Infektionskrankheiten Eine potentielle Gefahr für das werdende Leben Partnerschaftspraxis für Laboratoriumsmedizin und Mikrobiologie Überreicht durch: Falkestraße 1 31785 Hameln Tel.0 51 51/95 30-0 Fax0 51 51/95 30-50 00 www.nordlab.de Hinterer Brühl 21 31134 Hildesheim Tel. 0 51 21/9 36 30 Fax 0 51 21/15 71 00 Diagnostik in der Schwangerschaft Stand 1214_Vers01 Dr. med. H.-M. Groß Dr. med. L. Grüter Dr. med. M. Kalitzky Infektionskrankheiten Röteln Chlamydien Bestimmte Krankheitserreger können eine Gefahr für das Kind im Mutterleib sein, obwohl die Infektion häufig von der Mutter unbemerkt verläuft. Ihre Frauenärztin/ Ihr Frauenarzt kann mit wenigen Laboruntersuchungen feststellen, ob eine Gefährdung für die Gesundheit Ihres Kindes vorliegt. Wenn keine Krankheitsanzeichen bei der werdenden Mutter vorliegen, handelt es sich oft um individuelle Gesundheitsleistungen, deren Kosten die gesetzlichen Krankenkassen leider nicht übernehmen. Falls sich eine Frau, die keine Antikörper gegen das Rötelnvirus gebildet hat, mit diesem infiziert, kann es zu einer Infektion des ungeborenen Kindes kommen, welche schwerwiegende Missbildungen zur Folge haben kann. Daher wird ein Antikörpernachweis vor Beginn einer Schwangerschaft empfohlen. Sollte kein Schutz bestehen, ist eine Röteln-Impfung unbedingt erforderlich! (Dies ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen) Etwa jede zehnte Frau ist, ohne es zu bemerken, mit Chlamydien infiziert. Diese Mikroorganismen werden sexuell übertragen. Bei einer Infektion kann unter der Geburt das Neugeborene infiziert werden und Augenoder Lungenentzündungen auslösen. Durch einen Labortest kann eine Infektion nachgewiesen und daraufhin antibiotisch behandelt werden. Toxoplasmose Eine Toxoplasmose wird z.B. beim Verzehr von rohen Fleisch- und Wurstwaren oder durch Katzen bzw. Katzenkot übertragen. Eine Infektion des Kindes im Mutzterleib mit dem Toxoplasmose-Erreger kann zu Schäden der Augen und des Gehirns bis hin zu schweren Missbildungen führen. Ob eine Frau einen Antikörperschutz hat (der die Infektion des Kindes verhindert) oder nicht, kann nur durch eine Antikörperbestimmung herausgefunden werden. Weitere Viruserkankungen Weitere Virusinfektionskrankheiten, die in der Schwangerschaft zu einer Gefährdung des ungeborenen Kindes führen könnten, sind Hepatitis B, Cytomegalie, Windpocken (Varizellen) und Ringelröteln (Parvo-B19-Viren). Bei diesen Infektionskrankheiten ist es wichtig zu wissen, ob ein Immunschutz gegenüber diesen Erkrankungen besteht. Dazu dienen Antikörperbestimmungen, die im Blut der Patientin nachgewiesen werden können. Liegt kein ausreichender Schutz vor, kann eine Impfung oder bestimmte Verhaltensmaßregeln dazu dienen, eine Infektion zu vermeiden. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt! B-Streptokokken Bakterien mit dem Namen β-hämolysierende Streptokokken Gruppe B können im Vaginaltrakt der Schwangeren auch symptomlos, d.h. ohne Beschwerdeanzeichen, vorhanden sein. Unter der Geburt können diese auf das Kind übertragen werden und zu teilweise schweren Infektionen führen. Durch einen einfachen Abstrich kann der Nachweis von B-Streptokokken durchgeführt werden und, bei positivem Befund, eine Antibiotikatherapie eingeleitet werden. Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) Auf eigenen Wunsch getätigte Vorsorgeuntersuchungen (Individuelle Gesundheitsleistungen) müssen von der Patientin selbst gezahlt werden, z.B. für die Untersuchung, Blutentnahme, Laboranalysen, Beratung etc. Bitte sprechen Sie hierzu Ihren behandelnden Arzt an.