½ Einkaufsbedingungen Die allgemeinen Bedingungen für den Einkauf von Tannenbäumen und Schnittgrün der Fa. Green Team Holding und ihrer assoziierten Unternehmen (im folgenden Green Team genannt). 1. Einsatzbereiche: Jeder Einkauf durch die Green Team erfolgt zu den unten stehenden allgemeinen Einkaufsbedingungen, die Vorrang vor etwaigen Bestimmungen im Angebot/Annahme des Lieferanten haben, sofern nichts Anderes aus zwingenden Gesetzesbestimmungen oder aus einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien hervorgeht. Beschlagnahmungen, Währungsrestriktionen, Aufstand und Unruhen, fehlende Transportmittel bei Drittem, allgemeine Warenknappheit, Treibstoffrestriktionen sowie Mängel in bzw. Verspätung von Lieferungen von Zulieferern usw., Witterungsverhältnisse, darunter Frost, Schnee und Regen, wenn diese Witterungsverhältnisse zur Folge haben, dass die Lieferfrist verschoben werden muss. 2. Liefermenge: Die vereinbarte Menge, was den Weihnachtsbäumen angeht kann variieren, von dem vereinbartem, mit ± 10 % innerhalb eines Vertrages. 7. Zahlungsbedingungen: Die gekauften Waren werden am 1. März zur Zahlung fällig, sofern nichts Anderes aus einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien hervorgeht. Wünscht der Lieferant, dass die Green Team eine Bankgarantie für das Gekaufte leistet, gehen sämtliche damit verbundenen Kosten zu Lasten des Lieferanten. Der Lieferant sollte beachten, dass Green Team keine Anforderungsgarantie erstellt. 3. Genehmigung: Alle Verträge von Weihnachtsbäumen und Schnittgrün sind davon bedingt das die Geschäftsleistung der Green Team den Vertrag innerhalb von 14 Tagen, vom Datum der Unterzeichnung genehmigt. Wenn die Geschäftsleistung der Green Team innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Unterzeichnung nicht protestiert hat, ist der unterschreibene Vertrag für beide Parteien bindend. Bei außergewöhnlichen geschäftlichen Gegebenheiten – beispielsweise bei fehlender Sicherheitsstellung für die Bezahlung von Green Team‘s Kunden, aber nicht darauf beschränkt – behält Green Team sich das Recht vor, von dem Lieferanten zu verlangen, die Bäume loyal und auf eigene Rechnung und Gefahr an einen anderen Abnehmer zu verkaufen. Kann der Lieferant nicht alle Bäume anderweitig absetzen, so kann Green Team‘s Kauf und Abholung der verbliebenen Bäume zum selben Preis bis zur folgenden Saison verschoben werden. Die Pflege der Bäume bis zur folgenden Saison obliegt dem Lieferanten, der auch die damit verbundenen Kosten trägt. 4. Sortierung: Jede Verarbeitung und Sortierung erfolgt gemäß der von der Green Team ausgearbeiteten und jeweils geltenden Lieferantenanleitung sowie gemäß der Güteund Sortimentsbeschreibung, die auf der Homepage www.greenteameurope.com ersichtlich ist, und zu der besonders verwiesen wird. 5. Lieferfrist: Der Lieferant wird als Anhang zum Vertrag über die Lieferfristen informiert. Diese Fristen sind für die Vertragsparteien verbindlich, und ohne eine gesonderte schriftliche Vereinbarung lassen sich diese Fristen weder verlängern noch kann von den Fristen abgewichen werden. 6. Höhere Gewalt: Folgende Umstände haben die Haftungsbefreiung des Lieferanten zur Folge, wenn sie das Erfüllen des Vertrags verhindern bzw. die Erfüllung unzumutbar machen: Arbeitskonflikt beim Lieferanten und jeder sonstige Umstand, der außer dem Einfluss der Vertragsparteien liegt, wie Brand, Krieg, Mobilisierung oder unvorhergesehene Einberufungen zum Militär vom ähnlichen Umfang, Die Rechnungen ist pro Ladung auszustellen. Die Rechnung hat mindestens Nummer der Ladung, korrektes Zahlungsdatum, Güteklasse, Menge und Preis pro Stück zu enthalten. Sind die Angaben nicht korrekt, wird die Rechnung zur Berichtigung zurückgesandt. 8. Reklamation: Jegliche Reklamation über eventuelle Mängel der gelieferten Partie hat spätestens 14 Tage nach Beladung auf LKW zu erfolgen. Alle Mängel sind schriftlich durch Brief, Fax oder E-Mail beim Lieferanten zu beanstanden. Die Green Team sendet mit der Beschreibung der Reklamation auch eine Beschreibung des Reklamationstyps sowie Identifikationsangaben. Wünscht der Lieferant, die bemängelten Bäume zu besichtigen, hat dies binnen 48 Stunden nach Erhalt der Reklamation zu erfolgen. Hält der Lieferant diese Deadline der Besichtigung nicht ein, entweder durch vom Lieferanten selbst oder von seinem Vertreter vorgenommene Besichtigung wird die Green Team die Berechtigung der Reklamation beurteilen, und der Lieferant ist dann durch die dabei getroffene Entscheidung gebunden. Ist die Reklamation der Green Team berechtigt, gehen sämtliche direkten und indirekten Kosten und Verluste der Green Team im Zusammenhang mit der Reklamation zur Lasten des Lieferanten. 9. Haftung für Nadelverlust: Der Lieferant haftet bis Ende Dezember des Kaufjahres dafür, dass die Bäume ihre Nadeln nicht verlieren. Dies gilt ausschließlich unter der Bedingung, dass die Bäume nicht unnormale oder kräftige Einflüsse ausgesetzt werden. 10. Streitfälle: Etwaige Streitfälle aus dem Vertrag zwischen den Vertragsparteien sind nach dänischem Recht zu entscheiden. Streitfälle sind beim Gericht im Gerichtsstand der Green Team als Erstgericht zu entscheiden.