Beschränkte Ausschreibung - Verbandsgemeinde Thalfang am

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Öffentliche Ausschreibung Mehrzweckfahrzeug 1 mit Ladehilfe
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Öffentliche Ausschreibung
Vorhaben:
Öffentliche Ausschreibung zur Lieferung von Feuerwehrfahrzeugen
Fahrzeugtyp: Mehrzweckfahrzeug 1 mit Ladehilfe (MZF1) nach der
technischen Richtlinie Nr. 5 des Landes Rheinland-Pfalz
Los 1:
Lieferung des Fahrgestelles
Los 2:
Lieferung und Montage des Fahrzeugaufbaues
Los 3:
Funk- und Elektrotechnische Ausstattung
Auftraggeber:
Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf,
Saarstraße 7-9
54424 Thalfang
Ansprechpartner:
Frau Nadja Lang
Termin der Abgabe:
Donnerstag, der 20.04.2017, 11:00 Uhr bei der Verbandsgemeinde,
Saarstraße 7-9, 54424 Thalfang, Raum 11
Umschläge deutlich erkennbar als Submissionsangebot kennzeichnen
Anschrift des Bieters:
(bitte ausfüllen)
Firma:
_____________________________________________________
Ort:
_____________________________________________________
Straße:
_____________________________________________________
Telefon:
_____________________________________________________
Sachbearbeiter:
_____________________________________________________
Öffentliche Ausschreibung Mehrzweckfahrzeug 1 mit Ladehilfe
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Eigenerklärung gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A
Ich erkläre / Wir erklären, dass
• mein/unser Unternehmen gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet ist, bzw. entsprechende
gewerberechtliche Erlaubnisse erteilt wurden.
•
Mein/unser Unternehmen im entsprechenden Register eingetragen ist, sofern dies gesetzlich
vorgeschrieben ist.
•
eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.
•
die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend zertifiziert, bzw. qualifiziert
sind.
•
ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind und ermächtigen den Auftraggeber,
Auskünfte über die Meldedateien personenunabhängig einzuholen bzw. lege(n) diese auf Verlangen
des Auftraggebers vor.
•
ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen der Beiträge zu den Krankenversicherungen
Berufsgenossenschaften nachgekommen sind und auch weiterhin nachkommen.
•
ich/wir in den letzen zwei Jahren nicht gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. § 16
Mindestarbeitsbedingungengesetz zu einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind und
mir/uns kein aktueller Verstoß gegen die o.a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid
gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen und mir/uns
kein aktueller Verstoß gegen die o.a. Vorschriften bzw. kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das
Unternehmen bzw. die verantwortlichen Personen bekannt ist.
•
mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das
Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen.
•
ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen
erfülle(n),
•
zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
gestellt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
•
ich/wir
die
staatlichen
Sicherheitsvorschriften
(insbesondere
Arbeitsschutzgesetz,
Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere
ArbeitsstättenV,
DruckluftV,
GefahrstoffV,
BetriebssicherheitsV,
PSA-BenutzungsV,
LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufgenossenschaften einhalten,
•
die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen
Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, bzw.
des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhalten.
und
Ich/Wir erklären mein/unser Einverständnis, dass der Auftraggeber die Einhaltung der gesetzlichen
Bestimmungen durch Stichproben am Ort der Leistung sowie anhand von vorzulegenden Belegen prüfen
kann. Die Belege müssen mindestens enthalten:
• die Namen der für die Auftragerfüllung eingesetzten gewerblichen Arbeitnehmer,
• die im Rahmen der Auftragserfüllung von diesem Monat der Stichprobe geleisteten Arbeitsstunden
sowie
• die an die gewerblichen Arbeitnehmer gezahlten Brutto-Stundenlöhne ohne Zuschläge.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter - auch ausländischer Beschäftigter, sofern diese die
Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen - mindestens monatlich über Gehaltskonten
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zu
überweisen
und
vollständige,
prüffähige,
deutschsprachige
Unterlagen
über
die
Beschäftigungsverhältnisse im Unternehmen bereitzuhalten und auf Anforderung dem Auftraggeber
vorzulegen.
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, im potenziellen Auftragsfall gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz
bzw. Mindestarbeitsbedingungengesetz personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsname,
Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift) bekannt zu geben.
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen,
dass der Nachunternehmer eine gleichlautende Erklärung abgibt.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von
weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von zwei Jahren
von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann.
_____________________________
(Ort, Datum)
__________________________________
(Unterschrift, Firmenstempel)
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Allgemeine Erläuterungen und Bedingungen für die Abgabe eines Angebotes
1.
Es gelten die Allgemeinen Bestimmungen über die Vergabe von Leistungen (VOL, Teil A).
2.
Die dem Bieter übersandten Unterlagen sind von ihm auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen.
3.
Durch Abgabe des Angebotes erklärt und erkennt der Bieter an, dass er sich über alle Unklarheiten,
sei es im Angebotstext, in den Vorbemerkungen usw., über sämtliche Leistungen, Lieferungen usw.
restlose Klarheit verschafft hat.
4.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze, Stundenlohnzuschläge) sind als
Nettopreise (ohne Mehrwertsteuer) anzugeben. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen.
5.
Es müssen alle Positionen angeboten und vollständig ausgefüllt werden. Angebote, die diese
Forderung nicht erfüllen, sind ungültig und werden von der Vergabe ausgeschlossen.
6.
Bis zum Einreichungstermin können die Angebote geändert werden; hierbei bitten wir zu beachten,
dass uns die Änderungsmitteilung in einem verschlossenen Umschlag, versehen mit Absende- und
Ausschreibungsvermerk zugeht.
7.
Angebote bitte unbedingt auf dem bereitgestellten Formular abgeben (siehe Download auf der
Homepage)
8.
Wir weisen darauf hin, dass die Angebote bei der Submission nicht verlesen, Anbieter und Preise
nicht bekannt gegeben werden.
9.
Die Zuschlags-/Bindefrist endet mit Ablauf des 31.08.2017. Bis zum Ablauf der Bindefrist ist der Bieter
an sein Angebot gebunden.
10.
Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass bei Streitigkeiten ein Schiedsgerichtsbeschluss
herbeigeführt wird.
11.
Als Gerichtsstand gilt Bernkastel-Kues als vereinbart.
12.
13.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzugeben
Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung.
14.
Sollten die Haushaltsmittel nicht sichergestellt sein, wird eine Vergabe in reduzierter Form (2
Fahrzeuge) in Aussicht gestellt.
Rückfragen richten Sie bitte an:
Frau Nadja Lang, Tel.: 06504 9140-116, E-Mail: [email protected]
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Allgemeine Bedingungen für den Abschluss des Vertrages
1. Vertragsgrundlagen
Dem Vertrag/Angebot liegen folgende Bestimmungen zu Grunde:
• Allgemeine Bedingungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A)
• Allgemeine Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
• Allgemeine Bedingungen und Erläuterungen für die Abgabe eines Angebotes
• Leistungsverzeichnis einschließlich der Hinweise zum Leistungsverzeichnis
• Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG) einschließlich der abgegebenen Erklärungen
und insofern eingegangenen Verpflichtungen
Angebots- und Lieferbedingungen des Auftragnehmers sind nicht Vertragsbestandteil und haben somit
keine Gültigkeit. Veränderungen in den Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen können zum
Ausschluss des Bieters vom Wettbewerb und von der Vergabe führen.
2. Auftragserteilung
Der Auftrag wird schriftlich erteilt. Konnte das Angebot nicht berücksichtigt werden, so erhält der Bieter
eine Mitteilung gem. § 19 Abs. 1 VOL/A.
3. Lieferung
Der Bieter hat eine Lieferfrist anzugeben, soweit die geforderte Ausführungsfrist nicht eingehalten
werden kann.
4. Vergütung/Zahlungsweise
Die Zahlungsmodalitäten sind im Angebot zu fixieren.
5. Zuschlags- und Ausschlusskriterien
Ausschlusskriterien sind die Nichterfüllung der vorgegebenen Leistungsanforderungen. Dies gilt
gleichermaßen für anzubietende Komponenten, als auch für den Anbieter selbst. Weiteres
Ausschlusskriterium ist die Nichtvorlage der Tariftreueerklärung (incl. der Erklärung evtl.
Nachunternehmer) nach dem LTTG.
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Allgemeine Anforderungen an die Fahrzeuge
Die Fahrzeuge müssen zum Zeitpunkt der Auslieferung:
•
•
•
•
•
Der Straßenverkehrsordnung (StVZO) und
Den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) entsprechen
Eine mangelfreie Abnahme durch einen stattlich anerkannten Sachverständigen (TÜV, DEKRA)
vorweisen.
Den technischen Richtlinien des Landes Rheinland-Pfalz entsprechen und durch einen
beauftragten der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz, Koblenz
mängelfrei abgenommen sein.
Bei der Übergabe an den Auftraggeber mängelfrei sein.
Auf notwendige Ausnahmegenehmigungen ist der Auftraggeber frühzeitig hinzuweisen.
•
Der Anbieter verpflichtet sich die gesetzlichen Bestimmungen der Produkthaftung zu
übernehmen.
Das Angebot ist gemäß nachstehender Leistungsbeschreibung zu erstellen. Die Aufteilung erfolgt in 3
Losen.
•
Los 1: Lieferung des Fahrgestelles
•
Los 2: Lieferung und Montage des Fahrzeugaufbaues
•
Los 3: Funk- und Elektrotechnische Ausstattung
Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe vor.
Ein Angebot zu einem Vorführfahrzeug das der Leistungsbeschreibung entspricht, kann abgegeben
werden, sofern
•
•
•
•
•
•
Es nicht älter als 18 Monate ist (Abnahmetermin LFKS RLP)
Es nicht mehr als 20.000 km zurückgelegt hat
Ein ggf vorhandener Nebenantrieb nicht mehr als 200 Stunden in Betrieb war
Die Bereifung und Lackierung neuwertig sind
Eine Ablieferungsinspektion nach EN 1846-2 durchgeführt wurde
Der Lieferant Garantie wie für ein Neufahrzeug übernimmt / leistet
Ist eine Position nach den vorgegebenen Spezifikationen nicht lieferbar, ist eine gleichwertige Alternative
anzubieten. Die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen.
Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine
unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 v.H. der Auftragssumme an den Auftraggeber
zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachwiesen wird.
Dies gilt auch wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.
Nachträgliche Rabatte und Nachlässe, die nach dem vorgeschriebenen Angebotsabgabe- und
Eröffnungstermin eingereicht werden, werden bei einer Entscheidung über die Auftragsvergabe nicht
berücksichtigt.
Verspätet eingegangene Angebote können bei der Auftragsvergabe nicht berücksichtigt werden.
Alle Angebotspreise sind als Festpreise in € anzugeben und gelten für den gesamten Ausführungszeitraum.
Die Leistungsbeschreibung ist im Vergabefall Bestandteil des Auftrages und gleichzeitig Liefernachweis bei
der Abholung des Fahrzeuges.
Dem Angebot ist eine technische Beschreibung des Fahrzeuges beizulegen.
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Dem Angebot ist eine Referenzliste mit aktuellen Auslieferungen sowie eine detaillierte Gewichtsbilanz
beizufügen.
Kosten, die anlässlich der Beseitigung von Mängeln entstehen, sind vom Auftragnehmer zu übernehmen
Der Auftragnehmer muss einen technischen Kundendienst innerhalb von 24 Stunden vor Ort nachweisen.
Folgende Regelwerke sind bei der Angebotsabgabe, soweit sie das jeweilige Los betreffen, zu beachten:
•
•
Technische Richtlinien für BOS
DIN EN 1846 Feuerwehrfahrzeuge (deutsche Fassung)
Teil 1 – Nomenklatur und Bezeichnung
Teil 2 – Allgemeine Anforderungen – Sicherheit und Leistung
Teil 3 – Fest eingebaute Ausrüstungen – Sicherheits- und Leistungsanforderungen
•
DIN 14 502 – Feuerwehrfahrzeuge
Teil 2 – Allgemeine Anforderungen
•
DIN 14 530 – Löschfahrzeuge
Teil 16
•
DIN 14 800 – Feuerwehrfahrzeuge
Teil 1 – Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge
•
•
•
•
•
VDE – Bestimmungen, in der jeweils geltenden Fassung
StVZO, in der jeweils geltenden Fassung
CN Normen, in der jeweils geltenden Fassung
Einschlägige europäische Regeln, insbesondere Abgasnorm, Kfz-Richtlinie, EMV-Richtlinie
Anforderungen des Ministeriums des Inneren und für Sport an Feuerwehrfahrzeuge in RheinlandPfalz
Technische Richtlinie Nr. 5 MZF der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule RLP
•
•
Fristen:
Angebotsfrist:
Bindefrist:
Lieferung:
20.04.2017
31.08.2017
Herbst 2017
Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung.
Sollten die Haushaltsmittel nicht sichergestellt sein, wird eine Vergabe in
reduzierter Form (2 Fahrzeuge/ 1 Fahrzeug) in Aussicht gestellt.
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Leistungsbeschreibung
Los I:
Pos.
I.01
Lieferung des Fahrgestelles
Menge Einheit Leistungsbeschreibung
3 Stck
MZF1 Fahrgestell in Ausführung als
Doppelkabiner
zulässiges Gesamtgewicht von maximal 4,75 to
Abmessungen:
maximal Länge incl. Aufbau 6.400 mm
maximale Breite incl. Aufbau 2.200 mm
maximale Höhe incl. Aufbau 2.900 mm
Farbe Rot RAL 3000
Ford Transit Doppelkabine Bais 470 L3
oder gleichwertig
Motor 2.0 l TDCi, 125 KW (170 PS)
6-Gang Getriebe
Heckantrieb
Ausstattung:
Sitz für Fahrer und Beifahrer
2. Reihe mit 4er Sitzbank
Achslasterhöhung vorne auf 1.850 kg
Achsübersetzung 4,1
Anhängevorrichtung fest 13 polig
Antiblockiersystem (ABS)
Audiosystem 8
Außenspiegel beidseitig für Pritschenbreite von
2200 mm
Dachmarkierungsleuchten
EPS mit Anhängerstabilisierung
Elektronisches Sicherheits- und
Stabilisierungspr (ESP)
Fahrspurassistent und Müdigkeitswarner
Fensterheber vorn elektrisch
Ford easy Fuel
Frontscheibe beheizbar
Generator 165 A
Einheitspreis Gesamtpreis
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Pos.
Menge Einheit Leistungsbeschreibung
Geschwindigkeitsbegrenzer auf 120 km/h
Lenksäule in Höhe und Reichweite einstellbar
Scheibenwischer mit Intervallschaltung und
Regensensor
Scheinwerfer mit Scheinwerfer-Assistent
Scheinwerfer, Halogen mit Tagfahrlicht
Sicherheitsgurtstraffer und Gurtkraftbegrenzer
Sonnenblende auf Fahrer- und Beifahrerseite
Umluftschaltung Heizung vorn
Zentralverriegelung mit Fernbedienung
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Einheitspreis Gesamtpreis
Zwillingsbereifung
Überkopfablage vorn
Schleppvorrichtung vorne und hinten laut
Richtlinie 5 RLP
Zubehör:
Zum Leistungsumfang gehören zusätzlich:
I.02
I.03
I.04
I.05
I.06
I.07
I.08
I.09
I.10
I.11
3 Stck
3 Satz
3 Stck
3 Stck
3 stck
3 Paar
3 Stck
3 Stck
3 Stck
3 Pau
2 Unterlegkeile, 1 Warnleuchte, 1 Warndreieck,
1 Verbandskasten
Mehrkosten für Differenzialsperre an der
Hinterachse
Mehrkosten für grobstollige Winterbereifung
Mehrkosten für Gel-Batterie
Mehrkosten für Generator 14 Vä120 A (1.680
W)
Zusatzbatterie für Interne Verbraucher in GelAusführung Vliesbatterie Wartungsfrei)
Nennspannung 12 Volt
Mehrkosten für Nebelscheinwerfer Halogen
Anhängekupplung Kugelkopf
Anhängersteckdose 12 V, 13 polig
2.000 kg Zuglast
Außenspiegel elektrisch verstellbar, beheizbar
Vorbereitung Funk-, Warn- und Signalanlage
Überführungskosten zur Anlieferung beim
Aufbauhersteller
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
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Pos.
I.12
Menge Einheit Leistungsbeschreibung
3 Pau
Nebenkosten (Zulassungsbescheinigungen,
Abnahmen, Inspektionen usw.)
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Einheitspreis Gesamtpreis
€
Dem Angebot ist eine Angabe über das Leergewicht nach § 42 Abs.3 StVZO beizufügen.
I.
Preis der Fahrgestelle (netto)
€
zuzügl. 19% Mehrwertsteuer
€
Preis der Fahrgestelle (brutto)
€
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Los II:
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Lieferung und Montage des Fahrzeugaufbaues
Pos. Menge Einheit Leistungsbeschreibung
II.01
3 Stck
Pritschenaufbauten mit Ladebordwand, Plane
und Spriegel
Aufbaumaße:
Länge:
Breite:
Höhe:
Bordwandhöhe:
ca. 2.900 mm
ca. 2.200 mm
ca.: 2.000 mm
ca. 400 mm
Die Angaben der technischen Richtlinie Nr.5 des
Landes Rheinland-Pfalz für Feuerwehrfahrzeuge
ist zu beachten
Pritschenunterbau in Stahlbauweise nach
Richtlinien des Fahrgestellherstellers
kurzer Querträgerabstand 625 mm
Korrosionsschutz laut Anforderungen der
technischen Richtlinie 5 des Landes RLP
Bodenbelag mit mind. 18 mm Siebdruckplatten
bündig verlegt, befestigt und abgedichtet.
Seitlicher Anfahrschutz in eloxierter Ausführung
Kunststoff-Kotflügel für die Hinterachse mit
Schmutzfängern
Stirnwand aus Alu-Hohlkammerprofilen auf die
komplette Höhe des Aufbaues
incl. Ladebefestigungsschiene
seitliche Ladebordwände aus Alu-Profilen in
Klemmbauweise mit Einlassprofilen und
untergesetzten Bordwandscharnieren
Höhe: 400 mm
Stärke: 25 mm
Mit Langweg-verschlüssen.
Bordwände klappbar
Vordere und hintere Eckrungen feststehend
Oberklappe am Heck passend zur angebotenen
Ladebordwand
Einheitspreis Gesamtpreis
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Pos.
Menge Einheit Leistungsbeschreibung
ohne Mittelrungen
Lieferung und Montage eines feststehenden
Verdeckgestelles in gerader Dachausführung.
Drei Reihen Lattentaschen seitlich in gleichen
Abständen sowie entsprechende Latten in
Aluminiumausführung.
Laufschienen seitlich für Schiebegardinen.
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Einheitspreis Gesamtpreis
Lieferung und Montage einer fertig
konfektionierten PVC-Dachplane incl. 2 Stück
seitlichen Schiebegardienen.
Befestigung der seitlichen Schiebegardienen
erfolgt mittels Rollen, Spanngetrieben und
entsprechenden Spannrohren an der
Stirnwand/Rückwand
waagerechter Verschluss der Gardienen als
verdeckter Spannsaum.
Farbe der seitlichen Schiebegardienen incl. des
seitlichen Planüberhangs einfarbig in Feuerrot
RAL 3000.
II.02
II.03
II.04
II.05
3 Stck
3 Pau
3 Pau
3 Stck
Lackierung:
Unterbau in verzinkter Ausführung Farbe
schwarz
Aufbau einfarbig in RAL 3000 lackiert.
Unterbaukasten liefern und unter der Pritsche
montieren
Typ:
UB-70
Größe: 700 * 380 * 300 mm
Material: Aluminium 2mm
1 Hebelverschluss mit Zylinderschloss
umlaufende Gummidichtung
Scharniere in Edelstahl
Zusatzleistung:
Seitliche Markierungsleuchten in LEDAusführung
Zusatzausstattung:
- 5 Paar Zurösen im Aufbaurahmen
Zusatzausstattung:
1 Haltestange ca. 1.000 mm im hinteren Bereich
€
€
€
€
€
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Pos.
II.06
II.07
II.08
II.09
Menge Einheit Leistungsbeschreibung
3 Stck
3 Pau
3 Pau
3 Pau
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Einheitspreis Gesamtpreis
Lieferung und betriebsfertige Montage und
Installation einer Heck abschließenden
Ladebordwand mit einer Hubkraft von 750
kg(Typ BÄR Cargolift Standard S2 BC 750 S2
oder gleichwertig) Plattformhöhe 1.810 mm
Breite:
Fahrzeugbreite Hubwerk KTLBeschichtet in schwarz,Plattform einfarbig in
RAL 3000 lackiert.incl. Fußschaltereinheit,
Warnleuchten und Warnflaggen,
Warnhinweisschild,incl. UVV Abnahme der
Ladebordwand, Prüfbuch, Prüfplakette und
Bedienungsanleitung in Deutsch
Typenschild, Wiegen, Reifendruckangaben auf
Kotflügel
ABC-Feuerlöscher incl. Kfz-Halterung und
Abdeckung liefern und unter Pritsche befestigen
Deutsche TÜV-Abnahme mit TÜV-Gutachten
und Wägung
€
€
€
€
Dem Angebot ist eine Angabe über Gewicht des Fahrzeugaufbaues beizulegen
II.
Preis des Fahrzeugaufbaus (netto)
€
zuzügl. 19% Mehrwertsteuer
€
Preis des Fahrzeugaufbaus (brutto)
€
Öffentliche Ausschreibung Mehrzweckfahrzeug 1 mit Ladehilfe
Los III:
Pos.
III.01
III.02
III.03
III.04
III.05
III.06
III.07
III.08
III.09
III.10
III.11
III.12
III.13
III.14
III.15
III.16
III.17
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Funk- und Elektrotechnische Ausstattung
Menge Einheit Leistungsbeschreibung
3 Stck
3 Pau
3 Stck
3 Stck
3 Stck
6 Stck
3 Stck
6 Stck
3 Stck
6 Stck
3 Stck
3 Stck
3 Stck
3 Stck
3 Stck
3 Stck
3 Stck
Lieferung und Montage einer
Trittschutzbekleidung an den Türen nach DIN
bereitgestellte Türbeschriftung auf Fahrer- und
Beifahrerseite aufkleben
LEAB-Unterspannungsschutz BW 801 12/24V/50A LED 3 Farben Fassung mit Kabel
liefern und einbauen
12 V-Einspeisung (Normausführung) liefern und
einbauen.
Bordnetzverteiler LEAB PCM4 incl. der
erforderlichen Installationslais und Sicherungen
liefern und einbauen
LED-Innenleuchten zum Ausleuchten der
Ladefläche liefern und montieren
Arbeitsscheinwerfer in LED-Ausführung liefern
und am Fahrzeugheck montieren
Ladeanschlüsse für externe Ladeschalen bzw.
Ladehalterungen auf der Pritsche herstellen
2 bereitgestellte Ladehalterungen für
Handleuchten einbauen
Hänsch LED Kennleuchten Comet, BF 9-32V
incl. Ausgleichsgummi liefern und auf dem
Fahrzeugdach montieren.
Hänsch LED Kennleuchte Comet AF incl.
Stativbefestigung für Aufbau liefern und
montieren
Tonfolgeanlage Hänsch Typ 624 inc. 2
Lautsprecher und Kabelbaum liefern
Bedienteil Hänsch BG200 liefern und einbauen
Einbau der kompletten Funktechnik bestehend
aus:
1 Aktivhalterung
1 Passivhalterung
Antenne und Kleinteilen
Kleinteile für kompletten Einbau
Montage der gesamten Elektrotechnik
Tüv-Abnahme
Einheitspreis Gesamtpreis
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
Öffentliche Ausschreibung Mehrzweckfahrzeug 1 mit Ladehilfe
III.18
III.
3 Stck
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Feuerwehrtechnische Abnahme der Fahrzeuge
vor Auslieferung
€
Preis für elektro- und funktechnischen
Ausbau und Sondersignalanlage (netto)
€
zuzügl. 19% Mehrwertsteuer
€
Preis für elektro- und funktechnischen
Ausbau und Sondersignalanlage
(brutto)
€
Öffentliche Ausschreibung Mehrzweckfahrzeug 1 mit Ladehilfe
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Zusammenstellung der Brutto-Kosten
I.
Preis der Fahrgestelle (brutto)
€
II.
Preis des Fahrzeugaufbaus (brutto)
€
III.
Preis für elektro- und funktechnischen
Ausbau und Sondersignalanlage (netto)
€
Gesamtkosten (brutto)
€
Öffentliche Ausschreibung Mehrzweckfahrzeug 1 mit Ladehilfe
Gesamtkostenzusammenstellung
Kaufangebot
Kaufpreis (netto)
Überführungskosten (netto)
Mehrwertsteuer
Gesamtpreis inkl. MwSt.
Nachlass
Skonto
Weitere Angaben
Emmissionsklasse
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Öffentliche Ausschreibung Mehrzweckfahrzeug 1 mit Ladehilfe
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Einzureichende Erklärungen und Nachweise:
Mit dem Angebot sind neben den geforderten Eignungsnachweisen laut Ziffer 5.2
Leistungsbeschreibung die nachfolgend bezeichneten Erklärungen und Nachweise einzureichen:
der
1. Eigenerklärung gem. §§ 6 EG und 7 EG Abs. 1VOL/A
2. Qualitätssicherungskonzept über die geplanten Maßnahmen der Reaktion und Beseitigung gegenüber
falschen Empfängern und Rückläufen
3. Erklärung zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben nach
dem Landestariftreuegesetz – LTTG
4. Erklärung der Nachunternehmer nach dem Landestariftreuegesetz - LTTG
Eigenerklärung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A-EG)
Institution
Ansprechpartner
Anschrift
Telefon
Fax
E-Mail
I.
Hiermit erkläre/n ich/wir, dass ich/wir die Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 4 EG VOL/A und § 6
Abs. 6 EG VOL/A (siehe Anlage) zur Kenntnis genommen habe/n und dieser bei mir/uns nicht
vorliegen.
II.
Sollten Unterauftragnehmer beauftragt werden, so gewährleiste/n ich/wir, dass auch bei diesen die
unter I. genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen.
___________________________________
(Ort, Datum)
_________________________________
Stempel und Unterschrift
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Anlage zur Eigenerklärung nach VOL/A-EG
§ 6 Abs. 4 EG VOL/A
Ein Unternehmen ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit
auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen:
a. § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches
(Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland),
b. § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c. § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in
deren Auftrag verwaltet werden,
d. § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen
Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e. § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des
EUBestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung,
Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das
Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des
Internationalen Strafgerichtshofes,
f.
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
g. § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der
gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen
Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen
anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen,
wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder
ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
(OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden,
rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
§ 6 Abs. 6 EG VOL/A
Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber ausgeschlossen werden,
a. über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet
oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
b. die sich in Liquidation befinden,
c. die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in
Frage stellt,
d. die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben,
die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben
haben.
Öffentliche Ausschreibung Mehrzweckfahrzeug 1 mit Ladehilfe
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Erklärung nach § 3 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung
von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
(Landestariftreuegesetz – LTTG -) vom 01.12.2010 (GVBl. 2010, Nr. 20, S. 426 ff vom
13.12.2010)
Vorhaben:
Vergabestelle
Öffentliche Ausschreibung zur Lieferung von Feuerwehrfahrzeugen
Fahrzeugtyp: Mehrzweckfahrzeug 1 mit Ladehilfe (MZF1) nach der
technischen Richtlinie Nr. 5 des Landes Rheinland-Pfalz
Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf
Der Auftragnehmer hat alle Bestimmungen des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und
Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben in seiner jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis
genommen, was er mit seiner Unterschrift bestätigt, und erklärt hierzu:
Ich/Wir verpflichte/n mich/uns hiermit,
1. den Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens 8,70 Euro (brutto) pro
Stunde zu zahlen (Mindestentgelt). Dies gilt nicht für eine Leistungserbringung durch Auszubildende.
2. Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und insbesondere deren Angebote daraufhin zu überprüfen,
ob sie auf der Basis des zu zahlenden Mindestentgelts kalkuliert sein können;
3. im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer oder Beschäftigte eines Verleihers sowie
Beschäftigte des Verleihers des beauftragten Nachunternehmens die Verpflichtungen nach § 4 Abs. 1
LTTG bzw. § 3 Abs. 1 LTTG sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Mindestentgelt- und
Tariftreueerklärung der Nachunternehmer und der Verleiher vorzulegen.
4. vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten, diese dem
Auftraggeber auf dessen Verlangen hin vorzulegen und die Beschäftigten auf die Möglichkeit von
Kontrollen durch den Auftraggeber hinzuweisen.
5. für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus der Erklärung vom
31.10.2011 nach § 3 Abs.1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von
Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) vom
01.12.2010) verstößt eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen
insgesamt höchstens 10 % der Auftragssumme, zu zahlen.
6. Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer sich gemäß
dem als Anlage zu dieser Erklärung beigefügtem Muster mir/uns gegen- über mit Wirkung zugunsten
des Auftraggebers verpflichtet, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den
Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entlohnung eines in seinem Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an den Auftraggeber eine
Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 10
% der Auftragssumme, zu zahlen.
Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrundeliegenden Verstoßes straf- oder
ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen mich/uns ergriffen worden sind.
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(Ort, Datum)
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(Unterschrift, Firmenstempel)
Öffentliche Ausschreibung Mehrzweckfahrzeug 1 mit Ladehilfe
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Anlage:
Erklärung der Nachunternehmer zum Landestariftreuegesetz
Nachunternehmern jeweils eigene Erklärung)
Rheinland-Pfalz
(bei
mehreren
Erklärung der Nachunternehmer
Nach § 3 Abs.1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und
Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) vom 01.12.2010.
Der Auftragnehmer hat alle Bestimmungen des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und
Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben in seiner jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis
genommen, was er mit seiner Unterschrift bestätigt, und erklärt hierzu:
Wir verpflichten uns hiermit,
1. Den Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens 8,70 € brutto pro
Stunde zu zahlen (Mindestentgelt). Dies gilt nicht für eine Leistungserbringung durch
Auszubildende.
2. Vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten, diese
dem Auftraggeber auf dessen Verlangen hin vorzulegen und die Beschäftigten auf die Möglichkeit
von Kontrollen durch den Auftraggeber hinzuweisen.
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(Ort, Datum)
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(Unterschrift, Firmenstempel)
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