Modul 5: Material 7, Vorlage 3 Beispielliste rechtlicher Ansatzpunkte nach dem Betriebsverfassungsgesetz Grundlagen für Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates: BetrVG § 15 (2): Minderheitenrecht für geschlechtliche Minderheiten - analoge Regelungen für ethnische Minderheiten anregen! BetrVG § 45 Integration der ausländischen Arbeitnehmer wird explizit als Thema für Betriebs- und Abteilungsversammlungen genannt. BetrVG § 70 Bei den allgemeinen Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung wird die Förderung der Integration ausländischer Arbeitnehmer explizit genannt. BetrVG § 75 (1) Gleichbehandlungsgrundsatz gilt explizit für Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, politische oder gewerkschaftliche Betätigung, Geschlecht, sexuelle Identität BetrVG § 80 bezieht sich auf allgemeine Aufgaben des Betriebsrats: BetrVG § 80 (2a) analog zur Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern Maßnahmen zur tatsächlichen Gleichstellung von Menschen mit unterschiedlicher Herkunft anregen! BetrVG § 80 (7): Explizit wird als Aufgabe des Betriebsrats die Integration ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb sowie die Beantragung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit genannt. BetrVG § 88 (4) als Gegenstand von freiwilligen Betriebsvereinbarungen wird explizit genannt: Maßnahmen zur Integration ausländischer Arbeitnehmer sowie zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb BetrVG § 92 (3) Analog zu den Maßnahmen der Personalplanung, die sich auf die Gleichstellung von Männern und Frauen beziehen, Maßnahmen zur Förderung der Gleichberechtigung von ausländischen Arbeitnehmern anregen! BetrVG § 104 Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Entlassung oder Versetzung eines Arbeitnehmers fordern, der den Betriebsfrieden wiederholt ernstlich stört, indem er z.B. grob gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt - insbesondere bei rassistischen oder fremdenfeindlichen Betätigungen.