Demokratie in Deutschland Der Begriff DEMOKRATIE stammt aus der griechischen Sprache und bedeutet Volksherrschaft (im Gegensatz zur Diktatur eines Alleinherrschers). In einem demokratischen Staat sind die drei „Gewalten“ aufgeteilt auf mehrere Gremien und Personen, die nicht voneinander abhängig sein sollen: a) die „vollziehende Gewalt“ der Regierung (Exekutive) b) die „gesetzgebende Gewalt“ des Parlaments (Legislative) c) die „rechtsprechende Gewalt“ der Gerichte (Judikative) Oberste Richtschnur der politischen Ordnung in Deutschland bilden das Grundgesetz (GG) und die Länderverfassungen (z.B. die Bayerische Verfassung). Das Bundesverfassungsgericht kann z.B. ein Gesetz für ungültig erklären, wenn es dem Grundgesetz widerspricht. GG Artikel 38 (1) bestimmt die Grundsätze demokratischer Wahlen: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“ Bei unserem gemischten Wahlsystem hat jeder Wähler zwei Stimmen, die Erststimme für die Wahl des Abgeordneten im Heimatwahlkreis, die Zweitstimme für die Kandidatenliste einer Partei. So werden die Mitglieder des Bundestags (MdB) je zur Hälfte durch die Mehrheitswahl und zur anderen Hälfte über die Verhältniswahl bestimmt. Der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt und wie seine Minister/innen dort auf die Verfassung vereidigt. Hat eine Partei nicht die absolute Mehrheit erreicht, kann sie zum Regieren eine Koalition mit anderen Parteien eingehen. Parteien, die nicht an der Regierung beteiligt sind, bilden die Opposition. Um ins Parlament einziehen zu können, braucht eine Partei mindestens 5% der Stimmen. Zur Zeit sind folgende Parteien im Bundestag vertreten (in alphabetischer Reihenfolge): - Bündnis 90 / Die Grünen - CDU (Christlich-Demokratische Union, tritt nicht in Bayern an) - CSU (Christlich-Soziale Union, tritt nur in Bayern an) - FDP (Freie Demokratische Partei) - Linkspartei (aus PDS = Partei des demokratischen Sozialismus, der Nachfolgerin der DDR-Regierungspartei SED. Dazu kamen Kandidaten der WASG = Wahlalternative Arbeit und Soziale Gerechtigkeit) - SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschlands) Hat der Bundestag mit der Mehrheit der Abgeordneten ein Gesetz beschlossen, muss in vielen Fällen der Bundesrat (69 Vertreter/innen der 16 Länderregierungen) seine Zustimmung erklären. Dann kann der Bundespräsident das Gesetz unterschreiben und veröffentlichen lassen. Die bayerischen Gesetze (z.B. alle Schulgesetze) beschließt der Landtag in München. Wenn die Bürger/innen Bayerns ein Gesetz verabschieden wollen („direkte Demokratie“), müssen sie drei Stufen durchlaufen: 1) Der Gesetzentwurf braucht mindestens 25000 Unterschriften von Wahlberechtigten. 2) Beim Volksbegehren müssen mindestens 10% der Wahlberechtigten im Rathaus ihres Wohnsitzes den Gesetzentwurf mit ihrer Unterschrift unterstützen 3) Beim abschließenden Volksentscheid müssen mehr Bürger/innen für den Gesetzentwurf stimmen als dagegen.