Die politische Stabilität stärken

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INTERVIEW
LIECHTENSTEINER VATERLAND | SAMSTAG, 2. JUNI 2012
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«Die politische Stabilität stärken»
Die Regierung hat am Dienstag
einen Vernehmlassungsbericht
zur Verlängerung der Legislaturperiode verabschiedet. Laut
Regierungschef Klaus Tschütscher geht es dabei vor allem
um eine verbesserte Effizienz
in der politischen Arbeit.
Interview: Günther Fritz
Herr Regierungschef, Sie haben diese
Woche das Vorhaben einer Verlängerung
der Legislaturperiode auf fünf Jahre der
Öffentlichkeit vorgestellt. Was sind die
Beweggründe?
Regierungschef Klaus Tschütscher:
Die Regierung hat sich bei der Ausarbeitung der Agenda 2020 unter anderem auch intensiv mit den verschiedenen Defiziten des heutigen Regierungs- und Verwaltungssystems auseinandergesetzt. Vor diesem Hintergrund und zur Stärkung der innenpolitischen Handlungsfähigkeit haben
«Mehr Konstanz in
der Regierungsarbeit»
wir im August 2009 ein umfassendes
Reformkonzept verabschiedet, von
dem bereits ein grosser Teil umgesetzt
worden ist. Mit der Regierungsreform,
mehreren Reorganisationen in der
Verwaltungsstruktur, einem neuen Finanzhaushaltsrecht sowie einem Corporate-Governance-Paket zur Führung der öffentlichen Unternehmen
haben wir eine umfassende institutionelle Erneuerung eingeleitet. Eine etwas längere Legislaturperiode kommt
den spezifisch liechtensteinischen Gegebenheiten entgegen, weil dadurch
gerade im kleinen Staat mit sehr beschränkten personellen Ressourcen
die Effizienz erhöht werden kann.
Welche Erfahrungen haben Sie zur
Überzeugung gebracht, dass die Ausweitung der Legislaturperiode auf fünf
Jahre die innenpolitische Handlungsfähigkeit der Regierung erhöhen würde?
Eine massvolle Verlängerung der Legislaturperiode um ein Jahr trägt zu
mehr Konstanz in der Regierungsarbeit bei und schafft für die einzelnen
«Verlängerung
der effektiven
Arbeitsperiode»
Regierungsmitglieder bessere Bedingungen, um wichtige Projekte für unser Land innerhalb der Mandatsperiode entscheidend voranzubringen.
Politische Stabilität und Kontinuität
sind gerade in der heutigen schnelllebigen Zeit, die von immensen, komplexen Herausforderungen geprägt ist, eine unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche politische Arbeit auf
Landes- wie auch auf Gemeindeebene.
Sie denken dabei aber nicht an eine Verlängerung Ihrer eigenen Amtszeit!?
Nein, das war nicht der Gedanke
(lacht). Ich werde mich bis zum letzten Tag der laufenden Periode, die im
nächsten Jahr enden wird, engagiert
«Damit wird die Verbindlichkeit des Handelns in Landtag und Regierung enorm gesteigert»: Regierungschef Klaus Tschütscher setzt sich für eine Ausweitung der
Legislaturperiode bzw. der Amtsdauer des Landtags, der Regierung und der Gemeindebehörden auf fünf Jahre ein, um die politische Stabilität und Kontinuität zu
stärken.
Bild ikr/Felix Kaestle
für unser Land einsetzen, möglichst
viele Agenden noch abschliessen und
danach aus der Regierung ausscheiden.Aber für die Zukunft könnte eine
längere Mandatsdauer entscheidend
dazu beitragen, dass die Legislaturziele im Interesse des Landes ambitionierter formuliert und besser erreichbar werden.
Worin sehen Sie bei einer fünfjährigen
Amtsdauer die wesentlichen Vorteile für
die Regierungsarbeit?
Es geht vor allem um eine Verlängerung der effektiven Arbeitsperiode,
um die Sicherung der Kontinuität sowie um die verbesserte Effizienz in
der politischen Arbeit. Damit wird die
Verbindlichkeit des Handelns in
Landtag und Regierung enorm gesteigert. Nicht zuletzt sind mit einer verlängerten Legislaturperiode auch finanzielle Einsparungen verbunden,
sowohl für das Land wie auch für die
Gemeinden, aber auch für die politischen Parteien und die Steuerzahler.
Wäre eine allfällige Umsetzung dieser
Idee nicht ein Novum für Liechtenstein?
Das Gegenteil ist der Fall. Bei der dritten Staatsgewalt, der Judikative, haben Regierung und Landtag in den
letzten Jahren bereits umfassend fünfjährige Amtszeiten für die Richter eingeführt. Auch die Mitglieder des Aufsichtsrats der FMA werden beispielsweise für eine Amtsdauer von fünf
Jahren gewählt. Es ist deshalb nur logisch, eine fünfjährige Periode auch
bei der Exekutive und der Legislative
vorzuschlagen. Ein geschichtlicher
Rückblick zeigt übrigens, dass die
Amtszeit des Regierungschefs und
seines Stellvertreters bis 1965 sechs
Jahre dauerte.
Inwieweit sind Sie froh, dass diese in der
Agenda 2020 erstmals formulierte Idee
Erlebnis-Tag
von den Gemeinden grundsätzlich positiv aufgenommen wurde?
Die Gemeinden stehen vor den gleichen Herausforderungen wie die Regierung und der Landtag. Die Fülle
und Komplexität der Aufgaben hat
enorm zugenommen. Hinzu kommt,
«Keine personellen
Ressourcen im
Überfluss»
dass das politische System Liechtensteins auf ein Miteinander von Land
und Gemeinden angewiesen ist. Die
Gemeinden sind auch ein ganz wichtiger Faktor für eine erfolgreiche Umsetzung der Landesstrategie, der
Agenda 2020. Ich bin deshalb sehr
froh darüber, dass sich mehrere Gemeinden bereits positiv zur parallelen
Verlängerung der Legislaturperiode
auf Gemeindeebene geäussert haben.
Welche Schlüsse haben Sie aus dem europäischen Ländervergleich in dieser
Frage gezogen?
Gerade mit Blick auf die europäischen
Staaten ist eine fünfjährige Legislaturperiode zeitgemäss. Die meisten der
Kleinstaaten kennen eine solche, unser Nachbar Österreich hat diese vor
Kurzem eingeführt, in der Schweiz
und Deutschland wird ebenfalls darüber diskutiert. Die Tendenz ist offensichtlich. Die Überlegungen sind in allen Staaten dieselben: Angestrebt
wird eine Stärkung der politischen
Stabilität und der institutionellen politischen Arbeit.
Was würde das Ganze für die politischen
Parteien bedeuten?
Wir müssen der Realität ins Auge bli-
im mühleholzmarkt!
cken. Der Kleinstaat hat nicht personelle Ressourcen im Überfluss. Das
spüren insbesondere die Parteien, die
alle vier Jahre für die Besetzung der
politischen Ämter Kandidatinnen und
Kandidaten rekrutieren müssen. Eine
fünfjährige Mandatsdauer bringt meiner festen Überzeugung nach gerade
diesbezüglich und auch in finanzieller
Hinsicht für die Parteien eine Entlastung.
Würden mit selteneren Wahlen nicht die
Volksrechte eingeschränkt und damit
die Demokratie insgesamt geschwächt?
Wir haben die Verlängerung der Legislaturperiode um ein Jahr selbstverständlich auch unter demokratiepolitischen Gesichtspunkten betrachtet.
Die ausgeprägten Volksrechte geben
der liechtensteinischen Bevölkerung
die Möglichkeit, laufend zu aktuellen
Themen Stellung zu beziehen. Mit
den direkten Einwirkungsrechten der
Initiative und des Referendums ist sichergestellt, dass sich die Bevölkerung
ständig in den politischen Prozess miteinbringen kann. Vergleicht man eine
«Auch in finanzieller Hinsicht eine
Entlastung»
vierjährige mit einer fünfjährigen Legislaturperiode innerhalb eines Zeitraums von 40 Jahren, wird der geringe
Unterschied im Hinblick auf die Ausübung des Wahlrechts deutlich. Statt
zehn Wahlgängen wären es dann acht.
Insgesamt überwiegen die Vorteile einer Verlängerung, insbesondere im
Hinblick auf die langfristig ausgerichtete politische Zukunftsgestaltung unseres Landes.
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Das sehe ich völlig anders. Aufgabe
der Regierung ist es, bei allen Agenden, vor allem aber bei wichtigen Zukunftsfragen, eine breite Meinungsbil-
«Eine rasche
Umsetzung wäre
erstrebenswert»
dung zu ermöglichen und ein differenziertes Bild der Auffassungen zu gewinnen. Das streben wir mit dem Vernehmlassungsbericht zur angedachten Verlängerung der Legislaturperiode an. In diesem Zusammenhang ist
auch die FBP eingeladen, ihre Meinung zu äussern. Wenn die Auffassungen auf dem Tisch liegen, hat die Regierung diese auszuwerten und über
das weitere Vorgehen zu entscheiden.
Das ist dann der Zeitpunkt, um allfällige unterschiedliche Auffassungen im
Koalitionsausschuss zu besprechen.
Die von der Regierung verabschiedete
Vernehmlassung läuft nun bis Mitte August. Wie sieht danach Ihr Zeitplan bei
der Weiterverfolgung dieser Agenda
aus?
Im Interesse des Landes wäre eine rasche Umsetzung natürlich erstrebenswert. Wir warten jetzt die Ergebnisse
der Vernehmlassung ab und werden
dann über den weiteren Fahrplan entscheiden.
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Käpt’n Blaubär ist zum ersten Mal in Liechtenstein!
Original Käpt’n-Blaubär-Team vor Ort / Kinderdisco / Masken basteln
Ravensburger Spielecken / Erinnerungsfotos und Autogramme
FBP-Parteipräsident Alexander Batliner
findet das Vorgehen der VU in dieser Frage unverständlich. Allein die Tatsache,
dass eine entsprechende Verfassungsänderung die Zustimmung von drei Vierteln der Abgeordneten benötige, hätte
es notwendig gemacht, zuerst im Koalitionsausschuss darüber zu beraten. Was
sagen Sie dazu?
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