Formblatt zur Beantragung der Inaussichtstellung einer

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Erweiterung Tontagebau Reetz - Antrag auf Ausnahme nach § 45 BNatSchG
Formblatt zur Beantragung der Inaussichtstellung einer Ausnahme von
artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 BNatSchG
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------Antragsteller:
Vorhabensträger: Röben Klinkerwerke GmbH & Co. KG
Adresse:
Bearbeiter:
Telefon:
Mail:
Belziger Straße, 14827 Wiesenburg/Mark – Reetz
Dipl.-Ing. R. Borrmann
+49 (0) 4452 88-199
[email protected]
Hiermit wird durch den Antragsteller die Inaussichtstellung einer Ausnahme für
nachfolgenden/de Verbotstatbestand/Verbotstatbestände beantragt:
BNatSchG § 44 Abs. 1
- Nr. 1 „wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu
verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu
beschädigen oder zu zerstören“
- Nr. 2 „wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten
während
der
Fortpflanzungs-,
Aufzucht-,
Mauser-,
Überwinterungsund
Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch
die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert“
- Nr. 3 „Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten
Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören“
Von dem Vorhaben betroffene europäische Vogelarten bzw. Arten des Anhang IV der
FFH-Richtlinie:
1. Zauneidechse (Lacerta agilis)
Anzahl der Tiere: 1 Subadulttier, 1 adultes Weibchen
Nachweisführer (gemäß artenschutzrechtlichem Fachbeitrag):
- Name: Dipl.-Biol. Wolfgang Hütz
- Adresse: Schreberstraße 14, 04109 Leipzig (bioplan)
- Tel.: 0341-4412022
- Mail: [email protected]
Nähere Hinweise zum Vorkommen:
Im Kartierungszeitraum 2013 wurde je ein Tier der Art auf einem Erdhügel im Nordosten des UG
sowie an der Abgrabungskante des aktiven Abbaufeldes festgestellt.
Die Fläche im Nordosten des UG grenzt an einen mäßig-trockenen, sonnenexponierten
Kiefernwaldrand. Der Fundort an der Abgrabungskante ist direkt benachbart zum bestehenden,
teilweise bereits ausgetonten Abbaufeld. In beiden Fällen ist davon auszugehen, dass die
nachgewiesenen Einzeltiere Bestandteile größerer Populationen sind, welche ihren
Verbreitungsschwerpunkt in den an das UG angrenzenden Bereichen haben. Die jeweiligen
Fundorte (nahe Frischwiese bzw. Acker) hingegen stellen keine optimalen Zauneidechsenhabitate dar und resultieren wahrscheinlich aus Wanderungsbewegungen der Tiere.
2. Kreuzkröte (Alauda arvensis)
Anzahl der Tiere/Pflanzen: 5 rufende Männchen im Norden des Erweiterungsfeldes
Nachweisführer (gemäß artenschutzrechtlichem Fachbeitrag):
- Name: Dipl.-Biol. Wolfgang Hütz
- Adresse: Schreberstraße 14, 04109 Leipzig (bioplan)
- Tel.: 0341-4412022
- Mail: [email protected]
bioplan Gutachterbüro für Stadt- und Landschaftsökologie Dr. Petra Strzelczyk
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Erweiterung Tontagebau Reetz - Antrag auf Ausnahme nach § 45 BNatSchG
Nähere Hinweise zum Vorkommen:
Im Kartierungszeitraum 2013 wurden fünf rufende Männchen im Norden des Erweiterungsfeldes
in Ackernähe festgestellt. Eine deutlich größere Anzahl von Tieren wurde jedoch innerhalb des
bestehenden Abbaufeldes (Nicht Teil des UG) gehört. Das bestehende Abbaufeld ist deutlich
besser als Lebensraum für de Art geeignet als der Nachweisort Grünland/Acker. Es ist zu
vermuten, dass die fünf Tiere zur Paarungszeit aus der Population im vorhandenen Abbaufeld
abgewandert sind und so ins Erweiterungsfeld kamen. Aufgrund der intensiven Bewirtschaftung
der Fläche muss der Standort jedoch als schlecht geeignet für die Art eingeschätzt werden,
sodass fraglich ist, ob hier eine stabile (Meta-)Population besteht. Es ist vermutlich davon
auszugehen, dass der Nachweis der fünf rufenden Männchen Migrations-/Wanderfunde
darstellen, aus denen sich hier keine stabile Population etablieren können.
3. Moorfrosch (Rana arvalis)
Anzahl der Tiere/Pflanzen: 4 Adulttiere (davon 3 tot) und ca. 30 Laichballen in den Gräben des
Erweiterungsfeldes
Nachweisführer (gemäß artenschutzrechtlichem Fachbeitrag):
- Name: Dipl.-Biol. Wolfgang Hütz
- Adresse: Schreberstraße 14, 04109 Leipzig (bioplan)
- Tel.: 0341-4412022
- Mail: [email protected]
Nähere Hinweise zum Vorkommen:
Im Kartierungszeitraum 2013 wurden vier Adulttiere und ca. 30 Laichballen in den Gräben des
geplanten Erweiterungsfeldes nachgewiesen. Die Gräben waren in den Jahren 2012 und 2013
temporär Wasser führend und stellen somit keine optimalen Laichgewässer für die Art dar, da die
wassergebundene Entwicklung von Laich und Larven von März bis September dauert.
Um eine Ausnahme von den Verboten des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu erwirken, müssen
drei Voraussetzungen erfüllt sein:
a) Für das Projekt müssen zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses
sprechen.
b) Es darf keine zumutbare Alternative geben.
c) Der Erhaltungszustand der Populationen einer Art darf sich nicht verschlechtern, bei AnhangIV-Arten muss er günstig sein und bleiben bzw. die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustands darf nicht behindert werden.
a) Darstellung der zwingenden Gründe des überwiegend öffentlichen Interesses:
Für das Vorhaben „Erweiterung Tontagebau Reetz“ besteht ein überwiegend öffentliches
Interesse an einer wirtschaftlichen Entwicklung. Dies begründet sich wie folgt:
Das aktuelle Abbaufeld des bestehenden Tontagebaus Reetz bietet noch Tonvorräte bis etwa
2016, danach sind die Vorräte soweit erschöpft, dass eine weitere Förderung innerhalb dieses
Abbaufeldes wirtschaftlich nicht tragbar wäre. Damit wird eine Erschließung weiterer Tonvorräte
notwendig, um den Tagebau und das angegliederte Tonwerk der Firma Röben Klinkerwerke
GmbH & Co. KG am Standort Reetz zu erhalten.
Die Rohstoffverarbeitung im Tonwerk der Röben Klinkerwerke GmbH & Co. KG erfolgt mit
Rohton aus dem firmeneigenen Tagebau und ist damit der Rohstoffgewinnung aus der
Tonlagerstätte nachgeschaltet. Aufgrund der vorliegenden geologischen Erkundungsergebnisse
und der Nähe der Erweiterungsfläche zum aktuellen Abbaufeld scheidet eine alternative
Standortbetrachtung aus. Die gewählte Erweiterungsfläche ermöglicht dem Vorhaben den
geringsten ökologischen Eingriff, da es sich überwiegend um landwirtschaftlich genutzte Flächen
handelt. Zudem grenzt das geplante Erweiterungsfeld direkt östlich an das aktuelle Abbaufeld.
Die Abbautechnik und Infrastruktur kann beibehalten und vom alten Abbaufeld nachgenutzt
werden, sodass lokal nicht von einer erhöhten Belastungsintensität auszugehen ist, wie sie mit
der Erschließung eines neuen Abbaugebietes in größerer Entfernung zu erwarten wäre (neue
Infrastruktur etc.).
bioplan Gutachterbüro für Stadt- und Landschaftsökologie Dr. Petra Strzelczyk
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b) Fehlen zumutbarer Alternativen:
Die Rohstoffverarbeitung im Tonwerk der Röben Klinkerwerke GmbH & Co. KG erfolgt mit
Rohton aus dem firmeneigenen Tagebau und ist damit der Rohstoffgewinnung aus der
Tonlagerstätte nachgeschaltet. Aufgrund der vorliegenden geologischen Erkundungsergebnisse
und der Nähe der Erweiterungsfläche zum aktuellen Abbaufeld und damit zur bestehenden
Infrastruktur (Bandanlagen, Vorratshalden, Zufahrtswege, Tonwerk) scheidet eine alternative
Standortbetrachtung aus.
Die gewählte Erweiterungsfläche ermöglicht dem Vorhaben den geringsten ökologischen Eingriff,
da es sich überwiegend um landwirtschaftlich genutzte Flächen (Grünland, Acker) handelt.
Zudem grenzt das geplante Erweiterungsfeld direkt östlich an das aktuelle Abbaufeld. Die
Abbautechnik und Infrastruktur kann beibehalten und vom alten Abbaufeld nachgenutzt werden,
sodass lokal nicht von einer erhöhten Belastungsintensität auszugehen ist, wie sie mit der
Erschließung eines neuen Abbaugebietes in größerer Entfernung zu erwarten wäre (neue
Infrastruktur etc.).
c) Darstellung der Kompensationsmaßnahmen, die den aktuellen Erhaltungszustand der
lokalen Population der betroffenen Art sichern sollen:
Um eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der Populationen zu vermeiden, können
spezielle kompensatorische Maßnahmen eingesetzt werden, die üblicherweise als „Maßnahmen
zur Sicherung des Erhaltungszustands“ oder als FCS-Maßnahmen bezeichnet werden, da sie
dazu dienen, einen günstigen Erhaltungszustand (Favourable Conservation Status) zu bewahren
oder ihn zu befördern.
Die Festsetzung der geeigneten Trockenhabitate für die Zauneidechse bzw. der Habitate für die
Amphibienarten Kreuzkröte und Moorfrosch dient dem Artenschutz. Es handelt sich um FCSMaßnahmen.
Für die Art Zauneidechse
E1 – Entwicklung/Wiederherstellung einer mosaikartigen Lebensraumstruktur mit Anpflanzung
von Hochstaudenfluren und Feldhecken, Erhalt von offenen Rohbodenflächen und Anlage von
Totholz-/Lesesteinhaufen als Lebensraum für die Zauneidechse. Die Umsetzung erfolgt
sukzessive mit fortschreitendem Abbau im Erweiterungsfeld auf den aufgelassen, ausgetonten
Flächen im Rahmen des Wiedernutzbarmachungskonzepts.
Für die Arten Kreuzkröte und Moorfrosch
E2
–
Entwicklung/Wiederherstellung
einer mosaikartigen
Lebensraumstruktur mit
Kleingewässern/ Gräben, Etablierung von Schilfbeständen an Lachen/Tümpeln, Erhalt von
offenen Rohbodenflächen als Land- und Wasserlebensräume für Amphibien. Die Umsetzung
erfolgt sukzessive mit fortschreitendem Abbau im Erweiterungsfeld auf den aufgelassen,
ausgetonten Flächen im Rahmen des Wiedernutzbarmachungskonzepts.
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Unterschrift/Funktion des Unterzeichnenden
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Ort und Datum
bioplan Gutachterbüro für Stadt- und Landschaftsökologie Dr. Petra Strzelczyk
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