Servicevertrag Auftraggeber AutomoTec GmbH Hoyen 2 87490 Haldenwang Germany Auftragsdatum 17.05.2017 Firma: Auftrags-/Kunden-Nr. Tel.: +49 (0) 180-56242-50 Fax: +49 (0) 180-56242-55 Straße: Auftragnehmer PLZ/Ort: Internet: www.automo-tec.com eMail: [email protected] AutomoTec GmbH Telefon: Erstes Servicedatum Geschäftsführer: Klaus Burger / Robert Forderer Steuer-Nr.: 127 / 168 / 06004 AG Kempten (Allgäu) HRB 8510 Fax: Sammelwartungsvertrag Ansprechpartner: ja (Liste der Wartungsstandorte als Anlage) Serviceintervall Geräteangaben halbjährl. jährlich 2-jährlich 06370805 Wartung € bei Hebebühnen jährliche UVV-Prüfung Stückprüfung € Intervall lt. $41 StZVO 2-jährlich Wartung & Stückprüfung € AutomoTec übernimmt unter Zugrundelegung der umseitigen Servicebedingungen Wartungsarbeiten an folgenden Geräten: Gerätetyp Seriennummer Inbetriebnahme Standort Vertragsdauer Der Vertrag wird für die Dauer von zwei Jahren abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich danach automatisch um jeweils zwei weitere Jahre, wenn er nicht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraums schriftlich gekündigt wird. Sondervereinbarung Zuzüglich Monteur-Anfahrtskosten pauschal 97,00 € Vertragsjahr *Preis pro Arbeitsleistung im ersten Vertragsjahr Preis* Das Vertragsjahr beginnt am 17.05.2017. Ort, Datum, Unterschrift Auftragnehmer: Ort, Datum, Unterschrift Auftraggeber: Bitte mit Firmenstempel SERVICEBEDINGUNGEN 1. GEGENSTAND DES VERTRAGES 4. ZAHLUNG, AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien zur Wartung der im Deckblatt des Servicevertrages a) Die Zahlung der Wartungsvergütung hat angegebenen Geräte/Anlagen des Auftraggebers binnen 30 Tagen nach Rechnungszugang ergibt sich ausschließlich aus dem Deckblatt des ohne Abzug zu erfolgen. Servicevertrages in Verbindung mit diesen Aufrechnung gegen Servicebedingungen und den Dokumenten, auf die b) Eine Vergütungsforderungen des Auftragnehmers diese Servicebedingungen verweisen, sowie ggf. mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es weiteren, individuell getroffenen Abreden. sei denn, diese sind unbestritten oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des rechtskräftig festgestellt. Auftraggebers finden keine Anwendung. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages c) Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Bestätigung beider aus demselben Vertragsverhältnis sind Vertragspartner. ausgeschlossen, soweit sie nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 2. ZEITLICHE ERFÜLLUNG DES VERTRAGES a) Soweit nicht anders vereinbart, weist der Auftragnehmer den Auftraggeber in der Regel etwa einen Monat vor Fälligkeit der nächsten Wartung auf die anstehende Wartung hin. b) c) 3. a) b) c) 5. ARBEITSZEIT 9. GEWÄHRLEISTUNG Für die Gewährleistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist, soweit Werkvertragsrecht Anwendung findet, ein Jahr beträgt. 10. VERPFLICHTUNGEN DES AUFTRAGGEBERS a) Die Wartungstätigkeit des Auftragnehmers entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Aufsichtspflicht und Verantwortung für Schäden, gleich welcher Art, die während der Dauer der Wartungsarbeiten in oder an der gewarteten Gesamtanlage oder in dem Gesamtkomplex, zu dem die Anlage gehört, entstehen oder Dritten mittelbar oder unmittelbar entstehen, soweit diese nicht durch den Auftragnehmer verschuldet sind. Die Service-Arbeiten werden an Werktagen b) Für die Durchführung der Leistungen im während der beim Auftragnehmer ortsüblichen Rahmen dieses Vertrages stellt der Arbeitszeit durchgeführt. Treten aus Gründen, die Auftraggeber, soweit erforderlich, Hilfskräfte Sollte eine Durchführung der vertraglichen der Auftraggeber zu vertreten hat, Wartezeiten und Hilfsmittel unentgeltlich zur Verfügung Arbeiten zu dem angekündigten Termin von auf, so werden diese gesondert berechnet. und trifft alle sonstigen zur Durchführung der Seiten des Auftraggebers nicht möglich sein, Arbeiten notwendigen Vorbereitungen. Für so muss dies dem Auftragnehmer mindestens zur Verfügung gestellte Hilfskräfte haftet der 6. ZUSATZAUFTRÄGE 3 Arbeitstage vorher (bei ihm eingegangen) Auftragnehmer nicht. Ebenso wenig für Schämitgeteilt werden. Bei späterer Mitteilung Reparaturen oder sonstige Leistungen, die über die den, die durch Mängel der zur Verfügung wird die volle Service-Gebühr fällig, wenn vertragsgegenständlichen, im Wartungsbericht gestellten Hilfsmittel entstehen. die Service-Techniker zu der vorgesehenen beschriebenen Wartungsarbeiten hinausgehen, Zeit nicht anderweitig eingesetzt werden werden nach individueller Absprache vom 11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN konnten. Auftragnehmer übernommen, wenn vom Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland Auftraggeber oder einem Mitarbeiter, der auf unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Wartungstätigkeit des Auftragnehmers Wunsch des Auftragnehmers seine Ausschließlicher Gerichtsstand ist für jegliche wird in einem Wartungsbericht dokumentiert, Vertretungsberechtigung nachgewiesen hat, ein Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den die Parteien nach Abschluss der Arbeiten entsprechender Auftrag erteilt und dieses auf diesem Vertrag Kempten. unterzeichnen. Mit der Unterzeichnung einem Reparaturauftrag protokolliert wird. Diese bestätigt der Auftraggeber die Ausführung der Mehrarbeiten werden nach Möglichkeit im Arbeiten. Soweit Zusatzaufträge vergeben Anschluss an die Service-Arbeiten durchgeführt. wurden (s. Ziff. 6), bestätigen die Parteien Sie werden nach den jeweils gültigen durch Unterzeichnung des Reparaturauftrages Materialpreisen und Lohnsätzen gesondert die Durchführung der weiteren Leistungen berechnet. sowie den Aufwand an Arbeitszeit und Material. 7. HAFTUNG DES AUFTRAGNEHMERS PREIS a) Der Auftragnehmer haftet aus und im Die für die Wartung der in den Vertrag Zusammenhang mit den vertraglichen einbezogenen Geräte/Anlagen des Tätigkeiten, gleich aus welchem Auftraggebers zu zahlenden Vergütung ergibt Rechtsgrund, im Falle leichter Fahrlässigkeit sich für das erste Vertragsjahr aus dem nur bei Verletzung der Deckblatt des Servicevertrages. Für die Hauptleistungspflichten und dann nur folgenden Vertragsjahre übersendet der beschränkt auf den typischen und bei Auftragnehmer dem Auftraggeber jeweils die Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. (unter Beachtung der Regelung in Buchst. c Diese Haftungseinschränkung gilt nicht im unten) für das jeweilige Vertragsjahr geltende Falle von Schäden aus der Verletzung des Preisliste bzw. eine entsprechende Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Information über geltende Preise. Soweit keine Übersendung erfolgt, kommen die b) Unabhängig hiervon haftet der Preise des Vorjahres zur Anwendung. Auftragnehmer für Inanspruchnahmen wegen Tätigkeiten in einem Vertragsjahr der Höhe Die jeweils geltenden Pauschal-Wartungsnach auf das Zehnfache des Auftragswertes preise nach Maßgabe des Deckblattes bzw. dieses Vertragsjahres beschränkt. der Preisliste umfasst alle Löhne, Spesen, Übernachtungskosten, Fahrzeugund Werkzeugvorhaltungen sowie das im 8. SAMMELWARTUNGSVERTRAG jeweiligen Wartungsbericht enthaltene Soweit im Deckblatt unter Beifügung einer Kleinmaterial. Auflistung der Wartungsstandorte bestimmt ist, Der Auftragnehmer ist berechtigt, die dass es sich um einen Sammelwartungsvertrag Vergütung ein Mal jährlich wegen erhöhter handelt, wird die Wartung für die angegebenen eigener Kosten (Arbeitslöhne, allgemeine Standorte jeweils unter Rechnungsstellung an den Preissteigerung etc.) zu erhöhen; beträgt die Auftraggeber durchgeführt. Für die Erhöhung im Einzelfall mehr als 3,5% des Wartungsleistungen an den einzelnen Standorten vorherigen Preises, ist der Kunde zur gelten jeweils die Regelungen dieser Kündigung binnen 30 Tagen nach Mitteilung Servicebedingungen. der Preiserhöhung berechtigt.