zur Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft

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Bitte beachten: Dieses Dokument kann als Vorlage zur eigenen Erstellung genutzt werden (Stand 01.11.2015)
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Name
Vorname
Geburtsdatum
Patienteninformation
zur Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft
Sehr geehrte Patientin,
Sie kommen heute zur Durchführung einer Ultraschalluntersuchung Ihres ungeborenen Kindes. Mit der
Ultraschalluntersuchung sind wir heute in der Lage, eine Vielzahl kindlicher Erkrankungen zu erkennen bzw.
auszuschließen. Dazu gehören zum Beispiel angeborene Herzfehler, Fehlbildungen von Gehirn und
Wirbelsäule, von Nieren oder Armen und Beinen. Der günstigste Untersuchungszeitraum ist für die meisten
Fragestellungen die 18. - 22. Schwangerschaftswoche. Vor der Untersuchung bitten wir Sie, Folgendes zur
Kenntnis zu nehmen:
Die Ultraschalluntersuchung ist ein bildgebendes Verfahren, das nach heutigem Wissensstand keine
negativen Auswirkungen und Schäden beim ungeborenen Kind hervorruft. Dies gilt auch für wiederholte
Untersuchungen und für die Dopplersonografie.
Das Ultraschallscreening darf nicht als Fehlbildungsdiagnostik missverstanden werden. Auch bei guter
Gerätequalität, größter Sorgfalt und Erfahrung des Untersuchers kann nicht erwartet werden, dass zu jedem
Zeitpunkt der Schwangerschaft alle Fehlbildungen und Veränderungen erkannt werden. So ist es zum
Beispiel möglich, dass kleinere Defekte wie ein Loch in der Herzwand, eine Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte,
kleine Defekte in der Wirbelsäule sowie Finger- und Zehenfehlbildungen der Diagnose entgehen.
Auch kann die Beurteilbarkeit des ungeborenen Kindes durch ungünstige Untersuchungsbedingungen
erschwert sein, zum Beispiel bei
 verminderter Fruchtwassermenge,
 ungünstiger Kindslage,
 kräftigen mütterlichen Bauchdecken,
 zu frühem oder zu spätem Untersuchungszeitpunkt in der Schwangerschaft.
Zu beachten ist, dass jede Schwangerschaft mit einem Basisrisiko von ca. 4% für Fehlbildungen und
Erkrankungen des Kindes belastet ist, dabei entfallen etwa 1% auf schwerwiegende Fehlbildungen. Dieses
Basisrisiko ist bei einer insulinpflichtigen Zuckerkrankheit der Schwangeren und bei Mehrlingen erhöht.
Chromosomenanomalien können durch eine Ultraschalluntersuchung (als Alternative zur invasiven
Diagnostik) vermutet werden, falls charakteristische, aber nicht obligatorisch vorhandene Hinweiszeichen
nachzuweisen sind. In diesem Fall ist Anlass zu einer invasiven Diagnostik gegeben.
Nach dem Gendiagnostikgesetz steht Ihnen vor und/oder nach einer Untersuchung des Fetus eine
humangenetische Beratung zu. Unser Team kann gerne eine Basisberatung durchführen, bei weiterführenden
Fragestellungen können wir für Sie einen Termin mit unserem humangenetischen Kooperationspartner
vereinbaren.
Des Weiteren steht Ihnen eine psychosoziale Beratung durch eine offiziell anerkannte Beratungsstelle zu.
Falls Sie dies wünschen, bitten wir um Ihr Einverständnis, einen entsprechenden Termin für Sie zu
vereinbaren.
Wir geben allen Schwangeren die Informationsbroschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
„Pränataldiagnostik“ mit, der Sie Untersuchungsarten oder auch Kontaktadressen entnehmen können.
Selbstverständlich stehen wir oder Ihre Frauenarztpraxis Ihnen jederzeit für weitere Fragen zur Verfügung.
Nicht zuletzt möchten wir darauf aufmerksam machen, dass die Fehlbildungsdiagnostik durch Ultraschall für
jede Schwangere vollkommen freiwillig ist. Abweichungen vom Normalen, die für das Kind und seine
Gesundheit unbedeutend sind, können unnötigerweise zur Beunruhigung der Schwangeren führen.
Genauso wie Ihr Wunsch, gewisse Fehlbildungen zu erkennen, berechtigt ist, ist oft auch der Wunsch
mancher Schwangerer verständlich, auf eine derartige Untersuchung zu verzichten.
Anlage: Patienteneinwilligung zur pränatalen Gendiagnostik / Ultraschalluntersuchung
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