Stadtgemeinde Dürnstein Rathaus 3601 Dürnstein Tel.: 02711/219, E-Mail: [email protected] Dürnstein, . 2016 Anmeldung für eine Bestätigung Name: Wohnadresse: Gemäß § 8 NÖ Buschenschankgesetz, LGBl. 7045 in der derzeit geltenden Fassung, melde ich die Ausübung des Buschenschankes vom bei der Heurigenadresse bis in an und werde folgende Getränke (Menge und Gattung im Sinne des § 2 leg. cit.) Menge Liter Liter Liter Liter Liter Liter Sorte ဠဠဠဠဠဠPreis Menge Liter Liter Liter Liter Liter Liter Sorte ဠဠဠဠဠဠPreis aus eigener Fechsung meiner Erzeugungsstätte in entgeltlich ausschenken. Ich erkläre ausdrücklich, dass ich das NÖ Buschenschankgesetz, LGBl. 7045 in der derzeit geltenden Fassung, im Besonderen den Zukauf laut § 3 leg. cit., zur Kenntnis genommen habe. Eine Verwaltungsabgabe von € 3,30 zuzüglich der Bundesgebühr von € 14,30, das sind insgesamt € 17,60 sind auf das Konto (IBAN: AT083239700000300012 / BIC: RLNWATWWKRE) binnen einer Woche zu überwiesen. Gemäß § 9 NÖ Buschenschankgesetz, LGBl. 7045 in der derzeit geltenden Fassung, wird vom Bürgermeister der Stadtgemeinde Dürnstein bestätigt, dass die Anmeldung des Buschenschankes mit oben angeführtem Wortlaut am erfolgt ist: