Kompositionswettbewerb - Kantonaler Jodlerverband

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Kompositionswettbewerb
zum 100-Jahr-Jubiläum 2017
des Bernisch-Kantonalen Jodlerverbandes
Teilnahmebedingungen
Einsendeschluss:
30. September 2016
Anschrift:
Musikhaus Müller & Schade
„Kompositionswettbewerb“
Moserstrasse 16
3014 Bern
Kompositionswettbewerb
zum 100-Jahr-Jubiläum 2017
des Bernisch-Kantonalen Jodlerverbandes
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Der Bernisch-Kantonale Jodlerverband darf 2017 sein 100-Jahr-Jubiläum
feiern. Aus diesem Anlass führt er einen Kompositionswettbewerb durch,
welcher zum Ziel hat, zeitgenössische Jodellieder-Komponistinnen und
-Komponisten aus dem Bernbiet zu fördern, damit diese Neuschöpfungen
den Weg sowohl ins Repertoire der Jodlergruppen des BKJV und darüber
hinaus, als auch in das Bewusstsein der Öffentlichkeit finden. Die
eingereichten Werke sollen aufzeigen, dass unser Brauchtum auch nach
100 Jahren Verbandsbestehen sehr lebendig und nicht zuletzt zukunftsgerichtet ist. Der Wunsch nach neuen Kompositionen wird insbesondere
als ein Entwicklungsschritt mit Innovationscharakter verstanden.
1. Teilnahmeberechtigung
Am Kompositionswettbewerb teilnahmeberechtigt sind einerseits
Komponistinnen und Komponisten aus dem Kanton Bern. Sie brauchen
nicht Mitglieder des Bernisch-Kantonalen Jodlerverbandes zu sein.
Aufgrund der Zweisprachigkeit im Kanton Bern sind französischsprachige
Kompositionen ausdrücklich erwünscht. Aus diesem Grund weiten wir die
Ausschreibung des Wettbewerbs sprachregionenübergreifend auf französischsprachige Komponistinnen und Komponisten aus den angrenzenden
Kantonen Wallis, Freiburg, Neuenburg, Jura und Waadt aus.
In der Wahl der vertonten Texte bzw. der Herkunft der Textdichter sind
die KomponistInnen frei.
2. Einzureichende Werke
Es dürfen nur Werke eingereicht werden, die bis dahin weder aufgeführt
noch veröffentlicht worden sind. Erwartet werden Kompositionen für
Jodlerchöre (Männerchor, Gemischter Chor, Jugend- oder Kinderchor),
die sich im Tonumfang an die gängigen Umfänge der menschlichen Singund Jodelstimme halten. Wir freuen uns auf innovative Neuschöpfungen.
3. Preisgeld
Der Kompositionswettbewerb ist mit drei Preisen dotiert:
1. Preis - CHF 3‘000.2. Preis - CHF 2‘000.3. Preis - CHF 1‘000.-
4. Jury
Über die Verleihung der Preise entscheidet eine für diesen Zweck gebildete Fachjury von Experten (ausgewiesene Komponisten/Dirigenten)
aus allen Unterverbänden des EJV. Die Experten beraten nichtöffentlich.
Die Entscheidung ist unanfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Ist die Qualität der Einsendungen nach Ansicht der Jury unzureichend, ist
diese nicht verpflichtet, alle zur Verfügung stehenden Preise zu vergeben.
5. Bekanntgabe der Preisträger / Uraufführung
Die Bekanntgabe der Preisträger erfolgt an der Delegiertenversammlung
des BKJV vom Sonntag, 12. Februar 2017. Die prämierten Kompositionen
sollen an der Jubiläumsfeier des BKJV vom Samstag, 2. September 2017
in Interlaken zur Uraufführung gelangen. Die teilnehmenden KomponistInnen übertragen dem BKJV das Recht zur Uraufführung.
6. Modalitäten
Die Einsendungen müssen aus komplett ausgeschriebenen Partituren
bestehen, handgeschriebene Reinschriften oder Computerausdrucke, A4.
Auf den Partituren darf der Name des Komponisten nicht ersichtlich sein,
ebenso sind weitere mögliche Hinweise unleserlich zu machen.
Jede Komposition ist mit einem (bei mehreren Kompositionen separaten)
neutralen Kennwort zu bezeichnen; in einem verschlossenen Kuvert - mit
demselben Kennwort - ist die vollständige Adresse des Komponisten, inkl.
Telefonnummer und E-Mail-Adresse, beizulegen.
Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Eingebenden, alleinige Urheber der
eingereichten Werke zu sein, die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis
genommen zu haben und die Entscheidung der Jury anzuerkennen.
7. Anschrift
Die Kompositionen sind an folgende Adresse zu schicken:
Musikhaus Müller & Schade
„BKJV Kompositionswettbewerb“
Moserstrasse 16
3014 Bern
8. Einsendeschluss
Einsendeschluss ist der 30. September 2016 (Datum des Poststempels).
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