ZEITTAFEL – ...Aids und HIV

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klärt, noch 1986 sei „eine kleine Menge eines nicht inaktivierten Faktor-IX-Präparates der Fa. Organon-Technika in
den Verkehr” gelangt und damit einen HIV-Infektionsfall in
Verbindung bringt.1
Die Bundesregierung lehnt eine Staatshaftung für
HIV-Infektionen nach Blutprodukten ab, weil ein „Fehlverhalten von Beamten” nicht festgestellt werden kann. Ist die
feststellbare Untätigkeit verantwortlicher Mediziner wie im
Fall von Prof. STEINBACH, dem zuständigen Ministerialdirektor im Bundesgesundheitsministerium, nicht als Fehlverhalten zu erkennen?
Die Katastrophe für 11 mit PPSB-BIOTEST behandelte Patienten hätte sich mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit vermeiden lassen, wenn die Überprüfung der Zuverlässigkeit der sogenannten Biotest-Kaltsterilisation 1987 erfolgt wäre. Am 1. Juli 1987 wurde der zuständige Abteilungsleiter des BGM, Prof. STEINBACH, auf
das von PPSB-Gerinnungskonzentraten ausgehende
Gefährdungspotential von einem Brancheninsider hingewiesen. Weder BMG noch BGA sahen nach diesen Hinweisen Handlungsbedarf für Risikoabwehrmaßnahmen bei
Blutgerinnungspräparaten außer Faktor VIII trotz des Hinweises, Faktor-IX-haltige Präparate hätten im nahezu gleichen Ausmaß zu Anti-HIV-Positivität geführt, und es sei in
der klinischen Anwendung zu einer unbekannten Zahl von
HIV-Infektionen gekommen.
FAZIT: Spätestens ab Herbst 1983 gab es den
begründeten Verdacht, Blut und Blutderivate als Überträger von AIDS-Erkrankungen einzustufen. Sofort
mögliche wirksame Abwehrmaßnahmen wie strenge
Indikationsstellung für Blutgerinnungskonzentrate mit
Dosisbeschränkungen, Poolgrößenlimits pro Herstellungscharge und Meldepflichten im Sinne des Seuchengesetzes für ansteckende Krankheiten für arzneimittelinduzierte Infektionen und ab 1984 Herstellungsvorschriften für die Viruselimination aus Blutprodukten unterblieben und wurden bis heute nicht eingeführt. Vor der Entdeckung von AIDS starb jeder zweite
Bluter an den Folgen einer behandlungsbedingten
Hepatitis. Ab 1981 standen hitzeinaktivierte, relativ
hepatitissichere Gerinnungsfaktorenkonzentrate zur
Verfügung. Diese hätten wahrscheinlich auch die
AIDS-Infektionen verhindert. Darüber hinaus hätte
Anfang der achtziger Jahre ein Importverbot für Blutprodukte genügt, um Bluter vor einer Infektion zu
schützen, deren tödliche Folgen schon bekannt
waren.
1
2
SEEHOFER, H.: „Zur HIV-Infektionsgefährdung durch Blutprodukte” vom 30. Nov. 1992
DEINHARDT, F., M. EIBL: 1. Rundtischgespräch über AIDS am
18. Juni 1983 in Frankfurt/M.
ZEITTAFEL –
...Aids und HIV-Infektionen
1982
16. Juli 1982: Die US-amerikanische Seuchenbehörde CDC in Atlanta/USA berichtet über die ersten 3
Pneumocystis-carinii-Pneumonien – eine AIDS-definierende Erkrankung – bei Blutern im wöchentlich erscheinenden, in allen Ländern der Welt stark verbreiteten
Berichtsheft MMWR „Morbidity Mortality Weekly Report”.
Im Dezember 1982 erscheint im MMWR ein Update
über 8 AIDS-Fälle bei Blutern.
1983
18. Februar 1983: Im Deutschen Ärzteblatt berichtet das Bundesgesundheitsamt (BGA) über die auch in
115
Deutschland neu aufgetretene Infektionskrankheit AIDS,
führt die AIDS-definierenden Erkrankungen (u.a. progressive multifokale Leukenzephalopathie PML) auf und weist
daraufhin, daß Empfänger von Faktor-VIII-Konzentraten
besonders betroffen sind.
4. April 1983: Im „Bundesgesundheitsblatt” erscheint unter Seuchenhygiene der Artikel: „Erworbene
Immundefekte, eine neue Infektionskrankheit AIDS”, in
dem ausführlich die einzig möglich erscheinende infektiöse Ursache abgeleitet wird.
30. April 1983: Der Habilitand Dr. RIES von der
Universitäts-Nervenklinik Bonn berichtet dem BGA über
einen Bluter, der im April 1982 an autoptisch gesicherter
progressiver multifokaler Leukenzephalopathie, einer
AIDS definierenden opportunistischen Infektion, gestorben
war, und weist darauf hin, daß wegen der zahlreichen
Hämophilie-Patienten an den Bonner Universitäts-Kliniken
mit ähnlichen Fällen zu rechnen ist.
Der Kontakt zum BGA bricht ab, weil sein Chef verbietet, der Behörde weitere Informationen zu geben. – Bei
dem Verstorbenen handelt es sich um einen Patienten des
Bonner Hämophiliespezialisten Dr. BRACKMANN.
Im Bericht des Bundesgesundheitsministeriums an
den Bundestag vom 30. Nov. 1992 wird hingegen behauptet, „erstmals im Dezember 1983 ist ... dem BGA eine
AIDS-Erkrankung bei einem Hämophiliepatienten in der
Bundesrepublik Deutschland bekannt geworden.”
18. Juni 1983: Erstes Rundtischgespräch über
AIDS bei Hämophilen in Frankfurt/Main. Prof. MONTAGNIER (Paris) berichtet dabei über das von ihm entdeckte
Retrovirus „LAV” und führt aus, warum er dieses Virus für
den Erreger von AIDS hält (u.a. sind Prof. EGLI und Dr.
BRACKMANN von der Hämophilieambulanz der Universität Bonn anwesend).
In dem 1984 veröffentlichten Berichtsband über das
Rundtischgespräch bedauert Frau Prof. M. EIBL (Gattin
des Besitzers der Fa. Immuno und Sponsor der Veranstaltung), daß der Bonner Fall in Lancet vom 10. Dez. (2
[1983], 1370) als AIDS-Fall bezeichnet wird. Vielmehr sei
der Patient an chronischer Hepatitis (durch Übertragung
mit Hepatitis-B-Viren verunreinigter Faktor-VIII-Konzentrate) und einem möglichen Alkoholkonsum gestorben.
Der Virologe Prof. DEINHARDT behauptet, dieser
Patient sei „erroneously” vom BGA als erster deutscher
AIDS-Fall bei einem Bluter im oben genannten LancetArtikel aufgeführt worden. EIBL und DEINHARDT argumentieren: Da in Deutschland fast ausschließlich Faktorkonzentrate aus USA-Plasma in wesentlich höheren
Dosierungen als international üblich gegeben werden
(über 10fach), es aber noch keinen AIDS-Fall gibt, können
diese Präparate nicht mit AIDS-Fällen in Zusammenhang
gebracht werden.
23. Juni 1983: Leser des a-t 6 (1983), 59 werden
gewarnt: Es bestehe die Gefahr, „daß durch den Import
von Faktor-VIII-Präparaten aus den USA das dort häufigere, jetzt viel diskutierte AIDS-Syndrom in die Bundesrepublik” gelangt.
6. Sept. 1983: Das BGA erklärt: „Nationale Unabhängigkeit im Hinblick auf Blutprodukte ist anzustreben.”
14. Nov. 1983: Das BGA führt im Rahmen der Stufe
2 des gesetzlich vorgeschriebenen Stufenplans zur Abwehr von Arzneimittelrisiken eine Sondersitzung über Faktor VIII und AIDS durch. Ergebnis: Es besteht begründeter
Verdacht, daß die Erreger der AIDS-Seuche durch Gerinnungskonzentrate übertragen werden.
15. Nov. 1983: Das Bundesamt für Sera und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut) gibt die Charge 011 des Impfstoffes HEVAC B nicht frei, weil das Ausgangsmaterial
außereuropäisches Plasma enthält und Zweifel am Virusinaktivierungsverfahren bestehen. In einem sich hieran
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