Anlage 10 (zu Nummer 2.5) Sachkosten für Werbung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Verwendungsnachweis) Im Bewilligungszeitraum vom 01.12. bis 30.11. hat ________________________________________________________ (Name des Stadt- oder Landkreises oder der Stadt mit eigenem Jugendamt) Mittel in Höhe von erhalten. Euro für Verwendung im Rahmen des Programms STÄRKE Nach Nummer 2.5 der VwV STÄRKE durften hiervon maximal 3 Prozent für Werbezwecke ausgegeben werden. Der Grenzwert von Euro ist eingehalten. 1 Art der Ausgaben 2 Betrag in Euro 3 Datum der Leistungserbringung Anzeigen Druckkosten* Kleine Werbegeschenke Kosten für Werbestände Zukauf von EDV-Dienstleistungen Sonstiges bitte benennen: Gesamtbetrag: € *Bei verwaltungsinternen Druckkosten sind Farb- und Papierverbrauch sowie die Druckerabnutzung so genau wie möglich anzugeben. Zu erstattender Gesamtbetrag (Summe Spalte 2): Vorhandene Belege sind beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe fünf Jahre aufzubewahren. Für das Programm STÄRKE wird unter folgender Adresse im Internet geworben: ___________________________________________________________ Kurze Inhaltsbeschreibungen zu den STÄRKE-Veranstaltungen befinden sich ___________________________________________________________ ______________, den _______________________________ (Unterschrift) 2