Orchesterordnung des Symphonischen Blasorchesters – Bläserphilharmonie Regensburg e.V. I. SINN UND ZWECK ....................................................................................................... 2 II. AUFBAU UND MITGLIEDERSTRUKTUR DES VEREINS ............................................................... 3 1. 2. 3. 4. 5. Vereinsmitglieder ........................................................................................................... 3 Orchestermitglieder ....................................................................................................... 3 Satzführer (und Vertreter) .............................................................................................. 3 Künstlerischer Leiter ...................................................................................................... 3 Vorstand ....................................................................................................................... 3 III. GRUNDSÄTZLICHE „NEUERUNGEN“................................................................................ 4 1. Definitionen .................................................................................................................. 4 2. Besetzungsliste.............................................................................................................. 4 IV. 1. 2. 3. 4. 5. AUFGABEN, RECHTE UND PFLICHTEN ............................................................................. 5 Vereinsmitglieder ........................................................................................................... 5 Orchestermitglieder ....................................................................................................... 5 Satzführer (und Vertreter) .............................................................................................. 5 Künstlerischer Leiter ...................................................................................................... 5 Vorstand ....................................................................................................................... 6 V. ANSPRECHPARTNER ..................................................................................................... 7 1. Satzführer ..................................................................................................................... 7 2. Künstlerischer Leiter ...................................................................................................... 7 3. Vorstand ....................................................................................................................... 7 VI. 1. 2. 3. 4. RAHMENPLAN .......................................................................................................... 8 Konzerte ....................................................................................................................... 8 Proben.......................................................................................................................... 8 Probenwochenenden ...................................................................................................... 8 Orchestermitglieder ....................................................................................................... 8 VII. VORSPIELORDNUNG .................................................................................................. 9 VIII. ANHANG ................................................................................................................ 9 1. Satzung ........................................................................................................................ 9 2. „Aktuelle“ Vorstandschaft ............................................................................................... 9 I. SINN UND ZWECK Sinn und Zweck der Orchesterordnung ist es, allen Vereinsmitgliedern ein Hilfsmittel an die Hand zu geben, aus dem klar die Aufgaben, Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten jedes einzelnen im Verein definiert sind. Daraus kann jedes Mitglied ersehen, was in seiner eigenen Verantwortung liegt, aber auch wer bei darüber hinausgehenden Fragen und Problemen der richtige Ansprechpartner ist. Des weiteren sollen einige Neuerungen, wie z.B. die Vorspielordnung, eingeführt und erklärt werden. Ziel ist es, die Organisation im Orchester, von Konzerten etc. zu verbessern, so dass diese Arbeiten die musikalische Weiterentwicklung des Vereins nicht behindern, sondern fördern und unterstützen. Dies wird letztendlich nur gelingen, wenn alle Mitglieder ihre Verantwortung gegenüber dem Orchester erkennen, da ohne die Mithilfe jedes einzelnen die Arbeiten nur schwer erledigt werden können. Die Orchesterordnung ergänzt die Satzung des Vereins vom 16. Oktober 1996 (geändert am 22.12.1997, 03.05.2004 durch Beschluss der Mitgliederversammlung). Sie ist gültig für alle Vereinsmitglieder. Die in der Orchesterordnung verwendeten Funktions- und anderen Bezeichnungen gelten für Frauen und für Männer in gleicher Weise. Seite 2 II. AUFBAU UND MITGLIEDERSTRUKTUR DES VEREINS 1. Vereinsmitglieder Die Basis des Vereins sind die Vereinsmitglieder. Vereinsmitglied kann jeder werden, sprich jede natürliche oder juristische Person. Zu den Vereinsmitgliedern zählen alle aktiven Musiker, sowie Fördermitglieder und Ehrenmitglieder. 2. Orchestermitglieder Orchestermitglieder werden hingegen nur Musiker, die an einem Vorspiel vor dem Künstlerischen Leiter teilgenommen haben. Neuinteressenten müssen ein kurzes Vorspiel vor dem Künstlerischen Leiter und dem jeweiligen Satzführer absolvieren. Ausgenommen hiervon sind Aushilfen. Dies betrifft neben neuen „Bewerbern“ auch alle bereits aktiven Musiker. Näheres dazu regelt die Vorspielordnung (siehe Punkt VII.). 3. Satzführer (und Vertreter) Für folgende Gruppen werden aus dem Satz durch Wahl (oder durch den Künstlerischen Leiter) ein Satzführer (und sein Vertreter) bestimmt: Flöte Oboe Klarinette Saxophon Fagott Horn Trompete Posaune Tenorhorn Tuba Schlagzeug 4. Künstlerischer Leiter Der Künstlerische Leiter wird vom Vorstand nach Anhörung der Orchesterversammlung ernannt. Dem geht ein „Probedirigat“ voraus. 5. Vorstand Der Vorstand wird von allen Vereinsmitgliedern in einer Vollversammlung alle drei Jahre neu gewählt. Er setzt sich aus folgenden Ämtern zusammen: 1. Vorsitzender 2. Vorsitzender Schatzmeister Schriftführer Notenwart 1. Beisitzer 2. Beisitzer Kassenprüfer 1 Kassenprüfer 2 Hinzu kommen sogenannte kooptierte Mitglieder, die durch Vorstandsbeschluss für bestimmte Aufgaben in den erweiterten Kreis des Vorstandes aufgenommen werden. Dies sind u.a.: Internetbeauftragter Archivar Beauftragter für Printmedien Beauftragter für CD-Erstellung Seite 3 III. GRUNDSÄTZLICHE „NEUERUNGEN“ 1. Definitionen Jedes Konzertvorhaben gilt als Projekt. Je Projekt gibt es eine Besetzungsliste, in die sich jedes Orchestermitglied eintragen kann. 2. Besetzungsliste Die Standardbesetzungsliste zeigt die Idealbesetzung für ein sinfonisches Blasorchester. Bei Überbesetzung gilt derjenige als gesetzt, der sich zuerst eingetragen hat. Jede Über- oder Unterbesetzung muss mit dem Künstlerischen Leiter und der Vorstandschaft abgesprochen werden, da sie starken Einfluss auf die klangliche Ausgewogenheit des Orchesters hat. Standardbesetzungsliste Instrument Piccolo 1. Flöte 2. Flöte 1. Oboe 2. Oboe Englisch Horn 1. Fagott 2. Fagott Kontrafagott Es-Klarinette 1. Klarinette 2. Klarinette 3. Klarinette Bassklarinette Contrabassklarinette 1. Altsaxophon 2. Altsaxophon Tenorsaxophon Baritonsaxophon 1. Trompete od. Kornett 2. Trompete od. Kornett 3. Trompete od. Kornett 1. Horn 2. Horn 3. Horn 4. Horn Tenorhorn Bariton 1. Posaune 2. Posaune Bassposaune Bass Tuba Contra Bass Tuba Kontrabass Pauke Drumset Percussion Mallets Anzahl Spieler 1 2 2 1 1 1 1 1 1 1 3-4 3-4 3-4 1 1 2 2 2 1 2 2 2 1-2 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 1 1 1-2 1-2 Seite 4 IV. AUFGABEN, RECHTE UND PFLICHTEN 1. Vereinsmitglieder Alle Vereinsmitglieder unterstützen und fördern das Orchester je nach ihren Möglichkeiten. Sie können an den jährlichen Mitgliederversammlungen teilnehmen und den Vorstand wählen. 2. Orchestermitglieder Je Projekt gibt es eine Besetzungsliste, in die sich jedes Orchestermitglied eintragen kann. Sagt ein Mitglied nach Eintragung in die Besetzungsliste ab, so verpflichtet es sich, selbst für gleichwertigen Ersatz zu sorgen! Die Projektteilnehmer verpflichten sich, alle projektbezogenen Termine wahr zu nehmen. Ausnahmen sind Krankheit oder berufliche Verpflichtungen. Diese sind den jeweiligen Satzführern zu melden. Bei „unentschuldigter“ fehlender Probenanwesenheit, mangelnder Pünktlichkeit und Probendisziplin, ist die Möglichkeit des „Ausschlusses“ vom jeweiligen Projekt gegeben. Jeder Mitspieler ist für die Vollständigkeit seiner Noten verantwortlich. Fehlende Stimmen sind eigenständig beim Notenwart oder Satzführer vor Beginn der Probe abzuholen. Auf- und Abbau bei Orchesterproben und Konzerten ist von allen zu leisten! 3. Satzführer (und Vertreter) Der Satzführer trägt die Verantwortung für die Besetzung seines Registers. Bei Unterbesetzung hat er sich um Ersatz zu bemühen. Er ist zuständig für die Stimm- und Notenverteilung im Satz. Ihm obliegt die Organisation von Registerproben (Registerproben gehören zu Pflichtproben). Der Satzführer (oder sein Vertreter) ist im Idealfall auch Pultführer (andernfalls muss jemand dazu bestimmt werden). Dieser leitet auch die Registerproben. Er informiert über aktuelle Themen (zum Vorstand und zum Satz). Er unterstützt den Vorstand bei der Projektarbeit. 4. Künstlerischer Leiter Die Aufgaben des Künstlerischen Leiters sind laut Satzung folgende: Entscheidung über die instrumentale Zusammensetzung des Orchesters Literaturauswahl Kauf von Noten, Instrumenten und Zubehör Vereinbarung der Konzertauftritte des Orchesters nach dessen künstlerischen, personellen, terminlichen und finanziellen Möglichkeiten nach Absprache mit der Orchesterversammlung Repräsentation des Vereins nach außen in Absprache und Zusammenarbeit mit dem Vorstand Öffentlichkeitsarbeit Wahrnehmung von Verbandsaufgaben und überregionalen Tätigkeiten Darüber hinaus ist er zuständig für: die Festlegung der Konzerte und der Programme in Absprache mit dem Vorstand die Ausarbeitung und Vorlage des Probenplans die Förderung der Weiterbildung des Orchesters Maßnahmenkontrolle und Projektverfolgung die Entwicklung von Ideen und Zielvorgaben die Erstellung der jeweiligen Besetzungslisten für die Konzerte in Zusammenarbeit mit dem Notenwart Seite 5 5. Vorstand Der Vereinsvorstand übernimmt satzungsgemäß folgende Aufgaben: Einstellung und Entlassung des künstlerischen Leiters nach Anhörung der Orchesterversammlung Der Schatzmeister führt die Kassengeschäfte. Darüber hinaus ist der Vorstand für eine spielfähige Besetzung verantwortlich. Er setzt die Entscheidungen des Künstlerischen Leiters im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Vereins um. Die genaue Aufgabenverteilung legt der Vorstand in seinen Sitzungen fest und gibt sie der Mitgliederversammlung bekannt. Prinzipiell sieht die Aufgabenverteilung wie folgt aus, kann aber in Abhängigkeit von den besonderen Fähigkeiten der Vorstandsmitgliedern (und die der kooptierten Mitglieder) davon abweichen: 1. Vorsitzender 2. Vorsitzender Schatzmeister Schriftführer Notenwart 1. Beisitzer 2. Beisitzer Kassenprüfer 1 Kassenprüfer 2 Öffentliche Vertretung des Vereins Entwickeln von Ideen und Zielvorgaben Kontrolle der laufenden Maßnahmen / Projektverfolgung wie 1. Vorsitzender zusätzliche Organisationstätigkeiten und Delegierung dieser Arbeiten Werbung von Sponsoren Einzug der Mitgliedsbeiträge Werbung neuer (passiver) Mitglieder Werbung von Sponsoren Kassenabrechnung Koordination von Bestellungen Verfassen der Protokolle bei Vorstandssitzungen, Versammlungen Aktualisierung Chronik / Internet Koordination der Öffentlichkeitsarbeit Öffentlichkeitsarbeit Koordination Sponsoring Koordination Internet (Werbung, Aktuelles) Herstellen und Halten des Kontakts zum Musikbund Ober- und Niederbayern (incl. der Mitgliedskapellen) Konzerte anderer Orchester: sich informieren / besuchen Kontrolle der laufenden Maßnahmen / Projektverfolgung Verwalten des Notenmaterial Koordination Tonträger Projektarbeit Sammeln und Verfassen von Pressemitteilungen Koordination PR (Broschüre, Plakate) Kontaktpflege Projektarbeit Projektarbeit Prüfung der Kasse Ermitteln von Tendenzen Projektarbeit Prüfung der Kasse Ermitteln von Tendenzen Projektarbeit Seite 6 V. ANSPRECHPARTNER Aufgrund der vorab genannten Aufgabenverteilung ergeben sich für die Orchestermitglieder verschiedene Ansprechpartner bei unterschiedlichen Fragen oder Problemen. 1. Satzführer Der Satzführer ist Ansprechpartner für: Fragen zu Noten- und Stimmverteilung im Satz Entschuldigungen, dass eine Probe aufgrund von Krankheit oder beruflichen Verpflichtungen nicht wahrgenommen werden kann instrumentenspezifische Probleme (Grifftechnik etc.) 2. Künstlerischer Leiter Der Künstlerische Leiter ist Ansprechpartner bei allen musikalischen und künstlerischen Fragen und Problemen. Auch Programmvorschläge (Konzepte für ein Konzert) können an ihn gerichtet werden. 3. Vorstand Entsprechend der oben genannten Aufgabenverteilung sind die Vorstandsmitglieder für folgende Bereiche die richtigen Ansprechpartner: 1. Vorsitzender 2. Vorsitzender Schatzmeister Schriftführer Notenwart 1. Beisitzer 2. Beisitzer Öffentliche Vertretung des Vereins Vorschläge für mögliche Ideen und Zielvorgaben Fragen zu Organisation von Konzerten, Werbung von Sponsoren Fragen zu Mitgliedsbeiträgen, Werbung neuer (passiver) Mitglieder, Werbung von Sponsoren Fragen zu Sitzungsprotokollen, Protokollen der Mitgliederversammlung und Einsicht in diese, Anträge auf Mitgliedschaft im Orchester Fragen zu Noten, fehlenden Stücken oder Stimmen Fragen und Anregungen zu Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Werbung Projektarbeit Kassenprüfer 1 Kassenprüfer 2 Prüfung der Kasse Prüfung der Kasse Internetbeauftragter Archivar Printmedienbauftragter CD-Beauftragter Anregungen zum Internetauftritt des Vereins etc. Fragen zur „Geschichte“ des Orchesters Vorschläge, Anregungen zu Plakaten, Programmheften etc. Fragen zu Konzertmitschnitten, Übe-CD o.ä. Seite 7 VI. RAHMENPLAN Der nachfolgende Rahmenplan wurde vom Vorstand in der Sitzung vom 01.04.2003 ausgearbeitet. Er steckt den ungefähren Zeit- und Arbeitsaufwand für Proben, Konzerte und Organisationsarbeit im Veranstaltungsjahr ab. 1. Konzerte Es sollen maximal drei (selbstorganisierte) Konzerte in Regensburg (z.B. Fasching, Sommer, Kirchenkonzert) pro Jahr gespielt werden. Dazu sollen maximal zwei (selbstorganisierte) Auswärtskonzerte pro Jahr als Wiederholungen von schon geprobten Programmen gespielt werden. Im Juni und Juli sollen (selbstorganisierte) Auswärtskonzerte vermieden werden. Der Ansprechpartner und Organisator für ein Auswärtskonzert sollte optimalerweise nicht von einem Vorstandsmitglied gestellt werden. Zusätzliche (nicht selbstorganisierte) Konzerte / Auftritte sollen immer in Absprache mit der Orchesterversammlung vereinbart werden. 2. Proben Es soll in näherer Zukunft nur ein regelmäßiger Tuttiprobentermin pro Woche stattfinden. Diese Probe dauert im Normalfall 2 ½ h (19.30 – 22.00 Uhr). 3. Probenwochenenden In der Regel sollen zwei Probenwochenenden pro Jahr stattfinden. Dabei sollte es sich um ein Auswärtsprobenwochenende und um ein Probenwochenende in Regensburg handeln. 4. Orchestermitglieder Das Orchester soll grundsätzlich jedem interessierten Musiker offen stehen, der engagiert, regelmäßig, zuverlässig und über einen längeren Zeitraum mitspielen will. Es gilt dabei als selbstverständlich, dass die betreffende Person eine Spielfähigkeit mitbringt, die dem momentanen Niveau des Orchesters entspricht (siehe auch Vorspielordnung). Der Musiker muss bei Interesse nach 3-4 Proben dem Verein u.a. aus versicherungsrechtlichen Gründen beitreten. Seite 8 VII. VORSPIELORDNUNG 1. Orchestermitglied wird man nur durch Vorspiel! Dieses wird vom Künstlerischen Leiter und evtl. dem jeweiligen Satzführer abgenommen. Es wird ein Selbstwahlstück und ein Orchesterrepertoirestück vorgespielt (= praktischer Teil). 2. Das Vorspiel besteht aus dem praktischen Teil (ca. 5 Minuten) und einem Beratungsgespräch durch den Künstlerischen Leiter (ca. 5 Minuten). 3. Vorgespielt wird ein durch den Musiker selbst ausgewählten Satz aus einem Solowerk oder eine aussagefähige Etüde, sowie ein jeweils rechtzeitig durch den jeweiligen Satzführer zu benennendes Werk aus dem aktuellen Orchesterrepertoire. 4. Sinn des praktischen Teiles ist es, die Leistungsdichte der Orchestermitglieder zu kennen und zu überprüfen. Dadurch kann eine bessere Stimmverteilung und Stückauswahl gewährleistet sein. 5. Die Beratung durch den Künstlerischen Leiter hat das Ziel, eventuelle Schwächen oder Stärken auf zu decken und Hilfestellungen zu geben. Er kann beratend wirken in Fragen des Materials, des Klanges, der Technik und der Motivation. 6. Als Leistungsziel besteht die Vorgabe des Orchesters, sinfonische Blasmusik auf Höchststufen-Niveau zu spielen. Daraus resultierend überprüft der Künstlerische Leiter die Möglichkeiten des Einzelnen, ob und wie dieses Ziel erreicht werden kann. 7. Ausschlüsse aus dem Orchester sind nur dann relevant und in Absprache mit dem Vorstand möglich, wenn Punkt 6 auf lange Sicht unerreichbar erscheint. 1. ANHANGSATZUNG SIEHE HOMEPAGE WWW.SBOR.DE 2. „AKTUELLE“ VORSTANDSCHAFT (Stand 1.1.2010) 1. Vorsitzender Dr. Wolfgang Kunert Stellv. 1 Vorsitzender Rüdiger Deutsch 2. Vorsitzender Rudolf Kraus Schatzmeister Wolfgang Gottmann, Dr. Stephanie Hackert Schriftführer Judith Schebrich Notenwart Christine Holzinger 1. Beisitzer Florian Herzog 2. Beisitzer Cordula Böll Kassenprüfer Künstlerischer Leiter Jörg Seggelke Internetbeauftragter Cordula Böll Archivar Judith Schebrich Presse/Printmedien Mireile Vicogne, Cordula Böll, Christine Holzinger Tonträger Wolfgang Schmieg Seite 9