Das kann zu Verwirrungen führen

Werbung
Quelle/Publication: Farbe und Lack
Ausgabe/Issue:
12/2008
Seite/Page:
1
"Das kann zu Verwirrungen führen"
Farbtonkarten sind für die Lackbranche unverzichtbar.
Sie können als Muster für einen Lack dienen, der
auf verschiedene Oberflächen appliziert wird. Bei
der Neuauflage des RAL-Farbtonregisters bemängelt
Michael Bross, Geschäftsführer des Verbandes
der deutschen Lackindustrie e.V. (VdL), eine
unzureichende Kommunikation in Bezug auf die
Auswechslung von Pigmenten. Er fordert eine
eindeutigere Kennzeichnung für die Zukunft. Laut
Franz Eilerts, Leiter Vertrieb und Marketing RAL
gGmbH, liegen die vorgegebenen Auswechslungen
innerhalb der Toleranzwerte und daher ist eine
Verwirrung ausgeschlossen.
Die Neuauflage der RAL-Farbtonkarten sorgt für
Diskussionen
1. Michael Bross: Ja, das kann zu Verwirrungen
führen, wenn auf den Pigmentwechsel nicht ausdrücklich
hingewiesen wird. Deshalb hat der VdL auch
vorgeschlagen, dass die RAL-Farbtonkarten in Zukunft
mit einer Chargennummer oder einer anderen eindeutigen
Kennzeichnung versehen werden sollten. Auf diese Art
und Weise können die Lackhersteller nachvollziehen,
ob ein Register mit einer neuen Pigmentmischung
hergestellt wurde. Die Lackindustrie würde es außerdem
sehr begrüßen, wenn bei jeder Lieferung ausdrückliche
Hinweise beigefügt werden, die auf den Pigmentaustausch
hinweisen. Auf diese Art und Weise können die Mitarbeiter in der Coloristik gezielt nach den geänderten
Karten suchen. Vor allen Dingen wenn ein komplettes
Register bestellt wird, wäre es schon wichtig, eine Art
Übersichtstabelle zu haben, die genau beschreibt, welche
Karten wann geändert wurden, damit das nachverfolgt
werden kann.
Andernfalls ist Verwirrung vorprogrammiert, wenn der
Kunde sich auf eine andere Lieferung einer Farbtonkarte
bezieht als der Lackhersteller.
2. Michael Bross: Die Wortwahl "Gültigkeit" war wohl
etwas unglücklich gewählt. Der RAL hat erläutert, dass
es sich hier um die gesetzliche Gewährleistungsfrist von
2 Jahren handelt. Die Frage, wie lang eine Farbtonkarte
genutzt werden kann, ist davon unabhängig. Wenn
Zweifel daran bestehen, dass der Farbton der Karte noch
dem Auslieferungszustand entspricht, kann die Karte ja
neu vermessen werden. Und dies erfolgt in der Praxis
durchaus häufig. Allerdings gibt es in der Lackindustrie
Befürchtungen, dass die vermeintliche Reduzierung der
Gültigkeitsdauer zu einem erhöhten Diskussions- und
Beratungsbedarf führen wird. Und das bedeutet letztendlich
wieder höhere Kosten für die Lackhersteller.
3. Michael Bross: Farbtonkarten dienen nur, dazu
eine Vorlage zu erstellen. Bei der Formulierung des
Beschichtungsstoffes selbst muss natürlich genau darauf
geachtet werden, für welchen Untergrund der Lack
verwendet werden soll. Und es gibt ja auch einige
wenige RAL-Farbtöne, die nicht reproduzierbar sind.
Da die Lackindustrie mit einer Vielzahl und Vielfalt
von verschiedenen Untergründen Holz, Metall, Kunststoff
sowie mineralische Werkstoffe zu tun hat, muss eine
Vielfalt von Farbtonkarten erhalten werden. Dies spricht
auch dafür, dass die beiden RAL-Register "GL" und
"HR" nebeneinander erhalten bleiben müssen, denn für
verschiedene Verwendungszwecke werden sie gebraucht.
1. Franz Eilerts: Die Nachauflagen der Farben der
Register "RAL 840-HR" beziehungsweise "RAL 841GL" erfolgen nach den vorliegenden Urmustern mit den
genau definierten Produktionstoleranzen. Dabei muss
bei der Ausarbeitung darauf geachtet werden, den
Farbton in visueller UND metrischer Hinsicht nachzustellen,
wobei eine Nachauflage erst dann produziert wird,
wenn die Vorauflage ausverkauft ist. Bei "vorgegebenen"
Auswechslungen der Pigmente liegen die "neuen" Farbtöne
innerhalb der vorgegebenen Toleranzwerte so kommt es
eben nicht zu "verschiedenen" Farbtönen. Die Ausarbeitung
ist dabei mitunter langwierig, soll aber eben genau die in der
Frage implizierte Verwirrungsgefahr ausschließen.
2. Franz Eilerts: Der zurzeit eingesetzte rechtliche Hinweis
auf den Trägerkarten der "RAL 840-HR" und "RAL 841GL" Karten wird zukünftig ausgetauscht werden. In der
Tat bezieht sich der 2-Jahreszeitraum lediglich auf die
gesetzliche Gewährleistungspflicht der Farbkarte und nicht
auf den Farbton das heißt über die Gültigkeit einer
Farbtonkarte wird keinerlei Aussage gemacht die von der
bewährten Praxis der Vergangenheit abweichend ist.
3. Franz Eilerts: RAL produziert verbindliche Farbvorlagen
natürlich ist jeder Hersteller verpflichtet diese Farbvorlagen
mit seinen Mitteln und dem Anwendungszweck
entsprechend so genau wie möglich nachzustellen. RAL
definiert den Farbtonstandard die Technische Information
(TI) beziehungsweise das Sicherheitsdatenblatt (SDB) des
Farbtons, angepasst auf die jeweiligen Substrate, werden
vom jeweiligen Farbproduzenten gegeben.
1.
? Bei neuer Formulierung, durch beispielsweise
Auswechslung der Pigmente, müsste sich doch nicht nur
der Farbton, sondern auch die Benennung ändern. Führen
verschiedene Farbtöne bei gleicher Benennung nicht zu
Verwirrungen?
2.
? Warum wurde die Geltungsdauer der neuen
Farbtonkarten von bisher fünf Jahren auf zwei gesenkt?
Welche Auswirkungen hat diese Veränderung für den
Kunden?
3.
? Werden Farbtonkarten in Zukunft akkuratere Muster
liefern können, wenn es zum Beispiel um Holz- oder
Metalllackierungen geht? Welche Argumente sprechen
dafür beziehungsweise dagegen?
.
Vincentz Network +++ Plathnerstr. 4c +++ D-30175 Hannover +++ Tel.:+49(511)9910-000
Herunterladen