3. Die Auswirkungen der NS - Diktatur 3. 1. Vergleich des Individuums damals und heute Mit dem Beginn der 20er Jahre, kam es zu einer Krise der liberalen Demokratie. Die starken Veränderungen durch den ersten Weltkrieg, im sozialen und politischen Bereich, führten zu einer ständig anwachsenden Angst in der Bevölkerung.1 Der in der ersten hälfte des 19. Jahrhunderts populär gewordene Nationalismus, versprach der deutschen Bevölkerung hohe Erwartungen an die Zukunft, welche die bisherige Politik nicht einlösen konnte. Nach dem ersten Weltkrieg verlor Deutschland große Gebiete an angrenzende Länder. In den Nachbarstaaten lebten deutsprachige Minderheiten, die sich auch durch Zwangsmaßnahmen nicht integrieren ließen. Die Anhänger der Nationalsozialisten die auch als „Anti- Versailles- Bewegung“ bekannt wurden, verstanden es, die Schuld an den unbefriedigenden Zuständen, den anderen politischen Richtungen unterzuschieben. Damit stellten sie, wie der Name es schon sagt, die Opposition zur Weimarer Republik dar. Die NSDAP unter der Führung von Adolf Hitler forderten eine Rassengleichheit, die sich dadurch vom „bürgerlichen Nationalismus“ unterschied. Nach Hitler sei die wertvollste Rasse, die nordische oder die „arische“. Er forderte ein Zentrum in Mitteleuropa, für die germanische Herrenrasse. Vorraussetzung dafür war für Hitler die sogenannte „Rassenhygiene“( Reinhaltung der Rasse). „Krankes und rassisch minderwertiges Erbgut sollte aus der Volksgemeinschaft entfernt werden oder zu einem Dasein minderen Rechts verurteilt werden. Hitler wollte den Kampf der Rassen und der Völker und wollte zugleich damit die Anwendung von Gewalt gegen andere Menschen und Völker. Es begann die Vorbereitung einer menschenverachtenden und kriegerischen Politik. Die Begriffe Liberalismus und Marxismus waren für Hitler eine „jüdische Erfindung“, die zum Verderben der Herrenrasse eingeführt wurde. Unter Liberalismus versteht man die individuelle Freiheit und Selbstverwirklichung als die grundlegenden Werte. Die Macht eines Staates wird durch eine festgeschriebene Verfassung, Gewaltentrennung und Befragung des Volkes in Form von Wahlen und Abstimmungen eingeschränkt. Jedes einzelne Individuum hat ein Anrecht auf einen möglichst großen Freiheitsspielraum. Die NS- Regierung unter A. Hitler, forderte jedoch eine allgegenwärtige Ordnungsmacht des Staates, die nicht durch eine liberale Verfassung eingeschränkt wird und somit die Abschaffung jeglicher Freiheiten und das Recht auf Selbstverwirklichung für das Individuum der damaligen Zeit. Der Marxismus prognostiziert die Herrschaft der Arbeiterklasse, eine Gesellschaft ohne Unterdrückung und Ausbeutung und in der es im engen Sinne keinen Staat mehrt geben wird. Diese Theorie war natürlich ebenfalls nicht der Idee eines Nationalstaates in Einklang bringen. Juden galten also als Gegner des Nationalstaates, das als Wegbereiter des Liberalismussees sowie des Marxismussees galten. Adolf Hitler übernahm Elemente des Antisemitismus in seiner Rassentheorie : „Der Jude, der sich als Schmarotzer bei fremden Völkern einnistet und sie nach und nach zugrunde richtet, wird als minderwertiges Gegenbild des Ariers hingestellt.“ Im Programm der NSDAP wird gefordert, dass „alle Nicht-Deutschen, die seit dem 2.August 1914 in Deutschland eingewandert sind, sofort zum Verlassen des Reiches gezwungen werden.“ 1 Vgl. Klaus Dieter Hein-Mooren, Heinrich Hirschfelder, Lorenz Maier, Wilhelm Nutzinger, Bernhard Pfändtner und Reiner Schell, Von der Französischen Revolution bis zum Nationalsozialismus, C. C. Buchners Verlag, 1. Auflage, Bonn, 1998 10 Da die Juden im Nationalsozialismus verachtet wurden kam es im Jahr 1941 zu verschiedenen Maßnahmen, welche die Juden in ihren Freiheiten in verschiedenen Weisen eingeschränkten. Zum Beispiel wurde der Judenstern eingeführt im weiteren hatten sie begrenzte Aufenthaltszeiten, sie durften keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen und sie durften nur in Cafes und Geschäfte gehen, die für Juden zugelassen waren. Aber nicht nur die Juden wurden in ihren Grundrechten eingeschränkt. Nach dem Reichstagsbrand im Jahre 1933, wurde Hitler zum Reichskanzler und der Reichstag wurde aufgelöst und es wurde die Verordnung „Zum Schutz von Volk und Staat“ aufgehoben. Diese Verordnung garantierte Pressefreiheit, Brief – und Postgeheimnisse sowie die freie Meinungsäußerung. Am 10. 5.1933 wurde eine Bücherverbrennung in ganz Deutschland durchgeführt, die zum Ziel hatte, „undeutsches Schriftentum“ aus dem Bewusstsein der Deutschen „auszumerzen“. Die Bücherverbrennung war das Symbol für den Kampf gegen entartete Kunst. Es wurden nur Schriften anerkannt, die dem faschistischen Bild entsprachen. Die Folge war, dass zahlreiche Künstler und Wissenschaftler ins Exil gingen mussten. Viele der Künstler suchten aber auch die innere Emigration. Sie schrieben nicht mehr das was sie wirklich dachten, sondern verharmlosten sie lieber. Aus diesem Grunde sind zur damaligen Zeit zahlreiche Kindergeschichten entstanden wie zum Beispiel das „Das doppelte Lotchen“ von Erich Kästner. Aber auch Zeitungen und Zeitschriften vielen unter die Kontrolle der Nationalsozialisten. Auch sie wurden in ihrer freien Meinungsäußerung eingeschränkt. Es wurden auch nur die Schriften akzeptiert, die nicht antifaschistische Merkmale aufwiesen. Zusammenfassend kann man sagen, dass dem Individuum jegliche Grundrechte verweigert wurden. Es wurde nur so weit toleriert, solange es dem faschistischem Menschenbild entsprach. Anders als zu der NS Zeit werden jedem in Deutschland lebenden Individuum die Grundrechte zu gesprochen, die im Grundgesetz ( Art. 1- Art. 19) festgeschrieben wurden. In den Gesetzen findet man das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht auf Religionsfreiheit, dass Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie das Recht auf Eigentum, um nur ein paar wenige der Grundrechte zu nennen. Durch den Artikel 79 GG (1) wird gewährleistet: „Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt.“12Jeder der in Deutschland lebende Bürger hat also Anrecht auf seine Grundrechte. Anders als die Menschenrechte sind die Grundrechte festgeschriebene Gesetze die somit auch einklagbar sind. 1 Vgl. Deutscher Bundestag (Hrsg.), Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Textausgabe - Stand: Juli 1998, Bonn, 1998 11