Informationsblatt: Röteln

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Röteln
Die Röteln (Rubella) sind eine hochansteckende, durch Tröpfchen übertragene Viruserkrankung, die
aufgrund der hohen Ansteckungsfähigkeit vor allem im Kindesalter vorkommt und eine lebenslange
Immunität hinterlässt.
In erster Linie kommt es neben allgemeinen Krankheitssymptomen zu den typischen roten
Hautflecken (Exanthem) und eventuellen Lymphknotenschwellungen. Im Kindesalter ist der Verlauf in
der Regel gutartig. Gefürchtet ist eine Infektion während der Schwangerschaft, weil sie zu schweren
Komplikationen mit ausgeprägten Fehlbildungen des Kindes und zu Fehlgeburten führen kann.
In Deutschland wird die Rötelnimpfung als Kombinationsimpfung mit Masern und Mumps zusammen
empfohlen.
Infektionsweg
Die Übertragung erfolgt über eine Tröpfcheninfektion. Das Virus dringt in die Schleimhäute des oberen
Atemwegstraktes ein und vermehrt sich dort vor allem im lymphatischen Gewebe.
Inkubationszeit
Die Inkubationszeit beträgt 14-21 Tage.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Ansteckungsfähigkeit besteht bereits 1 Woche vor Ausbruch des Exanthems und dauert bis zu
1 Woche nach Ausbruch des Exanthems.
Symptomatik
Die Erkrankung ist durch ein kleinfleckiges, rötliches Exanthem gekennzeichnet, das im Gesicht
beginnt, sich über Körper und Extremitäten ausbreitet und nach 1-3 Tagen wieder verschwindet.
Zusätzlich können Kopfschmerzen, Fieber, Lymphknotenschwellungen, Halsschmerzen und
Augenreizungen auftreten.
Seltene Komplikationen sind Gelenkbeschwerden, Bronchitis, eine Entzündung der Ohren, des
Gehirns oder Herzmuskels. Auch ein Abfall der für die Blutgerinnung benötigten Blutplättchen ist
möglich.
Eine Infektion während der Schwangerschaft kann schwere Schäden am ungeborenen Kind
verursachen, wobei eine Infektion im ersten Schwangerschaftsdrittel in ca. 90% zu Schäden führt und
in den weiteren beiden Dritteln in 25%-30%. Am Anfang der Schwangerschaft während der
Entstehung der Organe äußern sich die Fehlbildungen in der Regel als Herzfehlbildungen, Trübung
der Augenlinsen und als Innenohrschwerhörigkeit. Weitere Fehlbildungen und Komplikationen sind
möglich.
Diagnostik
Die Diagnose allein aufgrund des klinischen Bildes kann nicht immer sicher gestellt werden. Daher
sollte bei wichtigen Entscheidungen wie der Verdacht auf Rötelnkontakt einer Schwangeren oder der
Verdacht auf eine Rötelninfektion eines Neugeborenen eine serologische (Blut-) Untersuchung
stattfinden. Hierbei werden eventuell vorhandenen Antikörper gegen das Rötelnvirus nachgewiesen.
Möglich ist auch die Untersuchung des Ungeborenen Kindes noch im Mutterleib.
In jedem Fall sollte der Immunstatus einer Frau vor dem Eintreten einer Schwangerschaft geprüft
werden.
Therapie
Eine spezielle Therapie gibt es nicht, aber symptomatische Maßnahmen sind sinnvoll. Hierzu gehören
Bettruhe und bei Fieber Flüssigkeitszufuhr sowie z.B. Linderung der arthritischen Beschwerden.
Impfung
Die Rötelnschutzimpfung wird von der STIKO (ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut)
empfohlen. Es steht ein Lebendimpfstoff zur Verfügung, der als Kombinationsimpfstoff zusammen mit
Masern und Mumps gegeben wird (MMR).
Die Impfung soll in der Regel zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat, möglichst bis zum Ende des 2.
Lebensjahres erfolgen, um den frühestmöglichen Impfschutz zu gewährleisten. Steht bei einem Kind
die Aufnahme in eine Kindereinrichtung an, kann die MMR-Impfung auch schon ab dem
9.Lebensmonat erfolgen.
Frauen im gebärfähigen Alter, die nicht oder nur einmal geimpft sind, oder deren Impfstatus unklar ist,
sowie Personen, die beruflich mit Kindern, Säuglingen oder Schwangeren zu tun haben, sollten sich
impfen lassen.
Meldepflicht
Eine Meldepflicht besteht nach dem Infektionsschutzgesetz § 6,7 für Ärzte und Labormediziner.
(Seit dem 01.04.2013 ist deshalb die nichtnamentliche Meldung der konnatalen Infektion aufgehoben).
letzte Änderung: August 2015 / 3
Für Kitas und Schulen gibt es keine zusätzlichen Meldepflichten.
Maßnahmen für Kontaktpersonen sind aufgrund der hohen Rate (50%) von symptomfreien
Erkrankungen nicht geboten.
Das zuständige Gesundheitsamt sollte informiert werden, um eine anlassbezogene Impfberatung
durchführen zu können.
Mehr Informationen?
 0431 - 901Sachbearbeitung: 2108, 2117
Landeshauptstadt Kiel
Ärztliche Beratung: 2120,2130,4222
Amt für Gesundheit
Fleethörn 18-24
24103 Kiel
[email protected]
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