Die Demokratie der BRD

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Die Demokratie der BRD
Staatsstrukturprinzip: „demokratischer und sozialer Bundesstaat“ Art. 20 Abs. 1 GG
Freiheitlich-demokratische Grundordnung
- Umsetzung der Volkssouveränität durch Wahlen und Abstimmungen
sowie Gewaltenteilung (beides Art. 20 Abs. 2 GG)
- Gesetz- und Rechtmäßigkeit der Exekutive/Judikative (Art. 20 Abs. 3 GG)
- Verantwortlichkeit der Regierung (Art. 67 und Art. 68 GG)
- Unabhängigkeit der Judikative (Art. 97 Abs. 1 GG)
- Mehrparteienprinzip (Art. 21 Abs. 1 GG)
- Grundrechte (Art. 1-18 GG)
Die 5 Verfassungsorgane
- Bundesregierung (Exekutive)
- Bundestag und Bundesrat (Legislative)
- Bundesverfassungsgericht (Judikative - legt GG aus)
- Bundespräsident (Staatsoberhaupt)
Partizipationsmöglichkeiten des Bürgers
- Bundestags- und Landtags- und Kommunalwahlen
- Volksbegehren und -entscheid (nicht auf Bundesebene)1
- Parteimitgliedschaft
- Kandidatur
- Demonstration
- Massenmedien
- Interessenverbände
- Petition
- Volksinitiative
 bis auf Plebiszite alles sehr indirekt
 Problem repräsentativer Dominanz: Nach der Wahl ist man schutzlos ausgeliefert.
Das Wahlsystem der BRD – personalisierte Verhältniswahl
Die Wahl ist allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim (Art. 38 GG) und erfolgt periodisch (Art. 39 GG Abs. 1).
Bei Bundestags- und Landtagswahlen gibt man zwei Stimmen ab:
Erststimme
Zweitstimme
Was wählt man? Abgeordneten des Wahlkreises Partei
Wahlrecht
Mehrheitswahlrecht
Verhältniswahlrecht
Mit den Direktmandaten (gewählte Abgeordnete der 2992 Wahlkreise) wird genau die Hälfte
der Sitze im Bundestag belegt. Die Abgeordneten die dadurch bereits im Bundestag sitzen
werden von der Anzahl der Abgeordneten die durch die Zweitstimme hineingewählt wurden
abgezogen. Hat eine Partei mehr Sitze durch die Erststimme als ihr nach der Zweitstimme
zusteht, kommt es zu so genannten Überhangmandaten.
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Art. 20 Abs. 2 GG: Volksabstimmung auf gleiche Stufe mit Wahlen  Verfassungsänderung möglich
Stand September 2004
Um eine Zersplitterung der Parlamente zu verhindern, gibt es die so genannte 5%-Hürde. Sie
erlaubt nur Parteien den Einzug ins Parlament, die mindestens 5% der Stimmen oder 3 Direktmandate gewonnen haben.
Warum so Kompliziert? Als Lehre aus der Weimarer Republik stand Stabilität im Vordergrund. Von 1918 bis 1933 (die 15 Jahre der Weimarer Republik) gab es 13 mal neue Koalitionen. Seit 1949 (Gründung der BRD) gab es erst 6 verschiedene Kanzler3.
Parteien in der BRD
Historischer Abriss:
Mit der Märzrevolution 1848 begann die Parteibildung in Preußen. Nach dem Sturz der Monarchie mit der Novemberrevolution 1918 wurde Deutschland eine parlamentarischdemokratische Republik. Erstmals wurde auf Mehrheitsgrundlage eine Regierung gebildet,
sodass Parteien Verantwortung übernehmen mussten. Unter anderem weil sie dies nicht gewohnt waren, ging es mit der Demokratie 1933 zu ende.
Nach dem 2. Weltkrieg wurde Deutschland 1945 Denazifiziert und Demokratisiert, d.h. dass
die Besatzungsmächte demokratische Parteien wieder zuließen.
Wiedergründungen: SPD, KPD
Neugründungen: CDU und FDP (BRD), NDPD und CDPD (DDR)
In der SBZ4 werden 1948 KPD und SPD zur SED vereinigt.
Mit der Einheit 1990 gehen die Ostparteien in die Westparteien ein, wobei die Parteienlandschaft um die PDS erweitert wird.
Später entsteht eine völlig neue Partei: Bündnis 90/Die Grünen.
Rolle der Parteien:
- politische Willensbildung (Art. 21 GG)
- Interessen artikulieren und zu Konzepten/Programmen bündeln
- Lösungen für politische Probleme suchen
- Partizipationsmöglichkeiten bieten
- Kandidaten für Volksvertretungen und Führungspersonal für politische Ämter stellen
- Regierungsparteien: politische Führung unterstützen
- Oppositionsparteien: Regierung kontrollieren, kritisieren und Alternativen entwickeln
Rechtliche Stellung der Parteien:
Partei = Vereinigung von Bürgern, die sich zur Wahl stellt
Über Ernsthaftigkeit entscheidet der Bundeswahlausschuss.
Art. 21 GG  politische Willensbildung
Art. 38 GG  Wahlen
Spannung zwischen Art. 21 und 38 GG:
Einerseits soll der Abgeordnete als Mitglied einer Partei eine politische Willensbildung ermöglichen (Art. 21 Abs. 1 GG) aber andererseits ist er nur seinem Gewissen verpflichtet (Art.
38 Abs. 1 GG)
Kritik an Parteien:
- Sie arbeiten eher gegeneinander statt miteinander.
- Sie sind zwar groß aber dadurch auch träge (Bürokratie).
- Wo bleibt die Bürgernähe, wenn nur die Parteispitze entscheidet?
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Stand: September 2004
sowjetische Besatzungszone
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