Öffentliche Ausschreibung Mehrzweckfahrzeug 1 mit Ladehilfe Seite 1 von 21 Öffentliche Ausschreibung Vorhaben: Öffentliche Ausschreibung zur Lieferung von Feuerwehrfahrzeugen Fahrzeugtyp: Mehrzweckfahrzeug 1 mit Ladehilfe (MZF1) nach der technischen Richtlinie Nr. 5 des Landes Rheinland-Pfalz Los 1: Lieferung des Fahrgestelles Los 2: Lieferung und Montage des Fahrzeugaufbaues Los 3: Funk- und Elektrotechnische Ausstattung Auftraggeber: Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf, Saarstraße 7-9 54424 Thalfang Ansprechpartner: Frau Nadja Lang Termin der Abgabe: Donnerstag, der 20.04.2017, 11:00 Uhr bei der Verbandsgemeinde, Saarstraße 7-9, 54424 Thalfang, Raum 11 Umschläge deutlich erkennbar als Submissionsangebot kennzeichnen Anschrift des Bieters: (bitte ausfüllen) Firma: _____________________________________________________ Ort: _____________________________________________________ Straße: _____________________________________________________ Telefon: _____________________________________________________ Sachbearbeiter: _____________________________________________________ Öffentliche Ausschreibung Mehrzweckfahrzeug 1 mit Ladehilfe Seite 2 von 21 Eigenerklärung gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A Ich erkläre / Wir erklären, dass • mein/unser Unternehmen gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet ist, bzw. entsprechende gewerberechtliche Erlaubnisse erteilt wurden. • Mein/unser Unternehmen im entsprechenden Register eingetragen ist, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. • eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. • die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend zertifiziert, bzw. qualifiziert sind. • ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind und ermächtigen den Auftraggeber, Auskünfte über die Meldedateien personenunabhängig einzuholen bzw. lege(n) diese auf Verlangen des Auftraggebers vor. • ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen der Beiträge zu den Krankenversicherungen Berufsgenossenschaften nachgekommen sind und auch weiterhin nachkommen. • ich/wir in den letzen zwei Jahren nicht gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. § 16 Mindestarbeitsbedingungengesetz zu einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind und mir/uns kein aktueller Verstoß gegen die o.a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen und mir/uns kein aktueller Verstoß gegen die o.a. Vorschriften bzw. kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlichen Personen bekannt ist. • mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen. • ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfülle(n), • zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • ich/wir die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSA-BenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufgenossenschaften einhalten, • die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhalten. und Ich/Wir erklären mein/unser Einverständnis, dass der Auftraggeber die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch Stichproben am Ort der Leistung sowie anhand von vorzulegenden Belegen prüfen kann. Die Belege müssen mindestens enthalten: • die Namen der für die Auftragerfüllung eingesetzten gewerblichen Arbeitnehmer, • die im Rahmen der Auftragserfüllung von diesem Monat der Stichprobe geleisteten Arbeitsstunden sowie • die an die gewerblichen Arbeitnehmer gezahlten Brutto-Stundenlöhne ohne Zuschläge. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter - auch ausländischer Beschäftigter, sofern diese die Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen - mindestens monatlich über Gehaltskonten Öffentliche Ausschreibung Mehrzweckfahrzeug 1 mit Ladehilfe Seite 3 von 21 zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse im Unternehmen bereitzuhalten und auf Anforderung dem Auftraggeber vorzulegen. Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, im potenziellen Auftragsfall gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. Mindestarbeitsbedingungengesetz personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift) bekannt zu geben. Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleichlautende Erklärung abgibt. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von zwei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann. _____________________________ (Ort, Datum) __________________________________ (Unterschrift, Firmenstempel) Öffentliche Ausschreibung Mehrzweckfahrzeug 1 mit Ladehilfe Seite 4 von 21 Allgemeine Erläuterungen und Bedingungen für die Abgabe eines Angebotes 1. Es gelten die Allgemeinen Bestimmungen über die Vergabe von Leistungen (VOL, Teil A). 2. Die dem Bieter übersandten Unterlagen sind von ihm auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen. 3. Durch Abgabe des Angebotes erklärt und erkennt der Bieter an, dass er sich über alle Unklarheiten, sei es im Angebotstext, in den Vorbemerkungen usw., über sämtliche Leistungen, Lieferungen usw. restlose Klarheit verschafft hat. 4. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze, Stundenlohnzuschläge) sind als Nettopreise (ohne Mehrwertsteuer) anzugeben. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen. 5. Es müssen alle Positionen angeboten und vollständig ausgefüllt werden. Angebote, die diese Forderung nicht erfüllen, sind ungültig und werden von der Vergabe ausgeschlossen. 6. Bis zum Einreichungstermin können die Angebote geändert werden; hierbei bitten wir zu beachten, dass uns die Änderungsmitteilung in einem verschlossenen Umschlag, versehen mit Absende- und Ausschreibungsvermerk zugeht. 7. Angebote bitte unbedingt auf dem bereitgestellten Formular abgeben (siehe Download auf der Homepage) 8. Wir weisen darauf hin, dass die Angebote bei der Submission nicht verlesen, Anbieter und Preise nicht bekannt gegeben werden. 9. Die Zuschlags-/Bindefrist endet mit Ablauf des 31.08.2017. Bis zum Ablauf der Bindefrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden. 10. Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass bei Streitigkeiten ein Schiedsgerichtsbeschluss herbeigeführt wird. 11. Als Gerichtsstand gilt Bernkastel-Kues als vereinbart. 12. 13. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzugeben Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung. 14. Sollten die Haushaltsmittel nicht sichergestellt sein, wird eine Vergabe in reduzierter Form (2 Fahrzeuge) in Aussicht gestellt. Rückfragen richten Sie bitte an: Frau Nadja Lang, Tel.: 06504 9140-116, E-Mail: [email protected] Öffentliche Ausschreibung Mehrzweckfahrzeug 1 mit Ladehilfe Seite 5 von 21 Allgemeine Bedingungen für den Abschluss des Vertrages 1. Vertragsgrundlagen Dem Vertrag/Angebot liegen folgende Bestimmungen zu Grunde: • Allgemeine Bedingungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A) • Allgemeine Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) • Allgemeine Bedingungen und Erläuterungen für die Abgabe eines Angebotes • Leistungsverzeichnis einschließlich der Hinweise zum Leistungsverzeichnis • Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG) einschließlich der abgegebenen Erklärungen und insofern eingegangenen Verpflichtungen Angebots- und Lieferbedingungen des Auftragnehmers sind nicht Vertragsbestandteil und haben somit keine Gültigkeit. Veränderungen in den Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen können zum Ausschluss des Bieters vom Wettbewerb und von der Vergabe führen. 2. Auftragserteilung Der Auftrag wird schriftlich erteilt. Konnte das Angebot nicht berücksichtigt werden, so erhält der Bieter eine Mitteilung gem. § 19 Abs. 1 VOL/A. 3. Lieferung Der Bieter hat eine Lieferfrist anzugeben, soweit die geforderte Ausführungsfrist nicht eingehalten werden kann. 4. Vergütung/Zahlungsweise Die Zahlungsmodalitäten sind im Angebot zu fixieren. 5. Zuschlags- und Ausschlusskriterien Ausschlusskriterien sind die Nichterfüllung der vorgegebenen Leistungsanforderungen. Dies gilt gleichermaßen für anzubietende Komponenten, als auch für den Anbieter selbst. Weiteres Ausschlusskriterium ist die Nichtvorlage der Tariftreueerklärung (incl. der Erklärung evtl. Nachunternehmer) nach dem LTTG. Öffentliche Ausschreibung Mehrzweckfahrzeug 1 mit Ladehilfe Seite 6 von 21 Allgemeine Anforderungen an die Fahrzeuge Die Fahrzeuge müssen zum Zeitpunkt der Auslieferung: • • • • • Der Straßenverkehrsordnung (StVZO) und Den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) entsprechen Eine mangelfreie Abnahme durch einen stattlich anerkannten Sachverständigen (TÜV, DEKRA) vorweisen. Den technischen Richtlinien des Landes Rheinland-Pfalz entsprechen und durch einen beauftragten der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz, Koblenz mängelfrei abgenommen sein. Bei der Übergabe an den Auftraggeber mängelfrei sein. Auf notwendige Ausnahmegenehmigungen ist der Auftraggeber frühzeitig hinzuweisen. • Der Anbieter verpflichtet sich die gesetzlichen Bestimmungen der Produkthaftung zu übernehmen. Das Angebot ist gemäß nachstehender Leistungsbeschreibung zu erstellen. Die Aufteilung erfolgt in 3 Losen. • Los 1: Lieferung des Fahrgestelles • Los 2: Lieferung und Montage des Fahrzeugaufbaues • Los 3: Funk- und Elektrotechnische Ausstattung Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe vor. Ein Angebot zu einem Vorführfahrzeug das der Leistungsbeschreibung entspricht, kann abgegeben werden, sofern • • • • • • Es nicht älter als 18 Monate ist (Abnahmetermin LFKS RLP) Es nicht mehr als 20.000 km zurückgelegt hat Ein ggf vorhandener Nebenantrieb nicht mehr als 200 Stunden in Betrieb war Die Bereifung und Lackierung neuwertig sind Eine Ablieferungsinspektion nach EN 1846-2 durchgeführt wurde Der Lieferant Garantie wie für ein Neufahrzeug übernimmt / leistet Ist eine Position nach den vorgegebenen Spezifikationen nicht lieferbar, ist eine gleichwertige Alternative anzubieten. Die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 v.H. der Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachwiesen wird. Dies gilt auch wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. Nachträgliche Rabatte und Nachlässe, die nach dem vorgeschriebenen Angebotsabgabe- und Eröffnungstermin eingereicht werden, werden bei einer Entscheidung über die Auftragsvergabe nicht berücksichtigt. Verspätet eingegangene Angebote können bei der Auftragsvergabe nicht berücksichtigt werden. Alle Angebotspreise sind als Festpreise in € anzugeben und gelten für den gesamten Ausführungszeitraum. Die Leistungsbeschreibung ist im Vergabefall Bestandteil des Auftrages und gleichzeitig Liefernachweis bei der Abholung des Fahrzeuges. Dem Angebot ist eine technische Beschreibung des Fahrzeuges beizulegen. Öffentliche Ausschreibung Mehrzweckfahrzeug 1 mit Ladehilfe Seite 7 von 21 Dem Angebot ist eine Referenzliste mit aktuellen Auslieferungen sowie eine detaillierte Gewichtsbilanz beizufügen. Kosten, die anlässlich der Beseitigung von Mängeln entstehen, sind vom Auftragnehmer zu übernehmen Der Auftragnehmer muss einen technischen Kundendienst innerhalb von 24 Stunden vor Ort nachweisen. Folgende Regelwerke sind bei der Angebotsabgabe, soweit sie das jeweilige Los betreffen, zu beachten: • • Technische Richtlinien für BOS DIN EN 1846 Feuerwehrfahrzeuge (deutsche Fassung) Teil 1 – Nomenklatur und Bezeichnung Teil 2 – Allgemeine Anforderungen – Sicherheit und Leistung Teil 3 – Fest eingebaute Ausrüstungen – Sicherheits- und Leistungsanforderungen • DIN 14 502 – Feuerwehrfahrzeuge Teil 2 – Allgemeine Anforderungen • DIN 14 530 – Löschfahrzeuge Teil 16 • DIN 14 800 – Feuerwehrfahrzeuge Teil 1 – Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge • • • • • VDE – Bestimmungen, in der jeweils geltenden Fassung StVZO, in der jeweils geltenden Fassung CN Normen, in der jeweils geltenden Fassung Einschlägige europäische Regeln, insbesondere Abgasnorm, Kfz-Richtlinie, EMV-Richtlinie Anforderungen des Ministeriums des Inneren und für Sport an Feuerwehrfahrzeuge in RheinlandPfalz Technische Richtlinie Nr. 5 MZF der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule RLP • • Fristen: Angebotsfrist: Bindefrist: Lieferung: 20.04.2017 31.08.2017 Herbst 2017 Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung. Sollten die Haushaltsmittel nicht sichergestellt sein, wird eine Vergabe in reduzierter Form (2 Fahrzeuge/ 1 Fahrzeug) in Aussicht gestellt. Öffentliche Ausschreibung Mehrzweckfahrzeug 1 mit Ladehilfe Seite 8 von 21 Leistungsbeschreibung Los I: Pos. I.01 Lieferung des Fahrgestelles Menge Einheit Leistungsbeschreibung 3 Stck MZF1 Fahrgestell in Ausführung als Doppelkabiner zulässiges Gesamtgewicht von maximal 4,75 to Abmessungen: maximal Länge incl. Aufbau 6.400 mm maximale Breite incl. Aufbau 2.200 mm maximale Höhe incl. Aufbau 2.900 mm Farbe Rot RAL 3000 Ford Transit Doppelkabine Bais 470 L3 oder gleichwertig Motor 2.0 l TDCi, 125 KW (170 PS) 6-Gang Getriebe Heckantrieb Ausstattung: Sitz für Fahrer und Beifahrer 2. Reihe mit 4er Sitzbank Achslasterhöhung vorne auf 1.850 kg Achsübersetzung 4,1 Anhängevorrichtung fest 13 polig Antiblockiersystem (ABS) Audiosystem 8 Außenspiegel beidseitig für Pritschenbreite von 2200 mm Dachmarkierungsleuchten EPS mit Anhängerstabilisierung Elektronisches Sicherheits- und Stabilisierungspr (ESP) Fahrspurassistent und Müdigkeitswarner Fensterheber vorn elektrisch Ford easy Fuel Frontscheibe beheizbar Generator 165 A Einheitspreis Gesamtpreis Öffentliche Ausschreibung Mehrzweckfahrzeug 1 mit Ladehilfe Pos. Menge Einheit Leistungsbeschreibung Geschwindigkeitsbegrenzer auf 120 km/h Lenksäule in Höhe und Reichweite einstellbar Scheibenwischer mit Intervallschaltung und Regensensor Scheinwerfer mit Scheinwerfer-Assistent Scheinwerfer, Halogen mit Tagfahrlicht Sicherheitsgurtstraffer und Gurtkraftbegrenzer Sonnenblende auf Fahrer- und Beifahrerseite Umluftschaltung Heizung vorn Zentralverriegelung mit Fernbedienung Seite 9 von 21 Einheitspreis Gesamtpreis Zwillingsbereifung Überkopfablage vorn Schleppvorrichtung vorne und hinten laut Richtlinie 5 RLP Zubehör: Zum Leistungsumfang gehören zusätzlich: I.02 I.03 I.04 I.05 I.06 I.07 I.08 I.09 I.10 I.11 3 Stck 3 Satz 3 Stck 3 Stck 3 stck 3 Paar 3 Stck 3 Stck 3 Stck 3 Pau 2 Unterlegkeile, 1 Warnleuchte, 1 Warndreieck, 1 Verbandskasten Mehrkosten für Differenzialsperre an der Hinterachse Mehrkosten für grobstollige Winterbereifung Mehrkosten für Gel-Batterie Mehrkosten für Generator 14 Vä120 A (1.680 W) Zusatzbatterie für Interne Verbraucher in GelAusführung Vliesbatterie Wartungsfrei) Nennspannung 12 Volt Mehrkosten für Nebelscheinwerfer Halogen Anhängekupplung Kugelkopf Anhängersteckdose 12 V, 13 polig 2.000 kg Zuglast Außenspiegel elektrisch verstellbar, beheizbar Vorbereitung Funk-, Warn- und Signalanlage Überführungskosten zur Anlieferung beim Aufbauhersteller € € € € € € € € € € € Öffentliche Ausschreibung Mehrzweckfahrzeug 1 mit Ladehilfe Pos. I.12 Menge Einheit Leistungsbeschreibung 3 Pau Nebenkosten (Zulassungsbescheinigungen, Abnahmen, Inspektionen usw.) Seite 10 von 21 Einheitspreis Gesamtpreis € Dem Angebot ist eine Angabe über das Leergewicht nach § 42 Abs.3 StVZO beizufügen. I. Preis der Fahrgestelle (netto) € zuzügl. 19% Mehrwertsteuer € Preis der Fahrgestelle (brutto) € Öffentliche Ausschreibung Mehrzweckfahrzeug 1 mit Ladehilfe Los II: Seite 11 von 21 Lieferung und Montage des Fahrzeugaufbaues Pos. Menge Einheit Leistungsbeschreibung II.01 3 Stck Pritschenaufbauten mit Ladebordwand, Plane und Spriegel Aufbaumaße: Länge: Breite: Höhe: Bordwandhöhe: ca. 2.900 mm ca. 2.200 mm ca.: 2.000 mm ca. 400 mm Die Angaben der technischen Richtlinie Nr.5 des Landes Rheinland-Pfalz für Feuerwehrfahrzeuge ist zu beachten Pritschenunterbau in Stahlbauweise nach Richtlinien des Fahrgestellherstellers kurzer Querträgerabstand 625 mm Korrosionsschutz laut Anforderungen der technischen Richtlinie 5 des Landes RLP Bodenbelag mit mind. 18 mm Siebdruckplatten bündig verlegt, befestigt und abgedichtet. Seitlicher Anfahrschutz in eloxierter Ausführung Kunststoff-Kotflügel für die Hinterachse mit Schmutzfängern Stirnwand aus Alu-Hohlkammerprofilen auf die komplette Höhe des Aufbaues incl. Ladebefestigungsschiene seitliche Ladebordwände aus Alu-Profilen in Klemmbauweise mit Einlassprofilen und untergesetzten Bordwandscharnieren Höhe: 400 mm Stärke: 25 mm Mit Langweg-verschlüssen. Bordwände klappbar Vordere und hintere Eckrungen feststehend Oberklappe am Heck passend zur angebotenen Ladebordwand Einheitspreis Gesamtpreis Öffentliche Ausschreibung Mehrzweckfahrzeug 1 mit Ladehilfe Pos. Menge Einheit Leistungsbeschreibung ohne Mittelrungen Lieferung und Montage eines feststehenden Verdeckgestelles in gerader Dachausführung. Drei Reihen Lattentaschen seitlich in gleichen Abständen sowie entsprechende Latten in Aluminiumausführung. Laufschienen seitlich für Schiebegardinen. Seite 12 von 21 Einheitspreis Gesamtpreis Lieferung und Montage einer fertig konfektionierten PVC-Dachplane incl. 2 Stück seitlichen Schiebegardienen. Befestigung der seitlichen Schiebegardienen erfolgt mittels Rollen, Spanngetrieben und entsprechenden Spannrohren an der Stirnwand/Rückwand waagerechter Verschluss der Gardienen als verdeckter Spannsaum. Farbe der seitlichen Schiebegardienen incl. des seitlichen Planüberhangs einfarbig in Feuerrot RAL 3000. II.02 II.03 II.04 II.05 3 Stck 3 Pau 3 Pau 3 Stck Lackierung: Unterbau in verzinkter Ausführung Farbe schwarz Aufbau einfarbig in RAL 3000 lackiert. Unterbaukasten liefern und unter der Pritsche montieren Typ: UB-70 Größe: 700 * 380 * 300 mm Material: Aluminium 2mm 1 Hebelverschluss mit Zylinderschloss umlaufende Gummidichtung Scharniere in Edelstahl Zusatzleistung: Seitliche Markierungsleuchten in LEDAusführung Zusatzausstattung: - 5 Paar Zurösen im Aufbaurahmen Zusatzausstattung: 1 Haltestange ca. 1.000 mm im hinteren Bereich € € € € € Öffentliche Ausschreibung Mehrzweckfahrzeug 1 mit Ladehilfe Pos. II.06 II.07 II.08 II.09 Menge Einheit Leistungsbeschreibung 3 Stck 3 Pau 3 Pau 3 Pau Seite 13 von 21 Einheitspreis Gesamtpreis Lieferung und betriebsfertige Montage und Installation einer Heck abschließenden Ladebordwand mit einer Hubkraft von 750 kg(Typ BÄR Cargolift Standard S2 BC 750 S2 oder gleichwertig) Plattformhöhe 1.810 mm Breite: Fahrzeugbreite Hubwerk KTLBeschichtet in schwarz,Plattform einfarbig in RAL 3000 lackiert.incl. Fußschaltereinheit, Warnleuchten und Warnflaggen, Warnhinweisschild,incl. UVV Abnahme der Ladebordwand, Prüfbuch, Prüfplakette und Bedienungsanleitung in Deutsch Typenschild, Wiegen, Reifendruckangaben auf Kotflügel ABC-Feuerlöscher incl. Kfz-Halterung und Abdeckung liefern und unter Pritsche befestigen Deutsche TÜV-Abnahme mit TÜV-Gutachten und Wägung € € € € Dem Angebot ist eine Angabe über Gewicht des Fahrzeugaufbaues beizulegen II. Preis des Fahrzeugaufbaus (netto) € zuzügl. 19% Mehrwertsteuer € Preis des Fahrzeugaufbaus (brutto) € Öffentliche Ausschreibung Mehrzweckfahrzeug 1 mit Ladehilfe Los III: Pos. III.01 III.02 III.03 III.04 III.05 III.06 III.07 III.08 III.09 III.10 III.11 III.12 III.13 III.14 III.15 III.16 III.17 Seite 14 von 21 Funk- und Elektrotechnische Ausstattung Menge Einheit Leistungsbeschreibung 3 Stck 3 Pau 3 Stck 3 Stck 3 Stck 6 Stck 3 Stck 6 Stck 3 Stck 6 Stck 3 Stck 3 Stck 3 Stck 3 Stck 3 Stck 3 Stck 3 Stck Lieferung und Montage einer Trittschutzbekleidung an den Türen nach DIN bereitgestellte Türbeschriftung auf Fahrer- und Beifahrerseite aufkleben LEAB-Unterspannungsschutz BW 801 12/24V/50A LED 3 Farben Fassung mit Kabel liefern und einbauen 12 V-Einspeisung (Normausführung) liefern und einbauen. Bordnetzverteiler LEAB PCM4 incl. der erforderlichen Installationslais und Sicherungen liefern und einbauen LED-Innenleuchten zum Ausleuchten der Ladefläche liefern und montieren Arbeitsscheinwerfer in LED-Ausführung liefern und am Fahrzeugheck montieren Ladeanschlüsse für externe Ladeschalen bzw. Ladehalterungen auf der Pritsche herstellen 2 bereitgestellte Ladehalterungen für Handleuchten einbauen Hänsch LED Kennleuchten Comet, BF 9-32V incl. Ausgleichsgummi liefern und auf dem Fahrzeugdach montieren. Hänsch LED Kennleuchte Comet AF incl. Stativbefestigung für Aufbau liefern und montieren Tonfolgeanlage Hänsch Typ 624 inc. 2 Lautsprecher und Kabelbaum liefern Bedienteil Hänsch BG200 liefern und einbauen Einbau der kompletten Funktechnik bestehend aus: 1 Aktivhalterung 1 Passivhalterung Antenne und Kleinteilen Kleinteile für kompletten Einbau Montage der gesamten Elektrotechnik Tüv-Abnahme Einheitspreis Gesamtpreis € € € € € € € € € € € € € € € € € Öffentliche Ausschreibung Mehrzweckfahrzeug 1 mit Ladehilfe III.18 III. 3 Stck Seite 15 von 21 Feuerwehrtechnische Abnahme der Fahrzeuge vor Auslieferung € Preis für elektro- und funktechnischen Ausbau und Sondersignalanlage (netto) € zuzügl. 19% Mehrwertsteuer € Preis für elektro- und funktechnischen Ausbau und Sondersignalanlage (brutto) € Öffentliche Ausschreibung Mehrzweckfahrzeug 1 mit Ladehilfe Seite 16 von 21 Zusammenstellung der Brutto-Kosten I. Preis der Fahrgestelle (brutto) € II. Preis des Fahrzeugaufbaus (brutto) € III. Preis für elektro- und funktechnischen Ausbau und Sondersignalanlage (netto) € Gesamtkosten (brutto) € Öffentliche Ausschreibung Mehrzweckfahrzeug 1 mit Ladehilfe Gesamtkostenzusammenstellung Kaufangebot Kaufpreis (netto) Überführungskosten (netto) Mehrwertsteuer Gesamtpreis inkl. MwSt. Nachlass Skonto Weitere Angaben Emmissionsklasse Seite 17 von 21 Öffentliche Ausschreibung Mehrzweckfahrzeug 1 mit Ladehilfe Seite 18 von 21 Einzureichende Erklärungen und Nachweise: Mit dem Angebot sind neben den geforderten Eignungsnachweisen laut Ziffer 5.2 Leistungsbeschreibung die nachfolgend bezeichneten Erklärungen und Nachweise einzureichen: der 1. Eigenerklärung gem. §§ 6 EG und 7 EG Abs. 1VOL/A 2. Qualitätssicherungskonzept über die geplanten Maßnahmen der Reaktion und Beseitigung gegenüber falschen Empfängern und Rückläufen 3. Erklärung zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben nach dem Landestariftreuegesetz – LTTG 4. Erklärung der Nachunternehmer nach dem Landestariftreuegesetz - LTTG Eigenerklärung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A-EG) Institution Ansprechpartner Anschrift Telefon Fax E-Mail I. Hiermit erkläre/n ich/wir, dass ich/wir die Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 4 EG VOL/A und § 6 Abs. 6 EG VOL/A (siehe Anlage) zur Kenntnis genommen habe/n und dieser bei mir/uns nicht vorliegen. II. Sollten Unterauftragnehmer beauftragt werden, so gewährleiste/n ich/wir, dass auch bei diesen die unter I. genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen. ___________________________________ (Ort, Datum) _________________________________ Stempel und Unterschrift Öffentliche Ausschreibung Mehrzweckfahrzeug 1 mit Ladehilfe Seite 19 von 21 Anlage zur Eigenerklärung nach VOL/A-EG § 6 Abs. 4 EG VOL/A Ein Unternehmen ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen: a. § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b. § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), c. § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, d. § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, e. § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EUBestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, f. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder g. § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. § 6 Abs. 6 EG VOL/A Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber ausgeschlossen werden, a. über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, b. die sich in Liquidation befinden, c. die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, d. die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben. Öffentliche Ausschreibung Mehrzweckfahrzeug 1 mit Ladehilfe Seite 20 von 21 Erklärung nach § 3 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG -) vom 01.12.2010 (GVBl. 2010, Nr. 20, S. 426 ff vom 13.12.2010) Vorhaben: Vergabestelle Öffentliche Ausschreibung zur Lieferung von Feuerwehrfahrzeugen Fahrzeugtyp: Mehrzweckfahrzeug 1 mit Ladehilfe (MZF1) nach der technischen Richtlinie Nr. 5 des Landes Rheinland-Pfalz Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf Der Auftragnehmer hat alle Bestimmungen des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben in seiner jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis genommen, was er mit seiner Unterschrift bestätigt, und erklärt hierzu: Ich/Wir verpflichte/n mich/uns hiermit, 1. den Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens 8,70 Euro (brutto) pro Stunde zu zahlen (Mindestentgelt). Dies gilt nicht für eine Leistungserbringung durch Auszubildende. 2. Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und insbesondere deren Angebote daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis des zu zahlenden Mindestentgelts kalkuliert sein können; 3. im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer oder Beschäftigte eines Verleihers sowie Beschäftigte des Verleihers des beauftragten Nachunternehmens die Verpflichtungen nach § 4 Abs. 1 LTTG bzw. § 3 Abs. 1 LTTG sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Mindestentgelt- und Tariftreueerklärung der Nachunternehmer und der Verleiher vorzulegen. 4. vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten, diese dem Auftraggeber auf dessen Verlangen hin vorzulegen und die Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kontrollen durch den Auftraggeber hinzuweisen. 5. für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus der Erklärung vom 31.10.2011 nach § 3 Abs.1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) vom 01.12.2010) verstößt eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 10 % der Auftragssumme, zu zahlen. 6. Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer sich gemäß dem als Anlage zu dieser Erklärung beigefügtem Muster mir/uns gegen- über mit Wirkung zugunsten des Auftraggebers verpflichtet, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entlohnung eines in seinem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 10 % der Auftragssumme, zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrundeliegenden Verstoßes straf- oder ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen mich/uns ergriffen worden sind. _____________________________ (Ort, Datum) __________________________________ (Unterschrift, Firmenstempel) Öffentliche Ausschreibung Mehrzweckfahrzeug 1 mit Ladehilfe Seite 21 von 21 Anlage: Erklärung der Nachunternehmer zum Landestariftreuegesetz Nachunternehmern jeweils eigene Erklärung) Rheinland-Pfalz (bei mehreren Erklärung der Nachunternehmer Nach § 3 Abs.1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) vom 01.12.2010. Der Auftragnehmer hat alle Bestimmungen des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben in seiner jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis genommen, was er mit seiner Unterschrift bestätigt, und erklärt hierzu: Wir verpflichten uns hiermit, 1. Den Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens 8,70 € brutto pro Stunde zu zahlen (Mindestentgelt). Dies gilt nicht für eine Leistungserbringung durch Auszubildende. 2. Vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten, diese dem Auftraggeber auf dessen Verlangen hin vorzulegen und die Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kontrollen durch den Auftraggeber hinzuweisen. _____________________________ (Ort, Datum) __________________________________ (Unterschrift, Firmenstempel)