Infektions- krankheiten

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Infektionskrankheiten
Eine potentielle Gefahr
für das werdende Leben
Partnerschaftspraxis für Laboratoriumsmedizin und Mikrobiologie
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31785 Hameln
Tel.0 51 51/95 30-0
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31134 Hildesheim
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Fax 0 51 21/15 71 00
Diagnostik
in der Schwangerschaft
Stand 1214_Vers01
Dr. med. H.-M. Groß
Dr. med. L. Grüter
Dr. med. M. Kalitzky
Infektionskrankheiten
Röteln
Chlamydien
Bestimmte Krankheitserreger können eine Gefahr für
das Kind im Mutterleib sein, obwohl die Infektion häufig
von der Mutter unbemerkt verläuft. Ihre Frauenärztin/
Ihr Frauenarzt kann mit wenigen Laboruntersuchungen
feststellen, ob eine Gefährdung für die Gesundheit
Ihres Kindes vorliegt. Wenn keine Krankheitsanzeichen
bei der werdenden Mutter vorliegen, handelt es sich oft
um individuelle Gesundheitsleistungen, deren Kosten
die gesetzlichen Krankenkassen leider nicht übernehmen.
Falls sich eine Frau, die keine Antikörper gegen das
Rötelnvirus gebildet hat, mit diesem infiziert, kann es zu
einer Infektion des ungeborenen Kindes kommen, welche schwerwiegende Missbildungen zur Folge haben
kann. Daher wird ein Antikörpernachweis vor Beginn
einer Schwangerschaft empfohlen. Sollte kein Schutz
bestehen, ist eine Röteln-Impfung unbedingt erforderlich! (Dies ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen)
Etwa jede zehnte Frau ist, ohne es zu bemerken, mit
Chlamydien infiziert. Diese Mikroorganismen werden
sexuell übertragen. Bei einer Infektion kann unter der
Geburt das Neugeborene infiziert werden und Augenoder Lungenentzündungen auslösen. Durch einen
Labortest kann eine Infektion nachgewiesen und daraufhin antibiotisch behandelt werden.
Toxoplasmose
Eine Toxoplasmose wird z.B. beim Verzehr von rohen
Fleisch- und Wurstwaren oder durch Katzen bzw.
Katzenkot übertragen. Eine Infektion des Kindes im
Mutzterleib mit dem Toxoplasmose-Erreger kann zu
Schäden der Augen und des Gehirns bis hin zu schweren Missbildungen führen. Ob eine Frau einen Antikörperschutz hat (der die Infektion des Kindes verhindert)
oder nicht, kann nur durch eine Antikörperbestimmung
herausgefunden werden.
Weitere Viruserkankungen
Weitere Virusinfektionskrankheiten, die in der Schwangerschaft zu einer Gefährdung des ungeborenen
Kindes führen könnten, sind Hepatitis B, Cytomegalie, Windpocken (Varizellen) und Ringelröteln (Parvo-B19-Viren). Bei diesen Infektionskrankheiten ist es
wichtig zu wissen, ob ein Immunschutz gegenüber diesen Erkrankungen besteht. Dazu dienen Antikörperbestimmungen, die im Blut der Patientin nachgewiesen
werden können. Liegt kein ausreichender Schutz vor,
kann eine Impfung oder bestimmte Verhaltensmaßregeln dazu dienen, eine Infektion zu vermeiden.
Bitte sprechen Sie mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt!
B-Streptokokken
Bakterien mit dem Namen β-hämolysierende Streptokokken Gruppe B können im Vaginaltrakt der
Schwangeren auch symptomlos, d.h. ohne Beschwerdeanzeichen, vorhanden sein. Unter der Geburt
können diese auf das Kind übertragen werden und zu
teilweise schweren Infektionen führen.
Durch einen einfachen Abstrich kann der Nachweis
von B-Streptokokken durchgeführt werden und, bei
positivem Befund, eine Antibiotikatherapie eingeleitet
werden.
Individuelle Gesundheitsleistungen
(IGeL)
Auf eigenen Wunsch getätigte Vorsorgeuntersuchungen (Individuelle Gesundheitsleistungen)
müssen von der Patientin selbst gezahlt werden,
z.B. für die Untersuchung, Blutentnahme, Laboranalysen, Beratung etc.
Bitte sprechen Sie hierzu Ihren behandelnden Arzt an.
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