Orchesterordnung - Bläserphilharmonie Regensburg eV

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Orchesterordnung
des Symphonischen Blasorchesters – Bläserphilharmonie Regensburg e.V.
I. SINN UND ZWECK ....................................................................................................... 2
II. AUFBAU UND MITGLIEDERSTRUKTUR DES VEREINS ............................................................... 3
1.
2.
3.
4.
5.
Vereinsmitglieder ........................................................................................................... 3
Orchestermitglieder ....................................................................................................... 3
Satzführer (und Vertreter) .............................................................................................. 3
Künstlerischer Leiter ...................................................................................................... 3
Vorstand ....................................................................................................................... 3
III.
GRUNDSÄTZLICHE „NEUERUNGEN“................................................................................ 4
1. Definitionen .................................................................................................................. 4
2. Besetzungsliste.............................................................................................................. 4
IV.
1.
2.
3.
4.
5.
AUFGABEN, RECHTE UND PFLICHTEN ............................................................................. 5
Vereinsmitglieder ........................................................................................................... 5
Orchestermitglieder ....................................................................................................... 5
Satzführer (und Vertreter) .............................................................................................. 5
Künstlerischer Leiter ...................................................................................................... 5
Vorstand ....................................................................................................................... 6
V. ANSPRECHPARTNER ..................................................................................................... 7
1. Satzführer ..................................................................................................................... 7
2. Künstlerischer Leiter ...................................................................................................... 7
3. Vorstand ....................................................................................................................... 7
VI.
1.
2.
3.
4.
RAHMENPLAN .......................................................................................................... 8
Konzerte ....................................................................................................................... 8
Proben.......................................................................................................................... 8
Probenwochenenden ...................................................................................................... 8
Orchestermitglieder ....................................................................................................... 8
VII. VORSPIELORDNUNG .................................................................................................. 9
VIII. ANHANG ................................................................................................................ 9
1. Satzung ........................................................................................................................ 9
2. „Aktuelle“ Vorstandschaft ............................................................................................... 9
I.
SINN UND ZWECK
Sinn und Zweck der Orchesterordnung ist es, allen Vereinsmitgliedern ein Hilfsmittel an die Hand
zu geben, aus dem klar die Aufgaben, Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten jedes einzelnen im
Verein definiert sind.
Daraus kann jedes Mitglied ersehen, was in seiner eigenen Verantwortung liegt, aber auch wer bei
darüber hinausgehenden Fragen und Problemen der richtige Ansprechpartner ist.
Des weiteren sollen einige Neuerungen, wie z.B. die Vorspielordnung, eingeführt und erklärt werden.
Ziel ist es, die Organisation im Orchester, von Konzerten etc. zu verbessern, so dass diese Arbeiten
die musikalische Weiterentwicklung des Vereins nicht behindern, sondern fördern und unterstützen. Dies wird letztendlich nur gelingen, wenn alle Mitglieder ihre Verantwortung gegenüber dem
Orchester erkennen, da ohne die Mithilfe jedes einzelnen die Arbeiten nur schwer erledigt werden
können.
Die Orchesterordnung ergänzt die Satzung des Vereins vom 16. Oktober 1996 (geändert am
22.12.1997, 03.05.2004 durch Beschluss der Mitgliederversammlung).
Sie ist gültig für alle Vereinsmitglieder.
Die in der Orchesterordnung verwendeten Funktions- und anderen Bezeichnungen gelten für Frauen und für Männer in gleicher Weise.
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II.
AUFBAU UND MITGLIEDERSTRUKTUR DES VEREINS
1. Vereinsmitglieder
Die Basis des Vereins sind die Vereinsmitglieder.
Vereinsmitglied kann jeder werden, sprich jede natürliche oder juristische Person.
Zu den Vereinsmitgliedern zählen alle aktiven Musiker, sowie Fördermitglieder und Ehrenmitglieder.
2. Orchestermitglieder
Orchestermitglieder werden hingegen nur Musiker, die an einem Vorspiel vor dem Künstlerischen Leiter teilgenommen haben.
Neuinteressenten müssen ein kurzes Vorspiel vor dem Künstlerischen Leiter und dem jeweiligen Satzführer absolvieren. Ausgenommen hiervon sind Aushilfen.
Dies betrifft neben neuen „Bewerbern“ auch alle bereits aktiven Musiker.
Näheres dazu regelt die Vorspielordnung (siehe Punkt VII.).
3. Satzführer (und Vertreter)
Für folgende Gruppen werden aus dem Satz durch Wahl (oder durch den Künstlerischen Leiter)
ein Satzführer (und sein Vertreter) bestimmt:
Flöte
Oboe
Klarinette
Saxophon
Fagott
Horn
Trompete
Posaune
Tenorhorn
Tuba
Schlagzeug
4. Künstlerischer Leiter
Der Künstlerische Leiter wird vom Vorstand nach Anhörung der Orchesterversammlung ernannt. Dem geht ein „Probedirigat“ voraus.
5. Vorstand
Der Vorstand wird von allen Vereinsmitgliedern in einer Vollversammlung alle drei Jahre neu
gewählt.
Er setzt sich aus folgenden Ämtern zusammen:
1. Vorsitzender
2. Vorsitzender
Schatzmeister
Schriftführer
Notenwart
1. Beisitzer
2. Beisitzer
Kassenprüfer 1
Kassenprüfer 2
Hinzu kommen sogenannte kooptierte Mitglieder, die durch Vorstandsbeschluss für bestimmte
Aufgaben in den erweiterten Kreis des Vorstandes aufgenommen werden.
Dies sind u.a.:
Internetbeauftragter
Archivar
Beauftragter für Printmedien
Beauftragter für CD-Erstellung
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III. GRUNDSÄTZLICHE „NEUERUNGEN“
1. Definitionen
Jedes Konzertvorhaben gilt als Projekt.
Je Projekt gibt es eine Besetzungsliste, in die sich jedes Orchestermitglied eintragen kann.
2. Besetzungsliste
Die Standardbesetzungsliste zeigt die Idealbesetzung für ein sinfonisches Blasorchester.
Bei Überbesetzung gilt derjenige als gesetzt, der sich zuerst eingetragen hat.
Jede Über- oder Unterbesetzung muss mit dem Künstlerischen Leiter und der Vorstandschaft abgesprochen werden, da sie starken Einfluss auf die klangliche Ausgewogenheit des
Orchesters hat.
Standardbesetzungsliste
Instrument
Piccolo
1. Flöte
2. Flöte
1. Oboe
2. Oboe
Englisch Horn
1. Fagott
2. Fagott
Kontrafagott
Es-Klarinette
1. Klarinette
2. Klarinette
3. Klarinette
Bassklarinette
Contrabassklarinette
1. Altsaxophon
2. Altsaxophon
Tenorsaxophon
Baritonsaxophon
1. Trompete od. Kornett
2. Trompete od. Kornett
3. Trompete od. Kornett
1. Horn
2. Horn
3. Horn
4. Horn
Tenorhorn
Bariton
1. Posaune
2. Posaune
Bassposaune
Bass Tuba
Contra Bass Tuba
Kontrabass
Pauke
Drumset
Percussion
Mallets
Anzahl
Spieler
1
2
2
1
1
1
1
1
1
1
3-4
3-4
3-4
1
1
2
2
2
1
2
2
2
1-2
1
1
1
2
2
2
2
2
2
2
2
1
1
1-2
1-2
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IV. AUFGABEN, RECHTE UND PFLICHTEN
1. Vereinsmitglieder
Alle Vereinsmitglieder unterstützen und fördern das Orchester je nach ihren Möglichkeiten.
Sie können an den jährlichen Mitgliederversammlungen teilnehmen und den Vorstand wählen.
2. Orchestermitglieder
Je Projekt gibt es eine Besetzungsliste, in die sich jedes Orchestermitglied eintragen kann.
Sagt ein Mitglied nach Eintragung in die Besetzungsliste ab, so verpflichtet es sich, selbst
für gleichwertigen Ersatz zu sorgen!
Die Projektteilnehmer verpflichten sich, alle projektbezogenen Termine wahr zu nehmen.
Ausnahmen sind Krankheit oder berufliche Verpflichtungen. Diese sind den jeweiligen Satzführern zu melden.
Bei „unentschuldigter“ fehlender Probenanwesenheit, mangelnder Pünktlichkeit und Probendisziplin, ist die Möglichkeit des „Ausschlusses“ vom jeweiligen Projekt gegeben.
Jeder Mitspieler ist für die Vollständigkeit seiner Noten verantwortlich. Fehlende Stimmen
sind eigenständig beim Notenwart oder Satzführer vor Beginn der Probe abzuholen.
Auf- und Abbau bei Orchesterproben und Konzerten ist von allen zu leisten!
3. Satzführer (und Vertreter)
Der Satzführer trägt die Verantwortung für die Besetzung seines Registers.
Bei Unterbesetzung hat er sich um Ersatz zu bemühen.
Er ist zuständig für die Stimm- und Notenverteilung im Satz.
Ihm obliegt die Organisation von Registerproben (Registerproben gehören zu Pflichtproben).
Der Satzführer (oder sein Vertreter) ist im Idealfall auch Pultführer (andernfalls muss jemand dazu bestimmt werden). Dieser leitet auch die Registerproben.
Er informiert über aktuelle Themen (zum Vorstand und zum Satz).
Er unterstützt den Vorstand bei der Projektarbeit.
4. Künstlerischer Leiter
Die Aufgaben des Künstlerischen Leiters sind laut Satzung folgende:
Entscheidung über die instrumentale Zusammensetzung des Orchesters
Literaturauswahl
Kauf von Noten, Instrumenten und Zubehör
Vereinbarung der Konzertauftritte des Orchesters nach dessen künstlerischen, personellen, terminlichen und finanziellen Möglichkeiten nach Absprache mit der Orchesterversammlung
Repräsentation des Vereins nach außen in Absprache und Zusammenarbeit mit dem
Vorstand
Öffentlichkeitsarbeit
Wahrnehmung von Verbandsaufgaben und überregionalen Tätigkeiten
Darüber hinaus ist er zuständig für:
die Festlegung der Konzerte und der Programme in Absprache mit dem Vorstand
die Ausarbeitung und Vorlage des Probenplans
die Förderung der Weiterbildung des Orchesters
Maßnahmenkontrolle und Projektverfolgung
die Entwicklung von Ideen und Zielvorgaben
die Erstellung der jeweiligen Besetzungslisten für die Konzerte in Zusammenarbeit mit
dem Notenwart
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5. Vorstand
Der Vereinsvorstand übernimmt satzungsgemäß folgende Aufgaben:
Einstellung und Entlassung des künstlerischen Leiters nach Anhörung der Orchesterversammlung
Der Schatzmeister führt die Kassengeschäfte.
Darüber hinaus ist der Vorstand für eine spielfähige Besetzung verantwortlich.
Er setzt die Entscheidungen des Künstlerischen Leiters im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Vereins um.
Die genaue Aufgabenverteilung legt der Vorstand in seinen Sitzungen fest und gibt sie der
Mitgliederversammlung bekannt.
Prinzipiell sieht die Aufgabenverteilung wie folgt aus, kann aber in Abhängigkeit von den besonderen Fähigkeiten der Vorstandsmitgliedern (und die der kooptierten Mitglieder) davon abweichen:
1. Vorsitzender
2. Vorsitzender
Schatzmeister
Schriftführer
Notenwart
1. Beisitzer
2. Beisitzer
Kassenprüfer 1
Kassenprüfer 2
Öffentliche Vertretung des Vereins
Entwickeln von Ideen und Zielvorgaben
Kontrolle der laufenden Maßnahmen / Projektverfolgung
wie 1. Vorsitzender
zusätzliche Organisationstätigkeiten und Delegierung dieser Arbeiten
Werbung von Sponsoren
Einzug der Mitgliedsbeiträge
Werbung neuer (passiver) Mitglieder
Werbung von Sponsoren
Kassenabrechnung
Koordination von Bestellungen
Verfassen der Protokolle bei Vorstandssitzungen, Versammlungen
Aktualisierung Chronik / Internet
Koordination der Öffentlichkeitsarbeit
Öffentlichkeitsarbeit
Koordination Sponsoring
Koordination Internet (Werbung, Aktuelles)
Herstellen und Halten des Kontakts zum Musikbund Ober- und
Niederbayern (incl. der Mitgliedskapellen)
Konzerte anderer Orchester: sich informieren / besuchen
Kontrolle der laufenden Maßnahmen / Projektverfolgung
Verwalten des Notenmaterial
Koordination Tonträger
Projektarbeit
Sammeln und Verfassen von Pressemitteilungen
Koordination PR (Broschüre, Plakate)
Kontaktpflege
Projektarbeit
Projektarbeit
Prüfung der Kasse
Ermitteln von Tendenzen
Projektarbeit
Prüfung der Kasse
Ermitteln von Tendenzen
Projektarbeit
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V.
ANSPRECHPARTNER
Aufgrund der vorab genannten Aufgabenverteilung ergeben sich für die Orchestermitglieder verschiedene Ansprechpartner bei unterschiedlichen Fragen oder Problemen.
1. Satzführer
Der Satzführer ist Ansprechpartner für:
Fragen zu Noten- und Stimmverteilung im Satz
Entschuldigungen, dass eine Probe aufgrund von Krankheit oder beruflichen Verpflichtungen nicht wahrgenommen werden kann
instrumentenspezifische Probleme (Grifftechnik etc.)
2. Künstlerischer Leiter
Der Künstlerische Leiter ist Ansprechpartner bei allen musikalischen und künstlerischen Fragen
und Problemen. Auch Programmvorschläge (Konzepte für ein Konzert) können an ihn gerichtet
werden.
3. Vorstand
Entsprechend der oben genannten Aufgabenverteilung sind die Vorstandsmitglieder für folgende Bereiche die richtigen Ansprechpartner:
1. Vorsitzender
2. Vorsitzender
Schatzmeister
Schriftführer
Notenwart
1. Beisitzer
2. Beisitzer
Öffentliche Vertretung des Vereins
Vorschläge für mögliche Ideen und Zielvorgaben
Fragen zu Organisation von Konzerten, Werbung von Sponsoren
Fragen zu Mitgliedsbeiträgen, Werbung neuer (passiver) Mitglieder,
Werbung von Sponsoren
Fragen zu Sitzungsprotokollen, Protokollen der Mitgliederversammlung und Einsicht in diese, Anträge auf Mitgliedschaft im Orchester
Fragen zu Noten, fehlenden Stücken oder Stimmen
Fragen und Anregungen zu Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Werbung
Projektarbeit
Kassenprüfer 1
Kassenprüfer 2
Prüfung der Kasse
Prüfung der Kasse
Internetbeauftragter
Archivar
Printmedienbauftragter
CD-Beauftragter
Anregungen zum Internetauftritt des Vereins etc.
Fragen zur „Geschichte“ des Orchesters
Vorschläge, Anregungen zu Plakaten, Programmheften etc.
Fragen zu Konzertmitschnitten, Übe-CD o.ä.
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VI. RAHMENPLAN
Der nachfolgende Rahmenplan wurde vom Vorstand in der Sitzung vom 01.04.2003 ausgearbeitet.
Er steckt den ungefähren Zeit- und Arbeitsaufwand für Proben, Konzerte und Organisationsarbeit
im Veranstaltungsjahr ab.
1. Konzerte
Es sollen maximal drei (selbstorganisierte) Konzerte in Regensburg (z.B. Fasching, Sommer, Kirchenkonzert) pro Jahr gespielt werden.
Dazu sollen maximal zwei (selbstorganisierte) Auswärtskonzerte pro Jahr als Wiederholungen von schon geprobten Programmen gespielt werden. Im Juni und Juli sollen (selbstorganisierte) Auswärtskonzerte vermieden werden.
Der Ansprechpartner und Organisator für ein Auswärtskonzert sollte optimalerweise nicht
von einem Vorstandsmitglied gestellt werden.
Zusätzliche (nicht selbstorganisierte) Konzerte / Auftritte sollen immer in Absprache mit der
Orchesterversammlung vereinbart werden.
2. Proben
Es soll in näherer Zukunft nur ein regelmäßiger Tuttiprobentermin pro Woche stattfinden.
Diese Probe dauert im Normalfall 2 ½ h (19.30 – 22.00 Uhr).
3. Probenwochenenden
In der Regel sollen zwei Probenwochenenden pro Jahr stattfinden.
Dabei sollte es sich um ein Auswärtsprobenwochenende und um ein Probenwochenende in
Regensburg handeln.
4. Orchestermitglieder
Das Orchester soll grundsätzlich jedem interessierten Musiker offen stehen, der engagiert,
regelmäßig, zuverlässig und über einen längeren Zeitraum mitspielen will. Es gilt dabei als
selbstverständlich, dass die betreffende Person eine Spielfähigkeit mitbringt, die dem momentanen Niveau des Orchesters entspricht (siehe auch Vorspielordnung).
Der Musiker muss bei Interesse nach 3-4 Proben dem Verein u.a. aus versicherungsrechtlichen Gründen beitreten.
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VII. VORSPIELORDNUNG
1. Orchestermitglied wird man nur durch Vorspiel! Dieses wird vom Künstlerischen Leiter und evtl. dem jeweiligen Satzführer abgenommen. Es wird ein Selbstwahlstück und ein
Orchesterrepertoirestück vorgespielt (= praktischer Teil).
2. Das Vorspiel besteht aus dem praktischen Teil (ca. 5 Minuten) und einem Beratungsgespräch durch den Künstlerischen Leiter (ca. 5 Minuten).
3. Vorgespielt wird ein durch den Musiker selbst ausgewählten Satz aus einem Solowerk oder
eine aussagefähige Etüde, sowie ein jeweils rechtzeitig durch den jeweiligen Satzführer zu
benennendes Werk aus dem aktuellen Orchesterrepertoire.
4. Sinn des praktischen Teiles ist es, die Leistungsdichte der Orchestermitglieder zu kennen
und zu überprüfen. Dadurch kann eine bessere Stimmverteilung und Stückauswahl gewährleistet sein.
5. Die Beratung durch den Künstlerischen Leiter hat das Ziel, eventuelle Schwächen oder
Stärken auf zu decken und Hilfestellungen zu geben. Er kann beratend wirken in Fragen
des Materials, des Klanges, der Technik und der Motivation.
6. Als Leistungsziel besteht die Vorgabe des Orchesters, sinfonische Blasmusik auf Höchststufen-Niveau zu spielen. Daraus resultierend überprüft der Künstlerische Leiter die Möglichkeiten des Einzelnen, ob und wie dieses Ziel erreicht werden kann.
7. Ausschlüsse aus dem Orchester sind nur dann relevant und in Absprache mit dem Vorstand
möglich, wenn Punkt 6 auf lange Sicht unerreichbar erscheint.
1. ANHANGSATZUNG
SIEHE HOMEPAGE WWW.SBOR.DE
2. „AKTUELLE“ VORSTANDSCHAFT (Stand 1.1.2010)
1. Vorsitzender
Dr. Wolfgang Kunert
Stellv. 1 Vorsitzender
Rüdiger Deutsch
2. Vorsitzender
Rudolf Kraus
Schatzmeister
Wolfgang Gottmann, Dr. Stephanie Hackert
Schriftführer
Judith Schebrich
Notenwart
Christine Holzinger
1. Beisitzer
Florian Herzog
2. Beisitzer
Cordula Böll
Kassenprüfer
Künstlerischer Leiter
Jörg Seggelke
Internetbeauftragter
Cordula Böll
Archivar
Judith Schebrich
Presse/Printmedien
Mireile Vicogne, Cordula Böll, Christine Holzinger
Tonträger
Wolfgang Schmieg
Seite 9
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