Gitarre Allgemeines Die Aufgabenstellung und Erarbeitung der Tonleitern und Kadenzen sollen mit den gespielten Stücken zusammenwirken. Entsprechend des jeweiligen Fortschritts der SchülerInnen soll auch der Anspruch an die Spieltechnik und die Tonbildung in der Vorbereitung bemessen sein. Wichtiger als die buchstabengetreue Erfüllung der Prüfungspunkte soll bei der Bewertung jedoch die qualitative Ausführung stehen. Tongestaltungen, Artikulation und ähnliche Kriterien der Ausführung sind entsprechend dem Leistungsstand der SchülerInnen höher zu bewerten als die Anzahl der vorgespielten Tonleitern oder Kadenzen. Ebenso soll die Erarbeitung dieser Inhalte mit den Inhalten der Musikkundekurse zusammenwirken. Elementarprüfung (von der Elementar- in die Unterstufe) Für die Elementarstufe ist keine gesonderte Musikkundeprüfung vorgesehen. Fragen zur Allgemeinen Musiklehre sollen daher in einem Gespräch vor oder nach dem Vorspiel gestellt werden und beziehen sich nicht vornehmlich auf den Tonsatz, Notenschrift oder Vortragsbezeichnungen, sondern auf die Klärung einfacher Begriffe. Die gespielten Werke sollen als Anhalts- und Ausgangspunkt für die Fragen dienen. Beispiele: • Benennung der Teile der Gitarre • Begriffe wie „hoch“ und „tief“, auf die Gitarre angewendet • Saitenzählung • Bezeichnung der Notenwerte • Eine Tonleiter eigener Wahl über eine Oktav • Kadenzspiel: Hauptfunktionen I-IV-V-I, kann auch im Rahmen eines Stückes sein • Klopfen oder Klatschen einfacher Rhythmen mit Vierteln, Halben, Punktierten Halben und Ganzen Praktische Prüfung: • Zwei Stücke • Eine Liedbegleitung oder Kammermusik – nach Möglichkeit mit Beteiligung anderer SchülerInnen 1. Übertrittsprüfung (von der Unter- in die Mittelstufe) • Zwei Stücke solo • Eine Liedbegleitung oder Kammermusik • Tonleiter nach freier Wahl der Tonart über zwei Oktaven: Verständnis und Erklärung der Ganz- und Halbtonschritte • Kadenzspiel in der gleichen Tonart Zur Orientierung: Mindestens Zweistimmigkeit; Intervallparallelen in Terzen, Sexten und Dezimen, leichtes Lagenspiel in der ersten, zweiten und dritten Lage, wie sie die Sätze in „Die leichtesten Solostücke berühmter Lauten- und Gitarremeister“ von Karl Scheit (UE 14450) oder Maria Linnemann „Leichte Folklorestücke“ (Ricordi) enthalten, verdeutlichen die Anforderungen. 2. Übertrittsprüfung (von der Mittel- in die Oberstufe) • Zwei Solostücke • Eine Liedbegleitung oder Kammermusik • Jeweils zwei Dur- und Molltonleitern eigener Wahl, dem Niveau der gespielten Literatur angepasst. • Dazugehörige erweiterte Kadenzen (II-V-I, VI-II-V-I) in verschiedenen technischen Zerlegungen. Prüfungsordnungen des Vorarlberger Musikschulwerks – Stand Oktober 2008 Gitarre Die Mittelstufe erfordert eine gegenüber der Unterstufe erweiterte Technik, die auch ausgearbeitete Bindetechnik, Barré oder Lagenspiel enthält. Ebenso soll der Anspruch an die Gestaltung gegenüber (jüngeren) SchülerInnen früherer Stufen entsprechend erhöht sein. Orientierung: Carcassi: Etüden op.60, Brouwer: Etudes simples. Abschlussprüfung (am Ende der Oberstufe) Die Prüfung der Oberstufe orientiert sich an den Anforderungen einer Aufnahmeprüfung an einer Musikuniversität oder einem Konservatorium. Die Anforderungen an die musikalische Gestaltungsfähigkeit sind dementsprechend hoch und erfordern eine Repertoireauswahl mit Werken aus unterschiedlichen Stilen. Mindestens drei Epochen sollen abgedeckt sein; wenigstens eines der Werke soll auswendig vorgetragen werden. Das gesamte Programm dauert 20 Minuten, es kann ein kammermusikalisches Werk gewählt werden. • • Eine Liedbegleitung oder Kammermusik Solostücke Stile, Epochen: • Renaissance oder Barock • Wiener Klassik und Romantik (darunter fällt auch spanische und lateinamerikanische Musik) • Moderne (im Sinne einer modernen Tonsprache des 20. und 21. Jahrhunderts, also keine Unterhaltungsmusik) Prüfungsordnungen des Vorarlberger Musikschulwerks – Stand Oktober 2008 Gitarre