Allgemeine Geschäftsbedingungen der Geological Software 1

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER GEOLOGICAL SOFTWARE
1.
1.1
Allgemeines
Alle Leistungen, die von Geological Software für den Kunden erbracht werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen
Geological Software und dem Kunden schriftlich vereinbart wurden.
1.2 Die Software Fabric8 kann gratis von der Website www.geolsoft.com heruntergeladen werden. Zum Betrieb dieser Software nach der
Testphase muss eine kostenpflichtige Lizenz erworben werden.
2.
2.1
2.2
Vertragsschluss
Zum Vertragsschluss mit Geological Software sind nur Personen berechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses in ihrer Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt sind.
Durch die Bestellung einer Software-Lizenz bei Geological Software im Internet gibt der Kunde konkludent ein verbindliches Anbot
auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
3.
3.1
3.2
Lieferzeiten
Eine Software-Lizenz wird umgehend per E-Mail zugestellt.
Bei Lieferungsverzögerungen durch von Geological Software nicht zu vertretende Ereignisse, kann kein Schadensersatzanspruch
gegen Geological Software geltend gemacht werden.
4.
4.1
Preis und Zahlung
Zu dem angegebenen Preis ist in Österreich und für Kunden in der EU ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) die
gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 20 % zu addieren. Bei Lieferung in die EU, außerhalb Österreichs, wird für Kunden, die eine
(UID) besitzen, das Reverse-Charge-Verfahren angewendet. Kunden außerhalb der EU zahlen die Mehrwert-Steuer in ihrem Land.
Der ausgewiesene Preis zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots des Kunden ist für die Rechnungsstellung maßgeblich.
Die Bezahlung der Software-Lizenz erfolgt online durch Eingabe einer Kreditkartenummer und der Prüfnummer der verwendeten
Kreditkarte. Sobald dieser Eintrag vollständig ist, kann die Lizenz heruntergeladen werden. Ausnahmen haben nur dann Gültigkeit,
wenn sie zwischen Geological Software und dem Kunden schriftlich vereinbart wurden.
4.2
4.3
5.
5.1
5.2
5.3.
5.4.
5.5.
6.
6.1
6.2
6.3
Gewährleistung
Die aus einem Mangel der Ware begründeten Ansprüche des Kunden gegen Geological Software richten sich nach den gesetzlichen
Vorschriften.
Der Kunde verpflichtet sich, die Software-Lizenz bei Entgegennahme auf etwaige Mängel zu untersuchen und bei Feststellung eines
solchen umgehend Geological Software darüber in Kenntnis zu setzen. Sollte der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt feststellen, dass
die Lizenz mangelhaft ist, so ist er verpflichtet, Geological Software sofort nach Entdeckung desselben zu informieren. Unterlässt es
der Kunde, einen Mangel anzuzeigen, gilt die Ware als genehmigt.
Als Mangel an der Software zählen nicht Schäden, die der Kunde durch unsachgemäße oder vertragswidrige Behandlung verursacht
hat.
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Erhalt der Ware zu laufen.
Die Gewährleistung erlischt in jedem Fall bei Eingriffen des Käufers oder nicht autorisierter Dritter.
Haftungsbeschränkung
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen,
ausgeschlossen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt
ferner dann nicht, wenn der Besteller gesetzlich geregelte Ansprüche geltend macht.
Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt. Sofern Geological Software fahrlässig eine
vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
7.
7.1
Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine, der Geological Software im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden persönlichen Daten elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass im Sinne dieser Bestimmung ermittelte Daten ausschließlich für Zwecke der Leistungserbringung, insbesondere zum Zweck der Auftragsabwicklung und der Buchhaltung erhoben und verarbeitet werden. Geological Software gibt Kuinden-Daten nicht an Dritte weiter.
8.
Copyright
Sämtliche auf diesen Seiten dargestellten Fotos, Logos und Texte, welche Eigenentwicklungen von uns sind, dürfen nicht ohne unser
Einverständnis kopiert oder anderweitig genutzt werden. Alle Rechte vorbehalten.
9.
9.1
9.2
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz nichts anders vorsieht, der Geschäftssitz der Geological Software.
Für alle Streitigkeiten, die sich möglicherweise aus diesem rechtlichen Verhältnis ergeben, ist österreichisches Recht unter Ausschluss
der Kollisionsnormen anzuwenden. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
10.
Gültigkeit der AGB
Mit einer Bestellung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Geological Software an. Sollte eine Bestimmung
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, aus welchem Grund auch immer, nichtig sein, bleibt die Geltung der übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt. Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Graz, 18.1.2013
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