Quelle/Publication: Farbe und Lack Ausgabe/Issue: 12/2008 Seite/Page: 1 "Das kann zu Verwirrungen führen" Farbtonkarten sind für die Lackbranche unverzichtbar. Sie können als Muster für einen Lack dienen, der auf verschiedene Oberflächen appliziert wird. Bei der Neuauflage des RAL-Farbtonregisters bemängelt Michael Bross, Geschäftsführer des Verbandes der deutschen Lackindustrie e.V. (VdL), eine unzureichende Kommunikation in Bezug auf die Auswechslung von Pigmenten. Er fordert eine eindeutigere Kennzeichnung für die Zukunft. Laut Franz Eilerts, Leiter Vertrieb und Marketing RAL gGmbH, liegen die vorgegebenen Auswechslungen innerhalb der Toleranzwerte und daher ist eine Verwirrung ausgeschlossen. Die Neuauflage der RAL-Farbtonkarten sorgt für Diskussionen 1. Michael Bross: Ja, das kann zu Verwirrungen führen, wenn auf den Pigmentwechsel nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Deshalb hat der VdL auch vorgeschlagen, dass die RAL-Farbtonkarten in Zukunft mit einer Chargennummer oder einer anderen eindeutigen Kennzeichnung versehen werden sollten. Auf diese Art und Weise können die Lackhersteller nachvollziehen, ob ein Register mit einer neuen Pigmentmischung hergestellt wurde. Die Lackindustrie würde es außerdem sehr begrüßen, wenn bei jeder Lieferung ausdrückliche Hinweise beigefügt werden, die auf den Pigmentaustausch hinweisen. Auf diese Art und Weise können die Mitarbeiter in der Coloristik gezielt nach den geänderten Karten suchen. Vor allen Dingen wenn ein komplettes Register bestellt wird, wäre es schon wichtig, eine Art Übersichtstabelle zu haben, die genau beschreibt, welche Karten wann geändert wurden, damit das nachverfolgt werden kann. Andernfalls ist Verwirrung vorprogrammiert, wenn der Kunde sich auf eine andere Lieferung einer Farbtonkarte bezieht als der Lackhersteller. 2. Michael Bross: Die Wortwahl "Gültigkeit" war wohl etwas unglücklich gewählt. Der RAL hat erläutert, dass es sich hier um die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren handelt. Die Frage, wie lang eine Farbtonkarte genutzt werden kann, ist davon unabhängig. Wenn Zweifel daran bestehen, dass der Farbton der Karte noch dem Auslieferungszustand entspricht, kann die Karte ja neu vermessen werden. Und dies erfolgt in der Praxis durchaus häufig. Allerdings gibt es in der Lackindustrie Befürchtungen, dass die vermeintliche Reduzierung der Gültigkeitsdauer zu einem erhöhten Diskussions- und Beratungsbedarf führen wird. Und das bedeutet letztendlich wieder höhere Kosten für die Lackhersteller. 3. Michael Bross: Farbtonkarten dienen nur, dazu eine Vorlage zu erstellen. Bei der Formulierung des Beschichtungsstoffes selbst muss natürlich genau darauf geachtet werden, für welchen Untergrund der Lack verwendet werden soll. Und es gibt ja auch einige wenige RAL-Farbtöne, die nicht reproduzierbar sind. Da die Lackindustrie mit einer Vielzahl und Vielfalt von verschiedenen Untergründen Holz, Metall, Kunststoff sowie mineralische Werkstoffe zu tun hat, muss eine Vielfalt von Farbtonkarten erhalten werden. Dies spricht auch dafür, dass die beiden RAL-Register "GL" und "HR" nebeneinander erhalten bleiben müssen, denn für verschiedene Verwendungszwecke werden sie gebraucht. 1. Franz Eilerts: Die Nachauflagen der Farben der Register "RAL 840-HR" beziehungsweise "RAL 841GL" erfolgen nach den vorliegenden Urmustern mit den genau definierten Produktionstoleranzen. Dabei muss bei der Ausarbeitung darauf geachtet werden, den Farbton in visueller UND metrischer Hinsicht nachzustellen, wobei eine Nachauflage erst dann produziert wird, wenn die Vorauflage ausverkauft ist. Bei "vorgegebenen" Auswechslungen der Pigmente liegen die "neuen" Farbtöne innerhalb der vorgegebenen Toleranzwerte so kommt es eben nicht zu "verschiedenen" Farbtönen. Die Ausarbeitung ist dabei mitunter langwierig, soll aber eben genau die in der Frage implizierte Verwirrungsgefahr ausschließen. 2. Franz Eilerts: Der zurzeit eingesetzte rechtliche Hinweis auf den Trägerkarten der "RAL 840-HR" und "RAL 841GL" Karten wird zukünftig ausgetauscht werden. In der Tat bezieht sich der 2-Jahreszeitraum lediglich auf die gesetzliche Gewährleistungspflicht der Farbkarte und nicht auf den Farbton das heißt über die Gültigkeit einer Farbtonkarte wird keinerlei Aussage gemacht die von der bewährten Praxis der Vergangenheit abweichend ist. 3. Franz Eilerts: RAL produziert verbindliche Farbvorlagen natürlich ist jeder Hersteller verpflichtet diese Farbvorlagen mit seinen Mitteln und dem Anwendungszweck entsprechend so genau wie möglich nachzustellen. RAL definiert den Farbtonstandard die Technische Information (TI) beziehungsweise das Sicherheitsdatenblatt (SDB) des Farbtons, angepasst auf die jeweiligen Substrate, werden vom jeweiligen Farbproduzenten gegeben. 1. ? Bei neuer Formulierung, durch beispielsweise Auswechslung der Pigmente, müsste sich doch nicht nur der Farbton, sondern auch die Benennung ändern. Führen verschiedene Farbtöne bei gleicher Benennung nicht zu Verwirrungen? 2. ? Warum wurde die Geltungsdauer der neuen Farbtonkarten von bisher fünf Jahren auf zwei gesenkt? Welche Auswirkungen hat diese Veränderung für den Kunden? 3. ? Werden Farbtonkarten in Zukunft akkuratere Muster liefern können, wenn es zum Beispiel um Holz- oder Metalllackierungen geht? Welche Argumente sprechen dafür beziehungsweise dagegen? . Vincentz Network +++ Plathnerstr. 4c +++ D-30175 Hannover +++ Tel.:+49(511)9910-000