Eingabefrist: Freitag, 30. November 2012, 12.00 Uhr Wahlvorschlag Kommissionswahlen 2012 Einwohnergemeinde Wimmis Gemäss Art. 55 Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Wimmis werden für die Kommissionswahlen folgende Wahlvorschläge eingereicht: Kommission: Wahl-Datum: 14. Dezember 2012 (GR) Wählergruppe / Partei: Vertreter / Erstunterzeichner: (inkl. Adresse) Unterschrift: Wahlvorschlag (rechtliche Bestimmungen siehe Art. 55 OgR) Name, Vorname Jahrg. Beruf Adresse Unterschrift 1 2 3 4 Dieser Wahlvorschlag wird unterstützt durch (rechtliche Bestimmungen siehe Art. 55 OgR) Name, Vorname Jahrg. Unterschrift Name, Vorname 1 8 2 9 3 10 4 11 5 12 6 13 7 14 Jahrg. Unterschrift Art 55 OgR: 2 Wahlvorschläge für ständige Kommissionen müssen innert der Eingabefrist an den Gemeinderat erfolgen und folgendes enthalten: - Personalien und Unterschrift der vorgeschlagenen Personen - Name, Vorname und Unterschrift von mindestens 10 in der Gemeinde stimmberechtigten Personen, welche den Wahlvorschlag unterstützen. 3 Bei der Wahl ständiger Kommissionen berücksichtigt der Gemeinderat neben der Eignung der vorgeschlagenen Person eine angemessene Vertretung der politischen Parteien und übrigen Gruppierungen.