Bundestag: Weder legitimiert noch repräsentativ

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Wahlrecht
Bundestag: Weder legitimiert noch repräsentativ
Von Nico Nissen,
Deutschland ist eine repräsentative Demokratie.
Grundlage der politischen Repräsentation auf Bundesebene ist das Bundestagswahlrecht, das für die
Wahl eines Repräsentanten die relative Mehrheit
in seinem Wahlkreis fordert. Diese Voraussetzung
kann aber nur ein repräsentatives Ergebnis gewährleisten, solange die Stimmen sich nicht auf zu viele Parteien verteilen. Doch statt wie ehemals drei,
kämpfen inzwischen fünf Parteien um die Sitze des
Bundestages, was zur Folge hat, dass die relative
Mehrheit um so geringer ausfällt und die Abgeordneten wesentlich schlechter legitimiert sind. Eine
absolute Mehrheit, wie sie in den meisten Bundesländern für Bürgermeister und Landräte vorausgesetzt wird, ist ausgerechnet bei der Wahl eines
Bundestagsabgeordneten nur schwer zu erreichen.
Dies gelang bei der letzten Bundestagswahl gerade
31 Direktkandidaten. 268 Abgeordnete des Bundestages haben also nur die Unterstützung von weniger als der Hälfte der Wähler ihres Wahlkreises – in
den meisten Fällen weit weniger. Selbst die CDUSpitzenkandidatin Angela Merkel erhielt in ihrem
Wahlkreis bei einer Wahlbeteiligung von 59,8 Prozent nur 49,3 Prozent der Stimmen. Sie wurde also
in ihrem eigenen Wahlkreis trotz ihrer Prominenz
von weniger als einem Drittel der Wahlberechtigten
gewählt und verfehlte zudem die einfache Mehrheit
der abgegebenen Stimmen. Auch der stellvertretende CDU-Vorsitzende Wolfgang Bosbach kann sich
nur nach großzügigem Aufrunden mit 50 Prozent
der Stimmen brüsten.
Nutznießer ist in den meisten Fällen die CDU. Gerade in Wahlkreisen, in denen mehrheitlich Parteien des linken Spektrums gewählt wurden, trug sie
den Sieg davon. So wurden die CDU-Kandidaten in
den beiden Stuttgarter Wahlkreisen von nur einem
Drittel der Wähler gewählt. Berücksichtigt man die
geringe Wahlbeteiligung, sind sie nur von jedem
vierten Wahlberechtigten gewollt. Die Mehrheit der
Stuttgarter Wähler wünschte sich laut Erststimme
eigentlich Rot-Rot-Grün. Das zeigt eine der besonderen Tücken der relativen Mehrheitswahl: Der
Wähler kann durch seine Stimme einer Partei zur
Regierungsübernahme verhelfen, die er auf keinen
Fall an der Regierung beteiligen möchte, indem er
eine chancenlose Partei wählt. Begünstigt wird dies
dadurch, dass nach Untersuchungen des Politikwissenschaftlers Jürgen Meier fast die Hälfte der Bundesbürger das Wahlrecht nicht richtig verstanden
hat.
Eine Kombination aus Unwissenheit und politischem
Kalkül führt so den Grundgedanken der repräsentativen Demokratie ad absurdum. Die Mehrheit der
Wähler wird von einer Partei vertreten, die sie nicht
gewählt hat. Dies leistet der Politikverdrossenheit
weiteren Vorschub. Unser Wahlrecht ist also veraltet
und müsste dringend reformiert werden. Doch eine
Reform ist unwahrscheinlich, solange die Partei an
der Regierung beteiligt ist, die den größten Nutzen
davon hat. Dies wird auch so bleiben, solange die
Frage nach der Legitimation der Abgeordneten weder von Mehr Demokratie noch von Presse oder Opposition gestellt wird.
Angela Merkel gratuliert Bundestagspräsident Norbert Lammert zur Wiederwahl. Aber kann man ihr zur eigenen Wahl gratulieren – angesichts des verheerenden Zustands des Bundestagswahlrechts? Quelle: bilderdienst.bundestag.de
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Zeitschrift für Direkte Demokratie ● Nr.84 ● 4/09
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