Anlage 3 zu 05/113/01 04.11.2005 Begründung zum Bebauungsplan Nr. OF 009 „Überm Neckar“, Gemarkung Oferdingen 1. Anlass und Zweck der Planung 3. Planerische Rahmenbedingungen Das Plangebiet wird derzeit landwirtschaftlich genutzt und ist von Wohnbebauung und vereinzelten kleineren Gewerbebetrieben umgeben. Nach der Aussiedlung des bisher auf der Fläche noch aktiven Landwirts wird innerorts eine größere zusammenhängende Fläche frei. Dieses Potenzial in städtebaulich integrierter Lage gilt es zu nutzen und im Hinblick auf Planungssicherheit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zuzuführen. 3.1 Derzeitige Nutzung Das Plangebiet wird überwiegend durch einen landwirtschaftlichen Betrieb als Wirtschaftswiese genutzt (ca. 6.670 m²). Untergeordnete Bereiche umfassen Gartenund Rasenflächen. Eine Fichtenhecke bildet den nördlichen Abschluss zur Straße Überm Neckar. Die bestehende Bebauung entlang der Pliezhäuser Straße dient vorwiegend dem Wohnen. Unmittelbar angrenzend an das Gelände findet sich im Norden und Osten Wohnbebauung. Ziel dieses Bebauungsplans ist es daher, mit einer Bebauung und Verdichtung im Innenbereich dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden (§ 1a (1) BauGB) Rechnung zu tragen. Der Bebauungsplan begegnet der Nachfrage nach Wohnraum in ruhiger, aber dennoch verkehrlich günstiger Lage. Zielgruppe der Neuordnung sind insbesondere junge Familien. Die Umnutzung der Fläche zu Wohnbauzwecken entspricht auch einem Maßnahmenvorschlag im Ortsentwicklungskonzept Oferdingen. 3.2 Bestehendes Planungsrecht Ein Bebauungsplan existiert bisher nicht. Der derzeit gültige Flächennutzungsplan stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen dar. Damit stimmt die vorgesehene Nutzung (WA) nicht in allen Teilen des Gebietes mit den Darstellungen im Flächennutzungsplan überein. Dem Entwicklungsgebot nach § 8 (2) BauGB wird dennoch Rechnung getragen, da die Planung der Grundkonzeption des Flächennutzungsplans nicht widerspricht. Die Abweichung ist als Ergebnis der Verfeinerung der Darstellung zu sehen und daher als unwesentlich einzustufen. 2. Lage und Geltungsbereich Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Oferdingen. Die Fläche des Bebauungsplanes in dieser Abgrenzung beträgt ca. 1,46 ha. Im derzeit gültigen Landschaftsplan werden für das Plangebiet keine planungsrechtlich relevanten Aussagen getroffen. Das Plangebiet wird begrenzt: im Norden durch die Flurstücke 210/1 und die Straße „Überm Neckar“, im Osten 4. Planungskonzeption durch die Flurstücke 189, 189/1, 189/2, 190, 190/1, 190/2, 191/1, 192, im Süden durch die Pliezhäuser Straße, im Westen durch die Pliezhäuser Straße. 4.1 Städtebauliches Konzept Bei der Fläche handelt es sich um einen klassischen nicht beplanten Innenbereich, der aufgrund seiner landwirtschaftlichen Nutzung bisher nicht in eine städtebauliche Konzeption einbezogen war. Eine sinnvolle Verbindung zwischen der Straße „Überm Neckar“ und der „Pliezhäuser Straße“ ermöglicht eine Bebauung auf östlicher und westlicher Seite dieser neuen Erschließungsstraße. Westlich der Erschließungsstraße entsteht, eingerahmt von der vorhandenen Bebauung in offener In das Plangebiet sind die Flurstücke 202/4, 203, 210, 211, 212, 215, 227, 754/2 und 754/3 einbezogen. -1- Bauweise entlang der Pliezhäuser Straße, eine angemessene Verdichtung in Form von Reihenhäusern mit Südorientierung. Auf östlicher Seite der neuen Erschließungsstraße sind Kettenhäuser oder alternativ eine Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern vorgesehen. Die Bebauung orientiert sich in ihrer städtebaulichen Dichte an den angrenzenden Bereichen. Die Planungskonzeption ermöglicht eine angemessene Verdichtung unter Berücksichtigung der im Umfeld geplanten und gewachsenen Strukturen. Die vorhandene Bebauung entlang der Pliezhäuser Straße wird in den Geltungsbereich miteinbezogen, um eine umfassende planungsrechtliche Regelung im Bebauungszusammenhang sicherzustellen. Westlich der Erschließungsstraße werden vier Baufelder als Zeilenstrukturen mit Südausrichtung festgesetzt. Hier sind breite Reihenhaustypen geringer Tiefe vorgesehen. An der Straße Überm Neckar ist eine weitere südorientierte Reihenhauszeile geplant, die mit einem tieferen Baufeld den konventionellen Reihenhaustypus vorsieht. Bei der Reihenhausbebauung ist v.a. im Hinblick auf die Parkierungssituation lediglich eine Wohneinheit je Gebäude zulässig. 4.3. Erschließung (Verkehr, Parkierung, Ver- und Entsorgung) Die Haupterschließung des Plangebietes erfolgt über die „Straße A“, die von Norden (Überm Neckar) nach Südwesten (Pliezhäuser Straße) verläuft. Über diese Straße mit einer kleinen platzartigen Aufweitung im südlichen Bereich werden im Wesentlichen die Grundstücke im Osten und Westen erschlossen. Die Reihenhausbebauung entlang der westlichen Seite der „Straße A“ wird über vier private Stichwege, die über Geh-, Fahr- und Leitungsrechte gesichert werden, angebunden. Auf der westlichen Seite der Erschließungsstraße werden Senkrechtparker als notwendige Stellplätze bzw. Carports für die Reihenhausbebauung festgesetzt. Ansonsten soll die Parkierung auf den Grundstücken bzw. in den Gebäuden erfolgen. Zwei öffentliche Stellplätze sind im Zusammenhang mit dem kleinen Platzbereich vorgesehen. Die „Straße A“ wird als Mischfläche ausgewiesen, da in diesem Bereich nicht mit Durchgangsverkehr zu rechnen ist und die gleichberechtigte Nutzung der Straße durch die verschiedenen Verkehrsteilnehmer mit einer entsprechenden Gestaltung betont werden soll. Der Fußweg entlang der „Pliezhäuser Straße“ wird beibehalten, um auch weiterhin die vorhandene sichere Fußwegverbindung zu gewährleisten. Im Mündungsbereich der neuen Erschließungsstraße und im Kurvenbereich der Pliezhäuser Straße wird ein Zufahrtsverbot festgesetzt, um verkehrlich unübersichtliche und damit gefährliche Situationen zu vermeiden. Lediglich die bestehende Zufahrt der Pliezhäuser Straße 26 wird planungsrechtlich gesichert und mit der Erschließung des Nachbargrundstücks zu einem gemeinsamen Zufahrtsbereich zusammengefasst. 4.2 Art der baulichen Nutzung, Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen Das gesamte Plangebiet wird entsprechend der vorgesehenen Bebauung mit Wohnhäusern in Form von Einzel/Doppelhäusern oder Hausgruppen als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Die Bebauung orientiert sich an den in der näheren Umgebung vorhandenen Nutzungen und Strukturen. Die Festsetzungen des angrenzenden bestehenden Bebauungsplans „Hinter den Höfen“ werden im Wesentlichen übernommen. Die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ) werden dementsprechend auf 0,4 bzw. 0,7 festgesetzt. Dies entspricht auch den heute im stärker verdichteten Wohnungsbau üblichen Werten. Die Hausgruppen sind in offener bzw. abweichender Bauweise zu errichten. Das östlich der Erschließungsstraße festgesetzte Baufeld sichert i.V.m. dem Ausschluss von Nebenanlagen, Garagen und überdachten Stellplätzen außerhalb der Baufenster eine grüne Vorzone entlang der Erschließungsstraße. Die Bebauung ist mit dem Bautypus der Kettenhäuser konzipiert, d.h. es wechseln jeweils zweigeschossige Hauptbaukörper mit eingeschossigen Nebenbaukörpern in Grenzbauweise. Städtebaulich wird damit eine abwechslungsreiche Straßenabwicklung gewährleistet, die insgesamt aber ein einheitliches Siedlungsbild ergibt. Alternativ sind hier auch Doppel- oder Einzelhäuser in offener Bauweise zulässig. Die Beschränkung auf maximal zwei Wohneinheiten je Wohngebäude sichert in Verbindung mit den Festsetzungen zum Maß der Nutzung das Ziel einer auf Familien ausgerichteten Eigenheimbebauung. Die Breiten und Einmündungsradien der durchgehenden Erschließungsstraße sind für den zu erwartenden Verkehr entsprechend dimensioniert. Die Stichwege können von Müllfahrzeugen nicht befahren werden. Dies -2- ist einer wirtschaftlichen Erschließung der Reihenhausgruppen geschuldet. Gemeinschaftliche Müllstandorte sind in Zusammenhang mit den Parkierungsflächen an der Erschließungsstraße vorgesehen. Das bestehende Gelände fällt mit einer Neigung von ca. 5 – 6 % in Richtung Norden. Die Erschließungsstraße wird an die vorhandene Neigung angepasst, so dass nur geringe Höhenunterschiede zu angrenzenden Grundstücken entstehen werden. Verdunstung des in diesen anfallenden Regenwassers. Bereichen 4.6 Wärmeversorgung: Im Plangebiet steht keine Gasversorgung zur Verfügung. Es ist daher vorgesehen, die Neubebauung über eine kleine Heizzentrale zu versorgen, die südlich der Reihenhauszeilen angeordnet werden soll. Der Bebauungsplan sieht hier eine Fläche für Versorgungsanlagen vor. 4.4 Entwässerung: Die Fläche des Bebauungsplans ist in der generellen Entwässerungsplanung für Oferdingen enthalten. Die Entwässerung des Gebietes erfolgt im Mischsystem und ist ohne Schwierigkeiten möglich. Der vorhandene öffentliche Kanal im Baugebiet wird verlegt und über ein Leitungsrecht (lr 1) gesichert. Die Verlegung wird mit der Neuplanung der Entwässerung des Baugebietes zusammengelegt bzw. koordiniert. Die Kanalplanung sieht mittelfristig die Aufgabe dieses Teilstücks als öffentlichen Kanal vor. Er übernimmt dann lediglich die Entwässerung der jetzt neu anzuschließenden Gebäude und ist daher als privater Sammler zu betreiben. Die über private Wohnwege erschlossenen Gebäude werden an private Sammelkanäle angeschlossen, die wiederum in den öffentlichen Kanal münden. 4.7 Grünordnung / Grünplanungskonzept Mehrere Pflanzgebote dienen einerseits dem Ausgleich des geplanten Eingriffs (s.a. Punkt 7 der Begründung), andererseits einer Durchgrünung und Auflockerung des Gebiets. Als eine der wichtigsten Ausgleichsmaßnahmen ist auf allen Pult- und Flachdächern der Hauptgebäude eine extensive Dachbegrünung vorgesehen. Die festgesetzten Baumpflanzungen führen zu einer Gliederung und Aufwertung des Straßenbildes und zur gleichmäßigen Begrünung der Grundstücke. Die Pflanzlisten sehen die Verwendung heimischer Arten vor, um ortstypische Lebensräume in den Gärten zu erhalten bzw. wiederherzustellen. 5. Örtliche Bauvorschriften Da sich die Bebauung insgesamt an den in der näheren Umgebung vorhandenen Strukturen orientiert, wurden auch die örtlichen Bauvorschriften an die für die benachbarte Bebauung geltenden angelehnt. In der näheren Umgebung finden sich im Bestand sowohl flach geneigte, als auch steile Satteldächer. Für den Bereich östlich der Erschließungsstraße werden Pultdächer mit max. 8° Dachneigung zugelassen, um dem Wunsch nach dieser insbesondere unter ökologischen Gesichtspunkten bevorzugten Bauform entgegenzukommen. Entlang der Straße Überm Neckar sind auch Satteldächer bis 40 Grad Dachneigung möglich. Innerhalb der Zeilen sind die Hausgruppen jeweils einheitlich zu gestalten, um im neu entstehenden Quartier ein einheitliches Siedlungsbild zu gewährleisten. Die Festsetzungen zu Dachaufbauten, – einschnitte und Dachflächenfenster entsprechen den in Reutlingen üblichen Gestaltungsvorgaben, um eine möglichst einheitliche Dachlandschaft einerseits zu gewährleisten und eine angemessene Nutzung der Dachgeschosse andererseits zu ermöglichen. Um den Vorgaben der angrenzenden Bereiche an die Gestaltqualität und das Ortsbild gerecht zu werden, werden sämtliche, der Versorgung 4.5 Oberflächenwasser: Eine Führung des Oberflächenwassers über private Grundstücke mit anschließender Versickerung ist aus der konkreten Erfahrung im Gebiet schlecht realisierbar und wird vom Erschließungsplaner nicht empfohlen. Nach Erfahrungen des Grundstückseigentümers bleibt in Vertiefungen das Wasser einige Wochen stehen. Eine Versickerung ist bei dem anstehenden dichten Boden also nicht möglich. Die Hanglage macht darüber hinaus nach Einschätzung des Erschließungsplaners eine kostengünstige Führung der Versickerungsmulden nur schlecht möglich. Grundsätzlich ist zu bemerken, dass die Fläche des Bebauungsplans „Überm Neckar“ mit dem gesamten anfallenden Oberflächenwasser in der aktuellen allgemeinen Entwässerungsplanung der Stadt Reutlingen (Gebiet zweiter Teil in „Pliezhäuser Straße“) berücksichtigt ist und von daher auch keine Versickerung gefordert werden muss. Auf eine Versickerung des Oberflächenwassers wird daher verzichtet. Die vorgesehene Dachbegrünung sorgt jedoch für eine Rückhaltung und teilweise -3- dienenden Niederspannungsleitungen, oberirdisch liegen, ausgeschlossen. die Schutzgütern Klima, Landschaftsbild. Erholung und Die im Fachbeitrag vorgeschlagenen Maßnahmen sollen den Eingriff verringern und für die verbleibenden Beeinträchtigungen einen Ausgleich schaffen. Diese Maßnahmen umfassen den Rückbau vorhandener versiegelter Hof- und Zufahrtsflächen und die Pflanzung von Laubbäumen entlang der Straßen, bei den Stellplätzen und in den Gärten. Alle neuen Hauptgebäude mit Pultund Flachdächern sind mit einer mindestens extensiven Dachbegrünung zu versehen. Eine kleine Randbepflanzung in Form von Gehölzstreifen als optischer Schutz und als zusätzlicher Lebensraum für Fauna und Vegetation kommt hinzu. 6. Umweltverträglichkeit Erforderlichkeit einer UVP oder Vorprüfung Für das Vorhaben ist gemäß § 3 UVP-Gesetz i.V.m. Anlage 1 zum UVP-Gesetz keine UVP oder Vorprüfung erforderlich. 7. Eingriffe in Natur und Landschaft 7.1 Erforderlichkeit der Eingriffsregelung Gemäß § 1a BauGB ist der durch den Bebauungsplan ermöglichte Eingriff in Natur und Landschaft durch entsprechende Maßnahmen und Festsetzungen auszugleichen. 7.2 Eingriff und Maßnahmen zum Ausgleich Im Rahmen des Grünordnungsplans vom Büro Schlegel + Thomas vom 21.10.2005 wurde eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung aufgestellt. Der notwendige Ausgleich ist nicht zu 100 % innerhalb des Plangebietes zu gewährleisten. Der Grünordnungsplan schlägt daher als Ersatzmaßnahme die Pflanzung einer Obstbaumwiese auf dem südlich von Oferdingen im Bereich Kienzle gelegenen Flurstück 943 vor. Diese Maßnahme wird durch Textfestsetzung den Neubaugrundstücken zugeordnet. Eigentümer des betreffenden Flurstücks ist der bisherige Eigentümer der Flächen im Plangebiet. Die Verfügbarkeit wird über eine vertragliche Regelung gesichert. Mit diesen Maßnahmen wird gemäß der vereinfachten Bewertungsmethodik nach Kaule ein Ausgleich der Eingriffe innerhalb des Geltungsbereichs zu 91% erzielt. Als zusätzliche Ausgleichsmaßnahme außerhalb des Geltungsbereichs wird entsprechend den Vorschlägen des Landschaftsplans eine bisher intensiv genutzte Wiese in eine Streuobstwiese umgewandelt (Flurstück 943 in Oferdingen). Damit wird ein vollständiger Ausgleich der baubedingten Eingriffe in Natur und Umwelt erzielt. Die Ergebnisse des landschaftsplanerischen Fachbeitrags sind als Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommen worden. Der Ausgleich außerhalb des Plangebiets wird darüber hinaus in einem städtebaulichen Vertrag mit dem Grundstückseigentümer gesichert. Das Wohngebiet “Überm Neckar“ umfasst insgesamt 1.46 ha. Von dieser Fläche sind derzeit ca. 46% als Wiesen, ca. 10% als Garten- und Rasenflächen, , 7% als Straßen und 8% als Schotterflächen genutzt. 8% nehmen Gebäude und 21% vorhandene Wohnbauflächen ein. 8 Planverwirklichung 8.1 Bodenordnung Das Plangebiet befindet sich derzeit in Privateigentum. Das Gelände wird komplett von einem privaten Investor erschlossen und bebaut. Zur Bebauung des Plangebietes entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans sind keine bodenordnenden Maßnahmen erforderlich. Der zur Realisierung der neuen Erschließungsstraße “ erforderliche Grundstückstausch mit dem Eigentümer des Flurstücks 227 wurde bereits auf privatrechtlicher Basis geregelt. Die vorliegende Planung sieht eine Nutzungsänderung vor mit 10% öffentlichen Straßenflächen bzw. 5% privaten Zufahrtsund Stellplatzflächen. Die Größe der vorhandenen Wohnbauflächen bleibt gleich mit 21%, die Fläche der neuen Gebäude wird vergrößert auf 22%, die der Gärten auf ca. 42%. Die Bebauung bedeutet einen Eingriff in den Naturhaushalt, vor allem die natürlichen Schutzgüter Grundwasser und Boden sowie Vegetation und Fauna. Gleichzeitig entsteht ein geringfügiger Konflikt mit den 8.2 Verträge Zwischen der Stadt Reutlingen und dem Investor wird ein öffentlich-rechtlicher Vertrag -4- abgeschlossen. Dieser regelt die Herstellung und Übertragung der Erschließung, die Übernahme möglicher Folgekosten und sichert die Realisierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen außerhalb des geplanten Baugebiets „Überm Neckar“. Zwischen den Eigentümern der Flurstücke 227 und 203 wurde bereits ein Vertrag über den Grundstückstausch zur Realisierung der Erschließungsstraße abgeschlossen. -5- 8.3 Flächenbilanz Allgemeines Wohngebiet Ca. 1,33 ha Verkehrsflächen Ca. 0,12 ha Fläche für Versorgungsanlagen Ca. 0,01 ha Reutlingen, den 04.11.2005 Failenschmid -6- 9. In die Textfestsetzungen wurde die mindestens extensive Dachbegrünung für alle flach geneigten Hauptbaukörper sowie für die Carports entlang der Erschließungsstraße aufgenommen. Die Maßnahme dient dem ökologischen Ausgleich für die Neubebauung. Sie ermöglicht die Rückhaltung und Pufferung von Niederschlagswasser und trägt zu einer Verbesserung der kleinklimatischen Verhältnisse bei. Die den Straßenraum gliedernden Baumpflanzungen sind nicht mehr auf den privaten Grundstücken, sondern im öffentlichen Straßenraum vorgesehen. Damit kann eine gleichmäßige, den Straßenraum aufwertende Bepflanzung besser sichergestellt werden. Südlich der geplanten Reihenhausbebauung ist eine Fläche für Versorgungsanlagen festgesetzt. Da Oferdingen nicht ans Gasnetz angeschlossen ist, ist eine zentrale Wärmeversorgung für die Neubebauung angedacht. Gegebenenfalls könnten auch Gebäude aus dem Bestand mit angeschlossen werden. Änderungen und Ergänzungen nach der öffentlichen Auslegung Konkrete Planungsüberlegungen des Investors haben zu Modifikationen des ursprünglichen Bebauungsplanentwurfs geführt. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Änderungen: Anstelle von drei 12 m tiefen Baufenstern für Reihen- bzw. Doppelhausbebauung westlich der neuen Erschließungsstraße sieht der Plan nun vier Zeilen geringer Bautiefe (8 m) vor. Geplant ist ein Bautypus mit größerer Breite auf geringerer Grundstückstiefe. Die Vorgaben zur städtebaulichen Dichte ändern sich insgesamt jedoch nicht. Die zur Erschließung der Zeilen notwendigen Geh-, Fahr- und Leitungsrechte wurden an die veränderte Planung angepasst. Die Lage der Erschließungsstraße wurde um einige Meter Richtung Osten verschoben und der Querschnitt von 5,5 auf 5,4 m reduziert. Das Erschließungsprinzip bleibt erhalten. Die Grundstücke östlich der Erschließungsstraße haben eine geringere Tiefe als ursprünglich vorgesehen. Das Baufenster wurde auf 12 m Tiefe reduziert. Alternierend sind zweigeschossige Hauptbaukörper und eingeschossige Nebenbaukörper festgesetzt. In Verbindung mit der Festsetzung der abweichenden Bauweise wird damit die Bauform der Kettenhäuser gesichert. Alternativ zur im ursprünglichen Planentwurf vorgesehenen Doppel- bzw. Einzelhausbebauung wird in diesem Bereich auch eine Bebauung mit Hausgruppen in Form von Kettenhäusern ermöglicht. Die sich aus zweigeschossigen Hauptund eingeschossigen Nebenbaukörpern zusammensetzenden Ketten ergeben gegenüber durchgehend zweigeschossigen Hausgruppen ein städtebaulich stärker gegliedertes und aufgelockertes Bild. Die Änderung entspricht der vermehrten Nachfrage nach zwar qualitativ hochwertigem, gleichzeitig aber kostengünstigen Wohnraum. Abgesehen von der Bauzeile entlang der Straße Überm Neckar wurde für die Neubebauung als Dachform ein flachgeneigtes Pultdach festgesetzt (vorher: Satteldach 30-40° oder Pultdach 10-20°). Dies entspricht zum einen den Anforderungen der aus ökologischen Gründen geforderten Dachbegrünung, zum anderen wird ein einheitliches Siedlungsbild für das neue Quartier gewährleistet. In der näheren Umgebung sind sowohl steilere als auch flach geneigte Dächer vertreten. Insofern fügt sich die Bebauung ohne weiteres ins Ortsbild ein. Im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung des ursprünglichen Planentwurfs eingegangene Anregungen führten außerdem zu folgender Änderung: Die Grundflächen- und die Geschossflächenzahl werden für den Bereich des Gebäudebestands an der Pliezhäuser Straße (WA 2) erhöht auf die auch für die Neubebauung festgesetzten Werte. Zum einen werden damit auch im Bestand noch Spielräume zu Um- bzw. Anbau offen gehalten, zum anderen gelten damit einheitliche Regelungen für das gesamte Gebiet. Außerdem wurde das Erfordernis einer Teilungsgenehmigung aus dem Textteil zum Bebauungsplan gestrichen, da durch die Änderung des Baugesetzbuchs inzwischen die gesetzlichen Grundlagen hierfür entfallen sind. Insofern handelt es sich um eine rein redaktionelle Änderung. Der Grünordnungsplan und die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung wurden überarbeitet und berücksichtigen die geänderte Planung. Im Zuge der planerischen Modifikationen wurde der Textteil des Bebauungsplanes überarbeitet und auf den inzwischen aktuellen Reutlinger Standard angepasst. Durch diese Änderungen des Bebauungsplans nach der Auslegung wird eine nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit / Behörden erforderlich. Da die städtebauliche Planung in ihren Grundzügen erhalten bleibt, kann die Dauer der Auslegung auf 2 Wochen begrenzt werden. -7- Reutlingen, den 29.04.2005/05.11.2005 Failenschmid -8-