Verfahren der unvollständigen Anmeldung Die unvollständige Anwendung wird gewählt, wenn der Ausführer z.B. den Rechnungspreis oder den statistischen Wert noch nicht kennt oder wenn der Ausführer die Ausfuhrwaren von einem Subunternehmer bezieht, der gewisse Angaben (Empfänger, Preis usw.) nicht erfahren soll. Man verwendet nur das Expl. Nr. 1 und 3 (Unvollständige/Vereinfachte Ausfuhranmeldung). Im Feld 44 ist „Vereinfachte Ausfuhr“ einzutragen. Belegfluß Abgabe der unvollständigen Exemplare Nr. 1 und 3 bei der Ausfuhrzollstelle. Diese behält das Expl. 1 ein und händigt das Expl. 3 dem Beteiligten/Subunternehmer/Ausführer aus. Expl. 3 begleitet die Ausfuhrsendung und ist der Ausgangszollstelle vorzulegen. Exemplar Nr. 1 wird später durch eine vollständige Ausfuhranmeldung (Expl. 1 und 2) des Ausführers ersetzt. Bei Lieferung durch einen Subunternehmer übersendet die Ausfuhrzollstelle dieses Exemplar der für den Sitz des Ausführers zuständigen Zollstelle. Die ergänzenden Angaben müssen innerhalb eines Monats abgegeben werden. Fall: Der Ausführer Maier Werke GmbH&CoKG, Saarstraße 11, 35576 Wetzlar, beauftragt die Zulieferfirma W. Sulk GmbH&CoKG, Siegerbusch 7, 35011 Marburg (Subunternehmer), 10 Kartons mit 1.000 Dämmerungsschalter an einen Empfänger in der Schweiz zu versdenden. Ausführer Maier Werke Subunternehmer Sulk Einnfuhranmeldung (0733) Exemplar1+2 abgeben unvollständige Ausfuhranmeldung (0761) Exemplar 1+3 abgeben Statistisches Bundesamt Exemplar 2 Ausfuhrzollstelle Zollamt Wetzlar Expl. 1 der unvollst. Anm. Ausfuhrstelle Zollamt Marburg Ex. 3 der unv.Anm. Exemplar 1 KOBRA Erfassung Ausgangszollstelle ZA Weil am Rhein Exemplar 3 abstempeln bei RET-EXP EG Außengrenze