Dieser Flyer dient ausschließlich Werbezwecken und stellt keinen Wertpapierprospekt dar. Dieser Flyer stellt weder ein Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb von Wertpapieren der MORE & MORE AG dar. Der Kauf oder die Zeichnung von Inhaberschuldverschreibungen der MORE & MORE AG kann ausschließlich auf der Grundlage des von der Commission de Surveillance du Secteur Financier (die „CSSF“) am 14. Mai 2013 gebilligten Wertpapierprospekts erfolgen. Die MORE & MORE AG hat beantragt, dass die CSSF den gebilligten Wertpapierprospekt durch eine entsprechende Mitteilung an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die „BaFin“) und die Österreichische Finanzmarktaufsicht (die „FMA“) gem. Art. 19 des Luxemburgischen Gesetzes vom 10. Juli 2005 betreffend den Prospekt über Wertpapiere notifiziert. Der Wertpapierprospekt ist auf der Website der Gesellschaft unter www.more-and-more.com und bei der MORE & MORE AG, Schorn 1, 82319 Starnberg kostenfrei erhältlich. MORE & MORE AG weist darauf hin, dass eine Anlage in Inhaberschuldverschreibungen mit Risiken verbunden ist. Der Totalverlust des eingesetzten Kapitals kann nicht ausgeschlossen werden. Potentielle Anleger sollten sich daher vor jeder Anlageentscheidung eingehend persönlich beraten lassen, insbesondere im Hinblick auf die jeweils individuelle Vermögens- und Anlagesituation. Diese Beratung kann insbesondere durch Kreditinstitute erfolgen. Die in diesem Flyer enthaltenen Inhalte sind nur allgemeiner Natur und sollten daher nicht zur Grundlage jeglicher Anlageentscheidung gemacht werden. Jegliche Anlageentscheidung soll nur auf Grundlage des oben genannten gebilligten und veröffentlichten Prospekts erfolgen. MORE & MORE AG weist zudem darauf hin, dass der Erwerb eines Wertpapiers im Einzelfall an spezielle Voraussetzungen, wie etwa den Wohnort oder die Staatsangehörigkeit des Anlegers, gebunden sein kann. Insbesondere dürfen die Wertpapiere nicht an US-Personen, wie in Regulation S des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der „Securities Act“) definiert, oder in den Vereinigten Staaten von Amerika zum Verkauf angeboten werden. Die in diesem Flyer genannten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des Securities Act oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung oder in einer Transaktion, die nicht den Registrierungsvorschriften des Securities Act unterliegt, verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in diesem Flyer genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet keine Registrierung der in diesem Flyer genannten Wertpapiere gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada und Japan statt. In den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgt kein Angebot von Wertpapieren. Entsprechende Hinweise können im Wertpapierprospekt nachgelesen werden. Bis zu EUR 13.000.000 8,125 % Inhaberteilschuldverschreibung bis 11. Juni 2018 Emittentin More & More AG Gesamtnennbetrag Bis zu EUR 13.000.000 Anleihetyp Inhaberteilteilschuldverschreibung, nicht nachrangig Laufzeit 5 Jahre (bis 11. Juni 2018) Stückelung EUR 1.000 Verbriefung Inhaberteilteilschuldverschreibungen verbrieft durch eine Globalurkunde in Girosammelverwahrung bei Clearstream Banking, Frankfurt Ausgabepreis 100 Prozent Rückzahlungsbetrag 100 Prozent Zinskupon 8,125 % p.a., halbjährlich nachträglich zahlbar (ICMA ACT/ACT) Rating B+ (Creditreform) Kündigungsrechte (i) Verzug bei Zahlungsverpflichtungen aus dieser Anleihe, (ii) Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzeröffnung oder Liquidation, (iii) Kontrollwechsel, (IV) Drittverzug, (V) Nichteinhaltung der Limitierung für Ausschüttungen Kontrollwechsel Im Falle eines Kontrollwechsels hat jeder Gläubiger das Recht die Rückzahlung der Teilschuldverschreibungen durch die Emittentin zum Nennbetrag, zuzüglich aufgelaufener Zinsen, zu verlangen (wie in den Emissionsbedingungen definiert). Drittverzug (Cross Default) Jeder Anleihegläubiger ist berechtigt, seine Teilschuldverschreibungen zu kündigen und deren sofortige Rückzahlung zu ihrem Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu verlangen, falls eine Finanzverbindlichkeit der Emittentin bei Fälligkeit oder nach Ablauf einer etwaigen Nachfrist nicht bezahlt wird, es sei denn, der Gesamtbetrag dieser Finanzverbindlichkeit ist kleiner als EUR 2.000.000. Negativverpflichtung Die Emittentin verpflichtet sich während der Laufzeit der Teilschuldverschreibungen (i) keine Sicherungsrechte in Bezug auf ihr gesamtes Vermögen oder Teile davon als Sicherheit für gegenwärtige oder zukünftige Relevante Kapitalmarktverbindlichkeiten und auch keine Garantie oder Freistellung bezüglich einer Relevanten Kapitalmarktverbindlichkeit zu gewähren oder bestehen zu lassen. Limitierung für Ausschüttungen Eine unzulässige Ausschüttung liegt vor, wenn während der Laufzeit der Teilschuldverschreibungen die Zahlung einer Ausschüttung an Gesellschafter der Emittentin erfolgt. Abweichend davon ist eine unzulässige Ausschüttung nicht gegeben, wenn die Eigenmittelquote der Emittentin am Stichtag des letzten testierten Jahresabschlusses unter Berücksichtigung der Ausschüttung (als wenn diese zu dem Bilanzstichtag stattgefunden hätte) 20 % nicht unterschreitet. Die Eigenmittelquote entspricht (i) dem bilanziellen Eigenkapital zuzüglich (ii) Verbindlichkeiten aus mit Nachrang versehenen Genussrechten und Nachrangdarlehen, diese Summe dividiert durch (y) die Bilanzsumme, wobei alle Zahlen aus dem Einzelabschluss nach HGB der Emittentin zu ermitteln sind. Call-Option Vom 3. Jahrestag bis zum 4. Jahrestag des Begebungstages zum Preis von 102,50% Vom 4. Jahrestag des Begebungstages bis zum Rückzahlungstag (11. Juni 2018) zum Preis von 101,50% Clean up call Wenn die noch ausstehenden Teilschuldverschreibungen unter 20% der ausgegebenen Teilschuldverschreibungen fallen, hat die Emittentin das Recht die ausstehenden Teilschuldverschreibungen insgesamt, nicht jedoch teilweise, vorzeitig zum Nominalbetrag zurückzuzahlen (inkl. aufgelaufener Stückzinsen bis zu dem Tag, an dem der Clean up call ausgeübt wird.) Anwendbares Recht deutsches Recht Mittelverwendung Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten und allgemeine Geschäftszwecke Notierung und Zulassung Handelssegment bondm, Börse Stuttgart Lead Manager und Bookrunner quirin bank AG Zahlstelle quirin bank AG Prospektbilligung 14. Mai 2013 Zeichnungsfrist 3. – 7. Juni 2013 (12:00 Uhr MESZ) (vorzeitige Schließung vorbehalten) Settlement Datum Voraussichtlich 11. Juni 2013 ISIN DE 000 A1T ND4 4 WKN A1T ND4 Dieses Termsheet sollte in Verbindung mit dem öffentlich zugänglichen, gebilligten Wertpapierprospekt gelesen werden und wird durch den vollständigen Wortlaut der Anleihebedingungen ersetzt.