07.01.14, 02:35 Gesundheit Werbeverbot für Alkohol und Tabak Mehrere Bezirke lehnen eine Reklame für gesundheitsschädliche Produkte auf Straßen und Plätzen ab. Doch oft ist der Senat zuständig Von Sabine Flatau Kinder mit einer brennenden Zigarette im Mund sind kein seltener Anblick in Berlin. Koma-Trinken bei Jugendlichen kommt immer wieder vor. Dass Rauchen und Alkoholkonsum bei vielen Minderjährigen als "cool" gelten, daran haben Reklamebilder einen großen Anteil – das meinen Politiker in mehreren Berliner Bezirken. Sie wollen deshalb, dass die Werbung für diese Produkte auf öffentlichen Straßen und Plätzen verschwindet. In Friedrichshain-Kreuzberg ist das Verbot Ende 2013 von der SPD-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) beantragt worden. Sie will, dass Reklame für Tabakwaren und Alkoholprodukte generell im Bezirk untersagt wird. Die Ausschüsse für Gesundheit und für Wirtschaft diskutieren jetzt darüber. In Bereichen, wo der Bezirk nicht zuständig ist, soll sich der Senat für das Verbot einsetzen. Anlass war eine Zigarettenwerbung auf einer Litfaßsäule an der Urbanstraße in Kreuzberg, nur wenige Meter vom Zaun einer Kindertagesstätte entfernt. Der Verein "Forum rauchfrei" überklebte das Plakat im Dezember 2013. "Kinder und Jugendliche werden durch die Werbung animiert, zu rauchen", sagt Johannes Spatz, Sprecher des Forums. "Auch wenn die Jüngsten noch nicht lesen können – sie sind in der Lage, die Bilder zuzuordnen. Zum Beispiel Zigaretten und Cowboys am Lagerfeuer." Wegen des Plakats hatte sich der Verein auch an das Bezirksamt gewandt. Doch die Behörde teilte mit, dass Tabakwerbung vor Kitas nicht verboten sei. "Deshalb haben wir diesen Antrag in der BVV gestellt", sagt die SPD-Verordnete Anita Leese-Hehmke. Denn es gebe nur eine freiwillige Selbstverpflichtung, auf diese Werbung in der Nähe von Schulen zu verzichten. Eine gesetzlich verbindliche Regelung fehle. Für viele Werbeflächen, auch die der BVG, sei der Senat zuständig. "Eine Ausweitung und Verschärfung der bestehenden Regelungen ist notwendig." Sie könne jedoch nicht nur über den Bezirk erreicht werden. Mit gutem Beispiel voran "Wir haben den Antrag aus Friedrichshain-Kreuzberg gesehen", sagt Martina Matischok-Yesilcimen von der SPD-Fraktion in Mitte. "Und fanden, dass es keine schlechte Idee ist." Deshalb haben auch Mittes Sozialdemokraten das Verbot in der BVV angeregt. Doch es sei mehr als nur ein Aufspringen auf den aktuellen Trend. "Man bekommt das Verhalten von Jugendlichen mit, wenn sie sich in Gruppen an öffentlichen Plätzen treffen", sagt die Bezirkspolitikerin. "Da spielen Zigaretten eine große Rolle." Wenn man sich umhöre, so die 48-Jährige, erfahre man auch, "dass viele schon im Kindesalter anfangen zu rauchen. Das wird auch nicht mehr versteckt, sondern ganz offen getan – es ist fast zur Selbstverständlichkeit geworden". Gleiches gelte für den Umgang mit Bier und hochprozentigem Alkohol. "Man kann es nicht verbieten", sagt Matischok-Yesilcimen. "Aber man sollte es nicht auch noch umwerben." Auch in Mitte soll der Antrag bewirken, dass Werbung für Alkohol und Tabak im Bezirk generell untersagt wird. Das Bezirksamt wird nun prüfen, ob das möglich ist. In Bereichen, wo der Bezirk nicht zuständig ist, soll sich der Senat für das Verbot stark machen. Der Kinder- und Jugendschutz sei wichtig, sagt Matischok. Aber auch die Werbewirtschaft habe eigene Interessen. "Deshalb muss man abwägen." Zuständig ist Stadtrat Carsten Spallek (CDU). Die BVV hat ihm eine erste Frist gesetzt. Bis zum 20. März erwartet sie erste Ergebnisse. Schon 2013 hatten sich zwei weitere Bezirke mit dem Thema beschäftigt. In Rahmenverträgen mit Werbeunternehmen solle ein generelles Verbot für Tabakreklame im öffentlichen Raum durchgesetzt werden, forderte die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf auf Anregung der SPD-Fraktion. Das Bezirksamt solle dies beim Senat anregen. Dieses Verbot könne dazu beitragen, dass Jugendliche erst in späteren Jahren zur Zigarette greifen. Die BVV Steglitz-Zehlendorf beschloss im Sommer 2013, dass es künftig keine Tabakreklame mehr auf Flächen geben soll, die das Bezirksamt für Werbung zur Verfügung stellt. Die Initiative ging von der Piratenpartei aus. Sie beruft sich auf eine Rahmenvereinbarung der Weltgesundheitsorganisation zu "gesundheitlichen, umweltrelevanten und wirtschaftlichen Folgen des Tabakkonsums und des Passivrauchens", die seit 2005 auch in Deutschland gilt. Doch wesentliche Verpflichtungen dieses Übereinkommens, zum Beispiel in Bezug auf Werbung, seien nicht hinreichend in Deutschland umgesetzt worden. Deshalb solle der Bezirk mit gutem Beispiel vorangehen. Diese Vorbildwirkung wollen auch die Bezirkspolitiker von Charlottenburg-Wilmersdorf erreichen. Werbewirtschaft lehnt Verbot ab Protest kommt vom Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft. Er hat im Dezember ein Schreiben an die Bezirksverordneten von Mitte geschickt. Man befürworte alle Aktivitäten, die Alkoholmissbrauch verhindern, heißt es in der drei Seiten langen Stellungnahme. "Die vorgeschlagenen Werbeverbote sind jedoch aus unserer Sicht nicht geeignet, dieses gesundheitsund gesellschaftspolitisch wichtige Ziel zu erreichen." Entsprechendes gelte für das umfassende Tabakwerbeverbot. Es gebe keine seriösen wissenschaftlichen Belege dafür, dass Werbung zu einem gesteigerten oder gar missbräuchlichen Konsum der beworbenen Produkte führe. "Die Verbote würden ins Leere führen, aber großen wirtschaftlichen und letztlich auch gesellschaftlichen Schaden verursachen." Marc Schulte (SPD), Stadtrat in Charlottenburg-Wilmersdorf, hat sich wegen des gewünschten Reklameverbots an den Senat gewandt. Der bestehende Vertrag über Werbung mit der Wall AG ende am 31. Dezember 2014, heißt es in der Antwort des zuständigen Staatssekretärs. Die Modalitäten für die nächste Ausschreibung würden derzeit vorbereitet. Zu Tabakwerbung gebe es noch keine Festlegung. Doch zuständig sei die Senatsverwaltung. Man bitte um Verständnis dafür, "dass Beschlüsse einer BVV zu einem Bereich außerhalb ihrer Zuständigkeit nicht als verbindliche Vorgabe betrachtet werden können". In einigen anderen Bundesländern wird das Werbeverbot praktiziert. Etwa in Baden-Württemberg. Die Stadt Karlsruhe hat 1990 beschlossen, auf Tabakwerbung zu verzichten. Im Rechtsstreit beim Verwaltungsgericht gewann die Stadt gegen ein Werbeunternehmen, das das Verbot missachtete. Der Gemeinderat von Biberach beschloss 1988, auf Tabak- und Alkoholreklame auf städtischen Werbeflächen zu verzichten. In der bayerischen Gemeinde Vaterstetten setzten Elterninitiativen 1996 durch, dass eine freiwillige Vereinbarung zum Verzicht auf Tabakwerbung getroffen wurde. In Bergisch-Gladbach (Nordrhein-Westfalen) darf seit 2013 nicht mehr für Alkohol – bis auf Bier – geworben werden