Baubericht

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Baugesuch Renergia
Baubeschrieb Bautechnik
Datum
Revision
Verfasser
15.06.2011
100
FBI/ AF
Geprüft
Freigegeben
Baugesuch RENERGIA
Baubeschrieb Bautechnik
15.06.2011
Inhaltsverzeichnis
Seite
Inhaltsverzeichnis
2
1
Einleitung
5
2
Anlagenlayout, Architektur, Landschaft
6
2.1
Anlagenlayout
6
2.2
Architektur
7
2.2.1
Ziele
7
2.2.2
Standort
9
2.2.3
Idee
9
2.2.4
Kubatur
10
2.2.5
Fernwirkung
10
2.2.6
Besucherrundgang
10
Umgebung, Landschaft
11
2.3
2.3.1
Ausgangslage
11
2.3.2
Zielsetzung
11
2.3.3
Konzept
11
2.3.4
Retention
12
3
Planungs- und Bemessungsgrundlagen
12
3.1
Vorschriften, Normen, Richtlinien
12
3.2
Lastannahmen
13
3.3
Akzeptierte Risiken
14
4
Beschreibung der Gebäudenutzung
15
4.1
Sozialgebäude
15
4.2
Anlieferhalle
16
4.3
Betriebsgebäude
17
4.4
Bunkergebäude
17
4.5
Kesselhaus
19
4.6
Schaltanlagengebäude und Schlackenaufbereitung
20
4.7
Siloverladung, Rauchgasreinigung, Werkstatt
20
4.8
Maschinenhaus, Luftkondensationsanlage, Kamin
21
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4.9
5
Mittelgrat, Treppenhäuser
Baukonstruktionen Tiefbau
5.1
Baugrundverhältnisse
22
24
24
5.1.1
Geologie
24
5.1.2
Grundwasser
25
5.2
Gründung
5.2.1
5.3
Gründungssystem
Beeinflussung Grundwasser
25
25
27
5.3.1
Abschätzung Grundwasserdurchfluss
27
5.3.2
Abschätzung Grundwasseraufstau
31
5.4
Bauablauf Tiefbau
35
5.4.1
Erdbau
35
5.4.2
Baugrube
37
6
Baukonstruktionen Hochbau
40
6.1
Mittelgrat und Geschossbauten
40
6.2
Dach und Fassade
40
6.2.1
Ortbeton-Fassade
40
6.2.2
Stahlleichtbau-Fassade
41
6.2.3
Wärmegedämmte Vorhang-Fassade
42
6.2.4
Stahlleichtbau-Dach
42
6.3
7
Bauablauf Hochbau
Erschliessung, Ver- und Entsorgungsanlagen
43
44
7.1
Strassen und Plätze
44
7.2
Kanalbrücke
46
7.3
Entwässerung
47
7.3.1
Dachfläche KVA - Gebäude
47
7.3.2
Strassenentwässerung
48
7.3.3
Abstell- und Umschlagplätze
48
7.3.4
Retentionsflächen
49
7.3.5
Häusliches Abwasser
51
7.4
7.4.1
Versorgung
52
Wasser
52
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7.4.2
8
Hoch- / Niederspannung, Kommunikation
Ausrüstungen
52
53
8.1
Fassadeneinbauten, Fenster, Türen, Tore, Lüftungselemente
53
8.2
Technische Gebäudeausrüstung (TGA)
54
8.2.1
Anforderungen
54
8.2.2
Heizung
55
8.2.3
Kälte
56
8.2.4
Mechanische Lüftung
57
8.2.5
Natürliche Lüftung
60
8.2.6
Sanitärinstallation
62
8.2.7
Aufzüge
62
8.3
Elektrotechnik und Gebäudeelektrik
63
8.3.1
Gebäudeelektrik
64
8.3.2
Gebäudeautomation
64
8.3.3
Beleuchtungssteuerung
64
8.3.4
Beleuchtung
65
9
Schutzmassnahmen
65
9.1
Erdbebenschutz
65
9.2
Brandschutz
66
9.3
Erdung, Blitzschutz, Potentialausgleich
66
10
9.3.1
Erdungskonzept:
67
9.3.2
Potentialausgleich
67
9.3.3
Blitzschutz
68
Kostenschätzung
69
Abbildungsverzeichnis
70
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Einleitung
Die bautechnischen Komponenten der Kehrrichtverbrennungsanlage verstehen sich als
Dienstleister für die Verfahrenstechnik und stellen folgende Funktionen zur Verfügung:
Abtragung der Lasten der Ausrüstungskomponenten in den Baugrund
Schutz vor äusseren Einwirkungen wie Wetter, Hochwasser, Erdbeben, Blitzeinschlag
Schutz der Umgebung vor Auswirkungen der Anlage wie Lärm, Geruch, Brand
Aussenwirkung der Anlage in der Umgebung
Schaffung der für Menschen und Maschinen optimalen klimatischen Verhältnisse
Schaffung von Zugänglichkeiten zu den Bedienungspunkten
Schaffung von Möglichkeiten zum Transport von Komponenten und Betriebsmitteln
Schaffung von Möglichkeiten für den späteren Austausch von Grosskomponenten
An diesem Bericht haben die folgenden Architekten- und Ingenieurunternehmen an den jeweiligen Kapiteln mitgewirkt:
Konzept, Anlagenlayout:
wandschneider + gutjahr ingenieurgesellschaft mbh
Architektur:
Deon Architekten AG, Luzern
Landschaftsarchitektur:
Robert Gissinger, Landschaftsarchitekt, Luzern
Hochbau:
Fiedler Beck Ingenieure, Hamburg
Tiefbau, Fundation:
CSD Ingenieure AG, Kriens
Heizung, Lüftung, Klima:
Kempka Pöhls Ingenieure & Partner, Hamburg
Feuerlöschtechnik, Sanitär:
Fiedler Beck Ingenieure, Hamburg
Erschliessung, Werkleitungen:
CSD Ingenieure AG, Kriens
Vorstatik Hochbau, Kanalbrücke: Klähne Ingenieure GmbH, Berlin
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2
Anlagenlayout, Architektur, Landschaft
2.1
Anlagenlayout
Das Layout der Renergia wurde in Verbindung mit dem Ergebnis des Architektenwettbewerbes
nochmals überarbeitet. Dabei spielte insbesondere die Verkehrsanbindung an das öffentliche
Strassennetz eine erhebliche Rolle. Nachdem die Verkehrsanbindung über die Perlenstrasse
aus Richtung der Autobahnabfahrt Buchrain definitiv festgeschrieben werden konnte, waren
Anpassungen und Veränderungen möglich, die sich insgesamt positiv auswirken, nämlich:
Niedriglegung der Abkipphalle mit ebenerdigem Anschluss
Tieferlegung des Bunkers mit erhöhtem Volumen
Wegfall der Rampe und damit Wegfall der Hangbebauung
Grosse Multifunktionsfläche im Eingangsbereich vor den Waagen
Die Tieferlegung der Abkipphalle ermöglicht eine gemeinsame Zufahrt für alle anliefernden und
abholenden Fahrzeuge. Damit kann auch die Ein- und Ausgangswaage zentral für den Gesamtverkehr angeordnet werden.
Die Renergia ist auf dem Grundstücksgelände soweit wie möglich nach Westen geschoben, um
den geschützten Uferstreifen im Osten, wo das Grundstück spitz zuläuft, nicht anzutasten. Im
Westen wird der Luko auf einer Gebäudeauskragung installiert, so dass die notwendige Umfahrt um die Renergia unterhalb der Auskragung auf dem eigenen Grundstück realisiert werden
kann.
Hinsichtlich der Nord-Süd Ausrichtung ist das Gebäude so weit wie möglich an die bestehenden
Gleise zur Papiermaschine 7 der PEPA herangerückt, um im Norden einen möglichst breiten
Uferstreifen zum Kanal hin zu erhalten. Folgerichtig werden alle logistischen Aktivitäten, soweit
sie nicht innerhalb des Gebäudes stattfinden können, im Süden zwischen Gleisanlage und Gebäude angelegt.
Die Abkipphalle mit Bunker befindet sich im Osten. Damit ergeben sich für den Hauptverkehr,
nämlich die Abfallanlieferung kurze Fahrwege auf dem Betriebsgelände. Weiterhin kann der
niedrige Gebäudeteil so dem Ort Root zugewandt werden. Der Abkipphalle vorgelagert wird das
sogenannte Sozialgebäude, dem Bunker ist auskragend das Betriebsgebäude vorgelagert.
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Damit erscheint die Fassade aus der Blickrichtung Root eher als Bürogebäude denn als
Verbrennungsanlage.
Die Anlage soll auf einem ca. 30.000 m² grossen Grundstück entstehen. Das eigentliche Baufeld ohne Gleisanlage und Uferstreifen hat die Abmessungen L/B 280,00/80,00 m. Die Grundstücksabmessung erlaubt eine klare Strukturierung der Anlage. Die Funktionen und Komponenten sind entsprechend dem Verfahrensablauf weitgehend in einer Linie hintereinander angeordnet. Der Verfahrensablauf beginnt an der Zufahrtsseite im Osten mit der Anlieferung und endet
auf der Westseite mit dem Kamin und der Medienlieferung zur Papierfabrik.
Die beiden Verfahrenslinien sind in Längsrichtung durch einen Stahlbetonskelletbau getrennt,
der hier Mittelgrat genannt wird.
Das Baunull der Anlage (Oberkante Fertigboden Kesselhaus ±0,00 m) wird mit +413,00 ü.M.
festgelegt. Diese Höhe entspricht etwa der Oberkante der im Süden der Anlage verlaufende
Bahngleise und liegt ca. 1,00 m höher als das derzeitige Gelände. Das Strassenniveau der Perlenstrasse liegt im Bereich der neuen Zufahrt zur Renergia auch etwa 1,00 m tiefer, respektive
auf +412,00 m ü.M.. Mit der gewählten Höhe des Baunulls von +413,00 m ü.M. liegt die Anlage
auch geschützt vor einem eventuellen Hochwasserereignis.
Die Höhenentwicklung der Gesamtkubatur beginnt mit ca. +14,00 m für das Werkstatt- und
Werkstatt- und Sozialgebäude und bewegt sich dann mit Höhen zwischen +30,00 m und +44,00
m bis zum Kamin mit einer maximalen Höhe von +55,00 m.
Eine Bahnanlieferung wäre mittels ACTS-Wechselcontainer möglich. Hierfür steht im Bedarfsfall
eines der Gleise und ein Umladestreifen auf dem jetzigen Holzlagerplatz der Papierfabrik zur
Verfügung.
2.2
2.2.1
Architektur
Ziele
Zu Beginn des Vorprojektes wurde ein interner Architektenwettbewerb ausgelobt, um die besonderen Anforderungen hinsichtlich Gestaltung des Gebäudes, Einbindung in die Landschaft
sowie einer hohen Akzeptanz bei der Öffentlichkeit anhand verschiedener Entwürfe vergleichend bewerten zu können. Als eindeutiger Sieger hat sich der Entwurf der Deon AG, Luzern
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ergeben. Die architektonische Gestaltung des Baukörpers verfolgt insbesondere die nachfolgend genannten Hauptziele:
Bewegte Silhouette
Aussenliegende Statik
Vertikale Eleganz
Maschinenästhetik
Diese Vorgaben werden in einem Baukörper mit ausgeprägter Rippenstruktur erfüllt (Abbildung
1). Die sogenannte 5. Fassade, die gesamten Dachflächen, sind ebenfalls mit Rippen versehen,
die hier nach einem umlaufenden Eckstreifen in eine flächige Dachhaut übergehen. Die Rippen
sind je nach statischer Anforderung unterschiedlich dimensioniert und unterstreichen die lebendige Wirkung der Fassade.
Abbildung 1
Gesamtansicht von Nordost
In den Baukörper eingearbeitet ist das sogenannte Mittelgrat, das die horizontale und vertikale
Erschliessung der Verfahrenstechnik im Inneren des Gebäudes sicherstellt. Der Mittelgrat ist
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mittig zwischen den beiden verfahrenstechnischen Verbrennungslinien angeordnet und setzt
sich in den übrigen Gebäudeteilen als lineare Erschliessungs- und Orientierungsachse fort.
Die bewegte Höhenentwicklung des Daches folgt den verfahrenstechnischen Anforderungen
und ergibt im Bereich der Kesseltrommel die grösste Gebäudehöhe. Gleichzeitig wird die Breite
des Gebäudes variiert. Die Übergänge erfolgen in der Fassade und im Dach nicht sprungartig
sondern durch Schrägen und bilden so eine fliessende und bewegte Gesamtform sowohl im
Grundriss wie auch im Schnitt.
Mit der Entwicklung und Definition der Verfahrenstechnik, der Grobdimensionierung aller
Hauptkomponenten und Festlegung der Raumstrukturen und Raumgrössen konnte die Kontur
des Gebäudes endgültig definiert werden. Dabei wurde die Form und Anzahl der Rippen für die
Fassaden hinsichtlich statischer Funktion und architektonischer Wirkung optimiert.
Weiterhin wurden hinsichtlich der Schornsteinhöhe und Gestaltung umfangreiche Untersuchungen angestellt. Nachdem infolge der sehr niedrigen Emissionen der Schornstein das Dach nur
um einige Meter überragen muss, konnte die jetzige Form als bauliche Entwicklung aus dem
Mittelgrat umgesetzt werden.
2.2.2
Standort
Das Reusstal mit seiner Flusslandschaft bildet den erweiterten ortsbaulichen Kontext für die
Renergia. Nordöstlich der Papierfabrik Perlen und am nordwestlichen Rand des Gemeindegebietes von Root, hat die neue Anlage Ihren Standort. Die weite und weiche Natur und der rauhe
und direkte Ausdruck der Industrie bilden ein spannungsvolles und charakteristisches Umfeld
für die neue Energiezentrale.
2.2.3
Idee
Die Gegebenheiten des Objektstandortes und die definierten Prämissen der zukünftigen Anlage
verlangen nach einer adäquaten architektonischen Strategie für diese Bauaufgabe. Das Spannungsfeld von Landart, Kunstobjekt und Industriearchitektur ermöglicht hier eine Vielzahl von
Themen. Die grossen Dimensionen der Verfahrenstechnikanlage erfordern die Entwicklung von
neuartigen Bautypologien, einer eigentlichen Kraftwerkstypologie, und den gezielten Umgang
mit der drohenden Massstabslosigkeit. Durch das symbiotische Zusammenwirken von Statik,
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Gebäudetechnik und Architektur kann jedes Gebäudeteil nach seiner Spezifität konfiguriert
werden.
2.2.4
Kubatur
Die Aussenform und der Inhalt der Anlage stehen in unmittelbarem Zusammenhang und bedingen sich gegenseitig. Eine zentrale Raumschicht in Längsrichtung des Baukörpers bildet den
Mittelgrat als charakteristisches Strukturelement und stellt neben Erschliessungs- und Versorgungsfunktionen gleichzeitig das statisch aussteifende Element dar. Das Betriebs- und Sozialgebäude am Kopf der Abkipphalle bildet den Auftakt und das Gesicht der Anlage in nordöstlicher Richtung, während der Baukörperteil des Maschinenhauses der Dampfturbine und dem
darauf angeordneten Kamin die Renergia in Richtung Papierfabrik markant abschliesst.
2.2.5
Fernwirkung
Die bewegte Silhouette des neuen Baukörpers fügt sich stimmungsvoll in die hügelige Landschaft ein. Das Dach des Gehäuses wird in gleicher Konfiguration als fünfte Fassade behandelt
und ermöglicht durch die Einkerbung im Bereich des Mittelgrates eine elegante Integration aller
notwendigen technischen Aufbauten. Die rhythmisierte Oberfläche des Gehäuses mit den Rippen erzeugt ein faszinierendes Licht- und Schattenspiel und verliert durch seine Staffelung an
Massigkeit. Die aus funktionalen Überlegungen aussenliegenden Rippen unterstützen die vertikale Eleganz nachhaltig und kommunizieren gleichzeitig den Ausdruck des inneren Wesens,
einer Maschinenästhetik erfüllt von Energie nach Aussen.
2.2.6
Besucherrundgang
Ein Konzept für Rundgänge mit Besuchergruppen wird bereits in der Planungsphase konzipiert,
um Störungen des Betriebsablaufes zu minimieren und dennoch eine gute und wirksame Öffentlichkeitsarbeit zu ermöglichen. Zentraler Start- und Zielpunkt der Rundgänge ist eine Informationsraum im Sozialgebäude.
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2.3
2.3.1
Umgebung, Landschaft
Ausgangslage
Die auf dem Grundstück verbleibenden unverbauten Flächen sind gering. Durch die Bautätigkeit werden diese als Bau-, Umschlags- und Installationsplätze beansprucht. Mit Ausnahme des
zu schützenden Ufergehölzsaumes, werden die heutigen Grünflächen zerstört. In Bezug auf
den Hochwasserpegel werden zudem die künftigen Grünflächen analog der Gebäudehöhe auf
die Kote +413.00 m.ü.M. angehoben, um die vorgesehenen abgesenkten Retentionszonen sicherstellen zu können.
2.3.2
Zielsetzung
Das Konzept sieht vor, diese Grünflächen nach landschaftsökologischen Kriterien auszubilden
und damit im Rahmen des Möglichen die Grundlage für die Entwicklung von geeigneten Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen für Flora und Fauna zu schaffen.
2.3.3
Konzept
Das Grundstück befindet sich unmittelbar am Rand der alten Schwemmebene der ReussAuenlandschaft und hat grundsätzlich ein sehr hohes Lebensraumpotential. Charakteristische
Elemente dieser Naturlandschaft werden in das Konzept aufgenommen:
Rohbodenstandorte mit Kies- und Sandflächen
wechselfeuchte Standorte mit temporären und permanenten Kleingewässer im Rahmen
des Retentionskonzeptes
Hochstaudenfluren
Ufergehölzsaum mit Schleiergesellschaften
strömungsbeeinflusste Uferbereiche mit Land-/Wasserkontakt
Wiesenbach mit Rohbodenkante am Hangfuss
Feldheckenpartien
Die Kleintier-Vernetzungsachse zwischen Rontal und Reussebene wird im Konzept berücksichtigt und die Durchgängigkeit auf zwei bis drei Aesten sichergestellt. Massgebende Leitarten sind
der Kammmolch für permanente Gewässer, die Gelbbauchunke für Pioniergewässer, die Ringelnatter für die Vernetzung, die Sumpfheidelibelle für warme Flachgewässer sowie die Bekas-
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sine für Limikolenrastplätze. Alle diese Massnahmen stellen nicht nur Ersatz und Ausgleich,
sondern ebenso eine landschaftstypische Aufwertung gegenüber dem heutigen Zustand dar.
Sie umfassen auch Teile der erforderlichen ökologischen Ausgleichsflächen für den Neubau der
Papiermaschine. Da die Berechnung der Flächenbilanz für den ökologischen Ausgleich auf dem
Grundstück Renergia ein Defizit ergibt, werden externe Projekte wie Aufwertungsmassnahmen
beim Feuchtgebiet Unterallmend und die Teilrenaturierung des Wilbaches im Siedlungsraum
Root in separaten Projekten ausgearbeitet (vergl. Plan Vorschläge externe ökologische Ausgleichsmassnahmen Gesamtgebiet Unterallmend, Ordner 1, Register 1.8).
2.3.4
Retention
Für das unverschmutzte Meteorwasser der Dach-, Wege- und teilweise Strassenflächen stehen
drei Retentionsbecken zur Verfügung: der Kanal entlang der Gebäudefassaden, das kleinere
Becken zwischen Gebäude und Kanal im Westen sowie das grosse Becken im Osten zwischen
Gebäude und Parkplatz. Der Kanal nimmt das Dachwasser auf und leitet dieses über die Drosselabläufe in die weiteren Becken. Die Sohle ist mit einer Rundkiesschicht bedeckt und präsentiert sich ohne Wasserrückstau als vertiefter Kiesstreifen. Da der Untergrund schlecht Durchlässig ist, wird auf eine Versickerung verzichtet, die Entleerung der drei Becken erfolgt über Drosselabläufe in den Kanal. Für aussergewöhnliche Ereignissen werden Ueberläufe Richtung Kanal eingebaut. Die Retentionsflächen werden mit dem vor Ort anfallenden Lehm (Aushub) zusätzlich abgedichtet. Das Retentionsvolumen schwankt bei allen Becken zwischen den Höhen
412.60 (Drosselablauf) und 412.80 (Ueberlauf). Die vertieften Zonen, welche unter der Höhe
von 412.60 liegen haben keinen Ablauf, sind stehende, permanente Kleingewässer.
Die rechnerische Auslegung ist in Kapitel 7.3 dargestellt.
3
3.1
Planungs- und Bemessungsgrundlagen
Vorschriften, Normen, Richtlinien
Die Planung der Bautechnik erfolgt auf Grundlagen der einschlägigen Vorschriften, soweit deren Anwendungsbereich und Zweck auf die Anlage und Planung zutreffen.
Die Projektierung und Bemessung der Tragstruktur inklusive deren Fundation sowie der Baugrube richtet sich nach den Tragwerksnormen des SIA der Reihe Norm SIA 260 bis SIA 267
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(2003). Hinsichtlich Kanalisation, Entwässerung, Böden und Strassen finden die Normen SIA
190, SIA 431 und SN 670004-2a-NA sowie das VSS-Normenwerk Anwendung.
3.2
Lastannahmen
Im Allgemeinen gilt für die Nutzlasten die SIA 261. Die überwiegenden Flächen werden jedoch
von den verfahrenstechnischen Anforderungen geprägt, so dass Anpassungen der Nutzlasten
an diese Anforderungen notwendig sind.
Für die verfahrenstechnischen Komponenten sowie für die Lasten aus Kehrricht und Schlacke
wurde eine Lastabschätzung vorgenommen. Diese Tabelle ist zusammen mit den Vorgaben für
die Flächennutzlasten in die Vorbemessung eingeflossen.
Die Flächennutzlasten werden wie folgt festgeschrieben:
Erdgeschoss allgemein
25,0 kN/m²
Erdgeschoss Kranablagebereich Maschinenhaus +0,00 m
35,0 kN/m²
Erdgeschoss Anlieferhalle und Silotunnel
35,0 kN/m²
Erdgeschoss Werkstätten (Decke über Lagerkeller)
15,0 kN/m²
Obergeschosse Verfahrenstechnik und Schaltanlagen
15,0 kN/m²
Kesselhaus Heizerstandsebene +10,50 m
25,0 kN/m²
Obergeschosse Mittelgrat (für Lastweiterleitung nur 5 kN/m²)
10,0 kN/m²
Greiferabstellplätze Kehrrichtbunker
35,0 kN/m²
Kranablagefläche Maschinenhaus +7,00 m
35,0 kN/m²
Zulage Kabel und Kleinrohre unter Stahlbetondecken
1,0 bis 2,0 kN/m²
Bühnen, Treppen, Podeste in Gehbereichen
3,5 kN/m²
Bühnen, Treppen, Podeste in Reparaturbereichen
5,0 kN/m²
Verwaltungs- und Sozialbereiche
3,0 kN/m²
Die Ausrüstungslasten, Flächennutzlasten und Eigenlasten führen zu den folgenden zusammengefassten Einwirkungen:
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ständige
Einwirkungen
veränderliche
Einwirkungen
aussergewöhnliche
Einwirkungen
Eigenlasten
Stahlbeton
Auflasten
Stützenlasten KVA
Wandlasten KVA
Flächenlasten KVA
Werkleitungen
Qk = 1'500 - 5'000 kN
qk = 400 - 1'000 kN/m
qk = 250 - 350 kN/ m²
gw = 2 kN/m
Baugrund
Eigengewicht Baugrundschichten
aktiver Erddruck
Wasserdruck
f = 18-25 kN/m³
e = ea
Baustellenlasten
vereinfachte Flächenlast
q = 10 kN/m²
Grundwasser
Mittelwasserspiegel
410.5 m ü. M.
Nutzlasten
Nutzlasten KVA
qk = 15 - 35 kN/m²
c = 25 kN/m³
w = 10 kN/m³
keine
Zusätzlich werden die folgenden Sonderlasten für die Tragwerke berücksichtigt:
Fahrzeuganprall Stützen Silodurchfahrt und Anlieferhalle
Greiferanprall auf Bunkerwände
Temperaturlastfälle in den Schlackenbunkern
Löschwasser in den Kehrrichtbunkern
3.3
Akzeptierte Risiken
Hochwasser
Steigt der Kanalwasserspiegel im Hochwasserfall während der Bauphase an, so ist die
Gefahr der Überschwemmung der Baugruben möglich. Nach Fertigstellung der Anlage
ist auf Grund der Auffüllung die Hochwassergefährdung nicht mehr relevant.
Erdbeben
Findet während der Bauphase ein Erdbebenereignis satt, so ist die Gefahr der Beschädigung einzelner Tragglieder möglich. Ein Einsturz von Bauteilen mit Gefährdung von
Personen wird ausgeschlossen. Nach Fertigstellung der Anlage ist auf Grund der vorgesehenen statischen Aussteifungen keine Schadensgefahr mehr gegeben.
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4
4.1
Beschreibung der Gebäudenutzung
Sozialgebäude
Achsen E62-E72 / S26-N26
L/B/H ca. 10 m / 52 m / 14 m
u. Raum 9.000 m³
Die Funktionen dieses Gebäudes liegen in der Schaffung
des Personenzugangs, der Unterbringung des Platzwartes
für die Annahme, der Schaffung eines Informationsraumes
für die Öffentlichkeitsarbeit sowie der Schaffung notwendiger Räume für die Sozialbereiche
(Umkleiden, Duschen, Pausenraum).
Das Sozialgebäude stellt den Haupteingang für Besucher dar und ist über einen Fussweg mit
dem Parkplatz im Osten des Geländes verbunden. An der Südost-Ecke ist der Raum für den
Platzwart untergebracht. Hier hat man Ausblick in Richtung Zufahrt/Waage sowie in die Anlieferhalle.
In der Erdgeschossebene befinden sich Lagerräume und der gesamte Empfangsbereich. Das
Treppenhaus im Mittelgrat ist in Richtung Zugang/Osten verglast. In der Erdgeschossebene ist
die Treppe zu Gunsten einer ausreichend grossen Eingangshalle um 90° geschwenkt.
Die Ebene +3,50 m ist wegen der hohen Lagerräume nur als Teilgeschoss ausgeführt und beherbergt den Aufenthaltsraum. In Ebene +7,00 m befinden sich die Räume für Öffentlichkeitsarbeit (Vortragsraum, Konferenzraum) und in der Dachgeschossebene dieses Gebäudes +10,50
m alle Sozialräume für Betriebspersonal und Fremdfirmen.
In dieser Ebene +10,50 m befindet sich der Übergang in Richtung Betriebsgebäude mit den
Räumen für Leitwarte und Verwaltung. Dieser Übergang stellt den Zugang für das Betriebspersonal und für Besucher der Verwaltung dar.
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4.2
Anlieferhalle
Achsen E26-E62 / S26-N26
L/B/H ca. 36 m / 52 m / 14 m
u. Raum 26.000 m³
Im Westen des Sozialgebäudes schliesst sich auf der gleichen Breite die Anlieferhalle für die Kehrichtannahme an.
Zwischenebenen gibt es nicht, die lichte Höhe beträgt entsprechend ca. 13,00 m. Die Halle
gliedert sich in die Bereiche Abkippstellen, Rangierfläche vor den Abkippstellen und einen
Parkstreifen an dem Werkstatt- und Sozialgebäude.
Die Hallenzufahrt zur Rangierfläche erfolgt von Süden durch eine Zufahrtsöffnung ca. B/H
9,0/5,5 m. Im Norden gibt es ein Tor mit einer Grösse von ca. B/H 6,0/5,5 m. Diese Ausfahrt
wird jedoch nur in Ausnahmefällen benutzt. Im Normalbetrieb ist das Tor geschlossen.
Der Parkstreifen trennt zum einen das Sozialgebäude von der Rangierfläche ab und dient weiterhin als Parkmöglichkeit für Lieferungen, welche für die Werkstätten und die Verwaltung bestimmt sind. Hier gibt es zudem einen Eingang in das Treppenhaus des Sozialgebäudes.
Die Kehrrichtanlieferung kann über sechs Abkippstellen erfolgen. Die einzelnen Abkippstellen
sind durch ca.4,0 m lange Bordsteinerhöhungen getrennt, um den LKWs die rückwärtige Einfahrt zu erleichtern. Die Abkippstellen werden durch das Treppenhaus der Leitwarte/Verwaltung
in zwei mal drei Abkippstellen (Tore 2, 3, 4 und Tore 5, 6, 7) geteilt. Im Bereich des Treppenhauses befindet sich eine Toilette für LKW-Fahrer.
Jeweils im Norden und Süden ist statt einer vierten Abkippstelle eine Klappe in der Bauart einer
Zugbrücke ausgeführt (Tor 1 und Tor 8). Diese beiden Klappen dienen dem Abstellen der Kehrrichtgreifer bei Greiferwechsel und bieten auch die Möglichkeit, Störstoffe zu bergen oder Probenahmen zu ermöglichen. Bei Nichtbenutzung der Klappen steht der Bereich als seitliche Erweiterung der Anlieferbunker zur Verfügung. Es ist geplant, am südlichen Tor 1 die Probenahme einzurichten und am nördlichen Tor 8 ein Abplachgerüst vorzusehen. Hinsichtlich der Gestaltung dieser Bereiche und der Abkippstellen in Bezug auf die Arbeitssicherheit steht die Rohfassung der geplanten Informationsschrift „Entlad von Abfällen in Bunker“ der ASi-Stelle des
VBSA (Verband der Betreiber Schweizerischer Abfallverwertungsanlagen) als Grundlage vor.
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Die Annahme von Abfällen mit nicht kippbaren oder nicht ausstossbaren Fahrzeugen (Handablad) ist nicht vorgesehen.
4.3
Betriebsgebäude
Achsen E26-E37 / S26-N26
L/B/H ca. 11 m / 52 m / 10 m
u. Raum 5.700 m³
Leitwarte und Verwaltung sind in einem auskragenden,
zweigeschossigen Betriebsgebäude untergebracht, welches oberhalb der Anlieferhalle aus dem Bunkergebäude
herausragt. In der Ebene +24.50m befinden sich die Krankanzel und die Leitwarte mit Nebenräumen. Auf +29.75m sind alle verwaltungsrelevanten Räumlichkeiten angeordnet. Da die Ebenen des Betriebsgebäudes höher als 22 m liegen ist ein Anleitern der Fenster als zweiter
Fluchtweg nicht möglich. Es sind deshalb im Norden und Süden zwei Fluchttreppen angeordnet, mit deren Hilfe ein Abstieg bis auf Laufgänge in ca. 18 m Höhe möglich ist. Von diesen
Laufgängen erreicht man das Kesselhaus als neuer Brandabschnitt mit eigenen Treppen.
4.4
Bunkergebäude
Achsen E00-E26 / S26-N26
L/B/H ca. 26 m / 52 m / 38 m
u. Raum 53.000 m³
Die Hauptfunktionen des Bunkergebäudes sind Annahme,
Lagerung, Zerkleinerung des angelieferten Kehrrichts und
Sperrmülls sowie die Lagerung und Verladung der Schlacken. Für die logistischen Abläufe im Bunkergebäude stehen zwei Krananlagen für Kehrricht
und Sperrmüll sowie eine Krananlage für die Schlacke zur Verfügung.
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Die Oberkante der Sohle des Bunkergebäudes liegt bei -7,00 m. Auf dieser Kote befindet sich
die gemeinsame Sohlplatte für Stapelbunker, Feinmüllbunker (zerkleinerter Sperrmüll) und Anlieferbunker. Mit der Tiefe von -7,00 m erreicht man eine ausreichende Abkipphöhe für die Kehrrichtanlieferung. Die Kote der Schlackenbunkersohle befindet sich auf -3,50 m, da diese Tiefe
für das Stapelvolumen der Schlacken ausreichend ist. Die Trennwand zwischen den Anlieferund den Stapelbunkern weist eine Oberkante von +10,50 m auf. Das ist ein aus Erfahrungen in
vergleichbaren Anlagen gefundener Kompromiss aus maximalem Stapelvolumen und effizienten Kranwegen. Die Trennwände zwichen Stapelbunker und Feinmüllbunker sind bis auf die
Höhe der Trichterebene +21,00 m gezogen.
Auf der Trichterebene +21,00 m befinden sich die Aufgabetrichter der beiden Kessel und des
Zerkleinerungsaggregats. Unterhalb der Trichterebene befindet sich im Bereich des Mittelgrates
ein Durchgang durch den Bunker in Ost-West-Richtung. Zwischen Trichterebene und Dach ist
der Mittelgrat wegen des Kranbetriebes unterbrochen. Erst auf der Dachebene ist ein Übergang
wieder möglich.
Das Bunkergebäude liefert in den Ebenen zwischen Schlackebunkerdecke +10,50 m und Trichterebene +21,00 m noch Raum für die Aufstellung des Zerkleinerungsaggregates einschliesslich Nebenanlagen, sowie für die Schaltanlagenräume der Krananlagen.
Ab der Trichterebene aufwärts ist der Bunker nach Norden und Süden um jeweils ca. 2,50 m
erweitert um Kranparkpositionen zu schaffen. Die Kranausfahrten sind notwendig, um bei geparktem Kran das sichere Anfahren des Aufgabetrichters durch den anderen Kran zu ermöglichen. Im Regelbetrieb befindet sich nur ein Kran im Einsatz.
Der Zugang zur Trichterebene ist über vier Schleusen möglich (3x Kesselhausseite, 1x Krankanzelseite). Zwei weitere Zugänge befinden sich auf der Ebene +24,50 m die jeweils eine Wartungsbühne auf der Nord- und Südseite für die Wartung der Feuerlöschmonitore (Wasserwerfer) erschliessen. Jeweils zwei Feuerlöschmonitore sind hier auf einer auskragenden Bühne auf
ca. +26,00 m befestigt. Ein fünfter Monitor befindet sich unterhalb der Krankanzel. Die Kranbahnebene +28,00 m ist ebenfalls zugänglich, allerdings nur an der Kesselhausseite (Westseite). Die Schiene an der Ostseite ist über die Kranbrücken erreichbar.
Der Schlackenbunker gliedert sich in die Bereiche Grobschlacke und Schlackengranulat und
hat in einer Höhe von ca. +7.50m den Schlackenkran, welcher im Süden an der auskragenden
Kranbahn aus dem Gebäude herausfahren kann, um den parkenden LKW mit Schlacke zu be-
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laden. Bei +3.50m gibt es an der Südwand für die Bedienung des Schlackenkranes eine Krankanzel.
4.5
Kesselhaus
Achsen W50-E00 / S19-N19
L/B/H ca. 50 m / 38 m / 42 m
u. Raum 67.000 m³
In der Ebene 0.00m erfolgt zwischen den Achsen E00 und
W22 die Aufstellung der beiden Kessel, der Kessel Linie 2
im Norden in der Achse N11, der Kessel Linie 1 im Süden
in der Achse S11.
Das Kesselhaus ist mit Gitterrostbühnen ausgebühnt, um alle Bedien- und Wartungspunkte an
den Kesseln zu erreichen. Die Heizerstandsebene ist in der Ebene +10,50 m geplant und unterscheidet sich durch eine Belegung mit Stahlbeton-Fertigteilplatten als geschlossene Betonebene. Es soll ermöglicht werden, dass Bereiche der Dachkonstruktion mit relativ einfacher Demontage später geöffnet werden könne, um eventuell grössere Komponenten auszutauschen oder
zu ergänzen.
Zwischen den Achsen W22 und W50 befindet sich das Schaltanlagengebäude mit einer Höhe
von 17,50 m als Geschossbau (folg. Kapitel). Auf der Decke des Schaltanlagengebäudes
+17,50m werden die Kesselstützen des Tail-Ends abgestellt.
In der Mittelachse befindet sich wieder in allen Ebenen der Mittelgrat mit Treppenhaus und Aufzug. Die lichte Höhe des Kesselhauses beträgt etwa +39.00m.
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4.6
Schaltanlagengebäude und Schlackenaufbereitung
Achsen W50-W22 / S19-N19
L/B/H ca. 28 m / 38 m / 17 m
u. Raum 18.000 m³
Zwischen den Achsen W22 und W50 befinden sich in der
Erdgeschossebene die Schlackenaufbereitung, die Aufstellung des Koppeltrafos und der Eigenbedarfstrafos. Der Aufstellraum für den Koppeltrafo erhält einen um 1,75 m abgesenkten Doppelboden. Die Eigenbedarfstrafos werden in einer Höhe von ca. 1,00m aufgestellt. Für das Einbringen der Eigenbedarfstrafos wird eine Katzbahn angeordnet. Das Schaltanlagengebäude ist bis zur Ebene
+17,50 m als Geschossbau ausgebildet und beherbergt, mit Doppelböden ausgestattet, in den
Ebenen +7,00 m teilweise und +10,50 m komplett die Schaltanlagenräume.
Die Räume für die Schlackenaufbereitung verfügen über eine lichte Höhe von ca. 10,00 m.
4.7
Siloverladung, Rauchgasreinigung, Werkstatt
Achsen W94-W50 / S19-N19
L/B/H ca. 44 m / 38 m / 33 m
u. Raum 55.000 m³
Das Kesselhaus und die Rauchgasreinigung sind zwischen
den Achsen W50 und W62 durch die 12m breite Durchfahrt
(Verladestrasse) getrennt. In dieser Durchfahrt findet die
Verladung der Stäube und Reststoffe statt. Die Silos befinden sich oberhalb der +7,00m-Ebene.
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Zwischen den Achsen W62 und W94 befindet sich die
Rauchgasreinigung auf einer Grundfläche von ca.
1500m². In der Ebene 0.00m werden hier in seperaten
Räumen die Bicarbonatmühlen und ein Ammoniakwasserlager aufgestellt, und an der Achse W70 befindet sich je
eine ca. 500m² grosse Fläche für die ECO‘s. Daneben gibt
es in diesem Bereich auf +0,00 m ein Schwerteilelager und
das Ersatzstromaggregat mit einer Galerie auf +3.50m für die Aufstellung des Dieseltanks.
An der Achse W94 befindet sich in der Mittelachse ein weiteres Treppenhaus mit Aufzug und
Durchgang in das Maschinenhaus. Über dem Schwerteillager und dem ESA dient die Fläche
auf +7.00m der Aufstellung der Gewebefilter 2. Das Dach des Kesselhauses inklusive Laufgang
wird über der Rauchgasreinigung fortgesetzt.
Nördlich an die Rauchgasreinigung anschliessend ist die
Werkstatt angeordnet. Die Werkstatt ist teilweise zweigeschossig ausgeführt. Im ersten OG +7,00 m befindet sich
die Elektrowerkstatt. In beiden Ebenen ist jeweils ein WC
angeordnet.
4.8
Maschinenhaus, Luftkondensationsanlage, Kamin
Achsen W120-W94 / S26-N26
L/B/H ca. 26 m / 52 m / 38 m
u. Raum 51.000 m³
Angrenzend an die Rauchgasreinigung befindet sich im
Westen das Maschinenhaus. Hier bildet die Ebene +17,50
m das eigentliche Dach. Der offene LUKO-Bereich ist
durch Wandrippen verkleidet, die im Zuluftbereich von ca. +18 m bis ca. +28 m keine Wandausfachung erhalten. In der Dachebene verlaufen die Rippen noch kranzförmig um die Ecke. Ein
Dach ist hier nicht vorhanden. In der Ebene 0.00m befinden sich Räumlichkeiten für Speise-
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wasser- und Netzpumpen, die Fläche unterhalb des Turbosatzes (Turbinenkeller ebenerdig)
und eine Ablagefläche für den Maschinenkran. Der Zugang zum Erdgeschoss des Maschinenhauses erfolgt über ein Tor vor der Ablagefläche. Die Ablagefläche ist vom Maschinenhauskran
durch eine Öffnung in der Turbinenebene +7,00 m erreichbar. Zudem gibt es in der Mittelachse
N00 an der westlichen Aussenwand W120 einen Ausgang ins Freie und ein Treppenhaus, welches bis zur Lukoebene +17,50 m führt.
Auf der Ebene +7,00 m ist der Turbinentisch mit dem Turbosatz angeordnet.
Auf +10,50 m ist an der Achse W94 eine galerieartige Ebene angeordnet. Hier befinden sich die
Speisewasserbehälter und die Anlagen zur Rostkühlung. Der Hallenkran läuft auf der Höhe von
+14,00 m wird über eine entsprechend hohe Tragfähigkeit für schnelle Turbinenreparaturen
verfügen.
Die offene Dachebene +17,50 m ist als freie Aufstellfläche nicht nur für die Kondensatoren vorgesehen, sondern bildet auch die Basis für die beiden Kaminrohre, die innerhalb einer Einhausung bis in eine Höhe von ca. +52,00 m (entspricht +465,00 m ü.M.) geführt werden. Die architektonische Einhausung stellt praktisch gleichzeitig das „Mantelrohr“ des Kamins dar. Als Innenrohre sind Kunststoffrohre vorgesehen. Die Befestigung am Mantel erfolgt über verschiebliche
Anschlüsse um die freie Ausdehnung nach oben zu gewährleisten.
Seitlich auf dieser Ebene sind die Räume für die Saugzug-Gebläse angeordnet. Die Aufstellfläche für den Luftkondensator kragt in Richtung Westen ca. 8,00 m aus, um die Grundstücksfläche optimal zu nutzen und auf 0,00 m die Umfahrt realisieren zu können.
4.9
Mittelgrat, Treppenhäuser
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Der Mittelgrat wird als Stahlbeton-Skelett errichtet. Neben der statischen Funktion der Anlagenaussteifung werden hier sämtliche betriebliche Medienleitungen (Rohrleitungen, Kabel) zusammengeführt und zudem die Personenerschliessung für alle Bereich und Ebenen konzentriert.
Der Mittelgrat befindet sich in der Längsmittelachse mit einer Breite von ca. 6m. Der Mittelgrat
ist in seiner Funktion ideell geteilt in den Nordbereich für die vertikale Erschliessung (Treppen,
Aufzüge, Trassen, Hebeöffnungen) und in den Südbereich für die horizontale Erschliessung
und Begehung (Rohrtrassen, Kabeltrassen, Personen, Hubwagen). Zwischen den vertikalen
Strukturen steht jeweils ausreichend Platz zur Zwischenlagerung von Ersatzteilen und Werkzeugen zur Verfügung. Zur Überwindung der Höhenunterschiede im Dachverlauf werden Freitreppen angeordnet.
Die Anlage verfügt insgesamt über vier Treppenhäuser mit Aufzug. Diese befinden sich im Sozialgebäude, in der Anlieferhalle/Betriebsgebäude, im Kesselhaus und in der Rauchgasreinigung und führen jeweils von der Ebene –3,50m bzw. 0,00m bis auf die Dachebene des Mittelgrates. Ein weiteres Treppenhaus ist am Westende der Anlage im Maschinenhaus angeordnet
sowie im Bereich der Werkstatt. Diese Treppenhäuser haben keine Aufzüge und enden auf
+17,50 m und +7,00 m.
Darüber hinaus gibt es noch zwei interne Treppentürme in Stahlleichtbauweise auf der Nordund Südseite des Kesselhauses. Diese Treppen dienen der Erschliessung der Gitterrostebenen.
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5
Baukonstruktionen Tiefbau
5.1
Baugrundverhältnisse
5.1.1
Geologie
Der Felsuntergrund im Projektgebiet wird durch Gesteine der Oberen Süsswassermolasse gebildet. Diese bestehen aus sandsteinreichen Konglomeraten (Nagelfluh) in Wechsellagerung
mit gut gebankten Sandstein - Siltstein - Wechsellagen. Die Schichtung fällt mit circa 10° - 30°
in Richtung Nordnordwest. Über dem Fels folgen gering mächtige Moränenablagerungen und
späteiszeitliche Seeablagerungen. Prägend ist insbesondere eine durchgehende rund 10 m
mächtige Schicht aus fluviatilen Schottern mit hohen Durchlässigkeitsbeiwerten (k grösser 10-2
m/s). Im Gebiet Wagmatte sind die Schotter noch verzahnt mit weniger durchlässigen Hangschuttablagerungen. Die oberste Ablagerung besteht aus einer Deckschicht in Form von
schlecht durchlässigen Überschwemmungssedimenten, welche teilweise mehrere Meter mächtig sind (1 - 4 m). Lokal ist auch mit künstlichen Auffüllungen zu rechnen (auf Westseite Grundstück ca. 1 - 2 m).
Schicht
Raumgewicht
Reibungswinkel
Kohäsion
c
Zusammendrückungsmodul
ME
e
(kN/m³)
(°)
(kN/m²)
(MN/m²)
A
Auffüllung
18 – 20
25 – 33
0–5
---
B
Überschwemmungssedimente
18 – 20
22 – 30
0 – 15
3–8
C
fluviatile Schotter
19 – 21
30 – 37
0
15 – 80
D
Fels
(Obere Süsswassermolasse)
23 – 25
25 – 35
10 – > 50
60 – > 100
Abbildung 2
Tabelle Geschätzte Erwartungswerte Baugrund
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5.1.2
Grundwasser
Der Grundwasserspiegel befindet sich bereits 1 bis 2 m unter Terrain. Es ist generell mit einer
Grundwasserfliessrichtung parallel zum Industriekanal zu rechnen. Die Spiegellage und die
Fliessrichtung sind aber auch durch die Infiltration aus der Reuss und insbesondere durch die
Grundwasserentnahme beeinflusst. Es muss auf dem Baugrundstück mit einem mittleren
Grundwasserstand bei ca. 411 – 410 m ü. M. gerechnet werden.
Während der Aufschlussarbeiten zur Voruntersuchung der Baugrundsituation wurde ein Zulauf
von Wasser in verschiedenen Tiefenlagen beobachtet. In den meisten Fällen trat Grundwasser
mit dem Anschneiden der Schotterschicht zu. Bei den oberflächennahen Wasserständen in KB1
und BS2 kann es sich auch um Schichten- oder Drainagewasser der mehr grobkörnigen Deckschichten handeln. In den zwei installierten Grundwasserbeobachtungsrohren wurden 2009 und
2011 eingespiegelte Wasserstände zwischen 410.4 – 409.8 m ü. M. eingemessen.
Das gesamt Areal befindet sich am Rand des Gewässerschutzbereiches Au. Die Trinkwasserfassungen der Gemeinde Root befinden sich ca. 900 m stromabwärts, aber auf der gegenüber
liegenden Seite der Reuss, welche hier hydraulisch als Wasserscheide wirkt (Infiltrationsbereich).
5.2
5.2.1
Gründung
Gründungssystem
Die festgestellten Auffüllungen sind aufgrund ihrer heterogenen Zusammensetzung und lockeren Lagerung als gering tragfähig einzustufen und deshalb für eine Fundation ungeeignet. Das
gleiche gilt für die erkundeten Überschwemmungssedimente. Sie weisen bei meist weicher
Konsistenz eine hohe Zusammendrückbarkeit auf und reagieren damit sehr setzungsempfindlich bei Belastungen. Die darunter folgenden Reussschotter sind in mitteldichter Lagerung als
gut tragfähig einzustufen. Mit dem Freilegen der Schotterablagerungen ist gleichzeitig ein starker Grundwasserzutritt verbunden. Der leicht gespannte Grundwasserleiter steigt dann bis auf
ca. 1 – 2 m unter Terrainkante an.
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Abbildung 3
Beispiel Bemessung Pfahlfundation
Die Oberkante der KVA-Anlage liegt bei 413.0 m u. M. und somit teilweise in den gering tragfähigen Auffüllungen/Überschwemmungssedimenten bzw. teilweise über bestehendes Terrain. Es
wird eine Fundation auf Bohrpfählen nach SN EN 1536 gewählt.
Bei dem hier vorliegenden Projekt und den festgestellten Baugrundverhältnissen haben Tiefgründungselemente hauptsächlich die Aufgabe, Lasten in den tieferen Untergrund abzutragen,
um unverträgliche Bauwerkssetzungen bzw. Setzungsdifferenzen zu minimieren sowie Mitnahmesetzungen für benachbarte Bauteile zu vermeiden. Um das zu erreichen, sollen die Pfähle
konsequent bis in die anstehenden Festgesteinsformationen ausgeführt werden.
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Zur Abtragung der Lasten werden Bohrpfähle mit Durchmessern von d = 600 mm, 800 mm und
1'000 mm gewählt, die aufgrund des steil nach Nordwest einfallenden Felshorizontes unterschiedliche Längen aufweisen. Es ergeben sich Pfahllängen ab der Ebene 0.00 von ca. 7 17 m. Die Anordnung der Pfähle erfolgt unter den hoch belasteten Wänden, Stützen und Flächen. Für die restlichen Bereiche werden die Pfähle rasterförmig, je nach Nutzlast verteilt.
Im Bereich der tiefen Anliefer- und Lagerbunker werden keine Pfähle angeordnet. Dort wird davon ausgegangen, dass im Bereich der Fundationssohle gut tragfähige Schotterablagerungen
anstehen, so dass auf eine Tiefgründung verzichtet werden kann. Die Vorbemessung der äusseren Tragfähigkeit der Pfähle erfolgte auf der Grundlage geschätzter Kennwerte. Sie wurden
mit einem Partialsicherheitsfaktor von ha = 0.9 nach SIA 267 abgemindert.
5.3
5.3.1
Beeinflussung Grundwasser
Abschätzung Grundwasserdurchfluss
Gemäss Gewässerschutzverordnung dürfen im Gewässerschutzbereich Au keine Anlagen erstellt werden, die unter dem mittleren Grundwasserspiegel liegen. Die zuständigen Behörden
können Ausnahmen bewilligen, wenn die Durchflusskapazität des Grundwassers gegenüber
dem unbeeinflussten Zustand um höchstens 10 Prozent vermindert wird. Der Einfluss von Bauten im Grundwasser kann vereinfachend nach der Beilage zum Merkblatt „Bauen im Grundwassergebiet“ der Umweltschutzdirektionen abgeschätzt werden. Danach kann die geometrische
Wirkung von Pfählen im Grundwasser anhand von zwei Fällen untersucht werden.
Der erste Fall (Fall 2a) betrachtet die Einbusse an durchströmter Fläche durch eine Pfählung.
Im zweiten Fall (Fall 2b) erfolgt eine Prüfung der Durchflusskapazität anhand der geometrischen
Betrachtung des Verhältnisses zwischen Pfahlradius und Pfahlabstand.
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Nach den geotechnischen Untersuchungen beträgt die Mächtigkeit des Grundwasserleiters im
Bereich des Schlackebunkers etwa 4 - 12 m. Die gesamte Breite des Grundwasserstromes im
Bereich des Neubaus beträgt etwa 670 m.
Abbildung 4
Lage Neubau im Grundwasserstrom
Durchflossene Breite Grundwasserstrom : B = 670 m, Mächtigkeit Aquifer: H = 4 - 12 m (i. M. 8
m)
In dem hier vorliegenden Fall befindet sich der Neubau am äussersten Rand des mehrere hundert Meter breiten Grundwasserstromes im Reusstal. Das langgestreckte Gebäude ist dabei
parallel zur Grundwasserfliessrichtung ausgerichtet. Die geplante Pfahlfundation erfolgt hauptsächlich der ebenfalls längs ausgerichteten Tragkonstruktion unter den Wänden und Stützen
und stellt somit kein massgebliches Grundwasserhindernis dar. Lediglich im Bereich des Schlackebunkers auf Ebene - 3.5 m kommt es zu einer flächigen Konzentration von Pfählen. Dort
sind zwischen Achse E00 und E09 drei Reihen Pfähle (21 Stück pro Reihe) im Raster von ca.
a/b = 2.5 - 3 m mit Durchmessern von d = 0.8 m vorgesehen.
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Abbildung 5
Funda-
tionsplan mit Konzentrationsbereich Pfähle
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Abbildung 6
Querprofil Pfahlfundation im Grundwasserstrom
Aquiferfläche AA = 670 m x 8 m = 5'360 m²,
Pfahlfläche: AP = 21 Stück x 8 m x 0.8 m = 135 m²
Demnach beträgt die Einbusse im Fall 2a etwa 2.5 %.
Die rechnerische Untersuchung für den Fall 2b ergibt, dass die Bedingung der Gewässerschutzordnung nur knapp nicht eingehalten werden kann.
Pfahlradius: r = 0.4 m,
Pfahlabstand: 2a = 2.5 - 3 m
→a = 0.81 bis 0.84 < 0.9
Die hier aufgestellten Beziehungen zwischen Grundwasserfluss und Pfahlfundation stellen eine
in Bezug auf den derzeitigen Planungsstand eine Annahme dar, welche auf der Basis der auf
der sicheren Seite liegenden Lastannahmen und damit auch hohen Anzahl der Pfähle getroffen
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wurde. Die Prüfungen zur Durchflusskapazität gemäss Merkblatt ergaben, dass die tolerierten
Grenzen im Nahbereich knapp nicht eingehalten werden können.
Es wird davon ausgegangen, dass mit weiterem Projektfortschritt eine Optimierung der Pfahlfundation möglich ist und damit die geforderte Durchflusskapazität auch im Nahbereich eingehalten werden kann. Grossräumig betrachtet, ist keine nennenswerte Beeinflussung des
Grundwasserleiters durch das Bauvorhaben zu erwarten.
5.3.2
Abschätzung Grundwasseraufstau
Der Einbau von Bauten im Grundwasser kann zu Beeinträchtigungen im Grundwasserstrom
führen. Insbesondere bei massigen Bauten mit grossen Ausdehnungen ist es möglich, dass am
im Grundwasser hineinreichenden Bauteil obstrom ein Grundwasseraufstau und abstrom eine
Grundwasserabsenkung generiert wird. In dem hier vorliegenden Fall stellt die tiefliegende
Bunkeranlage (Anliefer- und Schlackebunker bei - 7.0 m) ein solch mögliches Hindernis im
Grundwasserleiter dar.
Die Situation ist in der nachfolgenden Abbildung schematisch dargestellt.
Abbildung 7
Querprofil Anlieferbunker im Grundwasserstrom
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Nach den vorliegenden Aufschlüssen (U1: Geotechnischer Bericht vom 06.05.2011) ist zu erwarten, dass der südliche Rand der Bunkeranlage auf der Berandung des Grundwasserleiters
resp. auf Fels zu liegen kommt. Auf der nördlichen Seite hingegen ist aufgrund des abfallenden
Felshorizontes mit bis zu 7 m mächtigen Schotterablagerungen unterhalb der Bunkersohle zu
rechnen.
Die Gesamtmächtigkeit des Grundwasserleiters im Bereich der Bunkeranlage beträgt zwischen
4 m (im Süden) und 12 m im Norden (i. M. 8 m).
Die Baugrundsituation führt nun dazu, dass das im Grundwasserleiter befindliche Bauteil einseitig umströmt (im Norden) sowie auf der gesamten Länge unterströmt wird. Die Umströmung des
Bauwerkes verursacht einen Aufstau bzw. eine Absenkung, welcher mit hum bezeichnet werden
kann. Die Unterströmung verursacht ebenfalls einen Wasserspiegelanstau, der aus der Zuleitung des Grundwassers zur Filterschicht resultiert (Druckhöhenverlust). Der Aufstau bzw. die
Absenkung kann mit hunter bezeichnet werden. Die Möglichkeit der Unterströmung vermindert
diesen Effekt ähnlich einer Dükerwirkung.
Eine rechnerische Erfassung der verursachten Störung des ursprünglichen Grundwasserspiegels liefert G. Schneider (Bautechnik (D) 11/83: „Grundwasseraufstau von Bauwerken bei
gleichzeitiger Unter- und Umströmungsmöglichkeit“) (U 2).
Danach gelten folgende Zusammenhänge:
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■
Ermittlung Aufstau/Absenkung Umströmung
Abbildung 8
Auszug aus (U2) Ermittlung Wasserspiegeländerungen hum
Ansätze:
Grundwassergefälle: i = 0.002,
Anströmwinkel: J = 90°,
Bauwerkslänge: t = 52 m,
y=0
Ergebnis:
→hum = 10.4 cm
Der Einbau der tief liegenden Bunkeranlage kann zu einem rechnerischen Aufstau obstrom
resp. einer Absenkung abstrom von ca. 10 cm verursachen.
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■
Ermittlung Aufstau/Absenkung Unterströmung
Abbildung 9
Auszug aus (U2) Ermittlung Wasserspielgeländerung hunter
Ansätze:
Grundwassermächtigkeit: H = 8 m (i. M.)
Durchlässigkeit Schotter: k = k0 = kB = 0.003 m/sec
Mächtigkeit unterströmter Grundwasserleiter: f = 3.5 m (i. M.)
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hB = 0.067 m , h0 = 0.052 m
Ergebnis:
→hunter = 4.4 cm
Mit den ermittelten Stauhöhen ist es nun möglich, den resultierenden Aufstau bzw. die resultierende Absenkung abzuschätzen. Die Stauhöhen können als parallel geschaltete Widerstände
angesehen werden, bei dem diejenige Strömungsmöglichkeit eine grössere Menge Wasser
zum Fliessen bringt, die absolut betrachtet die kleinere Stauhöhe verursacht. In dem hier vorliegenden Fall kann durch die verbleibende Mächtigkeit des Grundwasserleiters unter der Bunkeranlage mehr Wasser bewegt werden, als das durch die Umströmung notwendig ist, da die
rechnerische Stauhöhe der Unterströmmöglichkeit kleiner ist als die der Umströmmung.
■
Ermittlung verminderter Aufstau/Absenkung infolge Unterströmung
Abbildung 10 Auszug aus (U2) Ermittlung Wasserspiegeländerung hum/hunter
Ergebnis:
h = 3.1 cm
Die rechnerische Aufstauhöhe von 10.4 cm infolge Umströmung wird durch die gegebene Unterströmmöglichkeit auf 3.1 cm vermindert.
Eine relevante Beeinträchtigung des natürlichen Grundwasserspiegels kann damit ausgeschlossen werden.
5.4
5.4.1
Bauablauf Tiefbau
Erdbau
In einem ersten Schritt muss das Baufeld für die notwendigen Arbeiten frei gemacht werden. Zu
diesem Zweck muss der Humus fast vollständig abgezogen werden. Eine kleine Teilmenge
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kann für die spätere Rekultivierung des Geländes am Rand des Fabrikkanals gelagert werden.
Der verbleibende Teil wird abgeführt. Danach werden die qualifizierten Flächen (Gebäude,
Strassen und Plätze) mit gut verdichtbarem Material bis auf die erforderlichen Fundations- und
Planumshöhen aufgebaut.
Damit die KVA auch im Hochwasserfall betrieben werden kann, ist vorgesehen, die Betriebsanlage mit den wichtigen Strassen und Plätzen auf ein Niveau von 413.0 m ü. M. anzuheben. Das
bestehende Gelände weist Höhenkoten von ca. 411 - 412 m ü. M. auf, d. h. die Anlagen müssen im Schnitt um ca. 1 - 2 m angehoben werden.
Die verbleibende Fläche zwischen Gebäude und den Parkplätzen am Eingang wird eingeebnet
und als temporäres Arbeitsplanum ausgebaut. Danach können die Fundationspfähle und die
Spundwände im Bereich der tiefer liegenden Bunkeranlagen eingebracht werden.
Der Aushub der Baugrube Bunkeranlage besteht mehrheitlich aus Überschwemmungssedimenten und Reussschottern. Die erstgenannte Bodenfraktion setzt sich aus sandigen Lehmen, Tonen und lehmigen Sanden zusammen, welche nur bedingt wieder verwendet werden können.
Die überwiegenden Massenanteile können im Rahmen der Rekultivierung eingesetzt werden.
Die Reussschotter bestehen aus Kiessanden, welche vollständig wieder eingebaut werden sollten. So ist ein Einbau dieser Bodenschichten für temporäre und dauerhafte Geländeaufschüttungen denkbar.
Darüber hinaus müssen Erdmassen zugeführt werden. Der mehrheitliche Anteil wird für die Geländeanhebung im Bereich des Gebäudes sowie der Strassen und Plätze benötigt. Ausserdem
muss Material für Fundationsschichten zugeführt werden, welches den Qualitätsanforderungen
im Strassenbau gerecht wird.
Insgesamt ist mit folgenden Massenbilanzen zu rechnen:
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Aushub
[m³]
Bezeichnung
Abtransport
[m³]
Zufuhr
[m³]
Wiedereinbau
[m³]
Humus
5’000
4’000
1’000
Aushub fein- bis gemischtkörnig, nur
teilweise wieder verwendbar
8’000
4’000
4’000
Aushub grobkörnig,
wieder verwendbar
4’000
4’000
Material für Aufschüttungen,
mittlere bis gut Qualität
11’000
Material für Fundationsschichten,
sehr gute Qualität
Summe:
4’000
17’000
8’000
15’000
9’000
Abbildung 11 Tabelle Materialbilanz
5.4.2
Baugrube
Die Bauteile bis Ebene - 3.5 m (Schlackebunker, Wasserbecken) und bis Ebene - 7.0 m (Anliefer- und Lagerbunker) werden innerhalb einer Baugrube errichtet. Die höher liegenden Baugrubenbereiche werden und mittels auskragender Spundwand, welche bis in den dichtenden Moränen- bzw. Felshorizont gerammt wird, gesichert. Ggf. sind zusätzliche Auflockerungsbohrungen im Fels erforderlich. Für die tiefer liegenden Baugrubenteile Anliefer- und Lagerbunker
muss die Spundwand zusätzlich rückverankert werden. Die Bemessung des Baugrubenabschlusses erfolgte mit aktivem Erddruck.
Als Spundwand wird generell ein Profil der Güte LARSSEN 23 gewählt, welches ausschliesslich
als Doppelbohle zum Einsatz kommen soll. Mit dieser Profilwahl sind ausreichend gute Belastungs- und Verformungsreserven gegeben. Die Rückverankerung erfolgt mittels gespannten
Ankern nach SIA 267. Nach Fertigstellung der Bunkeranlagen werden die Anker gekappt und
die Spundwand vollständig zurück gebaut.
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Abbildung 12 Beispiel Bemessung Baugrubensicherung Ebene - 3.5 m
Abbildung 13 Beispiel Bemessung Baugrubensicherung Ebene - 7.0 m
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Innerhalb der weitgehend dichten Baugrube kann Grundwasser in geringem Umfang über die
Spundwandschlösser und aus dem Übergangsbereich zum Fels über die Baugrubensohle zutreten. Das Wasser muss dann über Pumpenschächte oder Kurzbrunnen gefasst und abgeleitet
werden.
Abbildung 14 Beispiel Situation Baugrube Bunkeranlage mit Wasserhaltung
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6
6.1
Baukonstruktionen Hochbau
Mittelgrat und Geschossbauten
Das Tragwerk im Gebäudeinneren weist zwei verschiedene Bauteilgruppen auf, nämlich
den Mittelgrat, welcher als tragendes Ortbetonbauteil konzipiert ist. Dieser ist mittig in
der Längsachse des Gebäudes angeordnet und beinhaltet hauptsächlich die Gebäudeerschliessung in vertikaler und horizontaler Richtung, sowie die Aufnahme der Lasten
aus dem Dach. Eine wichtige Funktion des Mittelgrates ist auch die Queraussteifung der
Gebäudeabschnitte in denen diese Funktion nicht von Zwischengeschosse übernommen
werden kann, also im Kesselhaus und der Rauchgasreinigung und
die Bauteile für die Erstellung der Zwischenebenen innerhalb des Gebäudes. Diese werden teilweise in Vorfabrikation (zum Beispiel mit teilelementierten Decken wie Filigran
o.glw.) und in Ortbeton erstellt.
Alle übrigen Bauteile wie Bunkeranlagen, raumtrennende Wände, Bodenplatte usw. sind Ortbetonbauteile. Allenfalls werden Trennwände in den Geschossbauten aus Mauerwerk (z. B.
Schaltanlagen) oder aus Ständerwänden (Büros) errichtet.
6.2
Dach und Fassade
Die Vorgaben der architektonischen Gestaltung erfordern eine besondere Betrachtung der Baukonstruktion für Dach und Fassade.
6.2.1
Ortbeton-Fassade
Die Ortbeton-Fassade Abbildung 15 bietet die Möglichkeit, einen vorteilhaften Bauablauf mit
freistehenden Aussenwänden zu realisieren. Für die Gebäudebereiche Bunker und Maschinenhaus ist diese Bauweise zwingend. In den weiteren Bereichen wird diese Bauweise nur bis zu
einer Höhe von ca. 11,00 m realisiert.
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Kesselhaus/Rauchgasreinigung
Bunker
Abbildung 15 Fassade Ortbeton (Maschinenhaus, Bunker, Sockelbereich 11,00m)
6.2.2
Stahlleichtbau-Fassade
Die Stahlleichtbau-Fassade kommt besonders in den Bereichen Kesselhaus und Rauchgasreinigung in Betracht.
Die Fassade Abbildung 16 wird aus Standard-Stahlbauprofilen gebildet, die eine Verkleidung
mit einer Metallfassade (z.B. Kalzip oder ähnliches) erhält. Die tragenden Stützen erhalten innenseitig eine Stahlkonstruktion für die notwendigen Aussteifungen und Auswechslungen. Die
Stützen können, wie dargestellt als Walzprofil mit Konsolen für die Fassade, oder als Fachwerk
ausgeführt werden. In dieser Ebene können die Türen, Tore, Fenster und Zuluftelemente eingebaut werden. Die Ausfachung zwischen den Stützen erfolgt mit C-Kassetten im Industriebaustandard mit eingelegter Schalldämmung aus Steinwolle.
Kesselhaus/Rauchgasreinigung
Bunker
Abbildung 16 Stahlleichtbau mit Systemfassade (Kesselhaus/Bunker)
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6.2.3
Wärmegedämmte Vorhang-Fassade
Auf Grund der Risiken der oben betrachteten Varianten mit aussen liegendem Tragwerk in Bezug auf die Wärmedämmung wird eine Variante für die Bereiche mit ständiger Personenanwesenheit (Betriebsgebäude, Sozialgebäude, Werkstatt) zusätzlich entwickelt. Hier wird ein Stahlbetonskellet errichtet und mit einer Fassade aus wärmegedämmten Brüstungselementen und
Fenstern versehen. Der Abstand der Rippen beträgt hier etwa 1,40 m, was die Anordnung
grosszügiger Fensterflächen gewährleistet. Die Rippentiefe wird möglichst gering gehalten um
einen breiten Blickwinkel zu erhalten.
6.2.4
Stahlleichtbau-Dach
Im Zuge des fortgeschrittenen Planungsprozesses hat sich gezeigt, dass die zunächst favorisierte Bauweise aus Stahlbeton-Fertigteilelementen mit architektonischen, statischen, bauphysikalischen sowie transport- und montage-logistischen Risiken behaftet ist. Es wurde deshalb
für das Dach eine Variante entwickelt, die dem Anspruch nach Architektur (5. Fassade), Wettersicherheit, Statik, Schalldämmung und Dauerhaftigkeit am besten gerecht wird.
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Abbildung 17 Querschnitt Dach (rot = Verlauf Dachhaut/Fassade)
Der Aufbau der Dachabdichtung wird so erfolgen, dass die eigentliche Dachhaut mit gleichem
Material ausgeführt wird, wie die Fassaden- und Rippenverkleidung, also z.B. mit einem System
aus Stehfalzblechen (z.B. Kalzip oder ähnliches). Die abschliessende Material- und Farbwahl
erfolgt durch den Architekten in Abstimmung mit der Gemeinde Root.
6.3
Bauablauf Hochbau
Für die Festlegung der Bauabläufe sind neben den statisch konstruktiven Erfordernissen auch
die Montageabläufe der verfahrenstechnischen Komponenten zu beachten. Einige Komponenten (zum Beispiel grössere Behälter) sind in den Bauablauf der Bautechnik zu integrieren, da
ein späteres Einbringen in einem Stück eventuell nicht mehr möglich ist.
Die prinzipielle Reihenfolge der Abläufe wird sich wie folgt darstellen:
Baufeldvorbereitung, Auffüllungen
Baugruben mit Verbau und Grundwasserhaltung
Einbringen der Grossbohrpfähle
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Errichtung unterirdische Bunkersohle/-wände -7,00 m/-3,50 m
Errichtung Sohlplatte ±0,00 m für Kesselhaus und Rauchgasreinigung
Errichtung Mittelgrat und Skelette der Geschossbauten
Errichtung der Aussenwände Ortbeton bis +10,50 m / +17,50 m
Einbringen der verfahrenstechnischen Komponenten
Errichtung der Aussenwände aus Stahlleichtbau
Montage des Daches
Der Ablauf ist auf Grund der grossen Objektausdehnung und der eingeschränkten Grundstücksfläche zudem auch in Phasen geteilt. Die vorgesehenen Bauphasen sind in Bauphasenplänen
dargestellt.
7
7.1
Erschliessung, Ver- und Entsorgungsanlagen
Strassen und Plätze
Die Erschliessung der neuen KVA erfolgt direkt ab der Perlenstrasse. Gemäss der Variantenstudie Verkehrsanbindung werden die Zu- und Wegfahrten ab neuem A14-Anschluss Buchrain
erwartet. Aus dieser Richtung ist eine separate Abbiegespur mit neuer Brücke über den Fabrikkanal geplant. Die Wegfahrten und die Zufahrt aus Richtung Root (nur PW) erfolgen über eine
direkte Einmündung. Für die Ortsdurchfahrt Root wird mit dem A14-Anschluss ein LKWFahrverbot eingerichtet. Zur Definition der Strassengeometrie sind der Erschliessungsplanung
folgende Fahrzeugtypen als jeweils maximaler Fahrzeugtyp zugrunde gelegt:
Einmündung Richtung A14-Anschluss Buchrain
o
Lastwagen mit Anhänger Typ A, RH = 10.00 m (SN 640 271a)
Verkehrsflächen ausserhalb Gebäude (Kurven / Wendeplatz)
o
Lastwagen mit Anhänger Typ A, RH = 10.00 m (SN 640 271a)
Verkehrsflächen Anlieferhalle einschliesslich Einfahrtsöffnung Achse E56
o
Lastwagen mit Anhänger Typ A, RH = 10.00 m (SN 640 271a)
Gebäudedurchfahrt Achse W50
o
Silo-Sattelzug kippbar, L = 14.80 m
Gebäudedurchfahrt Achse W38
o
LKW mit Kippmulde, L = 8.60 m
Gebäudedurchfahrt Achse W22
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o
Pritschenwagen / Unimog, L = 6.50 m
Zur reibungslosen Abwicklung des Verkehrs sind die Fahrspuren in den geraden Abschnitten
mit einer Breite von 3,50 m geplant. Somit ist ein problemloses Kreuzen zweier Lastwagen gewährleistet. Die Geometrien der Einmündung, Gebäudezufahrten und Kurvenbereiche sind im
Situationsplan ersichtlich. Eine Überprüfung mittels Schleppkurven hat ergeben, dass die geplanten Gebäudedurchfahrten mit den vorgegebenen Fahrzeugtypen möglich sind. Jedoch sind
die Platzverhältnisse im Zufahrtsbereich der Abkipphalle zwischen Geleise und Gebäude eng.
Somit ist eine reibungslose Einfahrt nur mit optimaler Fahrlinie möglich. Mit einem vorgängigen
Ausschwenken auf die Gegenfahrbahn ist eine Zufahrt jedoch problemlos möglich. Da die zugrundegelegten Walking-Floor Fahrzeuge zahlenmässig gering sind, ist der Zustand akzeptabel.
Grundsätzlich werden die verschiedenen Verkehrsflächen mit zwei Materialien ausgebildet. Der
eigentliche Fahrbereich wird mit einem Asphaltbetonbelag versehen. Bei sämtlichen Nebenflächen ist ein Betonbelag vorgesehen. Die Dimensionierung erfolgt nach SN 640 320a und SN
640 324a. Aufgrund der Tatsache, dass für fast den gesamten Bereich der Verkehrsflächen
eine Aufschüttung notwendig ist, wird von einem Unterbau der Tragfähigkeitsklasse S2 ausgegangen.
Das erwartete Verkehrsaufkommen gemäss Gutachten führt zu einer Verkehrslast im Bereich
der Lastklassen T3 / T4. Mit diesen Voraussetzungen ist für den Oberbau mit Asphaltbetonbelag ein Strukturwert SNerf zwischen 87 und 105 erforderlich. Beim Betonbelag ist eine minimale
Plattendicke von 190 mm und zudem eine gebundene Tragschicht erforderlich. Folgender Aufbau der beiden Oberbautypen wird vorgeschlagen:
Asphaltbetonbelag
o Deckschicht 4 cm AC 11 S
o Tragschicht 8 cm AC T 22 S
o Gebundene Fundationsschicht 10 cm AC F 22
o Ungebundene Fundationsschicht 35 cm Kiesgemisch / RC-Kiesgemisch P 0/45
Betonbelag
o 20 cm Beton (evtl. mit Stahlfasern) C30/37; XC4, XD3, XF4; Dmax 32; Cl 0.20
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o Gebundene Fundationsschicht 10 cm AC F 22
o Ungebundene Fundationsschicht 35 cm Kiesgemisch / RC-Kiesgemisch P 0/45
7.2
Kanalbrücke
Die Zufahrt zur Renergia erfolgt über eine einspurige Brücke, die neu errichtet werden muss.
Die Brücke verläuft parallel zur bestehenden Kanalbrücke. Die Höhenlage ist jedoch gegenüber
der Gemeindebrücke leicht erhöht. Ausserdem wird die Brücke als wannenartiges Tragsystem
ausgeführt, dass heisst, die seitlichen Brückenbrüstungen stellen die Brückenträger dar. Im
Vergleich zur Gemeindebrücke ergibt sich dadurch eine deutlich höhere Unterkante der Gesamtkonstruktion.
Die Brücke wird als Stahlbetonbrücke aus Elementen und einer Brückenplatte aus Element/Stahlbetonverbund hergestellt werden. Es ist auf jeder Seite ein Notfussweg vorgesehen.
Abbildung 18 Ansicht und Querschnitt Kanalbrücke
Mit dieser wannenartigen Ausbildung wird bereits an der Zufahrt das architektonische Element
der Rippe aufgenommen. Die Höhe der seitlichen Rippen (Brüstungen) lässt es zu, dass die
Brücke als Einfeldsystem ohne Mittellager ausgeführt werden kann. Die Gründung erfolgt mittels überschnittener Bohrpfahlwand, elche gleichzeitig auch als Uferbefestigung dient.
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7.3
Entwässerung
Die Entwässerung des anfallenden Oberflächenwassers soll hauptsächlich über eine verzögerte
Abgabe in den Vorfluter, hier der Fabrikkanal, erfolgen, da die Versickerungsmöglichkeiten aufgrund des schlecht durchlässigen Untergrundes und des hoch anstehenden Grundwassers auf
dem Grundstück stark beschränkt sind. Zu diesem Zweck werden verschiedene Massnahmen
zur Retention auf der Parzelle angeordnet. Insgesamt sind etwa 16'500 m² angeschlossene
Flächen zu entwässern.
Das Entwässerungsprojekt sieht dazu folgende Massnahmen vor:
7.3.1
Dachfläche KVA - Gebäude
Die Dachflächen der KVA - Anlage stellen mit einer Gesamtfläche von ca. 11'250 m² den grössten Anteil der zu entwässernden Bereiche dar. Das Material der Dachdeckung besteht aus
Aluminium nach dem Stehfalzsystem Kalzip®. Das Dachwasser wird mit Fallrohren, welche in
regelmässigen Abständen am Gebäude angeordnet sind, nach unten geführt und offen an drei
Seiten in den umlaufenden Retentionsgraben geleitet. Auf der Südseite und den Ein- und Ausfahrten wird unter den versiegelten Flächen ebenfalls eine Leitung angeordnet. Diese verbindet
die Enden des Retentionsgrabens, nimmt Regenwasser von der Dachsüdseite auf und dient
dem Transport und Niveauausgleich des anfallenden Wassers. Sie hat aber keine Verbindung
zu den darüber liegenden, versiegelten Flächen.
Der Retentionsgraben weist i. M. eine Breite von 4 m auf und ist in der Lage, das anfallende
Wasser bei einem Starkniederschlagsereignis bis zu etwa 30 cm aufzustauen. Mit der projektierten Grabenfläche von ca. 1'400 m² ergibt sich ein Speichervolumen von ca. 400 m³. Das
zwischen gespeicherte Wasser soll über je 3 Auslaufrohren ( 150 mm) im Nordwesten und
Westen in die wechselfeuchten Retentionsflächen geführt werden. Die gewählten Durchmesser
ermöglichen einen raschen Entleerungsvorgang im Starkniederschlagsereignis sowie eine einwandfreie Wartung. Darüber hinaus sollen die Randsteine auf der Strassenseite mit regelmässigen Fugen versehen werden, so dass im Notfall dass Wasser auch über die Strasse in die
Grünflächen abfliessen kann.
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7.3.2
Strassenentwässerung
Die Umfahrungsstrasse unmittelbar an der Anlage entwässert im Norden und Westen mit Gefälle weg vom Gebäude in das begleitende Grün. Auf der Südseite wird das Strassenwasser in
eine an den Gleisanlagen der Papierfabrik verlaufende, neu anzupassende Sickerwasserleitung
abgegeben, welche in den Fabrikkanal führt.
Die Strassenabschnitte im Bereich der Ein- und Ausfahrt bis zum Gebäude (Achse E72) sowie
die Multiverkehrsfläche werden mit Gefälle in Richtung Norden bzw. Westen ausgeführt, so
dass das Oberflächenwasser direkt in die Grün- und Retentionsflächen abgegeben werden
kann. Insgesamt weisen die angeschlossenen Strassenflächen eine Fläche von ca. 4'500 m²
auf.
7.3.3
Abstell- und Umschlagplätze
Auf der Südstrasse zwischen den Achsen W128 und E72 befinden sich Abstell- und Umschlagplätze mit total ca. 1'216 m2 Fläche (617 + 167 + 432 m2), welche separat gefasst und in die
Mischwasserkanalisation entwässert werden sollen. Die Entwässerung erfolgt über Rinnen und
Strassensammlern. Im Bereich der Waage wird das Oberflächenwasser ebenso gesammelt und
über einen Schlammsammler direkt in den bestehenden Hauptsammelkanal geführt.
Nach Aussage des GEP-Ingenieur’s (Wipfli & Partner AG) muss das Abwasser der Abstell- und
Umschlagplätze retentiert in den bestehenden Mischwasserkanal geleitet werden. Das Retentionsvolumen soll 3 m3/100m2 betragen, dies entspricht (1'216 m2 / 100m2) x 3 m3 = 36.5 m3. Die
Ausführung erfolgt mittels Staukanal, 68 m Länge mit einem Rohr d = 800 mm ergibt 34 m3 plus
3 m3 Drosselschachtinhalt ergibt die erforderlichen 37 m3. Am Ende dieser grosskalibrigen Leitung folgt ein Ortsbetonschacht mit einem gesteuerten Schütz als Drosselorgan. Dieser dient
zusätzlich im Störfall (Brand- oder Havariefall). Beim Auslaufen von gefährlichen Flüssigkeiten
im Bereich der Abstell- und Umschlagplätze kann der Schütz per Knopfdruck komplett geschlossen und damit die öffentliche Kanalisation bzw. ARA vor gefährlichen Flüssigkeiten geschützt werden.
Sämtliche Rinnen und Schachtdeckel werden nach der Belastungsklasse E600 nach EN 124
projektiert. Aufgrund der Baugrundverhältnisse wurde als Leitungsmaterial widerstandsfähiges
Polypropylen (SN 8) gewählt, nur der Speicherkanal (DN 800 mm) wird als korrosionsbeständiges und leicht zu verlegendes GUP Rohr (GFK Rohr) erstellt. Sämtliche Schächte sind in Beton
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vorgesehen. Die Schlammsammler wurden gemäss SN 592'000, Kap. 7.4, Abs. 3 nach erhöhten Anforderungen dimensioniert (Kap. 5.4.1.4).
7.3.4
Retentionsflächen
Auf den Freiflächen der Bauparzelle werden wechselfeuchte Retentionsbereiche angeordnet,
die einerseits permanente Flachwasserflächen aufweisen (unterhalb Höhenkote 412.60 m ü.
M.) und andererseits eine Pufferzone für das zufliessende Wasser aus dem Retentionsgraben
und den angeschlossenen Verkehrsflächen im Südosten darstellen. Retentionsflächen befinden
sich sowohl im Nordwesten (Grösse ca. 500 m²) als auch zwischen Gebäude und Multifunktionsfläche (Grösse ca. 1'500 m²). Die planmässige Einstauhöhe ohne Flachwasserflächen beträgt ca. 20 cm (Höhenkote 412.60 bis 412.80 m ü. M.), so dass daraus ein Speichervolumen
von ca. 400 m³ generiert werden kann.
Auf der Nordseite am Fabrikkanal werden auf den zwei Retentionsflächen an definierten Übergabepunkten Drosselschachtbauwerke angeordnet, welche das Wasser gemäss Vorgabe GEP
mit 2 Liter/sec und 1000 m² = 30 Liter/sec über Auslaufrohre mit d = 150 mm in den Vorfluter
abgeben. Die Ein- und Auslaufhöhen der Drosseleinheiten liegen auf einer Höhenkote von
412.60 m ü. M, so dass eine planmässige Entleerung der Retentionsflächen inkl. Retentionsgraben gewährleistet wird. Darüber hinaus soll eine Notüberlaufschwelle auf Höhe 412.80 m ü.
M. errichtet werden.
Für den Bemessungsregen Voralpen wird für die angeschlossenen Flächen insgesamt unter
Berücksichtigung einer gedrosselten Abgabe in den Fabrikkanal von ca. 30 Liter/sec (= 1.8
m³/min) ein Retentionsvolumen von ca. 360 m³ benötigt (siehe Abbildung 19). Demgegenüber
besitzen der Retentionsgraben und die Retentionsflächen insgesamt eine Speicherkapazität
von ca. 800 m³. Da sie untereinander mit Rohrleitungen verbunden sind, ist eine rasche Verteilung der anfallenden Wassermengen über die Gesamtfläche möglich. Die Retentionsflächen
bieten damit eine ausreichende Speicherkapazität für das anfallende Oberflächenwasser.
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Abbildung 19 Nachweis Retentionsvolumen
In einer zweiten Berechnung wird untersucht, inwieweit sich das Wasser aufstauen würde,
wenn kein Drosselabfluss angeschlossen wäre. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich das
Wasser auf den Retentionsflächen nach einem Niederschlagsereignis, gemäss Regenintensitätskurve für den Kanton Luzern, sammelt (sehr geringe Durchlässigkeit des Untergrundes).
Nach einem 5-jährlichen Niederschlagsereignis würde ein Speichervolumen von ca. 800 m³
benötigt, um das Wasser auf ca. 23 cm aufzustauen (siehe Abbildung 20). Die projektierten
Sohlhöhen der Retentionsflächen liegen bei 412.60 m ü. M., so dass der Wasseraufstau ohne
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Drosselabfluss bis auf ca. 412.83 m ü. M. reichen würde, was der Höhenkote des Notüberlaufs
entspricht.
Abbildung 20 Wasseraufstau ohne Drosselabfluss
7.3.5
Häusliches Abwasser
Das häusliche Abwasser (WAS-H) wird aufgrund der geringen Höhenunterschiede jeweils separat in den bestehenden Sammelkanal (Mischwasserleitung) geleitet. Da geringe Mengen anfallen, werden diese Leitungen mit minimalem Querschnitt ausgeführt (DE 160 mm). Aufgrund der
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Baugrundverhältnisse wurde als Leitungsmaterial widerstandsfähiges Polypropylen (SN 8) gewählt.
7.4
Versorgung
Südwestlich der KVA erfolgt die Erschliessung der Versorgungsmedien durch eine Rohrbrücke,
welche die Gleisanlagen überquert. Ab dieser Rohrbrücke erfolgt die Feinerschliessung der
KVA über den Mittelgrat. Die genaue Lage der Leitungen ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht
festlegbar. Allfällige Anpassungen aufgrund der Gebäudedisposition werden im Projektverlauf
vorgenommen.
7.4.1
Wasser
Rund um das Gebäude wird eine Feuerlöschringleitung erstellt. Diese Ringleitung wird aus Polyethylen (PN 16) mit einem Aussendurchmesser von 200 mm erstellt, die Rohre werden mittels
Heizelement-Stumpfschweissung verbunden. Total gewährleisten 6 Hydranten mit jeweils mindestens einem 75 Storz Abgang die Wasserzufuhr im Brandfall. Drei Streckenschieber dienen
der Sicherheit, bei allfälligem Leitungsschaden kann somit die Hälfte der Strecke (dies entspricht auch der Hälfte der Hydranten) saniert werden ohne alle Hydranten ausser Betrieb zu
nehmen. Auf der Nord- und Südseite des Gebäudes wird die KVA mit Löschwasser versorgt,
diese Leitungen haben einen Aussendurchmesser von 160 mm (PEH). Angebunden wird die
Feuerlöschringleitung im Westen zur Papierfabrik mit einer 200’er Leitung und gegen die Perlenstrasse auch mit einer 200’er Leitung. Angeschlossen wird zwar an eine 160’er Leitung, wegen der Leitungslänge und deren Reibungsverluste muss jedoch eine 200’er Leitung gewählt
werden.
7.4.2
Hoch- / Niederspannung, Kommunikation
Die Zufuhr des elektrischen Stromes und der Kommunikationsleitungen erfolgt ebenfalls über
die Rohrbrücke von der Pepa. Es sind zwei Kabelschutzrohre (KSR) mit Aussendurchmesser
92 mm (PE) vorgesehen. Darin können die Kabel interne Kommunikation, Steuerung sowie die
Beleuchtung geführt werden. Die Kommunikation beinhaltet die Videoüberwachung und die
Sprechübertragung. Die Steuerung beinhaltet die Zutrittskontrolle sowie die Steuerung des
Drosselorgans (Kanalisation). Unter interner Beleuchtung wird die Platz-, Parkier-, und Strassenbeleuchtung auf dem gesamten Areal verstanden.
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8
8.1
Ausrüstungen
Fassadeneinbauten, Fenster, Türen, Tore, Lüftungselemente
Bei der Bemessung der Fenster in ständig besetzten Arbeitsräumen wird ein hoher Standard zu
Grunde gelegt (Sicht nach aussen, Lüftung, Belichtung) um optimale Arbeitsbedingungen zu
schaffen. Die Fensterkonstruktionen werden so ausgeführt, dass eingedrungenes Niederschlagswasser oder Kondenswasser nach aussen geführt wird. Besondere Anforderungen an
die Fenster, wie z. B. Schallschutz, Einbruchschutz, Brandschutz, werden berücksichtigt. Die
höher gelegenen Fenster müssen zu öffnen und von innen zugänglich sein, da eine Aussenreinigung auf Grund der Rippen schwierig ist.
Grundsätzlich sind thermisch getrennte Aluminiumprofile als flächenbündiges System vorgesehen. Die Oberflächen werden im Rahmen des Gesamtfarbkonzeptes farblich behandelt. Die
Ausführung erfolgt als horizontale Fensterbänder.
In den verfahrenstechnischen Bereichen Kesselhaus und der Rauchgasreinigung sorgen horizontale Fensterbänder für natürliche Belichtung. Die Ausführung erfolgt als Industrieverglasung
mit Einscheibensicherheitsglas oder Fiberglas. Lage und Umfang der Fensterflächen werden
nach gestalterischen und nutzungsabhängigen Faktoren in der weiteren Projektbearbeitung
festgelegt. Je nach Grösse der vorgesehenen Fensteröffnungen kann der Einsatz von schallgedämmten Verglasung notwendig werden. Die Vorgaben aus dem UVB sind abgestimmt und
werden berücksichtigt.
In Abhängigkeit von der Gebäude- und Raumnutzung werden unterschiedliche Türen und Tore
eingesetzt. Grundsätzlich beträgt die Mindestgrösse bei einflügeligen Türen B/H 1,00/2,125 m.
In Ausnahmefällen können die Türen auch Breiten von 0,875 bzw. 0,76 m erhalten. Die Zugänge in verfahrenstechnische Betriebsräume werden mittels zweiflügeliger Tore mit einer Grösse
B/H 2,00/2,50 m (Stand- und Gehflügel 1,0 m breit) ausgeführt.
Es werden elektrisch betriebene Tore des gleichen Systems und Herstellers vorgesehen (z.B.
Hubtore der Stawin AG, Pfungen) vorgesehen, um die Ersatzteilhaltung und Wartung zu vereinfachen. Die Grösse der Tore wird so gestaltet, dass wenige einheitliche Torbreiten (mindestens
3,00 m) und einheitliche Torhöhen (5,50 m) vorgesehen werden. Es kommen robuste Systeme
zum Einsatz, die der hohen Nutzungsfrequenz und mechanischen Belastung des Anlagenbe-
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triebes standhalten. Sogenannte Hubtore verbinden die Vorteile von Sektionaltoren (Stabilität)
und Rolltoren (Platzbedarf) und verfügen zudem über einen höheren Schalldämmwert. Die Torelemente aus Fiberglas mit Aluminium-Rahmen werden in einem Paket zusammengefahren
und hängen spannungsfrei in der Parkposition. Die verdeckte Kettenführung hat sich zudem als
sehr wartungsarm bewährt und hält dem robusten Verkehr in Kehrrichtanlagen stand (siehe
Abbildung 21).
Schlupftüren in den Torflächen sind nicht vorgesehen, da sie als
Fluchttüren nicht zulässig sind. Notwendige Türen im Bereich der
Tore sind neben den Toren angeordnet.
Kleinere Innentore werden als zweiflügelige Stahlblechtore vorgesehen.
Die Aussentüren und –tore werden passend zu den Toren als
Industriefassadensystem ausgeführt und erhalten entsprechende
Oberlichter aus Fiberglaselementen. Erforderliche Fluchttüren
werden mit Panik-Beschlag ausgerüstet. Zweiflügelige Türen
erhalten Schliessfolgeregler.
Besondere Türen mit Brandschutzanforderung werden als einoder zweiflüglige Stahlblechtür in Stahlzarge mit REI30 bzw.
REI60 mit Zulassung ausgeführt.
Als Innentüren für die Leitwarte und Verwaltung werden Holztüren mit lackierten Stahlumfassungszargen mit kunststoffbeschichteten Türblättern in Vollspan ausgeführt. Türen für Nassräume werden in wasserbeständiger Ausführung vorgesehen.
Abbildung 21 Querschnitt Hubtor
8.2
8.2.1
Technische Gebäudeausrüstung (TGA)
Anforderungen
Auf Basis der funktionellen Zusammengehörigkeit einzelner Raumbereiche, deren Lage innerhalb des Baukörpers sowie spezieller Nutzungsbedingungen, erfolgt die Zuordnung der Anla-
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gen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA). An die TGA-Anlagen werden unterschiedliche
Anforderungen gestellt, wie:
Beheizung oder Klimatisierung von Arbeits- und Aufenthaltsräumen
Gewährleisten von Frostfreiheit in Technikräumen
Abfuhr von Wärmelasten von den maschinen-, elektro-, und verfahrenstechnischen Anlagen
Be- und Entlüftung zur Verhinderung von Schadstoff- und Luftfeuchtekonzentrationen
und Geruchsbelästigungen
Sicherstellung ausreichender Arbeitsplatzbeleuchtung
Für die Auslegung der Anlagen werden folgende Parameter berücksichtigt:
8.2.2
Winter:
min. Aussentemperatur -15° C; rel. Feuchte 90%
Sommer:
max. Aussentemperatur +35° C; rel. Feuchte 40%
Heizung
Für die Wärmeerzeugung wird das Wasserdampfnetz genutzt, dass als primärseitiges Heizmedium betriebsbedingt in ausreichender Menge zur Verfügung steht und bei Nichtnutzung der
Rückkühlung zugeführt werden müsste. Im Bereich des Maschinengebäudes in der FWZentrale (Ebene 0.00m) wird über eine zentrale Übergabestation mit Wärmeüberträger und
Primärventil aus dem Wasserdampf Heizwasser erzeugt. Das Heizwasser des Sekundärsystems wird entlang des Mittelgrates ungeregelt bis in die einzelnen Versorgungsbereiche geführt.
Hier wird das Heizwasser für die Wärmeversorgung der einzelnen statischen und dynamischen
Heizkreise aufgeteilt. Die Verteilung des Heizwassers erfolgt über Verteiler / Sammler, die entsprechenden Pumpengruppen, Absperrarmaturen, Sicherheitseinrichtungen und einer Druckhaltung. Folgende Regelkreise sind vorgesehen:
HRLT (MH)
Umluftheizung Maschinenhaus (Stillstandsheizung),
Hstat (MH)
statische Heizung Maschinenhaus (Heizkörper),
HRLT (KH)
Teilklimaanlagen, Umluftheizung Kesselhaus (Stillstandsheizung),
Hstat (KH)
statische Heizung Kesselhaus (Heizköper),
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HRLT (BG)
Klimaanlage Betriebsgebäude,
Hstat (BG)
statische Heizung Betriebsgebäude (Heizkörper),
HRLT (SG)
Teilklimaanlagen Sozialgebäude,
Hstat (SG)
statische Heizung Sozialgebäude (Heizkörper).
Der Transport des Heizwassers bis zu den verschiedenen Verbrauchern (wie statische Heizflächen, Lufterhitzer, -heizgeräte usw.) erfolgt über isoliertes, blechummanteltes C-Stahlrohr im
Zweirohrverteilsystem.
Für das Maschinen- und Kesselhaus ist eine Stillstandsheizung mittels Luftheizgeräte im Umluftbetrieb vorgesehen.
Für ständige Arbeitsräume, wie z. B. Büros, Leitwarte sowie Sozialräume ist ein Temperaturbereich von +18 °C bis +24 °C einzuhalten.
Für nicht ständige Arbeitsräume, wie z.B. Kesselhaus, Treppenhäuser ist Frostfreiheit, d. h.
mind. 5 °C, sowie für Lagerräume ist eine Raumtemperatur von mind. 15°C vorzuhalten.
8.2.3
Kälte
Für die Teil-, Klima- sowie Umluftkühlanlagen der einzelnen Gebäude ist eine zentrale Kaltwassererzeugung verdeckt im Dachbereich des Maschinenhauses (Ebene 17.50m) vorgesehen.
Die Festlegung der Temperaturbereiche und Auslegung der Anlagen erfolgt im weiteren Projektverlauf nach Ermittlung der auftretenden Wärmelasten. Die Erzeugung der Gesamtleistung
ist aus redundanten Gründen auf zwei Anlagen mit jeweils 60% der erforderlichen Leistung aufgeteilt.
Von hier aus wird das Kaltwasser in die FW-Zentrale (Ebene 0.00m) geführt. Das Medium im
Primärkreislauf ist aus Gründen des Frostschutzes ein Wasser-/Glykolgemisch. Im Sekundärkreislauf im Gebäude ist Wasser als Medium vorgesehen. Die Systemtrennung der Medien erfolgt über einen Wärmeüberträger in der FW-Zentrale. Hier werden auch der Pufferspeicher, die
Versorgungspumpen, Absperrarmaturen, Sicherheitseinrichtungen und eine Druckhaltung angeordnet. Das Kaltwasser des Sekundärsystems wird entlang des Mittelgrates ungeregelt bis in
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die einzelnen Versorgungsbereiche geführt. Hier wird das Kaltwasser für die einzelnen
Verbraucher (wie Luftkühler, Umluftkühlgeräte usw.) aufgeteilt.
Der Transport des Kaltwassers bis zu den verschiedenen Verbrauchern (wie Luftkühler, Umluftkühlgeräte usw.) erfolgt über isoliertes, blechummanteltes, geprimertes Stahlrohr im Zweirohrverteilsystem.
8.2.4
Mechanische Lüftung
Die einzelnen Nutzungsbereiche werden entsprechend der Anforderungen an das Raumklima
unterschiedlich mit Lüftungsanlagen ausgestattet. Unterschieden werden:
Abluftanlagen mit freier Nachströmung für Luftaustausch (z.B. WC-Räume),
Abluftanlagen mit freier Nachströmung für Raumkühlung (z.B. Maschinenhaus),
Zu- und Abluftanlagen (filtern, heizen) für Luftaustasch (z.B. Lagerräume),
Teilklimaanlagen (filtern, heizen, kühlen) für Raumkühlung (z.B. Schaltanlagenräume),
Teilklimaanlagen (filtern, heizen, kühlen) für Luftaustausch und Raumkühlung (z.B.
Mehrzweckraum),
Klimaanlagen (filtern, heizen, kühlen, be- und entfeuchten) für Luftaustausch und Raumluftkonditionierung (z.B. Krankanzel).
Im Anhang sind Schemata zu den einzelnen, im Folgenden beschriebenen Systemen beigefügt.
•
Maschinenhaus
Die im Maschinenhaus, in der FW-Zentrale, im Speisepumpen- und FW-Netzpumpenraum anfallende Wärme wird mittels Dachventilatoren auf dem Dach des Maschinenhauses abgeführt.
Die frei über die nördliche Aussenwand nachströmende Zuluft strömt innerhalb des Gebäudes
über entsprechende Öffnungen in den Wänden und Decken der einzelnen Räume nach.
Die Aussenluftgitter mit vorgeschalteten Jalousieklappen und Schalldämpfer sind ausreichend
hoch anzuordnen, so dass keine schadstoffbelastete Luft in das Gebäude nachströmen kann.
Das Schmierstofflager erhält eine Abluftanlage mit Ansteuerung über eine Zeitschaltuhr und
einem Luftqualitätsfühler. Die Nachströmung der Zuluft erfolgt aus den angrenzenden Flurbe-
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reichen über Lüftungsgitter mit vorgeschalteter Jalousieklappe. Die Fortluft wird ebenfalls in den
Flurbereich geblasen.
•
Kesselhaus/Schaltanlagen
Die frei werdende Wärme der Schaltanlagenräume des Kesselhauses wird mittels zweier Teilklimaanlagen mit Wärmerückgewinnung (Umluftbetrieb) abgeführt. Die Teilklimaanlagen schaffen im Einzelbetrieb 60% der erforderlichen Gesamtleistung und sind für einen redundanten
Betrieb vorgesehen. Die Ansteuerung der Teilklimaanlagen erfolgt über eine Raumtemperaturregelung. Als maximale Raumtemperatur sind 38 °C vorgesehen. Im Winter werden die Räume
über die Anlage gekühlt oder im Stillstandsfall auch beheizt. Die Räume sind frostfrei zu halten.
Die beiden Teilklimaanlagen werden in der Technikzentrale (Ebene 10.50m) des Kesselhauses
angeordnet. Der Aussenluftansaug und Fortluftausblas erfolgt über die Aussenwand. Die angesaugte Luft wird in den Teilklimaanlagen lufttechnisch aufbereitet und über Lüftungsleitungen in
die Versorgungsbereiche geführt. Die Zuluft wird anteilmässig direkt in die Räume und in die
Doppelbodenbereiche der Räume eingebracht. Die Abluft wird anteilig aus den Räumen und
direkt über die Schaltschränke abgesaugt.
Die Feuerlöschzentrale und –becken im Kesselhaus erhält eine Abluftanlage mit Ansteuerung
über eine Zeitschaltuhr und einem Feuchtefühler. Die Nachströmung der Zuluft erfolgt über
Aussenluftgitter mit vorgeschalteten Jalousieklappen. Die Fortluft wird in den angrenzenden
Durchfahrtsbereich geblasen.
Die Traforäume erhalten eine natürliche Be- und Entlüftung über entsprechende Wandöffnungen zu den angrenzenden Gang- und Aussenbereichen.
•
Bunker
Die frei werdende Wärme der Schaltanlagenräume der Bunkerkrane und des Reissers (Ebene
+10,50 m/ Achse E00-E09) sowie der Hydraulikräume für Rosthydraulik und Reisser (Ebene
+14,00 m/ Achse E00-E09) wird mittels Teilklimaanlagen, die in Form von Teilklimaschränken
mit einem 5% Aussenluftanteil im Versorgungsbereich angeordnet werden, abgeführt. Die überschüssige Luft wird über dezentrale Abluftanlagen abgeführt. Die Ansteuerung der Teilklimaanlagen erfolgt über eine Raumtemperaturregelung.
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Als maximale Raumtemperatur sind 38°C in den Schaltanlagenräumen und 45°C in den Hydraulikräumen vorgesehen. Im Winter werden die Räume über die Anlage gekühlt oder im Stillstandsfall auch beheizt. Die Räume sind frostfrei zu halten.
•
Betriebsgebäude
Im Bereich der Leitwarte werden die Räume Kranführer, Server, Kommando- und Programmierraum klimatisiert. In diesen Räumen findet ein dauerhafter Personenaufenthalt (365d/24h)
statt. Die Raumtemperatur sollen min. +20°C im Winter und max. + 28 °C im Sommer im Versorgungsbereich betragen. Die Raumfeuchte ist zwischen 35% r.F. im Winter und 65 % r.F. im
Sommer (Komfortbereich) zu gewährleisten. Die Aussenluftrate ist mit 12 m³/(h*m²) bemessen.
Für die Zuluft dieser Räume wird Aussenluft oder Mischluft gefiltert, erhitzt, gekühlt und befeuchtet. Aufgrund der unterschiedlichen inneren Kühllasten sind für die Räume der Leitwarte
und für den Serverraum dezentrale Umluftkühlgeräte vorgesehen.
Das zentrale Klimagerät mit Wärmerückgewinnung wird in der Technikzentrale (Ebene 35.00m)
des Leitwartenbereiches angeordnet. Es sind folgende Luftwechsel vorgesehen:
innnenliegende Archivräume 2-facher Luftwechsel,
WC-Räume 5-facher Luftwechsel.
Die Büroräume sind mittels Fenster zu belüften. Eine Komfortlüftung ist vorerst nicht vorgesehen. Für die Sitzungszimmer sind optional Umluftkühlgeräte vorgesehen.
•
Sozialgebäude
Für die lufttechnisch zu behandelnden Räume des Sozialgebäudes ist eine zentrale Be- und
Entlüftungsanlage in der Technikzentrale (Ebene 7.00m) des Gebäudes vorgesehen. Die für
Lüftungsanlagen vorgeschriebene Wärmerückgewinnung kann bei der Renergia auch in der
Form erfolgen, dass die Wärme für die gebäudetechnischen Anlagen aus der Nutzung der Abwärme einer verfahrenstechnischen Komponente kommt.
Der Aussenluftansaug und Fortluftausblas erfolgt über das Dach des Gebäudes. Die angesaugte Luft wird in den Lüftungsanlagen lufttechnisch aufbereitet und über Lüftungsleitungen in die
Versorgungsbereiche geführt. Es sind folgende Luftwechsel vorgesehen:
Lagerräume 2-facher Luftwechsel,
Innnenliegende Putz- und Technikräume 2-facher Luftwechsel,
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Innnenliegende Trockenräume geregelter Luftwechsel 2- bis 10-fach,
Innenliegende Wasch- und Umkleideräume 10-facher Luftwechsel (tageszeitgesteuert),
WC-Räume 5-facher Luftwechsel,
Aufenthalts- und Mehrzweckraum 20 m³/(h*Pers.).
Die WC-Räume werden über eine dezentrale Abluftanlage mit Ausblas über Dach lufttechnisch
entsorgt. Die Zuluft strömt über die angrenzenden Bereichen nach.
Alle sonstigen Räume sind mittels Fenster zu belüften. Für den Aufenthaltsraum, den Konferenzraum und dem Raum für Öffentlichkeitsarbeit sind optional Umluftkühlgeräte vorgesehen.
•
Treppenhäuser
Für die Treppenhäuser mit Höhen von mehr als 22 m
Treppenhaus Achse W94 im Rauchgasreinigung,
Treppenhaus Achse W38 im Kesselhaus,
Treppenhaus Achse E37 im Betriebsgebäude
sind Druckbelüftungsanlagen zur Rauchfreiheit vorgesehen. Die Druckbelüftungsanlagen resultieren neben der Höhe zum einen aus der Gleichzeitigkeit von Innenlage und schleusenloser
Ausführung der Treppenhäuser (Rauchgasreinigung, Kesselhaus) und zum anderen aus der
besonderen Lage des Ausganges innerhalb der Anlieferhalle (Betriebsgebäude). Die Anlage
sind druckgeregelten und halten einen konstanten Überdruck in den Fluchttreppenhäusern
(Rauchgasreinigung, Kesselhaus) sowie im Fluchttreppenhaus und den zugehörigen Schleusen
(Betriebsgebäude).
8.2.5
Natürliche Lüftung
In verschiedenen Bereichen der Anlage entstehen hohe Wärmelasten, die in den Sommermonaten abgeführt werden müssen. Für diese hohen Wärmelasten wäre die Installation von mechanischen Lüftungsanlagen mit hohen Investition- und Betriebskosten verbunden. Diese Bereiche werden natürlich belüftet (freie Lüftung). Die maximale Raumtemperatur unterhalb des
jeweiligen Daches kann bei der maximalen Aussentemperatur im Sommer auf bis zu 55°C ansteigen.
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Für die natürliche Lüftung sind verschiedene Lastfälle zu berücksichtigen. Da zum Beispiel aus
dem Kesselhaus eventuell auch Luft entnommen wird (Sekundärluftgebläse), sind Massnahmen
zu treffen, die eine Frostgefährdung der Anlagen nach / bei einem Stillstand im Winter sicher
ausschliessen.
Die Tabelle in Abbildung 22 zeigt die zu berücksichtigenden Lastfälle. Die exakte Bemessung
erfolgt auf der Basis der im weiteren Projektverlauf ermittelten Wärmelasten aller Aggregate
sowie nach Feststehen des Gebläseluftanteils der Kessel.
Eine Vorabschätzung hat ergeben, dass die Summe der Zuluftflächen mindestens ca. 30 m²
geometrische Fläche je Linie umfassen muss. Die Anordnung dieser Zuluftelemente ist im unteren Bereich der Fassade möglich. Die Zuluftelemente werden mit geregelten Jalousieklappen
und Schalldämpfern ausgestattet. Eine Vorwärmung der Zuluft zum Beispiel über Luft-LuftWärmetauscher ist nicht vorgesehen. Die Abluftelemente in gleicher Bauart wie die Zuluftelemente werden in den Seitenwänden des Mittelgrates oberhalb des Daches angeordnet.
Nr. Punkt
Wärmelast Kessel
Wärmeabsorption Sonnenstrahlung (n. erfasst)
Transmission und diffuse Verluste Winter
Summe Wärmelast
Einh.
kW
kW
kW
kW
1
1.000
0
0
1.000
2
900
0
0
900
3
900
0
0
900
4
Winter -15°C
1 Kessel Anfahren
nach Stillstand
Winter -15°C
Klappe Primärluft
wg. Bunkerbrand
Winter -15°C
Kessel 1 x 100%
Winter -15°C
Kessel 2 x 100%
Sommer 35°C
Havarie 2 Kessel
Sommer 35°C
Havarie Kessel
+32°C
-15°C
+55°C
+ 5°C
3,0 m/s
Sommer 35°C
Kessel 100%
Außentemperatur max.
Außentemperatur min.
Innentemperatur max.
Innentemperatur min.
Maximale Luftgeschwindigkeit Gitter
Lastfälle
Winter -15°C
Kessel Stillstand
Vorplanung
0
0
-200
-200
5
1.000
0
-300
700
6
7
0
0
-300
-300
0
0
-200
-200
8
900
0
-300
600
Erforderliche Luftmenge Wärmeabfuhr
Abluft Sekundärluftgebläse
Abluft Primärluftgebläse Bunkerbrand
m³/h
m³/h
m³/h
250.000 235.000 210.000
-70.000 -35.000
0
0
0
0
0
0
0
68.000
-70.000
0
28.000
-35.000
0
0
-35.000
0
60.000
-70.000
-70.000
Fortluft Permanententlüfter Dach
Fortluft Rauchabzug (Notentlüftung)
m³/h
m³/h
180.000 200.000 200.000
0
0 10.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Frischluft natürliche Lüftung
m³/h
250.000 235.000 200.000
0
70.000
35.000
Frischluft aufheizen
Heizbedarf Transmission und diffuse Verluste
Heizbedarf zugeführte Frischluft
Heizbedarf gesamt
Grün-Fett = Auslegungsfall
Rot-Fett = Zusatzmaßnahmen
m³/h
kW
kW
kW
0
200
0
200
2.000
200
15
215
7.000
200
50
250
0
0
0
0
0
0
0
0
0
35.000 140.000
35.000
200
250
450
80.000
200
550
750
Abbildung 22 Tabelle Auslegungslastfälle natürliche Lüftung Kesselhaus
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8.2.6
Sanitärinstallation
Die Verteilung des Trinkwassers erfolgt je nach Einbauort mit Kunststoff- oder Edelstahlleitungen. Die Rohrleitungen innerhalb der Gebäude werden über Steigeleitungen und Anschlussleitungen zu den Objekten geführt. Die einzelnen Nassbereiche erhalten Absperrorgane.
Die sanitären Objekte sollen in handelsüblichem weissem Porzellan und Einhandhebelmischern
installiert werden. Die WC – Einheiten werden wandhängend mit Unterputzspülkästen ausgeführt.
Die WC – Becken sollen eine eigene Luftabsaugung zur Entsorgung der anfallenden Gerüche
erhalten. Die abgezogene Luft wird dem angeschlossenen Abwasserrohr zugeführt (System
Geberit Aerotec o.glw.). Die Warmwasserversorgung erfolgt aufgrund der Abnahmekapazität
der Duschen durch eine Warmwasserzentrale mit Speicher und entsprechenden Pumpen, sowie einem Zirkulationssystem.
Notduschen und Augenduschen werden an allen erforderlichen Gefahrenstellen installiert. Zur
Vermeidung von Keimen werden nicht ständig genutzte Verbraucher, wie z. Bsp. Notduschen
und Augenduschen, durchgeschliffen. Das heisst, hinter jedem dieser selten genutzten
Verbraucher befindet sich ein ständig genutzter Verbraucher (z.B. WC, Pantry, Reinigungsausguss).
Das Abwasser aus den Bereichen der Nasszellen und Teeküchen wird über Einzelanschluss-,
Sammel- und Fallleitungen aus duktilem Gussrohr und PP-Rohr dem Grundleitungssystem zugeführt. Zur Be-und Entlüftungen wird das System über Dach geführt.
Die innenliegende Regenentwässerung besteht aus Sammelleitungen und Fallrohren. Die Fallrohre entwässern auf der Südseite in die unterirdische Rohrrigole und auf den anderen drei seiten frei in den umlaufenden Sickergraben. Das Leitungssystem wird innerhalb des Gebäudes
aus duktilem Gussrohr erstellt.
8.2.7
Aufzüge
Die Anlage wird über vier Aufzugsanlagen (Sozialgebäude, Betriebsgebäude, Kesselhaus,
Rauchgasreinigung) verfügen. Die Aufzüge werden als Seilaufzüge mit frequenzgeregelten Antrieben ausgeführt (z.B. Schindler Typ 2600). Die Tragfähigkeit der Lastenaufzüge wird zwischen 1,6 t und 2,5 t betragen, da für grössere Lasten die Hebezeuge an den Montageöffnun-
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gen mit jeweils 5 t Tragkraft zur Verfügung stehen. Die Beschränkung auf maximal 2,5 t ermöglicht eine Fahrgeschwindigkeit von 1,6 m/s wie bei Personenaufzügen.
Die Kabinen der beiden Anlagen Kesselhaus und Rauchgasreinigung werden im Standard von
Lastenaufzügen mit robusten Stahlpaneelen an den Wänden und Teleskoptüren aus Stahl ausgeführt. Die Bedienpaneele werden in sogenannter vandalensicherer Ausführung gewählt, weil
diese einem gelegentlichen Anstossen mit Material oder Werkzeug standhält. Die Kabinengrösse wurde mit B/T/H 2.000/2.300/2.500 mm (Kesselhaus) bzw. B/T/H 1.600/2.300/2.500 mm
(Rauchgasreinigung) gewählt.
Bei den Anlagen im Sozialgebäude sowie im Betriebsgebäude, die als Personenaufzüge konzipiert sind, wird etwas mehr Wert auf die Kabinenausstattung gelegt. Hier kommen Wandpaneele und Teleskoptüren in Edelstahlausführung zum Einsatz. Die Kabinengrösse beträgt hier
B/T/H 1.250/2.300/2.500 mm, was den Transport einer Krankenliege erlaubt.
8.3
Elektrotechnik und Gebäudeelektrik
Die Basis der elektrotechnischen Planung bilden die folgenden Rahmenbedingungen des
Kraftwerkes:
Verfahrenstechnische Vorgaben Strom:
o Stromabgabe in 110kV Netz: Die maximale Generator Leistung beträgt gemäss
heutigen Angaben 21.9 MVA. Es ist abzuklären , ob für diese Leistung ein
Anschluss an das 110 kV Netz notwendig ist, oder ob ein Anschluss an das MS
Netz von 22 kV möglich ist.
o Inselbetrieb nicht erforderlich: Aufgrund der verfahrenstechnischen Ausführung
sind alle notwendigen Aggregate auf der Elektrischen Seite vorhanden um einen
Inselbetrieb zu realisieren. Somit wird ein Inselbetrieb im Konzept vorgesehen,
jedoch kein Kaltstart der Anlage ohne Netz.
o Notstromversorgung nur für gesichertes Abfahren der Gesamtanlage: Für das
gesicherte Abfahren genügt eine Notstromanlage mit geringerer Leistung. Dies
bedingt dass kein Kaltstart ohne Netz für die Anlage realisiert wird.
Leitsystem:
o Es ist ein Kraftwerksleitsystem vorzusehen. Die Vorgabe für ein Leitsystem für
Kraftwerke werden mit den VGB Richtlinien R170 abgehandelt. Diese Richtlinien
beschreiben die Auslegungsstandards für die Leittechnik in Bezug auf Hinweise
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auf weitere Normen und Richtlinien; Auslegungsstandards für die Leittechnik
sowie Richtlinien für die Dokumentation der Kraftwerksleittechnik.
8.3.1
Gebäudeelektrik
Bei der Elektro Installation Gebäude werden generell 2 Bereiche unterschieden:
Funktionelle und Technik-Räume: Für Funktionelle und Technik-Räume gelten generell
Elektro Installation in Aufputz-Ausführung
Büro- und Sozialräume: Für den Bürotrakt mit allen Personalräumen wie Büros.
Besprechungen, Empfang etc. erfolgen die Elektro Installationen in UnterputzAusführung resp. Installation in Boden-, Brüstungs- oder Deckenkanäle. Es gelten die
Vorgaben der Architektur.
Die Elektro Installation Gebäude beinhaltet im wesentlichen:
Licht / Kraft Installation für Beleuchtung und Stekdosen und Steckdosen-Verteiler
Elektro Installation der HLKS Anlagen wie Heizung, Lüftung, Klima und Sanitär Anlagen
gemäss den Angaben des HLKS Planers resp. Unternehmer.
Schwachstrominstallation für Brandmeldeanlage, Zutrittskontrolle, Uhrenanlage
EDV Installation als UKV (Universelle Kommunikation Verkabelung) für
Kommunikationsanlagen wie Telefon, EDV Büronetz etc..
8.3.2
Gebäudeautomation
Die Gebäudeautomation erfolgt in konventioneller Art. Alle Gebäudegewerke verfügen über ihre
eigene autonome Steuerung und werden autonom betrieben. Die betrifft im wesentlichen die
einzelnen HLKS Ausrüstungen wie Heizung, Klimageräte, Lüftung und Sanitäranlagen, die somit je einzeln autonom gesteuert und geregelt werden.
Ein integriertes Gebäudeleitsystem für die gesamte Gebäudetechnik für alle HLKS Anlagen ist
nicht vorgesehen.
8.3.3
Beleuchtungssteuerung
Die Beleuchtungssteuerung aller Funktionellen und Technik-Räumen wird konventionell mit
Schalter, Bewegungsmelder etc. ausgeführt. Für den Bürotrakt kann die Beleuchtungssteuerung mittels KNX / EIB Komponenten und Steuerung erfolgen. Damit sind diverse Anpassungen
an Büro, repräsentative Räume in Bezug auf Komfort und Flexibilität möglich.
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8.3.4
Beleuchtung
Die Innen-Beleuchtung wird entsprechend den Funktionen der Räume gemäss der Norm SIA
380-4 / EN 12464 (Leitfaden Elektrische Energie im Hochbau) ausgerüstet.
Industriebeleuchtung für Funktionelle Räume: Für verfahrenstechnische Räume und
Hallen wird eine flächendeckende Grundbeleuchtung erstellt. Punktuell sind zusätzliche
Scheinwerfer vorgesehen. Für Technik-Räume wie E-Räume, Lager, Werkstatt etc. wird
eine flächendeckende Grundbeleuchtung für Arbeitszwecke erstellt.
Design Beleuchtung für Bürotrakt: Es werden die Vorgaben betreffend Design,
Lichtstärke etc. des Architekten zugrunde gelegt.
Aussenbeleuchtung Grundbeleuchtung: Die Aussenbeleuchtung wird eine
zweckentsprechende Beleuchtung für Areal, Zufahrten und Eingänge gemäss Norm SIA
380-4 / EN 12464 ausgeführt.
Zentrale Notlichtanlage für alle Technischen Räume, Fluchtwegbeleuchtung und
Bürotrakt
9
9.1
Schutzmassnahmen
Erdbebenschutz
Einige Gebäudebereiche weisen eine Vielzahl von regelmässig über den Grundriss verteilten
Wand- und Deckenscheiben auf (Werkstatt- und Sozialgebäude, Betriebsgebäude, Bunker,
Schaltanlagen, Maschinenhaus). Diese Scheiben dienen nebst dem Abtrag der Vertikallasten
und deren Verteilung auf die Pfähle ebenfalls als aussteifende Elemente für die horizontalen
Einwirkungen infolge Wind und Erdbeben. Durch die zweckmässige Anordnung dieser Wandund Deckenscheiben wird die Wind- und Erdbebenstabilität in diesen Bereichen problemlos
gewährleistet.
In den frei überspannten Gebäudebereichen Kesselhaus und Rauchgasreinigung muss die
Aussteifung gegen horizontale Einwirkungen über das Dach abgeleitet und vom Mittelgrat übernommen werden. Im Mittelgrat stehen für die Lastableitung in die Gründung die Treppenhäuser
und drei in den Zwischenbereichen angeordnete Wandscheiben zur Verfügung.
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Eine Vorbemessung hat ergeben, dass auf Grund der Federwirkung der Pfahlgründung die Einflüsse aus Erdbeben weniger massgeblich sind, als zunächst angenommen. Durch den Verzicht
auf Schrägpfähle ist diese Federwirkung gegeben und die Aussteifung über den Mittelgrat ist
sicher gewährleistet.
9.2
Brandschutz
Alle Belange des Brandschutzes sind im Brandschutzkonzept ausführlich behandelt. Das
Brandschutzkonzept behandelt die Themenkomplexe
Baulicher Brandschutz
o Schutzabstände
o Brandabschnitte, Brandmauern
o Flucht- und Rettungswege
Branderkennung, Brandmeldung
Brandbekämpfung
o Entrauchung
o Löscheinrichtungen
o Löschwasserrückhaltung
Abwehrender und betrieblicher Brandschutz
Brandschutz während der Bauphase
Alle im Brandschutzkonzept getroffenen Vorgaben werden in der weiteren Planung und Ausführung berücksichtigt. Das Brandschutzkonzept wird mit der Feuerwehr und der kantonalen Gebäudeversicherung abgestimmt.
9.3
Erdung, Blitzschutz, Potentialausgleich
Das Konzept betreffend Erdung, Potentialausgleich und Blitzschutz wird aufgrund der Anlagenteile und auf der Basis der Baupläne erstellt.
Die Ausführung erfolgt gemäss den einschlägigen Vorschriften und Richtlinien:
Erden als Schutzmassnahme in elektrischen Starkstromanlage SN3755
Leitsätze SEV FundamenterderSEV SN 4113
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Leitsätze SEV Blitzschutzanlagen SEV SN 4022
Blitzschutz und Blitzschutzbauteile EN 62305 / EN 50164
Potentialausgleich und Erdung in Gebäuden mit informationstechnischen Einrichtungen
EN 50310
9.3.1
Erdungskonzept:
Generell gilt, dass alle leitfähigen Anlagenteile, die normalerweise unter Spannung stehen, geerdet werden müssen, um die Gefährdung von Personen durch Berührungs- und Schrittspannungen zu vermeiden und Sachschäden durch Fehler- und Erdschlussströme zu vermindern
sind.
Die Erdung der gesamten KVA besteht aus Fundamenterdungen des Gebäudes. Auf dem
Grundsatz der Fundamenterdung werden alle entspr. Anlagenteile, Elektro-Anlagen sowie die
Baukonstruktion an die Fundamenterdung angeschlossen.
Die gesamte Erdung ist nach den Vorschriften des SEV zu erstellen. Das Erdungkonzept ist mit
den Erdungsplänen dem ESTI zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Das Erdungskonzept
behandelt die Erdungen der gesamten Anlage und beinhaltet im wesentlichen:
Auslegung der Erdungen in den Hochspannungsanlagen
Auslegung der Erdung aller Mittelspannungsanlagen wie Generatorraum, Traforäume
und MS Anlagenraum
Erdung aller NS räume und Anlagen
Erdung aller mechanischen Anlagenteile
Erdung der Baukonstruktion etc.
Gebäudeerdung
9.3.2
Potentialausgleich
Der Potentialausgleich wird für alle elektrischen Anlagen gefordert. Der Potentialausgleich beseitigt Potentialunterschiede zur Verhinderung gefährlicher Berührungsspannungen. Sämtliche
Metallteile sind an den Potentialausgleich anzuschliessen wie:
Wasserleitungen
Gasleitungen
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Kabeltrassen
Lüftungs- und Klimakanäle
Metallkonstruktionen Bau
Mechanische Anlagenteile EMT (Elektro-Mechanische-Teile)
Verfahrenstechnische Rohrleitungen
Kabelschirme
Etc.
Im Normalfall erfolgt der Potentialausgleich mit einer Anschlusslitze von 50mm2 Kupfer mit
gelb-grüner Isoliermarkierung. In Anlagenteile, wie E-Räumen etc., mit vielen Anschlüssen und
gleichzeitig hoher Erdschlussströmen wird ein Aufputz- Potentialausgleichsleiter verlegt. In den
E-Räumen erfolgt dieser Raumerder rund um den Raum im Doppelbodenraum, in MS – und
Traforäumen innerhalb des Raumes. Die Potentialausgleichs-Schiene ist mindestens alle 10m
an die Fundamenterdung anzuschliessen. Für die Erdungsanschlüsse innerhalb von Schaltanlagenräumen werden statt einfacher Fahnen einbetonierte Erdungsdosen eingesetzt.
9.3.3
Blitzschutz
Der Blitzschutz teilt sich auf in äusseren Blitzschutz in inneren Blitzschutz und wird nach den
SEV Leitsätzen Blitzschutz SEV SN 4022 ausgeführt.
Der äussere Blitzschutz behandelt die Fangeinrichtungen, Ableitungen und Erdung an den
Fundamenterder des Gebäudes. Ein ausreichender Blitzschutz wird über Fundamenterder und
Dachfangleitungen sichergestellt. Die Dachfangleitungen werden sturmsicher auf dem Dach
verlegt.
Die Erdungsanlage wird an die Bewehrung der Pfahltiefgründung angeschlossen und gewährleistet somit eine funktionsfähige Erdungs- und Blitzschutzanlage.
Die vorhandenen Baugrundverhältnisse lassen schliessen, dass zusätzliche Erdungsmassnahmen in Form von Ring- oder Tiefenerdern wegen des vorhandenen Grundwassers nicht
notwendig sein werden. Die Funktionsfähigkeit der Erdung wird mittels Potentialmessungen
nachgewiesen.
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10 Kostenschätzung
Für den gesamten bautechnischen Leistungsumfang wurden Kosten abgeschätzt. Die Abschätzung erfolgt auf der Basis früherer Projekt mit jeweils vergleichbarer Aufgabestellung. Die Abschätzung der Baumeisterarbeiten als grösster Einzelumfang erfolgte dabei unabhängig einmal
in der Schweiz und einmal in Deutschland.
Die Elementpreise aus den Projekten in Deutschland wurden um 15% erhöht. Das entspricht
dem für 2009 ermittelten Preisniveauindex des Bundesamtes für Statistik der Schweizerischen
Eidgenossenschaft für das Baugewerbe.
Die Kostenabschätzungen für die Baumeisterarbeiten ergaben einen Schätzwert von ca. CHF
30 Mio. und für die Gesamtkosten Bautechnik von ca. CHF 60 Mio. (alle Kosten netto o. Mwst.).
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Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1
Gesamtansicht von Nordost
Abbildung 2
Tabelle Geschätzte Erwartungswerte Baugrund
24
Abbildung 3
Beispiel Bemessung Pfahlfundation
26
Abbildung 4
Lage Neubau im Grundwasserstrom
28
Abbildung 5
Fundationsplan mit Konzentrationsbereich Pfähle
29
Abbildung 6
Querprofil Pfahlfundation im Grundwasserstrom
30
Abbildung 7
Querprofil Anlieferbunker im Grundwasserstrom
31
Abbildung 8
Auszug aus (U2) Ermittlung Wasserspiegeländerungen hum
33
Abbildung 9
Auszug aus (U2) Ermittlung Wasserspielgeländerung hunter
34
Abbildung 10
Auszug aus (U2) Ermittlung Wasserspiegeländerung hum/hunter
35
Abbildung 11
Tabelle Materialbilanz
37
Abbildung 12
Beispiel Bemessung Baugrubensicherung Ebene - 3.5 m
38
Abbildung 13
Beispiel Bemessung Baugrubensicherung Ebene - 7.0 m
38
Abbildung 14
Beispiel Situation Baugrube Bunkeranlage mit Wasserhaltung
39
Abbildung 15
Fassade Ortbeton (Maschinenhaus, Bunker, Sockelbereich 11,00m)
41
Abbildung 16
Stahlleichtbau mit Systemfassade (Kesselhaus/Bunker)
41
Abbildung 17
Querschnitt Dach (rot = Verlauf Dachhaut/Fassade)
43
Abbildung 18
Ansicht und Querschnitt Kanalbrücke
46
Abbildung 19
Nachweis Retentionsvolumen
50
Abbildung 20
Wasseraufstau ohne Drosselabfluss
51
Abbildung 21
Querschnitt Hubtor
54
Abbildung 22
Tabelle Auslegungslastfälle natürliche Lüftung Kesselhaus
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