www.products-weka-business-portal.de Gefährdungsanzeige: Inhalt einer Betriebsvereinbarung ok 1. Geltungsbereich: Für wen gilt die Betriebsvereinbarung? Formulierungsbeispiel: Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes sowie für alle Arbeitnehmer aus Leiharbeitsfirmen und zur Arbeitsleistung überlassene Arbeitnehmer in der Firma XY. 2. Warum sind Menschen oder Material gefährdet? Formulierungsbeispiel: Mit dem Erstellen einer Gefährdungsanzeige kommen die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ihrer arbeitsvertraglichen Pflicht nach, nämlich den Arbeitgeber auf mögliche Gefährdungen, Schäden an Material oder anvertrauten Personen aufmerksam zu machen und zum anderen die gemeinsam erarbeiteten Qualitätsanforderungen umzusetzen und die Standards zu halten. Die Gefährdungsanzeige soll dazu dienen, Mängel in Personalausstattung, Arbeitsabläufen, Arbeitsorganisation und im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu erkennen und gemeinsam mit dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat betriebliche Lösungen und Vorschläge zum Abbau der Mängel zu entwickeln und unter Beteiligung der Beschäftigten umzusetzen. 3. Maßregelungsverbot: Wer sich beschwert, dem darf kein Nachteil entstehen. Formulierungsbeispiel: Den Beschäftigten darf aufgrund des Erstattens einer Gefährdungsanzeige kein Nachteil entstehen. Sollten sich als Ergebnis der Analyse der Gefährdungsanzeigen Maßnahmen der Personalentwicklung (z.B. festgestellter Qualifizierungsbedarf) ergeben, so ist die Umsetzung mit dem Betriebsrat zu erläutern. Ergeben sich daraus personelle Einzelmaßnahmen, dürfen diese nur mit Zustimmung des Beschäftigten durchgeführt werden. Die damit verbundenen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bleiben unberührt. 4. Ablauf und Bearbeitung der Anzeige: Was passiert nach Eingang der Gefährdungsanzeige? Formulierungsbeispiel Vor der Gefährdungsanzeige – oder zeitgleich – hat durch den Beschwerdeführer, soweit möglich, ein telefonischer Kontakt mit seinem direkten Vorgesetzten zu erfolgen, um Lösungsmöglichkeiten für das aufgetretene Problem zu suchen. © WEKA MEDIA GmbH & Co. KG Seite 1 von 4 Die Anzeige erfolgt mit einem Formular, das als Gefährdungsanzeige Anlage 1 Bestandteil dieser Vereinbarung ist. In der Gefährdungsanzeige soll/-en der/die betroffene/-n Arbeitnehmer/-innen mit eigenen Worten den Grund für die Überlastung schildern und mögliche negative Auswirkungen aufzeigen. Die Gefährdungsanzeige ist unverzüglich nach der Feststellung einer konkreten Gefährdung für Mensch und/oder Material dem Geschäftsführer und dem Betriebsrat zuzuleiten. Der Geschäftsführer – oder eine von ihm beauftragte Person – versieht die Gefährdungsanzeige mit einem Eingangsstempel, zeichnet die Gefährdungsanzeige handschriftlich ab und übergibt eine Kopie dem Verfasser oder den Verfassern der Gefährdungsanzeige als Zugangsbestätigung. Der Geschäftsführer – oder eine von ihm beauftragte Person – dokumentiert spätestens am folgenden Arbeitstag (an Wochenenden am ersten folgenden Werktag) folgende Fakten in einem Formular, das als Gefährdungsanzeige Anlage 2 Bestandteil dieser Vereinbarung ist: a. Betroffene Abteilung/Station b. Kurzschilderung des Problems c. IST- und SOLL-Besetzung der Abteilung/Station – aufgeteilt nach Qualifikation (mit/ohne Ausbildung, Hilfskräfte, Schüler usw.) d. Konkrete Gefährdungsmerkmale z.B.: o keine Pausen o zu lange Arbeitszeiten o zu kurze Ruhezeiten o Verstöße gegen Betriebsvereinbarungen o Auswirkungen der Gefährdung/Überlastung z.B.: Beschwerden von Patienten/Bewohnern und/oder Angehörigen zu hoher Arbeitsdruck Arbeitsqualität/Standards können nicht eingehalten werden Versorgung nicht mehr garantiert sonstige Gründe für den erhöhten Arbeitsaufwand o Aufzählen der Arbeiten, die nicht (ordentlich) erledigt werden können o Gefährdung durch technische Mängel o Gefährdung durch Übernahme berufsfremder Tätigkeiten Der Geschäftsführer – oder eine von ihm beauftragte Person – erstellt Kopien der Gefährdungsanzeige Anlage 1 sowie der ausführlichen Dokumentation (Gefährdungsanzeige Anlage 2) und leitet diese den folgenden Personen zur Kenntnis zu: 1. Abteilungsleitung entsprechend des Bereichs, in dem die Gefährdung aufgetreten ist (z.B. Chefarzt, Pflegedirektion, technischer Leiter etc.) 2. Personalleitung 3. 4. direkter Vorgesetzter Fachkraft für Arbeitssicherheit (bei technischen Gefährdungen) © WEKA MEDIA GmbH & Co. KG Seite 2 von 4 5. 5. Betriebsarzt Beseitigung der Mängel: Wer muss was tun? Formulierungsbeispiel Unverzüglich, spätestens aber am vierten Werktag nach dem Eingang der Gefährdungsanzeige ist vom Geschäftsführer – oder von entsprechend beauftragten Mitarbeitern – eine Abhilfe der geschilderten Situation herbeizuführen. Es ist weiter dafür Sorge zu tragen, dass der beschriebene Mangel in Zukunft nach Möglichkeit nicht mehr auftauchen kann. 6. Was passiert bei Streitigkeiten über die Mängelbeseitigung? Formulierungsbeispiel Sind Betriebsrat und/oder der Beschwerdeführer der Meinung, dass nach einer Frist von einer Woche nach Eingang der Gefährdungsanzeige keine Abhilfe für das geschilderte Problem erfolgt ist, oder wird der Arbeitgeber nicht tätig, so kann der Betriebsrat eine ständige Einigungsstelle anrufen. Diese Einigungsstelle entscheidet dann für Arbeitgeber und Betriebsrat verbindlich, wie den angezeigten Mängeln abgeholfen wird. Diese Einigungsstelle besteht aus zwei Vertretern der Arbeitgeberseite und zwei Vertretern des Betriebsrats. Vorsitzender der Einigungsstelle ist Herr XY. Die Kosten für die Einigungsstelle hat der Arbeitgeber zu tragen. Erklärt sich die Einigungsstelle für unzuständig, so dürfen in der betreffenden Station/Abteilung Überstunden oder Mehrarbeit nur noch geleistet werden, wenn der Betriebsrat dem ausdrücklich zugestimmt hat. 7. Analyse der Gefährdungsanzeige in einem bestimmten Zeitraum Formulierungsbeispiel Der Geschäftsführer veranlasst, dass die eingegangenen Gefährdungsanzeigen jeweils zum Quartalsende ausgewertet werden. In einem Gespräch zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat auf Basis der Auswertung werden Lösungen im Bereich Personalausstattung, Arbeitsorganisation, Personalentwicklung und Qualitätsmanagement gesucht. Jeweils zum Ende eines Kalenderjahres erstellt eine vom Geschäftsführer beauftragte Person eine Übersicht mit folgenden Inhalten: Station/Abteilung, aus denen die Gefährdungsanzeigen kamen Anzahl/Häufigkeit der Gefährdungsanzeigen aufgeführte Gründe für die jeweilige Situation eingeleitete Maßnahmen des Arbeitgebers Wirksamkeit von eingeleiteten Maßnahmen Diese Übersicht darf keine Namen der Beschäftigten enthalten, die eine Gefährdungsanzeige erstattet haben, und ist für alle Beschäftigten zugänglich. 8. Information an die Beschäftigten: Wie wird die neue Betriebsvereinbarung kommuniziert? Formulierungsbeispiel Alle Beschäftigten werden mit einem Rundschreiben über diese © WEKA MEDIA GmbH & Co. KG Seite 3 von 4 Betriebsvereinbarung informiert. 9. Salvatorische Klausel Formulierungsbeispiel Sollte eine Bestimmung dieser Betriebsvereinbarung unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Unterzeichnenden verpflichten sich, für diesen Fall eine Neuregelung zu treffen, die dem gewollten Zweck dieser Betriebsvereinbarung entspricht. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser Vereinbarung vernünftigerweise vereinbart worden wäre. 10. Schlussvorschriften – Inkrafttreten – Nachwirkung Formulierungsbeispiel Diese Betriebsvereinbarung tritt am ... in Kraft und kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden. Diese Betriebsvereinbarung unterliegt der Nachwirkung. © WEKA MEDIA GmbH & Co. KG Seite 4 von 4