Umwelt, Energieeffizienz/ Stand: 4. April 2017 Merkblatt der Servicestelle zum Tariftreue- und Vergabegesetz Vorgaben zur Beachtung von Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz im TVgG NRW und der RVO TVgG NRW 1. Anwendungsbereich Die Vorgaben zum Bereich Umweltschutz und Energieeffizienz gelten ab einem geschätzten Auftragswert von 5.000 Euro (ohne Umsatzsteuer). Oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 GWB gilt § 6 Abs. 1 TVgG NRW i.V.m. §§ 3 und 4 RVO TVgG NRW. Unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 GWB gilt § 6 Abs. 2 TVgG NRW i.V.m. § 5 RVO TVgG NRW. 2. Ober- und unterhalb der Schwellenwerte des § 106 GWB Bei der Konzeption des Bedarfs, das heißt im Vorfeld der Erstellung der konkreten Ausschreibung, sind nach § 6 Abs. 1 TVgG NRW zu berücksichtigen: 1. Lebenszykluskosten, 2. das Ziel einer möglichst hohen Energieeffizienz, 3. Leistungs- oder Funktionsanforderungen sowie technische Spezifikationen zur Berücksichtigung von Umweltaspekten und Umweltzeichen. Der öffentliche Auftraggeber entscheidet in Ausübung seines Ermessens im Rahmen der Vorbereitung der Ausschreibung, wie und in welchem Umfang die Umwelt- und Energieeffizienzaspekte bei der Eignung, in der Leistungsbeschreibung, beim Zuschlag oder bei Auftragsausführungsbelangen festgelegt werden sollen. Leitend bei der Ermessensausübung kann die Frage sein, in welchem Verhältnis diese Aspekte zu anderen Kriterien stehen. Bei der Bedarfskonzeption sind abfallrechtliche Vorgaben (Abfallvermeidung und Wiederverwendung, Recycling sowie sonstige Verwertung, Grundsätze der Autarkie und Nähe) zu berücksichtigen (§ 3 RVO TVgG NRW; vgl. dazu insbesondere § 2 Landesabfallgesetz). Bei Bauvergaben können bei der Bedarfskonzeption Umweltschutz- und Energieeffizienzaspekte hinsichtlich ökologischer und gesundheitsrelevanter 1 www.wirtschaft.nrw Umwelt, Energieeffizienz/ Stand: 4. April 2017 Anforderungen an Bauwerk und Materialien berücksichtigt werden (§ 4 RVO TVgG NRW). 3. Unterhalb der Schwellenwerte des § 106 GWB Im Rahmen der Eignungsprüfung soll der Auftraggeber in geeigneten Fällen die Einhaltung von Normen für das Umweltmanagement (z. Bsp. EMAS) verlangen (§ 6 Abs. 2 Ziff. 3 TVgG). Im Rahmen der Leistungsbeschreibung sollen Umwelt- und Energieeffizienzanforderungen gestellt werden, zum Nachweis können geeignete Umweltzeichen (z. Bsp.: „Blauer Engel“) dienen; (§ 6 Abs. 2 Ziff. 2 TVgG und § 5 RVO TVgG, s. auch § 34 VgV). Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes sind BetriebsWartungs- und Entsorgungskosten neben dem Preis zu berücksichtigen (§ 6 Abs. 2 Ziff. 1 TVgG). Gemäß § 5 RVO TVgG sind in der Leistungsbeschreibung und/ oder bei den Zuschlagskriterien folgende Vorschriften der Vergabeverordnung (VgV) zu berücksichtigen: o bei energieverbrauchsrelevanten Liefer- und Dienstleistungen § 67 VgV; o bei Straßenfahrzeugen § 68 VgV. Der öffentliche Auftraggeber entscheidet in Ausübung seines Ermessens, wie und in welchem Umfang die Umwelt- und Energieeffizienzaspekte in den jeweiligen Stufen des Vergabeverfahrens gewertet/ umgesetzt werden sollen und wie die Anforderungen der VgV im Einzelfall umgesetzt werden. Leitend bei der Ermessensausübung kann die Frage sein, in welchem Verhältnis die Umweltaspekte zu anderen Kriterien stehen. Weiterführende Links: 2 Kompass Nachhaltigkeit: http://www.kompass-nachhaltigkeit.de Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung – Portal für nachhaltige Beschaffung des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern: http://www.nachhaltigebeschaffung.info/DE/Home/home_node.html Themenportal des Umweltbundesamtes zur umweltfreundlichen Beschaffung: http://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/umweltfreundlichebeschaffung Kompetenzzentrum innovative Beschaffung des Bundesverbandes Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e. V.: http://de.koinno-bmwi.de/ Informationsangebot der Europäischen Kommission zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: http://ec.europa.eu/environment/gpp/index_en.htm www.wirtschaft.nrw Umwelt, Energieeffizienz/ Stand: 4. April 2017 Hinweis Dieses Merkblatt ersetzt keine einzelfallbezogene Prüfung der rechtlichen Vorgaben für das jeweilige Vergabeverfahren. 3 www.wirtschaft.nrw