Anlage 10

Werbung
Anlage 10
(zu Nummer 2.5)
Sachkosten für Werbung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe
(Verwendungsnachweis)
Im Bewilligungszeitraum vom 01.12.
bis 30.11.
hat
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(Name des Stadt- oder Landkreises oder der Stadt mit eigenem Jugendamt)
Mittel in Höhe von
erhalten.
Euro für Verwendung im Rahmen des Programms STÄRKE
Nach Nummer 2.5 der VwV STÄRKE durften hiervon maximal 3 Prozent für Werbezwecke
ausgegeben werden. Der Grenzwert von
Euro ist eingehalten.
1
Art der Ausgaben
2
Betrag in Euro
3
Datum der
Leistungserbringung
Anzeigen
Druckkosten*
Kleine Werbegeschenke
Kosten für Werbestände
Zukauf von EDV-Dienstleistungen
Sonstiges bitte benennen:
Gesamtbetrag:
€
*Bei verwaltungsinternen Druckkosten sind Farb- und Papierverbrauch sowie die
Druckerabnutzung so genau wie möglich anzugeben.
Zu erstattender Gesamtbetrag (Summe Spalte 2):
Vorhandene Belege sind beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe fünf Jahre
aufzubewahren.
Für das Programm STÄRKE wird unter folgender Adresse im Internet geworben:
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Kurze Inhaltsbeschreibungen zu den STÄRKE-Veranstaltungen befinden sich
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______________, den
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(Unterschrift)
2
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