Dieser Flyer dient ausschließlich Werbezwecken

Werbung
Dieser Flyer dient ausschließlich Werbezwecken und stellt keinen Wertpapierprospekt dar. Dieser
Flyer stellt weder ein Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung noch eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Erwerb von Wertpapieren der MORE & MORE AG dar. Der Kauf oder die Zeichnung
von Inhaberschuldverschreibungen der MORE & MORE AG kann ausschließlich auf der Grundlage
des von der Commission de Surveillance du Secteur Financier (die „CSSF“) am 14. Mai 2013
gebilligten Wertpapierprospekts erfolgen.
Die MORE & MORE AG hat beantragt, dass die CSSF den gebilligten Wertpapierprospekt durch eine
entsprechende Mitteilung an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die „BaFin“) und die
Österreichische Finanzmarktaufsicht (die „FMA“) gem. Art. 19 des Luxemburgischen Gesetzes vom
10. Juli 2005 betreffend den Prospekt über Wertpapiere notifiziert. Der Wertpapierprospekt ist auf der
Website der Gesellschaft unter www.more-and-more.com und bei der MORE & MORE AG, Schorn 1,
82319 Starnberg kostenfrei erhältlich.
MORE & MORE AG weist darauf hin, dass eine Anlage in Inhaberschuldverschreibungen mit Risiken
verbunden ist. Der Totalverlust des eingesetzten Kapitals kann nicht ausgeschlossen werden.
Potentielle Anleger sollten sich daher vor jeder Anlageentscheidung eingehend persönlich beraten
lassen, insbesondere im Hinblick auf die jeweils individuelle Vermögens- und Anlagesituation. Diese
Beratung kann insbesondere durch Kreditinstitute erfolgen. Die in diesem Flyer enthaltenen Inhalte
sind nur allgemeiner Natur und sollten daher nicht zur Grundlage jeglicher Anlageentscheidung
gemacht werden. Jegliche Anlageentscheidung soll nur auf Grundlage des oben genannten gebilligten
und veröffentlichten Prospekts erfolgen.
MORE & MORE AG weist zudem darauf hin, dass der Erwerb eines Wertpapiers im Einzelfall an
spezielle Voraussetzungen, wie etwa den Wohnort oder die Staatsangehörigkeit des Anlegers,
gebunden sein kann.
Insbesondere dürfen die Wertpapiere nicht an US-Personen, wie in Regulation S des U.S. Securities
Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der „Securities Act“) definiert, oder in den Vereinigten
Staaten von Amerika zum Verkauf angeboten werden. Die in diesem Flyer genannten Wertpapiere
dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften
des Securities Act oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung oder in
einer Transaktion, die nicht den Registrierungsvorschriften des Securities Act unterliegt, verkauft oder
zum Verkauf angeboten werden.
Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in diesem Flyer genannten Wertpapiere in
Australien, Kanada oder Japan oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder
japanischen Einwohnern nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet keine
Registrierung der in diesem Flyer genannten Wertpapiere gemäß den jeweiligen gesetzlichen
Bestimmungen in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada und Japan statt. In den
Vereinigten Staaten von Amerika erfolgt kein Angebot von Wertpapieren. Entsprechende Hinweise
können im Wertpapierprospekt nachgelesen werden.
Bis zu EUR 13.000.000 8,125 % Inhaberteilschuldverschreibung bis 11. Juni 2018
Emittentin
More & More AG
Gesamtnennbetrag
Bis zu EUR 13.000.000
Anleihetyp
Inhaberteilteilschuldverschreibung, nicht nachrangig
Laufzeit
5 Jahre (bis 11. Juni 2018)
Stückelung
EUR 1.000
Verbriefung
Inhaberteilteilschuldverschreibungen verbrieft durch eine Globalurkunde in Girosammelverwahrung bei
Clearstream Banking, Frankfurt
Ausgabepreis
100 Prozent
Rückzahlungsbetrag
100 Prozent
Zinskupon
8,125 % p.a., halbjährlich nachträglich zahlbar (ICMA ACT/ACT)
Rating
B+ (Creditreform)
Kündigungsrechte
(i) Verzug bei Zahlungsverpflichtungen aus dieser Anleihe, (ii) Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzeröffnung oder
Liquidation, (iii) Kontrollwechsel, (IV) Drittverzug, (V) Nichteinhaltung der Limitierung für Ausschüttungen
Kontrollwechsel
Im Falle eines Kontrollwechsels hat jeder Gläubiger das Recht die Rückzahlung der
Teilschuldverschreibungen durch die Emittentin zum Nennbetrag, zuzüglich aufgelaufener Zinsen, zu
verlangen (wie in den Emissionsbedingungen definiert).
Drittverzug
(Cross Default)
Jeder Anleihegläubiger ist berechtigt, seine Teilschuldverschreibungen zu kündigen und deren sofortige
Rückzahlung zu ihrem Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu verlangen, falls eine
Finanzverbindlichkeit der Emittentin bei Fälligkeit oder nach Ablauf einer etwaigen Nachfrist nicht bezahlt
wird, es sei denn, der Gesamtbetrag dieser Finanzverbindlichkeit ist kleiner als EUR 2.000.000.
Negativverpflichtung
Die Emittentin verpflichtet sich während der Laufzeit der Teilschuldverschreibungen (i) keine
Sicherungsrechte in Bezug auf ihr gesamtes Vermögen oder Teile davon als Sicherheit für gegenwärtige
oder zukünftige Relevante Kapitalmarktverbindlichkeiten und auch keine Garantie oder Freistellung
bezüglich einer Relevanten Kapitalmarktverbindlichkeit zu gewähren oder bestehen zu lassen.
Limitierung für
Ausschüttungen
Eine unzulässige Ausschüttung liegt vor, wenn während der Laufzeit der Teilschuldverschreibungen die
Zahlung einer Ausschüttung an Gesellschafter der Emittentin erfolgt. Abweichend davon ist eine unzulässige
Ausschüttung nicht gegeben, wenn die Eigenmittelquote der Emittentin am Stichtag des letzten testierten
Jahresabschlusses unter Berücksichtigung der Ausschüttung (als wenn diese zu dem Bilanzstichtag
stattgefunden hätte) 20 % nicht unterschreitet. Die Eigenmittelquote entspricht (i) dem bilanziellen
Eigenkapital zuzüglich (ii) Verbindlichkeiten aus mit Nachrang versehenen Genussrechten und Nachrangdarlehen, diese Summe dividiert durch (y) die Bilanzsumme, wobei alle Zahlen aus dem Einzelabschluss
nach HGB der Emittentin zu ermitteln sind.
Call-Option
Vom 3. Jahrestag bis zum 4. Jahrestag des Begebungstages zum Preis von 102,50%
Vom 4. Jahrestag des Begebungstages bis zum Rückzahlungstag (11. Juni 2018) zum Preis von 101,50%
Clean up call
Wenn die noch ausstehenden Teilschuldverschreibungen unter 20% der ausgegebenen
Teilschuldverschreibungen fallen, hat die Emittentin das Recht die ausstehenden Teilschuldverschreibungen
insgesamt, nicht jedoch teilweise, vorzeitig zum Nominalbetrag zurückzuzahlen (inkl. aufgelaufener
Stückzinsen bis zu dem Tag, an dem der Clean up call ausgeübt wird.)
Anwendbares Recht
deutsches Recht
Mittelverwendung
Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten und allgemeine Geschäftszwecke
Notierung und Zulassung
Handelssegment bondm, Börse Stuttgart
Lead Manager und
Bookrunner
quirin bank AG
Zahlstelle
quirin bank AG
Prospektbilligung
14. Mai 2013
Zeichnungsfrist
3. – 7. Juni 2013 (12:00 Uhr MESZ) (vorzeitige Schließung vorbehalten)
Settlement Datum
Voraussichtlich 11. Juni 2013
ISIN
DE 000 A1T ND4 4
WKN
A1T ND4
Dieses Termsheet sollte in Verbindung mit dem öffentlich zugänglichen, gebilligten Wertpapierprospekt gelesen
werden und wird durch den vollständigen Wortlaut der Anleihebedingungen ersetzt.
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