Reichspolizeiamt Wolfgang Peter

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Reichspolizeiamt
Wolfgang Peter
Polizeidirektor der Reichspolizei
Spreeweg 1 - 1 Berlin c/o
Alt Vorst 20
(22a) 41564 Kaarst-Vorst
ePost: [email protected]
[email protected]
Reichspolizeiamt, Alt Vorst 20, 41546 Kaarst-Vorst
Empfängerdaten
An alle Polizeidienststellen
des Deutschen Reiches
in den Grenzen vom 31. Juli 1914
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Wir bitten in der Antwort Zeichen und
Datum dieses Schreibens anzugeben
Unser Aktenzeichen
Datum
BPDOK-1308-RWP-013
09.09.2013
Betrifft: Hoheitliche Anweisung zum polizeilichen Umgang mit den Dokumenten des Deutschen Reiches.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Verfassung und die Gesetze des Deutschen Reiches zum Stand 28.10.1918 wurden nie außer Kraft gesetzt, gelten
demgemäß fort und gehen den Gesetzen der auf dem Boden des Deutschen Reiches handelnden Unternehmen vor. Es ist
unbestritten daß das Deutsche Reich rechtsfähig ist und seit dem 13. Juli 2013 auch wieder ausreichend handlungsfähig, um
die Staatsgeschäfte sukzessive aufzunehmen. Ihre bisherige Aufgabe als Bediensteter einer Fremdverwaltung unter dem
von ihnen aufrechterhaltenen Besatzungsstatut für Ordnung in einem Vereinigten Wirtschaftsgebiet zu sorgen. Ihre
zukünftige Aufgabe wäre, als Beamter dem Deutschen Reich zu dienen und zu garantieren, daß die Vollendung der Einheit
und Freiheit Deutschlands in Ruhe, Frieden und Sicherheit vollzogen werden kann, um danach als Staat unter allen Staaten
dem Frieden der Welt zu dienen. Ab sofort haben Sie nur noch die nachfolgenden Ausweise, siehe auch Kopien im Anhang
zu diesem Schreiben, für ihre Aufgaben anzuerkennen. Alle Ausweisvarianten die, die Ausgabe durch staatliche Behörden
vortäuschen sind definitiv illegal und bedürfen zur Weiterverwendung der Genehmigung der dafür verantwortlichen
Behörde des Deutschen Reiches. Dies betrifft auch die Ausweise jedweder Selbstverwaltungen, Kommissarischen
Gruppierungen und Phantasiestaaten auf dem gesamten Staatsgebiet des Deutschen Reiches.
Nachfolgende Dokumente sind die derzeit einzig legitimen und anerkannten Dokumente für unser Staatsvolk:
a. Personenausweis
(siehe Anhang Seite 1)
b. Fahrerlaubnis
(siehe Anhang Seite 2)
c. Reichs- und Staatsangehörigkeits-Ausweis
(siehe Anhang Seite 3)
d. Gewerbeanmeldung
(siehe Anhang Seite 4)
e. Amtsausweis
(siehe Anhang Seite 5)
f. Dienstausweis
(siehe Anhang Seite 6)
Diese amtliche Anweisung haben Sie binnen 24 Std. nach Eingang dieses Schreibens, an alle Ihnen untergeordneten
Dienststellen weiterzuleiten. Zuwiderhandlungen können strafrechtlich verfolgt werden. Es gilt die Verfassung des
Deutschen Reiches sowie alle Gesetze, Verordnungen und Erlasse die mit dieser Verfassung in Kraft sind!
Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Peter
Erhard Lorenz
Polizeidirektor der Reichspolizei
im Reichspolizeiamt des Deutschen Reich
Staatssekretär des Innern
und im Präsidialsenat
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