"Bedingungen für das Bavarian Festival"

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Bedingungen für das "Bavarian Festival"
Oberschleißheim 1992
1. Zweck
Zweck des Bavarian Festivals ist
- die Förderung der Freundschaft zwischen den den bayerischen Square Dance,
Round Dance und Clogging Clubs,
- den Tänzern die Möglichkeit zu bieten, zu Callern und Cuern der bayerischen Square
Dance, Round Dance und Clogging Clubs zu tanzen.
In Übereinstimmung mit den allgemeinen Regeln und Vereinbarungen der
European Association of American Square Dancing Clubs (EAASDC).
2. Veranstalter
Das Bavarian Festival wird von einem oder mehreren bayerischen Square Dance, Round Dance oder
Clogging Clubs für alle anderen bayerischen Clubs durchgeführt.
3. Zeitpunkt und Ort der Veranstaltung
Das Bavarian Festival findet einmal pro Jahr statt - und zwar im Herbst.
Die Präsidenten der bayerischen Clubs oder Ihre autorisierten Vertreter beschließen im gegenseitigen
Einvernehmen auf den jeweiligen Versammlungen während eines Festivals über die Vergabe künftiger
Bavarian Festivals.
Bei der Terminplanung sind die einschlägigen Bestimmungen der EAASDC zu beachten. Nach
Möglichkeit sollte zum vorgesehenen Termin kein anderer Special Dance in Bayern durchgeführt
werden.
4. Kosten
Der Eintritt zum Bavarian Festival ist für alle Tänzer frei. Deshalb erhalten Caller und Cuer kein Entgelt.
Um die Kosten so gering wie möglich zu halten, werden auch keine Badges ausgegeben. Die Kosten
der Halle sollten möglichst niedrig sein und werden, wie auch die anfallenden GEMA-Gebühren, unter
allen bayerischen Clubs aufgeteilt, unabhängig davon, ob sie auf dem Festival vertreten sind oder nicht.
5. Programm
Alle Caller und Cuer der bayerischen Clubs sind - ohne daß es einer ausdrücklichen Einladung des
Veranstalters bedarf - eingeladen, am Bavarian Festival teilzunehmen. Die anwesenden Caller und Cuer
haben die Möglichkeit sich für das Programm des Festivals aufstellen zu lassen (Callers and Cuers from
the floor).
6. Werbung
Die Werbung für das Bavarian Festival findet durch Flyer statt, die an alle bayerischen Clubs zu senden
sind. Andere Werbemöglichkeiten bleiben dem veranstaltenden Club vorbehalten. Die Werbungskosten
sind vom Veranstalter zu tragen.
7. Door Prize
Jeder bayerische Club hat ein Gastgeschenk (Wert 15 - 20 DM) mitzubringen, das dann vom
Veranstalter während des Abends unter den Tänzern verlost wird.
8. Beschallung
Die Beschallung der Halle ist Angelegenheit des veranstaltenden Clubs.
9. Afterparty
Der veranstaltende Club ist auch für die After-Party verantwortlich. Die Teilnahme an der After party ist
frei.
10. Chronik des Bavarian Festivals
Der veranstaltende ist verantwortlich für die Ergänzung der Chronik und Weiterleitung an den Club, der
das nächste Festival ausrichtet.
11. Änderung dieser Bedingungen
Eine Änderung dieser Bedingungenkann nur an einem Bavarian Festival während der Versammlung der
Präsidenten der bayerischen Clubs oder Ihrer authorisierten Vertreter beschlossen werden. Hierzu
bedarf es einer
Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Repräsentanten.
Der oder die Clubs, die Änderungen beabsichtigen, haben alle anderen bayerischen Square Dance,
Round Dance und Clogging Clubs hierüber mindestens sechs Wochen vor dem betrffenden Bavarian
Festival zu informieren.
12. Inkrafttreten
Die vorgenannten "Bedingungen" wurden auf dem Bavarian Festival in Oberschleißheim
am 21.11.92 von den anwesenden Clubvertretern einstimmig beschlossen. Sie lösen die
"Charter for the Bavarian Square Dance Festival" vom 12.03.77 ab und treten mit Wirkung
vom 01.01.93 in Kraft.
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