Straße sind zwar größere Erschlie ßungsstraßen im Gebiet, zudem muss auch bedacht werden, dass die rechtlich maßgebende Vorgabe einer Maximalausdehnung von 1000 Metern je Gebiet eingehalten werden muss. Das Straßennetz im Gebiet Silberhornstraße ist aufgrund der unterschiedlichen Eigenschaften in einen Bereich westlich der Tegernseer Landstraße und einen Bereich östlich der Tegernseer Landstraße aufzuteilen. Westlich ist das Netz nicht homogen und durch die unterschiedliche Größe der Baublöcke und Straßen unter schiedlichster Kategorien bestimmt. Östlich der Tegernseer Landstraße sind alle Baublöcke gleich groß und das Straßennetz rechtwinklig angeordnet sowie von der verkehrlichen Bedeutung ähnlich zu bewerten. Die Bevölkerungsdichte ist sehr hoch, nimmt jedoch nach Westen hin leicht ab. Die gewerblichen Nutzungen konzentrieren sich entlang der Tegernseer Landstraße und der Martin- Luther- Straße. Einzelne weitere gewerbliche Einrichtungen sind über das gesamte Gebiet verteilt. Aufgrund der Nutzungs- und Bevölkerungsstruktur und der Beurteilung des hohen Parkraumbedarfs für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher gleichermaßen empfiehlt der Gutachter in der Mehrheit der Straßen ganztags gebührenpflichtiges Mischparken. Diese Straßenzüge sind die Deisenhofener Straße, Weinbauernstraße, Bergstraße nördlich der Weinbauernstraße, Kesselbergstraße, Herzogstandstraße, Martin- Luther- Straße südlich der Zehent bauernstraße, Zehentbauernstraße westlich der Matin- Luther- Straße, Wirtstraße, Perlacher Straße und Spixstraße. Mischparken nur bis 18 Uhr wird, begründet durch die Nutzungsstruktur, in der Raintaler Straße südlich der Perlacher Straße empfohlen. Um auch der hohen Bewohnerdichte Rechnung zu tragen, werden für die Bergstraße südlich der Weinbauernstraße, die Zehentbauernstraße östlich der MartinLuther- Straße sowie die Raintaler Straße nördlich der Perlacher Straße reine Bewohnerparkzonen vorgeschlagen. Die zeitlich beschränkten Parkregelungen in der Martin- Luther- Straße sowie die Ladezonen (nachmittags Mischparken) in der Tegernseer Landstraße bleiben bestehen. Ebenso werden Taxi- und Behinderten stellplätze im Gebiet übernommen. Wegen der baulichen Eigenschaften der Kist lerstraße am Nordrand des Gebiets (geringe Straßenbreite, kein abgegrenzter Fußwegbereich) wird dort Mischparken mit Parkscheibe angeordnet. Im gesamten Parkraummanagementgebiet Silberhornstraße befinden sich 705 Stellplätze im öffentlichen Straßenraum. Davon entfallen bis 18 Uhr auf reines Be- Seite 11 wohnerparken 123 Stellplätze (17,4%), auf gebührenpflichtiges Mischparken 509 Stellplätze (72,2%) und auf gebührenfreies Mischparken mit Parkscheibe 12 Stellplätze (1,7%). Nach 18 Uhr erhöht sich der Anteil der Stellplätze, die ausschließlich Bewohnerinnen und Bewohnern vorbehalten sind, auf 178 (25.2%) sowie die Anzahl der Stellplätze mit Gebührenpflicht für Externe auf 497 (70,5%). Die 12 Stellplätze mit Parkscheibenregelungen (gebührenfrei) werden ganztags einheit lich bewirtschaftet. 2.2.5 Parkraummanagementgebiet Walchenseeplatz (Anlage 2.5) Grenzen: Herzogstandstraße, Deisenhofener Straße, Fockensteinstraße, Sintpert straße, Setzbergstraße, Untersbergstraße, Firstalmstraße, Perlacher Straße Benachbarte Parkraummanagementgebiete: Silberhornstraße, St.- Martins- Platz Das Parkraummanagementgebiet Walchenseeplatz ist aufgrund der Homogenität der Gebietsstruktur in diesem Bereich des Stadtbezirks Obergiesing im Norden und Westen nicht gut von den benachbarten Gebieten abzugrenzen. Hier besteht nur eine geringe Trennwirkung. Aufgrund der örtlichen Situation und der Abhän gigkeit der Grenzen der vier Parkraummanagementgebiete in Obergiesing ist eine andere Grenzziehung aufgrund der rechtlichen Vorgabe der 1000 - Meter- Maximalausdehnung nicht möglich. Im Süden und Osten besteht eine gute Trenn wirkung, da durch die Größe der Baublöcke und die Nutzungsstruktur nur in geringem Umfang Interaktionen zwischen dem Gebiet Walchenseeplatz und den umliegenden nicht zu bewirtschaftenden Bereichen zu erwarten sind. Das Erscheinungsbild des Gebiets ist sehr homogen. Bis auf den Bereich entlang des ehemaligen AGFA- Betriebsgeländes sind alle Baublöcke ähnlich groß, das Straßennetz rechtwinklig angeordnet sowie die Bebauung gleichmäßig. Die Bevölkerungsdichte und somit auch die Bewohnerdichte ist im gesamten Gebiet auf einem ähnlichen und auch sehr hohen Niveau. Anziehungspunkte für Bewohnerinnen und Bewohner des Gebiets und Externe sowie gewerbliche Einrichtungen gibt es kaum. Die wenigen vorhandenen gewerblichen Einrichtungen kon zentrieren sich auf den Walchenseeplatz selbst sowie auf die angrenzenden Baublockseiten. Um die Parksituation für die Bewohnerinnen und Bewohner zu entspannen werden vornehmlich zum einen gebührenpflichtiges Mischparken, zum anderen reines Bewohnerparken über den gesamten Bewirtschaftungszeitraum hinweg verortet. Freies Parken und Mischparken mit Parkscheibe gibt es nur in den südlichen Randbereichen (Firstalmstraße und Setzbergstraße), wo noch nicht klar ist, welche Auswirkungen die noch kommende Bebauung (Wohnen und Gewerbe) des ehemaligen AGFA- Betriebsgeländes auf den ruhenden Verkehr haben wird. Eine Änderung der Bewirtschaftungsform in diesen Straßenzügen ist daher unter Berücksichtigung dieser Entwicklungen möglich. Aufgrund des vom Planungsreferat durchgeführten Projekts „Wegenetz Soziale Stadt“ entfallen in Zukunft die aktuell bestehenden Stellplätze auf der Westseite des östlichen Arms am Walchenseeplatz sowie in gesamter Länge auf der Ostseite der Fischbachauer Straße. In folgenden Straßenzügen empfiehlt der Gutachter somit gebührenpflichtiges Mischparken: Deisenhofener Straße, Herzogstandstraße, Kesselbergstraße, Walchenseeplatz Nordseite, Rotwandstraße, Valeppstraße, Landlstraße westlich der Untersbergstraße, Untersbergstraße nördlich der Firstalm - bzw. Setzbergstraße, Perlacher Straße, Bayrischzeller Straße östlich der Untersbergstraße, Sintpertstra - Seite 12 ße und Fockensteinstraße. Reines Bewohnerparken wird in der Rißbachstraße, Heimgartenstraße, Walchenseeplatz Süd- und Westseite, Bayrischzeller Straße westlich der Untersbergstraße, Landlstraße östlich der Untersbergstraße, Rottacher Straße sowie in der Fischbachauer Straße angeordnet. Um von Gebietsfremden verursachten Parksuchverkehr aus den kleineren Straßen herauszuhal ten, sind die Bewohnerstraßen so angeordnet, dass sowohl in Einbahnstraßen als auch in Straßen, die nur eine untergeordnete Erschließungsfunktion ausüben, keine von Externen nutzbaren Stellplätze eingerichtet werden. Im gesamten Parkraummanagement Walchenseeplatz befinden sich 899 Stellplätze im öffentlichen Straßenraum. Davon entfallen 149 Stellplätze (16,6%) auf reines Bewohnerparken, 653 Stellplätze auf gebührenpflichtiges Mischparken (72,6%) und 43 Stellplätze (4,8%) auf Mischparken mit Parkscheibe (Höchstpark dauer für Gebietsfremde 4 Stunden). Regelungen mit einer Änderung der Bewirt schaftungsform um 18 Uhr gibt es in diesem Gebiet nicht. 2.2.6 Parkraummanagementgebiet Friedenstraße (Anlage 2.6) Grenzen : Berg- am- Laim- Straße, Innsbrucker Ring, Grafinger Straße, Ampfing straße, Mühldorfstraße, Friedenstraße Benachbarte Parkraummanagementgebiete: keine Das Parkraummanagementgebiet Friedenstraße schließt aufgrund der hohen Trennwirkung des östlichen Bahngürtels nur sehr bedingt an die Parkraumma nagementgebiete des 5. Stadtbezirkes an. Zu den umliegenden nicht bewirt schafteten Bereichen besteht im Osten durch den Mittleren Ring (Innsbrucker Ring), im Norden durch die Berg- am- Laim- Straße und im Nordwesten durch die Bahnanlagen eine hohe Trennwirkung. Im Südwesten und Süden besteht durch die Ampfingstraße, Mühldorfstraße und Grafinger Straße ebenso eine ausreichend gute Trennwirkung, jedoch wurde hier vornehmlich auf die 1000 - Meter- Maximalausdehnung des Gebiets geachtet. Hinsichtlich der Bevölkerungs- und Nutzungsstruktur, der Anordnung der Straßen sowie der Baublockgröße ist das Gebiet zweigeteilt. Nordwestlich der Ampfing und Mühldorfstraße dominieren mit Ausnahme des Technischen Rathauses (Baureferat) Altbauten mit einem lediglich sehr geringen privaten Stellplatzangebot. Die Baublöcke sind vergleichsweise klein und das Straßennetz dicht. Östlich der Ampfingstraße sind die Baublöcke deutlich größer und das Straßennetz beschränkt sich auf einige wenige Erschließungsstraßen. Die Bevölkerungsdichte ist bis auf die Freiflächen und den Bereich um das technische Rathaus konstant hoch. Anziehungspunkte für Externe (Einkaufsmöglichkeiten, Kneipen, Verwaltungseinrichtungen) befinden sich ausschließlich im nordwestlichen Teil des Gebiets. Aufgrund der Anordnung der Anziehungspunkte müssen die vom Gutachter vorgeschlagenen Maßnahmen so gewählt werden, dass dort auch für Gebietsfremde eine längere Parkdauer (gegen Gebühr) möglich ist. Im von Wohnnutzung dominierten Bereich werden vornehmlich Regelungen für Bewohnerinnen und Bewohner und Mischparken mit Parkscheibe (max. 4 Stunden für Gebietsfremde) empfohlen. Mischparken mit Gebühr für Gebietsfremde wird somit in folgenden Straßenzügen empfohlen: Friedenstraße, Gammelsdorfer Straße, Trausnitzstraße und Ampfing -