So funktioniert die Wahl

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So funktioniert die Wahl
Wahl zum Abgeordnetenhaus
Wahl zur BVV
Wähler:
Wähler:
Deutsche Staatsangehörigkeit
18
EU-Staatsbürger
Mindestens 18 Jahre alt
16
Wohnsitz in Berlin für mindestens 3 Monate
Wohnsitz in Berlin
Erststimme:
Zweitstimme:
Stimme für den Wahlkreiskandidaten.
Die Hauptstimme: Entscheidet
über die Zusammensetzung
des Abgeordnetenhauses.
Das Direktmandat erhält der,
der im Wahlkreis die meisten
Stimmen bekommt.
Mindestens 16 Jahre alt
Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung:
Wähler wählen die KandidatenListe einer Partei oder einer
Wählergemeinschaft.
Wähler wählen die Bezirksoder Landesliste einer Partei.
Die Stimme entscheidet
über die Zusammensetzung
der BVV.
5%
3%
Hürde
Hürde
Abgeordnetenhaus – Das Parlament:
BVV:
Besteht aus mindestens 130 Abgeordneten – 78 davon werden
in den Wahlkreisen direkt gewählt.
Besteht aus maximal
55 Bezirksverordneten.
Die Anzahl der Sitze für jede Partei ergibt sich aus dem
Zweitstimmenanteil.
Anzahl der Sitze für jede Partei
ergibt sich aus dem Anteil der
Stimmen für die BVV-Wahl.
Zuerst werden die Direktmandate verteilt – dann die restlichen
Sitze auf Bezirks- und Landeslisten der Parteien.
Wenn eine Partei mehr Direktmandate erhält, als ihr Sitze zustehen,
darf sie diese behalten – die so genannten Überhangmandate.
Zum Ausgleich werden den anderen Parteien zusätzliche Mandate
zugeteilt, damit ihr Anteil an den Parlamentssitzen wieder dem
Zweitstimmenverhältnis entspricht.
Bezirksamt:
Senat – Die Regierung:
Dafür dürfen die Fraktionen
Zählgemeinschaften, quasi
Koalitionen, für die Bürgermeisterwahl bilden.
Der Regierender Bürgermeister wird i.d.R. in der zweiten Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses gewählt.
Die Senatsmitglieder werden vom Regierenden Bürgermeister
ernannt und entlassen.
Der Regierende ernennt zwei Senatsmitglieder zu seinen
Stellvertretern (Bürgermeister).
Quelle und Konzept: Maria Fiedler, Grafik: Fabian Bartel
Besteht aus dem Regierenden Bürgermeister und bis zu zehn
Senatsmitgliedern.
Der Bürgermeister wird von
der BVV auf Vorschlag der
politischen Mehrheit mit
einfacher Mehrheit gewählt.
Für einen oder mehrere der
vier Stadträte haben die
Fraktionen entsprechend ihrer
Stärke das Vorschlagsrecht.
Stadträte werden von der
BVV mit einfacher Mehrheit
gewählt.
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