Werbevertrag Mülheimer SV 2013

Werbung
Werbevertrag
zwischen dem
Mülheimer Spielverein 07 e.V.
Saarnberg 86,
45481 Mülheim an der Ruhr,
vertreten durch
(nachfolgend “Verein" genannt)
und der Firma
vertreten durch
(nachfolgend “Firma" genannt)
Seite 1 von 4
§1
Ziel des Vertrages
Ziel des Vertrages ist die Umsetzung einer Werbemaßnahme der Firma durch den
Verein auf dessen Sportanlage.
§2
Vertragsgegenstand
(1)
Auswahl des Werbemittels (bitte ankreuzen)
Paket 1:
Fläche:
Maße:
Material:
Mietpreis:
Produktionskosten:
Bandenwerbung
rechte Seite vom Hauptfeld
2,50 Meter breit, 0,75 Meter hoch
Alu-Dibond
150,00 € pro Jahr, netto
175,00 € einmalig, netto
Paket 2:
Fläche:
Maße:
Material:
Mietpreis:
Produktionskosten:
Bandenwerbung
linke Seite vom Hauptfeld
2,50 Meter breit, 0,75 Meter hoch
Alu-Dibond
250,00 € pro Jahr, netto
175,00 € einmalig, netto
Paket 3:
Fläche:
Maße:
Material:
Mietpreis:
Produktionskosten:
Meshbanner Werbung
hinterer Ballfangzaun - Hauptfeld
5,00 Meter breit, 1,80 Meter hoch
Alu-Dibond
400,00 € pro Jahr, netto
150,00 € einmalig, netto
Paket 4:
Meshbanner Werbung – groß
Fläche A:
Maße:
Material:
Mietpreis:
Produktionskosten:
Ballfangzaun Hauptfeld rechte Seite (Gesamtbreite 12,50 m)
2 Banner á 6 Meter breit, 1,80 Meter hoch
luftdurchlässiges Mesh Gewebe
600,00 € pro Jahr, netto
~170,00 € einmalig, netto
Fläche B:
Maße:
Material:
Mietpreis:
Produktionskosten:
Ballfangzaun Hauptfeld linke Seite
12,50 Meter breit, 1,80 Meter hoch
luftdurchlässiges Mesh Gewebe
1.000,00 € pro Jahr, netto
auf Anfrage
Fläche C:
Maße:
Mietpreis:
Produktionskosten:
oder:
Material:
Mietpreis:
Produktionskosten:
Ballfangzaun Kleinfeld
2 Segmente, je 5,00 Meter breit, 1,80 Meter hoch
400,00 € pro Jahr, netto
150,00 € einmalig, netto
2 Segmente, je 7,50 Meter breit, 1,80 Meter hoch
luftdurchlässiges Mesh Gewebe
600,00 € pro Jahr, netto
~170,00 € einmalig, netto
Seite 2 von 4
(2)
Die Firma übersendet dem Verein ein druckfähiges Logo.
(3)
Das genannte Werbemittel wird durch den Verein produziert. Bei Produktion
und Lieferung des Werbemittels durch die Firma werden 25,00 € für die
Unterkonstruktion berechnet.
(4)
Die Firma ist Eigentümer des Werbemittels.
(5)
Mit Beendigung der Vertragslaufzeit geht das Werbemittel auch in den Besitz
der Firma über.
(6)
Die Installation des Werbemittels erfolgt durch den Verein.
§3
Vertragsdauer und Kündigung (Grundsätze)
(1)
Der Vertrag ist befristet auf die Dauer von 1 Jahr.
(2)
Der Vertrag beginnt am ___________ und endet am ___________
(3)
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht
spätestens sechs Wochen vor Ablauf des Vertrages gemäß Absatz (2) von
einem der Vertragspartner gekündigt wird.
(4)
Die Kündigung muss mittels eingeschriebenen Briefs erfolgen. Maßgebend ist
das Datum des Zugangs.
(5)
Eine ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen.
(6)
Das Recht der fristlosen Kündigung bleibt unberührt.
§4
Einvernehmen mit dem Verein
(1)
Die Art der Werbung, deren Stil und Inhalt darf nicht dem Zweck des Vereins
und dessen Zielen und Aufgaben zuwiderlaufen.
(2)
Die Firma teilt zu diesem Zweck dem Vorstand des Vereins die beabsichtigte
Werbung mit allen erforderlichen Angaben schriftlich mit. Widerspricht der
Vorstand nicht innerhalb einer Frist von 10 Tagen schriftlich, so gilt die
Werbung als genehmigt und kann von der Firma angebracht werden.
(3)
Werden die Interessen und Belange des Vereins in gröblicher Art und Weise
durch das Verhalten der Firma oder durch die angebrachte Werbung verletzt,
kann der Verein den Vertrag fristlos kündigen.
§5
Öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Belange Dritter
(1)
Ist für die beabsichtigte Werbung eine behördliche Genehmigung erforderlich,
hat die Firma diese Genehmigung einzuholen.
(2)
Die Firma verpflichtet sich, die Belange und Interessen Dritter zu wahren.
Seite 3 von 4
(3)
Die Firma verpflichtet sich, im Innenverhältnis den Verein von jedweden
Ansprüchen
wegen
Verstößen,
Gesetzesverletzungen
oder
Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen.
§6
Vergütung
(1)
Der Verein erstellt für die Werbemaßnahme eine ordentliche Rechnung
und übergibt diese rechtzeitig vor Vertragsbeginn an die Firma.
(2)
Der Firma bringt die Rechnung vor Vertragsbeginn zum Ausgleich.
(3)
Die Zahlungen erfolgen kostenfrei auf folgendes Konto des Vereins:
Stadtsparkasse Mülheim an der Ruhr
BLZ 36250000,
Konto 300033695
(4)
Im Verzugsfall ist die Firma verpflichtet, ab dem Verzugseintritt Zinsen in Höhe
von 5 % über dem geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu
zahlen.
(5)
Das Recht auf fristlose Kündigung aus wichtigem
Zahlungsverzug bleibt hiervon ausdrücklich ausgenommen.
§7
Baulicher Unterhalt und Kostentragung
(1)
Alle Kosten für die Anbringung der Werbeflächen sind mit den
Produktionskosten abgegolten, die Kosten für den laufenden Unterhalt der
Banden trägt der Verein.
§8
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Grund
wegen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mülheim an der Ruhr
§9
Salvatorische Klausel
(1)
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der
Schriftform. Nebenabreden sind nicht getroffen.
(2)
Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten,
werden dadurch die übrigen Vereinbarungen dieses Vertrages nicht berührt.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, für diesen Fall untereinander etwa
ungültige Bestimmungen dergestalt durch rechtswirksame Vereinbarungen zu
ersetzen, dass der beabsichtigte Vertragszweck dadurch erreicht wird;
gleiches gilt für etwaige Lücken im Vertrag.
______________________________
Ort, Datum Unterschrift
der Firma
Seite 4 von 4
______________________________
Ort, Datum Unterschrift
des Vereins
Herunterladen