Reichspolizeiamt Wolfgang Peter Polizeidirektor der Reichspolizei Spreeweg 1 - 1 Berlin c/o Alt Vorst 20 (22a) 41564 Kaarst-Vorst ePost: [email protected] [email protected] Reichspolizeiamt, Alt Vorst 20, 41546 Kaarst-Vorst Empfängerdaten An alle Polizeidienststellen des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31. Juli 1914 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Wir bitten in der Antwort Zeichen und Datum dieses Schreibens anzugeben Unser Aktenzeichen Datum BPDOK-1308-RWP-013 09.09.2013 Betrifft: Hoheitliche Anweisung zum polizeilichen Umgang mit den Dokumenten des Deutschen Reiches. Sehr geehrte Damen und Herren, die Verfassung und die Gesetze des Deutschen Reiches zum Stand 28.10.1918 wurden nie außer Kraft gesetzt, gelten demgemäß fort und gehen den Gesetzen der auf dem Boden des Deutschen Reiches handelnden Unternehmen vor. Es ist unbestritten daß das Deutsche Reich rechtsfähig ist und seit dem 13. Juli 2013 auch wieder ausreichend handlungsfähig, um die Staatsgeschäfte sukzessive aufzunehmen. Ihre bisherige Aufgabe als Bediensteter einer Fremdverwaltung unter dem von ihnen aufrechterhaltenen Besatzungsstatut für Ordnung in einem Vereinigten Wirtschaftsgebiet zu sorgen. Ihre zukünftige Aufgabe wäre, als Beamter dem Deutschen Reich zu dienen und zu garantieren, daß die Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands in Ruhe, Frieden und Sicherheit vollzogen werden kann, um danach als Staat unter allen Staaten dem Frieden der Welt zu dienen. Ab sofort haben Sie nur noch die nachfolgenden Ausweise, siehe auch Kopien im Anhang zu diesem Schreiben, für ihre Aufgaben anzuerkennen. Alle Ausweisvarianten die, die Ausgabe durch staatliche Behörden vortäuschen sind definitiv illegal und bedürfen zur Weiterverwendung der Genehmigung der dafür verantwortlichen Behörde des Deutschen Reiches. Dies betrifft auch die Ausweise jedweder Selbstverwaltungen, Kommissarischen Gruppierungen und Phantasiestaaten auf dem gesamten Staatsgebiet des Deutschen Reiches. Nachfolgende Dokumente sind die derzeit einzig legitimen und anerkannten Dokumente für unser Staatsvolk: a. Personenausweis (siehe Anhang Seite 1) b. Fahrerlaubnis (siehe Anhang Seite 2) c. Reichs- und Staatsangehörigkeits-Ausweis (siehe Anhang Seite 3) d. Gewerbeanmeldung (siehe Anhang Seite 4) e. Amtsausweis (siehe Anhang Seite 5) f. Dienstausweis (siehe Anhang Seite 6) Diese amtliche Anweisung haben Sie binnen 24 Std. nach Eingang dieses Schreibens, an alle Ihnen untergeordneten Dienststellen weiterzuleiten. Zuwiderhandlungen können strafrechtlich verfolgt werden. Es gilt die Verfassung des Deutschen Reiches sowie alle Gesetze, Verordnungen und Erlasse die mit dieser Verfassung in Kraft sind! Mit freundlichem Gruß Wolfgang Peter Erhard Lorenz Polizeidirektor der Reichspolizei im Reichspolizeiamt des Deutschen Reich Staatssekretär des Innern und im Präsidialsenat