Servicevertrag AutomoTec

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Servicevertrag
Auftraggeber
AutomoTec GmbH
Hoyen 2
87490 Haldenwang
Germany
Auftragsdatum
17.05.2017
Firma:
Auftrags-/Kunden-Nr.
Tel.: +49 (0) 180-56242-50
Fax: +49 (0) 180-56242-55
Straße:
Auftragnehmer
PLZ/Ort:
Internet: www.automo-tec.com
eMail: [email protected]
AutomoTec GmbH
Telefon:
Erstes Servicedatum
Geschäftsführer:
Klaus Burger / Robert Forderer
Steuer-Nr.: 127 / 168 / 06004
AG Kempten (Allgäu) HRB 8510
Fax:
Sammelwartungsvertrag
Ansprechpartner:
ja (Liste der Wartungsstandorte als Anlage)
Serviceintervall
Geräteangaben
halbjährl.
jährlich
2-jährlich
06370805
Wartung
€
bei Hebebühnen
jährliche UVV-Prüfung
Stückprüfung
€
Intervall lt. $41 StZVO 2-jährlich
Wartung & Stückprüfung
€
AutomoTec übernimmt unter Zugrundelegung der umseitigen Servicebedingungen Wartungsarbeiten an folgenden Geräten:
Gerätetyp
Seriennummer
Inbetriebnahme
Standort
Vertragsdauer
Der Vertrag wird für die Dauer von zwei Jahren abgeschlossen. Der Vertrag
verlängert sich danach automatisch um jeweils zwei weitere Jahre, wenn er
nicht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen
Vertragszeitraums schriftlich gekündigt wird.
Sondervereinbarung
Zuzüglich Monteur-Anfahrtskosten pauschal 97,00 €
Vertragsjahr
*Preis pro Arbeitsleistung
im ersten Vertragsjahr
Preis*
Das Vertragsjahr beginnt am 17.05.2017.
Ort, Datum,
Unterschrift
Auftragnehmer:
Ort, Datum,
Unterschrift
Auftraggeber:
Bitte mit
Firmenstempel
SERVICEBEDINGUNGEN
1.
GEGENSTAND DES VERTRAGES
4. ZAHLUNG, AUFRECHNUNG,
ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien zur
Wartung der im Deckblatt des Servicevertrages a) Die Zahlung der Wartungsvergütung hat
angegebenen Geräte/Anlagen des Auftraggebers
binnen 30 Tagen nach Rechnungszugang
ergibt sich ausschließlich aus dem Deckblatt des
ohne Abzug zu erfolgen.
Servicevertrages in Verbindung mit diesen
Aufrechnung
gegen
Servicebedingungen und den Dokumenten, auf die b) Eine
Vergütungsforderungen des Auftragnehmers
diese Servicebedingungen verweisen, sowie ggf.
mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es
weiteren, individuell getroffenen Abreden.
sei denn, diese sind unbestritten oder
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
des
rechtskräftig festgestellt.
Auftraggebers
finden
keine
Anwendung.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages c) Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers
bedürfen der schriftlichen Bestätigung beider
aus demselben Vertragsverhältnis sind
Vertragspartner.
ausgeschlossen, soweit sie nicht unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt sind.
2. ZEITLICHE ERFÜLLUNG DES
VERTRAGES
a) Soweit nicht anders vereinbart, weist der
Auftragnehmer den Auftraggeber in der Regel
etwa einen Monat vor Fälligkeit der nächsten
Wartung auf die anstehende Wartung hin.
b)
c)
3.
a)
b)
c)
5.
ARBEITSZEIT
9.
GEWÄHRLEISTUNG
Für die Gewährleistung gelten die gesetzlichen
Bestimmungen mit der Maßgabe, dass die
Gewährleistungsfrist, soweit Werkvertragsrecht
Anwendung findet, ein Jahr beträgt.
10. VERPFLICHTUNGEN DES
AUFTRAGGEBERS
a) Die Wartungstätigkeit des Auftragnehmers
entbindet den Auftraggeber nicht von seiner
Aufsichtspflicht und Verantwortung für
Schäden, gleich welcher Art, die während der
Dauer der Wartungsarbeiten in oder an der
gewarteten Gesamtanlage oder in dem
Gesamtkomplex, zu dem die Anlage gehört,
entstehen oder Dritten mittelbar oder
unmittelbar entstehen, soweit diese nicht
durch den Auftragnehmer verschuldet sind.
Die Service-Arbeiten werden an Werktagen b) Für die Durchführung der Leistungen im
während der beim Auftragnehmer ortsüblichen
Rahmen dieses Vertrages stellt der
Arbeitszeit durchgeführt. Treten aus Gründen, die
Auftraggeber, soweit erforderlich, Hilfskräfte
Sollte eine Durchführung der vertraglichen der Auftraggeber zu vertreten hat, Wartezeiten
und Hilfsmittel unentgeltlich zur Verfügung
Arbeiten zu dem angekündigten Termin von auf, so werden diese gesondert berechnet.
und trifft alle sonstigen zur Durchführung der
Seiten des Auftraggebers nicht möglich sein,
Arbeiten notwendigen Vorbereitungen. Für
so muss dies dem Auftragnehmer mindestens
zur Verfügung gestellte Hilfskräfte haftet der
6. ZUSATZAUFTRÄGE
3 Arbeitstage vorher (bei ihm eingegangen)
Auftragnehmer nicht. Ebenso wenig für Schämitgeteilt werden. Bei späterer Mitteilung Reparaturen oder sonstige Leistungen, die über die
den, die durch Mängel der zur Verfügung
wird die volle Service-Gebühr fällig, wenn vertragsgegenständlichen, im Wartungsbericht
gestellten Hilfsmittel entstehen.
die Service-Techniker zu der vorgesehenen beschriebenen Wartungsarbeiten hinausgehen,
Zeit nicht anderweitig eingesetzt werden werden nach individueller Absprache vom 11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
konnten.
Auftragnehmer
übernommen,
wenn
vom Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Auftraggeber oder einem Mitarbeiter, der auf unter
Ausschluss
des
UN-Kaufrechts.
Die Wartungstätigkeit des Auftragnehmers
Wunsch
des
Auftragnehmers
seine Ausschließlicher Gerichtsstand ist für jegliche
wird in einem Wartungsbericht dokumentiert,
Vertretungsberechtigung nachgewiesen hat, ein Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit
den die Parteien nach Abschluss der Arbeiten
entsprechender Auftrag erteilt und dieses auf diesem Vertrag Kempten.
unterzeichnen. Mit der Unterzeichnung
einem Reparaturauftrag protokolliert wird. Diese
bestätigt der Auftraggeber die Ausführung der
Mehrarbeiten werden nach Möglichkeit im
Arbeiten. Soweit Zusatzaufträge vergeben
Anschluss an die Service-Arbeiten durchgeführt.
wurden (s. Ziff. 6), bestätigen die Parteien
Sie werden nach den jeweils gültigen
durch Unterzeichnung des Reparaturauftrages
Materialpreisen und Lohnsätzen gesondert
die Durchführung der weiteren Leistungen
berechnet.
sowie den Aufwand an Arbeitszeit und
Material.
7. HAFTUNG DES AUFTRAGNEHMERS
PREIS
a) Der Auftragnehmer haftet aus und im
Die für die Wartung der in den Vertrag
Zusammenhang mit den vertraglichen
einbezogenen
Geräte/Anlagen
des
Tätigkeiten,
gleich
aus
welchem
Auftraggebers zu zahlenden Vergütung ergibt
Rechtsgrund, im Falle leichter Fahrlässigkeit
sich für das erste Vertragsjahr aus dem
nur
bei
Verletzung
der
Deckblatt des Servicevertrages. Für die
Hauptleistungspflichten und dann nur
folgenden Vertragsjahre übersendet der
beschränkt auf den typischen und bei
Auftragnehmer dem Auftraggeber jeweils die
Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
(unter Beachtung der Regelung in Buchst. c
Diese Haftungseinschränkung gilt nicht im
unten) für das jeweilige Vertragsjahr geltende
Falle von Schäden aus der Verletzung des
Preisliste
bzw.
eine
entsprechende
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Information über geltende Preise. Soweit
keine Übersendung erfolgt, kommen die b) Unabhängig
hiervon
haftet
der
Preise des Vorjahres zur Anwendung.
Auftragnehmer für Inanspruchnahmen wegen
Tätigkeiten in einem Vertragsjahr der Höhe
Die jeweils geltenden Pauschal-Wartungsnach auf das Zehnfache des Auftragswertes
preise nach Maßgabe des Deckblattes bzw.
dieses Vertragsjahres beschränkt.
der Preisliste umfasst alle Löhne, Spesen,
Übernachtungskosten,
Fahrzeugund
Werkzeugvorhaltungen sowie das im 8. SAMMELWARTUNGSVERTRAG
jeweiligen
Wartungsbericht
enthaltene
Soweit im Deckblatt unter Beifügung einer
Kleinmaterial.
Auflistung der Wartungsstandorte bestimmt ist,
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die dass es sich um einen Sammelwartungsvertrag
Vergütung ein Mal jährlich wegen erhöhter handelt, wird die Wartung für die angegebenen
eigener Kosten (Arbeitslöhne, allgemeine Standorte jeweils unter Rechnungsstellung an den
Preissteigerung etc.) zu erhöhen; beträgt die Auftraggeber
durchgeführt.
Für
die
Erhöhung im Einzelfall mehr als 3,5% des Wartungsleistungen an den einzelnen Standorten
vorherigen Preises, ist der Kunde zur gelten
jeweils
die
Regelungen
dieser
Kündigung binnen 30 Tagen nach Mitteilung Servicebedingungen.
der Preiserhöhung berechtigt.
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