Kriegsverbrecherprozess nach dem 2. Weltkrieg

Werbung
Kriegsverbrechen im 2. Weltkrieg: Prozesse nach 1945
Die Nürnberger Prozesse
8. 8. 1945
Schaffung des Internationalen Militärtribunals in Nürnberg.
Nov. 1945
Beginn des Prozesses gegen 24 Hauptkriegsverbrecher
30. 9.–1.10 46
Verkündigung des Urteils in den «Nürnberger Prozessen». Von
den sog. Hauptkriegsverbrechern werden 12 mit dem Tode bestraft, sieben werden zu erheblichen Freiheitsstrafen verurteilt, in
drei Fällen wird Freispruch zuerkannt. Die Korps der Politischen
Leiter von SS (Schutzstaffel), SD (Sicherheitsdienst des Reichsführers) und Gestapo (Geheime Staatspolizei) werden für verbrecherische Organisationen erklärt.
12. 10. 1946
Die «Kontrolldirektive Nr 38» regelt die Verhaftung und Bestrafung von «Kriegsverbrechern, Nationalsozialisten und Militaristen». Sie teilt die Betroffenen in fünf Kategorien ein: I. Hauptschuldige, II. Belastete, III. Minderbelastete, IV. Mitläufer, V.
Entlastete.
1946 – 1949
finden in Nürnberg 12 Nachfolgeprozesse statt.
1945 – 1948
Dachauer-Prozesse: 284 US-amerikanische Militärgerichtsprozesse. In einem der KZ-Prozesse werden 36 von 40 Angeklagten
zum Tode verurteilt.
1950
Waldheimer Prozesse: 3400 Personen stehen wegen Kriegsbzw. nationalsozialistischer Verbrechen vor Gericht (32 Todesurteile).
1960
SS–Obersturmbannführer Adolf Eichmann wird in Argentinien
vom israelischen Geheimdienst gekidnappt und nach Israel gebracht. Er war von 1941 bis Kriegsende für die Deportation und
Vernichtung im deutschen Machtbereich lebender Juden zuständig gewesen.
1961
Adolf Eichmann-Prozess vor dem Jerusalemer Bezirksgericht.
Als einer der Hauptverantwortlichen für die Ermordung von
mehr als 5 Millionen Juden wird Eichmann zum Tode verurteilt.
31. 5. 1962
Hinrichtung Adolf Eichmanns
Die Auschwitzprozesse
1963 – 1965
1. «Auschwitz–Prozess» in Frankfurt am Main: sechs Prozesse
gegen Mitglieder der Lagermannschaft des Vernichtungslagers
Auschwitz. Vor Gericht stehen 22 ehemalige Bewacher. Die beiden einzigen überlebenden Lagerinsassen sagten als Zeugen aus.
Urteile: Drei Freisprüche aus Mangel an Beweisen, sechs lebenslange Haftstrafen und für die übrigen Zuchthausstrafen zwischen
3 und 14 Jahren.
1965 – 1966
2. Auschwitzprozess
1970er Jahre
Nachfolgeprozesse
Kommentar eines Beobachters: «Verlauf und Abschluss des Prozesses bestätigten, was es mit der vielzitierten ‘Bewältigung der
Vergangenheit’ in der Bundesrepublik auf sich hat. Zeugen wurden bedroht, wenn der Versuch, sie mit Geld zum Schweigen zu
bringen, misslang; sie mussten sich für ihr Überleben rechtfertigen. Das Gericht kam zu äusserst milden Urteilen, die in keinem
Verhältnis zur Grösse der Straftaten standen.»
Unter dem Titel Die Ermittlung (Oratorium in elf Gesängen) hat
der Schriftsteller Peter Weiss den Prozess auf die Bühne gebracht.
Die Majdanek-Prozesse
1976 – 1981
In Majdanek waren zwischen 1943 und 1944 ungefähr 360‘000
Menschen ermordet worden. Von den ursprünglich 15 Angeklagten war einer verstorben, ein anderer verhandlungsunfähig. Es
gabe öffentliche Proteste, nachdem die ersten vier Angeklgten,
ein männliches und drei weibliche ehemalige Mitglieder der SSWachmannschaft des Konentrationslagers, freigesprochen wurden, obwohl das Gericht der Überzeugung war, dass die Angeklagten der Mordbeihilfe moralisch schuldig waren. Sie konnten
nicht verurteilt werden, weil im Einzelfall kein Schuldnachweis
gelang. Im letzten Urteil am 30. Juni 1981 wurde eine Angeklagte wegen nachgewiesener Morde und Gewaltexzessen zu einer
lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt. Andere Angeklagte erhielten langjährige Strafen.
_________________
vgl. Bernhard Schlink, Der Vorleser
Herunterladen