Einkaufsbedingungen - Green Team is the sales brand for Green

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Einkaufsbedingungen
Die allgemeinen Bedingungen für den Einkauf von Tannenbäumen und Schnittgrün der
Fa. Green Team Holding und ihrer assoziierten Unternehmen (im folgenden Green Team genannt).
1. Einsatzbereiche: Jeder Einkauf durch die Green Team erfolgt zu den
unten stehenden allgemeinen Einkaufsbedingungen, die Vorrang vor
etwaigen Bestimmungen im Angebot/Annahme des Lieferanten haben,
sofern nichts Anderes aus zwingenden Gesetzesbestimmungen oder
aus einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien
hervorgeht.
Beschlagnahmungen, Währungsrestriktionen, Aufstand und Unruhen,
fehlende Transportmittel bei Drittem, allgemeine Warenknappheit,
Treibstoffrestriktionen sowie Mängel in bzw. Verspätung von
Lieferungen von Zulieferern usw., Witterungsverhältnisse, darunter
Frost, Schnee und Regen, wenn diese Witterungsverhältnisse zur Folge
haben, dass die Lieferfrist verschoben werden muss.
2. Liefermenge: Die vereinbarte Menge, was den Weihnachtsbäumen
angeht kann variieren, von dem vereinbartem, mit ± 10 % innerhalb
eines Vertrages.
7. Zahlungsbedingungen: Die gekauften Waren werden am 1. März
zur Zahlung fällig, sofern nichts Anderes aus einer gesonderten
schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien hervorgeht.
Wünscht der Lieferant, dass die Green Team eine Bankgarantie für das
Gekaufte leistet, gehen sämtliche damit verbundenen Kosten zu Lasten
des Lieferanten. Der Lieferant sollte beachten, dass Green Team keine
Anforderungsgarantie erstellt.
3. Genehmigung: Alle Verträge von Weihnachtsbäumen und
Schnittgrün sind davon bedingt das die Geschäftsleistung der Green
Team den Vertrag innerhalb von 14 Tagen, vom Datum der
Unterzeichnung genehmigt. Wenn die Geschäftsleistung der Green
Team innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Unterzeichnung nicht
protestiert hat, ist der unterschreibene Vertrag für beide Parteien
bindend.
Bei außergewöhnlichen geschäftlichen Gegebenheiten – beispielsweise
bei fehlender Sicherheitsstellung für die Bezahlung von Green Team‘s
Kunden, aber nicht darauf beschränkt – behält Green Team sich das
Recht vor, von dem Lieferanten zu verlangen, die Bäume loyal und auf
eigene Rechnung und Gefahr an einen anderen Abnehmer zu
verkaufen.
Kann der Lieferant nicht alle Bäume anderweitig absetzen, so kann
Green Team‘s Kauf und Abholung der verbliebenen Bäume zum selben
Preis bis zur folgenden Saison verschoben werden. Die Pflege der
Bäume bis zur folgenden Saison obliegt dem Lieferanten, der auch die
damit verbundenen Kosten trägt.
4. Sortierung: Jede Verarbeitung und Sortierung erfolgt gemäß der von
der Green Team ausgearbeiteten und jeweils geltenden
Lieferantenanleitung
sowie
gemäß
der
Güteund
Sortimentsbeschreibung, die auf der Homepage www.greenteameurope.com ersichtlich ist, und zu der besonders verwiesen wird.
5. Lieferfrist: Der Lieferant wird als Anhang zum Vertrag über die
Lieferfristen informiert. Diese Fristen sind für die Vertragsparteien
verbindlich, und ohne eine gesonderte schriftliche Vereinbarung lassen
sich diese Fristen weder verlängern noch kann von den Fristen
abgewichen werden.
6. Höhere Gewalt: Folgende Umstände haben die Haftungsbefreiung
des Lieferanten zur Folge, wenn sie das Erfüllen des Vertrags
verhindern bzw. die Erfüllung unzumutbar machen: Arbeitskonflikt beim
Lieferanten und jeder sonstige Umstand, der außer dem Einfluss der
Vertragsparteien liegt, wie Brand, Krieg, Mobilisierung oder
unvorhergesehene Einberufungen zum Militär vom ähnlichen Umfang,
Die Rechnungen ist pro Ladung auszustellen. Die Rechnung hat mindestens
Nummer der Ladung, korrektes Zahlungsdatum, Güteklasse, Menge und
Preis pro Stück zu enthalten. Sind die Angaben nicht korrekt, wird die
Rechnung zur Berichtigung zurückgesandt.
8. Reklamation: Jegliche Reklamation über eventuelle Mängel der
gelieferten Partie hat spätestens 14 Tage nach Beladung auf LKW zu
erfolgen. Alle Mängel sind schriftlich durch Brief, Fax oder E-Mail beim
Lieferanten zu beanstanden.
Die Green Team sendet mit der Beschreibung der Reklamation auch
eine Beschreibung des Reklamationstyps sowie Identifikationsangaben.
Wünscht der Lieferant, die bemängelten Bäume zu besichtigen, hat dies
binnen 48 Stunden nach Erhalt der Reklamation zu erfolgen. Hält der
Lieferant diese Deadline der Besichtigung nicht ein, entweder durch
vom Lieferanten selbst oder von seinem Vertreter vorgenommene
Besichtigung wird die Green Team die Berechtigung der Reklamation
beurteilen, und der Lieferant ist dann durch die dabei getroffene
Entscheidung gebunden.
Ist die Reklamation der Green Team berechtigt, gehen sämtliche
direkten und indirekten Kosten und Verluste der Green Team im
Zusammenhang mit der Reklamation zur Lasten des Lieferanten.
9. Haftung für Nadelverlust: Der Lieferant haftet bis Ende Dezember
des Kaufjahres dafür, dass die Bäume ihre Nadeln nicht verlieren. Dies
gilt ausschließlich unter der Bedingung, dass die Bäume nicht
unnormale oder kräftige Einflüsse ausgesetzt werden.
10. Streitfälle: Etwaige Streitfälle aus dem Vertrag zwischen den
Vertragsparteien sind nach dänischem Recht zu entscheiden. Streitfälle
sind beim Gericht im Gerichtsstand der Green Team als Erstgericht zu
entscheiden.
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