Modul 5: Material 7, Vorlage 3

Werbung
Modul 5: Material 7, Vorlage 3
Beispielliste rechtlicher Ansatzpunkte nach dem Betriebsverfassungsgesetz
Grundlagen für Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates:
BetrVG § 15 (2):
 Minderheitenrecht für geschlechtliche Minderheiten - analoge Regelungen für
ethnische Minderheiten anregen!
BetrVG § 45
 Integration der ausländischen Arbeitnehmer wird explizit als Thema für
Betriebs- und Abteilungsversammlungen genannt.
BetrVG § 70
 Bei den allgemeinen Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung
wird die Förderung der Integration ausländischer Arbeitnehmer explizit
genannt.
BetrVG § 75 (1)
 Gleichbehandlungsgrundsatz gilt explizit für Abstammung, Religion,
Nationalität, Herkunft, politische oder gewerkschaftliche Betätigung,
Geschlecht, sexuelle Identität
BetrVG § 80 bezieht sich auf allgemeine Aufgaben des Betriebsrats:
 BetrVG § 80 (2a) analog zur Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung
von Frauen und Männern Maßnahmen zur tatsächlichen Gleichstellung von
Menschen mit unterschiedlicher Herkunft anregen!
 BetrVG § 80 (7): Explizit wird als Aufgabe des Betriebsrats die Integration
ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb sowie die Beantragung von
Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
genannt.
BetrVG § 88 (4) als Gegenstand von freiwilligen Betriebsvereinbarungen wird explizit
genannt:
 Maßnahmen zur Integration ausländischer Arbeitnehmer sowie zur
Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb
BetrVG § 92 (3)
 Analog zu den Maßnahmen der Personalplanung, die sich auf die
Gleichstellung von Männern und Frauen beziehen, Maßnahmen zur
Förderung der Gleichberechtigung von ausländischen Arbeitnehmern
anregen!
BetrVG § 104
 Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Entlassung oder Versetzung eines
Arbeitnehmers fordern, der den Betriebsfrieden wiederholt ernstlich stört,
indem er z.B. grob gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt - insbesondere
bei rassistischen oder fremdenfeindlichen Betätigungen.
Zugehörige Unterlagen
Herunterladen