Erweiterung Tontagebau Reetz - Antrag auf Ausnahme nach § 45 BNatSchG Formblatt zur Beantragung der Inaussichtstellung einer Ausnahme von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 BNatSchG ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------Antragsteller: Vorhabensträger: Röben Klinkerwerke GmbH & Co. KG Adresse: Bearbeiter: Telefon: Mail: Belziger Straße, 14827 Wiesenburg/Mark – Reetz Dipl.-Ing. R. Borrmann +49 (0) 4452 88-199 [email protected] Hiermit wird durch den Antragsteller die Inaussichtstellung einer Ausnahme für nachfolgenden/de Verbotstatbestand/Verbotstatbestände beantragt: BNatSchG § 44 Abs. 1 - Nr. 1 „wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören“ - Nr. 2 „wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungsund Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert“ - Nr. 3 „Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören“ Von dem Vorhaben betroffene europäische Vogelarten bzw. Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie: 1. Zauneidechse (Lacerta agilis) Anzahl der Tiere: 1 Subadulttier, 1 adultes Weibchen Nachweisführer (gemäß artenschutzrechtlichem Fachbeitrag): - Name: Dipl.-Biol. Wolfgang Hütz - Adresse: Schreberstraße 14, 04109 Leipzig (bioplan) - Tel.: 0341-4412022 - Mail: [email protected] Nähere Hinweise zum Vorkommen: Im Kartierungszeitraum 2013 wurde je ein Tier der Art auf einem Erdhügel im Nordosten des UG sowie an der Abgrabungskante des aktiven Abbaufeldes festgestellt. Die Fläche im Nordosten des UG grenzt an einen mäßig-trockenen, sonnenexponierten Kiefernwaldrand. Der Fundort an der Abgrabungskante ist direkt benachbart zum bestehenden, teilweise bereits ausgetonten Abbaufeld. In beiden Fällen ist davon auszugehen, dass die nachgewiesenen Einzeltiere Bestandteile größerer Populationen sind, welche ihren Verbreitungsschwerpunkt in den an das UG angrenzenden Bereichen haben. Die jeweiligen Fundorte (nahe Frischwiese bzw. Acker) hingegen stellen keine optimalen Zauneidechsenhabitate dar und resultieren wahrscheinlich aus Wanderungsbewegungen der Tiere. 2. Kreuzkröte (Alauda arvensis) Anzahl der Tiere/Pflanzen: 5 rufende Männchen im Norden des Erweiterungsfeldes Nachweisführer (gemäß artenschutzrechtlichem Fachbeitrag): - Name: Dipl.-Biol. Wolfgang Hütz - Adresse: Schreberstraße 14, 04109 Leipzig (bioplan) - Tel.: 0341-4412022 - Mail: [email protected] bioplan Gutachterbüro für Stadt- und Landschaftsökologie Dr. Petra Strzelczyk 1/3 Erweiterung Tontagebau Reetz - Antrag auf Ausnahme nach § 45 BNatSchG Nähere Hinweise zum Vorkommen: Im Kartierungszeitraum 2013 wurden fünf rufende Männchen im Norden des Erweiterungsfeldes in Ackernähe festgestellt. Eine deutlich größere Anzahl von Tieren wurde jedoch innerhalb des bestehenden Abbaufeldes (Nicht Teil des UG) gehört. Das bestehende Abbaufeld ist deutlich besser als Lebensraum für de Art geeignet als der Nachweisort Grünland/Acker. Es ist zu vermuten, dass die fünf Tiere zur Paarungszeit aus der Population im vorhandenen Abbaufeld abgewandert sind und so ins Erweiterungsfeld kamen. Aufgrund der intensiven Bewirtschaftung der Fläche muss der Standort jedoch als schlecht geeignet für die Art eingeschätzt werden, sodass fraglich ist, ob hier eine stabile (Meta-)Population besteht. Es ist vermutlich davon auszugehen, dass der Nachweis der fünf rufenden Männchen Migrations-/Wanderfunde darstellen, aus denen sich hier keine stabile Population etablieren können. 3. Moorfrosch (Rana arvalis) Anzahl der Tiere/Pflanzen: 4 Adulttiere (davon 3 tot) und ca. 30 Laichballen in den Gräben des Erweiterungsfeldes Nachweisführer (gemäß artenschutzrechtlichem Fachbeitrag): - Name: Dipl.-Biol. Wolfgang Hütz - Adresse: Schreberstraße 14, 04109 Leipzig (bioplan) - Tel.: 0341-4412022 - Mail: [email protected] Nähere Hinweise zum Vorkommen: Im Kartierungszeitraum 2013 wurden vier Adulttiere und ca. 30 Laichballen in den Gräben des geplanten Erweiterungsfeldes nachgewiesen. Die Gräben waren in den Jahren 2012 und 2013 temporär Wasser führend und stellen somit keine optimalen Laichgewässer für die Art dar, da die wassergebundene Entwicklung von Laich und Larven von März bis September dauert. Um eine Ausnahme von den Verboten des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu erwirken, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: a) Für das Projekt müssen zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses sprechen. b) Es darf keine zumutbare Alternative geben. c) Der Erhaltungszustand der Populationen einer Art darf sich nicht verschlechtern, bei AnhangIV-Arten muss er günstig sein und bleiben bzw. die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustands darf nicht behindert werden. a) Darstellung der zwingenden Gründe des überwiegend öffentlichen Interesses: Für das Vorhaben „Erweiterung Tontagebau Reetz“ besteht ein überwiegend öffentliches Interesse an einer wirtschaftlichen Entwicklung. Dies begründet sich wie folgt: Das aktuelle Abbaufeld des bestehenden Tontagebaus Reetz bietet noch Tonvorräte bis etwa 2016, danach sind die Vorräte soweit erschöpft, dass eine weitere Förderung innerhalb dieses Abbaufeldes wirtschaftlich nicht tragbar wäre. Damit wird eine Erschließung weiterer Tonvorräte notwendig, um den Tagebau und das angegliederte Tonwerk der Firma Röben Klinkerwerke GmbH & Co. KG am Standort Reetz zu erhalten. Die Rohstoffverarbeitung im Tonwerk der Röben Klinkerwerke GmbH & Co. KG erfolgt mit Rohton aus dem firmeneigenen Tagebau und ist damit der Rohstoffgewinnung aus der Tonlagerstätte nachgeschaltet. Aufgrund der vorliegenden geologischen Erkundungsergebnisse und der Nähe der Erweiterungsfläche zum aktuellen Abbaufeld scheidet eine alternative Standortbetrachtung aus. Die gewählte Erweiterungsfläche ermöglicht dem Vorhaben den geringsten ökologischen Eingriff, da es sich überwiegend um landwirtschaftlich genutzte Flächen handelt. Zudem grenzt das geplante Erweiterungsfeld direkt östlich an das aktuelle Abbaufeld. Die Abbautechnik und Infrastruktur kann beibehalten und vom alten Abbaufeld nachgenutzt werden, sodass lokal nicht von einer erhöhten Belastungsintensität auszugehen ist, wie sie mit der Erschließung eines neuen Abbaugebietes in größerer Entfernung zu erwarten wäre (neue Infrastruktur etc.). bioplan Gutachterbüro für Stadt- und Landschaftsökologie Dr. Petra Strzelczyk 2/3 Erweiterung Tontagebau Reetz - Antrag auf Ausnahme nach § 45 BNatSchG b) Fehlen zumutbarer Alternativen: Die Rohstoffverarbeitung im Tonwerk der Röben Klinkerwerke GmbH & Co. KG erfolgt mit Rohton aus dem firmeneigenen Tagebau und ist damit der Rohstoffgewinnung aus der Tonlagerstätte nachgeschaltet. Aufgrund der vorliegenden geologischen Erkundungsergebnisse und der Nähe der Erweiterungsfläche zum aktuellen Abbaufeld und damit zur bestehenden Infrastruktur (Bandanlagen, Vorratshalden, Zufahrtswege, Tonwerk) scheidet eine alternative Standortbetrachtung aus. Die gewählte Erweiterungsfläche ermöglicht dem Vorhaben den geringsten ökologischen Eingriff, da es sich überwiegend um landwirtschaftlich genutzte Flächen (Grünland, Acker) handelt. Zudem grenzt das geplante Erweiterungsfeld direkt östlich an das aktuelle Abbaufeld. Die Abbautechnik und Infrastruktur kann beibehalten und vom alten Abbaufeld nachgenutzt werden, sodass lokal nicht von einer erhöhten Belastungsintensität auszugehen ist, wie sie mit der Erschließung eines neuen Abbaugebietes in größerer Entfernung zu erwarten wäre (neue Infrastruktur etc.). c) Darstellung der Kompensationsmaßnahmen, die den aktuellen Erhaltungszustand der lokalen Population der betroffenen Art sichern sollen: Um eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der Populationen zu vermeiden, können spezielle kompensatorische Maßnahmen eingesetzt werden, die üblicherweise als „Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustands“ oder als FCS-Maßnahmen bezeichnet werden, da sie dazu dienen, einen günstigen Erhaltungszustand (Favourable Conservation Status) zu bewahren oder ihn zu befördern. Die Festsetzung der geeigneten Trockenhabitate für die Zauneidechse bzw. der Habitate für die Amphibienarten Kreuzkröte und Moorfrosch dient dem Artenschutz. Es handelt sich um FCSMaßnahmen. Für die Art Zauneidechse E1 – Entwicklung/Wiederherstellung einer mosaikartigen Lebensraumstruktur mit Anpflanzung von Hochstaudenfluren und Feldhecken, Erhalt von offenen Rohbodenflächen und Anlage von Totholz-/Lesesteinhaufen als Lebensraum für die Zauneidechse. Die Umsetzung erfolgt sukzessive mit fortschreitendem Abbau im Erweiterungsfeld auf den aufgelassen, ausgetonten Flächen im Rahmen des Wiedernutzbarmachungskonzepts. Für die Arten Kreuzkröte und Moorfrosch E2 – Entwicklung/Wiederherstellung einer mosaikartigen Lebensraumstruktur mit Kleingewässern/ Gräben, Etablierung von Schilfbeständen an Lachen/Tümpeln, Erhalt von offenen Rohbodenflächen als Land- und Wasserlebensräume für Amphibien. Die Umsetzung erfolgt sukzessive mit fortschreitendem Abbau im Erweiterungsfeld auf den aufgelassen, ausgetonten Flächen im Rahmen des Wiedernutzbarmachungskonzepts. ________________________________ Unterschrift/Funktion des Unterzeichnenden _____________________________ Ort und Datum bioplan Gutachterbüro für Stadt- und Landschaftsökologie Dr. Petra Strzelczyk 3/3