Streptokokken-Testung - dr

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Gemeinschaftspraxis für
Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
Dr. Alexander Rittershaus
Karina Funke
Streptokokken
Testung auf B-Streptokokkeninfektion
Liebe Patientinnen,
B-Streptokokken sind Keime, die bei 20 – 36 % der Schwangeren im Geburtskanal
vorkommen, ohne Beschwerden zu machen oder eine unmittelbare Gefahr
darzustellen.
Verhindern kann man eine Besiedelung des Geburtskanals mit diesem Keim nicht,
aber es ist im Hinblick auf die Geburt wichtig zu wissen, ob eine Infektion vorliegt.
B-Streptokokken können während der Entbindung von der Mutter auf das Kind
übertragen werden und dadurch entweder in der ersten Woche nach der Geburt
( early onset ) oder erst im Verlauf der ersten 6 Wochen ( late onset ) eine schwere
Infektion des Kindes auslösen.
Die Sterblichkeit bei dieser Infektion des Neugeborenen liegt bei 25 %.
Folgende Symptome weisen auf eine Infektion hin:
• Sepsis ( Blutvergiftung )
• Pneumonie ( Lungenentzündung )
• Meningitis ( Hirnhautentzündung )
Daher sollte bei jeder Schwangeren zwischen der 35. und 37. SSW eine
Untersuchung auf das Vorhandensein von B-Streptokokken durchgeführt werden.
Hierzu wird lediglich ein Vaginalabstrich entnommen und mittels einer
bakteriologischen Kultur untersucht.
Sollte bei Ihnen eine Infektion nachgewiesen werden, wird eine Gabe von
Antibiotika unter der Geburt und eine Überwachung im Krankenhaus für 48
Stunden empfohlen, um das Risiko einer Ansteckung für Ihr Kind zu minimieren,
bzw. eine Infektion zum frühest möglichen Zeitpunkt zu entdecken und eine weitere
Therapie für Ihr Kined einzuleiten.
Eine Therapie schon während der Schwangerschaft ist nicht sinnvoll, da die Keime in
bis zu 70 % der Fälle relativ schnell nach Beendigung der Antibiotika-Gabe wieder
auftreten.
Im Rahmen der normalen Mutterschaftsvorsorge ist diese Testung nicht als
Regelleistung vorgesehen. Daher müssen wir die spezielle Untersuchung
getrennt berechnen.
Für weitere Fragen können Sie sich jederzeit gerne an unser Praxisteam wenden!
Version 2.0
freigegeben von: rittershaus/funke
gültig ab 04.08.2011
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