www.jugendvolk.at 5 Das politische System Österreichs 5.2 Politische Parteien Ist Ihnen eine politische Partei besonders sympathisch oder besonders unsympathisch? Kennen Sie Ziele der Parteien? 5.2.1 Aufgaben der politischen Parteien Auszug aus dem Parteiengesetz § 1. (1) Die Existenz und die Vielfalt politischer Parteien sind wesentliche Bestandteile der demokratischen Ordnung der Republik Österreich (Art. 1 B-VG). (2) Zu den Aufgaben der politischen Parteien gehört die Mitwirkung an der politischen Willensbildung. (3) Die Gründung politischer Parteien ist frei, sofern bundesverfassungsgesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Ihre Tätigkeit darf keiner Beschränkung durch besondere Rechtsvorschriften unterworfen werden. (4) Die politischen Parteien haben Satzungen zu beschließen, die in einer periodischen Druckschrift zu veröffentlichen und beim Bundesministerium für Inneres zu hinterlegen sind. Aus der Satzung hat insbesondere ersichtlich zu sein, welches ihre Organe sind und hievon zur Vertretung nach außen befugt sind, sowie welche Rechte und Pflichten die Mitglieder besitzen. Mit der Hinterlegung der Satzung erlangt die politische Partei Rechtspersönlichkeit. Die politischen Parteien wollen ihre politischen Ziele so weit wie möglich verwirklichen. Daraus entsteht eine Auseinandersetzung in Bezug auf Standpunkte, Meinungen und Haltungen. In der Demokratie ergeben sich politische Konflikte im Parlament und in der Öffentlichkeit. Diese sollen in einer für die Demokratie vertretbaren Form gelöst werden. Die Diskussion um politische Standpunkte ist ein wesentliches Merkmal der Demokratie. Eine demokratische Gesellschaftsordnung ist ohne lebhafte Auseinandersetzungen der Parteien und Organisationen nicht vorstellbar. Damit politische Bewegungen an staatlichen Entscheidungen mitwirken können, müssen sie sich in Parteien organisieren. Politische Bewegungen wachsen zumeist mit der Entwicklung politischer Forderungen bestimmter Gruppen (z. B. Minderheiten im Kampf um soziale Rechte, Ökologiebewegung für Umweltschutz und gegen Kernenergie). Auch innerhalb einer Partei gibt es häufig verschiedene Standpunkte. Unter „Partei“ versteht man den Zusammenschluss von Menschen mit gleichen politischen Zielen und Wertvorstellungen. In der Demokratie entsteht der Handlungsspielraum einer Partei durch das von den Wähler/innen übertragene Vertrauen. Eine Staatsform mit einem Mehrparteiensystem bekennt sich offen zur Notwendigkeit der Konflikte in Form einer Konkurrenz der Parteien. In einem Einparteiensystem bemüht man sich, dieser Konkurrenz auszuweichen. Grundsätzlich ist es recht einfach, eine Partei zu gründen. Die Gründung nationalsozialistischer oder neonazistischer Organisationen ist in Österreich verboten. Es steht auch jedem/jeder frei, ob er/sie einer Partei beitritt, welche Partei er/sie wählt, ob er/sie in einer Partei mitarbeitet oder sich als Kandidat/in zur Verfügung stellt. Die politischen Parteien erhalten für die Öffentlichkeitsarbeit (Wahlwerbung) Zuschüsse aus Budgetmitteln. Die Höhe dieser Zuwendungen richtet sich nach den Ergebnissen der letzten Wahlen. Die Zuschüsse decken einen großen Teil der Ausgaben der Parteien. Auszug aus dem BGBl. 404/1975 Internet www.oesterreich.com www.politik-lernen.at www.demokratiezentrum.org Weitere Internetadressen: Politische Parteien vertreten die Interessen der Menschen 206 Dieses Werk vom VERLAG JUGEND & VOLK Gesellschaft m.b.H. ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung – Nicht kommerziell 4.0 International Lizenz. 3