Stadtgemeinde Dürnstein

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Stadtgemeinde Dürnstein
Rathaus
3601 Dürnstein
Tel.: 02711/219, E-Mail: [email protected]
Dürnstein, . 2015
Anmeldung für eine
Bestätigung
Name:
Wohnort:
Gemäß § 8 NÖ Buschenschankgesetz, LGBl. 7045 in der derzeit geltenden Fassung, melde ich die
Ausübung des Buschenschankes
vom
in
bis
an und werde folgende Getränke (Menge und Gattung im Sinne des § 2 leg. cit.)
Menge
Liter
Liter
Liter
Liter
Liter
Liter
Sorte
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Preis
Menge
Liter
Liter
Liter
Liter
Liter
Liter
Sorte
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Preis
aus eigener Fechsung meiner Erzeugungsstätte in
entgeltlich ausschenken.
Ich erkläre ausdrücklich, dass ich das NÖ Buschenschankgesetz, LGBl. 7045 in der derzeit geltenden
Fassung, im Besonderen den Zukauf laut § 3 leg. cit., zur Kenntnis genommen habe.
Verwaltungsabgabe € 3,25 plus Bundesgebühr € 14,30, daher insgesamt € 17,55 werden auf das
Konto (IBAN: AT083239700000300012 / BIC: RLNWATWWKRE) binnen einer Woche überwiesen.
Gemäß § 9 NÖ Buschenschankgesetz, LGBl. 7045 in der derzeit geltenden Fassung, wird vom
Bürgermeister der Stadtgemeinde Dürnstein bestätigt, dass die Anmeldung des
Buschenschankes mit oben angeführtem Wortlaut am
erfolgt ist:
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