Hinweis Strombezug - LEW Verteilnetz GmbH

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Hinweis bei Strombezug von Erzeugungsanlagen mit Volleinspeisung
Allgemeines:
Grundsätzlich weisen Erzeugungsanlagen in der erzeugungsarmen Zeit einen Strombezug vom
öffentlichen Netz auf. Dieser Strombezug kann je nach Anlagenart im unteren Prozent-Bereich
bezogen auf die Höhe der erzeugten Energie betragen. Zusätzlich zum betriebsbedingten Bezug der
Erzeugungsanlage wird häufig Strom für die Infrastruktur z. B. Beleuchtung, Lüftung, (Schaltschrank-)
Heizung benötigt.
Die Degression der EEG-Vergütungssätze hat dazu geführt, dass die gesetzliche Mindestvergütung
nach dem EEG eine niedrigere Höhe aufweist, als der Preis des bezogenen Stroms. Die
Anlagenbetreiber verfolgen deshalb zwischenzeitlich das Interesse möglichst viel eigenerzeugten
Strom zu verbrauchen.
Technisch ist es möglich, den Bezugsstrom der Erzeugungsanlage, aber auch von weiteren
Verbrauchseinrichtungen über die Erzeugungsmessung entgegen der Einspeiserichtung zu beziehen.
Wird die vom öffentlichen Netz bezogene Energie nicht richtungsabhängig erfasst, besteht das Risiko,
dass vorsätzlich der Stromverbrauch vom öffentlichen Netz durch den Anschluss von weiteren
Verbrauchsgeräten erhöht wird.
Anforderungen:
Der Strombezug vom öffentlichen Netz kann nur durch eine eichrechtliche zugelassene Messung mit
getrennter Erfassung der Energierichtungen korrekt erfasst werden.
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Für Erzeugungsanlagen 30 kW ist ausschließlich eine Zwei-Energie-Richtungsmessung
erforderlich. Siehe Veröffentlichtung der Bundesnetzagentur vom 06.05.2013.
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Bei Erzeugungsanlagen < 30 kW ist ein Strombezug aus dem öffentlichen Netz ebenfalls über
eine Zwei-Energie-Richtungsmessung zu erfassen.
Lediglich bei Ausschluss eines Strombezugs aus dem öffentlichen Netz kann auf eine
separate Erfassung der Bezugsrichtung verzichtet werden. Dieser Ausschluss des
Strombezugs kann durch einen Lastflusssensor sicher gestellt werden. Dieser Sensor ist in
der Hauptverteilung, direkt nach der Übergabemessung zu installieren und hat zur sofortigen
Netztrennung bei Strombezug zu führen. Der Trennschalter muss mindestens Lastschaltvermögen z. B. durch Verwendung eines Schützes aufweisen. Der Sensor und Leistungsschalter sind in einem verplombten Gehäuse unterzubringen. Ein entsprechender Nachweis
(Funktionsbeschreibung, einpoliges Schaltbild und rechtskräftige Unterschrift des
Anlagenbetreibers) ist der LEW Verteilnetz GmbH vorzulegen.
Stand 9.2013
ERSD-W-E
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