Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Tiergesundheit Blauzungenkrankheit – aktuelle Lage und geplante Massnahmen Inhaltsverzeichnis 1. Die Blauzungenkrankheit 2. Aktuelle Lage in Europa 3. Aktuelle Lage in der Schweiz 4. Geplante Massnahmen in der Schweiz 1. Die Blauzungenkrankheit Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine nicht direkt ansteckende, von Insekten übertragene Infektionskrankheit der Wiederkäuer. Die Krankheit wird durch eine Virusinfektion verursacht. Es gibt mindestens 26 verschiedene Blauzungenkrankheit-Virus (BTV) Serotypen. Die natürlichen Überträger des Blauzungenvirus sind Mücken der Gattung Culicoides. Das Auftreten dieser Mücken hängt von der Temperatur ab. Temperaturen unter 12° C reduzieren ihre Aktivität stark. Die BT ist zum ersten Mal im Oktober 2007 in der Schweiz aufgetreten. Später sind weitere Tiere erkrankt – einige Dutzend in der Schweiz und Tausende in Europa. Deshalb wurden in den Jahren 2008, 2009 und 2010 obligatorische Impfkampagnen durchgeführt. Die umfassenden Impfprogramme in der Schweiz und den umliegenden Ländern haben dazu geführt, dass seit 2009 praktisch keine BT Krankheitsausbrüche mehr beobachtet wurden mit Ausnahme der endemischen Gebiete in Mittel- und Süditalien. 2. Aktuelle Lage in Europa Neben dem dauerhaften Vorkommen von BT im Mittelmeerraum ist die Krankheit seit letztem Jahr auch wieder nördlicher, in mehreren europäischen Ländern aufgetreten. In Frankreich handelt es sich um den Serotyp 8 (BTV-8), in Südosteuropa kursiert der Serotyp 4 (BTV 4). Frankreich: BTV-8 Am 11. September 2015 meldete Frankreich einen ersten Fall von Blauzungenkrankheit im Departement Allier, rund 250 km von der Schweizer Grenze entfernt. Seither hat Frankreich dem internationalen Tierseuchenamt (OIE) über 170 infizierte Betriebe gemeldet. Die Sperrzone mit 150 km Umkreis hat sich dadurch auch in Richtung Schweiz ausgebreitet. Sie grenzt seit dem 9. Oktober 2015 an die Schweizer Grenze im Raum Wallis, Genf, Waadt, Neuenburg und Jura. Wann und ob sich diese Zone auf Schweizer Staatsgebiet ausdehnen wird, hängt von den weiteren Entwicklungen in Frankreich ab. Wichtige Faktoren sind dabei Wetter/Temperatur und die Aktivität der Mücken, sowie die laufenden Überwachungsaktivitäten. Die klinischen Anzeichen sind sowohl bei Rindern als auch bei Schafen bislang nach wie vor wenig ausgeprägt. In 80% der bestätigten Fälle waren die Tiere symptomlos. Dies muss jedoch nicht so bleiben - die Erinnerungen an den Ausbruch 2007-2010 zeigen, dass die Klinik mit mehr Infektionsdruck zunehmen kann. Die positiven Fälle wurden im Rahmen von verschiedenen Überwachungsprogrammen und im Rahmen der vorgeschriebenen Untersuchungen vor dem Verbringen von Tieren aus der Sperrzone entdeckt. In Frankreich ist die Impfung gegen BTV-8 erlaubt und wird finanziell unterstützt. Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit von Impfstoffen werden prioritär die betroffenen Herden, genetisch wertvolle Tiere und Tiere für den Export geimpft. Grundsätzlich verlassen nur geimpfte Tiere die französische Sperrzone. Südosteuropa (Österreich, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Rumänien, Ungarn, Slowenien, Slowakei): BTV-4 In Österreich wurde das Blauzungenvirus seit 17. November 2015 in vier Rinderbetrieben in der Steiermark und im Burgenland im Rahmen eines Überwachungsprogramms diagnostiziert. Der letzte Fall wurde am 26. November 2015 bestätigt. In den betroffenen Betrieben zeigten die Tiere keine klinischen Symptome. Die Ergebnisse der intensivierten Überwachungsuntersuchungen in Österreich deuten darauf hin, dass sich die Tiere im Spätsommer 2015 infiziert haben, dass aber keine ausgedehnte Viruszirkulation über grössere Gebiete stattgefunden hat. In Österreich ist eine Impfung gegen BTV-4 gestattet, wobei diese auf freiwilliger Basis auf Wunsch und Kosten der Tierhaltenden erfolgt. Kroatien, Bosnien und -Herzegowina, Rumänien und Ungarn meldeten Ende November / Anfang Dezember 2015 weitere Fälle bei Rindern und Kleinwiederkäuern. Slowenien meldet nach dem ersten Fall vom 19. November 2015 in Grenznähe zu Österreich und Ungarn keine weiteren BTV-4 Fälle. Die Slowakei hat bisher noch keine BT-Fälle verzeichnet, aber aufgrund der Viruszirkulation in Österreich und Ungarn vorsorglich das gesamte Staatsgebiet zur Sperrzone für BTV-4 erklärt. Gemeinsamkeiten BTV-8 und BTV-4 Sowohl bei BTV-4 als auch bei BTV-8 ist im Winter mit einer Verlangsamung der Ausbreitung zu rechnen. Eine weitere Ausbreitung ist ab dem Frühjahr 2016 zu erwarten, da in diesem Zeitraum die Virus übertragenden Vektoren (Mücken) wieder verstärkt aktiv sein werden. Klinische Symptome: Die Erfahrungsberichte der betroffenen Länder weisen darauf hin, dass auf den betroffenen Betrieben nur vereinzelte Tiere infiziert werden. Die klinischen Symptome sind sowohl bei Rindern als auch bei Schafen wenig ausgeprägt. Über erhöhte Mortalität wurde bisher nicht berichtet. Eine systematische Übersicht der Klinik bei BTV-4 und BTV-8, aufgeteilt nach empfänglichen Tierarten, Status der Trächtigkeit, Milchproduktion oder geographischen Begebenheiten steht derzeit aber noch nicht zur Verfügung. 411/2014/00734 \ COO.2101.102.7.367787 2/4 3. Aktuelle Lage in der Schweiz Die Schweiz ist seit 2012 frei von der Blauzungenkrankheit und bis jetzt nicht vom aktuellen BT Geschehen in den umliegenden Ländern betroffen. Der Veterinärdienst Schweiz ist mit den französischen und österreichischen Veterinärbehörden in regem Kontakt und verfolgt die Entwicklung der Situation. Die Untersuchungen von Schweizer Sömmerungstieren nach ihrer Rückkehr aus Frankreich ergaben keine Hinweise, dass 2015 bei diesen eine Infektion mit BTV-8 stattgefunden hat. Ebenso ergaben alle Untersuchungen von Tieren, die aus Ländern mit BT-Sperrzonen importiert wurden negative Resultate. Auch wenn die aktuellen Seuchenzüge von BTV-4 und BTV-8 mit wenig ausgeprägten Symptomen einhergehen, ist die klinische Überwachung für die Früherkennung der BT wichtig: Fieber, Entzündung der Schleimhäute, Ulzerationen und Nekrose von Haut und Schleimhaut im Maul, an Lippen, Nase, Zitzen und Euter, Ödeme im Kopfbereich und an den Extremitäten, respiratorische Symptome. Stellen Tierhaltende Symptome fest, die verdächtig für die BT sind, müssen sie umgehend ihren Bestandstierarzt kontaktieren, der die Untersuchung vornimmt und das zuständige kantonale Veterinäramt informiert. 4. Geplante Massnahmen in der Schweiz Bei einem allfälligen Wiederauftreten der BT in der Schweiz müssen die Bestimmungen der Tierseuchenverordnung TSV (Artikel 239a – 239h) angewendet werden. Vorgehen beim Virusnachweis: Die Blauzungenkrankheit ist gemäss TSV eine zu bekämpfenden Tierseuche. Wenn das Virus in einem Bestand nachgewiesen wird, wird der Betrieb gesperrt und befallene, schwer erkrankte Tiere müssen getötet werden. Eine Aufhebung der Sperre erfolgt, wenn alle empfänglichen Tiere des Bestandes zweimal im Abstand von mindestens 60 Tagen untersucht wurden und keine neue Ansteckung festgestellt wurde. 411/2014/00734 \ COO.2101.102.7.367787 3/4 Sperrzonen: Im Seuchenfall muss gemäss Tierseuchenverordnung eine Blauzungenzone festgelegt werden. Das Verbringen von Tieren sowie deren Samen, Eizellen und Embryonen aus der Zone unterliegt grösseren Einschränkungen. Um grössere Einschränkungen beim Tierverkehr im Inland zu vermeiden, würde im Seuchenfall die Zone voraussichtlich die ganze Schweiz umfassen. Somit wäre der Tierverkehr innerhalb der Schweiz nur bei gesperrten Betrieben, nicht aber bei nicht gesperrten Betrieben in der Sperrzone eingeschränkt. Impfungen: Gegen BTV-8 sind seit 2008 drei Impfstoffe in der Schweiz registriert. Zurzeit bestehen jedoch grosse Engpässe bei der Verfügbarkeit. Durch Vermittlung über die französischen Veterinärbehörden konnte erreicht werden, dass eine geringe Anzahl Dosen in die Schweiz geliefert wurden, damit Rinder, welche sich kurzfristig in Frankreich in der BTV8 Zone aufhalten (zB Ausstellung), geimpft werden können. Für Tiere, die 2016 in Frankreich gesömmert werden, stehen zum jetzigen Zeitpunkt nicht genügend Impfstoffe zur Verfügung. Das BLV führt in diesem Zusammenhang mit den französischen Behörden Gespräche und sucht nach Lösungen. Gegen BTV-4 sind derzeit in der Schweiz noch keine Impfstoffe zugelassen. Beim Institut für Virologie und Immunologie (IVI), der Zulassungsstelle für Impfstoffe und Seren für Tiere, wurden jedoch Unterlagen für die baldige Zulassung eines BTV-4 Impfstoffes eingereicht. Es ist festzuhalten, dass bestehende BTV-8 Impfstoffe nicht gegen eine Infektion mit BTV-4 Viren und umgekehrt (keine Kreuzimmunität) schützen. Bivalente Impfstoffe, welche sowohl gegen BTV-8 wie auch gegen BTV-4 schützen, gibt es ebenfalls nicht. Das BLV setzt sich dafür ein, dass Impfstoffe in der Schweiz zugelassen und verfügbar sind. Es ist davon auszugehen, dass die verschiedenen Impfstoffhersteller auf Grund der aktuellen Lage die Impfstoffproduktion in Zukunft aufnehmen und dass sich im Verlaufe des Jahres die Verfügbarkeit verbessern wird. Impfungen sollen in Abhängigkeit der klinischen Symptome sowie wirtschaftlicher Verluste, auf Grund wissenschaftlicher Erkenntnisse und dem Ausmass einer allfälligen Ausbreitung der Krankheit in der Schweiz und den umliegenden Ländern erfolgen. Nicht zuletzt werden sie sich aber nach der Verfügbarkeit von Impfstoffen richten. Die Frage der Ausgestaltung von allfälligen Impfprogrammen werden fortlaufend mit den Tierhalterorganisationen besprochen werden. Basierend auf der aktuellen Analyse sieht der öffentliche Veterinärdienst keine breit amtlich angeordneten, präventiven Schutzimpfungen vor. Diese Beurteilung muss jedoch bei einer Veränderung der Seuchenlage jeweils erneuert werden. Überwachung der Wiederkäuerpopulation 2016 Im laufenden Jahr ist die Überwachung der Schweizerischen Wiederkäuerpopulation darauf ausgerichtet, einen allfälligen Eintrag des Virus in die Schweiz möglichst früh zu erkennen. Dazu sollen voraussichtlich ausgewählte Betriebe mit Weidehaltung über einen längeren Zeitraum wiederholt untersucht werden. Die Ausgestaltung der Überwachung wird derzeit innerhalb des Schweizerischen Veterinärdienstes diskutiert und festgelegt. Im Weiteren wird empfohlen, alle importierten Tiere aus Ländern mit BT Sperrzonen im Rahmen der amtstierärztlichen Überwachung sowie die im Ausland gesömmerten Tiere nach ihrer Rückkehr in die Schweiz zu untersuchen. Bern, März 2016 411/2014/00734 \ COO.2101.102.7.367787 4/4