So funktioniert die Wahl Wahl zum Abgeordnetenhaus Wahl zur BVV Wähler: Wähler: Deutsche Staatsangehörigkeit 18 EU-Staatsbürger Mindestens 18 Jahre alt 16 Wohnsitz in Berlin für mindestens 3 Monate Wohnsitz in Berlin Erststimme: Zweitstimme: Stimme für den Wahlkreiskandidaten. Die Hauptstimme: Entscheidet über die Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses. Das Direktmandat erhält der, der im Wahlkreis die meisten Stimmen bekommt. Mindestens 16 Jahre alt Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung: Wähler wählen die KandidatenListe einer Partei oder einer Wählergemeinschaft. Wähler wählen die Bezirksoder Landesliste einer Partei. Die Stimme entscheidet über die Zusammensetzung der BVV. 5% 3% Hürde Hürde Abgeordnetenhaus – Das Parlament: BVV: Besteht aus mindestens 130 Abgeordneten – 78 davon werden in den Wahlkreisen direkt gewählt. Besteht aus maximal 55 Bezirksverordneten. Die Anzahl der Sitze für jede Partei ergibt sich aus dem Zweitstimmenanteil. Anzahl der Sitze für jede Partei ergibt sich aus dem Anteil der Stimmen für die BVV-Wahl. Zuerst werden die Direktmandate verteilt – dann die restlichen Sitze auf Bezirks- und Landeslisten der Parteien. Wenn eine Partei mehr Direktmandate erhält, als ihr Sitze zustehen, darf sie diese behalten – die so genannten Überhangmandate. Zum Ausgleich werden den anderen Parteien zusätzliche Mandate zugeteilt, damit ihr Anteil an den Parlamentssitzen wieder dem Zweitstimmenverhältnis entspricht. Bezirksamt: Senat – Die Regierung: Dafür dürfen die Fraktionen Zählgemeinschaften, quasi Koalitionen, für die Bürgermeisterwahl bilden. Der Regierender Bürgermeister wird i.d.R. in der zweiten Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses gewählt. Die Senatsmitglieder werden vom Regierenden Bürgermeister ernannt und entlassen. Der Regierende ernennt zwei Senatsmitglieder zu seinen Stellvertretern (Bürgermeister). Quelle und Konzept: Maria Fiedler, Grafik: Fabian Bartel Besteht aus dem Regierenden Bürgermeister und bis zu zehn Senatsmitgliedern. Der Bürgermeister wird von der BVV auf Vorschlag der politischen Mehrheit mit einfacher Mehrheit gewählt. Für einen oder mehrere der vier Stadträte haben die Fraktionen entsprechend ihrer Stärke das Vorschlagsrecht. Stadträte werden von der BVV mit einfacher Mehrheit gewählt.