Schulautonome Lehrplanbestimmungen

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Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium Wien 19
Billrothstraße 73
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SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Der SGA des GRG19, Billrothstraße 73 hat in seiner Sitzung vom 10.02.2004 für die Unterstufe
des Realgymnasiums und des Gymnasiums die folgenden schulautonomen
Lehrplanbestimmungen einstimmig beschlossen.
Gymnasium:
1 Stunde „wandert“ (wie auch bereits 2003 beschlossen) von Englisch (3. Klasse) zu
Französisch/Latein (4. Klasse), in der 4. Klasse 1 Stunde von BE zu ME.
Realgymnasium:
In der 3. Klasse werden als typenbildende Gegenstände GZ (2 Stunden) und ein neuer
schulautonomer Gegenstand „Sciences“ (2 Stunden) eingeführt. Die 4 Stunden werden von je
einer Stunde Werken, BIUK, M und der Verlegung von 1 Stunde GZ aus der 4. in die 3. Klasse
aufgebracht. In der 4. Klasse „wandert“ 1 Stunde von BE zu ME.
In der 4. Klasse des RG sollen die Einzelstunden GZ und Werken stundenplanmäßig gekoppelt
werden. Das Ziel ist der Unterricht in fächerübergreifenden Projekten.
Die Erwartungen, die mit den beschlossenen Veränderungen verbunden werden, sind einerseits
eine Aufwertung des RG als auch eine Angleichung der Stundentafeln des G und des RG um die
Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Klassenverbände in den 3. Klassen zu schaffen.
Schulautonomer Pflichtgegenstand „Sciences“:
Der Lehrplan für den neuen Gegenstand „Sciences“ ist derzeit gerade in Ausarbeitung. „Das Ziel
ist eine Vernetzung der naturwissenschaftlichen Gegenstände mit einer hohen Praxisorientierung
Für die Direktion
Mag. Günter Russe e.h.
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