Checkliste: Anschaffung von Fachzeitschriften

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Gefährdungsanzeige: Inhalt einer Betriebsvereinbarung
ok
1.
Geltungsbereich: Für wen gilt die Betriebsvereinbarung?
Formulierungsbeispiel:
Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im
Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes sowie für alle Arbeitnehmer aus
Leiharbeitsfirmen und zur Arbeitsleistung überlassene Arbeitnehmer in der Firma
XY.
2.
Warum sind Menschen oder Material gefährdet?
Formulierungsbeispiel:
Mit dem Erstellen einer Gefährdungsanzeige kommen die Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen ihrer arbeitsvertraglichen Pflicht nach, nämlich den
Arbeitgeber auf mögliche Gefährdungen, Schäden an Material oder anvertrauten
Personen aufmerksam zu machen und zum anderen die gemeinsam
erarbeiteten Qualitätsanforderungen umzusetzen und die Standards zu halten.
Die Gefährdungsanzeige soll dazu dienen, Mängel in Personalausstattung,
Arbeitsabläufen, Arbeitsorganisation und im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu
erkennen und gemeinsam mit dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat betriebliche
Lösungen und Vorschläge zum Abbau der Mängel zu entwickeln und unter
Beteiligung der Beschäftigten umzusetzen.
3.
Maßregelungsverbot: Wer sich beschwert, dem darf kein Nachteil
entstehen.
Formulierungsbeispiel:
Den Beschäftigten darf aufgrund des Erstattens einer Gefährdungsanzeige kein
Nachteil entstehen. Sollten sich als Ergebnis der Analyse der
Gefährdungsanzeigen Maßnahmen der Personalentwicklung (z.B. festgestellter
Qualifizierungsbedarf) ergeben, so ist die Umsetzung mit dem Betriebsrat zu
erläutern. Ergeben sich daraus personelle Einzelmaßnahmen, dürfen diese nur
mit Zustimmung des Beschäftigten durchgeführt werden. Die damit verbundenen
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bleiben unberührt.
4.
Ablauf und Bearbeitung der Anzeige: Was passiert nach Eingang der
Gefährdungsanzeige?
Formulierungsbeispiel
Vor der Gefährdungsanzeige – oder zeitgleich – hat durch den
Beschwerdeführer, soweit möglich, ein telefonischer Kontakt mit seinem direkten
Vorgesetzten zu erfolgen, um Lösungsmöglichkeiten für das aufgetretene
Problem zu suchen.
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Die Anzeige erfolgt mit einem Formular, das als Gefährdungsanzeige Anlage 1
Bestandteil dieser Vereinbarung ist. In der Gefährdungsanzeige soll/-en der/die
betroffene/-n Arbeitnehmer/-innen mit eigenen Worten den Grund für die
Überlastung schildern und mögliche negative Auswirkungen aufzeigen.
Die Gefährdungsanzeige ist unverzüglich nach der Feststellung einer konkreten
Gefährdung für Mensch und/oder Material dem Geschäftsführer und dem
Betriebsrat zuzuleiten.
Der Geschäftsführer – oder eine von ihm beauftragte Person – versieht die
Gefährdungsanzeige mit einem Eingangsstempel, zeichnet die
Gefährdungsanzeige handschriftlich ab und übergibt eine Kopie dem Verfasser
oder den Verfassern der Gefährdungsanzeige als Zugangsbestätigung.
Der Geschäftsführer – oder eine von ihm beauftragte Person – dokumentiert
spätestens am folgenden Arbeitstag (an Wochenenden am ersten folgenden
Werktag) folgende Fakten in einem Formular, das als Gefährdungsanzeige
Anlage 2 Bestandteil dieser Vereinbarung ist:
a.
Betroffene Abteilung/Station
b.
Kurzschilderung des Problems
c.
IST- und SOLL-Besetzung der Abteilung/Station – aufgeteilt nach
Qualifikation (mit/ohne Ausbildung, Hilfskräfte, Schüler usw.)
d.
Konkrete Gefährdungsmerkmale z.B.:
o keine Pausen
o zu lange Arbeitszeiten
o zu kurze Ruhezeiten
o Verstöße gegen Betriebsvereinbarungen
o Auswirkungen der Gefährdung/Überlastung z.B.:

Beschwerden von Patienten/Bewohnern und/oder Angehörigen

zu hoher Arbeitsdruck

Arbeitsqualität/Standards können nicht eingehalten werden

Versorgung nicht mehr garantiert

sonstige Gründe für den erhöhten Arbeitsaufwand
o Aufzählen der Arbeiten, die nicht (ordentlich) erledigt werden können
o Gefährdung durch technische Mängel
o
Gefährdung durch Übernahme berufsfremder Tätigkeiten
Der Geschäftsführer – oder eine von ihm beauftragte Person – erstellt Kopien
der Gefährdungsanzeige Anlage 1 sowie der ausführlichen Dokumentation
(Gefährdungsanzeige Anlage 2) und leitet diese den folgenden Personen zur
Kenntnis zu:
1.
Abteilungsleitung entsprechend des Bereichs, in dem die
Gefährdung aufgetreten ist (z.B. Chefarzt, Pflegedirektion, technischer
Leiter etc.)
2.
Personalleitung
3.
4.
direkter Vorgesetzter
Fachkraft für Arbeitssicherheit (bei technischen Gefährdungen)
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5.
5.
Betriebsarzt
Beseitigung der Mängel: Wer muss was tun?
Formulierungsbeispiel
Unverzüglich, spätestens aber am vierten Werktag nach dem Eingang der
Gefährdungsanzeige ist vom Geschäftsführer – oder von entsprechend
beauftragten Mitarbeitern – eine Abhilfe der geschilderten Situation
herbeizuführen. Es ist weiter dafür Sorge zu tragen, dass der beschriebene
Mangel in Zukunft nach Möglichkeit nicht mehr auftauchen kann.
6.
Was passiert bei Streitigkeiten über die Mängelbeseitigung?
Formulierungsbeispiel
Sind Betriebsrat und/oder der Beschwerdeführer der Meinung, dass nach einer
Frist von einer Woche nach Eingang der Gefährdungsanzeige keine Abhilfe für
das geschilderte Problem erfolgt ist, oder wird der Arbeitgeber nicht tätig, so
kann der Betriebsrat eine ständige Einigungsstelle anrufen. Diese
Einigungsstelle entscheidet dann für Arbeitgeber und Betriebsrat verbindlich, wie
den angezeigten Mängeln abgeholfen wird.
Diese Einigungsstelle besteht aus zwei Vertretern der Arbeitgeberseite und zwei
Vertretern des Betriebsrats. Vorsitzender der Einigungsstelle ist Herr XY. Die
Kosten für die Einigungsstelle hat der Arbeitgeber zu tragen.
Erklärt sich die Einigungsstelle für unzuständig, so dürfen in der betreffenden
Station/Abteilung Überstunden oder Mehrarbeit nur noch geleistet werden, wenn
der Betriebsrat dem ausdrücklich zugestimmt hat.
7.
Analyse der Gefährdungsanzeige in einem bestimmten Zeitraum
Formulierungsbeispiel
Der Geschäftsführer veranlasst, dass die eingegangenen Gefährdungsanzeigen
jeweils zum Quartalsende ausgewertet werden. In einem Gespräch zwischen
dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat auf Basis der Auswertung werden
Lösungen im Bereich Personalausstattung, Arbeitsorganisation,
Personalentwicklung und Qualitätsmanagement gesucht.
Jeweils zum Ende eines Kalenderjahres erstellt eine vom Geschäftsführer
beauftragte Person eine Übersicht mit folgenden Inhalten:

Station/Abteilung, aus denen die Gefährdungsanzeigen kamen

Anzahl/Häufigkeit der Gefährdungsanzeigen

aufgeführte Gründe für die jeweilige Situation

eingeleitete Maßnahmen des Arbeitgebers

Wirksamkeit von eingeleiteten Maßnahmen
Diese Übersicht darf keine Namen der Beschäftigten enthalten, die eine
Gefährdungsanzeige erstattet haben, und ist für alle Beschäftigten zugänglich.
8.
Information an die Beschäftigten: Wie wird die neue
Betriebsvereinbarung kommuniziert?
Formulierungsbeispiel
Alle Beschäftigten werden mit einem Rundschreiben über diese
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Betriebsvereinbarung informiert.
9. Salvatorische Klausel
Formulierungsbeispiel
Sollte eine Bestimmung dieser Betriebsvereinbarung unwirksam sein, so wird
davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die
Unterzeichnenden verpflichten sich, für diesen Fall eine Neuregelung zu treffen,
die dem gewollten Zweck dieser Betriebsvereinbarung entspricht. Im Falle von
Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach
Sinn und Zweck dieser Vereinbarung vernünftigerweise vereinbart worden wäre.
10. Schlussvorschriften – Inkrafttreten – Nachwirkung
Formulierungsbeispiel
Diese Betriebsvereinbarung tritt am ... in Kraft und kann mit einer
Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden. Diese
Betriebsvereinbarung unterliegt der Nachwirkung.
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